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Bauer, Elisabeth Seite 1 12.01.2017 STAD - 2016 Schwechat, 15.12.2016 EINLADUNG zu der am 15. Dezember 2016, um 13:14 Uhr, im Festsaal des Rathauses stattfindenden 425. Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Schwechat. Tagesordnung: ÖFFENTLICHE SITZUNG 1.) Sitzungsprotokoll über die 424. Sitzung des Gemeinderates am 10.11.2016 2.) Bericht der Bürgermeisterin 3.) Anfragen 4.) Voranschlag 2017 5.) Darlehensausschreibungen 2017 6.) Förderungen von Veranstaltungen im Multiversum Schwechat - Berichterstattung 7.) Förderrichtlinien Multiversum Schwechat - Änderung/Anpassung 8.) Subventionen an Vereine und Organisationen 9.) Subvention Saalmiete Freyenthurn 10.) Nachwahl in Ausschüsse 11.) Entbindung von der Amtsverschwiegenheit 12.) Brauereigelände - Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages für einen öffentlichen Spielplatz 13.) 4. Änderung der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Park-, Garten- und sonstigen Grünanlagen 14.) Subvention für soziale Dienste 15.) Zuwendungen an Sportvereine 16.) 14. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms 2006

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STAD - 2016 Schwechat, 15.12.2016

E I N L A D U N G

zu der am 15. Dezember 2016, um 13:14 Uhr, im Festsaal des Rathauses stattfindenden 425. Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Schwechat.

T a g e s o r d n u n g : ÖFFENTLICHE SITZUNG 1.) Sitzungsprotokoll über die 424. Sitzung des Gemeinderates am 10.11.2016 2.) Bericht der Bürgermeisterin 3.) Anfragen 4.) Voranschlag 2017 5.) Darlehensausschreibungen 2017 6.) Förderungen von Veranstaltungen im Multiversum Schwechat - Berichterstattung 7.) Förderrichtlinien Multiversum Schwechat - Änderung/Anpassung 8.) Subventionen an Vereine und Organisationen 9.) Subvention Saalmiete Freyenthurn 10.) Nachwahl in Ausschüsse 11.) Entbindung von der Amtsverschwiegenheit 12.) Brauereigelände - Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages für einen öffentlichen Spielplatz 13.) 4. Änderung der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Park-, Garten- und sonstigen Grünanlagen 14.) Subvention für soziale Dienste 15.) Zuwendungen an Sportvereine 16.) 14. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms 2006

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17.) 9. Änderung des Bebauungsplanes 2012 18.) Freigabe der Aufschließungszone BW-A3 in der KG Schwechat 19.) Freigabe der Bauland-Betriebsgebiet-Aufschließungszone BB-A6 in der KG. Rannersdorf 20.) Straßen- und Hausnummernumbenennung südlicher Rathausplatz 21.) Straßen- und Hausnummernumbenennung Hudlergasse 22.) Ermäßigungsmöglichkeit Veranstaltungssaal Schloss Freyenthurn 23.) Ausschreibungsunterlage Bauleistungen Wasser BA 12 / Kanal ABA 14 24.) Lieferungen und Leistungen G2 25.) Abschluss eines Kaufvertrages mit der "Familie, gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft" hinsichtlich einer Teilfläche EZ 153 KG Gst.Nr. 674/3 26.) Abschluss eines Kaufvertrages mit der Famosahaus Bauträger GmbH hinsichtlich EZ 1123 Gst.Nr. 800/1 sowie einer Teilfläche EZ1609 Gst.Nr. 804/6 27.) Nutzungsbedingungen für den Proberaum/Jugendclub in der ehemaligen Stadionwohnung 28.) Rücklagenbildung von Spiel- und Beschäftigungsmaterial in den Schwechater Kinderbetreuungseinrichtungen 29.) Änderung der Tarife für die Nachmittagsbetreuung in den NÖ Landeskindergärten und dem Pfarrkindergarten Zirkelweg 30.) Förderung von "Mobilen Mamis" 31.) Ermäßigung für Menschen mit einer Behinderung für das "Schwechater Kultur-Abo". 32.) Marketing - Veranstaltungssaal im Schloss Freyenthurn: 33.) Subventionen an Kulturvereine 34.) Städtisches Wohnhaus, Sendergasse 21/1/I; Vermietung eines Geschäftslokales NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG 35.) Ausnahme von den Wohnungsvergaberichtlinien 36.) Städtische Wohnhäuser; Einbringung von Klagen

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37.) Bericht über eine Entscheidung des OGH 38.) Allgemeine Personalangelegenheiten (PersNr, 1371,1932,4283,4306,4309,4318,4502) 39.) Schwechater Kinderbetreuungseinrichtungen: Einbringen von Klagen

Die Bürgermeisterin

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N I E D E R S C H R I F T

über die 425. Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Schwechat am 15. Dezember 2016

BGM Baier Karin eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Anwesend waren: 1.) Vorsitzende BGM Baier Karin

2.) VBGM Krenn Mag. Brigitte

die Mitglieder des Stadtrates: 3.) STR Edelmayr Vera 4.) STR Habisohn Christian 5.) STR Klein Wolfgang 6.) STR Szikora Lukas 7.) STR Jahn DI Simon 8.) STR Markovic MSc Ljiljana 9.) STR Jakl Helmut 10.) STR Kaiser Andrea

die Mitglieder des Gemeinderates:

11.) GR Beck Thomas 12.) GR Branics Martin 13.) GR Fälbl-Holzapfel Susanne 14.) GR Frauenberger Gerhard 15.) GR Mlada DI Inna 16.) GR Schaffer Walter 17.) GR Scharinger Monika 18.) GR Wittmann Leopold 19.) GR Ertl Johann 20.) GR Edelhauser Mag. Alexander 21.) GR Schaider Johann (TOP 1-4) 22.) GR Mautner-Markhof Christoph (TOP 1-17) 23.) GR Sicha Michael 24.) GR Barta Valentin 25.) GR Haschka Mag. Paul (TOP 4-39) 26.) GR Liebenauer-Haschka Jörg 27.) GR Pinka DI Peter 28.) GR Smetana Manfred 29.) GR Docar Wolfgang 30.) GR John David 31.) GR Neuhold Günther

Entschuldigt waren: 32.) GR Semtner Franz

33.) GR Freiberger Mag. Mario 34.) GR Süßenbacher Gabriele 35.) GR Ehn Robert 36.) GR Maucha Andrea 37.) GR Zistler Wolfgang

Unentschuldigt waren: - Sonstige Anwesende: -

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Beginn der Sitzung: 13:14 Uhr Es wird weiters mitgeteilt, dass 1 Dringlichkeitsantrage eingelangt ist. Der 1. Dringlichkeitsantrag (Beilage 1) betrifft die Aufnahme des Tagesordnungspunktes "Die Weiterführung des Englischunterrichts wie bisher mit Native Speakern" und wird von STR Kaiser verlesen. Abstimmungsergebnis: Die Dringlichkeit wird dem Antrag mit den Stimmen von SPÖ, GRÜNE und ÖVP nicht zuerkannt. Der Antrag wird dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zugewiesen.

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Ende der Sitzung: 18:20 Uhr

Die Vorsitzende:

Bürgermeisterin Schriftführer: Stadtamtsdirektor-Stellvertreter

Für die Fraktion der SPÖ: Für die Fraktion der GRÜNEN:

Für die Fraktion der FPÖ: Für die Fraktion der ÖVP:

Für die Fraktion der NEOS: Parteilos:

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425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 1 der Tagesordnung

Sitzungsprotokoll über die 424. Sitzung des Gemeinderates am 10.11.2016 Vortragender: Bürgermeisterin Baier Karin

S A C H V E R H A L T Das Sitzungsprotokoll der 424. Sitzung des Gemeinderates am 10.11.2016 wurde von der Bürgermeisterin, dem Schriftführer und je einem Vertreter der SPÖ, GRÜNEN, FPÖ, ÖVP und NEOS ordnungsgemäß unterfertigt. Bis dato sind keine Einwendungen gegen den Inhalt des Sitzungsprotokolls gemäß § 53 Abs. 5 NÖ Gemeindeordnung 1973 i.d.g.F. eingelangt. Somit gilt das Sitzungsprotokoll als genehmigt.

Wechselrede: keine

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425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 2 der Tagesordnung

Bericht der Bürgermeisterin Vortragender: Bürgermeisterin Baier Karin

S A C H V E R H A L T Rettungskette In den letzten Wochen gab es leider in Gärtnerei und am Bauhof zwei Notfälle. Die Rettungskette beginnend bei den MitarbeiterInnen und KollegInnen der betroffenen Herren hat einwandfrei funktioniert. Ich möchte dies an dieser Stelle betonen und auch ersuchen, dass die Dienststellenleiter, dies an die Kolleginnen und Kollegen die rasant und gut reagiert haben weiterzugeben. Beide Kollegen sind erfreulicherweise auf dem Wege der Besserung und wir wünschen an dieser Stelle alles Gute baldige Genesung Arztpraxis Nachdem Hr. Dr. Ditzelmüller, der als Nachfolger von Fr. Dr. Hochmeister fix eingeplant war, kurzfristig seine Bewerbung zurück zog, musste die Stelle von der NÖ Ärztekammer neu ausgeschrieben werden. Heute wurde uns auf Anfrage mitgeteilt, dass Hr. Dr. Martin Ruttner die offene Kassenarzt-Stelle übernehmen wird. Dr. Ruttner wird gemeinsam mit Dr. Grubmüller in dessen Ordination, Wiener Straße 12-16, praktizieren. Ab 1.1.2017 soll eine Gruppenpraxis eingerichtet werden. Forum Neuer Schwung mit neuem Team. Seit Juni dieses Jahres gibt es nun mit Mag. Manuela Seidl als künstlerische Leitung und Daniel Truttmann als kaufmännische Leitung die dritte Intendanz in der Theater Forum BetriebsgesmbH. Obwohl erst im Juni angetreten, stellten sie ein komplettes Theater- und Kabarettprogramm zusammen und werden im kommenden Jahr auch das Satirefestival und die Theatereigenproduktionen fortsetzen. Das große Ziel der beiden, das Theater Forum auch bei Kindern und Jugendlichen populär zu machen, wird durch eigene Kindertheaterstücke und Kindertheaterworkshops realisiert.

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Am Samstag, dem 26. November, wurde das 25 jährige Jubiläum Theater Forum zelebriert: Bei einem kulinarisch-musikalischen Fest präsentierte sich ein "Open House" sowie eine Ausstellung über die vergangenen 25 Jahre; Musik gab es von ForLore und Woifal mit Band. Als Gratulanten stellten sich neben den ehemaligen Intendanten, die eine Videobotschaft übermittelten, einige Künstlerinnen und Künstler sowie Bürgermeister AD Mag. Reinhard Gogola mit einem Rückblick, aber auch Toni Matoschits und Thomas Schreiber von Monti Beton mit einem Ständchen ein und es wurde bis in die frühen Morgenstunden gefeiert. Die Theater- und Kabarettabos erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit und brachten eine Menge an positiver Kritik ein. Finanziell zeichnet sich eine positive Entwicklung ab, eine erste Bilanz des neuen Teams wird in den ersten Monaten des Jahres 2017 vorliegen.

Wechselrede: keine

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425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 3 der Tagesordnung

Anfragen Vortragender: Bürgermeisterin Baier Karin

S A C H V E R H A L T Es sind Anfragen der FPÖ Fraktion (Beilage) eingelangt, die den Wirtschaftsförderungsbeirat betreffen. Ich ersuche STR Kaiser um Verlesung der Anfrage inkl. Zusatzfrage. Antwort BGM Baier: ad Frage 1: Im Jahr 2016 gab es bis dato folgende Förderungen der Schwechater Wirtschaft: " Förderung einer Lehrstelle auf Basis GR 269 vom 26.6.1997 TOP 8: € 750,- an Dr. Vulpescu " Projektentwicklung "Schwechat blüht auf" auf Basis STR 530 vom 09.12.2015 TOP 5 an OIKOS - Institut für angewandte Ökologie & Grundlagenforschung von VASt 1/5290-6410 (Beratungsleistungen): € 4.444,65 ad Zusatzfrage (Frage 2): " Unterstützung des Bummelabends auf Basis STR 526 vom 24.8.2015 TOP 43: € 850,- in Form von Sachleistungen bzw. Verzicht auf Standgebühr an die Wirtschaftsplattform e.V. Wünscht jemand eine 2. Zusatzfrage? Die zweite Zusatzfrage wird von Frau GR Susanne Fälbl-Holzapfel gestellt: Gab es im Jahr 2016 Anträge, die im Wirtschaftsförderungsbeirat behandelt wurden? Antwort BGM Baier: Nein, da die konstituierende Sitzung des WFB erst gestern, 4.12.2016, statt fand. Die erste Arbeitssitzung ist für das erste Quartal 2017 vorgesehen.

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Beilage:

Anfrage FPÖ GR 425 15122016 - Förderungen Wirtschaft.pdf

Wechselrede: keine

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425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 4 der Tagesordnung

Voranschlag 2017 Antragsteller: Stadtrat Klein Wolfgang

S A C H V E R H A L T Sehr geehrte Bürgermeisterin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gemäß § 73 der NÖ Gemeindeordnung hat die Bürgermeisterin den Entwurf des Voranschlages zu erstellen. Ich darf Ihnen nun die Eckdaten des Voranschlagsentwurfes 2017 zur Kenntnis bringen: Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haushalts: 72.553.000 Euro Einnahmen und Ausgaben des außerordentlichen Haushalts: 8.322.800 Euro Darlehensaufnahmen: 4.740.300 Euro Darlehenstilgungen: 8.547.100 Euro Netto-Neuverschuldung daher: minus 3.806.800 Euro Budgetierte Zinsen aus Darlehensverpflichtungen: 1.601.900 Euro Voraussichtlicher Gesamtschuldenstand am 31.12.2017: 65.357.500 Euro Leistungen für das Personal: 18.642.900 Euro Nun einige Eckdaten aus dem Voranschlagsquerschnitt: Voraussichtlicher Maastricht - Schuldenstand am 31.12.2017: 18.065.100 Euro Der Finanzierungssaldo, also das Maastrichtergebnis, beträgt 617.300 Euro. Das Ergebnis der laufenden Gebarung beträgt: 5.547.100 Euro, das ist der Saldo aus den laufenden Einnahmen - 68.790.000 Euro - abzüglich der laufenden Ausgaben - 63.242.900 Euro. Das Ergebnis der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen beträgt minus 4.634.600 Euro. Dieser Betrag ergibt sich aus den Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen - 1.488.500 Euro - abzüglich den betreffenden Ausgaben - 6.123.100 Euro.

