EGENHAUSEN MITTEILUNGSBLATT Aktuell · Augenarzt an Wochenenden und Feiertagen: über die...

12
EGENHAUSEN Mittwoch, 30. November 2016 • Nummer 48 MITTEILUNGSBLATT www.egenhausen.de Aktuell

Transcript of EGENHAUSEN MITTEILUNGSBLATT Aktuell · Augenarzt an Wochenenden und Feiertagen: über die...

Page 1: EGENHAUSEN MITTEILUNGSBLATT Aktuell · Augenarzt an Wochenenden und Feiertagen: über die Rufnummer: 01805 19292-123 Hals-, Nasen- und Ohrenarzt ... scheinenden Fachzeitschrift des

EgEnhausEnMittwoch, 30. November 2016 • Nummer 48

MittEilungsblatt

www.egenhausen.de

Aktuell

Page 2: EGENHAUSEN MITTEILUNGSBLATT Aktuell · Augenarzt an Wochenenden und Feiertagen: über die Rufnummer: 01805 19292-123 Hals-, Nasen- und Ohrenarzt ... scheinenden Fachzeitschrift des

Nummer 48 | Mittwoch | 30. November 2016EgEnhausEnAktuell

2

Diese Ausgabe erscheint auch unter www.eblättle.de online

ArztNotfallpraxis am Klinikum NagoldRöntgenstraße 20, 72202 NagoldÖffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag von 8 bis 22 UhrPatienten können ohne Voranmeldung in die Praxis kommen.Zentrale Rufnummer, unter der in der Nacht und an den Wochenenden und Feiertagen der diensthabende Arzt zu erreichen ist: 01805 19292 158in den sprechstundenfreien ZeitenFreitag, 19.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr:über die Rufnummer: 01805 19292-155

Kinderarztin den sprechstundenfreien ZeitenFreitag, 19.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr:über die Rufnummer: 01805 19292-160

Augenarztan Wochenenden und Feiertagen:über die Rufnummer: 01805 19292-123

Hals-, Nasen- und Ohrenarztin den sprechstundenfreien Zeitenund an FeiertagenFreitag, 19.00 Uhr bis Montag 7.00 Uhr:über die Rufnummer: 01805 19292-127

ZahnarztDer zahnärztliche Notdienst kann im Internet unter www.zahn-forum.de/karlsruhe.html abgerufen werden

Apotheke

Samstag, 03. Dezember 2016 Schmid`sche Apotheke, Marktstraße 13, 72202 Nagold, Tel. 07452 93160

Sonntag, 04. Dezember 2016Glattal-Apotheke, Lombacher Straße 3, 72293 Glatten, Tel. 07443 1511Johanniter-Apotheke, Mauerwiesenstraße 3, 71131 Jettingen, Tel. 07452 75740

Tierarzt

Samstag - Sonntag, 03. – 04. Dezember 2016 H. Schenk, Talstraße 3, 72218 Wildberg, Tel. 07054 5237(dienstbereit ab Samstag, 12.00 Uhr, jedoch nur, wenn der Haustierarzt nicht erreichbar ist)

NOTDIENSTE Amtliche Bekanntmachungen

Sprechtag der Baurechtsbehörde Der nächste Sprechtag der Baurechtsbehörde findet am Mon-tag, 05. Dezember 2016 von 16.00 Uhr - 17.00 Uhr im Rathaus Egenhausen im Sitzungssaal statt.Frau Sabrina Kurz vom Stadtbauamt Altensteig und Herr Bür-germeister Sven Holder stehen Ihnen für alle Fragen rund um das Thema Bauen zur Verfügung.

Termine der Müllabfuhr Am Dienstag, 6. Dezember 2016findet die Papierleerung grüne Tonne statt.Was zur jeweiligen Sammlung gehört, kann im Abfallkalender nachgelesen werden.

Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung an das Bundesamt für WehrverwaltungIn § 58c des Soldatengesetzes ist geregelt, dass die Meldebehör-den zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial nach Absatz 2 Satz 1 dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsan-gehörigkeit übermitteln, die im nächsten Jahr volljährig werden:1. Familienname2. Vorname3. gegenwärtige Anschrift.Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 18 Absatz 7 des Melderahmengesetzes widersprochen ha-ben. Widersprüche gegen eine Datenübermittlung sind bis zum 15.03.2017 an die Gemeindeverwaltung Egenhausen, Haupt-straße 19, 72227 Egenhausen zu richten.Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

BauplatzbörseHaben Sie Interesse am Verkauf Ihres Bauplatzes?Gerne können Sie dann mit der Gemeindeverwaltung, Haupt-straße 19, 72227 Egenhausen Kontakt aufnehmen. Wir notieren dann die erforderlichen Informationen und Daten zu Ihrem Bauplatz um diese den Bauplatzinteressenten vorzulegen. Diese Informationen können Sie auch über unsere homepage www.egenhausen.de unter der Rubrik Wohnungs- und Bau-platzbörse abrufen.Bei Interesse schreiben Sie uns bitte eine mail an [email protected] oder melden Sie sich telefonisch unter der Nr. 07453/9570-14 bei Frau Rothfuß.

Lichterglanz im RathausAuch dieses Jahr kann sich die Gemeindeverwaltung wieder über einen geschmückten Weih-nachtsbaum freuen.Der Baum wurde von unseren Bauhofmitarbeiten im Foyer des Rathauses aufgestellt.Unsere Kindergartenleiterin Bet-tina Wenz, Praktikant Tim, Leon, Robert und Dennis vom Kiga ha-ben den Weihnachtsbaum liebe-voll geschmückt.Ein ganz herzliches Dankeschön sagen Bürgermeister Sven Hol-der und die Mitarbeiterinnen der Gemeindeverwaltung an den Bauhof und an das Kiga-Team.Unseren Bürgerinnen und Bür-gern wünschen wir eine besinnliche Adventszeit.

Page 3: EGENHAUSEN MITTEILUNGSBLATT Aktuell · Augenarzt an Wochenenden und Feiertagen: über die Rufnummer: 01805 19292-123 Hals-, Nasen- und Ohrenarzt ... scheinenden Fachzeitschrift des

Nummer 48 | Mittwoch | 30. November 2016EgEnhausEnAktuell

3

Page 4: EGENHAUSEN MITTEILUNGSBLATT Aktuell · Augenarzt an Wochenenden und Feiertagen: über die Rufnummer: 01805 19292-123 Hals-, Nasen- und Ohrenarzt ... scheinenden Fachzeitschrift des

Nummer 48 | Mittwoch | 30. November 2016EgEnhausEnAktuell

4

Mittagstisch „Begegnung der Generation“

Die Anmeldung zum „Mittagstisch“ kann entweder telefonisch bei der Metzgerei Ehret (Tel. 8161) oder durch das Ankreuzen der Teilnahme im obigen Speiseplan erfolgen.Bitte schneiden Sie den ausgefüllten Speiseplan aus und werfen Sie ihn jeweils spätestens am Sonntag vor dem Mittagstisch in den Briefkasten mit der Aufschrift „Mittagstisch“ am Evan-gelischen Gemeindehaus.

Jeden Dienstag von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr wird in unserem Evangelischen Gemeindehaus ein „Mittagstisch von der Metzgerei Ehret in Kooperation mit der Evangelischen Kirchengemeinde und der Bürgerlichen Gemeinde angeboten.

Hierzu sind Sie herzlich eingeladen!Die Kosten für die warme Mahlzeit inkl. einem nichtalkoholischen Getränk betragen 6,-- € pro Person.

Name(n): _______________________________________________________________________

Anschrift: _______________________________________________________________________

06. Dezember 2016Linsen mit Spätzle, Saitenwürstle und Grillbauch ∂ mit __________ Person/en

Ich will mich abholen lasen ∂

13. Dezember 2016Schäufele mit Sauerkraut und Kartoffelpüree ∂ mit __________ Person/en

Ich will mich abholen lassen ∂

20. Dezember 2016deftiger Gemüseeintopf mit Siedfleisch und Weihnachtsmousse

∂ mit __________ Person/en

Speiseplan für Dezember Bitte Ankreuzen

Page 5: EGENHAUSEN MITTEILUNGSBLATT Aktuell · Augenarzt an Wochenenden und Feiertagen: über die Rufnummer: 01805 19292-123 Hals-, Nasen- und Ohrenarzt ... scheinenden Fachzeitschrift des

Nummer 48 | Mittwoch | 30. November 2016EgEnhausEnAktuell

5

Aus dem Gemeinderat

Am 25.10.2016 fand eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt, bei der folgende Themen beraten wurden:TOP 1 - BürgerfragerundeHerr Bürgermeister Holder begrüßt die anwesenden Gemeinde-rätinnen und Gemeinderäte, sowie die Bürger im Zuhörerraum.Der Vorsitzende stellt zu Beginn der Sitzung fest, dass rechtzeitig eingeladen wurde und die Tagesordnung der Sitzung öffentlich bekannt gemacht wurde. Ebenso stellt er die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.Er eröffnet den ersten Tagesordnungspunkt und fragt, ob die an-wesenden Zuhörer von ihrer Möglichkeit Fragen oder Anregun-gen gegenüber der Verwaltung oder dem Gemeinderat vorzutra-gen, Gebrauch machen möchten.Es werden keine Fragen aus dem Zuhörerraum gestellt.

