Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen · 2013. 7. 19. · Vorwort Das rechtskonforme und...

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Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen

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  • Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen

  • Klaus H. Weber

    DokumentationverfahrenstechnischerAnlagen

    Praxishandbuch mit Checklistenund Beispielen

    Unter Mitarbeit von Manfred Schüßler

    123

  • Dr.-Ing.habil. Klaus H. WeberAltfrankener Dorfstraße 9c01156 [email protected]

    Manfred Schüßler (Kapitel 7)An der Lank 2440472 Dü[email protected]

    Weitere Hinweise zu Seminaren des Autors unter www.vdi-wissensforum.de

    ISBN 978-3-540-85123-3 e-ISBN 978-3-540-85124-0

    DOI 10.1007/978-3-540-85124-0

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    Satz: Sonja Hüttich, IsmaningHerstellung: le-tex publishing services oHG, LeipzigEinbandgestaltung: WMX Design, Heidelberg

    Gedruckt auf säurefreiem Papier

    9 8 7 6 5 4 3 2 1

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  • Vielen Dank der Itap − Innovative Technologien- und Anlagenplanung GmbH

    in Bad Dürrenberg für die Bereitstellung von Informationen und für die geleistete fachliche Unterstützung.

  • Vorwort

    Das rechtskonforme und wirtschaftliche Erstellen und Pflegen der Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen wird u. a. wegen – der erhöhten Anforderungen an die Sicherheit sowie den Gesundheits- und

    Umweltschutz, – den relevanten haftungs- und gewährleistungsrechtlichen Gesichtspunkten, – der zunehmend weltweiten Arbeitsteilung bei der Anlagenrealisierung, – dem hohen Termin- und Kostendruck während der Projektabwicklung, – der Herausforderung einer ganzheitlichen Qualitätssicherung im Anlagenbau, – dem gestiegenen Informationsbedarf der Öffentlichkeit immer wichtiger und aufwendiger.

    So beträgt beispielsweise im verfahrenstechnischen Anlagenbau der Kostenan-teil für die gesamten Dokumentationsleistungen, von der Anfrage bis zur Überga-be, ca. 5 bis 9 Prozent der Investitionssumme (Anlageneuwert). Zudem ist das Gewährleisten einer aktuellen Dokumentation für die meisten Anlagenbetreiber, nicht zuletzt wegen Mängeln im betrieblichen Dokumentationsprozess, schwierig und kostenintensiv.

    Trotzdem wird vielen Führungskräften in Unternehmen und Projekten die Be-deutung der Dokumentation, um ihre Sorgfaltspflichten einzuhalten und ein Orga-nisationsverschulden zu vermeiden, immer bewusster.

    Es wächst die Erkenntnis, dass eine ganzheitliche und aktuelle Dokumentation nicht nur Kosten verursacht, sondern auch ein Wirtschaftlichkeitsfaktor mit erheb-lichem Effektivitätspotential sein kann. Die modernen Möglichkeiten der elektro-nischen Dokumentation und ihrer Verwaltung begünstigen dies.

    Während für die „klassischen“ Technischen Produktdokumentationen zahlrei-che Veröffentlichungen und ein umfangreiches Normenwerk existieren, fehlt dies bisher für Dokumentationen verfahrenstechnischer Anlagen nahezu vollständig. Der Autor findt diesen Sachverhalt während seiner langjährigen Seminartätigkeit auf diesem Fachgebiet immer wieder bestätigt.

    Zugleich belegen die praktischen Erfahrungen und viele Gespräche mit Fach-kollegen die gravierenden Unterschiede der verfahrenstechnischen Anlagendoku-mentationen gegenüber den Produktdokumentationen. Es ist de facto eine andere „Welt“.

    Das vorliegende Buch versucht diese Lücke zu schließen, indem es die ver-schiedenen Aspekte im Leben der Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen systematisiert und im Detail praxisbezogen erörtert. Durch zahlreichen Checklis-ten, Praxisbeispiele und Musterdokumente werden die Aussagen veranschaulicht.

  • VIII Vorwort

    Mit dem vorliegenden Buch soll allen Führungs- und Fachkräften, die im Pro-jekt oder im Betrieb, bei der Fertigung oder bei der Montage sowie in Behörden oder in Technischen Überwachungsorganisationen mit Dokumenten verfahrens-technischer Anlagen zu tun haben, eine Handlungsanleitung gegeben werden.

    Ein besonderes Anliegen des Buches ist es, die Technischen Redakteure zu un-terstützen, ihr Arbeitsgebiet auf derart komplexe Dokumentation auszudehnen.

    Einleitend werden zunächst wichtige Begriffe definiert und die wesentlichen Unterschiede von Dokumentationen verfahrenstechnischer Anlagen gegenüber Technischen Produktdokumentation herausgearbeitet. Die folgenden rechtlichen Regelungen und Konsequenzen im Umgang mit der Dokumentation verdeutlichen den einzuhaltenden Handlungsrahmen und die grundsätzlich notwendigen Doku-mentationspflichten.

    Ein Hauptteil des Buches ist das 3. Kapitel, in dem ausführlich die Strukturie-rung und Kennzeichnung sowie die vielen Bestandteile und Dokumentenarten der Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen behandelt werden. Viele angeführ-te Dokumentenbeispiele sollen dies bildhaft veranschaulichen. Das inhaltliche Verstehen dieser Ausführungen ist wichtig, um letztlich den gesamten Dokumen-tationsprozess erfolgreich zu bewältigen.

    Wie die Dokumentationsleistungen zweckmäßig im Anlagenvertrag, bei kauf-männischen Bestellungen und während des Projektmanagements zu regeln sind, wird im Kapitel 4 erörtert. Erfahrungsgemäß werden auf diesem Gebiet nicht sel-ten gravierende und kostspielige Fehler gemacht.

    Die beiden Kapitel 5 und 6 behandeln den Dokumentationsprozess während der Anlagenrealisierung und während des Anlagenbetriebs. Insbesondere wird darge-legt, wie die Gesamtdokumentation im Leben der Anlage zweckmäßig herzustel-len, zu verwaltet, zu nutzen und zu pflegen ist.

    Nicht zuletzt wird in einem 7. Kapitel ausführlich über die erfolgreiche prakti-sche Einführung eines Dokumenten-Management-Systems (DMS) für die Anla-gendokumentation berichtet. Eine Aufgabe, die für viele Unternehmen eine aktu-elle Herausforderung darstellt.

    Ein Glossar mit über 170 Begriffsdefinitionen soll zu einem verbesserten Ver-ständnis zwischen den Fachleuten beitragen sowie Kommunikations- und Schnitt-stellenprobleme verringern.

    Insgesamt werden im Buch mehr als 110 Literaturquellen zitiert sowie 76 Ab-bildungen, inkl. Dokumentenbeispiele und 82 Tabellen, inkl. Checklisten darge-stellt.

    Das Manuskript dieses Buches ist aus den Vorträgen im Seminar „Dokumenta-tion verfahrenstechnischer Anlagen“ des VDI Wissensforum entstanden. Für die zahlreichen Anregungen sei den Fachkollegen gedankt.

    Besonderer Dank gilt Frau Dipl.-Ing. S. Hüttich für die Gestaltung zahlreicher Abbildungen sowie für die redaktionelle Endbearbeitung des Manuskripts.

    Dem Springer-Verlag sei für die angenehme Zusammenarbeit gedankt.

