Eidgenössische Alkoholverwaltung - Federal Council...per 1. Januar 2012 von der EAV ins Bundesamt...

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Eidgenössische Alkoholverwaltung Juni 2013 | www.eav.admin.ch Jahresbericht 2012

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EidgenössischeAlkoholverwaltung

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Jahresbericht 2012

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Inhaltsverzeichnis

3 | Editorial

5 | Wir über uns

6 | Das Jahr 2012 im Rückblick

7 | Totalrevision des Alkoholgesetzes

8 | AlcoZoll: Werkstatt für die Zukunft der EAV 8 | Synergien und Organisationsvarianten 8 | Nächste Etappen

9 | Spirituosen: Produktion, Handel und Besteuerung 9 | Grundsätze der Besteuerung 10 | Spirituosenproduktion in der Schweiz 12 | Brennjahr 2011/12 13 | Steuer- und Verschlusslagerbetriebe 14 | Import 15 | Export

16 | Recht, Markt & Compliance 16 | Marktaufsicht und Prävention 17 | Strafsachen und Nachforderungen 18 | Steuerrecht Ethanol und Spirituosen

19 | Alcosuisse 19 | Ethanoleinkauf 19 | Ethanolverkauf 20 | Neuerungen 21 | Anstehende Privatisierung

22 | Medienmitteilungen und Publikationen 22 | Medienmitteilungen 23 | Publikationen

25 | Jahresrechnung der EAV für das Jahr 2012 25 | Weitere Bemerkungen zur Erfolgsrechnung 27 | Verkauf von Ethanol 28 | Verteilung des Reinertrages 29 | Investitionen und Anlagevermögen 30 | Bemerkungen zur Bilanz

31 | Bericht der Revisionsstelle

32 | Glossar

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Jahresbericht 2012

Ein guter Jahrgang

Im Brennjahr 2011/12 wurden in der Schweiz fast 2 Millionen Liter reinen Alkohols in Form von Spirituosen hergestellt, 12 Prozent mehr als der Zehnjahresdurchschnitt. Man kann also mit Fug und Recht von einem guten Jahrgang sprechen. Es gibt noch mehr Erfreuliches zu berichten: Der Export einheimischer Brände nahm 2012 eben-falls zu, während der Spirituosenimport und der Pro-Kopf-Verbrauch alkoholischer Getränke stabil blieben.Auch die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) blickt auf ein denkwürdiges 2012 zurück. Aus An-lass ihres 125-Jahr-Jubiläums – des angesichts der geplanten Integration in die Eidgenössische Zoll-verwaltung (EZV) wohl letzten runden Geburtsta-ges des Regiebetriebes – fanden zahlreiche Veran-staltungen statt. Auf politischer Ebene wurden mehrere strategische Entscheide gefällt. Ausser der Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgeset-zes verabschiedete der Bundesrat eine Strategie für die Privatisierung von Alcosuisse. Parallel dazu wurde der Umbauprozess der EAV vorangetrie-ben. Zuhanden der Vorsteherin des Eidgenössi-schen Finanzdepartementes (EFD) wurden Vorstu-dien und Organisationsvarianten ausgearbeitet. Sie mündeten in den im Januar 2013 kommuni-zierten Entscheid, Alkohol und Tabak unter einem gemeinsamen Dach zu vereinen. Die EAV beschäftigte sich 2012 aber nicht nur mit den Reformen. Sie erfüllte weiterhin ihr Pflichten-heft nach geltendem Alkoholgesetz: Erhebung der Spirituosensteuer, Kontrolle der Spirituosen-herstellung, Alkoholmarktaufsicht, Versorgung der Schweizer Wirtschaft mit qualitativ hochste-hendem Ethanol und Alkoholprävention. Eine Reihe administrativer Vereinfachungen konnte umgesetzt werden, was dazu beiträgt, den Auf-wand von Wirtschaft und Behörde zu reduzieren. Gleichzeitig stieg die Zahl der Beratungsanfragen an die «Koordinationsstelle Handel & Werbung» erneut. Der Erfahrungsaustausch mit den Kanto-nen wurde im Hinblick auf eine bessere Koordina-tion des Vollzuges der Alkoholhandelsbestimmun-gen intensiviert. Vier Mal haben die Gerichte in ihrer Rechtsprechung die Praxis der EAV in so

unterschiedlichen Bereichen wie der Besteuerung der Alcopops und der Bewirtschaftung der Steu-erlager bestätigt. Und last but not least verharrten die Ethanolverkäufe von Alcosuisse trotz ange-spannter Wirtschaftslage im Berichtsjahr auf einem sehr hohen Niveau. EAV-intern fand 2012 – bedingt durch Pensionie-rungen oder Aufbrüche zu neuen beruflichen Horizonten – auf allen Ebenen ein Generationen-wechsel statt. Die planmässigen Stabsübergaben an der Spitze der Abteilung «Ethanol & Spirituo-sen» sowie auf Stufe Alcosuisse-Direktion legen davon ein beredtes Zeugnis ab. Mehrere wichtige vakante Stellen konnten extern besetzt werden. Das beweist, dass die EAV nach wie vor eine at-traktive Arbeitgeberin ist, trotz oder wahrschein-lich gerade wegen der Umbruchphase, in der sie sich befindet. Mit der Wahl von Alexandre Schmidt in die Stadt-berner Exekutive im November 2012 verliess uns der Architekt der laufenden Reformen. 2008 mit dem Auftrag angetreten, die Totalrevision des Alkoholgesetzes aus dem Jahr 1932 anzustossen, eröffnete der 8. Direktor der EAV in seiner Amts-zeit grosse Baustellen, von denen er viele erfolg-reich abschloss, unter anderem die Verabschie-dung der Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes, die Neupositionierung im Präventionsbereich und die Eingliederung des Prüflabors der EAV in das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS). Auf weiteren wichtigen Baustellen, wie etwa bei der Privatisierung von Alcosuisse oder beim Aufbau der neuen Abtei-lung «Alkohol und Tabak», kann die Arbeit nun auf einem soliden Fundament weitergehen.Bei meiner Ernennung zum Nachfolger von Alexandre Schmidt Ende 2012 drückte der Bundesrat den Wunsch aus, die eingeleiteten Reformen zu einem guten Abschluss zu bringen. Dafür setze ich mich seither mit ganzer Kraft und der Unterstützung von Geschäftsleitung, Kader und Gesamtpersonal der EAV ein.

Fritz Etter,Direktor

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Die Personalkonferenz 2012 der EAV fand in Delsberg statt. An diesem Standort hatte die frisch gegründete EAV im Jahr 1889 ihr erstes eigenes Gebäude

bezogen. Auf einer interaktiven Führung tauchten die EAV-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter sowie die eingeladenen Pensionierten in den Alltag von Alcosuisse

ein. Sie begaben sich gleichzeitig auch auf einen imaginären Streifzug durch die wesentlichen Aktivitäten der EAV, die sich im Laufe von deren 125-jährigen

Geschichte stark gewandelt haben.

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Jahresbericht 2012

Wir über uns

Die zentrale Aufgabe der EAV ist die Erhebung der Verbrauchssteuer auf Spirituosen. Hierzu überwacht sie die konsequente Markttrennung zwischen Spirituosen bzw. Ethanol zu Konsum-zwecken und Ethanol zu industriellen Zwecken, welches von der Steuer befreit ist. Die EAV sorgt zudem für die Einhaltung der im Alkoholgesetz vorgeschriebenen Werbevorschriften für Spirituo-sen (z. B. Verbot der Darstellung eines bestimm-ten Lebensgefühls). Bei der Umsetzung der Han-delsvorschriften, wie des Verbots von Versprechen von Vergünstigungen (z. B. Happy-Hours-Ange-bote), arbeitet die EAV eng mit den kantonalen Behörden zusammen. Mit ihren Partnern über-wacht die EAV auch die Einhaltung der Jugend-schutzbestimmungen, welche in der Alkohol- sowie in der Lebensmittelgesetzgebung festge-halten sind (z. B. Verbot des Alkoholverkaufs an unter 16- resp. 18-Jährige). Die Aufgaben im Be-reich des Importmonopols für Ethanol werden

durch Alcosuisse, das Profitcenter der EAV, wahr-genommen. Alcosuisse ist eine weitgehend unabhängige Organisationseinheit und unterhält Tanklager in ihren Betrieben Schachen (LU) und Delsberg (JU).

Im Jahr 2012 betrug der Personalbestand der EAV 134,8 Etatstellen (2011: 142), inklusive der ne-benamtlichen Leiterinnen und Leiter der Brenne-reiaufsichtsstellen. Die fünf Mitarbeitenden aus dem Bereich Reinigung (2,38 Etatstellen) wurden per 1. Januar 2012 von der EAV ins Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) transferiert. Neben dem Personal in der Zentralverwaltung in Bern sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Aussen-dienst sowie in den Betrieben von Alcosuisse tä-tig. Die EAV bildet zudem neun KV-Lernende aus. Alle Angestellten sind dem Bundespersonalgesetz unterstellt und bei der PUBLICA versichert.

Die Geschäftsleitung 2012

der EAV. Von links nach

rechts: Werner Altwegg, Fritz

Etter, Serge Meyer, Alexandre

Schmidt, Florian Krebs und

Kathrin Wälti

Die EAV ist die älteste Anstalt des Bundes: Sie steht seit 1887 im Dienst der Alkoholpolitik und ist mit der praktischen Umsetzung der Alkohol-gesetzgebung beauftragt. Sämtliche Spirituosen sowie hochgradiger Alkohol (Ethanol) fallen namentlich unter diese Gesetzgebung. Die EAV nimmt die Aufgaben im Bereich der Bundesmonopole auf die Her-stellung von Spirituosen sowie auf die Herstellung und den Import von Ethanol wahr. Mit ihren Partnern sorgt sie für die Einhaltung der für Spirituosen geltenden Werbe- und Handelsbestimmungen.

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Das Jahr 2012 im Rückblick

1. Januar Die EAV übernimmt einen weiteren Bundesstandard: Das Reinigungspersonal wird neu dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) unterstellt.

15. JanuarIm Hinblick auf die Evaluation und die Verlängerung des Na-tionalen Programms Alkohol (NPA) zieht die EAV Bilanz über die umgesetzten Aktivi-täten.

19. JanuarDas Bundesgericht urteilt zum ersten Mal zum Thema Alco-pops. Es bestätigt, dass «Zwei-komponenten-Cocktails» als Alcopops einzustufen sind.

25. Januar Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes. Er unter-breitet den eidgenössischen Räten zwei Gesetzesentwürfe: Entwurf des Spirituosensteu-ergesetzes und Entwurf des Alkoholhandelsgesetzes.

17. FebruarIm Rahmen ihres 125. Jubilä-ums lanciert die EAV einen Kunstwettbewerb. Der «ältes-te Mitarbeiter der EAV», der Löwe aus Sandstein, der sei-

nerzeit das betriebseigene «Chemiegebäude» schmück-te, soll als Kunstwerk den Wandel der EAV symbolisieren.

25. April Der Bundesrat konkretisiert die Verkaufsstrategie für Alcosuisse. Die Privatisierung soll in zwei Etappen erfolgen.

3. MaiDie Personalkonferenz findet im Zeichen des 125. Jubiläums der EAV im Alcosuisse-Betrieb Delsberg statt.

23. MaiDie Geschäftsleitung be-schliesst, die Bereiche Inkasso, Sicherheiten und Finanzen zu-sammenzulegen. Diese Reor-ganisation trägt zum Ziel einer «starken und schlanken EAV» bei.

1. JuniNach 32 Jahren im Dienst des Bundesmonopols auf den Im-port von Ethanol tritt Pierre Schaller vorzeitig in den Ruhe-stand. Der bisherige Leiter des operativen Betriebes, Florian Krebs, wird neuer Geschäfts-führer von Alcosuisse.

9./10. JuliDie Geschäftsleitung der EAV tagt in Delsberg. Organisation und Fortschritt des Transfor-mationsprogramms Alconova werden evaluiert.

10. JuliDer Kanton Jura und die EAV unterzeichnen eine Vereinba-rung zur Erschliessung der his-torischen Brennapparate-sammlung. Die Vereinbarung ist die erste Etappe auf dem Weg zu einem Schweizeri-schen Brennereimuseum im Jura. 31. August Die Stele «Lionson» (Sieger-objekt des im Februar lancier-ten Kunstwettbewerbes) wird am EAV-Hauptsitz anlässlich der offiziellen Jubiläumsfeier der EAV eingeweiht.

8. SeptemberIm Rahmen der «Europäi-schen Tage des Denkmals 2012» öffnet der Alcosuisse-Betrieb Schachen seine Türen für die Öffentlichkeit. 9. SeptemberEin Jahr nach dem Entscheid des Bundesrates, den Vollzug der revidierten Alkoholgesetz-gebung in der EZV anzusie-deln, ziehen die Direktoren der EAV und der EZV eine po-sitive Bilanz über die verstärk-te Zusammenarbeit.

31. Oktober bis 4. November Zusammen mit den Schweizer Spirituosen ist die EAV Ehren-gast der Schweizer Gastro-messe «Goûts & Terroirs» in Bulle (FR).

25. NovemberEAV-Direktor Alexandre Schmidt wird in den Berner Gemeinderat gewählt.

6. DezemberZum Abschluss des Jubiläums-jahres führt die EAV mit dem Schweizer Obstverband eine «Apfelaktion» bei ihren Part-nern in der Bundesverwaltung durch.

14. DezemberDer Bundesrat ernennt den bisherigen EAV-Vizedirektor, Fritz Etter, zum neuen Direktor der EAV.

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Jahresbericht 2012

Totalrevision des Alkoholgesetzes

Im Anschluss daran nahm die EAV die Vorarbeiten zur Umsetzung der revidierten Alkoholordnung in Angriff. Die Verordnungsinhalte wurden konzep-tionell erfasst; erste Rohentwürfe für die Verord-nungen liegen mittlerweile vor.

Auch die Projekte für die organisatorischen Neue-rungen wurden weiter vorangetrieben: – Im Rahmen des Projekts AlcoZoll erarbeiten die

EAV und die EZV die Modalitäten für die Inte-gration der EAV in die zentrale Bundesverwal-tung und die Schaffung einer neuen Abteilung «Alkohol und Tabak» innerhalb der (ebenfalls) neu zu bildenden Hauptabteilung «Abgaben» der Oberzolldirektion (OZD).

– Das Projekt Sirius befasst sich mit der rechtli-chen Verselbstständigung von Alcosuisse.

Beide Projekte bedingen umfangreiche Arbeiten. IT-Projekte von nicht minder grossem Umfang runden die organisatorischen Umstellungen ab. Um einerseits das Tagesgeschäft und anderseits eine zeitgerechte Umsetzung dieser Projekte si-cherstellen zu können, mussten die Projektarbei-ten gestartet werden, ohne den Beginn bzw. den Abschluss der parlamentarischen Beratung abzu-warten. Bei jedem Schritt wird jedoch darauf ge-achtet, den Entscheidungsspielraum der eidge-nössischen Räte zu wahren.