TOP 2 - Neuverpachtung der Jagd in Egenhausen hier: Öffentliche Ausschreibung und weitere VorgehensweiseDie Versammlung der Jagdgenossenschaft Egenhausen hat am 24.04.2003 die Satzung der Jagdgenossenschaft Egenhausen beschlossen. Nach § 9 Nr. 1 der Satzung der Jagdgenossenschaft Egenhausen wurde die Verwaltung der Jagdgenossenschaft für unbestimmte Zeit auf den Gemeindevorstand übertragen. Der Gemeindevorstand ist der Gemeinderat der Gemeinde Egenhau-sen. Deshalb liegt die Zuständigkeit für den Abschluss der Jagd-pachtverträge beim Gemeinderat. Der Gemeinderat kann den Bürgermeister und Dritte mit der Erledigung der Aufgaben aus seinem Zuständigkeitsbereich beauftragen. Entsprechend § 12 wird der gemeinschaftliche Jagdbezirk durch freihändige Verga-be und Verlängerung laufender Pachtverträge, verpachtet.Der bestehende Jagdpachtvertrag mit dem derzeitigen Pächter wurde auf neun Jahre geschlossen und endet am 31.03.2017. Nach Gesprächen mit der Jagdpächterfamilie über eine Verlän-gerung des Jagdpachtverhältnisses kam es zu keiner Einigung zwischen der Jagdgenossenschaft Egenhausen und dem Jagd-pächter. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, die weitere Verpachtung des Jagdbezirks Egenhausen öffentlich auszuschreiben.Über den Ausschreibungstext und die Ausschreibungsbedin-gungen entscheidet der Gemeinderat. Die Ausschreibungsbe-dingungen orientieren sich mit ihrem Inhalt an einem Muster für kommunale Jagdpachtverträge.Nach den Ergebnissen des Vermessungsamtes Calw, gliedert sich die Größe des Jagdbezirks Egenhausen wie folgt auf:

Jagdbezirk EgenhausenGesamtfläche 996,3 ha

Jagdbogen Egenhausen NordGesamtfläche 575,1 habejagbar 518,5 habefriedet 56,6 haWald 127,2 haFeld 391,3 ha

Jagdbogen Egenhausen SüdGesamtfläche 421,2 habejagbar 371,9 habefriedet 49,3 haWald 155,1 haFeld 216,8 ha

Orientiert man sich an dem bisherigen jährlichen Pachtpreis von 5.400 € pro Jahr so ergibt dies durch die neu berechnete bejag-bare Gesamtfläche von 890,4 ha einen Pachtpreis von 6,06 € pro Hektar Fläche. Damit würde der Pachtpreis der Gemeinde Egen-hausen im Vergleich zum durchschnittlichen Pachtpreis im Kreis Calw (5,00 €/ha) im Rahmen liegen.Da die Größe des gemeinschaftlichen Jagdbezirks nahezu 1.000 ha beträgt und dies nach § 17 Abs. 3 JWMG die maximal zulässi-

ge Gesamtfläche für einen Pächter ist, schlägt die Verwaltung die Aufteilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks in einen Jagdbe-zirk Nord und Süd vor. Die Größen der beiden Jagdbezirke sind oben aufgeführt. Die Grenzführung orientiert sich an der ehema-ligen Grenzführung dieser beiden Jagdbezirke.Sowohl die Gemeindeverwaltung, die Untere Jagdbehörde im Landratsamt Calw, wie auch der Revierleiter für den Bereich Al-tensteig-Egenhausen, Herr Thomas Merklinger, würden die Auf-teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks in zwei Jagdbögen (Nord und Süd) befürworten.Es wird vorgeschlagen, die Ausschreibung der kommunalen Jagdpacht im „Jäger“ Baden-Württemberg, der monatlich er-scheinenden Fachzeitschrift des Landesjagdverbandes und im Mitteilungsblatt der Gemeinde zu veröffentlichen.Die Jagdtauschverträge mit der Gemeinde Pfalzgrafenweiler und der Stadt Altensteig bleiben weiterhin bestehen.Die Forstverwaltung des Landkreises Calw bietet die Option, eine staatliche Waldfläche mitzupachten.Nach der öffentlichen Ausschreibung, entscheidet der Verpächter (der Gemeinderat) darüber, welcher Bewerber den Zuschlag be-kommt. Der Verpächter ist nicht an ein Höchstgebot gebunden.Sobald der neue Pächter feststeht, wird er in einer Sitzung der Jagdgenossenschaft von dieser bestätigt. Danach wird der Jagd-pachtvertrag zur Genehmigung an die untere Jagdbehörde im Landratsamt Calw geschickt. Nach Erteilung der Genehmigung kann dann das neue Jagdpachtverhältnis am 01.04.2017 begin-nen.Der Vorsitzende führt aus, dass die nun anstehende Verpachtung für die Gesamtgemeinde ein wichtiges Thema darstellt. Insbeson-dere daher, da die Wildschäden im Wald und den landwirtschaft-lich genutzten Flächen in den letzten Jahren stark zugenommen haben. Das Jagen ist aus seiner Sicht keine einfache Aufgabe, sondern für den Jäger eine Herausforderung und Verantwortung. Ihm ist daher wichtig, dass für unsere Gemeinde und die zwei geplanten Jagdbezirke gute, zuverlässige Jagdpächter gefunden werden.Frau Stöhr schlägt vor, sich am bisherigen Jagdpachtpreis zu ori-entieren. Bei einer bejagbaren Gesamtfläche von 890 ha würde dieser dann bei 6,06 €/ha liegen.Herr Bürgermeister Holder weist ferner darauf hin, dass man mit diesem Preis im Vergleich zu anderen Gemeinden im Landkreis Calw im Durchschnitt liegen würde.Gemeinderat Kern möchte von einer Preisvorgabe eher absehen. Er ist der Meinung, dass die Nachfrage den Preis regelt. Er könnte sich lediglich vorstellen, eine Preisorientierung anzugeben.Gemeinderat Hammer findet es sehr wichtig, dass die Gemeinde eine Preisorientierung vorgibt, denn ohne diese, hält er die Chan-ce für gering, dass unsere Jagdpacht auch angemessen bezahlt wird. Er befürwortet die Aufteilung in zwei Jagdbögen und bittet darum, die örtlichen Bewerber im Ausschreibungsverfahren zu bevorzugen.Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Öffentliche Aus-schreibung der beiden Jagdbezirke Nord und Süd in Egenhausen in der Fachzeitschrift „Jäger“ Baden-Württemberg und im Mittei-lungsblatt der Gemeinde Egenhausen.Der Gemeinderat beschließt die Ausschreibungsbedingungen, die Bestandteil der beiden neuen Jagdpachtverträge werden, mit folgenden Änderungen:

• Es wird kein konkreter Pachtpreis festgelegt, sondern lediglich eine Preisorientierung genannt.

• Die Möglichkeit einer Wildschadensdeckelung wird als verhan-delbar dargestellt.

• Örtliche Bewerber werden grundsätzlich bevorzugt.

