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HEISS | GNEIST Stand 30. Juni 2016 Ein Überblick für Gemeinden

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HEISS | GNEIST

Stand 30. Juni 2016

Ein Überblickfür Gemeinden

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VRV 2015

Ein Überblick

für Gemeinden

Stand 30.06.2016

von

Dr. Raimund Heiss

Dr. Heiss SteuerberatungsgesmbH

René Gneist, B.A. M.A.

Finanzdirektor Stadtgemeinde Bad Vöslau

Neulengbach / Bad Erlach 2016

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Dieses Werk erläutert nur die für Gemeinden maßgeblichen Bestimmungen der VRV 2015.

Paragraphen und Anlagen ohne weitere Angaben bezeichnen immer die VRV 2015.

Alle Rechte insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Photokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung der Dr. Heiss SteuerberatungsgesmbH reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Sämtliche Angaben in diesem Werk erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Autoren sowie der Dr. Heiss SteuerberatungsgesmbH ist ausgeschlossen.

Impressum

Herausgeber: Dr. Heiss SteuerberatungsgesmbH 3040 Neulengbach

Medieninhaber: Dr. Heiss SteuerberatungsgesmbH 3040 Neulengbach

Hersteller: Eigner Druck 3040 Neulengbach

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Autoren Dr. Raimund Heiss

ü Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien

ü bis 1998 Universitätsassistent bei Univ.-Prof. Dr. Gerold Stoll Abteilung Finanzrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien

ü Mitarbeiter beim Kommentar zur BAO und beim Kommentar zur Rentenbesteuerung von Univ.-Prof. Dr. Gerold Stoll

ü seit 1999 Steuerberatung für Gemeinden

ü Autor zahlreicher Fachartikel

ü Mitherausgeber des Buches „Die Gemeinde und ihre Immobilien“ im Verlag Manz, Wien 2008

ü seit 1990 Gemeinderat der Stadtgemeinde Neulengbach

ü seit 1995 Stadtrat der Stadtgemeinde Neulengbach zuständig für Finanzen

ü seit 2001 Obmann des Abwasserverbandes Anzbach-Laabental

ü seit 2014 Institutsvorstand von „Dr. Heiss / Prof. Stabentheiner Institut für Finanzen und Recht der Gemeinden und Vereine“

René Gneist, B.A. M.A.

ü Fachhochschule Wiener Neustadt Wirtschaftsberatung berufsbegleitend – Fachbereich Unternehmensrechnung und Revision

ü seit 2013 Leitung der Finanzverwaltung der Stadtgemeinde Bad Vöslau

ü von 2002 bis 2013 Leitung der Finanzverwaltung (Kassenverwalter) und des Personalwesens, Staatsbürgerschaftsevidenzführer und Standesbeamter bei der Marktgemeinde Bad Erlach

ü Vortragender für Voranschlag und Rechnungsabschluss, öffentliche Finanzen und Prüfungsausschuss an mehreren Instituten

ü Allgemeine Verwaltungsprüfung

ü Besondere Fachprüfung beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

ü Personalverrechnungsprüfung

ü Fachprüfung für Standesbeamte und Staatsbürgerschaftsevidenzführer

ü Mitautor bei Michael Hirt (Hrsg), Das CEO-Handbuch, vdf Hochschulverlag AG an der ETH Zürich, 2012

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V

Vorwort Der Rechnungshof hat in seinem Positionspapier „Verwaltungsreform 2011“ Reihe 2011/1, Seite 121, wie folgt ausgeführt:

„… Ein zentraler Ansatz für eine Verwaltungsreform liegt in der Weiterentwicklung und Harmonisierung des Rechnungswesens der Gebietskörperschaften…“