    Dresden, Juni 2008 Klaus H. Weber

  • Inhalt

    1 Spezifika und Aufgaben der Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

    1.1 Begriffsbestimmungen zur Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 1.2 Besonderheiten der Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen . . . 4 1.3 Ziel und Anforderungen an die Dokumentation verfahrenstechnischer

    Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 1.4 Hauptaufgaben der Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen. . . . 12 1.5 Lebenszyklus der Anlage und der Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . 14

    2 Rechtliche Aspekte und Regelungen zur Dokumentation. . . . . . . . . 19

    2.1 Übersicht zu rechtlichen Regelungen in der BRD . . . . . . . . . . . . . . . . 20 2.2 Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 2.3 Mögliche Konsequenzen bei Pflichtverletzungen. . . . . . . . . . . . . . . . . 24 2.4 Verantwortung, Pflichtenübertragung und Sorgfaltspflichten . . . . . . . . 30 2.5 Haftung und Gewährleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

    2.5.1 Grundsätzliches zur Haftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 2.5.2 Dokumentationsbedarf infolge Produkt- und Umwelthaftung. . 33 2.5.3 Gewährleistung für die Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

    2.5.4 Aufbewahrungsgründe und -fristen von Anlagendokumenten . 41

    3 Struktur und Bestandteile der Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

    3.1 Grundstruktur der Gesamtdokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 3.1.1 Haupt- und Teildokumentationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 3.1.2 Dokumentenarten und Dokumente. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51

    3.2 Projektdokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 3.3 Engineeringdokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 3.4 Genehmigungsdokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 3.5 Beschaffungsdokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64

  • X Inhalt

    3.6 Anlagendokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 3.6.1 Mögliche Strukturierungen der Anlagendokumentation . . . . . . 70 3.6.2 Teildokumentation VERFAHRENSTECHNIK . . . . . . . . . . . . . 74 3.6.3 Teildokumentation BAU/STAHLBAU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 3.6.4 Teildokumentation APPARATE/BEHÄLTER/MASCHINEN . . . 92 3.6.5 Teildokumentation ROHRLEITUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 3.6.6 Teildokumentation PROZESSLEITTECHNIK/ELEKTROTECHNIK 106 3.6.6.1 Dokumente zur Darstellung von TECHNISCHEN DATEN . . . . 107 3.6.6.2 Dokumente zur Darstellung von FUNKTIONEN . . . . . . . . . . . 109 3.6.6.3 Dokumente zur Darstellung von SCHALTUNGEN . . . . . . . . . 111 3.6.6.4 Dokumente zur Darstellung von ANORDNUNGEN. . . . . . . . . 113 3.6.6.5 Dokumente zur PRODUKTDARBIETUNG . . . . . . . . . . . . . . . 115 3.6.7 Teildokumentation TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG . 117 3.6.8 Teildokumentation INBETRIEBNAHME. . . . . . . . . . . . . . . . . 122 3.6.9 Teildokumentation PACKAGE-UNITS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124

    3.7 Betriebsdokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 3.7.1 Übersichtsdokumente des Betriebs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 3.7.2 Betriebshandbuch. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 3.7.3 Instandhaltungshandbuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 3.7.4 Betriebstagebuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 3.7.5 Prüfhandbuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 3.7.6 Sicherheitsmanagementhandbuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 3.7.7 Qualitätsmanagementhandbuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 3.7.8 Umweltmanagementhandbuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141

    3.8 Rückbaudokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 3.9 Anlagen- und Dokumentenkennzeichnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146

    3.9.1 Grundsätzliche Vorbemerkungen und Hinweise . . . . . . . . . . . 147 3.9.2 Anlagenkennzeichnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 3.9.2.1 Anlagenkennzeichnung nach DIN 6779 und DIN EN 61346 . . 148 3.9.2.2 Kraftwerk-Kennzeichnungssystem (KKS) . . . . . . . . . . . . . . . 151 3.9.3 Dokumentenkennzeichnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152

    4 Beachtung der Dokumentation im Anlagenvertrag und beim Projektmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155

    4.1 Allgemeine Grundsätze und Erfahrungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 4.2 Verantwortung für die Dokumentation im Projektteam. . . . . . . . . . . . . 158 4.3 Kosten für die Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160 4.4 Vertragliche Regelungen für die Dokumentation gemäß BGB . . . . . . . 165

    4.4.1 Werkvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167 4.4.2 Kaufvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170 4.4.3 Dienstvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171

  • Inhalt XI

    4.5 Regelungen zur Dokumentation im Anlagenvertrag . . . . . . . . . . . . . . . 172 4.5.1 Vertragsarten im Anlagenbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 4.5.1.1 Generalvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 4.5.1.2 Engineeringvertrag. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 4.5.1.3 Gliederung eines Mustervertrags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 4.5.2 Beachtung der Dokumentation im Hauptteil des Vertrags . . . . 177 4.5.3 Fachspezifische Festlegungen im Anhang DOKUMENTATION 187 4.5.3.1 Festlegungen zum Daten- und Dokumentenmanagement . . . . . 188 4.5.3.2 Spezifikation der AS BUILT-Dokumentation . . . . . . . . . . . . . 190 4.5.3.3 Qualitätsanforderungen an die AS BUILT-Dokumentation . . . 191 4.5.3.4 Lieferumfang der AS BUILT-Dokumentation . . . . . . . . . . . . . 194 4.5.4 Beachtung der Dokumentation in einzelnen Projektphasen . . . 195 4.5.4.1 Regelungen in Anhang PLANUNGSLEISTUNGEN . . . . . . . . . 195 4.5.4.2 Regelungen in Anhang BESCHAFFUNGSLEISTUNG . . . . . . . 198 4.5.4.3 Regelungen in Anhang BAUSTELLENABWICKLUNG. . . . . . 199 4.5.4.5 Regelungen in Anhang INBETRIEBNAHME. . . . . . . . . . . . . . 199

    4.6 Beachtung der Dokumentation beim Projektmanagement . . . . . . . . . . 200 4.6.1 Projektrichtlinie DOKUMENTATION. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201 4.6.2 Change-Management zur Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . 202 4.6.3 Qualitätssicherung der Dokumentationsleistungen . . . . . . . . . 205 4.6.4 Prüfung der AS BUILT-Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . 210 4.6.5 Abnahme der AS BUILT-Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . 212

    5 Erstellen und Nutzen der Dokumentation während der Anlagenrealisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 215

    5.1 Phasenmodell beim Planen und Errichten verfahrenstechnischer Anlagen 216 5.2 Dokumentenerstellung im Basic Engineering . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218 5.3 Erarbeiten des Genehmigungsantrags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220

    5.3.1 Übersicht zu Genehmigungsverfahren für verfahrenstechnische Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220

    5.3.2 Genehmigungsverfahren nach BImSchG . . . . . . . . . . . . . . . . 224 5.4 Dokumentenerstellung im Detail Engineering . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227 5.5 Beschaffen und Einordnen der Hersteller-/Lieferantendokumentation . . 229 5.6 Fortschreiben der Dokumentation während der Baustellenphase . . . . . . 233 5.7 Fortschreiben der Dokumentation bei Inbetriebnahme und Instandhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237 5.8 Fertigstellen der AS BUILT-Dokumentation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240

    6 Nutzung und Pflege der Dokumentation während des Anlagenbetriebs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243

    6.1 Verantwortlichkeiten und Nutzung der Dokumentation beim Anlagenbetrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243

  • XII Inhalt

    6.2 Situationsanalyse und Wirtschaftlichkeitspotentiale . . . . . . . . . . . . . . . 246 6.3 Realisieren des betrieblichen Dokumentenmanagements . . . . . . . . . . . 247

    6.3.1 Begriffsdefinition und Arbeitsschritte . . . . . . . . . . . . . . . . . . 248 6.3.2 Zielstellungen für Neugestaltung bzw. Reorganisation des

    betrieblichen Dokumentenmanagements . . . . . . . . . . . . . . . . 248 6.3.3 Ermitteln der Nutzeranforderungen an das betriebliche

    Dokumentenmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250 6.3.4 Analyse der Ursachen für Dokumentationsänderungen . . . . . . 252 6.3.5 Software-Tools für das betriebliche Dokumentenmanagement . 255 6.3.6 Erarbeiten und Festlegen betriebliche Maßnahmen zum

    Dokumentenmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260 6.3.6.1 Vorbemerkungen und Hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260 6.3.6.2 Integration ins betriebliche Qualitätsmanagement-System . . . . 262 6.3.6.3 Richtlinien zu Ausführung und Verwaltung der betrieblichen

    Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262 6.3.7 Umsetzen der Festlegungen in der betrieblichen Praxis . . . . . . 265

    7 Einführung eines Dokumenten-Management-Systems für die Anlagendokumentation (Manfred Schüßler) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267

    7.1 Projektentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 7.2 IST-Analyse (Phase I) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271 7.3 Systemkonzept (Phase II) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 7.4 Systemauswahl (Phase III). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285 7.5 Realisierung (Phase IV). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290 7.6 Zusammenfassung und Schlussbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295

    Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297

    Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313

    Sachwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 321

  • 1 Spezifika und Aufgaben der Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen

    1.1 Begriffsbestimmungen zur Dokumentation

    Das inhaltliche Verständnis und die Anwendung zahlreicher Begriffe auf dem Fachgebiet der Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen sind leider nicht einheitlich. Einerseits werden nicht selten vergleichbare Inhalte mit verschiedenen Begriffen belegt und andererseits die gleichen Begriffe unterschiedlich definiert.

