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Vorwort Liebe Handballfreunde, In den letzten 10 Jahren hat sich die Bedeutung von Sport Events grundlegend verändert, was nicht immer in allen Bereichen unmittelbar sichtbar wird. Wir sprechen längst nicht mehr von einem einfachen Spiel zweier Teams, bei dem es einen Sieger gibt, sondern von einem hochgradig komplexen Event mit komplizierten operativen Aufbauten und organisatorischen Vorbereitungen. Der Handballsport im Speziellen hat eine Entwicklung erfahren, bei der die Schaffung von geeigneten Voraussetzungen im Infrastrukturbereich extrem wichtig geworden ist, um ein Event dieser neuen Dimension durchführen zu können. Klare Richtlinien werden von den verantwortlichen Sportbehörden und Institutionen erstellt, um ein Topprodukt am Veranstaltungsmarkt zu schaffen und der Sportöffentlichkeit präsentieren zu können. Es geht hier nicht zuletzt um den Status und das Image der betreffenden Sportart. Für Architekten und Ingenieure hat es die Bedeutung eines “Mammut Projektes“, bekommen, die Planung von Design und Konstruktion einer Veranstaltungshalle zu übernehmen. Nur wenige „Indoor“ Sportarten können sich den Luxus leisten, eine exklusive Sportarena ausschließlich für sich selbst in Anspruch zu nehmen. Es ist uns durchaus bewusst, dass jeder Sport spezifische Anforderungen in Hinblick auf Regelwerk, Philosophie und Tradition mit sich bringt. Die Europäische Handball Föderation (EHF) hat in diesem Bewusstsein verschiedene Experten konsultiert, um das EHF Sporthallen Konstruktionsmanual zu erstellen. Die Hauptbereiche gliedern sich in Beschreibungen von Spezialisten, Anforderungsdefinitionen sowie Ratschläge für das Ingenieursteam, welches sich mit der Planung und dem Bau des Sporthallenprojektes beschäftigt. Es ist unser Bestreben, ein geeignetes Manual für die Planungsphase eines Handballhallenprojektes und darüber hinaus anzubieten. Wir hoffen, dass wir dieses Ziel zunächst erreicht haben. Das vorliegende Manual wird mit der Zeit wachsen und sich weiterentwickeln. Die EHF sieht es als ihre Pflicht an, als Servicepartner in solchen hoch technischen Bereichen zu dienen. Jan Tuik Vorsitzender EHF Spielbetriebskommission 1

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Vorwort Liebe Handballfreunde, In den letzten 10 Jahren hat sich die Bedeutung von Sport Events grundlegend verändert, was nicht immer in allen Bereichen unmittelbar sichtbar wird. Wir sprechen längst nicht mehr von einem einfachen Spiel zweier Teams, bei dem es einen Sieger gibt, sondern von einem hochgradig komplexen Event mit komplizierten operativen Aufbauten und organisatorischen Vorbereitungen. Der Handballsport im Speziellen hat eine Entwicklung erfahren, bei der die Schaffung von geeigneten Voraussetzungen im Infrastrukturbereich extrem wichtig geworden ist, um ein Event dieser neuen Dimension durchführen zu können. Klare Richtlinien werden von den verantwortlichen Sportbehörden und Institutionen erstellt, um ein Topprodukt am Veranstaltungsmarkt zu schaffen und der Sportöffentlichkeit präsentieren zu können. Es geht hier nicht zuletzt um den Status und das Image der betreffenden Sportart. Für Architekten und Ingenieure hat es die Bedeutung eines “Mammut Projektes“, bekommen, die Planung von Design und Konstruktion einer Veranstaltungshalle zu übernehmen. Nur wenige „Indoor“ Sportarten können sich den Luxus leisten, eine exklusive Sportarena ausschließlich für sich selbst in Anspruch zu nehmen. Es ist uns durchaus bewusst, dass jeder Sport spezifische Anforderungen in Hinblick auf Regelwerk, Philosophie und Tradition mit sich bringt. Die Europäische Handball Föderation (EHF) hat in diesem Bewusstsein verschiedene Experten konsultiert, um das EHF Sporthallen Konstruktionsmanual zu erstellen. Die Hauptbereiche gliedern sich in Beschreibungen von Spezialisten, Anforderungsdefinitionen sowie Ratschläge für das Ingenieursteam, welches sich mit der Planung und dem Bau des Sporthallenprojektes beschäftigt. Es ist unser Bestreben, ein geeignetes Manual für die Planungsphase eines Handballhallenprojektes und darüber hinaus anzubieten. Wir hoffen, dass wir dieses Ziel zunächst erreicht haben. Das vorliegende Manual wird mit der Zeit wachsen und sich weiterentwickeln. Die EHF sieht es als ihre Pflicht an, als Servicepartner in solchen hoch technischen Bereichen zu dienen. Jan Tuik Vorsitzender EHF Spielbetriebskommission

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EHF Hallenbau Manual

Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Planungsrichtlinien 2.1. Frage des Standortes 2.2. Großraumplanungskonzept 2.3. Eventhalle 2.4. Ballspielhalle 2.5. Grundfläche 2.6. Elektrizitätsversorgung/Notstromversorgung 2.7. Beleuchtung 2.8. Außenbereich/Parkplätze 2.9. Eingangsbereich 3. Bautechnische Kriterien 3.1. Umkleideräume/Team- und Schiedsrichterräume 3.2. Dopingkontrollstation 3.3. Erste Hilfe Station für Spieler 3.4. Erste Hilfe Station für Zuschauer 3.5. Büro-, Administrations- und Akkreditierungsräume 3.6. Be- und Entlüftung (Ventilation)/Klimaanlage/Heizung 3.7. Rohre/Leitungen/Verkabelungen 3.8. Beschilderung 3.9. Behindertengerechte Einrichtungen 4. Einrichtung und Services 4.1. Freier Nutzraum in der Halle und Spielfeld 4.2. Boden 4.3. Tore und Ersatztore 4.4. Fangnetze 4.5. Markierungen 4.6. Werbeflächen 4.7. Richtertisch/Zeitnehmung/Offiziellenarbeitsbereiche 4.8. Anzeigetafel/Scoreboard 4.9. Werbebanden Regie/Match Scouting 4.10. Fahnen 4.11. Catering 5. Zuschauer 5.1. Tribünen und Einrichtungen für Zuschauer 5.2. Hallenkapazität 5.3. Trennung von Sektoren 5.4. Ein- und Ausgänge 5.5. Fluchtwege/Notausgänge 5.6. Notbeleuchtung 5.7. Brandschutz

