Für einen sauberen Sport · 2016-05-10 · gegen Doping auch im Verhältnis zu Sportlern und...
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Für einen sauberen SportAnti-Doping-Programm des Bund Deutscher Radfahrer
Bund Deutscher Radfahrer e.V.1
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Der Bund Deutscher Radfahrer
Eine klare Position gegen Doping und für einen sauberen Sport
Die drei Säulen des Anti-Doping-Kampfes
•PräventionundAufklärung
•Kontrollen
•Sanktionen
Zahlen und Statistiken
Anhänge
Inhalt
Bund Deutscher Radfahrer e.V.2
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DerBundDeutscherRadfahrer(BDR)istderDachverbandfürdieRadsportlerimDeutschenOlympischenSport-bund(DOSB)sowiealsVereinigungderLandesverbändeundihrerVereinedernationaleundinternationaleIn-teressensvertreterallerRadsportlerundRadfahrerinDeutschland.DerVerbandwurde1884gegründetundhatseinenSitzinFrankfurtamMain.DerBDRistverantwortlichfürdenRadsport–vomLeistungs-undSpitzensportbisindenorganisiertenBreitensport.
DieRadsportlerimBundDeutscherRadfahrersindin17Landesverbändenorganisiert.DerVerbandrepräsentiert2.677Vereinemitüber140.000Mitgliedern,dieinallenBereichendesRadsportsaktivsind.
DazugehörtinallenKlassenvomNachwuchsbiszudenSeniorenderRadrennsportaufderStraßeundaufderBahnsowieimGelände,dasKunstradfahren,RadballundRadpolo,BMX,Mountainbike,TrialundEinradsowiedieBreitensport-BereicheRadwandern,RadtourenfahrenundCountry-Tourenfahren.
GenausowiederBundDeutscherRadfahrerdurchDoping-FälleimProfiradsportunterbesondererBeobachtungderÖffentlichkeitsteht,engagiertsichderVerbandseitJahrenaußergewöhnlichimKampfgegenDopingimSportundgehörtinsbesonderedurchseinePräventionsarbeitunddieForderungvonMaßnahmenwiediedesBlutpasseszudenfederführendenVerbändenindiesemBereich.
ZurArbeitdesVerbandesgehörtauchdieLobby-ArbeitfürRadsportlerundRadfahrerimStraßenverkehr.
Der Bund Deutscher Radfahrer
Bund Deutscher Radfahrer e.V.3
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50.000
60.000
70.000
80.000
90.000
100.000
110.000
120.000
130.000
140.000
1980
1981
1982
1983
1984
1985
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1995
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1997
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2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Der Bund Deutscher Radfahrer – über 140.000 Radsportler
EntwicklungderMitgliederzahldesBundDeutscherRadfahrervon1980bis2007
Bund Deutscher Radfahrer e.V.4
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Der Bund Deutscher Radfahrer bezieht klar Position gegen Doping und füreinen sauberen Sport
DerKampfgegenDopingundLeistungsmanipulationstelltnachwievoreinezentraleAufgabeundeinedergrößtenHerausforderungenimSportdar.Fair-PlayundChancengleichheitmüssengewährleistetwerden,ansons-tenwirdderGrundgedankedesSportszerstört.
DerBundDeutscherRadfahrer(BDR)engagiertsichdeshalbseitJahrenimKampfgegenDoping.Mitunabhän-gigenFachleutenundRepräsentantenvonTeamsundSponsorenhatdernationaleSpitzenverbandnachdemDopingskandalderTourdeFrance2006schnellundentschlossenreagiert.
Nachzwei„RundenTischen“inHamburgundBadTölzhattedasPräsidiumdesBDRam31.August2006Beschlüs-segefasstundentsprechendumgesetzt.TeildieserBeschlüssewarenAnträgeandenInternationalenRadsport-verband(UCI)zuÄnderungenimAnti-Doping-ReglementsowiedieEinführungvonMaßnahmenaufnationalerEbenewiedieEinführungdesChaperon-SystemsoderdieBlutvolumenmessung.DieseMaßnahmenkonntenso-fortumgesetztwerdenundhabenmitdazubeigetragen,dassderBDRinderDoping-BekämpfungalsVorreitergilt.DenBlutpassfürTransparenzinderAnti-Doping-ArbeithatvondeninternationalenVerbändenallerdingsbishernurderRadsport-WeltverbandUCIeingeführt.
AuchmitHilfe derHomepagewww.rad-net.demachenwir Sportlermit denwichtigsten Informationen zumThemaDopingunddemDoping-Kontroll-Systemvertraut.HiersindfüralleAktivenunteranderemdieaktuellenRegelndesBDR,derUCIundderNationalenAnti-Doping-Agentur(NADA)sowiederInternationalenAnti-Do-ping-Agentur(WADA)zufinden.DazukommenListenübererlaubteMedikamente,verboteneSubstanzensowieInformationenundFormularefürmedizinischeAusnahmegenehmigungen.
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MitEinführungderErklärungfürLizenzinhaberdesBundDeutscherRadfahrer,dieSatzung,dieSportordnung,dieSportrechtsordnung,diejeweiligenWettkampf-undDurchführungsbestimmungensowiedasAnti-Doping-ReglementderUCI,desBDR,derWADAsowiederNADAanzuerkennen,sowiederVerpflichtungserklärungfürHonorarkräfte(sieheAnlage1),derLeipzigerErklärungderTrainer(sieheAnlage3)unddemEhrenkodexalsBestandteildesReg-lementsfürContinental-undFrauenteams(sieheAnlage2)hatderBundDeutscherRadfahrerseineklareHaltunggegenDopingauchimVerhältniszuSportlernundFunktionärenfestverankert.
EinenTeilderMaßnahmenstelltdieArbeitdesAnti-Doping-Beauftragtendar,derdieUnterlagenzuvorliegendenpositivenDoping-FällenprüftundandasBundessportgerichtweiterleitet.
Der Bund Deutscher Radfahrer bezieht klar Position gegen Doping und für einen sauberen Sport
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Prävention undAufklärung Kontrollen Sanktionen
DOPINGFREIER RADSPORT
Die drei Säulen des Anti-Doping-Programms des Bund Deutscher Radfahrer
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Prävention und Aufklärung
ErsterBausteinfüreineumfassendeDopingbekämpfungbeimBundDeutscherRadfahreristdiePrävention.MitverschiedenenMaßnahmenwerdensowohlMultiplikatorenwieTrainerundLehreralsauchAthletinnenundAthletendirekterreichtundumfassendaufgeklärt.
Teile des Programms:
• PräventionundAufklärungzumThemaDopingistPflicht-BestandteilderAus-undFortbildungallerTrainerimBundDeutscherRadfahrer
• EinumfangreicherModell-undMaßnahmenplandesBundDeutscherRadfahrerinZusammenarbeitmitderDeutschenSportjugend(dsj)unddemZentrumfürDopingpräventionderPädagogischenHochschuleHeidel-berg
• GesundheitserziehungimRahmenvonLehrgängenderBDR-Nationalmannschaften,insbesondereauchbeiMaßnahmendesNachwuchses
• EntwicklungdesProjektesGATE(Torfüreinenglaubwürdigen,authentischen,transparentenundanethi-scherVerantwortungorientiertenSport)gemeinsammitderBDR-Radsportjugend,derDeutschenSportju-gend(dsj)unddemdemZentrumfürDopingpräventionderPädagogischenHochschuleHeidelberg
• DurchführungvonAnti-Doping-ForenundInformations-StändebeiGroßveranstaltungen
• ÜberprüfungdesAnti-Doping-ProgrammsdesBundDeutscherRadfahrerundVergleichmitdemandererVer-bände
• AufklärungundAufarbeitungallerHinweiseausSportgerichtsverfahrenundausderKronzeugenregelung
Intensives Engagement: Prävention klärt auf
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Prävention und Aufklärung
• KampagnendurchdenBundDeutscherRadfahrergegenDopingundfüreinensauberenSportsowieSymposien,Workshops,GesprächsrundenundRundeTische
• ÜbertragbarkeitderErkenntnisseaufandereSpitzenverbändeundKontaktezumDeutschenLeichtathletik-Verband(DLV)undzurDeutschenTriathlonUnion(DTU)
• WeltweiteInitiativenundVertretungdurchdenPräsidentendesBundDeutscherRadfahrerunddenVertreterderProfi-TeamsindeninternationalenundnationalenGremienfürdiekonsequenteBekämpfungdesDopings(interna-tionaleFahrervertretung,ProTour-Vertretung,Veranstaltervertretung,Weltradsportverband,europäischeVerbände)
• KontinuierlicheVermittlungderInhaltezurDoping-PräventionimRahmenderAus-undFortbildungsmaßnahmenfürC-,B-undA-TrainersowieVorträgezurDoping-PräventionbeiKader-undNachwuchslehrgängen,beiBundesli-garennenundbeiGroßveranstaltungenwiezumBeispielderRad-WMinStuttgart
• EinführungderVerpflichtungserklärung,mitderUnterzeichnermitsofortigerWirkungdieSatzung,dieSportord-nung,dieSportrechtsordnung,diejeweiligenWettkampf-undDurchführungsbestimmungensowiedasAnti-Do-ping-ReglementderUCI,desBDR,derWADAsowiederNADAanerkennt
• EinführungderVerpflichtungserklärungfürHonorarkräfte(sieheAnlage1)
• LeipzigerErklärungderTrainer(sieheAnlage3)
• EinführungdesEhrenkodexalsBestandteildesReglementsderKontinental-undFrauenteamsundderAthletenver-einbarung;dieTeamsunddieFahrersprechensichmitdiesemEhrenkodexdeutlichgegenDopingaus(sieheAnla-gen2und6)
Intensives Engagement: Prävention klärt auf (2)
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Prävention und Aufklärung
ImRahmendesProjektesGATEwirddieDoping-PräventionimRadsportdurcheinPilotprojektge-fördert.ImRahmendiesesProjektessetztderBundDeutscherRadfahrerseineAnti-Doping-Arbeitoffensivfort.InhaltezurDopingpräventionsindverpflichtenderTeilderTrainer-Aus-undFortbil-dung.EndeFebruar2008wurdedasProgrammineinerSchulungsmaßnahmeerstmals18Multipli-katorenderLandesverbändevorgestellt.AusgearbeitetwurdendieInhaltevomZentrumfürDo-pingpräventionanderPädagogischenHochschuleHeidelberg.