    Zum Zwecke eines einheitlichen Begriffsverständnisses wurde deshalb diesem Fachbuch ein Glossar beigefügt. Die angeführten Begriffsdefinitionen sollen mit-helfen, das noch anzutreffende uneinheitliche Begriffsverständnis auf dem behan-delten Fachgebiet einzugrenzen und somit das Sprachverständnis zwischen den beteiligten Fachleuten zu verbessern.

    Entsprechend dem Anliegen der Autoren, ein Praxishandbuch zu verfassen, wurden die Begriffsdefinitionen möglichst verständlich und praxisbezogen formu-liert.

    Vereinbarungsgemäß werden jene Begriffe, die im Glossar enthalten sind, im Text durch Fettdruck hervorgehoben. Wichtige Definitionen werden außerdem in den betreffenden Kapiteln näher erläutert.

    Im Weiteren seien einige Grundbegriffe der Thematik definiert und eingehen-der betrachtet.

    Daten sind strukturierte Informationen, die verarbeitet werden oder das Ergebnis einer Verarbeitung sind [1−1].

    Daten können nicht nur Zahlen, sondern auch Texte, Grafiken, aufgezeichnete gesprochene Sprache, stehende und bewegte Bilder u. a. Informationen sein. Meh-rere logisch zusammengehörige Daten bilden einen Datensatz.

    Datei ist eine logisch zusammengehörige, in sich abgeschlossene und gemeinsam gespeicherte Menge von Daten.

    Die Datei ist ein Begriff aus der Informatik und bildet in elektronischer Form die Daten oder den Datensatz, aber auch das Dokument oder das Programm, im Computer ab. Die Dokumenten-Datei ist die elektronische Version des Doku-ments, im Unterschied zur Papierversion.

    Der Begriff Dokument wird im rechtlichen Sinne mit einer Urkunde, einem Beweisstück bzw. einem amtlichen Schriftstück verbunden. Dies ist aber für die Thematik dieses Buches zu eng und in folgender Weise zu erweitern:

  • 2 1 Spezifika und Aufgaben der Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen

    Dokument ist eine materielle Unterlage/Beleg (gegenständlich) bzw. Datei (elek-tronisch) mit strukturierten, zusammengehörigen Aufzeichnungen/Informationen über ein Projekt bzw. Objekt.

    Die materielle Unterlage ist häufig das Schrift- bzw. Zeichnungsdokument in Papierform, kann aber ggf. auch ein Video, ein Audio oder ein Produktmuster sein. Ergänzend zur vorgenannten Definition sei noch auf die folgende Begriffsde-finition aus der DIN EN-Norm zum Dokumentenmanagement [1−2] verwiesen, die auch in anderen DIN EN-Normen zum Dokumentationswesen [1−3] [1−4] sinngemäß gebraucht wird:

    Dokument ist eine festgelegte und strukturierte Menge von Informationen, die als Einheit verwaltet und zwischen Anwendern und Systemen ausgetauscht werden kann. Üblicherweise ist ein Dokument nach der Art der Information und der Darstellungs-form bezeichnet.

    Zur praktischen Erläuterung seien aus [1−5] die folgenden Wesensmerkmale eines Dokuments zitiert:

    • Ein Dokument fasst inhaltlich zusammengehörige Informationen, die nicht oh-ne erheblichen Bedeutungsverlust weiter unterteilt werden können, strukturiert zusammen.

    • Die Gesamtheit der Informationen ist für einen gewissen Zeitraum zu erhalten. • Ein Dokument ist als Einheit ablesbar (speicherbar) und/oder versendbar

    und/oder wahrnehmbar (sehen, lesen, hören). • Dokumente treten oft in einer materiellen Form auf (zumindest in einem gewis-

    sen Zeitraum ihres Lebens) und/oder können in eine materielle Form transfor-miert werden.

    • Das Dokument ist somit eigentlich der Träger, der die Information speichert, egal ab das Dokument ein Stück Papier, eine Datei auf einem Rechner, ein Vi-deoband oder eine Tontafel ist.

    Einige wichtige Ausführungsspezifikationen von Dokumenten, auf die in späte-ren Abschnitten konkreter eingegangen wird, sind beispielsweise:

    Original(-dokument) ist die Erstversion eines Dokuments.

    Master(-dokument) ist die aktuelle, gültige und verbindliche Arbeitsversion eines Dokuments. Das 1. Master geht aus dem Original hervor.

    Image ist ein aus einzelnen Bildpunkten (Rasterpunkte, Pixel) zusammengesetztes elektronisches Abbild eines Papierdokuments.

    Faksimile ist eine Dokument, das mit einem anderen Dokument in Ausführung (Form, Aussehen, Inhalt) genau übereinstimmt.

    Eine Sammlung von Dokumenten, die einem bestimmten Gegenstand zugeord-net sind, bilden nach [1−3] eine Dokumentation. Unter Beachtung des Anlagenas-pekts wird in diesem Buch die folgende Arbeitsdefinition gewählt:

    Dokumentation ist die Gesamtheit aller Dokumente zu einem Projekt bzw. Objekt.

  • 1.1 Begriffsbestimmungen zur Dokumentation 3

    Im konkreten Fall beziehen sich die Dokumentationen und die zugehörigen Dokumente auf das „Leben“ einer verfahrenstechnischen Anlage. Das heißt, der betrachtete Gegenstand bzw. das Objekt ist im Speziellen eine verfahrenstechni-sche Anlage und das Projekt umfasst die Realisierung dieser Anlage und der zu-gehörigen Dokumentation von der Auftragserteilung bis zur Übergabe an den Auf-traggeber.

    Zur näheren Charakterisierung einer derartigen, ganzheitlichen Dokumentation wird auch von Gesamtdokumentation (bezogen auf den Lebenszyklus) oder von AS BUILT-Dokumentation (bezogen auf den Zeitpunkt der Endabnahme) ge-sprochen.

    Um Teile der Gesamtdokumentation eindeutig begrifflich zu kennzeichnen, wird dem allgemeinen Grundwort Dokumentation ergänzend ein Bestimmungs-wort hinzugefügt, wie Genehmigungsdokumentation oder Anlagendokumentation. In anderen Fällen wird von Handbüchern (Betriebshandbuch, Qualitätsmanage-menthandbuch usw.) gesprochen.

    In jedem Fall sind diese Dokumentationsteile eigenständig zu definieren, da ein allgemein anerkanntes Begriffsverständnis in der Praxis nicht gegeben ist.

    Weit verbreitet sind im Dokumentationswesen die Begriffe Technischen Do-kumentation bzw. genauer Technische Produktdokumentation. Sie kennzeich-nen den klassischen Arbeitsgegenstand des Technischen Redakteurs und beziehen sich im engeren Sinne auf Erzeugnisse bzw. Produkte. Im Einzelnen sind sie wie folgt definiert:

    Technische Produktdokumentation besteht aus technischen Dokumenten, die ein Produkt beschreiben und für die Herstellung, Installation, Wartung, den Gebrauch oder die Beschaffung dieses Produkts benötigt werden [1−6].

    In vielen Publikationen zur Dokumentation wird nur von Technischer Doku-mentation gesprochen, dabei aber i. d. R. der konkrete Bezug zum Produkt, Er-zeugnis oder Gerät vorausgesetzt. Beispielsweise wird in [1−7] unter Technischer Dokumentation ein Sammelbegriff für Unterlagen zu technischen Geräten ver-standen. Ein zentrales Dokument der Technischen (Produkt-)Dokumentation ist die Betriebsanleitung [1−7] bis [1−10].

    Eine Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen unterscheidet sich, wie die Ausführung im nächsten Abschnitt zeigen werden, grundlegend von den angeführ-ten Technische Produktdokumentationen.

    Sie schließt einerseits zahlreiche Produktdokumentationen von Herstellern und Lieferanten ein, erreicht aber andererseits wegen der Besonderheiten des „Pro-dukts“ verfahrenstechnische Anlage eine völlig neue Dimension.

