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www.inkassowirtschaft.de Ein Jubiläum der Rekorde Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen und die Deutsche Inkasso Akademie berichten Wirtschaft Inkasso AUSGABE 19 DAS MAGAZIN DES BDIU JULI 20 16

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Ein Jubiläum der RekordeDer Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen

und die Deutsche Inkasso Akademie berichten

WirtschaftInkasso

AUSGABE 19DAS MAGAZIN DES BDIU

JULI 2016

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LIEBE LESERINNEN,

LIEBE LESER,

Bangen, Hoffen, Warten. Eu -ropa hat das Zeug, unsereBranche in viele Gemüts zu -stände zu versetzen. Das istso beim Brexit, den keinerwill und der jetzt doch drohtund auf den wir uns alle ein-stellen müssen. Und das istdefinitiv der Fall bei der EU-Datenschutzgrundver ord -nung.

Die Verhandlungen zu die-sem europäischen Gesetzes-text haben uns in den letztenzwölf Monaten intensiv be-schäftigt. Nun liegt uns dieVerordnung vor. Aber Anlasszur Erleichterung gibt es nurbedingt. Ausgerechnet diePassagen, die sich der Arbeitvon Inkassounternehmen widmen, sind nicht ausrei-chend klar formuliert. Dabei brauchen wir und brau-chen unsere Aufraggeber vor allem eines: Rechts -sicherheit. Glücklicherweise bleibt den nationalen Ge-setzgebern ein gewisser Gestaltungsspielraum. Denmüssen sie nun in den kommenden zwei Jahren nut-zen. Unsere Forderung ist klar: Die Tätigkeit von In -kassounternehmen in Deutschland muss wie bishermöglich bleiben.

Hierfür haben wir gute Argumente: Inkassounterneh-men sichern durch ihre Tätigkeit mehr als 6 MillionenArbeitsplätze, indem sie ihren über eine halbe MillionAuftraggebern mehr als 5 Milliarden Euro pro Jahr ausunbezahlten Rechnungen realisieren. Dass die Kon-junktur in Deutschland so gut läuft und schon das sieb -te Jahr in Folge die Zahl der Unternehmensinsolvenzenzurückgeht, ist auch ein Ergebnis guten Inkassos.

Wir werden nicht müde, das zu betonen und dafür ein-zustehen – auch nicht in unserem Jubiläumsjahr. Indieser Ausgabe der »Inkassowirtschaft« erklären wir,welche Herausforderung die Datenschutzgrundver-ordnung konkret für unsere Branche bedeutet. Und wir berichten, was BDIU, Inkassoakademie und unserEuropa-Dachverband FENCA in den vergangenen zwölfMonaten geleistet haben.

Dazu wünschen wir Ihnen eine angenehme Lektüre.

Ihre

Kirsten PeddPräsidentin des BDIU

Der Jahresbericht || 2015/2016 1

GRUNDVERORDNUNGEuropa macht Daten sicherer: Chance oder Risiko für die Wirtschaft?

WEITERBILDUNGAm Puls der Zeit

KONGRESSBesuchermagnet BDIU:Ein Jubiläum der Rekorde

AUSSCHÜSSE / AKSEin Verband lebt vom Mitmachen

GESETZGEBUNGBessere Rahmenbedingungen für Inkasso

KOMMUNIKATIONÜber gutes Inkasso sprechen

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Kay Uwe BergHauptgeschäftsführer des BDIU

Inhalt

EDITORIAL

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Europa macht Daten sicherer: Chance oder Risiko für die Wirtschaft?

In den letzten zwölf Monaten wurden die Aktivitäten der

Inkassowir tschaft immer wieder von einem Thema dominier t:

der europäischen Datenschutzgrundver ordnung (EU-DSGVO)

und deren zu erwar tenden Folgen für den Bereich des

Forderungsmanagements.

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GRUNDVERORDNUNG

BDIU || Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.