DasProjektisteinentscheidenderSchrittzurDopingpräventionimRadsportundistlangfristigundnachhaltigangelegt.
• ImRahmendesPilotprojekteszurDopingpräventionwurdenzunächstdieMultiplikatorender Landesverbändeentsprechendgeschult.Vom22.biszum24.Februar2008startetedieseAus- bildungmit18ReferentenauselfLandesverbändendesBundDeutscherRadfahrerfürihrenwei-
terenEinsatzinderC-undB-Trainer-Ausbildung.
• Jährlichwerdenbiszu300neueC-undB-Trainerausgebildet,dieimRahmenihrerAusbildungmitallenwe-sentlichenInhaltenderDoping-Präventionvertrautgemachtwerden.
• In16UnterrichtseinheitenhabensichdieAusbilderderLandesverbändemitderDopingpräventionbeschäf-tigt.ImMittelpunktstehendabeinebendemSachwissen,derSensibilisierungfürdasThemaDopingunddenEinsatzvonNahrungsergänzungsmittelnundethischenGrundfragenzumDopingauchdidaktischeHinweiseundArgumentationshilfengegendieForderungnacheinerDoping-FreigabeundgegenDopingallgemein.
• DieMaßnahmenzumPilotprogrammzurDoping-PräventionwurdenfederführenddurchgeführtvonProf.Dr.GerhardTreutleinvomZentrumfürDopingpräventionderPädagogischenHochschuleHeidelbergundbeglei-tetvonToniKirsch,BundesjugendleiterdesBDR.
GATE: glaubwürdig, authentisch, transparent, ethische Verantwortung
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Prävention und Aufklärung
GATE: glaubwürdig, authentisch, transparent, ethische Verantwortung
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Prävention und Aufklärung
KampagnefüreinensauberenRadsport:„Bleibsauber,liveclean“–derdeutscheRadsportsetztZeichen:AufInitiativederUpsolutSportsAGundderVattenfallEuropeHamburgAGhabenderBundDeutscherRadfahrer(BDR)undderVerbandDeutscherRadrennfahrere.V.(VDR)dieAktion„Bleibsauber,liveclean“insLebengerufen.
DasZieldeKampagneisteinensauberenRadsportvonderBasisausindenSpitzensporthineinzutragenundlangfristigzuetablieren.
• alledeutschenRadsport-VeranstalterintegrierendieLogoundClaiminihrenKommunikationsmitteln
• prominentedeutscheRadprofismitunbeflecktemRufwurdenalsTesti-monialderAktiongewonnenundfungierenalsVorbilderundMittler
• PlatzierungderLogo-Claim-KombinationaufdenMerchandising-Pro-duktenderVeranstalter
• OffizielleRadbekleidungmitTrikotundHose
• OffizielleVeranstaltungs-T-Shirts
• EigeneProduklinie
• IntegrationderKampagneindieWeltmeisterschaftenvonStuttgart
• VerkaufserlösefließenineinenRadsport-Anti-Doping-Fond,dieAktionfolgtzuhundertProzentdemNon-Profit-PrinzipunddientausschließlichdernachhaltigenFörderungeinessauberenRadsportsinDeutschland,angefangenbeiderNachwuchsarbeit
„Bleib sauber, live clean“ –der deutsche Radsport setzt Zeichen
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Prävention und Aufklärung
RAPIDisteinglobalesKonzeptzurDopingbekämpfungmitdemzentralenHintergrunddesScreeningsvonBlutwerten.IneinerDatenbankwerdenBlut-werteundandereParametervonSportlerngespeichert,umdiesedannzuVergleichenheranziehenzukönnenundeineÜbersichtzuerreichen.
Die Ziele:
• SchutzdessauberenAthleten
• RisikoatmosphärefürpotentielleDoperschaffen
• Leistungentransparentmachen
• Glaubwürdigkeitzurückgewinnen
DasKonzeptRAPIDistinTeilbereichenumgesetztundpartiellindasaktuelleAnti-Doping-ProgrammderUCIeingeflossen.
Radsport Anti-Doping-Programm Initiative Deutschland (RAPID)
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Prävention und Aufklärung
Das Spiel „Windschatten“ als Wegweiser für eine Karriere ohne Doping
EinBausteinderDoping-PräventionbeimBundDeut-scherRadfahreristdasSpiel„Windschatten“,dasvonDesignern der Fachhochschule Lübeck gemeinsammit Experten aus dem Radsport entwickelt haben.„Windschatten“isteininteraktiverComiczuDopingundDopingpräventionimRadsport.DasProjekthatdabeiausdrücklichkeinenLehrfilmodererhobenenZeigefinger als Ergebnis sondern soll auf möglicheGefährdungenvorbereiten,denenein jungerSport-lerbegegnenkann.
DasSpiel„Windschatten“ istbereitsbei Fortbildun-gen zum ThemaDopingpräventionmit guter Rück-meldungeingesetztworden.
Ziel ist, junge Sportler auf eine Karriere ohneDoping vorzubereitenundeinSelbstbewusstseinfürdieEntscheidunggegendieVerwendungfragwürdigerundillegalerMittelundMethodenzuschaffen.Gleichzei-tigsollendieZuschauereingebundenundspielerischzumnachdenkenangeregtwerden.
DieRadsportjugenddesBundDeutscherRadfahrer,dieDeutscheSportjugend(dsj)undderLandessportverbandSchleswig-Holsteinhaben„Windschatten“imSommer2008erstmalsöffentlichpräsentiert.AuchdieLandesver-bändedesBDRsollensichandervomZentrumfürDopingpräventionderPHHeidelberganerkanntenPräventi-onsmaßnahmezubeteiligen.NachderFreigabesteht„Windschatten“allenbeteiligtenVerbändenundVereinenzurNutzungundVerbreitungkostenloszurVerfügung.
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Prävention und Aufklärung
DasGerüstdesNeusserModells besteht ausAufklärungundPräventionsowiederDurch-führungvon intelligentenAnti-Doping-Kon-trollen. Mit Aufklärung und präventivenMaßnahmen sollen sowohl vor allem jungeAthletinnenundAthletenalsauchSportinte-ressiertegegendenEinsatzvonleistungsstei-
gerndenPräparatenmobilisiertwerden.DarüberhinausthematisiertdasNeusserModellauchdenEinsatzvonleistungssteigerndenParameterninanderengesellschaftlichenBereichenwieSchule,StudiumoderBeruf.
ImRahmendesNeusserModellswurdeeinumfangreichesMaßnahmenpaketgeschnürt.Seitdem16.April2008gibteswww.neusser-modell.dealleAktivitäten,BeiträgeundErkenntnisse rundumdasNeusserModell.TeildesProjektesistaucheinWettbewerbzumThemaDoping-PräventionfüralleweiterführendenSchulenabderachtenJahrgangsstufeimRegierungsbezirkDüsseldorf.DasNeusserMobilwaralsInformations-MobilmitderDeutschland-Tourunterwegs,umdieBevölkerungzu informierenundaufzuklären.AufgeklärtwerdensolltedabeivorallemzumThema„DopingimAlltag“wieMedikamentenmissbrauchvonSchülernundBerufstätigen,derGenussharmloserbisgefährlicherAufputschmitteloderleistungssteigernderSubstanzenimAmateursport.AußerdemwurdeeineausgefeilteTrainingsplanungalsAlternativezumEinsatzvonleistungssteigerndenPräpa-ratenvorgestellt.
