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Lehrmaterialien zum Kontaktstudiengang Psychiatrie I (Teil IV) Projekt OPEN – OPen Education in Nursing Das diesem Bericht zugrundeliegende Vorhaben wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, und Forschung unter dem Förderkennzeichen 16OH12001 gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt beim Autor/bei der Autorin.

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  • Lehrmaterialien zum Kontaktstudiengang Psychiatrie I (Teil IV)

    Lehrmaterialien zum Studie

    Projekt OPEN – OPen Education in Nursing

    Das diesem Bericht zugrundeliegende Vorhaben wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, und Forschung unter dem Förderkennzeichen 16OH12001 gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt beim Autor/bei der Autorin.

  • Kontaktstudiengang DHBW- Psychiatrie-

    Dozent:

    B.Sc. Pflege/Pflegeleitung

    Gesundheits- und Krankenpfleger für Psychiatrie

    Dipl.-Forst-Ing.(FH)

    Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie -101.06.2017

  • Zeitlicher Ablauf

    9.00 – 12.15Uhr:

    Reflektierte Auseinandersetzung mit der psychiatrischen Historie und

    der eignen Rolle in der psychiatrischen Pflege

    13.00 – 16.15Uhr:

    Gewalt- und Zwangsfreie Psychiatrie

    BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie -201.06.2017

  • Gliederung1. Einleitung 7. Schlussfolgerungen

    2. Zielsetzung 8. Fragen

    3. Darstellung des Gegenstandes 9. Diskussion

    4. Thesen 10. Wertung des Sachverhaltes

    5. Begriffsdefinitionen 11. Zusammenfassung

    5.1 Macht 12. Ausblick

    5.2 Ermächtigung 13. Quellen

    6. Gegenstand konkretisieren QuelQue

    6.1 Schmalz (2002)

    6.2 Bremer F (2012)

    6.3 Conraths U (2002) Berichte von Psychiatrieerfahrenen

    6.4 Knuf A (2002) Empowerment fördern und partnerschaftliche Beziehungen

    6.5 Problemfelder der modernen Psychiatrie

    6.6 Lösung: Öffnung der Stationstüren (?)

    6.7 Umsetzungen

    6.8 Praktische Erfahrungen

    Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 301.06.2017

    Quelle: www.medizinlehrbuecher.de (Zugriff am 26.11.2015)

  • 1. Einleitung

    • „Zwischen Macht und Ermächtigung – genutzte und offene Möglichkeiten in der modernen Psychiatrie„

    • Zwangsfreie und offene Psychiatrie?

    BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 401.06.2017

  • 2. Zielsetzung

    • Auseinandersetzung mit den Begriffen „Macht“ und „Ermächtigung“

    • Darstellung der genutzten und offenen (Synonym) Möglichkeiten

    der modernen, also aktuellen Psychiatrie

    • Skizzierung der Problemfelder und Spannungsfelder der Psychiatrie

    (Grundrechte vs Zwangsmaßnahmen)

    • Aufzeigen der Lösungsansätze

    • Ausblick

    Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 501.06.2017

  • 3. Darstellung des Gegenstandes

    Vorstellung der vier Artikel und Zusammenfassung der Inhalte sowie Untermalung

    mit eigenen Beiträgen in diesem Kontext

    Beziehung

    Empowerment

    Zwangsfreie und offene Psychiatrie

    Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 601.06.2017

    Quelle: www.es-behandeln-die-falschen.blog.de (Zugriff am 26.11.2015)

  • 4. ThesenSchmalz (2002) in den Aufnahmestationen hat sich außer neuen Medikamenten nichts in den letzten 30 Jahren geändert

    Knuf (2002) „Alle und niemand machen heute Empowerment“

    Ein ebenso eindrückliches Zitat von Steinert (2004) findet sich auf einer Präsentation der Deutschen Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege (DFPP) am 27.02.2013 in Bochum:

    ‚Wenn Zwangsmaßnahmen ein Medikament wären würden wir dafür wahrscheinlich gar keine Zulassung kriegen, unter anderem weil die erforderlichen Daten nicht vorliegen und weil die Wirkungsweise nicht untersucht ist’ (Quelle: www.bgt-ev.de ((Zugriff am 03.09.2014).

    Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 701.06.2017

  • 5. Begriffsdefinition

    Macht

    • Macht ist „jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben

    durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.“ (Max Weber 1980, S. 28)

    • „Macht ist eine Form des sozialen Einflusses bzw. der sozialen Kontrolle unter anderen.[…] Macht ist die

    Form des Einflusses, bei der eine Person, eine Position oder die Organisation über die Chance verfügt, die

    Verhaltensänderung, auch gegen den Willen anderer durchzusetzen.“ (Staehle 1990, S. 371)

    Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 801.06.2017

  • Ermächtigung2 Dimension des Begriffes in diesem Kontext:

    • Gleichbedeutend mit dem Begriff Empowerment und steht für

    Selbstbefähigung oder Selbstbemächtigung, Hilfe zur Selbsthilfe

    • Stammt aus der amerikanischen Gemeindepsychiatrie und wird mit dem Sozialwissenschaftler Julian Rappaport (1985) in Verbindung gebracht

    (Lehrbuch Psychiatrische Pflege 2006, S. 49)

    • Ermächtigung seitens gesetzlichen Bestimmungen (PsychKG, BetrG, BGB, UBG) für Zwangsmaßnahmen (Unterbringungen, Fixierungen, Zwangsmedikation, Bettgitter, Isolierungen, etc.) � Eingriff in Grundrechte

    • Weiteres Beispiel ist Einzugsermächtigung bei Konten

    Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 901.06.2017

  • 6. Gegenstand konkretisieren

    6.1 Schmalz U (2002): Bezug auf räumliche Änderungen

    i.R. der Psychiatrie-Enquete (1975):

    • Abbau der Bettenanzahl, Wegfall der Bettensäle

    • Abschaffung der Anstaltskleidung,

    • Eigene Zahnbürste, Unterwäsche, Nachtschrank für Patienten

    • � wenig empathischer Grundton gegenüber Patienten

    und

    • In der Beziehungsarbeit zw. Patienten und Professionellen:

    Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 1001.06.2017

  • • Abbau der vorgegebenen Hierarchie (Therapeut als Alleswisser vs unmündigen Patienten)

    (außer Aufnahmestation?? Neue Medik nichts in 30 Jahren geändert) � Artikel von 2002

    • Patient als Partner im Behandlungsprozess (Symptomträger)

    • Aufnahmestation kein Ort zur Gesundung, mit Gewalt therapieren

    • Fixierungen (Sitzwache an Auszubildende abgeben, Bestrafen)

    • Beispiel einer Patientin mit negativen Erfahrungen: offener Aufnahmestation den Vorzug geben

    • Begriff des Abgrenzens vs Beziehung

    • Freiwillige Behandlung viel tragfähiger für Beziehungsarbeit

    BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 1101.06.2017

  • 6. 2 Bremer F (2012) Beziehungsfähigkeit

    • Trotz der Entwicklung von Psychoseseminaren geht die Bedeutung am Menschen/Beziehung verloren

    • Kritik an (ungelebter) Leitbildentwicklung, Leistungsvereinbarungen, QM, aufgeblähter Doku-aufwand: Gespräch vs Dokumentation (PEPP; OPS)

    • Geld aus Pflegesätzen fließt eher in Unternehmen für QM und Doku-systeme, Fortbildungen, Software, Coaching, Beratungen

    • Neu- /gestaltung und Entwicklung von Beziehungen ist Bestandteil JEDER Therapie (Bauer 1997)

    • Voraussetzung dafür ist respektvolle, offene, demokratische Form der Beziehung zu Menschen in psych. Krisen

    • Verstehen dieser Situationen

    �wenn Erfahrungswelten nicht mehr übereinstimmen, dann ist ggf. Schutz/Kontrolle gegen den eigenen Willen nötig

    Problem: Erleben indiv. Krisen und verrückter kommunikativer Situationen (Pat) vs. Institutionen mit rationalen, funktionalem betriebswirtschaftlichen Denken (Psychiatrie)

    � Wunsch nach gemeinsamen Lernen

    Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 1201.06.2017

  • 6.3 Conraths U (2002) Beziehung anhand von Berichten Psychiatrieerfahrener:

    1. Erlebte Zwangseinweisung, Fixierung, Zwangsmedikation als massive Entmündigung• Starke Verletzungen und Kränkungen verhinderten späterer Annahme von Kontaktangeboten,

    � ihm fehlten nonverbale Beziehungsangebote wie Sport oder Aufarbeitung der Zwangsmaßnahmen i.R. von Gesprächen

    • Ihm halfen Kontakte außerhalb der Klinik

    2. Willkür des Personals (von Staat legitimiert) und außerhalb der Klinik der Stigmatisierung ausgeliefert, fühlt sich als Opfer der Gesellschaft

    3. Mitarbeiter werden als freundlich, aber blass und unpersönlich beschrieben, ohne Bezugstherapeutin

    � positiv waren die Erfahrungen mit den Mitpatienten und die Ergotherapie

    Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 1301.06.2017

  • 6.4 Knuf A (2002) Empowerment fördern und partnerschaftliche Beziehungen

    • „Alle und niemand machen heute Empowerment“

    • Forderung nach demokratischen Beziehungen zw. Betroffenen und psych. Mitarbeitern

    • Empowerment als Haltung

    • Bsp. Patienten als Kunden vs Kaufhaus

    • Kritik an häufigen Therapeutenwechsel, Klinik als Ausbildungsstätte für Ärzte

    � Bezugspflege?!

    • Behandlung länger als notwendig und bei Kapazitätsproblemen spontane Entlassungen (heute?)

    • Fixierungen bei Personalknappheit?

    Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 1401.06.2017

  • Gemeinsam stark werden, Mitarbeiter müssen ebenfalls erstarken:

    • Partizipation der Mitarbeiter bei Entscheidungsprozessen

    • Informiertheit der Mitarbeiter

    • Individuelle Förderung der Mitarbeiter

    • Abbau von Hierarchien

    Fazit: „nur wenn sich Mitarbeiter wohl fühlen, können sich Patienten wohl fühlen“

    Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 1501.06.2017

  • 6.5 Problemfelder der modernen Psychiatrie

    • Regionale Unterschiede bei Anzahl der Zwangsmaßnahmen (Romberg 2009)

    • Stationsabläufe- und regeln (Sollberger & Lang 2014 � Fokus Gewaltprävention)

    • Empathische Grundhaltung (Sollberger & Lang 2014, Lang 2013, Steinert 2002)

    • Räumliche Voraussetzungen (Rhode 2008)

    • Verhaltensweisen von Mitarbeitern (Rhode 2008, Hemkendreis 2012)

    • Kulturelle Konflikte (Schädle-Deininger et al. 1997)

    • Problematische Konzentration von Akutpatienten (Sollberger & Lang 2014)

    • Stigmatisierung (Lang 2013) � Kommunikationsformen der Mitarbeiter

    Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 1601.06.2017

  • 6.6 Lösung: Öffnung der Stationstüren (?)

