Doc.ge-ro p2 001

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+ Ä + Jm Bezirkshauptmannschaft Mattersburg Amtssigniert. Elektronische Signaturprüfung http://www.signaturpaiefung.gv.at Verifikation des Ausdruckes durch Vortage beim Absender BH Mattersburg. MARKTG.2. 7210 MATTERSBURG MATTERSBURG am 11.05.2015 Firma HUNITING CINEGETIC RECI SRL Str. KONSZA SAMU 11 520009 mun SFANTUL GHEORGHE, COVASNA Rumänien Zahl: BH-MA/03/153000004368/15 LENKERERHEBUNG Sie werden als Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen CV-30RIS gemäß § 103 Abs. 2 des Kraftfahrgesetzes 1967 in der derzeit geltenden Fassung aufgefordert, der Behörde schriftlich (wenn möglich unter Benützung des umseitigen Vordruckes) binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Schreibens Auskunft darüber zu erteilen, wer am 07.02.2015 um 11:14 Uhr, in Sigleß, S 4, Strkm 3,200,Fahrtrichtung Mattersburg das Kraftfahrzeug gelenkt hat. Kann der Zulassungsbesitzer diese Auskunft nicht erteilen, so hat er die Person zu benennen, die die Auskunft erteilen kann. Diese trifft dann die Auskunftgrflicht. Die Lenkerauskunft kann auch mittels Online-Formular unter folgender Intemetadresse eingebracht werden: http://e-government.bgld.gv.at/lenkerauskunft Es wird darauf hingewiesen, dass das Nichterteilen der Auskunft oder das Erteilen einer unrichtigen Auskunft als Verwaltungsübertretung strafbar ist. Für den Bezirkshauptmann: Pinter Jutta * VStVF 37 - Lenkererhebung Sachbearbeiter: Pinter Jutta Tel.: 057 600 4335 Fax: 057 6004377 E-Mail: [email protected] IBAN: AT66 5100 09101900 6600 BIC: EHBBAT2E DVR: 0068969

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Jm Bezirkshauptmannschaft Mattersburg Amtssigniert. Elektronische Signaturprüfung http://www.signaturpaiefung.gv.at

Verifikation des Ausdruckes durch Vortage beim AbsenderBH Mattersburg. MARKTG.2. 7210 MATTERSBURG

MATTERSBURG am 11.05.2015

FirmaHUNITING CINEGETIC RECI SRL Str. KONSZA SAMU 11520009 mun SFANTUL GHEORGHE, COVASNA Rumänien

Zahl: BH-MA/03/153000004368/15

LENKERERHEBUNG

Sie werden als Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen CV-30RIS gemäß § 103 Abs. 2 des Kraftfahrgesetzes 1967 in der derzeit geltenden Fassung aufgefordert, der Behörde schriftlich (wenn möglich unter Benützung des umseitigen Vordruckes)

binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Schreibens

Auskunft darüber zu erteilen, wer am 07.02.2015 um 11:14 Uhr, in Sigleß, S 4, Strkm 3,200,Fahrtrichtung Mattersburg das Kraftfahrzeug gelenkt hat.

Kann der Zulassungsbesitzer diese Auskunft nicht erteilen, so hat er die Person zu benennen, die die Auskunft erteilen kann. Diese trifft dann die Auskunftgrflicht.Die Lenkerauskunft kann auch mittels Online-Formular unter folgender Intemetadresse eingebracht werden: http://e-government.bgld.gv.at/lenkerauskunft

Es wird darauf hingewiesen, dass das Nichterteilen der Auskunft oder das Erteilen einer unrichtigen Auskunft als Verwaltungsübertretung strafbar ist.

Für den Bezirkshauptmann: Pinter Jutta

*

VStVF 37 - Lenkererhebung

Sachbearbeiter: Pinter Jutta Tel.: 057 600 4335 Fax: 057 6004377 E-

Mail: bh.mattersburg@b

gld.gv.atIBAN: AT66 5100 09101900 6600

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