    Letztlich ist jede Technische Produktdokumentation nur ein Mosaikstein im Gefüge der Gesamtdokumentation verfahrenstechnischer Anlagen.

    Da der Begriff Technische Dokumentation in der Rechts- und Fachwelt inhalt-lich (produktbezogen) vorbelegt ist, wird in Verbindung mit verfahrenstechni-schen Anlagen nicht von Technischen Dokumentationen gesprochen.

    Abschließend sei noch vermerkt, dass der Begriff Dokumentation auch im an-deren Sinne als Sammelbegriff für eine Tätigkeit - das Dokumentieren - gebraucht wird.

  • 4 1 Spezifika und Aufgaben der Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen

    Im vorliegenden Buch wird aus Eindeutigkeitsgründen dafür das Verb „doku-mentieren“ verwendet.

    1.2 Besonderheiten der Dokumentation verfahrens-technischer Anlagen

    Im Weiteren werden die Wesensmerkmale verfahrenstechnischer Anlagen aufge-zeigt und die Folgerungen für deren Dokumentation abgeleitet. Zugleich werden damit die qualitativen und quantitativen Unterschiede zur „klassischen“ Produkt-dokumentation verdeutlicht.

    Nach Blaß [1−11] ist eine verfahrenstechnische Anlage eine Anlage zur Durchführung von Stoffänderungen und/oder Stoffwandlungen mit Hilfe zweck-gerichteter physikalischer und/oder chemischer und/oder biologischer Wirkungs-abläufe. Typisch für verfahrenstechnische Anlagen sind somit zahlreiche Stoffän-derungsprozesse, wie Zerkleinern, Sieben, Mischen, Wärmeübertragen, Rektifizieren, Kristallisieren, Trocknen, Abkühlen, Abfüllen, aber in vielen Fällen auch überlagerte Stoffwandlungsprozesse, wie chemische oder biologische Reak-tionen.

    Verbunden mit diesen komplizierten stofflichen und energetischen Prozessen, die meistens in Großanlagen und von weltweit agierenden Unternehmen durchge-führt werden, ergeben sich weitere dokumentationsrelevante Merkmale verfah-renstechnischer Anlagen. Dazu gehören insbesondere:

    − Die erheblichen Auswirkungen der verfahrenstechnischen Anlagen auf die Menschen, die Wirtschaft und die Umwelt, auch über die Anlagengrenzen hin-aus. Nahezu alle verfahrenstechnischen Anlagen sind auf Grundlage eines de-tailliert ausgestalteten Ordnungs- und Umweltrechts genehmigungspflichtig.

    − Während des Errichtens und Betreibens der genehmigten Anlage sind zahlrei-che rechtliche, betriebliche u. a. Vorschriften bzw. Normen zu beachten und ihre Einhaltung nachvollziehbar zu dokumentieren. In Abb. 1.1 wird dies am Beispiel einer technologisch und sicherheitlich „relativ einfachen“ Anlage zur Abwasserentsorgung deutlich.

    − Ein erhöhtes Gefährdungspotential im Umgang mit der Anlage bzw. den Pro-dukten und Medien (Brand- und Explosionsgefahr, Umgang mit Gefahrstoffen, extreme Betriebsparameter usw.), verbunden mit der Ableitung und Dokumen-tation notwendiger Vorkehrungen.

    − Eine große Komplexität und Kompliziertheit der Anlagen. Dies betrifft sowohl die stoffliche und energetische Verflechtung als auch die konstruktive Gestal-tung der einzelnen Komponenten. Daraus resultieren neben sicherheitlichen und wirtschaftlichen Risiken auch hohe Anforderungen an das Management, die Schnittstellengestaltung und das Personal.

    − Der erhebliche Investitionsumfang derartiger Anlagen und die entsprechend hohen finanziellen Aufwendungen und Risiken. Daraus resultieren gravierende Auswirkungen auf Umfang und Qualität der Dokumentation.

  • 1.2 Besonderheiten der Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen 5

    Abb

    . 1.1

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  • 6 1 Spezifika und Aufgaben der Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen

    − Die Notwendigkeit zur Anwendung von verschiedenartigen, integrativen Fach-wissen während des Lebenszyklus der Anlagen. Eine weltweite, internationale Arbeitsteilung und entsprechende Kommunikation ist häufig gegeben.

    − Der große Umfang und die Ganzheitlichkeit der Informationsverarbeitung wäh-rend des Anlagenbetriebes. Ttypisch ist die Anwendung einer hierarchisch auf-gebauten Leittechnik zur Gewährleistung eines effizienten Produktionsprozes-ses aus der Sicht des Unternehmens.

    − Das Vorhandensein eines umfangreichen Rohrleitungssystems u. a. logistischer Systeme zum Transport der Stoffe innerhalb der Anlagen sowie über die Anla-gengrenzen hinweg.

    − Der häufig anzutreffende unikate Charakter jeder verfahrenstechnischen Anla-ge. Die Folge sind individuelle Verträge, verbunden mit kunden- und markt-spezifischen Regelungen zur Dokumentation.

    − Viele Änderungsmaßnahmen in den Anlagen, die z. B. aus neuen Rechtsvor-schriften, veränderten Marktbedingungen oder neuen Forschungsergebnissen resultieren. Die Dokumentationspflege muss entsprechend dynamisch und effi-zient möglich sein.

    Die angeführten Wesensmerkmale beeinflussen gravierend den Inhalt sowie das Erstellen und Handhaben der Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen. Zugleich bewirken sie wesentliche Unterschiede gegenüber den traditionellen Technischen Dokumentationen für Produkte des Maschinen-, Apparate- und Gerä-tebaus (s. Tabelle 1.1). Mancher Fachkollege, der viele Jahre auf dem Gebiet der Technischen Produktdokumentation tätig war und sich an die Dokumentation ver-fahrenstechnischer Anlagen herangewagt hat, kann dies sicherlich bestätigen.

    Tabelle 1.1 Wesentliche Besonderheiten von Dokumentationen verfahrenstechnischer An-lagen gegenüber Technischen Produktdokumentationen

    1 Für die Genehmigung zum Bau, Betrieb und Rückbau der Anlage sind entsprechen-de Dokumente nachweisbar zu erarbeiten, fortzuschreiben und zu verwalten. Bestandteil dieser Unterlagen sind häufig Dokumente über Umweltverträglichkeits-prüfungen, Sicherheitsanalysen usw.. Die Einhaltung der Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheides sollte aus Haftungsgründen jederzeit nachvollziehbar dokumentiert werden.

    2 Die Realisierung (Planen, Beschaffen, Errichten) der Anlage und die Erarbeitung der adäquaten Dokumentation erfolgt oftmals in einem internationaler Prozess, ver-bunden mit den entsprechenden Rechts-, Schnittstellen-, Verständigungs- und Men-talitätsproblemen.

    3 Das Risiko für Mensch, Anlage und Umwelt ist während des Anlagenbetriebs i. Allg. größer. Daraus folgen hohe inhaltliche und entsprechend dokumentarische Anforderungen an das Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement. Beispiele dafür sind: − eine Vielzahl von Sicherheitsprüfungen vor der Erstinbetriebnahme sowie wie-

    derkehrende während des Dauerbetriebs, − übergreifende Dokumente zur Alarm- und Gefahrenabwehr (Alarm- und Gefah-

    renabwehrplan, Brandschutzplan, Feuerwehrplan, Havarieplan u. a.),

  • 1.2 Besonderheiten der Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen 7

    Tabelle 1.1 (Fortsetzung)

    − Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen an das Personal, um dieses im Umgang mit der Anlage und mit Stoffen vor Gefahren zu schützen,

    − Informationen an Umwelt- bzw. Aufsichtsbehörden, wie Immissionsschutzerklä-rungen, Anzeigen nach Störfallverordnung.

    4 Die Gefahr von Haftungsansprüchen sowie von ordnungswidrig und/oder strafrecht-lich relevanten Vorwürfen gegenüber den verantwortlichen Personen ist wesentlich größer. Die Aspekte einer beweiskräftigen und gerichtsfesten Dokumentation sind für das Management entsprechend wichtig.

    5 Die Kosten für die Erstellung und Verwaltung der Dokumentation sind erheblich. Nachbesserungen zur Dokumentation sind teuer.