Der vorgeschlagenen Vorgehensweise wird zugestimmt und die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

TOP 3 - Radwegverbindung von Egenhausen nach Pfalzgrafenweiler-Bösingen entlang der L 353

Bürgermeister Sven Holder begrüßt zu diesem Tagesordnungs-punkt Herrn Gärtner vom Büro Gall & Gärtner aus Pfalzgrafenweiler.Der Vorsitzende erklärt, dass das Land Baden-Württemberg be-absichtigt, das Radwegenetz entlang von Landesstraßen weiter

Page 6: EGENHAUSEN MITTEILUNGSBLATT Aktuell · Augenarzt an Wochenenden und Feiertagen: über die Rufnummer: 01805 19292-123 Hals-, Nasen- und Ohrenarzt ... scheinenden Fachzeitschrift des

Nummer 48 | Mittwoch | 30. November 2016EgEnhausEnAktuell

6

auszubauen und dafür die entsprechenden Förderprogramme bereitstellt.Aus Sicht der Gemeinde Egenhausen ist es wichtig, für Radfahrer und Fußgänger, eine sichere Wegeverbindung von Egenhausen in Richtung der Nachbargemeinde Pfalzgrafenweiler zu ermög-lichen. Der Lückenschluss auf dieser viel befahrenen Strecke ist daher unbedingt erforderlich. Die gefährliche Nutzung der un-fallträchtigen Landesstraße 353 durch Radfahrer und Fußgänger könnte künftig dadurch vermieden werden.Die Realisierung dieser Radwegverbindung im Rahmen des der-zeitigen Geh- und Radwegprogramms des Landes ist aus Sicht des Bürgermeisters die einmalige Gelegenheit, auf der histori-schen Trasse der „Alten Poststraße“ auf der Gemarkung Pfalzgra-fenweiler, einen Höhenradweg vom Weiler Wald im Landkreis Freudenstadt weiterführend über den Egenhäuser Kapf bis nach Nagold zu realisieren. Eine solche Wegeverbindung ist zudem für die weitere Stärkung des Tourismus im Landkreis Calw von gro-ßer Bedeutung. Die dadurch entstehende Geh- und Radwegver-bindung "Weiler-Wald - Egenhauser Kapf - Nagold" wäre für die Region ein echter Mehrwert und somit wünschens- und empfeh-lenswert.Die Gemeinde Egenhausen beabsichtigt gemeinsam mit der Ge-meinde Pfalzgrafenweiler eine landkreisübergreifende Radweg-verbindung von Egenhausen nach Bösingen zu realisieren.Der erste Abschnitt dieser Radwegstrecke wurde bereits in die-sem Jahr auf Gemarkung Pfalzgrafenweiler hergestellt, so dass nun bis zur Markungsgrenze der Gemeinde Egenhausen (Wald-rand) eine Radwegverbindung besteht.Die weitere Radwegverbindung auf Gemarkung Egenhausen wurde im Mai 2016 als Lückenschluss in die Prioritätenliste des Landkreises Calw aufgenommen. Nun können die weiteren Schritte erfolgen.Mit der Planung wurde das Büro Gall & Gärtner aus Pfalzgrafen-weiler beauftragt. Das Büro Gall & Gärtner hat bereits den ersten Abschnitt der geplanten Radwegverbindung auf Gemarkung Pfalzgrafenweiler geplant, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Ansprechpartnern beim RP Karlsruhe geführt.Herr Gärtner hat mehrere Varianten vorab geprüft. Nach Abstim-mung mit der Gemeindeverwaltung Egenhausen und dem RP Karlsruhe wird die Umsetzung der Variante 2 empfohlen und soll auch umgesetzt werden.Die fortzuführende Radwegverbindung hat auf Gemarkung Egenhausen eine Länge von etwa 1.300 m sowie die für Radwe-ge geforderte Mindestbreite von 2,50 m. Der einzuhaltende Si-cherheitsabstand zur parallel verlaufenden Landesstraße beträgt mindestens 1,75 m. Die Vorgaben des Regierungspräsidiums Karlsruhe sind einzuhalten.Nach überarbeiteter Kostenschätzung werden für dieses Rad-wegprojekt Herstellungskosten in Höhe von insgesamt 350.000 € erwartet.Herr Holder hat die zuständigen Ansprechpartner des Regie-rungspräsidiums Karlsruhe Ende Juli 2016 zu einem persönlichen Gesprächstermin eingeladen. Dabei wurde besprochen und mitt-lerweile schriftlich bestätigt, dass das Land Baden-Württemberg die genannten Herstellungskosten (Bau- und Nebenkosten) die-ses Radwegprojekts parallel zur L 353 trägt.Lediglich mögliche Grunderwerbskosten sind von der Gemeinde Egenhausen zu tragen. Die spätere Erhaltungs- und Unterhal-tungslast des hergestellten Radwegs geht dann ebenfalls auf die Gemeinde Egenhausen über.Des Weiteren soll die Planung, Ausschreibung, Umsetzung und Bauleitung dieser Maßnahme über die Gemeindeverwaltung Egenhausen abgewickelt werden.Herr Bürgermeister Holder empfiehlt in der heutigen Sitzung den Baubeschluss für diese Radwegmaßnahme zu fassen. Daraufhin können die Träger öffentlicher Belange und die Privat-eigentümer beteiligt werden sowie der erforderliche Grunder-werb getätigt wird. Als Ziel wird grundsätzlich angestrebt, dass der Radweglückenschluss im Jahr 2017 zur baulichen Umsetzung kommt.Herr Gärtner vom Büro Gall & Gärtner aus Pfalzgrafenweiler weist auf die unterschiedlichen Varianten zum Verlauf der Rad-

wegverbindung Egenhausen-Bösingen hin. Die Variante 1 würde auf teilweise bestehenden Wald- und Feldwegen verlaufen. Die Landesstraße müsste bei dieser Variante allerdings zweimal über-quert werden. Die Variante 2 stellt den kürzesten Streckenverlauf, parallel zur Landesstraße dar. Die Variante 3 würde ebenfalls par-allel zur Landesstraße verlaufen, allerdings ca. 20 m weit versetzt im Wald. Die Problematik an dieser Variante wäre, dass die Stecke über sehr viele private Grundstücke führen würde.Im Rahmen eines Kurzfilms stellt er den gesamten Streckenver-lauf dem Gemeinderat und den anwesenden Zuhörern vor. Dabei wird schnell ersichtlich, dass der mittlere Waldtrauf die Problema-tik darstellt, da der Wald an dieser Stelle sehr nah an der Landes-straße angrenzt und nun geprüft werden muss, ob und ggfs. wie der geforderte Mindestabstand von 1,75 m zur Landesstraße an dieser Stelle eingehalten werden kann.Das Büro Gall & Gärtner würde im Rahmen der weiteren Vorge-hensweise die Vermessung übernehmen, eine Planung und Kos-tenberechnung erstellen sowie die Gespräche mit den betroffe-nen Grundstückseigentümern führen. Nachdem dann die Träger öffentlicher Belange angehört wurden, wird das Thema erneut im Gemeinderat beraten.Herr Bürgermeister Holder sieht den Radweglückenschluss für die Fußgänger und Radfahrer in Egenhausen als sehr bedeutsam an. Er freut sich und ist dankbar darüber, dass die Vorgespräche mit dem Regierungspräsidium dazu geführt haben, dass das Land die Herstellungskosten für das Radwegprojekt entlang der Landesstraße übernimmt.Gemeinderat Hauser freut sich, dass dieses wichtige Thema sei-tens der Verwaltung angegangen wird. Die geplante Radwegver-bindung ist für Egenhausen eine Bereicherung. Er befürwortet den Vorschlag der Verwaltung und spricht sich ganz klar für die Variante 2, die parallel zur Landesstraße verläuft, aus. Seiner Mei-nung nach bedarf es beim Einhalten des geforderten Mindestab-stands zur Landesstraße dann auch keine Leitblanken. Gemeinderat Kern befürwortet die geplante Radwegverbindung ebenfalls. Er ist positiv überrascht und dankbar, dass die Kosten dieses Projekts komplett vom Landkreis getragen werden. Dem-nach ist dies der beste Zeitpunkt, die Planungen umzusetzen.Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Radweglücken-schluss von Egenhausen nach Pfalzgrafenweiler-Bösingen (Land-kreis Freudenstadt). Die Radwegvariante 2 wird favorisiert und soll zur Ausführung kommen. Die Verwaltung wird beauftragt die Träger öffentlicher Belange sowie die angrenzenden privaten An-lieger zu informieren und zu beteiligen.

