Dokumentation und Kennzeichnung nach der neuen DIN EN 1090

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114 Dokumentation und Kennzeichnung 8 ten WPK auf der Basis der Anforderungen der Normenreihe DIN EN 1090. Es kann erforderlich sein, gerade für „an- spruchsvolle“ Bauteile einen Qualitätsmanagementplan zu er- stellen. Die Notwendigkeit muss im Rahmen der Erstellung von Bauteilspezifikationen festgeschrieben werden (vgl. dazu auch die Checkliste „Spezifikation – Grundlagen“ in Kap. 4.6). Hinweise für die Ausarbeitung eines Qualitätsmanagement- plans finden Sie hier: 8.2 Kontrollen und Prüfungen an Stahltragwerken 0 . 0 . 0 . 0 . 0 . 0 . 0 8.2.1 Prüfung der Konstruktionsmaterialien 0 . 0 . 0 . 0 . 0 . 0 . 0 Die Kontrolle der Dokumente, die mit den bestellten Kon- struktionsmaterialien mitgeliefert werden, ist elementarer Be- standteil der Kontroll- und Prüftätigkeiten im Zusammenhang mit der Herstellung von Stahltragwerken nach DIN EN 1090- 2. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten: Die Dokumente, die mit den Konstruktionsmaterialien mit- geliefert werden, sind mit den Bestellungen auf Übereinstim- mung zu vergleichen. Diese Prüfpflicht bezieht sich dabei auf alle Materialien, die für die Bauteilherstellung benötigt werden, also z.B. Bleche, Stäbe, Hohlprofile, Profile, mechanische Verbindungsmittel, Bolzen, Schweißzusätze, Lager, Zugglieder, Schweißzusätze etc. Abweichungen sind schriftlich zu dokumentieren und unver- züglich dem Lieferanten als Mangel anzuzeigen. Achten Sie auch darauf, ob die Eigenschaften in den Doku- menten der gelieferten Konstruktionsmaterialien den Anfor- derungen der Bauteilspezifikation genügen. Sollten Sie hier Abweichungen feststellen, veranlassen Sie unverzüglich die Prüfung der Richtigkeit der Bestellung. Ver- anlassen Sie ggf. eine Korrektur. Die Kontrolle der Konstruktionsmaterialien kann die Über- prüfung der Materialien auf Oberflächenfehler beinhalten. Festgestellte Oberflächenfehler sind in den Kontroll- und Prüfunterlagen zu dokumentieren. Handelt es sich um Feh- ler, die Abweichungen von den relevanten Normen der Kon- DIN EN 1090-2 (Stahltragwerke) DIN EN 1090-3 (Aluminiumtragwerke) Abschnitt 4.2.2 Abschnitt 4.2.2 Anhang C Anhang B

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Die Kontrolle der Dokumente, die mit den bestellten Konstruktionsmaterialien mitgeliefert werden, ist elementarer Be-standteil der Kontroll- und Prüftätigkeiten im Zusammenhang mit der Herstellung von Stahltragwerken nach DIN EN 1090-2.

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114 Dokumentation und Kennzeichnung8

ten WPK auf der Basis der Anforderungen der Normenreihe DIN EN 1090. Es kann erforderlich sein, gerade für „an-spruchsvolle“ Bauteile einen Qualitätsmanagementplan zu er-stellen. Die Notwendigkeit muss im Rahmen der Erstellung von Bauteilspezifikationen festgeschrieben werden (vgl. dazu auch die Checkliste „Spezifikation – Grundlagen“ in Kap. 4.6). Hinweise für die Ausarbeitung eines Qualitätsmanagement-plans finden Sie hier:

8.2 Kontrollen und Prüfungen an Stahltragwerken 0.0.0.0.0.0.0

8.2.1 Prüfung der Konstruktionsmaterialien 0.0.0.0.0.0.0

Die Kontrolle der Dokumente, die mit den bestellten Kon-struktionsmaterialien mitgeliefert werden, ist elementarer Be-standteil der Kontroll- und Prüftätigkeiten im Zusammenhang mit der Herstellung von Stahltragwerken nach DIN EN 1090-2. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:

■ Die Dokumente, die mit den Konstruktionsmaterialien mit-geliefert werden, sind mit den Bestellungen auf Übereinstim-mung zu vergleichen.