    + Gewaltverlagerung

    + Kaum vorhandene Evidenz von Zwangsmaßnahmen

    + größeres Beziehungsangebot nötig

    + weniger Langeweile und höherer Zufriedenheit

    + mehr Zeitvolumen für das Personal für Beziehungsarbeit

    + Verkürzung der Behandlungsdauer und Reduktion Bedarfsmedikation

    + Steigerung der Compliance von Patienten (freiwillige Behandlung)

    (Sollberger & Lang 2014, Lang 2013)

    Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 1701.06.2017

  • - Ängste/Wiederstand der Mitarbeiter (Change Management)

    - Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Polizei)

    - Ggf. Reduktion der Personalstellen

    - Verhinderung der Konzentration schwieriger Patienten (Lang 2013)

    Umsetzung:

    • intensiven Vorbereitung in Richtung der baulichen, personellen,

    professionellen und materiellen Voraussetzungen

    • Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter (Prävention, Recovery, Gesprächsführung)

    • Psychohygiene (Supervisionen, Team- oder Fallbesprechungen)

    • Hierarchiestruktur (Eigenverantwortung, Informationen)

    • Interaktion zwischen Mitarbeitern und Patienten (Deeskalation)

    • Beziehungsgestaltung (wenig Kontrolle und Regeln) (Rhode 2008, Sollberger & Lang 2014)

    Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 1801.06.2017

  • • Einschätzung von Gewaltrisiken (Broset Violence Checkliste) (Björkdahl et al. 2007)

    • Therapeutische Angebote statt restriktiver Verbote (Sollberger & Lang 2014)

    • Nachbesprechung von aggressiven Verhalten und Zwangsmaßnahmen

    • Nachbetreuung betroffener Mitarbeiter nach Patientenübergriffen (Ketelsen & Walter 2010)

    • Intensivmaßnahmen nur durch fachlich geschultes Personal (Löhr & Nienaber2014)

    • Keine Verlegungen suizidaler Patienten auf geschlossene Stationen (Sitzwachen)

    (Sollberger & Lang 2014)

    • Ethische Aspekte (Needham 1997, Lehrbuch Psychiatrische Pflege 2006)

    Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 1901.06.2017

  • 6.7 Praktische Erfahrungen

    • Rodewischer Thesen 1963

    • Auf Grundlage dessen wird seit 1963 die psychiatrische Abteilung am Vogtland-Klinikum Plauen offen geführt (Waldmann 1997)

    • Öffnung der geschlossenen Aufnahmestation seit dem 01.09.1994 am Psychiatrischen Krankenhaus Marburg (Longinus 1997)

    • Basel (Lang 2013)

    • Klinikum Schloss Winnenden seit Juni 2014 offene Aufnahmestation

    Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 2001.06.2017

  • 7. Schlussfolgerung

    • Verbesserung Beziehungsarbeit: Bezugspflege/Primary Nursing (Bezugspflegepersonen) � PEPP

    • Einbeziehung Psychiatrieerfahrene (Ausbau Trialog)

    • Empowerment oder zwangsfreie Psychiatrie als Haltung auch aktiv (vor-)leben

    • Forschung zur Wirksamkeit von Zwangsmaßnahmen erweitern

    • Zusammenarbeit PSB und Kliniken (PIA´s) verbessern, Bsp BH S

    • Präventionsarbeit (Sucht, Stigmatisierung) öffentlichen Einrichtungen

    • Austausch, Hospitationen, Publikationen, Stellen für Pflegeexperten schaffen

    Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 2101.06.2017

  • 8. Fragen

    • Knuf (2002): „Wie ausgeprägt ist ihr Gefühl von Empowerment?“

    • Haltung/Meinung zur offenen Psychiatrie?

    Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 2201.06.2017

  • 11. Zusammenfassung

    • siehe Schlussfolgerung

    • Wellenbewegung

    • Benötigt Zeit und Ausdauer

    • Wissenschaft kennt ihre Aufgaben und Forschungsfelder � Umsetzung in die Praxis?!

    Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 2301.06.2017

  • 12. Ausblick

    Zielsetzung der Ärztlichen Direktoren im Raum Stuttgart:

    • Das gewaltfreie Krankenhaus

    • Weiterhin Reduktion der Zwangsmaßnahmen

    Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 2401.06.2017

  • 13. Quellen• Bauer R (1997) Beziehungspflege. Berlin; Wiesbaden: Ullstein Mosby

    • Betreuungsgerichtstag e.V. (2015)

    http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Tagungen/West-BGT/26/DFPP_Zwangsmassnahmen.pdf

    Zugriff am 03.09.2014

    • Björkdahl A, Heilig M, Palmstierna T, Hansebo G (2007) Changes in the occurrences of coercive interventions and staff injuries on a

    psychiatric intensive care unit. Archives of Psychiatric Nursing 21: Seite 270 – 277

    • derwesten.de (2015)

    http://www.derwesten.de/img/incoming/crop8830702/3133356972-cImg0273_543-w616-h225/Reportage-LWL-Psychiatrie-

    Museum-656x240.jpg

    Zugriff am 26.11.2015

    • es-behandeln-die-falschen.blog.de (2015)

    http://data6.blog.de/media/490/5297490_008dd74e81_m.jpg

    Zugriff am 26.11.2015

    • Goffmann E (1973) Asyle. Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen. Frankfurt/M: Suhrkamp Verlag

    Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 2501.06.2017

  • • Hemkendreis (2012) Zwang und Gewalt in psychiatrischen Einrichtungen.

    Psych. Pflege Heute 2012 18: Seite 6–9 Stuttgart: Georg Thieme Verlag

    • Ketelsen R, Walter G (2010) Therapeutische Maßnahmen bei aggressivem Verhalten in der Psychiatrie und Psychotherapie. Psych. Pflege

    Heute 2010; 16: Seite 101 – 107 Stuttgart: Georg Thieme Verlag

    • Lang U (2012) Innovative Psychiatrie mit offenen Türen. Berlin Heidelberg: Springer Verlag

    • Longinus (1997) in Kebbel, J. N. Pörksen (Hrsg.) (1998) Gewalt und Zwang in der stationären Psychiatrie. Köln: Rheinland-Verlag GmbH

    • medizinlehrbuecher.de (2015)

    http://www.medizinlehrbuecher.de/9290/29543.jpg

    Zugriff am 26.11.2015

    • Needham I (1997) Zwangsmaßnahmen und Ethik: Entwurf eines ethischen Modells für die Pflege.

    Psych. Pflege Heute 3: Seite 211 – 216; Stuttgart: Georg Thieme Verlag

    • Rohde M (2008) Gewaltprävention auf psychiatrischen Akutstationen als Aufgabe der Pflege.

    Psych. Pflege Heute 2008; 14: Seite 147 – 152; Stuttgart: Georg Thieme Verlag

    Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 2601.06.2017

  • • Romberg S (2009) Steigende Zahlen und eklatante regionale Unterschiede. Landesregierung muss Zwangseinweisungen eindämmen.

    FDP MedienINFO 2242011

    • Sauter D, Abderhalden C, Needham I, Wolff S (Hrsg.) (2006) Lehrbuch Psychiatrische Pflege.

    2., durchgesehene und ergänzte Auflage; Bern: Huber

    • Sollberger D, Lang U.E. (2014) Psychiatrie mit offenen Türen Teil 1 und 2. Nervenarzt 2014 85: Seite 312 – 325

    • Staehle W (1990) Management. 5., überarbeitete Auflage; München: Vahlen, S. 371

    • Steinert T (2002) Gewalttätiges Verhalten von Patienten in Institutionen. Vorhersagen und ihre Grenzen.

    Psychiatrische Praxis 29: Seite 61 – 68

    • Waldmann K (1997) Erfahrungen mit der offenen Tür – Psychiatrische Abteilung am Vogtland Klinikum Plauen. Tagungsbericht Aktion

    Psychisch Kranke. Band 25, Seite 179 – 181

    • Weber M (1980) Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Tübingen 1921/1980, S. 28

    01.06.2017 Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 27

  • Vielen Dank für ihre

    Aufmerksam-keit

    Quelle: www.cdn.pi-news.net (Zugriff am 26.11.2015)

    01.06.2017 Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 28

  • Einzelauftrag:

    Bitte überlegen Sie sich, inwieweit in ihrem Tätigkeitsbereich eine Reduktion von Gewalt oder Zwang möglich bzw. konkret umsetzbar ist.

    Berücksichtigen Sie dabei bitte folgende Schwerpunkte:

    • Eigene Meinung in diesem Kontext formulieren

    • Beschreiben der aktuellen Situation

    • Maßnahmenplan mit Zielformulierungen erarbeiten

    Und stellen Sie abschließend die Ergebnisse ihren Kommilitonen vor.