„… Das von den Gebietskörperschaften verwendete kameralistische Rechnungswesen bot über die tatsächliche finanzielle Lage und die Nachhaltigkeit ihrer Haushaltsführung nur eine eingeschränkte Aussagekraft. Ohne Zusatzinformationen waren wichtige Ergebnisgrößen nicht erkennbar. Es fehlten hinreichende Informationen über den Jahreserfolg bzw. die tatsächliche Höhe von Vermögen und Schulden einschließlich der ausgegliederten Organisationseinheiten. Entscheidungen basierten daher vielfach auf unzureichenden Datengrundlagen und es bestand die Gefahr, dass mehr Lasten an künftige Generationen weitergegeben werden als in den kameralistischen Darstellungen ersichtlich.“

Auf Seite 142 dieses Positionspapiers schreibt der Rechnungshof:

„Das Rechnungswesen der Gebietskörperschaften weist erhebliche Defizite auf, wodurch die Transparenz beeinträchtigt, die Haushaltssteuerung erheblich erschwert und die Vergleichbarkeit der Ergebnisse teilweise verhindert wird. Die wahre finanzielle Lage ist den Abschlüssen nicht zu entnehmen und die Vollständigkeit ist in wesentlichen Bereichen nicht gegeben.

Auf Bundesebene wurden mit der Haushaltsrechtsreform, deren erste Etappe bereits mit 1. Jänner 2009 in Kraft trat, die Grundlagen für eine Neugestaltung der Budgetierung und der Haushaltsführung gelegt. ... Mit der 2. Etappe der Haushaltsrechtsreform werden Elemente des kaufmännischen Rechnungswesens eingeführt und eine höhere Transparenz der öffentlichen Haushalte ermöglicht. Der RH unterstützte diesen Ansatz und arbeitete an der konkreten Ausgestaltung mit.

Der RH weist auf die Notwendigkeit hin, alle Gebietskörperschaften in die Reform einzubeziehen und die Rechnungslegungsvorschriften der Länder und Gemeinden grundlegend zu reformieren. Sie entsprechen nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Rechnungswesen.“

Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015, VRV 2015, wurde vom Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Rechnungshof erlassen und wurde am 19. Oktober 2015 im Bundesgesetzblatt, BGBl. II Nr. 313/2015, kundgemacht.

Die VRV 2015 reformiert das Haushaltsrecht der Gemeinden grundlegend, in dem es die zwingende Erstellung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse mittels eines auf einheitlichen Grundsätzen beruhenden integrierten Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalts (drei-Komponenten-Rechnungssystem) normiert.

Die VRV 2015 ist spätestens für Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern ab dem Finanzjahr 2019 bzw. für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern ab dem Finanzjahr 2020 anzuwenden.

Das vorliegende Werk soll dem Anwender ein Hilfsmittel zur Hand geben, die Umstellung auf die VRV 2015 besser bewältigen zu können. Es soll den Praktikern einen verständlichen Überblick über dieses drei-Komponenten-Rechnungssystem geben.

Raimund Heiss René Gneist

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Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeine Bestimmungen ...................................................................................... 1

1.1. Inkrafttreten .............................................................................................. 1

1.2. Geltungsbereich ....................................................................................... 1

1.3. Haushaltsgrundsatz .................................................................................. 2

1.4. Ordnung, Struktur und Bestandteile der Haushalte ................................... 3

1.4.1. Ergebnishaushalt ...................................................................................... 3

1.4.2. Finanzierungshaushalt .............................................................................. 3

1.4.2.1. Zusammenhang Ergebnishaushalt und Finanzierungshaushalt ............ 3

1.4.3. Vermögenshaushalt .................................................................................. 4

2. Voranschlag............................................................................................................. 5

2.1. Zeitraum der Veranschlagung ................................................................... 5

2.2. Bestandteile des Voranschlags ................................................................. 5

2.3. Gliederung des Voranschlags ................................................................... 6

2.4. Allgemeine Grundsätze der Veranschlagung ............................................ 8

2.4.1. Mehrjährige Vorhaben ............................................................................... 8

2.4.2. Haushaltsinterne Vergütungen .................................................................. 8

2.5. Voranschlagsstruktur (Ergebnisvoranschlag, Finanzierungsvoranschlag) . 8

2.5.1. Ergebnisvoranschlag ................................................................................. 8

2.5.1.1. Ertrags- und Aufwandsgruppen ............................................................ 8

2.5.1.2. Nettoergebnis ....................................................................................... 9

2.5.1.3. Finanzierungswirksame und nicht finanzierungswirksame Erträge und Aufwendungen ..................................................................................... 9

