DRUCKSACHE G-11/134: Veräußerung von Streubesitz, Freiburger Stadtbau
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DRUCKSACHE G-11/134
B E S C H L U S S - V O R L A G E Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum IV/Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen
Herr Meier 5300 29.04.2011
Betreff: Veräußerung von Streubesitz h i e r : Aufhebung der Bindungswirkung aus dem Bürgerentscheid vom 12.11.2006 (Anträge von Junges Freiburg / DIE GRÜNEN, CDU und Freie Wähler) Beratungsfolge Sitzungstermin Öff. N.Ö. Empfehlung Beschluss 1. HA 02.05.2011 X X 2. GR 10.05.2011 X X
Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: ja - abgestimmt mit FSB Finanzielle Auswirkungen: ja - siehe Anlage
Beschlussantrag: Der Gemeinderat beschließt die Veräußerung von städtischen Immobilien im Streubesitz und Immobilien der FSB im Streubesitz entsprechend den Ausfüh-rungen unter Ziffer 3 der Drucksache G-11/134.
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Anlage Finanzielle Auswirkungen 1. Ausgangslage Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2011 / 2012 haben
die Fraktionen folgende Anträge gestellt:
Junges Freiburg / Verkauf von Streubesitz DIE GRÜNEN: CDU: Veräußerung von unwirtschaftlichem Streubesitz vorrangig
an Mieter und junge Freiburger Familien sowie Verkauf der Gaststätten "La Playa" und "St. Valentin"
SPD: Veräußerung von Streubesitz - ohne Mietwohnungen Freie Wähler: Verkauf von Streubesitz vorrangig an Eigennutzer
Zielsetzung der Anträge ist es, Mittel für die erforderliche Instandsetzung und
Instandhaltung städtischer Infrastruktur zu generieren. 2. Bestehende gemeinderätliche Beschlusslage Mit Bürgerentscheid vom 12.11.2006 wurde entschieden, dass die Stadt Freiburg
Eigentümerin der FSB und der städtischen Wohnungen bleibt. Die Entscheidung bewirkt, dass die Stadt keinerlei Veräußerungen aus ihrem eigenen Wohnungs-bestand vornehmen konnte. Anteilsverkäufe an der FSB, also auch Verkäufe aus dem Wohnungsbestand der FSB einschließlich Mieteprivatisierung waren ausge-schlossen. Auf die Drucksache G-06/199 wird verwiesen.
Die engere Bindungswirkung des Bürgerentscheides vom 12.11.2006 endete
nach Ablauf von drei Jahren. Gemäß § 21 Abs. 7 Gemeindeordnung (GemO) kommt dem Bürgerentscheid danach die Wirkung eines einfachen Gemeinde-ratsbeschlusses zu, d. h. die getroffene Entscheidung gilt solange weiter, bis sie der Gemeinderat ganz oder in Teilen ändert.
Mit Drucksache G-09/273 hat der Gemeinderat am 01.12.2009 dem Verkauf von
24 sanierungsbedürftigen leerstehenden Objekten aus dem eigenen sowie dem Bestand der Freiburger Stadtbau im Wege des Förderprogramms "Reihenhaus-programm im Bestand" für Haushalte mit niedrigem Einkommen zugestimmt. Die Hälfte der Verkaufserlöse waren für die Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und
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energetische Sanierungsmaßnahmen von Mietwohnungen zu verwenden. Damit
verbunden war keine grundsätzliche Aufhebung der oben dargestellten Bin-dungswirkung aus dem Bürgerentscheid mit der Wirkung eines Gemeinderatsbe-schlusses.
3. Vorschlag der Verwaltung Die Verwaltung greift die Vorschläge der Fraktionen und die Ergebnisse der
2. Lesung des Doppelhaushaltes 2011 / 2012 auf und schlägt vor, zur Haushalts-konsolidierung und zur Erwirtschaftung zweckgebundener Mittel für die Instand-haltung und Instandsetzung städtischer Infrastruktur die Veräußerung von städti-schem Streubesitz und von Streubesitz der FSB durch den Verkauf geeigneter Einzelimmobilien wieder aufzunehmen. Dabei gelten folgende Grundsätze:
(1) Soweit einzelne geeignete Objekte, z. B. Einfamilienhäuser, dabei in Gänze
an Mieter veräußert werden können, sollen die Mieter bei Abgabe eines wirtschaftlichen Angebotes vorrangig berücksichtigt werden.
(2) Nicht veräußert werden die Blockbestände mit 1.233 Wohneinheiten der
Stadt. Bei den städtischen Wohnimmobilienbeständen sind dies die Be-stände im Bereich der Nordstadt (Emmendinger Straße, Komturstraße), der Tellstraße, der Schwarzwaldstraße (Knopfhäuslesiedlung), Am Lindenwäld-le, Schönbergstraße, Klarastraße, Am Mettweg sowie Habsburgerstraße und Breisacher Hof. Bei den Wohnimmobilienbeständen der FSB handelt es sich ganz überwiegend um Blockbestand mit 7.988 Wohneinheiten schwerpunktmäßig in Weingarten, Haslach und Brühl-Beurbarung. Auch diese Blockbesitzbestände sollen nicht veräußert werden.
(3) Für den Bereich des Breisacher Hofs ist eine Neuentwicklung und Neuord-
nung des Gebietes vorgesehen. Diese wird dem Gemeinderat gesondert vorgestellt werden. Soweit im Rahmen der Neuordnung einzelne Objekte veräußert werden, wird ein gesonderter Beschluss des Gemeinderats oder des Hauptausschusses herbeigeführt werden.
(4) Die FSB, die nur einige wenige Streubesitzobjekte besitzt, wird dem Auf-
sichtsrat über das weitere Vorgehen im Herbst 2011 berichten und einen Beschlussvorschlag unterbreiten.
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Nach einer ersten Einschätzung kommen für den Verkauf von Streubesitz an - Wohnungen: 21 Objekte mit 115 Wohneinheiten
(geschätzter Wert: rund 9 Mio. Euro)
- Mischobjekten: 4 Objekte (geschätzter Wert: rund 1,8 Mio. Euro) - Gewerbeobjekten: 12 Objekte inkl. der beiden Gaststätten "St. Valentin" und "La Playa" (geschätzter Wert: rund 2,2 Mio. Euro)
in Betracht. Der geschätzte Wert dieser Objekte liegt bei insgesamt rund 13 Mio. Euro. Da
davon auszugehen ist, dass nicht alle Objekte zu einem wirtschaftlich akzeptab-len Preis vermarktet werden können, wird von Einnahmen von rund 11 Mio. Euro ausgegangen. Im Doppelhaushalt 2011 / 2012 könnten somit Einnahmen von 1 Mio. Euro in 2011 sowie jeweils 2,5 Mio. Euro in den Jahren 2012 bis 2015 eingeplant werden.
Der Verkauf dieses Streubesitzpaktes setzt voraus, dass der Liegenschaftsver-
waltung kurzfristig zusätzliche Personalressourcen im Umfang von voraussicht-lich 1,0-Stellen zur Verfügung gestellt werden.
4. Fortgang Die Verwaltung wird noch vor der Sommerpause dem Gemeinderat eine Über-
sicht über alle Streubesitzobjekte mit einer Bewertung vorlegen. Die FSB selbst verfügt nur über einige wenige Streubesitzobjekte, die sie in der
Herbst-Sitzung des Aufsichtsrates darstellen wird.
- Bürgermeisteramt -