Drogenbroschuere-ES

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D R O G E N Pol g e g e n Aktuelle Bilanz1997 5. Auflage i t k i Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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it k i Aktuelle Bilanz 1997 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 5.Auflage Politik g g e e g g e e n n R e i h e : P o l i t i k - I n f o r m a t i o n e n 0177-3291 Redaktion Bildnachweis Gestaltung NHP PR & Werbung GmbH, Bonn Druck Reihe Politik-Informationen Stand ISSN April 1997 Dr. Hans Jörg Schrötter

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DROGENPol gegen

AktuelleBilanz 1997

5. Auflage

it kiPresse- und Informationsamtder Bundesregierung

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DDRROOGGEENNPolitik

ggeeggeenn

Reihe: Politik-Informationen

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DDRROOGGEENNPolitik

ggeeggeenn

Reihe: Politik-Informationen

Page 4: Drogenbroschuere-ES

INHALT:Vorwort

Perspektiven in der Rauschgiftpolitik

I. Prävention, Behandlung,Rehabilitation

1. Maßnahmen zur Verringerung der Rauschgiftnachfrage

2. Beratung und Therapie3. Änderung des Betäubungsmittelgesetzes4. Suchtforschung

II. Maßnahmen zur Verringerung des Rauschgiftangebots

1. Bekämpfung Organisierter Kriminalität2. Bekämpfung des internationalen

Rauschgifthandels3. Bekämpfung unerlaubter Drogenherstellung4. Unerlaubter Verkehr mit Suchtstoffen

und psychotropen Stoffen5. Finanzermittlungen6. Weitere gesetzgeberische Maßnahmen

III. Internationale Zusammenarbeit

Schaubilder

Adressen

Anhang: Leitsätze zum „Haschisch-Beschluß“des Bundesverfassungsgerichts

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202324

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3738

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Welckerstraße 11, 53113 Bonn

Dr. Hans Jörg Schrötter

NHP PR & Werbung GmbH, Bonn

Verlag Kettler Robert-Bosch-Str. 14, 59199 Bönen

April 1997

Presse- und Informationsamt der BundesregierungFoto-Journalismus-Archiv Joker

Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.

Politik-Informationen

0177-3291

Herausgeber

Redaktion

Gestaltung

Druck

Stand

Bildnachweis

Reihe

ISSN

impressum

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INHALT:Vorwort

Perspektiven in der Rauschgiftpolitik

I. Prävention, Behandlung,Rehabilitation

1. Maßnahmen zur Verringerung der Rauschgiftnachfrage

2. Beratung und Therapie3. Änderung des Betäubungsmittelgesetzes4. Suchtforschung

II. Maßnahmen zur Verringerung des Rauschgiftangebots

1. Bekämpfung Organisierter Kriminalität2. Bekämpfung des internationalen

Rauschgifthandels3. Bekämpfung unerlaubter Drogenherstellung4. Unerlaubter Verkehr mit Suchtstoffen

und psychotropen Stoffen5. Finanzermittlungen6. Weitere gesetzgeberische Maßnahmen

III. Internationale Zusammenarbeit

Schaubilder

Adressen

Anhang: Leitsätze zum „Haschisch-Beschluß“des Bundesverfassungsgerichts

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202324

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3738

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Welckerstraße 11, 53113 Bonn

Dr. Hans Jörg Schrötter

NHP PR & Werbung GmbH, Bonn

Verlag Kettler Robert-Bosch-Str. 14, 59199 Bönen

April 1997

Presse- und Informationsamt der BundesregierungFoto-Journalismus-Archiv Joker

Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.

Politik-Informationen

0177-3291

Herausgeber

Redaktion

Gestaltung

Druck

Stand

Bildnachweis

Reihe

ISSN

impressum

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„Der Kampf gegen den Drogenmißbrauch isteine gewaltige Herausforderung für allefreiheitlichen Gesellschaftsordnungen.Entscheidende Voraussetzung für den Er-folg ist eine gemeinsame, gleichgerichte-te Anstrengung und enge Kooperation allergesellschaftlichen Kräfte“.

Diese Feststellung des Bundeskanzlers anlässlich der ersten nationalenDrogenkonferenz in der Bundesrepublik Deutschland im Juni 1990 hatnach wie vor uneingeschränkt Gültigkeit. Die vorliegende Neuauflagevon „Politik gegen Drogen“ stellt eine grundlegend aktualisierte Fas-sung der Broschüre von 1996 dar. Sie bietet eine aktuelle Hand-reichung für alle, die im Kampf gegen Drogen aktiv sind. Dieser Kampferfordert auch weiterhin den entschlossenen Einsatz aller in diesemBereich engagierten Kräfte. Dies vor allem vor dem Hintergrund offen-bar veränderter Drogen-Konsumgewohnheiten. Die in den vergangenenJahren stetig gestiegene Gesamtzahl der polizeilich erstmals auffälligenKonsumenten harter Drogen (sog. Erstkonsumenten) fiel zwar im Jahre1993 um 9 Prozent und bewegte sich damit etwa wieder auf dem Niveau von 1991. Seit 1994 aber haben sich die einschlägigen Zahlenwieder erhöht. Die Zahl der Erstkonsumenten stieg 1995 um 4,9 Pro-zent und 1996 um 12,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insbesondere ist der Anteil der Verbraucher der in ihren Wirkungen unberechenbarensynthetischen Drogen, wie z. B. Amphetamin, vor allem Ecstasy undLSD, deutlich gestiegen.

Bisherige Erfahrungen bestätigen, daß das Drogenproblem lang-fristig nur dann erfolgreich bewältigt werden kann, wenn wir es alsgesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen und entsprechend handeln.Die Politik alleine wäre mit dieser Aufgabe überfordert, weil es eineVielzahl von Ursachen für Sucht gibt und in den unterschiedlichstengesellschaftlichen Bereichen mit den jeweils zu Gebote stehenden Mög-lichkeiten geantwortet werden muß.

Als Beauftragte der Bundesregierung für Drogenfragen bemü-hen wir uns deshalb vor allem, den Konsens zu bewahren, zu fördern

Seite 5Seite 4

und - wo nötig - wieder herzustellen, um so alle beteiligten Kräfte zubündeln. Erste Priorität kommt dabei präventiven Bemühungen zu. Sie müssen auf Kontinuität angelegt sein, frühzeitig, d. h. schon imKindesalter, beginnen und sich differenziert an die unterschiedlichenZielgruppen wenden.

Es muß gelingen, damit die Widerstandsfähigkeit der Jugend-lichen und Heranwachsenden gegen den Konsum von legalen und ille-galen Drogen zu erhöhen. Auf diese Weise sollen Gefährdete vor dem Elend der Suchtabhängigkeit und ihre Familien, Freunde und Be-teiligte vor den schlimmen Folgen bewahrt werden. Ein derartigerErfolg wäre auch der beste Weg, durch drastische Reduzierung derNachfrage den kriminellen Rauschgiftkartellen ihr Betätigungsfeld zunehmen.

Süchtigen Menschen müssen vielfältige Hilfsangebote in aus-reichender Zahl zur Verfügung stehen, denn es gilt, jede Motivationund Chance zum Ausstieg aus der Sucht zu nutzen. Hier gibt es noch Defizite, insbesondere im Bereich der Nachsorge. Die Leistungs-träger und die Länder sind aufgefordert, diese notwendigen Hilfen bereitzustellen.

Als Drogenbeauftragte der Bundesregierung setzen wir unsdafür ein, die in Gesellschaft und Wirtschaft vorhandene Bereitschaft,an einer wirksamen Suchtprävention mitzuwirken, zu nutzen, zu bün-deln und in eine effektive, ständige Anti-Drogen-Kampagne umzumün-zen. Auch dafür soll mit dieser Broschüre geworben werden.

Eduard Lintner Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern

Dr. Sabine Bergmann-Pohl Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister fürGesundheit

vorwort der Beauftragten

der BundeSregierung für Drogenfragen

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„Der Kampf gegen den Drogenmißbrauch isteine gewaltige Herausforderung für allefreiheitlichen Gesellschaftsordnungen.Entscheidende Voraussetzung für den Er-folg ist eine gemeinsame, gleichgerichte-te Anstrengung und enge Kooperation allergesellschaftlichen Kräfte“.

Diese Feststellung des Bundeskanzlers anlässlich der ersten nationalenDrogenkonferenz in der Bundesrepublik Deutschland im Juni 1990 hatnach wie vor uneingeschränkt Gültigkeit. Die vorliegende Neuauflagevon „Politik gegen Drogen“ stellt eine grundlegend aktualisierte Fas-sung der Broschüre von 1996 dar. Sie bietet eine aktuelle Hand-reichung für alle, die im Kampf gegen Drogen aktiv sind. Dieser Kampferfordert auch weiterhin den entschlossenen Einsatz aller in diesemBereich engagierten Kräfte. Dies vor allem vor dem Hintergrund offen-bar veränderter Drogen-Konsumgewohnheiten. Die in den vergangenenJahren stetig gestiegene Gesamtzahl der polizeilich erstmals auffälligenKonsumenten harter Drogen (sog. Erstkonsumenten) fiel zwar im Jahre1993 um 9 Prozent und bewegte sich damit etwa wieder auf dem Niveau von 1991. Seit 1994 aber haben sich die einschlägigen Zahlenwieder erhöht. Die Zahl der Erstkonsumenten stieg 1995 um 4,9 Pro-zent und 1996 um 12,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insbesondere ist der Anteil der Verbraucher der in ihren Wirkungen unberechenbarensynthetischen Drogen, wie z. B. Amphetamin, vor allem Ecstasy undLSD, deutlich gestiegen.

Bisherige Erfahrungen bestätigen, daß das Drogenproblem lang-fristig nur dann erfolgreich bewältigt werden kann, wenn wir es alsgesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen und entsprechend handeln.Die Politik alleine wäre mit dieser Aufgabe überfordert, weil es eineVielzahl von Ursachen für Sucht gibt und in den unterschiedlichstengesellschaftlichen Bereichen mit den jeweils zu Gebote stehenden Mög-lichkeiten geantwortet werden muß.

Als Beauftragte der Bundesregierung für Drogenfragen bemü-hen wir uns deshalb vor allem, den Konsens zu bewahren, zu fördern

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und - wo nötig - wieder herzustellen, um so alle beteiligten Kräfte zubündeln. Erste Priorität kommt dabei präventiven Bemühungen zu. Sie müssen auf Kontinuität angelegt sein, frühzeitig, d. h. schon imKindesalter, beginnen und sich differenziert an die unterschiedlichenZielgruppen wenden.

Es muß gelingen, damit die Widerstandsfähigkeit der Jugend-lichen und Heranwachsenden gegen den Konsum von legalen und ille-galen Drogen zu erhöhen. Auf diese Weise sollen Gefährdete vor dem Elend der Suchtabhängigkeit und ihre Familien, Freunde und Be-teiligte vor den schlimmen Folgen bewahrt werden. Ein derartigerErfolg wäre auch der beste Weg, durch drastische Reduzierung derNachfrage den kriminellen Rauschgiftkartellen ihr Betätigungsfeld zunehmen.

Süchtigen Menschen müssen vielfältige Hilfsangebote in aus-reichender Zahl zur Verfügung stehen, denn es gilt, jede Motivationund Chance zum Ausstieg aus der Sucht zu nutzen. Hier gibt es noch Defizite, insbesondere im Bereich der Nachsorge. Die Leistungs-träger und die Länder sind aufgefordert, diese notwendigen Hilfen bereitzustellen.

Als Drogenbeauftragte der Bundesregierung setzen wir unsdafür ein, die in Gesellschaft und Wirtschaft vorhandene Bereitschaft,an einer wirksamen Suchtprävention mitzuwirken, zu nutzen, zu bün-deln und in eine effektive, ständige Anti-Drogen-Kampagne umzumün-zen. Auch dafür soll mit dieser Broschüre geworben werden.

Eduard Lintner Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern

Dr. Sabine Bergmann-Pohl Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister fürGesundheit

vorwort der Beauftragten

der BundeSregierung für Drogenfragen

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Begriff Sehr verschiedene Substanzen können als Suchtmittel mißbraucht wer-

den: Alkohol, Tabak, beruhigende, schmerzlindernde oder auch anre-gende Arzneimittel und illegale Drogen wie Haschisch, Opiate, Kokainund synthetische Stoffe wie LSD und Amphetamin-Derivate („Ecstasy“).Drogen beeinflussen über das zentrale Nervensystem die subjektiveBefindlichkeit des Konsumenten und können zu süchtigem Verhaltenund einer physischen und psychischen Abhängigkeit führen. DieErziehungsfunktion der Familie hat entscheidenden Einfluß auf denReifungsprozeß hin zu einer starken und somit suchtresistenterenPersönlichkeit.

Die Bundesregierung hat wiederholt festgestellt, daß die Ent-wicklung der Rauschgiftzahlen mit großer Zurückhaltung interpretiertwerden muß. Zwar ist erstmals seit 1992 die Zahl der Drogentoten wie-der angestiegen. Dies kann allerdings nicht als Trendwende gedeutetwerden, zumal eine allgemein akzeptierte, plausible Erklärung für die-sen Anstieg fehlt.

Das Bundeskriminalamt hat für die Rauschgiftsituation in derBundesrepublik Deutschland für 1996 folgende Zahlen festgestellt: ImJahr 1996 starben in der Bundesrepublik Deutschland 1.712 Menschenan den Folgen des Drogenmißbrauchs. Im Vorjahr wurden 1.565 Fälleverzeichnet. Gleichzeitig stieg die Zahl der polizeilich erstmals auffäl-ligen Konsumenten harter Drogen insgesamt um 12,9 % auf 17.197 von15.230 im Jahr 1995. Die höchste Steigerungsrate ist mit 54,3 % (von772 auf 1.191 Personen) bei den LSD-Konsumenten (1994: 321) zu ver-zeichnen. Besorgniserregend ist auch der Zuwachs bei Erstkonsumentender Amphetamin-Derivate, wie z. B. Ecstasy; 3.609 Personen wurden1996 registriert. Bei den Amphetaminkonsumenten (4.026 Personen)beträgt der Zuwachs 29,1 % (1995: 3.119). Die Zahl der polizeilicherstmals erfaßten Heroinkonsumenten (7.421 Personen) ist nach einemRückgang in den vergangenen Jahren erstmals wieder um 6,5 % (1995:6.970) gestiegen.

Mit Ausnahme des Rückgangs bei den polizeilich erfaßtenKokain-Erstkonsumenten ist die Rauschgiftbilanz für 1996 von einerVerschärfung gekennzeichnet. Nicht nur die Zahl der polizeilich erst-mals auffälligen Konsumenten harter Drogen ist gegenüber 1995 wiederangestiegen; auch der Zuwachs von Amphetamin einschließlich seiner

Seite 7

1.712 Menschen sind inDeutschland im vergan-genen Jahr an denFolgen ihres Drogen-konsums gestorben. Diessind 9,4 Prozent mehrals im Vorjahr. DasBundesgesundheitsminis-terium hat versucht,die Todesumstände vonDrogenopfern näher zubeleuchten: Eine Über-dosis war mit 72 Prozent die häufig-ste Todesursache. AnKrankheiten wie AIDSund anderen Infektionenstarben fünf Prozentder Drogenopfer. Überdie Hälfte der Drogen-abhängigen befandensich zum Zeitpunktihres Todes in einerWohnung, knapp einViertel wurde in derÖffentlichkeit ge-funden. In 40 Prozentder Fälle kam es vordem Tod zur Trennungvom Partner, knapp einDrittel der Drogen-abhängigen war geradeaus Therapie oder Haftentlassen.

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Perspektiven in der

Rauschgiftpolitik

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Begriff Sehr verschiedene Substanzen können als Suchtmittel mißbraucht wer-

den: Alkohol, Tabak, beruhigende, schmerzlindernde oder auch anre-gende Arzneimittel und illegale Drogen wie Haschisch, Opiate, Kokainund synthetische Stoffe wie LSD und Amphetamin-Derivate („Ecstasy“).Drogen beeinflussen über das zentrale Nervensystem die subjektiveBefindlichkeit des Konsumenten und können zu süchtigem Verhaltenund einer physischen und psychischen Abhängigkeit führen. DieErziehungsfunktion der Familie hat entscheidenden Einfluß auf denReifungsprozeß hin zu einer starken und somit suchtresistenterenPersönlichkeit.

Die Bundesregierung hat wiederholt festgestellt, daß die Ent-wicklung der Rauschgiftzahlen mit großer Zurückhaltung interpretiertwerden muß. Zwar ist erstmals seit 1992 die Zahl der Drogentoten wie-der angestiegen. Dies kann allerdings nicht als Trendwende gedeutetwerden, zumal eine allgemein akzeptierte, plausible Erklärung für die-sen Anstieg fehlt.

Das Bundeskriminalamt hat für die Rauschgiftsituation in derBundesrepublik Deutschland für 1996 folgende Zahlen festgestellt: ImJahr 1996 starben in der Bundesrepublik Deutschland 1.712 Menschenan den Folgen des Drogenmißbrauchs. Im Vorjahr wurden 1.565 Fälleverzeichnet. Gleichzeitig stieg die Zahl der polizeilich erstmals auffäl-ligen Konsumenten harter Drogen insgesamt um 12,9 % auf 17.197 von15.230 im Jahr 1995. Die höchste Steigerungsrate ist mit 54,3 % (von772 auf 1.191 Personen) bei den LSD-Konsumenten (1994: 321) zu ver-zeichnen. Besorgniserregend ist auch der Zuwachs bei Erstkonsumentender Amphetamin-Derivate, wie z. B. Ecstasy; 3.609 Personen wurden1996 registriert. Bei den Amphetaminkonsumenten (4.026 Personen)beträgt der Zuwachs 29,1 % (1995: 3.119). Die Zahl der polizeilicherstmals erfaßten Heroinkonsumenten (7.421 Personen) ist nach einemRückgang in den vergangenen Jahren erstmals wieder um 6,5 % (1995:6.970) gestiegen.

Mit Ausnahme des Rückgangs bei den polizeilich erfaßtenKokain-Erstkonsumenten ist die Rauschgiftbilanz für 1996 von einerVerschärfung gekennzeichnet. Nicht nur die Zahl der polizeilich erst-mals auffälligen Konsumenten harter Drogen ist gegenüber 1995 wiederangestiegen; auch der Zuwachs von Amphetamin einschließlich seiner

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1.712 Menschen sind inDeutschland im vergan-genen Jahr an denFolgen ihres Drogen-konsums gestorben. Diessind 9,4 Prozent mehrals im Vorjahr. DasBundesgesundheitsminis-terium hat versucht,die Todesumstände vonDrogenopfern näher zubeleuchten: Eine Über-dosis war mit 72 Prozent die häufig-ste Todesursache. AnKrankheiten wie AIDSund anderen Infektionenstarben fünf Prozentder Drogenopfer. Überdie Hälfte der Drogen-abhängigen befandensich zum Zeitpunktihres Todes in einerWohnung, knapp einViertel wurde in derÖffentlichkeit ge-funden. In 40 Prozentder Fälle kam es vordem Tod zur Trennungvom Partner, knapp einDrittel der Drogen-abhängigen war geradeaus Therapie oder Haftentlassen.

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Perspektiven in der

Rauschgiftpolitik

Page 10: Drogenbroschuere-ES

Veränderung

Die Bundesregierung sieht die aktuelle Entwicklung als gesamtgesell-schaftliches Problem von internationaler Bedeutung.

■ Auf der einen Seite steht eine anhal-tende Nachfrage, deren vielfältige Ursa-chen nur sehr schwer in ihrem Wirkungs-zusammenhang zu erkennen und zu behebensind. ■ Gleichzeitig steigt das Angebot anRauschgiften. International organisierteVerbrecherringe setzen riesige Mengen anRauschmitteln um.

Diese Situation kann nur verbessert werden, wenn sowohl die Rausch-mittelnachfrage als auch das Rauschgiftangebot reduziert werden kön-nen. Auf die außerordentlich komplexe Problematik reagiert die Bun-desregierung mit einem Bündel an präventiven, polizeilichen und ge-setzlichen Maßnahmen.

Umfangreiche Maßnahmen und Aktivitäten zielen auf eineReduzierung der Nachfrage. Diese umfassen u. a. Schriften zur Infor-mation und Aufklärung, Fernseh- und Filmspots bzw. Filme zum ThemaDrogen sowie die Telefonberatung zu Drogenfragen über eine bundes-weit über Fernsehspots ausgestrahlte Telefonnummer. Zahlreiche Maß-nahmen der Länder, die in dieselbe Richtung zielen, sowie das zuneh-mende Engagement vieler gesellschaftlicher Gruppen ergänzen diePräventionsanstrengungen seitens der Bundesregierung.

Entscheidend für eine erfolgreiche Reduzierung der Nachfrageist die Bereitstellung eines flächendeckenden und unmittelbar zugäng-lichen Angebots an Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten für alle Drogengefährdeten und -abhängigen. Zu diesem Ziel wurden dieBeratungs- und Behandlungsmöglichkeiten ausgeweitet und neueModellprojekte gestartet. Die Einführung eines Zeugnisverweigerungs-rechts für Drogenberater soll Vertrauen und Offenheit bei der Beratungin Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit gewährleisten. Zur verbes-serten Einsicht in die Ursachen und Faktoren des Drogenmißbrauchswird darüber hinaus der Suchtforschung eine große Bedeutung beige-messen.

Seite 9

verschiedenen Derivate und bei LSD zeigt, daß offenbar auch jüngereMenschen zunehmend statt altbekannter Drogen wie Heroin vermeint-lich leistungssteigernde, kurzfristig als euphorisierend erlebte synthe-tische Drogen nehmen. Allerdings bedingt der zu beobachtende Misch-konsum (Polytoxikomanie), daß Mehrfacherfassungen nicht vermiedenwerden können.

Seite 8

Angebot verringern -

Nachfrage reduzieren

sicherstellung ausgewählter

933 kg

1.846 kg

3.809 kg

10.436 kg

138 kg

380.858 KE*

71.069 Trips

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1.373 kg

3.247 kg

6.109 kg

160 kg

692.397 KE

67.082 Trips

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-3,8 %

-25,6 %

-14,8 %

-41,5 %

+15,9 %

+81,8 %

-5,6 %

+12,5 %

-12,5 %

Heroin

Kokain

Cannabisharz

Marihuana

Amphetamine

Amphetamin-Derivate

LSD-Trips

Rauschgiftlabore

davon Anphetaminlabore

*) = KonsumeinheitenQuelle: Bundesinnenministerium

rauschgifte in deutschland1995 1996

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Veränderung

Die Bundesregierung sieht die aktuelle Entwicklung als gesamtgesell-schaftliches Problem von internationaler Bedeutung.

■ Auf der einen Seite steht eine anhal-tende Nachfrage, deren vielfältige Ursa-chen nur sehr schwer in ihrem Wirkungs-zusammenhang zu erkennen und zu behebensind. ■ Gleichzeitig steigt das Angebot anRauschgiften. International organisierteVerbrecherringe setzen riesige Mengen anRauschmitteln um.

Diese Situation kann nur verbessert werden, wenn sowohl die Rausch-mittelnachfrage als auch das Rauschgiftangebot reduziert werden kön-nen. Auf die außerordentlich komplexe Problematik reagiert die Bun-desregierung mit einem Bündel an präventiven, polizeilichen und ge-setzlichen Maßnahmen.

Umfangreiche Maßnahmen und Aktivitäten zielen auf eineReduzierung der Nachfrage. Diese umfassen u. a. Schriften zur Infor-mation und Aufklärung, Fernseh- und Filmspots bzw. Filme zum ThemaDrogen sowie die Telefonberatung zu Drogenfragen über eine bundes-weit über Fernsehspots ausgestrahlte Telefonnummer. Zahlreiche Maß-nahmen der Länder, die in dieselbe Richtung zielen, sowie das zuneh-mende Engagement vieler gesellschaftlicher Gruppen ergänzen diePräventionsanstrengungen seitens der Bundesregierung.

Entscheidend für eine erfolgreiche Reduzierung der Nachfrageist die Bereitstellung eines flächendeckenden und unmittelbar zugäng-lichen Angebots an Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten für alle Drogengefährdeten und -abhängigen. Zu diesem Ziel wurden dieBeratungs- und Behandlungsmöglichkeiten ausgeweitet und neueModellprojekte gestartet. Die Einführung eines Zeugnisverweigerungs-rechts für Drogenberater soll Vertrauen und Offenheit bei der Beratungin Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit gewährleisten. Zur verbes-serten Einsicht in die Ursachen und Faktoren des Drogenmißbrauchswird darüber hinaus der Suchtforschung eine große Bedeutung beige-messen.

Seite 9verschiedenen Derivate und bei LSD zeigt, daß offenbar auch jüngereMenschen zunehmend statt altbekannter Drogen wie Heroin vermeint-lich leistungssteigernde, kurzfristig als euphorisierend erlebte synthe-tische Drogen nehmen. Allerdings bedingt der zu beobachtende Misch-konsum (Polytoxikomanie), daß Mehrfacherfassungen nicht vermiedenwerden können.

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Angebot verringern -

Nachfrage reduzieren

sicherstellung ausgewählter

933 kg

1.846 kg

3.809 kg

10.436 kg

138 kg

380.858 KE*

71.069 Trips

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898 kg

1.373 kg

3.247 kg

6.109 kg

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692.397 KE

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Heroin

Kokain

Cannabisharz

Marihuana

Amphetamine

Amphetamin-Derivate

LSD-Trips

Rauschgiftlabore

davon Anphetaminlabore

*) = KonsumeinheitenQuelle: Bundesinnenministerium

rauschgifte in deutschland1995 1996

Page 12: Drogenbroschuere-ES

Mit Beschluß vom 9. März 1994 hat das Bundesverfassungsgericht(„Haschisch-Beschluß“) die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes,soweit sie den unerlaubten Umgang mit Cannabisprodukten (Ha-schisch, Marihuana) mit Strafe bedrohen, für verfassungsmäßig erklärtund anschließend betont, daß der gelegentlich entstandene Eindruck,Haschisch-Gebrauch sei nun freigegeben, „jeder Grundlage entbehrt“.Das Bundesverfassungsgericht hatte lediglich hinsichtlich bestimmtergeringfügiger „Konsumenten-Delikte“ auf die Verpflichtung der Länderhingewiesen, für eine im wesentlichen bundeseinheitliche Einstellungs-praxis auf diesem Gebiet zu sorgen. Die Leitsätze dieses Beschlussessind im Anhang dieser Broschüre abgedruckt.

Seite 11

Neben der Verringerung der Rauschgiftnachfrage ist die Reduzierungdes Angebots durch Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität für dieBundesregierung von zentraler Bedeutung. Ziel der Maßnahmen vonPolizei, Zoll und Justiz ist es, die Rauschgiftproduktion zu verhindern,Schmuggel und Handel mit Drogen und Suchtstoffen zu unterbinden,umfangreiche Mengen von Rauschgiften sicherzustellen und zu vernich-ten, Händlerorganisationen zu zerschlagen, Verbrechensgewinne zuermitteln und abzuschöpfen sowie den Zugang zu Rauschgiften zuerschweren.

Seite 10

Drogenhandel

unterbinden

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drogentote1987 1988 1989

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996

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der drogentoten

14-18 18-21 21-25 25-30 über 30

Altersstruktur

Quelle: Bundeskriminalam

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unde

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815

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Mit Beschluß vom 9. März 1994 hat das Bundesverfassungsgericht(„Haschisch-Beschluß“) die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes,soweit sie den unerlaubten Umgang mit Cannabisprodukten (Ha-schisch, Marihuana) mit Strafe bedrohen, für verfassungsmäßig erklärtund anschließend betont, daß der gelegentlich entstandene Eindruck,Haschisch-Gebrauch sei nun freigegeben, „jeder Grundlage entbehrt“.Das Bundesverfassungsgericht hatte lediglich hinsichtlich bestimmtergeringfügiger „Konsumenten-Delikte“ auf die Verpflichtung der Länderhingewiesen, für eine im wesentlichen bundeseinheitliche Einstellungs-praxis auf diesem Gebiet zu sorgen. Die Leitsätze dieses Beschlussessind im Anhang dieser Broschüre abgedruckt.