    Zeit: 45min

    Präsentation: 10-15min

    01.06.2017 Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 29

  • Kontaktstudiengang DHBW- Psychiatrie-

    Dozent:

    B.Sc. Pflege/Pflegeleitung

    Gesundheits- und Krankenpfleger für Psychiatrie

    Dipl.-Forst-Ing.(FH)

    Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie -112.05.2017

  • Der Pflegeprozess/ Die Pflegeplanung

    12.05.2017 BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 2

  • Zeitlicher Ablauf

    • 9.00 – 12.15Uhr:

    • Ethische Grundlagen

    • 13.00 – 16.15Uhr:

    • Der Pflegeprozess

    BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie -312.05.2017

  • 1. Einführung1.1 Ursprünge der Pflegeplanung1.2 Gesetzliche Grundlagen der Pflegeplanung

    2. Der Pflegeprozess3. Expertenstandards4. Pflegeplanung umsetzen5. Pflegediagnosen6. Assessments in der Psychiatrie

    12.05.2017 BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 4

  • 1. Einführung

    • Unterscheidung zwischen professioneller Arbeit und Laienarbeit: systematische Vorgehensweise bei der Problemlösung

    • professionelle Arbeit lässt sich theoretisch begründen, stützt sich auf Fachwissen und ist reflektiert

    • Pflegeprozess bildet Rahmen für systematisches Arbeiten in der Pflege

    • ein zentrales Element von Professionalität (Wissen, Autonomie und Gemeinwohlorientierung)

    • Pflegeprozess ist ein idealtypisches, formales und an sich inhaltsloses Modell des Vorgehens

    12.05.2017 BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 5

  • 1.1 Ursprünge der Pflegeplanung

    Pflege eines Menschen:

    • Anspruchsvoll, individuell und kontinuierlich

    • viele Einflussfaktoren � aktuelle Gesundheitssituation + Lebensgeschichte

    �Erreichen gemeinsam vereinbarter Ziele

    �Planung notwendig

    �Nur durch strukturierte, patienten- und prozessorientierte Pflegeplanung kann Pflege heute ihren fachlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Anforderungen gerecht werden

    12.05.2017 BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 6

  • Phasen nach Kathryn Steward Hegedus (Hegedus 1978)

    1. Phase• Ab etwa 1900 medizinische Fallbesprechungen, die primär Lehrzwecken

    dienten

    • 30 Jahre später Forderung, Patient in den Mittelpunkt der geplanten Pflege zu stellen

    • Empfehlung von Buell folgende Schritte zur Pflegeplanung • „Erkennen eines Problems• eindeutige Beschreibung und Bestimmung des Problems• Formulieren einer möglichen Lösung des Problems• Auswählen der für diesen Fall am besten geeigneten Lösung• Umsetzen der ausgewählten Lösung• Beurteilen der Ergebnisse hinsichtlich ihres Misserfolgs bzw. Erfolgs“ (Buell 1930, S.

    399).

    12.05.2017 BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 7

  • • Erste konkrete Ansätze und Überlegungen für eine geplante Pflege kamen in den 20er und 30er Jahren in den USA auf.

    • Verschiedene Pflegetheoretikerinnen wie z. B. Hildegard Peplau, Dorothea E. Orem, Ida Jean Orlando, Imogene King und Virginia Avernal Henderson befassten sich mit der Planung von Pflege.

    • Die theoretischen Grundlagen des Pflegeprozesses und schließlich die erste Anwendung einer Pflegeplanung fanden jedoch erst in den 50er Jahren statt (Mischo-Kelling 2003).

    12.05.2017 BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 8

  • 2. Phase

    • 30er und 40er Jahren wurden in den USA die Fallbesprechungen um sog. Nursing Care Studies erweitert

    • 1937 von der National League of Nursing Education (NLNE) vorgeschlagene Curriculum beinhaltete eine eigene Lehreinheit Planning Patient Care

    � berufsübergreifenden Versorgungsplan, welcher Grundlage für die pflegerische Versorgung im Krankenhaus sowie zu Hause darstellte

    12.05.2017 BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 9

  • 3. Phase

    • Nursing Care Plan enthielt Informationen des Patienten zur Erkrankung, persönlichen Hygiene, Bedarf für Ruhe und Aktivierung sowie Vorlieben und Abneigungen

    + ärztliche angeordnete Behandlung aufgeführt

    • Patient als Individuum wahrgenommen werden

    • „Ein solcher Plan ermöglichte es der Pflegekraft, den Patienten als Individuum zu sehen, und zu erkennen, dass dessen persönliche Pflege bei gleicher Krankheit wie der seines Bettnachbars aufgrund der Tatsache, dass er ein anderer Mensch war, eine andere sein musste“ (Stewart et al. 1948, S. 97 ff.).

    12.05.2017 BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 10

  • 50er Jahren erfolgte Zusammenführung der Nursing Care Studies mit von Mauksch et al. (1950) vorgeschlagenen Pflegeplan

    4 Teilbereichen (Hegedus 1978): • Probleme der pflegerischen Versorgung• davon abgeleitet die Ziele des Patienten• die notwendigen Pflegemaßnahmen zur Erreichung dieser Ziele • Reaktionen des Patienten

    • späten 60er und frühen 70er Jahren setzte sich der Pflegeprozess in den USA durch und wurde Grundlage für die pflegerische Versorgung (Tanner 1983)

    • American Nurses Association (ANA) unterstützte 1965 diese Entwicklung �Pflegeprozess wurde als aktueller pflegewissenschaftlicher Wissenstand anerkannt

    • Helen Yura und Mary B. Walsh beschrieben detailliert die einzelnen Phasen des Pflegeprozesses auf Grundlage der Systemtheorie (Yura u. Walsh 1967)

    12.05.2017 BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 11

  • 4. Phase• 70er und 80er Jahren forderten v. a. amerikanische Institute, die für die

    Akkreditierung von Krankenhäusern zuständig waren, dass für jeden Patienten ein Pflegeplan erstellt werden müsse.

    �Inhalt: Probleme, die geplanten Maßnahmen und eine Beurteilung der erzielten Ergebnisse bis zur Entlassung (Henderson 1995)

    • Pflegeplan in den USA weiterentwickelt zu Case Management Plans (multidisziplinäre, fallbezogene Behandlungspläne) oder zu Critical Pathways

    • Pflege als Prozess

    � Ende der 60er Jahre von der WHO aufgegriffen und in den folgenden Jahren auch in Europa (1976–1983) verbreitet (Mischo-Kelling 2003)

    12.05.2017 BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 12

  • • Im deutschsprachigen Raum begann die fachliche Analyse in den 60er und 70er Jahren mit Reusch (1969), Juchli (1973), Hohlin (1975) und Abermeth (1979)

    • Veröffentlichung von Fiechter und Meier (1981) „Pflegeplanung –Eine Anleitung für die Praxis“

    • WHO 1987 „People‘s Needs for Nursing Care“ � Etablierung Pflegeprozess als Grundlage einer professionellen

    • In Deutschland: Krankenpflegegesetz 1985, Sozialgesetzbuch XI, Pflege-Personalregelung 1993

    12.05.2017 BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 13

  • 1.2 Gesetzliche Grundlagen der Pflegeplanung

    Gelebter Alltag zu Beginn eine schriftliche Planung zu erstellen

    �Herangehensweise ist noch sehr jung und beschreibt einen Meilenstein auf dem Weg der Pflege hin zu einer eigenständigen Profession

    �Über viele Jahrzehnte hinweg haben Pflegende aus reiner Intuition und nach traditionellem Wissen gepflegt

    �Pflegemaßnahmen waren vorrangig auf das Krankheitsbild ausgerichtet

    �wenig an den eigentlichen Bedürfnissen der zu Pflegenden orientiert

    seit den 80er Jahren nicht mehr die Krankheit als den Ausgangspunkt für Pflegebemühungen, sondern der Mittelpunkt für eine Pflegeintervention ist der Menschen mit seinen individuellen Bedürfnissen

    12.05.2017 BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 14

  • Krankenpflegegesetz/Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

    • 1985 wurde im Krankenpflegegesetz (§ 4 KrPflG) erstmalig „die sach-und fachkundige, umfassende, geplante Pflege des Patienten“ als Ausbildungsziel formuliert

    • Altenpflegegesetz (AltPflG) von 2000 betonte in § 3, dass die Ausbildung die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln hat, damit „die sach- und fachkundige, den allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen, insbesondere den medizinisch-pflegerischen Erkenntnissen entsprechende, umfassende und geplante Pflege“ gewährleistet ist.

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  • • 2003 Überarbeitung des Krankenpflegegesetzes mit Hervorhebung und Konkretisierung der Bedeutung der Pflegeplanung

    • § 3 KrPflG Betonung der Verantwortlichkeit der Pflege bei der Durchführung der Pflegeplanung

    • Ausbildung soll dazu befähigen, eigenverantwortlich die „Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Pflege“ (§ 3 KrPflG) auszuüben

    • Überprüfung dieses Ausbildungszieles und der Fähigkeit der prozessorientierten geplanten Pflege in praktischen Prüfung der Alten-und Krankenpflege

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  • Sozialgesetzbuch (SGB XI)

    gemeinsamen Grundsätzen und Maßstäben für die Qualität und Qualitätssicherung, § 113 des SGB XI (Pflegeversicherung) für die vollstationäre wie auch ambulante Pflege klare Regelungen für die Pflegeplanung vorgeschrieben

    Ambulante Pflegeambulante Pflegedienst fertigt für die im Pflegevertrag vereinbarten Leistungen eine Pflegeplanung an

    Ziel der Pflegeplanung ist es [...] die Fähigkeiten, Ressourcen und Pflegeprobleme des pflegebedürftigen Menschen zu identifizieren sowie Pflegeziele und Pflegemaßnahmen zu vereinbaren.

    Die Pflegeplanung ist entsprechend der Entwicklung des Pflegeprozesses zu evaluieren und kontinuierlich zu aktualisieren.

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  • Vollstationäre Pflege

    „Die vollstationäre Pflegeeinrichtung fertigt eine individuelle Pflegeplanung und legt erreichbare Pflegeziele, deren Erreichung überprüft wird, fest.

    Die Pflegeplanung muss der Entwicklung des Pflegeprozesses entsprechend kontinuierlich aktualisiert werden.

    Die Pflegedokumentation dient der Unterstützung des Pflegeprozesses, der Sicherung der Pflegequalität und der Transparenz der Pflegeleistung. [...]

    Das Dokumentationssystem beinhaltet zu den folgenden fünf Bereichen Aussagen [...]: Stammdaten, Pflegeanamnese/ Informationssammlung inkl. Erfassung von pflegerelevanten Biografiedaten, Pflegeplanung, Pflegebericht, Leistungsnachweis.

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  • Das Dokumentationssystem ist in Abhängigkeit von bestehenden Pflegeproblemen im Rahmen der vereinbarten Leistungen ggf. zu erweitern. [...]

    Zu Beginn der Versorgung erstellt die vollstationäre Pflegeeinrichtung eine umfassende Informationssammlung über Ressourcen, Risiken, Bedürfnisse, Bedarfe und Fähigkeiten. [...]

    Bezugspersonen sind in die Pflegeplanung einzubeziehen. Ziel der Pflegeplanung ist es, unter Einbeziehung des Bewohners seine Fähigkeiten, Ressourcen und Pflegeprobleme zu identifizieren sowie Pflegeziele und Pflegemaßnahmen zu vereinbaren“.