TOP 4 - Einführung von Ganztagesbetreuung und Umbau eines Mehrzweckraums im Kindergarten SpatzennestDer Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Kindergartenleiterin Frau Bettina Wenz und die Erzieherinnen im Zuhörerraum. Des Weiteren sind einige Kindergarteneltern und Elternbeiratsvorsitzende anwesend.Herr Holder informiert darüber, dass in der Umfrage unter den aktuellen und künftigen Kindergarteneltern vom vergangenen Jahr angegeben wurde, dass ca. 10 Kinder eine Ganztagesbetreu-ung benötigen würden. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, schlägt die Verwaltung vor, zehn Ganztagesplätze im Kindergar-ten Spatzennest zum 01.01.2017 einzurichten. Das Angebot der Ganztagesbetreuung würde sich auf die gesamte Woche und nicht nur auf einzelne Betreuungstage beziehen. Ebenso die da-für vorgesehene Gebühr.Die Plätze sollen in Gruppe 2, einer Gruppe mit verlängerten Öff-nungszeiten, geschaffen werden. Die Gesamtzahl der Kindergar-tenplätze ändert sich dadurch nicht. Es würde lediglich eine Ver-schiebung der Plätze im Bereich der VÖ-Gruppe geben.Die Einführung von Ganztagesplätzen ist mit zusätzlichen Kos-ten für die Schaffung von Schlafmöglichkeiten sowie mehr Per-sonaleinsatz verbunden. Diese zusätzlich entstehenden Kosten (Personal, kalkulatorische Kosten für Anschaffungen) in Höhe von ca. 18.420 € im Jahr sollen auf die Ganztagesplätze umgelegt werden. Durch den höheren Betreuungsumfang bei der Ganz-tagesbetreuung erhält die Gemeinde mehr Kindergartenförde-rung, welche von den Kosten abgezogen wird.Bei der Berechnung der Gebühr wurden die zusätzlichen Kosten für die Einrichtung von Ganztagesplätzen herangezogen und auf

Page 7: EGENHAUSEN MITTEILUNGSBLATT Aktuell · Augenarzt an Wochenenden und Feiertagen: über die Rufnummer: 01805 19292-123 Hals-, Nasen- und Ohrenarzt ... scheinenden Fachzeitschrift des

Nummer 48 | Mittwoch | 30. November 2016EgEnhausEnAktuell

7

10 Plätze und 11 Monate aufgeteilt. Es ergibt sich eine Gebühr in Höhe von 127,64 €.Die Verwaltung schlägt deshalb eine Gebühr für die Ganztages-betreuung in Höhe von 120,- € pro Kind und Monat vor. Der Au-gust ist beitragsfrei.Der Gemeinderat soll nun in der heutigen Sitzung die Einrichtung von zehn Ganztagesbetreuungsplätzen im Kindergarten Spat-zennest beschließen.Die Gemeindeverwaltung Egenhausen wird anschließend eine verbindliche Abfrage bei den Kindergarteneltern durchführen, bei der die Eltern ihre Kinder für einen Ganztagesplatz anmelden können. Die Einführung der Ganztagesplätze wird dann umge-setzt, wenn bei dieser Abfrage mindestens fünf verbindliche An-meldungen eingehen.

Umbau des MehrzweckraumsIm Kindergarten Spatzennest befindet sich beim Gruppenraum der Gruppe 1 ein Mehrzweckraum, der aktuell u.a. für die Vor-schule genutzt wird. In diesem Raum befindet sich eine Einbau-küche, die aber bereits seit längerem nicht mehr zum Kochen genutzt wird. Im Kindergarten Spatzennest sind insgesamt 4 Kü-chen vorhanden. Je Gruppe eine Küche ist auch für die künftige Durchführung von Koch-/Backtagen ausreichend.Um die Nutzung des Raums für die Vorschule und andere päda-gogische Kleingruppenarbeiten, wie z.B. Sprachförderung, Maxi-Medi-Mini-Club und Projektarbeit oder sonstige Aufgabengebiet des Kindergartenpersonals, wie Eltern- und Entwicklungsge-spräche oder Vorbereitungszeit effizienter nutzen zu können, ist vorgesehen die alte Küche auszubauen und stattdessen einen Schrank zur Ablage und Aufbewahrung von Bastelmaterial und Lernmitteln anzuschaffen. Durch den Ausbau der Küche kann wertvoller Platz gewonnen werden. Zudem kann der Schrank an die Bedürfnisse der Kindergarten-Arbeit angepasst werden und steht deshalb zur optimalen Nutzung zur Verfügung. Auch andere Räume des Spatzennests profitieren durch diese Umge-staltung, da die Materialien dort gelagert werden können, wo sie auch benötigt werden. Ein abschließbarer Bereich des Schranks ist für die Unterbringung von personenbezogenen Daten und die persönlichen Gegenstände des Personals vorgesehen. Die Umge-staltung des Raums zur besseren Nutzung ist ein Vorschlag des Kindergartenpersonals.Herr Bürgermeister Holder weist darauf hin, dass sich einige El-tern der Kindergartenkinder dazu bereit erklärt haben, in Eigen-leistung bei der Raumgestaltung mitzuhelfen. Dadurch können Kosten eingespart werden. Er bedankt sich an dieser Stelle bei den Eltern für die Zusage und das Engagement.Für den Umbau und die Umgestaltung des Raums wird mit Kos-ten in Höhe von 8.000 - 10.000 € gerechnet. Die Maßnahme ist förderfähig im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungs-gesetzes und ein Zuschuss in Höhe von ca. 5.400 € kann hierfür abgerufen werden. Die Gemeinde muss mindestens einen Anteil in Höhe von 10% durch eigene Mittel tragen. Die benötigten Mit-tel für den Umbau können im Rahmen des Haushaltsplans 2017 bereitgestellt werden.Gemeinderat Großmann sieht die Ganztagesbetreuung im Kin-dergarten heute als ein wichtiges Angebot für berufstätige Eltern. Die Einführung solch einer Ganztagesbetreuung in Egenhausen bei Vorliegen von mindestens 5 verbindlichen Anmeldungen hält er für einen guten Kompromiss.Gemeinderat Finis erkundigt sich nach den geplanten Öffnungs-zeiten der Ganztagesgruppe. Herr Holder erklärt, dass in der Um-frage seinerzeit angeben wurde, dass an zwei Tagen eine Betreu-ung bis 16.00 Uhr und an zwei Tagen eine Betreuung bis 17.00 Uhr gewünscht wird. Die täglichen Öffnungszeiten der Ganzta-gesgruppe sollen sich am Bedarf der Eltern orientieren. Die Eltern können die gewünschten Zeiten bei der verbindlichen Anmel-dung angeben. Die Verwaltung wird die Zeiten dann in Abstim-mung mit der Kindergartenleiterin bedarfsorientiert festlegen.Der Gemeinderat beschließt einstimmig, im Kindergarten „Spat-zennest“ zum 01.01.2017 zehn Ganztagesbetreuungsplätze ein-zurichten, sofern mindestens fünf verbindliche Anmeldungen vorliegen. Der Gemeinderat beschließt ferner, für die Ganztages-betreuung Gebühren zu erheben. Die Gebühr wird pro Ganzta-geskind auf 120,- € pro Monat festgesetzt.

Die Verwaltung wird ermächtigt den Umbau des Mehrzweck-raums zu beauftragen. Es werden hierfür Mittel in Höhe von 10.000 € zur Verfügung gestellt. Zudem sollen Fördermittel (Ein-nahmen) aus dem Programm des Kommunalinvestitionsförde-rungsgesetzes für diese Maßnahme abgerufen werden.

TOP 5 – Beförderung und Ehrung von Feuerwehrkameraden Wie in den vergangenen Jahren auch, empfiehlt der Feuerwehr-ausschuss, welche Kameraden zu befördern sind.Im Jahr 2016 werden folgende vier Kameraden zur Beförderung zum Feuerwehrmann vorgeschlagen:• Herr Sebastian Lutz• Herr Jakob Kirn• Herr Lutz Großmann• Herr Tobias WalterZudem werden auch im Jahr 2016 Ehrungen von langjährigen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Egenhausen durchge-führt. Folgende Personen haben dieses Jahr Jubiläum und wer-den im Rahmen der Feuerwehrhauptversammlung geehrt:

- 10 Jahre Mitgliedschaft Stefanie Becker- 25 Jahre Mitgliedschaft Michael Schuler

Rijk Schuhmacher- 60 Jahre Mitgliedschaft Heinz Adam

Heinz Stoll

Die Gemeindeverwaltung Egenhausen ist über den Einsatz und das ehrenamtliche Engagement der Freiwilligen Feuerwehr Egenhausen sehr dankbar. Es rücken weitere junge Feuerwehrka-meraden, dank der guten Jugendarbeit, nach.Die Gemeindeverwaltung schlägt vor der Empfehlung des Feuer-wehrausschusses zu folgen und die vier Kameraden zum Feuer-wehrmann zu befördern.Der Gemeinderat stimmt den anstehenden Beförderungen von Feuerwehrkameraden zu. Die Beförderungsurkunden werden den Feuerwehrkameraden im Rahmen der nächsten Jahres-hauptversammlung ausgehändigt. Die anstehenden Ehrungen werden zur Kenntnis genommen.