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Neben der Verringerung der Rauschgiftnachfrage ist die Reduzierungdes Angebots durch Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität für dieBundesregierung von zentraler Bedeutung. Ziel der Maßnahmen vonPolizei, Zoll und Justiz ist es, die Rauschgiftproduktion zu verhindern,Schmuggel und Handel mit Drogen und Suchtstoffen zu unterbinden,umfangreiche Mengen von Rauschgiften sicherzustellen und zu vernich-ten, Händlerorganisationen zu zerschlagen, Verbrechensgewinne zuermitteln und abzuschöpfen sowie den Zugang zu Rauschgiften zuerschweren.

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Drogenhandel

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Altersstruktur

Quelle: Bundeskriminalam

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Es hat immer Menschengegeben, die auf Grundvon Persönlichkeits-merkmalen, schwierigenLebensumständen oder-erfahrungen für Miß-brauchsverhalten anfällig sind und die im Mißbrauch betäubenderSubstanzen die Lösung ihrer vermeintlich anders nicht lösbarenProbleme sehen. Darüber hinaus hat sich der gesamte Lebensrhythmusvon Menschen gewandelt und vollzieht sich nicht mehr in klar abge-grenzten Lebensabschnitten mit tradierten Rollen, Normen und Werten.Die Individualisierung der Lebensführung ist eine Chance für den Ein-zelnen, sich persönlich zu entfalten, sie kann aber auch Unsicherheitund Angst auslösen und insbesondere bei den für Suchtverhalten

Die überwältigende Mehrheit der Deutschen sieht in Aufklärungsmaßnahmenein wichtiges wirksames Mittel der Drogenbekämpfung. Dies ist das bis heuteaktuelle Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Instituts für Demos-kopie Allensbach bei 2.264 Personen in West- und Ostdeutschland im Januar1993. Die mit Abstand bekannteste Aktion dieser Art ist „Keine Macht denDrogen“, eine Initiative von Bundeskanzler Helmut Kohl, der auch die Schirm-herrschaft übernommen hat, zusammen mit dem Deutschen Sportbund. Im Rahmen dieser Aufklärungskampagne wurden seit 1990 rund 10.000 Veran-staltungen im gesamten Bundesgebiet durchgeführt.

Ursachen des Drogenkonsums

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Quelle: IfD

Allensbach, Januar 1993

insg.

86 %

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West

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Ost

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Man muß Jugendliche noch stärker überdie Gefahren des Rauschgifts aufklären

Ich finde es gut, daß es Kampagnengibt, die vor Drogen warnen

Wer sinnvoll seine Freizeit verbringt,kommt auch nicht in Gefahr, Drogen zunehmen

Vorrangiges Ziel der Rauschgiftbekämpfung ist es, die Nachfrage nachillegalen Rauschmitteln so gering wie möglich zu halten. Dies bedingtneben einer offensiven und gezielten Öffentlichkeitsarbeit und Sucht-prävention ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot anBeratungs- und Therapieplätzen, um bereits Drogenabhängigen einenAusweg aus der Sucht zu öffnen. Eine flexible Handhabung strafrechtli-cher und strafverfolgungsrechtlicher Maßnahmen muß die Bereitschaftzur Behandlung und Rehabilitation berücksichtigen. Darüber hinaus istdie wissenschaftliche Analyse der gesellschaftlichen und individuellenFaktoren für eine wirksame Bekämpfung von Suchtverhalten unabding-bar.

Die strikte Ablehnung von Drogen-konsum geht breit und einheitlichdurch alle Bevölkerungsschichtenund Altersgruppen. Die im Auftragdes Bundesministeriums im Januar1993 vom Institut für DemoskopieAllensbach erhobenen und nach wie vor gültigen Daten zeigen aller-dings auch, das die jüngsten Alters-gruppen am gefährdetsten sind. Hier muß Aufklärung über die Folgen von Drogenkonsum besonders inten-siv ansetzen.

PräventionAufklärung

und Beratung

Rehabilitation

I.

Breite Mehrheit

60 %

74 %

68 %

72 %

71 %

79 %

85 %

16 bis 20 Jahre

21 bis 24 Jahre

25 bis 29 Jahre

30 bis 34 Jahre

35 bis 44 Jahre

45 bis 59 Jahre

60 Jahre und älterQuelle: IfD Allensbach, Januar 1993

Seite 12

Dro

genk

onsu

m l

ehne

n ab

Alt

ersg

rupp

en

gegen Drogen

Behandlung1. Maßnahmen zur Verringerung der Rausch-giftnachfrage

vorbeugen durch aufklären

Page 15: Drogenbroschuere-ES

Es hat immer Menschengegeben, die auf Grundvon Persönlichkeits-merkmalen, schwierigenLebensumständen oder-erfahrungen für Miß-brauchsverhalten anfällig sind und die im Mißbrauch betäubenderSubstanzen die Lösung ihrer vermeintlich anders nicht lösbarenProbleme sehen. Darüber hinaus hat sich der gesamte Lebensrhythmusvon Menschen gewandelt und vollzieht sich nicht mehr in klar abge-grenzten Lebensabschnitten mit tradierten Rollen, Normen und Werten.Die Individualisierung der Lebensführung ist eine Chance für den Ein-zelnen, sich persönlich zu entfalten, sie kann aber auch Unsicherheitund Angst auslösen und insbesondere bei den für Suchtverhalten

Die überwältigende Mehrheit der Deutschen sieht in Aufklärungsmaßnahmenein wichtiges wirksames Mittel der Drogenbekämpfung. Dies ist das bis heuteaktuelle Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Instituts für Demos-kopie Allensbach bei 2.264 Personen in West- und Ostdeutschland im Januar1993. Die mit Abstand bekannteste Aktion dieser Art ist „Keine Macht denDrogen“, eine Initiative von Bundeskanzler Helmut Kohl, der auch die Schirm-herrschaft übernommen hat, zusammen mit dem Deutschen Sportbund. Im Rahmen dieser Aufklärungskampagne wurden seit 1990 rund 10.000 Veran-staltungen im gesamten Bundesgebiet durchgeführt.

Ursachen des Drogenkonsums

Seite 13

Quelle: IfD

Allensbach, Januar 1993

insg.

86 %

78 %

52 %

West

85 %

77 %

50 %

Ost

88 %

79 %

57 %

Man muß Jugendliche noch stärker überdie Gefahren des Rauschgifts aufklären

Ich finde es gut, daß es Kampagnengibt, die vor Drogen warnen

Wer sinnvoll seine Freizeit verbringt,kommt auch nicht in Gefahr, Drogen zunehmen

Vorrangiges Ziel der Rauschgiftbekämpfung ist es, die Nachfrage nachillegalen Rauschmitteln so gering wie möglich zu halten. Dies bedingtneben einer offensiven und gezielten Öffentlichkeitsarbeit und Sucht-prävention ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot anBeratungs- und Therapieplätzen, um bereits Drogenabhängigen einenAusweg aus der Sucht zu öffnen. Eine flexible Handhabung strafrechtli-cher und strafverfolgungsrechtlicher Maßnahmen muß die Bereitschaftzur Behandlung und Rehabilitation berücksichtigen. Darüber hinaus istdie wissenschaftliche Analyse der gesellschaftlichen und individuellenFaktoren für eine wirksame Bekämpfung von Suchtverhalten unabding-bar.

Die strikte Ablehnung von Drogen-konsum geht breit und einheitlichdurch alle Bevölkerungsschichtenund Altersgruppen. Die im Auftragdes Bundesministeriums im Januar1993 vom Institut für DemoskopieAllensbach erhobenen und nach wie vor gültigen Daten zeigen aller-dings auch, das die jüngsten Alters-gruppen am gefährdetsten sind. Hier muß Aufklärung über die Folgen von Drogenkonsum besonders inten-siv ansetzen.

Prävention

Aufklärung

und Beratung

Rehabilitation

I.

Breite Mehrheit

60 %

74 %

68 %

72 %

71 %

79 %

85 %

16 bis 20 Jahre

21 bis 24 Jahre

25 bis 29 Jahre

30 bis 34 Jahre

35 bis 44 Jahre

45 bis 59 Jahre

60 Jahre und älterQuelle: IfD Allensbach, Januar 1993

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Dro

genk

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n ab

Alt

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rupp

en

gegen Drogen

Behandlung1. Maßnahmen zur Verringerung der Rausch-giftnachfrage

vorbeugen durch aufklären

Page 16: Drogenbroschuere-ES

Anfälligen den Wunsch erzeugen, der komplizierten Wirklichkeit mitHilfe von Drogen zu entfliehen. Zahlreiche Informationsschriften derBundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) haben dasDrogenthema systematisch aufgegriffen und verstärkt in das öffentli-che Interesse gerückt. Einen besonderen Schwerpunkt bildeten nachVollendung der deutschen Einheit die neuen Bundesländer.Durch verschiedene Medien (Broschüren, Anzeigen, Werbespots, Fern-sehfilme usw.) spricht die BZgA unterschiedliche Zielgruppen an. Soerschien 1995 eine fünfteilige Broschürenreihe, die sich an Jugend-liche im Alter von 14 bis 18 Jahren wendet, die noch kein Mißbrauchs-bzw. Suchtverhalten aufweisen, wohl aber mit verschiedenenRisikosituationen konfrontiert werden.

Die Broschürenreihe ist ein Lese-, Spiel- und Erlebnismediumfür Jugendliche. Bei allen Darstellungsformen wird besonderer Wertdarauf gelegt, Probleme aus der Sicht von Jugendlichen zu behandelnund Jugendliche zu Wort kommen zu lassen. Ziel der Broschürenreiheist es, die bereits mehrheitlich bei den Jugendlichen vorhandeneAblehnung von Suchtmitteln zu verstärken und Anreize zu einem dro-genfreien Lebensstil zu schaffen. Die enthaltenen Themen sind imProzeß der Identitätsfindung Jugendlicher von Bedeutung.

Mit einer anderen Broschürenreihe der BZgA werden vor allemEltern angesprochen. Ihnen gilt es Erkenntnisse über die Ursachen vonSuchtverhalten sowie sinnvolle Maßnahmen zur Suchtvorbeugung zu vermitteln, damit sie ihre Kinder gezielt unterstützen können, einsuchtmittelfreies Leben zu führen. Die Broschürenreihe gliedert sich in drei Teile:

■ Teil 1: „Wir können viel dagegentun, daß Kinder süchtig werden“ rich-tet sich insbesondere an Eltern mitKindern vor der Pubertät.■ Teil 2: „Ich will mein Kind vorDrogen schützen“ richtet sich anEltern, deren Kinder in oder nach derPubertät beginnen, eigene Wege zugehen.

Seite 15Seite 14

Aufklärungsmedien der BZgA

Page 17: Drogenbroschuere-ES

Anfälligen den Wunsch erzeugen, der komplizierten Wirklichkeit mitHilfe von Drogen zu entfliehen. Zahlreiche Informationsschriften derBundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) haben dasDrogenthema systematisch aufgegriffen und verstärkt in das öffentli-che Interesse gerückt. Einen besonderen Schwerpunkt bildeten nachVollendung der deutschen Einheit die neuen Bundesländer.Durch verschiedene Medien (Broschüren, Anzeigen, Werbespots, Fern-sehfilme usw.) spricht die BZgA unterschiedliche Zielgruppen an. Soerschien 1995 eine fünfteilige Broschürenreihe, die sich an Jugend-liche im Alter von 14 bis 18 Jahren wendet, die noch kein Mißbrauchs-bzw. Suchtverhalten aufweisen, wohl aber mit verschiedenenRisikosituationen konfrontiert werden.

Die Broschürenreihe ist ein Lese-, Spiel- und Erlebnismediumfür Jugendliche. Bei allen Darstellungsformen wird besonderer Wertdarauf gelegt, Probleme aus der Sicht von Jugendlichen zu behandelnund Jugendliche zu Wort kommen zu lassen. Ziel der Broschürenreiheist es, die bereits mehrheitlich bei den Jugendlichen vorhandeneAblehnung von Suchtmitteln zu verstärken und Anreize zu einem dro-genfreien Lebensstil zu schaffen. Die enthaltenen Themen sind imProzeß der Identitätsfindung Jugendlicher von Bedeutung.

Mit einer anderen Broschürenreihe der BZgA werden vor allemEltern angesprochen. Ihnen gilt es Erkenntnisse über die Ursachen vonSuchtverhalten sowie sinnvolle Maßnahmen zur Suchtvorbeugung zu vermitteln, damit sie ihre Kinder gezielt unterstützen können, einsuchtmittelfreies Leben zu führen. Die Broschürenreihe gliedert sich in drei Teile:

■ Teil 1: „Wir können viel dagegentun, daß Kinder süchtig werden“ rich-tet sich insbesondere an Eltern mitKindern vor der Pubertät.■ Teil 2: „Ich will mein Kind vorDrogen schützen“ richtet sich anEltern, deren Kinder in oder nach derPubertät beginnen, eigene Wege zugehen.

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Aufklärungsmedien der BZgA

Page 18: Drogenbroschuere-ES

Zur Prävention von Eßstörungen wurde einModellprojekt gefördert, das sich in zweiProjektphasen an Mädchen im Alter zwischen12 und 15 bzw. an 16- bis 20jährige jungeFrauen richtete, die in hohem Maße sucht-gefährdet waren. Unter dem Motto „Wieschlank muß ich sein, um geliebt zu wer-den“ wurden mit dem Ziel der Vorbeugunggegen Magersucht Ansätze einer ge-schlechtsbezogenen Suchtprävention erprobt(Laufzeit: 1992/93 und 1994/95). Dafürwurden - einschließlich einer wisenschaft-lichen Begleitung - 170.000 DM zurVerfügung gestellt. Unter dem Titel „ZurPrävention von Eßstörungen“ hat dasBundesministerium für Familie, Senioren,Frauen und Jugend eine Dokumentation her-ausgegeben, die den Verlauf des Projektesbeschreibt und die Ergebnisse der wissen-schaftlichen Begleitung zusammenfaßt.

Als ein erfolgreiches Programm zur Sucht-prävention hat sich das bereits im Juli 1990in den alten Ländern angelaufene Modell-programm „Mobile Drogenprävention“ bewährt,das in den alten und neuen Bundesländerndurchgeführt wurde. Für den gesamtenModellzeitraum wurden rd. 18 Mio. DM zurVerfügung gestellt; die Modellförderungist in den alten Bundesländern 1993, inden neuen 1995 ausgelaufen. Vielfach wer-den die erfolgreichen Maßnahmen von denLändern fortgeführt. Eine Gesamtauswertungder Modellerfahrungen wird im 1. Quartal1997 in der Schriftenreihe des BMG veröf-fentlicht.

Seite 17

■ Teil 3: informiert über „Sucht-mittel - Behandlungsmöglichkeiten -Beratungsstellen“ .

Alle genannten Broschüren sowie eine umfangreiche Materialliste zurSuchtprävention, darüber hinaus Materialien zur Sexual- und AIDS-Aufklärung sowie zur Gesundheitsförderung allgemein können bei derBundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Ostmerheimer Str. 220,51109 Köln, kostenlos bezogen werden.

Im Rahmen der deutschen EU-Präsidentschaft wurde im Oktober1994 eine Europäische Woche der Suchtprävention durchgeführt, dieneben vielen regionalen und nationalen Aktionen in den Mitglieds-ländern einen zentralen Kongreß in Aachen umfaßte. Eine dreiteiligeDokumentation und Evaluation zu dieser Woche, insbesonderezu suchtpräventiven Projekten und Aktionen in der BundesrepublikDeutschland, kann von interessierten Stellen über die BZgA angefor-dert werden.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind aufgrund nochungefestigter Lebensumstände und sich wandelnder sozialer Bindungenbesonders anfällig für Suchtmittel-Mißbrauch. Präventiven Maßnahmenzum Schutz vor dem Einstieg in den Drogenkonsum kommt in diesemZusammenhang besondere Bedeutung zu:

Im Rahmen der Jugendhilfe wurden mitMitteln des Kinder- und Jugendplanes desBundes Modellmaßnahmen im Bereich derPrävention gefördert. Als eine besonderswirkungsvolle Maßnahme hat sich das inder Stadt Nürnberg durchgeführte „JUMP -Jugend-Modellprojekt Prävention“ erwiesen,das alle Bereiche der Kinder- und Jugend-hilfe (Kindergarten, Jugendarbeit), derSchule und regionalen Öffentlichkeiterfaßt und wissenschaftlich begleitetwurde(Laufzeit: 1992 bis 1995). Dafürwurden 1,2 Mio. DM zur Verfügung gestellt.

Seite 16

Modellmaßnahmen

Projektwochen

Page 19: Drogenbroschuere-ES

Zur Prävention von Eßstörungen wurde einModellprojekt gefördert, das sich in zweiProjektphasen an Mädchen im Alter zwischen12 und 15 bzw. an 16- bis 20jährige jungeFrauen richtete, die in hohem Maße sucht-gefährdet waren. Unter dem Motto „Wieschlank muß ich sein, um geliebt zu wer-den“ wurden mit dem Ziel der Vorbeugunggegen Magersucht Ansätze einer ge-schlechtsbezogenen Suchtprävention erprobt(Laufzeit: 1992/93 und 1994/95). Dafürwurden - einschließlich einer wisenschaft-lichen Begleitung - 170.000 DM zurVerfügung gestellt. Unter dem Titel „ZurPrävention von Eßstörungen“ hat dasBundesministerium für Familie, Senioren,Frauen und Jugend eine Dokumentation her-ausgegeben, die den Verlauf des Projektesbeschreibt und die Ergebnisse der wissen-schaftlichen Begleitung zusammenfaßt.

Als ein erfolgreiches Programm zur Sucht-prävention hat sich das bereits im Juli 1990in den alten Ländern angelaufene Modell-programm „Mobile Drogenprävention“ bewährt,das in den alten und neuen Bundesländerndurchgeführt wurde. Für den gesamtenModellzeitraum wurden rd. 18 Mio. DM zurVerfügung gestellt; die Modellförderungist in den alten Bundesländern 1993, inden neuen 1995 ausgelaufen. Vielfach wer-den die erfolgreichen Maßnahmen von denLändern fortgeführt. Eine Gesamtauswertungder Modellerfahrungen wird im 1. Quartal1997 in der Schriftenreihe des BMG veröf-fentlicht.

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■ Teil 3: informiert über „Sucht-mittel - Behandlungsmöglichkeiten -Beratungsstellen“ .

Alle genannten Broschüren sowie eine umfangreiche Materialliste zurSuchtprävention, darüber hinaus Materialien zur Sexual- und AIDS-Aufklärung sowie zur Gesundheitsförderung allgemein können bei derBundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Ostmerheimer Str. 220,51109 Köln, kostenlos bezogen werden.

Im Rahmen der deutschen EU-Präsidentschaft wurde im Oktober1994 eine Europäische Woche der Suchtprävention durchgeführt, dieneben vielen regionalen und nationalen Aktionen in den Mitglieds-ländern einen zentralen Kongreß in Aachen umfaßte. Eine dreiteiligeDokumentation und Evaluation zu dieser Woche, insbesonderezu suchtpräventiven Projekten und Aktionen in der BundesrepublikDeutschland, kann von interessierten Stellen über die BZgA angefor-dert werden.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind aufgrund nochungefestigter Lebensumstände und sich wandelnder sozialer Bindungenbesonders anfällig für Suchtmittel-Mißbrauch. Präventiven Maßnahmenzum Schutz vor dem Einstieg in den Drogenkonsum kommt in diesemZusammenhang besondere Bedeutung zu:

Im Rahmen der Jugendhilfe wurden mitMitteln des Kinder- und Jugendplanes desBundes Modellmaßnahmen im Bereich derPrävention gefördert. Als eine besonderswirkungsvolle Maßnahme hat sich das inder Stadt Nürnberg durchgeführte „JUMP -Jugend-Modellprojekt Prävention“ erwiesen,das alle Bereiche der Kinder- und Jugend-hilfe (Kindergarten, Jugendarbeit), derSchule und regionalen Öffentlichkeiterfaßt und wissenschaftlich begleitetwurde(Laufzeit: 1992 bis 1995). Dafürwurden 1,2 Mio. DM zur Verfügung gestellt.

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Modellmaßnahmen

Projektwochen

Page 20: Drogenbroschuere-ES

der Länder geworden ist. Danach zielt schulische Suchtprävention auf

■ die totale Abstinenz im Hinblick aufillegale Drogen,■ einen selbstkontrollierten Umgang mitlegalen Suchtmitteln (z. B. Alkohol,Tabakerzeugnisse) mit dem Ziel weitgehen-der Abstinenz, ■ den bestimmungsgemäßen Gebrauch vonMedikamenten.

Die Lehrpläne der Länder geben konkrete Hinweise zur Behandlung des Themas in den Schulen. Die besonderen Ziele der Suchtprävention verlangen eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Problematik.Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Drogen wird haupt-sächlich in den Fächern Biologie, Chemie und Erdkunde durchgeführt. Die Umsetzung allgemeiner Ziele der Suchtvorbeugung, wie z. B.

■ Förderung der Ich-Stabilität,■ Umgang mit Konfliktsituationen,■ Erkennen eigener Stärken und Schwächen, ■ Freude am Leben,

ist Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer. Sie erfolgt alters- und pro-blementsprechend, besonders in Fächern, in denen Sinnfragen und Fra-gen der Lebensgestaltung eine Rolle spielen.

Als wenig wirksam wird die punktuelle Behandlung diesesThemas gesehen. Fächerübergreifende Unterrichtsgestaltungen, hand-lungs- und erfahrungsorientierte Arbeitsformen werden besonders empfohlen. In einigen Ländern benennen die einzelnen Schulen eine Beraterin/einen Berater für Suchtvorbeugung, um die schulischenMaßnahmen zur Suchtprävention zu unterstützen.

Seite 19

Die 1990 unter der Schirmherrschaft desBundeskanzlers und mit Unterstützung desDeutschen Fußball-Bundes gestartete Aktion

„Keine Macht den Drogen“ wird auf-grund ihrer großen Akzeptanz fortge-führt. Inzwischen beteiligen sichauch andere Sportverbände sowie zahl-reiche Prominente an dieserInitiative, die 1994 hinsichtlichBekanntheitsgrad, Verständnis,Akzeptanz, Relevanz und Verhaltens-konsequenzen intensiv geprüft wurde.Die repräsentative Mehrthemen-befragung von 5005 Personen aus der

deutschen Wohnbevölkerung im Alter von 16bis 69 Jahren ergab, daß die Aktion„Keine Macht den Drogen“ sehr bekannt istund überwiegend positiv bewertet wird.

Eine wichtige Zielgruppe sind Mitarbeiter aus der Jugendarbeit undLehrer. Im Rahmen der Aktionstage „Bewußter leben“ wurden in den letzten Jahren spezielle Seminare für diese Zielgruppen in denneuen Ländern angeboten. Außerdem wurde ein Fortbildungsangebotfür Jugend- und Übungsleiter von Sportverbänden in Kooperation mit dem Deutschen Sportbund entwickelt.

Auch hier kommt der Arbeit mit Kindern und Jugendlichengroße Bedeutung zu. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz schreibt den Jugendämtern ein umfassendes Beratungsangebot vor, um Kinderund Jugendliche präventiv-beratend zu unterstützen und jungenDrogenkonsumenten einen Ausweg aus ihrer Suchtkrankheit zu weisen. Die Kultusministerkonferenz hat zur „Sucht- und Drogenprävention inder Schule“ (Beschluß vom 03.07.1990) eine eigene Empfehlung verabschiedet, die richtungsweisend für die weiteren Aktivitäten

Seite 18

Aktionstage

Modellvorhaben

Page 21: Drogenbroschuere-ES

der Länder geworden ist. Danach zielt schulische Suchtprävention auf

■ die totale Abstinenz im Hinblick aufillegale Drogen,■ einen selbstkontrollierten Umgang mitlegalen Suchtmitteln (z. B. Alkohol,Tabakerzeugnisse) mit dem Ziel weitgehen-der Abstinenz, ■ den bestimmungsgemäßen Gebrauch vonMedikamenten.

Die Lehrpläne der Länder geben konkrete Hinweise zur Behandlung des Themas in den Schulen. Die besonderen Ziele der Suchtprävention verlangen eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Problematik.Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Drogen wird haupt-sächlich in den Fächern Biologie, Chemie und Erdkunde durchgeführt. Die Umsetzung allgemeiner Ziele der Suchtvorbeugung, wie z. B.

■ Förderung der Ich-Stabilität,■ Umgang mit Konfliktsituationen,■ Erkennen eigener Stärken und Schwächen, ■ Freude am Leben,

ist Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer. Sie erfolgt alters- und pro-blementsprechend, besonders in Fächern, in denen Sinnfragen und Fra-gen der Lebensgestaltung eine Rolle spielen.

Als wenig wirksam wird die punktuelle Behandlung diesesThemas gesehen. Fächerübergreifende Unterrichtsgestaltungen, hand-lungs- und erfahrungsorientierte Arbeitsformen werden besonders empfohlen. In einigen Ländern benennen die einzelnen Schulen eine Beraterin/einen Berater für Suchtvorbeugung, um die schulischenMaßnahmen zur Suchtprävention zu unterstützen.

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Die 1990 unter der Schirmherrschaft desBundeskanzlers und mit Unterstützung desDeutschen Fußball-Bundes gestartete Aktion

„Keine Macht den Drogen“ wird auf-grund ihrer großen Akzeptanz fortge-führt. Inzwischen beteiligen sichauch andere Sportverbände sowie zahl-reiche Prominente an dieserInitiative, die 1994 hinsichtlichBekanntheitsgrad, Verständnis,Akzeptanz, Relevanz und Verhaltens-konsequenzen intensiv geprüft wurde.Die repräsentative Mehrthemen-befragung von 5005 Personen aus der

deutschen Wohnbevölkerung im Alter von 16bis 69 Jahren ergab, daß die Aktion„Keine Macht den Drogen“ sehr bekannt istund überwiegend positiv bewertet wird.

Eine wichtige Zielgruppe sind Mitarbeiter aus der Jugendarbeit undLehrer. Im Rahmen der Aktionstage „Bewußter leben“ wurden in den letzten Jahren spezielle Seminare für diese Zielgruppen in denneuen Ländern angeboten. Außerdem wurde ein Fortbildungsangebotfür Jugend- und Übungsleiter von Sportverbänden in Kooperation mit dem Deutschen Sportbund entwickelt.

Auch hier kommt der Arbeit mit Kindern und Jugendlichengroße Bedeutung zu. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz schreibt den Jugendämtern ein umfassendes Beratungsangebot vor, um Kinderund Jugendliche präventiv-beratend zu unterstützen und jungenDrogenkonsumenten einen Ausweg aus ihrer Suchtkrankheit zu weisen. Die Kultusministerkonferenz hat zur „Sucht- und Drogenprävention inder Schule“ (Beschluß vom 03.07.1990) eine eigene Empfehlung verabschiedet, die richtungsweisend für die weiteren Aktivitäten

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Aktionstage

Modellvorhaben

Page 22: Drogenbroschuere-ES

■ 1994 ist in sechs Schwerpunktregionenmit dem Modellprogramm „Drogennotfallpro-phylaxe“ begonnen worden. Ziel diesesModellprogramms ist es, mit geeignetenMaßnahmen im Drogennotfall zu interve-nieren, um einerseits die Notfallbehand-lung zu verbessern und andererseits wei-terführende Maßnahmen zur Betreuung einzuleiten. In den Schwerpunktregionenin Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg,Hessen, Bremen und Niedersachsen wirdPersonal speziell für den Drogennotfallgeschult, Motivationstechniken in der Be-treuung der Notfallpatienten werden mo-dellhaft erprobt. Nach der Implementationdes Drogennotfallprogramms in Großstädtenwurde das Vorhaben auf weitere Regionenausgedehnt. In der laufenden Arbeit wirddeutlich, daß neben der akuten Betreuungvon Notfällen im Krankenhaus die Arbeitmit Drogenabhängigen, die sich aus ande-ren Gründen im Krankenhaus aufhalten,immer mehr an Bedeutung gewinnt und daßdamit insgesamt die Krankenhausbetreuungdieser Gruppe mit dem Ziel weiterführen-der Maßnahmen für die Behandlung derAbhängigkeit wesentlich verbessert wird.Das Modell der Drogennotfallprophylaxeberücksichtigt auch Ergebnisse des „Liai-son-Dienst in Allgemeinkrankenhäusern“.Dieser Dienst leistet für Alkoholabhän-gige sowohl ambulante als auch stationäresekundärpräventive Arbeit. Für den bisherigen Förderzeitraum 1994 bis 1997sind vom Bund 14,5 Mio. DM vorgesehen.