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  • Anforderungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen

    • Schriftliche Planung und Dokumentation des Pflegeprozesses dient nicht nur der reinen Informationsübermittlung, […]

    • Sie können/müssen durch die lückenlose Dokumentation ihrer Pflege auch ihrer Sorgfaltspflicht im Sinne des Haftungsrechts nachkommen.

    • Pflegedokumentation muss so nachvollziehbar sein, dass eine 3. Person sich ein zutreffendes Bild über die Pflegesituation eines Pflegeempfängers machen kann.

    • Wenn nichts dokumentiert wird, wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass auch keine Maßnahmen erfolgt sind!

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  • Gesetzliche Grundlagen

    • Rahmenverträge für die ambulante Pflege, teilstationäre Pflege, Kurzeitpflege und vollstationäre Pflege gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI, Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen nach § 92 SGB V

    • gemeinsame Rahmenempfehlungen gemäß § 132a Abs. 1 SGB V über die einheitliche Versorgung mit häuslicher Krankenpflege

    • gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung einschließlich des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege, teilstationären Pflege, Kurzeitpflege und vollstationären Pflege

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  • Aufgaben und Ziele (MDS 2005)

    • Die Dokumentation dient als Nachweis für die professionelle, systematische, aktualisierte und auf den Pflegebedürftigen bezogenen individuellen Pflege.

    • Sie sichert die Kontinuität und Organisation der Pflege durch eine übersichtliche, konkrete und vollständige Verlaufsdarstellung.

    • Die Dokumentation ist praktikabel zu handhaben, Überflüssiges wird vermieden.

    • Sie dient als intra- und interprofessionelles Kommunikationsmittel, auch im Schnittstellenmanagement.

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  • • Sie stellt Informationen für das Qualitätsmanagement zur Verfügung.

    • Sie stellt die Leistungsqualität nach innen und außen dar.

    • Sie stellt Informationen für das Personal- und Pflegestufencontrolling bereit.

    • Sie dient als rechtssicherer Nachweis der pflegerischen Leistung.

    • Für den Pflegeempfänger bietet die geplante Pflege eine hohe Verlässlichkeit und Kontinuität bei der Durchführung der Pflege sowie Sicherheit hinsichtlich der zu erreichenden Ziele im Pflegeprozess

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  • Haftungsrecht

    Führen ordnungsgemäßer Krankenunterlagen ist eine bestehende ärztliche Pflicht gegenüber dem Patienten (Bundesgerichtshof, BGH 1978).

    In seiner Entscheidung vom 18. März 1996 hat der BGH diese Pflicht zur Dokumentation auf pflegerische Tätigkeiten erweitert und dabei deutlich darauf hingewiesen, dass fehlende Dokumentation ein Indiz für mangelhafte Pflege darstelle.

    Fehlen in den Aufzeichnungen insbesondere Feststellungen über konkrete Gesundheitsgefahren und -risiken (z. B. Dekubitus), so gilt dies als ein Indiz dafür, dass diese nicht erkannt und vorbeugende Maßnahmen nicht in ausreichendem Maße durchgeführt worden ist.

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  • Haftung bei fehlendem Handeln

    Im Haftungsrecht wird auch auf fehlendes Handeln Bezug genommen:

    Wird z. B. eine dekubitusgefährdete Person nicht im individuellen Lagerungsintervall gelagert, obwohl die Gefährdung nach der Braden-Risikoeinschätzung und pflegefachlicher Einschätzung bekannt ist, lassen sich daraus Schadensersatzansprüche ableiten

    „In der Rechtsfolge können nebeneinander zivilrechtliche, strafrechtliche und arbeitsrechtliche Haftungslagen entstehen.

    Maßstab ist jeweils die Umsicht und Sorgfalt der besonnen und gewissenhaft handelnden Pflegenden.

    Sorgfältig handelt demnach, wer auf Grundlage des nachgewiesenen Stands des pflegefachlichen Wissens handelt.

    Eingerissene Verkehrsunsitten und Nachlässigkeiten entschuldigen daher nicht, auch nicht das Bestehen eines ‚verbreiteten Brauchs‘“ (MDK 2005, S. 54 f.).

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  • Übernahme- und Durchführungsverantwortung

    Pflegefachperson übernimmt eigenverantwortlich die Planung und Umsetzung des Pflegeprozesses.

    Sie trägt auch die Verantwortung für die Durchführung der pflegerischen Maßnahmen und der ärztlich delegierten Tätigkeiten.

    Kommt es bei der Übernahme zu einem Fehler, kann dies haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen.

    Die fachlich korrekte Umsetzung des Pflegeprozesses muss daher für Pflegefachkräfte ein selbstverständlicher Bestandteil der Pflegepraxis sein.

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  • Informationstransfer und Beweissicherung

    wichtig für den Informationstransfer in der Pflege

    gleichzeitig in der Beweisfunktion im Zivil- und Strafrecht belastend oder entlastend

    Pflegedokumentation stellt aus rechtlicher Sicht eine Urkunde dar

    und ist entsprechend sorgsam zu behandeln.

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  • Diskussion:

    • Sie unterstützt den "Professionalisierungsprozess" in vielfältiger Weise, und zwar indem

    • das Pflegewissen benannt und beschrieben wird,

    • sie Begründungen für das Pflegehandeln liefert,

    • sie die Pflegeleistung transparent dargestellt und damit die Voraussetzung für eine realistische Kostenbestimmung geschaffen wird,

    • sie die Grundlage bildet, um Pflege zu evaluieren,

    • die Grundlage zur Weiterentwicklung der Pflege geschaffen wird,

    • die Aufgaben und das Verantwortungsspektrum der Pflege beschrieben und abgegrenzt werden,

    • sie die Entwicklung einer gemeinsamen standardisierten Fachsprache fördert.

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  • Ausblick

    • Pflegeberufsgesetzes (PflBG) erstmalig die Pflegeplanung als „vorbehaltene Tätigkeiten“ für Pflegefachkräfte definiert

    �Definition von Vorbehaltstätigkeiten als wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Professionalisierung der Pflege

    �Trotzdem im Vgl. zu Ländern wie USA, GB oder Neuseeland keine hoch professionalisierten Pflege

    �generalistische Pflegeausbildung führt nicht standardmäßig zu einem akademischen Abschluss

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  • Was bedeutet „Profession“?

    • Damit sich eine Tätigkeit bzw. ein Beruf als Profession bezeichnen darf, muss er bestimmte Merkmale aufweisen. Unter Professionalisierung wird der Prozess verstanden, „an dessen Endpunkt die Profession steht, die durch bestimmte Merkmale gekennzeichnet ist“ (Veit 2004, S. 13). Diese sind je nach Professionalisierungstheorie unterschiedlich. Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass folgende Voraussetzungen notwendig sind, damit Pflege als eigenständige Profession anerkannt werden kann (Arets et al. 1999):

    • Es existiert eine einheitliche theoretische und praktische Ausbildung, die staatlich geregelt ist.

    • Nur die Personen, die diese Ausbildung abschließen, dürfen den Pflegeberuf ausüben.

    • Der Beruf ist gesetzlich geregelt und anerkannt.

    • Basis für pflegerische Interventionen ist wissenschaftlich fundiertes Wissen.

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  • • Die Pflege wird aufgrund eines gesellschaftlichen Auftrages ausgeführt.

    • Pflegerische Diagnosen sowie die Planung, Durchführung und Evaluation der Pflege werden selbstständig geregelt.

    • Es müssen sog. Vorbehaltstätigkeiten definiert sein.

    • Eine eigene Berufsaufsicht muss gewährleistet sein (Pflegekammer).

    • Ein Berufsausschluss ist möglich.

    • Das Berufsfeld muss klar abgegrenzt sein.

    • Es existiert eine einheitliche Berufsethik.

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  • Die Aufgabenfelder für Pflegekammern in Deutschland sind:

    • berufliche Richtlinien, Vorschriften und Standards erlassen

    • Berufstand in der Öffentlichkeit vertreten

    • Berufsstand organisieren, z. B. Registrierung der Pflegenden und ihrer Qualifikationen

    • Fortbildung- und Weiterbildung anbieten

    • Ausbildungseinrichtungen anerkennen und Staatsexamen abnehmen

    • Pflege- und Krankenhausstatistiken erheben

    • Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Pflege durchführen

    • Disziplinarmaßnahmen bei Verletzung von beruflichen Standards und Vorgaben einleiten

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  • Pflegeprozess

    Phasen des Pflegeprozesses. Nach Monika Krohwinkel besteht der Pflegeprozess aus 4 sich gegenseitig beeinflussenden Phasen und ist zyklischer Natur:

    • Erhebung der Pflegeanamnese

    • Planung der Pflegeziele und Maßnahmen

    • kreative Durchführung und Umsetzung der Pflegeplanung

    • Auswertung und Evaluation auf der Grundlage einer Ist-Soll Bewertung

    • Die Schritte werden zwar grafisch immer hintereinander dargestellt, jedoch verlaufen diese nicht grundsätzlich in dieser Reihenfolge. Einzelne Schritte können parallel verlaufen (vgl. Krohwinkel 2008).

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  • Kritik:

    • Erstes deutsches Pflegeforschungsprojekt.

    • Von 1988–1991 förderte das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit das erste deutsche Pflegeforschungsprojekt zur Umsetzung des Pflegeprozesses.

    • Am Beispiel von Patienten mit der Diagnose Apoplexie wurden Erkenntnisse über die umfassende Umsetzung des Pflegeprozesses sowie über den Beitrag der Pflege zur Gesundheitsentwicklung solcher Pflegeempfänger gewonnen.

    • Die Ergebnisse des von Monika Krohwinkel geleiteten Projektes „Der Pflegeprozess am Beispiel von Apoplexiekranken“ wurden 1993 in der Schriftenreihe des genannten Ministeriums publiziert (Krohwinkel 1993).

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  • Schritte des Pflegeprozesses

    • Der Pflegeprozess wird in unterschiedliche Phasen eingeteilt.