TOP 6 – Erlass einer FeuerwehrkostenersatzsatzungDer Vorsitzende informiert über die Hintergründe zum Erlass ei-ner Feuerwehrkostenersatzsatzung.Die Freiwillige Feuerwehr Egenhausen hat einige Einsätze im Jahr um Brände zu bekämpfen. Diese Dienstleistungen sind nach dem Feuerwehrgesetz kostenfrei für die Beteiligten wenn ein solcher Brand nicht absichtlich gelegt wurde.Doch die Feuerwehr rückt auch bei anderen Notlagen oder tech-nischer Hilfeleistung aus. Zu diesen Aufgaben zählen z.B. die Hilfe bei Verkehrsunfällen, umgefallene Bäume über öffentliche Stra-ßen u.Ä. Bei diesen Aufgaben nach § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz (FwG) sollen Kostenersätze abgerechnet werden. Die Gemeinde-verwaltung Egenhausen rechnet für solche Einsätze bisher be-reits diesen Kostenersatz ab.Um die bisherige Vorgehensweise an die neuen gesetzlichen Gegebenheiten anzupassen, ist der Erlass einer Feuerwehrkos-tenersatzsatzung notwendig. In dieser Satzung wird transparent geregelt welche Leistungen in welcher Höhe abgerechnet wer-den und es werden die Ersätze für bestimmte Dienstleistungen definiert.Am 25.12.2015 ist das neue Feuerwehrgesetz in Kraft getreten. Hier-in ist geregelt, dass das Land eine Verordnung über die Höhe der Ersätze für Fahrzeuge erlassen kann. Das Land hat eine solche Ver-ordnung am 18.03.2016 erlassen. Die darin enthaltenen Sätze für Fahrzeuge gelten unmittelbar kraft Verordnung und müssen nicht in die Satzung aufgenommen werden. Im Satzungsentwurf der Ge-meinde Egenhausen ist deshalb ein Verweis auf diese Verordnung enthalten und die Sätze aus der Verordnung übernommen.Die Gemeinde Egenhausen hat sich bei der Berechnung der Stun-densätze für Feuerwehrkameraden sowie der Ersätze für Material und Geräte der Feuerwehr an der Musterkalkulation der Städte Wildberg und Bad Wildbad orientiert, welche bereits durch das Landratsamt Calw geprüft und freigegeben wurde. Die Kalkula-tion wurde daraufhin an die Gegebenheiten und die Situation in Egenhausen angepasst. Die Kalkulationsgrundlage wurde von

Page 8: EGENHAUSEN MITTEILUNGSBLATT Aktuell · Augenarzt an Wochenenden und Feiertagen: über die Rufnummer: 01805 19292-123 Hals-, Nasen- und Ohrenarzt ... scheinenden Fachzeitschrift des

Nummer 48 | Mittwoch | 30. November 2016EgEnhausEnAktuell

8

den beiden Städten gemeinsam erarbeitet und wird nun allen Gemeinden im Landkreis zur Verfügung gestellt.Der kalkulierte Stundensatz für eine Einsatzstunde eines Feuer-wehrmannes beträgt in Egenhausen demnach 23,00 €.Die Satzung mit den neuen Stundensätzen für Personal, Fahr-zeuge und Geräte soll ab dem Tag nach ihrer Bekanntmachung gültig sein.Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Satzung über die Kostenersätze der Freiwilligen Feuerwehr Egenhausen.

TOP 7 – Breitbandinitiative – Förderantrag für Beratungsleistungen für den Breitbandausbau in Egenhausen

Bürgermeister Sven Holder informiert darüber, dass sich der Landkreis Calw mit der Breitbandinitiative und der landkreiswei-ten Backbone-Planung zum Ziel gesetzt hat, alle Kommunen im Landkreis Calw mit mind. zwei Glasfaserübergabepunkte anzu-fahren und zu versorgen. Über den innerörtlichen Ausbau des Breitbandnetzes entscheiden dann die Kommunen selbst.In Egenhausen sind neben der Deutschen Telekom, die KabelBW und die NeckarCom als Versorger und Anbieter vorhanden. Die NeckarCom ermöglicht Datenübertragungsraten bis zu 50MBit/s. Die KabelBW wirbt u.a. in unserem Neubaugebiet „In den Gärten“ mit Datenübertragungsraten bis zu 100MBit/s.Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist anzustreben, das beste-hende Angebot im Bereich der Breitbandversorgung weiter aus-zubauen. Eine gute Breitbandversorgung ist ein wichtiger Teil der Infrastruktur einer Gemeinde und daher wird insbesondere vor Wohnungszuzügen und bei Bauinteressenten verstärkt danach gefragt.Im Berufs- und Privatleben werden heutzutage verschiedene und zahlreiche moderne technische Medien gebraucht, genutzt und eingesetzt. Dadurch sind im Bereich der Breitbandversorgung die Anforderungen und die Standards in den letzten Jahren rasant ge-stiegen. Es ist davon auszugehen, dass diese Anforderungen wei-terhin steigen werden. Aus heutiger Sicht ist daher ein Glasfaseran-schluss die beste Möglichkeit eine hohe Datenrate sicherzustellen.Zunächst ist festzustellen, welche Breitbandversorgung in den einzelnen Gebieten unserer Gemeinde derzeit angeboten wird und welche Datenübertragungsraten möglich bzw. tatsächlich vorhanden sind. Wo sind ggfs. die sog. „weißen Flecken“ (weniger als 30 MBit/s im Download), also unterversorgte Bereiche in un-serer Gemeinde.Dafür ist zunächst eine Marktanalyse und anschließend weitere Beratungsleistungen erforderlich und zu beauftragen.Für solche Leistungen gibt es ein Bundesförderungsprogramm, welches diese Voruntersuchungen mit einem Betrag von bis zu 50.000 € fördert und unterstützt. Diese Beratungsleistungen wer-den bei Aufnahme in dieses Programm zu 100% gefördert. Es ver-bleibt kein Eigenanteil bei der Gemeinde.Der Gemeinderat Egenhausen soll in der heutigen Sitzung be-schließen, einen solchen Zuschussantrag zu stellen. Nach Auf-nahme in das Förderprogramm sollen diese Voruntersuchungen wie Marktanalyse und weitere Beratungsleistungen vergeben werden.Gemeinderat Kern hält die Breitbandinitiative des Landkreises Calw für eine sehr gute Sache. Fraglich ist aus seiner Sicht nur, ob eine Marktanalyse sinnvoll und erforderlich ist.Bürgermeister Holder erklärt, dass diese Marktanalyse ein kos-tenloses Angebot für die Gemeinde Egenhausen sei. Er hält die Marktanalyse für richtig, da diese die derzeit verfügbaren Leis-tungen/Datenraten sowie die Umsetzung möglicher Ausbau-maßnahmen dann aufzeigen soll.Gemeinderat Hauser hält eine Bestandsaufnahme in vielen Berei-chen als sehr sinnvoll, da sie die Grundlage für die weitere Vorge-hensweise bildet. Vor diesem Hintergrund hält er die Marktanaly-se für sinnvoll und erforderlich.Der Gemeinderat beschließt nach kurzer Beratung diese Bundes-förderung für Beratungsleistungen und Markterkundung, wie vorgeschlagen, zu beantragen.

