Drahtlose Mikrofone und die Zukunft der Frequenznutzung Andreas Zenker, 5. Mai 2010.

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Drahtlose Mikrofone und die Zukunft der Frequenznutzung Andreas Zenker, 5. Mai 2010

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Drahtlose Mikrofone und die Zukunft der Frequenznutzung

Andreas Zenker, 5. Mai 2010

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Digitale Dividende

Agenda

Ursache und Wirkung

Alternativen und was sie kosten

Entschädigungsregelung der Bundesregierung

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Digitale Dividende

Was passiert gerade?

Mit der Digitalen Dividende bezeichnet man den Frequenzbereich, der vom terrestrischen Rundfunk aufgrund dessen Digitalisierung nicht mehr benötigt wird. Dabei handelt es sich speziell um die Frequenzen zwischen 790 MHz und 862 MHz.

Die Frequenzen werden zurzeit versteigert. Angedacht ist, dass die Telekommunikationsunternehmen zunächst speziell die mit Breitband unterversorgten ländlichen Regionen “weiße Flecken” mit schnellem mobilen Internet beliefern.

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Digitale Dividende

Was passiert gerade?

Auch LTE (Long Term Evolution) könnte in diesem Frequenzbereich verwendet werden. Dabei handelt es sich um den neuesten Mobilfunkstandard 4G. LTE ist also der Mobilfunkstandard der vierten Generation. Das LTE-Netz nutzt die IP-Technologie für die Sprachübertragung. LTE ist ein IP-basiertes Netzwerk.

Das LTE-Netz ist deutlich leistungsfähiger als das UMTS-Netz. Die hohen Geschwindigkeiten von bis zu 150 Mbit/s bei der Datenübertragung sind unter anderem auf die neuen Codierungsverfahren, die für LTE genutzt werden, zurückzuführen.

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Digitale Dividende

Welche Gebiete sind betroffen?

Die Grafik zeigt die ungefähre Verfügbarkeit von HSDPA in Deutschland (Stand 02/2009). Die dunkelblauen Zonen sind Bereiche mit guter HSDPA-Anbindung. Die mit orange markierten Bereiche sind Orte von denen auszugehen ist, dass hier künftig relativ frühzeitig auch LTE verfügbar sein wird.

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Digitale Dividende

Welche Gebiete sind betroffen?

Es ist davon auszugehen, dass bis 2015 nahezu alle Gebiete der Bundesrepublik Deutschland mit drahtlosem Internet oder LTE versorgt sind.

Das betrifft allerdings nicht nur Deutschland. Da LTE-Endgeräte für die weltweite Nutzung produziert werden, fällt in vielen Ländern eine ähnliche Entscheidung zur digitalen Dividende. Fragen dazu kann die Association of Professional Wireless Production Technologies e. V. (c/o Matthias Fehr, +49 (0) 9133 60 76 864, [email protected]) beantworten

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Digitale Dividende

Welche Wirkung hat sie?

Die Verfügung 91/2005, mit der die Frequenzbereich 790-814MHz und 838-862MHz für den Betrieb von Funkmikrofonen allgemein zugeteilt wurde, läuft zum 31.12.2015 aus und wird nicht verlängert.

In Deutschland wird es schon vorher (evtl. Mitte 2012), je nach geografischer Lage zu Beeinträchtigungen durch LTE Anwendungen kommen.

Alle Nutzer von Drahtlosanlagen müssen Störungen durch LTE hinnehmen.

In der VfG 91/2005 steht hierzu im Hinweis 1: „… Die BNetzA übernimmt keine Gewähr für eine Mindestqualität oder Störungsfreiheit des Funkverkehrs. Ein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere bevorrechtigte Frequenznutzungen kann nicht gewährleistet werden. …“.

Bei LTE handelt es sich um eine bevorrechtigte Frequenznutzung.

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Digitale Dividende

Welche Alternative gibt es?

Von 174 - 230MHz können für Festinstallationen Einzelfrequenzen beantragt werden.

