E-Commerce Cross-Border Ein Update 2019 - MLL-News · E-Commerce Cross-Border –Ein Update 2019...
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E-Commerce Cross-Border – Ein Update 2019
28. August 2019
Maria-Urania Dovas, Michael Reinle, Max Mosing
Agenda
Widerrufsrecht DE und AT
Irreführende Produktbewertung
EU-Urheberrechtsrichtlinie
Amazon-Button-Lösung
Onlinebestellung ohne
Zahlungsabsicht
Know-How Richtlinie und E-
Commerce
Versandhandelsregelung CH
Uber-Taxi-Krieg AT
EU-weite Unterlassung bei
Markenverletzung
Update & Trends
Neues zum Widerrufsrecht – DE und AT
SSW Schneider Schiffer Weihermüller │ GEISTWERT Rechtsanwälte │ Meyerlustenberger Lachenal AG Rechtsanwälte
Entwicklungen im E-Commerce
Widerrufsrecht DE – BGH Urt. v. 3.7.2019 – VIII ZR 194/16
BGH: Online-Kauf einer Matratze trotz Entfernens der Schutzfolie
widerrufbar
Matratzen gehören nicht zu den in der EU-Verbraucher-RL genannten
Waren, deren Rückgabe aus Hygienegründen oder Gesundheitsschutz
ausgeschlossen ist.
Matratze war in versiegelter Schutzfolie geliefert worden
Hinweis auf vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei Öffnen der
Versiegelung in AGB
Vorinstanzen und EuGH: kein vom Widerrufsrecht ausgenommener Hygieneartikel (§ 312g II Nr. 3 BGB, Art. 16e Verbraucher-RL)
Erlöschen des Widerrufsrechts nur, wenn Ware nicht mehr verkehrsfähig
Vergleichbar mit Kleidung: Reinigung oder Desinfektion weiterhin möglich
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SSW Schneider Schiffer Weihermüller │ GEISTWERT Rechtsanwälte │ Meyerlustenberger Lachenal AG Rechtsanwälte
Entwicklungen im E-Commerce
Widerrufsrecht AT
Berechnung Rückerstattungsanspruch bei Rücktritt/ Widerruf bei
«Partnervermittlungsservice» (Oberster Gerichtshof 23.10.2018):
„Bei der Berechnung des aliquoten Abgeltungsbetrags ist auf den
Gesamtumfang der geschuldeten Leistung abzustellen und zu beurteilen,
ob dafür eine bestimmte Quantität (ein bestimmtes Volumen) oder die
Zeitkomponente maßgebend ist. Kommt es auf die Zeitkomponente an, so
ist der pro rata temporis-Grundsatz maßgebend.“
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Irreführende Produktbewertung
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Entwicklungen im E-Commerce
Irreführende Produktbewertung – OLG Frankfurt, Urteil vom
16.05.2019 - 6 U 14/19
Werbung mit einer Gesamtbewertung ist irreführend, wenn darin auch
Einzelbewertungen eingeflossen sind, die sich als «Belohnung» für die
Teilnahme an einem Gewinnspiel darstellen
Bewertungen in sozialen Netzwerken, veranlasst durch ein Gewinnspiel
Teilnehmer «liken» den Post und nehmen so an einem Gewinnspiel teil
Gesamtbewertung (einschließlich «Gewinnspiel-Likes») wurde auf einer
anderen Plattform angezeigt
Bewertungen seien nicht «objektive Äußerungen Dritter»
Zu Unrecht erzeugter Anschein der Objektivität ist irreführend
Nicht unerheblicher Teil der Bewertungen wurde abgegeben, um an dem
Gewinnspiel teilzunehmen
Unerheblich, dass ein bereits erworbenes Produkt beworben wurde
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Entwicklungen im E-Commerce
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https://unrating.wien.info
Alte Donau, bewertet von Maike F.
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Entwicklungen im E-Commerce
Irreführende Produktbewertung
Wie sieht die Rechtslage in Österreich aus?