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5.8. Lautsprecheranlage 5.9. Sanitäre Einrichtungen für Zuschauer 5.10. Einrichtungen für Zuschauer mit Behinderung 5.11. Kontrollraum 5.12. Videoüberwachungssystem 5.13. VIP-und Hospitality Bereiche 5.14. Fanshops und Verkaufsstände 6. Medien 6.1. Arbeitsraum für TV und Medien 6.2. Flächen zum Parkieren und Rangieren für Technikfahrzeuge 6.3. TV Kamerapodeste/-positionen 6.4. Stromanschluss/Verkabelung 6.5. Pressetribüne 6.6. TV.- und Radiokommentatorenplätze 6.7. TV Studios 6.8. Pressezentrum und Pressekonferenzraum 6.9. Interviewzonen (=Mixed/Flash Zones) 7. Nutzungs- und Raumkonzept – Grafiken 7.1. Hallennutzungskonzept - Parkeinrichtungen/Zugangsbereiche/Eingänge 7.2. Hallennutzungskonzept – Spielfeldebene/Außenbereich 7.3. Hallennutzungskonzept – Tribünenebene/Obergeschoß 7.4. Raumnutzungskonzept – Umkleideraum 7.5. Raumnutzungskonzept – Anti Doping Raum 7.6. Raumnutzungskonzept – Pressezentrum 7.7. Raumnutzungskonzept – VIP Raum 7.8. TV Kamera Positionen

8. Hallenkategorien und Zertifizierung

Impressum Herausgeber (verantwortlich für Inhalte): EHF Spielbetriebskommission (Jan Tuik) Ort der Veröffentlichung: EHF Büro, Hoffingergasse 18, A-1120 Wien, Österreich [email protected]; www.eurohandball.comKoordination: Monika Flixeder, Helmut Höritsch, Sian Rowland Inputs: Martin Roos (Infront) Grafiken: Studio RalfDejaco; Photos: EHF Lay-out: Yannick Maresch Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch Gedruckt von: Druck & Media Peter Pfeifer,

Leopold Leuthner-Str.2, A-2054 Haugsdorf, Österreich, Verantwortlicher: Josef Stöger

Veröffentlichung: September 2008

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1. Einleitung Die Entwicklung des modernen Handballsports sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene hat es mit sich gebracht, dass ein adäquates Raumnutzungskonzept für Einzelspiele oder Turniere innerhalb offizieller Wettbewerbe in den bereits vorhandenen Sport- bzw. Multifunktionshallen nicht mehr immer verwirklicht werden kann. Dies führt zu einer steigenden Nachfrage nach Richtlinien und Standards für internationale Wettbewerbe im Handball, damit für Hallenneubauprojekte innerhalb der Nationalen Verbände die Erfordernisse des modernen Handballsportes bereits in der Planungsphase mitberücksichtigt werden können. Die Planungsgrundlagen sind vom Bauträger anhand einer Bedarfsanalyse zu erarbeiten. Die Orientierung an EN Normen sowie gesetzlichen Grundlagen des jeweiligen Landes ist ebenso notwendig wie die Zusammenarbeit mit Vertretern der nationalen und internationalen Fachverbände des Handballsportes. Dieses EHF Basismanual ist als Zusammenfassung von Richtlinien und Standards gedacht, die in die Bauplanung miteinbezogen werden sollen, um die Sporthalle für die Erfordernisse von nationalen und internationalen Wettbewerben zu konzipieren. Relevante Querverweise zu

bautechnischen Normen (EN Normen) und Grundlagen IHF Spielregeln und Auswechselraumreglement IHF Schriftenreihe – Hinweise und Richtlinien zum Hallenbau im

Handballsport EHF Europameisterschafts- und Europa Cup bzw. CL Reglemente EHF Euro Event Bewerbungsdokumente EHF Sicherheitsordnung und Werbereglement EHF Richtlinien für Media Management EHF/Infront Minimum Requirements for TV Hostbroadcasters EHF/Infront Marketing Operation Manual EHF Euro Set-up Manual

ienen zur Identifizierung dieser Anforderungen. d

In erster Linie beruht das vorliegende Manual auf den Erfahrungen der EHF Offiziellen aus dem Bereich der EHF Technischen Kommissionen, der EHF

elegierten und der EHF Office Mitarbeiter. D

2. Planungsrichtlinien

2.1. Frage des Standortes

Die in Frage kommenden Standorte sind nach folgenden Kriterien auf deren Eignung u prüfen: z

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Einfügung in das Stadt- bzw. Landschaftsbild Größe des Einzugsgebietes Straßennetz Anbindung an die Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs Einhaltung angemessener Entfernungen zu Quellen der Lärmbelästigung Vermeidung der unmittelbaren Nachbarschaft von Ruhezonen, z.B.

Krankenhäusern

2.2. Großraumplanungskonzept

Ein Hallenprojekt ist jeweils auf die Bedürfnisse der entsprechenden Region auszurichten und in ein Großraumplanungskonzept einzubinden. Neben der Klärung der Standortfrage unter Berücksichtigung der genannten Kriterien ist auch eine konzeptionelle Erschließung des Umfeldes um die Halle am gewählten Standort von Bedeutung. Infrastrukturmerkmale wie das umgebende Strassen- und öffentliche Verkehrsnetz, die Lokal- und Geschäftsinfrastruktur sowie die Gesamtgrundfläche des zu nutzenden Areals (ca. 50 000 m2) inklusive ausreichender Parkplätze sind in die Großraumplanung miteinzubeziehen.

2.3. Eventhalle In jedem Falle unterscheiden sich Planung und Bau einer großen Event Halle (Zuschauerkapazität 10000 und mehr), die für eine Reihe von Indoor Sportarten sowie auch für kulturellen Veranstaltungen nutzbar sein soll, ganz wesentlich vom Konzept einer „reinen“ oder auch multifunktionalen Ballspielhalle, die lokale, nationale und im beschränkten Rahmen auch internationale Bedürfnisse von ein oder mehreren Teamsportarten erfüllen soll. Umso wichtiger ist es, in der Planung einer großen Eventhalle von Beginn an die internationalen Erfordernisse einer Teamsporthalle bezüglich Infrastruktur, Medien- und Zuschauereinrichtungen, die auch für Events wie Europa- und Weltmeisterschaften geeignet sein müssen, mitzuberücksichtigen.

2.4. Ballspielhalle

Die „reine“ oder auch multifunktionale Ballspielhalle ist auf die Bedürfnisse von lokalen Klubs mehrerer Teamsportarten bzw. jenen des Schul- und Vereinsbetriebes abzustimmen. Eine Spielhalle, die auf die Erfordernisse für den Handballsport ausgerichtet ist, kann relativ einfach auch für andere Sportarten adaptiert werden. Speziell kann dann noch bei der Einrichtung der Räumlichkeiten auf die unterschiedlichen Bedürfnisse Bedacht genommen werden.

2.5. Grundfläche Die gesamte bebaute Fläche einer Eventhalle umfasst ein Areal von etwa 120 m x 150 m bzw. von ca. 18 000 – 20 000 m2.