Am 25. Januar 2012 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes. Vorgeschlagen wurden zwei Gesetze: das Spirituosensteuergesetz (SpStG) und das Alkoholhan-delsgesetz (AlkHG).

Am 25. April 2012 verabschiedete der Bundesrat die sogenannte Verkaufsstrategie. Diese hält fest, dass die Privatisierung von Alcosuisse in zwei Schritten erfolgen soll: In einem ersten Schritt soll die 1998 gegründete, jedoch derzeit inaktive alcosuisse ag aktiviert werden. Das bedingt, dass die entsprechenden Bestimmungen der revidier-ten Alkoholgesetzgebung (Art. 67–69 E-SpStG) vorzeitig in Kraft gesetzt werden können. Die ak-tivierte alcosuisse ag soll die Aufgaben des Profit-centers Alcosuisse übernehmen und mit den da-für nötigen Rechten, Pflichten und Werten (welche der Bundesrat im Rahmen der Überfüh-rungsbilanzen festlegen wird) versehen werden. Die eigentliche Privatisierung erfolgt sodann in einem zweiten Schritt, indem die Aktien der alcosuisse ag an einen Privaten verkauft werden. Vom Verkauf erwartet der Bundesrat einen opti-malen Netto-Verkaufserlös. Nach dem Willen des Bundesrates soll die Aufhe-bung des Monopols nach der Privatisierung von Alcosuisse erfolgen. Der Bundesrat verspricht sich davon eine bessere Absicherung des Übergangs in den liberalisierten Markt.

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AlcoZoll: Werkstatt für die Zukunft der EAV Am 7. September 2011 beschloss der Bundesrat, die EAV im Zuge der Totalrevision des Alkoholgesetzes in die Eidgenössische Zollver-waltung (EZV) zu überführen. Gemäss Auftrag der EFD-Vorsteherin wurden sodann im Jahr 2012 die Arbeitsprozesse der künftigen Orga-nisationseinheit Alkohol ermittelt und analysiert. Auf der Basis der daraus gewonnenen Erkenntnisse wurden mögliche Synergien mit artverwandten Tätigkeiten der EZV abgeleitet und Vorschläge für die Konturen der neuen Organisationseinheit erarbeitet.

2012 wurde der Grundsatzentscheid der Integra-tion der EAV in die EZV massgeblich konkretisiert. Die für die Integration notwendigen Analysen und Planungsarbeiten erfolgen unter der Leitung des EFD-Generalsekretariates innerhalb des Pro-jekts AlcoZoll. Eine Projektkerngruppe mit je vier Vertretern der EZV und der EAV sowie zwei Ver-tretern des EFD-Generalsekretariates wurde gebil-det. Ihr oblag es, mögliche Grundrichtungen der vorgesehenen Integration aufzuzeigen und dem Lenkungsausschuss entsprechende Vorschläge und Empfehlungen zu unterbreiten.

Synergien und OrganisationsvariantenEin Vergleich der Kernprozesse, die aus der revi-dierten Alkoholgesetzgebung abgeleitet werden können, mit artverwandten Tätigkeiten der EZV

zeigte, dass die Bündelung des Vollzuges ver-schiedener Verbrauchssteuern unter dem Dach der EZV zahlreiche interessante Perspektiven er-öffnet. Synergiepotenzial existiert insbesondere im Bereich der Steuererhebung, der Kundenver-waltung und der Kontrolle. Eine Zusammenfüh-rung ähnlicher Verbrauchssteuern könnte somit den administrativen Aufwand für Wirtschaft und Behörden vermindern.Basierend auf dieser Erkenntnis wurden Integrati-onsvarianten erarbeitet und in Bezug auf ihr Sy-nergiepotenzial ausgewertet. Als Ergebnis emp-fahl die Projektkerngruppe einstimmig, eine Abteilung «Alkohol und Tabak» innerhalb der ge-planten Hauptabteilung «Abgaben» der OZD zu schaffen. Aufgabe dieser Abteilung wäre es, das Spirituosensteuer-, das Alkoholhandels-, das Bier-steuer- und das Tabaksteuergesetz zu vollziehen. Damit wären alle Verbrauchssteuern der EZV, die sich mit gesundheitspolitischen Aspekten befas-sen, in einer Einheit zusammengefasst. Die Pro-jektkerngruppe schlug zudem vor, die Kontrollor-gane der EAV in die Kontrollorgane der EZV zu überführen.

Nächste EtappenAnfang 2013 entschied die EFD-Vorsteherin, den AlcoZoll-Empfehlungen zu folgen und den Voll-zug der geplanten Gesetze (Spirituosensteuer- und Alkoholhandelsgesetz) zusammen mit dem Vollzug des Biersteuer- und des Tabaksteuergeset-zes in einer einzigen Organisationseinheit zusam-menzufassen. 2013 werden die Kernprozesse und Strukturen der künftigen Abteilung «Alkohol und Tabak» der OZD genauer beschrieben. Gleichzei-tig wird die Überführung der Querschnittsberei-che der EAV in die Querschnittsbereiche der EZV oder anderer entsprechender Bundesämter geplant.

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Spirituosen: Produktion, Handel und Besteuerung Die EAV ist mit der Besteuerung der dem Alkoholgesetz unterstellten Erzeugnisse beauftragt. Betroffen sind einerseits Spirituosen, Süss-weine, Wermut und Alcopops, andererseits Ethanol zu Konsumzwe-cken und die damit hergestellten Produkte sowie schliesslich Aromen und Essenzen. Die Aufgaben im Bereich der Besteuerung von Spirituo-sen sowie der Markttrennung zwischen besteuertem und unversteu-ertem Ethanol nimmt die Abteilung «Ethanol & Spirituosen» (ES) wahr.

Grundsätze der Besteuerung Die Alkoholsteuer ist die zentrale Grundlage der fiskalisch und gesundheitspolitisch ausgerichteten Alkoholordnung. Der ordentliche Steuersatz be-trägt 29 Franken je Liter reinen Alkohols. Für be-stimmte Produkte, wie zum Beispiel Weinspeziali-täten, Süssweine, Mistellen oder Wermut, ist eine Ermässigung um 50 Prozent vorgesehen. Für Al-copops gilt ein Sondersteuersatz von 116 Franken

je Liter reinen Alkohols (+300 % gegenüber dem ordentlichen Steuersatz). Die Steuerpflicht kennt folgende Ausnahmen: den abgabefreien Import im privaten Reiseverkehr und den sogenannten steuerfreien Eigenbedarf der Landwirtinnen und Landwirte. Ausserdem ist Ethanol für industrielle und technische Anwendungen, zum Beispiel auch für Spitäler, steuerfrei.

1) Nicht enthalten sind Steuerlagerbetriebe, die nur Spirituosen einführen, jedoch keine solchen produzieren.

Standper

Gewerbeproduzent/innen Klein-produ-zent/innen

Landwirt/innen Total

mitBrennerei

ohneBrennerei

Total mitBrennerei

ohneBrennerei

Total

31.12.2010 180 631) 243 79 509 8 017 40 796 48 813 128 565

31.12.2011 180 661) 246 80 644 7 872 40 006 47 878 128 768

31.12.2012 182 641) 246 84 086 7 767 39 504 47 271 131 603

Registrierte Spirituosenproduzent/innen

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Spirituosenproduktion in der Schweiz Als Gewerbeproduzentin oder -produzent ist ein-getragen, wer jährlich über 200 Liter reinen Alko-hols herstellt. Gewerbeproduzentinnen und -pro-duzenten sind voll steuerpflichtig. Kleinproduzentinnen und -produzenten sind Private, deren Jahresproduktion unter 200 Liter reinen Alkohols liegt. Sie müssen die Rohstoffe in einer der 351 Lohnbrennereien verarbeiten las-sen. Soweit es sich um eigene Rohstoffe handelt, geniessen Kleinproduzentinnen und -produzen-ten eine Steuerreduktion von 30 Prozent auf ma-ximal 30 Liter reinen Alkohols pro Jahr. Im Be-richtsjahr profitierten rund 44 000 Personen von dieser Ermässigung. Die Steuerreduktion belief sich dabei insgesamt auf 2,3 Millionen Franken. Landwirtinnen und Landwirte dürfen nur eigene Rohstoffe oder selbst gesammeltes inländisches

Wildgewächs zu Spirituosen verarbeiten. Grund-sätzlich müssen die in Haus und Hof benötigten Spirituosen nicht versteuert werden. Dieser steuerfreie Eigenbedarf ist ein Privileg der Land-wirtinnen und Landwirte und im Alkoholgesetz verankert. Er berechnet sich aufgrund der vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gelieferten landwirtschaftlichen Betriebsdaten. Berücksichtigt werden dabei die bewirtschaftete Fläche, die An-zahl der unterhaltenen Hochstammbäume sowie die Anzahl der im Betrieb tätigen Personen. Das Verfahren der Einteilung und der Abrechnung ist weitgehend automatisiert. Sämtliche Spirituosen, die den Hof verlassen, sind jedoch zu besteuern. Bei einer Jahresproduktion von mehr als 200 Liter reinen Alkohols, was 500 Litern zu 40 Volumen-prozent entspricht, erfolgt die gleiche Kontrolle wie bei der gewerblichen Produktion.

0

5 000

10 000

15 000

20 000

25 000

30 000

35 000

40 000

45 000

Landwirt/innen

97/98

98/99

99/00

00/01

01/02

02/03

03/04

04/05

05/06

06/07

07/08

08/09

09/10

10/11

11/12

Kleinproduzent/innenGewerbeproduzent/innen

Erzeugung von Kernobst- und Spezialitätenbrand nach Produzentenkategorie (in Hektoliter reinen Alkohols)

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Erzeugung von Kernobst- und Spezialitätenbrand nach Produzentenkategorie In Hektoliter reinen Alkohols

Brennjahr Kernobst-brand

Spezialitätenbrand Speziali-tätenbrandaus aus-ländischenRohstof-fen 1)

Total

Kirschen ZwetschgenundPflaumen

Trauben-trester,Weinhefe,Weinreste

AndereRohstoffe

Total

Gewerbeproduzent/innen

2007/08 3 300 2 237 1 806 645 1 025 5 713 435 9 448

2008/09 2 978 1 212 588 716 985 3 501 1 020 7 499

2009/10 4 248 2 027 1 739 492 1 266 5 524 2 495 12 267

2010/11 3 743 1 262 697 560 1 157 3 676 1 709 9 128

2011/12 3 413 2 747 2 192 421 1 161 6 521 2 047 11 981

Kleinproduzent/innen

2007/08 696 490 929 582 419 2 420 3 3 119

2008/09 599 168 163 537 266 1 134 3 1 736

2009/10 640 660 569 689 509 2 427 3 3 070

2010/11 458 145 348 548 360 1 401 5 1 864

2011/12 744 664 975 600 506 2 745 2 3 491

Landwirt/innen

2007/08 1 805 926 1 024 422 321 2 693 – 4 498

2008/09 1 561 494 354 444 200 1 492 – 3 053

2009/10 1 649 961 706 449 349 2 465 – 4 114

2010/11 1 091 320 402 346 253 1 321 – 2 412

2011/12 1 557 1 150 1 018 380 312 2 860 – 4 417

1) Landwirtinnen und Landwirte dürfen nur eigene Rohstoffe oder selbst gesammeltes inländisches Wildgewächs zu Spirituosen verarbeiten. Bei den Gewerbe- sowie Kleinproduzentinnen und -produzenten fand eine Liberalisierung statt: Sie bezahlen seit dem 1. Juli 1999 die Steuer auf dem produzierten Erzeugnis und nicht mehr auf den eingeführten Rohstoffen. Die sogenannte Monopolgebühr beim Import von Obst für die Spirituosenherstellung war höher als die jetzige Steuer auf dem Endprodukt. Nach den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen können in der Schweiz verarbeitete ausländische Rohstoffe als «Schweizer Produkt» vermarktet werden. Die Verarbeitung von ausländi-schen Kernobstrohstoffen ist gemäss heutiger Alkoholgesetzgebung jedoch nicht erlaubt.

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Brennjahr 2011/12 Die im Brennjahr 2011/12 erzeugte Spirituosen-menge aus der inländischen Ernte von 2011 be-trug knapp 20 000 Hektoliter reinen Alkohols. Die Zunahme von fast 50 Prozent gegenüber 2010/11 widerspiegelt die überdurchschnittlich guten Ern-teergebnisse des Jahres 2011 Das Produktionsni-veau des Brennjahres 2011/12 ist mit jenem des Brennjahres 2009/10 vergleichbar.Mit 4185 Hektoliter reinen Alkohols hat sich die Produktion von Zwetschgen- und Pflümlibrand gegenüber dem Vorjahr fast verdreifacht (1447 Hektoliter reinen Alkohols im Brennjahr 2010/11). In dieser Spirituosenkategorie wurde das viertbes-te Resultat seit Beginn der Neunzigerjahre erzielt: 1992/93 wurden 9300 Hektoliter reinen Alkohols aus Zwetschgen und Pflaumen hergestellt.Obwohl sich auch die Produktion von Kirsch mehr als verdoppelt hat, erreicht sie im Mehrjahresver-gleich nur einen Mittelplatz. Mit ihren 4561 Hek-toliter reinen Alkohols ist sie aber trotzdem die grösste seit dem Brennjahr 2004/05.Im Brennjahr 2011/12 betrug der Anteil von Kirsch sowie Zwetschgen- und Pflümlibrand

45 Prozent der gesamten inländischen Spirituo-senproduktion. Dieses Verhältnis entspricht dem-jenigen des Brennjahres 1992/93, in dem eben-falls grosse Ernten verarbeitet wurden. Hingegen ist ein markanter Unterschied bei der gesamten Produktionsmenge zu verzeichnen: 1992/93 wur-den noch fast 50 000 Hektoliter reinen Alkohols hergestellt, 2011/12 knapp 20 000. Die inländische Produktion hat sich jedoch nach dem Produktionstief von 2008/09, dem schlech-testen Brennjahr seit Beginn der statistischen Er-fassung, stabilisiert und entspricht wieder mehr den tatsächlichen Erntegrössen.Die Rohstoffpreise haben sich in den letzten Jah-ren ebenfalls erholt. Belief sich der Richtpreis für die Kirschernte 2009 noch auf 73 Rappen je Kilo-gramm Kirschen (Suisse Garantie), so erhöhte er sich für die Ernte 2010 auf 81 Rappen je Kilo-gramm und für die Ernte 2011 sogar auf 89 Rap-pen. Um Kontinuität zu gewährleisten, bleibt der Richtpreis von 89 Rappen je Kilogramm Kirschen auch für die Ernten 2012 und 2013 gültig.