■ Diese Prüfpflicht bezieht sich dabei auf alle Materialien, die für die Bauteilherstellung benötigt werden, also z.B. Bleche, Stäbe, Hohlprofile, Profile, mechanische Verbindungsmittel, Bolzen, Schweißzusätze, Lager, Zugglieder, Schweißzusätze etc.

■ Abweichungen sind schriftlich zu dokumentieren und unver-züglich dem Lieferanten als Mangel anzuzeigen.

■ Achten Sie auch darauf, ob die Eigenschaften in den Doku-menten der gelieferten Konstruktionsmaterialien den Anfor-derungen der Bauteilspezifikation genügen.

■ Sollten Sie hier Abweichungen feststellen, veranlassen Sie unverzüglich die Prüfung der Richtigkeit der Bestellung. Ver-anlassen Sie ggf. eine Korrektur.

■ Die Kontrolle der Konstruktionsmaterialien kann die Über-prüfung der Materialien auf Oberflächenfehler beinhalten.

■ Festgestellte Oberflächenfehler sind in den Kontroll- und Prüfunterlagen zu dokumentieren. Handelt es sich um Feh-ler, die Abweichungen von den relevanten Normen der Kon-

DIN EN 1090-2 (Stahltragwerke) DIN EN 1090-3 (Aluminiumtragwerke)

Abschnitt 4.2.2 Abschnitt 4.2.2

Anhang C Anhang B

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struktionsmaterialien darstellen, so ist dies dem Lieferanten ebenfalls unverzüglich als Mangel anzuzeigen.

■ Sollte es möglich sein, festgestellte Oberflächenfehler mit ei-nem Verfahren zu reparieren, das in der Norm DIN EN 1090-2 vorgesehen ist, darf das Material weiterverwendet werden, sofern nach der Reparatur die für das ursprünglich nicht fehlerhafte Produkt geltenden Eigenschaften erreicht werden.

■ Für weitergehende besondere Prüfungen der Konstruktions-materialien bestehen nach den Normen der Reihe DIN EN 1090 keine Anforderungen, sofern dies in den Bauteilspezifi-kationen nicht besonders vereinbart ist. Beachten Sie jedoch immer ggf. weitergehend Verpflichtungen zur Warenein-gangsprüfung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Welche Prüfbescheinigungen nach der Norm DIN EN 1090-2 für Konstruktionsmaterialien mindestens verlangt werden, zeigt die folgende Zusammenstellung. Gegebenenfalls notwen-dige weitergehende Forderungen müssen vertraglich geregelt werden.

Konstruktionsmaterialien Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204:2004

Baustähle nach DIN EN 10025-1:2004

■ Baustähle der Güte niedriger als S355 und einer festgelegten Kerbschlagarbeit, die bei einer Tem-peratur von 0 oder 20 °C zu prüfen ist

2.2*

■ Baustähle S355 JR oder J0 in der Ausführungs-klasse EXC1

2.2*

■ Baustähle S355 JR oder J0 in der Ausführungs-klasse EXC2, EXC3 oder EXC4

3.1*

■ Baustähle der Güte bis einschließlich S355 und einer festgelegten Kerbschlagarbeit, die bei ei-ner Temperatur unter 0 °C zu prüfen ist

3.1 oder 3.2*

■ Baustähle der Güten höher als S355 3.1 oder 3.2*

* In den Prüfbescheinigungen sind mindestens die Anteile der in der CEV-Formel angegebenen Elemente in der Bescheinigung anzugeben und zusätzlich Al, Nb und Ti.

nicht rostende Stähle nach Tabelle 4 der Norm DIN EN 1090-2

3.1

Stahlguss nach DIN EN 10340:2007

■ Stahlguss mit festgelegter Mindeststreckgrenze ≤ 355 MPa und einer festgelegten Kerbschlagar-beit, geprüft bei einer Temperatur von 20 °C

2.2