Doping Teil 2

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Doping Doping Teil 2 – by Antje Scholz 19.August.2013 In meinem heutigen Blog, geht es um das Thema Doping, die Gründe für die Doping-Verfolgung und die Doping- Kontrollen. In meinem Teil Doping , was ist eigentlich Doping und was sind die Ursachen von Doping, bin ich im Teil 1 Doping , auf die Gründe für das Doping- Verbot genauer eingegangen, hier im Teil 2 Doping, werde ich die Doping-Verfolgung und die Doping-Kontrollen genauer erklären. Was bedeutet Doping-Verfolgung? Die Doping-Verfolgung entstand mit der Gründung der World Anti-Doping Agency (WADA), was nebenbei gesagt schon sehr nach Geheimagentur anhört, wie in den Amy- filmen - , die zur Doping-Bekämpfung 1999 an den Start ging. Ebenfalls wird das Doping von den internationalen Sportverbänden (IOC) untersagt. Die Offizielle Begründung heißt: Chancengleichheit für die Sportler, dem Schutz dieser vor gesundheitlichen Schäden durch Doping und einer Vorbildfunktion die der Spitzensportler zu erfüllen hat. ( Dies habe ich im Teil 1 und dem Teil Doping was verstehe ich unter Doping genauer erklärt.) Wir müssen aber auch noch einen anderen Aspekt dazu darlegen, der meiner Meinung

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Was bedeutet Doping-Verfolgung? Die Doping-Verfolgung entstand mit der Gründung der World Anti-Doping Agency (WADA), was nebenbei gesagt schon sehr nach Geheimagentur anhört, wie in den Amy-filmen - , die zur Doping-Bekämpfung 1999 an den Start ging. Ebenfalls wird das Doping von den internationalen Sportverbänden (IOC) untersagt.

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Doping

Doping Teil 2 – by Antje Scholz 19.August.2013

In meinem heutigen Blog, geht es um das Thema Doping, die Gründe für die Doping-Verfolgung und die Doping-Kontrollen.

In meinem Teil Doping, was ist eigentlich Doping und was

sind die Ursachen von Doping, bin ich im Teil 1 Doping, auf

die Gründe für das Doping- Verbot genauer eingegangen,

hier im Teil 2 Doping, werde ich die Doping-Verfolgung und

die Doping-Kontrollen genauer erklären.

Was bedeutet Doping-Verfolgung?

Die Doping-Verfolgung entstand mit der Gründung der World Anti-Doping Agency

(WADA), was nebenbei gesagt schon sehr nach Geheimagentur anhört, wie in den Amy-

filmen - , die zur Doping-Bekämpfung 1999 an den Start ging. Ebenfalls wird das Doping

von den internationalen Sportverbänden (IOC) untersagt.

Die Offizielle Begründung heißt: Chancengleichheit für die Sportler, dem Schutz dieser vor

gesundheitlichen Schäden durch Doping und einer Vorbildfunktion die der Spitzensportler

zu erfüllen hat. ( Dies habe ich im Teil 1 und dem Teil Doping was verstehe ich unter

Doping genauer erklärt.)

Wir müssen aber auch noch einen anderen Aspekt dazu darlegen, der meiner Meinung

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nach am wichtigsten ist, in der Hinsicht, weil es um das Thema Geld geht. Denn in der

breiten Öffentlichkeit steht die Leistung in einer Sportart so dar, das man von einer

„sauber“ erbrachten Leistung ohne Doping redet und die allgemeine Vorbildfunktion sehr

stark damit in Verbindung gebracht wird.

Die Doping-Bekämpfung oder Doping-Verfolgung hat aber deshalb eine enorme

Bedeutung, weil der jeweiligen Marktwert der Sportart und dem hohen wirtschaftlichen

Anreiz für Verbände, Veranstalter und Sponsoren eine große Rolle spielt, da es natürlich

auch um sehr, sehr viel Geld geht.