DATENSCHUTZ

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Der Jahresbericht || 2015/2016 3

DATENSCHUTZ

Ab dem 25. Mai 2018 muss die

EU-DSGVO in allen Mitgliedstaaten

angewendet werden. Auch im Bereich

der Inkassodienstleistungen werden

weiterhin Datenverarbeitungen

möglich sein. Das zu erreichen,

war allerdings ein weiter Weg …

er BDIU hat sich schon immer als Teil einergroßen internationalen Gemeinschaft begrif-fen, denn wie Inkassounternehmen arbeitenund welchen Herausforderungen sie sich stel-

len müssen, ist bei vielen EU-Mitgliedstaaten ähnlich.Das hat der deutsche Inkassoverband früh erkannt, so-dass es kein Wunder ist, dass er zu den Gründungsmit-gliedern der Federation of European National Collec -tion Associations (FENCA) zählt. Die Dachorganisationdes europäischen Forderungsmanagements vereint In-kassoverbände aus 22 Ländern. Seit 2014 zeichnet derBDIU zudem für das Management der FENCA verant-wortlich – wie wichtig dieses Engagement auch für diedeutsche Wirtschaft ist, zeigte sich jüngst bei den Ver-handlungen der europäischen Institutionen über dieEU-DSGVO, mit der das Datenschutzrecht in der EU ver-einheitlicht wird.

Von vornherein war klar, dass die EU-DSGVO den Um-gang mit personenbezogenen Daten verändern wird,auch wenn einiges – aus dem recht strengen deut-schen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das teils auchals Vorbild für die EU-DSGVO gedient hat – aus deut-scher Sicht zumindest vertraut wirken dürfte. Nach-dem der Gesetzgebungsprozess, der bereits 2012 ein-geleitet worden war, aus verschiedenen Gründen undvon unterschiedlichen Akteuren verzögert worden war,ging es auf den letzten Metern dann doch noch schnell.Am 14. April 2016 ist die EU-DSGVO vom EU-Parla-ment, nach Verabschiedung einige Tage zuvor im EU-Ministerrat, gebilligt worden und bereits am 25. Mai2016 in Kraft getreten.

Der Weg bis zur finalen Fassung, die nun in weniger alszwei Jahren, ab dem 25. Mai 2018, Anwendung findenwird, war ein langer und steiniger. Um das Ergebnis desGesetzgebungsprozesses verstehen und einordnen zukönnen, lohnt zumindest noch ein kurzer Blick zurück.

UNLÖSBARE HERAUSFORDERUNGEN DROHTEN

Die im Rahmen der von Juni bis Mitte Dezember 2015geführten sogenannten informellen Trilogverhand lun -gen von EU-Kommission, Europäischem Rat (»Minister-rat«) und EU-Parlament behandelten Entwürfe der EU-DSGVO versetzten große Teile der datenverarbeitendenWirtschaft im gesamten EU-Binnenmarkt in höchs teAlarmbereitschaft. Unabhängig davon, welchen der dreisehr unterschiedlichen Entwürfe man sich anschaute:Die Datenschutzgrundverordnung soll te – entgegenvorangegangenen Signalen aus Brüssel und Berlin –nun doch zu einer wesentlichen Verengung der Zuläs-sigkeit der Datenverarbeitung im Vergleich zum bishergeltenden Recht führen. Mit den meisten dieser Vor-schläge wären zahlreiche etablierte und nach heutegeltendem Datenschutzrecht zulässige Datenverar -beitungsprozesse in Zukunft nicht mehr möglich ge-wesen. Sogar einige Geschäftsmodelle hätten vor demAus gestanden.