Seite 21

Ein umfassendes Hilfeange-bot von Beratung, niedrig-

schwelliger Betreuung, Therapie, Rehabilitation und Nachsorge für alleSuchtgefährdete und Abhängige ist neben der Prävention eine weiterewichtige Säule zur Verringerung der Nachfrage. Hier ist es vor allem inden Jahren 1989-1995 zu einer sehr starken Differenzierung derHilfeangebote gekommen. Die Bundesregierung gibt hier durch ver-schiedene zeitlich befristete Modellprogramme und Forschungsprojektestets neue Anstöße. Auf diesem Wege werden innovative Konzepteerprobt und Erfahrungen gesammelt, welche die für die Regelversor-gung zuständigen Länder und Sozialleistungsträger in die Lage verset-zen, flächendeckend adäquate Hilfemaßnahmen anzubieten. Die Be-richte zu den Modellprogrammen „Aufsuchende Sozialarbeit, stationäreKrisenintervention, ambulante Ganztagsbetreuung“ wurde in derSchriftenreihe des BMG, Nomos-Verlag, veröffentlicht. Seit 1995 werdenfolgende Modellprogramme des Bundes neu gefördert bzw. fortgeführt:

■ Im Modellprogramm „Kompakttherapie“wurde eine niedrigschwellige Entgiftungmit intensiver psychosozialer Betreuungerprobt. Damit wurde ein neuer Weg in derBehandlung von Abhängigen beschritten,indem zwischen Entgiftung einerseits undstationärer/ambulanter Entwöhnung ande-rerseits eine Entzugsbehandlung eingebautwurde, die neben Merkmalen der Akutbe-handlung auch rehabilitative Maßnahmenbeinhaltete. Diese Einrichtungen wurdenin hohem Maße von den Abhängigen angenom-men. Von 1991 bis 1995 wurden 16 Modelleeinschließlich der wissenschaftlichen Be-gleitung mit einem Mittelaufwand von insgesamt 24,4 Mio. DM durch das Bundes-gesundheitsministerium gefördert. Die Publikation des Abschlußberichtes ist inder Schriftenreihe des BMG erfolgt.

Seite 20

Streetworker · Wohngruppen

Kompakttherapie

2. Beratungund Therapie

Drogennotfallprophylaxe

Page 23: Drogenbroschuere-ES

■ 1994 ist in sechs Schwerpunktregionenmit dem Modellprogramm „Drogennotfallpro-phylaxe“ begonnen worden. Ziel diesesModellprogramms ist es, mit geeignetenMaßnahmen im Drogennotfall zu interve-nieren, um einerseits die Notfallbehand-lung zu verbessern und andererseits wei-terführende Maßnahmen zur Betreuung einzuleiten. In den Schwerpunktregionenin Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg,Hessen, Bremen und Niedersachsen wirdPersonal speziell für den Drogennotfallgeschult, Motivationstechniken in der Be-treuung der Notfallpatienten werden mo-dellhaft erprobt. Nach der Implementationdes Drogennotfallprogramms in Großstädtenwurde das Vorhaben auf weitere Regionenausgedehnt. In der laufenden Arbeit wirddeutlich, daß neben der akuten Betreuungvon Notfällen im Krankenhaus die Arbeitmit Drogenabhängigen, die sich aus ande-ren Gründen im Krankenhaus aufhalten,immer mehr an Bedeutung gewinnt und daßdamit insgesamt die Krankenhausbetreuungdieser Gruppe mit dem Ziel weiterführen-der Maßnahmen für die Behandlung derAbhängigkeit wesentlich verbessert wird.Das Modell der Drogennotfallprophylaxeberücksichtigt auch Ergebnisse des „Liai-son-Dienst in Allgemeinkrankenhäusern“.Dieser Dienst leistet für Alkoholabhän-gige sowohl ambulante als auch stationäresekundärpräventive Arbeit. Für den bisherigen Förderzeitraum 1994 bis 1997sind vom Bund 14,5 Mio. DM vorgesehen.

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Ein umfassendes Hilfeange-bot von Beratung, niedrig-

schwelliger Betreuung, Therapie, Rehabilitation und Nachsorge für alleSuchtgefährdete und Abhängige ist neben der Prävention eine weiterewichtige Säule zur Verringerung der Nachfrage. Hier ist es vor allem inden Jahren 1989-1995 zu einer sehr starken Differenzierung derHilfeangebote gekommen. Die Bundesregierung gibt hier durch ver-schiedene zeitlich befristete Modellprogramme und Forschungsprojektestets neue Anstöße. Auf diesem Wege werden innovative Konzepteerprobt und Erfahrungen gesammelt, welche die für die Regelversor-gung zuständigen Länder und Sozialleistungsträger in die Lage verset-zen, flächendeckend adäquate Hilfemaßnahmen anzubieten. Die Be-richte zu den Modellprogrammen „Aufsuchende Sozialarbeit, stationäreKrisenintervention, ambulante Ganztagsbetreuung“ wurde in derSchriftenreihe des BMG, Nomos-Verlag, veröffentlicht. Seit 1995 werdenfolgende Modellprogramme des Bundes neu gefördert bzw. fortgeführt:

■ Im Modellprogramm „Kompakttherapie“wurde eine niedrigschwellige Entgiftungmit intensiver psychosozialer Betreuungerprobt. Damit wurde ein neuer Weg in derBehandlung von Abhängigen beschritten,indem zwischen Entgiftung einerseits undstationärer/ambulanter Entwöhnung ande-rerseits eine Entzugsbehandlung eingebautwurde, die neben Merkmalen der Akutbe-handlung auch rehabilitative Maßnahmenbeinhaltete. Diese Einrichtungen wurdenin hohem Maße von den Abhängigen angenom-men. Von 1991 bis 1995 wurden 16 Modelleeinschließlich der wissenschaftlichen Be-gleitung mit einem Mittelaufwand von insgesamt 24,4 Mio. DM durch das Bundes-gesundheitsministerium gefördert. Die Publikation des Abschlußberichtes ist inder Schriftenreihe des BMG erfolgt.

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Streetworker · Wohngruppen

Kompakttherapie

2. Beratungund Therapie

Drogennotfallprophylaxe

Page 24: Drogenbroschuere-ES

strukturell unterstützt. Für den Förderzeitraum von 1996 bis 2000 hatdas Bundesgesundheitsministerium Mittel in einem Gesamtvolumenvon 23 Mio. DM vorgesehen.

Das Gesetz zur Ände-rung des Betäubungs-mittelgesetzes vom9. September 1992

(BGBl. I S. 1593)brachte u. a. folgen-

de Verbesserungen für die Behandlung und Rehabilitation von Drogen-konsumenten:

■ Die rechtliche Zulässigkeit einer Sub-stitutionsbehandlung wurde klargestellt. ■ Die rechtliche Zulässigkeit der Vergabevon Einwegspritzen an Fixer zur Vorbeu-gung der Übertragung von Infektionen wur-de gesetzlich verankert. ■ Die prozessuale Einstellungsmöglichkeitfür die Staatsanwaltschaft wurde durchVerzicht auf die richterliche Zustimmungverbessert. ■ Die Voraussetzungen für das Absehen vonder Strafverfolgung wurden herabgesetzt;Widerrufsvoraussetzungen bei der Zurück-stellung der Strafvollstreckung wurdeneingeschränkt und zusätzliche Rechtsmit-tel bei Verweigerung der Zustimmung desGerichts zur Zurückstellung der Straf-vollstreckung geschaffen. ■ Die Apotheker wurden ermächtigt,rauschgiftverdächtige Substanzen zwecksUntersuchung oder Weiterleitung zur Un-tersuchung anzunehmen.

Seite 23

Ein spezielles Projekt trägt dem grundsätzlichen Informations- undBeratungsbedarf in den neuen Ländern über die Risiken des illegalenDrogenmißbrauchs Rechnung. Das Modellvorhaben „Integrierte Sucht-beratungsstellen“ wurde an vorhandene Beratungskapazitäten fürAlkohol- und Medikamentenabhängige angebunden und soll auch fürGefährdete und Abhängige von illegalen Drogen Beratungs- undBehandlungsangebote entwickeln. Der Bund finanziert seit Ende 1991die Grundausstattung und die laufenden Kosten der Suchtberatungs-stellen mit 2,7 Millionen Mark jährlich, seit 1994 mit 3,2 MillionenMark. Das Modellprogramm ist 1995 ausgelaufen. Die Publikation desAbschlußberichtes ist in der Schriftenreihe des BMG erfolgt.

1994 wurde in allen neuen Ländern einschließlich Berlin dasModellprogramm „Integrative gemeindenahe Hilfe für Suchtkranke“(INTHIS) begonnen, in dem in Modellregionen eine Vernetzung ver-schiedener Hilfsangebote für eine gemeinsame Betreuung von Alkohol-,Medikamenten- und Drogenabhängigen modellhaft erprobt werden soll. Für den Förderzeitraum 1994 bis 1997 sind vom Bund Mittel ineinem Gesamtvolumen von 19,5 Mio. DM vorgesehen.

Das „Kooperationsmodell/Nachgehende Sozialarbeit“ zielt aufdie Gruppe der chronisch abhängigen Suchtkranken, deren Behandlung,Rehabilitation und gesellschaftliche Reintegration das Suchthilfesystemvor besondere Aufgaben stellen. Diese Gruppe chronisch kranker Ab-hängiger ist im Bereich illegaler Drogen vor allem durch Forderungennach ärztlich kontrollierter Heroin-Vergabe ins Blickfeld der Öffentlich-keit gelangt. Vergleichbar schwerkranke Abhängige gibt es aber auchbei Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit. Für diese Gruppen sollendurch nachgehende Betreuung und ein zusätzliches regionales Ver-netzungsangebot die Betreuungs- und Rehabiliationschancen verbessertwerden.

In den Bundesländern werden an zwei Einrichtungen der Sucht-hilfe sog. „Case Manager“ oder „Lotsen“ eingesetzt, die im Einzelfallfür chronisch Suchtkranke besondere Hilfen planen, anbieten und die Abhängigen zu deren Durchführung ermuntern. Gleichzeitig wirdauf lokaler Ebene ein „Koordinator“ eingesetzt, der die Vernetzung derbestehenden unterschiedlichen Hilfesysteme für Suchtkranke durch-führt und der die Arbeit des „Lotsen“, die eine Arbeit am Patienten ist,

Seite 22

Kooperationsmodell

Nachgehende Sozialarbeit

Integrierte

Suchtberatung

Hilfe vor Strafe

INTHIS

3. Änderung des Betäubungs-mittelgesetzes

Page 25: Drogenbroschuere-ES

strukturell unterstützt. Für den Förderzeitraum von 1996 bis 2000 hatdas Bundesgesundheitsministerium Mittel in einem Gesamtvolumenvon 23 Mio. DM vorgesehen.

Das Gesetz zur Ände-rung des Betäubungs-mittelgesetzes vom9. September 1992

(BGBl. I S. 1593)brachte u. a. folgen-

de Verbesserungen für die Behandlung und Rehabilitation von Drogen-konsumenten:

■ Die rechtliche Zulässigkeit einer Sub-stitutionsbehandlung wurde klargestellt. ■ Die rechtliche Zulässigkeit der Vergabevon Einwegspritzen an Fixer zur Vorbeu-gung der Übertragung von Infektionen wur-de gesetzlich verankert. ■ Die prozessuale Einstellungsmöglichkeitfür die Staatsanwaltschaft wurde durchVerzicht auf die richterliche Zustimmungverbessert. ■ Die Voraussetzungen für das Absehen vonder Strafverfolgung wurden herabgesetzt;Widerrufsvoraussetzungen bei der Zurück-stellung der Strafvollstreckung wurdeneingeschränkt und zusätzliche Rechtsmit-tel bei Verweigerung der Zustimmung desGerichts zur Zurückstellung der Straf-vollstreckung geschaffen. ■ Die Apotheker wurden ermächtigt,rauschgiftverdächtige Substanzen zwecksUntersuchung oder Weiterleitung zur Un-tersuchung anzunehmen.

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Ein spezielles Projekt trägt dem grundsätzlichen Informations- undBeratungsbedarf in den neuen Ländern über die Risiken des illegalenDrogenmißbrauchs Rechnung. Das Modellvorhaben „Integrierte Sucht-beratungsstellen“ wurde an vorhandene Beratungskapazitäten fürAlkohol- und Medikamentenabhängige angebunden und soll auch fürGefährdete und Abhängige von illegalen Drogen Beratungs- undBehandlungsangebote entwickeln. Der Bund finanziert seit Ende 1991die Grundausstattung und die laufenden Kosten der Suchtberatungs-stellen mit 2,7 Millionen Mark jährlich, seit 1994 mit 3,2 MillionenMark. Das Modellprogramm ist 1995 ausgelaufen. Die Publikation desAbschlußberichtes ist in der Schriftenreihe des BMG erfolgt.

1994 wurde in allen neuen Ländern einschließlich Berlin dasModellprogramm „Integrative gemeindenahe Hilfe für Suchtkranke“(INTHIS) begonnen, in dem in Modellregionen eine Vernetzung ver-schiedener Hilfsangebote für eine gemeinsame Betreuung von Alkohol-,Medikamenten- und Drogenabhängigen modellhaft erprobt werden soll. Für den Förderzeitraum 1994 bis 1997 sind vom Bund Mittel ineinem Gesamtvolumen von 19,5 Mio. DM vorgesehen.

Das „Kooperationsmodell/Nachgehende Sozialarbeit“ zielt aufdie Gruppe der chronisch abhängigen Suchtkranken, deren Behandlung,Rehabilitation und gesellschaftliche Reintegration das Suchthilfesystemvor besondere Aufgaben stellen. Diese Gruppe chronisch kranker Ab-hängiger ist im Bereich illegaler Drogen vor allem durch Forderungennach ärztlich kontrollierter Heroin-Vergabe ins Blickfeld der Öffentlich-keit gelangt. Vergleichbar schwerkranke Abhängige gibt es aber auchbei Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit. Für diese Gruppen sollendurch nachgehende Betreuung und ein zusätzliches regionales Ver-netzungsangebot die Betreuungs- und Rehabiliationschancen verbessertwerden.

In den Bundesländern werden an zwei Einrichtungen der Sucht-hilfe sog. „Case Manager“ oder „Lotsen“ eingesetzt, die im Einzelfallfür chronisch Suchtkranke besondere Hilfen planen, anbieten und die Abhängigen zu deren Durchführung ermuntern. Gleichzeitig wirdauf lokaler Ebene ein „Koordinator“ eingesetzt, der die Vernetzung derbestehenden unterschiedlichen Hilfesysteme für Suchtkranke durch-führt und der die Arbeit des „Lotsen“, die eine Arbeit am Patienten ist,

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Kooperationsmodell

Nachgehende Sozialarbeit

Integrierte

Suchtberatung

Hilfe vor Strafe

INTHIS

3. Änderung des Betäubungs-mittelgesetzes

Page 26: Drogenbroschuere-ES

Mehrere Expertisen und Studien zur Suchtprävention wurdenbereits vergeben.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschungund Technologie (BMBF) fördert seit 1991 im Rahmen des Gesundheits-forschungsprogramms der Bundesregierung u. a. Studien zur Therapiedes Alkoholismus und der Abhängigkeit von illegalen Drogen. Fernerwird seit August 1993 im Rahmen der Aufbauförderung in den neuenLändern ein Verbundprojekt zum Thema „Suchtforschung“ amForschungsinstitut für Molekulare Pharmakologie (FMP) in Berlin-Friedrichsfelde unterstützt. Im Rahmen des Biotechnologieprogrammsunterstützt das BMBF neurobiologische Grundlagenforschung über dieDrogenabhängigkeit sowie ein Projekt zur Entwicklung von Biosenso-ren für die Drogendetektion. Darüber hinaus fördert die Deutsche Forschungsgemeinschaft mit Mitteln des BMBF zwei klinische Forscher-gruppen zum Thema „Drogenabhängigkeit“.

Auf der Grundlage der intensiven Diskussionen mit Fachbera-tern entstand das Förderkonzept des BMBF für die Erforschung biologi-scher und psychosozialer Faktoren von Drogenmißbrauch und Drogen-abhängigkeit. Übergeordnete Ziele der Fördermaßnahme sind dieVerwirklichung des Nationalen Rauschgiftbekämpfungsplanes mit Mit-teln der Forschung, die Integration von universitären und außer-universitären Forschungseinrichtungen auch der neuen Länder und dieKooperation und Koordination mit europäischen Forschungsinstitutio-nen. Qualifizierte Forschergruppen konnten bis Ende März 1993 Anträge zur finanziellen Unterstützung ihrer Forschung stellen. DieBeurteilung der wissenschaftlichen Qualität der Anträge erfolgte durcheinen Kreis unabhängiger Fachgutachter. In die Förderung sind 21Forschungszuwendungen aufgenommen worden. Darunter befinden sichfünf Verbundprojekte, so daß unter Berücksichtigung der Teilvorhabensich insgesamt 34 Forschungsvorhaben in der Förderung durch dasBMBF befinden. Für diese Projekte werden insgesamt ca. 34 Mio. DMzur Verfügung gestellt. Die Vorhaben erstrecken sich auf vier Themen-bereiche:

■ Entwicklung neuer Methoden für diePrävention;

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Durch die 5. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung vom18.1.1994 (BGBl. I, S. 99) dürfen Ärzte zur Substitution im Rahmender Behandlung einer Betäubungsmittelabhängigkeit neben dem bisherschon zugelassenen Levomethadon auch das preisgünstige Methadonverschreiben. Synthetische Drogen werden durch die 9. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften vom 28.1.1997 dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt.

Seit der Verabschiedung des Nationalen Rauschgiftbekämp-fungsplanes im Jahre 1990 ist das Interesse an der Forschung zurSuchtproblematik deutlich gestiegen. Die Bundesregierung hat zusam-men mit Experten eine Bestandsaufnahme und Analyse des For-schungsbedarfs durchgeführt und auf dieser Basis ein Förderungskon-zept mit folgenden fachlichen Schwerpunkten erarbeitet:

■ Prävention ■ Therapieforschung ■ Epidemiologie ■ Grundlagenforschung

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Biologische und psychosoziale Faktoren

4. Suchtforschung

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Erstkonsumenten

harter Drogen

Neue Therapien erforschen

Quelle: Bundeskriminalamt

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Mehrere Expertisen und Studien zur Suchtprävention wurdenbereits vergeben.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschungund Technologie (BMBF) fördert seit 1991 im Rahmen des Gesundheits-forschungsprogramms der Bundesregierung u. a. Studien zur Therapiedes Alkoholismus und der Abhängigkeit von illegalen Drogen. Fernerwird seit August 1993 im Rahmen der Aufbauförderung in den neuenLändern ein Verbundprojekt zum Thema „Suchtforschung“ amForschungsinstitut für Molekulare Pharmakologie (FMP) in Berlin-Friedrichsfelde unterstützt. Im Rahmen des Biotechnologieprogrammsunterstützt das BMBF neurobiologische Grundlagenforschung über dieDrogenabhängigkeit sowie ein Projekt zur Entwicklung von Biosenso-ren für die Drogendetektion. Darüber hinaus fördert die Deutsche Forschungsgemeinschaft mit Mitteln des BMBF zwei klinische Forscher-gruppen zum Thema „Drogenabhängigkeit“.

Auf der Grundlage der intensiven Diskussionen mit Fachbera-tern entstand das Förderkonzept des BMBF für die Erforschung biologi-scher und psychosozialer Faktoren von Drogenmißbrauch und Drogen-abhängigkeit. Übergeordnete Ziele der Fördermaßnahme sind dieVerwirklichung des Nationalen Rauschgiftbekämpfungsplanes mit Mit-teln der Forschung, die Integration von universitären und außer-universitären Forschungseinrichtungen auch der neuen Länder und dieKooperation und Koordination mit europäischen Forschungsinstitutio-nen. Qualifizierte Forschergruppen konnten bis Ende März 1993 Anträge zur finanziellen Unterstützung ihrer Forschung stellen. DieBeurteilung der wissenschaftlichen Qualität der Anträge erfolgte durcheinen Kreis unabhängiger Fachgutachter. In die Förderung sind 21Forschungszuwendungen aufgenommen worden. Darunter befinden sichfünf Verbundprojekte, so daß unter Berücksichtigung der Teilvorhabensich insgesamt 34 Forschungsvorhaben in der Förderung durch dasBMBF befinden. Für diese Projekte werden insgesamt ca. 34 Mio. DMzur Verfügung gestellt. Die Vorhaben erstrecken sich auf vier Themen-bereiche:

■ Entwicklung neuer Methoden für diePrävention;

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Durch die 5. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung vom18.1.1994 (BGBl. I, S. 99) dürfen Ärzte zur Substitution im Rahmender Behandlung einer Betäubungsmittelabhängigkeit neben dem bisherschon zugelassenen Levomethadon auch das preisgünstige Methadonverschreiben. Synthetische Drogen werden durch die 9. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften vom 28.1.1997 dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt.

Seit der Verabschiedung des Nationalen Rauschgiftbekämp-fungsplanes im Jahre 1990 ist das Interesse an der Forschung zurSuchtproblematik deutlich gestiegen. Die Bundesregierung hat zusam-men mit Experten eine Bestandsaufnahme und Analyse des For-schungsbedarfs durchgeführt und auf dieser Basis ein Förderungskon-zept mit folgenden fachlichen Schwerpunkten erarbeitet:

■ Prävention ■ Therapieforschung ■ Epidemiologie ■ Grundlagenforschung

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Biologische und psychosoziale Faktoren

4. Suchtforschung

15.2

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Erstkonsumenten

harter Drogen

Neue Therapien erforschen

Quelle: Bundeskriminalamt

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die z. B. durch das Bundesgesundheitsministerium bzw. die Bundes-zentrale für gesundheitliche Aufklärung gefördert werden. So werdenregelmäßige Repräsentativerhebungen zum Gebrauch psychoaktiverSubstanzen bei Erwachsenen in Deutschland, aber auch Studien zurDrogenaffinität Jugendlicher durchgeführt. Darüber hinaus fördert dasBundesgesundheitsministerium einzelne Projekte zu speziellen Fragenim Zusammenhang mit der Suchtproblematik (z. B. zum Thema Drogenund AIDS; Konsummuster von Cannabis u. ä.). Auch werden sämtlicheModellmaßnahmen im Drogenbereich wissenschaftlich begleitet. DieErfahrungen im Rahmen der Modellarbeit werden von den Be-gleitforschern systematisch erhoben und ausgewertet; die hierausgewonnenen Erkenntnisse ebenso wie die der Forschungsprojekte wer-den in Endberichten dargestellt, die in der Regel in der „Schriftenreihedes Bundesministeriums für Gesundheit“ erscheinen.

Seite 27

■ Epidemiologische Forschung zu Ursachenund Verbreitung des Drogenmißbrauchs undder Drogenabhängigkeit;■ neurobiologisch-pharmakologischeGrundlagenforschung zur Suchtentstehungund Suchttherapie;■ vergleichende klinische Forschung undTherapieverfahren sowie Methoden derRückfallprophylaxe bei Drogenabhängigen.

Eine qualitätssichernde Begleitung des Förderschwerpunktes erfolgtdurch den Gutachterkreis.

Über eine zweite Förderperiode wird auf der Basis einerEvaluation des Schwerpunktes entschieden werden. Hierzu wurde vom26.11. - 28.11. 1996 in Bad Honnef ein Statusseminar zum BMBF-Förderschwerpunkt „Biologische und psychosoziale Faktoren vonDrogenmißbrauch und –abhängigkeit“ durchgeführt. Im Rahmen dieserVeranstaltung fanden Expertensitzungen des Förderers mit demGutachterkreis und weiteren nationalen und internationalen Expertenzur Suchtforschung statt, die dem einheitlichen Ziel der Bewertung desFörderschwerpunktes auf den Ebenen der Einzel-/Teilvorhaben, derVerbunde und des Gesamtschwerpunktes sowie der Diskussion derPerspektiven der Förderung dienten. Dabei wurden Empfehlungen anden Förderer zum weiteren Verlauf der geförderten Vorhaben in derlaufenden ersten Förderperiode im Sinne einer Zwischenbewertungerarbeitet und Vorstellungen zur Gestaltung einer zweiten Förderphaseentwickelt. Ziel der Förderung ist es unverändert, verschiedeneDisziplinen der Grundlagenforschung mit der klinischen Forschung undVersorgung zu verzahnen.

Die Forschungsarbeiten sind darauf gerichtet, neue Wege derSuchtprävention aufzuzeigen, sowie Ansätze für die Therapie undRehabilitation Drogenabhängiger zu entwickeln und zu erproben unddie grundlegenden Kenntnisse über die Suchtentstehung und dasDrogenverlangen zu vertiefen.

Neben der Förderung der Suchtforschung durch das BMBF sindhier auch stärker anwendungsbezogene Forschungsprojekte zu nennen,

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Repräsentativ-

erhebungen

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die z. B. durch das Bundesgesundheitsministerium bzw. die Bundes-zentrale für gesundheitliche Aufklärung gefördert werden. So werdenregelmäßige Repräsentativerhebungen zum Gebrauch psychoaktiverSubstanzen bei Erwachsenen in Deutschland, aber auch Studien zurDrogenaffinität Jugendlicher durchgeführt. Darüber hinaus fördert dasBundesgesundheitsministerium einzelne Projekte zu speziellen Fragenim Zusammenhang mit der Suchtproblematik (z. B. zum Thema Drogenund AIDS; Konsummuster von Cannabis u. ä.). Auch werden sämtlicheModellmaßnahmen im Drogenbereich wissenschaftlich begleitet. DieErfahrungen im Rahmen der Modellarbeit werden von den Be-gleitforschern systematisch erhoben und ausgewertet; die hierausgewonnenen Erkenntnisse ebenso wie die der Forschungsprojekte wer-den in Endberichten dargestellt, die in der Regel in der „Schriftenreihedes Bundesministeriums für Gesundheit“ erscheinen.

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■ Epidemiologische Forschung zu Ursachenund Verbreitung des Drogenmißbrauchs undder Drogenabhängigkeit;■ neurobiologisch-pharmakologischeGrundlagenforschung zur Suchtentstehungund Suchttherapie;■ vergleichende klinische Forschung undTherapieverfahren sowie Methoden derRückfallprophylaxe bei Drogenabhängigen.

Eine qualitätssichernde Begleitung des Förderschwerpunktes erfolgtdurch den Gutachterkreis.