Bild-Quelle: Schweizer Obstverband

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Jahresbericht 2012

Steuer- und VerschlusslagerbetriebeIn einem Steuerlager werden Spirituosen unter Steueraussetzung produziert, gelagert und geal-tert. Die Steuerpflicht entsteht zum Zeitpunkt der Herstellung, die Steuer wird aber erst geschuldet, wenn die Getränke das Steuerlager verlassen. Warenverschiebungen zwischen zwei Steuerla-gerbetrieben können mit einem Begleitdokument unter Steueraussetzung erfolgen. Gewerbeprodu-zentinnen und -produzenten sowie Grosshandels- und Importbetriebe sind ermächtigt, ein Steuerla-ger zu führen. In einem Verschlusslager können Spirituosen aus eigener Produktion unter Steueraussetzung aus-schliesslich gelagert werden. Die entsprechenden Räumlichkeiten oder Behälter sind plombiert – eben unter Verschluss. Nur Gewerbeproduzentin-nen und -produzenten sind ermächtigt, ein Verschlusslager zu führen. Am Ende des Berichtsjahres zählte die EAV 119 Betriebe mit einem Steuer- und 12 Betriebe mit einem Verschlusslager. Die Steuerlagerbetriebe

wiesen Lagervorräte von rund 4,5 Millionen Liter reinen Alkohols aus. Dies entspricht einer Fiskal-belastung von 128 Millionen Franken (2011: 4,4 Millionen Liter reinen Alkohols, was einer Fiskalbelastung von 125 Millionen Franken ent-spricht). Die besteuerten Spirituosenmengen stammen zu knapp 76 Prozent aus Betrieben mit einem Steuer- oder Verschlusslager; die restlichen rund 24 Prozent kommen direkt aus der Landwirt-schaft, von Gewerbe- resp. Kleinproduzentinnen und -produzenten, aus dem Import sowie von Alcosuisse. Grundsätzlich ist das Steueraufkommen in einem Steuer- oder Verschlusslager mit Sicherheiten wie Bürgschaft oder Barkaution abzudecken. Je nach Bonität der Betriebe reduziert sich die Höhe der zu leistenden Sicherheit. Ende 2012 belief sich das gesamte Steueraufkommen auf 158 Millionen Franken (2011: 148 Mio. Fr.), von denen 50 Milli-onen Franken durch Sicherheitsleistungen ge-deckt waren (2011: 42 Mio. Fr.).

2008 2009 2010 2011 2012

Aus Steuer- und Verschlusslagerbetrieben 82 142 80 091 81 184 80 831 79 035

Gewerbeproduzent/innen 821 772 969 384 289

Kleinproduzent/innen 3 172 1 903 3 111 2 057 3 023

Landwirt/innen 1 198 1 089 1 170 1 124 983

Import 15 687 17 024 15 967 18 745 20 261

Alcosuisse 562 556 626 599 600

Total aus anderen Betrieben 21 440 21 344 21 843 22 909 25 156

Export – 878 – 830 – 679 – 662 – 685

Total der besteuerten Spirituosenmengen 102 704 100 605 102 348 103 078 103 506

Besteuerte Spirituosenmengen In Hektoliter reinen Alkohols

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Import Die Importe von Spirituosen und alkoholhaltigen Erzeugnissen stiegen 2012 wieder leicht und er-reichten mit beinahe 89 000 Hektoliter reinen Al-kohols eine bisher noch nie registrierte Höhe. An der Spitze der Importe lag nach wie vor der Whis-ky. Er stammte zu fast zwei Dritteln aus Grossbri-tannien und verzeichnete im Vergleich zum Vor-jahr eine Zunahme um 7 Prozent. Eine ebenfalls 7-prozentige Zunahme ist in der Kategorie «Likö-re, Bitter und Aperitif» festzustellen. Die Import-mengen dieser Spirituosen nahmen seit 2005 un-ablässig zu. Es handelte sich vor allem um Waren aus Italien, Deutschland, Frankreich und Grossbri-tannien. Darunter befanden sich viele klassische

Spezialitäten, aber auch neuartige Spirituosen. Rückgängig waren 2012 hingegen die Wodka- Importe (–4 %). Gin, eine Spirituose mit Wachol-der, wird seit einigen Jahren vermehrt importiert. Immer wieder können sich bestimmte Spirituosen für eine gewisse Zeit als «Trendalkoholika» auf dem Markt positionieren. Knapp vier Fünftel aller Spirituosenimporte wurden durch rund 70 Betriebe mit Steuerlagerstatus getätigt. Die durch die Betriebe mit Steuerlagerstatus impor-tierten Spirituosen gelangen, unter Steuerausset-zung, direkt ins Steuerlager. Die restlichen Waren-sendungen werden unmittelbar an der Grenze besteuert.

Einfuhr von Spirituosen und alkoholischen Erzeugnissen In Hektoliter reinen Alkohols

2008 2009 2010 2011 2012

Whisky 18 545 17 814 18 770 17 760 18 938

Liköre, Bitter, Aperitif 11 325 11 694 12 658 13 881 14 900

Wodka 13 901 13 683 15 011 16 366 15 695

Rum 6 890 6 922 7 425 7 264 6 646

Alcopops 960 1 030 974 1 136 887

Anisgetränke 3 311 3 380 3 432 2 967 2 795

Cognac 3 004 2 537 2 656 1 852 1 873

Marc, Grappa usw. 3 561 3 632 3 727 4 060 3 540

Gin 3 313 3 864 3 736 3 986 4 107

Anderer Weinbrand 2 990 2 822 2 650 2 860 3 598

Kirsch 2 274 1 511 3 194 1 967 1 744

Zwetschgenwasser 817 654 673 92 654

Tequila 949 1 041 1 152 1 001 733

Calvados 493 569 510 454 355

Kernobstbrand 817 1 263 1 154 1 050 1 064

Übrige Brände 2 585 2 172 2 796 3 448 3 513

Absinth 46 42 38 45 27

Wermut, Weinspezialitäten, Süssweine

7 699 7 360 6 823 6 502 6 101

Andere alkoholhaltige Produkte 934 871 970 971 1 496

Total 84 414 82 861 88 349 87 662 88 666

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Jahresbericht 2012

Export Rund 70 Betriebe exportieren mehr oder weniger regelmässig und zum Teil seit vielen Jahren Spiri-tuosen und alkoholhaltige Lebensmittel in die EU oder in andere Weltregionen. Bei den Spirituosen-exporteuren handelt es sich – wie bei den Spirituo- senimporteuren – mehrheitlich um Betriebe mit Steuerlagerstatus. Sie können ihre Spirituosen un-ter Steueraussetzung exportieren. Wer mit der Al-koholsteuer belastete Produkte (das sind vor allem alkoholhaltige Lebensmittel) exportiert, kann die bereits entrichtete Steuer bei der EAV zurückfor-dern. 2012 konnten trotz des nach wie vor starken Schweizer Frankens insgesamt 11 Prozent mehr Spirituosen und alkoholhaltige Erzeugnisse in Form von Fertigfondues, Marc-Truffes oder Kirschstängeli usw. exportiert werden als im Vor-jahr. Bei den mit Trinksprit hergestellten Produk-ten ist eine Zunahme um 29 Prozent zu verzeich-nen. Trinksprit wird beispielsweise bei der

Herstellung von Himbeergeist, Kräuterbitter oder Likör verwendet und ist auch Bestandteil von Ab-sinth. Schweizer Absinth war im Ausland wieder gefragter als in den drei vorangegangenen Jah-ren. 2012 konnte das Exportvolumen im Vergleich zum Vorjahr sogar mehr als verdoppelt werden. Grösster Abnehmer ist Frankreich, gefolgt von den USA. Nebst den traditionellen inländischen Frucht- und Tresterbränden wie Kirsch, Zwetsch-genwasser, Williamsbrand oder Marc werden in innovativen und experimentierfreudigen Brenne-reien gerne auch Spezialitäten wie Whisky oder Gin hergestellt und mit Erfolg exportiert.Die Schweizer Lebensmittelbranche war 2012 eine gute Abnehmerin einheimischer Spirituosen. Sie verarbeitete für die Herstellung von zum Ex-port bestimmten alkoholhaltigen Schokoladen, Pralinen sowie Fertigfondues grössere Mengen in-ländischer Brände als im Vorjahr (Spezialitäten-brände +49 %, Kernobstbrände +23 %).

Ausfuhr von Spirituosen und alkoholischen Erzeugnissen In Hektoliter reinen Alkohols

2008 2009 2010 2011 2012

Absinth 824 110 81 103 209

Übrige 1 221 1 420 1 307 1 324 1 631

Mit Trinksprit hergestellte Erzeugnisse 2 045 1 530 1 388 1 427 1 840

Kirsch 187 147 155 129 124

Zwetschgen-, Pflaumen- und Mirabellen-brand

75 68 71 85 49

Aprikosenbrand 18 20 17 21 22

Traubentresterbrand 13 15 17 13 8

Übrige 129 56 56 61 108

Spezialitätenbrand 422 306 316 309 311

Williams 404 367 345 307 274

Übrige 84 87 78 118 77

Kernobstbrand 488 454 423 425 351

Spirituosen ausländischer Herkunft 1 192 864 673 638 596

Alcopops 3 2 0 0 5

Total Trinkalkohol 4 150 3 156 2 800 2 799 3 103

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Recht, Markt & Compliance

Marktaufsicht und Prävention Die Organisationseinheit «Alkoholmarkt» umfasst die Bereiche Prävention, Handel und Werbung. 2012 führte sie zahlreiche Treffen mit Vertreterin-nen und Vertretern der Kantone und Gemeinden, der Wirtschaft und der Prävention durch. Dabei wurden zahlreiche Erkenntnisse zu den Ursachen des problematischen Alkoholkonsums und zu möglichen Lösungsansätzen gewonnen, die in den ersten Entwurf für eine Alkoholhandelsver-ordnung eingeflossen sind. In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Ge-sundheit (BAG) nahm die Organisationseinheit «Alkoholmarkt» die Erarbeitung von Leistungs-vereinbarungen mit Präventionsorganisationen über sogenannte Dauerleistungen (z. B. Erarbei-tung von wissenschaftlichen Grundlagen, Ausbil-dung, Beratung) in Angriff und stellte erste Über-legungen zur Erstellung eines Konzepts für die Evaluation des Alkoholhandelsgesetzes an.Ausserdem ist es erklärtes Ziel der EAV, die Zu-sammenarbeit und Koordination mit den Kanto-nen auf dem Gebiet des Alkoholhandels zu ver-stärken: Im Dezember 2012 fand eine erste Sitzung mit den Gewerbepolizeichefs aller Kanto-ne statt. Die Idee einer Informationsplattform zwi-schen dem Bund und den Kantonen und zwi-schen den Kantonen untereinander wurde unter anderem diskutiert. Dieser Dialog soll weiterge-führt werden.

Prävention Beauftragt mit der Regulierung des Alkoholhan-dels, konzentriert sich die EAV in erster Linie auf die strukturelle Seite der Prävention, auf die soge-nannte Verhältnisprävention. Hingegen gehört

Die Abteilung «Recht, Markt & Compliance» (RMC) der EAV ist für den rechtskonformen und einheitlichen Vollzug der Alkoholordnung ver-antwortlich. Zu ihren Aufgaben gehört die Bearbeitung von Rechtset-zungsprojekten und von Beschwerdeverfahren in allen Belangen der Alkoholgesetzgebung. Sie beurteilt Straffälle, die im Zuständigkeits-bereich der EAV liegen, und fordert entgangene Abgaben nach. Im Bereich des Alkoholmarktes sorgt die RMC für die einheitliche Durch-setzung der Werbebeschränkungen des Alkoholgesetzes. Schliesslich setzt die RMC wirksame Massnahmen bei der Prävention von Alkohol-problemen um.

die Verhaltensprävention nicht direkt in den Zu-ständigkeitsbereich der EAV. Die EAV richtet den Fokus also darauf, die Einhaltung der Gesetzes-vorschriften zu kontrollieren und zu verbessern. Gestützt auf das Alkoholgesetz verfolgt sie na-mentlich das Ziel des Jugendschutzes. Bei dieser Aufgabe kommt der EAV ihr besonderes Bezie-hungsnetz zugute. Aufgrund ihrer Besteuerungs- und Regulierungstätigkeit arbeitet die EAV mit Partnern aus dem Gastgewerbe, dem Detailhan-del und der Produktion von alkoholischen Geträn-ken zusammen. Die Präventionstätigkeit der EAV erfolgt hauptsächlich im Rahmen des Nationalen Programms Alkohol 2008–2012 (NPA). Im Mai 2012 beschloss der Bundesrat, das auslaufende NPA 2008–2012 für den Zeitraum 2013–2016 zu erneuern. Im NPA 2013–2016 wurde die Zahl der geplanten Aktivitäten reduziert, um deren Umset-zung zu erleichtern und die Kohärenz des Pro-gramms zu erhöhen. Zur Verstärkung des Jugendschutzes führte die EAV im Berichtsjahr mehrere Projekte durch, die darauf ausgerichtet waren, die Einhaltung der geltenden Gesetzgebung zu gewährleisten und zu verbessern. Zwischen 2010 und 2012 wurden Testkäufe in den 22 Stadien der Swiss Football League (SFL) und der Hockey League durchge-führt. In diesen Jahren konnte die Alkoholver-kaufsrate im Vergleich zur Saison 2009/10 prak-tisch halbiert werden. Ausserdem realisierte die EAV im Jahr 2012 Pilotprojekte mit Alkoholtest-käufen in der Nacht (nach 22 Uhr, in 5 grossen Schweizer Städten) und an 25 Open-Air-Festivals. Die Resultate haben einen dringenden Hand-lungsbedarf beim Jugendschutz ergeben, dies vor allem in der Nacht.

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Jahresbericht 2012

Fachgremium zur Evaluation von Alkoholpräventionsprojekten Um die Transparenz bei der Subventionsvergabe auf nationaler Ebene zu verbessern, schufen das BAG und die EAV im Jahr 2010 ein Gremium für die Auswahl subventionswürdiger Alkoholpräven-tionsprojekte. Im November 2012 wählte das Gremium die Pro-jekte aus, die 2013 subventioniert werden sollen: Elf Gesuche wurden bewilligt und acht abgelehnt.

Koordinationsstelle Handel & Werbung Um Widerhandlungen vorzubeugen, legt die EAV grosses Gewicht auf die Kommunikation und die Beratung. Die «Koordinationsstelle Handel & Werbung» (KHW) ist die Ansprechpartnerin der Spirituosen- und der Werbebranche sowie der Kantone, die mit der Durchsetzung der Handels-bestimmungen betraut sind. Sie leistet so einen wertvollen Beitrag zur Einhaltung der Handels- und der Werbevorschriften im Bereich der ge-brannten Wasser (siehe Tabelle). Im Geschäftsjahr 2012 wurden insgesamt 200 Widerhandlungen gegen die Werbevorschriften festgestellt (es handelte sich vorwiegend um Versprechen einer Vergünstigung, beispielsweise Happy-Hours-An-gebote). Wird – neben dem Versprechen – tat-sächlich eine Vergünstigung gewährt, so muss die

gebüsste Person mit einer zusätzlichen Anzeige an die zuständigen kantonalen Behörden rech-nen. Diese können neben Strafsanktionen auch verwaltungsrechtliche Massnahmen, in schweren Fällen einen Patententzug, anordnen. 2012 fanden zahlreiche Informationsanlässe mit den Alkoholproduzenten und den Werbefachleu-ten statt, um deren Verständnis für die Rechtsvor-schriften in partnerschaftlicher Weise zu verbes-sern.