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Eine ganze Reihe von Mitgliedstaaten – Deutschlandund Großbritannien zum Beispiel – erkannten allerdingsdiese Gefahren und argumentierten entsprechend inden Verhandlungen wie auch bereits im gesamten vo-rangehenden Gesetzgebungsprozess. Es war klar, dassnunmehr der Trilog die letzte Möglichkeit darstellenwürde, auf die Gefahren für einzelne Wirtschaftszweigehinzuweisen und den politischen Entscheidern in Eu -ropa und in den jeweiligen Staaten klarzumachen, wel-che Regelungsfassungen sich als wirtschaftlich bedroh -lich bis gar existenzgefährdend herausstellen würdenund wie man die Regelungen abmildern könnte, um zu-mindest nicht einige Branchen komplett lahmzulegen.

Der BDIU entschied sich, um auf die letzten Feinabstim-mungen an der EU-DSGVO bestmöglich einwirken zukönnen, für eine zweigleisige Strategie. Auf der einenSeite wurden die Gespräche mit den Verantwortlichenauf der nationalen Ebene – Bundesministerium für Wirt-schaft und Energie, Bundesministerium des Innernsowie Bundesministerium der Justiz und für Verbrau-cherschutz – intensiviert, gleichzeitig wurde aber ge-meinsam mit dem europäischen InkassodachverbandFENCA noch stärker der direkte Kontakt zu den Ent-scheidern auf der europäischen Ebene gesucht.

Im Fokus standen dabei immer wieder und vor allemArt. 6 Abs. 1 Buchstabe f und Art. 6 Abs. 4 der EU-DSGVO. Bis zuletzt gab es bezüglich dieser Regelungenhitzige Diskussion über den genauen Wortlaut. Auchwenn es teilweise nur um einzelne Wörter ging: Jederweiß, dass diese manchmal das entscheidende Krite-rium sein können.

BDIU und FENCA wandten sich daher vor allem an dieam Trilog beteiligten Parteien, um für die Gefahren undmöglicherweise ungewollten negativen Auswirkun-gen der Regelungen in Art. 6 für die gesamte europäi-sche Inkassowirtschaft zu sensibilisieren. Das Ziel warklar: Mit der EU-DSGVO sollte das sehr hohe deutscheDatenschutzniveau beibehalten werden, das einenAusgleich zwischen den Interessen der betroffenenPersonen sowie den Interessen der datenverarbeiten-den Wirtschaft gewährleistet. Bislang legale Geschäfts-prozesse im Forderungsmanagement sollten weiterhinmöglich sein.

DAS ERGEBNIS: DATENVERARBEITUNGEN IM INKASSO BLEIBEN MÖGLICH

Als Fazit der Bemühungen der Interessenvertreter kannfestgehalten werden: Trotz der Einführung der erwei-terten Informationspflichten für die datenverarbeiten-den Stellen sowie die Weiterungen im Bereich der Be-troffenenrechte – eine dadurch herbeigeführte Trans-parenz für die betroffenen Personen gilt als oberstesZiel der EU-DSGVO, sodass an deren Einführung nichtzu rütteln war – betrachtet die Inkassobranche das Er-gebnis des Gesetzgebungsverfahrens insgesamt alspositiv. Datenverarbeitungen sind nämlich weiterhin

4 BDIU || Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.

DATENSCHUTZ

dann möglich, wenn die betroffene Person freiwilligeine Einwilligung bezüglich der Datenverarbeitungenabgegeben hat, die Datenverarbeitung für die Erfül-lung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betrof-fene Person erforderlich ist oder die Verarbeitung zurWahrung der berechtigten Interessen des für die Da-tenverarbeitung Verantwortlichen oder eines Drittenerforderlich ist. Sämtliche Datenverarbeitungen im Be-reich der Inkassodienstleistungen können unter diesevon der EU-DSGVO vorgesehenen Erlaubnisse fallen.

Dabei muss nur – und das ist neu – stets geprüft wer-den, ob der Zweck der konkreten Datenverarbeitungjeweils dem ursprünglichen Zweck entspricht und, fallsnicht, ob der Zweck zumindest vereinbar mit dem ur-sprünglichen ist. Diese zweigliedrige Prüfung gibt esin dem bis 2018 geltenden BDSG nicht, muss aber abdann streng beachtet werden.