Über eine zweite Förderperiode wird auf der Basis einerEvaluation des Schwerpunktes entschieden werden. Hierzu wurde vom26.11. - 28.11. 1996 in Bad Honnef ein Statusseminar zum BMBF-Förderschwerpunkt „Biologische und psychosoziale Faktoren vonDrogenmißbrauch und –abhängigkeit“ durchgeführt. Im Rahmen dieserVeranstaltung fanden Expertensitzungen des Förderers mit demGutachterkreis und weiteren nationalen und internationalen Expertenzur Suchtforschung statt, die dem einheitlichen Ziel der Bewertung desFörderschwerpunktes auf den Ebenen der Einzel-/Teilvorhaben, derVerbunde und des Gesamtschwerpunktes sowie der Diskussion derPerspektiven der Förderung dienten. Dabei wurden Empfehlungen anden Förderer zum weiteren Verlauf der geförderten Vorhaben in derlaufenden ersten Förderperiode im Sinne einer Zwischenbewertungerarbeitet und Vorstellungen zur Gestaltung einer zweiten Förderphaseentwickelt. Ziel der Förderung ist es unverändert, verschiedeneDisziplinen der Grundlagenforschung mit der klinischen Forschung undVersorgung zu verzahnen.

Die Forschungsarbeiten sind darauf gerichtet, neue Wege derSuchtprävention aufzuzeigen, sowie Ansätze für die Therapie undRehabilitation Drogenabhängiger zu entwickeln und zu erproben unddie grundlegenden Kenntnisse über die Suchtentstehung und dasDrogenverlangen zu vertiefen.

Neben der Förderung der Suchtforschung durch das BMBF sindhier auch stärker anwendungsbezogene Forschungsprojekte zu nennen,

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Repräsentativ-

erhebungen

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Das Gesetz zur Bekämpfungdes illegalen Rauschgifthan-dels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität(OrgKG) vom 15. Juli 1992 (BGBl. I S. 1302), das seit dem 22. Sep-tember 1992 in Kraft ist, ermöglicht eine intensive Bekämpfung desorganisierten Verbrechens, insbesondere des internationalen Drogen-handels. Hierdurch wurden folgende neue Strafvorschriften eingeführt:

■ Mit dem neuen Rechtsinstitut des „Er-weiterten Verfalls“ werden unter geringe-ren Beweisanforderungen Gewinne aus be-stimmten schweren Straftaten abgeschöpft. ■ Zusätzlich wurde als neue Sanktion die„Vermögensstrafe“ eingeführt. Danach kannder Täter bei gravierenden Fällen vonDrogenkriminalität und anderen schwerenFormen der Organisierten Kriminalität ne-ben einer empfindlichen Freiheitsstrafeauch zur Zahlung eines Geldbetrages biszur Höhe seines gesamten Vermögens verur-teilt werden.■ Durch eine Vorschrift im Strafgesetz-buch (§ 261 StGB), die das „Waschen“ vonGewinnen aus illegalem Betäubungsmittel-verkehr und anderen schweren Straftatenunter Strafe stellt, wird der Verschleie-rung der illegalen Herkunft dieser Geldervorgebeugt und damit das Abschöpfen die-ser Gewinne ermöglicht. ■ Das OrgKG schafft eine klare Rechts-grundlage für den Einsatz „Verdeckter Er-mittler“. In Bereichen, in denen dieErmittlungen besonders schwierig sind undder Rechtsfrieden in besonderer Weisebedroht ist, können verdeckte Ermittlereingesetzt werden.

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Auf der Basis des Suchtstoffübereinkommens von 1988, einer interna-tionalen Vereinbarung der Industriestaaten sowie einschlägiger EWG-Verordnungen, kontrolliert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte seit 1991 die Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr vonzunächst 12 und seit 1. Januar 1993 von 22 international bestimmtenGrundstoffen zur Drogenherstellung. Das „Grundstoffüberwachungsge-setz“ (GÜG), nach dem die Herstellung und das Inverkehrbringeninnerhalb der Europäischen Union kontrolliert werden soll, ist am 1. März 1995 in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz soll verhindertwerden, daß Grundstoffe aus Deutschland in die weltweite illegaleRauschgiftproduktion einfließen können.

Es enthält u. a. die gesetzliche Verpflichtung der Wirtschafts-beteiligten zur Abgabe von Meldungen über im Rahmen ihres Ge-schäftsbetriebs festgestellte Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen,daß Vorläufersubstanzen in die unerlaubte Drogenherstellung abge-zweigt werden, an die zuständigen Behörden. Gleichzeitig regelt es dieZuständigkeiten und Befugnisse der Behörden im Hinblick auf Kontrol-le, Überwachung und Strafverfolgung sowie die Ahndungsmöglichkeitender Verstöße gegen dieses Gesetz.

Wegen der internationalen, weitverzweigten Organisationen desHandels mit Betäubungsmitteln und Suchtstoffen kommt einer effekti-ven Kontrolle der Außengrenzen durch qualifiziertes Personal und effiziente Informationssysteme große Bedeutung zu. Voraussetzung ist die reibungslose Zusammenarbeit zwischen Polizei und Zoll auf natio-naler und zwischen den jeweils zuständigen Stellen auf internationalerEbene.

Mit rechtlich bindenden Exportkontrollen, dem GÜG und derfortgeführten freiwilligen Selbstverpflichtung der chemischen Industrieund des Chemiehandels ist eine Unterbindung der Möglichkeiten uner-laubter Drogenherstellung beabsichtigt. Schließlich soll durch dieGeldwäschegesetzgebung eine effektive Strafverfolgung der Geldwäscheermöglicht werden.

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Internationale Zusammenarbeit

Effektivere Ermittlungen

1. BekämpfungOrganisierterKriminalität

ii.maßnahmen zur Verringerung

des rauschgiftangebots

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Das Gesetz zur Bekämpfungdes illegalen Rauschgifthan-dels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität(OrgKG) vom 15. Juli 1992 (BGBl. I S. 1302), das seit dem 22. Sep-tember 1992 in Kraft ist, ermöglicht eine intensive Bekämpfung desorganisierten Verbrechens, insbesondere des internationalen Drogen-handels. Hierdurch wurden folgende neue Strafvorschriften eingeführt:

■ Mit dem neuen Rechtsinstitut des „Er-weiterten Verfalls“ werden unter geringe-ren Beweisanforderungen Gewinne aus be-stimmten schweren Straftaten abgeschöpft. ■ Zusätzlich wurde als neue Sanktion die„Vermögensstrafe“ eingeführt. Danach kannder Täter bei gravierenden Fällen vonDrogenkriminalität und anderen schwerenFormen der Organisierten Kriminalität ne-ben einer empfindlichen Freiheitsstrafeauch zur Zahlung eines Geldbetrages biszur Höhe seines gesamten Vermögens verur-teilt werden.■ Durch eine Vorschrift im Strafgesetz-buch (§ 261 StGB), die das „Waschen“ vonGewinnen aus illegalem Betäubungsmittel-verkehr und anderen schweren Straftatenunter Strafe stellt, wird der Verschleie-rung der illegalen Herkunft dieser Geldervorgebeugt und damit das Abschöpfen die-ser Gewinne ermöglicht. ■ Das OrgKG schafft eine klare Rechts-grundlage für den Einsatz „Verdeckter Er-mittler“. In Bereichen, in denen dieErmittlungen besonders schwierig sind undder Rechtsfrieden in besonderer Weisebedroht ist, können verdeckte Ermittlereingesetzt werden.

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Auf der Basis des Suchtstoffübereinkommens von 1988, einer interna-tionalen Vereinbarung der Industriestaaten sowie einschlägiger EWG-Verordnungen, kontrolliert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte seit 1991 die Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr vonzunächst 12 und seit 1. Januar 1993 von 22 international bestimmtenGrundstoffen zur Drogenherstellung. Das „Grundstoffüberwachungsge-setz“ (GÜG), nach dem die Herstellung und das Inverkehrbringeninnerhalb der Europäischen Union kontrolliert werden soll, ist am 1. März 1995 in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz soll verhindertwerden, daß Grundstoffe aus Deutschland in die weltweite illegaleRauschgiftproduktion einfließen können.

Es enthält u. a. die gesetzliche Verpflichtung der Wirtschafts-beteiligten zur Abgabe von Meldungen über im Rahmen ihres Ge-schäftsbetriebs festgestellte Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen,daß Vorläufersubstanzen in die unerlaubte Drogenherstellung abge-zweigt werden, an die zuständigen Behörden. Gleichzeitig regelt es dieZuständigkeiten und Befugnisse der Behörden im Hinblick auf Kontrol-le, Überwachung und Strafverfolgung sowie die Ahndungsmöglichkeitender Verstöße gegen dieses Gesetz.

Wegen der internationalen, weitverzweigten Organisationen desHandels mit Betäubungsmitteln und Suchtstoffen kommt einer effekti-ven Kontrolle der Außengrenzen durch qualifiziertes Personal und effiziente Informationssysteme große Bedeutung zu. Voraussetzung ist die reibungslose Zusammenarbeit zwischen Polizei und Zoll auf natio-naler und zwischen den jeweils zuständigen Stellen auf internationalerEbene.

Mit rechtlich bindenden Exportkontrollen, dem GÜG und derfortgeführten freiwilligen Selbstverpflichtung der chemischen Industrieund des Chemiehandels ist eine Unterbindung der Möglichkeiten uner-laubter Drogenherstellung beabsichtigt. Schließlich soll durch dieGeldwäschegesetzgebung eine effektive Strafverfolgung der Geldwäscheermöglicht werden.

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Internationale Zusammenarbeit

Effektivere Ermittlungen

1. BekämpfungOrganisierterKriminalität

ii.maßnahmen zur Verringerung

des rauschgiftangebots

Page 32: Drogenbroschuere-ES

■ Die polizeiliche Beobachtung zur Er-stellung eines Bewegungsbildes einesBeschuldigten kann bei Anordnung durcheinen Richter erfolgen. ■ Das Gesetz regelt berechtigte Sicher-heitsbelange gefährdeter Zeugen undbringt sie mit dem verfassungsmäßigenRecht des Angeklagten, sich gegen denAnklagevorwurf verteidigen zu können, zueinem angemessenen Ausgleich. Ein abge-stuftes System zeugenschützenderVorschriften gestattet dem Betroffenen -entsprechend dem Grad seiner Gefährdung -in unterschiedlichem Maße, imErmittlungs- und Strafverfahren Angabenzu seiner Person geheimzuhalten.

Zudem sind durch das OrgKG folgende Änderungen des Betäubungs-mittelgesetzes erfolgt:

■ Das Bundesministerium für Gesundheitist in dringenden Fällen ermächtigt,kurzfristig und ohne Einschaltung desBundesrates neue „Designerdrogen“, die imVerkehr auftauchen, dem Betäubungsmittel-gesetz zu unterstellen. Die Unterstellunggilt für ein Jahr und ist durch einereguläre Rechtsverordnung mit Zustimmungdes Bundesrates zu bestätigen. ■ Von dieser Dringlichkeitsermächtigungwurde bisher zweimal Gebrauch gemacht (6. Betäubungsmittelrechts-Änderungsver-ordnung vom 27.9.1995 und 9. Betäubungs-mittelrechts-Änderungsverordnung vom28.01.1997). Auf dieser Grundlage sindderzeit zehn Designerdrogen aus der Grup-

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■ Zulässigkeit und Grenzen des Einsatzestechnischer Mittel werden festgelegt. ■ Der automatische Abgleich von verschie-denen Datenbeständen nach bestimmtenPrüfkriterien, um dadurch Anhaltspunktefür weitere Ermittlungen zu finden(Rasterfahndung), ist bei bestimmtenStraftaten von erheblicher Bedeutung mög-lich.

„Kein Pardon für Rauschgifthändler“ meinen die Deutschen – in den neuenBundesländern noch stärker als in der alten Bundesrepublik – nach einer Um-frage des Instituts für Demoskopie Allensbach vom Januar 1993. Nach eineraktuellen Umfrage dieses Instituts vom Januar 1995 halten die Deutschen inüberraschend hoher Zahl sogar die Todesstrafe dort, wo - wie z. B. in Singa-pur - noch mit dem Tode Bestraft wird, bei schweren Rauschgiftdelikten fürrichtig. Auf die Frage: „Wenn in einem Land, in dem es noch die Todesstrafegibt, ein Drogenhändler zum Tode verurteilt wird, finden Sie das dann richtigoder nicht richtig?“ antworteten in Westdeutschland 52 Prozent, in Ost-deutschland 59 Prozent mit „Das ist richtig.“ Nur 27 Prozent der Deutschenhalten grundsätzlich daran fest, daß ein solches Todesurteil falsch ist.

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Rauschgifthändler müssen viel stärker

bestraft werden

Man muß mit allen erdenklichen Mittelngegen den internationalen Rauschgifthandelvorgehen

Man darf das Drogenproblem nicht ver-harmlosen. Auch der Besitz ganz kleinerMengen muß bestraft werden

Einstellung zur Drogenbekämpfung

Page 33: Drogenbroschuere-ES

■ Die polizeiliche Beobachtung zur Er-stellung eines Bewegungsbildes einesBeschuldigten kann bei Anordnung durcheinen Richter erfolgen. ■ Das Gesetz regelt berechtigte Sicher-heitsbelange gefährdeter Zeugen undbringt sie mit dem verfassungsmäßigenRecht des Angeklagten, sich gegen denAnklagevorwurf verteidigen zu können, zueinem angemessenen Ausgleich. Ein abge-stuftes System zeugenschützenderVorschriften gestattet dem Betroffenen -entsprechend dem Grad seiner Gefährdung -in unterschiedlichem Maße, imErmittlungs- und Strafverfahren Angabenzu seiner Person geheimzuhalten.

Zudem sind durch das OrgKG folgende Änderungen des Betäubungs-mittelgesetzes erfolgt:

■ Das Bundesministerium für Gesundheitist in dringenden Fällen ermächtigt,kurzfristig und ohne Einschaltung desBundesrates neue „Designerdrogen“, die imVerkehr auftauchen, dem Betäubungsmittel-gesetz zu unterstellen. Die Unterstellunggilt für ein Jahr und ist durch einereguläre Rechtsverordnung mit Zustimmungdes Bundesrates zu bestätigen. ■ Von dieser Dringlichkeitsermächtigungwurde bisher zweimal Gebrauch gemacht (6. Betäubungsmittelrechts-Änderungsver-ordnung vom 27.9.1995 und 9. Betäubungs-mittelrechts-Änderungsverordnung vom28.01.1997). Auf dieser Grundlage sindderzeit zehn Designerdrogen aus der Grup-

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■ Zulässigkeit und Grenzen des Einsatzestechnischer Mittel werden festgelegt. ■ Der automatische Abgleich von verschie-denen Datenbeständen nach bestimmtenPrüfkriterien, um dadurch Anhaltspunktefür weitere Ermittlungen zu finden(Rasterfahndung), ist bei bestimmtenStraftaten von erheblicher Bedeutung mög-lich.

„Kein Pardon für Rauschgifthändler“ meinen die Deutschen – in den neuenBundesländern noch stärker als in der alten Bundesrepublik – nach einer Um-frage des Instituts für Demoskopie Allensbach vom Januar 1993. Nach eineraktuellen Umfrage dieses Instituts vom Januar 1995 halten die Deutschen inüberraschend hoher Zahl sogar die Todesstrafe dort, wo - wie z. B. in Singa-pur - noch mit dem Tode Bestraft wird, bei schweren Rauschgiftdelikten fürrichtig. Auf die Frage: „Wenn in einem Land, in dem es noch die Todesstrafegibt, ein Drogenhändler zum Tode verurteilt wird, finden Sie das dann richtigoder nicht richtig?“ antworteten in Westdeutschland 52 Prozent, in Ost-deutschland 59 Prozent mit „Das ist richtig.“ Nur 27 Prozent der Deutschenhalten grundsätzlich daran fest, daß ein solches Todesurteil falsch ist.

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Rauschgifthändler müssen viel stärker

bestraft werden

Man muß mit allen erdenklichen Mittelngegen den internationalen Rauschgifthandelvorgehen

Man darf das Drogenproblem nicht ver-harmlosen. Auch der Besitz ganz kleinerMengen muß bestraft werden

Einstellung zur Drogenbekämpfung

Page 34: Drogenbroschuere-ES

■ Bestimmte besonders schwere Fälle derBetäubungsmittelkriminalität wurden in § 29 a Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zuVerbrechen heraufgestuft, nämlich die Ab-gabe von Betäubungsmitteln an Jugendlichesowie Handel, Herstellung, Besitz undAbgabe in nicht geringer Menge. Nunmehrist es ein Verbrechen, wenn ein Erwachse-ner Minderjährige dazu veranlaßt, Betäu-bungsmittel zu konsumieren oder in Verkehr zu bringen. Die Taten werden alsomit einer Mindestfreiheitsstrafe voneinem Jahr geahndet. ■ § 30 a BtMG erhöht die Mindeststrafe(nicht unter fünf Jahren Freiheitsstrafe)für Bandenmitglieder, die Betäubungsmit-tel illegal anbauen, herstellen, mitihnen Handel treiben oder sie ein- oderausführen. ■ Der Anwendungsbereich von § 129 StGB(Kriminelle Vereinigung) wurde für denunbefugten Vertrieb von Betäubungsmittelnauch auf das Ausland erstreckt. ■ Mit dem Verbrechensbekämpfungsgesetzvom 28. Oktober 1994 ist die Strafbarkeitder Geldwäsche erweitert worden. Mit die-sem Gesetz wurde außerdem die bei terro-ristischen Straftaten geltende Kron-zeugenregelung auch auf organisiertbegangene Straftaten ausgeweitet.

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pe der „Ecstasy“-Droge in das Betäubungs-mittelgesetz aufgenommen worden. Dadurchist aufgrund des zunehmenden illega-len Angebotes von Ecstasy und verwandtenSubstanzen, vor allem in der Techno-Szene, jeglicher Besitz und Erwerb dieserStoffe ebenso verboten worden wie schonvorher der Verkehr mit zahlreichen ande-ren gefährlichen „Designerdrogen“, vorallem aus der Gruppe der Amphetamine undFentanyle. ■ Bei einfachen Betäubungsmitteldeliktenwurde der Strafrahmen von vier auf fünfJahre mit Rücksicht auf den Strafrahmenbei der Geldwäsche angehoben.

In den letzten Jahren wurde die Rauschgiftfahndung personell verstärkt undauch technisch besser ausgerüstet, z. B. mit Röntgengeräten bzw -einrichtun-gen. Diese Geräte werden zur Überwachung des Warenverkehrs, insbesondereauch im Seeverkehr eingesetzt.

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3.809

10.436

Sicherstellung häufiger Rauschgifte

(in kg)1996898

1.373

160

3.247

6.109

Page 35: Drogenbroschuere-ES

■ Bestimmte besonders schwere Fälle derBetäubungsmittelkriminalität wurden in § 29 a Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zuVerbrechen heraufgestuft, nämlich die Ab-gabe von Betäubungsmitteln an Jugendlichesowie Handel, Herstellung, Besitz undAbgabe in nicht geringer Menge. Nunmehrist es ein Verbrechen, wenn ein Erwachse-ner Minderjährige dazu veranlaßt, Betäu-bungsmittel zu konsumieren oder in Verkehr zu bringen. Die Taten werden alsomit einer Mindestfreiheitsstrafe voneinem Jahr geahndet. ■ § 30 a BtMG erhöht die Mindeststrafe(nicht unter fünf Jahren Freiheitsstrafe)für Bandenmitglieder, die Betäubungsmit-tel illegal anbauen, herstellen, mitihnen Handel treiben oder sie ein- oderausführen. ■ Der Anwendungsbereich von § 129 StGB(Kriminelle Vereinigung) wurde für denunbefugten Vertrieb von Betäubungsmittelnauch auf das Ausland erstreckt. ■ Mit dem Verbrechensbekämpfungsgesetzvom 28. Oktober 1994 ist die Strafbarkeitder Geldwäsche erweitert worden. Mit die-sem Gesetz wurde außerdem die bei terro-ristischen Straftaten geltende Kron-zeugenregelung auch auf organisiertbegangene Straftaten ausgeweitet.

Seite 33

pe der „Ecstasy“-Droge in das Betäubungs-mittelgesetz aufgenommen worden. Dadurchist aufgrund des zunehmenden illega-len Angebotes von Ecstasy und verwandtenSubstanzen, vor allem in der Techno-Szene, jeglicher Besitz und Erwerb dieserStoffe ebenso verboten worden wie schonvorher der Verkehr mit zahlreichen ande-ren gefährlichen „Designerdrogen“, vorallem aus der Gruppe der Amphetamine undFentanyle. ■ Bei einfachen Betäubungsmitteldeliktenwurde der Strafrahmen von vier auf fünfJahre mit Rücksicht auf den Strafrahmenbei der Geldwäsche angehoben.

In den letzten Jahren wurde die Rauschgiftfahndung personell verstärkt undauch technisch besser ausgerüstet, z. B. mit Röntgengeräten bzw -einrichtun-gen. Diese Geräte werden zur Überwachung des Warenverkehrs, insbesondereauch im Seeverkehr eingesetzt.

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Que

lle:

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1990847

2.474

85

4.655

8.985

19911.594

963

88

10.878

1.465

19921.438

1.332

105

3.201

8.965

19931.095

1.051

117

4.245

7.107

19941.591

767

120

4.033

21.660

Heroin

Kokain

Amphetamin

Cannabisharz

Marihuana

1995933

1.846

138

3.809

10.436

Sicherstellung häufiger Rauschgifte

(in kg)1996898

1.373

160

3.247

6.109

Page 36: Drogenbroschuere-ES

■ Lehrgänge und Seminare in den Bereichen„synthetische Drogen“,„Finanzermittlungen“, „Einsatzlehre“ etc. ■ Praktische Unterweisungen als Ausbil-dungsmaßnahmen vor Ort.

Darüber hinaus führt die Bundesfinanzverwaltung (Zoll) imZusammenwirken mit verschiedenen internationalen Organisationen(auch im Rahmen der UNDCP) und auf der Grundlage bilateralerVereinbarungen seit einigen Jahren Schulungsmaßnahmen insbesonde-re für die mittel- und osteuropäischen sowie die Neuen UnabhängigenStaaten durch. Diese Seminare finden sowohl in diesen Staaten alsauch in Deutschland statt. So wurde z. B. im Juli 1994 imBildungszentrum der Bundesfinanzverwaltung Sigmaringen inZusammenarbeit mit der Weltzollorganisation ein Seminar „Unterrichts-und Kommunikationstechniken“ für Multiplikatoren, die im Bereichder Rauschgiftbekämpfung eingesetzt werden, durchgeführt.

Unter Leitung des BKA wurden im September 1990, im Juli 1991 und im Februar 1993 an der Polizeiführungsakademie inMünster zwei Rauschgiftseminare mit internationaler Beteiligung undteilweise unter Einbindung von Justizvertretern veranstaltet. ImHerbst 1991 richtete das BKA eine Arbeitstagung mit in Rauschgift-sachen zuständigen Staatsanwälten aus. Um auch Rauschgifttransporteauf Landstraßen erfolgreicher als bisher entdecken zu können, wurdenfür die zuständigen Beamten spezielle Schulungen durchgeführt. Fürdie Rauschgiftdetektion werden neben Rauschgiftspürhunden auch ver-stärkt technische Hilfsmittel verwendet. An Flughäfen und großenGrenzübergängen wurden stationäre und mobile Röntgengeräte inBetrieb genommen. Für den Seeverkehr wurde im Hamburger Hafen imSeptember 1996 eine Container-Prüfanlage in Betrieb genommen.

Daneben betreibt das Zollkriminalamt im maritimen Bereichdas „MAR-INFO-System“, in dem neben der Bundesrepublik Deutsch-land 10 europäische Länder Nachrichten über Rauschgift-relevanteSachverhalte im Seeverkehr austauschen.

Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Zoll hat sich weiter-hin positiv entwickelt. Dabei spielen auch die 1991 in Kraft gesetzte

Seite 35

Für die zu-rückliegendenJahre ist ein

Rückgang der Heroinsicherstellungen in der Bundesrepublik Deutsch-land von 1.591 kg im Jahr 1994 über 933 kg im Jahr 1995 auf 898 kgim Jahr 1996 zu verzeichnen.

Dies ist u. a. auch auf den Beitritt Österreichs zur EU und diedadurch bedingte Verlagerung von Zollkontrollen zurückzuführen. Erstmals ist seit Jahren ein Rückgang bei den Kokainsicherstellungenaufgrund fehlender Großsicherstellungen in den Seehäfen und auchLandgrenzen festzustellen (1.846 kg im Jahr 1995 gegenüber 1.373 kgim Jahr 1996). Der überwiegende Teil des Kokains (ca. 78 %) konntejedoch bereits an den Grenzen durch den Zoll aus dem Verkehr gezogenwerden. Besonderer Schwerpunkt war dabei der Flugverkehr aus Mittel- und Südamerika, über den ca. 70 % des Kokains beschlagnahmtwurden.

Allgemein ist festzustellen, daß der Drogenschmuggel bzw. dieZufuhr von Drogen weiterhin auf hohem Niveau liegt, so daß nach wie vor ein großes Angebot an Rauschgift besteht, dem eine intensiveBekämpfung der Rauschgiftkriminalität gegenübersteht.

Die erfolgten Sicherstellungen sind u. a. auch auf koordinierteinternationale Ermittlungen gegen organisierte Rauschgifthändlerorga-nisationen zurückzuführen.

Zur Intensivierung der Rauschgiftkontrolle an den Außengren-zen der Schengener Vertragsstaaten (s. S. 42, Schengener Abkommen)wurden und werden weiterhin der Grenzzolldienst und der Zollfahn-dungdienst verstärkt.

Die Schulung der Polizei- und Zollbeamten u. a. auf dem Ge-biet der Erkennung von Rauschgiftkurieren wurde intensiviert. InErhöhung des Lehrangebots haben das BKA und die Zollverwaltung seitJanuar 1991 eine Reihe rauschgiftbezogener Aus-, Fortbildungs- bzw.Speziallehrgänge durchgeführt bzw. planen z. B.:

■ Rauschgiftspeziallehrgänge, derenLehrinhalte um den Bereich Auswertungerweitert wurden.

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2. Bekämpfung desinternationalenRauschgifthandels

Kontrolle der

Außengrenzen

Zentrale Informationsbüros

Page 37: Drogenbroschuere-ES

■ Lehrgänge und Seminare in den Bereichen„synthetische Drogen“,„Finanzermittlungen“, „Einsatzlehre“ etc. ■ Praktische Unterweisungen als Ausbil-dungsmaßnahmen vor Ort.

Darüber hinaus führt die Bundesfinanzverwaltung (Zoll) imZusammenwirken mit verschiedenen internationalen Organisationen(auch im Rahmen der UNDCP) und auf der Grundlage bilateralerVereinbarungen seit einigen Jahren Schulungsmaßnahmen insbesonde-re für die mittel- und osteuropäischen sowie die Neuen UnabhängigenStaaten durch. Diese Seminare finden sowohl in diesen Staaten alsauch in Deutschland statt. So wurde z. B. im Juli 1994 imBildungszentrum der Bundesfinanzverwaltung Sigmaringen inZusammenarbeit mit der Weltzollorganisation ein Seminar „Unterrichts-und Kommunikationstechniken“ für Multiplikatoren, die im Bereichder Rauschgiftbekämpfung eingesetzt werden, durchgeführt.

Unter Leitung des BKA wurden im September 1990, im Juli 1991 und im Februar 1993 an der Polizeiführungsakademie inMünster zwei Rauschgiftseminare mit internationaler Beteiligung undteilweise unter Einbindung von Justizvertretern veranstaltet. ImHerbst 1991 richtete das BKA eine Arbeitstagung mit in Rauschgift-sachen zuständigen Staatsanwälten aus. Um auch Rauschgifttransporteauf Landstraßen erfolgreicher als bisher entdecken zu können, wurdenfür die zuständigen Beamten spezielle Schulungen durchgeführt. Fürdie Rauschgiftdetektion werden neben Rauschgiftspürhunden auch ver-stärkt technische Hilfsmittel verwendet. An Flughäfen und großenGrenzübergängen wurden stationäre und mobile Röntgengeräte inBetrieb genommen. Für den Seeverkehr wurde im Hamburger Hafen imSeptember 1996 eine Container-Prüfanlage in Betrieb genommen.