Strafsachen und Nachforderungen Die EAV als Steuerbehörde kontrolliert die Besteu-erung jener Importprodukte, die der Alkoholge-setzgebung unterstellt sind, sowie die einheimi-sche Produktion von Spirituosen und deren Handel. Aus gesundheitspolitischen Gründen werden Spirituosen relativ hoch besteuert. Es sind deshalb spezifische Kontrollen erforderlich, um Widerhandlungen aufzudecken.Die Mehrzahl der im Jahr 2012 festgestellten Wi-derhandlungen betrifft den Missbrauch der zoll-rechtlichen Abgabefreiheit, der vorliegt, wenn im-portierte unversteuerte Spirituosen im Detailhandel in Verkehr gebracht werden.Festgestellt werden Widerhandlungen anlässlich der Einfuhr, der Revision von Betrieben und Klein-handelsgeschäften sowie bei der Auslagerung von Spirituosen aus Steuerlagern, in denen solche Getränke unter Steueraussetzung aufbewahrt werden. In Zusammenarbeit mit den Kontroll- und Revisionsorganen der EAV sorgt die Organi-sationseinheit «Strafsachen und Nachforderun-gen» von Amtes wegen für die Verfolgung der festgestellten Widerhandlungen.627 Strafurteile wurden in erster und zweiter Ins-tanz gefällt. Die Mehrheit wurde von den Unter-suchungsorganen im abgekürzten Verfahren ab-gewickelt. Gleichzeitig mit den Strafverfahren sind 350 Verfahren zur Nachforderung von Steu-ern oder anderer Abgaben eingeleitet worden. Auf diesem Weg werden Geldforderungen samt Zinsen und Kosten eingefordert, die dem Bund vorenthalten wurden.In zwei Strafverfahren wurde die gerichtliche Be-urteilung am Wohnort der Beschuldigten bean-tragt. Gemäss Verwaltungsstrafrecht überweist

Entwicklung der Anzahl Werbebeurteilungen durch die «Koordinationsstelle Handel & Werbung»

0

100

200

300

400

500

2011 2012

473 488

2010

398

2009

336

2008

230

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die EAV in solchen Fällen das betreffende Dossier an die kantonale Staatsanwaltschaft zuhanden des zuständigen Gerichtes. Der Antrag der EAV gilt vor der kantonalen Justizbehörde als Anklage. Die beiden Strafverfahren waren Ende 2012 noch hängig.Bei den Werbevorschriften betrafen die Verletzun-gen hauptsächlich das Versprechen einer Ver-günstigung (Happy-Hours-Angebote) sowie das Gebot, dass die Werbung für Spirituosen nur An-gaben und Darstellungen enthalten darf, die sich unmittelbar auf das Produkt und dessen Eigen-schaften beziehen.Schliesslich wurden durch die EZV an der Grenze 853 kleinere Verstösse gegen das Alkoholgesetz entdeckt und bestraft. In den meisten Fällen han-delte es sich um die Gefährdung der Abgaben.

Steuerrecht Ethanol und Spirituosen Im Jahr 2012 wurde eine Beschwerde gegen eine Verfügung der EAV beim Bundesverwaltungsge-richt (BVGer) eingereicht. Dabei ging es um die Spirituosenwerbung einer ausländischen Detail-handelskette, die ihre Warenprospekte im grenz-nahen Gebiet an Schweizer Haushalte verteilte. Das Unternehmen wehrte sich dagegen, dass die EAV die Spirituoseninserate in diesen Prospekten den Werbebeschränkungen des schweizerischen Alkoholgesetzes unterstellte. Es machte geltend, seine Spirituosenwerbung unterstehe nicht dem Schweizer Recht, weil es in der Schweiz gar keine Verkaufsgeschäfte betreibe. Um die Gleichbe-handlung des inländischen Spirituosenhandels und der ausländischen Detailhandelskette zu ge-währleisten, entzog die EAV der Beschwerde die

aufschiebende Wirkung. Die gegen diesen Ent-scheid der EAV eingereichte Beschwerde wies das BVGer mit Zwischenverfügung vom 11. Dezem-ber 2012 ab. Die vier aus dem Vorjahr noch hängigen Beschwer-den wurden im Jahr 2012 erledigt. Drei dieser Be-schwerden betrafen die Besteuerung von für Dritte hergestellten Spirituosen in Zusammenhang mit dem Betrieb eines Steuerlagers. Das BVGer ent-schied mit Urteil vom 24. Mai 2012, dass es sich bei den Spirituosen, welche aus Rohstoffen Dritter hergestellt worden waren, um Lohnbrände und so-mit nicht um eigene Produktionen handelte. Die im Lohnbrand erzeugten Spirituosen hätten daher un-verzüglich nach der Produktion zur Besteuerung angemeldet werden müssen. Damit bestätigte das BVGer die Rechtmässigkeit der Verfügungen der EAV zur Nacherhebung der Spirituosensteuer, die mit den Beschwerden angefochten worden waren. Im vierten Beschwerdeverfahren war das Urteil des BVGer vom 8. Juli 2011, wonach ein in Alu-dosen verkaufter Cocktail als Alcopop zu besteu-ern sei, ans Bundesgericht weitergezogen wor-den. Umstritten war dabei insbesondere die Frage, ob das Getränk als «konsumfertige Mi-schung» im Sinne der Alcopop-Definition des Al-koholgesetzes zu betrachten sei. Das Bundesge-richt schloss sich mit Urteil vom 19. Januar 2012 der Auffassung des BVGer an und bejahte diese Frage. Es entschied endgültig, dass das Drinkset, bestehend aus einer Dose mit einer Alkoholmi-schung und einer solchen mit einer Süssgetränke-mischung, als Alcopop einzustufen und folglich mit der dafür vorgesehenen Sondersteuer zu belasten ist.

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Sie werden von der Kasse aufgefordert, die Altersabfrage durchzuführen (Kasse pfeift). Sie glauben, dass die Jugendliche alt genug ist, sind aber nicht sicher.

Was machen Sie jetzt?

Karte 5 Training on the Job (TOJ)

Jugendschutz bei Coop - Wir setzen Massstäbe!Ab 2013 werden die Mitarbeitenden von Coop einmal jährlich zum Thema Jugendschutz ausgebildet. Neue Mitarbeitende werden in der Probezeit geschult. Als Grundlage dient das Ausbildungsmodul «Jugendschutz bei Coop». (www.coop.ch)

Die Rechtsgrundlage für den Jugendschutz befindet sich in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständever-ordnung (LGV) und im Alkoholgesetz (AlkG). Es gelten folgende Beschränkungen und Vorschriften:

– Verbot der Abgabe von alkoholischen Getränken an unter 16-Jährige;

– Verbot der Abgabe von gebrannten Wassern an unter 18-Jährige;

– alkoholische Getränke müssen deutlich von alkohol-freien Getränken unterscheidbar sein;

– am Verkaufspunkt ist ein gut sichtbares und lesbares Schild anzubringen, das klar auf die Abgabebeschrän-kung hinweist;

– Verbot einer spezifisch an Kinder und Jugendliche gerichteten Werbung für alkoholische Getränke.

Die Totalrevision des Alkoholgesetzes bekräftigt die Jugendschutzvorschriften. Das geplante Alkoholhandels-gesetz soll insbesondere eine Rechtsgrundlage für Test-käufe schaffen, die Weitergabe von Alkohol zwecks

Umgehung der gesetzlichen Mindestalter verbieten und vorschreiben, dass mindestens drei alkoholfreie Geträn-ke, die billiger sind als das günstigste alkoholische Ge-tränk, im Angebot sein müssen («Sirup-Artikel»). Die bundesweiten Regelungen werden ausserdem durch zahlreiche kantonale Gesetzesbestimmungen ergänzt.

Neben den gesetzlichen Regelungen gibt es unzählige Initiativen von Bund, Kantonen, Gemeinden, Organisati-onen für Suchtprävention, Wirtschaftsverbänden, Ver-kaufsstellen, Alkoholproduzenten und Privaten. Das An-gebot ist breit gefächert und reicht von Konzepten über Apps und «Bändeli» für Eingangs- und Ausschankkon-trollen bis zu Jugendschutzlabels. Alle Initiativen verfol-gen ein gemeinsames Ziel: Der Jugendschutz soll nicht toter Buchstabe bleiben, sondern in der Praxis effizient umgesetzt werden.

Diese Sonderbeilage enthält eine nicht abschliessende Auswahl von Aktivitäten rund um den Jugendschutz aus allen Landesgegenden der Schweiz.

Jugendschutz: von der Theorie zur Praxis

Sonderbeilage

Alkohol hat viele Gesichter. Er gehört zu unserer Kultur, birgt jedoch auch gesundheitliche Risiken. Vor allem für die Jugend. Kinder und Jugendliche reagieren besonders sensibel auf Alkohol. Wird dieser zu früh im Leben und in zu grossen Mengen konsu-miert, dann kann er die körperliche Entwicklung und die Entwick-lung des Gehirns beeinträchtigen.

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Hinweisschilder

Die Abgabe alkoholischer Getränke an unter 16-Jährige resp. unter 18-Jährige ist gesetzlich verboten. Die GastroSuisse-Jugendschutzkampagne wird mitgetragen von der Eidgenössischen Alkoholverwaltung.

Ich trage Verantwortung!

Ich zeigemeinen Ausweis!

SPIRITUOSEN

APERITIFS

ALCOPOPS

COCKTAILSAB 18WEIN, BIER

APFELWEIN

AB 16

Im Rahmen des Nationalen Programms Alkohol haben GastroSuisse und die EAV im Jahr 2011 neue Jugendschutzplakate entworfen. Die Plakate fordern Jugendliche auf, ihren Ausweis unaufgefordert vorzuweisen. (www.eav.admin.ch, www.gastrosuisse.ch)

VORNAME*

NAME*

10 10 96

C01234500

Bier WeinApfelwein

SpirituosenAlcopopsCocktails

Die Abgabe alkoholischer Getränke an unter 16-Jährige resp. unter 18-Jährige ist gesetzlich verboten.

Die GastroSuisse-Jugendschutzkampagne wird mitgetragen von der Eidgenössischen Alkoholverwaltung.

Glasklar,ich zeige meinen Ausweis

preflight_jugendschutz_eav.indd 1 01.09.11 14:50

Die LGV verpflichtet Verkaufsstellen, gut sichtbare Schilder anzubringen, aus denen klar und deutlich das Verbot der Alkohol-abgabe an Kinder und Jugendliche hervorgeht.

Das Personal darf einen Ausweis mit Altersangabe verlangen.

unter

18 Keine Abgabe von Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18 jährige

unter

16 Keine Abgabe von Wein, Bier und Apfelweinan unter 16 jährige

Plakat_Suchtpraevention.qxd 10.3.2006 16:31 Uhr Seite 1

In Luzern wirbt ein «cooles Kid» für die Einhaltung der gesetzlichen Mindestalter. (www.luegsch.net)

Das Plakat von Sucht Schweiz bleibt eines der weitverbreitetsten. (www.suchtschweiz.ch)

Das Personal darf einen Ausweis verlangen.Zur Verfügung gestellt von:

Für den Jugendschutz: Das Gesetz verbietet den Verkauf von

Wein, Bier und Apfelwein an unter 16 - Jährige

Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18 - Jährige

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Hinweisschilder Labels und Chartas

Im Tessin gelten strengere Vorschriften: Dort gilt das gesetzlich festgelegte Mindestalter von 18 Jahren für alle alkoholischen Getränke. (www.ti.ch/dss, www.radixsvizzeraitaliana.ch, www.gastroticino.ch)

Bei unsnur so!

Zum Schutz unserer Jugend – Ihr Tankstellen-Shop

BierWeinZigarettenTabakwaren

AlcopopsSpirituosen

16ab

18ab

D1

flyer_D1:Alkohol 3.6.2013 14:18 Uhr Seite 1

Alkohol und Tabak bilden auf den Plakaten oft ein Gespann. (www.erdoel-vereinigung.ch)

Zahlreiche Verkaufsstellen und Veranstalter verpflichten sich frei-willig zur Einhaltung von Jugendschutzvorschriften, die strenger sind als die Gesetzesbestimmungen. Eine solche Verpflichtung erfolgt oft im Rahmen einer Partnerschaft mit Organisationen der Suchtprä-vention und/oder staatlichen Behörden.

Das Jugendschutzlabel kennzeichnet jene Detailhan-delsfirmen und Verkaufsstellen, die sich freiwillig be-stimmte Regeln für den Alkoholverkauf auferlegen (z. B. kein Verkauf an unter 18-Jährige) und das Ver-kaufspersonal für den Jugendschutz sensibilisieren. Eine unabhängige Zertifizierungsstelle überprüft, ob die gestellten Anforderungen im Detailhandelsbetrieb erfüllt sind. (www.jugendschutzlabel.ch)

Im Wallis wird das Label Fiesta an Veranstaltungen verliehen, die sich explizit dazu bekennen, die Erhält-lichkeit von alkoholischen Getränken für unter 16-Jährige einzuschränken. (www.labelfiesta.ch)

Entwickelt von interdisziplinären Fachleuten und ver-schiedenen Veranstaltern, unterstützt die Charta Festi-Plus das Umsetzen von vier grundlegenden Massnah-men bei öffentlichen Veranstaltungen: Einhaltung der geltenden Gesetze, Strategie für ein koordiniertes Vor-gehen, Sensibilisierung der Barbetreiber und Vorkehrun-gen für eine sichere Heimkehr. (www.festiplus.ch)

Im Kanton Waadt erhalten Feste, deren Veranstalter eine 9-Punkte-Charta unterzeichnet haben, ein spezi-elles Logo. Hinter diesem Konzept stehen das Blaue Kreuz, die Landjugend, Diageo sowie die Waadtländer Kantonspolizei. (www.raidblue.ch)

Alkohol ist für Jugendliche in allen Coop-Verkaufsstellen und -Pronto-Shops seit 2008 schweizweit generell erst ab 18 Jahren erhältlich. An den Kassen wird akustisch und visuell auf die Kontrolle des Alters hingewiesen. (www.coop.ch)

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Gute Absichten genügen nicht, wenn es um die Einhaltung von Jugendschutzvorschriften geht. Es braucht auch eine gute Organisation und eine gewisse Methodik. Dafür gibt es ein ganzes Arsenal an Hilfsmitteln, von der Checkliste bis zum Coaching vor Ort.