ABER ES BLEIBT AUCH EINIGER KLÄRUNGSBEDARF

Zwar ist damit gesichert, dass Datenverarbeitungen imBereich des gesamten Forderungsmanagements, ein-schließlich der Inkassodienstleistungen, weiterhin recht -mäßig ablaufen können. Aber was bedeutet die EU-DSGVO für die Inkassowirtschaft jetzt in der Praxis?Hier besteht noch großer Klärungsbedarf. Mit der Ver-ordnung sind leider auch viele unbestimmte Rechts-begriffe eingeführt worden. Wie sich der europäischeGesetzgeber den Praxisablauf vorgestellt hat, ist in vie-len Bereichen leider unklar geblieben. Die nationalenGesetzgeber haben jetzt noch die Gelegenheit, das je-weils zu konkretisieren. Für den BDIU geht die Arbeitdeshalb weiter: In dem nationalen Gesetzgebungspro-zess zur »Anpassungsgesetzgebung«, mit der die EU-DSGVO-Regelungen von deutscher Seite ergänzt wer-den, wird der BDIU sich dafür einsetzen, dass – so weitwie möglich – sämtliche Tätigkeiten von Inkassounter-nehmen so möglich bleiben, wie das bisher nach demBDSG der Fall ist.

Derzeit arbeitet das für das Datenschutzrecht zustän-dige Bundesinnenministerium des Innern an einemsolchen Be gleit ge setz zur EU-DSGVO, welches insoweiteine gewisse Rechts klarheit schaffen soll. Nach den bis-herigen Verlautbarungen ist beabsichtigt, beispiels-weise § 28a BDSG beizubehalten.

Dr. Ole Schröder, parlamentarischer Staats sekretär beimBundesminister des Innern, hat dies bei einer Podiums-diskussion zu dem Thema auf der Jahreshauptver-sammlung 2016 des BDIU aus drück lich so bestätigt.Damit wäre ein wesentliches und zentrales Anliegender Inkassounternehmen erfüllt, die auch in Zukunftein Höchstmaß an Rechts sicherheit bei der Einmel-dung offener Forderungen beibehalten wollen.

Auch auf europäischer Ebene will sich die Inkassowirt-schaft hier einbringen. Die FENCA will sich zum Bei-

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Der Jahresbericht || 2015/2016 5

DATENSCHUTZ

spiel mit den nationalen Datenschutzbehörden in derEU austauschen, um zu garantieren, dass die neuen Re-geln den bisherigen hohen Standards entsprechen,was die Verarbeitung personenbezogener Daten imForderungsmanagement betrifft, und um zu verhin-dern, dass weder das Geschäftsmodell Inkasso nochdie Schutzbedürfnisse der betroffenen Personen ein-geschränkt werden.

DATENSCHUTZ BLEIBT THEMA FÜR BDIU, FENCA UND DIA

Damit Inkassodienstleister und Unternehmen, die imBereich des Forderungsmanagements tätig sind be -ziehungsweise damit Berührung haben, sich zusätzlichauf die umfassenden Neuerungen vorbereiten können,hat die Deutsche Inkasso Akademie (DIA) erste ent-sprechende Seminarformate entwickelt, die ab jetztgebucht werden können. Bis 2018 (und sicherlich auchdanach) wird die DIA auch vertiefende Fortbildungenzur EU-DSGVO anbieten, um die einzelnen Aspekteund welche Anforderungen an die Umsetzung in denUnternehmen gestellt werden, vorzustellen.

Sich frühzeitig mit den Neuerungen zu befassen machtmehr als Sinn – schon aufgrund der hohen Sanktionen,die nach der EU-DSGVO den Unternehmen bei Verstö-ßen gegen die Verordnung drohen.

Spannende Debatte beim BDIU-KongressAuf der BDIU-Jahreshauptversammlung in Berlin in-formierte der parlamentarische Staatssekretär beimBundesminister des Innern, Dr. Ole Schröder, wie derdeutsche Gesetzgeber die Regeln der Datenschutz-grundverordnung nun in deutsches Recht überfüh-ren will.