    6 Die Lebensdauer der Dokumentation ist sehr lang. Verfahrenstechnische Anlagen werden i. d. R. zwischen 10 bis 60 Jahren genutzt. Dokumentationen müssen aus Haftungsgründen mitunter noch mindestens 10 Jahre nach deren Rückbau archiviert werden.

    7 Die Dokumente zur Qualitätssicherung (Beschaffung, Montage, Betrieb) sowie für die sachgerechte Bedienung und Instandhaltung der Anlage sind wegen der veraus-gabten enormen Ressourcen wichtig und umfangreich.

    8 Der Umfang und die Komplexität der Dokumentation sind i. Allg. wesentlich grö-ßer. Nicht selten beträgt der Papierumfang eines Exemplars mehr als 100 bis zum Teil über 2000 Ordner und beinhaltet über 100 verschiedene Dokumentenarten. Dies bewirkt z. B.: − eine notwendige, rechtzeitige Beachtung der Dokumentation in der Anfrage- und

    Angebotsphase, − klare Regelungen zur Dokumentation im Anlagenvertrag und im Projektmana-

    gement, − andere Ordnungs- und Strukturierungsprinzipien, − andere Methoden und Werkzeuge beim Erstellen, Nutzen und Pflegen.

    9 Die Dokumentenarten und –inhalte werden häufig durch Verfahren und Ausrüstun-gen für Stoffänderungen und Stoffumwandlungen geprägt.

    10 Der Wiederholungsgrad bei der Erarbeitung verfahrenstechnischer Anlagendoku-mentation ist vergleichsweise gering. Zahlreiche Dokumentationen sind kunden- bzw. projektspezifisch und in vielen Tei-len Unikate.

    11 Der Anteil dynamischer, veränderlicher Dokumente sowie hinzukommender oder entfallender Dokumente ist vergleichsweise hoch. Entsprechend muss sich das Change-Management zur Dokumentation in all ihren Phasen darauf einstellen. Die elektronische Dokumentation hat in Form von bearbeitbaren Dateien eine her-vorragende Bedeutung.

    12 Einen allgemein anerkannter Stand der Technik sowie entsprechende Regeln und Normen existieren auf dem Fachgebiet der Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen nahezu nicht. Die zahlreich existierenden Normen zum Dokumentations- und Bibliothekswesen sind für dieses spezifische Fachgebiet nicht oder nur einge-schränkt praktikabel nutzbar.

  • 8 1 Spezifika und Aufgaben der Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen

    1.3 Ziel und Anforderungen an die Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen

    Allgemein dient eine Dokumentation zum Speichern und Vermitteln von Informa-tionen. Der erste Aspekt ist mehr passiv, indem Sachverhalte abgelegt bzw. archi-viert werden und der zweite Aspekt ist aktiv, indem sie die Kommunikation zwi-schen den Informationserzeugern und den Informationsbenutzern maßgeblich unterstützt (s. Abb. 1.2).

    Informationsbenutzer

    erarbeiten beschaffen

    prüfen indexieren

    ablegenspeichern

    Dokumentation

    informierensenden

    recherchierenauswählen

    Informationserzeuger

    Abb. 1.2 Dokumentation als Vermittler von Informationen

    Bezogen auf verfahrenstechnische Anlagen sind beispielsweise

    • Informationserzeuger: − Forscher und Entwickler − Konstrukteure und Planer − Hersteller und Lieferanten − Betreiber − Dokumentationsdienstleister − Rückbauunternehmen

    • Informationsbenutzer: − Genehmigungs- und Überwachungsbehörden − Hersteller und Lieferanten − Bau- und Montageunternehmen − Inbetriebnehmer und Betreiber − Instandhalter − Dokumentationsdienstleister − Öffentlichkeit − Rückbauunternehmen

  • 1.3 Ziel und Anforderungen an die Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen 9

    Letztlich bedient sich im Leben der Anlage nahezu jeder Beteiligte der Doku-mentation und verändert sie bzw. veranlasst dieses. Die meisten Partner und Per-sonen sind sowohl Erzeuger als auch Nutzer. Abbildung 1.3 konkretisiert beispiel-haft die Informationsvermittlung für den Anlagenbau.

    Lage-/ AufstellungspläneR&I−FliessbilderVerfahrensbeschreibungAusrüstungsdatenblätterBauzeichnungenBauleistungsverzeichnis3D-CAD−AnlagenmodellRohrleitungsisometriePLT−StellenblattProgrammbeschreibungInbetriebnahmedokumentationGenehmigungsbescheid

    DOKUMENTE

    entwickelnkonstruierenplanenbewertenentscheidengenehmigenbestellenliefernbezahlenmontierenabnehmeninbetriebnehmen

    TÄTIGKEITEN

    EinkaufProjektleitungVerfahrenstechnikBauwesenMaschinentechnikEMR-TechnikMontageSicherheitskontrolleVertragskontrolleFinanzwesenRechnungswesen

    ORGANISATION

    Informationsvermittlungim Anlagenbau

    Lage-/ AufstellungspläneR&I−FliessbilderVerfahrensbeschreibungAusrüstungsdatenblätterBauzeichnungenBauleistungsverzeichnis3D-CAD−AnlagenmodellRohrleitungsisometriePLT−StellenblattProgrammbeschreibungInbetriebnahmedokumentationGenehmigungsbescheid

    DOKUMENTE

    entwickelnkonstruierenplanenbewertenentscheidengenehmigenbestellenliefernbezahlenmontierenabnehmeninbetriebnehmen

    TÄTIGKEITEN

    EinkaufProjektleitungVerfahrenstechnikBauwesenMaschinentechnikEMR-TechnikMontageSicherheitskontrolleVertragskontrolleFinanzwesenRechnungswesen

    ORGANISATION

    Informationsvermittlungim Anlagenbau

    Abb. 1.3 Informationsvermittlung im Anlagenbau

    Ausgehend von dieser Erkenntnis über Ziel und Zweck der Dokumentation muss sich jeder Dokumentationserzeuger zu Beginn seiner Arbeit die Frage be-antworten:

    Wer ist der Nutzer meiner Dokumentationsleistungen und welche ganzheit-lichen Anforderungen (Qualität, Verantwortlichkeiten, Termine, Kosten) ergeben sich daraus bzgl. der zu erarbeitenden Dokumentation und Doku-mente?

    Zugleich muss sich jeder Dokumentationsbenutzer, insbesondere wenn er Auftraggeber ist, fragen:

    Welche ganzheitlichen Vorgaben (Qualität, Verantwortlichkeiten, Termine, Kosten) müssen an den Ersteller der von mir benötigten Dokumentation gemacht werden und welche verbindlichen Vereinbarungen sind zu ihrer Erfüllung notwendig?

  • 10 1 Spezifika und Aufgaben der Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen

    Die folgenden ausgewählten Beispiele und Hinweise sollen diese beiden Grundsätze näher erläutern.

    Bsp.: Die Unterlagen zum Genehmigungsantrag sollten bzgl. Umfang, Inhalt und Form gezielt auf das Ziel (termin- und antraggerechte Erteilung der Ge-nehmigung) und auf die Aufgabe der Genehmigungsbehörde (rechtskon-forme und sachgerechte Prüfung des Genehmigungsantrag) ausgerichtet sein. Ggf. ist bei einem förmlichen Verfahren (s. Abschn. 3.4 und 5.3) auch eine öffentliche Auslegung von Unterlagen vorgesehen. Hauptaufgabe der Behörde ist die Prüfung und Bewertung von Umwelt- und Sicherheitsrisiken. Entsprechend sind die technisch-technologischen Informationen auszurichten. In der Regel sind z. B. Verfahrensfließbilder den R&I-Fließbildern (auch vereinfachten) vorzuziehen. Umgekehrt, und dies geschieht auch, sollten die Genehmigungsbehörden den Antragsteller klare Vorgaben zum Genehmigungsantrag machen.