TOP 8 – Anschaffung eines Streugutlagersilos für Auftausalz für den Bauhof

Der Vorsitzende informiert, dass der Winterdienst in unserer Ge-

meinde durch unsere Bauhofmitarbeiter Herr Stickel und Herr Seeger in den Winter-Monaten (ca. November bis März) mit ihren Winterdienstfahrzeugen immer zuverlässig erledigt wird.Das Salz wird bisher als Sackware (50 kg) eingekauft. Daher ist das Winterdienstfahrzeug mit dem benötigten Streusalz durch Herrn Stickel und Herrn Seeger per Hand zu befüllen. Dies ist sehr kraft- und zeitaufwändig und es entstehen ständige Kosten für Streusalzsäcke und Belieferung.Nach einem Gespräch zwischen Bauhofleiter Herrn Stickel und Herrn Bürgermeister Holder soll daher die Anschaffung eines Streugutlagersilos für Auftausalz vorgesehen werden. Mit der Anschaffung von einem Streugutsilo würde u.a. die zeit- und per-sonalaufwändige Befüllung der Streufahrzeuge wegfallen. Die höheren Kosten für Streusalzsäcke sowie deren Belieferung wür-den künftig wegfallen, da eine größere Menge Streusalz geliefert werden kann und die Verpackungskosten somit auch entfallen.Nach gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen muss jede Ge-meinde in unserer Region je Kilometer Straße etwa 3,5 t Streusalz für die Winterzeit vorhalten. In der Gemeinde Egenhausen sind durchschnittlich an etwa 30 Tagen im Winter entsprechende Ein-sätze (Räumen+Streuen) erforderlich. Herr Stickel bevorzugt es daher, ein 50-m³-Streugutsilo anzuschaffen, da bei diesem Volu-men das Salz voraussichtlich einen ganzen Winter reichen wird. Zudem sind die anfallenden Mehrkosten des Salzsilos von 40 m³ auf 50 m³ eher gering.Die erforderlichen Finanzierungsmittel sollen im Haushaltsplan 2017 eingestellt werden, da die Abrechnung frühestens Anfang 2017 erwartet werden kann.Der Gemeindeverwaltung liegen bereits vergleichbare Angebote vor. Die Vertreter der Unternehmen waren bei Ortsterminen mit dem Bauhofleiter und Bürgermeister bereits auf dem Bauhofgelände.Herr Bürgermeister Holder weist darauf hin, dass die Firma HOL-TEN nicht wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, der wirtschaft-lichste Anbieter ist. Bei dem Angebot der Firma HOLTEN wurden einige wichtige Positionen im Gesamtpreis des Angebots ledig-lich als Bedarfsposition dargestellt. Das wirtschaftlichste Ange-bot für ein 50 m³ großes Streugutlagersilo kommt von der Firma SAPHO aus Ostrach. Die Kosten liegen gemäß diesem Angebot bei 21.598,50 € (brutto).Zuzüglich würden noch die Kosten für eine Fundamenterstellung und vorbereitende Arbeiten dazukommen, welche jedoch über-wiegend bauseits erbracht werden können.Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird geändert. Es wird empfohlen, den Auftrag gemäß dem wirtschaftlichsten Angebot an die Firma SAPHO aus Ostrach zu vergeben.Eine sofortige Anschaffung wird von der Verwaltung empfohlen. Es ist eine Lieferzeit bis Ende Januar 2017 zu erwarten. Zudem ist von der Gemeinde für die Aufstellung eines Salzsilos eine Bauge-nehmigung einzuholen.Der Gemeinderat stimmt der Anschaffung von einem Streugutla-gersilo mit einem Volumen von 50 m³ ohne weitere Aussprache zu. Der Auftrag wird an die Firma SAPHO zum Angebotspreis in Höhe von 21.598,50 € (brutto) vergeben.

TOP 9 – Weitere Vorgehensweise zur Überarbeitung der Homepage und des Corporate Designs der Gemeinde Egenhausen

Kämmerin Frau Stefanie Frank führt aus, dass das Corporate De-sign der Gemeinde (insbesondere das Logo) aus dem Jahr 1992 stammt und nun im Jahr 2017 überarbeitet und modernisiert werden soll. Es ist ebenfalls eine Überarbeitung und Anpassung der Gemeindehomepage vorgesehen.

Überarbeitung HomepageDie Verwaltung ist auf ein Förderprogramm aufmerksam ge-worden, welches die kostenlose Umgestaltung der Homepage ermöglicht. Das Förderprogramm ist ein Projekt des Vereins für regionale Entwicklung e.V., welcher durch die Umgestaltung von Homepages praxisnahe Ausbildungen in den Bereichen Kauf-mann/frau für Büromanagement/Mediengestalter/in Digital + Print (in verschiedenen Fachrichtungen) und Fachinformatiker/in für Anwendungsentwicklung ermöglichen möchte.Die Überarbeitung der Homepage wird im Rahmen von „Azubi-Pro-jekten“ durchgeführt und durch den Verein federführend begleitet.

Page 9: EGENHAUSEN MITTEILUNGSBLATT Aktuell · Augenarzt an Wochenenden und Feiertagen: über die Rufnummer: 01805 19292-123 Hals-, Nasen- und Ohrenarzt ... scheinenden Fachzeitschrift des

Nummer 48 | Mittwoch | 30. November 2016EgEnhausEnAktuell

9

Hierbei ist die kostenlose Überarbeitung und Gestaltung der Homepage sowie die weitere Betreuung der Homepage über das Projekt durch das Förderprogramm bis 2025 sichergestellt.Kosten entstehen durch das Hosting und die Domain für die Homepage.Die Gemeinde bezahlt derzeit 82 € pro Jahr für das Hosting der Homepage. Das Hosting würde künftig über den Server des Ver-eins laufen und kostet 17,85 € im Monat. Dies bedeutet eine Preissteigerung um ca. 132 €. Die Gesamtkosten für das Hosting belaufen sich demnach auf 214,20 € im Jahr.Der Projektplatz im Förderprogramm wurde für die Gemein-de Egenhausen bis 28.10.2016 reserviert. Projektzeitraum wäre Frühjahr/Sommer 2017.Alternativ werden im Haushaltsplan Mittel für die Überarbeitung durch einen anderen Anbieter bereitgestellt. Auf Nachfrage bei der Gemeinde Simmersfeld, die kürzlich die Homepage überar-beitet hat, muss hierbei mit bis zu 10.000 € gerechnet werden.Die Verwaltung schlägt vor, die Überarbeitung der Homepage über das Programm Azubi-Projekte durchführen zu lassen, da hierdurch hohe Kosten für die Überarbeitung entfallen.Weitere Informationen zu dem Verein und dem Projekt gibt es unter www.azubi-projekte.de. Dort sind auch bereits überarbei-tete Homepages und Referenzen dargestellt.

Corporate Design und Logo der Gemeinde EgenhausenAuch das Logo und dazu passend das Corporate Design der Ge-meinde Egenhausen soll überarbeitet werden. Hierbei sollte auf die Kompetenz eines Designers zurückgegriffen werden, der so-wohl Logo als auch Standards für das Design ausarbeitet.Für das Erarbeiten eines Corporate Designs werden bis zu 5.000 € benötigt, welche im Haushaltsplan 2017 bereitgestellt wurden.Die Verwaltung wird hierzu bei verschiedenen Anbietern ein An-gebot einholen.Die Trennung von der Erstellung des Corporate Designs und der Überarbeitung der Homepage ist gut handhabbar.Um die Bevölkerung der Gemeinde Egenhausen aktiv am neuen Design der Gemeinde teilhaben zu lassen, könnte man verschie-dene Entwürfe des neuen Logos zur Wahl stellen und im Rahmen einer Bürgerbefragung das Beste auswählen lassen.Gemeinderat Finis findet die Initiative der Verwaltung zur Über-arbeitung der Homepage und zur Entwicklung eines Corporate Designs und Logos sehr gut. Das „Azubi-Projekt“ findet er grund-sätzlich interessant. Seiner Meinung nach sollte jedoch die Über-arbeitung der Homepage in keinem Fall von der Entwicklung eines Corporate Designs und Logos getrennt werden, da ein Cor-porate Design die Grundlage für die Erstellung einer Homepage darstellt. Bei einer Trennung wird es vermutlich so viele Abstim-mungsgespräche geben, dass sich die Einsparungen durch das Azubi-Projekt nicht bezahlt machen. Er kann daher aus diesem Grund der Überarbeitung der Homepage durch ein Azubi-Pro-jekt, nicht zustimmen.Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Überarbeitung der Homepage der Gemeinde durch das Programm „Azubi-Projekte“. Diese Überarbeitung ist kostenlos im Rahmen einer Förderung des Vereins für regionale Entwicklung e.V..Die Verwaltung wird beauftragt Angebote von verschiedenen Anbietern für die Erstellung eines Corporate Designs einzuholen und den Auftrag bis zu einer Höhe von max. 5.000 € zu vergeben.

TOP 10 – Einbringung Haushaltsplan 2017Der Haushaltsplan 2017 ist der erste Haushalt, der auf Grundlage des neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen auf-gestellt wurde.Die Beratung dieses Haushaltsplanentwurfs ist für die nächste Sitzung am 15.11.2015 vorgesehen.In der heutigen Sitzung werden dem Gemeinderat die wichtigen Zahlen des Jahres 2017 vorgestellt und erläutert. Der Haushalt glie-dert sich in drei Teilhaushalte, die jeweils einen Ergebnis- und einen Finanzhaushalt haben. Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnis-ses ist nicht möglich. Es müssen außerordentliche Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken (Sonderergebnis) herangezogen werden. Auch wenn die Zahlen des kommunalen Finanzausgleichs (FAG) aktuell noch nicht abschließend vorliegen, wird davon aus-gegangen, dass insgesamt durch die geringe Gewerbesteuer im

Jahr 2015 mehr Schlüsselzuweisungen an die Gemeinde Egenhau-sen ausbezahlt werden. Zudem werden die bei der Gemeindever-waltung eingegangenen Mittelanmeldungen dargestellt, damit dies in die Beratung in der Novembersitzung einfließen kann.Der Gemeinderat und die Öffentlichkeit sollen über die allgemei-ne Finanzlage der Gemeinde informiert werden.Herr Bürgermeister Holder führt aus, dass zum 1.1.2017 keine He-besatzänderungen sowie Gebührenanpassungen für Wasser und Abwasser vorgesehen sind.Der Entwurf des Haushaltsplans wird dem Gemeinderat ausge-händigt.