Daneben betreibt das Zollkriminalamt im maritimen Bereichdas „MAR-INFO-System“, in dem neben der Bundesrepublik Deutsch-land 10 europäische Länder Nachrichten über Rauschgift-relevanteSachverhalte im Seeverkehr austauschen.

Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Zoll hat sich weiter-hin positiv entwickelt. Dabei spielen auch die 1991 in Kraft gesetzte

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Für die zu-rückliegendenJahre ist ein

Rückgang der Heroinsicherstellungen in der Bundesrepublik Deutsch-land von 1.591 kg im Jahr 1994 über 933 kg im Jahr 1995 auf 898 kgim Jahr 1996 zu verzeichnen.

Dies ist u. a. auch auf den Beitritt Österreichs zur EU und diedadurch bedingte Verlagerung von Zollkontrollen zurückzuführen. Erstmals ist seit Jahren ein Rückgang bei den Kokainsicherstellungenaufgrund fehlender Großsicherstellungen in den Seehäfen und auchLandgrenzen festzustellen (1.846 kg im Jahr 1995 gegenüber 1.373 kgim Jahr 1996). Der überwiegende Teil des Kokains (ca. 78 %) konntejedoch bereits an den Grenzen durch den Zoll aus dem Verkehr gezogenwerden. Besonderer Schwerpunkt war dabei der Flugverkehr aus Mittel- und Südamerika, über den ca. 70 % des Kokains beschlagnahmtwurden.

Allgemein ist festzustellen, daß der Drogenschmuggel bzw. dieZufuhr von Drogen weiterhin auf hohem Niveau liegt, so daß nach wie vor ein großes Angebot an Rauschgift besteht, dem eine intensiveBekämpfung der Rauschgiftkriminalität gegenübersteht.

Die erfolgten Sicherstellungen sind u. a. auch auf koordinierteinternationale Ermittlungen gegen organisierte Rauschgifthändlerorga-nisationen zurückzuführen.

Zur Intensivierung der Rauschgiftkontrolle an den Außengren-zen der Schengener Vertragsstaaten (s. S. 42, Schengener Abkommen)wurden und werden weiterhin der Grenzzolldienst und der Zollfahn-dungdienst verstärkt.

Die Schulung der Polizei- und Zollbeamten u. a. auf dem Ge-biet der Erkennung von Rauschgiftkurieren wurde intensiviert. InErhöhung des Lehrangebots haben das BKA und die Zollverwaltung seitJanuar 1991 eine Reihe rauschgiftbezogener Aus-, Fortbildungs- bzw.Speziallehrgänge durchgeführt bzw. planen z. B.:

■ Rauschgiftspeziallehrgänge, derenLehrinhalte um den Bereich Auswertungerweitert wurden.

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2. Bekämpfung desinternationalenRauschgifthandels

Kontrolle der

Außengrenzen

Zentrale Informationsbüros

Page 38: Drogenbroschuere-ES

29 Ländern sind derzeit für die Bekämpfung von Drogen und organi-sierter Kriminalität 43 Verbindungsbeamte des BKA stationiert. Zurweiteren Verbesserung der Internationalen Zusammenarbeit ist auchdie Entsendung von Verbindungsbeamten des Zollfahndungsdienstesvorgesehen.

Seit dem 29. Januar 1992 ist eine Bund-Länder-Projektgruppe eingerichtet, die länderübergreifend Grundsätze für eine Falldatei fürStraftaten erarbeitet, mit der auch die fachlichen Bedürfnisse imRauschgiftbereich abgedeckt werden sollen. Unter Beachtung daten-rechtlicher Aspekte haben Zoll und BKA einen teilweisen Zugriff aufdie gegenseitigen rauschgiftrelevanten Datenbanken. Eine aus Vertre-tern des BKA, des Zollkriminalamtes und der Landeskriminalämterbestehende Arbeitsgruppe erarbeitet Vorschläge zur weiteren gegensei-tigen Nutzung der Informationssysteme.

Zur Verhinde-rung bzw. Re-duzierung derRauschgifther-stellung wurde1991 durch

einen Maßnahmenkatalog in Form einer Regierungsvereinbarung mitder deutschen Chemie- und Pharmawirtschaft das seit 1988 bundesweitetablierte sogenannte Monitoring-System fortgeschrieben. Das Monito-ring-System umfaßt weit mehr als die nunmehr 22 gesetzlich kontrol-lierten Grundstoffe. Dieses System beinhaltet im wesentlichen die freiwillige Selbstverpflichtung der chemischen Industrie und des Che-miehandels, verdächtige Lieferungen von Ausgangsstoffen zu unterlas-sen bzw. die Ausführung verdächtiger Lieferaufträge oder Bestellungenabzulehnen, sowie im Rahmen einer vertrauensvollen Kooperation der Polizei Verdachtsfälle zu melden. Die Einführung eines rechtlichbindenden Kontrollsystems erfolgte aufgrund der Verordnung (EWG) Nr. 3677/90 über den Außenhandel sowie der Richtlinie (EWG) 92/109des Rates über den innergemeinschaftlichen Verkehr mit Grundstoffen.

Aufgrund dieser Regelungen werden die Ausfuhr und der in-nergemeinschaftliche Handel von 22 Chemikalien, die häufig für die

Seite 37

„Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Zoll bei derBekämpfung der Rauschgiftkriminalität“ und die in diesem Zusammen-hang seit 1991 auf Führungsebene stattfindenden gemeinsamen Be-sprechungen von Zoll und Polizei eine wesentliche Rolle. Bis April 1997sind insgesamt 29 Gemeinsame Ermittlungsgruppen Rauschgift (GER)zwischen Zoll und Polizei sowie eine Gemeinsame Finanzermittlungs-gruppe zwischen Zollkriminalamt und Bundeskriminalamt (GFG) undGemeinsame Finanzermittlungsgruppen zwischen den Länderpolizeienund dem Zollfahndungsdienst (z. B. Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg,Berlin, Hamburg, Wiesbaden, Hannover, Saarbrücken, Dresden, Kiel)eingerichtet worden. Am 1. März 1995 wurde die „Gemeinsame Grund-stoffüberwachungsstelle ZKA/BKA (GÜS)“ beim BKA gemäß § 6 GÜGeingerichtet.

Bei der Bekämpfung des Rauschgifthandels wird auch eine ver-besserte Informationsgewinnung von entscheidender Bedeutung sein.Zur wirksameren Bekämpfung des Rauschgifthandels stellt die Zusam-menarbeit mit Firmen und Einrichtungen, die am internationalenPersonen- und Warentransport beteiligt sind, einen Schwerpunkt fürdie Zollverwaltung dar. In diesem Zusammenhang wurde aufgrund einesBeschlusses der Regierungschefs der großen westlichen Industrie-nationen, den sogenannten G 7-Staaten, im Juli 1991 beim „Rat für dieZusammenarbeit der Zollverwaltungen auf dem Gebiet des Zollwesens“(Weltzollorganisation) unter Mitwirkung der Zollverwaltung ein Kon-zept für die verbesserte Zusammenarbeit mit Beförderungsunternehmenerarbeitet: In der Bundesrepublik Deutschland hat die Zollverwaltung zum 1. April1995 insgesamt neun Zusammenarbeitsvereinbarungen mit Firmen undVerbänden aus dem Transportbereich - z. B. mit dem Verband DeutscherReeder - geschlossen. Weitere Vereinbarungen sind in Vorbereitung.

Einen wesentlichen Faktor bei der Bekämpfung der internatio-nalen Rauschgiftkriminalität stellt die sogenannte Vorverlagerungs-strategie dar. Es handelt sich dabei um ein Bekämpfungskonzept desBKA, wonach bedeutende Rauschgiftanbau-, -erzeuger- und -transitlän-der durch Gewährung von Ausstattungs-, Ausbildungs- und Beratungs-hilfe sowie die Entsendung von Verbindungsbeamten unterstützt wer-den. An deutschen Auslandsvertretungen und anderen Einrichtungen in

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Gemeinsame

Ermittlungen

„Vorverlagerungs-

strategie“

Informations-

zugriff

3. BekämpfungunerlaubterDrogenherstellung

Kontrolle der

Ausgangsstoffe

Page 39: Drogenbroschuere-ES

29 Ländern sind derzeit für die Bekämpfung von Drogen und organi-sierter Kriminalität 43 Verbindungsbeamte des BKA stationiert. Zurweiteren Verbesserung der Internationalen Zusammenarbeit ist auchdie Entsendung von Verbindungsbeamten des Zollfahndungsdienstesvorgesehen.

Seit dem 29. Januar 1992 ist eine Bund-Länder-Projektgruppe eingerichtet, die länderübergreifend Grundsätze für eine Falldatei fürStraftaten erarbeitet, mit der auch die fachlichen Bedürfnisse imRauschgiftbereich abgedeckt werden sollen. Unter Beachtung daten-rechtlicher Aspekte haben Zoll und BKA einen teilweisen Zugriff aufdie gegenseitigen rauschgiftrelevanten Datenbanken. Eine aus Vertre-tern des BKA, des Zollkriminalamtes und der Landeskriminalämterbestehende Arbeitsgruppe erarbeitet Vorschläge zur weiteren gegensei-tigen Nutzung der Informationssysteme.

Zur Verhinde-rung bzw. Re-duzierung derRauschgifther-stellung wurde1991 durch

einen Maßnahmenkatalog in Form einer Regierungsvereinbarung mitder deutschen Chemie- und Pharmawirtschaft das seit 1988 bundesweitetablierte sogenannte Monitoring-System fortgeschrieben. Das Monito-ring-System umfaßt weit mehr als die nunmehr 22 gesetzlich kontrol-lierten Grundstoffe. Dieses System beinhaltet im wesentlichen die freiwillige Selbstverpflichtung der chemischen Industrie und des Che-miehandels, verdächtige Lieferungen von Ausgangsstoffen zu unterlas-sen bzw. die Ausführung verdächtiger Lieferaufträge oder Bestellungenabzulehnen, sowie im Rahmen einer vertrauensvollen Kooperation der Polizei Verdachtsfälle zu melden. Die Einführung eines rechtlichbindenden Kontrollsystems erfolgte aufgrund der Verordnung (EWG) Nr. 3677/90 über den Außenhandel sowie der Richtlinie (EWG) 92/109des Rates über den innergemeinschaftlichen Verkehr mit Grundstoffen.

Aufgrund dieser Regelungen werden die Ausfuhr und der in-nergemeinschaftliche Handel von 22 Chemikalien, die häufig für die

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„Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Zoll bei derBekämpfung der Rauschgiftkriminalität“ und die in diesem Zusammen-hang seit 1991 auf Führungsebene stattfindenden gemeinsamen Be-sprechungen von Zoll und Polizei eine wesentliche Rolle. Bis April 1997sind insgesamt 29 Gemeinsame Ermittlungsgruppen Rauschgift (GER)zwischen Zoll und Polizei sowie eine Gemeinsame Finanzermittlungs-gruppe zwischen Zollkriminalamt und Bundeskriminalamt (GFG) undGemeinsame Finanzermittlungsgruppen zwischen den Länderpolizeienund dem Zollfahndungsdienst (z. B. Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg,Berlin, Hamburg, Wiesbaden, Hannover, Saarbrücken, Dresden, Kiel)eingerichtet worden. Am 1. März 1995 wurde die „Gemeinsame Grund-stoffüberwachungsstelle ZKA/BKA (GÜS)“ beim BKA gemäß § 6 GÜGeingerichtet.

Bei der Bekämpfung des Rauschgifthandels wird auch eine ver-besserte Informationsgewinnung von entscheidender Bedeutung sein.Zur wirksameren Bekämpfung des Rauschgifthandels stellt die Zusam-menarbeit mit Firmen und Einrichtungen, die am internationalenPersonen- und Warentransport beteiligt sind, einen Schwerpunkt fürdie Zollverwaltung dar. In diesem Zusammenhang wurde aufgrund einesBeschlusses der Regierungschefs der großen westlichen Industrie-nationen, den sogenannten G 7-Staaten, im Juli 1991 beim „Rat für dieZusammenarbeit der Zollverwaltungen auf dem Gebiet des Zollwesens“(Weltzollorganisation) unter Mitwirkung der Zollverwaltung ein Kon-zept für die verbesserte Zusammenarbeit mit Beförderungsunternehmenerarbeitet: In der Bundesrepublik Deutschland hat die Zollverwaltung zum 1. April1995 insgesamt neun Zusammenarbeitsvereinbarungen mit Firmen undVerbänden aus dem Transportbereich - z. B. mit dem Verband DeutscherReeder - geschlossen. Weitere Vereinbarungen sind in Vorbereitung.

Einen wesentlichen Faktor bei der Bekämpfung der internatio-nalen Rauschgiftkriminalität stellt die sogenannte Vorverlagerungs-strategie dar. Es handelt sich dabei um ein Bekämpfungskonzept desBKA, wonach bedeutende Rauschgiftanbau-, -erzeuger- und -transitlän-der durch Gewährung von Ausstattungs-, Ausbildungs- und Beratungs-hilfe sowie die Entsendung von Verbindungsbeamten unterstützt wer-den. An deutschen Auslandsvertretungen und anderen Einrichtungen in

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Gemeinsame

Ermittlungen

„Vorverlagerungs-

strategie“

Informations-

zugriff

3. BekämpfungunerlaubterDrogenherstellung

Kontrolle der

Ausgangsstoffe

Page 40: Drogenbroschuere-ES

Die weltweite Anwendung dieses Suchtstoffübereinkommens soll dasimmer stärker wachsende illegale Drogenangebot eindämmen. DurchVerbesserung vor allem des rechtlichen Instrumentariums der Strafver-folgungsbehörden soll der Zustrom illegaler Drogen nach Deutschlandmöglichst noch vor unseren Grenzen gestoppt werden. Zu diesemZweck sind in dem Ausführungsgesetz Vorschriften des Strafgesetz-buches, der Strafprozeßordnung, des BtMG, des Gesetzes über dieinternationale Rechtshilfe in Strafsachen sowie des Seeaufgaben-gesetzes geändert bzw. ergänzt worden.

Mit dem am 29. November 1993 in Kraft getretenen GeldwäschegesetzGwG (BGBl. I S. 1770) wird die EG-Richtlinie des Rates vom 10. Juni1991 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck derGeldwäsche umgesetzt. Zielsetzung des Gesetzes ist es, das Aufspürenvon Gewinnen aus schweren Straftaten zu erleichtern, die Geldwäschezu erschweren und das Erkennen von Strukturen Organisierter Krimi-nalität zu ermöglichen. Dieses Gesetz ist damit von großer Bedeutungfür die Verbrechensbekämpfung.

Das Geldwäschegesetz beruht auf dem Grundgedanken, daßeine wirksame Bekämpfung der Geldwäsche eine aktive Mithilfe derKredit- und Finanzinstitute erfordert. Durch das Gesetz werden deshalbfolgende Verpflichtungen insbesondere für die Kreditwirtschaft begrün-det, deren Erfüllung neben dem Aufspüren von Gewinnen aus schwerenStraftaten durch die Ermittlungsbehörden eine effektive Geldwäsche-prävention ermöglichen und die Einführung illegaler Gelder in den le-galen Finanzkreislauf verhindern sollen:

■ Identifizierung des Kunden beiBartransaktionen im Wert von 20.000 DMund mehr oder - unabhängig von der Höhe des Betrages und der Art der Trans-aktion - bei Verdacht auf Geldwäsche.

Seite 39

unerlaubte Drogenherstellung verwendet werden, durch das Bundes-institut für Arzneimittel und Medizinprodukte und die Zollbehördenkontrolliert. Diese Grundstoffe sind in drei Kategorien eingeteilt, dieunterschiedlich strengen Kontrollen unterliegen. Eine Änderung bzw.Ergänzung dieser Stoffliste ist möglich. Die Kontrollverfahren betreffeninsbesondere das Herstellen und Inverkehrbringen sowie den (EU-)Außenhandel und damit zusammenhängende Tätigkeiten. Je nachGrundstoffkategorie berücksichtigen die Kontrollmaßnahmen die Eigen-schaften, den Herstellungs- und Handelsumfang, den legalen/illegalenVerwendungszweck sowie die Zielländer von Grundstoffen. Unternehmen, die mit der Herstellung oder dem Verkehr dieser Stoffebefaßt sind, müssen entweder eine Erlaubnis besitzen oder zumindestregistriert werden. Anstelle der bisherigen schriftlichen Anmeldung derAusfuhr ist eine je nach Kategorie und/oder Zielland besondere schrift-liche Ausfuhrgenehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. Das Grundstoffüberwachungsgesetz, durch das die genannte Richtlinieder EU, die die Kontrolle und Überwachung des innergemeinschaftli-chen Verkehrs mit diesen Chemikalien regelt, umgesetzt wird, trat am1. März 1995 in Kraft. Insgesamt soll die Grundstoffkontrolle wesent-lich stärker auf eine enge und zügige internationale Zusammenarbeitausgerichtet werden und verhindern, daß Grundstoffe aus Deutschlandin die illegale Rauschgiftproduktion einfließen können.

Das zur Ratifizierungdes Übereinkommensder Vereinten Nationenvon 1988 gegen denunerlaubten Verkehrmit Suchtstoffen undpsychotropen Stoffennotwendige Gesetz-gebungsverfahren wurdeMitte 1993 abgeschlos-sen. Das Vertragsgesetz

zur Ratifizierung und das zur Umsetzung erforderliche Ausführungsge-setz sind am 28. Februar 1994 in Kraft getreten.

Seite 38

4. UnerlaubterVerkehr mitSuchtstoffenund psychotro-pen Stoffen

5. Finanzermittlungen

Page 41: Drogenbroschuere-ES

Die weltweite Anwendung dieses Suchtstoffübereinkommens soll dasimmer stärker wachsende illegale Drogenangebot eindämmen. DurchVerbesserung vor allem des rechtlichen Instrumentariums der Strafver-folgungsbehörden soll der Zustrom illegaler Drogen nach Deutschlandmöglichst noch vor unseren Grenzen gestoppt werden. Zu diesemZweck sind in dem Ausführungsgesetz Vorschriften des Strafgesetz-buches, der Strafprozeßordnung, des BtMG, des Gesetzes über dieinternationale Rechtshilfe in Strafsachen sowie des Seeaufgaben-gesetzes geändert bzw. ergänzt worden.

Mit dem am 29. November 1993 in Kraft getretenen GeldwäschegesetzGwG (BGBl. I S. 1770) wird die EG-Richtlinie des Rates vom 10. Juni1991 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck derGeldwäsche umgesetzt. Zielsetzung des Gesetzes ist es, das Aufspürenvon Gewinnen aus schweren Straftaten zu erleichtern, die Geldwäschezu erschweren und das Erkennen von Strukturen Organisierter Krimi-nalität zu ermöglichen. Dieses Gesetz ist damit von großer Bedeutungfür die Verbrechensbekämpfung.

Das Geldwäschegesetz beruht auf dem Grundgedanken, daßeine wirksame Bekämpfung der Geldwäsche eine aktive Mithilfe derKredit- und Finanzinstitute erfordert. Durch das Gesetz werden deshalbfolgende Verpflichtungen insbesondere für die Kreditwirtschaft begrün-det, deren Erfüllung neben dem Aufspüren von Gewinnen aus schwerenStraftaten durch die Ermittlungsbehörden eine effektive Geldwäsche-prävention ermöglichen und die Einführung illegaler Gelder in den le-galen Finanzkreislauf verhindern sollen:

■ Identifizierung des Kunden beiBartransaktionen im Wert von 20.000 DMund mehr oder - unabhängig von der Höhe des Betrages und der Art der Trans-aktion - bei Verdacht auf Geldwäsche.

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unerlaubte Drogenherstellung verwendet werden, durch das Bundes-institut für Arzneimittel und Medizinprodukte und die Zollbehördenkontrolliert. Diese Grundstoffe sind in drei Kategorien eingeteilt, dieunterschiedlich strengen Kontrollen unterliegen. Eine Änderung bzw.Ergänzung dieser Stoffliste ist möglich. Die Kontrollverfahren betreffeninsbesondere das Herstellen und Inverkehrbringen sowie den (EU-)Außenhandel und damit zusammenhängende Tätigkeiten. Je nachGrundstoffkategorie berücksichtigen die Kontrollmaßnahmen die Eigen-schaften, den Herstellungs- und Handelsumfang, den legalen/illegalenVerwendungszweck sowie die Zielländer von Grundstoffen. Unternehmen, die mit der Herstellung oder dem Verkehr dieser Stoffebefaßt sind, müssen entweder eine Erlaubnis besitzen oder zumindestregistriert werden. Anstelle der bisherigen schriftlichen Anmeldung derAusfuhr ist eine je nach Kategorie und/oder Zielland besondere schrift-liche Ausfuhrgenehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. Das Grundstoffüberwachungsgesetz, durch das die genannte Richtlinieder EU, die die Kontrolle und Überwachung des innergemeinschaftli-chen Verkehrs mit diesen Chemikalien regelt, umgesetzt wird, trat am1. März 1995 in Kraft. Insgesamt soll die Grundstoffkontrolle wesent-lich stärker auf eine enge und zügige internationale Zusammenarbeitausgerichtet werden und verhindern, daß Grundstoffe aus Deutschlandin die illegale Rauschgiftproduktion einfließen können.

Das zur Ratifizierungdes Übereinkommensder Vereinten Nationenvon 1988 gegen denunerlaubten Verkehrmit Suchtstoffen undpsychotropen Stoffennotwendige Gesetz-gebungsverfahren wurdeMitte 1993 abgeschlos-sen. Das Vertragsgesetz

zur Ratifizierung und das zur Umsetzung erforderliche Ausführungsge-setz sind am 28. Februar 1994 in Kraft getreten.

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4. UnerlaubterVerkehr mitSuchtstoffenund psychotro-pen Stoffen

5. Finanzermittlungen

Page 42: Drogenbroschuere-ES

■ Feststellung des wirtschaftlichBerechtigten bei Transaktionen für einenDritten. ■ Aufbewahrung der gewonnenen Identifi–zierungsunterlagen für die Dauer von 6 Jahren. ■ Meldung von Fällen, in denen derVerdacht einer Geldwäsche besteht, an dieStrafverfolgungsbehörden.

Das Geldwäschegesetz betrifft auch den Versicherungsbereich, primärLebensversicherungen, da in erster Linie dort die Möglichkeit besteht,Geld zu waschen. Lebensversicherungsunternehmen müssen daher dieim Geldwäschegesetz aufgestellten Anforderungen erfüllen.

Im Interesse einer effektiven Umsetzung der neuen Vorschrif-ten eines Straftatbestandes Geldwäsche (§ 261 StGB), des erweitertenVerfalls (§ 73d StGB), der Vermögensstrafe (§ 43a StGB) sowie desGeldwäschegesetzes wurde am 15.1.1993 beim BKA eine „GemeinsameFinanzermittlungsgruppe“ BKA/ZKA eingerichtet. Diese führt Ermitt-lungen im Bereich der internationalen organisierten Geldwäsche sowiedamit im Zusammenhang begangener Straftaten durch, wenn für dieBearbeitung sowohl das BKA als auch der Zoll zuständig sind. Bei denLKA wurden ebenfalls Spezialdienststellen „Finanzermittlungen“ instal-liert, an denen der Zollfahndungsdienst beteiligt ist.

Am 1. Dezember 1994 ist das Gesetz zur Änderung des Strafgesetz-buches, der Strafprozeßordnung und anderer Gesetze (Verbrechens-bekämpfungsgesetz) vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I, S. 3186) in Kraftgetreten. Das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz enthältauch neue Maßnahmen gegen den Drogenmißbrauch. So wird künftiggrundsätzlich jeder erwachsene Ausländer ausgewiesen, der wegenVerstoßes gegen des Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe

Seite 40

6. Weitere gesetz-geberische Maßnahmen

Seite 41

ohne Bewährung verurteilt wird. Bei heranwachsenden Ausländern giltdas gleiche, wenn sie zu einer Jugendstrafe von mindestens zweiJahren verurteilt werden. Ausnahmen werden vorgesehen für jungeAusländer, die in Deutschland fest verwurzelt sind und hier ihrenLebensmittelpunkt haben.

Dieses Gesetz hat daneben eine Mindeststrafe von fünf JahrenFreiheitsstrafe für Personen eingeführt, die unerlaubt mit Betäubungs-mitteln Handel treiben, sie einführen, ausführen oder sich verschaffenund dabei eine Waffe mit sich führen. Die gleiche Strafandrohung gilt jetzt für Personen über 21 Jahre, die sich beim Handel mit Betäu-bungsmitteln Minderjähriger bedienen.

Im internationalen Rahmen hat sich die politische Übereinstimmungweiter gefestigt, daß Drogenmißbrauch und krimineller Drogenhandelglobale Herausforderungen darstellen, denen die Staaten in gemeinsamerVerantwortung entschieden begegnen müssen. Die von der 17. Sonder-generalversammlung der Vereinten Nationen (20. bis 23. Februar 1990)im Konsens angenommene „Politische Erklärung“ und das dazu-gehörende „Weltweite Aktionsprogramm“ bilden die Grundlage diesergemeinsamen politischen Zielsetzung. Die wichtigsten völkerrecht-lichen Instrumente der Drogenbekämpfung sind die drei Drogenkon-ventionen der Vereinten Nationen, nämlich von 1961 über Suchtstoffe,von 1971 über psychotrope Stoffe und von 1988 gegen den unerlaub-ten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen. Die Bundes-regierung beteiligt sich aktiv an diesen internationalen Anstrengungenund zwar sowohl im bilateralen wie auch im multilateralen Rahmen.

Im Rahmen der nationalen und internationalen Drogenpolitiksind die Bundesministerien des Innern und der Finanzen für die Be-kämpfung der Rauschgiftkriminalität, das Bundesministerium für Ge-sundheit für den Präventionsbereich (Nachfragereduzierung/Therapie,

Globale Herausforderungen

III. Internationale

Zusammenarbeit

Page 43: Drogenbroschuere-ES

■ Feststellung des wirtschaftlichBerechtigten bei Transaktionen für einenDritten. ■ Aufbewahrung der gewonnenen Identifi–zierungsunterlagen für die Dauer von 6 Jahren. ■ Meldung von Fällen, in denen derVerdacht einer Geldwäsche besteht, an dieStrafverfolgungsbehörden.

Das Geldwäschegesetz betrifft auch den Versicherungsbereich, primärLebensversicherungen, da in erster Linie dort die Möglichkeit besteht,Geld zu waschen. Lebensversicherungsunternehmen müssen daher dieim Geldwäschegesetz aufgestellten Anforderungen erfüllen.

Im Interesse einer effektiven Umsetzung der neuen Vorschrif-ten eines Straftatbestandes Geldwäsche (§ 261 StGB), des erweitertenVerfalls (§ 73d StGB), der Vermögensstrafe (§ 43a StGB) sowie desGeldwäschegesetzes wurde am 15.1.1993 beim BKA eine „GemeinsameFinanzermittlungsgruppe“ BKA/ZKA eingerichtet. Diese führt Ermitt-lungen im Bereich der internationalen organisierten Geldwäsche sowiedamit im Zusammenhang begangener Straftaten durch, wenn für dieBearbeitung sowohl das BKA als auch der Zoll zuständig sind. Bei denLKA wurden ebenfalls Spezialdienststellen „Finanzermittlungen“ instal-liert, an denen der Zollfahndungsdienst beteiligt ist.

Am 1. Dezember 1994 ist das Gesetz zur Änderung des Strafgesetz-buches, der Strafprozeßordnung und anderer Gesetze (Verbrechens-bekämpfungsgesetz) vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I, S. 3186) in Kraftgetreten. Das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz enthältauch neue Maßnahmen gegen den Drogenmißbrauch. So wird künftiggrundsätzlich jeder erwachsene Ausländer ausgewiesen, der wegenVerstoßes gegen des Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe

Seite 40

6. Weitere gesetz-geberische Maßnahmen

Seite 41

ohne Bewährung verurteilt wird. Bei heranwachsenden Ausländern giltdas gleiche, wenn sie zu einer Jugendstrafe von mindestens zweiJahren verurteilt werden. Ausnahmen werden vorgesehen für jungeAusländer, die in Deutschland fest verwurzelt sind und hier ihrenLebensmittelpunkt haben.