Unterstützung für Veranstalter und Verkaufspersonal

Jahrgangs- und Alterstabelle, Age Calculator und sonstige «Spickzettel» helfen dem Verkaufspersonal, schnell und einfach zu kontrollieren, ob je-mand Alkohol bestellen darf und welche Getränke ausgeschenkt werden dürfen. (z. B. www.luegsch.net, www.zepra.info, www.jugendschutzaargau.ch, www.sucht-wallis.ch)

Alkoholabgabe an Jugendliche

Informationen für Lernende im Detailhandel und im Gastgewerbe

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Schweizerische EidgenossenschaftConfédération suisseConfederazione SvizzeraConfederaziun svizra

Eidgenössische Alkoholverwaltung EAVRégie fédérale des alcools RFARegìa federale degli alcool RFAThe Swiss Alcohol Board SAB

Das vorliegende Dokument wurde unter Federführung derEidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) in enger Zusammen-arbeit mit der Bell AG, der Erdöl-Vereinigung, GastroSuisse, hotelleriesuisse, der Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz, Spiritsuisse, dem Verband Schweizer Getränkegrossis-ten und dem Verein Safer Clubbing erarbeitet.

Consegna di bevande alcoliche ad adolescenti

Informazioni per i collaboratori nel commercio al dettaglio e negli esercizi pubblici

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Schweizerische Eidgenossenschaft

Confédération suisse

Confederazione Svizzera

Confederaziun svizra

Eidgenössische Alkoholverwaltung EAV

Régie fédérale des alcools RFA

Regìa federale degli alcool RFA

The Swiss Alcohol Board SAB

Schweizerische Eidgenossenschaft

Confédération suisse

Confederazione Svizzera

Confederaziun svizra

Eidgenössische Alkoholverwaltung EAV

Régie fédérale des alcools RFA

Regìa federale degli alcool RFA

The Swiss Alcohol Board SAB

Il presente opuscolo è stato redatto sotto l’egida della Regìa

federale degli alcool (RFA) in stretta collaborazione con

l’Associazione Safer Clubbing, l’Associazione Svizzera distribu-

tori di bibite, Bell SA, la Comunità d’interessi commercio al

dettaglio svizzera, GastroSuisse, hotelleriesuisse, Spiritsuisse e

l’Unione Petrolifera.

Remise d’alcool aux jeunes

Informations destinées aux responsables de gestion dans le commerce de détail ou dans l’hôtellerie et la restauration

2

Schweizerische EidgenossenschaftConfédération suisseConfederazione SvizzeraConfederaziun svizra

Eidgenössische Alkoholverwaltung EAVRégie fédérale des alcools RFARegìa federale degli alcool RFAThe Swiss Alcohol Board SAB

Schweizerische EidgenossenschaftConfédération suisseConfederazione SvizzeraConfederaziun svizra

Eidgenössische Alkoholverwaltung EAVRégie fédérale des alcools RFARegìa federale degli alcool RFAThe Swiss Alcohol Board SAB

Le présent document a été élaboré sous la houlette de la Régie fédérale des alcools (RFA), en étroite collaboration avec l’Association Safer Clubbing, l’Association Suisse des distributeurs de Boissons, Bell AG, la Communauté d’intérêt du commerce de détail suisse, GastroSuisse, hotelleriesuisse, Spiritsuisse et l’Union Pétrolière.

Alkoholabgabe an Jugendliche

Rechtliche Grundlagen

und Hintergründe

1

Das vorliegende Dokument wurde unter Federführung der

Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) in enger Zusammen-

arbeit mit der Bell AG, der Erdöl-Vereinigung, GastroSuisse,

hotelleriesuisse, der Interessengemeinschaft Detailhandel

Schweiz, Spiritsuisse, dem Verband Schweizer Getränkegrossis-

ten und dem Verein Safer Clubbing erarbeitet.

Schweizerische Eidgenossenschaft

Confédération suisse

Confederazione Svizzera

Confederaziun svizra

Eidgenössische Alkoholverwaltung EAV

Régie fédérale des alcools RFA

Regìa federale degli alcool RFA

The Swiss Alcohol Board SAB

Module zur Alkoholabgabe an JugendlicheModules concernant la remise d’alcool aux jeunesModuli sulla consegna di bevande alcoliche ad adolescenti

Eidgenössische Alkoholverwaltung EAVRégie fédérale des alcools RFARegìa federale degli alcool RFAThe Swiss Alcohol Board SAB

Schweizerische EidgenossenschaftConfédération suisseConfederazione SvizzeraConfederaziun svizra

Praktische Hilfsmittel abgeben genügt nicht. Zwingend ist auch die Ausbil-dung des Verkaufspersonals. Mehrere Institutionen haben entsprechende Unterlagen ausgearbeitet. (z. B. www.eav.admin.ch, www.reper-fr.ch, www.addictionsuisse.ch)

Die Alterseinteilung mittels verschiedenfarbiger Kontrollbänder, die gleichzeitig den Eintritts-Stempel ersetzen, entlastet das Servicepersonal. (z. B. www.raidblue.ch)

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Aktualisierung der Alterskontrollscheibe für das Kalenderjahr 2013

Bitte drucken Sie diese Datei auf ein

A4-Blatt und schneiden Sie die Jahres-

zahlen entsprechend der gestrichelten

Linien aus. Anschließend kleben Sie

diese auf die Alterskontrollscheibe.

19971995Gü

ltig

im 20

13 21. 06.

Nun haben Sie für das Jahr 2013 die

richtigen Daten im Blick und können

das Alter von Jugendlichen kontrollie-

ren und bei der Abgabe von Tabakwa-

ren oder alkoholhaltigen Getränken

die Jugendschutzbestimmungen ver-

antwortlich einhalten. Sie können die

Alterskontrollscheibe jederzeit bei der

Fachstelle Jugendschutz neu bestellen.

Dort erhalten Sie auch entsprechende

Aufkleber für die Jahreszahlen.

Kanton St.GallenAmt für Gesundheitsvorsorge

Fachstelle Jugendschutz Unterstrasse 22 | 9001 St. GallenTel. 058 229 87 86 | Fax 058 229 11 [email protected] | www.jugendschutz.sg.ch

2013

Bist du alt genug?Geburtstag

2001200019991998

NO!1997 ab morgen

Kein AlkoholKeine Tabakwaren

1997 bis heute199616 +1995 ab morgen

Bier, Wein, MostKeine Spirituosen

1995 bis heute199419931992

18 +1991

Freie Wahl

Wein

Wein

Wein

Bier

Bier

Bier

SpirituosenAlcopops

SpirituosenAlcopops

SpirituosenAlcopops

16+

18+Alcopops

an unter 18-JährigeAperitifs Spirituosen

Für den Jugendschutz!

Alt genug?

1997 1998 1999

1995 19961997 ab Geburtsdatum

1993 19941995 ab Geburtsdatum

Tabelle gültig für das Jahr 2013 www.sucht-wallis.ch

NEIN!

Page 23: Eidgenössische Alkoholverwaltung - Federal Council...per 1. Januar 2012 von der EAV ins Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) transferiert. Neben dem Personal in der Zentralverwaltung

JUGENDSCHUTZVERANSTALTEN

Fakten, Tipps und Wissenswertes rund um den Jugendschutz für

VERANSTALTERINNEN UND VERANSTALTER

Umfassende Konzepte und Leitfäden unterstützen die Veranstalter vor, während und nach der Veranstaltung. (z. B. www.jugendschutzbern.ch, www.alkoholinjugendorganisationen.ch, www.zepra.info, www.labelfiesta.ch)

«CheckPoint» Jugendschutz – ein Angebot der Kantone AR, GR, SG und TG

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Sind die CheckPoint-Plakate gut sichtbar aufgehängt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Ist die Taschen-Kontrolle organisiert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Sind wichtige Telefonnummern öV/ Taxi am Eingang aufgehängt?. . . . .

Die Durchführung von Happy Hours ist nicht gestattet. . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Sind die Spezialaktionen bekannt gemacht worden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Es gilt die Regel: Wer arbeitet, trinkt keinen Alkohol! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Sind die Schilder CheckPoint-Jugendschutzmaterialien aufgehängt? .

Sind die drei Getränke ohne Alkohol bestimmt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Wurde genügend Bar- und Service-Personal aufgeboten?. . . . . . . . . . . . . . . .

Ist die Schulung des Servicepersonals durchgeführt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Werden attraktive, alkoholfreie Drinks im Barsortiment angeb0ten? . .

Ist die verantwortliche Person benannt?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Werden Anti-Langeweile-Massnahmen angeboten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Unsere Angebote für Sie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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rechtliche grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Ist der Sicherheitsdienst organisiert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Sind die Verkehrskadetten organisiert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Ist der Sanitätsdienst organisiert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Ist die Alterslimite festgelegt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Ist genügend Personal aufgeboten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Ist die Personalschulung geplant, organisiert und durchgeführt? . . . . . . . .

Sind die CheckPoint-Jugendschutzmaterialien frühzeitig bestellt? . . . . . .

Ist der Shuttle-Bus zum Bahnhof organisiert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Ist die Polizei informiert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Es gilt die Regel: Wer arbeitet, trinkt keinen Alkohol! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Ist das Personal über die Jugendschutzbestimmungen informiert? . . . .

Sind Ausweis- und Alterskontrollen organisiert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Wird die Alterseinteilung mit farbigen Eintrittsbändern gemacht? . . . . .

check liste

Vor der Veranstaltung

Gute Gründe für die Alkoholprävention an veranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Am Eingang

hinweis XBitte checken und ankreuzen!

An der Bar

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Rund um die Veranstaltung

adressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

inhaltsverzeichnis

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«CheckPoint» Jugendschutz – ein Angebot der Kantone AR, GR, SG und TG

Gesetzestexte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14-18

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Die Jugend lässt sich am besten im Rahmen ihrer Aktivitäten, namentlich an sportlichen Freizeitanlässen und im Ausgang, erreichen und sensibilisieren.

Gezielte Projekte

«cool and clean» richtet sich an Sport-vereine, Kader von Sportverbänden und Swiss-Olympic-Label-Schulen. «cool» steht für die Commitments «Ziele erreichen», «an die Spitze wollen» und Fairplay, «clean» bezieht sich auf Doping, Verzicht auf Tabak und Canna-bis und massvollen Alkoholkonsum. (www.coolandclean.ch)

Sauber und fair – mit «cool and clean»!

DRINK WITH RESPECT

Die gesetzlichen Regelungen zumJugendschutz

Die «cool and clean» Commitments1. Ich will meine Ziele erreichen!

Ich will an die Spitze!2. Ich verhalte mich fair!3. Ich leiste ohne Doping!4. Ich verzichte auf Tabak und Cannabis

und trinke Alkohol*, wenn überhaupt,verantwortungsbewusst!

5. Ich …! Wir …! (individuelles Commitment)

* Ich brauche für gute Erlebnisse keinerlei Sucht-mittel, die meine Gesundheit gefährden undmeine Wahrnehmung oder mein Verhaltenbeeinflussen.

Das Gesetz verbietet den Verkauf von Wein, Bier und

Apfelwein an unter 16-Jährige und von Spirituosen,

Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige.

Es ist ein Ziel des Jugendschutzes, den Einstieg in den

Alkoholkonsum möglichst lange hinauszuzögern und

einen regelmässigen Konsum zu verhindern. Die

gesetzlichen Regelungen dienen direkt dem Schutz

von Kindern und Jugendlichen. Sie sollen auch ein

Signal an die Erwachsenen sein, vor allem im Umfeld

von Jugendlichen verantwortungsvoll mit Alkohol

umzugehen. Der Schutz durch Gesetze wirkt jedoch

nur, wenn diese auch durchgesetzt werden.

Jugendliche reagieren besonders empfindlich auf

Alkohol, und ihre Gesundheit wird durch Alkoholkon-

sum stärker gefährdet als jene von Erwachsenen. Die

Leber ist bei Jugendlichen noch nicht ausgereift und

kann Alkohol weniger gut abbauen. Schon eine relativ

kleine Alkoholmenge kann eine Vergiftung bewirken.

Deshalb gibt es spezielle gesetzliche Regelungen zum

Jugendschutz. Das Alkoholgesetz, das Lebensmittel-

gesetz, die Lebensmittelverordnung und das Straf-

gesetzbuch enthalten Artikel zum Schutz der Jugend-

lichen.

Warum Jugendschutz notwendig ist

Es gibt gute Gründe, die Gesetze zum Jugendschutz einzuhalten. Achtet ein Verein darauf,trägt er viel zu einer starken Jugend bei.

Im Spiel «After Party» schlüpfen die Spielerinnen und Spieler in die Rolle des angetrunkenen Partygängers, der zu Fuss oder mit dem Fahrrad auf dem Weg nach Hause ist. Geschicklichkeit ist gefragt, denn die Steuerung wird mit steigendem Alkoholpegel erschwert. Belohnt wird, wer die Fragen richtig beantwortet und möglichst unversehrt nach Hause kommt. (www.game-afterparty.ch)

An der mobilen alkoholfreien Blue Cocktail Bar wird den Jugendlichen eine lustvolle Alternative zum Alkohol-konsum geboten. (www.bluecocktailbar.ch)

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Gezielte Projekte

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Im Rahmen des Projekts «Be my angel tonight» erhalten Jugendliche, die sich bereit erklären, während einer Party nüchtern zu bleiben und ihre Kolleginnen und Kollegen nach Partyende sicher nach Hause zu bringen, den ganzen Abend gratis nicht-alkoholische Getränke. Auf der mit den Social Webs verbundenen Webseite kann man mit dem Promillometer online seinen Alkoholgehalt im Blut berechnen. (www.bemyangel.ch)

Das Beratungsprogramm «MassVoll» bietet Jugendlichen die Möglichkeit, mit professioneller Begleitung ihren Alkoholkonsum zu reduzieren oder ganz mit Trinken aufzuhören. (www.contactnetz.ch)

Alkohol spielt im Nachtleben eine wichtige Rolle. Mit einem speziellen Plakat sollen Clubgäste angeregt werden, über ihre individuellen Grenzen im Umgang mit Alkohol nachzudenken. (www.safer-clubbing.ch)

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Das Nationale Programm Alkohol (NPA)«Wer alkoholische Getränke trinkt, tut dies, ohne sich selber und anderen Schaden zuzufügen» – dieser Vision entsprechend engagiert sich eine breit vernetzte Allianz im Auftrag des Bundesrates seit 2008 für die Prävention von Alkoholmissbrauch. Die Stärkung des Jugendschutzes zählt zu den drei strategischen Schwerpunkten des NPA für die Jahre 2013–2016. Für weitere Informationen: www.alkohol.bag.admin.ch

Informationen für Jugendliche und ihr Umfeld

Die Website www.alcotool.ch beinhaltet einen Selbsttest und ein Trinktagebuch und fasst Zahlen und Fakten zum Alkoholkonsum für ein jugendliches Publikum knapp und prägnant zusammen. (www.alcotool.ch)

Wenn Jugendliche sich schnell und einfach informieren können, verstehen sie besser, was Alkohol ist, wie er wirkt und in welchen Mengen er konsumiert werden sollte. Auf Hilfsmittel angewiesen sind aber auch Eltern und Schule; sie sind zwar direkt mit dem Alkoholproblem konfrontiert, wissen jedoch oft nicht, wie sie damit umgehen sollen.

feel-ok.ch setzt wissenschaft-lich fundiert und jugendgerecht die neuen Medien (wie z. B. Youtube-Filme) ein. Jugendliche sollen dabei unter-stützt werden, ihren Lebensstil aktiv und bewusst gesund-heitsfördernd zu gestalten. (www.feel-ok.ch)

Suchtprävention ist dann erfolgreich, wenn sie früh und im Alltag ansetzt. Familie und Schule spielen dabei eine zentrale Rolle. (www.suchtpraevention-zh.ch)

Der Suchtmittelkonsum von Jugendlichen wird oft unterschätzt. Die Broschüre «Alles klar?» fasst einige Ergebnisse der Schweizer HBSC-Studie (Health Behaviour of School-Aged Children) zusammen. Für Lehrpersonen stehen Unterrichtsvorschläge zum Download bereit. (www.suchtschweiz.ch)

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Jahresbericht 2012

Alcosuisse

Als Profitcenter ist Alcosuisse seit 1998 eine weitgehend unabhängige Organisationseinheit der EAV. Alcosuisse stellt die Ethanolversorgung in der Schweiz sicher. Kompetenzen und Ziele werden im Rahmen von Leistungsvereinbarungen und des Globalbudgets festgelegt. Die Be-triebsführung richtet sich nach privatwirtschaftlichen Prinzipien.