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Die freie Nutzfläche der Sporthalle muss eine rechteckige Grundfläche mit dem Maß 50 m (Länge) mal 28 m (Breite) aufweisen, um eine TV gerechte Position des Spielfeldes

Größe 40 m x 20 m Tribüne auf allen vier Seiten der Halle (Zugang von oben, nicht

Grundflächenebene) TV Hauptkameras befinden sich auf der Auswechselraum- bzw.

Richtertischseite und erfordern für deren korrekte Positionierung entsprechende bauliche und technische Voraussetzungen im jeweiligen Tribünensektor.

Berücksichtigung von TV Kamerawinkel der verschiedenen Kamerapositionen

Berücksichtigung der Flächen für Werbebanden, Fotografenplätze und gegebenenfalls Flashzone

u erreichen. z

ie Wahrung der D

Sicherheitsabstände der Erfordernisse der Bandenwerbung sowie des Auswechselraum- und Richtertischkonzeptes

ind in jedem Fall sicherzustellen (siehe auch 4.1.). s

Sind ausziehbaren bzw. zusätzlichen Tribünenelementen vorgesehen, so sind diese so zu dimensionieren, dass ihre maximale Auslastung außerhalb des

rundflächenbereiches von 50 m x 28 m endet. G

2.6. Elektrizitätsversorgung/Notstromversorgung In der Halle sind Strom-Anschlüsse (230V – auch Kraftstrom) für energiesparende TV Übertragungen in der Nähe des Spielfeldes bzw. der TV Hauptkameras vorzusehen. Ist in der Halle ein TV-Anschluss vorhanden, dann sollte ein Zugang zum Anschlusskasten vorgesehen werden. Gibt es einen „Hauskanal“, auf dem der Ü-Wagen-Ausgang gewünscht wird, muss ebenfalls eine Anschlussmöglichkeit beim Ü-Wagen bestehen. Lose Röhren mit den entsprechenden Anschlüssen zwecks Verkabelung (Strom, Internet) sind im TV Kommentatorenbereich bzw. als

erbindung zum TV Compound bereitzustellen. V In jedem Fall muss die Halle über ein entsprechendes Notstromaggregat (eventuell uch Generator) verfügen, das bei Stromausfall die Notstromversorgung sicherstellt. a

2.7. Beleuchtung Die natürliche Beleuchtung der Halle hat den EN Normen zu entsprechen. Für die künstliche Beleuchtung gelten folgende Richtwerte für die Nennbeleuchtungsstärken

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bei TV Übertragungen:

Spitzenqualität: 1500 Lux (Minimum) Standardqualität: 1200 Lux (Minimum) Reportagequalität: 1000 Lux (Minimum)

Es ist darauf zu achten, dass die Hallenbeleuchtung in einer gleichmäßigen Farbtemperatur installiert wird, d.h., die Verwendung von Kunstlichtlampen ist zu vermeiden, um eine Mischlichtsituation zu verhindern. Außerdem ist darauf zu achten, dass Fenster, welche die Einstrahlung von Sonnen- bzw. Tageslicht in die Halle zulassen, abgehängt bzw. abgeschottet werden können. Damit wird vermieden, dass „lichtintensive“ Punkte – bedingt durch z.B. Sonneneinstrahlung – zu Irritationen der TV-Aufnahmen bzw. der Spieler oder Zuschauer führen.

2.8. Außenbereich/Parkplätze Generell haben sich die Parkplätze so nah wie möglich in der Umgebung der Sporthalle zu befinden, wobei die nähesten Parkplätze für TV Crews, Mannschaftsbusse, Veranstaltungsoffizielle, Personen mit Behinderung, sowie Journalisten oder Leuten mit Behinderung vorbehalten sind. Zusätzlich sind weitere Parkplätze für Busse (mindestens 30) und Pkws (mindestens 2000 - jedoch abhängig von der Hallengröße) bereitzustellen. Die Zugänge und Zufahrten sind so einzurichten, dass Spieler-, VIPs- und Offizielle sowie die Presse Zufahrtsmöglichkeiten zu den entsprechenden Eingängen haben bzw. Stellplatz in der Nähe des Eingangs vorhanden ist. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass Fußgänger so gut wie möglich von den Fahrzeugen getrennt werden und sich deren Wege so selten wie möglich kreuzen. Die Zugänglichkeit zur Halle für Rettung, Feuerwehr oder Polizei muss jederzeit gewährleistet sein. Der Platzbedarf für TV/Medienfahrzeuge ist separat unter Punkt 6.2. aufgeführt. Das gesamte, zur Verfügung stehende Parkareal sollte ca. 15 000 m2 – 20 000 m2 je nach Hallengröße betragen, wobei etwa 2500 m2 für die Standplätze der OB Vans (bis zu 16) der TV Übertragungsteams vorgesehen werden sollten. Weitere 2500 m2 an Parkraum sind für Presse, VIPs, vorzusehen, ca. 10 000 m2 – 15 000 m2 für Privatfahrzeuge.

2.9. Eingangsbereich Der Eingangsbereich einer Eventhalle soll etwa 5000 m2 groß sein, um den Zuschauerzustrom und den Zugang der Zuschauer zur Halle zu ermöglichen und dem Besucher einer Großveranstaltung entsprechendes Service zu bieten.

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Eine adäquate Beschilderung der Eingangsbereiche bzw. der Ticketschalter und Akkreditierungsstellen (VIPs, Presse) ist anzubringen. Für die Zuschauer sind Zugangsbereiche zu den Halleneingängen zu schaffen, die möglichst kurze Wartezeiten bei Zugangs- und Sicherheitskontrollen garantieren. Vor dem Haupteingang der Halle muss eine Fahnenvorrichtung befestigt sein, die zur Hissung von repräsentations- oder „eventbezogener“ Banner oder Flaggen dient.

3. Bautechnische Kriterien

3.1. Umkleideräume/Teamräume Sporthallen sind grundsätzlich mit mindestens sechs Umkleideräumen, Mindestgröße jeweils 35 m2

, für die Teams und mindestens zwei für die Schiedsrichter (männlich und weiblich) mit einer Mindestgröße von je 20 m², auszustatten. Alle Umkleideräume sind baulich voneinander zu trennen (separate Zugänge, separate Sanitäranlagen). Umkleideräume sind so zu planen, dass sie sich auf der Seite des Auswechselbereiches befinden. Weiters sind folgende Räume vorzusehen:

2 – 3 Schiedsrichter Umkleidekabinen (ca. je 20 m2) 4 Massage- bzw. Meetingräume (ca. je 30 – 50 m2) 2 Multifunktionsräume (ca. je 50 – 60 m2) Mindestens 4 große Lagerräume Lagermöglichkeit nahe der Richtertisch- und Wechselzone

3.2. Dopingkontrollstation Jede Sporthalle sollte mit einem eigenen Raum für Dopingkontrollen ausgestattet sein, welcher sich in der Nähe der Mannschafts-Umkleidekabinen befindet. Die Dopingkontrollstation muss mindestens 30 m2 groß sein und einen Warteraum, einen Arbeitsraum sowie einen separierten Toilettenbereich beinhalten, alle aneinander angrenzend. Der Warteraum ist Teil des Arbeitsraums oder grenzt an diesen an (eine Trennwand zwischen den beiden Bereichen ist ebenfalls zulässig). Er muss Sitzgelegenheiten für acht Personen, Kleiderhaken oder Schließfächer sowie einen Kühlschrank enthalten. Der Arbeitsraum muss Folgendes enthalten: einen Tisch, vier Stühle, ein Waschbecken mit fließendem Wasser, einen abschließbaren Schrank sowie eine Toilette (an den Raum anschließend oder im Raum selbst). Der Toilettenbereich sollte sich innerhalb des Arbeitsraums im hinteren Bereich befinden. Er muss eine Toilette sowie ein Waschbecken mit fließendem Wasser enthalten. Plan der Dopingkontrollstation – siehe 7.5.