ImRahmeneinerSpendenaktionwurdefürausgewählteProjektederDopingpräventiongesammelt.
Das Neusser Modell mobilisiert für einen sauberen Sport
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Prävention und Aufklärung
Berichterstattung über Anti-Doping-Maßnahmen im deutschen Radsport
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Prävention und Aufklärung
UnteranderemaufDrängendesBundDeutscherRadfahreristinDeutschlandam1.November2007einneuesAnti-Doping-GesetzinKraftgetreten.DamitwirdderKampfgegenDopingimSportverschärftundeineGrund-lagegeschaffen,vorallemkriminelleDoping-Netzwerkezubekämpfen.WährendbeigewerbsmäßigemDoping-handelkünftigbiszuzehnJahreHaftdrohenundbestraftwerdenkann,wermiteinerMengeDopingmittelerwischtwird,dieüberdenoffenkundigenEigenbedarfhinausgeht,bleibt eine Strafandrohung fürgedopteSportleraufGrundvonVerfassungsbedenkenaus.
SomitsinddieBDR-ForderungennacheinergesetzlichenRegelungnurimKernerfüllt.NachAnsichtdesVerban-deshätteallerdingsdieBesitzstrafbarkeitengerbzw.strengergefasstwerdenmüssen.
DerAnti-Doping-KampfistTeilderSatzungdesBundDeutscherRadfahrerundinderSportordnungverankert(sieheAnlagen4und5).
Gesetzliche Regelungen zum Doping: Anti-Doping-Gesetz in Deutschland
Rudolf Scharping, Präsident des BDR: „Das Ziel ist klar: Wir wollen uns von denen befreien, die mit Do-ping zu tun haben“, erklärte Scharping am Samstag in Hamburg einen Tag vor dem Weltcup-Rennen in der Hansestadt nach einer über dreistündigen Konferenz mit Vertretern der Rennställe sowie der Sponso-ren. Scharping forderte zudem ein Anti-Doping-Gesetz für Deutschland: „Wir spüren Rückenwind dafür in der Politik.“ (Vattenfall Cyclassics, 29.07.2006)
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Kontrollen
Intelligent,effizientundwirksam:EinwirksamesKontrollsystemgegenDopingimSportbestehtheuteausverschiede-nenBausteinen.WichtigerBestandteilistdabeinebendereigentlichenKontrolleimWettkampfundimTrainingsowiemodernsterAnalyseauchdiegezielteBeobachtungvonverschiedenstenmedizinischenParameternderSportler.
EckpunktedesMaßnahmenkataloges:
• ErweiterungderDopingkontrollenumBlutvolumenmessungimBereichderKadersportler
• VerdreifachungderTrainingskontrollen
• Zielkontrollen
• VerbesserungderQualitätvonDopingkontrollendurcheinintelligentesKontrollsystem
• ErstellungundKontrolleindividuellerProfilezurEinführungmedizinischerSperrenzumSchutzderGesundheit
• EinführungdessogenanntenChaperon-Systems(seitHerbst2006beiRennendesnationalenundinternationalenKalendersinDeutschlandumgesetzt)
• ÜbertragbarkeitderErkenntnisseaufandereSpitzenverbändeundKontaktezumDeutschenLeichtathletik-Ver-band(DLV)undzurDeutschenTriathlonUnion(DTU)
• VerstärkungderAnti-Doping-Kontrollen;beiallenwichtigenWettkämpfenwieDeutschenMeisterschaften,Bun-desligarennenundähnlichenVeranstaltungenführtderBDRWettkampfkontrollensowieindenTestpoolswei-tererund800Trainingskontrollendurch;betroffensinddavondieAthletendesNationalenTespoolssowiederAllgemeinenTestpoolsIundII;dazukommenweitereKontrollenplusZielkontrollenverdächtigerAthleten,diesewerdeninKooperationmitderNADAdurchgeführt
• FinanzierungvonTrainingskontrollendurchdenBDR(imJahr2008imUmfangvon79.500Euro,durchgeführtvonderNADA);10ProzentderderSponsorenleistungdesBDRfließenindenAnti-Doping-Kampf
Bausteine des Anti-Doping-Kontrollsystems des BDR
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Kontrollen
DieErhöhungderKontrolldichtebei TrainingskontrollenunddieentsprechendeUmsetzungwird inderTrai-ningskontrollvereinbarungzwischenderNADAunddemBDRfestgelegt.
DerTestpoolderzutestendenAthletenistindenNationalenTestpool(NTP)sowieindenAllgemeinenTestpoolI(ATPI)undindenAllgemeinenTestpool(ATPII)aufgeteilt.BeijedemSportlerdesNTPsollenimTrainingdurch-schnittlich siebenKontrollenvorgenommenwerden,dazugehörenfünfUrin-undzweiBlutkontrollen.Wett-kampfkontrollenkommenzudiesenUntersuchungennochhinzu.
FürdieAthletinnenundAthletenderBDR-TestpoolssindfürdasJahr2008rund800Trainingskontrollengeplant.
ImRahmenderverstärktenDopingkontrollenwerdenauchdurchdieLandesverbändeaufderEbeneregionalerRadsportveranstaltungenvermehrtKontrollendurchgeführt.DergenaueTerminmitNamenderVeranstaltungunddieAnzahldergeplantenDopingkontrollenwirdimVorfeldbeimBDRbeantragt.DieserübernimmtdieKo-ordinationundOrganisationderKontrollen,dievonausgebildetenKommissärendesinternationalenRadsport-verbandesUCIoderdesBDRnachdenBestimmungendesAnti-Doping-Reglementsdurchgeführtwerden.DieentsprechendenKommissärewerdendemBDRvomLandesverbandodervomBDRdirektbenannt.
Erhöhung der Kontrolldichte und deren Effizienz
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Kontrollen
Personalkosten:
Arzt/Ärztin nachVereinbarung
Krankenschwester nachVereinbarung
NationalerKommissär 31€plusKilometerpauschaulevon0,25€proKilometer
Material Dopingkits:
Bereg-Kit„full-set“ 12,35€plusMehrwertsteuer
Zwischenversiegelung 1,90€plusMehrwertsteuer
Protokoll 2,65€plusMehrwertsteuer
Versandkosten der Probe nach Köln oder Kreischa:
abhängigvonderAnzahlderProblenunddemVersandweg
Analyse der Probe:
UrinimWettkampf rund200€plusMehrwertsteuer
EPOimUrin rund200€plusMehrwertsteuer
Kosten einer Anti-Doping-Kontrolle auf regionaler Ebene
Bund Deutscher Radfahrer e.V.20
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Kontrollen
Entwicklung der Zahl der Wettkampf- und Trainingskontrollen (Urin) von 1990 bis 2008
0
100
200
300
400
500
600
800
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1990
1991
1992
1993
1994
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1996
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2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2008
2007
Trainingskontrollen Wettkampfkontrollen
Anz
ahl
7
82
18
2
17
0
15
0
66
20
0
16
8
13
8
20
3
18
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05
19
03
39
19
92
67 3
06
30
92
03
21
5
19
84
26
19
2 24
1 27
63
77
795
748siehe Anmerkung auf der Folgeseite
Bund Deutscher Radfahrer e.V.21
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Kontrollen
Hinweis zur Veränderung der Zahl der Wettkampf- und Trainingskontrollen zwischen dem Jahr 2005 und dem Jahr 2006:
DieÄnderungenderZahlderKontrollenzwischendenJahren2005und2006ergebensichausVeränderungenimSystemWettkampfkontrollendurchdieZuordnungvonKontrollenbeiinternationalenVeranstaltungenzuminternationalenKontrollsystem.
Diesbedeutet,dassvomBDRveranlassteKontrollenbeiinternationalenRennennichtindernationalenStatistikenthaltensind,sonderninderStatistikderUCIgeführtwerden.ZudemwurdenaufGrundderverringertenZahlderRennveranstaltungenimnationalenundinternationalenRennkalenderrund90Kontrollenwenigerdurchge-führt.
DasergibtsichauchausderSystematikderWettkampfkontrollen:
DieUCIverschicktfürdieRennenderinternationalenKalenderzuBeginndesJahreseinesogenannteA-undB-ListefürDopingkontrollendienationalenVerbände.FürRennenderA-ListebenenntdieUCIselbsteineninter-nationalenKommissär,fürdieKommissärederB-ListeistdernationaleVerbandzuständig.
