Druck Zeitung Büsinger Beobachter Nr. 2 Innenseite V4

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anderen Deutschen gegenüber! Sie führen ledig- lich (wenn auch nicht immer bewusst) den Dienst-Auftrag der Alliierten aus (laut Konrad Adenauer, s. o.). Die Einordnung, ob Hochverrä- ter oder Terroristen gegenüber dem Deutschen Volk, sei Ihnen überlassen. Nach dem Zusam- menbruch des „BRD“-Systems werden Schand- taten wahrscheinlich sowieso gesühnt werden. Was oder wen wollen Sie am 27. März 2011 also wählen? Haben diejenigen, die ge- wählt werden wollen, Sie über das bereits be- schriebene informiert/aufgeklärt? Vermutlich nicht. Inzwischen machen sich schon weit mehr Menschen aus aller Welt über die Reichsdeutsche Exklave „Büsingen am Hochrhein“ so ihre Ge- danken und Feststellungen, als Büsingen Ein- wohner hat. Gerade in diesem Umstand scheint aber das wirkliche „Problem“ für gewisse Kreise der „BRD“ zu liegen, die wohl befürchten müs- sen, dass der Gedanke der Freiheit und Unabhän- gigkeit auch auf die Büsinger übergreift. Tatsache ist, dass Büsingen noch nie ter- ritorial wie auch hoheitsrechtlich zur „Bundesre- publik Deutschland“ gehört hat. Die Deutschen Länder wurden bekannter- massen mit dem „Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30.01.1934 aufgehoben. Die Ex- klave „Büsingen am Oberrhein“ gehörte somit ab 1934 keinem Reichsland mehr an, sondern war territorialer Bestandteil des Deutschen und später Grossdeutschen Reichs (ab 1943). Mit Beginn der Besetzung des Grossdeutschen Reichs nach der Niederringung am 8. Mai 1945 wurde das Grossdeutsche Reich in Militärverwaltungszonen durch die Siegermächte aufgeteilt. Die Grenzzie- hung dieser Verwaltungszonen wurde zwar ent- lang der ehemaligen Ländergrenzen von 1934 durch die Besatzer bestimmt, die alten „Reichs- länder“ wurden dadurch aber nicht wieder ins Leben gerufen, auch wenn die durch die Besatzer nach dem 8. Mai 1945 neu geschaffenen „Bun- desländer“ die alten Namen erhielten. Wohlge- merkt die „Bundesländer“ wurden nur auf dem durch Amerikaner, Engländer und Franzosen be - setzten Reichsgebiet und auch nur durch diese und ihre handverlesenen deutschen Mitläufer nach den „politischen Säuberungen“ (sog. Entna- zifizierung) errichtet! Das damalige Besatzer- recht/Kriegsrecht gilt übrigens auch heute noch. Das von den Franzosen besetzte Baden erhielt seine Landesverfassung erst am 18.05.1947. Die Reichsexklave „Büsingen am Oberrhein“ war seit November 1945 schon gar nicht mehr von den Franzosen besetzt. Wann also soll sich Büsingen den Be- satzern freiwillig wieder unterworfen haben? Wann ist Büsingen gem. Art. 23 Grundgesetz für die BRD (alte Fassung) dem Geltungsbe- reich des Grundgesetzes beigetreten? Die Besatzungsmacht Frankreich hatte sich schon nach 7 Monaten (völkerrechtswidri- ger) Besetzung Büsingens wieder aus der vom schweizerischen Hoheitsgebiet vollständig um- schlossenen Enklave verzogen, weil ihr wohl der massive Völkerrechtsbruch ihrer Handlung durch die Schweiz bewusst gemacht geworden war. Und weil es nie einen Beitritt der reichsdeutschen Exklave „Büsingen am Ober- rhein“ zu irgendeinem Bundesland der Besat- zer-„BRD“ gegeben hat, treten jetzt die boh- renden Fragen auf, die bisher durch das Lug- und-Trug-Gebilde „BRD“ noch unterdrückt und vertuscht werden konnten. Deshalb wer- den wohl jetzt die „BRD“-Schwadronen losge- schickt, um Büsingen wieder auf „Linie“ zu brin- gen. Am treffendsten kann man deshalb die Situation Büsingens als eine freiwilli ge Unter - werfun g (Sklaverei) ohne Rechts grundla ge bezeichnen. Wer das allerdin gs nicht glauben ma g, sollte sich Gewissheit verschaffen und Bür ger - meister sowie Gemeinderat Rede und Antwort stehen lassen, bevor er ir gend etwas wählen geht! (Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Schlächter selber.) „Büsingen am Oberrhein“, das schon seit dem 8. November 1945 nicht mehr von Franzosen besetzt war, gehört demzufolge nach wie vor territorial wie hoheitsrechtlich zum Deutschen/Grossdeutschen Reich aber keinesfalls zur „BRD“, die selbst mit Lö- schung des Art. 23 Grundgesetz für die BRD (territorialer Geltungsbereich) durch die Sie- germächte des Zweiten Weltkrieges im Jahre 1990 de jure erloschen ist. Durch den Verlust des territorialen Geltungsbereiches wurde ebenfalls Art. 133 GG unwirksam, so dass sich die „BRD“ nicht einmal mehr als Rechtsnach- folger (und Vollstrecker) der alliierten Mili- tärverwaltungen aufspielen dürfte, weil