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3.3. Erste Hilfe Station für Spieler

Die Halle muss über einen eigens für Spieler eingerichteten Raum für Erste Hilfe und andere medizinische Behandlungen verfügen.

Bei internationalen Veranstaltungen ist die Präsenz einer Ambulanz- bzw. Rettungswagens samt Arzt und Krankenpflegepersonal während der gesamten Spielzeit, sowie 30 min vor Beginn sicherzustellen. Entsprechende Parkmöglichkeiten mit freier Zu- und Abfahrt sind vorzusehen.

Wichtig sind kurze Wege nach außen für einen raschen Abtransport;

3.4. Erste Hilfe Station für Zuschauer

Ebenso muss in der Halle eine separate Erste Hilfe Station für Zuschauer, die entsprechend gekennzeichnet ist, eingerichtet sein

3.5. Büro-, Administrations- und Akkreditierungsräume Büro- und Administrationsräumlichkeiten sind samt technischer Ausstattung in ausreichender Anzahl zu berücksichtigen, sodass Veranstaltungen aus verschiedenen Bereichen damit das Auslangen finden:

2 Büro und Arbeitsräume 1 Arbeitsraum für Delegierte 1 Besprechungsraum für ca. 15 Personen 2 Lagerräume zur temporären Lagerung von Sportausrüstung oder

technischem Equipment (TV Hostbroadcaster, Statistikdienstleister, Vermarktungspartner etc.)

Räume für Rahmenprogramm (Einlaufkinder, Maskottchen, etc..) Akkreditierung im Halleneingangsbereich – 30-50 m2 – mit direktem Zugang

von außen erforderlich. Presse-/Medienakkreditierungen sollten grundsätzlich im Pressezentrum ausgestellt bzw. behoben werden können.

3.6. Belüftungssystem und Ventilation -Heizung und Klimaanlage Die Sporthalle muss mit einem Heizungssystem ausgestattet sein, wobei bezüglich Heizlast, Wärmeabgabe, Wärmeaufteilung und natürlicher bzw. mechanischer Be-und Entlüftung in jedem die gesetzlichen EN Normen eingehalten werden müssen. Für entsprechende Be- bzw. Entlüftung (Ventilation) ist eine entsprechende Umwälzanlage einzubauen, am besten in Verbindung mit einer Klimaanlage, die den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes entspricht. Die Hallentemperatur hat mindestens 18 Grad und darf höchstens 24 Grad Celsius betragen.

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3.7. Rohre/Leitungen/Verkabelungen Alle Rohr und Verkabelungsanlagen in den verschiedenen Bereichen sind gemäß dem Prinzip der Funktionalität so zu dimensionieren, dass sie den Anforderungen während internationaler Veranstaltung unter Bedachtnahme gleichzeitiger Nutzung durch verschiedene Bereiche (Licht, TV Produktion, Bühnenshow, Medienvertreter, etc.) gerecht werden. Bei der Planung sollte eine abschließbare Kabelklappe, welche den TV Compound mit dem Halleninneren verbindet, mit den Massen von mind. 40 cm x 40 cm berücksichtigt werden. Grundsätzlich müssen alle Leitungssysteme den EN Normen entsprechen und dürfen kein Sicherheitsrisiko für Zuschauer und Athleten mit sich bringen.

3.8. Beschilderung Beschilderungen im Sinne von Wegweisern bzw. Kennzeichnung von Zugangsbereichen sind in ausreichender Anzahl und mit internationalen Symbolen oder in englischer Sprache gut sichtbar anzubringen.

3.9. Behindertengerechte Einrichtungen Zufahrten und Eingänge sind zumindest teilweise so zu gestalten, dass sie den Erfordernissen von Menschen mit Behinderung (Rollstuhlbreite, ebenerdiger Zugang, Rampe) entsprechen. Rollstuhlabstellplätze bzw. Sitzplätze auch für Begleitpersonen sind auf Spielfeldniveau zu reservieren. Eine Behindertentoilette, die für Rollstuhlfahrer auf Spielfeldniveau erreichbar ist, ist zu errichten bzw. ein entsprechendes Routing auch zu Getränkeständen sicherzustellen.

4. Einrichtung und Services

4.1. Freier Nutzungsraum in der Halle/ Spielfeld Die freie Nutzfläche der Sporthalle muss eine rechteckige Grundfläche mit dem Maß 50 m (Länge) mal 28 m (Breite) aufweisen. Für das Spielfeld wird gemäß den Spielregeln der Internationalen Handball Föderation (IHF) eine Fläche von 40 m Breite mal 20 m Länge benötigt, der Rest wird für die Aufbauten um das Spielfeld (Werbung, Studios, Kameras, Fotoarbeitsfläche, Auswechselraum, etc.) in Anspruch genommen. Darüber hinaus ist eine entsprechende Freifläche in der Spielhalle auf allen vier Seiten außerhalb der Grundfläche zu kalkulieren um entsprechende Zuschauertribünen (abhängig vom Nutzungskonzept und eventuellen teilflexiblen Tribünen) aufzubauen.

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Tribünen, welche bis zur Spielfeldebene reichen, sind von oben zugänglich zu machen. Zuschauerbewegungen auf Spielfeldebene sind generell zu vermeiden.

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4.2. Boden Unabhängig vom Hallennutzungskonzept muss der Unterbau (z.B.: Estrich, Beton) eben sein. Das jeweilige Bodensystem (permanente Hallenböden oder mobile Sportböden) muss dem Unterboden in seinen schutz-, sport- und technisch funktionalen Eigenschaften angepasst werden und den EN bzw. DIN Normen entsprechen. Mobile PVC- oder Parkettböden müssen folgende Eigenschaften in technischer Hinsicht erfüllen bzw. entsprechende Zertifikate nachweisen:

Besteht der Unterboden in einer Multifunktionshalle nur aus Estrich oder Beton, so ist es erforderlich, zudem ein flexibles Holzbodensystem (wooden-interlocking-underlayment) bereitzuhalten, welches im Falle der Installierung von Sportböden als Unterboden verlegt werden kann (eine Verlegung direkt auf Estrich oder Beton ist in solchen Fällen sowohl aus gesundheitlichen Gründen für die Athleten, als auch aus sportlichen Gründen nicht möglich).