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Weitere Eckdaten des Voranschlages 2017: Der Gesamtrücklagenstand am 31.12.2017 wird voraussichtlich 2.910.000 Euro betragen, davon entfallen auf die Betriebsmittel- und Ausgleichsrücklage 886.800 Euro und auf die Spezialrücklagen 2.023.200 Euro, die sich wie folgt zusammen setzen: Infrastrukturrücklage: 925.000 Euro, Wohnhaussanierungsrücklage: 82.400 Euro, Kinderbetreuungsrücklage: 41.300 Euro, Spielplatzausgleichsabgaberücklage: 38.300 Euro, Wasserversorgungsrücklage: 525.000 Euro und die Abwasserbeseitigungsrücklage: 411.200 Euro. Die Haftungen werden am 31.12.2017 voraussichtlich mit 19.532.600 Euro zu Buche stehen. Soviel zum Voranschlag 2017. Nun noch einige Zahlen und Fakten zum Mittelfristigen Finanzplan 2018 - 2021: Das Öffentliche Sparen, d.h. der Saldo aus laufenden Einnahmen und laufenden Ausgaben, beträgt: 2018: 3.365.200 Euro 2019: 4.711.600 Euro 2020: 4.373.900 Euro 2021: 7.043.900 Euro Entwicklung des Schuldenstandes für den Gesamthaushalt: 2018: 62.303.100 Euro 2019: 59.239.000 Euro 2020: 56.678.600 Euro 2021: 53.698.200 Euro Wie aus dem Diagramm sehr gut ersichtlich, sinkt der Schuldenstand der Stadtgemeinde Schwechat stetig und fällt 2021 voraussichtlich unter den Wert von 2012. Ein weiteres Diagramm zeigt Ihnen die Entwicklung der Ertragsanteile und der Umlagen - und hier ist erkennbar, dass die Ausgaben der Gesamtumlagen die Einnahmen der Gesamtumlagen voraussichtlich bereits 2016 übertreffen werden und sich an diesem Trend auch 2017 leider nichts ändern wird. Indem ich nur noch Folgendes verlautbare, komme ich auch schon zum Schluss meiner Budgetrede: Der Voranschlagsentwurf 2017, der nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit erstellt worden ist, ist in der Zeit vom 18. November bis inklusive 2. Dezember 2016 zur öffentlichen Einsichtnahme im Schwechater Rathaus aufgelegen. Jeder im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei wurde ordnungsgemäß eine Ausfertigung des Voranschlagsentwurfes ausgefolgt. Gemäß § 73 NÖ Gemeindeordnung kann innerhalb der Auflagefrist jedes Gemeindemitglied schriftlich Stellungnahmen zum Voranschlag beim Gemeindeamt einbringen.

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Ich kann Ihnen mitteilen, dass kein Gemeindemitglied von diesem Recht innerhalb der Auflagefrist Gebrauch gemacht hat und daher keine Stellungnahme zum Voranschlagsentwurf 2017 eingelangt ist. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat möge nach erfolgter Beratung dem Voranschlag 2017 und dem auf den Seiten 1 und 2 des Voranschlagsentwurfes formulierten Antrag seine Zustimmung geben. Wechselrede: GR DI Pinka

STR Habisohn GR Ertl GR Mag. Edelhauser STR Kaiser STR Jakl GR Schaider Peter Kirchner

Abstimmungsergebnis: Für den Antrag stimmen die Mitglieder der SPÖ und GRÜNE.

Gegen den Antrag stimmen folgende Mitglieder des Gemeinderates: Gemeinderat Ertl Johann(Parteilos), Gemeinderat Edelhauser Mag. Alexander(ÖVP), Gemeinderat Schaider Johann(ÖVP), Stadtrat Szikora Lukas(ÖVP), Gemeinderat Mautner-Markhof Christoph(NEOS), Gemeinderat Sicha Michael(NEOS), Gemeinderat Docar Wolfgang(FPÖ), Stadtrat Jakl Helmut(FPÖ), Gemeinderat John David(FPÖ), Stadträtin Kaiser Andrea(FPÖ), Gemeinderat Neuhold Günther(FPÖ) Der Antrag ist somit mit der erforderlichen Stimmenmehrheit angenommen.

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Vor Eingehen in den TOP 5 wird die Sitzung für 20 Minuten unterbrochen.

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Punkt 5 der Tagesordnung

Darlehensausschreibungen 2017 Antragsteller: Stadtrat Klein Wolfgang

S A C H V E R H A L T Die NÖ Gemeindeordnung sieht gemäß § 72 Abs. 9 unter anderem vor, dass Vorhaben, deren Kosten ganz oder teilweise aus Mitteln des außerordentlichen Voranschlages zu decken sind, erst dann begonnen werden dürfen, wenn der Eingang der hiefür vorgesehenen Einnahmen gesichert ist. Das heißt, dass auch Bauvorhaben erst begonnen werden dürfen, wenn der Eingang der dafür notwendigen finanziellen Mittel abgesichert ist. Nun sind im Voranschlag 2017 Darlehensaufnahmen in Höhe von 4.740.300,-- Euro für das Jahr 2017 zur finanziellen Abdeckung der außerordentlichen Vorhaben budgetiert. Von dieser Summe müssen die Zinsenkapitalisierungen und die Zuzählungen der mehrjährigen Darlehensaufnahmen der Vorjahre abgezogen werden, womit für die Ausschreibung der einjährigen Darlehensaufnahmen für 2017 eine Summe von 3.389.800,-- Euro verbleibt. Da im Jahr 2017 laut Voranschlag 2017 und Mittelfristigem Finanzplan 2018 - 2021 keine Darlehen für mehrjährige Vorhaben der Jahre 2017 - 2021 benötigt werden, müssen diesbezüglich keine Darlehen ausgeschrieben werden. Damit diese Projekte so früh als möglich begonnen werden können, ist es notwendig die Darlehensausschreibungen so rasch als möglich durchzuführen. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Die Stadtgemeinde Schwechat bringt gemäß Haushaltsbeschluss § 2 des Voranschlages 2017 so rasch als möglich die veranschlagten, einjährigen Darlehensaufnahmen in Höhe von 3.389.800,-- Euro, wie bereits in den vergangenen Jahren, zur EU-weiten Ausschreibung, damit bei den geplanten Vorhaben keine Verzögerungen eintreten.

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Die Ausschreibung für die einjährigen Darlehensaufnahmen erfolgt mit folgenden Varianten: variable Verzinsung mit dem 3 Monats - und dem 6 Monats - EURIBOR und jeweils einer Laufzeit von 10 Jahren. Wechselrede: GR John

GR Edelhauser GEGENANTRAG: (Gemeinderat John David) Gegenantrag betreffend TOP 5 in der GR-Sitzung am 15.12.2016 Begründung: Die Zahlungen und Haftungen der Stadtgemeinde Schwechat für das Multiversum gefährden die finanzielle Lage der Stadt immer mehr, ohne eine echte Verbesserung dort erkennen zu können. Gegenantrag: Von den Darlehensausschreibungen sollen heute nur die beschlossen werden, die nicht für das Multiversum bestimmt sind. Zuerst lässt Bürgermeisterin Baier Karin über den Gegenantrag von Gemeinderat John David abstimmen: Für den Antrag stimmen die Mitglieder der FPÖ, ÖVP, NEOS und Parteilos. Gegen den Antrag stimmen folgende Mitglieder des Gemeinderates: Bürgermeisterin Baier Karin(SPÖ), Gemeinderat Beck Thomas(SPÖ), Gemeinderat Branics Martin(SPÖ), Stadträtin Edelmayr Vera(SPÖ), Gemeinderätin Fälbl-Holzapfel Susanne(SPÖ), Gemeinderat Frauenberger Gerhard(SPÖ), Stadtrat Habisohn Christian(SPÖ), Stadtrat Klein Wolfgang(SPÖ), Gemeinderätin Mlada DI Inna(SPÖ), Gemeinderat Schaffer Walter(SPÖ), Gemeinderätin Scharinger Monika(SPÖ), Gemeinderat Wittmann Leopold(SPÖ), Gemeinderat Barta Valentin(GRÜNE), Gemeinderat Haschka Mag. Paul(GRÜNE), Stadtrat Jahn DI Simon(GRÜNE), Vizebürgermeisterin Krenn Mag. Brigitte(GRÜNE), Gemeinderat Liebenauer-Haschka Jörg(GRÜNE), Stadträtin Markovic MSc Ljiljana(GRÜNE), Gemeinderat Pinka DI Peter(GRÜNE), Gemeinderat Smetana Manfred(GRÜNE) Der Antrag gilt als nicht beschlossen.

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Sodann lässt Bürgermeisterin Baier Karin über den Hauptantrag von Stadtrat Klein Wolfgang abstimmen: Abstimmungsergebnis: Für den Antrag stimmen die Mitglieder der SPÖ und GRÜNE.

Gegen den Antrag stimmen folgende Mitglieder des Gemeinderates: Gemeinderat Ertl Johann(Parteilos), Gemeinderat Edelhauser Mag. Alexander(ÖVP), Stadtrat Szikora Lukas(ÖVP), Gemeinderat Mautner-Markhof Christoph(NEOS), Gemeinderat Sicha Michael(NEOS), Gemeinderat Docar Wolfgang(FPÖ), Stadtrat Jakl Helmut(FPÖ), Gemeinderat John David(FPÖ), Stadträtin Kaiser Andrea(FPÖ), Gemeinderat Neuhold Günther(FPÖ) Der Antrag ist somit mit der erforderlichen Stimmenmehrheit angenommen.

Beilage zum Gegenantrag:

Gegeantrag_TOP 5.pdf

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425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 6 der Tagesordnung

Förderungen von Veranstaltungen im Multiversum Schwechat - Berichterstattung

Vortragender: Bürgermeisterin Baier Karin

S A C H V E R H A L T In der 544. Sitzung des Stadtrates wurde folgendes Ansuchen behandelt. Verein Schattenwelt Schattenweltfestival 2016 (25. - 27.11.2016) Förderbar JA - € 2.500,--

Wechselrede: keine

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425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 7 der Tagesordnung

Förderrichtlinien Multiversum Schwechat - Änderung/Anpassung Antragsteller: Bürgermeisterin Baier Karin

S A C H V E R H A L T Da sich die Tagesmiete im Multiversum Schwechat geändert hat, müssen auch die Förderrichtlinien, beschlossen in der 409. GR-Sitzung am 18.5.2015, TOP 16, geändert bzw. angepasst werden. Die Tagesmiete wurde von € 6.000,-- auf € 7.000,-- erhöht. Gegenüber der Ausschusssitzung hat sich eine Änderung ergeben. Es wird nun in den Förderrichtlinien die maximale Förderhöhe betragsmäßig angeführt. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Folgende, angepasste bzw. geänderte, Förderrichtlinien sollen beschlossen werden: Förderrichtlinien betreffend Veranstaltungen im Multiversum Schwechat Die Höhe der Förderung wird in jedem Einzelfall vom Stadtrat beschlossen und orientiert sich an folgenden Kriterien: " Die Veranstaltung weist einen Bezug zu Schwechat auf. " Die Veranstaltung ist für die Schwechater Bevölkerung von Interesse. " Die Veranstaltung erfüllt einen karitativen Zweck (Ausgaben und zu erwartende Einnahmen sind im Vorfeld darzustellen und nachträglich zur Prüfung vorzulegen). Förderungsrichtlinien " Grundsätzlich werden ausschließlich die Mietkosten der Räumlichkeiten im Multiversum gefördert, wobei die Förderung für einen Veranstaltungstag maximal die Höhe einer Tagesmiete der jeweiligen Räumlichkeit beträgt.

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" Werden mehrere Räumlichkeiten gemietet, darf die Gesamtförderung pro Veranstaltungstag nicht die Tagesmiete der Großen Halle (7.000.- Euro netto pro Tag) übersteigen. " Bei mehrtägigen Veranstaltungen darf die Gesamtförderung maximal 1,5 Tagesmiete der Großen Halle (10.500.- Euro netto) nicht übersteigen. " Gefördert werden ausschließlich Veranstaltungstage. Vorbereitungs- bzw. Abbautage werden nicht gefördert. " Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. " Die Mietkosten aller Räumlichkeiten des Multiversums in folgenden Umfang o Ballveranstaltungen - Höhe: bis zu 100 % der Mietkosten o Veranstaltungen im Bereich Soziales und Bildung (z.B. Verein Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Schwechater Schulen, besondere Jubiläen Schwechater Vereine usw.) - Höhe: bis zu 100% der Mietkosten o Veranstaltungen von Einrichtungen der Schwechater Gesellschaft (Vereine, Senioren usw.) - Höhe: bis zu 100% der Mietkosten o Sportveranstaltungen von in Schwechat ansässigen gemeinnützigen Vereinen bzw. unter Teilnahme von Schwechater Vereinen: Höhe bis zu 70% der Mietkosten o Veranstaltungen von sonstigen Veranstaltern - Höhe: bis zu 50% der Mietkosten Nicht gefördert werden: " Nicht gefördert werden Technikausstattung, Bestuhlung, Security, Reinigung, etc.. " Leistungen, die von externen Lieferanten erbracht werden müssen. Ablauf " Der Förderantrag ist schriftlich bei der Stadtgemeinde Schwechat einzubringen. " Dem Antrag sind beizulegen: " Zweck der Veranstaltung " Budget für die Veranstaltung " Anzahl der zu erwartenden Besucher bzw. Nachweis, dass keine andere Veranstaltungsräumlichkeiten in Schwechat für die Veranstaltung geeignet sind " Anbot des Multiversums (Multiversum Schwechat BetriebsgesmbH) für Veranstaltung " Der Stadtrat prüft den Antrag und ist berechtigt, bei Bedarf weitere Informationen beim Förderwerber einzuholen. " Die Höhe der Förderung wird im Einzelfall durch den Stadtrat beschlossen. Wechselrede: GR Ertl 2 x

STR Kaiser 2 x STR Habisohn GR Liebenauer-Haschka GR Edelhauser 2 x GR DI Pinka VBGM Mag. Krenn BGM Baier 3 x

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Abstimmungsergebnis: Für den Antrag stimmen die Mitglieder der SPÖ und GRÜNE.

Gegen den Antrag stimmen folgende Mitglieder des Gemeinderates: Gemeinderat Ertl Johann(Parteilos), Gemeinderat Edelhauser Mag. Alexander(ÖVP), Stadtrat Szikora Lukas(ÖVP), Gemeinderat Mautner-Markhof Christoph(NEOS), Gemeinderat Sicha Michael(NEOS), Gemeinderat Docar Wolfgang(FPÖ), Stadtrat Jakl Helmut(FPÖ), Gemeinderat John David(FPÖ), Stadträtin Kaiser Andrea(FPÖ), Gemeinderat Neuhold Günther(FPÖ) Der Antrag ist somit mit der erforderlichen Stimmenmehrheit angenommen.