Von 470 – 710 MHz gilt das ebenfalls, allerdings nur in Ausnahmefällen, bei Kurzzuteilungen (max. 14 Tg.) und mit Genehmigung der Rundfunkprogrammproduktionen (ARD, ZDF etc).

Ab sofort steht für drahtlose Mikrofone für Festinstallation und mobile Anlagen der Frequenzbereich 710 – 790MHz zur Verfügung. Das wird der bevorzugte Bereich für die kommenden Jahre sein.

Der Bereich für Funkführungsanlagen bleibt zunächst weiter zuteilungsfähig.

710 – 790 MHz (UHF)

174 – 230 MHz (VHF)

790 – 814 MHz (UHF)

470 - 710 MHz (UHF)

838 – 862 MHz (UHF)

863 – 865 MHz (UHF)

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Digitale Dividende

Welche Alternative gibt es?

Allerdings wird es nur Einzelzuteilungen geben. Das bedeutet, dass jede Frequenz separat angemeldet und bezahlt werden muss. Damit ist eine Festlegung der Frequenzen vor der Inbetriebnahme vorgeschrieben.

Lokal verfügbare Frequenzen sind von der DVB-T Bedeckung und anderen Faktoren abhängig. Deswegen ist keine generelle Aussage möglich, welche Frequenzen verwendet werden können (es ist nicht immer der gesamte Frequenzbereich verfügbar!).

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Digitale Dividende

Was kostet die Alternative?

Die Bundesnetzagentur hat eine neue Verwaltungsvorschrift für den nicht öffentlichen mobilen Landfunk (VVNoemL) veröffentlicht.

Eine Anmeldung im Bereich von 174 – 230 MHz, 470 – 710 und 710 – 790 MHz kostet 130,-€ pro Antrag, wobei ein Antrag mehrere Frequenzen enthalten kann, sowie 9,10 € Jahresgebühr pro Sender.

Eine Kurzzuteilung im Bereich von 470 – 710 und 710 – 790 MHz kostet für die erste Frequenz 130,-€, für jede weitere 50,-€

Für den Bereich von 863 bis 865 MHz wird weiterhin keine Gebühr erhoben.

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Digitale Dividende

Wer bezahlt Gebühren und wer nicht?

Der Bereich von 790 -814 MHz und 838 – 862 MHz bleibt für jeden Anwender bis Ende 2015 gebühren- und anmeldefrei.

Jeder Anwender der im Bereich von 174 – 230 MHz, 470 – 710 und 710 – 790 MHz eine Frequenz anmeldet, muss dafür ab sofort Gebühren bezahlen.

für öffentliche Einrichtungen (Schulen, Theater … etc. ) kann eine Gebührenbefreiung beantragt werden. Diese liegt nicht automatisch vor und ist vor Frequenzzuteilung bei der Bundesnetzagentur anzumelden.

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Digitale Dividende

Wer bekommt eine Entschädigung?

Der deutsche Bundesrat hat am 12.06.2009 zugesagt: „Es wird geprüft, inwieweit die Umstellungskosten bei drahtlosen Mikrofonanlagen angemessen im Rahmen der Neuvergabe u. a. auch durch die künftigen Frequenznutzer zu tragen sind.“

In einer Beratung am 26.01.2010 wurde von Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministeriums für Finanzen dazu folgendes ausgeführt:

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Digitale Dividende

Wer bekommt eine Entschädigung?

Als Basis für die Entschädigung gilt der Wert einer Anlage bewertet nach den gültigen Abschreibungsregeln. Aufgrund der Gleichbehandlung gilt dies für kaufmännische und kameralistische Buchführung.

Entschädigungsberechtigt ist nur der, der nachweislich gestört wird oder der nachweisen kann, dass er in absehbarer Zeit gestört werden wird.

Alle möglichen Kostenerstattungen werden mit Finanzierungsvorbehalt belegt sein.

Details soll eine diesbezügliche Verwaltungsvorschrift enthalten. Diese wird zurzeit noch erstellt.

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Digitale Dividende

Ende

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