TOP 11 – Bauvorhaben hier: Teilneubau eines Einfamilienwohnhauses auf

bestehendem Keller auf dem Grundstück Flst. Nr. 333/1, Mühlenweg, Gemarkung Egenhausen

Der Vorsitzende erläutert das Bauvorhaben im Mühlenweg an-hand des vorliegenden Lageplans.Der Antragsteller plant den Neubau eines Einfamilienwohnhau-ses auf bestehendem Keller auf dem o.g. Baugrundstück. Das bis-her vorhandene Wohngebäude wurde bereits abgebrochen.Der Antragsteller beabsichtigt das Kellergeschoss des ehema-ligen Wohngebäudes zu erhalten. Zudem ist ein Erdgeschoss (Wohnen, Essen, Küche), ein Obergeschoss (Bad, Schlafräume) sowie ein schmaler Dachgeschossbereich (Bühnenbereich) vor-gesehen.Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungs-plans „Bei den Eichen III“ mit den dazugehörigen Anbauvorschriften.Die Baugrenze wurde lediglich mit dem Dachvorsprung geringfü-gig überschritten. Gemäß den Anbauvorschriften sind Dachgau-ben bis zu einer Gesamtlänge von ¼ der Gebäudelänge zulässig. Im vorliegenden Fall überschreitet die Dachgaube (Nordansicht) diese Vorschrift geringfügig. Bei einer Gebäudelänge von 14 m wäre eine Dachgaube bis zu einer Gesamtlänge von 3,5 m zu-lässig. Im vorliegenden Fall beträgt die Gesamtlänge 4,2 m. Die Gesamtlänge des Quergiebels (Südansicht) beträgt 7 m. Die Be-freiung kann aus städtebaulicher Sicht erteilt werden, nachbar-rechtliche Belange bleiben hiervon unberührt.Aus Sicht der Stadt Altensteig und der Gemeindeverwaltung Egenhausen kann dem vorgelegten Bauvorhaben zugestimmt werden. Aus verkehrsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken zum geplanten Bauvorhaben.Ohne Diskussion geht der Gemeinderat zur Beschlussfassung über.Der Gemeinderat Egenhausen stimmt dem vorgelegten Bauan-trag zu. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

TOP 12 - Anfragen und AnregungenAus der Mitte des Gemeinderats werden keine Anfragen oder Anregungen an die Verwaltung herangetragen.

TOP 13 - Bekanntgaben1. Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Der Gemeinderat hat in seiner letzten nichtöffentlichen Sit-zung einem weiteren Bauplatzverkauf im Baugebiet „In den Gärten“ zugestimmt.

2. Seniorennachmittag 2016Herr Bürgermeister Holder bedankt sich bei allen Helferinnen und Helfern die am diesjährigen Großen Seniorennachmittag in irgendeiner Art und Weise mitgewirkt haben. Der Große Seniorennachmittag war auch in diesem Jahr wieder eine ge-lungene Veranstaltung. Nächstes Jahr wird der Große Senio-rennachmittag Mitte November stattfinden.

3. Einweihung SportheimDer Vorsitzende weist auf die Sportheimeinweihung am kom-menden Wochenende hin und lädt die Gemeinderäte sowie die Bevölkerung zu diesem feierlichen Anlass herzlich ein.

Page 10: EGENHAUSEN MITTEILUNGSBLATT Aktuell · Augenarzt an Wochenenden und Feiertagen: über die Rufnummer: 01805 19292-123 Hals-, Nasen- und Ohrenarzt ... scheinenden Fachzeitschrift des

Nummer 48 | Mittwoch | 30. November 2016EgEnhausEnAktuell

10

Amtliche Bekanntmachungen

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Turmfeld Altensteig – Egenhausen

Haushaltssatzung 2017Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württem-berg in Verbindung mit den §§ 18 und 19 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit – GKZ – jeweils in der aktuell gel-tenden Fassung sowie des § 6 der Verbandssatzung hat die Ver-bandsversammlung am 10.11.2016 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen:

§ 1Haushaltsplan

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit1. den Einnahmen und Ausgaben von je 870.000 EUR davon im Verwaltungshaushalt 108.000 EUR Vermögenshaushalt 762.000 EUR2. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung von -

§ 2Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 150.000 EUR.

§ 3Verbandsumlagen

Nach § 11 der Verbandssatzung kann der Zweckverband Ver-bandsumlagen für Investitionen (Kapitalumlagen) und die lau-fenden Betriebskosten (Verwaltungs- und Betriebskostenumla-gen) erheben. 1) Im Haushaltsjahr 2017 muss eine Kapitalumlage in Höhe von

162.000 EUR für die Tilgung der Darlehen erhoben werden. Diese verteilt sich auf die Zweckverbandsgemeinden wie folgt:

Stadt Altensteig 97.200 EUR Gemeinde Egenhausen 64.800 EUR2) Zur Bestreitung des laufenden Aufwands im Verwaltungs-

haushalt wird im Haushaltsjahr 2017 eine Verwaltungs- und Betriebskostenumlage erhoben. Diese beträgt vorläufig 62.000 EUR und verteilt sich auf die Zweckverbandsgemein-den wie folgt:

Stadt Altensteig 37.200 Euro Gemeinde Egenhausen 24.800 EuroNach Ablauf des Haushaltsjahres wird entsprechend den tatsäch-lich angefallenen Kosten abgerechnet.Die Umlagen sind je zur Hälfte auf Jahresmitte und auf Jahresen-de an die Zweckverbandskasse zur Zahlung fällig.

§ 4Kreditermächtigung

Der Haushaltsplan 2017 wird festgesetzt mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigungen) in Höhe von 600.000 Euro.

Altensteig, 10.11.2016

Gerhard FeeßVerbandsvorsitzenderDie Haushaltssatzung ist ab 05. Dezember 2016 im Neuen Rathaus, Rathausplatz 1, 72213 Altensteig, Zimmer 109 an 7 (Arbeits-) Tagen öffentlich ausgelegt.

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO un-beachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Altensteig geltend gemacht worden ist, Der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor-schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg

- Anstalt des öffentlichen Rechts -Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart

Meldestichtag zur Tierseuchenkassenbeitragsveranlagung für 2017 ist der 01.01.2017Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2016 versandt.Sollten Sie bis zum 01.01.2017 keinen Meldebogen erhalten ha-ben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 20 des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengeset-zes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Bitte beachten: Ab 2017 sind die Tierzahlen getrennt nach dem jeweiligen Standort der Tiere zu melden. Sie erhalten für jeden uns bekannten Standort jeweils einen Meldebogen. Zum Tierseu-chenkassenbeitrag 2017 wird der Gesamtbestand der gemelde-ten Tiere aller Standorte veranlagt.Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaf-ten) sind zum 1. Februar 2017 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwer-tungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2017 einen Melde-bogen.

Veranstaltungskalender -Dezember 2016DATUM UHRZEIT VERANSTALTUNG VERANSTALTUNGSORT

03.12. 20.00 Jahreshauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Proberaum

04.12. 17.00 Benefizkonzert „Egenhauser Advent“Musikverein/Kirchenchor

Silberdistelhalle

08.12. 15:00-17:00 WeihnachtsfeierGrundschule Egenhausen

Silberdistelhalle

22.12. 08:30 SchülergottesdienstGrundschule

Evangelische Kirche

24.12. 16:30 ChristmetteEvangelische Kirchengemeinde

Evangelische Kirche

Page 11: EGENHAUSEN MITTEILUNGSBLATT Aktuell · Augenarzt an Wochenenden und Feiertagen: über die Rufnummer: 01805 19292-123 Hals-, Nasen- und Ohrenarzt ... scheinenden Fachzeitschrift des

Nummer 48 | Mittwoch | 30. November 2016EgEnhausEnAktuell

11

Meldepflichtige Tiere sind:Pferde SchweineSchafe Bienenvölker (sofern nicht beim Landesverband gemeldet)HühnerTruthühner/Puten Nicht zu melden sind:- Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen.Nicht meldepflichtig sind:- Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine) - Esel, Ziegen, Gänse und EntenZur Ermittlung der Anzahl der gehaltenen Ziegen in Baden-Württemberg fragt die Tierseuchenkasse auf freiwilliger Basis die Ziegenzahlen ab. Sollten Sie keinen Meldebogen erhalten haben, so können Sie die Anzahl der Ziegen auch formlos schriftlich mit Angabe Ihrer Adressdaten melden.Werden bis zu 49 Hühner und/oder Truthühner und keine ande-ren meldepflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und /oder Truthühner.Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirt-schaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden. Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbe-stand je Standort.Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt gemel-det werden.Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2017 selbstständig an die HI-Tierdatenbank zu mel-den. Nähere Informationen und Kontaktdaten erhalten Sie über das Informationsblatt, welches mit dem Meldebogen verschickt wird bzw. auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hingewie-sen. Bienenvölker sind bei der Tierseuchenkasse Baden-Württem-berg meldepflichtig, die nicht in einem der Imkerverbände ge-meldet sind. Bitte beachten Sie auch, dass wenn sich die Anzahl an Bienenvölker im laufenden Jahr um mehr als 20 % mindestens 10 Völker erhöht, Nachmeldepflicht besteht. Mitglieder eines Im-kerverbands melden bitte beim Imkerverband nach, alle anderen bei der Tierseuchenkasse. Zu beachten ist hierbei, dass in der Zeit vom 1. April bis 30. September je Bienenvolk ein Ableger frei ist.Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse so-wie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tier-bestand der letzten 3 Jahre, erhaltene Leistungen, etc.) einsehen.