    • Modelle (vgl. Lauber 2007):

    • 4-Phasen-Modell von Yura und Walsh

    • 5-Phasen-Modell nach Brobst

    • 6-Phasen-Modell von Fiechter und Meier�Das im deutschsprachigen Raum am häufigsten angewandte Pflegeprozessmodell wurde

    von den Schweizerinnen Fiechter und Meier erstellt

    � Dieses gliedert den Pflegeprozess in folgende 6 Schritte (Fiechter u. Meier 1993)

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  • 6-Phasen-Modell

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  • Schritt 1: Informationen sammeln (pflegerisches Assessment)

    • Pflegeanamnese erstellen

    • pflegerelevante Daten und Fakten werden systematisch erhoben und dokumentiert

    • Pflegerisches Assessment (spezielle Erhebungs- und Dokumentationsinstrumente)

    • pflegerischen Assessment = theoriegestützte, standardisierte und merkmalsorientierte Einschätzung

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  • (psychiatrische) Informationen:• Auswirkungen des Gesundheitszustands und des Gesundheitsverhaltens auf

    das Alltagsleben und das Wohlbefinden sowie Probleme, Fähigkeiten, Funktionsstörungen, Bedürfnisse etc. • körperliche, psychologische, soziale und kulturelle Einflussfaktoren auf

    diese Bereiche• Auswirkungen auf Dritte wie z. B. Angehörige

    Assessment:• Beobachtungen und Einschätzungen von außen und das subjektive Erleben

    und die Selbsteinschätzung der PatientInnen und von Dritten, wie z. B. von Angehörigen

    • die Frage, was für die PatientInnen selbst ein Problem ist

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  • Daten

    • Basisdaten zum Pflegeempfänger (also Name, Alter, Beruf, Anschrift usw.) und Informationen über sein soziales Umfeld

    • spezifische Bedürfnisse, Probleme sowie die individuellen Ressourcen zu erfassen

    • die Person (Name, Vorname, Alter, Beruf usw.),

    • den momentanen Gesundheitszustand (Diagnose, Medikamente usw.),

    • das Gesundheitsverhalten sowie die Gesundheitsziele,

    • frühere Erkrankungen, Verletzungen und die damit verbundenen Erfahrungen,

    • die Lebensgewohnheiten und -umstände,

    • die soziale Situation (Familienstrukturen, vorhandene Bezugspersonen usw.)

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  • • mittels eines Gesprächs mit dem Pflegeempfänger und evtl. seiner Angehörigen,

    • durch eine gezielte Beobachtung (z. B. der Mimik und Gestik, Beobachtung der Vitalfunktionen wie Atmung oder Bewusstsein)

    • durch eine körperliche Untersuchung (z. B. Kontrolle Blutdruck, Messung der Körpertemperatur)

    • Ergänzend zur Verfügung stehende Dokumente zur Datenerhebung

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  • Qualität der Daten• Die gesammelten Informationen lassen sich je nach Herkunft und Messbarkeit

    unterscheiden in:

    • direkt: Angaben durch eigene Beobachtung, Aussagen des Pflegeempfängers, Selbsteinschätzung usw.

    • indirekt: Angaben von Angehörigen oder aus Dokumenten (z. B. Arztanamnese, Verlegungsbericht usw.)

    • objektiv: Informationen, die beobachtbar und messbar sind (z. B. Größe, Gewicht, Temperatur usw.)

    • subjektiv: Aussagen des Pflegeempfängers zum eigenen Empfinden (z. B. er fühlt sich müde, hat Ängste und Sorgen usw.)

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  • Anamnesegespräch führen

    • besondere Bedeutung im Beziehungsaufbau • Abbau bei Pflegeempfänger und Angehörigen mögliche Ängste, Nervosität und

    Unsicherheiten • Vermittlung Gefühl von Sicherheit, Geborgenheit und persönlicher Anteilnahme • Idealfall: Integration in den Versorgungsprozess• nicht über ihn entschieden wird, sondern mit ihm• Erhebung der Basisdaten schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb von 24

    Stunden • Informationssammlung ist der wichtigste Schritt im Pflegeprozess• aufgrund dieser Daten können die Pflegeziele geplant und die notwendigen

    Pflegemaßnahmen erstellt werden• Wichtig: alle pflegerelevanten Informationen vollständig, exakt und v. a. nicht

    wertend zu dokumentieren

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  • Funktionen der Informationssammlung• einen schnellen Überblick über die Aufnahmesituation

    • Erfolgskontrolle durch Rückblick auf die Aufnahmesituation

    • in Notfallsituationen schnelle und aussagekräftige Informationen zur adäquaten Behandlung

    • Beweisgrundlage bei etwaigen Rechtsansprüchen

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  • Schritt 2: Probleme und Ressourcen erkennen

    Daten aus dem pflegerischen Assessment werden analysiert und interpretiert �Ableitung individueller Ressourcen und Probleme aus der Perspektive des Pflegeempfängers

    Ressourcen erkennen

    Kraft oder Fähigkeit des Pflegeempfängers, sich gesund zu erhalten bzw. seine Gesundheit zu fördern

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  • Ressourcen � Potenzial an Fähigkeiten und Möglichkeiten, die aktiv in den Pflegeprozess mit einbezogen werden sollten

    Der Pflegeempfänger

    • kann sich den Oberkörper selbstständig waschen,

    • freut sich auf das Mobilisieren,

    • hat große Kraft in den Oberarmen,

    • hat Freude am Leben,

    • akzeptiert die momentane Einschränkung,

    • hört gerne Radio,

    • hat guten Kontakt zu seiner Familie,

    • hat einen tiefen, festen Glauben,

    • hat eine rollstuhlgerechte Wohnung.

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  • Übung 1: Erkennen Sie die Ressourcen. Prüfen Sie, ob es sich um eine Ressource handelt und begründen Sie Ihre Aussage.

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  • Probleme erkennen

    • „Wer hat eigentlich das Problem?“ Oftmals hat ausschließlich die Pflegeperson ein Problem mit gewissen Umständen und Tatsachen in der Pflegebeziehung, die für den Pflegeempfänger aber überhaupt kein Problem darstellen.

    • „Pflegeempfänger verweigert die morgendliche Durchführung der Körperpflege“. (?? Möchte er sich abends waschen)

    � oder „stört“ er den pflegerischen Arbeitsablauf

    • „Pflegeempfänger nimmt seine Mahlzeiten unvollständig zu sich.“ (?? nicht ausreichend Zeit, dem Pflegeempfänger das Essen einzugeben)

    • Selbstreflektion der professionell agierenden Pflegeperson

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  • Was sind Pflegeprobleme? Pflegeprobleme beinhalten:

    • Behinderungen des Pflegeempfängers, die ihn in seinem momentanen Zustand beeinträchtigen und durch Pflegemaßnahmen beseitigt oder erleichtert werden können,

    • Beeinträchtigungen des Pflegeempfängers in irgendeinem Lebensbereich, die seine Unabhängigkeit einschränkt bzw. ihn belastet,

    • Defizite des Pflegeempfängers, die er nicht aus eigener Kraft bewältigen kann und pflegerisches Eingreifen erfordert.

    • Als Pflegeprobleme werden nur solche Probleme bezeichnet, die durch pflegerisches Handeln gelindert oder beseitigt werden können.

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  • Richtige Formulierung wählen

    • kurz und knapp (wenig Platz im Dokumentationssystem, bessere Übersicht, Zeit),• objektiv (keine Interpretation),• exakt und spezifisch (Art, Ausmaß, Ursache) sein.

    Beispiel: Schlecht formuliert wäre: „Schlaf gestört.“ • Besser und informativer formuliert ist: „Nächtlicher Schlaf gestört wegen Schmerzen im

    Wundbereich.“

    Pflegeprobleme einteilen:• aktuelle Probleme• potenzielle Probleme • verdeckte Probleme• individuelle Probleme • generelle Probleme

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  • Schritt 3: Pflegeziele festlegen

    Ein Pflegeziel beschreibt ein Ergebnis, welches der Pflegeempfänger und das Pflegeteam in einem festgelegten Zeitraum erreichen wollen. Es beschreibt, welche Fortschritte und Eigenständigkeiten erreicht werden sollen.

    Sinn und Zweck von Pflegezielen

    wird der Prozess der Pflege ergebnisorientiert strukturiert und damit auch evaluierbar.

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  • • Pflegeziele stellen einen Sinnzusammenhang zwischen Pflegeproblem und -maßnahme her.

    • Aufgrund der Zielplanung werden die Pflegeschwerpunkte deutlich, das Pflegekonzept erkennbar und überprüfbar und die Pflegemaßnahmen begründbar.

    • Ein Pflegeziel bezieht sich auf ein bestimmtes Pflegeproblem und beschreibt die Situation des Pflegeempfängers, die durch pflegerisches Handeln erreicht werden soll.

    • Ein Pflegeziel legt die Richtung und die Priorität fest, die im Hinblick auf die Bewältigung eines bestimmten Problems von der Pflege gesetzt wird.

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  • • Ziele müssen mit dem Pflegeempfänger abgestimmt werden und mit dem ärztlichem Dienst und anderen Berufsgruppen kommuniziert werden.

    • Ein Pflegeziel bezieht sich nicht nur auf körperliche Beschwerden, sondern auch auf Veränderungen vom Verhalten des Pflegeempfängers.

    • Ziele dienen als Kriterium und Maßstab, um die Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen überprüfen zu können.

    • Die Pflegemaßnahmen können im Hinblick auf die Ausgangssituation und das „Endresultat“ beurteilt werden.

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  • Intentionen und Zielformen

    Die Formulierung der Pflegeziele dient v. a. der Intention, den Zustand des Pflegeempfängers zu erhalten, zu verbessern und zu verarbeiten.

    Ziele:• Erhaltungsziele• Rehabilitationsziele• Bewältigungsziele• Nah- und Fernziele

    • Erhaltungsziele= Zustandserhaltung• Rehabilitationsziele = Zustandsverbesserung• Bewältigungsziele = Zustandsverarbeitung

    • Nah- und Fernziele = wenige Tage und langfristig/abstrakt ohne Zeitangabe

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  • Pflegeziele formulieren

    • machbare und erfolgsversprechende Ziele formulieren

    Pflegeziele:knapp und spezifisch,

    • realistisch,

    • erreichbar und

    • überprüfbar sein!

    möglichst ein positiv formuliertes Pflegeziel benennen

    • Negativ: „Pflegeempfänger ist nicht verschleimt.“

    • Positiv formuliert: „Pflegeempfänger hustet Sekret ab.“

    • Um überprüfen zu können, das ein Ziel auch erreicht wurde, müssen in der Zielformulierung Kriterien zur eindeutigen Beurteilung genannt werden, z. B.:

    • Falsch: „Pflegeempfänger trinkt ausreichend.“

    • Richtig: „Pflegempfänger trinkt täglich 1,5 l.“

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  • Schritt 4: Maßnahmen planen• Maßnahmen benannt und beschrieben, die geeignet sind, die formulierten Ziele zu

    erreichen, unter Berücksichtigung der Ressourcen des Pflegeempfängers und seiner Angehörigen

    • Es empfiehlt sich, die Planung im Pflegeteam abzustimmen. Nur so kann eine hohe Akzeptanz der geplanten Maßnahmen bei allen Beteiligten erreicht werden.