DerBDRveranlasstdarüberhinausweitereTrainingskontrollen,insbesondereaufEPOundWachstumshormone(UrinundBlut),dazumBeispieleineEinnahmevonWachstumshormonenderzeitmaximal24bis48Stundennachweisbarist.
Erläuterungen zur Entwicklung der Zahl der Wettkampf- und Trainingskontrollen (Urin) von 1990 bis 2008
Bund Deutscher Radfahrer e.V.22
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Kontrollen
Zugehörigkeit
• ProTourFahrer
• ProfessionalContinentalFahrer
• Frauen-Teams(GSFundvorläufigeOlympia-undWM-Kandidaten)
• UCI-Testpool
• A-undB-KadersowieOlympiakandidaten
• Bahn-Ausdauer(Top-Team-Peking(OlympiakaderAundB))
• Bahn-Kurzzeit(Top-Team-Peking(OlympiakaderAundB))
• Mountainbike(Top-Team-Peking(OlympiakaderAundB))
• BMX(Top-Team-Peking(OlympiakaderAundB))
Pflichten
• 24-StundenAbmeldepflicht
• Abgabevonvierteljährlichensogenannten„whereabouts“
• BeantragungmedizinischerAusnahmegenehmigungenfürdieVerwendungvonMedikamenten(Therapeu-ticUseExemptions,TUE)
• NutzungdesSystems„ADAMS“
Der Nationale Testpool (NTP)Zugehörigkeit und Pflichten
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Kontrollen
Die Zugehörigkeit
• HallenradsportA-,B-Kader(KunstradfahrenundRadball)
• MountainbikeC-Kader
• U23-Straße
• Bahn-KurzzeitC-Kader
• Bahn-AusdauerC-Kader
• Continental-Team-Fahrer
• Frauen-Teams(GSF)
• Mountainbike-Trade-Teams
• BMXC-Kader
Pflichten
• 72-Stunden-AbmeldepflichtüberdasSystem„ADAMS“
• BeantragungmedizinischerAusnahmegenehmigungenfürdieVerwendungvonMedikamenten(TherapeuticUseExemptions,TUE)
• NutzungdesSystems„ADAMS“
Der Allgemeine Testpool I (ATP I)Zugehörigkeit und Pflichten
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Kontrollen
Zugehörigkeit
• D/C-Kader
• C-Kader
• nichtolympischerHallenradsport
Pflichten
• keineAbmeldepflicht
• BeantragungmedizinischerAusnahmegenehmigungenfürdieVerwendungvonMedikamenten(TherapeuticUseExemptions,TUE)
• KooperationbeiunangekündigtenTrainingskontrollen
Der Allgemeine Testpool II (ATP II)Zugehörigkeit und Pflichten
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Kontrollen
Vergleich Wettkampf- und Trainingskontrollen Urin auf EPO 2004 bis 2007
2007
2006
2005
2004
Anz
ahl
Trainingskontrollen Wettkampfkontrollen
0
100
200
300
400
75
24 32 37
80 73
238
106
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Kontrollen
Zahl der Wettkampf- und Trainingskontrollen des Weltradsportverbandes (UCI) für Fahrer mit biologischem Pass im Juni und August 2008
An
zah
l
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
3500
4000
Juni 2008 August 2008
Blut
Blut Blut
Wettkampfkontrollen (WK) Trainingskontrollen (TK)
Urin
Urin Urin
415
2268
857
565
3511
285
1129
834
TK TK TK TKWK WK WK WK
Kontrollen bei 854 Fahrern mit biologischem Pass
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Sanktionen
ImKampfgegenDopingimRadsporthatderBundDeutscherRadfahrerdieReihedermöglichenSanktionenzuletztnochmalserweitertundverschärft.
Zu möglichen Sanktionen gehören:
• Sportgerichtsverfahreninternationalundnational
• ZusätzlicheSanktionendurchdenBDRlautderSanktionsmöglichkeitenvonWADA-undNADA-Code
• SuspendierungvonSportlernbeiAuffälligkeitenimRahmenvonGesundheitsuntersuchungen
• NichtberücksichtigungfürinternationaleWettkämpfeimRahmenderNationalmannschaftenbeibegründe-temDopingverdachtoderlaufendenDopingverfahren
• SuspendierungvonBetreuernbeiVerdachtaufVerwicklunginDopingpraktiken
• MöglichkeitderStartverweigerungvonDopingverdächtigenbeiVeranstaltungen(überAusschreibungenoderVerträge)
• PrüfungjuristischerSchritte(sowohlstraf-alsauchsport-undarbeitsrechtlich)
• PrüfungvonSchadensersatz-Ansprüchen
Dopende Sportler haben mit empfindlichen Strafen zu rechnen
Bund Deutscher Radfahrer e.V.28
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Zahlen und Statistik
2004
Jahresplanung Gesamt inkl. Leistungssportpersonal in Euro
davon Anteil Profis Strasse (Entsendungskosten zur Weltmeisterschaft) in Euro
2005 2006 2007 2008 2009
2.50
6.00
0,00
2.38
1.00
0,00
2.48
3.00
0,00
2.61
6.90
0,00
2.45
0.15
5,00
2.66
0.00
0,00
35.000 1,40% 40.000
1,70%
26.000 1,00%
20.000 0,80% 24.000
1,00%
25.000 1,00%
0
500.000
1.000.000
1.500.000
2.000.000
2.500.000
3.000.000
Ausgaben für den Profi-Radsport aus den Mitteln des Bundes für den BDR in den Jahren 2004 bis 2009
Bund Deutscher Radfahrer e.V.29
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Zahlen und Statistik
Maßnahmen Sockel 2008
Jahresplanung
Maßnahmen Projekte 2008
Top Team Olympiasondermittel
WM-Kosten Leistungssport-Personal
Total
BahnMänner Ausdauer, Männer + Frauen Kurzzeit
187.000,00 147.076,00 79.000,00 215.000,00 628.076,00
MTBMänner + Frauen (Elite/U23)
85.000,00 91.242,00 81.000,00** 145.000,00 402.242,00
StraßeU23Männer
100.000,00 0,00 30.000,00 85.000,00 215.000,00
FrauenBahn + Strasse
85.000,00 39.470,00 26.000,00 115.000,00 265.470,00
Junioren/JugendBahn, Strasse, MTB, BMX
254.000,00 0,00 110.000,00 140.000,00 504.000,00
BMXMänner + Frauen
30.000,00 10.977,00 27.500,00 15.000,00 83.477,00
StrasseEliteMänner 0 0(27.800,00)* 24.000,00 0,00 24.000,00
DisziplinübergreifendeAusgabenMaterial, Leistungsdiagnostik, Bundeswehr, Wissenschaftliche Kommission etc.
232.800,00 115.000,00 0,00 0,00 347.800,00
Gesamtförderung inkl. Eigenmittel 973.800,00 403.765,00 377.500,00 715.000,00 2.470.065,00
* Straße Elite Männer 27.800 Euro: Klimaanpassung Peking geplant – nicht durchgeführt**Mountainbike: WM-Kosten 81.000 Euro inkl. Junioren
Aufteilung der Mittel des Bundes für den BDR nach Disziplinen und Maßnahmen im Jahr 2008
Bund Deutscher Radfahrer e.V.30
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Zahlen und Statistik
Bahn 628.076 Euro Männer Ausdauer, Männer + Frauen Kurzzeit
MTB 402.242 EuroMänner + Frauen (Elite/U23)
Straße U23 215.000 Euro Männer
Junioren/Jugend 504.000 EuroBahn, Strasse, MTB, BMX
BMX 83.477 EuroMänner + Frauen
Disziplinübergreifende Ausgaben 347.800 Euro Material, Leistungsdiagnostik,
Bundeswehr, Wissenschaftliche Kommission etc.