4.3. Tore und Ersatztore Die Tore befinden sich jeweils in der Mitte der äußeren Toroutlinie. Sie sind fest mit dem Boden verankert, 3 m breit, 2 m hoch und 1, 40 m tief. Die Farbstreifen auf den

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Torstangen und der Querlatte der Tore messen jeweils 20 cm und haben zwei verschiedene Farben, normalerweise weiß und rot. Jedes Tor muss ein Netz, das sogenannte Tornetz, haben, welches aus Innen- und Außennetz besteht. Dieses muss derart befestigt sein, dass ein in das Tor geworfener Ball normalerweise im Tor verbleibt oder nicht durch das Tor hindurch fliegen kann. Die Torstangen und die Latte sind jeweils aus identem Material hergestellt und sind jeweils 8 cm hoch und 8 cm tief, wobei die Kanten abgeflacht sind. Bei flexiblen Bodensystemen werden sie jeweils als Teil des Bodens mittels Metallplatten in der Größe von 125 cm x 80 cm befestigt. Grundsätzlich muss in jeder Sporthalle mindestens ein Ersatztor zur Verfügung stehen, das bei Bedarf möglichst schnell aufgebaut werden kann.

4.4. Fangnetze Hinter jedem Torbereich sind schwarze Fangnetze, Maschengröße 10 cm x 10 cm, über die gesamte Länge des Spielfeldes und darüber hinaus – mindestens 24 m x 7 m hoch – lose hängend zu befestigen. Das untere Ende wird jeweils im Bereich von ca. 3 m rechts und links von den Toren an den Werbebanden befestigt. Die Fangnetze müssen ausreichend bis zum Boden reichen. Da oftmals Kameras im oberen Tribünenbereich hinter den Toren platziert werden, ist darauf zu achten, dass hierbei die freie Sicht dieser Kameras gewährleistet ist und nicht durch die Netzaufhängungen eingeschränkt wird.

4.5. Markierungen Es sind ausschließlich Handball Linien gemäß der IHF Spielregeln auf einem permanenten Hallenboden anzubringen bzw. ist bevorzugt das CI des linienlosen Systems zu verwenden (vgl. Illustration Punkt 4.1.). Wird ein mobiler Handballboden verlegt, darf dieser ebenfalls ausschließlich Handball Linien bzw. ein von der EHF approbiertes Komplementärflächensystem (EHF Euro Event Bodenkonzept) zeigen.

4.6. Werbeflächen Grundsätzlich sind Banden- und Bodenwerbung bei „werbetauglicher“ Hallenfläche zu unterscheiden, soweit der TV Kamera Schwenkbereich betroffen ist. Die Bodenwerbung hängt vom jeweiligen Werbereglement der Veranstaltung ab und wird mit gut fixierbarem Bodensticker aufgebracht und entfernt. Die Richtlinien für ein adäquates Boden Set-up sowie ein optimales optisches Erscheinungsbild sind sicherzustellen. Die Bandenwerbung erfolgt entweder auf stationären Banden bzw. auf elektronischen Dreh -oder LCD Banden. Die Banden haben in der Regel eine Höhe von 1 m und beanspruchen eine Stelltiefe von etwa 1 m. Ein vollständiges Werbe-

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Set-up (eine volle Längsseite – mindestens 43 Meter und 2 volle Breitseiten mindestens je 23 Meter) sind generell vorzusehen. Permanentwerbung auf Bauelementen in der Halle ist vielfach optisch unattraktiv und stört das Erscheinungsbild. Sie muss bei Veranstaltungen dem Reglement entsprechend entfernt oder abgedeckt werden. Auf das optisch attraktive Gesamterscheinungsbild ist zu achten.

4.7. Richtertische/Zeitnehmung/Offiziellenarbeitsbereiche Grundsätzlich sind die IHF Spielregeln bzw. die Bestimmungen des Auswechsel-Reglements einzuhalten. Ein System aus Richtertisch und Supporttisch ist wie folgt einzurichten:

Ein Richtertisch, Höhe 75cm, Länge 300cm, Tiefe 60 cm mit 4 Arbeitsplätzen, technischer Ausstattung und Venue Board

Ein Supporttisch, Höhe 75 cm, Länge 450 cm (bei Events gegebenenfalls länger) mit 6 Arbeitsplätzen und technischer Ausstattung für Sprecher, Musiktechniker, etc.)

Die Verwendung einer Kombination aus Richtertisch und Supporttisch gestaltet sich folgendermaßen:

der Richtertisch steht auf einem Podest von ca. 10 cm – 30 cm, der Supporttisch befindet sich auf einem 100 cm hohen Podest.

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4.8. Anzeigetafel/Scoreboard Mindestens 2 elektronische Anzeigetafeln (in 7 m - 8 m Höhe) bzw. zwei große Hallenscreens oder ein 4-seitiger Anzeigewürfel (Jumbotron) an der Hallendecke müssen für die Teams und Zuschauer gut sichtbar in der Halle installiert werden. Sowohl die Spielzeit (Anzeige jeweils 0-30’ pro Halbzeit) sowie mindestens 3 Hinausstellungszeiten pro Mannschaft müssen angezeigt werden können.

4.9. Werbebanden Regie/Match Scouting Bei Bedarf sind entsprechende Standorte für die Arbeitsbereiche der Werbebanden Regie (Dreh- oder LCD Bande) bzw. der Statistik Scouting Crew sind auf der Tribüne der TV Hauptkameraseite im zentralen Bereich vorzusehen mit möglichst ungehinderter Sicht auf das Spielfeld und rascher Zugangsmöglichkeit zum Spielfeld (Richtertisch).

4.10. Fahnen In der Halle sollte auf der Stirnseite entweder im zentralen Deckenbereich oder über der der TV Hauptkameraseite visavis liegenden Tribünenlängsseite eine Fahnenhängeeinrichtung vorhanden sein, um Nationalflaggen zu präsentieren. Es ist darauf zu achten, dass Kameras im oberen Tribünenbereich hinter den Toren sowie die Haupt-/Führungskameras freie Sicht auf das gesamte Spielfeld bis zu einer lichten Höhe von 10 - 12 Metern über dem Spielfeld haben. Ebenso muss die Halle über eine Flaggenhissvorrichtung verfügen, um Siegerehrungen bei internationalen Wettbewerben durchführen zu können.

4.11. Catering Infrastruktur zum Verkauf von Getränken und Lebensmitteln muss temporär bei Veranstaltungen außerhalb des Halleninnenraumes (außerhalb des TV Schwenkbereichs), also etwa im Hallenfoyer oder in den Tribünenzugangsbereichen aufgebaut werden.