Dieses Gesetz hat daneben eine Mindeststrafe von fünf JahrenFreiheitsstrafe für Personen eingeführt, die unerlaubt mit Betäubungs-mitteln Handel treiben, sie einführen, ausführen oder sich verschaffenund dabei eine Waffe mit sich führen. Die gleiche Strafandrohung gilt jetzt für Personen über 21 Jahre, die sich beim Handel mit Betäu-bungsmitteln Minderjähriger bedienen.

Im internationalen Rahmen hat sich die politische Übereinstimmungweiter gefestigt, daß Drogenmißbrauch und krimineller Drogenhandelglobale Herausforderungen darstellen, denen die Staaten in gemeinsamerVerantwortung entschieden begegnen müssen. Die von der 17. Sonder-generalversammlung der Vereinten Nationen (20. bis 23. Februar 1990)im Konsens angenommene „Politische Erklärung“ und das dazu-gehörende „Weltweite Aktionsprogramm“ bilden die Grundlage diesergemeinsamen politischen Zielsetzung. Die wichtigsten völkerrecht-lichen Instrumente der Drogenbekämpfung sind die drei Drogenkon-ventionen der Vereinten Nationen, nämlich von 1961 über Suchtstoffe,von 1971 über psychotrope Stoffe und von 1988 gegen den unerlaub-ten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen. Die Bundes-regierung beteiligt sich aktiv an diesen internationalen Anstrengungenund zwar sowohl im bilateralen wie auch im multilateralen Rahmen.

Im Rahmen der nationalen und internationalen Drogenpolitiksind die Bundesministerien des Innern und der Finanzen für die Be-kämpfung der Rauschgiftkriminalität, das Bundesministerium für Ge-sundheit für den Präventionsbereich (Nachfragereduzierung/Therapie,

Globale Herausforderungen

III. Internationale

Zusammenarbeit

Page 44: Drogenbroschuere-ES

serung der Produktionsverfahren traditioneller Kulturen sind flankie-rende Maßnahmen zur Stärkung der Infrastruktur und des Vermark-tungswesens unverzichtbar, um die Regionen an reguläre Bezugs- undAbsatzmärkte anzuschließen. Begleitend wird versucht, auch die sozia-le Infrastruktur durch den Auf- und Ausbau sowie Unterhalt von Schu-len und medizinischer Versorgungseinrichtungen zu stärken, um so zueiner Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen beizutragen. Die Zusagen der Bundesregierung für drogenrelevante Maßnahmen imRahmen der Entwicklungszusammenarbeit erreichten im Zeitraum von1989 bis 1995 ein Finanzvolumen von 390 Mio. DM aus dem Haushaltdes Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit undEntwicklung (BMZ). Der Hauptanteil fällt mit etwa 345 Mio. DM aufbilaterale Maßnahmen. Daneben wurde das internationale Drogen-kontrollprogramm der Vereinten Nationen im gleichen Zeitraum mitetwa 45 Mio. DM unterstützt.

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Rehabilitation) sowie die Gesetzgebung für das Betäubungsmittelgesetzund Grundstoffe, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam-menarbeit für die Bereiche der Alternativen Entwicklung sowie der Prävention in Entwicklungsländern und das Auswärtige Amt für dieaußenpolitische Koordinierung verantwortlich.

Entwicklungspolitisch sind Maßnahmen zur Eindämmung des Drogen-pflanzenanbaus sowie zur Prävention des wachsenden Drogenkonsumsin verschiedenen Partnerländern in Lateinamerika und Asien zu einemwichtigen Förderbereich geworden. Dabei stehen Maßnahmen zur Alter-nativen Entwicklung im Mittelpunkt der Bemühungen zur Eindämmungdes Drogenpflanzenanbaus.

In der Regel sind es wirtschaftliche Not, Armut und teilweiseunmenschliche Lebensbedingungen, die die Bauern in Asien undLateinamerika dazu veranlassen, ihren dürftigen Lebensunterhalt mitdem Anbau von Drogenpflanzen zu bestreiten. In den meisten Fällenleben diese Bauern in abgelegenen, schwer zugänglichen Regionen mitertragsschwachen Böden und ungünstigen natürlichen Produktions-bedingungen. Neben dem Anbau der relativ anspruchslosen Drogen-pflanzen besteht kaum eine andere Alternative zur Sicherung des wirt-schaftlichen Überlebens der Familien, vor allem weil der Marktzugangfür legale Produkte sehr schwierig und mit hohen Transportkostenbelastet ist. Abgelegenheit, fehlende Infrastruktur und niedrige Erzeu-gerpreise sind deshalb wesentliche Bestimmungsfaktoren für denDrogenpflanzenanbau. Trotz vergleichsweise geringer Erlöse auf der Er-zeugerebene der Drogenpflanzen sind die Sicherheit der Abnahme, derAb-Hof-Verkauf sowie die prompte Bezahlung wichtige Einflußgrößen.

Maßnahmen zur Alternativen Entwicklung zielen mit einemumfassenden Ansatz auf eine Beseitigung der wirtschaftlichen undsozialen Ursachen des illegalen Drogenpflanzenanbaus in den weitge-hend unerschlossenen Regionen ab. Bei der Einführung alternativerFeldfrüchte zur Diversifizierung der Produktion bzw. bei der Verbes-

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1. EntwicklungspolitischeZusammenarbeit

Herkunfts- und Ausgangsländer von inDeutschland sichergestellten Drogen (1996)

Nie

derl

ande

sons

tige

Län

der

Kolumbien

Brasilien

Venezuela

%28

33

1414

11

Thai

land

Nig

eria

Nie

derl

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sonstige Länder

65

18 7

%10

kokain

Marihuana

Drogenziel Deutschland 1996

%37

15

14

13

129

Türkei

sons

tige

Län

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Rum

änie

n

Niederlande

Ungarn

Österreich

Heroin

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serung der Produktionsverfahren traditioneller Kulturen sind flankie-rende Maßnahmen zur Stärkung der Infrastruktur und des Vermark-tungswesens unverzichtbar, um die Regionen an reguläre Bezugs- undAbsatzmärkte anzuschließen. Begleitend wird versucht, auch die sozia-le Infrastruktur durch den Auf- und Ausbau sowie Unterhalt von Schu-len und medizinischer Versorgungseinrichtungen zu stärken, um so zueiner Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen beizutragen. Die Zusagen der Bundesregierung für drogenrelevante Maßnahmen imRahmen der Entwicklungszusammenarbeit erreichten im Zeitraum von1989 bis 1995 ein Finanzvolumen von 390 Mio. DM aus dem Haushaltdes Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit undEntwicklung (BMZ). Der Hauptanteil fällt mit etwa 345 Mio. DM aufbilaterale Maßnahmen. Daneben wurde das internationale Drogen-kontrollprogramm der Vereinten Nationen im gleichen Zeitraum mitetwa 45 Mio. DM unterstützt.

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Rehabilitation) sowie die Gesetzgebung für das Betäubungsmittelgesetzund Grundstoffe, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam-menarbeit für die Bereiche der Alternativen Entwicklung sowie der Prävention in Entwicklungsländern und das Auswärtige Amt für dieaußenpolitische Koordinierung verantwortlich.

Entwicklungspolitisch sind Maßnahmen zur Eindämmung des Drogen-pflanzenanbaus sowie zur Prävention des wachsenden Drogenkonsumsin verschiedenen Partnerländern in Lateinamerika und Asien zu einemwichtigen Förderbereich geworden. Dabei stehen Maßnahmen zur Alter-nativen Entwicklung im Mittelpunkt der Bemühungen zur Eindämmungdes Drogenpflanzenanbaus.

In der Regel sind es wirtschaftliche Not, Armut und teilweiseunmenschliche Lebensbedingungen, die die Bauern in Asien undLateinamerika dazu veranlassen, ihren dürftigen Lebensunterhalt mitdem Anbau von Drogenpflanzen zu bestreiten. In den meisten Fällenleben diese Bauern in abgelegenen, schwer zugänglichen Regionen mitertragsschwachen Böden und ungünstigen natürlichen Produktions-bedingungen. Neben dem Anbau der relativ anspruchslosen Drogen-pflanzen besteht kaum eine andere Alternative zur Sicherung des wirt-schaftlichen Überlebens der Familien, vor allem weil der Marktzugangfür legale Produkte sehr schwierig und mit hohen Transportkostenbelastet ist. Abgelegenheit, fehlende Infrastruktur und niedrige Erzeu-gerpreise sind deshalb wesentliche Bestimmungsfaktoren für denDrogenpflanzenanbau. Trotz vergleichsweise geringer Erlöse auf der Er-zeugerebene der Drogenpflanzen sind die Sicherheit der Abnahme, derAb-Hof-Verkauf sowie die prompte Bezahlung wichtige Einflußgrößen.

Maßnahmen zur Alternativen Entwicklung zielen mit einemumfassenden Ansatz auf eine Beseitigung der wirtschaftlichen undsozialen Ursachen des illegalen Drogenpflanzenanbaus in den weitge-hend unerschlossenen Regionen ab. Bei der Einführung alternativerFeldfrüchte zur Diversifizierung der Produktion bzw. bei der Verbes-

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1. EntwicklungspolitischeZusammenarbeit

Herkunfts- und Ausgangsländer von inDeutschland sichergestellten Drogen (1996)

Nie

derl

ande

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Kolumbien

Brasilien

Venezuela

%28

33

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Thai

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Nie

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sonstige Länder

65

18 7

%10

kokain

Marihuana

Drogenziel Deutschland 1996

%37

15

14

13

129

Türkei

sons

tige

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Rum

änie

n

Niederlande

Ungarn

Österreich

Heroin

Page 46: Drogenbroschuere-ES

und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit der BundesrepublikDeutschland finden und höhere Priorität in den Gremien der interna-tionalen Finanzinstitutionen erhalten

Mit der sogenannten „Dublin Gruppe“ haben die Mitglied-staaten der EU sowie USA, Kanada, Schweden, Norwegen, Japan,Australien, die EU-Kommission und UNDCP einen informellen Konsulta-tionsmechanismus geschaffen, in dem sie weltweite Drogenerkenntnis-se austauschen und gemeinsame Rauschgiftbekämpfungsstrategienerarbeiten. Als „Mini-Dublin-Gruppen“ auf Botschafterebene stehen sie vor Ort auch mit dem jeweiligen Gastland im Dialog über konkreteProjekte und Strategien.

Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogen-sucht ist als dezentrale Einrichtung der EU-Kommission im Herbst 1993geschaffen worden; sie hat ihren Sitz in Lissabon. Aufgabe der Beobachtungsstelle ist es, der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaatenobjektive, zuverlässige und auf europäischer Ebene vergleichbare In-formationen über die Drogensuchtproblematik und ihre Folgen zu lie-fern.

Besondere Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Euro-päischen Polizeiamt (Europol) bei. Das Europol-Übereinkommen wurdenach maßgeblicher Vorbereitung durch die deutsche und die nachfol-gende französische Ratspräsidentschaft am 26. Juli 1995 durch dieStändigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten in Brüssel unterzeichnet.Im Juli 1996 einigten sich die Mitgliedstaaten darauf, dem Euro-päischen Gerichtshof die Kompetenz zur Auslegung des Übereinkom-mens zu übertragen. Damit ist der Weg zur Einrichtung einer erstmalsgemeinsamen Sicherheitsbehörde der Mitgliedstaaten frei. Die Bundes-regierung strebt ebenso wie die übrigen Mitgliedstaaten an, das Euro-pol-Übereinkommen noch im Jahr 1997 zu ratifizieren. Der Entwurfeines entsprechenden Vertragsgesetzes wurde vom Bundeskabinett am18. Dezember 1996 verabschiedet. Parallel zur Ratifizierung wurden die Vorbereitungsarbeiten in rechtlicher und insbesondere in techni-scher Hinsicht fortgesetzt, damit Europol seine Tätigkeit möglichstbald aufnehmen kann. Die Bundesregierung setzt sich für eine rascheUmsetzung ein.

Seite 45

Deutschland ist aktives Mitglied der vom Weltwirtschaftsgipfel 1989gegründeten Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche (FinancialAction Task Force/FATF). Die FATF zählt derzeit 28 Mitglieder und istbei der OECD in Paris angesiedelt.

Im Bereich der Vereinten Nationen (VN) unterstützt dieBundesregierung das 1991 gegründete Drogenkontrollprogramm (UnitedNations’ International Drug Control Program / UNDCP) mit Sitz in Wienüber einen jährlichen Beitrag zum Kernhaushalt mit Mitteln desBundesministeriums für Gesundheit sowie - insbesondere für Vorhabenzur Alternativen Entwicklung - aus Treuhandmitteln des BMZ. Geradein sicherheitssensiblen Regionen hat sich die praktische Zusammenar-beit unter dem Schirm einer internationalen Institution bewährt.

Mit seinem Etat von ca. 80 Mio. US $ kann UNDCP nur als Ini-tiator und Koordinator wirken. Vor allem die Alternative Entwicklung,die nach den Erfahrungen der letzten 10 Jahre nur dann erfolgreichsein kann, wenn sie von umfassenden langfristig wirkenden Infrastruk-turmaßnahmen begleitet wird, bedarf großer Beiträge für die techni-sche und finanzielle Zusammenarbeit seitens bilateraler und multilate-raler Geber. UNDCP erhält seine politischen Vorgaben von der Suchtstoff-kommission (Commission on Narcotic Drugs), in der auch die Bundes-republik Deutschland als einer der 53 gewählten Mitgliedsstaaten aktivmitwirkt. 1996/97 stellt sie den Vorsitzenden der Suchtstoffkommis-sion. Ein internationales Suchtstoffkontrollamt (INCB) überwacht dieUmsetzung der Drogenkonventionen und achtet darauf, daß Anbau,Gewinnung und Verwendung von Betäubungsmitteln auf wissenschaftli-che und medizinische Zwecke beschränkt bleiben.

Dem Auswärtigen Dienst obliegt es, in den Gremien der EU undVN auf größere Kohärenz und Komplementarität der Drogenpolitikeneinzelner Staaten und internationaler Organisationen hinzuwirken. Derpolitische Wille aller Länder zur tatsächlichen Umsetzung der in dendrei Drogenkonventionen niedergelegten Verpflichtungen und dasBewußtsein für die wirtschaftlichen, gesundheitlichen und gesamtge-sellschaftlichen Folgen der Drogenproblematik muß weltweit gestärktwerden. Dabei kommt auch den Auslandsvertretungen eine wichtigeRolle zu. Drogenbezogene Aspekte - wie alternative Entwicklungs-projekte - sollen künftig stärkeren Niederschlag in der wirtschaftlichen

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„Dublin-Gruppe“

Europäische Beobachtungsstelle

für Drogen und Drogensucht

Europol

Drogenkontrollprogramm der VN

Weltweite Zusammenarbeit

bei Geldwäschebekämpfung

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und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit der BundesrepublikDeutschland finden und höhere Priorität in den Gremien der interna-tionalen Finanzinstitutionen erhalten

Mit der sogenannten „Dublin Gruppe“ haben die Mitglied-staaten der EU sowie USA, Kanada, Schweden, Norwegen, Japan,Australien, die EU-Kommission und UNDCP einen informellen Konsulta-tionsmechanismus geschaffen, in dem sie weltweite Drogenerkenntnis-se austauschen und gemeinsame Rauschgiftbekämpfungsstrategienerarbeiten. Als „Mini-Dublin-Gruppen“ auf Botschafterebene stehen sie vor Ort auch mit dem jeweiligen Gastland im Dialog über konkreteProjekte und Strategien.

Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogen-sucht ist als dezentrale Einrichtung der EU-Kommission im Herbst 1993geschaffen worden; sie hat ihren Sitz in Lissabon. Aufgabe der Beobachtungsstelle ist es, der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaatenobjektive, zuverlässige und auf europäischer Ebene vergleichbare In-formationen über die Drogensuchtproblematik und ihre Folgen zu lie-fern.

Besondere Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Euro-päischen Polizeiamt (Europol) bei. Das Europol-Übereinkommen wurdenach maßgeblicher Vorbereitung durch die deutsche und die nachfol-gende französische Ratspräsidentschaft am 26. Juli 1995 durch dieStändigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten in Brüssel unterzeichnet.Im Juli 1996 einigten sich die Mitgliedstaaten darauf, dem Euro-päischen Gerichtshof die Kompetenz zur Auslegung des Übereinkom-mens zu übertragen. Damit ist der Weg zur Einrichtung einer erstmalsgemeinsamen Sicherheitsbehörde der Mitgliedstaaten frei. Die Bundes-regierung strebt ebenso wie die übrigen Mitgliedstaaten an, das Euro-pol-Übereinkommen noch im Jahr 1997 zu ratifizieren. Der Entwurfeines entsprechenden Vertragsgesetzes wurde vom Bundeskabinett am18. Dezember 1996 verabschiedet. Parallel zur Ratifizierung wurden die Vorbereitungsarbeiten in rechtlicher und insbesondere in techni-scher Hinsicht fortgesetzt, damit Europol seine Tätigkeit möglichstbald aufnehmen kann. Die Bundesregierung setzt sich für eine rascheUmsetzung ein.

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Deutschland ist aktives Mitglied der vom Weltwirtschaftsgipfel 1989gegründeten Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche (FinancialAction Task Force/FATF). Die FATF zählt derzeit 28 Mitglieder und istbei der OECD in Paris angesiedelt.

Im Bereich der Vereinten Nationen (VN) unterstützt dieBundesregierung das 1991 gegründete Drogenkontrollprogramm (UnitedNations’ International Drug Control Program / UNDCP) mit Sitz in Wienüber einen jährlichen Beitrag zum Kernhaushalt mit Mitteln desBundesministeriums für Gesundheit sowie - insbesondere für Vorhabenzur Alternativen Entwicklung - aus Treuhandmitteln des BMZ. Geradein sicherheitssensiblen Regionen hat sich die praktische Zusammenar-beit unter dem Schirm einer internationalen Institution bewährt.

Mit seinem Etat von ca. 80 Mio. US $ kann UNDCP nur als Ini-tiator und Koordinator wirken. Vor allem die Alternative Entwicklung,die nach den Erfahrungen der letzten 10 Jahre nur dann erfolgreichsein kann, wenn sie von umfassenden langfristig wirkenden Infrastruk-turmaßnahmen begleitet wird, bedarf großer Beiträge für die techni-sche und finanzielle Zusammenarbeit seitens bilateraler und multilate-raler Geber. UNDCP erhält seine politischen Vorgaben von der Suchtstoff-kommission (Commission on Narcotic Drugs), in der auch die Bundes-republik Deutschland als einer der 53 gewählten Mitgliedsstaaten aktivmitwirkt. 1996/97 stellt sie den Vorsitzenden der Suchtstoffkommis-sion. Ein internationales Suchtstoffkontrollamt (INCB) überwacht dieUmsetzung der Drogenkonventionen und achtet darauf, daß Anbau,Gewinnung und Verwendung von Betäubungsmitteln auf wissenschaftli-che und medizinische Zwecke beschränkt bleiben.

Dem Auswärtigen Dienst obliegt es, in den Gremien der EU undVN auf größere Kohärenz und Komplementarität der Drogenpolitikeneinzelner Staaten und internationaler Organisationen hinzuwirken. Derpolitische Wille aller Länder zur tatsächlichen Umsetzung der in dendrei Drogenkonventionen niedergelegten Verpflichtungen und dasBewußtsein für die wirtschaftlichen, gesundheitlichen und gesamtge-sellschaftlichen Folgen der Drogenproblematik muß weltweit gestärktwerden. Dabei kommt auch den Auslandsvertretungen eine wichtigeRolle zu. Drogenbezogene Aspekte - wie alternative Entwicklungs-projekte - sollen künftig stärkeren Niederschlag in der wirtschaftlichen

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„Dublin-Gruppe“

Europäische Beobachtungsstelle

für Drogen und Drogensucht

Europol

Drogenkontrollprogramm der VN

Weltweite Zusammenarbeit

bei Geldwäschebekämpfung

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Seite 47

die Angleichung der Vorschriften einer einheitlichen Einreise- undVisumpolitik für Ausländer, die Harmonisierung des Drogen- und Waf-fenrechts, Bestimmungen des für die Durchführung von Asylverfahrenzuständigen Staates sowie Regelungen zur verstärkten polizeilichenund grenzpolizeilichen Zusammenarbeit. Weiter werden durch grenz-überschreitende Observation und Nacheile, durch justitielle Zusammen-arbeit zur Erleichterung der Rechtshilfe in Strafsachen, Auslieferungsowie Übertragung der Vollstreckung von Strafurteilen der Verlust derFahndungsmöglichkeiten an den Binnengrenzen weitgehend ausgegli-chen. Die bisherigen Erfahrungen mit der Anwendung des SDÜ ergebeneinen überwiegend positiven Befund. Die bereits dem SDÜ beigetrete-nen Länder Italien, Österreich und Griechenland setzen ihre Anstren-gungen fort, um die Voraussetzungen für ein Inkraftsetzen des SDÜ zuschaffen. Gleichzeitig haben die Schengen-Staaten die Norderweiterungder Schengener Gemeinschaft aktiv vorangetrieben und durch Überein-kommen vom 19. Dezember 1996 die fünf Staaten der NordischenPaßunion – Dänemark, Finnland und Schweden als Mitglieder sowieIsland und Norwegen als assoziierte Länder – aufgenommen.

Schengen ist nicht nur ein Freizügigkeits-, sondern ebenso einSicherheitssystem. Die Attraktivität des Schengener Modells beruht aufseinem ganzheitlichen Grundansatz:

■ Kontrollfreiheit an den Binnengrenzen,aber nur bei gleichzeitiger Kompensationder Sicherheitseinbußen durchAusgleichsmaßnahmen; ■ konsequente Grenzsicherung an denAußengrenzen, jedoch keine hermetischeAbschottung.

Die Bewährung dieser Strategie fällt in eine Zeit globalen Wandels. Der tiefgreifende Umbruch in den mittel- und osteuropäischen Staatennach dem Ende der kommunistischen Gewaltherrschaft und die weltweitgewachsene Mobilität der Menschen haben Freiräume entstehen lassen,die Kriminalität begünstigen. Die nicht abreißende unerlaubte Zuwan-derung, die weiterhin beträchtliche Zahl von Asylbewerbern, der An-

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Europol verfolgt das Ziel, die Zusammenarbeit der zuständigen Behör-den der Mitgliedstaaten zu verbessern, insbesondere bei der Verhütungund Bekämpfung des Terrorismus, des illegalen Drogenhandels, des ille-galen Handels mit nuklearen und radioaktiven Substanzen, der Schleu-serkriminalität, des Menschenhandels, der Kraftfahrzeugkriminalitätund sonstiger schwerwiegender Formen der internationalen organisier-ten Kriminalität. In der Übergangszeit wird die Europol-Drogenstelle (EDS) in Den Haagals Vorläuferinstitution von Europol ihre Arbeit fortsetzen.

Seit Beginn ihrer Arbeit Anfang 1994 ist die EDS bereits viel-fach bei der Informationsübermittlung zwischen Mitgliedstaaten an dienationalen Polizei- und Zollbehörden eingeschaltet worden. Zum Leiterder Stelle wurde ein Deutscher bestellt.

EDS fungiert derzeit als Informationsaustauschstelle imRauschgiftermittlungsbereich (inklusive Geldwäsche). Weitere Bereicheder organisierten Kriminalität werden nach Maßgabe des EU-Vertragesim Rahmen einer gemeinsamen Maßnahme bearbeitet. Im Dezember 1996wurde das EDS-Mandat ferner auf die Bekämpfung des Menschen-handels ausgedehnt.

Das Schengener Vertragswerk ist die Frucht zäher Bemühun-gen, dem Europa der Bürger neue Impulse zu geben. Nach einer Ini-tiative von Bundeskanzler Kohl und Staatspräsident Mitterrand kam esam 13. Juli l984 zur deutsch-französischen Übereinkunft über dieAbschaffung der Grenzkontrollen. Auf diesem Fundament schlossen dieBenelux-Staaten, Deutschland und Frankreich am 14. Juni 1985 daserste Schengener Übereinkommen - benannt nach dem Unterzeich-nungsort in Luxemburg - und fünf Jahre später am 19. Juni 1990 dasSchengener Durchführungsübereinkommen.

Das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) vom 19. Juni 1990 ist für die Erstunterzeichnerstaaten Belgien, Deutschland,Frankreich, Luxemburg und die Niederlande und die BeitrittsländerSpanien und Portugal am 26. März 1995 in Kraft gesetzt worden. Seitdiesem Tage können die Binnengrenzen der genannten Staaten grund-sätzlich ohne Personenkontrollen überschritten werden. Gleichzeitig ist ein umfassendes Sicherheitspaket wirksam geworden. Hierzugehören verstärkte Außengrenzkontrollen nach gemeinsamen Kriterien,Schengener Abkommen

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die Angleichung der Vorschriften einer einheitlichen Einreise- undVisumpolitik für Ausländer, die Harmonisierung des Drogen- und Waf-fenrechts, Bestimmungen des für die Durchführung von Asylverfahrenzuständigen Staates sowie Regelungen zur verstärkten polizeilichenund grenzpolizeilichen Zusammenarbeit. Weiter werden durch grenz-überschreitende Observation und Nacheile, durch justitielle Zusammen-arbeit zur Erleichterung der Rechtshilfe in Strafsachen, Auslieferungsowie Übertragung der Vollstreckung von Strafurteilen der Verlust derFahndungsmöglichkeiten an den Binnengrenzen weitgehend ausgegli-chen. Die bisherigen Erfahrungen mit der Anwendung des SDÜ ergebeneinen überwiegend positiven Befund. Die bereits dem SDÜ beigetrete-nen Länder Italien, Österreich und Griechenland setzen ihre Anstren-gungen fort, um die Voraussetzungen für ein Inkraftsetzen des SDÜ zuschaffen. Gleichzeitig haben die Schengen-Staaten die Norderweiterungder Schengener Gemeinschaft aktiv vorangetrieben und durch Überein-kommen vom 19. Dezember 1996 die fünf Staaten der NordischenPaßunion – Dänemark, Finnland und Schweden als Mitglieder sowieIsland und Norwegen als assoziierte Länder – aufgenommen.

Schengen ist nicht nur ein Freizügigkeits-, sondern ebenso einSicherheitssystem. Die Attraktivität des Schengener Modells beruht aufseinem ganzheitlichen Grundansatz:

■ Kontrollfreiheit an den Binnengrenzen,aber nur bei gleichzeitiger Kompensationder Sicherheitseinbußen durchAusgleichsmaßnahmen; ■ konsequente Grenzsicherung an denAußengrenzen, jedoch keine hermetischeAbschottung.

Die Bewährung dieser Strategie fällt in eine Zeit globalen Wandels. Der tiefgreifende Umbruch in den mittel- und osteuropäischen Staatennach dem Ende der kommunistischen Gewaltherrschaft und die weltweitgewachsene Mobilität der Menschen haben Freiräume entstehen lassen,die Kriminalität begünstigen. Die nicht abreißende unerlaubte Zuwan-derung, die weiterhin beträchtliche Zahl von Asylbewerbern, der An-

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Europol verfolgt das Ziel, die Zusammenarbeit der zuständigen Behör-den der Mitgliedstaaten zu verbessern, insbesondere bei der Verhütungund Bekämpfung des Terrorismus, des illegalen Drogenhandels, des ille-galen Handels mit nuklearen und radioaktiven Substanzen, der Schleu-serkriminalität, des Menschenhandels, der Kraftfahrzeugkriminalitätund sonstiger schwerwiegender Formen der internationalen organisier-ten Kriminalität. In der Übergangszeit wird die Europol-Drogenstelle (EDS) in Den Haagals Vorläuferinstitution von Europol ihre Arbeit fortsetzen.