Strasse Elite Männer 24.000 Euro
Frauen 265.470 Euro Bahn + Strasse
Aufteilung der Mittel des Bundes für den BDR nach Disziplinen im Jahr 2008
Bund Deutscher Radfahrer e.V.31
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Zahlen und Statistik
WM BMX in Taiyuan/China27.500 Euro
WM Bahn Männer/Frauen in Manchester/Großbritannien79.000 Euro
WM MTB in Val di Sole/Italien81.000 Euro
WM Junioren/-innen in Kapstadt/Südafrika110.000 Euro
WM Straße in Varese/Italien 80.000 EuroKostenanteil Elite Männer ca. 24.000 Euro
Kosten für die Entsendung zu den Rad-Weltmeisterschaften in 2008
Bund Deutscher Radfahrer e.V.32
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Zahlen und Statistik
BMX 5
Mountainbike 29 (inkl. Junioren)
Elite Bahn 21
Frauen, Männer U23 Straße 16 Profis Elite Straße 11
Junioren Straße 12
Junioren Bahn 15
(Männer und Frauen)
WM-Teilnehmer 2008 nach Disziplinen
Bund Deutscher Radfahrer e.V.33
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Zahlen und Statistik
Gesamtzahl Sportlerlizenzen: 20.195 Lizenzen Rennsport(Schüler bis Senioren): 13.086
Hallenradsport 35,0% Senioren 35,8% Elite 24,9%
Schüler 19,3% Junioren 9,8% Jugend 10,2% Rennsport (Schüler bis Senioren) 64,8%
Rennsport (Profis) 0,2%*
Aufteilung der Sportler-Lizenzen beim Bund Deutscher Radfahrer im Jahr 2008 – Verhältnis Profis zu übrigen Sportlern
*) 45 deutsche Sportler in Teams der ProTour und ProfessionalContinental-Teams. 28 Sportler stehen 2008 in deutschen Teams der ProTour unter Vertrag, fünf in ausländischen Teams der ProTour. Dazu kommen zwölf Profis in ausländischen Continental-Professional-Teams. Nicht enthalten sind sieben deutsche ProTour-Fahrer mit Sitz im Ausland, die entsprechend mit ausländi-scher Lizenz fahren.
Das Ziel des BDR ist es, einen sauberen und glaubwürdigen Sport zu schaffen
BundDeutscherRadfahrere.V.Otto-Fleck-Schneise4
60528FrankfurtTellefon:(069)967800-0Telefax:(069)967800-80Mail:[email protected]
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Stand:31.Oktober2008
Ehren- und Verpflichtungserklärung für HonorarkräfteDer Bund Deutscher Radfahrer e.V., Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt trifft mit
Herrn / Frau ____________________________ , ________________________ (Vorname) (Nachname)
wohnhaft in ____________________________ , ________________________
(Straße, Hausnummer) (PLZ, Ort)
folgende Vereinbarung.
Die Honorarkraft ist seit / ab dem ___.___.____ für die Bund Deutscher Radfahrer e.V. auf Honorarbasis tätig.
Ehren- und Verpflichtungserklärung
Diese Ehren- und Verpflichtungserklärung wird einmalig unterzeichnet und gilt für jeden Einsatz als Honorarkraft für Maßnahmen des Bundes Deutscher Radfahrer e.V.Die Würde und die gesundheitliche Integrität jeder Sportlerin und jedes Sportlers ist das Fundament für einen fairen sportlichen Wettbewerb. Jede Manipulation, insbesondere durch Doping, verletzt diese Würde und damit die ethischen Grundlagen des Sports. Der Kampf gegen Doping ist deshalb von herausragender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit des Sports.
Vor dem Bund Deutscher Radfahrer e.V. erkläre ich daher:
Doping stellt nicht nur ein gesundheitliches Risiko für die betroffenen Sportlerinnen und Sportler dar, son-dern es ist ein klarer Verstoß gegen den Geist des Sports und gegen den Grundsatz der Fairness.
Ich habe zu keinem Zeitpunkt Sportlerinnen oder Sportlern Substanzen weitergegeben, zugänglich gemacht, rezeptiert oder appliziert oder Methoden angewandt, die gegen die jeweils gültigen nationalen oder internati-onalen Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen haben.
Ich werde auch in Zukunft die Würde jeder Sportlerin und jedes Sportlers schützen und mich in keiner Weise an Dopingmaßnahmen beteiligen. Ich erkenne die einschlägigen Anti-Doping-Bestimmungen, der UCI bzw. BDR und insbesondere den WADA- und den NADA-Code an. Mir ist die Neufassung des § 6 a des Arznei-mittelgesetzes bekannt, dem zufolge u.a. der Handel und das Inverkehrbringen sowie der Besitz nicht gerin-ger Mengen von Dopingmitteln strafbar ist.
Die Honorarkraft erklärt mit der Unterzeichnung des Vertrages, dass sie das Antidoping-Reglement des BDR und UCI sowie den NADA und WADA-Code gelesen hat oder die Möglichkeit der Kenntnisnahme hatte.
Anlage 1
Auflösung einer HonorarvereinbarungDie Auflösung dieses Honorarvertrages erfolgt mit sofortiger Wirkung wenn ein Dopingverstoß begangen wird oder ein Dopingverstoß und/oder eine Dopingprobe verschleiert oder zu verschleiern versucht wird und/oder begründeter Verdacht auf Dopingmanipulation besteht. Dopingverstoß bedeutet Verstoß gegen die in der Vereinbarung zum dopingfreien Sport festgelegten Verpflichtungen und Verhaltensweisen.
Ich erkenne an, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung folgende Konsequenzen nach sich ziehen kann:
Nichtentsendung zu BDR Einsätzen, den Olympischen Spielen bzw. Entzug der Akkreditierung; Rückforde-rung der Entsendungs- und Honorarkosten;
Die Honorarkraft hat dann bei nachweislichem Verschulden sämtliche vom BDR erhaltene Honorare des betreffenden Jahres zurück zu zahlen.
Mir ist bekannt, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung weitere Sanktionen des BDR oder meines Arbeitge-bers auslösen kann.
_______________________ _______________________________ Ort, Datum Unterschrift Honorarkraft
_________________________________
Bundestrainer
_______________________ _________________________________ Frankfurt, den BDR, Generalsekretär/Leistungssportdirektor
Der Fahrer akzeptiert mit seiner Unterschrift unter den vorliegenden Fahrervertrag den nachfolgenden Eh-renkodex/Verhaltenskodex und bestätigt, an diese gebunden zu sein.
EHRENKODEX/VERHALTENSKODEXDie Gesundheit- und Sport-Ethik stehen für mich an der vordersten Reihe 1.
Ich respektiere die BDR/UEC/UCI Statuten, Satzungen, SpO + Reglements (insbesondere auch Anti-Do-2. ping-Reglements), WADA/NADA Code und stehe für ein faires Verhalten ggü. der Öffentlichkeit, den anderen Sportlern, Veranstaltern, Mannschaften und den nationalen und internationalen Verbänden ein.
Ich respektiere die Fair-Play-Regeln. 3.
Ich informierte mich ständig über das Doping-Kontroll-System, Abmeldeverfahren bei der NADA/4. WADA/UCI, Prävention, die Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden, Dopinggefahren.
Ich erstelle Abwesenheitsanzeigen (NADA+ UCI), damit jederzeit die Möglichkeit der Durchführung 5. einer Trainingskontrolle besteht.
Ich werde bei konkretem Dopingverdacht gegen meine Person und/oder bei positiver Dopingkontrolle an 6. keinem Rennen teilnehmen. Ich akzeptiere, dass mich der jeweilige Veranstalter bei Vorliegen eines Do-pingverdachtes oder bei einer positiven Dopingkontrolle (A-Probe ausreichend) zu dem von ihm veran-stalteten Rennen nicht zulässt. Schadensersatz- oder Regressansprüche werde ich insoweit nicht geltend machen, und zwar weder gegen den Veranstalter, den BDR, die UCI, die WADA oder die NADA.
Ich akzeptiere eine „medizinischen Schutzsperre“ bei abweichenden individuellen Parametern.7.
Ich akzeptiere, dass ausschließlich die in den Regularien der UCI, des BDR, der WADA und/oder der 8. NADA vorgesehenen Instanzen und Gerichte maßgeblich sein sollen unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass alle abgegeben Blut- und Urinproben in das Eigentum der 9. UCI (bei Kontrollen durch die UCI oder die WADA) oder des BDR (bei Kontrollen durch den BDR oder die NADA) übergehen, die sie untersuchen lassen kann, insbesondere zu Zwecken der Forschung und der Information zum Schutz der Gesundheit.
Ich verpflichte mich, bei der UCI meine medizinischen Daten abzufragen und dem Mannschaftsarzt/10. Teamleitung zur Verfügung zu stellen.
Ich erkläre mein Einverständnis, mich Urin- und Blutkontrollen zu unterziehen. Ferner erkläre ich mein 11. Einverständnis mit den in den Regularien enthaltenen Bestimmungen über Bluttests.
________________ _______________________________
Unterschrift Fahrer Unterschrift Finanziell Verantwortlicher Team
Anlage 2
Leipziger Erklärung
Hiermit erklären die über 70 A-Trainer des BDR als Teilnehmer/Innen des A –Trainer-Weiterbildungslehr-ganges vom 9. bis 11. November in Leipzig mit dem SYMPOSIUM und Schwerpunkt Dopingprävention einstimmig Nachstehendes:
Wir unterstützen die Maßnahmen des BDR zur Dopingbekämpfung.1.