ihr jetzt die gesetzlichen hoheitlich-/territorialen Befugnisse fehlen. Offene Willkür, Terror und Hochverrat am Deutschen Volk sind deshalb 2/4 seit 1990 bezeichnend für Handlungen einer unter „BRD“ firmierenden Polit-Mafia. Abschliessend noch ein paar Auszüge aus dem irrsinnigen Gesetzeswust des „BRD“-Gebil- des der alliierten Siegermächte: Wahlgesetz für die Landestagswahlen in Baden-Württemberg (LWG) § 42 Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen (1) Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel 1. nicht amtlich hergestellt oder für einen anderen Wahlkreis gültig ist, … Ein staatliches Amt bzw. Amtlichkeit setzt territoriale Hoheitsrechte voraus. Wie wol- len die „BRD“-Dienststellen nach Verlust des Art. 23 GG ihren territorialen Hoheitsbereich be- gründen? Darüber hinaus gibt es im „BRD“-Sys- tem keine Ämter sondern offiziell nur „Dienst- stellen“. Ein „BRD“-Bediensteter besitzt weder einen Amtsausweis noch ein Amtssiegel zur Aus- übung von Hoheitsbefugnissen. Alles nur Lug und Trug. Ihre Stimme ist gem. § 42 Abs. 1 Ziff. 1. von vorn herein ungül- tig, da es gar keine amtlich hergestellten Stimm- zettel gibt. Strafgesetzbuch (StGB) vom 15.05.1871: § 107a Wahlfälschung (1) Wer unbe fu gt wählt oder sonst ein unrichti- ges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hierbei handelt es sich im Gegensatz zu o. g. baden-württembergischem Besatzer-/ bzw. Besatzernachfolgerrecht um altes Reichsrecht. Selbst wenn die „BRD“ irgendwann nicht mehr existieren sollte, und alle aus Besatzungszeit stammenden Gesetzestexte nicht mehr gelten sollten, wird dieses Gesetz immer noch Gültig- keit besitzen. Wie wollen Sie Ihre Wahl-Befugnis er- klären, wenn nicht einmal belegt ist, ob und wann Büsingen dem Besatzerland Baden-Würt- temberg beigetreten ist, Sie aber die Reichsange- hörigkeit gem. Reichs- und Staatsangehörigkeits- gesetz vom 22.07.1913 (RuStAG, RGBl. S. 583) besitzen? Erstellt: 22.3.2011 W.H. Der grenznahe Finanzskandal: Sind die seit 60 Jahren freiwillig eingezahlten Steuergelder aus Büsingen in Singen si- cher angelegt? Wurden Sie vom Finanzamt Singen schon infor- miert, dass Sie keine Steuern mehr bezahlen müs- sen? Nein? Eigentlich nicht verwunderlich, denn das BRD-Polit- und Korruptionssystem lebte bisher mit Ihrem Geld bis anhin nicht schlecht... Trotzdem ha- ben wir das Finanzamt Singen informiert, und ihr Bürgermeister weiss auch darüber Bescheid. Wird er von der BRD erpresst, weil er Sie bis jetzt noch nicht über die Steuerfreiheit von Büsingen infor- miert hatte? Hängen die Brände in Büsingen damit zusammen, dass die BRD keine Steueroase in Bü- singen will, und dass Büsingen frei von Besatzungs- zwängen wird? Auch Heribert Kempen hat „eindrückliche“ Erfah- rungen mit der Sparkasse Singen machen müssen, von denen er auf seiner Internetseite http://www.spass-kasse-singen-radolfzell.com/ berichtet. Als unbescholtener Bauunternehmer und rechtschaf- fener Bürger warnt er jeden Deutschen und Schwei- zer, sich vor dieser Kasse nicht übers Ohr hauen zu lassen. Heribert Kempens Konten wurden plötzlich grundlos von der Sparkasse Singen-Radolfszell ge- sperrt, was zu einer Blockierung eines Bauauftrages und später zu seinem Bankrott und zu Arbeitsplatz- verlusten seiner Firma führte. Heribert Kempen kämpft bis heute gegen diesen BRD-Polit- und Rechtswillkür-Systemsumpf an, der wegen fehlen- der Verfassung, Parteiendiktatur, fehlender Demo- kratie-und Menschenrechten im Verwaltungsgebiet BRD, und wegen dem Fehlen eines Friedensvertra- ges in Deutschland erst recht diese Zustände in den letzten Jahrzehnten ermöglicht hatte. Denken Sie, das Geld, dass Sie auf das Finanzamt Singen einzahlen oder dort anlegen, werde zweck- bestimmt eingesetzt? Denken Sie, dass wenn die BRD souverän wäre, dass deutsche Soldaten dann wirklich jemals für die Amerikaner und wegen des Nato-Bündnisses je nach Afghanistan geschickt worden wären? Denken Sie, dass das kleine Büsingen wirklich „nichts“ machen könne, um die Gesamtlage in der kriminellen Organisation „BRD“ zu beheben? Denken Sie, dass man als Selbstverwaltung keine eigenen Gesetze und Bauvorhaben beschliessen könne, keine Botschafter in die Schweiz und BRD schicken könne, sowie eigene Finanzpolitik betrei- ben dürfe, bei der einem niemand drein reden kann? Bitte WACHEN SIE ENDLICH AUF! Eine Selbstverwaltung kann alles umsetzen, wozu unfähige BRD-Politiker nicht einmal nach 5 Jahren in der Lage wären... Niemand redet Ihnen mehr rein. 3/4