5. Zuschauer

5.1. Tribünen und Einrichtungen für Zuschauer Grundsätzlich ist die Hallenkapazität jeweils abhängig von der Zielsetzung bzw. Nutzung der Spielhalle zu sehen. Jedenfalls sind jeweils auf allen vier Seiten der Spielhalle ausreichend Tribünen vorzusehen. Die lichte Hallenhöhe im Handball beträgt 10 m, bei Event Hallen mit Jumbotron Anlagen braucht es je nach Zuschauerkapazität der Halle eine „lichte“ Höhe von 12 m.

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Baulich fixintegrierte Tribünenflächen müssen in jedem Fall für die Zuschauer von oben über Stiegenkorridore zugänglich sein, die den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen des jeweiligen Landes entsprechen müssen. Zugangslösungen für benutzerdefinierte Tribünenzone wie etwa Pressetribüne können durch zusätzliche, in jedem Fall aber gesicherte und dem vorgesehen Routing entsprechende Zugänge erreichbar sein. Der Zugang ist immer von oben vorzusehen; über die Spielflächenebene sind keinerlei Zuschauerbewegungen zu führen. Im Falle von teilflexiblen Tribünenelementen (ausziehbare Teleskoptribünen) sind die Sicherheitsabstände zur Spielfeldposition einzuhalten und ein den Sicherheitsbestimmungen entsprechendes Routing für Zuschauerbewegungen festzulegen. Die Stellflächen für Kameras sowie die Flächen für Kommentatoren und sonstige Medienvertreter sind hierbei zu berücksichtigen und gegebenenfalls durch Höhenausgleichpodeste zu realisieren. Freizuhaltende Flächen insgesamt: siehe unter Punkt 6. Medien.

5.2. Hallenkapazität Grundsätzlich ist die Hallenkapazität abhängig von den dort geplanten Veranstaltungen und dem lokal üblichen Zuschaueraufkommen zu definieren. Eine Sporthalle, die als Spielort für die Heimmannschaft in der Hauptrunde einer Europameisterschaft vorgesehen ist, hat eine Hallenkapazität von mindestens 8 000 Zuschauerplätzen vorzuweisen. Für die anderen Spielorte beträgt die Mindesthallenkapazität 5 000. Werden in einer Halle auch Halbfinal- und Finalspiele ausgetragen, hat die Halle mindestens 12 000 bis 15 000 Sitzplätze vorzuweisen.

5.3. Trennung von Sektoren Die Tribünenbereiche sind in verschiedene Sektoren zu unterteilen und aus Sicherheitsgründen vollständig voneinander zu trennen. Die verschiedenen Fangruppen sind entsprechend getrennten Sektoren zuzuordnen.

5.4. Ein- und Ausgänge Es müssen Eingangstore und/oder Drehkreuze vorhanden sein, die Stauungen verhindern und einen regelmäßigen Zuschauerfluss sicherstellen. Alle öffentlichen Durch- und Ausgänge in den Zuschauerbereichen, alle von den Zuschauersektoren in den Spielfeldbereich führenden Tore und alle aus der Halle führenden Ausgangstüren und -tore müssen mit gut ersichtlichen Farben gekennzeichnet sein. Alle Ausgangstüren und -tore sowie alle Zugänge von den Zuschauerbereichen in den Spielfeldbereich müssen:

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mit einem Verschlussmechanismus ausgestattet sein, der einfach und leicht von innen, falls es sich um Ausgangstüren und -tore handelt, und von beiden Seiten, falls die Tore zum Spielfeld führen, betätigt werden kann;

so gestaltet sein, dass sie unverschlossen bleiben, solange sich Zuschauer in der Halle befinden.

Alle Zugänge zur Sporthalle sind angemessen auszuschildern, um den Zuschauern den Weg zu ihren Sektoren zu weisen. Alle Drehkreuze, Eingangs- und Ausgangstüren/-tore müssen in Betrieb sein und ebenfalls eindeutig durch universal verständliche Schilder gekennzeichnet sein.

5.5. Fluchtwege/Notausgänge Jede Tribünenebene muss über eine angemessene Anzahl (abhängig von der Zuschauerzahl und entsprechend behördlicher Erfordernisse) mindestens über gut beschilderte und ungehindert zugängliche Notausgänge, die mit dem internationalen Leuchtschild „Exit“ gekennzeichnet sind, verfügen. Die Normierung der Anzahl und Breite der Notausgänge hängt von der Zuschaueranzahl im jeweiligen Fluchtbereich zusammen und ist gesetzlich geregelt.

5.6. Notbeleuchtung Die Halle muss für den Fall, dass die Hauptbeleuchtungsanlage ausfällt, über eine von den zuständigen örtlichen Behörden genehmigte Notbeleuchtungsanlage in allen öffentlich zugänglichen Teilen der Halle, einschließlich aller Flucht- und Rettungswege, verfügen, um Sicherheit und Orientierungsmöglichkeiten für die Zuschauer zu gewährleisten.

5.7. Brandschutz Bei der Errichtung der Halle sind die EN Normen für Brandschutz sowohl im Zusammenhang mit den verwendeten Baustoffen für die Hallenkonstruktion als auch für die Inneneinrichtung einzuhalten. Spezifikationen zu Brandschutztüren bzw. zum Verhalten im Brandfall mit einer entsprechenden Beschilderung der Notausgänge sind sicherzustellen. Bei der Verwendung von Sportgeräten, etwa von mobilen Sportböden ist auf die Zertifizierung im Rahmen der Brandschutzbestimmungen zu achten.

5.8. Lautsprecheranlage Die Halle muss über zwei voneinander getrennte Lautsprecheranlagen verfügen. Die Lautsprecheranlagen müssen im Falle eines Ausfalls der Hauptstromversorgung funktionsfähig bleiben. Die erforderliche Beschallung muss den EN Normen entsprechen.

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Das System muss so gestaltet sein, dass es im Notfall automatisch Notrufe abgibt. Die Beschallung im Bereich der Medienvertreter, der Kommentatorenplätze und der Studiobereiche müssen jeweils individuell geregelt werden können. Im Notfall müssen Aufrufe an die Zuschauer über das System ergehen.

5.9. Sanitäre Einrichtungen für Zuschauer In jeder Halle müssen Sitztoiletten für Zuschauer beiderlei Geschlechts sowie Urinale zur Verfügung stehen, wobei ein Verhältnis von mindestens einer Toilette pro 100 Zuschauer sowie mindestens einem Urinal pro 150 Zuschauer einzuhalten ist.

5.10. Kontrollraum Kontrollräume für die Bedienung der Hallentechnik (Energie- und Stromversorgung) sowie die Regie für Hallenleinwände und Musiktechnik sind vorzusehen und speziell bei Veranstaltungen ist die Anwesenheit eines verantwortlichen Hallentechnikers sicherzustellen.