Wir vertreten die Auffassung, dass eine umfassende Dopingprävention in allen Leistungs- und Alters-2. klassen das Hauptinstrument in der Dopingbekämpfung ist.
Daher werden wir in unseren eigenen Tätigkeitsbereichen aktive Maßnahmen zur Dopingprävention 3. intensiv realisieren.
Dazu gehören eine umfassende Information und Aufklärung aller Sportler, Übungsleiter, Trainer, Eltern 4. und andere Akteure im Umfeld über die Gefahren des Dopingmissbrauchs.
Wir vertreten die Meinung, dass Nahrungsergänzungsmittel und ähnliche Präparate im Bereich des 5. Nachwuchssports abzulehnen sind.
Wir fordern dazu auf, dass Werbung für diese Präparate unterlassen wird. Anstelle dessen empfehlen wir 6. eine Ernährungsberatung aufbauend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Radsportspezifische Mittel und Methoden zur Dopingprävention müssen erarbeitet werden. Diese müs-7. sen als geeignete Arbeitsmaterialien in die Aus- und Fortbildung der Übungsleiter und Trainer/Innen einfließen.
Wir fordern das Präsidium des BDR auf, Finanzmittel für die Erarbeitung und Bereitstellung von Ar-8. beitsmaterialien durch Experten bereit zu stellen.
Wir fordern die Einrichtung einer für den Nutzer kostenfreien Beratungsstelle und Hotline zur Doping-9. prävention im Radsport.
Wir fordern das Präsidium des BDR auf, unsere Anregungen zeitnah umzusetzen sowie darüber zu in-10. formieren und zu publizieren. Spätestens zur nächsten A-Trainer Weiterbildung soll über entsprechende Ergebnisse berichtet werden.
Anlage 3
BDR Satzung § 10, Punkt 7:
Die in Ziffer 5.1 (1) genannten Mitglieder sind zur aktiven Bekämpfung des Dopings aufgerufen. Jeder Sportler ist verpflichtet, die Doping-Bestimmungen in eigener Verantwortung zu beachten. Eine Ahndung von Doping Vergehen erfolgt auch bei Fahrlässigkeit. Ratschläge Dritter (auch von Ärzten) entlasten die Sportler nicht. Einwendungen muss der Sportler konkret darlegen und nachweisen, sofern ein objektiver Verstoß vorliegt. Die Einzelheiten werden in den ergänzenden Ordnungen (vgl. § 6) und im Dopingkontroll-Reglement geregelt.
Anti-Doping Reglement (Auszug)
2.1 Gültigkeit der Dopingkontroll-Reglements
(1) Dieses Reglement gilt für sämtliche Lizenzinhaber und alle Radsportveranstaltungen des nationalen Bereichs. Für Veranstaltungen des internationalen Kalenders gilt ausnahmslos das aktuelle Dopingkontroll-Reglement der UCI.
(2) Dieses Reglement wird bei allen Dopingkontrollen bei Veranstaltungen und Kontrollen außerhalb von Wett-kämpfen auf nationaler Ebene angewandt. Es entspricht dem „Dopingkontroll-Reglement der UCI“. Abwei-chungen auf Grund nationaler Besonderheiten sind entsprechend Art. 2 des Dopingkontroll-Reglements der UCI geregelt.
2.2 Verbot des Dopings
(1) Doping verstößt gegen die Prinzipien des Olympischen Geistes und die sportlichen und medizinischen Werte.
(2) Doping ist verboten.
(3) Empfehlen, Vorschlagen, Autorisieren, Gestatten, Tolerieren oder Erleichtern der Verwendung jeder Substanz/Wirkstoffgruppe oder Methode, die unter die Definition Doping oder Dealen fällt, ist ebenfalls verboten.
Anlage 4
BDR Sportordnung (Auszug)
(1) Bei Deutschen Meisterschaften sollten Doping-Kontrollen durchgeführt werden.
(2) Der Antidoping-Inspektor wird durch die zuständige TK Rennsport bzw. die zuständige Kommission bestellt.
(3) Die Durchführung der Doping-Kontrolle erfolgt nach dem Antidoping-Reglement des BDR, basierend auf dem UCI-Reglement.
BDR-Amtliche (vom 18.12.2006)
BDR Präsidiumsbeschluss
Aktive und Betreuer, gegen die ein Sportgerichtsverfahren wegen Doping läuft, oder die unter dem dringen-den Verdacht des Dopings stehen, werden für Einsätze in der Nationalmannschaft nicht berücksichtigt.
gez.: BDR-Präsidium
Anlage 5
VEREINBARUNG
zwischen
Name, Vorname:________________________
Adresse, PLZ Ort:_________________________
Geburtsdatum:____________________________
(nachfolgend: „Athlet“ )
und dem
Bund Deutscher Radfahrer e.V.Otto-Fleck-Schneise 460528 Frankfurt / Main
(nachfolgend: „BDR“)
PräambelDer/die Athlet/in ist Mitglied in einem Bundeskader des BDR. Der BDR ist der Spitzenverband des Deut-schen Radsports. Er ist zuständig für die Organisation und Durchführung des Leistungs- und Breitensports, für die Nachwuchsförderung sowie die Betreuung und Vertretung des Spitzensports im nationalen und in-ternationalen Bereich. Als Basis der Zusammenarbeit zwischen dem Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und den Kadermitgliedern wird nachfolgende Vereinbarung getroffen.
1. Definitionen1.1 Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen im Sinne dieser Vereinbarung sind die in der Anlage 2 aufgeführten Regelungen des BDR sowie die Reglements der UCI sowie die NADA/WADA Bestimmungen einschließlich des NADA/WADA Codes in Ihrer jeweils geltenden Fassung. Die Rechtsgrundlagen sind über die Webseiten www.rad-net.de, www.uci.ch, www.nada-bonn.de und www.wada-ama.org abrufbar oder werden dem Athleten auf Anforde-rung von der Geschäftsstelle des BDR zugesandt. Die Rechtsgrundlagen dienen der einheitlichen und chan-cengleichen Ausübung des Radsports und seiner Disziplinen. Ihre Einhaltung und Anerkennung ist Grund-voraussetzung für den Radsport als Wettkampfsportart.
1.2 BDR Maßnahmen
Als BDR Maßnahmen im Sinne dieser Vereinbarung gelten das Training und Wettkämpfe im Rahmen der Nationalmannschaft sowie leistungsdiagnostische/sportmedizinische Untersuchungen.
1.3 Offizielle Mannschaftsveranstaltungen
Offizielle Mannschaftsveranstaltungen im Sinne dieser Vereinbarung sind Empfänge und Mannschaftsfotos, offiziellen und verbandsseitig organisierte Pressekonferenzen/Pressegespräche, Interviews sowie PR-Maß-nahmen der Sponsoren des BDR.
Unterschriftenkürzel: Athlet/BDR
Anlage 6
1.4 Material
Das vom BDR zur Verfügung gestellte Material im Sinne dieser Vereinbarung umfasst die in der Anlage 1 aufgeführte Grundausstattung, Komponenten für die Fahrräder, die der BDR aufgrund eines
Vertrages mit einem Sponsor einzusetzen verpflichtet ist (z.B. Laufräder, Felgen, Kettenblätter etc.) sowie etwaige Spezialräder für bestimmte Disziplinen.
2. Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im BDR BundeskaderFür die Mitgliedschaft in einem BDR Bundeskader müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
a) Teilnahme an allen BDR-Maßnahmen, zu der eine Einladung/ Nominierung erfolgt,
b) Durchgängige, schriftliche Trainingsdatenprotokollierung entsprechend den Vorgaben der für den jeweili-gen Kader zuständigen Bundestrainer,
c) Einhaltung der Fair-Play-Regeln des DOSB
d) Unterzeichnung dieser Vereinbarung und
e) positive Beurteilung der sportfachlichen Leistungen durch die BDR-Trainerkommission.
3. RechtsgrundlagenDer Athlet erkennt die Rechtsgrundlagen als für sich verbindlich an und verpflichtet sich, die in diesen statu-ierten Bestimmungen einzuhalten.
Der Athlet erklärt mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung, dass er Rechtsgrundlagen gelesen hat oder die Möglichkeit der Kenntnisnahme hatte.
Bei Fragen zu den Rechtsgrundlagen, insbesondere den Anti-Doping Regeln, kann sich der/die Athlet/in an den Verbandsarzt oder die Geschäftsstelle des BDR wenden.