2.5.1.4. Veranschlagungsregeln ...................................................................... 10

2.5.2. Finanzierungsvoranschlag ....................................................................... 11

2.5.2.1. Einzahlungen und Auszahlungen der operativen Gebarung ............... 11

2.5.2.2. Einzahlungen und Auszahlungen der investiven Gebarung ................ 12

2.5.2.3. Nettofinanzierungssaldo ..................................................................... 12

2.5.2.4. Einzahlungen und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit ........ 13

2.6. Ausnahmen von der Veranschlagung im Finanzierungsvoranschlag (nicht voranschlagswirksame Gebarung).......................................................... 13

3. Rechnungsabschluss ............................................................................................. 15

3.1. Grundsätze und Bestandteile des Rechnungsabschlusses ..................... 15

3.1.1. Grundsätze des Rechnungsabschlusses ................................................. 15

3.1.2. Zeitliche Abgrenzung ............................................................................... 15

3.1.3. Bestandteile des Rechnungsabschlusses................................................ 16

3.2. Voranschlagsvergleichsrechnungen ....................................................... 16

3.2.1. Voranschlagsvergleichsrechnung für die Ergebnisrechnung .................... 17

3.2.2. Voranschlagsvergleichsrechnung für die Finanzierungsrechnung ........... 17

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3.3. Nettoergebnis und Nettofinanzierungssaldo ............................................ 18

3.4. Beilagen zum Rechnungsabschluss ....................................................... 18

4. Ansatzregeln .......................................................................................................... 20

4.1. Eigentum – wirtschaftliches Eigentum ..................................................... 20

4.2. Einzelerfassung ...................................................................................... 20

4.2.1. Festwertverfahren ................................................................................... 20

4.2.2. Sachanlage / Sachgesamtheit ................................................................. 21

5. Bewertungsregeln .................................................................................................. 22

5.1. Einzelbewertung ..................................................................................... 22

5.2. Anschaffungskosten ............................................................................... 22

5.3. Herstellungskosten ................................................................................. 22

5.4. Fortgeschriebene Anschaffungs- und Herstellungskosten ....................... 23

5.5. Abschreibung.......................................................................................... 23

5.6. Wesentliche Wertminderung / „außerplanmäßige Abschreibung“ ............ 24

5.7. Wertaufholung ........................................................................................ 24

5.8. Barwert ................................................................................................... 24

5.9. Beizulegender Zeitwert (fair value) .......................................................... 25

5.10. Erzielbarer Betrag ................................................................................... 25

5.11. Neubewertungsrücklagen ....................................................................... 25

5.12. Beträge in fremder Währung ................................................................... 26

5.13. Fremdwährungsumrechnungsrücklagen ................................................. 26

6. Gliederung der Vermögensrechnung...................................................................... 27

6.1. Langfristiges Vermögen .......................................................................... 27

6.1.1. Immaterielle Vermögenswerte ................................................................. 27

6.1.2. Sachanlagen ........................................................................................... 27

6.1.2.1. Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Infrastruktur .................. 28

6.1.2.2. Gebäude und Bauten.......................................................................... 28

6.1.2.3. Wasser- und Kanalisationsbauten ...................................................... 28

6.1.2.4. Sonderanlagen ................................................................................... 29

6.1.2.5. Technische Anlagen, Fahrzeuge und Maschinen ................................ 29

6.1.2.6. Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung ........................................ 29