Seit Beginn ihrer Arbeit Anfang 1994 ist die EDS bereits viel-fach bei der Informationsübermittlung zwischen Mitgliedstaaten an dienationalen Polizei- und Zollbehörden eingeschaltet worden. Zum Leiterder Stelle wurde ein Deutscher bestellt.

EDS fungiert derzeit als Informationsaustauschstelle imRauschgiftermittlungsbereich (inklusive Geldwäsche). Weitere Bereicheder organisierten Kriminalität werden nach Maßgabe des EU-Vertragesim Rahmen einer gemeinsamen Maßnahme bearbeitet. Im Dezember 1996wurde das EDS-Mandat ferner auf die Bekämpfung des Menschen-handels ausgedehnt.

Das Schengener Vertragswerk ist die Frucht zäher Bemühun-gen, dem Europa der Bürger neue Impulse zu geben. Nach einer Ini-tiative von Bundeskanzler Kohl und Staatspräsident Mitterrand kam esam 13. Juli l984 zur deutsch-französischen Übereinkunft über dieAbschaffung der Grenzkontrollen. Auf diesem Fundament schlossen dieBenelux-Staaten, Deutschland und Frankreich am 14. Juni 1985 daserste Schengener Übereinkommen - benannt nach dem Unterzeich-nungsort in Luxemburg - und fünf Jahre später am 19. Juni 1990 dasSchengener Durchführungsübereinkommen.

Das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) vom 19. Juni 1990 ist für die Erstunterzeichnerstaaten Belgien, Deutschland,Frankreich, Luxemburg und die Niederlande und die BeitrittsländerSpanien und Portugal am 26. März 1995 in Kraft gesetzt worden. Seitdiesem Tage können die Binnengrenzen der genannten Staaten grund-sätzlich ohne Personenkontrollen überschritten werden. Gleichzeitig ist ein umfassendes Sicherheitspaket wirksam geworden. Hierzugehören verstärkte Außengrenzkontrollen nach gemeinsamen Kriterien,S

chengener Abkommen

Page 50: Drogenbroschuere-ES

Mit zahlreichen Staaten bestehen bi- oder multilateraleZollunterstützungsvereinbarungen, die Regelungen über dieZusammenarbeit der Zollverwaltungen, u. a. bei der Verhinderung,Ermittlung und Verfolgung des Rauschgiftschmuggels enthalten. Einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit im internationalen Bereichbildet die intensivierte Zusammenarbeit mit den Staaten Mittel- undOsteuropas, insbesondere auf der Grundlage von bilateralenZusammenarbeitsabkommen. In den letzten Jahren wurden mit Blickauf die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und damit auch derRauschgiftkriminalität Regierungsabkommen mit Ungarn, derTschechischen und Slowakischen Republik, Polen, Bulgarien,Rumänien, Estland, Belarus, Kasachstan, Lettland, Ukraine undUsbekistan geschlossen. Die Verhandlungen mit der RussischenFöderation, Kirgisistan und Litauen sind weitgehend abgeschlossen.

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stieg und die Brutalisierung grenzüberschreitender Straftaten wie desSchleuserunwesens, der Kfz-Verschiebung und des illegalen Drogen-und Waffentransfers - das alles sind unmittelbare Folgen einer völligveränderten Bedrohungssituation.

Trotz solcher Herausforderungen haben die Schengener Aus-gleichsinstrumentarien, insbesondere

■ die eingehenden Außengrenzkontrollen, ■ das Schengener Informationssystem SIS, ■ die polizeiliche und justitielleZusammenarbeit der Schengen-Staaten unter-einander, ■ das einheitliche Visa-Regime und ■ das Verfahren bei der Behandlung vonAsylbegehren,

die Feuertaufe im wesentlichen bestanden. Das gilt auch für das Herzstück des Ausgleichsmechanismus,

das gemeinsame elektronische Fahndungsnetzwerk mit derzeit rd. 4 Mio. Datensätzen, das stabil arbeitet und eine adäquate Treffer-quote verzeichnen kann. Die Errichtung dieses grenzübergreifendenautomatisierten Fahndungssystems, des Schengener Informations-systems (SIS) ist ein Kernpunkt des Sicherheitspaketes und hat u. a. die gemeinsame Bekämpfung der Drogenkriminalität zum Ziel.

Von der Bundesregierung werden im Rahmen desVierjahresprogramms 1995-98 166,3 Mio. DM an Ausstattungs- undAusbildungshilfe für Polizei- und Rauschgiftbekämpfungsbehörden imAusland zur Verfügung gestellt. Dabei werden neben den Ländern derDritten Welt auch mittel- und osteuropäische Staaten sowie die bal-tischen Staaten in das Programm einbezogen, um die zunehmend von Osten nach Deutschland eindringende internationale organisierteKriminalität (neben Rauschgift auch die damit eng verbundene Kfz-Verschiebung, Nuklearkriminalität, Menschenschleusung, Geldwäsche)besser eindämmen zu können.

Die enge Abstimmung mit den europäischen Partnern bildeteinen besonderen Schwerpunkt der internationalen Zusammenarbeit.

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Ausstattungshilfe

Bi- und multilaterale Abkommen

Page 51: Drogenbroschuere-ES

Mit zahlreichen Staaten bestehen bi- oder multilateraleZollunterstützungsvereinbarungen, die Regelungen über dieZusammenarbeit der Zollverwaltungen, u. a. bei der Verhinderung,Ermittlung und Verfolgung des Rauschgiftschmuggels enthalten. Einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit im internationalen Bereichbildet die intensivierte Zusammenarbeit mit den Staaten Mittel- undOsteuropas, insbesondere auf der Grundlage von bilateralenZusammenarbeitsabkommen. In den letzten Jahren wurden mit Blickauf die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und damit auch derRauschgiftkriminalität Regierungsabkommen mit Ungarn, derTschechischen und Slowakischen Republik, Polen, Bulgarien,Rumänien, Estland, Belarus, Kasachstan, Lettland, Ukraine undUsbekistan geschlossen. Die Verhandlungen mit der RussischenFöderation, Kirgisistan und Litauen sind weitgehend abgeschlossen.

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stieg und die Brutalisierung grenzüberschreitender Straftaten wie desSchleuserunwesens, der Kfz-Verschiebung und des illegalen Drogen-und Waffentransfers - das alles sind unmittelbare Folgen einer völligveränderten Bedrohungssituation.

Trotz solcher Herausforderungen haben die Schengener Aus-gleichsinstrumentarien, insbesondere

■ die eingehenden Außengrenzkontrollen, ■ das Schengener Informationssystem SIS, ■ die polizeiliche und justitielleZusammenarbeit der Schengen-Staaten unter-einander, ■ das einheitliche Visa-Regime und ■ das Verfahren bei der Behandlung vonAsylbegehren,

die Feuertaufe im wesentlichen bestanden. Das gilt auch für das Herzstück des Ausgleichsmechanismus,

das gemeinsame elektronische Fahndungsnetzwerk mit derzeit rd. 4 Mio. Datensätzen, das stabil arbeitet und eine adäquate Treffer-quote verzeichnen kann. Die Errichtung dieses grenzübergreifendenautomatisierten Fahndungssystems, des Schengener Informations-systems (SIS) ist ein Kernpunkt des Sicherheitspaketes und hat u. a. die gemeinsame Bekämpfung der Drogenkriminalität zum Ziel.

Von der Bundesregierung werden im Rahmen desVierjahresprogramms 1995-98 166,3 Mio. DM an Ausstattungs- undAusbildungshilfe für Polizei- und Rauschgiftbekämpfungsbehörden imAusland zur Verfügung gestellt. Dabei werden neben den Ländern derDritten Welt auch mittel- und osteuropäische Staaten sowie die bal-tischen Staaten in das Programm einbezogen, um die zunehmend von Osten nach Deutschland eindringende internationale organisierteKriminalität (neben Rauschgift auch die damit eng verbundene Kfz-Verschiebung, Nuklearkriminalität, Menschenschleusung, Geldwäsche)besser eindämmen zu können.

Die enge Abstimmung mit den europäischen Partnern bildeteinen besonderen Schwerpunkt der internationalen Zusammenarbeit.

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Ausstattungshilfe

Bi- und multilaterale Abkommen

Page 52: Drogenbroschuere-ES

Seite 51

IKPO - Interpol

Generalversammlung

Exekutivkomitee

Regionalkonferenzen

EuropaAmerikaAfrikaAsien

Tagungen der Leiterder nationalenRauschgift-Bekämp-fungsdienststellen

EuropaAmerikaGolfregion(Persischer Golf)

RegionalkonferenzenPolizei/Zoll

EuropaMittelmeer

Weltzollorganisation(WZO)

EnforcementCommittee

Weltwirtschaftsgipfel(G 7 - Staaten)

FATF(Financial Action Task Force)

CATF(Chemical Action Task Force)

EUEuropäische Drogen-beobachtungsstelle

GASP - AG Drogen

Europol

Lenkungsgruppe 2AG Drogen/OK

Dublin-Gruppe(EU, Australien, USA,Kanada, Schweden,Norwegen, Japan)

Europäischer Rat

Pompidou-Gruppe

SchengenerAbkommen

Minister und Staatsräte

ZentraleVerhandlungsgruppe

Arbeitsgruppe 1„Polizei undSicherheit“

Arbeitsgruppe„Betäubungsmittel“

Seite 50

multinationale Vereinte Nationenrauschgiftbekämpfungsgremien

Generalversammlung

Wirtschafts- und Sozialrat(ECOSOC)

Suchtstoff-kommission(CND)

Treffen der Leiter der nationalen Rauschgift-Bekämpfungsbehörden (HONLEA)

weltweit AfrikaEuropa Lateinamerika/Fernost Karibik

UnterkommissionNaher und Mittlerer Osten

InternationalesSuchtstoff-kontrollamt(INCB)

Suchtstoff-kontroll-programm (UNDCP)

Generalsekretariat

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Page 53: Drogenbroschuere-ES

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IKPO - Interpol

Generalversammlung

Exekutivkomitee

Regionalkonferenzen

EuropaAmerikaAfrikaAsien

Tagungen der Leiterder nationalenRauschgift-Bekämp-fungsdienststellen

EuropaAmerikaGolfregion(Persischer Golf)

RegionalkonferenzenPolizei/Zoll

EuropaMittelmeer

Weltzollorganisation(WZO)

EnforcementCommittee

Weltwirtschaftsgipfel(G 7 - Staaten)

FATF(Financial Action Task Force)

CATF(Chemical Action Task Force)

EUEuropäische Drogen-beobachtungsstelle

GASP - AG Drogen

Europol

Lenkungsgruppe 2AG Drogen/OK

Dublin-Gruppe(EU, Australien, USA,Kanada, Schweden,Norwegen, Japan)

Europäischer Rat

Pompidou-Gruppe

SchengenerAbkommen

Minister und Staatsräte

ZentraleVerhandlungsgruppe

Arbeitsgruppe 1„Polizei undSicherheit“

Arbeitsgruppe„Betäubungsmittel“

Seite 50

multinationale Vereinte Nationenrauschgiftbekämpfungsgremien

Generalversammlung

Wirtschafts- und Sozialrat(ECOSOC)

Suchtstoff-kommission(CND)

Treffen der Leiter der nationalen Rauschgift-Bekämpfungsbehörden (HONLEA)

weltweit AfrikaEuropa Lateinamerika/Fernost Karibik

UnterkommissionNaher und Mittlerer Osten

InternationalesSuchtstoff-kontrollamt(INCB)

Suchtstoff-kontroll-programm (UNDCP)

Generalsekretariat

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Page 54: Drogenbroschuere-ES

Aktion Glücksspiel Vogesenstr. 32, 50739 Köln Tel.: (02 21) 1 70 14 94 Thomas Lischka

Al-Anon Familiengruppen -Selbsthilfegruppen für Angehörige vonAlkoholikern Alateen - Selbsthilfegruppen für Kinderund jugendliche Angehörige vonAlkoholikern Emilienstr. 4, 45128 Essen Tel.: (02 01) 77 30 7 Fax: (02 01) 77 30 08

Anonyme Alkoholiker (AA) -Interessengemeinschaft e. V. Ingolstädter Str. 68 a, 80939 München Postfach 46 02 27, 80910 München Tel.: (0 89) 3 16 43 43 + 16 95 00 Fax: (0 89) 3 16 51 00 Hans Prußky Regionale Kontaktstellen sind auchunter der bundeseinheitlichen Rufnummer (Vorwahl) + 1 92 95 zu erreichen.

Anonyme Eßsüchtige Deutschland - Deutsche Intergruppe der OA Postfach 10 62 06, 28062 Bremen

Anonyme Raucher Lenzenhubweg 28, 76227 Karlsruhe Tel.: (07 21) 40 82 21 Dieter P.

Anonyme SpielerInteressengemeinschaft e. V. (AS) - Kontaktstelle Deutschland Eilbeker Weg 29, 22089 Hamburg Tel.: (0 40) 2 09 90 09 oderTel.: (0 40) 2 09 90 19

Arbeitsgemeinschaft der deutschenAbstinenzverbände (AGAV) Nelkenstr. 20, 66386 St. Ingbert Tel.: (0 68 94) 75 92 Dr. Martin Klewitz

Blaues Kreuz in der EvangelischenKirche Deutschland e. V. - Bundesverband Eiderstr. 68, 24768 Rendsburg Tel.: (0 43 31) 59 32 19 Fax: (0 43 31) 5 60 15 Manfred Ritter

Blaues Kreuz Deutschland e. V. Freiligrathstr. 27, 42289 Wuppertal Postfach 20 02 52, 42202 Wuppertal Tel.: (02 02) 62 00 30 Fax: (02 02) 6 20 03 81 Hermann Hägerbäumer

Bund alkoholfrei lebender Kraftfahrer e. V. - Bundesverband Elstorfer Ring 4 g, 21149 Hamburg Tel.: (0 40) 7 01 96 57 Fax: (0 40) 7 02 80 61 Dieter Kleine

Bund gegen Alkohol imStraßenverkehr e. V. Alsterchaussee 17, 20149 Hamburg Tel.: (0 40) 44 07 16 Fax: (0 40) 4 10 76 16 Ehrengard Kleinichen

Bundesarbeitsgemeinschaft derFreundeskreise für Suchtkrankenhilfein Deutschland e. V. -Selbsthilfeorganisation Kurt-Schumacher-Str. 2, 34117 Kassel Tel.: (05 61) 78 04 13 Fax: (05 61) 71 12 82 Käthe Körtel

Bundesverband der Elternkreise dro-gengefährdeter und drogenabhängiger Jugendlicher e. V. (BVEK) Köthener Str. 38, 10963 Berlin Tel.: (0 30) 2 62 60 89 Fax: (0 30) 2 62 84 57 Ingeborg Roloff

Cinderella - Aktionskreis Eß- undMagersucht Westendstr. 35, 80339 München Postfach 15 01 05, 80042 München Tel.: (0 89) 5 02 12 12 Fax: (0 89) 5 02 25 75 Ingrid Mieck

Deutsche Guttempler-Jugend (DGJ) Adenauerallee 45, 20097 Hamburg Tel.: (0 40) 24 58 80 Fax: (0 40) 24 14 30

Deutscher Frauenbund für alkoholfreieKultur e. V. Kurt-Tucholsky-Str. 7, 62329 Egelsbach Tel. & Fax: (0 61 03) 4 27 31 Helga Rau

Deutscher Guttempler-Orden (I.O.G.T.) e. V. Adenauerallee 45, 20097 Hamburg Tel.: (0 40) 24 58 80 Fax: (0 40) 24 14 30 Wiebke Schneider

Kreuzbund e. V. - Selbsthilfe- undHelfergemeinschaft für Suchtkrankeund deren Angehörige Münsterstr. 25, 59065 HammPostfach 18 67, 59008 Hamm Tel.: (0 23 81) 6 72 72-0 Fax: (0 23 81) 6 72 72 33 Heinz-Josef Janssen

Nichtraucher-Initiative Deutschland e. V. (NID) Carl-von-Linde-Str. 11,85176 Unterschleißheim Tel.: (0 89) 3 71 12 12 Fax: (0 89) 3 17 40 47 Ernst-Günther Krause

Selbsthilfe junger Suchtkranker -Bundesweite Koordinationsstelleder Caritas Große Hamburger Str. 18,10115 Berlin Tel.: (0 30) 2 80 51 12 Fax: (0 30) 2 82 65 74 Marianne Kleinschmidt

Selbsthilfe Sucht in derArbeiterwohlfahrt Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.(AWO) Oppelner Str. 130, 53119 Bonn Postfach 11 49, 53001 Bonn Tel.: (02 28) 66 85-1 51 Fax: (02 28) 66 95-2 09 Hedi Boss

Synanon International e. V. Bernburger Str. 10, 10963 Berlin Postfach 61 02 44, 10923 Berlin Tel.: (0 30) 25 00 01-0 Fax: (0 30) 25 00 01 73

Seite 53

Deutsche Hauptstelle gegen dieSuchtgefahren e. V. (DHS) Westring 2, 59065 HammPostfach 13 69, 59003 Hamm Tel.: (0 23 81) 90 15-0Fax: (0 23 81) 1 53 31 Rolf Hüllinghorst

Akzept e. V. Bundesverband für akzeptierendeDrogenarbeit und humaneDrogenpolitik Am Roggenkamp 48, 48165 Münster Tel.: (0 25 01) 2 75 72 Fax: (0 25 01) 8 11 79 Garry Kasper

Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.(AWO) Oppelner Str. 130, 53119 Bonn Postfach 11 49, 53001 Bonn Tel.: (02 28) 66 85-1 51/1 68 Fax: (02 28) 6 68 52 09 Hedi Boss

Arbeitsgemeinschaft KatholischerFachkrankenhäuser für Suchtkranke e. V. Karlstr. 40, 79104 FreiburgPostfach 4 20, 79004 Freiburg Tel.: (07 61) 20 03 69 Fax: (07 61) 20 03 50 Bernhard Schmidtobreick

Bund für drogenfreie Erziehung e. V. (BdE) Postfach 14 22, 21496 Geesthacht Tel.: (0 40) 71 09 48 10 Fax: (0 40) 71 09 48 11 Frank Lindemann

Bundesverband für stationäreSuchtkrankenhilfe e. V. Kurt-Schumacher-Str. 2, 34117 KasselTel.: (05 61) 77 93 51 Fax: (05 61) 10 28 83 Wolfram Schuler

Bundesweiter ArbeitskreisGlücksspielsucht Auf der Freiheit 25, 32052 Herford Tel.: (0 52 21) 59 98 50 Fax: (0 52 21) 59 98 75 Ilona Füchtenschnieder

Deutsche Gesellschaft fürSuchtforschung und Suchttherapie e. V.(DG-Sucht) Wilhelmstr. 125, 59067 Hamm Postfach 14 53, 59004 Hamm Tel.: (0 23 81) 41 79 98 Fax: (0 23 81) 41 79 99 Edit Göcke

Deutscher Caritasverband e. V. - Referat Besondere Lebenslagen Karlstr. 40, 79104 Freiburg Postfach 4 20, 79004 Freibur Tel.: (07 61) 20 03 69 Fax: (07 61) 20 03 50 Bernhard Schmidtobreick

Deutsches Rotes Kreuz e. V. (DRK)-Generalsekretariat Friedrich-Ebert-Allee 71, 53113 BonnPostfach 14 60, 53004 Bonn Tel.: (02 28) 54 12 02 Fax: (02 28) 54 14 85 Dieter Eckert

Fachverband Drogen und Rauschmittel e. V. (FDR) Odeonstr. 14, 30159 Hannover Tel.: (05 11) 1 31 64 74 Fax: (05 11) 1 83 26 Jost Leune

Fachverband Freier Einrichtungen inder Suchtarbeit e. V. (FES) Königstr. 12, 90402 Nürnberg Tel.: (09 11) 20 60 90 Fax: (09 11) 22 77 22 Dr. Ulrich-Johannes Osterhues

Fachverband Sucht e. V. Adenauerallee 58, 53113 Bonn Tel.: (02 28) 26 15 55 Fax: (02 28) 21 58 85 Dr. Volker Weissinger

Foederation der Drogenhilfen e. V. Federation of Drugfree TreatmentCenters in Europe Postfach 11 27, 67363 Lustadt Tel.: (00 41 33) 57 11 23 Fax: (00 41 33) 57 22 20 Lothar Schäfer

Gesamtverband für Suchtkrankenhilfeim Diakonischen Werk der Evangeli-schen Kirche in Deutschland e. V. (GVS) Kurt-Schumacher-Str. 2, 34117 Kassel Postfach 10 13 66, 34013 Kassel Tel.: (05 61) 10 95 70 Fax: (05 61) 77 83 51 Knut Lehmann

Gesellschaft gegen Alkohol- undDrogengefahren (GAD) e. V. - Bundesgeschäftsstelle Chemnitzer Str. 50, 04289 Leipzig Tel.: (03 41) 8 62 90 36 Fax: (03 41) 8 62 90 37 Dr. Hans-Jürgen Leonhardt

Internationale Vereinigung anthroposo-phischer Einrichtungen fürSuchttherapie e. V. Junker-Hooß-Str. 4,34628 Willingshausen Tel.: (0 66 91) 53 12 Fax: (0 66 91) 61 26 P. Kammermann

Katholische Sozialethische Arbeitsstelle e. V. (KSA) - Referat Suchtgefahren Ostenallee 80, 59071 Hamm Postfach 16 67, 59006 Hamm Tel.: (0 23 81) 9 80 20-0 Fax: (0 23 81) 9 80 20 99 Stephan Weisz

Paritätischer Wohlfahrtsverband -Gesamtverband e. V. - Referat Gefährdetenhilfe Heinrich-Hoffmann-Str. 3,60528 Frankfurt Tel.: (0 69) 6 70-62 69,

Zentrale -62 98 Fax: (0 69) 6 70 62 09 Lothar J. Ratensperger

Verband ambulanterBehandlungsstellen für Suchtkranke/Drogenabhängige e. V.(VABS) Karlstr. 40, 79104 FreiburgPostfach 4 20, 79004 Freiburg Tel.: (07 61) 20 03 63 Fax: (07 61) 20 03 50 Anna Fett

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Bundesweit tätige Behörden und KammernOrganisationen,

Verbände der Suchtkrankenhilfe

Selbsthilfe- und Abstinenzorganisationen

Page 55: Drogenbroschuere-ES

Aktion Glücksspiel Vogesenstr. 32, 50739 Köln Tel.: (02 21) 1 70 14 94 Thomas Lischka

Al-Anon Familiengruppen -Selbsthilfegruppen für Angehörige vonAlkoholikern Alateen - Selbsthilfegruppen für Kinderund jugendliche Angehörige vonAlkoholikern Emilienstr. 4, 45128 Essen Tel.: (02 01) 77 30 7 Fax: (02 01) 77 30 08

Anonyme Alkoholiker (AA) -Interessengemeinschaft e. V. Ingolstädter Str. 68 a, 80939 München Postfach 46 02 27, 80910 München Tel.: (0 89) 3 16 43 43 + 16 95 00 Fax: (0 89) 3 16 51 00 Hans Prußky Regionale Kontaktstellen sind auchunter der bundeseinheitlichen Rufnummer (Vorwahl) + 1 92 95 zu erreichen.

Anonyme Eßsüchtige Deutschland - Deutsche Intergruppe der OA Postfach 10 62 06, 28062 Bremen

Anonyme Raucher Lenzenhubweg 28, 76227 Karlsruhe Tel.: (07 21) 40 82 21 Dieter P.

Anonyme SpielerInteressengemeinschaft e. V. (AS) - Kontaktstelle Deutschland Eilbeker Weg 29, 22089 Hamburg Tel.: (0 40) 2 09 90 09 oderTel.: (0 40) 2 09 90 19

Arbeitsgemeinschaft der deutschenAbstinenzverbände (AGAV) Nelkenstr. 20, 66386 St. Ingbert Tel.: (0 68 94) 75 92 Dr. Martin Klewitz

Blaues Kreuz in der EvangelischenKirche Deutschland e. V. - Bundesverband Eiderstr. 68, 24768 Rendsburg Tel.: (0 43 31) 59 32 19 Fax: (0 43 31) 5 60 15 Manfred Ritter

Blaues Kreuz Deutschland e. V. Freiligrathstr. 27, 42289 Wuppertal Postfach 20 02 52, 42202 Wuppertal Tel.: (02 02) 62 00 30 Fax: (02 02) 6 20 03 81 Hermann Hägerbäumer

Bund alkoholfrei lebender Kraftfahrer e. V. - Bundesverband Elstorfer Ring 4 g, 21149 Hamburg Tel.: (0 40) 7 01 96 57 Fax: (0 40) 7 02 80 61 Dieter Kleine

Bund gegen Alkohol imStraßenverkehr e. V. Alsterchaussee 17, 20149 Hamburg Tel.: (0 40) 44 07 16 Fax: (0 40) 4 10 76 16 Ehrengard Kleinichen

Bundesarbeitsgemeinschaft derFreundeskreise für Suchtkrankenhilfein Deutschland e. V. -Selbsthilfeorganisation Kurt-Schumacher-Str. 2, 34117 Kassel Tel.: (05 61) 78 04 13 Fax: (05 61) 71 12 82 Käthe Körtel

Bundesverband der Elternkreise dro-gengefährdeter und drogenabhängiger Jugendlicher e. V. (BVEK) Köthener Str. 38, 10963 Berlin Tel.: (0 30) 2 62 60 89 Fax: (0 30) 2 62 84 57 Ingeborg Roloff

Cinderella - Aktionskreis Eß- undMagersucht Westendstr. 35, 80339 München Postfach 15 01 05, 80042 München Tel.: (0 89) 5 02 12 12 Fax: (0 89) 5 02 25 75 Ingrid Mieck

Deutsche Guttempler-Jugend (DGJ) Adenauerallee 45, 20097 Hamburg Tel.: (0 40) 24 58 80 Fax: (0 40) 24 14 30

Deutscher Frauenbund für alkoholfreieKultur e. V. Kurt-Tucholsky-Str. 7, 62329 Egelsbach Tel. & Fax: (0 61 03) 4 27 31 Helga Rau

Deutscher Guttempler-Orden (I.O.G.T.) e. V. Adenauerallee 45, 20097 Hamburg Tel.: (0 40) 24 58 80 Fax: (0 40) 24 14 30 Wiebke Schneider

Kreuzbund e. V. - Selbsthilfe- undHelfergemeinschaft für Suchtkrankeund deren Angehörige Münsterstr. 25, 59065 HammPostfach 18 67, 59008 Hamm Tel.: (0 23 81) 6 72 72-0 Fax: (0 23 81) 6 72 72 33 Heinz-Josef Janssen

Nichtraucher-Initiative Deutschland e. V. (NID) Carl-von-Linde-Str. 11,85176 Unterschleißheim Tel.: (0 89) 3 71 12 12 Fax: (0 89) 3 17 40 47 Ernst-Günther Krause

Selbsthilfe junger Suchtkranker -Bundesweite Koordinationsstelleder Caritas Große Hamburger Str. 18,10115 Berlin Tel.: (0 30) 2 80 51 12 Fax: (0 30) 2 82 65 74 Marianne Kleinschmidt

Selbsthilfe Sucht in derArbeiterwohlfahrt Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.(AWO) Oppelner Str. 130, 53119 Bonn Postfach 11 49, 53001 Bonn Tel.: (02 28) 66 85-1 51 Fax: (02 28) 66 95-2 09 Hedi Boss

Synanon International e. V. Bernburger Str. 10, 10963 Berlin Postfach 61 02 44, 10923 Berlin Tel.: (0 30) 25 00 01-0 Fax: (0 30) 25 00 01 73

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Deutsche Hauptstelle gegen dieSuchtgefahren e. V. (DHS) Westring 2, 59065 HammPostfach 13 69, 59003 Hamm Tel.: (0 23 81) 90 15-0Fax: (0 23 81) 1 53 31 Rolf Hüllinghorst