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- Deshalb wird Doping auch von einigen

- Ländern wie Frankreich, Spanien und

- Italien von staatlicher Seite her, Doping

- oder bestimmte Formen von Doping unter

- Strafe gestellt und können so sogar

- Sportler mit Haftstrafen von bis zu drei

- Jahren verurteilen, was vor allem Italien

- für sich in Anspruch nimmt.

Allerdings wurde bis jetzt noch nie ein Sportler wegen Einnahme von Doping angeklagt

oder auch nur bestraft, schon gar nicht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Ich glaube auch

nicht das ausgerechnet in diesen drei Staat überhaupt irgendwann mal ein Sportler

verurteilt wird, weil in diesen drei Staaten dieses Gesetzt nur veranschlagt wurde um die

Bevölkerung zu beruhigen und von den sehr großen Dopingskandalen ab zulängen.

Dies könnte vielleicht nur passieren, wenn die Bevölkerung, die Öffentlichkeit und die

Presse nicht locker lassen und es weiter verfolgen. Die Frage, ob Doping-Bekämpfung bei

nichtstaatlichen Veranstaltungen eine Staatsaufgabe sein soll, ist jedoch stark umstritten.

Hier in Deutschland liegt grundsätzlich kein Straftatbestand bei oder mit der Einnahme

von Doping vor, denn laut unserem Arzneimittelgesetzes §6a ist nur das Inverkehr

bringen, also das verkaufen – anbieten, das Verschreiben oder das Anwenden von

Arzneimittel bei anderen zu Doping-Zwecken im Sport strafbar.

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Allerdings tut sich hier auch schon was, mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ab dem 1

November 2007 (BGBI. I 2007, S. 2510) ist eben schon auch nur der Besitz einer nicht

geringen Menge Doping-Mittel eben zum Zweck von Doping am Menschen verboten ( § 6a

Abs. 2a Arzneimittelgesetz). Was man unter geringer Menge versteht wird in der Doping-

Mittel-Mengen-Verordnung sogar dargelegt und diese Straftat wird mit § 95 Abs. 1 sogar

mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.

Diese Straftat kann sogar noch verlängert werden bis zu zehn Jahren, wenn besonders

schwere Fälle vorliegen, wenn man Abgabe oder Anwendung von Arzneimitteln zu Doping-

Zwecken im Sport an Personen unter 18 Jahren weiter gibt.

Es kam auch schon zu Verurteilungen allerdings wegen Körperverletzungsdelikten,

teilweise auch solche die die Straftat an Schutzbefohlenen und wenn Doping-Präparate von

Trainern an Athleten ohne deren Wissen oder Zustimmung verabreicht wurde.

Selbst für Tiere wurde in Deutschland ein Gesetz veranschlagt, dass das Doping bei Tieren

während sportlicher Wettkämpfe oder Training dafür bestrafen kann, mit dem

Tierschutzgesetz § 3 Nr. 1b und mit einer Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu

25.000 Euro.

Die Vorgehensweise bei Doping?

Weil es in vielen Sportarten unterschiedliche Wirkstoffe und Methoden der

Leistungssteigerung gibt und diese auch verboten sind, wurde eine sogenannte Doping-

Liste erstellt. Da immer mehr auch neue Methoden und neue Substanzen auf den Markt

kommen die unter Doping eingestuft werden, wird diese Doping-Liste auch ständig der

Realität angepasst mit genau aufgeführten und beschriebenen Wirkstoffen und den dazu

gehörigen Vorgehensweise, was man unter Doping zu verstehen hat.

Diese Doping-Liste wurde in Zusammenarbeit mit internationalen Sportverbänden, mit

der medizinischen Kommission des IOC erstellt, sie wird ständig aktualisiert und

permanent mit neuen Substanzen ergänzt. Diese Doping-Liste wird von allen nationalen

Verbänden übernommen, so das ein Doping-Verstoß vorliegt, wenn eine Substanz im

Körper eines Sportlers nachgewiesen wird, die eben auf dieser Doping-Verbotsliste stehen.