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anderen Deutschen gegenüber! Sie führen ledig-lich (wenn auch nicht immer bewusst) denDienst-Auftrag der Alliierten aus (laut KonradAdenauer, s. o.). Die Einordnung, ob Hochverrä-ter oder Terroristen gegenüber dem DeutschenVolk, sei Ihnen überlassen. Nach dem Zusam-menbruch des „BRD“-Systems werden Schand-taten wahrscheinlich sowieso gesühnt werden.

Was oder wen wollen Sie am 27. März

2011 also wählen? Haben diejenigen, die ge-

wählt werden wollen, Sie über das bereits be-

schriebene informiert/aufgeklärt? Vermutlichnicht.

Inzwischen machen sich schon weit mehrMenschen aus aller Welt über die ReichsdeutscheExklave „Büsingen am Hochrhein“ so ihre Ge-danken und Feststellungen, als Büsingen Ein-wohner hat. Gerade in diesem Umstand scheintaber das wirkliche „Problem“ für gewisse Kreiseder „BRD“ zu liegen, die wohl befürchten müs-sen, dass der Gedanke der Freiheit und Unabhän-gigkeit auch auf die Büsinger übergreift.

Tatsache ist, dass Büsingen noch nie ter-ritorial wie auch hoheitsrechtlich zur „Bundesre-publik Deutschland“ gehört hat.

Die Deutschen Länder wurden bekannter-massen mit dem „Gesetz über den Neuaufbaudes Reichs vom 30.01.1934 aufgehoben. Die Ex-klave „Büsingen am Oberrhein“ gehörte somit ab1934 keinem Reichsland mehr an, sondern warterritorialer Bestandteil des Deutschen und späterGrossdeutschen Reichs (ab 1943). Mit Beginnder Besetzung des Grossdeutschen Reichs nachder Niederringung am 8. Mai 1945 wurde dasGrossdeutsche Reich in Militärverwaltungszonendurch die Siegermächte aufgeteilt. Die Grenzzie-hung dieser Verwaltungszonen wurde zwar ent-lang der ehemaligen Ländergrenzen von 1934durch die Besatzer bestimmt, die alten „Reichs-länder“ wurden dadurch aber nicht wieder insLeben gerufen, auch wenn die durch die Besatzernach dem 8. Mai 1945 neu geschaffenen „Bun-desländer“ die alten Namen erhielten. Wohlge-merkt die „Bundesländer“ wurden nur auf demdurch Amerikaner, Engländer und Franzosen be-setzten Reichsgebiet und auch nur durch dieseund ihre handverlesenen deutschen Mitläufernach den „politischen Säuberungen“ (sog. Entna-zifizierung) errichtet! Das damalige Besatzer-recht/Kriegsrecht gilt übrigens auch heute noch.