    Die Formulierung sollte daher

    • kurz,

    • aussagekräftig und

    • vollständig sein

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  • • In der Pflege wird eine Vielzahl unterschiedlicher Standards eingesetzt

    • Alle verfolgen das primäre Ziel, eine gleichbleibende Qualität der Dienstleistung „Pflege“ zu erreichen

    • erleichtern Dokumentation, ermöglichen eine Einschätzung des Personal- und Materialeinsatzes, erleichtern die Einarbeitung von neuen Mitarbeitern und bieten die Möglichkeit, die Pflegequalität zu überprüfen.

    Häufig werden Pflegestandards unterteilt in:

    • Strukturstandards

    • Prozessstandards

    • Ergebnisstandards

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  • • Strukturstandards. werden die Rahmenbedingungen für eine definierte Tätigkeit festgelegt. So wird z. B. festgelegt, welche Person mit welcher Qualifikation die Tätigkeit ausführen darf. Oder es wird definiert, welches Material in welcher Menge dafür nötig ist.

    • Prozessstandards: beschreiben neben dem konkreten Ablauf der Tätigkeit auch die Art und Weise der durchzuführenden Handlung.

    • Ergebnisstandards: beschreibt die Zielsetzung, die durch die Pflegehandlung erreicht werden soll. Es kann damit „gemessen“ werden, ob das gewünschte Ergebnis erreicht wurde.

    • Einrichtungsinterne Standards: sollten sich an den aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen der Standardpflegeliteratur orientieren.

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  • Vorteile der Pflegestandards

    • überflüssig, Tätigkeiten, die sich häufig wiederholen, jedes Mal in der Maßnahmenbeschreibung ausführlich zu dokumentierten

    • erleichtern und vereinfachen damit die Pflegeplanung bzw. Dokumentation

    • ohne großen Zeitaufwand ein exaktes Profil der Pflegemaßnahmen transparent darzustellen

    • Basis im Pflegeteam geschaffen wird, um eine gleichbleibende Qualität der Pflegeleistung zu gewährleisten

    • i. d. R. als Dienstanweisung verfasst, sind sie für alle Mitarbeiter verbindlich und bilden eine wichtige rechtliche Grundlage zum Nachweis der erbrachten Leistung

    Nationale Expertenstandards

    • Deutschen Netzwerks für Qualitätssicherung in der Pflege (DNQP) hat die „Nationalen Expertenstandards“ entwickelt

    12.05.2017 Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 58

  • Schritt 5: Maßnahmen durchführen

    • Umsetzung der geplanten Maßnahmen

    • Beurteilung, ob unter aktuellen Bedingungen des Pflegeempfängers die ausgewählten Maßnahmen realistisch und machbar

    • Qualität und Erfolg der Durchführung � Abhängig von der Qualifikation der Pflegeperson

    • Abzeichnung der Maßnahme im Dokumentationssystem

    • Dokumentation Verlauf und Reaktion des Pflegeempfängers im Pflegebericht

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  • Pflegebericht erstellen• aktuelle Situationseinschätzung und Wirkung der durchgeführten

    Pflegemaßnahmen

    • Einhaltung formaler, sprachlicher und inhaltlicher Regeln

    Funktionen:

    • als Grundlage zur Evaluation der geplanten Pflege,

    • zur Information für die weiter betreuenden Pflegepersonen,

    • zur juristischen Absicherung und

    • als Nachweis gegenüber dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).

    12.05.2017 Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 60

  • Inhalte

    • den kontinuierlichen Verlauf

    • geplante oder spontane Wirkung (Misserfolge und Erfolge) der Pflege

    • Abweichungen von einer standardisierten Handlungsfolge

    • alle Abweichungen von der geplanten Pflege

    • Besonderheiten/Auffälligkeiten, die zu einer Neubewertung der Pflegesituation führen

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  • Formale Anforderungen

    • Dokumentation in klaren und eindeutigen Sprache (kein Spielraum für Interpretationen!!)

    • keine medizinischen Diagnosen stellen

    • kontinuierliche und lückenlose Eintragungen („roter Faden“)

    • Jede Eintragung mit Datum, Uhrzeit und Kürzel

    • Jede Eintragung mit dokumentenechten Stift

    • keine Eintragungen schwärzen

    • Korrekturen durch einfaches Durchstreichen

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  • 12.05.2017 BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 63

  • Schritt 6: Pflege evaluieren• Überprüfung in welchem Umfang der Pflegeempfänger durch die durchgeführten

    Maßnahmen die definierten Pflegeziele erreicht hat

    • Soll-Ist-Abgleich

    • Pflegebericht � definierten Pflegeziele mit dem erreichten Zustand abgeglichen

    • Evtl. Wirksamkeit der Pflegemaßnahmen engmaschig kontrollieren

    • Im klinischen Bereich tägliche Überprüfung der Pflegeplanung

    • Im ambulanten und stationären Pflegebereich zwischen einer und mehreren Wochen

    • Neue Zielsetzungen � Absetzung der bisherigen Ziele in der Pflegeplanungsdokumentation durch Datum und Handzeichen + Formulierung neuer Pflegeziele

    12.05.2017 BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 64

  • Stufen der Wirksamkeitskontrolle

    Stufe 1: Reaktionen des Pflegeempfängers auswerten

    Stufe 2: Maßnahmen überprüfen

    Stufe 3: Pflegeziele überprüfen und ggf. korrigieren

    12.05.2017 BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 65

  • 12.05.2017 Sven Kittel BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 66

  • „Pflegebedürftigkeit“ neu definiert • 1995 Einführung der PV im SGB XI

    • 2. Pflegestärkungsgesetz (2016) NEU Definition

    • Ab 1.1.2017 neues Begutachtungsverfahren für Leistungen aus der Pflegeversicherung

    Pflegegrade (5) statt Pflegestufen (3)

    Begutachtungsassessment (NBA) --> 6 Lebensbereichen • Mobilität• Kognitive und kommunikative Fähigkeiten• Verhaltensweisen und psychische Problemlagen• Selbstversorgung• Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten

    Anforderungen und Belastungen• Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

    12.05.2017 Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 67

  • 2.2 Pflege wird in der Vergütungssystematik nicht adäquat abgebildet

    Pflegekomplexmaßnahmen-Scores (PKMS) als Instrument

    um die Leistungen der Pflege von hochaufwendigen Pflegeempfängern im Krankenhaus besser abzubilden

    erhöhten Pflegeaufwand zu kodieren und ein zusätzliches Entgelt für Pflegeempfänger im Klinikbereich zu erlösen

    12.05.2017 BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 68

  • 3. Nationale Expertenstandards in der Pflegeplanung umsetzen

    12.05.2017 BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 69

  • Themen nationaler Expertenstandards

    Stand: Januar 20161. Dekubitusprophylaxe in der Pflege2. Sturzprophylaxe in der Pflege3. Schmerzmanagement in der Pflege bei chronischen Schmerzen4. Schmerzmanagement in der Pflege bei akuten Schmerzen 5. Förderung der Harnkontinenz in der Pflege6. Pflege von Menschen mit chronischen Wunden7. Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der oralen Ernährung

    in der Pflege8. Förderung der physiologischen Geburt9. Entlassmanagement in der Pflege

    12.05.2017 BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 70

  • Entwicklung nationaler Expertenstandards

    • In Dtl. Seit 1999 vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP)

    • Bis 2009 finanzielle Förderung durch Bundesministerium für Gesundheit (Pflegewissenschaftler ehrenamtlich + wissenschaftliche Begleitung durch Hochschule Osnabrück)

    • Breite Akzeptanz der ES durch wiss. Qualität + Praxisbezug

    vs.

    • Kritik der Kostenträger, Interessensgruppen und Lobbyisten anhand mangelnder Einflussmöglichkeit bei der Erstellung der Expertenstandards

    � Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (2008) Übertragung der Verantwortung für die Entwicklung und Aktualisierung den Vertragsparteien nach § 113 SGB XI (Hauptverantwortung bei Vertretern Pflegekassen + Pflegeeinrichtungen und nicht mehr bei der Pflegewissenschaft)

    12.05.2017 BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 71

  • Entwicklung von Expertenstandards nach § 113 SGB XI

    • Auftrag zur Entwicklung des Expertenstandards Erhaltung und Förderung der Mobilität an das DNQP

    • DNQP lehnte weiterhin ab, die Rechte für die Aktualisierung der bisher veröffentlichen Expertenstandards abzugeben

    • Neuerungen und potenzielle Neuentwicklungen, wie z.B. der Expertenstandard zur Pflege für Menschen mit Demenz, vom DNQP in Eigenverantwortung durchgeführt

    • Die Unabhängigkeit des DNQP wird durch die Finanzierung über Spenden, öffentliche Förderungen und Drittmittel sowie den Verkauf von buchgebundenen Expertenstandards gewährleistet

    12.05.2017 BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 72

  • Entwicklungsprozess in 6 Stufen

    1. Themenfindung

    2. Bildung unabhängiger Expertenarbeitsgruppen

    3. Erarbeitung des Expertenstandard-Entwurfs

    4. Konsensus-Konferenzen

    5. Modellhafte Implementierung

    6. Aktualisierung der Expertenstandards

    12.05.2017 Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 73

  • Anforderungen und rechtliche BedeutungAnforderungen• Festlegung des Qualitätsniveaus zu den ausgewählten Themen,• Definition von Pflegequalität zu den ausgewählten Themen,• Handlungsvorgaben,• Prüfungsanforderungen.