4. Leistungen des Bundes Deutscher Radfahrer e.V.4.1 Förderung
Der BDR verpflichtet sich, den Athleten im Rahmen seiner personellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten zu fördern und die organisatorische und verwaltungstechnische Abwicklung aller BDR-Maßnahmen und offiziellen Mannschaftsveranstaltungen sicherzustellen.
4.2 Interessensvertretung
4.2.1 Der BDR übernimmt die sportliche Interessenvertretung gegenüber nationalen und internationalen Institutionen aus Staat, Sport und Wirtschaft.
4.2.2 Der BDR ermöglicht dem Athleten, vertreten durch die gewählten Athleten-Sprecher, in allen den jeweiligen Bundeskader und die Nationalmannschaft betreffenden Fragen ein Mitspracherecht.
4.3 Trainer und Ausbildung
Der BDR stellt im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten fachlich geeignete und qualifizierte BDR-Trai-ner zur Verfügung.
4.4 Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des BDR soll in Abstimmung mit dem zuständigen Bundestrainer die zu einer BDR-Maßnahme nominierten Kaderfahrer grundsätzlich 14 Tage vor einem Einsatz unterrichten.
4.5 Grundausstattung
Der BDR stellt dem Athleten die in der Anlage 1 aufgeführte Grundausstattung zur Verfügung. Änderungen der Grundausstattung werden zum Jahresanfang aktualisiert und dem Athleten übersandt und diesem Vertrag als Anlage 1 beigefügt.
Unterschriftenkürzel: Athlet/BDR
4.6 Ersatzmaterial/Spezialräder
Der BDR hält für die BDR-Maßnahmen Ersatzmaterial bereit und stellt für bestimmte Disziplinen Spezialrä-der zur Verfügung.
5. Pflichten des Athleten5.1 Grundausstattung
Zu den BDR-Maßnahmen bringt der Athlet seine einsatzbereite Grundausstattung mit.
5.2 Material
Das vom BDR zur Verfügung gestellte Material, ist vom Athleten unverändert und ohne zusätzliche Werbe-aufschriften bei sämtlichen BDR-Maßnahmen zu benutzen.
5.3 Kleidung
Der BDR legt zum Zwecke eines einheitlichen Erscheinungsbildes die Bekleidung fest, die vom Athleten im Rahmen von BDR-Maßnahmen zu tragen ist.
5.4 Offiziellen Mannschaftsveranstaltungen
Der Athlet verpflichtet sich, an offiziellen Mannschaftsveranstaltungen des BDR teilzunehmen. Dies gilt auch im Falle von Terminänderungen und zusätzlichen Veranstaltungen, sofern diese rechtzeitig bekannt ge-geben werden. BDR-Maßnahmen haben Vorrang vor anderen Maßnahmen. Die Teilnahme an Veranstaltun-gen außerhalb der Planung muss mit dem Bundestrainer abgestimmt sein. Bei offiziellen und verbandsseitig organisierte Pressekonferenzen /Pressegespräche, Fernseh-Interviews sowie Empfängen und Mannschaftsfo-tos muss die BDR-Kleidung getragen werden.
5.5 PR-Veranstaltungen der Sponsoren
Für PR-Veranstaltungen der Sponsoren des BDR steht der Athlet nach Absprache zur Verfügung. Der Athlet erklärt sich damit einverstanden, dass der BDR die im Rahmen der BDR-Maßnahmen gefertigten Bilder in Druckerzeugnissen, im Fernsehen, im Film und auf Video verbreitet.
6. Laufzeit und Beendigung6.1 Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von beiden Parteien unter Einhal-tung einer Frist von _1_ Monat zum Monatsende gekündigt werden. Sie endet, ohne dass es einer Kündi-gung dieser Vereinbarung bedarf, wenn der Athlet keinem Bundeskader des BDR mehr angehört. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung dieser Vereinbarung bleibt unberührt.
6.2 Mit Beendigung dieser Vereinbarung scheidet der Athlet aus dem Bundeskader aus.
7. Vertragsverletzungen7.1 Verletzt der Athlet eine ihm obliegende Verpflichtung aus diesem Vertrag schuldhaft kann das BDR-Prä-sidium den Athleten aus dem Bundeskader ausschließen.
7.2 Jede Partei ist verpflichtet, im Falle einer Vertragsverletzung der anderen Partei den hieraus entstande-nen Schaden zu ersetzen soweit nichts Anderes bestimmt ist. Aufgrund dessen hat der Athlet eine gegen ihn verhängte Geldstrafe wegen eines Verstoßes des Athleten gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Rechtsgrundlagen dem BDR zu erstatten. Darüber hinaus kann der BDR bei Dopingvergehen die Mittel vom Athleten zurückfordern (Kosten Trainingslager, etc.), die für den Einsatz des Athleten in der Nationalmann-schaft entstanden sind.
Die Parteien erklären eine Haftungsbeschränkung nur für Fälle der einfachen Fahrlässigkeit bis zu 500 €.
7.3 Sanktionen, die aufgrund einer Verletzung von Verpflichtungen nach dem Regelwerk des BDR oder an-derer Sportorganisationen verhängt werden können, bleiben unberührt.
Unterschriftenkürzel: Athlet/BDR
8. Anti-Doping8.1 Der Athlet erkennt das Dopingkontrollsystem von BDR/UCI, NADA/WADA, IOC und DOSB in seiner jeweils gültigen Fassung uneingeschränkt als für sich verbindlich an. Hat der Athlet Einwendungen gegen eine Neufassung, so ist der Athlet zur außerordentlichen Kündigung dieser Vereinbarung berechtigt. Der Athlet scheidet damit aus dem Bundeskader aus.
8.3 Der BDR veröffentlicht jährlich eine Liste der verbotenen Substanzen und Methoden der UCI; die Liste ist unter www.rad-net.de, www.uci.ch in seinem amtlichen Organ. Auf Anforderung wird die Liste dem Ath-leten von der Geschäftsstelle des BDR zugesandt. Der Athlet ist verpflichtet, die Liste uneingeschränkt zu beachten. Bis zur Veröffentlichung einer Neufassung (im Zweifel ist der Erscheinungstag des Organs maß-gebend) gilt die zuvor veröffentlichte Fassung der Liste.
8.4 Der BDR haftet nicht für Schäden, die dem Athleten aufgrund fehlerhafter Durchführung von Do-ping-kontrollen entstehen, es sei denn, ihm werden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. Die Rege-lung gemäß Ziffer 7 des Ehrenkodexes bleibt unberührt. Die Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden an den Rechtsgütern Leben, Körper und Gesundheit.
8.5 Mit darüber hinausgehende Maßnahmen des jeweiligen Verbandes zur Dopingbekämpfung (Monitoring Programm, Blut- und Urinkontrollen) erklärt sich der Athlet ausdrücklich einverstanden.
9. RechtswegDie Vertragsparteien vereinbaren, dass bei Streitigkeiten der nach der Satzung des BDR vorgegebene Rechtsweg auszuschöpfen ist. Dies gilt nicht, wenn die Parteien eine gesonderte Schiedsvereinbarung ge-schlossen haben.
10. Schlussbestimmung10.1 Ergänzungen und/oder Abänderungen dieser Vereinbarung und seiner Anlagen bedürfen der Schrift-form. Dies gilt gleichermaßen für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass durch konkludentes Handeln eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses nicht möglich sein soll.
10.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung lässt die Wirksamkeit der Vereinba-rung im Übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die eventuell unwirksamen Regelungen durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem von den Vertragsparteien mit den unwirksamen Bestimmungen erkenn-bar verfolgten Zweck möglichst nahe kommen.
Frankfurt am Main, den __________ __________, den _________________
(Ort, Datum)
_____________________________ ___________________________
(BDR, Präsident) (Athlet)
_____________________________ ___________________________
(BDR, Generalsekretär) (Bei Minderjährigen:
Unterschrift der Erziehungsberechtigten)
EHRENKODEX/VERHALTENSKODEX
1) Die Gesundheits- und Sport-Ethik stehen für mich an der vordersten Reihe
2) Ich respektiere die BDR/UEC/UCI Statuten, Satzungen, SpO + Reglements (insbesondere auch Anti-Doping-Reglements), WADA/NADA Code und stehe für ein faires Verhalten gegenüber der Öffentlich-keit, den anderen Athleten, Veranstaltern, Mannschaften und den nationalen und internationalen Verbän-den ein.
3) Ich respektiere die Fair-Play-Regeln
4) Ich informierte mich ständig über das Doping-Kontroll-System, Abmeldeverfahren bei der NA-DA/WADA/UCI, Prävention, die Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden, Dopinggefahren.
