Dr. Rolf Diemer, Referatsleiter, EU Kommission, TAXUD D1 MwSt und sonstige Umsatzsteuern, Brüssel
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12. November 2008 Siftung Wettbewerb
Europäische Kommission /
Steuern und Zollunion
Umsatzsteuer auf Leistungen der Daseinsvorsorge: Planungsstand zu einem
Richtlinienvorschlag zur Umsatzsteuer
Dr. Rolf Diemer, Referatsleiter, EU Kommission, TAXUD D1 MwSt und sonstige Umsatzsteuern, Brüssel
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Steuern und Zollunion
Überblick
• EU MwSt-System
• Jetzige Rechtslage im Hinblick auf öffentliche Einrichtungen
• Probleme des gegenwärtigen Systems
• Erstattungssysteme
• Beschwerdeverfahren und EuGH-Entwicklungen
• Reformansätze und Erfahrungen
• ÖPP – allgemein diskutierte Lösungsmodelle
• Ausblick und Zeitplan
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EU MwSt-System
• Allgemeine, zum Preis proportionale Verbrauchsteuer auf Umsätze gegen Gegenleistung mit Gütern und Dienstleistungen
• Kein Vorsteuerabzug für– Endverbraucher– Diverse öffentliche Einrichtungen (Sonderregeln)– Steuerpflichtige, die nur steuerfreie Leistungen erbringen
• Zentrale Konzepte:– Steuerpflichtiger („Unternehmer“)– Wirtschaftliche Tätigkeit– Steuerbemessungsgrundlage („Gegenleistung“)
• Breiter Ansatz zielt auf einfaches und neutrales System
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Jetzige Rechtslage im Hinblick auf öffentliche Einrichtungen
• Bei Einführung der MwSt vor ca. 40 Jahren wurden öffentlichen Einrichtungen Sonderregeln zuerkannt (damals kein Wettbewerb mit anderen Anbietern)– Bestimmte Leistungen außerhalb des Anwendungsbereichs der
MwSt– Bestimmte Leistungen im öffentlichen Interesse steuerbefreit
• Im wesentlichen unverändert nun in:Art. 13 der MwSt-System-Richtlinie 2006/112/EG
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Jetzige Rechtslage im Hinblick auf öffentliche Einrichtungen
• Einrichtungen des öffentlichen Rechts:– Staaten, Länder, Gemeinden, sonstige Einrichtungen des öffentlichen
Rechts
• Allg. Regel: Steuerpflichtige für ihre wirtschaftliche Tätigkeit
• Ausnahme: Tätigkeiten/Umsätze im Rahmen der öffentlichen Gewalt (auch wenn sie im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten oder Umsätzen Zölle, Gebühren, Beiträge oder sonstige Abgaben erheben).
• Diese jedoch steuerpflichtig im Falle „größerer Wettbewerbsverzerrungen“
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Jetzige Rechtslage im Hinblick auf öffentliche Einrichtungen
• Die Einrichtungen des öffentlichen Rechts gelten in Bezug auf die in Anhang I genannten Tätigkeiten in jedem Fall als Steuerpflichtige, sofern der Umfang dieser Tätigkeiten nicht unbedeutend ist.
• Öffentliche Einrichtungen, die steuerbefreite Tätigkeiten ausüben, können von MS als Tätigkeiten/Umsätze im Rahmen der öffentlichen Gewalt behandeln (außerhalb Anwendungsbereich MwSt)– z.B.: Post, Krankenhäuser, medizinische Behandlungen,
Sozialfürsorge, Erziehung usw.