    Bsp.: Ein Fachplaner (z. B. für das Prozessleitsystem), der weiß oder damit rech-nen kann, dass das Detail-Engineering seines Gewerks (z. B. die Pro-grammierung der Leittechnik-Software) ganz oder teilweise in Indien aus-geführt wird, muss seine Vorgabe-Dokumentation entsprechend aus-führlich und vor allem für den Informationsbenutzer eindeutig erarbeiten. Die Dokumentation muss so sein, dass an dieser problematischen Schnitt-stelle von Anfang an Fehler vermieden werden. Im konkreten Fall eines Prozessleittechnikers bedeutet dies u. a. vorrangig grafische Darstellungsformen (Funktions- bzw. Logikpläne, Ursache-Wirkungsdiagramme) anzuwenden. Beschreibende, sprachorientierte Do-kumentenarten sind ungeeignet. Zugleich ist eine effektive Qualitätskon-trolle zu den Programmierergebnissen (z. B. mittels zeitnahem Factory Ac-ceptance Test (FAT)) zu organisieren. Analoges gilt für dokumentarische Vorgaben bzw. Unterlagen an das Bau- und Montagepersonal, an Inbetriebnehmer, an das Betriebs- und Service-personal usw. Wer es nicht selbst erlebt hat, kann sich nicht vorstellen, wie lückenhaft, falsch bzw. missverständlich die Aussagen der Dokumentation mitunter sind und welch hohe Mehrkosten daraus resultieren!

    Bsp.: Ein Generalunternehmer (GU) ist im Anlagenvertrag gegenüber dem Auf-traggeber (AG) für die AS BUILT-Dokumentation der Gesamtanlage ver-antwortlich. Teile dieser Dokumentation erstellt er während des Enginee-ring selbst; aber große Teile kauft er darüber hinaus zusammen mit Package-units und anderen Komponenten ein bzw. lässt sie durch Dienstleister erarbeiten. Der GU ist somit in einer Doppelfunktion; gegenüber dem AG als Doku-mentationserzeuger und gegenüber den Kontraktoren bzw. Zulieferern als Dokumentationsbenutzer. Er muss die Dokumentationsleistungen gegen-über den Kontraktoren derart spezifizieren und vereinbaren, dass er sie

  • 1.3 Ziel und Anforderungen an die Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen 11

    möglichst eins zu eins in die AS BUILT-Dokumentation aufnehmen und an den AG weiterreichen kann. Zum anderen müssen diese Dokumentationsteile aber auch für eine effi-ziente Nutzung und Pflege während der Bau-, Montage- und Inbetriebnah-mephase geeignet sein.

    Bsp.: Der Anlagebetreiber ist i. Allg. der Hauptbenutzer der Dokumentation. Er braucht sie zur Bewirtschaftung der Anlage und nicht selten auch bei Ge-währleistungs- und Haftungsproblemen. Ihm obliegt die Verwaltung und Pflege der Dokumentation. Folglich müsste der Auftraggeber bzw. Betrei-ber von der Anfrage bis zur Dokumentations-Übergabe größtes Interesse an einer für ihn optimalen Dokumentation haben. Die Praxis zeigt aber oft, dass der spätere Betreiber sich während der An-lagenrealisierung zu wenig mit der Dokumentation befasst und zu wenig Einfluss nimmt. Der Auftragnehmer sieht die Dokumentation verständli-cherweise nur in seinem Leistungs- und Verantwortungszeitraum bis zur Übergabe. Das heißt, die Dokumentation wird vorrangig als Errichterdokumentation und weniger als Betreiberdokumentation konzipiert und erarbeitet. Die Folgen der geschilderten Situation sind nicht selten erhebliche Probleme und Mehrkosten im Umgang mit der Dokumentation während des Betriebs. Besondere Bedeutung haben in diesem Zusammenhang die sog. bearbeit-baren Dateien als Teil der AS BUILT-Dokumentation. Sie ermöglichen dem Betreiber eine effiziente Nutzung und Pflege der Dokumentation (s. auch Abschn. 4.5).

    Da die Anforderungen der Dokumentationsbenutzer, insbesondere der Anla-genbetreiber, welt- und branchenweit sehr unterschiedlich sind, ergeben sich auch sehr verschiedenartige Anforderungen an die Dokumentation verfahrenstechni-scher Anlagen. Trotz dieser erschwerenden Bedingungen können aus Sicht des Verfassers zahlreiche Kenntnisse und Erfahrungen über die Dokumentation ver-fahrenstechnischer Anlagen verallgemeinert und effizient nutzbar gemacht wer-den.

    Eine Vermittlungsaufgabe kann eine Dokumentation nur erfüllen, wenn sie den Dokumentationsgegenstand weitgehend adäquat widerspiegelt. Anders gesagt, der Nutzer der Dokumentation braucht nicht nur ausreichende sondern auch richtige und aktuelle Informationen.

    Dies zu gewährleisten, ist in der Praxis ein enormes Problem, auf welches im Kapitel 6 vertieft eingegangen wird. An dieser Stelle deshalb nur einige wenige grundsätzliche Ausführungen.

    Die Anforderungen an bestehende Dokumentationen verfahrenstechnischer An-lagen sind wegen der Markt- und Produktentwicklung, neuer internationaler und nationaler Rechtsverordnungen, Um- und Ausbaumaßnahmen u. a. Einflussfakto-ren einer ständigen Veränderung unterzogen.

    Das heißt, die Dokumentationsbenutzer brauchen ständig neue dokumentierte Informationen, welche zuvor, teils von ihnen selbst, erzeugt werden müssen.

  • 12 1 Spezifika und Aufgaben der Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen

    Die Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen ist aus diesen Gründen au-ßerordentlich dynamisch und pflegeintensiv; genau darin liegt eine große Schwie-rigkeit und Herausforderung. Jeder weiß aus der Praxis:

    Sobald eine Dokumentation nicht mehr aktuell ist, wird sie nicht mehr genutzt!

    Als Hauptanforderung gilt zusammenfassend:

    Die Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen muss einerseits die An-lage zu jeder Zeit ausreichend vollständig und genau abbilden und ande-rerseits die Vorgänge im Leben der Anlage nachvollziehbar erfassen.

    1.4 Hauptaufgaben der Dokumentation verfahrens-technischer Anlagen

    Auf die Unternehmens- bzw. Betriebsebene bezogen bewirkt die Dokumentation eine externe und interne Informationsvermittlung. Sie muss als Teil eines inte-grierten Management-Systems verstanden und gestaltet werden. Zielstellung sollte dabei nicht nur ein vernetztes Denken und Handeln, sondern auch ein vernetztes (ganzheitliches, koordiniertes, redundanzarmes) Dokumentieren sein.

    Die angestrebte Integration des Managementsystems bezieht sich aber auch auf die unternehmensinternen Managementkomponenten. Bislang getrennte Manage-mentfelder wie Wertschöpfung, Qualität, Sicherheit und Umwelt werden nach und nach zu einem integrierten Managementsystem verschmelzen (s. Abb. 1.4).

    Stand der Technik

    Integriertes Managementsystem

    Wertschöpfung Qualität

    Sicherheit Umwelt

    Gesellschaft Politik / Recht

    Märkte

    Abb. 1.4 Einflussfaktoren auf das Integrierte Managementsystem und die Dokumentation

    Diese Entwicklung wird insbesondere durch vier Trends beschleunigt:

  • 1.4 Hauptaufgaben der Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen 13

    • Das Management der Wertschöpfung vernetzt sich stärker: − nach außen durch die stärkere Einbindung von Beschaffungs- und Absatz-

    partnern; − nach innen durch flachere Hierarchien und abteilungsübergreifendes Han-

    deln. • Qualität wird nicht mehr (nachträglich) erprüft, sondern von allen Mitarbeitern

    produziert (Stichwort: „Total Quality Management“) • Sicherheit wird nicht als Begrenzung von einzelnen Risiken angestrebt, sondern

    im ganzheitlichen Risk Management täglich erarbeitet. • Umwelt wird nicht als vom Betrieb isolierter externer Kostenfaktor behandelt,

    sondern über das eigene Umweltmanagementsystem einbezogen.

    Die heute noch weitgehend getrennten Managementteilsysteme wachsen zu ei-nem integrierten Managementsystem und -controlling zusammen; zur Sicherung, Entwicklung und dynamischen Steuerung des gesamten Unternehmens. Dazu sind enorme Informationsströme nötig und effektiv auszutauschen (kommunizieren). Neben der Sprache besitzt dabei die Dokumentation eine hervorragende Bedeu-tung.