Tierseuchenkasse Baden-WürttembergAnstalt des öffentlichen Rechts

Hohenzollernstr. 10R, 70178 StuttgartTelefon: 0711 / 9673-666, Fax: 0711 / 9673 – 700, E-Mail: [email protected], Internet: www.tsk-bw.de

Gemeinde Egenhausen

Bürgermeisteramtmontags 8.00 - 12.00 und

15.00 - 16.30 Uhrdienstags 8.00 - 12.00 und

15.00 - 16.30 Uhrmittwochs 8.00 - 12.00 Uhrdonnerstags 8.00 - 12.00 und

15.00 - 18.00 Uhrfreitags 8.00 - 12.30 UhrEs wird gebeten, diese Sprechzeiten zu beachten.Wichtige Rufnummern:

Telefon TelefaxRathaus: 9570-0 7117Bauhof: 2427Grundschule: 8860Kindergarten Spatzennest:Schulweg 2 aFrau Wenz 957190Frau Spittler 957191Frau Kuckel 957192Frau Dengler 0176 92204514Kinderkrippe WunderkinderAllmandweg 2Frau Wurster 3239

Erdaushubdeponie "Egenhäuser Kapf"Anlieferung nach Absprache mit dem Deponiewart Herrn Schwarz, Telefon 0176 78485887 rechtzeitige Anmeldung erforderlich

Benutzung Back- und SchlachthausAnmeldung bei Familie Stroh, Im Brühl 1Telefon 07453 930522montags und donnerstags jeweils 8.00 - 9.00 Uhr,freitags 18.00 - 19.00 Uhr

Gemeinschaft der Energieberaterim Landkreis Calw e.V.

Adventskalender der Gemeinschaft der Energieberater:

130 Preise gewinnen!Was lässt sich aus Bambus und Resten von Sicher-heitsgurten herstellen? Was bedeutet Upcycling? Wie viel Strom spart der Austausch veralteter Hei-zungspumpen, wie lassen sich Heizkosten un-kompliziert senken? Die Beantwortung dieser und weiterer Fragen beim diesjährigen Adventskalen-der der Gemeinschaft der Energieberater e.V. führt postwendend zum jeweiligen Gewinnspiel. Hinter den Türchen des Kalenders verbergen sich Quizfragen und Tipps zu den unterschied-lichsten Energiethemen und auch ein paar nette Spiele.Zu finden ist der Adventskalender unter www.kreis-calw.info. Kli-cken Sie gleich am 1. Dezember los, das erste Türchen geht auf. Wer die richtige Antwort weiß, hat Aussicht auf einen von über 130 klimafreundlichen Sachpreisen im Gesamtwert von rund 3.400 Euro: Zu gewinnen gibt es ein intelligentes Raumtempe-ratur-Set, nachhaltiges Küchenpapier, regionale Produkte aus Schafwolle, Sonnengläser, Streumittel aus ungewöhnlichem Roh-stoff, hochwertiges Druckpapier, ein LED-Windrad, Produkte aus Naturkautschuk, Gutscheine für einen Heizungspumpentausch, zahlreiche Bücher, ein Solar-Ladegerät, Zeitschriften-Abos und vieles mehr.

ImpressumAmtsblatt der Gemeinde EgenhausenHerausgeber: Gemeinde Egenhausen - Druck und Ver-lag: NUSSBAUM Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048. www.nussbaummedien.de. Verantwort-lich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Sven Holder, Hauptstraße 19, 72227 Egenhausen, Tel. 07453 9570-0 - für “Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt - Bezugspreis: halbjährlich € 14,65. Anzeige-nannahme: [email protected]. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichten-den Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0. E-Mail: [email protected] Internet: www.wdspressevertrieb.de

Page 12: EGENHAUSEN MITTEILUNGSBLATT Aktuell · Augenarzt an Wochenenden und Feiertagen: über die Rufnummer: 01805 19292-123 Hals-, Nasen- und Ohrenarzt ... scheinenden Fachzeitschrift des

Nummer 48 | Mittwoch | 30. November 2016EgEnhausEnAktuell

12

Wer jetzt zu Hause mit dem energiesparen beginnen will oder Fragen zum Thema hat, wendet sich an die Gemeinschaft der energiebera-ter e.V., deren Fachleute informieren neutral über energetische Sa-nierung, erneuerbare energien und alle relevanten Fördermöglich-keiten. die erstberatung ist kostenlos. Anmeldung unter Tel. 07051 9686100 (Mo.-Fr., 8-12 Uhr).

Hinter jedem Türchen des Adventskalenders warten Sachpreise oder interessante informationen.

Asyl

Herzliche Einladung zum Café International!Am Samstag, 03.12.2016 im Zeitraum 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr im evang. Gemeindehaus in Egenhausen.Alle Asylbewerber und Interessierte im Ort sind dazu herzlich eingeladen.

Am Dienstag, 06.12.2016 ist unser Flüchtlingssozialarbeiter, Herr Marc Spies, in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr in Egen-hausen unterwegs. Wer sich gerne persönlich mit Herrn Spies unterhalten möchte, darf sich bei Hauptamtsleiterin Sarah-Jane Stöhr melden (Tel. 957019, [email protected]). Sie organisiert dann kurzfristig ein Treffen mit Herrn Spies im oben genannten Zeitraum.

Freiwillige Feuerwehr

JugendfeuerwehrFußballturnier der Jugendfeuerwehren des Oberen NagoldtalsDie Jugendfeuerwehren des Oberen Nagoldtals, dazu gehören Altensteig, Ebhausen, Egenhausen, Haiterbach, Nagold, Neuwei-ler, Rohrdorf, Simmersfeld und Wildberg, veranstalten jährlich ein Fußballturnier. Da in diesem Jahr so viele Veranstaltungen im Kreis und in jeder einzelnen Jugendfeuerwehr waren, wurde das Turnier, welches sonst immer im Frühjahr stattfand, auf den 27.11.2016 verlegt. Hier ein kleiner Bilderbericht:

Alle Mannschaften bei der Siegerehrung

die Siegermannschaften

die Jugendfeuerwehr egenhausen wurde, wie im Vorjahr, der Tur-niersieger!

Nachrichten aus den Schulen

Grundschule EgenhausenWeihnachtsfeier der Grundschule EgenhausenDonnerstag, 8. Dezember 2016 um 17.00 Uhr in der SilberdistelhalleAlle vier Jahre gibt es in der Grundschule eine große Weihnachts-feier. Nun ist es wieder soweit: Am Donnerstag, den 8.12.2016 sind alle Schüler und Lehrer in der Silberdistelhalle. Pünktlich um 17.00 Uhr werden uns Sternenkinder besuchen um die unter-schiedlichsten Programmpunkte anzukündigen. In knapp zwei Stunden werden alle Schülergruppen, die MusikWerkStatt, Tanz- und Theater-AG und der Grundschulchor ein vielseitiges Unter-haltungsprogramm bieten um unsere Gäste zu erfreuen.

Eingeladen sind natürlich alle Eltern, Geschwister, aber auch Groß-eltern und sonstige Verwandte sind herzlich willkommen. Lehrer und Schüler freuen sich auf viele Gäste, denn sie haben schon fleißig geprobt um vielen Menschen eine Freude zu bereiten. Im Anschluss an das Programm gibt es noch ein gemütliches Beisam-mensein, bei Gesprächen, Gebäck und kleinen Leckereien, sowie Punsch, Glühwein und kalten Getränken. Der Elternbeirat über-nimmt die Bewirtung und die Eltern sorgen für das leibliche Wohl.