5.11. Videoüberwachungssystem Die Installierung eines Videoüberwachungssystems für „sensible“ Hallen- und Zugangsbereichen aus Sicherheitsgründen vorzusehen.

5.12. VIP- und Hospitality-Bereiche Die Art und Gestaltung von VIP Services ist bei der Planung der Infrastruktur in der Halle zu berücksichtigen:

Größe und Ausstattung des VIP Raumes VIP Boxen VIP Sitze auf der Tribüne (immer auf der TV Kameraseite)

Da die Bereitstellung von VIP- und Hospitality Services jeweils von der Art und dem Umfang einer Veranstaltung abhängig ist es im Rahmen jedes Hallenbaukonzeptes empfehlenswert, eine großzügige Dimensionierung mehrerer Räume von ausreichender Größe ist zu kalkulieren – diese können auch für andere Zwecke eingesetzt werden. Bei der Installierung temporärer VIP Boxen sind die Verbindungswege zu beachten. Für die Ausrichtung einer Europameisterschaft für Erwachsene sind vom Finalwochenendveranstalter zwei voneinander getrennte VIP Bereiche, davon eine „VIP Lounge” für 250 Personen und eine für ungefähr 600 Personen einzurichten. Für Vor- und Hauptrunden Organisatoren ist eine VIP-Lounge mit einer

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Gesamtkapazität von ca. 150 bis 250 Personen (abhängig von Gruppenkonstellation und Spielen pro Runde) vorzusehen.

5.13. Fanshops und Verkaufsstände Die Möglichkeit, Fanshopartikelshops, Promotion- und Verkaufsstände temporär einzurichten, muss außerhalb des Halleninnenraumes (außerhalb des TV Schwenkbereichs), also etwa im Hallenfoyer oder in den Tribünenzugangsbereichen vorgesehen sein. Die Infrastruktur zum Verkauf von Getränken, Lebensmittel und Fan-Artikel können temporär bei Veranstaltungen auch außerhalb der Halle im Eingansbereich eingerichtet werden.,

6. Medien

6.1. Arbeitsraum für TV und Medien Sind Fernsehübertragungen gewünscht, ist die Planung mit kompetentem Fachpersonal abzustimmen. Folgende Räume sollten zur Verfügung stehen: Räumlichkeiten Medien (je ca. 20 m2):

1 Raum pro TV Anstalt, welche von vor Ort aus operiert: 1 Raum für Service Bandenwerbung (als Lagerraum) 1 Raum für TV-Grafik und Scouting (als Lagerraum) 1 Meetingraum für den Hostbroadcaster (in doppelter Größe)

Jeder Raum muss abschließbar sein, jeweils über ausreichend Hausstromanschlüsse (220V) sowie Telefon / ISDN / Internetanschlüsse verfügen und sollte die Mindestgröße 6 m x 4 m aufweisen - Büroausstattung (Tische, Stühle, Fax etc.) auf Anfrage. Internetzugang muss bei EHF Veranstaltungen/Spielen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

6.2. Flächen zum Parken und Rangieren für Technikfahrzeuge Es gelten generell folgende Aufstellflächen für die Übertragungstechnik (Fahrzeuge zuzüglich Aktionsradius) pro von vor Ort mit eigener Technik übertragender TV-Station (als Durchschnitt):

Übertragungswagen Standplatz: 1 Ü-Wagen: 18 m x 4 m 1 Rüst Fahrzeug: 14 m x 3 m 1 Slow-Motion-Fahrzeug: 8 m x 3 m 1 UP-Link/ATM Oder RiFU: 8 m x 3 m

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1 Schnittmobil: (z.B. ONAIR 8 m x 3 m ) Bei UP-Linkeinsatz muss das Fahrzeug mit freier Sicht nach Südosten (Elevation 15-35 Grad) aufgestellt werden. Alle aufgelisteten Fahrzeuge werden untereinander verkabelt und sollen daher am gleichen Platz stehen. Für das Finalwochenende eines Euro Turniers wird grundsätzlich eine frei verfügbare Fläche von 50 m x 50 m (2500 m2) angefordert, welche abhängig von Turnierauflagen jeweils kurzfristig vor einer Veranstaltung reduziert werden kann (= TV Compound). Der TV Compound ist einzuzäunen (Zaunhöhe 2 m) und 24/7 mit Wachschutzpersonal abzusichern.

6.3. TV Kamerapodeste/-positionen Die Positionen der TV Hauptkameras sind immer auf der Richtertisch- bzw. Auswechselraumseite des Spielfeldes (siehe auch III. 1.) TV Kamerapodeste benötigen eine Aufstellfläche von 2 m x 2 m pro eingesetzte Kamera. Befindet sich eine Fensterfront vis-a-vis der Hauptkameraseite, so ist diese zu verdunkeln, um die Blendgefahr auszuschalten.

6.4. Stromanschluss/Verkabelung

Stromanschluss: Unabhängig von den tatsächlich eingesetzten Betriebsmitteln müssen mindestens folgende Stromanschlussmöglichkeiten beim TV Compound bereitgestellt werden:

1 Anschluss mit 125 A CEE 1 Anschluss mit 63 A CEE 1 Anschluss mit 32 A CEE 3 Anschlüsse mit 16 A CEE Schuko 230V

Alle CEE Anschlüsse müssen auf 3 Phasen bestromt werden.

In der Halle sind Strom-Anschlüsse bei den Kommentatorpositionen sowie am Spielfeldrand vorzusehen. Alle TV-Stromanschlüsse müssen jeweils separat über eine eigene FI abgesichert sein. Ist in der Halle ein Kabel-TV-Anschluss vorhanden, sollte ein Zugang zum Anschlusskasten vorgesehen werden. Gibt es einen „Hauskanal“, auf dem der

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Ü-Wagen-Ausgang gewünscht wird, muss ebenfalls eine Anschlussmöglichkeit in der Nähe des Ü-Wagens bestehen (max. 80 Meter entfernt).

Verkabelung: Zur Minimierung der Aufbauzeiten sollten Kabelwege so kurz und so gerade wie nur möglich verlaufen. Brandabschnittbereiche sind zu vermeiden. Es sind Kabel durch Brandschutzabschottungen durchzuführen. Speziell der Weg zu den Kommentatoren, in deren Nähe auch sehr häufig Scouter sitzen, sollte so kurz als möglich sein, wenn möglich sollte die Gesamtkabellänge 150 Meter nicht überschreiten. TV Signalbereitstellung für das Pressezentrum und VIP Raum ist vom TV Host Broadcaster in Zusammenarbeit mit dem Organisator einzurichten.