    Als Bestandteil dieses integrierten Managementsystems hat die Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen während ihres Lebens folgende Hauptaufgaben zu erfüllen:

    a) Ablegen und Bereitstellen von Unterlagen/Dokumenten über grundlegende Managementregelungen des Unternehmens bzw. Betriebs in Form von

    • Managementhandbüchern, • Qualitätsmanagementhandbüchern, • Umweltmanagementhandbüchern, • Sicherheitsmanagementhandbüchern, • Engineeringmanagementhandbüchern, • Projektmanagementhandbüchern, • Investitionsrichtlinien, • Beschaffungsrichtlinien usw.

    b) Ablegen und Bereitstellen von Unterlagen/Dokumenten für die Vorbereitung und Durchführung der Investition sowie Ablegen der Unterlagen, die während der Investitionsdurchführung erarbeitet werden. Dazu gehören vorrangig:

    • Dokumente für den Genehmigungsantrag sowie über das Genehmigungs-verfahrens und zum Nachweis des genehmigungsgerechten Betrieb und Rückbaus der Anlage (s. Abschn. 3.4 und 5.3).

    • Dokumente für die Investitionsentscheidung, im Allg. auf Grundlage der Basic-Engineering-Dokumente sowie Ablage der auf dieser Grundlage er-arbeiteten Entscheidungsdokumente (s. Abschn. 3.3 und 5.2).

    • Dokumente für die einzelnen Beschaffungsvorgänge sowie Ablage der auf dieser Grundlage erarbeiteten Hersteller- und Lieferantendokumente (s. Abschn. 3.5 und 5.5).

  • 14 1 Spezifika und Aufgaben der Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen

    • Dokumente für die Bau- und Montageausführung sowie Ablage der anfal-lenden bau- und montagebegleitenden Dokumenten (s. Abschn. 5.6).

    • Dokumente für und über die notwendigen Sicherheitsprüfungen vor Inbe-triebnahme (s. Abschn. 3.7.5).

    c) Ablegen und Bereitstellen von Unterlagen/Dokumenten für einen bestim-mungsgemäßen, sicheren und wirtschaftlichen Betrieb der Anlage sowie Abla-ge von anfallenden betrieblichen Dokumente (s. Abschn. 3.7, 5.7 und Kap. 6). Dazu gehören insbesondere:

    • Dokumente für die Inbetriebnahme der Anlage sowie Ablage der angefalle-nen Inbetriebnahmedokumente (s. Abschn. 3.6.8 und 5.7).

    • Anweisungen an das Betriebspersonal zur sicheren und effizienten Bewirt-schaftung der Anlage (s. Abschn. 3.7.2).

    • Dokumente für und über die wiederkehrenden Sicherheitsprüfungen (s. Abschn. 3.7.5).

    • Dokumente für eine effiziente Instandhaltung der Anlage sowie Ablage von anfallenden Instandhaltungsdokumenten (s. Abschn. 3.7.3 und 5.7).

    • Dokumente für Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen sowie Ab-lage der dabei anfallenden Dokumente (s. Kap. 6).

    d) Bereitstellung von Unterlagen/Dokumenten für den Rückbau der Anlage sowie Ablage der dabei anfallenden Dokumente (s. Abschn. 3.8).

    e) Gewährleistung eines nachvollziehbaren und beweiskräftigen Erfüllungsnach-weises für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten verantwortlicher Personen in allen Lebensphasen der Anlage und Dokumentation.

    f) Nicht zuletzt ist die Dokumentation eine wichtige Beweisgrundlage für die Klä-rung (durchsetzen bzw. abweisen) von Gewährleistungs- und/oder Haftungsan-sprüchen.

    1.5 Lebenszyklus der Anlage und der Dokumentation

    Der Lebenszyklus einer Anlage umfasst den Zeitraum von der Grundlagener-mittlung, über das Engineering, die Beschaffung und Errichtung der Anlage bis zum Rückbau derselben nach Beendigung der Produktion (s. Abb. 1.5).

    Die Gesamtdokumentation einer verfahrenstechnischen Anlage dient grund-sätzlich als Träger und Vermittler von Informationen im Umgang mit der Anlage. Sie muss entsprechend den Änderungen im Leben der Anlage ständig angepasst werden. Man spricht von der notwendigen Dynamisierung der Dokumentation.

    Dies ist derart zu organisieren, dass der zeitliche Schlupf vertretbar bleibt und eine ausreichende inhaltliche Adäquatheit zur Anlage gegeben ist.

    Die Gesamtdokumentation verfahrenstechnischer Anlagen durchläuft deshalb analog zur Anlage ebenfalls einen Lebenszyklus, der in Abb. 1.6 veranschaulicht ist und kurz erläutert werden soll.

  • 1.5 Lebenszyklus der Anlage und der Dokumentation 15

    Idee

    Invest- entscheidung

    Zeugung

    Geburt

    Grundlagenermittlung

    Vorplanung/Genehmigungs-planung/Kostenermittlung

    Ausführungsplanung

    Errichtung: - Bau - Montage - Prüfungen

    Anlagen- übergabe/ -übernahme

    Verantwortungs-/ Gefahrenübergang

    Dauerbetrieb: - bestimmungsgemäßer Betrieb

    - nichtbestimmungs- gemäßer Betrieb

    - Instandhaltung - Überwachung - Umbau - Ausbau - Produkterneuerung

    Zeit

    Rückbauplanung

    Rückbau: - Außerbetriebnahme - Stilllegung - Demontage - EntsorgungAnlagen-

    ende Lebens-ende

    VerjährungHaftung

    Beschaffung: - Fertigung - Lieferung

    Inbetriebnahme

    Abb. 1.5 Darstellung des Lebenszyklus einer verfahrenstechnischen Anlage

    Die Dokumente, die während der Grundlagenermittlung bzw. in der Anfrage- und Angebotsphase bis zur Vertragsunterzeichnung bzw. Bestellung entstehen, werden zunächst separat als Teile der Projekt- oder Beschaffungsdokumentation abgelegt. Gegebenenfalls werden sie später in die Gesamtdokumentation inte-griert.

    Offiziell wird die Dokumentation einer verfahrenstechnischen Anlage meistens mit dem Projektstart (kick-off) nach Vertragsabschluss eröffnet, d. h. während des Kick-off-Meetings sind erste, wesentliche Festlegungen zum Umgang der Doku-mentation zu treffen.

  • 16 1 Spezifika und Aufgaben der Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen

    Abb

    . 1.6

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  • 1.5 Lebenszyklus der Anlage und der Dokumentation 17

    Diese betreffen u. a. deren Grundstruktur, die wichtigsten Begriffe, die Ver-antwortung und Befugnisse sowie andere organisatorisch-administrative Regelun-gen. Vorteilhaft ist, wenn dazu im Unternehmen grundlegende Dokumenten-Managementregelungen existieren.

    Entsprechend den Hauptphasen der Projektabwicklung sowie der Anlagenbe-wirtschaftung wird die Gesamtdokumentation jeweils als Errichterdokumentation, Betreiberdokumentation oder Rückbaudokumentation verstanden und mitunter (z. B. im Kraftwerksbereich) auch so bezeichnet. Diese Begriffe drücken allge-mein aus, in welcher Phase ihres Lebens sich die Gesamtdokumentation befindet und wer für sie aktuell zuständig ist.

    Die Gesamtdokumentation dient zunächst vorrangig dem vertragsgemäßen Errichten (oder dem Errichter) der Anlage. Sie muss die Anforderungen während der Engineering-, Beschaffungs-, Bau- und Montageprozesse inkl. der zugehöriger Dokumente erfüllen.

    Für eine rechtskonforme und effiziente Inbetriebnahme muss zum Zeitpunkt MECHANISCHE FERTIGSTELLUNG vor Ort und für das Team nutzbar eine ausreichend vollständige und aktuelle Gesamtdokumentation vorliegen.

    Nach der erfolgreich durchgeführten Inbetriebnahme erfolgt im klassischen Vertragsfall die Anlagenübergabe an den Auftraggeber/Betreiber und der kom-merzielle Dauerbetrieb beginnt.

    Zeitnah zur Anlagenübergabe findet i. d. R. die Übergabe der AS BUILT-Dokumentation gemäß dem folgenden Bergriffsverständnis statt.

    AS BUILT-Dokumentation ist die Gesamtdokumentation der Anlage, die den Sachstand über die Anlage zum Zeitpunkt ihrer Abnahme richtig (as built) und vollständig gemäß vertraglicher Vereinbarung beschreibt

    Die Dokumentation dient fortan vorrangig dem Betreiben (oder dem Betreiber) der Anlage. Zugleich ist der Betreiber verantwortlich, die Gesamtdokumentation den aktuellen Erfordernissen anzupassen und entsprechend den Änderungen in der Anlage und im Betrieb zu pflegen.