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425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 8 der Tagesordnung

Subventionen an Vereine und Organisationen Antragsteller: Bürgermeisterin Baier Karin

S A C H V E R H A L T Aufgrund des Beschlusses der neuen Förderrichtlinien in der 419. Sitzung des Gemeinderates TOP 4 am 23. Juni 2016 wurde nur die Hälfte der Subvention ausbezahlt. Für die Auszahlung der zweiten Hälfte haben die u.a. Vereine ein entsprechendes Formular mit einem Antrag um Förderung der Stadtgemeinde Schwechat übermittelt. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : a.) Folgenden Vereinen und Organisationen soll die zweite Hälfte der Subvention zu Lasten der VASt 1/061-7570 gewährt werden: KOBV Kriegsopfer und Behindertenverband € 300,00 Pensionistenverband Schwechat € 1.800,00 Pensionistenverband Mannswörth € 365,00 Pensionistenverband Rannersdorf € 365,00 Pensionistenverband Kledering € 500,00 NÖ Seniorenbund OG Schwechat € 500,00 FC Berger € 150,00 Die Echt'n € 730,00 AndersWelt, Kunst- u. Kulturverein Schwechat € 200,00 Kinderfreunde Schwechat € 1.350,00 Kinderfreunde Kledering € 520,00 NÖ Pfadfindergruppe Schwechat € 1.700,00 1. Geselligkeitsverein "Zum Laterndl" € 150,00 1. Kleintierzüchterverein Neukettenhof W 1 € 1.000,00 Schwechater Zitherverein € 150,00 Siedlerverein Schwarzmühlstraße € 370,00 Siedlerverein Rannersdorf € 365,00 Allgemeiner Siedlerverein € 730,00 Siedlerverein "Auf der Ried 2" € 365,00

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b.) Folgenden Vereinen soll keine Subvention gewährt werden: CMO - Civilian and Military Oldtimer Car and Bike Club Rannersdorf Austria Pfadfinder-Gilde Schwechat Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

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425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 9 der Tagesordnung

Subvention Saalmiete Freyenthurn Antragsteller: Bürgermeisterin Baier Karin

Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Folgenden Vereinen soll für die Miete des Festsaales in Freyenthurn eine Subvention von der VASt 1/061-7570 gewährt werden: Sportclub Mannswörth 10.12.2016 - Weihnachtsfeier Nachwuchs - 100 % (€ 1.200,00) 21.1.2017 - Sportlerball - 100 % (€ 1.200,00) Pensionistenverband Mannswörth 15. und 16.12.2016 - Weihnachtsfeier - 100 % (€ 1.200,00 pro Tag = € 2.400,00) Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

Bauer, Elisabeth Seite 26 12.01.2017

425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 10 der Tagesordnung

Nachwahl in Ausschüsse Vortragender: Bürgermeisterin Baier Karin

S A C H V E R H A L T Durch den Mandatsverzicht von GR Liebenauer-Haschka Magdalena GRÜNE) ist eine Neubesetzung in die entsprechenden Ausschüsse notwendig geworden. Es liegt ein Wahlvorschlag der GRÜNEN vor, der wie folgt lautet: GRA I - Kinder-, Jugend-, Frauen-, Familien-, Senioren- und Sozialausschuss GR Valentin Barta GRA IV - Liegenschafts- und Wohnungsausschuss GR Valentin Barta Die Wahl ist mittels Stimmzettel vorzunehmen und ich ersuche die Gemeinderäte Scharinger von der SPÖ, Mag. Edelhauser von der ÖVP, DI Pinka von den Grünen, Zistler von der FPÖ und Sicha von den NEOS als Wahlhelfer zu fungieren. Ich unterbreche die Sitzung zur Vornahme der Wahl. Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: Abgegebene Kuverts: 30 Abgegebene Stimmzettel: 30 Ungültige Stimmzettel: 2 Damit ist GR Valentin Barta in die jeweiligen Ausschüsse gewählt. GR Valentin Barta nimmt die Wahl in die Ausschüsse I und IV an. Wechselrede: keine

Bauer, Elisabeth Seite 27 12.01.2017

425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 11 der Tagesordnung

Entbindung von der Amtsverschwiegenheit Antragsteller: Bürgermeisterin Baier Karin

S A C H V E R H A L T Betreffend die Klage der Strauss Immobilien Treuhand GesmbH gegen die Stadtgemeinde Schwechat, 5 Cg 54/15m, soll Frau VBGM Mag. Brigitte Krenn vor dem Landesgericht Korneuburg als Zeugin einvernommen werden. Diese ist daher von der Amtsverschwiegenheit zu entbinden Ich stelle daher zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat möge beschließen, dass Frau VBGM Mag. Brigitte Krenn für das beim Landesgericht Korneuburg unter der Geschäftszahl 5 Cg 54/15m anhängige Verfahren von der Amtsverschwiegenheit entbunden wird.. Vizebürgermeisterin Krenn Mag. Brigitte(GRÜNE) verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal und nimmt nach der Abstimmung wieder an der Sitzung teil. Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

Bauer, Elisabeth Seite 28 12.01.2017

425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 12 der Tagesordnung

Brauereigelände - Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages für einen öffentlichen Spielplatz

Antragsteller: Vizebürgermeisterin Krenn Mag. Brigitte

S A C H V E R H A L T Für den Betrieb eines öffentlichen Spielplatzes am ehemaligen Brauereigelände soll für die Stadt eine entsprechende Dienstbarkeit eingeräumt werden. Abweichend von der Ausschusssitzung und der Einladung zur Gemeinderatssitzung haben sich geringfügige Änderungen bzw. Konkretisierungen ergeben. Unter Punkt 7. "Übergabe / Dauer der Dienstbarkeitsberechtigen" wurde der Bedarf der Dienstbarkeit konkretisiert. Des Weiteren wurde das Datum der heutigen Gemeinderatssitzung angefügt und im Servitutsplan die Fläche des Spielplatzes farblich hervorgehoben. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Die beiliegende, einen integrativen Bestandteil dieses Beschlusses bildende Dienstbarkeitsvereinbarung vom 21.11.2016/wi Spielplatz wird abgeschlossen. Beilagen:

1_Dienstbarkeitsvertrag Spielplatz.pdf

2_Servitutsplan.pdf

Wechselrede: STR Kaiser 2 x

STR DI Jahn VBGM Mag. Krenn

Bauer, Elisabeth Seite 29 12.01.2017

Abstimmungsergebnis: Für den Antrag stimmen die Mitglieder der SPÖ, GRÜNE, ÖVP und NEOS mit Ausnahme von Gemeinderat John David(FPÖ) (Stimmenthaltung). Gegen den Antrag stimmen folgende Mitglieder des Gemeinderates: Gemeinderat Ertl Johann(Parteilos), Gemeinderat Docar Wolfgang(FPÖ), Stadtrat Jakl Helmut(FPÖ), Stadträtin Kaiser Andrea(FPÖ), Gemeinderat Neuhold Günther(FPÖ) Der Antrag ist somit mit der erforderlichen Stimmenmehrheit angenommen.

Bauer, Elisabeth Seite 30 12.01.2017

425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 13 der Tagesordnung

4. Änderung der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Park-, Garten- und sonstigen Grünanlagen

Antragsteller: Vizebürgermeisterin Krenn Mag. Brigitte

S A C H V E R H A L T Die zuletzt am 25.9.2008 geänderte Verordnung soll einerseits den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen - Stichwort NÖ Hundehaltegesetz - andererseits den sich verändernden Bedürfnissen der NutzerInnen - Stichwort "Betreten des Rasens" - angepasst werden. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Die beiliegende, einen integrativen Bestandteil dieses Beschlusses bildende Verordnung zum Schutz der öffentlichen Park-, Garten- und sonstigen Grünanlagen wird beschlossen. Beilage:

Parkordnung 008_04.doc

Wechselrede: STR Kaiser 2 x

GR Fälbl-Holzapfel BGM Baier GR John VBGM Mag. Krenn

Abstimmungsergebnis: Für den Antrag stimmen die Mitglieder der SPÖ, GRÜNE, ÖVP

und NEOS.

Bauer, Elisabeth Seite 31 12.01.2017

Gegen den Antrag stimmen folgende Mitglieder des Gemeinderates: Gemeinderat Ertl Johann(Parteilos), Gemeinderat Docar Wolfgang(FPÖ), Stadtrat Jakl Helmut(FPÖ), Gemeinderat John David(FPÖ), Stadträtin Kaiser Andrea(FPÖ), Gemeinderat Neuhold Günther(FPÖ) Der Antrag ist somit mit der erforderlichen Stimmenmehrheit angenommen.

Bauer, Elisabeth Seite 32 12.01.2017

425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 14 der Tagesordnung

Subvention für soziale Dienste Antragsteller: Stadträtin Edelmayr Vera

S A C H V E R H A L T Die sozialmedizinischen und sozialen Betreuungsdienste werden von der Caritas Schwechat, Volkshilfe Niederösterreich und dem NÖ Hilfswerk durchgeführt. Aus diesem Grund haben die Organisationen um Subvention angesucht und sollen die Caritas und Volkshilfe Niederösterreich je € 1.780,-- und das NÖ Hilfswerk € 1.140,-- erhalten. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat genehmigt die Subvention an die Caritas Schwechat und die Volkshilfe Niederösterreich in der Höhe von jeweils € 1.780,-- und an das NÖ Hilfswerk von € 1.140,--. Die Kosten werden auf der Voranschlagsstelle 1/424-7570 verrechnet. Beilagen:

1_201611210948.pdf

2_201611210948.pdf

Wechselrede: GR Ertl

BGM Baier Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

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425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 15 der Tagesordnung

Zuwendungen an Sportvereine Antragsteller: Stadtrat Habisohn Christian

S A C H V E R H A L T Die in Schwechat ansässigen Vereine SVS Hauptverein, SVS Fußball, SVS-Leichtathletik, SVS Schwimmen, SVS Endurance, SVS Sokol, SVS OMV Gewichtheben, SVS Bogensport, SC Mannswörth, Blue Bats, Club A., Schwechater Tennisklub, Tennisclub Union Schwechat, PSV Schwechat, TT Welcome und die Squash Wizzards Lemon Schwechat haben gemäß den Sportförderrichtlinien um die Gewährung einer Subvention, um die Bereitstellung von Turnsälen bzw. Sportstätten sowie um Unterstützung bei Veranstaltungen für das Sportjahr 2017 angesucht. Über diese Ansuchen wurde in der Sitzung des Fachbeirates am 23. November 2016 und am 28. November 2016 beraten, und es wurde eine Empfehlung an den GRA II abgegeben (siehe Beilage 2). Gegenüber dem Ausschuss hat sich eine Änderung hinsichtlich der Benützung der Bahnen im Freizeitzentrum ergeben. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat beschließt aufgrund der Sportförderrichtlinien, folgende Subventionen für 2017 zu gewähren: Sport-Vereinigung Schwechat Die Sport-Vereinigung Schwechat soll für den laufenden Sportbetrieb 2017 eine Subvention in Höhe von € 183.200,-- und zur Auszahlung der Betreuer eine Subvention in Höhe von € 125.000,-- erhalten. Für die Personalausstattung des Jugendsportbetriebes soll die Sport-Vereinigung Schwechat eine Subvention in der Höhe von € 170.000,-- erhalten (gemäß Leistungsauftrag vom 23.11.2016).

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Weiters soll die Sportvereinigung Schwechat ein Drittel der WSA-Halle für die Sektion Tischtennis unentgeltlich benützen dürfen, sofern dadurch der Stadtgemeinde Schwechat keine Kosten entstehen. SVS - Fußball Die SVS-Fußball soll für den laufenden Sportbetrieb 2017 eine Subvention in Höhe von € 155.350,-- und zur Auszahlung der Betreuer eine Subvention in Höhe von € 91.000,-- erhalten. SVS - Leichtathletik Die SVS-Leichtathletik soll für den laufenden Sportbetrieb 2017 eine Subvention in Höhe von € 77.300,-- und zur Auszahlung der Betreuer eine Subvention in Höhe von € 62.000,-- erhalten. Die SVS-Leichtathletik soll für die Austragung des Franz Schuster-Memorials eine Subvention in Höhe von € 5.000,--, des Erich Straganz Memorials in Höhe von € 1.050,-- und der U14 Mehrkampfmeisterschaft in Höhe von € 900,-- erhalten, sowie eine Subvention für die Anschaffung einer Zeitnehmung in Höhe von € 4.161,60 (= 20 % der Gesamtkosten von € 20.808,--). Weiters soll die SVS-Leichtathletik den Wurfplatz im Rudolf Tonn-Stadion und das Büro im Rudolf Tonn-Stadion gratis unentgeltlich benützen dürfen. SVS - Schwimmen Die SVS-Schwimmen soll für den laufenden Sportbetrieb 2017 eine Subvention in Höhe von € 52.000,-- und zur Auszahlung der Betreuer eine Subvention in Höhe von € 65.700,-- erhalten. Weiters soll die SVS Schwimmen die Kraftkammer am Phönixplatz, die Büro- und Lagerräume im Rudolf Tonn-Stadion sowie die Bahnen im Hallenbad an Montagen sowie während der Öffnungszeiten und die Bahnen im Freibad nach Badeschluss in Absprache mit der Betriebsleitung unentgeltlich benützen dürfen. Die Verpflichtung zur Zahlung des Eintrittspreises in das Freizeitzentrum bleibt bestehen. SVS - Sokol Die SVS-Sokol soll für den laufenden Sportbetrieb 2017 eine Subvention in Höhe von € 2.000,-- und zur Auszahlung der Betreuer eine Subvention in Höhe von € 5.000,-- erhalten. Weiters soll die SVS-Sokol den Phönixplatz inklusive Kraftkammer unentgeltlich benützen dürfen. SVS OMV Gewichtheben Die SVS OMV Gewichtheben soll für den laufenden Sportbetrieb 2017 eine Subvention in Höhe von € 3.900,-- erhalten. Weiters soll die SVS OMV Gewichtheben als Unterstützung für die 70 Jahre-Feier eine Subvention in Höhe von € 500,-- und für die Anschaffung eines Wettkampfsets eine Subvention in Höhe von € 891,80 (= 20 % der Gesamtkosten von € 4.459,--).

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SVS Bogensport Die SVS Bogensport soll für den laufenden Sportbetrieb 2017 eine Subvention in Höhe von € 3.900,-- und zur Auszahlung der Betreuer eine Subvention in Höhe von € 9.000,-- erhalten. Weiters soll die SVS Bogensport zur Ausrichtung des Kehrausturniers eine Subvention in Höhe von € 900,-- erhalten. SC Mannswörth Der SC Mannswörth soll für den laufenden Sportbetrieb 2017 eine Subvention in Höhe von € 65.500,-- und zur Auszahlung der Betreuer eine Subvention in Höhe von € 34.452,-- erhalten. Die zu bezahlende Miete wird bei den Subventionsauszahlungen, wie bisher, gegengerechnet. Weiters soll der SC Mannswörth für die Ausrichtung der Weihnachtsfeier den Saal im Schloss Freyenthurn unentgleltlich benützen dürfen. Blue Bats Der Sportverein Blue Bats soll für den laufenden Sportbetrieb 2017 eine Subvention in Höhe von € 6.750,-- und zur Auszahlung der Betreuer eine Subvention in Höhe von € 7.000,-- erhalten. Weiters soll der Sportverein Blue Bats für die Anschaffung eines Übungskäfigs eine Subvention in Höher von € 1.000,-- (= 20 % der Gesamtkosten € 5.000,--) erhalten. Weiters soll der Sportverein Blue Bats einen Büroraum im Rudolf Tonn-Stadion unentgeltlich benützen dürfen. Club A. Der Club A. soll als Unterstützung für das 25-Jahre-Jubiläum eine Subvention in Höhe von € 4.000,-- erhalten. Weiters soll der Club A. die Büroräume am Phönixplatz, die Bahnen im Hallenbad an Montagen sowie während der Öffnungszeiten in Absprache mit der Betriebsleitung unentgleltlich benützen dürfen. Die Verpflichtung zur Zahlung des Eintrittspreises in das Freizeitzentrum bleibt bestehen. Schwechater Tennisklub Der Schwechater Tennisklub soll für die Austragung der Schwechater Tennis-Trophy, der Schwechater Seniorenclassic, des Trude Mautner Markhof-Gedenkturnieres und des Thermencups eine Subvention in Höhe von € 2.500,-- erhalten. Tennisclub Union Schwechat Der Tennisclub Union Schwechat soll für den laufenden Sportbetrieb 2017 eine Subvention in Höhe von € 1.500,-- erhalten. Squash Wizzards Lemon Schwechat Der Sportverein Squash Wizzards soll zur Austragung der Österreichischen Meisterschaft 2017 im Lemon Squash eine Subvention in Höhe von € 2.000,-- erhalten.