Das von den Franzosen besetzte Badenerhielt seine Landesverfassung erst am18.05.1947. Die Reichsexklave „Büsingen am

Oberrhein“ war seit November 1945 schon garnicht mehr von den Franzosen besetzt.

Wann also soll sich Büsingen den Be-

satzern freiwillig wieder unterworfen haben?

Wann ist Büsingen gem. Art. 23 Grundgesetz

für die BRD (alte Fassung) dem Geltungsbe-

reich des Grundgesetzes beigetreten?

Die Besatzungsmacht Frankreich hattesich schon nach 7 Monaten (völkerrechtswidri-ger) Besetzung Büsingens wieder aus der vomschweizerischen Hoheitsgebiet vollständig um-schlossenen Enklave verzogen, weil ihr wohl dermassive Völkerrechtsbruch ihrer Handlung durchdie Schweiz bewusst gemacht geworden war.

Und weil es nie einen Beitritt der

reichsdeutschen Exklave „Büsingen am Ober-

rhein“ zu irgendeinem Bundesland der Besat-

zer-„BRD“ gegeben hat, treten jetzt die boh-

renden Fragen auf, die bisher durch das Lug-

und-Trug-Gebilde „BRD“ noch unterdrückt

und vertuscht werden konnten. Deshalb wer-den wohl jetzt die „BRD“-Schwadronen losge-schickt, um Büsingen wieder auf „Linie“ zu brin-gen.

Am treffendsten kann man deshalb die

Situation Büsingens als eine freiwillige Unter-

werfung (Sklaverei) ohne Rechtsgrundlage

bezeichnen.

Wer das allerdings nicht glauben mag,

sollte sich Gewissheit verschaffen und Bürger-

meister sowie Gemeinderat Rede und Antwort

stehen lassen, bevor er irgend etwas wählen

geht! (Nur die dümmsten Kälber wählen ihreSchlächter selber.)

„Büsingen am Oberrhein“, das schon

seit dem 8. November 1945 nicht mehr von

Franzosen besetzt war, gehört demzufolge

nach wie vor territorial wie hoheitsrechtlich

zum Deutschen/Grossdeutschen Reich aber

keinesfalls zur „BRD“, die selbst mit Lö-

schung des Art. 23 Grundgesetz für die BRD

(territorialer Geltungsbereich) durch die Sie-

germächte des Zweiten Weltkrieges im Jahre

1990 de jure erloschen ist. Durch den Verlust

des territorialen Geltungsbereiches wurde

ebenfalls Art. 133 GG unwirksam, so dass sich

die „BRD“ nicht einmal mehr als Rechtsnach-

folger (und Vollstrecker) der alliierten Mili-

tärverwaltungen aufspielen dürfte, weil ihr

jetzt die gesetzlichen hoheitlich-/territorialen

Befugnisse fehlen. Offene Willkür, Terror und

Hochverrat am Deutschen Volk sind deshalb

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seit 1990 bezeichnend für Handlungen einer

unter „BRD“ firmierenden Polit-Mafia.

Abschliessend noch ein paar Auszüge ausdem irrsinnigen Gesetzeswust des „BRD“-Gebil-des der alliierten Siegermächte:

Wahlgesetz für die Landestagswahlen

in Baden-Württemberg (LWG)

§ 42 Ungültige Stimmen, Zurückweisung von

Wahlbriefen

(1) Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel

1. nicht amtlich hergestellt oder für einen

anderen Wahlkreis gültig ist, …

Ein staatliches Amt bzw. Amtlichkeitsetzt territoriale Hoheitsrechte voraus. Wie wol-len die „BRD“-Dienststellen nach Verlust desArt. 23 GG ihren territorialen Hoheitsbereich be-gründen? Darüber hinaus gibt es im „BRD“-Sys-tem keine Ämter sondern offiziell nur „Dienst-stellen“. Ein „BRD“-Bediensteter besitzt wedereinen Amtsausweis noch ein Amtssiegel zur Aus-übung von Hoheitsbefugnissen.