So soll beispielsweise der § 28a BDSG, der die Über-mittlung personenbezogener Daten an Auskunfteienregelt, beibehalten werden. Mit Dr. Schröder disku-tierten BDIU-Präsidentin Kirsten Pedd und der Daten-schutzexperte RA Dr. Gero Ziegenhorn.

Beide stellten klar, dass aus ihrer Sicht bislang le ga -le und legitime Geschäftsprozesse im Forderungs -management unbedingt erhalten bleiben müssten.Die Diskussion unter Leitung von Journalist Prof. Dr. Joachim Jahn, vormals »Frankfurter AllgemeineZeitung«, jetzt bei der »Neuen Juristischen Wochen-schrift«, können Sie komplett nachverfolgen auf demYouTube-Kanal des BDIU beziehungsweise unter die-sem Link:

https://youtu.be/zKXYeiURvp4

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Der Jahresbericht || 2015/2016 7

DIA

Am Puls der ZeitDie Deutsche Inkasso Akademie bündelt als 100-prozentige

Tochter des BDIU die Aus- und Weiterbildung der Branche.

Die letzten zwölf Monate waren dabei ein Jahr der

Konsolidierung, in dem wichtige Weichen für die Zukunft

gestellt wurden.

ern des Angebots der DIA ist das Sachkunde -programm. Mit ihm werden gleich zwei Zielever folgt: zum einen eine qualifizierte Ausbildungzu gewährleisten, auf deren Grundlage eine Re-

gistrierung zur Ausübung der Rechtsdienst leistung Inkasso erfolgen kann. Und zum anderen Mitarbeiterund Inhaber von Inkasso unternehmen kon tinuierlichzu aktuellen Herausforderungen weiterzubilden.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr fanden zwei neueSachkundelehrgänge (SKL) statt. Insgesamt nahmen40 Personen daran teil, was eine leichte Zunahme ge-genüber dem Vorjahr darstellt. Eines außerordentlichgroßen Zuspruchs erfreute sich insbesondere das SKL-Update, zu dem vom 19. bis 21. November 2015 ehe-malige Absolventen des Sachkundelehrgangs nachKoblenz kamen.

Fast 90 Teilnehmer brachten sich dabei auf den aktu-ellen Stand, was inkassorelevante Rechtsprechung be-trifft. Außerdem ging es um Gesetzgebungsthemenwie zum Beispiel die Einführung des neuen Gerichts-vollzieherformulars, das Bundesmeldegesetz und ei -nen Ausblick auf die zu erwartenden Folgen der Da -tenschutzgrundverordnung für die Inkassotätigkeit.

Das nächste Update wird vom 10. bis 12. November2016, wieder in Koblenz, stattfinden. Anmeldungensind noch möglich.

WEITERBILDUNG

K DIENSTLEISTUNGEN FÜR DIE ÖFFENTLICHE HAND

2015 hat sich die DIA erfolgreich auf eine Ausschrei-bung der Bundesagentur für Arbeit beworben undderen Mitarbeiter sechs Wochen im Sommer im Tele-foninkasso geschult. Drei weitere Schulungen folgtenim Dezember 2015. Ein weiteres Modul dieses Schu-lungsprogramms wird im Sommer 2016 durchgeführtwerden, diesmal mit dem Fokus auf den Trainern im Te-lefoninkasso.

Neu im Seminarangebot der DIA sind seit 2015 dieThemen »Rechtssicher werben« und »Das neue UKlaG«,wobei letzteres Seminar Inkassounternehmen dazu indie Lage versetzen soll, wettbewerbsrechtliche Ab-mahnungen zu verhindern beziehungsweise im Falleiner Abmahnung damit professionell umzugehen.