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PSV Schwechat Der PSV Schwechat soll als Zuschuss für die Anmietung für Sportstätten eine Subvention in Höhe von € 3.750,-- erhalten. SVS Endurance Die SVS Endurance soll die Bahnen im Hallenbad an Montagen sowie während der Öffnungszeiten und die Bahnen im Freibad nach Badeschluss in Absprache mit der Betriebsleitung unentgeltlich benützen dürfen. Die Verpflichtung zur Zahlung des Eintrittspreises in das Freizeitzentrum bleibt bestehen. TT Welcome Der Verein TT Welcome soll den Phönixplatz samt Saal, das Rudolf Tonn-Stadion sowie die Bahnen im Hallenbad an Montagen sowie während der Öffnungszeiten und die Bahnen im Freibad nach Badeschluss in Absprache mit der Betriebsleitung unentgeltlich benützen dürfen. Die Verpflichtung zur Zahlung des Eintrittspreises in das Freizeitzentrum bleibt bestehen. Die Auszahlung der Subvention für den laufenden Sportbetrieb und Betreuer soll 2x pro Jahr erfolgen (Auszahlungstermine im Jänner und Juli), für Veranstaltungen 1x pro Jahr, für die Anschaffung von Geräten nach Vorlage der bezahlten Rechnung. Die entsprechenden Kreditmittel sind auf den VA-Stellen 1/2690-7570, 1/2691-7100, 1/2691-7280 und 1/2692-7570 sowie 1/061-7570 (Subvention Saal Freyenthurn) vorgesehen. Der Gemeinderat beschließt des weiteren den unter ./1 angeschlossenen, einen integrativen Bestandteil des Beschlusses bildenden Benützungsplan für die Schwimmbahnen im Freizeitzentrum. Beilagen:

1_Benützungsplan für die Schwimmbahnen im Freizeitzentrum ab 2017.pdf

2_Empfehlung des Fachbeirates Sport vom 28.11.2016.xlsx

Gemeinderat Mautner-Markhof Christoph(NEOS) verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal und nimmt nach der Abstimmung wieder an der Sitzung teil. Wechselrede: STR Kaiser

STR Habisohn Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

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425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 16 der Tagesordnung

14. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms 2006 Antragsteller: Bürgermeisterin Baier Karin

S A C H V E R H A L T Vom 15.09.2016 bis einschließlich 27.10.2016 wurde die 14. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Schwechat zur öffentlichen Auflage gebracht. 1.) Eingebrachte Stellungnahmen Während der Auflage wurde eine Stellungnahme von der ASFINAG Service GmbH (Modecenterstraße 16, 1030 Wien) sowie eine gemeinsame Stellungnahme von Herrn Johann Schaider (Römerstraße 82, 2320 Schwechat-Mannswörth) und Herrn Mag. Mag.FH Alexander Edelhauser, LL.M. (Franz-Aichinger Gasse 12, 2320 Schwechat-Mannswörth) eingebracht. 1.1. Die ASFINAG Service GmbH betont in ihrer allgemein gefassten Stellungnahme, dass gemäß den Bestimmungen des § 21 BStG 1971, i. d. g. F., bei der Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes und des Bebauungsplanes zu berücksichtigen ist, dass im Falle von Neu-, Zu- und Umbauten von Gebäuden, Einfriedungen und Anlagen jeder Art grundsätzlich entsprechende Abstände zur A4 Ost-Autobahn bzw. zur S1 Wiener Außenring Schnellstraße einzuhalten sind. Da die beschriebenen Anmerkungen aus dem Gesetzestext erst im Bauverfahren zu berücksichtigen sind und darüber hinaus die geplante Widmungsfläche gemäß § 25 BStG 1971, i.d.g.F. 100 m von der Autobahn entfernt ist, wird dieser Hinweis vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Ferner verweist die ASFINAG Service GmbH in ihrer Stellungnahme auf die für wohnbauliche Nutzungen ungünstige Immissionsbelastung im Nahbereich dieser hochrangigen Straßenabschnitte. Ihrer Meinung nach ist hier "die Ansiedlung von weiteren immissionsbelastenden Betrieben sicherlich nur im begrenzten Ausmaß möglich". Nach Ansicht der ASFINAG Service GmbH dürfen im Nahbereich der A4 Ost-Autobahn bzw. der S1 Wiener Außenring Schnellstraße "nur Betriebe ohne Sensibilität gegenüber derartigen Immissionen angesiedelt" werden.

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Die Änderungspunkte 2 und 3 liegen zwar im Nahbereich der A4 Ostautobahn bzw. grenzen an Grundstücke der Republik Österreich bzw. der ASFINAG. Durch die geplanten Widmungsmaßnahmen (Ausweisung von Bauland-Sondergebiet-Hinweis- und Werbeeinrichtungen und privater Verkehrsfläche bzw. Ausweisung von Grünland- Sportstätte-Hundetrainingseinrichtungen) wird jedoch nicht die Möglichkeit für die Ansiedelung von Betrieben mit hoher Sensibilität gegenüber verkehrsbedingte Immissionen eingeräumt. Änderungspunkt 4 befindet sich ebenfalls im Nahbereich der A4 Ostautobahn. Entlang der Feldgasse wurden im Zuge einer Grenzverhandlung die tatsächlichen Grenzen festgestellt und die Grundstücksgrenzen dahingehend angepasst. Dementsprechend sollen die Straßenfluchtlinien im Bebauungsplan abgeändert und darauf aufbauend im Flächenwidmungsplan eine geringfügige Anpassung der Widmungsabgrenzung zwischen Bauland-Agrargebiet und öffentlicher Verkehrsfläche vorgenommen werden. Dadurch kommt es aber zu keiner Neuausweisung von emissionsempfindlichem Wohnbauland. Diese Stellungnahme wird vom Gemeinderat daher zur Kenntnis genommen. 1.2. Herr Johann Schaider und Herr Mag. Mag.FH Alexander Edelhauser, LL.M. führen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme betreffend den geplanten Änderungspunkt 2 (Umwidmung von Bauland-Industriegebiet-Aufschließungszone in Bauland-Sondergebiet-Hinweis- und Werbeeinrichtungen sowie in private Verkehrsfläche) an, dass die beabsichtigte Errichtung eines "derartig v.a. hohen Leuchtkastens inkl. Aufbau auf einer Anhöhe" von einem Großteil der Mannswörther Häuser aus direkt sichtbar sein wird. Nicht nur die Stellungnehmenden, sondern auch die Mannswörther Bevölkerung würde "von den regierenden Schwechater Parteien gezwungen ..., mit der zusätzlichen Lichtquelle, der bunten Ausgestaltung und dem hässlichen Landschaftsbild der Werbestafel zu leben". Herrn Schaider und Herr Mag. Mag.FH Edelhauser halten weiters fest, dass "vor Zustimmung zu einer Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes durch den Gemeinderat mehrere konkrete Punkte zu beachten sein" werden. Zu diesen Punkten (3.1 - 3.6) ist festzuhalten: Betreffend die in der Stellungnahme unter Punkt 3.1 angeführten "Verletzung" des Regionalen Raumordnungsprogrammes Südliches Wiener Umland (LGBl. 8000/85-0 i.d.g.F.) ist zu klarzustellen, dass (1) die in Niederösterreich verordneten Regionalen Raumordnungsprogramme keine konkreten Widmungen vorsehen, (2) die direkt von der Umwidmung betroffene Fläche im Regionalen Raumordnungsprogramm nicht als landwirtschaftliche Vorrangzone eingestuft ist, (3) weder im Regionalen Raumordnungsprogramm noch gemäß den anderen zur Verfügung stehenden Informationsquellen (NÖ Atlas) die Existenz eines direkt angrenzenden Einzelbiotopes von regionaler Bedeutung auf der nördlichen Nachbarliegenschaft bekannt ist. Die Auswirkungen der geplanten Widmungsmaßnahme auf die Umgebung werden - wie auch dem aufgelegten Erläuterungsbericht zu entnehmen ist - berücksichtigt. Auf Grund der technischen Überformung des näheren Umfeldes mit Autobahn,

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Flughafen, Industriegebiet (OMV, Borealis u.a.) ist davon auszugehen, dass durch die Ausweisung der Widmung Bauland-Sondergebiet-Hinweis- und Werbeeinrichtungen im Flächenwidmungsplan keine negativen Auswirkungen auf das Orts-/Landschaftsbild gegeben sind. Zu Punkt 3.2 ist festzuhalten, dass gemäß Regionalen Raumordnungsprogramm Südliches Wiener Umland beinahe ganz Schwechat in einem wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet liegt. Alternative Standorte für die geplante Widmungsmaßnahme sind unter diesem Gesichtspunkt folglich nicht möglich. Wie § 4, Abs. 2, LGBl. 8000/85-0, i.d.g.F., zu entnehmen ist, dürfen in wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten die Widmungsarten Industriegebiet, Materialgewinnungsstätte, Friedhof, Abfallbehandlungsanlage, Aushubdeponie oder Lagerplatz aller Art bis zur Erlassung einer Verordnung gemäß § 34 oder § 35 WRG 1959, BGBl. Nr. 215/1959 in der Fassung BGBl. I Nr. 54/2014, nur dann festgelegt werden, wenn durch entsprechende Untersuchungen oder Gutachten nachgewiesen ist, dass hiedurch das Grundwasser nicht gefährdet wird. Da es sich aber im gegenständlichen Fall um die Ausweisung von Bauland-Sondergebiet handelt und - wie auch dem aufgelegten Erläuterungsbericht zu entnehmen ist - keine erheblichen Bodeneingriffe erfolgen werden (Containerkonstruktion auf flachgründigem Fundament vorgesehen), ist von keiner Gefährdung des Grundwassers auszugehen. Zu Punkt 3.3, in dem auf fehlende Wasserversorgung, Kanalisation und Telekommunikationsanschlüsse sowie auf die nicht entsprechende verkehrsmäßig Erschließung hingewiesen wird, ist festzuhalten, dass das NÖ ROG 2014 unter § 14 Abs. 2 Zi. 6 zwar festhält, dass bei der Neuwidmung von Bauland eine ordnungsgemäße Wasserversorgung und eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung als Grundausstattung sicherzustellen sind. Auf Grund der geplanten besonderen Zweckbestimmung "Hinweis- und Werbeeinrichtungen" ist allerdings davon auszugehen, dass hier keine Nutzungen erfolgen, für die eine solche infrastrukturelle Ausstattung notwendig wäre. Was die verkehrliche Erschließung betrifft, so regelt das NÖ ROG 2014 unter § 14 Abs. 2 Zi. 4, dass das Bauland-Sondergebiet - wie im aufgelegten Entwurf vorgesehen - auch durch funktionsgerechte private Verkehrsflächen erschlossen werden darf. Über deren Ausgestaltung gibt es im NÖ ROG 2014 keine Aussagen. Zu der unter Punkt 3.4 angesprochenen Bebauungsmöglichkeit der Restflächen der BI-A3 bzw. der beiden anderen Aufschließungszonen BI-A1 und BI-A2 betreffend sicherheitstechnischer Anforderungen ist festzuhalten, dass die geplante Widmung und in weiterer Folge die Bebauung der Fläche (mit einem 22 m hohen Bauwerk lt. aktueller Planung im Bebauungsplan) den gesetzlich vorgegeben seitliche Bauwich von 11 m (= halbe Gebäudehöhe) berücksichtigt. Ohne genau zu wissen wie diese Flächen künftig genau bebaut werden, lässt sich darüber hinaus nicht seriös beurteilen, ob das geplante Bauwerk Einfluss auf sicherheitstechnische Vorgaben bei einer Bebauung der direkt angrenzenden BI-A2 hätte. Was die Restfläche der BI-A3 betrifft, ist durch eine Reduktion der insgesamt rund 1,1 ha großen Fläche um 1.217 m² die Bebaubarkeit nicht ausgeschlossen. Klar ist aber auch, dass die Restfläche nicht mehr für die Ansiedelung eines neuen, flächenintensiven Betriebes geeignet ist. Unproblematisch ist dies aber deshalb, weil die BI-A3 ohnehin erst dann freigegeben werden kann, wenn die "vermutete Altlast" untersucht bzw. gegebenenfalls saniert

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bzw. gesichert ist. Dazu müsste aber jedenfalls die geplante Hinweis- und Werbeeinrichtung entfernt werden, womit die oben dargelegte Nutzungseinschränkung für das Bauland-Industriegebiet wegfallen würde. Zu der unter Punkt 3.5 angesprochenen Reihenfolge bezüglich der Freigabe der Aufschließungszonen BI-A1 bis BI-A4 ist festzuhalten, dass im Verordnungstext zum Örtlichen Raumordnungsprogramm aus dem Jahr 2006 nicht fixiert wurde in welcher Reihenfolge die jeweiligen Flächen freigegeben werden sollen. Es gibt auch keine anderweitige Zielsetzung diesbezüglich und somit auch keinen Widerspruch. Dass die geplante Maßnahme automatisch "praktisch zu einer Freigabe aller weiteren Aufschließungszonen für Werbeschilder und Leuchtkästen" führen würde, wie unter Punkt 3.6 angemerkt, kann nicht nachvollzogen werden. Die Lage außerhalb des Stadtgebietes und innerhalb eines Industriegebietes, welches sich durch eine gewisse Vorbelastung (technischen Überformung des näheren Umfeldes mit Autobahn, Flughafen, OMV, Borealis u.a.) auszeichnet, stellt ein klares Unterscheidungsmerkmal zu anderen Aufschließungszonen dar, die sich im Ortsgebiet befinden und keine derartige Umgebung aufweisen. Letztere stellen aus Sicht der Stadtgemeinde Schwechat keine geeigneten Standorte für derartige Hinweis- und Werbeeinrichtungen dar. Eine Fläche, die insbesondere das Kriterium der Lage abseits von rechtskräftigem Wohnbauland erfüllt und - wie im gegenständlichen Fall - sogar über 680 m von diesem entfernt liegt, findet sich in der Stadtgemeinde Schwechat kaum. Die Stadtgemeinde verfolgt weiters keinesfalls die Absicht Werbemöglichkeiten zu schaffen, die nicht in Bezug zu den Betrieben in der Gemeinde stehen. Im Rahmen der gegenständlich Planung ist entscheidend, dass es sich um die Werbung eines Betriebes handelt, an dem in der Gemeinde (und nicht nur hier) ein hohes öffentliches Interesse besteht. Insofern kann die in der Stellungnahme getroffene Schlussfolgerung nicht nachvollzogen werden. Unter dem nachfolgenden Punkt (fälschlicherweise ebenfalls als 3.6 bezeichnet) werden die Aussagen des lichttechnischen Gutachtens der Ingenieurgesellschaft Prem ZT GmbH vom Oktober 2016 hinsichtlich der Sichtbeziehung und der Lichtbelastung als unrichtig bewertet. Hierzu ist anzumerken, dass die Untersuchung am Ende festhält: "... ist eine unzulässige Beeinträchtigung des Wohngebietes von Mannswörth durch Emissionen sowie eine psychologische Blendung bei plan- und befundmäßiger Ausführung nicht gegeben, sofern nachstehende Grenzwerte und lichttechnische Vorgaben eingehalten werden ..." Es gibt demnach eine Reihe von Kriterien, die - entsprechend den Aussagen des Gutachtens - bei Einhaltung zu keiner erheblichen Belastung der Mannswörther Bevölkerung führen. Insofern können die in der Stellungnahme geäußerten Bedenken nicht geteilt werden. Vom Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU1 (Bau- und Raumordnungsrecht), wurde mit Schreiben vom 04.11.2016 (RU1-R-541/092-2016) das Gutachten (RU2-O-541/171-2016) des zuständigen Amtssachverständigen der Abteilung RU2 (Raumordnung und Regionalpolitik), Herrn Dipl.-Ing. Gilbert Pomaroli, übermittelt. In