    Rechtliche Bedeutung• Rechtsgrundlage des § 113a SGB XI• repräsentieren den aktuellen pflegerischen und medizinischen

    Wissensstand • Rechtssicherheit und Haftungsausschluss• „State of the Art“ vor Gericht

    12.05.2017 Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 74

  • Aufbau und Konzeption• Strukturqualität

    • Prozessqualität

    • Ergebnisqualität

    Strukturqualität

    • bauliche Voraussetzungen (z. B. Wohnbereich, Bäder, Zimmer)

    • technische Voraussetzungen (z. B. Rufanlage, Aufzüge)

    • personelle Voraussetzungen (z. B. Pflegepersonal)

    • finanzielle Voraussetzungen (z. B. Spenden)

    12.05.2017 Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 75

  • Prozessqualität

    • Qualität der Planungen (z. B. die Pflegeplanung)

    • Qualität der Durchführung (z. B. Herstellung und Verteilung der Mahlzeiten, die morgendliche Versorgung eines Pflegeempfängers)

    • Qualität der Dokumentation (z. B. der Pflegebericht, Leistungsnachweise der Hauswirtschaft)

    Ergebnisqualität

    • Wurde das Ziel erfüllt (z. B. Jahresziele für einen Fachbereich, Erarbeitung eines Konzeptes)?

    • Wie ist das Ergebnis von Pflegevisiten im Pflegevisitenbericht?

    • Was ergibt ein Soll-/Ist-Vergleich (z. B. bei Projektumsetzungen)?

    • Wurde das Finanzbudget eingehalten (z. B. bei Personalkosten, Lebensmitteln, Inkontinenzprodukten)?

    12.05.2017 Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 76

  • Gültigkeit und Ausschlusskriterien

    • Expertenstandard kann nicht für jede Personengruppe und in jeder Situation volle Gültigkeit besitzen

    • Gefahr zu sehr zu verallgemeinern

    12.05.2017 Kontaktstudiengang DHBW -

    Psychiatrie -77

  • 12.05.2017 Sven Kittel BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 78

  • 12.05.2017 Sven Kittel BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 79

  • 4. Pflegeplanung umsetzen

    • Einstellung

    • Eckpfeiler der Pflege

    • Ablauforganisation

    • Ausgangspunkt, Orientierungspunkt und Leistungsnachweis

    • Grundlagen pflegeprozessorientierter Dokumentation

    12.05.2017 Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 80

  • 12.05.2017 Sven Kittel BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 81

  • 12.05.2017 Sven Kittel BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 82

  • 5. Pflegediagnosen

    • Diagnose (griech.): „unterscheidende Beurteilung, Erkenntnis“ • spezialisierte Pflegefachsprache mit dem Ziel: standardisierte und einheitliche

    Sprache + Vereinfachung Kommunikation innerhalb der Berufsgruppe

    • Häufige Verwendung in Dtl. North American Nursing Diagnosis Association(NANDA)

    • NANDA-Pflegediagnosen definiert: „Eine Pflegediagnose ist eine klinische Beurteilung einer menschlichen Reaktion auf Gesundheitszustände/ Lebensprozesse oder die Vulnerabilität für diese Reaktion eines Individuums, einer Familie, Gruppe oder Gemeinschaft. Eine Pflegediagnose stellt die Grundlage für die Auswahl der Pflegeinterventionen zur Erzielung von Outcomes dar, für die die Pflegefachpersonen verantwortlich sind.“ (Herdman u. Kamitsuru2016, S. 499).

    12.05.2017 Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 83

  • • Pflegende sind für das Stellen von Pflegediagnosen zuständig und verantwortlich. Pflegediagnosen bilden die Grundlage, um Interventionen auswählen, planen und durchführen zu können, und um gemeinsam vereinbarte Ziele und Ergebnisse erreichen und bewerten zu können.“ (Doenges et al. 2015, S. 82)

    • Verschiedene Klassifikationssysteme für Pflegediagnosen � können mit einer Pflegetheorie oder einem Pflegemodell verknüpft werden („Selbstpflegedefizit“ von Dorotohea Orem, oder mit den „Aktivitäten, Beziehungen und existenzielle Erfahrungen des Lebens“ [ABEDL] von Krohwinkel)

    12.05.2017 Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 84

  • • Pflegediagnosen nach NANDA beinhalten keine Pflegeziele und Maßnahmen

    • kombinierbar mit NOC (Nursing Outcomes Classification) und

    NIC (Nursing Intervention Classification)

    • Beide Klassifikationen (NIC und NOC) wurden vom College of Nursing der Universität von Iowa entwickelt und herausgegeben

    • zentrales Element der sog. NNN-Taxonomie

    • beinhaltet Pflegediagnosen nach NANDA, die NIC-Klassifikation und die NOC-Klassifikation

    • Die klassische Pflegeplanung kann dadurch ergänzt oder sogar ersetzt werden

    12.05.2017 Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 85

  • Arten und Aufbau von Pflegediagnosen

    1. Problemfokussierte Pflegediagnosen

    2. Risikopflegediagnosen

    3. Pflegediagnosen der Gesundheitsförderung

    4. Syndromdiagnosen

    (5. Verdachtspflegediagnosen)

    12.05.2017 Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 86

  • 12.05.2017 Sven Kittel BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 87

  • 12.05.2017 Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 88

  • 12.05.2017 Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 89

  • Tab. 6.7 Funktionsgrade der Abhängigkeit (modifiziert nach Doenges et al. 2015, S. 90 u. Gordon 2013, S. 49).

    Grad Beschreibung der Abhängigkeit

    Grad 0 keine direkte Hilfe erforderlich, versorgt sich selbst

    Grad I braucht Hilfsmittel, -vorrichtungen oder Geräte

    Grad IIbraucht Anleitung/Überwachung durch eine andere Person, leichte Hilfe

    Grad IIIbraucht Hilfsmittel und Unterstützung/Überwachung durch eine andere Person, viel direkte Hilfe durch eine Person

    Grad IVvollständige Abhängigkeit von direkter Hilfe und/oder direkte Hilfe durch zwei Personen, beteiligt sich nicht an der Versorgung

    12.05.2017 Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 90

  • Tab. 6.8 Stufen der Angstzustände nach Doenges et al. 2015, S. 90.

    Stufe Angstzustand Beschreibung

    Stufe 1 leichte AngstUnruhe, Reizbarkeit, Schlafstörung, Nervosität, erhöhte Wachsamkeit

    Stufe 2 mäßige Angst

    Zittern, erhöhte Puls-/Atemfrequenz, Wahrnehmung eingeschränkt, erhöhte Konzentration

    Stufe 3 starke AngstWahrnehmung vermindert, Funktionieren beeinträchtigt, Atemnot, Schwindel, Kopfschmerz

    Stufe 4 Panik

    desintegriertes Verhalten, Wahrnehmungsverzerrung, wirkt gelähmt, oder extreme Agitation, nicht aufnahmefähig

    12.05.2017 Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 91

    Alle Pflegediagnosen mit dem Fokus Angst können mit Stufen angegeben werden

  • Erstellung Pflegediagnosen

    12.05.2017 Sven Kittel BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 92

  • 12.05.2017Sven Kittel BSc Kontaktstudiengang DHBW -

    Psychiatrie -93

  • 12.05.2017 Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 94

  • 6. Assessments in der Psychiatrie

    1. Broset-Violence Skala

    2. NGASR Skala

    3. Suicide Status Form II

    4. SPOC (Suicidal Patient Observation Chart)

    5. Fagerström-Test

    6. Der Mini-Mental-Status-Test (MMST)

    7. LAST (Lübecker Alkoholismus Screening Test

    12.05.2017 BSc Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 96

  • 12.05.2017 Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 97

  • Das pflegerische Assessment wird in der Regel mittels institutions- oder stationsspezifischer strukturierter Erhebungsbögen durchgeführt.

    Oft sind hoch strukturierte Checklisten in Gebrauch, deren Strukturierung sich nach pflegespezifischen Rastern richtet, wie z. B:

    ■ Grundbedürfnisse (Henderson)

    ■ Lebensaktivitäten (Roper/Logan/Tierney)

    ■ Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL)

    ■ Aktivitäten und existenzielle Erfahrungen des Lebens (AEDL)

    ■ funktionelle Verhaltensmuster (Gordon)

    12.05.2017 Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 98

  • Lübecker Alkoholmissbrauch und –abhängigkeit Screening Test (LAST)

    1. Sind Sie immer in der Lage, Ihren Alkoholkonsum zu beenden, wenn Sie das

    wollen?

    2. Haben Sie schon einmal das Gefühl gehabt, dass Sie Ihren Alkoholkonsum verringern

    sollten?

    3. Haben Sie schon einmal wegen Ihres Alkoholtrinkens ein schlechtes Gewissen

    gehabt oder sich schuldig gefühlt?

    4. Haben Ihr (Ehe-)Partner oder Ihre Eltern oder andere nahe Verwandte sich

    schon einmal über Ihr Trinken Sorgen gemacht oder sich beklagt?

    5. Haben Sie wegen des Trinkens einmal Probleme am Arbeitsplatz bekommen?

    6. Ist Ihnen schon einmal gesagt worden, Sie hätten eine Störung der Leber (z. B.

    Fettleber oder Leberzirrhose)?

    7. Waren Sie schon einmal in einem Krankenhaus wegen Ihres Alkoholkonsums?

    Bei Frage 1 wird «Nein», bei den Fragen 2 bis 7 «Ja» mit einem Punkt gewertet.

    Zwei oder mehr Punkte gelten als Hinweis auf ein Alkoholproblem.

    12.05.2017 Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 99

  • Die Geriatrische Depressionsskala (GDS).

    Auswertung: Fragen 1, 5, 7, 11, 13 – Ja = 0, Nein = 1 Punkt; Fragen 2, 3, 4, 6, 8, 9,

    12, 14, 15 – Ja = 1 Punkt, Nein = 0 Punkte. Sechs und mehr Punkte sprechen für

    das Vorliegen einer Depression (Bach et al., 1995).

    1. Sind Sie grundsätzlich mit Ihrem Leben zufrieden?

    2. Haben Sie viele Ihrer Aktivitäten und Interessen aufgegeben?

    3. Haben Sie das Gefühl, Ihr Leben sei unausgefüllt?

    4. Ist Ihnen oft langweilig?

    5. Sind Sie die meiste Zeit guter Laune?

    6. Haben Sie Angst, dass Ihnen etwas Schlimmes zustoßen wird?

    7. Fühlen Sie sich die meiste Zeit glücklich?

    8. Fühlen Sie sich oft hilflos?

    9. Bleiben Sie lieber zu Hause, anstatt auszugehen und Neues zu unternehmen?

    10. Glauben Sie, mehr Probleme mit dem Gedächtnis zu haben als die meisten anderen?

    11. Finden Sie, es sei schön, jetzt zu leben?

    12. Kommen Sie sich in Ihrem jetzigen Zustand ziemlich wertlos vor?

    13. Fühlen Sie sich voller Energie?

    14. Finden Sie, dass Ihre Situation hoffnungslos ist?

    15. Glauben Sie, dass es den meisten Leuten besser geht als Ihnen?

    12.05.2017 Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 100

  • Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 101

    3. Quellen

    Quelle: Kußmaul J & Vater A (2017) Pflegeplanung. 2. Auflage Stuttgart: Thieme Verlag

    Sauter D, Abderhalden C et al. (2011) Lehrbuch Psychiatrische Pflege. 3. Auflage, Bern: Huber Verlag

    12.05.2017

  • Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit

    12.05.2017 Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie - 102

  • Die Geriatrische Depressionsskala (GDS).