Akzept e. V. Bundesverband für akzeptierendeDrogenarbeit und humaneDrogenpolitik Am Roggenkamp 48, 48165 Münster Tel.: (0 25 01) 2 75 72 Fax: (0 25 01) 8 11 79 Garry Kasper

Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.(AWO) Oppelner Str. 130, 53119 Bonn Postfach 11 49, 53001 Bonn Tel.: (02 28) 66 85-1 51/1 68 Fax: (02 28) 6 68 52 09 Hedi Boss

Arbeitsgemeinschaft KatholischerFachkrankenhäuser für Suchtkranke e. V. Karlstr. 40, 79104 FreiburgPostfach 4 20, 79004 Freiburg Tel.: (07 61) 20 03 69 Fax: (07 61) 20 03 50 Bernhard Schmidtobreick

Bund für drogenfreie Erziehung e. V. (BdE) Postfach 14 22, 21496 Geesthacht Tel.: (0 40) 71 09 48 10 Fax: (0 40) 71 09 48 11 Frank Lindemann

Bundesverband für stationäreSuchtkrankenhilfe e. V. Kurt-Schumacher-Str. 2, 34117 KasselTel.: (05 61) 77 93 51 Fax: (05 61) 10 28 83 Wolfram Schuler

Bundesweiter ArbeitskreisGlücksspielsucht Auf der Freiheit 25, 32052 Herford Tel.: (0 52 21) 59 98 50 Fax: (0 52 21) 59 98 75 Ilona Füchtenschnieder

Deutsche Gesellschaft fürSuchtforschung und Suchttherapie e. V.(DG-Sucht) Wilhelmstr. 125, 59067 Hamm Postfach 14 53, 59004 Hamm Tel.: (0 23 81) 41 79 98 Fax: (0 23 81) 41 79 99 Edit Göcke

Deutscher Caritasverband e. V. - Referat Besondere Lebenslagen Karlstr. 40, 79104 Freiburg Postfach 4 20, 79004 Freibur Tel.: (07 61) 20 03 69 Fax: (07 61) 20 03 50 Bernhard Schmidtobreick

Deutsches Rotes Kreuz e. V. (DRK)-Generalsekretariat Friedrich-Ebert-Allee 71, 53113 BonnPostfach 14 60, 53004 Bonn Tel.: (02 28) 54 12 02 Fax: (02 28) 54 14 85 Dieter Eckert

Fachverband Drogen und Rauschmittel e. V. (FDR) Odeonstr. 14, 30159 Hannover Tel.: (05 11) 1 31 64 74 Fax: (05 11) 1 83 26 Jost Leune

Fachverband Freier Einrichtungen inder Suchtarbeit e. V. (FES) Königstr. 12, 90402 Nürnberg Tel.: (09 11) 20 60 90 Fax: (09 11) 22 77 22 Dr. Ulrich-Johannes Osterhues

Fachverband Sucht e. V. Adenauerallee 58, 53113 Bonn Tel.: (02 28) 26 15 55 Fax: (02 28) 21 58 85 Dr. Volker Weissinger

Foederation der Drogenhilfen e. V. Federation of Drugfree TreatmentCenters in Europe Postfach 11 27, 67363 Lustadt Tel.: (00 41 33) 57 11 23 Fax: (00 41 33) 57 22 20 Lothar Schäfer

Gesamtverband für Suchtkrankenhilfeim Diakonischen Werk der Evangeli-schen Kirche in Deutschland e. V. (GVS) Kurt-Schumacher-Str. 2, 34117 Kassel Postfach 10 13 66, 34013 Kassel Tel.: (05 61) 10 95 70 Fax: (05 61) 77 83 51 Knut Lehmann

Gesellschaft gegen Alkohol- undDrogengefahren (GAD) e. V. - Bundesgeschäftsstelle Chemnitzer Str. 50, 04289 Leipzig Tel.: (03 41) 8 62 90 36 Fax: (03 41) 8 62 90 37 Dr. Hans-Jürgen Leonhardt

Internationale Vereinigung anthroposo-phischer Einrichtungen fürSuchttherapie e. V. Junker-Hooß-Str. 4,34628 Willingshausen Tel.: (0 66 91) 53 12 Fax: (0 66 91) 61 26 P. Kammermann

Katholische Sozialethische Arbeitsstelle e. V. (KSA) - Referat Suchtgefahren Ostenallee 80, 59071 Hamm Postfach 16 67, 59006 Hamm Tel.: (0 23 81) 9 80 20-0 Fax: (0 23 81) 9 80 20 99 Stephan Weisz

Paritätischer Wohlfahrtsverband -Gesamtverband e. V. - Referat Gefährdetenhilfe Heinrich-Hoffmann-Str. 3,60528 Frankfurt Tel.: (0 69) 6 70-62 69,

Zentrale -62 98 Fax: (0 69) 6 70 62 09 Lothar J. Ratensperger

Verband ambulanterBehandlungsstellen für Suchtkranke/Drogenabhängige e. V.(VABS) Karlstr. 40, 79104 FreiburgPostfach 4 20, 79004 Freiburg Tel.: (07 61) 20 03 63 Fax: (07 61) 20 03 50 Anna Fett

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Bundesweit tätige Behörden und KammernOrganisationen,

Verbände der Suchtkrankenhilfe

Selbsthilfe- und Abstinenzorganisationen

Page 56: Drogenbroschuere-ES

Deutsche AIDS-Hilfe e. V. (DAH) Dieffenbachstr. 33, 10967 Berlin Tel.: (0 30) 69 00 87-0 Fax: (0 30) 69 00 87 42 Dr. Gundula Barsch

Deutscher Verein fürGesundheitspflege e. V. (DVG) Senefelderstr. 15, 73760 Ostfildern Postfach 42 60, 73745 Ostfildern Tel.: (07 11) 41 30 75 Fax: (07 11) 41 50 04 Bernd Wöhner

Deutsches Zentralinstitut für sozialeFragen (DZI) (Archiv für Wohlfahrtspflege) Barnadottestr. 94, 14195 Berlin Tel.: (0 30) 83 90 01-0 oder -13(Bibliothek) Fax: (0 30) 8 31 47 50

Bibliothek Frankfurter Zentrum fürEßstörungen e. V. Hansaallee 18, 60322 Frankfurt Tel.: (0 69) 55 01 76 Fax: (0 69) 5 96 71 23 Dr. Barbara Krebs

IFT Institut für Therapieforschung Parzivalstr. 25, 80804 München Tel.: (0 89) 36 08 01-0 Fax: (0 89) 36 08 04-19 Dr. Gerhard Bühringen

Informationskreis Drogen-probleme e. V. Händelallee 7, 10557 BerlinTel.: (0 30) 3 91 22 88 Dr. med. Dietrich Kleiner

Nationale Kontakt- undInformationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) Albrecht-Achilles-Str. 65,10709 Berlin Tel.: (0 30) 8 91 40 19 Fax: (0 30) 8 93 40 14 Klaus Balke

Phönix-Haus für soziale Integration Gemeinnützige Gesellschaft mbH Kaiserstr. 1, 80801 München Postfach 44 04 47, 80753 München Tel.: (0 89) 33 47 11 Fax: (0 89) 39 46 98 Fritz Schwarzbäcker

Stiftung Integrationshilfe für ehe-mals Drogenabhängige e. V. - Marianne von Weizsäcker Fonds - Westring 2, 59065 Hamm Postfach 13 69, 59003 Hamm Tel.: (0 23 81) 90 15-30 und -37 Fax: (0 23 81) 1 53 31 Rita Hornung

Deutsche Gesellschaft für TechnischeZusammenarbeitOrganisationseinheit 4250 Postfach 518065276 Eschenbach

Kreditanstalt für WiederaufbauPostfach 1111460046 Frankfurt

Seite 55

Bahn-Zentralstelle gegen dieAlkoholgefahren (BZAL) Karlstr. 4-6, 60329 Frankfurt Tel.: (0 69) 2 65-46 27 Fax: (0 69) 2 65-20 91 Dr. Erich Czischek

Bundesärztekammer -(Arbeitsgemeinschaft der DeutschenÄrztekammern) Herbert-Lewin-Str. 1, 50931 Köln Postfach 41 02 20, 50862 Köln Tel.: (02 21) 4 00 40 Fax: (02 21) 4 00 43 88

Bundeskriminalamt (BKA) Thaerstr. 11, 65193 Wiesbaden Postfach 18 20, 65008 Wiesbaden Tel.: (06 11) 55-1 Fax: (06 11) 55 21 41

Bundesministerium für wirtschaftlicheZusammenarbeit und Entwicklung - Referat 223 - Friedrich-Ebert-Allee 40, 53113 BonnTel.: (02 28) 53-50 Fax: (02 28) 53 52 02

Deutsche Gesellschaft für TechnischeZusammenarbeit Organisationseinheit 4250 Postfach 5180, 65726 EschbornTel.: (06 19 6) 79-0 Fax: (06 19 6) 79 11 15

Kreditanstalt für Wiederaufbau Postfach 11 11 41, 60046 Frankfurt/MainTel:. (0 69) 74 31 0Fax: (0 69) 74 31 29 44

Auswärtiges Amt Referat 301 - Koordinierung der inter-nationalen Zusammenarbeit imDrogenbereich Postfach 11 48, 53001 Bonn Tel.: (02 28) 71-32 88 Fax: (02 28) 71-30 91

Bundesministerium des Innern Drogenbeauftragter derBundesregierung: Parl. Staatssekr. Eduard Lintner, MdB Graurheindorfer Str. 198, 53117 Bonn Tel.: (02 28) 6 81-35 70 oder -37 50 Fax: (02 28) 6 81-43 99

Bundesministerium für Familie,Senioren, Frauen und Jugend Rochusstr. 8-10, 53123 Bonn Postfach, 53107 Bonn Tel.: (02 28) 9 30-3 Fax: (02 28) 9 30-22 21 Hans Peter Bergner

Bundesministerium für Gesundheit Am Probsthof 78 a, 53121 Bonn Postfach 71 02 08, 53108 Bonn Tel.: (02 28) 9 41-0 Fax: (02 28) 9 41-49 32 Parl. Staatssekr.Dr. Sabine Bergmann-Pohl, MdB Ref. 322: Betäubungsmittelrecht, Int. Suchtstoffragen Ref. 326: Drogen undSuchtmittelmißbrauch

Bundeszentrale für gesundheitlicheAufklärung (BZgA) Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln Postfach 91 01 51, 51071 Köln Tel.: (02 21) 89 92-0 Fax: (02 21) 8 99 23 00 Informationstelefon zurSuchtvorbeugung (02 21) 89 20 31 täglich von 10.00 - 22.00 Uhr

Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information(DIMDI) Weißhausstr. 27, 50939 Köln Postfach 42 05 80, 50899 Köln Tel.: (02 21) 47 42-1 Fax: (02 21) 41 14 29 Dr. Werner Stöber

Bundesinstitut für Arzneimittel undMedizinprodukte Seestr. 10-11, 13353 Berlin Tel.: (0 30) 45 48 32 61 Fax: (0 30) 45 48 31 95 Leiter: Prof. Dr. Alfred Hildebrandt, Pressesprecherin: Karin Günther

Archiv Für Sozialpolitik e. V. Brönnerstr. 9, 60313 FrankfurtPostfach 10 01 25, 60001 Frankfurt Tel.: (0 69) 29 67 97 Fax: (0 69) 28 91 81 Thomas Klinke

Archiv und Dokumentationszentrumfür Drogenliteratur ACHIDO e. V. c/o Universität Bremen, FB 8 Bibliothekstr., 28359 Bremen Postfach 33 04 40, 28334 Bremen Tel.: (04 21) 2 18-31 73 Fax: (04 21) 2 18-36 84 Frank Nolte

Ärztlicher Arbeitskreis Rauchen undGesundheit e. V. Postfach 12 44, 85379 Eching Tel.: (0 89) 3 16 25 25 Fax: (0 89) 31 87 34 49 Prof. Dr. med. F.-J. Wiebel

Bundesarbeitsgemeinschaft der FreienWohlfahrtspflege e. V. Franz-Lohe-Str. 17, 53129 Bonn Tel.: (02 28) 2 26-1 Fax: (02 28) 2 26-2 66 Markus Joisten

Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- undJugendschutz e. V. Haager Weg 44, 53127 Bonn Tel.: (02 28) 29 94 21 + 29 93 59 Fax: (02 28) 28 27 73 Ingrid Hillebrandt

Bundesvereinigung Gesundheit e. V. Heilsbachstr. 30, 53123 Bonn Tel.: (02 28) 9 87 27-0 Fax: (02 28) 6 42 00 24 Dr. Uwe Prümel-Philippsen

Daytop-Gesellschaft für sozialePlanung und Alternativen -Gemeinnützige Gesellschaft mbH Kaiserstr. 1, 80801 München Postfach 44 04 47, 80753 München Tel.: (0 89) 33 31 30 Fax: (0 89) 39 46 98 Fritz Schwarzbäcker

Seite 54

Behörden und Kammern S

onstige Organisationen

Leitsätze zum Beschluß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom9. März 1994 (sog. „Haschisch-Beschluß“)

1. a) Für den Umgang mit Drogen gelten die Schranken des Art. 2 Abs. 1 GG. Ein „Recht auf Rausch“, das diesen Beschränkungen entzogen wäre, gibtes nicht.

b) Die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes, die den unerlaubtenUmgang mit Cannabisprodukten mit Strafe bedrohen, sind im strafbe-wehrten Verbot am Maßstab des Art. 2 Abs. 1, in der angedrohten Freiheitsentziehung an Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG zu messen.

2. a) Bei der vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz geforderten Beurteilung der Eignung und Erforderlichkeit des gewählten Mittels zur Erreichung des erstrebten Zwecks sowie bei der in diesem Zusammenhang vorzunehmenden Einschätzung und Prognose der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit drohenden Gefahren steht dem Gesetzgeber ein Beurteilungsspielraum zu, welcher vom Bundesverfassungsgericht nur inbegrenztem Umfang überprüft werden kann.

Anhang

Page 57: Drogenbroschuere-ES

Deutsche AIDS-Hilfe e. V. (DAH) Dieffenbachstr. 33, 10967 Berlin Tel.: (0 30) 69 00 87-0 Fax: (0 30) 69 00 87 42 Dr. Gundula Barsch

Deutscher Verein fürGesundheitspflege e. V. (DVG) Senefelderstr. 15, 73760 Ostfildern Postfach 42 60, 73745 Ostfildern Tel.: (07 11) 41 30 75 Fax: (07 11) 41 50 04 Bernd Wöhner

Deutsches Zentralinstitut für sozialeFragen (DZI) (Archiv für Wohlfahrtspflege) Barnadottestr. 94, 14195 Berlin Tel.: (0 30) 83 90 01-0 oder -13(Bibliothek) Fax: (0 30) 8 31 47 50

Bibliothek Frankfurter Zentrum fürEßstörungen e. V. Hansaallee 18, 60322 Frankfurt Tel.: (0 69) 55 01 76 Fax: (0 69) 5 96 71 23 Dr. Barbara Krebs

IFT Institut für Therapieforschung Parzivalstr. 25, 80804 München Tel.: (0 89) 36 08 01-0 Fax: (0 89) 36 08 04-19 Dr. Gerhard Bühringen

Informationskreis Drogen-probleme e. V. Händelallee 7, 10557 BerlinTel.: (0 30) 3 91 22 88 Dr. med. Dietrich Kleiner

Nationale Kontakt- undInformationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) Albrecht-Achilles-Str. 65,10709 Berlin Tel.: (0 30) 8 91 40 19 Fax: (0 30) 8 93 40 14 Klaus Balke

Phönix-Haus für soziale Integration Gemeinnützige Gesellschaft mbH Kaiserstr. 1, 80801 München Postfach 44 04 47, 80753 München Tel.: (0 89) 33 47 11 Fax: (0 89) 39 46 98 Fritz Schwarzbäcker

Stiftung Integrationshilfe für ehe-mals Drogenabhängige e. V. - Marianne von Weizsäcker Fonds - Westring 2, 59065 Hamm Postfach 13 69, 59003 Hamm Tel.: (0 23 81) 90 15-30 und -37 Fax: (0 23 81) 1 53 31 Rita Hornung

Deutsche Gesellschaft für TechnischeZusammenarbeitOrganisationseinheit 4250 Postfach 518065276 Eschenbach

Kreditanstalt für WiederaufbauPostfach 1111460046 Frankfurt

Seite 55

Bahn-Zentralstelle gegen dieAlkoholgefahren (BZAL) Karlstr. 4-6, 60329 Frankfurt Tel.: (0 69) 2 65-46 27 Fax: (0 69) 2 65-20 91 Dr. Erich Czischek

Bundesärztekammer -(Arbeitsgemeinschaft der DeutschenÄrztekammern) Herbert-Lewin-Str. 1, 50931 Köln Postfach 41 02 20, 50862 Köln Tel.: (02 21) 4 00 40 Fax: (02 21) 4 00 43 88

Bundeskriminalamt (BKA) Thaerstr. 11, 65193 Wiesbaden Postfach 18 20, 65008 Wiesbaden Tel.: (06 11) 55-1 Fax: (06 11) 55 21 41

Bundesministerium für wirtschaftlicheZusammenarbeit und Entwicklung - Referat 223 - Friedrich-Ebert-Allee 40, 53113 BonnTel.: (02 28) 53-50 Fax: (02 28) 53 52 02

Deutsche Gesellschaft für TechnischeZusammenarbeit Organisationseinheit 4250 Postfach 5180, 65726 EschbornTel.: (06 19 6) 79-0 Fax: (06 19 6) 79 11 15

Kreditanstalt für Wiederaufbau Postfach 11 11 41, 60046 Frankfurt/MainTel:. (0 69) 74 31 0Fax: (0 69) 74 31 29 44

Auswärtiges Amt Referat 301 - Koordinierung der inter-nationalen Zusammenarbeit imDrogenbereich Postfach 11 48, 53001 Bonn Tel.: (02 28) 71-32 88 Fax: (02 28) 71-30 91

Bundesministerium des Innern Drogenbeauftragter derBundesregierung: Parl. Staatssekr. Eduard Lintner, MdB Graurheindorfer Str. 198, 53117 Bonn Tel.: (02 28) 6 81-35 70 oder -37 50 Fax: (02 28) 6 81-43 99

Bundesministerium für Familie,Senioren, Frauen und Jugend Rochusstr. 8-10, 53123 Bonn Postfach, 53107 Bonn Tel.: (02 28) 9 30-3 Fax: (02 28) 9 30-22 21 Hans Peter Bergner

Bundesministerium für Gesundheit Am Probsthof 78 a, 53121 Bonn Postfach 71 02 08, 53108 Bonn Tel.: (02 28) 9 41-0 Fax: (02 28) 9 41-49 32 Parl. Staatssekr.Dr. Sabine Bergmann-Pohl, MdB Ref. 322: Betäubungsmittelrecht, Int. Suchtstoffragen Ref. 326: Drogen undSuchtmittelmißbrauch

Bundeszentrale für gesundheitlicheAufklärung (BZgA) Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln Postfach 91 01 51, 51071 Köln Tel.: (02 21) 89 92-0 Fax: (02 21) 8 99 23 00 Informationstelefon zurSuchtvorbeugung (02 21) 89 20 31 täglich von 10.00 - 22.00 Uhr

Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information(DIMDI) Weißhausstr. 27, 50939 Köln Postfach 42 05 80, 50899 Köln Tel.: (02 21) 47 42-1 Fax: (02 21) 41 14 29 Dr. Werner Stöber

Bundesinstitut für Arzneimittel undMedizinprodukte Seestr. 10-11, 13353 Berlin Tel.: (0 30) 45 48 32 61 Fax: (0 30) 45 48 31 95 Leiter: Prof. Dr. Alfred Hildebrandt, Pressesprecherin: Karin Günther

Archiv Für Sozialpolitik e. V. Brönnerstr. 9, 60313 FrankfurtPostfach 10 01 25, 60001 Frankfurt Tel.: (0 69) 29 67 97 Fax: (0 69) 28 91 81 Thomas Klinke

Archiv und Dokumentationszentrumfür Drogenliteratur ACHIDO e. V. c/o Universität Bremen, FB 8 Bibliothekstr., 28359 Bremen Postfach 33 04 40, 28334 Bremen Tel.: (04 21) 2 18-31 73 Fax: (04 21) 2 18-36 84 Frank Nolte

Ärztlicher Arbeitskreis Rauchen undGesundheit e. V. Postfach 12 44, 85379 Eching Tel.: (0 89) 3 16 25 25 Fax: (0 89) 31 87 34 49 Prof. Dr. med. F.-J. Wiebel

Bundesarbeitsgemeinschaft der FreienWohlfahrtspflege e. V. Franz-Lohe-Str. 17, 53129 Bonn Tel.: (02 28) 2 26-1 Fax: (02 28) 2 26-2 66 Markus Joisten

Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- undJugendschutz e. V. Haager Weg 44, 53127 Bonn Tel.: (02 28) 29 94 21 + 29 93 59 Fax: (02 28) 28 27 73 Ingrid Hillebrandt

Bundesvereinigung Gesundheit e. V. Heilsbachstr. 30, 53123 Bonn Tel.: (02 28) 9 87 27-0 Fax: (02 28) 6 42 00 24 Dr. Uwe Prümel-Philippsen

Daytop-Gesellschaft für sozialePlanung und Alternativen -Gemeinnützige Gesellschaft mbH Kaiserstr. 1, 80801 München Postfach 44 04 47, 80753 München Tel.: (0 89) 33 31 30 Fax: (0 89) 39 46 98 Fritz Schwarzbäcker

Seite 54

Behörden und Kammern S

onstige Organisationen

Leitsätze zum Beschluß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom9. März 1994 (sog. „Haschisch-Beschluß“)

1. a) Für den Umgang mit Drogen gelten die Schranken des Art. 2 Abs. 1 GG. Ein „Recht auf Rausch“, das diesen Beschränkungen entzogen wäre, gibtes nicht.

b) Die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes, die den unerlaubtenUmgang mit Cannabisprodukten mit Strafe bedrohen, sind im strafbe-wehrten Verbot am Maßstab des Art. 2 Abs. 1, in der angedrohten Freiheitsentziehung an Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG zu messen.

2. a) Bei der vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz geforderten Beurteilung der Eignung und Erforderlichkeit des gewählten Mittels zur Erreichung des erstrebten Zwecks sowie bei der in diesem Zusammenhang vorzunehmenden Einschätzung und Prognose der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit drohenden Gefahren steht dem Gesetzgeber ein Beurteilungsspielraum zu, welcher vom Bundesverfassungsgericht nur inbegrenztem Umfang überprüft werden kann.

Anhang

Page 58: Drogenbroschuere-ES

Seite 58

b) Bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht sowie der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe muß die Grenze der Zumutbarkeit für die Adressatendes Verbots gewahrt werden (Übermaßverbot oder Verhältnis-mäßigkeit im engeren Sinne). Die Prüfung an diesem Maßstab kann dazu führen, daß ein an sich geeignetes und erforderliches Mittel des Rechtsgüterschutzes nicht angewandt werden darf, weil die davon ausgehenden Beeinträchtigungen der Grundrechte des Betroffenen den Zuwachs an Rechtsgüterschutz deutlich überwiegen, so daß der Einsatz des Schutzmittels als unangemessen erscheint.

3. Soweit die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes Verhaltensweisen mit Strafe bedrohen, die ausschließlich den gele-gentlichen Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabisproduktenvorbereiten und nicht mit einer Fremdgefährdung verbunden sind, verstoßen sie deshalb nicht gegen das Übermaßverbot, weil der Gesetzgeber es den Strafverfolgungsorganen ermöglicht, durch das Absehen von Strafe (vgl. § 29 Abs. 5 BtMG) oder Strafverfolgung (vgl. §§ 153 ff. StPO, § 31a BtMG) einem geringen individuellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat Rechnung zu tragen. In diesen Fällen werden die Strafverfolgungsorgane nach dem Übermaßverbot von der Verfolgung der in § 31a BtMG bezeichneten Straftaten grundsätzlich abzusehen haben.

4. Der Gleichheitssatz gebietet nicht, alle potentiell gleich schädli-chen Drogen gleichermaßen zu verbieten oder zuzulassen. Der Gesetzgeber konnte ohne Verfassungsverstoß den Umgang mit Cannabisprodukten einerseits, mit Alkohol oder Nikotin andererseitsunterschiedlich regeln.

Unsere Demokratie braucht infor-mierte Bürgerinnen und Bürger.Aufgabe des Presse- und Informa-tionsamtes ist es, durch In-formationen über die Politik der Bundesregierung hierzu einen Beitrag zu leisten, denn

■ wer informiert ist, kann Politik besser beurteilen und mitgestalten,

■ wer seine Rechte, Pflichtenund Möglichkeiten kennt, kann seine Chancen nutzen und im Miteinander Verant-wortung für andere überneh-men.

Information aus erster Hand überdie Politik der Bundesregierung,das ist unsere Aufgabe. Wenn Sie mehr wissen wollen,schreiben Sie an das

■ Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,53105 Bonn

oder an das

■ Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,Außenstelle Berlin,Postfach 110161, 10831 Berlin

Informationen über die Politikder Bundesregierung sowiePublikationen des Presse- undInformationsamtes der Bundes-regierung können Sie auch abru-fen über

■ Internet http://www.bundesregierung.de

■ T-Online Bundesregierung#

■ CompuServeDeutschland InfoForum: go infogermany

■ Tel. (rund um die Uhr)01805 · 22- 1996 allgemein,- 1999 Euro-Infoline

■ Fax01805 · 22-1997

Page 59: Drogenbroschuere-ES

Seite 58

b) Bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht sowie der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe muß die Grenze der Zumutbarkeit für die Adressatendes Verbots gewahrt werden (Übermaßverbot oder Verhältnis-mäßigkeit im engeren Sinne). Die Prüfung an diesem Maßstab kann dazu führen, daß ein an sich geeignetes und erforderliches Mittel des Rechtsgüterschutzes nicht angewandt werden darf, weil die davon ausgehenden Beeinträchtigungen der Grundrechte des Betroffenen den Zuwachs an Rechtsgüterschutz deutlich überwiegen, so daß der Einsatz des Schutzmittels als unangemessen erscheint.

3. Soweit die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes Verhaltensweisen mit Strafe bedrohen, die ausschließlich den gele-gentlichen Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabisproduktenvorbereiten und nicht mit einer Fremdgefährdung verbunden sind, verstoßen sie deshalb nicht gegen das Übermaßverbot, weil der Gesetzgeber es den Strafverfolgungsorganen ermöglicht, durch das Absehen von Strafe (vgl. § 29 Abs. 5 BtMG) oder Strafverfolgung (vgl. §§ 153 ff. StPO, § 31a BtMG) einem geringen individuellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat Rechnung zu tragen. In diesen Fällen werden die Strafverfolgungsorgane nach dem Übermaßverbot von der Verfolgung der in § 31a BtMG bezeichneten Straftaten grundsätzlich abzusehen haben.

4. Der Gleichheitssatz gebietet nicht, alle potentiell gleich schädli-chen Drogen gleichermaßen zu verbieten oder zuzulassen. Der Gesetzgeber konnte ohne Verfassungsverstoß den Umgang mit Cannabisprodukten einerseits, mit Alkohol oder Nikotin andererseitsunterschiedlich regeln.

Unsere Demokratie braucht infor-mierte Bürgerinnen und Bürger.Aufgabe des Presse- und Informa-tionsamtes ist es, durch In-formationen über die Politik der Bundesregierung hierzu einen Beitrag zu leisten, denn

■ wer informiert ist, kann Politik besser beurteilen und mitgestalten,

■ wer seine Rechte, Pflichtenund Möglichkeiten kennt, kann seine Chancen nutzen und im Miteinander Verant-wortung für andere überneh-men.

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■ Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,53105 Bonn

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Reihe Politik- InformationenISSN: 0177-3291

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