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diesem Gutachten ersucht der ASV zu begründen, warum der Standort der Werbeeinrichtung vom Ergebnis der vorgelegten Untersuchung (Firma water & waste GmbH für Umweltschutz und chemische Laboratorien) abweicht. Sofern die genaue Standortwahl der Empfehlung von "water & waste" angepasst oder aber die Abweichung begründet wird, würde die Maßnahme laut DI Pomaroli den Kriterien der geordneten Entwicklung und vorausschauenden Gestaltung des Gemeindegebiets entsprechen. Von der Firma "water & waste" liegt mittlerweile eine Aussage vom 08.11.2016 vor, wonach die jetzige Lage aus bautechnischer, insbesondere setzungstechnischer Sicht nicht ungünstiger als vorher ist, da die ursprüngliche Fläche ebenso auf dem Ablagerungskörper lag. Gemäß der E-Mail vom 21.11.2016 von (Schriftverkehr zwischen Herrn Dipl.-Ing. Gilbert Pomaroli, Abt. RU1, und Frau Mag. Regine Lampl, Abt. RU1) ist mit dieser ergänzenden Expertise die vom Amtssachverständigen geforderte Begründung zur Standortverschiebung der BS-Widmung erfüllt. Nach Ende der öffentlichen Auflage wurde von der Borealis Polyfine GmbH (Danubiastraße 21-25, 2320 Schwechat-Mannswörth) ein "Antrag" betreffend die Widmung auf Parzelle 586/2, KG. Mannswörth, bei der Stadtgemeinde Schwechat eingebracht, in dem sie zwecks Nutzung des gegenständlichen Grundstückes für Hinweis- und Werbeeinrichtungen um Umwidmung ansucht. Das Schreiben endet mit der Aussage, dass diese Widmung "keinerlei einschränkende Wirkung auf eventuelle künftige Widmungsverfahren des gesamten Grundstückes hat". Dieser Aussage kann seitens der Stadtgemeinde Schwechat nicht zugestimmt werden, da zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussage über mögliche Umwidmungen, die von späteren Gemeindegremien getroffen werden müssen, getätigt werden können. Der Gemeinderat der Stadtgemeine Schwechat sieht nun nach intensiven Diskussionen abschließend vor, auch den Änderungspunkt 2 wie öffentlich aufgelegt zu beschließen. Der Stellungnahme von Herrn Johann Schaider und Herrn Mag. Mag.FH Alexander Edelhauser, LL.M., wird damit nicht entsprochen. 1. Änderungen gegenüber der Auflage Gemäß den Ausführungen betreffend die eingebrachten Stellungnahmen erfolgt keine Änderung gegenüber der Auflage. Folgende Änderungspunkte soll nunmehr beschlossen werden:

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KG. Schwechat: Änderungspunkt 1: Geringfügige Umwidmung von Bauland-Wohngebiet in öffentliche Verkehrsfläche und öffentliche Verkehrsfläche-Fuß- und Radweg auf den Grundstücken Nr.: 1183, 1185 und 1186 (ehemaliges Brauereigelände) KG Mannswörth Änderungspunkt 2: Umwidmung von Bauland-Industriegebiet-Aufschließungszone (BI-A3) in Bauland-Sondergebiet-Hinweis- und Werbeeinrichtungen sowie in private Verkehrsfläche auf dem Grundstück Nr. 568/2 (Borealis Polyolefine GmbH) Änderungspunkt 3: Umwidmung von Bauland-Industriegebiet-Aufschließungszone BI-A4 in Grünland- Sportstätte-Hundetrainingseinrichtungen auf dem Grundstück Nr. 568/2 (Borealis Polyolefine GmbH) Änderungspunkt 4: Geringfügige Anpassung von Bauland-Agrargebiet und öffentlicher Verkehrsfläche an neue Grundstücksstruktur auf den Grundstücken Nr. 753/2, 135, 136/2, 137 (Feldgasse) Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat beschließt nach Erörterung der eingelangten Stellungnahmen folgende VERORDNUNG § 1 Auf Grund des § 25 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.F., wird das örtliche Raumordnungsprogramm in den Katastralgemeinden Schwechat und Mannswörth abgeändert und neu dargestellt. § 2 Die Plandarstellung, die gemäß § 2 Zi. 3c der Planzeichenverordnung, LGBl. 8000 i.d.g.F., als Neudarstellung ausgeführt und mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Stadtamt Schwechat während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

Bauer, Elisabeth Seite 43 12.01.2017

§ 3 Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und nach ihrer darauf folgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Beilagen:

1_20161128_FLWPL_14.Änderung - rot-schwarz_Punkt 1_GR.pdf

2_20161128_FLWPL_14.Änderung - rot-schwarz_Punkt 2 und 3_GR.pdf

3_20161128_FLWPL_14.Änderung - rot-schwarz_Punkt 4.pdf

Wechselrede: GR Edelhauser

GR DI Pinka 2 x GR John 2 x

Abstimmungsergebnis: Für den Antrag stimmen die Mitglieder der SPÖ, FPÖ, ÖVP,

NEOS und Parteilos. Folgende Mitglieder enthielten sich der Stimme: Gemeinderat Barta Valentin(GRÜNE), Gemeinderat Haschka Mag. Paul(GRÜNE), Stadtrat Jahn DI Simon(GRÜNE), Vizebürgermeisterin Krenn Mag. Brigitte(GRÜNE), Gemeinderat Liebenauer-Haschka Jörg(GRÜNE), Stadträtin Markovic MSc Ljiljana(GRÜNE), Gemeinderat Pinka DI Peter(GRÜNE), Gemeinderat Smetana Manfred(GRÜNE) Der Antrag ist somit mit der erforderlichen Stimmenmehrheit angenommen.

Bauer, Elisabeth Seite 44 12.01.2017

Vor Eingehen in den TOP 17 stellt STR Lukas Szikora den Antrag auf vereinfachte

Abstimmung.

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425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 17 der Tagesordnung

9. Änderung des Bebauungsplanes 2012 Antragsteller: Stadtrat Jahn DI Simon

S A C H V E R H A L T Vom 15.09.2016 bis einschließlich 27.10.2016 wurde die 9. Änderung des Bebauungsplanes der Stadtgemeinde Schwechat zur öffentlichen Auflage gebracht. 1. Eingebrachte Stellungnahmen Während der Auflage wurde eine Stellungnahme von der ASFINAG Service GmbH (Modecenterstraße 16, 1030 Wien) sowie eine gemeinsame Stellungnahme von Herrn Johann Schaider (Römerstraße 82, 2320 Schwechat-Mannswörth) und Herrn Mag. Mag.FH Alexander Edelhauser, LL.M. (Franz-Aichinger Gasse 12, 2320 Schwechat-Mannswörth) eingebracht. 1.1. Die ASFINAG Service GmbH betont in ihrer allgemein gefassten Stellungnahme, dass gemäß den Bestimmungen des § 21 BStG 1971, i. d. g. F., bei der Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes und des Bebauungsplanes zu berücksichtigen ist, dass im Falle von Neu-, Zu- und Umbauten von Gebäuden, Einfriedungen und Anlagen jeder Art grundsätzlich entsprechende Abstände zur A4 Ost-Autobahn bzw. zur S1 Wiener Außenring Schnellstraße einzuhalten sind. Da die beschriebenen Anmerkungen aus dem Gesetzestext erst im Bauverfahren zu berücksichtigen sind, wird dieser Hinweis vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen; er ist jedoch nicht Gegenstand des laufenden Verfahrens. 1.2. Herr Johann Schaider und Herr Mag. Mag.FH Alexander Edelhauser, LL.M. führen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme betreffend den geplanten Änderungspunkt (Kenntlichmachung der Flächenwidmung sowie Festlegung von Bebauungsbestimmungen) an, dass die beabsichtigte Errichtung eines "derartig v.a. hohen Leuchtkastens inkl. Aufbau auf einer Anhöhe" von einem Großteil der Mannswörther Häuser aus direkt sichtbar sein wird. Nicht nur die Stellungnehmenden, sondern auch die Mannswörther Bevölkerung würde "von den regierenden Schwechater Parteien gezwungen ..., mit der zusätzlichen Lichtquelle, der bunten Ausgestaltung und dem hässlichen Landschaftsbild der Werbestafel zu leben".

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Herrn Schaider und Herr Mag. Mag.FH Edelhauser halten weiters fest, dass "vor Zustimmung zu einer Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes durch den Gemeinderat mehrere konkrete Punkte zu beachten sein" werden. Inhaltlich betrifft hiervon ein Großteil den Flächenwidmungsplan, weshalb hier nicht näher darauf eingegangen wird. Jener Kritikpunkt, der im Zusammenhang mit den geplanten Festlegungen im Bebauungsplan steht, ist die Höhe des künftig möglichen Bauwerkes in Hinblick auf seine Auswirkungen auf die Umgebung und im Speziellen auf die Ortschaft Mannswörth. Die Auswirkungen der geplanten höchstzulässigen Gebäudehöhe mit 22 m auf die Umgebung werden - wie auch dem aufgelegten Erläuterungsbericht zu entnehmen ist - nicht als erheblich eingestuft. Das geplante Bauland-Sondergebiet-Hinweis- und Werbeeinrichtungen ist auf einer Fläche geplant, deren Nahbereich auf Grund der Autobahn, des Flughafens und der vorhandenen Betriebe (u.a. OMV, Borealis) durch eine technische Überformung geprägt ist. Auf dem Gelände von OMV und Borealis finden sich zudem zahlreiche Gebäude und Anlagenteile, die über 20 m hoch sind. Hinsichtlich der Sichtbarkeit des künftigen Bauwerkes (vor allem vom Ort Mannswörth aus) und der damit verbundenen Lichtbelastung ist festzuhalten, dass das eingeholte lichttechnische Gutachten der Ingenieurgesellschaft Prem ZT GmbH vom Oktober 2016 abschließend die Aussage festhält: "... ist eine unzulässige Beeinträchtigung des Wohngebietes von Mannswörth durch Emissionen sowie eine psychologische Blendung bei plan- und befundmäßiger Ausführung nicht gegeben, sofern nachstehende Grenzwerte und lichttechnische Vorgaben eingehalten werden ..." Es gibt demnach eine Reihe von Kriterien, die bei Einhaltung dieser Kriterien zu keiner erheblichen Belastung der Mannswörther Bevölkerung führen. Insofern können die in der Stellungnahme geäußerten Bedenken nicht geteilt werden. Vom Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU1 (Bau- und Raumordnungsrecht), wurden bisher keine Bedenken gegen den aufgelegten Entwurf übermittelt. Entsprechend dem Vorgehen bei der 14. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes sieht der Gemeinderat der Stadtgemeine Schwechat vor, den Änderungspunkt 2 wie öffentlich aufgelegt zu beschließen. Der Stellungnahme von Herrn Johann Schaider und Herrn Mag. Mag.FH Alexander Edelhauser, LL.M., wird damit nicht entsprochen. 2. Änderungen gegenüber der Auflage Gemäß den Ausführungen betreffend die eingebrachte Stellungnahme erfolgt keine Änderung gegenüber der Auflage.

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Folgende Änderungspunkte sollen nun mehr beschlossen werden: KG. Schwechat: Änderungspunkt 1: Abänderung von Straßenfluchtlinien, Anpassung vorderer Baufluchtlinien, geringfügig Abänderung der Freifläche "F3" sowie Kenntlichmachung der geänderten Flächenwidmung auf den Grundstücken Nr.: 1183, 1185 und 1186 (altes Brauereigelände) Änderungspunkt 5: Festlegung von Bebauungsbestimmungen (Bebauungsdichte, Bebauungsweise, Bauklasse) für Bauland-Wohngebiet-Aufschließungszone BW-A3 auf den Grundstücken Nr.: 796/1, 797/1, 804/3, 804/19 (nördlich des Zirkelwegs) Änderungspunkt 6: Festlegen einer vorderen Baufluchtlinie, Abänderung von Bauklassen auf den Grundstücken Nr.: .145, .146/1, .146/2, 757/3, 757/7, .143/3, .143/4 und .143/5 (Eyblergasse) Änderungspunkt 7: Auflassen einer vorderen Baufluchtlinie auf den Grundstücken Nr.: .711 und 876/15 (Werkbachgasse) KG. Mannswörth: Änderungspunkt 2: Kenntlichmachung der Flächenwidmung sowie Festlegung von Bebauungsbestimmungen auf dem Grundstück Nr.: 568/2 (Borealis Polyolefine GmbH) Änderungspunkt 3: Kenntlichmachung der geänderten Flächenwidmung auf dem Grundstück Nr.: 568/2 (Borealis Polyolefine GmbH) Änderungspunkt 4: Geringfügige Abänderung einer Straßenfluchtlinie und einer vorderen Baufluchtlinie auf den Grundstücken Nr. 753/2, 135, 136/2, 137 (Feldgasse) KG. Rannersdorf: Änderungspunkt 8: Festlegung einer hinteren Baufluchtlinie auf den Grundstücken Nr.: 66/9, 66/17, 66/18, 66/19, 81/2, 81/3, 81/4, 87/15, 87/17 (Reinhartsdorfgasse) II. Verordnungstext zum digitalen Bebauungsplan 2012: Änderungspunkt 9:

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Die Bebauungsbestimmungen werden hinsichtlich des Themas Werbeanlagen ergänzt. Darüber hinaus wird der Verordnungstext um die Bestimmung zur Versickerung von Niederschlagswässern ergänzt. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat beschließt - nach Erörterung der eingelangten Stellungnahmen - zur 9. Änderung des Bebauungsplanes 2012 folgende Verordnung: VERORDNUNG A § 1 Gemäß §§ 33 und 34 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBI. 3/2015 i.d.g.F., wird der digitale Bebauungsplan 2012 für die Katastralgemeinden Schwechat, Mannswörth und Rannersdorf abgeändert und neu dargestellt (Änderungspunkte 5, 6, 7, 8). § 2 Weiters werden die Bebauungsvorschriften hinsichtlich des § 1 ergänzt. Er lautet zukünftig: Die allgemeinen Bebauungsbestimmungen gelten im gesamten Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Schwechat, ausgenommen jener Flächen mit der Widmung private Verkehrsfläche-Flughafen, Bauland-Sondergebiet-Raststation, Bauland-Sondergebiet-Kleintierzucht, Bauland-Sondergebiet-Gastronomie, Bauland-Sondergebiet-Straßenmeisterei sowie Bauland-Sondergebiet-Hinweis- und Werbeeinrichtungen. Weiters werden die Bebauungsvorschriften unter § 2 um den neuen Punkt 7 ergänzt. Er lautet: 7.) Versickerung von Niederschlagswässern: Auf den mit "Beb 2" bezeichneten Grundstücken ist die Versickerung von Niederschlagswässern nicht zulässig. § 3 Die Plandarstellung, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Stadtamt Schwechat während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

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§ 4 Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. VERORDNUNG B § 1 Gemäß §§ 33 und 34 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBI. 3/2015 i.d.g.F., wird der digitale Bebauungsplan 2012 für die Katastralgemeinden Schwechat und Mannswörth abgeändert und neu dargestellt (Änderungspunkte 1, 2, 3, 4). § 2 Die Plandarstellung, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Stadtamt Schwechat während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. § 3 Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Beilagen:

1_20161128_DBBPL_09.Änderung - rot-schwarz_GR_VO-A_Punkt 5.pdf

2_20161128_DBBPL_09.Änderung - rot-schwarz_GR_VO-A_Punkt 6.pdf

3_20161128_DBBPL_09.Änderung - rot-schwarz_GR_VO-A_Punkt 7.pdf

4_20161128_DBBPL_09.Änderung - rot-schwarz_GR_VO-A_Punkt 8.pdf

5_20161128_DBBPL_09.Änderung - rot-schwarz_GR_VO-B_Punkt 1.pdf

6_20161128_DBBPL_09.Änderung - rot-schwarz_GR_VO-B_Punkt 2 und 3.pdf

7_20161128_DBBPL_09.Änderung - rot-schwarz_GR_VO-B_Punkt 4.pdf

Wechselrede: GR DI Pinka Abstimmungsergebnis: Für den Antrag stimmen die Mitglieder der SPÖ, FPÖ, ÖVP,

NEOS und Parteilos. Folgende Mitglieder enthielten sich der Stimme: Gemeinderat Barta Valentin(GRÜNE), Gemeinderat Haschka Mag. Paul(GRÜNE), Stadtrat Jahn DI Simon(GRÜNE), Vizebürgermeisterin Krenn Mag. Brigitte(GRÜNE), Gemeinderat Liebenauer-Haschka Jörg(GRÜNE), Stadträtin Markovic MSc Ljiljana(GRÜNE), Gemeinderat Pinka DI Peter(GRÜNE), Gemeinderat Smetana Manfred(GRÜNE) Der Antrag ist somit mit der erforderlichen Stimmenmehrheit angenommen.