Insgesamt hat sich das Seminargeschäft im abgelaufe-nen Geschäftsjahr konsolidiert. Die Teilnehmerzahlensind auf hohem Niveau leicht zurückgegangen. AnettBremert, Prokuristin der Inkassoakademie, sieht dastrotz allem positiv: »Es hat in den letzten Monaten kei -ne wesentlichen Gesetzesänderungen gegeben, überdie wir die Inkassounternehmen in unseren Seminarenhätten aufklären müssen. Für die Branche ist das vonVorteil, denn sie kann sich auf ihr Kerngeschäft kon-zentrieren.

Die DIA wiederum hat Zeit dafür gehabt, ihr eigenesKerngeschäft, also die Ausbildung von Inkassodienst-leistern durch ihre Sachkundelehrgänge, weiter zuschärfen. Das sind die besten Startvoraussetzungen fürunser Geschäft in den kommenden zwölf Monaten.«

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Besuchermagnet BDIU:Ein Jubiläum der Rekorde

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KONGRESS

BDIU || Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.

JHV 2016

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ull House am 21. und 22. April 2016 in Berlin. DerBDIU feierte Geburtstag, und alle wollten dabeisein: Wirtschaft, Politik und Branchenvertreter ausdem In- und Ausland kamen in die Hauptstadt,

um eine unverzichtbare Branche zu würdigen und mit-zuerleben, dass zum ersten Mal eine Frau das Ruderdieses traditionsreichen und innovativen Branchenver-bands übernahm (dazu später mehr).

Zum Jubiläum waren sich alle einig: Inkasso ist einesder vielen Zahnräder, die unser Wirtschaftssystem funk -tionieren lassen, und deswegen braucht es den BDIUals verlässlichen Dialogpartner, wenn es um Fragen derGestaltung und Regulierung des Forderungsmanage-ments geht.

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Ver -braucherschutz, brachte es in seinem Grußwort aufden Punkt, indem er fand, dass sich der BDIU »immerwieder erfolgreich in die politische Debatte einbringt,seine Vorschläge sind konstruktiv und pragmatisch. […]Wir bauen daher auch in Zukunft auf den Rat, denSachverstand und die Erfahrung der deutschen In -kassowirtschaft und ihres Verbandes.«

Brigitte Zypries, parlamentarische Staatssekretärin beimBundesminister für Wirtschaft und Energie, stand demnicht nach und sagte, dass sich der BDIU »als verläss -licher Dialogpartner für die Politik etabliert« habe,»auch im Kampf gegen solche Unternehmen, die nichtangemessen mit ihrer Verantwortung umgehen«.

Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen seienInkassounternehmen unverzichtbar, denn sie würdenderen berechtigte Interessen durchsetzen. Zypries warbereits zum zweiten Mal beim BDIU zu Gast. 2004 hattesie noch als Bundesjustizministerin der Justiz zur In -kassowirtschaft gesprochen, was damals auch einePremiere war, denn zuvor hatte sich noch kein Justiz-minister auf einen Kongress der Branche »gewagt« –weshalb Zypries sich zunächst auch im Unklaren war,wie denn der Dialog mit den Inkassounternehmenfunktionieren könne. Davon war jetzt nichts mehr zuspüren – im Gegenteil. Ohne zu zögern, sprang sie fürdie kurzfristig verhinderte Staatssekretärin Iris Gleickeein und befand, dass man sich jetzt offenbar darumreiße, beim BDIU sprechen zu dürfen. So ändern sichdie Zeiten und die Wahrnehmungen.