6.5. Pressetribüne Die Medienbereiche sind vom Zuschauerbereich abzutrennen. Es ist dafür zu sorgen, dass Zuschauer die Medienbereiche nicht frequentieren können. Sportler, Trainer, Funktionäre und andere akkreditierte Personen sollten aber zu den Medienbereichen Zugang erhalten. Von allen Medienarbeitsplätzen sollte der Zugang zur Pressekonferenz und zur Mixed-Zone unkompliziert und zeitnah möglich sein. Die Pressetribüne für die schreibende Presse befindet sich in der Regel auf der TV Hauptkameraseite hinter dem Auswechselbereich. Für die Medienarbeitsplätze in der Halle gelten folgende Ausstattungsbedingungen:

Sitzplatz mit Schreibunterlage für Printmedien; Möglichkeit des Anschlusses an Internet, ISDN für Printmedien (gegen

Gebühr); Stromanschluss; Druckerverbindungen Sitzplatz mit Schreibunterlage für elektronische Medien, die keine Rechte an

der Veranstaltung erworben haben, hier allerdings keine technische Ausstattung

Für Fotographen sind in den Spielhallen Internetanschlüsse samt Steckdosen/Buchsen bereitzustellen. Das Routing für die Pressevertreter auf der Pressetribüne sollte kurze Wege zur Mixed Zone bzw. zum Pressezentrum vorsehen.

6.6. TV- und Radiokommentatorenplätze Es sind entweder fest installierte Kabinen vorzusehen, oder es muss Platz für Kabinen (Aufstellfläche jeweils 3 m x 3 m) vorhanden sein. Die Frontfenster der Kabinen müssen zu öffnen sein. In erster Linie ist darauf zu achten, dass ausreichend Plätze mit guter, freier und zentraler Sicht auf das Spielfeld vorhanden

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sind und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, auf denen dann die Kommentatorenplätze errichtet werden. In der Regel sind dazu Umbauten (Podeste) notwendig: Grundbedarf für die Vorrunde: 6-8 Plätze mit je zwei Sitzen, Hauptrunde: 12-14 Plätze, Finalwochenende: 40-45 Plätze). Es sind außerdem ausreichend Strom-Anschlüsse (230V) bei den

ür allgemeine TV Medienarbeitsplätze in der Halle gelten folgende

itzplatz mit Schreibunterlage ist bereitzustellen, Anschluss an Internet und ISDN

ür klassische Kommentatorenplätze für TV und Radio sind für jeweils 2 Personen

6.7. TV-Studios

V Studios bei TV Events in der Größe von 5 m x 5 m sind entweder auf niedrigem

6.8. Pressezentrum und Pressekonferenzraum

ür die Pressearbeitsräume gelten folgende Ausstattungsbedingungen:

Kommentatorpositionen vorzusehen, jedoch maximal 3 Kommentatorenplätze auf einer Sicherung 10 Ampere/220V) FAusstattungsbedingungen: Ssind herzustellen (gegen Gebühr); zudem sind Observer-Plätzen für Medienvertreter, die nicht aktuell arbeiten zu schaffen und Arbeitsbereich für Präsenter-Positionen der TV-Anstalten (ca. je 2 m x 2 m) zu installieren. Fzu reservieren.

TPodest (max. 1m) Spielfeldniveau außerhalb des Spielfeldes am Rande der Hallengrundfläche oder als temporärer Aufbau in Form einer Ausgleichsplattform innerhalb des Tribünenbereichs vorzusehen (Bauten gegen Gebühr). Ein Geländer ist obligatorisch.

F

die Arbeitsräume sollten sich im Hallenkomplex befinden, ausreichende Arbeitsplätze (ca. 50, bei EHF Euro Turnieren 150 und an

Finalwochenenden 250), alle mit Stromanschluss den 45) Fächer für Informationen (ca. 30, an Finalwochenen Desk (für Akkreditierung und als Service-Punkt sowie für Foto-Service, getrennter Arbeitsbereich für elektronische Medien und für Fotografen, Schließfächer (gegen Gebühr) (mindestens 25) Schaffung von Schneideräumen für TV-Anstalten (gegen Gebühr) bzw.

ür den n folgende Ausstattungsbedingungen:

Bereitstellung von Videoarbeitsplätzen für TV-Anstalten (falls rechtzeitig über Hostbroadcaster bestellt!).

Pressekonferenzraum gelteF

erhöhte Sitzmöglichkeit mit Tisch für die Teilnehmer an der PK, Aufstellung einer Sponsorenwand (6,60 m x 2,40 m)

Teilnehmertisch, hinter dem

Mikrofone vor jedem Teilnehmer an der PK, Beschallung installieren,

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ausreichende Plätze für Medienvertreter (60, bei EHF Euro Turnieren 100 und an Finalwochenenden 150)

ausreichende Lichtverhältnisse für Fotografen und Fernsehen, Möglichkeit der Direktabnahme für elektronische Medien (Audio-Verteiler zur

Direktabnahme über max. 10 XLR-Anschlüsse), erhöhte Position für Kameras im hinteren Bereich des Raumes, drei frei stehende Mikrophone transportables (Funk-)Mikrofon für Fragen der Medienvertreter,

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lgende Ausstattungsbedingungen:

.9. Interviewzonen (= Mixed/Flash Zones) Für die Mixed-Zone gelten fo

Sicherung der Mixed-Zone durch Einlasskontrolle, Abtrennung/Aufteilung in 3 Bereiche:

1) TV 2) Radio 3) Printmedien

Möglichkeit der Anbringung entsprechender Sponsorenwände (2,20 m x 2,40 m): Vorrunde mind. 5 le 10 Stück pro Halle, Stück, Fina

Trennung von Sportlern und Medienvertretern (fakultativ). Für d

ie Flash-Zone gelten folgende Ausstattungsbedingungen:

Möglichkeit der Anbringung einer transportablen Sponsorenwand für TV-Interviews (1,50 m x 2,40 m): mindestens 2 Stück pro Halle,

Schaffung eines Zugangsbereiches zur Flashzone für genehmigte Rechtehalter und Hostbroadcaster.

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7. Nutzungs- und Raumkonzept – Grafiken

7.1. Hallennutzungskonzept – Parkeinrichtungen/Zugangsbereiche/ Eingänge

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7.2. Hallennutzungskonzept – Spielfeldebene/Außenbereich

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7.3. Hallennutzungskonzept – Tribünenebene/Obergeschoß

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7.4. Raumnutzungskonzept – Umkleideraum

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7.5. Raumnutzungskonzept – Anti-Doping Raum

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7.6. Raumnutzungskonzept – Pressezentrum

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7.7. Raumnutzungskonzept – VIP Raum

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7.8. TV Kamera Positionen

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8. Hallenkategorien und Zertifizierung Basierend auf diesen Richtlinien zur Konstruktion von Handballhallen wird die EHF ein System zur Vergabe bestimmter Kategorien für Hallen entwickeln, die dann nach jeweiliger Anfrage des nationalen Verbandes und nach technischer Begutachtung vergeben werden. Details werden in separaten Richtlinien bezüglich Hallenkategorien veröffentlicht.

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