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Jetzige Rechtslage im Hinblick auf öffentliche Einrichtungen
Anhang I (Auszüge) 1. Telekommunikationswesen;2. Lieferung von Wasser, Gas, Elektrizität und thermischer Energie;3. Güterbeförderung;4. Hafen- und Flughafendienstleistungen;5. Personenbeförderung;8. Veranstaltung von Messen und Ausstellungen mit gewerblichem Charakter;9. Lagerhaltung;13. gewerbliche Tätigkeiten der Rundfunk- und Fernsehanstalten
Probleme: • Genaue Definition• Bestimmung von „nicht unbedeutend“
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Probleme des gegenwärtigen Systems
• MwSt-Behandlung öffentlicher Einrichtungen unterscheidet somit drei Kategorien:– Steuerpflichtig und besteuert– Steuerpflichtig und steuerbefreit– Außerhalb des Anwendungsbereichs der MwSt
• Seit den 70-Jahren zunehmende Privatisierung,; seit 90-Jahren zunehmend ÖPPs– Regeln sehr komplex und teils unscharf– Mangel steuerlicher Neutralität– Unzureichende Harmonisierung auf EU-Ebene
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Probleme des gegenwärtigen Systems
• Mangel steuerlicher Neutralität
• = Wettbewerbsverzerrung zwischen besteuerten gewerblichen Anbieter und steuerfreier öffentlicher Einrichtung– Geringere Investitionsraten– Keine Auslagerung von Aktivitäten selbst wo dies aufgrund
Spezialisierung effizienter wäre– „Kaskadeneffekt“– Steuergestaltung / Umgehungsmechanismen
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Probleme des gegenwärtigen Systems
• Unzureichende Harmonisierung auf EU-Ebene
• Zu weiter Interpretationsspielraum für Mitgliedstaaten– „Einrichtung des öffentlichen Rechts“– „öffentliche Gewalt“– „größere Wettbewerbsverzerrungen“– „Tätigkeiten nicht unbedeutend“ – usw.
• Sehr unterschiedliche Anwendung in Mitgliedstaaten, z.B. öffentliche Parkplätze; Luftverkehrskontrolle; öffentliche Veterinärleistungen etc.
• Unterschiedliche Privatisierungspolitik
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Erstattungssysteme
• In einigen Mitgliedstaaten erhalten öffentliche Einrichtungen ohne Vorsteuerabzugsrecht Kompensationszahlungen: DK, FR, IT, CY, HU, NL, AT, PT, FI, SE und UK– Reduziert Verzerrungen im Inland, beseitigt Anreiz zum
‚insourcing‘– Verstärkt allgemeine Verzerrungen im Vergleich zum privaten
Sektor („größere Wettbewerbsverzerrungen“)– Zuordnung der Vorsteuer zu befreiten Tätigkeiten und solchen
außerhalb MwSt mitunter schwierig– Mangelnde Harmonisierung– Beihilfe?– Planungs- und -gestaltungsanfällig
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Beschwerdeverfahren und EuGH-Entwicklungen
• Beschwerdeverfahren anhängig
• Vertragsverletzungsverfahren: IRL, SP, FI
• EuGH-Rechtsprechung ergangen:– Feuerbestattungsverein Halle– Carpanento Piacentino– Fazenda Publica– London Zoo
• EuGH-Rechtsprechung anhängig– IRL – s.o. [Rs C-554/07, siehe ABl C 51/36 vom 23.2.2008]
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Reformansätze und Erfahrungen
• Klärung auf juristischem Weg (EuGH)
• KOM-Vorschlag zur mehrwertsteuerlichen Behandlung von Postdienstleistungen (KOM(2003)234 und KOM(2004)468)– Grundansatz Besteuerung mit Möglichkeit zur Anwendung
ermäßigten Steuersatzes für soziale Zwecke– im Rat anhängig aber nicht mehr aktiv besprochen
• Erfahrungen in Drittländern:– „Mittelweg“: Kanada– „radikale Lösung“: Neuseeland
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Reformansätze und Erfahrungen
• Optionen aus Studie 2000– Vollständige Besteuerung– Vollständige Besteuerung und Null- oder ermäßigter Steuersatz
für „meritorische“ / soziale Leistungen– Hybrides Modell: Steuerpflicht, Befreiung und/oder Erstattung je
nach Leistungskategorie– Grds. Besteuerung aber klarere und erweiterte
Befreiungstatbestände– Selektive Änderungen der MwSt-Richtlinie (Klarstellung von
Definitionen; weniger Mitgliedstaaten-Wahlrechte, Anhang I u.ä.)
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ÖPP – allg. diskutierte Lösungsmodelle
• Erstattungsmodelle (s.o.)– Gebietskörperschaftindividuell– Gebietskörperschaftübergreifend– Vorabzuweisungen im Finanzausgleich
• USt-Befreiung ÖPP-Leistungen (gegenwärtig nicht RL-konform!)
• Vorsteuerabzugsrecht öffentliche Hand bei ÖPP
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• 2009: – umfangreiche wirtschaftliche und rechtliche Studie über
Situation in EU (Problemanalyse und – quantifizierung) und Lösungsansätze
– Beratungen mit Mitgliedstaaten
• 2010:– öffentliche Konsultation– Folgenabschätzung („impact assessment“)– Richtlinienvorschlag?
Ausblick und Zeitplan nach jetzigem Stand