5) Ich erkenne an, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung folgende Konsequenzen nach sich ziehen kann:
a) Nichtentsendung zu den Olympischen Spielen bzw. Entzug der Akkreditierung;
b) Im Falle eines Dopingvergehens kann eine Rückforderung der Mittel erfolgen (Kosten Trainingslager, Entsendungskosten etc.), die für den Einsatz des Athleten in der Nationalmannschaft entstanden sind.
c) Strafanzeige.
6) Ich erstelle Abwesenheitsanzeigen (NADA/UCI), damit jederzeit die Möglichkeit der Durchführung einer Trainingskontrolle besteht
7) Ich werde bei konkretem Dopingverdacht gegen meine Person und/oder bei positiver Dopingkontrolle an keinem Rennen teilnehmen. Ich akzeptiere, dass mich der jeweilige Veranstalter bei Vorliegen eines Do-pingverdachtes oder bei einer positiven Dopingkontrolle (A-Probe ausreichend) zu dem von ihm veran-stalteten Rennen nicht zulässt. Schadensersatz- oder Regressansprüche werde ich insoweit nicht geltend machen, und zwar weder gegen den Veranstalter, den BDR, die UCI, die WADA oder die NADA.
8) Ich akzeptiere eine „medizinischen Schutzsperre“ bei abweichenden individuellen Parametern.
9) Ich akzeptiere, dass ausschließlich die in den Regularien der UCI, des BDR, der WADA und/oder der NADA vorgesehenen Instanzen und Gerichte maßgeblich sein sollen .
10) Ich erkläre mich damit einverstanden, dass alle abgegeben Blut- und Urinproben in das Eigentum der UCI (bei Kontrollen durch die UCI oder die WADA) oder des BDR (bei Kontrollen durch den BDR oder die NADA) übergehen, die sie untersuchen lassen kann, insbesondere zu Zwecken der Forschung und der Information zum Schutz der Gesundheit.
11) Ich erkläre mein Einverständnis, mich Urin- und Blutkontrollen zu unterziehen. Ferner erkläre ich mein Einverständnis mit den in den Regularien enthaltenen Bestimmungen über Bluttests.
12) Der Athlet ist verpflichtet, sich bei Abwesenheit von seiner Heimadresse bei der NADA abzumelden. Entsprechende Abmeldeformulare sind auf der Homepage www.nada-bonn.de oder www.rad-net.de An-tidoping/NADA abrufbar. Für Athleten, die dem Nationalen Test Pool angehören, gilt eine 24h Abmelde-frist! Die Namensliste der Zugehörigkeit zum Nationalen Testpool befindet sich auf der BDR Homepage www.rad-net.de. Mit dem Inkrafttreten der neuen „Missed Test Policy“ zum 01.07.2007 und der damit verbundenen Einführung des Nationalen Testpools wurde für deren Mitglieder die Pflicht begründet, der NADA vierteljährlich die voraussichtlichen Aufenthaltsorte und –zeiten (Whereabouts) mitzuteilen. Angehörige des internationalen Testpools der UCI senden diese Information an die UCI.
Unterschriftenkürzel: Athlet/BDR
Anlage 7
13) Der Athlet ist verpflichtet bei nachweislichem Krankheitsbild und notwendiger ärztlich verschriebener Medikation eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (Therapeutic Use Exemption) zu beantragen. Entsprechende Abmeldeformulare und Informationen sind auf der homepage www.nada-bonn.de abruf-bar oder werden dem Athleten auf Anforderung von der Geschäftsstelle des BDR zugesandt.
Frankfurt am Main, den __________ __________, den _________________
(Ort, Datum)
_____________________________ ___________________________
(BDR, Präsident) (Athlet)
_____________________________ ___________________________
(BDR, Generalsekretär) (Bei Minderjährigen:
Unterschrift der Erziehungsberechtigten)
ANLAGE 1 MATERIAL:
Wir weisen der guten Ordnung halber noch einmal daraufhin, dass bei BDR-Einsätzen (auch bei den Olym-pischen Spielen) die Benutzung der vom BDR zur Verfügung gestellter Ausrüstungsgegenstände obligato-risch ist.
Das betrifft folgende Ausrüstungsgegenstände:
Bahn Kurzzeit/Ausdauer
MAVIC Laufräder
FES Fahrräder mit der Aufschrift FOCUS (Sprint, Keirin, Teamsprint, Verfolger)
Shimano Ausstattung (Komponenten)
Vom BDR zur Verfügung gestellte Zeitfahrhelme der FES mit der Aufschrift UVEX (gilt nur für die Mann-schaftsdisziplinen Mannschaftsverfolgung, Teamsprint)
Straße:
Focus-Ersatzmaschinen, Focus-Zeitfahrmaschinen
MAVIC Laufräder
Die Rennmaschinen sind mit Shimano-Komponenten ausgestattet
Für alle Disziplinen gilt für die Nationalmannschaften:
Bekleidung vom jeweiligen Sponsorpartner (Wettkampfbekleidung, Trainingsanzug, T.Shirt, Poloshirt)
Zusatzbekleidung zur WM (Freizeitjacke, Polo-Shirt, Basecap usw)
Zusatzernährung vom jeweiligen Sponsorpartner (Fit-Line Produkte) weglassen?
Unterschriftenkürzel: Athlet/BDR
ANLAGE 2
Folgende Unterlagen sind auf der BDR homepage www.rad-net.de abrufbar oder werden dem Athleten auf Anforderung von der Geschäftsstelle des BDR zugesandt.
BDR Satzung- Ausgabe 2007
BDR Reglements (Sportordnung /SpO / Wettkampfbestimmungen/ WB)
Reglement
BDR-SpO
Version 04/2008
WB-Straße
Version 04/2008
Antidoping-Reglement
Aktualisierte Version 04/2004
Verbotene Wirkstoffe und Methoden
WB-MTB
Version 04/2008
WB-Bahn
Version 04/2008
WB-BMX
Aktualisierte Version 04/2008
Weitere Dokumente betreffend Doping, abrufbar unter www.rad-net.de/AntidopingVerbotene Wirkstoffe und Medikamente 2008 (Liste der WADA, englisch)
The 2008 Prohibited List (Liste der WADA, englisch)
Verbotene Wirkstoffe und Medikamente 2007 (Liste der WADA, deutsch)
Änderungen Verbotsliste
Überwachungsprogramm
Beispielliste erlaubter Medikamente 2008 der NADA
Beispielliste erlaubter Medikamente 2007 der NADA
Zu den Verbotslisten von UCI und WADA
Wada-Code
Nada-Code
Wada-Code Original - engl. Version
ynopse Änderungen Nada-Code
UCI-Anti-Doping-Regeln
NADA Missed Test Policy
UCI –Regularien abrufbar unter www.uci.chDispositions préliminaires (version au 01.01.08)
Statuts (version au 01.01.08)
Titre I : Organisation générale du sport cycliste (version au 01.01.08)
Titre II : Epreuves sur Route (version au 01.01.08)
Titre III : Epreuves sur Piste (version au 01.01.08)
Titre IV : Epreuves de Mountain Bike (version au 29.01.08)
Titre VI : Epreuves de BMX (version au 01.01.08)
Titre IX : Championnats du Monde (version au 01.01.08)
Système de qualification pour les Championnats du Monde Route 2008 :
- Hommes Elite ,- Hommes U23
Titre X : Championnats Continentaux (version au 01.01.08)
Titre XI : Jeux Olympiques (version au 01.01.08)
Système de qualification pour les Jeux Olympiques 2008
Unterschriftenkürzel: Athlet/BDR
Titre XII : Discipline et Procédures (version au 01.01.08)
Titre XIII : Sécurité et Conditions du Sport (version au 01.01.08)
Titre XIV : Règlement Antidopage (version au 01.01.08)
Modification au 26.06.07
Incidences du nouveau Règlement Antidopage sur d‘autres titres du Règlement UCI
Liste des interdictions 2007 (entrée en vigueur le 1er janvier 2007)
NADA Regelwerke abrufbar unter www.nada-bonn.deWorld Anti-Doping Code 2009
World Anti-Doping Code (March 2003)
Welt-Anti-DopingCode (deutsche Version-März 2003)
Antidoping-Regelwerk der NADA 2.0 (Stand 01. Januar 2006)
Missed Test Policy-Stand 01.07.2007
International Standard for Therapeutic Use Exemptions (01.01.2005)
Internationaler Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen (01.01.2005)
International Standard for Laboratories (August 2004)
International Standard für Testing (Juni 2003)
Beispielliste zulässiger Medikamente
Verbotsliste Wada 2008
ADAMSBenutzerhandbuch ADAMS
Einverständniserklärung ADAMS
FAQ ADAMS
World-Anti-Doping Code (www.wada-ama.org)
Unterschriftenkürzel: Athlet/BDR