Alcosuisse beschäftigt 34 Personen: Sechzehn sind am Hauptsitz in Bern tätig, je neun in den Be-trieben Delsberg (JU) und Schachen (LU). Dort werden die von der Lebensmittel-, der chemi-schen, der pharmazeutischen und der Kosmetik-industrie benötigten Ethanolqualitäten zusam-mengestellt. Der Grossteil des verkauften Ethanols ist denaturiert und damit dem Trinksprit-markt entzogen. Der zum Konsum bestimmte Al-kohol wird mit der Spirituosensteuer von 29 Fran-ken pro Liter reinen Alkohols belastet.

Ethanoleinkauf Nach dem starken Anstieg der Ethanolpreise im Jahr 2011 stagnierten die Preise auf dem Welt-markt im Jahr 2012 weitgehend auf einem hohen

Niveau. Dabei neutralisierten sich zwei gegenläu-fige Tendenzen: Einerseits wirkten sich insbeson-dere die «Jahrhundertdürre» in den USA, einem der wichtigsten Ethanolproduktionsländer, sowie die weiter steigende Nachfrage nach Ethanol zu Treibstoffzwecken preistreibend aus. Andererseits wirkten die schwächelnde Konjunktur in der EU und auch in den USA sowie gute Ernteergebnisse in den meisten EU-Ländern und auch in Pakistan preismildernd.Alcosuisse verschob das Gewicht ihrer weltweiten Einkaufstätigkeiten im Jahr 2012 zunehmend weg von den USA und teilweise auch von Brasilien hin zu Pakistan, zur EU und neu auch zur Ukraine.

Ethanolverkauf Trotz angespannter Wirtschaftslage und unsiche-rer Konjunkturaussichten zeigen sich in den Ab-satzzahlen 2012 keine negativen Tendenzen. Das Verkaufsvolumen (inkl. Denaturierstoffe) war mit 38 511 Tonnen praktisch identisch mit jenem im Vorjahr (38 550 Tonnen). Alcosuisse musste per Mitte 2012 die Ethanolpreise um rund 10 Prozent anheben – u. a. wegen der USD-Kursentwicklung über die Sommermonate. Wie der Langzeitver-gleich (siehe Grafik auf der nächsten Seite) zeigt, ist die Preisentwicklung von Alcosuisse gegenüber der Preisentwicklung des Weltmarktes jedoch weiterhin positiv.

Absatzvolumen von Ethanol

In Tonnen

30 000

35 000

40 000

45 000

2008 2009 2010 2011 2012

Biotreibstoff

Ethanol

Informationen für Jugendliche und ihr Umfeld

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Juni 2013 | www.eav.admin.chJuni 2013 | www.eav.admin.ch

Neuerungen Personelle ÄnderungenDer langjährige Direktor von Alcosuisse, Pierre Schaller, ging 2012 in Pension. Per 1. Juni 2012 übernahm Florian Krebs, der das operative Ge-schäft bereits seit 2010 leitet, die Führung von Alcosuisse. Dank dieser geplanten Stabsübergabe konnte eine optimale Fortsetzung sowohl des operativen Geschäfts als auch der Vorbereitungs-arbeiten in Zusammenhang mit der Privatisierung von Alcosuisse gewährleistet werden.Nach dem Ausscheiden von Pierre Schaller wur-den 2012 im Hinblick auf die Verselbstständigung von Alcosuisse drei neue Mitarbeitende in den Bereichen IT, Finanzen und Personal – deren Funk-tionen Alcosuisse künftig eigenständig erbringen soll – eingestellt.

BetriebeIm Betrieb Delsberg wurden sämtliche manuellen Pumpen automatisiert und in die Steuerung des Betriebes integriert. Die Automatisierung erlaubt eine effizientere und weniger fehleranfällige Ein- und Auslagerung des Ethanols. Gleichzeitig sa-nierte Alcosuisse die Tankbassins. Es wurde eine neue, speziell auf Ethanol zugeschnittene Ober-flächenbehandlung gewählt. Im Bereich der Arbeitssicherheit wurde 2012 auch im Betrieb Delsberg eine wichtige Sicherheitslücke geschlossen, nachdem dies im Betrieb Schachen bereits 2011 der Fall gewesen war: Nun erfolgt das Besteigen der Kesselwagen an beiden Stand-orten über neu installierte Laufstege, die dank ei-nes eigens entwickelten Systems mit einem Lauf-wagen den Mitarbeitenden maximale Sicherheit bieten.

31.12.2009 30.6.2010 31.12.2010 30.6.2011 31.12.2011 30.6.2012 31.12.2012

70

80

90

100

110

120

130

Index. Marktpreis – Vergleich Alcosuisse/ICIS (EUR–CHF)

Indexierter Marktpreis ICIS (EUR) Indexierter Marktpreis ICIS (CHF) Indexierter Verkaufspreis AS (CHF)

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Jahresbericht 2012

Anstehende Privatisierung Im Rahmen der Totalrevision des Alkoholgesetzes sind die Liberalisierung des Schweizer Ethanol-marktes sowie die Privatisierung von Alcosuisse vorgesehen. Im Frühjahr 2012 verabschiedete der Bundesrat die Verkaufsstrategie, welche vorsieht, das Profitcenter in einem ersten Schritt in eine Ak-tiengesellschaft zu überführen und diese dann in einem zweiten Schritt zu veräussern. Auf operativer Ebene bedeutet dieser Entscheid, dass Alcosuisse betrieblich von der EAV losgelöst werden soll. Insbesondere in den Querschnitts-funktionen und in der IT stehen umfangreiche Ablösungsprojekte an. Das bestehende IT-System beruht zu grossen Teilen auf einer Eigenentwick-

lung der EAV und könnte von der künftigen alco-suisse ag nicht mehr weitergeführt werden. Durch die Einführung eines ERP-Sytems (Enterprise-Re-source-Planning) zur Steuerung der Geschäftspro-zesse soll Alcosuisse einerseits im IT-Bereich aus der EAV losgelöst werden; andererseits werden sämtliche neuen Funktionen, die Alcosuisse zu-künftig eigenständig erbringen muss, auf der IT-Ebene abgebildet.Bei der rechtlichen Umwandlung von Alcosuisse in eine Aktiengesellschaft sowie beim eigentli-chen Verkaufsprozess ist die EAV federführend (Projekt Sirius). Die EAV wird in diesem Prozess von der Beratungsfirma Ernst & Young unter-stützt.

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Juni 2013 | www.eav.admin.ch

Medienmitteilungen und Publikationen

Medienmitteilungen

27. Januar: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes – Der Bundesrat unterbreitet den eidgenössischen Räten zwei Gesetzesentwürfe: Entwurf des Spirituosen-steuergesetzes und Entwurf des Alkoholhandelsge-setzes. Parallel zur Liberalisierung des Ethanol- und Spirituosenmarktes wird der Schutz der Jugend ver-stärkt und ein «Nachtregime» für den Alkoholver-kauf eingeführt. Die EAV wird in die EZV integriert und wird für die Umsetzung der beiden neuen Ge-setze zuständig sein.

7. Februar: Mit Ethanol dem Winter trotzen – Ethanol hat zahlreiche chemische und physikalische Eigenschaften. Es kann deshalb in der Industrie auf vielfältige Weise eingesetzt werden. Im Winter dient Ethanol insbesondere dazu, Grippemittel herzustel-len, Fondues warm zu halten oder auch Flugpisten zu enteisen. Im Jahr 2011 hat Alcosuisse, das Profit-center der EAV, die Schweizer Wirtschaft mit beina-he 38 000 Tonnen Ethanol beliefert.

10. Februar: Inlandspirituosen gegenüber Importen rückläufig – Nach einer vorübergehen-den Erholung 2010 haben die inländischen Spirituo-sen gegenüber den importierten Konkurrenzpro-dukten erneut an Terrain verloren. Der Marktanteil der inländischen Produktion beträgt nur noch 13 Prozent. Der Pro-Kopf-Konsum von Spirituosen liegt stabil bei 1,6 Liter reinen Alkohols. Die Ethanol-verkäufe an den Pharma-, Chemie- und Industrie-sektor bleiben auf hohem Niveau.

25. April: Alcosuisse: Bundesrat konkretisiert Verkaufsstrategie – Die Privatisierung von Alco-suisse wird in zwei Etappen erfolgen. Die Privatisie-rung von Alcosuisse erfordert umfangreiche Vorbe-reitungsarbeiten, die den Beschlüssen des Parlamentes jedoch in keiner Weise vorgreifen.

Im Jahr 2012 wurden acht Medienmitteilungen über die Totalrevision des Alkoholgesetzes und über die Tätigkeiten der EAV veröffentlicht. Neben dem «Jahresbericht 2011» der EAV erschienen 2012 zwei neue Ausgaben des EAV-Magazins «C2H5OH – Alkohol und Politik» sowie vier weitere EAV-Publikationen.

21. Juni: Alkoholtestkäufe: vermehrt einge-setzt trotz umstrittener Rechtslage – 2011 sind in der Schweiz 5518 Alkoholtestkäufe durchgeführt worden (+12 %). Praktisch alle Kantone setzen in-zwischen auf das wirksame Instrument, um die Ein-haltung des Verbots des Alkoholverkaufs an unter 16- und unter 18-Jährige zu verbessern.

10. Juli: EAV überträgt Brennapparatesamm-lung dem Kanton Jura – Der Kanton Jura und die EAV haben eine Vereinbarung zur Erschliessung der Brennapparatesammlung unterzeichnet. Die Verein-barung ist die erste Etappe auf dem Weg zu einem Schweizerischen Brennereimuseum im Jura.

26. Juli: Alkohol in Zahlen: Der Alkoholkonsum in der Schweiz ist stabil – 2011 lag der Alkohol-konsum in der Schweiz, alle alkoholischen Getränke zusammengenommen, bei 8,5 Liter reinen Alkohols (pro Kopf). Nach drei leicht rückläufigen Jahren hat er sich somit stabilisiert. Unveränderte Berechnungs-methoden ermöglichen Vergleiche über die 125 Jahre Tätigkeit der EAV. Im Jahr 1900 trank der Durchschnittsschweizer 17 Liter reinen Alkohols.

14. Dezember: Fritz Etter wird neuer Direktor der EAV – Der Bundesrat hat Fritz Etter zum neuen Direktor der EAV ernannt. Er ersetzt an der Spitze der EAV Alexandre Schmidt, von dessen Rücktritt der Bundesrat unter Verdankung der geleisteten Dienste Kenntnis genommen hat.

April 2012 | www.eav.admin.ch

Das Magazin der EAV

Alkohol und PolitikBotschaft zur Totalrevision

des Alkoholgesetzes

Die wichtigsten Neuerungen

im Überblick

Im Gespräch

Bundespräsidentin Eveline

Widmer-Schlumpf

Alkoholwerbung und

-handel im Internet

E-Herausforderungen für

die Alkoholgesetzgebung

Schachen und Delsberg

Die betriebsamen Betriebe

von Alcosuisse

Alkoholtestkäufe

Rechtlich umstrittene

Erfolgsgeschichte

125 Jahre EAV

Sonderbeilage zum

Jubiläumsjahr 2012

Oktober 2012 | www.eav.admin.ch

Das Magazin der EAV

Alkohol und PolitikTotalrevision des

Alkoholgesetzes

Beginn der

parlamentarischen Phase

Im Gespräch

Christophe Darbellay,

Nationalrat

Alkoholmarkt

Alkoholwerbung bei

unseren Nachbarn

Ethanol

Konservierung von

Tieren

Alcosuisse

Stabsübergabe von Pierre

Schaller an Florian Krebs

125 Jahre EAV

«Facelifting für den ältesten

Mitarbeiter der EAV» und

andere Jubiläumshighlights

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Jahresbericht 2012

Publikationen

«C2H5OH – Alkohol und Politik» Mit ihrem Magazin informiert die EAV zweimal jähr-lich über ihre Aktivitäten. Themen der Aprilausgabe waren unter anderem die vom Bundesrat verab-schiedete Totalrevision des Alkoholgesetzes und die Reaktionen darauf sowie ein Interview mit Bundes-präsidentin Eveline Widmer-Schlumpf zum neuen Alkoholgesetz. Im Oktober 2012 beleuchtete das Magazin die Themen Alkoholwerbung in Europa, wie Ethanol in der Wissenschaft seine Dienste leis-tet, und eine Sonderbeilage illustrierte textlich und bildlich das 125-jährige Bestehen der EAV.

«Jahresbericht 2011» Mit dem Jahresbericht legt die EAV Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab und gibt einen Einblick in die Aufgabengebiete ihrer Abteilungen. Der «Jahresbe-richt 2011» erschien im Juni 2012.

«Alkohol in Zahlen 2012» Die Publikation «Alkohol in Zahlen» liefert die wich-tigsten Kennzahlen des Schweizer Spirituosenmark-tes: Anzahl Spirituosenproduzenten, Spirituosener-zeugung nach Produzenten und Produkten, Pro-Kopf-Konsum, Angaben zu Import und Export und vieles mehr. «Alkohol in Zahlen 2012» erschien im Juli 2012.

«Berichte der Kantone (2011) über die Verwendung des Alkoholzehntels» Der Reinertrag der EAV wird jedes Jahr zwischen dem Bund (90 %) und den Kantonen (10 %) aufge-teilt. Der Anteil der Kantone ist zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Alkoholismus sowie

von Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medika-mentenmissbrauch zu verwenden. Nach einem Testlauf in fünf Kantonen im Jahr 2011 wurden die neuen Berichterstattungsvorlagen von insgesamt 20 Kantonen verwendet. Sie schaffen mehr Trans-parenz und ermöglichen Vergleiche zwischen der Praxis der einzelnen Kantone. Die Berichte des Jah-res 2011 erschienen im August 2012.