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Vor Eingehen in den TOP 18 wird die Sitzung für 10 Minuten unterbrochen.

Bauer, Elisabeth Seite 51 12.01.2017

425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 18 der Tagesordnung

Freigabe der Aufschließungszone BW-A3 in der KG Schwechat Antragsteller: Stadtrat Jahn DI Simon

S A C H V E R H A L T Die Stadtgemeinde Schwechat beabsichtigt die Freigabe der Aufschließungszone BW-A3 nördlich des Zirkelweges in der Katastralgemeinde Schwechat. Die Ausweisung dieser Baulandfläche als Aufschließungszone BW-A3 ist im Zuge der Erstellung des örtlichen Raumordnungsprogrammes im Jahr 2006 erfolgt. Mit der Festlegung als Aufschließungszone sollte gewährleistet werden, dass vor einer Nutzung als Bauland die Erschließung des Wohnbaulandes sichergestellt, Bebauungsbestimmungen im Bebauungsplan festgelegt und eine vertragliche Vereinbarung der Stadtgemeinde Schwechat mit den Grundstückseigentümern betreffend die Erstellung eines Teilungsplanentwurfes erfolgt. Die große Dynamik in der Stadtentwicklung verlangt in den Bereichen Siedlungsentwicklung und Wohnungsbau ein strategisch wohlüberlegtes Vorgehen, in welchen der Bedarf an sozialer Infrastruktur frühzeitig mitzudenken ist. Dementsprechend hat die Famosahaus Bauträger GmbH (zukünftiger Grundstückseigentümer) ein städtebauliches Konzept vorgelegt, nach welchem abschnittsweise insgesamt rund 122 Wohneinheiten errichtet werden sollen. Mit dieser Bebauungsstudie wird dem Wunsch seitens der Stadtgemeinde Schwechat entsprochen, auf Grund der Lage der gegenständlichen Baulandfläche eine kleinteilige, homogene Bebauungsstruktur zu verwirklichen. In einem ersten Schritt ist geplant, ab Mitte 2017 auf der südöstlich gelegenen Baulandfläche 24 Wohneinheiten in Form von Einzelhäusern, Doppelhäusern und einem Reihenhaus zu errichten.

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Zu den einzelnen Freigabebedingungen kann im Folgenden festgestellt werden: Die Aufschließungszone BW-A3 darf zur Bebauung freigegeben werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 1.) Vertragliche Vereinbarung der Stadtgemeinde Schwechat mit den Grundstückseigentümern betreffend eines Teilungsplanentwurfes, der die wirtschaftliche Nutzung des Wohnbaulandes sowie der bestehenden und geplanten Infrastruktur sicherstellt. Für die zur Freigabe angesuchte Aufschließungszone BW-A3, bestehend aus den Grundstücken Nr. 796/1, 797/1, 800/1, 801/1, 804/3, 804/6 und 804/19 (bzw. Teile davon), wurde ein Teilungsplanentwurf (SWT01-TP-AS1-D-20160720, Cube.art Bau GmbH, 1020 Wien) erstellt. Damit wird ein großer Bauplatz, mit einer Gesamtgröße von 39.976 m2, geschaffen. Zudem liegt eine Vereinbarung vor, in der sich der zukünftige grundbücherliche Liegenschaftseigentümer und dessen Rechtsnachfolger (z.B. Bauträger) rechtsverbindlich verpflichten, die innere Verkehrserschließung bzw. die technische Ver- und Entsorgung auf der gegenständlichen Liegenschaft selbst zu errichten und zu erhalten. Hierbei ist jedenfalls die Versickerung der Regenwässer auf Eigengrund sicherzustellen. Ein allfälliger Anschluss der internen Erschließungsstraßen an das öffentliche Kanalnetz ist im Detail mit der zuständigen Abteilung noch abzustimmen. Der Winterdienst wird durch den oder die Liegenschaftseigentümer ebenfalls selbsttätig vorgenommen. Hierzu werden keinerlei Forderungen an die Stadtgemeinde Schwechat gestellt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass das gegenständliche Gebiet nicht in die Winterdienstplanung der Stadtgemeinde Schwechat aufgenommen werden kann. Die Famosahaus Bauträger GmbH erklärt darüber hinaus sich und ihre Rechtsnachfolger damit einverstanden, die Möglichkeit einer künftigen öffentlichen Wegverbindung über dieses Areal grundbücherlich mittels eines Wegerechts gemäß dem Servitutsplan vom 28. 4. 2016 für Fußgänger sicherzustellen. Hierfür wird ein entsprechender Servitutsvertrag abgeschlossen werden. Die im Zusammenhang mit der Vereinbarung erforderlichen Zustimmungen für die zukünftige Einräumung des Servitutsrechtes liegen seitens der Famosahaus Bauträger GmbH und Frau Serena Hamberg schriftlich vor. Die Einräumung eines solchen Servituts stellt jedoch in keiner Weise eine Verpflichtung der Stadtgemeinde Schwechat dar, Winterdienst im betroffenen Gebiet durchzuführen. 2.) Festlegung von Bebauungsbestimmungen im Bebauungsplan Für die gegenständliche Bauland-Wohngebiet-Aufschließungszone BW-A3 (nördlich des Zirkelwegs) wurden auf Basis der von Famosahaus Bauträger GmbH erarbeiteten städtebaulichen Bebauungsstudie als auch anhand der auf den angrenzenden Flächen festlegten Bebauungsbestimmungen im Rahmen der 8. und 9. Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplanes der Stadtgemeinde Schwechat detaillierte Bebauungsbestimmungen festgelegt.

Bauer, Elisabeth Seite 53 12.01.2017

3.) Festlegung und Sicherstellung der Erschließung des Wohnbaulandes Eine Verkehrserschließung der gegenständlichen Aufschließungszone nach den technischen und verkehrsorganisatorischen Erfordernissen kann durch die öffentlichen Verkehrsflächen der unmittelbar angrenzenden Straßenzüge, welche in der Natur bereits vorhanden sind - der Hudlergasse Süd (804/6), Franz Göpfhart-Gasse (804/13), Johann Burkl-Gasse (795/4) und Rödlichgasse (804/3) - sichergestellt werden. Die Herstellung von Umkehrplätzen am Ende dieser Straßen ist nicht erforderlich, da es sich um kurze Teilstücke und geradlinige Verläufe des öffentlichen Gutes handelt. Die von der Johann Burkl-Gasse abzweigende Hudlergasse Nord (Parz. 795/8) ist mit 100 m länger als die anderen Anbindungspunkte. Die Tatsache, dass diese Straße über keinen Umkehrplatz verfügt, hat aber bislang zu keinen Problemen geführt. Deshalb und da über diese Straße keine Baulandreserven erschlossen sind, durch deren Bebauung das Verkehrsaufkommen künftig zunehmen könnte, ergibt sich aus verkehrstechnischer Sicht kein Bedarf für die Herstellung eines Umkehrplatzes. Hinzu kommt die besondere Topographie am Ende der Hudlergasse. Da die Straße um 2-3 m höher liegt als das Gelände der BW-A3 wäre die Errichtung einer Wendemöglichkeit mit einem wirtschaftlich nicht vertretbaren Aufwand für die Stadtgemeinde Schwechat verbunden. Über die Hudlergasse Nord (795/8) wird es somit keinen Anschluss an das gegenständliche Gebiet geben. Das zukünftige innere Erschließungssystem dieses Siedlungsgebietes werden Privatstraßen bilden. Die Stadtgemeinde Schwechat wird keine dieser Flächen in das öffentliche Gut übernehmen. Die künftige Erschließung des Gebietes, welches in keine Einzelparzellen aufgeteilt werden soll (Parifizierung vorgesehen), ist damit geklärt. Zudem können die technischen Ver- und Entsorgungseinrichtungen an den Bestand, der sich rund um das Gebiet der Aufschließungszone befindet, angeschlossen werden. Zusammenfassend lässt sich damit festhalten, dass die im Verordnungstext des Örtlichen Raumordnungsprogrammes festgelegten Kriterien für die Freigabe der Aufschließungszone Bauland-Wohngebiet-A3 in der KG. Schwechat als erfüllt zu betrachten sind. (Durch die bereits bestehende Widmung als Bauland-Wohngebiet-Aufschließungszone, hat die geplante Freigabe keine Auswirkung auf die Flächenbilanz.) Gegenüber dem Ausschuss und dem STR hat sich eine Änderung ergeben. Im § 2 wird das Wort "Teilfreigabe" durch das Wort "Freigabe" ersetzt.

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Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat beschließt für die Freigabe der Bauland-Wohngebiet-Aufschließungszone BW-A3 in der KG Schwechat, betreffend der Parzellen Nr. 796/1, 797/1, 800/1, 801/1, 804/3, 804/6 und 804/19 nachfolgende VERORDNUNG § 1 Gemäß § 16 Abs. 4 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBI. 3/2015 i.d.g.F., wird die im Flächenwidmungsplan der KG Schwechat als Bauland-Wohngebiet-Aufschließungszone BW-A3 ausgewiesene Fläche (Teile der Grundstücke Nr. 796/1, 797/1, 800/1, 801/1, 804/3 und 804/6 sowie Grundstück Nr. 804/19) zur Bebauung freigegeben. § 2 Folgende zur Teilfreigabe der Aufschließungszone erforderlichen Bedingungen, die in der Sitzung des Gemeinderates am 23.03.2006 festgelegt wurden, sind unter Berücksichtigung der oben angeführten Sachverhaltsdarstellung als erfüllt zu betrachten: - Vertragliche Vereinbarung der Stadtgemeinde Schwechat mit den Grundstückseigentümern betreffend eines Teilungsplanentwurfes, der die wirtschaftliche Nutzung des Wohnbaulandes sowie der bestehenden und geplanten Infrastruktur sicherstellt - Festlegung von Bebauungsbestimmungen im Bebauungsplan - Festlegung und Sicherstellung der Erschließung des Wohnbaulandes § 3 Diese Verordnung tritt nach dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Des Weiteren wird der Abschluss der unter ./1 angeschlossenen Vereinbarung, die einen integrativen Bestandteil dieses Beschlusses betreffend der Sicherstellung der wirtschaftlichen Nutzung des Wohnbaulandes sowie der bestehenden und geplanten Infrastruktur bildet, mit der Famosahaus Bauträger GmbH beschlossen. Beilage:

20161215_Vereinbarung_Famosahaus.doc

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Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

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425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 19 der Tagesordnung

Freigabe der Bauland-Betriebsgebiet-Aufschließungszone BB-A6 in der KG. Rannersdorf

Antragsteller: Stadtrat Jahn DI Simon

S A C H V E R H A L T Die Stadtgemeinde Schwechat beabsichtigt die Freigabe der Aufschließungszone BB-A6 auf dem Grundstück Nr.: 66/19 in der Katastralgemeinde Rannersdorf. Die zur Freigabe vorgesehene Fläche, bestehend aus dem Grundstück Nr. 66/19 (Eigentümer LM-Liegenschaftsentwicklung GmbH), befindet sich im Süden der Katastralgemeinde Rannersdorf im Betriebsgebiet Reinhartsdorfgasse mit direktem Anschluss an die öffentlichen Verkehrsflächen der Reinhartsdorfgasse und der Brauhausstraße. Im Zuge der Erstellung des örtlichen Raumordnungsprogramms der Stadtgemeinde Schwechat im Jahr 2006 wurde die gegenständliche Fläche von Bauland-Betriebsgebiet in Bauland-Betriebsgebiet-Aufschließungszone BB-A6 umgewidmet. Anlass war das Vorliegen neuer Erkenntnisse über hier vermutete Altlasten. Diese Aufschließungszone darf erst wieder zur Bebauung freigegeben werden, wenn die Untersuchung sowie gegebenenfalls die Sanierung bzw. Sicherung der vermuteten Altlasten vorgenommen wurde. Zu der Freigabebedingung für die Aufschließungszone BB-A6 "Die Untersuchung sowie gegebenenfalls die Sanierung bzw. Sicherung der vermuteten Altlasten" kann im Folgenden festgestellt werden:

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Ausgehend von den in den Jahren 2009 bis Ende 2011 erfolgten Untersuchungen nach dem Altlastensanierungsgesetz und der anschließenden Gefährdungsabschätzung wurde für den Bereich der Grundstücke Nr. 66/9, 66/16, 66/17, 66/18, 66/19, 81/2, 81/3, 81/4, 87/15, 87/17 und 87/19 in der KG. Rannersdorf, in dem sich auch das Grundstück der gegenständlichen Aufschließungszone befindet, im September 2012 vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat gemäß NÖ Raumordnungsgesetz eine zweijährige Bausperre erlassen. Am 1.11.2012 wurde das gesamte Areal als Altlast N70 durch das Umweltbundesamt eingestuft. Da mehrere ansässige Firmen trotz der erlassenen Bausperre bestrebt waren Bautätigkeiten auf ihren Grundstücken auszuführen, erwirkten sie im Jahr 2013 einen Verhandlungstermin mit der zuständigen Altlastenbehörde. Hierzu wurde in der Verhandlungsschrift vom 06.06.2013 durch den Amtssachverständigen für Altlasten und Verdachtsflächen, Herrn DI Punesch, Amt der NÖ Landesregierung, festgehalten, dass bei Baumaßnahmen in Einzelfällen zu prüfen ist, ob das Projekt unter den vorherrschenden Rahmenbedingungen möglich ist. Ein völliger Baustopp sei bis zur Durchführung von Maßnahmen aus fachlicher Sicht nicht argumentierbar. Damit wurde festgehalten, dass trotz Gefährdungspotential und erlassener Bausperre Bauvorhaben umgesetzt werden können, wenn nachweisbar ist, dass diese den vorherrschenden Rahmenbedingungen entsprechen und damit der Zielsetzung der Bausperre nicht entgegenstehen. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat hat dann vor Ablauf der bis dato geltenden Bausperre in seiner Sitzung am 03.07.2014, TOP 25, für den gegenständlichen Bereich gemäß § 74 NÖ Bauordnung 1996 erneut eine zweijährige Bausperre erlassen. Begründung hierfür war, dass ausgehend von den bisherigen Erkenntnissen, welche Maßnahmen im Zuge der Sanierungs-/Sicherungsmaßnahmen der bekannten Altlast notwendig sind, geprüft werden sollte, ob die aktuell gültigen Bebauungsbestimmungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes abgeändert oder ergänzt werden müssen, um künftig u.a. eine gefahrlose Bebauung des Areals zu ermöglichen. Da die hierfür durchzuführenden Untersuchungen sowie die Erarbeitung von Bebauungsrichtlinien seitens der zwischenzeitlich beauftragten DI Trugina & Partner ZT GmbH (2361 Laxenburg) noch nicht abgeschlossen waren, wurde die geltende Bausperre kurz vor ihrem Ablauf in der Gemeinderatssitzung am 23.06.2016, unter TOP 19 letztmalig um ein weiteres Jahr verlängert. Zweck der am 07.07.2016 rechtskräftig gewordenen Verlängerung war, dass bis zur Erarbeitung der Bebauungsrichtlinien und dem darauf aufbauenden Änderungsverfahren des Bebauungsplanes sowie dessen endgültiger Rechtskraft die Errichtung von (weiteren) Baulichkeiten verhindert wird. Ende August 2016 wurde nun vom DI Trugina & Partner ZT GmbH das Gutachten zu den Bebauungsrichtlinien für den Bereich der Altablagerungen der Deponie Rannersdorf vorgelegt. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen dieses Gutachtens und nach Rücksprache mit Herrn DI Punesch (Amt der NÖ