Alles nur Lug und Trug. Ihre Stimme istgem. § 42 Abs. 1 Ziff. 1. von vorn herein ungül-tig, da es gar keine amtlich hergestellten Stimm-zettel gibt.

Strafgesetzbuch (StGB) vom

15.05.1871:

§ 107a Wahlfälschung

(1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichti-

ges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das

Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis

zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hierbei handelt es sich im Gegensatz zuo. g. baden-württembergischem Besatzer-/ bzw.Besatzernachfolgerrecht um altes Reichsrecht.Selbst wenn die „BRD“ irgendwann nicht mehrexistieren sollte, und alle aus Besatzungszeitstammenden Gesetzestexte nicht mehr geltensollten, wird dieses Gesetz immer noch Gültig-keit besitzen.

Wie wollen Sie Ihre Wahl-Befugnis er-klären, wenn nicht einmal belegt ist, ob undwann Büsingen dem Besatzerland Baden-Würt-temberg beigetreten ist, Sie aber die Reichsange-hörigkeit gem. Reichs- und Staatsangehörigkeits-gesetz vom 22.07.1913 (RuStAG, RGBl. S. 583)besitzen?

Erstellt: 22.3.2011 W.H.

Der grenznahe Finanzskandal: Sind die

seit 60 Jahren freiwillig eingezahlten

Steuergelder aus Büsingen in Singen si-

cher angelegt?

Wurden Sie vom Finanzamt Singen schon infor-miert, dass Sie keine Steuern mehr bezahlen müs-sen? Nein? Eigentlich nicht verwunderlich, denn dasBRD-Polit- und Korruptionssystem lebte bisher mitIhrem Geld bis anhin nicht schlecht... Trotzdem ha-ben wir das Finanzamt Singen informiert, und ihrBürgermeister weiss auch darüber Bescheid. Wird ervon der BRD erpresst, weil er Sie bis jetzt nochnicht über die Steuerfreiheit von Büsingen infor-miert hatte? Hängen die Brände in Büsingen damitzusammen, dass die BRD keine Steueroase in Bü-singen will, und dass Büsingen frei von Besatzungs-zwängen wird? Auch Heribert Kempen hat „eindrückliche“ Erfah-rungen mit der Sparkasse Singen machen müssen,von denen er auf seiner Internetseite http://www.spass-kasse-singen-radolfzell.com/

berichtet.

Als unbescholtener Bauunternehmer und rechtschaf-fener Bürger warnt er jeden Deutschen und Schwei-zer, sich vor dieser Kasse nicht übers Ohr hauen zulassen. Heribert Kempens Konten wurden plötzlichgrundlos von der Sparkasse Singen-Radolfszell ge-sperrt, was zu einer Blockierung eines Bauauftragesund später zu seinem Bankrott und zu Arbeitsplatz-verlusten seiner Firma führte. Heribert Kempenkämpft bis heute gegen diesen BRD-Polit- undRechtswillkür-Systemsumpf an, der wegen fehlen-der Verfassung, Parteiendiktatur, fehlender Demo-kratie-und Menschenrechten im VerwaltungsgebietBRD, und wegen dem Fehlen eines Friedensvertra-ges in Deutschland erst recht diese Zustände in denletzten Jahrzehnten ermöglicht hatte.

Denken Sie, das Geld, dass Sie auf das FinanzamtSingen einzahlen oder dort anlegen, werde zweck-bestimmt eingesetzt? Denken Sie, dass wenn die BRD souverän wäre,dass deutsche Soldaten dann wirklich jemals für dieAmerikaner und wegen des Nato-Bündnisses jenach Afghanistan geschickt worden wären?Denken Sie, dass das kleine Büsingen wirklich„nichts“ machen könne, um die Gesamtlage in derkriminellen Organisation „BRD“ zu beheben? Denken Sie, dass man als Selbstverwaltung keineeigenen Gesetze und Bauvorhaben beschliessenkönne, keine Botschafter in die Schweiz und BRDschicken könne, sowie eigene Finanzpolitik betrei-ben dürfe, bei der einem niemand drein reden kann?

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