Jubiläumsschrift: «Die EAV: seit 125 Jahren konstant im Wandel»Zum Abschluss des Jubiläums «125 Jahre EAV» er-schien eine Jubiläumsschrift. Zum einen verschafft diese Publikation den Lesenden einen kompakten Überblick über die vielfältige Geschichte der EAV und veranschaulicht diese mit zahlreichen Bildern. Zum anderen erlaubt das Heft auch, das ereignisrei-che Jubiläumsjahr 2012 mit seinen zahlreichen An-lässen nochmals Revue passieren zu lassen. Die Jubi-läumsschrift besteht aus Beiträgen, welche über das gesamte Jubiläumsjahr hinweg in den Publikationen der EAV veröffentlicht wurden. Sie erschien im De-zember 2012.

«Die Eidgenössische Alkoholverwaltung im Laufe der Zeit (1887–1978)»Von der reichen Vergangenheit der EAV zeugt eine Vielzahl von Broschüren und Dokumenten. Doch Werke, welche diese Geschichte erzählen, existieren kaum. Von umso grösserer Bedeutung ist daher das umfangreiche Buch von Wilhelmine Menner «Die Eidgenössische Alkoholverwaltung im Laufe der Zeit (1887–1978)». Eine digitale Neuausgabe dieses Re-ferenzwerks erschien zum Abschluss des Jubiläums «125 Jahre EAV» im Dezember 2012.

Eidgenössische Alkoholverwaltung

Juli 2012 | www.eav.admin.ch

Alkohol in Zahlen 2012

alkohol_in_zahlen_d_2012.indd 1 7/17/2012 4:12:35 PM

August/Août/Agosto 2012 | www.eav.admin.ch

Alkoholzehntel Dîme de l’alcool Decima dell’alcol

Eidgenössische Alkoholverwaltung EAVRégie fédérale des alcools RFARegìa federale degli alcool RFA

Schweizerische EidgenossenschaftConfédération suisseConfederazione SvizzeraConfederaziun svizra

Berichte der Kantone 2011Rapports cantonaux 2011Rapporti cantonali 2011

Alkoholzentel_2011.indd 1 8/24/2012 3:29:48 PM

EidgenössischeAlkoholverwaltung

Juni 2012 | www.eav.admin.ch

Jahresbericht 2011

Jahresbericht_EAV_d_2011.indd 1 6/7/2012 10:27:12 AM

Dezember 2012 | www.eav.admin.ch

Neuauflage zum Jubiläum

Die Eidgenössische Alkoholverwaltung im Laufe der Zeit (1887–1978)

Dezember 2012 | www.eav.admin.ch

Jubiläumsschrift

Die EAV: seit 125 Jahren konstant im Wandel

Schlusspublikation_EAV_2012.indd 1 12/7/2012 9:00:28 AM

Page 32: Eidgenössische Alkoholverwaltung - Federal Council...per 1. Januar 2012 von der EAV ins Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) transferiert. Neben dem Personal in der Zentralverwaltung

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Im Rahmen ihres 125-Jahr-Jubiläums nahm die EAV zusammen mit 12 Partnern aus der Spirituosenbranche als Ehrengast an der Schweizer Gastromesse

«Goûts & Terroirs» in Bulle (FR) teil. Zentraler Blickfang des Messestandes war ein 5 Meter hoher, eckiger Turm, dessen vier Seitenflächen die Hauptetappen

der Herstellung eines gebrannten Wassers zeigten: die Auswahl der reifsten Früchte, die sorgfältige Zubereitung der Fruchtmaische, die Gewinnung der

wertvollen Alkoholtropfen und Aromen beim Brennvorgang und schliesslich die Degustation des Destillates mit allen Sinnen (Bild).

Juni 2013 | www.eav.admin.ch

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Jahresbericht 2012

Der Gesamtertrag der EAV betrug im Jahr 2012 301,3 Millionen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Gesamtertrag um 0,3 Millionen und sank im Vergleich zum Voranschlag um 9,3 Millionen.Der Reinertrag der EAV für das Geschäftsjahr 2012 beträgt 268,7 Millionen und liegt damit rund 7,0 Millionen unter dem Budget. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Reinertrag um 0,2 Millionen tiefer. Die Fiskaleinnahmen blieben um 5,9 Millionen unter dem Voranschlag, jedoch wurde das Vorjahr um 3,5 Millionen übertroffen. Tiefere Zinssätze verursachten einen Rückgang der Vermögenser-träge.

Weitere Bemerkungen zur Erfolgsrechnung Zu 4 PersonalaufwandDer Personalaufwand liegt um 0,8 Millionen unter dem Vorjahr und um 1,2 Millionen unter dem Budget. Diese Entwicklung des Personalaufwan-des wurde dank umsichtiger Personalbewirtschaf-tung und dem Verzicht auf die Wiederbesetzung von Stellen möglich.

Zu 51 Unterhalt, Reparaturen, Ersatz, LeasingZu Mehrausgaben gegenüber dem Budget und Vorjahr führten einerseits der Unterhalt für Alko-holtransportbehälter und andererseits die Mieten für spezielle Alkoholtransportbehälter. Diese Mehrkosten werden durch den Ethanolabsatz beeinfusst, welchem die entsprechenden Einnah-men aus dem Verkauf gegenüberstehen.

Zu 54 InformatikaufwandDer Informatikaufwand liegt 0,2 Millionen unter dem Budget und fällt gegenüber dem Vorjahr 0,2 Millionen höher aus. Die Informatik der EAV muss neben dem Tagesgeschäft und der Ausrich-tung der IT-Services nach den Standards der Bun-desverwaltung zusätzlich noch den Aufbau der technischen Umsetzung der vom Bundesrat zu Handen des Parlaments verabschiedeten neuen Alkoholgesetzgebung bewältigen. Um die Infor-matiklandschaft der EAV auf das Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung vorzubereiten, sind bereits heute verschiedene Vorleistungen (Konzepte, Rea-lisierungsstudien, etc.) notwendig. Diese Arbeiten verursachen entsprechende Mehrkosten, welche als Investition in die Zukunft zu sehen sind.

Zuhanden der

Finanzkommissionen

der eidgenössischen Räte

Jahresrechnung der EAV für das Jahr 2012

Zu 55 Sonstige Dienstleistungen und HonorareAufgrund von Verzögerungen des politischen Prozesses der Totalrevision des Alkoholgesetzes konnten nicht alle geplanten externen Dienstleis-tungen wie budgetiert bezogen werden. Aus die-sem Grund sind die Ausgaben 0,7 Millionen unter dem Budget und praktisch gleich wie im Vorjahr.

Zu 56 Übriger SachaufwandDie Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 0,6 Millionen wird hauptsächlich durch den Bezug von Labordienstleistungen verursacht, die vor dem Transfer des EAV-Labors ins METAS (1.11.2011) beim Personalaufwand angefallen sind. Die Labordienstleistungen für die Einlage-rung von Ethanol von 0,6 Millionen werden dem Warenaufwand Ethanol, Position 30, belastet.

Zu 57 DebitorenverlusteDie Wertberichtigungen auf Forderungen für Fiskaleinnahmen und Ethanollieferungen konnten reduziert werden, da im Vergleich zum Vorjahr kaum Konkurse von Debitoren zu verzeichnen waren.

Zu 75 VermögenserträgeIm Berichtsjahr wurde das Anlagekonto der EAV von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) nicht mehr wie im Vorjahr mit 0,5 bis 1,25 Prozent, sondern nur noch mit 0,375 bis 0,125 Prozent verzinst. Weiter hat die EAV 25 Millionen aus dem Betriebsfonds dem Bund für die AHV/IV überwiesen. Die markant tiefere Verzinsung sowie der Eigenkapitalabbau haben den Vermögensertrag entsprechend vermindert.

Zu 79 Übriger ErtragLagerdifferenzen aus Reservoirabschlüssen, Standardpreisänderungen und Herrichtungen aus Ethanol werden in dieser Kontengruppe verbucht.

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Juni 2013 | www.eav.admin.ch

Erfolgsrechnung EAV mit Alcosuisse In CHF

Rechnung 2011 Voranschlag 2012 Rechnung 2012

Total Aufwand 32 140 489 34 957 000 32 634 674

4 Personalaufwand 20 957 431 21 323 000 20 126 057

40 Personalbezüge 16 672 130 16 856 000 15 885 689

41 Sozialversicherungsbeiträge 1 027 073 988 000 981 580

42 Personalversicherungsbeiträge 2 255 816 2 145 000 2 190 218

43 Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge 85 670 79 000 74 928

44 Familienausgleichskassenbeiträge 243 496 296 000 271 440

45 Personalbeschaffung 320 10 000 21 403

46 Aus- und Weiterbildung 125 211 250 000 137 224

47 Spesenentschädigungen 499 670 639 000 510 347

48 Übriger Personalaufwand 48 045 60 000 53 228

5 Sonstiger Sachaufwand 9 029 007 11 309 000 10 275 587

51 Unterhalt, Reparaturen, Ersatz, Leasing 2 070 166 2 249 000 2 519 003

52 Wasser, Energie, Betriebsmaterial 298 824 331 000 298 754

53 Verwaltungsaufwand 607 960 747 000 556 883

54 Informatikaufwand 1 737 685 2 081 000 1 927 348

55 Sonstige Dienstleistungen und Honorare 637 734 1 230 000 558 109

56 Übriger Sachaufwand 633 570 1 475 000 1 277 243

57 Debitorenverluste 256 722 55 000 –36 999

59 Handelsrechtliche Abschreibungen 2 786 346 3 141 000 3 175 246

6 Alkoholprävention (Artikel 43a AlkG) 2 154 051 2 325 000 2 233 030

Total Ertrag 301 006 184 310 648 000 301 299 483

7 Ertrag 300 711 620 310 371 000 301 009 667

70 Verkauf Ethanol 44 664 984 44 178 000 48 006 596

30 Warenaufwand Ethanol –39 446 958 –36 965 000 –45 216 594

71 Gebühren 710 228 630 000 699 617

72 Rückerstattungen –4 644 523 –5 485 000 –4 685 694

73 Verkaufsfrachten –2 413 890 –2 184 000 –2 479 997

74 Andere Entgelte 482 697 460 000 484 240

75 Vermögenserträge 2 939 477 4 152 000 883 716

76 Fiskaleinnahmen 291 507 310 300 900 000 294 978 342

77 Verkauf/Vermietung Alkoholtransportbehälter 4 549 603 4 428 000 4 317 463

79 Übriger Ertrag 2 362 692 257 000 4 021 978

8 Betriebsfremder Erfolg 294 564 277 000 289 816

82 Liegenschaftserfolg 294 564 277 000 289 816

Reinertrag 268 865 695 275 691 000 268 664 809

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Jahresbericht 2012

Erfolgsrechnung Alcosuisse In CHF

Rechnung 2011 Voranschlag 2012 Rechnung 2012

Total Aufwand 8 208 968 7 929 000 8 911 477

4 Personalaufwand 3 921 140 4 035 000 4 408 788

40 Personalbezüge 3 203 239 3 336 000 3 533 729

41 Sozialversicherungsbeiträge 198 208 201 000 219 365

42 Personalversicherungsbeiträge 368 619 375 000 459 574

43 Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge 13 300 16 000 12 946

44 Familienausgleichskassenbeiträge 65 144 67 000 68 135

45 Personalbeschaffung 160 – 20 123

46 Aus- und Weiterbildung 29 405 – 38 643

47 Spesenentschädigungen 33 944 40 000 48 174

48 Übriger Personalaufwand 9 121 – 8 099

5 Sonstiger Sachaufwand 4 287 828 3 894 000 4 502 689

51 Unterhalt, Reparaturen, Ersatz, Leasing 1 786 587 1 576 000 1 938 765

52 Wasser, Energie, Betriebsmaterial 185 695 200 000 199 503

53 Verwaltungsaufwand 76 383 83 000 74 293

54 Informatikaufwand 177 563 – 183 541

55 Sonstige Dienstleistungen und Honorare 8 244 5 000 62 649

56 Übriger Sachaufwand 122 557 400 000 346 976

57 Debitorenverluste 326 912 4 000 –6 663

59 Handelsrechtliche Abschreibungen 1 603 887 1 626 000 1 703 625

Total Ertrag 9 743 202 10 022 000 8 851 656

7 Ertrag 9 743 202 10 022 000 8 851 656

70 Verkauf Ethanol 44 664 984 44 178 000 48 006 596

30 Warenaufwand Ethanol –39 446 958 –36 965 000 –45 216 594

71 Gebühren 148 700 145 000 146 970

73 Verkaufsfrachten –2 413 890 –2 184 000 –2 479 997

77 Verkauf/Vermietung Alkoholtransportbehälter 4 549 603 4 428 000 4 317 463

79 Übriger Ertrag 2 240 763 420 000 4 077 218

Deckungsbeitrag 1 534 234 2 093 000 – 59 821

Verkauf von Ethanol Das Profitcenter der EAV, die Alcosuisse, übt das Ethanolimportmonopol des Bundes aus. Alco- suisse importiert und verkauft hochgradiges Etha-nol für industrielle Anwendungen. Sie wird nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt: Zielvereinbarung, Leistungsauftrag und Global-budget verschaffen ihr die nötige Selbstständig-keit, um sich auf dem Ethanolmarkt aktiv zu be-

haupten. Im Jahr 2012 wurden 38 Millionen Kilogramm Ethanol auf dem Schweizer Markt ab-gesetzt. Die Profitcenter-Rechnung der Alcosuisse weist 2012 nach einer Reservenauflösung auf dem Ethanollager von 2,0 Millionen (vgl. Bemer-kungen zur Bilanzposition Vorräte) einen negati-ven Deckungsbeitrag von 0,1 Millionen aus (ohne kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen).

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Juni 2013 | www.eav.admin.ch

2012

Anteile in % in CHF

Bund 90 241 798 328

Kantone 10 26 866 481

100 268 664 809

Anteil der Kantone am Reinertrag 2012 der EAV

Kantone Ständige Wohn- bevölkerung per Ende 2012 (BFS)

Anteil am Reiner-trag in CHF (Art. 44 des

Alkoholgesetzes)

Zürich 1 392 396 4 702 749

Bern 985 046 3 326 945

Luzern 381 966 1 290 071

Uri 35 382 119 501

Schwyz 147 904 499 539

Obwalden 35 885 121 200

Nidwalden 41 311 139 526

Glarus 39 217 132 454

Zug 115 104 388 758

Freiburg 284 668 961 452

Solothurn 256 990 867 971

Basel-Stadt 186 255 629 067

Basel-Landschaft 275 360 930 015

Schaffhausen 77 139 260 533

Appenzell A. Rh. 53 313 180 062

Appenzell I. Rh. 15 743 53 171

St. Gallen 483 156 1 631 836

Graubünden 193 388 653 159

Aargau 618 298 2 088 271

Thurgau 251 973 851 026

Tessin 336 943 1 138 009

Waadt 725 944 2 451 840

Wallis 317 022 1 070 726

Neuenburg 173 183 584 917

Genf 460 534 1 555 431

Jura 70 542 238 252

Insgesamt 7 954 662 26 866 481

Verteilung des Reinertrages Gemäss Artikel 131 der Bundesverfassung erhält der Bund 90 Prozent des Reinertrages zuhanden der Sozialversicherungen AHV und IV. 10 Prozent des Reinertrages gehen an die Kantone. Dies ent-spricht 26 866 481 Franken. Diese Mittel sind zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Suchtproblemen zu verwenden.