6.1.2.7. Kulturgüter .......................................................................................... 29

6.1.2.8. Gegebene Anzahlungen für Anlagen und Anlagen in Bau .................. 29

6.1.3. Aktive Finanzinstrumente ........................................................................ 30

6.1.3.1. Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinstrumente .............................. 31

6.1.3.2. Zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente ................................. 31

6.1.3.3. Partizipations- und Hybridkapital ......................................................... 32

6.1.3.4. Derivative Finanzinstrumente ohne Grundgeschäft ............................. 32

6.1.3.5. Derivative Finanzinstrumente mit Grundgeschäft ................................ 32

6.1.4. Beteiligungen .......................................................................................... 32

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6.1.4.1. Beteiligungen an verbundenen Unternehmen ..................................... 33

6.1.4.2. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen ....................................... 33

6.1.4.3. Sonstige Beteiligungen ....................................................................... 34

6.1.4.4. Verwaltete Einrichtungen, die der Kontrolle unterliegen ...................... 34

6.1.5. Langfristige Forderungen ........................................................................ 34

6.1.5.1. Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ................ 35

6.1.5.2. Langfristige Forderungen aus gewährten Darlehen ............................ 35

6.1.5.3. Sonstige langfristige Forderungen ...................................................... 35

6.2. Kurzfristiges Vermögen .......................................................................... 35

6.2.1. Kurzfristige Forderungen ......................................................................... 35

6.2.1.1. Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ................. 36

6.2.1.2. Kurzfristige Forderungen aus Abgaben .............................................. 36

6.2.1.3. Sonstige kurzfristige Forderungen ...................................................... 36

6.2.1.4. Sonstige kurzfristige Forderungen (nicht voranschlagswirksame Gebarung) .......................................................................................... 36

6.2.2. Vorräte .................................................................................................... 36

6.2.3. Liquide Mittel ........................................................................................... 37

6.2.4. Aktive Rechnungsabgrenzung ................................................................. 37

6.3. Nettovermögen (Ausgleichsposten) ........................................................ 38

6.3.1. Saldo der Eröffnungsbilanz ..................................................................... 38

6.3.2. Kumuliertes Nettoergebnis ...................................................................... 38

6.3.3. Haushaltsrücklagen ................................................................................. 38

6.3.4. Neubewertungsrücklagen (Umbewertungskonto) .................................... 39

6.3.5. Fremdwährungsumrechnungsrücklagen .................................................. 39

6.4. Sonderposten Investitionszuschüsse (Kapitaltransfers) .......................... 39

6.5. Langfristige Fremdmittel ......................................................................... 39

6.5.1. Langfristige Finanzschulden, netto .......................................................... 39

6.5.2. Langfristige Verbindlichkeiten .................................................................. 40

6.5.3. Langfristige Rückstellungen .................................................................... 40

6.5.3.1. Rückstellungen für Abfertigungen ....................................................... 42

6.5.3.2. Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen ....................................... 42

6.5.3.3. Rückstellungen für Haftungen ............................................................ 42

6.5.3.4. Rückstellungen für Sanierung von Altlasten ........................................ 42

6.5.3.5. Rückstellungen für Pensionen (Wahlrecht) ......................................... 43

6.5.3.6. Sonstige langfristige Rückstellungen .................................................. 43

6.6. Kurzfristige Fremdmittel .......................................................................... 43

6.6.1. Kurzfristige Finanzschulden, netto ........................................................... 44

6.6.2. Kurzfristige Verbindlichkeiten .................................................................. 44

6.6.3. Kurzfristige Rückstellungen ..................................................................... 44

6.6.3.1. Rückstellungen für Prozesskosten ...................................................... 44

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6.6.3.2. Rückstellungen für ausstehende Rechnungen .................................... 45

6.6.3.3. Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube .................................... 45