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Landesregierung, Abt. Wasserwirtschaft) sollen für den Fall, dass längerfristig noch etwaige - aus heutiger Sicht nicht abschätzbare - Maßnahmen erforderlich sind, zusätzlich ausreichend Flächen freigehalten werden. Im Bebauungsplan (9. Änderung) wird folglich nunmehr eine hintere Baufluchtlinie ausgewiesen. Mit dieser in einem Abstand von 10 m zur jeweils hinteren Grundgrenze festgelegten Baufluchtlinie kann im Falle einer künftigen Bebauung der Flächen die Gefährdung durch die Altlast ausgeschlossen werden, so dass eine Aufhebung der bestehenden Bausperre sowie die Freigabe der gegenständlichen Aufschließungszone möglich wird. Ein weiterer Vorschlag der DI Trugina & Partner ZT GmbH bezieht sich auf die Niederschlagswässer. Empfohlen wurde, die Versickerung dieser Wässer auf den betroffenen Grundstücken der Altlast zu unterbinden. Im Verordnungstext zum Bebauungsplan wurde somit - auf Grundlage von § 30 Abs. 2 Zi. 19, NÖ ROG 2014 - eine entsprechende neue Bestimmung aufgenommen. (Die dritte Empfehlung Büros DI Trugina & Partner ZT GmbH ist bereits umgesetzt. Diese hat die Festlegung einer vorderen Baufluchtlinie für den gesamten Baublock in einem Abstand von 5 m zur Straßenfluchtlinie zum Inhalt. Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist der vordere Bauwich mit 5 m und teilweise sogar mit 15 m festgelegt.) Darüber hinaus liegt seitens Herrn DI Punesch ein Schreiben vom 21.10.2016 vor, in dem er festhält: "Das von Herrn DI Urban im Auftrag der Stadtgemeinde erarbeitete Gutachten bezüglich Bebauungsrichtlinien Deponie Rannersdorf, Altlast N 70, entspricht vollinhaltlich den in der Besprechung vom 28.06.2016 angeführten Punkten. Unter den erarbeiteten Rahmenbedingungen kann eine Nutzung erfolgen." Aufgrund dieses Schreibens sowie der Tatsache, dass die seitens der Trugina & Partner ZT GmbH erarbeiteten Bebauungsrichtlinien und Empfehlungen für den Bereich der Altablagerungen der Deponie Rannersdorf nunmehr im Zuge der 9. Änderung in den digitalen Bebauungsplan der Stadtgemeinde Schwechat aufgenommen worden sind, ist das im Verordnungstext des Örtlichen Raumordnungsprogrammes festgelegte Kriterium für die Freigabe der Aufschließungszone Bauland-Betriebsgebiet-A6 in der KG Rannersdorf als erfüllt zu betrachten. In einem weiteren e-mail vom 25.11.2016 bestätigte Herr DI Punesch nochmals, dass die durchgeführten Untersuchungen und die daraus erstellten Anforderungen an Bauprojekte eine Sanierung oder Sicherung der Altlast bezüglich einer Bebauung nicht mehr erforderlich machen. [Durch die bereits bestehende Widmung Bauland-Betriebsgebiet (BB) auf dieser Fläche, hat die geplante Freigabe keine Auswirkungen auf die Flächenbilanz.] Hinweis: Krankheitsbedingt war bis zur heutigen Sitzung keine Detailabklärung mit der zuständigen Juristin, Frau Mag. Lampl, Abt. RU1, Amt der NÖ Landesregierung, möglich. Nach Rücksprache des Ortsplaners mit Herrn Dr. Kienastberger, Abt. RU1,

Bauer, Elisabeth Seite 59 12.01.2017

kann jedoch die Aussage von Herrn DI Punesch als ausreichend für eine Freigabe eingestuft werden. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat beschließt unter Berücksichtigung der oben angeführten Sachverhaltsdarstellung für die Freigabe des in der KG. Rannersdorf gelegenen Grundstückes Nr. 66/19, welches rechtskräftig als Bauland-Betriebsgebiet-Aufschließungszone BB-A6 gewidmet ist, nachfolgende VERORDNUNG § 1 Gemäß § 16 Abs. 4 der NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBI. 3/2015 i.d.g.F., wird die im Flächenwidmungsplan der KG. Rannersdorf als Bauland-Betriebsgebiet-Aufschließungs-zone BB-A6 ausgewiesene Fläche (Parzelle Nr. 66/19) zur Bebauung freigegeben. § 2 Folgende zur Freigabe der Aufschließungszone erforderliche Bedingung, die in der Sitzung des Gemeinderates am 23.03.2006 festgelegt wurde, ist als erfüllt zu betrachten: - die Untersuchung sowie gegebenenfalls die Sanierung bzw. Sicherung der vermuteten Altlasten § 3 Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

Bauer, Elisabeth Seite 60 12.01.2017

425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 20 der Tagesordnung

Straßen- und Hausnummernumbenennung südlicher Rathausplatz Antragsteller: Stadtrat Jahn DI Simon

S A C H V E R H A L T Der Rathausplatz war ursprünglich ein von der Wiener Straße bis zur Löwengasse reichender eher langgezogener, durchgängiger Platz. Durch die Erweiterung des Stadtamtes in den 1990er Jahren wurde der Platz durchschnitten und beide Teile erwecken nun den Eindruck eines in sich geschlossenen Platzes. Die Orientierung für Ortsunkundige ist demzufolge recht schwierig. Deshalb soll nunmehr der südliche Teil des Rathausplatzes in "Dr. Theodor Körner-Platz" umbenannt werden. Bedingt dadurch wird die bereits vergebene Hausnummer Rathausplatz 6 ebenfalls abgeändert. Der Rathausplatz 6 soll die Bezeichnung Dr. Theodor Körner-Platz 4 erhalten. Gemäß § 31 Abs. 3 NÖ Bauordnung 2014 hat die Bezeichnung von Verkehrsflächen sowie die Änderung von Hausnummern mit Verordnung des Gemeinderates zu erfolgen. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat beschließt nachstehende VERORDNUNG § 1 Gemäß § 31 Abs. 3 NÖ Bauordnung 2014 wird der südliche Teil des Rathausplatzes die Bezeichnung "Dr. Theodor Körner-Platz" erhalten.

Bauer, Elisabeth Seite 61 12.01.2017

§ 2 Gemäß § 31 Abs. 3 NÖ Bauordnung 2014 wird die Hausnummer Rathausplatz 6 die Bezeichnung Dr. Theodor Körner-Platz 4 erhalten. Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

Bauer, Elisabeth Seite 62 12.01.2017

425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 21 der Tagesordnung

Straßen- und Hausnummernumbenennung Hudlergasse

Antragsteller: Stadtrat Jahn DI Simon

S A C H V E R H A L T Die Hudlergasse war ursprünglich als Verbindung zwischen Mappesgasse / Johann Burkl-Gasse und Zirkelweg geplant und auch im Flächenwidmungsplan bis zum Raumordnungsprogramm 2005 (rechtskräftig 2006) durchgängig dargestellt. Von dieser ehemals geplanten durchgängigen Straße bestehen in der Natur derzeit zwei Teilstücke, eines beginnend bei der Mappesgasse / Johann Burkl-Gasse und einem Teilstück in den Zirkelweg einmündend. Mit Erstellung des Raumordnungsprogrammes wurde von einer durchgängigen öffentlichen Verkehrsfläche abgegangen und auch in dem nunmehr der Freigabe der Aufschließungszone zugrundeliegenden Projekt ist eine Verbindung der beiden Straßenteile nicht mehr geplant. Da eine Verbindung der beiden Teile nicht mehr vorgesehen ist, soll der vom Zirkelweg abzweigende, südliche Teil der Hudlergasse in "Trude Mally-Gasse" umbenannt werden. Bedingt dadurch werden die bereits vergebenen Hausnummern ebenfalls abgeändert. Hudlergasse 30 soll die Bezeichnung Trude Mally-Gasse 1, Hudlergasse 33 die Bezeichnung Trude Mally-Gasse 4, Hudlergasse 31 die Bezeichnung Trude Mally-Gasse 6 und Hudlergasse 29 die Bezeichnung Trude Mally-Gasse 8, erhalten. Gemäß § 31 Abs. 3 NÖ Bauordnung 2014 hat die Bezeichnung von Verkehrsflächen sowie die Änderung von Hausnummern mit Verordnung des Gemeinderates zu erfolgen.

Bauer, Elisabeth Seite 63 12.01.2017

Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat beschließt nachstehende VERORDNUNG § 1 Gemäß § 31 Abs. 3 NÖ Bauordnung 2014 wird der südliche Teil der Hudlergasse die Bezeichnung "Trude Mally-Gasse" erhalten. § 2 Gemäß § 31 Abs. 3 NÖ Bauordnung 2014 wird die Hausnummer Hudlergasse 30 die Bezeichnung Trude Mally-Gasse 1, die Hausnummer Hudlergasse 33 die Bezeichnung Trude Mally-Gasse 4, die Hausnummer Hudlergasse 31 die Bezeichnung Trude Mally-Gasse 6 und die Hausnummer Hudlergasse 29 die Bezeichnung Trude Mally-Gasse 8, erhalten. Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

Bauer, Elisabeth Seite 64 12.01.2017

425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 22 der Tagesordnung

Ermäßigungsmöglichkeit Veranstaltungssaal Schloss Freyenthurn Antragsteller: Stadtrat Jahn DI Simon

S A C H V E R H A L T Mit GR-Beschluss vom 17.05.2010 TOP 10 (359. Sitzung) wurde letztmalig der Tarif für die Vermietung des Veranstaltungssaales im Schloss Freyenthurn festgelegt. Um die Auslastung des Veranstaltungsortes zu erhöhen, soll in Zukunft die zuständige Organisationsleitung analog zu den Vermietungskriterien des Foyers, der Büroräumlichkeiten und des Lesesaales im Schloss Freyenthurn, in begründeten Fällen eine Ermäßigung auf den Tarif von bis zu 30 % gewähren können. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat genehmigt folgende Tarifermäßigung für den Veranstaltungssaal im Schloss Freyenthurn. Die zuständige Organisationsleitung kann in begründeten Fällen eine Ermäßigung auf den Tarif von bis zu 30 % gewähren (z.B. Stammkunden, Veranstaltungsserie, gemeinnütziger Verein, wohltätige Organisation u.ä.). Jede Ermäßigung ist dementsprechend zu dokumentieren. Unabhängig von diesem Beschluss bleibt der Beschluss des GR v. 17.05.2010 Top 10 Ermäßigung der Tagesmiete für mehrtägige Seminare Tagesmiete € 1000,00 + 20 % Ust, ab dem 2. Tag 75%/Tag aufrecht. Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

Bauer, Elisabeth Seite 65 12.01.2017

425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 23 der Tagesordnung

Ausschreibungsunterlage Bauleistungen Wasser BA 12 / Kanal ABA 14 Antragsteller: Stadtrat Jahn DI Simon

S A C H V E R H A L T Durch das Büro Kiener Consult wurde die notwendige Ausschreibungsunterlage für die Bauleistungen betreffend Wasser BA 12 sowie Kanal ABA 14 erstellt. Diese Ausschreibungsunterlage wird nunmehr einer Beschlussfassung zugeführt. Es handelt sich um ein offenes Verfahren im Unterschwellenbereich mit einer entsprechenden Bestbieterermittlung. Das Verfahren soll im Jänner/Februar 2017 abgewickelt werden und eine Beschlussfassung ist bei einer erfolgreichen Abwicklung des Ausschreibeverfahrens im März 2017 vorgesehen. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat beschließt die Durchführung eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich gemäß BVergG 2006 entsprechend beiliegenden, einen integrativen Bestandteil des Beschlusses bildenden Leistungsvertrag. Beilagen:

1_LV Schwechat 2017_18 ABA BA14 WVA BA12.pdf

2_Plan Nr. E0196-LV-01.pdf

3_Plan Nr. E0196-LV-02.pdf

Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

Bauer, Elisabeth Seite 66 12.01.2017

425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 24 der Tagesordnung

Lieferungen und Leistungen G2 Antragsteller: Stadtrat Jahn DI Simon

S A C H V E R H A L T Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Zivilingenieurleistungen Wasser/Kanal Auftragssumme netto Kiener Consult € 3.675,00 Kiener Consult Reserve € 10.000,00 3400 Klosterneuburg div. Firmen Rechtsberatung € 7.500,00 Die notwendigen finanziellen Mittel werden den VASt. 5/8500-0040 und 5/8517-0040 entnommen. Zivilingenieurleistungen Sanierungen Auftragssumme netto Gemeindewohnungen Omina hoch p GmbH € 26.850,00 Omina hoch p GmbH Reserve € 2.500,00 4600 Wels div. Firmen Rechtsberatung € 7.500,00

Bauer, Elisabeth Seite 67 12.01.2017

Die notwendigen finanziellen Mittel werden der VASt. 5/8539-6140 entnommen. Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

Bauer, Elisabeth Seite 68 12.01.2017

425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 25 der Tagesordnung

Abschluss eines Kaufvertrages mit der "Familie, gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft" hinsichtlich einer Teilfläche EZ 153 KG Gst.Nr.