    Auswertung:

    Fragen 1, 5, 7, 11, 13 – Ja = 0 Punkte Nein = 1 Punkt;

    Fragen 2, 3, 4, 6, 8, 9, 12, 14, 15 – Ja = 1 Punkt, Nein = 0 Punkte.

    Sechs und mehr Punkte sprechen für das Vorliegen einer Depression

    (Bach et al., 1995).

    1. Sind Sie grundsätzlich mit Ihrem Leben zufrieden?

    2. Haben Sie viele Ihrer Aktivitäten und Interessen aufgegeben?

    3. Haben Sie das Gefühl, Ihr Leben sei unausgefüllt?

    4. Ist Ihnen oft langweilig?

    5. Sind Sie die meiste Zeit guter Laune?

    6. Haben Sie Angst, dass Ihnen etwas Schlimmes zustoßen wird?

    7. Fühlen Sie sich die meiste Zeit glücklich?

    8. Fühlen Sie sich oft hilflos?

    9. Bleiben Sie lieber zu Hause, anstatt auszugehen und Neues zu

    unternehmen?

    10. Glauben Sie, mehr Probleme mit dem Gedächtnis zu haben als die

    meisten anderen?

    11. Finden Sie, es sei schön, jetzt zu leben?

    12. Kommen Sie sich in Ihrem jetzigen Zustand ziemlich wertlos vor?

    13. Fühlen Sie sich voller Energie?

    14. Finden Sie, dass Ihre Situation hoffnungslos ist?

    15. Glauben Sie, dass es den meisten Leuten besser geht als Ihnen

  • Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie-

    12.05.2017 BSc Der Pflegeprozess

    Erkennen Sie die Ressourcen. Prüfen Sie, ob es sich um eine Ressource

    handelt und begründen Sie Ihre Aussage.

    Beispiel Ressource

    Begründung ja nein

    Die Tochter kommt regelmäßig zu Besuch und

    berichtet von Ereignissen in der Familie.

    Frau M. hat zur Aufnahme des Mittagessens nur eine

    Hand zur Verfügung. Sie besitzt jedoch Geschirr mit

    erhöhtem Tellerrand, das sie anwenden kann.

    Frau S. ist motiviert, sich im Genesungsprozess aktiv

    zu beteiligen.

    Herr K. ist motiviert und besitzt die Fähigkeit, sicher

    an der Bettkante zu sitzen.

    Frau A. ist fähig, sich das Gesicht und den Oberkörper

    selbst zu waschen.

    Herr U. kann sich eigenständig das Frühstücksbrot

    zubereiten.

    Frau B., die viel trinken soll, hat eine Vorliebe für

    Orangensaft und eine Abneigung gegen Mineralwasser.

    Die Körperpflege wird von der Pflegeperson

    übernommen.

    Herr V. akzeptiert die Bettruhe.

    Die Mahlzeiten werden von der Pflegeperson

    vorbereitet und Herrn T. eingegeben.

    Frau D. hat eine Hemiplegie rechts, sie verspürt ihren

    Harndrang und äußert diesen.

    Herr Q. bestimmt selbstständig den Blutzuckerspiegel,

    errechnet seine Insulineinheiten und injiziert sich diese.

    Die Versorgung des Tracheostomas wird von der

    Pflegeperson übernommen.

    Frau E. kennt die Ursachen für ihren Herzinfarkt nicht.

    Die Pflegeperson appliziert das Insulin.

    Die Zahnprothesenpflege führt die Pflegeperson am

    Waschbecken durch.

    Herr G. ist motiviert, seine Sprachstörungen zu

    überwinden.

    Frau H. kennt die Ursachen ihrer momentanen

    Urininkontinenz.

    Quelle: Kußmaul J & Vater A (2017) Pflegeplanung. 2. Auflage Stuttgart: Thieme Verlag

  • Fagerström Test für Nikotinabhängigkeit FTND

    Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Aussagen, die im Zusammenhang mit dem Rauchen zutreffen können. 1. Wann rauchen Sie Ihre erste Zigarette nach dem Aufstehen?

    Innerhalb von 5 Minuten 3 Punkte Innerhalb von 6 bis 30 Minuten 2 Punkte Innerhalb von 31 bis 60 Minuten 1 Punkt Es dauert länger als 60 Minuten 0 Punkte

    2. Finden Sie es schwierig, an Orten, wo das Rauchen verboten ist (z.B. in der Kirche, in

    der Bibliothek, im Kino, usw.) darauf zu verzichten? ja 1 Punkt nein 0 Punkte

    3. Auf welche Zigarette würden Sie nicht verzichten wollen?

    Die erste nach dem Aufstehen 1 Punkt Eine andere 0 Punkte

    4. Wie viele Zigaretten rauchen Sie pro Tag?

    Mehr als 30 3 Punkte 21 - 30 2 Punkte 11 - 20 1 Punkt 10 oder weniger 0 Punkte

    5. Rauchen Sie in den ersten Stunden nach dem Erwachen im Allgemeinen mehr als am

    Rest des Tages? ja 1 Punkt nein 0 Punkte

    6. Kommt es vor, dass Sie rauchen, wenn Sie krank sind und tagsüber im Bett bleiben

    müssen? ja 1 Punkt nein 0 Punkte

    Deutsche Übersetzung des Fagerström Test for Nicotine Dependence1Auswertung: 0-2: sehr niedrig; 3-4: niedrig; 5: mittel; 6-7: hoch; 8-10: sehr hoch

    1 Übersetzung nach Heatherton TF, Kozlowski LT, Frecker RC & Fagerström KO (1991) The Fagerström Test for Nicotine Dependence: a revision of the Fagerström Tolerance Questionnaire. Br J Addiction 86: 1119-1127. Auswertung nach Fagerström KO, Heatherton TF, Kozlowski LT (1991) Nicotine Addiction and Its Assessment. Ear, Nose and Throat Journal, 69 (11) 763-768

  • Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie-

    12.05.2017 BSc Der Pflegeprozess

    Klinische Pflege

    Frau S., alleinstehend und 62 Jahre alt, wurde mit einer Schenkelhalsfraktur rechts nach einem häuslichen Sturz notfallmäßig aufgenommen. Nach der Operation klagt sie trotz Schmerzmedikation über akute Schmerzen. Die Mobilisation erfolgt mit einem Gehbock. Durch die Schmerzen beim Drehen wacht sie nachts immer wieder auf und wirkt deshalb morgens sehr unausgeschlafen. Die Aufregung, die Angst und der Stress verursachen bei ihr eine ständige Übelkeit. Sie hat keinen Appetit auf die angebotenen Speisen. Im Krankenhaus entwickelt sie nach der Operation eine Tröpfcheninkontinenz, weil sie nicht rechtzeitig die Toilette erreicht. Außerdem schämt sie sich, die Hilfe durch die Pflegenden in Anspruch zu nehmen.

    Pflegediagnose 1

    Akuter Schmerz

    a/d: Schmerzäußerungen der Pflegeempfängerin und Schonhaltung

    b/d: operativer Eingriff an der rechten Hüfte (physische Verletzungsursachen)

    Pflegediagnose 2

    Beeinträchtigte körperliche Mobilität

    a/d: Veränderung des Gangbilds und eine Abnahme der Bewegungsfähigkeit

    b/d: Schmerzen, muskuloskeletale Beeinträchtigungen in der rechten Hüfte durch die Operation

    Pflegediagnose 3

    Übelkeit

    a/d: Widerwille gegenüber der Nahrung, saurer Geschmack

    b/d: situationsbedingte Angst

    Pflegediagnose 4

    Schlafstörung

    a/d: äußern einer Unzufriedenheit mit dem Schlaf

    b/d: beeinträchtigter Gesundheitszustand (Schmerzen bei nächtlichem Drehen)

  • Kontaktstudiengang DHBW - Psychiatrie-

    12.05.2017 BSc Der Pflegeprozess

    Pflegediagnose 5

    Funktionelle Harninkontinenz

    a/d: die erforderliche Zeit, die Toilette nach dem Bemerken des Harndrangs zu erreichen, ist zu lang, die Blase wird vor Erreichen der Toilette tröpfchenweise entleert

    b/d: veränderte Umgebungsfaktoren (Weg zur Toilette), muskuläre Beeinträchtigung an der rechten Hüfte durch Operation

    Um die Pflegeplanung zu vervollständigen, müssen alle Pflegediagnosen um die pflegerischen Ziele/Pflegeergebnisse (NOC) und die pflegerischen Maßnahmen/Pflegeinterventionen (NIC) ergänzt werden. Es ist nicht ausreichend, nur allein mit Pflegediagnosen zu arbeiten.

    Quelle: Kußmaul J & Vater A (2017) Pflegeplanung. 2. Auflage Stuttgart: Thieme Verlag

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    Berufsbild und Handlungsanforderungen_Entstehungshintergrund.pdfLehrveranstaltung�Berufsbild und HandlungsanforderungenEntstehungshintergrund für die Qualifizierung zur FGKiKP�Rahmenkonzept „Gesundheit für alle“ für die Europäische Region der WHO�Rahmenkonzept „Gesundheit für alle“ für die Europäische Region der WHO�Rahmenkonzept „Gesundheit für alle“ für die Europäische Region der WHO�Rahmenkonzept „Gesundheit für alle“ für die Europäische Region der WHO�Rahmenkonzept „Gesundheit für alle“ für die Europäische Region der WHO�Rahmenkonzept „Gesundheit für alle“ für die Europäische Region der WHO�UN-KinderrechtskonventionUN-KinderrechtskonventionUN-KinderrechtskonventionAktionsprogramm des BMFSFJ "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme" Aktionsprogramm des BMFSFJ "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme" Aktionsprogramm des BMFSFJ "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme" Aktionsprogramm des BMFSFJ "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme" Aktionsprogramm des BMFSFJ "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme" Nützliche links

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