Effiziente UVP Verfahren Aus der Sicht der betroffenen Öffentlichkeit und Umweltorganisationen...
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Effiziente UVP Verfahren
Aus der Sicht der betroffenen Öffentlichkeit und Umweltorganisationen
Wien, 29. September 2011Mag. Thomas ALGE
ÖKOBÜRO - Koordinationsstelle österreichischer Umweltorganisationen
Justice and Environment: Europäische Netzwerk -NGO (Umweltrecht)
Rechtsservice: Unterstützung der betroffenen Öffentlichkeit in Verfahren
Übersicht
Effiziente VerfahrenVerfahrensdauer
UVP-PflichtRechtsschutzForderungen
Effizienz aus Sicht der Öffentlichkeit 1
• 2006 bis 2009: 68 UVP-Verfahren, davon 11 BMVIT • 2 % nicht bewilligt• 21 abgeschl. Umweltsenats-Verfahren• = sehr überschaubar
BMVIT• VfGH und VwGH Beschwerden erfolglos • BI-Frustration• S1 West• A5 Nordautobahn
Effizienz aus Sicht der Öffentlichkeit 2
• Effizienz: möglichst wirksamer und erfolgreicher Einsatz der Mittel
• Ziel: Verbesserung, Anpassung oder STOPP• Mittel: Arbeitsleistung, Rechtsvertretung und
Sachverständige: 15.000 bis 50.000 EUR (pro Verfahren) = 1 FTE
• Erfolg 2. Abschnitt: 2 % nicht bewilligt; jedoch Anpassungen durch US
• Erfolg BMVIT: 0 %, auch beim Rechtsschutz; Projekte jedoch „besser“ durch Beteiligung
Effizienz aus Sicht der Öffentlichkeit 3
• „Erfolg“ schwer/nicht erfassbar: Frustration
• Beteiligung ökonomisch schwer vertretbar = wenig Beteiligung von NGOs
• Geringer Änderungsspielraum auch wg später Phase der UVP, gleichzeitig einzige Möglichkeit der „Mitsprache“
Verfahrensdauer und Öffentlichkeitsbeteiligung
Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht kausal für die ohnehin kurze Verfahrensdauer
Warum Öffentlichkeitsbeteiligung?
• Rechtsstaat/Demokratie• Akzeptanz/Transparenz• Image des Projektwerbers u Verwaltung• Bessere Entscheidungsqualität
Dauer der Genehmigungsverfahren
Verfahrensdauer:• 12 Monate 2. Abschnitt• 10 Monate BMVIT
Stellungnahmefrist: 6 WochenFrist zu kurz für BI-Konstituierung und fundierte Einwendungen
Dauer und Anzahl der Rechtsschutzverfahren
• 18 Wochen Feststellungsverfahren• 4,5 Monate Berufungsverfahren
• 21 Berufungsverfahren (7 pro Jahr)• Ca 30 % Berufungen von UVP-Genehmigungen
• BMVIT: Kein aufschiebender Rechtsschutz
• 7 Berufungen pro Jahr und 6 Wochen Stellungnahmen führen zu keinen erheblichen Verfahrensverzögerungen
UVP-Pflicht
UVP muss stattfinden
Schwellenwerte senken
Beteiligung und Rechtsschutz im Feststellungsverfahren
UVP-Pflicht: Schwellenwerte senken!
Nur 20 UVP-Verfahren pro Jahr!
Deutschland ca 900 Verfahren pro JahrFrankreich ca 6.000Schweden ca 2.500Luxemburg ca 20Tschechien ca 200
Quelle: AK Tagungsband UVP 2008, mwN
UVP-Pflicht: Beteiligung/Rechtsschutz im Feststellungsverfahren
• Ca 100 Verfahren pro Jahr • 81 % keine UVP
• Umweltanwaltschaften haben limitierte Ressourcen• Berufungen in NÖ? (1/3 aller Verfahren)
• Parteistellung für NGOs geboten durch Art 9/3 Aarhus• Rechtsschutz geboten durch EuGH Rechtsprechung zum
effektiven Rechtsschutz (vgl C-240/09 Slowakei)
Rechtsschutz – Allgemein
• Parteistellung im Feststellungsverfahren• Parteistellung für BI auch im vereinfachten Verfahren• Rechtsschutz unabhängig von Verfahrensbeteiligung (EuGH
C-263/08 Schweden)
• Kein Fortbetriebsrecht (Art 9/4 Aarhus)• Kostenersatz für Gutachten/Rechtsvertretung
Rechtsschutz ASFINAG und ÖBB Projekte
• BMVIT darf nicht Genehmigungsbehörde sein
• Zuständigkeit des Umweltsenates (UVP-RL, Art 9/4 Aarhus)
• Aufschiebender Rechtsschutz (Art 9/4 Aarhus)
Zusammenfassung/Forderungen
• Erhöhung der Effizienz der Öffentlichkeitsbeteiligung (frühzeitige, effektive Instrumente und Rechtsschutz, Kostenersatz)
• Abschaffung 3. Abschnitt• Verlängerung der öffentlichen Auflage auf 12 Wochen
• 120 statt 20 UVP-Verfahren pro Jahr• Parteistellung im Feststellungsverfahren
• „Prä-UVP“ sowie /Alternativen- und Bedarfsprüfung bei „öffentlichen“ Projekten; SUP wirkungslos