6.6.4. Passive Rechnungsabgrenzung .............................................................. 45

7. Erstellung der Eröffnungsbilanz ............................................................................. 46

7.1. Sonderregelungen zur Erstellung der Eröffnungsbilanz........................... 47

7.1.1. Grundstücke in der Eröffnungsbilanz ....................................................... 47

7.1.2. Gebäude und Bauten in der Eröffnungsbilanz ......................................... 48

7.1.3. Grundstückseinrichtungen in der Eröffnungsbilanz .................................. 48

8. Hilfestellung zur Umsetzung ................................................................................... 50

9. Anlagen ................................................................................................................. 52

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Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz

BAO Bundesgesetz über allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes, der Länder und Gemeinden verwalteten Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO). StF: BGBl. Nr. 194/1961 idF BGBl. I Nr. 163/2015

bzw. beziehungsweise

F-VG Bundesverfassungsgesetz über die Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften (Finanz-Verfassungsgesetz 1948 - F-VG 1948) StF: BGBl. Nr. 45/1948 idF BGBl. I Nr. 194/1999 (DFB) idF BGBl. I Nr. 51/2012

NÖ GO 1973 NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973) StF: LGBl. 1000-0 (WV) idF LGBl. Nr. 96/2015

UGB Bundesgesetz über besondere zivilrechtliche Vorschriften für Unternehmen (Unternehmensgesetzbuch - UGB) StF: dRGBl. S 219/1897 idF BGBl. I Nr. 43/2016

vgl. vergleiche

VRV 1997 Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und von Gemeindeverbänden geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 - VRV 1997) StF: BGBl. Nr. 787/1996 idF BGBl. II Nr. 313/2015

VRV 2015 Verordnung des Bundesministers für Finanzen: Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 StF: BGBl. II Nr. 313/2015

z.B. zum Beispiel

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www.steuerberatung-heiss.at – Beratungshotline: +43 2772 51025 1

1. Allgemeine Bestimmungen Nach § 16 Abs. 1 F-VG kann der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Rechnungshof Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften insoweit regeln, als dies zur Vereinheitlichung erforderlich ist. Der Bundesminister für Finanzen hat in Ausführung dieser Bestimmung die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 erlassen, die mit BGBl. II Nr. 313/2015 kundgemacht wurde.

1.1. Inkrafttreten

Die VRV 2015 trat mit Ablauf des Tages der Kundmachung somit am 20. Oktober 2015 in Kraft.

Die Bestimmungen der VRV 2015 sind anzuwenden:

a. für Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern spätestens für das Finanzjahr 2019

b. für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern spätestens für das Finanzjahr 2020.

Die Zahl der Einwohner bemisst sich nach dem Stichtag 1. Jänner 2015.

Die VRV 1997 tritt für Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern spätestens für das Finanzjahr 2019 für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern spätestens für das Finanzjahr 2020 außer Kraft.

Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern haben daher spätestens für das Finanzjahr 2019 Gemeinden unter 10.000 Einwohnern haben spätestens für das Finanzjahr 2020 Voranschläge und Rechnungsabschlüsse nach der VRV 2015 zu erstellen.

Nach Maßgabe der Entscheidungen der Länder können Gemeinden die VRV 2015 auch bereits früher, bundesländerweise einheitlich anwenden. Das bedeutet, dass es in der Kompetenz des Landesgesetzgebers liegt, die Anwendung der VRV 2015 bereits früher vorzusehen. Ziel ist, die Reform verwaltungsökonomisch umzusetzen.

1.2. Geltungsbereich

Die VRV 2015 regelte Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder und Gemeinden. Nicht erfasst von der VRV 2015 sind die Gemeindeverbände. Dies ist in Verbindung mit § 16 F-VG zu sehen, wonach der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Rechnungshof ermächtigt ist, Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften zu regeln. Gemeindeverbände sind nach herrschender Lehre keine Gebietskörperschaften. Die Einbeziehung der Gemeindeverbände in den Geltungsbereich der VRV 1997 leitete sich aus der Präambel zum Schlussprotokoll der „Heiligenbluter Vereinbarung“ vom 28. Juni 1974 ab.