674/3

Antragsteller: Stadtrat Jahn DI Simon

S A C H V E R H A L T Die Stadtgemeinde Schwechat ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 153 KG Gst.Nr. 674/3, KG Schwechat. Es handelt sich dabei um die Liegenschaft, welche durch das Gymnasium für Stellplätze bzw. für die Sportanlage genutzt wird. Bereits bei der Errichtung dieser Anlagen wurde durch die Familie, gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, Interesse bekundet, eine Teilfläche anzukaufen, um bei der unmittelbar angrenzenden Wohnhausanlage zukünftig Aufzügen errichten zu können. Dieser Umstand wurde bereits bei der Realisierung der Sportanlage berücksichtigt und es soll nunmehr ein entsprechender Kaufvertrag abgeschlossen werden. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat beschließt den Abschluss des beiliegenden, einen integrativen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Kaufvertrages mit der Familie, gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, Lindengasse 55, 1070 Wien. Beilagen:

1_8489T010_Teilungsplan_2016-03-17.pdf

2_Kaufvertrag Schwechat_Familie FINAL 22 11 2016.pdf

Bauer, Elisabeth Seite 69 12.01.2017

Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

Bauer, Elisabeth Seite 70 12.01.2017

425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 26 der Tagesordnung

Abschluss eines Kaufvertrages mit der Famosahaus Bauträger GmbH hinsichtlich EZ 1123 Gst.Nr. 800/1 sowie einer Teilfläche EZ1609 Gst.Nr. 804/6

Antragsteller: Stadtrat Jahn DI Simon

S A C H V E R H A L T Die Stadtgemeinde Schwechat ist Eigentümerin der Liegenschaften EZ 1123 Gst.Nr. 800/1 sowie EZ1609 Gst.Nr. 804/6, welche sich im derzeit unbebauten Entwicklungsgebiet zwischen Zirkelweg und Mappesgasse befinden. Die Fa. Famosahaus Bauträger GmbH entwickelt in diesem Bereich ein Projekt, welches die Errichtung von Doppel- bzw. Reihenhäusern vorsieht. Nachdem der Ankauf der Liegenschaften, welche sich im Privatbesitz befinden, sichergestellt wurde soll nunmehr der Verkauf der gemeindeeigenen Liegenschaften erfolgen. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat beschließt den Abschluss des beiliegenden, einen integrativen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Kaufvertrages mit der Famosahaus Bauträger GmbH, Schönbrunnerstraße 225/1/1, 1120 Wien. Beilagen:

1_Kaufvertrag Schwechat Famosa FINAL.pdf

2_17266-Lieferung 2015-11-10.pdf

Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

Bauer, Elisabeth Seite 71 12.01.2017

425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 27 der Tagesordnung

Nutzungsbedingungen für den Proberaum/Jugendclub in der ehemaligen Stadionwohnung

Antragsteller: Stadträtin Markovic MSc Ljiljana

S A C H V E R H A L T Die adaptierten Räumlichkeiten der ehemaligen Platzwartwohnung im Sportzentrum Schwechat-Rannersdorf, Franz-Schusterstraße 1-3 sollen zukünftig Schwechater Vereinen als Vereinstreff sowie Schwechater "Musikgruppen" als Proberäumlichkeit zur Verfügung stehen. Die Einrichtung und Eröffnung der Stadionwohnung in Rannersdorf stellt ein wichtiges Element der kommunalen Infrastruktur der Stadtgemeinde Schwechat dar und soll das soziale Zusammenleben und das Gemeinschaftsleben von Jugendlichen in Schwechat und Katastralgemeinden fördern. Unser Ziel ist es, den Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine größtmögliche gesellschaftliche und soziale Teilhabe zu ermöglichen. Unabhängig von religiösen, ethnischen, politischen oder sozialen Hintergründen haben alle Jugendliche und junge Erwachsene, gleich welchen Geschlechtes, unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen, Zugang zu der Einrichtung. Die Nutzung der Stadionwohnung wird von der Gemeinde Schwechat für Jugendliche Organisationen und Vereine für eine längerfristige Nutzung zur Verfügung gestellt. Eine Mindestnutzungsdauer von mindestens drei Monaten muss daher gegeben sein. Die Einrichtung ist kein gewinnbringender Wirtschaftsstandort, die moderaten Tagesmieten dienen als Beteiligung an den Betriebskosten. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat beschließt die zukünftige Vermietung der Stadionwohnung an Vereine und Musikgruppen aus Schwechat unter den Voraussetzungen der beiliegenden Nutzungsbedingungen. Diese stellen einen integrativen Bestandteil des Beschlusses dar.

Bauer, Elisabeth Seite 72 12.01.2017

Beilagen:

1_Stadionwhg. Nutzungsbedingungen_17.11..pdf

2_Flächenaufstellung Platzwartwohnung 2016-11-16.pdf

3_Plan.pdf

Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

Bauer, Elisabeth Seite 73 12.01.2017

425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 28 der Tagesordnung Rücklagenbildung von Spiel- und Beschäftigungsmaterial in den Schwechater

Kinderbetreuungseinrichtungen Antragsteller: Stadträtin Markovic MSc Ljiljana

S A C H V E R H A L T In den Schwechater Kinderbetreuungseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) wird derzeit von den Eltern monatlich ein Beitrag für Spiel-und Beschäftigungsmaterial in der Höhe von €11,30 eingehoben. Jede Kinderbetreuungseinrichtung verfügt über ein zweckgebundenes Rücklagenkonto. Auf dieses jeweilige Konto sollen ab Jänner 2017 monatlich 10% des Spiel- und Beschäftigungsmaterials der einzelnen Institutionen gebucht werden. Ebenfalls soll ab 2016 die Möglichkeit bestehen, dass ein verbleibendes Guthaben dieses Beitrages dort als Rücklage deponiert wird. Die Zweckbindung, d.h. dass der Betrag den Kindern zu Gute kommen muss, wird beibehalten. Diese Rücklage wird für größere Anschaffungen verwendet. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat genehmigt die monatliche Zuführung zur Rücklage von 10% des Spiel- und Beschäftigungsmaterials sowie die jeweils am Ende des Jahres verbleibenden Guthaben auf das jeweilige Rücklagenkonto der einzelnen Institutionen zu buchen. Diese Rücklage ist zweckgebunden, d.h. sie kommt den Kindern zu Gute und kann für größere Anschaffungen verwendet werden. Wechselrede: STR Kaiser 3 x

BGM Baier 3 x STR Markovic MSc

Bauer, Elisabeth Seite 74 12.01.2017

Abstimmungsergebnis: Für den Antrag stimmen die Mitglieder der SPÖ, GRÜNE, ÖVP,

NEOS und Parteilos. Gegen den Antrag stimmen folgende Mitglieder des Gemeinderates: Gemeinderat Docar Wolfgang(FPÖ), Stadtrat Jakl Helmut(FPÖ), Gemeinderat John David(FPÖ), Stadträtin Kaiser Andrea(FPÖ), Gemeinderat Neuhold Günther(FPÖ) Der Antrag ist somit mit der erforderlichen Stimmenmehrheit angenommen.

Bauer, Elisabeth Seite 75 12.01.2017

425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 29 der Tagesordnung

Änderung der Tarife für die Nachmittagsbetreuung in den NÖ Landeskindergärten und dem Pfarrkindergarten Zirkelweg

Antragsteller: Stadträtin Markovic MSc Ljiljana

S A C H V E R H A L T Der Landtag von Niederösterreich hat am 7. Juli 2016 die Änderung des NÖ Kindergartengesetzes beschlossen. Demnach fällt die Zuständigkeit zur Einhebung eines Kostenbeitrages für die Nachmittagsbetreuung in den Kompetenzbereich der Gemeinden. Hierzu wurde weiters festgelegt, dass ab 1.1.2017 ein monatlicher Mindesttarif von € 50,-- einzuheben ist und in Folge indexangepasst werden muss. Dieser darf aus sozialen Gründen unterschritten werden. Die derzeitig gültigen Tarife lauten: Konsumierte Stunden Beitrag bis 20 Std. € 30,-- bis 40 Std. € 50,-- bis 60 Std. € 70,-- bis 80 Std. € 80,-- ab 17 Uhr zusätzlich € 36,00 Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Ausgehend von einem Mindesttarif von € 50,-- werden die zukünftigen Beträge gestaffelt angehoben und umgesetzt. Konsumierte Stunden Beiträge bis 20 Tarif wird nicht mehr angeboten bis 40 € 50,-- bis 60 € 80,--

Bauer, Elisabeth Seite 76 12.01.2017

bis 80 € 90,-- ab 17 Uhr zusätzlich € 40,-- Die Beiträge werden an den Verbraucherpreisindex gebunden. Im Falle einer Änderung ist der Betragssatz auf volle Euro kaufmännisch zu runden. Die Unterschreitung des Mindestbeitrages ist laut Novellierung des NÖ Kindergartengesetzes zulässig, dementsprechend wurde ein Ermäßigungsmodell entworfen. Das Ansuchen ist mit Beginn des Kindergartenbesuches, unter Beilegung aller erforderlichen Unterlagen, zu stellen und für das laufende Kindergartenjahr gültig. Für jedes neue Kindergartenjahr muss erneut ein Ansuchen gestellt werden. Die Beilagen bilden einen integrativen Bestandteil des Antrages. Beilagen:

1_Ansuchen Ermäßigung 2017 A1 am 30.11.2016.doc

2_Bedarfsblatt A1 am 30.11.2016.doc

3_Infoblatt A1 am 30.11.2016.doc

4_Tarifordnung KG aktuell 2016 A1 am 30.11.2016.docx

Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Für den Antrag stimmen die Mitglieder der SPÖ, GRÜNE, ÖVP,

NEOS und Parteilos. Gegen den Antrag stimmen folgende Mitglieder des Gemeinderates: Gemeinderat Docar Wolfgang(FPÖ), Stadtrat Jakl Helmut(FPÖ), Gemeinderat John David(FPÖ), Stadträtin Kaiser Andrea(FPÖ), Gemeinderat Neuhold Günther(FPÖ) Der Antrag ist somit mit der erforderlichen Stimmenmehrheit angenommen.

Bauer, Elisabeth Seite 77 12.01.2017

425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 30 der Tagesordnung

Förderung von "Mobilen Mamis" Antragsteller: Stadträtin Markovic MSc Ljiljana

S A C H V E R H A L T In der Gemeinderatssitzung vom 22.9.2016, TOP 22, wurde ab dem Betreuungsjahr 2016/17 die Förderung aller Trägerorganisationen, die eine Kinderbetreuung durch Tagesmütter/-väter anbieten, beschlossen. Diese soll nun auch für "Mobile Mamis" erweitert werden. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat genehmigt, dass ab dem Betreuungsjahr 2016/17 alle Trägerorganisationen, die einen entsprechenden Antrag stellen, für die Kinderbetreuung von in Schwechat wohnhaften Kindern durch "Mobile Mamis" eine Förderung erhalten. Die Mittel hierfür sind auf der VASt. 1/240-7570 vorgesehen und in künftigen Voranschlägen vorzusehen. Die Auszahlung erfolgt aufgrund von gelegten Rechnungen mit Nachweis der betreuten Kinder und des Betreuungsausmaßes. Wechselrede: GR Ertl 2 x

STR Markovic MSc 2 x Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

Bauer, Elisabeth Seite 78 12.01.2017

425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 31 der Tagesordnung Ermäßigung für Menschen mit einer Behinderung für das "Schwechater Kultur-

Abo". Antragsteller: Stadträtin Markovic MSc Ljiljana

S A C H V E R H A L T Für Menschen mit einer Behinderung soll es künftig einen vergünstigten Eintritt für die Veranstaltungsreihe "Kultur-Abo" geben. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat beschließt eine Ermäßigung für das Kultur-Abo für Menschen, die einen Behinderungsgrad von mindestens 50 % aufweisen (Nachweis: Behindertenpass gemäß §§ 40 ff des Bundesbehindertengesetzes) Diese Personengruppen erhalten eine 50%ige Ermäßigung. Der Beschluss gilt ab der Kultur-Abo-Saison 2016/17. Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

Bauer, Elisabeth Seite 79 12.01.2017

425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 32 der Tagesordnung

Marketing - Veranstaltungssaal im Schloss Freyenthurn: Antragsteller: Stadträtin Markovic MSc Ljiljana

S A C H V E R H A L T Um den Bekanntheitsgrad zu steigern und die Auslastung des Veranstaltungssaales im Schloss Freyenthurn zu erhöhen, ist der Hauptnutzer des gesamten Schlosses (Lesesaal, Büroräumlichkeiten, Halle), das Hotel Reinisch, mit der Bitte an die Gemeinde herangetreten, die Location im Rahmen einer Veranstaltung potentiellen Kunden präsentieren zu dürfen. Dabei soll auf die unterschiedlichen Facilities (Seminare, Messen, Tagungen, Worksshops, Ausstellungen, kulturelle Veranstaltungen etc.) hingewiesen werden. Hierfür sollen keine Mietkosten anfallen, der Event soll im Frühjahr 2017, voraussichtlich 01.03.2017, stattfinden. Das Catering wird vom Hotel Reinisch übernommen. Grundsätzlich sollte die kostenlose Nutzung zur Vorstellung der Veranstaltungshalle allen im Stadtgebiet Schwechat ansässigen Hotelbetrieben 1x im Jahr 2017 nach Ansuchen ermöglicht werden. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat genehmigt, den Veranstaltungssaal für die geplante Werbeveranstaltung dem Hotel Reinisch kostenlos zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich wird allen im Stadtgebiet Schwechat ansässigen Hotelbetrieben im Jahr 2017, einmalig, nach Ansuchen, die kostenlose Nutzung zur Vorstellung der Halle an potenzielle Kunden ermöglicht. Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

Bauer, Elisabeth Seite 80 12.01.2017

425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 33 der Tagesordnung

Subventionen an Kulturvereine Antragsteller: Stadträtin Markovic MSc Ljiljana

S A C H V E R H A L T Laut allgemeiner Förderrichtlinien für Vereine war bis 31.8.2016 für das laufende Jahr für eine Auszahlung einer weiteren Subvention anzusuchen. Dies haben der Schwechater Gesang- und Musikverein und die Stadtmusik Schwechat getan. Die beiden Vereine sollen daher mit der zweiten Hälfte der im Voranschlag vorgesehen Summe bedacht werden. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat genehmigt folgende Subventionen für in Schwechat ortsansässige und tätige Kulturvereine: Schwechater Gesang- und Musikverein: € 1.300,-- Stadtmusik Schwechat: € 700,-- Die angeführte Höhe entspricht der Hälfte des im VA 2016 vorgesehenen Betrags. Die Auszahlung der ersten Hälfte wurde per Gemeinderatsbeschluss vom 23. Juni 2016, TOP 39 beschlossen. Die notwendigen Budgetmittel sind auf der VA-Stelle 1/321-7570 vorhanden. Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

Bauer, Elisabeth Seite 81 12.01.2017

425. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. Dezember 2016

Punkt 34 der Tagesordnung

Städtisches Wohnhaus, Sendergasse 21/1/I; Vermietung eines Geschäftslokales

Antragsteller: Stadtrat Szikora Lukas

S A C H V E R H A L T Da das Geschäftslokal in der Sendnergasse 21 Stg. 1 TOP I frei ist, soll nun mit Frau Gabriele Porkert, geb. 02.03.1965, Karl Poschgasse 11, 2320 Schwechat, ein Mietvertrag abgeschlossen werden. Es sollen hier vorwiegend regionale und selbst erzeugte Produkte, angeboten werden. Da es sich hier um einen nicht sehr attraktiven Standort handelt und es bereits seit September 2014 leersteht soll hier ein wertgesicherter Quadratmeterpreis von € 3,50/m² für dieses Lokal, bei einem Gesamtausmaß von 84,11 m², vorgeschrieben werden. Die monatliche Miete inklusive Betriebskosten und Ust beträgt sohin derzeit ca. € 598,--, es ist eine Kaution von ca. € 2.394,-- zu hinterlegen Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat genehmigt den Abschluss eines Mietvertrages mit Frau Gabriele Porkert, geb. 02.03.1965, Karl Poschgasse 11, 2320 Schwechat, hinsichtlich des Geschäftslokales in Schwechat, Sendnergasse 21 Stg. 1 TOP I auf unbestimmte Laufzeit. Die monatliche Miete inklusive Betriebskosten und UST beträgt derzeit ca. € 598,-- es ist eine Kaution von ca. € 2.394,-- zu hinterlegen. Beilage:

Mietvertrag Porkert Gabriele.pdf

Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.