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Jahresbericht 2012

Bilanz EAV In CHF

31.12.2011 31.12.2012

Aktiven

Umlaufvermögen 359 602 995 331 970 458

Flüssige Mittel 7 664 492 12 412 180

Kontokorrent Bund 295 436 000 259 248 620

Forderungen gegenüber Dritten 33 882 065 28 823 493

Transitorische Aktiven 7 111 977 7 045 554

Vorräte 15 508 461 24 440 611

Anlagevermögen 12 199 756 10 739 332

Investitionsgüter 12 099 756 10 639 332

Beteiligungen alcosuisse ag 100 000 100 000

Bilanzsumme 371 802 751 342 709 790

Passiven

Fremdkapital 11 560 675 7 347 997

Laufende Verbindlichkeiten 7 445 370 4 643 787

Transitorische Passiven 3 090 305 1 698 982

Rückstellungen 1 025 000 1 005 228

Eigenkapital 360 242 076 335 361 793 Betriebsfonds EAV 84 837 302 62 024 973

Reserven 6 539 079 4 672 011

Reinertrag 268 865 695 268 664 809

Bilanzsumme 371 802 751 342 709 790

Investitionen und Anlagevermögen Die EAV führt eine Investitionsrechnung, in der sie über die wertvermehrenden Ausgaben für bauli-che Anlagen, Betriebseinrichtungen, Fahrzeuge und Alkoholtransportbehälter Rechenschaft ab-legt. Die Investitionen werden in dieser Rechnung zum Beschaffungspreis aufgeführt. Sie werden nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen in der Erfolgsrechnung abgeschrieben. Im Voranschlag waren Investitionen im Betrag von 2,4 Millionen vorgesehen. Effektiv investiert wurden 2,0 Millio-nen, davon 0,6 Millionen in diverse Anlagen von

Alcosuisse (Erweiterung Brandschutz, Interbus Lagerkeller etc.), 0,3 Millionen in Bern (Steuerung Hausleitsystem, Schliessanlage) sowie 1,1 Millio-nen in den IT-Bereich (eGov, Hypersuite, DWH etc.). Die Abschreibungen auf dem Gesamtbe-stand aller Anlagen in der Erfolgsrechnung betra-gen 3,2 Millionen (Pos. 59). Zusätzlich wurde für Sicherheitseinrichtungen (0,2 Mio.), für Sanierun-gen Bassin (0,7 Mio.), für pneumatische Handven-tile (0,8 Mio.) für Alcosuisse aktiviert, diese Abschreibungen wurden vollumfänglich den Reserven belastet.

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Juni 2013 | www.eav.admin.ch

Bemerkungen zur BilanzFlüssige MittelDie flüssigen Mittel inkl. des Kontokorrents Bund haben im Geschäftsjahr 2012 um 31,4 Millionen abgenommen. Diese Abnahme ist vor allem auf die Vermögensausscheidung von 25 Millionen an den Bund (2. Tranche gemäss Verordnung über die Vermögensausscheidung der EAV zugunsten des Bundes vom 12.5.2010) zurückzuführen.

Forderungen gegenüber DrittenDie Forderungen gegenüber dem Bund betragen 2,7 Millionen. In den Forderungen gegenüber Dritten sind Wertberichtigungen von 0,7 Millio-nen enthalten.

VorräteDie Bewertung des Ethanollagers erfolgt zu Markt-preisen. Als Marktpreis definiert die Alcosuisse die kalkulierten Verkaufspreise in der Schweiz auf der Basis der Standardpreise. Die Standardpreise wer-den zeitnahe den entsprechenden Einstandsprei-sen angepasst. Zur Sicherung von Verlusten auf dem Ethanollager besteht eine Reserve (gemäss Verordnung über das Finanz- und Rechnungswe-sen der EAV, Artikel 3a Absatz 2). Zur Verbesserung des Deckungsbeitrages auf dem Ethanollager wurden im Geschäftsjahr 2012 2,0 Millionen Reserven aufgelöst. Die Reserven auf dem Ethanol-lager betragen nun 0,4 Millionen.

InvestitionsgüterDer Anschaffungswert sämtlicher Investitionsgü-ter beträgt 131,0 Millionen, die kumulierten Ab-schreibungen betragen 120,4 Millionen, die Diffe-renz von 10,6 Millionen entspricht dem Buchwert.

Beteiligungen alcosuisse agDurch die Bildung der alcosuisse ag wird der Name des Profitcenters Alcosuisse geschützt. Die alcosuisse ag ist eine ruhende AG, die Geschäfts-tätigkeit übt das gleichnamige Profitcenter der EAV aus.

Laufende VerbindlichkeitenDie Verpflichtungen gegenüber dem Bund betra-gen 2,6 Millionen, der PUBLICA sind 0,3 Millionen geschuldet. Weiter bestehen Verpflichtungen gegenüber der SBB, der Swisscom und der Post.

RückstellungenDie Rückstellung für die Ferien- und Überzeitgut-haben des Personals EAV konnte von 0,9 Millionen auf 0,7 Millionen gesenkt werden. Für eine wahrscheinliche Nachverzollung für Ethanol (0,1 Millionen), für Rechtsfälle mit wahrscheinli-cher Kostenfolge sowie für Verkaufsfrachten Ethanol (0,2 Millionen) wurden Rückstellungen gebildet.

Betriebsfonds EAVDie Vermögensausscheidung von 25 Millionen an den Bund (2. Tranche gemäss Verordnung über die Vermögensausscheidung der EAV zugunsten des Bundes vom 12.5.2010) und die Verbuchung der stillen Reserven von 2,2 Millionen aus dem Verkauf von Liegenschaften an Dritte (Fellenberg-strasse 15 und 19), führen zur Abnahme des Betriebsfonds EAV von 22,8 Millionen.

ReservenInsgesamt wurden im Berichtsjahr 2012 Beschaf-fungen in der Höhe von 1,9 Millionen getätigt (Sicherheitseinrichtungen, Sanierungen von Tankbassins, pneumatische Handventile, ERP, Belagssanierungen, Digitalisierungen), die zu Lasten der Reserven gebucht wurden.

Sicherheiten durch DritteDie geleisteten Sicherheiten (Bürgschaften, Bankgarantien, Barkautionen, Wertschriften, Gutschriften) für die ausgesetzten Fiskalabgaben bei Steuer- und Verschlusslagern betragen 49,5 Millionen.

VersicherungswerteDer Versicherungswert der Gebäude beträgt 59,8 Millionen. Für Alcosuisse bestehen eine Business Haftpflichtversicherung, sowie eine Sach- und Immobilienversicherung, was die Risi-ken für den Bund mindert.

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Jahresbericht 2012

Sonderrechnung der EAV für das Jahr 2012Gestützt auf Artikel 6 der Verordnung über das Finanz- und Rechnungswesen der EAV (SR 689.7) haben wir die uns von der EAV unterbreitete Jah-resrechnung, umfassend Bilanz, Erfolgsrechnung und Bemerkungen zur Bilanz und zur Erfolgsrech-nung, abgeschlossen per 31. Dezember 2012, im Sinne der gesetzlichen Vorschriften geprüft.

Verantwortung der EAVDie EAV ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vor-schriften verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist die EAV für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungs-methoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.

Verantwortung der Eidgenössischen Finanz-kontrolle als RevisionsstelleUnsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrech-nung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prü-fungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Anga-

Bericht der Revisionsstelle

ben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beur-teilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das Interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prü-fungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.Die EFK ist gestützt auf das Finanzkontrollgesetz (SR 614) unabhängig, und es liegen keine mit ih-rer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhal-te vor.

Prüfungsurteil / EmpfehlungNach unserer Beurteilung entsprechen die Jahres-rechnung für das am 31. Dezember 2012 abge-schlossene Geschäftsjahr sowie die Verwendung des Reinertrages den gesetzlichen Vorschriften. Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung der EAV zu genehmigen.

Bern, den 22. März 2013Eidgenössische Finanzkontrolle

Der Direktor, Kurt Grüter

Zuhanden der

Finanzkommissionen

der eidgenössischen Räte

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Juni 2013 | www.eav.admin.ch

Glossar

Alcopops Alcopops sind süsse gebrannte Wasser mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent, jedoch weniger als 15 Volumenprozent. Sie ent-halten mindestens 50 Gramm Zucker pro Liter, Invertzucker genannt, oder einen anderen Süss-stoff und in der Regel weitere Zutaten wie Aroma oder Farbstoffe. Sie gelangen konsumfertig ge-mischt in Flaschen oder anderen Behältnissen in den Handel. Die Alkoholsteuer ist um 300 Prozent erhöht und beträgt zurzeit 116 Franken pro Liter reinen Alkohols.

Alkohol Sammelbegriff für eine organisch-chemische Stoffklasse. In der Umgangssprache wird unter dem Begriff Alkohol ausschliesslich Ethanol ver-standen, das meist dem menschlichen Konsum dient.

Alkoholzehntel Zehntel des Reingewinns der EAV und gleichzeitig die Summe, die den Kantonen «zur Bekämpfung des Alkoholismus, des Suchtmittel-, Betäubungs-mittel- und Medikamentenmissbrauchs in ihren Ursachen und Wirkungen» (Art. 45 Abs. 2 AlkG) zur Verfügung gestellt wird.

Bioethanol Ethanol bzw. Ethylalkohol, der durch Gärung von zuckerhaltigen pflanzlichen Rohstoffen (z. B. Gras, Topinambur, Zuckerrüben, Getreide oder Holz) oder von «Abfällen» (z. B. Molke oder Alt-papier) gewonnen wird und für die Verwendung als Biokraftstoff bestimmt ist.

Brennjahr Das Brennjahr umfasst die Zeitperiode vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres. Da-mit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Obsternte sowie die darauf folgende Verarbei-tung der Rohstoffe in der gleichen Zeitperiode zusammengefasst werden können.

Denaturierstoffe Produkte, um Ethanol ungeniessbar zu machen, damit es nicht mehr zu Trink- und Genusszwe-cken verwendet werden kann.

Ethanol bzw. Ethylalkohol Klare, farblose und brennend schmeckende Flüs-sigkeit, die mit Wasser in jedem Verhältnis misch-bar ist. Ethanol – auch Sprit genannt – wird durch Destillation nach ethanolischer Gärung von zu-cker- oder stärkehaltigen pflanzlichen Materialien oder durch Synthese gewonnen und hat die Ei-genschaften wie Aroma und Geschmack der verwendeten Ausgangsrohstoffe ganz oder fast verloren. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff Ethanol meist in Zusammenhang mit industriellen Zwecken gebraucht.

Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr der EAV umfasst das Kalender-jahr.

Gewerbeproduzentinnen und -produzenten Produzentinnen und Produzenten, die jährlich über 200 Liter reinen Alkohols herstellen. Umge-rechnet in Trinkgradstärke zu beispielsweise 40 Volumenprozent entsprechen die 200 Liter reinen Alkohols 500 Liter Spirituosen. Sie sind voll steuerpflichtig.

Gewerbliche Landwirtinnen und Landwirte Landwirtinnen und Landwirte, die jährlich mehr als 200 Liter reinen Alkohols produzieren, sind der gewerblichen Kontrolle unterstellt.

Jahreserklärung Landwirtinnen und Landwirte, die jährlich weni-ger als 200 Liter reinen Alkohols produzieren, melden einmal jährlich mittels der Jahreserklärung die zu besteuernden Verkäufe sowie die vorräti-gen Spirituosen.

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Jahresbericht 2012

Kernobstbrand Destillat aus gegorenen Äpfeln oder Birnen, aus gegorenen Teilen dieser Früchte oder aus Apfel- oder Birnenwein.

Kleinproduzentinnen und -produzenten Private, deren Jahresproduktion unter 200 Liter reinen Alkohols liegt.

Landwirtinnen und Landwirte Landwirte und Landwirtinnen können für den Ei-genbedarf lediglich die für ihren Haushalt und Landwirtschaftsbetrieb erforderlichen Spirituosen aus eigenen Rohstoffen oder selbst gesammeltem inländischem Wildgewächs steuerfrei zurückbe-halten.

Prävention Man unterscheidet grundsätzlich zwischen der Verhaltens- und der Verhältnisprävention. Verhal-tensprävention hat die Beeinflussung des mensch-lichen Tuns und Denkens zum Ziel und lässt sich somit in Analogie zur Individualprävention setzen. Hingegen zielt die Verhältnisprävention auf die Ausschaltung bzw. Reduzierung schädigender Einflussfaktoren. Sie bezeichnet insbesondere Massnahmen, die der Marktregulierung dienen, so der Überwachung von Werbung, Handel, Be-steuerung und Verfügbarkeit von Alkohol.

Spezialitätenbrand Mit Ausnahme des Brandes aus Äpfeln und Bir-nen gelten sämtliche Destillate als Spezialitäten-brand.

Spirituosen Alkoholische Getränke, die vorwiegend aus Ethyl-alkohol und Wasser bestehen; sie können weitere Zutaten sowie natürliche geruch- und geschmack-gebende Stoffe enthalten.

Steuerlager In den von der EAV als Steuerlager zugelassenen Gebäuden und Räumlichkeiten können Spirituo-sen unter Steueraussetzung hergestellt, be- und verarbeitet, gelagert und zum Versand bereitge-stellt werden. In die Steuerlager können Spirituo-sen auch importiert werden. Die Fiskalabgabe ist geschuldet, wenn die Spirituosen das Steuerlager verlassen.

Testkauf Ein Testkauf dient der Kontrolle, ob die Gesetzes-bestimmungen zum Verkauf und zur Abgabe von Alkohol eingehalten werden. Im Wesentlichen geht es um die Kontrolle des für den Kauf von al-koholhaltigen Getränken gesetzlich vorgeschrie-benen Mindestalters.

Trinksprit oder Ethanol zu Trinkzwecken Trinksprit ist eine Qualitätsbezeichnung für jene Sprit- bzw. Ethanolqualitäten, die für die Herstel-lung von Genussmitteln und Spirituosen, wie beispielsweise Likör oder Aperitif, verwendet werden. Er ist hochgradig und daher nicht zum direkten Konsum bestimmt.

Verschlusslager Als Verschlusslager gelten plombierte Räume oder Behälter, in denen Spirituosen aus eigener Pro-duktion eingelagert werden dürfen. Die Steuer ist mit der Entnahme der Spirituosen aus dem Verschlusslager geschuldet.

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