«Schwarze Liste des UWG»: „Die Behauptung, dass ein Unternehmen
(einschließlich seiner Geschäftspraktiken) oder ein Produkt von einer
öffentlichen oder privaten Stelle bestätigt, gebilligt oder genehmigt worden
sei, obwohl dies nicht der Fall ist, oder das Aufstellen einer solchen
Behauptung, ohne dass den Bedingungen für die Bestätigung, Billigung
oder Genehmigung entsprochen wird.“
„Irreführung durch Unvollständigkeit“, nämlich, wenn keine Info über
Insentivierung der Bewertung.
„Mittäterschaft“ bei Falschbewertung bzw Rechtswidrigem
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EU-Urheberrechtsrichtlinie
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Entwicklungen im E-Commerce
EU-Urheberrechtsrichtlinie
Wichtiger Punkt für Online-Unternehmen Webdesign und -
Programmierung:
Faire Vergütung in Verwertungsverträgen mit Urhebern und
ausübenden Künstlern (Artikel 18)
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Urheber und ausübende
Künstler, die eine Lizenz- oder Übertragungsvereinbarung für ihre
ausschließlichen Rechte an der Verwertung ihrer Werke oder sonstigen
Schutzgegenstände abschließen, das Recht auf eine angemessene und
verhältnismäßige Vergütung haben.
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Geoblocking
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Entwicklungen im E-Commerce
Geoblocking Verbot
Durch die Geoblocking-VO wird die rechtliche Diskriminierungen von EU-
Ausländern verboten; kurz: es darf nicht verhindert werden, dass Kunden
aufgrund ihres Wohnsitzes in einem anderen Mitgliedstaat nicht so
einkaufen können, wie Kunden im Mitgliedstaat/ Liefergebiet des Anbieters.
Dennoch verbietet die Verordnung nicht, Liefergebiete zu beschränken,
soweit dies in nicht-diskriminierender Weise erfolgt.
Sprache als sachlicher «Diskriminierungsgrund»?
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Amazon-Button-Lösung
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Entwicklungen im E-Commerce
Amazon-Button-Lösung unzulässig - OLG München, Urt. v.
10.1.2019 – 29 U 1091/18
Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Amazon
Verstoß gegen Button-Lösung («zahlungspflichtig bestellen»), Fehlen der
ausdrücklichen Bestätigung des Verbrauchers
Verstoß gegen Verpflichtung, unmittelbar vor Bestellung über wesentliche
Eigenschaften und Gesamtpreis zu informieren, Vertragsschluss zu
«Tagesbedingungen»
Einrichtung der Shopping-App vor der ersten Nutzung des Dash-Buttons
genügt nicht
Verstoß gegen Verbot einseitiger Preis- und Leistungsänderungsrechte in
AGB
Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH anhängig
Amazon stellte nach dem Urteil die Verwendung der Dash-Buttons in DE ein
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Onlinebestellung ohne Zahlungsabsicht
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Entwicklungen im E-Commerce
Onlinebestellung ohne Zahlungsabsicht
BGer vom 30. August 2018
Über mehrere Jahre Kauf von Waren im Wert von mehreren Tausend CHF in
verschiedenen Online-Shops auf Rechnung ohne Zahlungsabsicht
Online-Unternehmen Zusammenarbeit mit Bonitätsprüfer / Inkasso-Unternehmen
Ablehnung von Bestellungen nach zahlreichen unbezahlten Rechnungen
Beschuldigter Eröffnung neuer Konten mit neuen Identitäten und E-Mail-Adressen sowie
Änderung der IP-Adresse
Strafantrag durch Bonitätsprüfer wegen Betruges
Betrugshandlung (Art. 146 StGB)
Einfache Täuschung nicht ausreichend
Arglistiges Vorgehen – Falsche Angaben im Wissen, dass Überprüfung der Angaben
unmöglich, unzumutbar oder durch Handlungen des Täters erschwert
Vorsichtsmassnahmen des Online-Betreibers mitentscheidend (Opfermitverantwortung)
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EU-Know-How Richtlinie
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Entwicklungen im E-Commerce
Know-How Richtlinie – Auswirkungen auf Unternehmen AT
Geschäftsgeheimnis in AT nach UWG (erweitert) geschützt
Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die
geheim ist, weil sie weder in ihrer Gesamtheit noch in der genauen Anordnung
und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die
üblicherweise mit dieser Art von Informationen zu tun haben, allgemein bekannt
noch ohne weiteres zugänglich ist,
von kommerziellem Wert ist, weil sie geheim ist, und
Gegenstand von den Umständen entsprechenden angemessenen
Geheimhaltungsmaßnahmen durch die Person ist, welche die rechtmäßige
Verfügungsgewalt über diese Informationen ausübt.
