E-Commere Recht 2010 - Neue Entwicklungen & Aktuelle Abmahnungen

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Intellectual Property in Information Technology volke2.0 ® E-Commere Recht 2010 - Neue Entwicklungen & Aktuelle Abmahnungen - 1. eCommerce Breakfast Frankfurt am Main 20. April 2010 Rechtsanwalt Rolf Albrecht

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E-Commere Recht 2010- Neue Entwicklungen & Aktuelle Abmahnungen -

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20. April 2010Rechtsanwalt Rolf Albrecht

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• Wettbewerbsrecht• Markenrecht• Urheberrecht

• Fachanwalt für Informationstechnologierecht• EDV-Recht• Softwarerecht

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Brand aktuell

• EuGH, Urteil vom 15.04.2010 (Az.: C-511/08)– Auch Hinsendekosten sind bei Widerruf eines im

Fernabsatz geschlossenen Kaufvertrages zu erstatten

– Folge:• Wer bisher nicht erstattet hat, sollte es nunmehr tun• Ungeklärt ist die Frage des Teilwiderrufs• Muss über Erstattung der Hinsendekosten belehrt

werden ?

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Aktuell

• BGH zu Angaben in Preissuchmaschinen– Urteil vom 11. März 2010 (Az.: I ZR 123/08)• Gericht verlangt „höchste Aktualität“• Das bedeutet, dass Preise sich zwischen dem

Onlineshop und der Preissuchmaschine nicht unterscheiden dürfen und allerhöchstens zeitgleich geändert werden können

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Aktuelle Abmahnungen zum Widerrufsrecht

• Auferlegung der Rücksendekosten bei Widerrufsrecht (sog. 40 EUR-Klausel)– Gesonderte vertragliche Regelung außerhalb der

Widerrufsbelehrung erforderlich• OLG Hamburg, OLG Hamm, OLG Stuttgart & OLG

Koblenz sagen ja– Folgender Satz innerhalb der Widerrufsbelehrung reicht

nicht aus:• „Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte

Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.“

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Aktuelle Abmahnungen zum Widerrufsrecht

• Fehlerhafte Widerrufsbelehrung– Abweichungen von Muster-Widerrufsbelehrung– Unfreie Rücksendungen ausgeschlossen– Telefonnummer– Ausschlussgründe für Widerrufsrecht– Keine E-Mail-Adresse oder Telefaxnummer

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Aktuelle Abmahnungen zu Preisangaben

• Grundpreisangaben– BGH sagt, dass Angaben vor Einlage der Waren in den

Warenkorb dargestellt werden müssen– Angaben zudem auf Produktübersichtsseiten erforderlich– Immer wieder Abmahnungen, dass gar keine Grundpreise

angegeben werden• Angaben zu Versandkosten– Auslandsversandkosten sind detailliert anzugeben

• Aussagen wie „Bitte fragen Sie nach unseren Versandkosten ins Ausland per E-Mail“ oder ähnlich sind unzulässig.

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Aktuelle Abmahnungen zu Werbeaussagen

• Garantiewerbung– Darstellung der Garantiebedingungen bei

Bewerbung erforderlich– Aussagen wie „2 Jahre Garantie“ ansonsten

wettbewerbswidrig • Werbung mit Selbstverständlichkeiten– Plakative Bewerbung mit gesetzlichen Rechten• „2 Jahre Gewährleistung“ oder „ 2 Wochen

Widerrufsrecht“

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Aktuelle Abmahnungen zu Werbeaussagen

• Werbung mit Testergebnissen– Fundstelle des Test wird nicht angegeben– Produkte sind nicht getestet worden– Wesentliche Angaben des Tests werden weggelassen

• Werbung mit Preisgegenüberstellungen– Intransparente Darstellung– Werbung mit durchgestrichenen Preisen, die bereits vor

Monaten gesenkt worden sind

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Aktuelle Abmahnungen zu sonstigenThemen

• Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)– Alle Regelungen sind abmahnfähig– Beispiele für unzulässige AGB-Regelungen

• Gerichtsstandsvereinbarungen• Regelungen zu Gewährleistungsrechten• Schadensersatzpauschalen• Vorschreiben einer unverzüglichen Anzeigepflicht bei

Transportschäden

• Urheberrecht• Sonstige Regelungen

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Änderungen 2010 im E-Commerce-Recht

• Widerrufs- und Rückgaberecht – Änderungen zum 11.06.2010

• Tagesgenaue Umstellung beachten

– Was ändert sich?• Neue Belehrung, da gesetzliche Regelung geschaffen wird• Auch bei eBay wird Widerrufsfrist von 2 Wochen möglich

– Problem: Alte Unterlassungserklärungen und Co.• Durch neue Belehrung wird unter Umständen gegen

Unterlassungsgebote verstoßen

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Änderungen 2010 im E-Commerce-Recht

• Google AdWords & Markenrecht– EuGH-Entscheidung steht bevor– Unklare Rechtslage, da bisherige Entscheidung keine

klaren Vorgaben gibt (Haftung von Google)– So könnte es sein:

• Verletzung nur, wenn bei unbefangenem Nutzer der Eindruck entsteht, die angepriesenen Waren/Dienstleistungen stünden mit Markeninhaber in Verbindung

• Daher:– Buchung einer fremden Marke als KeyWord zulässig, wenn

» Anzeige keine Verbindung zur Marke aufweist und» Eigene Marke/Bezeichnung in Anzeige hervorgehoben wird

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