Der Geltungsbereich der VRV 2015 umfasst auch die wirtschaftlichen Unternehmungen, Betriebe und betriebsähnlichen Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit von Gemeinden. Zu den Unternehmensformen ohne eigene Rechtspersönlichkeit zählen beispielsweise Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit, Regiebetriebe und Eigenbetriebe.

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2 www.steuerberatung-heiss.at – Beratungshotline: +43 2772 51025

Der Begriff Unternehmung im Zusammenhang mit Gemeinden bezieht sich auf jegliche in einer bestimmten Organisationsform in Erscheinung tretende wirtschaftliche Tätigkeit der Gebietskörperschaft, die sich auf Vermögenswerte stützt und mit Einnahmen und Ausgaben verbunden ist. Unmaßgeblich ist dabei, in welcher Organisationsform die wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird, ob sie eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, ob zur Entfaltung der wirtschaftlichen Tätigkeit eine besondere Berechtigung notwendig ist, oder ob sie auf Gewinn gerichtet ist.

Marktbestimmte Betriebe sind solche institutionellen Einrichtungen, die über eine vollständige Rechnungsführung verfügen, weitgehende Entscheidungsfreiheit in der Ausübung ihrer Hauptfunktion besitzen und mindestens zur Hälfte kostendeckend geführt werden (siehe dazu die jeweils gültige Definition der Statistik Austria).

Für wirtschaftliche Unternehmungen, Betriebe und betriebsähnlichen Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die eigene Wirtschaftspläne erstellen und die andere gesetzliche Regelungen (Unternehmensgesetzbuch – UGB; International Financial Reporting Standards – IFRS) anwenden, sind die Wirtschaftspläne und Rechnungsabschlüsse ohne Anlagen einzeln dem Voranschlag und dem Rechnungsabschluss der Gemeinde beizulegen und für die Ergebnis- und Vermögensrechnung auf erster Ebene mit dem Gesamthaushalt zusammenzufassen. Darunter ist zu verstehen, dass die Voranschläge und Rechnungsabschlüsse dieser Einheiten in eine Gliederung nach Anlage 1e und 1f überzuleiten sind. Auf eine Anpassung der Ansatz- und Bewertungsregeln (z.B. Nutzungsdauern, Zinssätze, Rückstellungen) kann nach den Erläuterungen zur VRV 2015 verzichtet werden.

Die Beilagen zum Voranschlag und zum Rechnungsabschluss der Gemeinde sind mit den Angaben dieser Einheiten zu erstellen.

Die Gemeinde hat die Voranschläge und Rechnungsabschlüsse dieser Einheiten gesondert ihrem Voranschlag und Rechnungsabschluss beizulegen und zusätzlich eine zusammenfassende Darstellung mit dem Gesamthaushalt vorzulegen. Die Darstellung gemeinsam mit dem Gesamthaushalt ist nach den Erläuterungen zur VRV 2015 erforderlich, um die Gesamtverantwortung der Gemeinde zu zeigen.

1.3. Haushaltsgrundsatz

Die Veranschlagung und Rechnungslegung erfolgt zwingend mittels eines auf einheitlichen Grundsätzen beruhenden integrierten Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalts („Drei-Komponenten-Rechnungssystem“).

In einem integrierten Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt sind folgende Verbindungen zwischen den Haushalten erkennbar:

a. Das Nettoergebnis nach Zuweisung und Entnahmen von Haushaltsrücklagen im Ergebnishaushalt entspricht der Veränderung des kumulierten Nettoergebnisses im Vermögenshaushalt.

b. Die Summe aus kurz- und langfristigen Vermögen entspricht der Summe aus kurz- und langfristigen Fremdmitteln, dem Sonderposten Investitionszuschüsse und dem Nettovermögen (Ausgleichsposten).

c. Die Veränderung der liquiden Mittel im Vermögenshaushalt entspricht der Veränderung der liquiden Mittel im Finanzierungshaushalt.

d. Der Bestand an liquiden Mitteln kann durch Bankauszüge belegt werden.