Technische und Organisatorische Maßnahmen nach DSGVO?!
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Entwicklungen im E-Commerce
Know-How Richtlinie – Auswirkungen auf Unternehmen DE
Geschäftsgeheimnis in DE sowohl weiterhin nach UWG als auch nach
dem GeschGehG (Geschäftsgeheimnisgesetz) geschützt
Verschulden (etwa Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit) ist nicht erforderlich
für Schadensersatz!
Verschärfte Haftung für Hersteller und in der Lieferkette
Weiterhin erlaubt: unabhängige Schöpfung, allgemeine Testfreiheit, Fair
Use, Rechte des BR, Whistleblowing
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Entwicklungen im E-Commerce
Know-How Richtlinie – Auswirkungen auf Unternehmen DE
Fazit:
gerichtsfeste Dokumentation des Werts und der Abhängigkeit von der
Vertraulichkeit; ggf. Bilanzierung des Werts
fortlaufende Dokumentation der Schutzmaßnahmen (u.a.
Geheimhaltungsvereinbarung, Verschlüsselung etc.)
eindeutige Rechte- und Verantwortungszuweisung für vertrauliche
Informationen in Verträgen (pauschale zweiseitige Vereinbarung hilft i.d.R.
nicht)
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Versandhandelsregelung CH
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Entwicklungen im E-Commerce
Neue Versandhandelsregelung CH
Neue Regelungen zum Versandhandel ab 1. Januar 2019 in Kraft
Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes und der Mehrwertsteuerrevision
Betrifft ausländische Online-Unternehmen, welche in die Schweiz liefern
Aktuelle Situation: Schweiz verzichtet auf Erhebung von Einfuhrsteuern,
wenn Steuerbetrag nicht grösser als CHF 5.00 – entscheidend ist einzelne
Sendung
Neu: Jahresumsatz von mindestens CHF 100‘000.00 führt ab 2019 zur
Steuerpflicht
Beginn der Steuerpflicht: Im Monat, in dem Limite erreicht wird, noch nicht –
erst im darauffolgenden Monat
Inlandsteuer auf allen folgenden Lieferungen
Dauer der Inlandsteuerpflicht
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Entwicklungen im E-Commerce
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Vignetten-Abzocke
durch (deutsche)
Privatunternehmen
Uber-Taxi-Krieg in AT
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Entwicklungen im E-Commerce
UBER-Taxi-Krieg in Österreich (UBER macht in AT Gewinne)
Oberster Gerichtshof 25.09.2018:
Nach dem klaren Wortlaut der Regelung für Mietwagenunternehmer muss
einer Aufnahme von Fahrgästen an einem beauftragten Abholort eine
beim Mietwagenunternehmer eingegangene Bestellung zugrunde liegen.
Die Entscheidung, ob die bestellte Mietwagenfahrt durchgeführt wird oder
nicht, muss vom Mietwagenunternehmer getroffen werden; sie kann nicht
dem Fahrer überlassen werden. Der Arbeitsauftrag an den Fahrer muss
von der Betriebsstätte des Mietwagenunternehmers aus erteilt werden.
Handelsgericht Wien (22.7.2019 – Volltext nicht bekannt):
Gewerbeberechtigung nicht ausreichend UBER jetzt: Reisebüro
Gesetzesänderung:
Zusammenlegung Mietwagen- und Taxigewerbe ab September 2020
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Entwicklungen im E-Commerce
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EU-weite Unterlassung bei
Unionsmarkenverletzung
Entwicklungen im E-Commerce
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Markenverletzung in EU,
wenn Verletzer keinen
Sitz in EU
28. August 2019
Besten Dank
Wir danken für Ihre Zeit und Ihr Interesse
Dr. Michael Reinle, LL.M. (CH)
Meyerlustenberger Lachenal AG, Zürich
www.mll-legal.com | www.mll-news.com
Maria-Urania Dovas, LL.M. (DE)
SSW, München
www.ssw.eu
Dr. Max Mosing, LL.M. (AT)
GEISTWERT, Wien
www.geistwert.at