    Gegen Ende des „Anlagenlebens“ dient die Dokumentation letztlich dazu, den Rückbau der Anlage vorzubereiten, durchzuführen und alle Vorgänge nachvoll-ziehbar zu erfassen. Aus rechtlichen insbesondere haftungsrechtlichen Gründen (s. Abschn. 2.4 und 2.6) muss die Dokumentation auch nach dem Rückbau noch viele Jahre aufbewahrt werden, d. h. die Lebensdauer der Dokumentation verfah-renstechnischer Anlagen ist i. Allg. wesentlich länger als die der Anlage.

    Als Schlüssel für eine effektive Bewältigung dieses komplizierten Problem-lösungsprozesses wird eine ganzheitliche Betrachtungsweise der Dokumentations-thematik angesehen.

  • 2 Rechtliche Aspekte und Regelungen zur Dokumentation

    Die Dokumentation ist aus rechtlicher Sicht mehrfach bedeutungsvoll.

    a) Zunächst ist in den meisten Fällen die Erarbeitung und Lieferung der Doku-mentation ein definierter Bestandteil des Anlagenvertrag bzw. der Bestellung. In diesem Sinne unterliegen die Dokumentationsleistungen, genau wie die Herstellung der Anlage, den gesetzlichen Regelungen zum Schuldrecht wie auch den sonstigen vertraglichen Vereinbarungen. Das heißt, die im Anlagenvertrag vereinbarten Dokumentationsleistungen un-terliegen i. Allg. auch dem Werkvertragsrecht, mit allen Konsequenzen bzgl. Gewährleistung, Gefahrenübergang, Beweislast, Gewährleistung usw.. In Ab-schnitt 4.4 wird darauf detailliert eingegangen.

    b) Zum anderen gibt es im Umgang mit der Anlage (in allen Lebensphasen) für die verantwortlichen Personen eine Vielzahl von Pflichten bzw. gebotener Vorgaben und Hinweise, die sich beispielsweise aus

    − relevanten Rechtsvorschriften (EU-Richtlinien, Gesetzen, Verordnungen, Durchführungsbestimmungen),

    − Bestimmungen des Genehmigungsbescheides inkl. zutreffender Verwal-tungsvorschriften,

    − Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften (BG-Vorschriften),

    − Regeln zum Stand der Technik und insbesondere zur Sicherheitstechnik und Dokumentation [1−2], wie ISO-Normen, EU-Normen, DIN-Normen, VDI-/ VDE-Richtlinien, BG-Regeln, BG-Informationen, BG-Grundsätze usw.,

    − geltenden unternehmensspezifischen bzw. betrieblichen Vorschriften, − vereinbarten projektspezifischen Vorschriften bzw. Regelungen

    ableiten. In einigen dieser Vorschriften wird zwingend gefordert, dass die darin ange-

    führten Dokumente (Alarm- und Gefahrenabwehrplan, Betriebsanleitung, Be-triebsanweisung, Brandschutznachweis, EG-Konformitätserklärung, Explosi-onsschutzdokument, Fluchtwegeplan, Gefährdungsbeurteilung, Installationsbe-scheinigung, Kranbuch, Prüfbuch, Prüfzertifikat u. a.) angefertigt und wieder auffindbar abgelegt werden. Darüber hinaus sind Dokumente (z. B. Protokolle von Emissionsmessungen, TÜV-Prüfbescheinigungen, Prüfstatiken) auch nö-

  • 20 2 Rechtliche Aspekte und Regelungen zur Dokumentation

    tig, um die vorschriftengemäße Ausführung bzw. Nutzung beweisen zu kön-nen.

    c) Nicht zuletzt spielt die Dokumentation aber auch eine wichtige Rolle in Zu-sammenhang mit vereinbarten Leistungen bei der Errichtung und dem Betrieb der Anlage selbst, indem sie zu einem vertragsrelevanten bzw. sicherheitskriti-schen Sachverhalt einen Nachweis oder Beweis liefern kann. Zusammenfassend gilt auch heute der Grundsatz:

    Was du Schwarz auf Weiß besitzt, kannst du getrost nach Hause tragen!

    Bei der Beurteilung von Schäden und Haftungsansprüchen, die in Verbindung mit den Ausführungen nach a) bis c) untersucht werden, sind rechtliche Aspekte häufig mit entscheidend. Die weiteren Ausführungen sollen für den Nichtjuristen einen Überblick und eine Orientierung geben.

    2.1 Übersicht zu rechtlichen Regelungen in der BRD

    Man unterscheidet in der BRD zwischen dem Öffentlichen Recht und dem Privat-recht gemäß den Unterteilungen in Abb. 2.1.

    Strafrecht / -

    BGB,

    Individual-

    Handels- /Gerichtsverfassung /

    Recht in der BRD

    Öffentliches Recht

    Erbrecht

    Verwaltungsrecht

    Strafrecht/Ordnungs-widrigkeitenrecht

    Privatrecht

    BGB, Familienrecht

    Individual-arbeitsrecht

    Staats- und Völkerrecht

    Handels-/ Gesellschaftsrecht

    Verfassungsrecht

    Gerichtsverfassung/Prozeßrecht

    Abb. 2.1 Übersicht zum Recht in der Bundesrepublik Deutschland (nach [2−29])

  • 2.1 Übersicht zu rechtlichen Regelungen in der BRD 21

    Das Privatrecht bestimmt die Rechtsbeziehungen zwischen zwei gleichgestell-ten Personen (Parteien). Das Privatrecht ist in den meisten Ländern in einem Zi-vilgesetzbuch geregelt. In der BRD finden sich die zivilrechtlichen Regelungen vorwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) [2−1].

    Im Öffentlichen Recht ist der Staat der anderen Person (Partei) übergeordnet. Die staatlichen Organe (z. B. Behörden, Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte usw.) nehmen hoheitliche Aufgaben wahr und sind der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, dem Öffentlichen Recht Geltung zu verschaffen. Für die Dokumenta-tionsthematik sind im Öffentlichen Recht insbesondere das Verwaltungsrecht so-wie das Ordnungswidrigkeiten- und das Strafrecht wichtig.

    Eine Untersetzung der allgemeinen Ausführungen zum Recht der BRD erfolgt schwerpunktbezogen in Abb. 2.2, auf der die nationalen rechtlichen Regelungen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz dargestellt sind. Auf die Darstel-lung des übergeordneten Rechts der Europäischen Union wurde verzichtet, da die von der Europäischen Kommission erlassenen EU-Richtlinien ohnehin in deut-sches Recht überführt werden müssen.

    Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz(Recht der BRD)

    Privates Recht Staatliches Recht Autonomes Recht

    Tarifverträge, Betriebsverein-

    barungen(Tarif- / Betriebs-

    parteien)

    Gesetze(Gesetzgeber)Verordnungen

    (Bundesregierung)

    BG-Vorschriften (Berufsgenossen-

    schaften)

    Technische Regeln zu Verordnungen

    BG-Regeln für Sicherheit und

    Gesundheit bei der Arbeit

    Allgemein anerkannte Regelnder Technik

    (ISO, EN, DIN, VDI, VDE u. a.)

    Normsetzer (Staatliche

    Organe)

    Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz(Recht der BRD)

    Privates Recht Staatliches Recht Autonomes Recht

    Tarifverträge, Betriebsverein-

    barungen(Tarif- / Betriebs-

    parteien)

    Gesetze(Gesetzgeber)Verordnungen

    (Bundesregierung)

    BG-Vorschriften (Berufsgenossen-

    schaften)

    Technische Regeln zu Verordnungen

    BG-Regeln für Sicherheit und

    Gesundheit bei der Arbeit

    Allgemein anerkannte Regelnder Technik

    (ISO, EN, DIN, VDI, VDE u. a.)

    Normsetzer (Staatliche

    Organe)

    Abb. 2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (Recht in der BRD)

    Die rechtlichen Regelungen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz können in drei Säulen gegliedert werden. Für die Dokumentation verfahrenstech-nischer Anlagen ist besonders das staatliche Recht in Form von Gesetzen und Ver-