Sowie die Verweigerung einer Doping-Kontrolle, sowie nur der Besitz von verbotenen

Substanzen im Sport oder sich diese beschaffen will ist strafbar. Hier reicht als Beweis für

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die Beschaffung ein Rezept schon aus.

In Deutschland muss jeder Spitzensportler die den Leistungskadern angehören, müssen

sich schriftlich gegenüber dem eigenen nationalen Verband verpflichten, alle Doping-

Vorschriften einzuhalten. Er muss sich ebenfalls verpflichten sich bei Reisen abzumelden

und Kontrollen eben zu jeder Zeit nach zu dulden.

Bei einem Nachweis von Doping wird allerdings unterscheiden zwischen Wettkampf- und

Trainingskontrollen. Die Wettkampfkontrollen werden gemacht, um die kurzzeitige

Leistungssteigerung durch Doping nachzuweisen, die dann kurz vor Beginn des

Wettkampfes durchgeführt wird.

Durch die Trainingskontrolle wird versucht schon die lang zeitige Einnahme überhaupt

von Doping nachzuweisen und die Substanzen – Stoffe aufzuspüren, da die

Nachweisbarkeit durch die rechtzeitige Absetzung eben nicht mehr in

Wettkampfkontrollen nachgewiesen werden könnten. Diese Kontrolle ist die bekannte

Urinprobe, wobei die Athleten dies nur unter Aufsicht eines Dopingkontrolleurs abgeben

müssen – heißt keine Tür wird geschlossen der Kontrolleur schaut quasi in den Becher -

und einer zusätzlichen Blutprobe die allerdings in Deutschland auf freiwilliger Basis

stattfindet.

Seit neuesten wird der klassische Nachweis für Doping mit dem Biologischen Pass-

Programm ergänzt, in diesem indirekten Nachweisverfahren, werden die Ergebnisse von

Urin- und Blutproben bei Trainings- und Wettkampfkontrollen zu einem biologischen

Profil des Sportlers zusammengeführt.

Dies Werte werden dann dazu verwendet, wenn eine Abweichung von einem erwarteten

Profil darstellt, - sollen dann zwar nicht den direkten Nachweis erbringen, „das oder wie

manipuliert wurde“ - welche Substanz – welche Methode, aber indirekt nachweisen, „das

eben manipuliert wurde“.

Die Strafen werden auch hier unterschiedlich gehandhabt, bei der erstmaligen Einnahme

von verbotenen Stimulanzien – Schmerzmittel – Doping-Mittel wird nur eine Verwarnung

ausgesprochen. Sollte allerdings wie die Einnahme von anabolen Steroiden oder sogar die

Manipulation einer Doping-Probe nachgewiesen werden, so wird der Sportler mit einer

Wettkampfsperre, auch Disqualifikation von allen Sportkämpfen belegt und dies für

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mindestens zwei Jahre.

Außerdem werden bei Doping die während eines Wettkampfes stattfinden, die Leistungen

annulliert, das heißt das auch alle Titel nachträglich aberkannt werden – siehe hier das

Beispiel von Lance Armstrong, Jan Ulrich, Ben Johnson, Marion Jones. Dies sind nur

einige Beispiele von Doping-Sündern.

Diese Sportler haben nicht nur all ihre ganzen Titel verloren, sondern Sie mussten auch

ihre Medaillen wird zurück geben, sowie das Sie sehr viel Geld verloren haben und werden

weil auch noch Verfahren anhängig sind die von Sponsoren – Geldgebern, die natürlich Ihr

Geld wieder haben wollen, schon wegen der schlechten Papillitis gegenüber der

Öffentlichkeit – siehe hier auch den Rückzug der Deutschen T-Kom bei der Tour de

France.

In meinem nächsten Teil, Doping Teil 3 , möchte ich die Manipulation von Doping-Proben

und die Doping-Mittel-Substanzen genauer darlegen.

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Antje Scholz