LEBENDIGE WORKSHOPS RUND UM INKASSO

Dass der Verband lebendig ist und sich aktiv am Wirt-schaftsleben beteiligt, zeigten auch die vielen kon-struktiven und bisweilen kontroversen Diskussionenwährend der Veranstaltung. In thematisch breit gefä-cherten Workshops und Foren tauschten sich die Teil-nehmer über aktuelle und zukünftige Herausforderun-gen der Branche aus. Im Fokus stand selbstverständlichdas Thema Datenschutz. Aber auch die Reform der In-

Der Jahresbericht || 2015/2016 9

JHV 2016

Volle sechs Jahrzehnte wurde der BDIU

in diesem Jahr jung. Mehr als nur ein

Grund zum Feiern. Das griffige Motto

»60 Jahre Verantwor tung« lockte mit

über 600 Gästen so viele Teilnehmer

zu einer Inkasso-Branchenveranstaltung

wie noch nie.

F

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Als Nachfolger für das Amt des Schatzmeisters wur deRobert Weidmann (Tesch Inkasso Forderungsmana ge -ment GmbH) von der Mitgliederversammlung gewählt.

Als weitere Präsidiumsmitglieder wurden Yvonne Wag-ner (System Inkasso GmbH), Dr. Christian Behrens (in-foscore Forderungsmanagement GmbH) und RichardHoffmann (Lindorff Deutschland GmbH) gewählt, dienunmehr ebenfalls zum BDIU-Vorstand gehören – ge-meinsam mit Marion Kremer (Vizepräsidentin – forteInkasso GmbH), Andreas Aumüller (Creditreform Dres-den Aumüller KG) und Anke Blietz (GFKL-Gruppe) hatdas Gremium nun neun Mitglieder.

ZUM ABSCHIED SPENDEN FÜR DIE WEIZSÄCKER STIFTUNG

Wolfgang Spitz, der dem Präsidium des BDIU seit 1992angehört und dessen Leitung 2008 übernommen hat -te, wurde am Vorabend des Kongresses in der BerlinerRepräsentanz der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung«feierlich aus seinem Amt verabschiedet. Von den zahl-reichen Erfolgen, die unter seiner Leitung erreicht wur-den, ist ein Aspekt besonders hervorzuheben: Mit sei-nem Leitspruch »Tue Gutes und rede darüber« hatteSpitz entscheidenden Anteil daran, dass sich die Repu-tation der Inkassobranche in den acht Jahren seinerAmtszeit erheblich gebessert hat.

Zum Abschied setzte Spitz ein Zeichen für gesellschaft-liches Engagement. Statt Geschenken wünschte er sichSpenden für die Marianne von Weizsäcker Stiftung.Rund 14.000 Euro für den guten Zweck kamen so zu-sammen. Die Weizsäcker Stiftung kümmert sich um dieResozialisierung ehemals Suchtkranker.

Den Kontakt zur Stiftung hatte Spitz schon währendseiner Präsidentschaft gesucht. So war Richard vonWeizsäcker 2010 Ehrengast bei der Jahreshaupt ver -sammlung des BDIU. Der mittlerweile verstorbene ehe malige Bundespräsident hielt damals eine beein -druckende Rede über die Verantwortung von Inkasso -unternehmen und betonte die Notwendigkeit, auchdie Belange der Zahlungspflichtigen zu berücksich -tigen. Der aktuelle Sinnspruch »Inkasso heißt Ver -antwortung« ist auch eine Folge dieser mahnendenWorte.

Freifrau Marianne von Weizsäcker bedankte sich ineiner kurzen Ansprache bei Spitz für dessen »langjäh-rige Unterstützung der Arbeit und Aufgaben der Stif-tung, die immer wieder nicht nur sachliche Hilfe, son-dern auch Ermutigung bedeutete in schwerer werden-den Zeiten«.

solvenzordnung, das Inkasso für die öffentliche Handoder die digitale Kommunikation mit Verbrauchernwaren Gegenstand von Workshops.

Der inhaltliche Teil des Events war eingebettet in einfeierliches Rahmenprogramm. Höhepunkt war eineGalaveranstaltung im Berliner Museum für Kommuni-kation, in das die Gäste mit Shuttle-Fahrzeugen desBDIU-Mobilitätspartners Opel gebracht wurden – auchdas eine Premiere und ein Zeichen für große Transpa-renz und Offenheit: Alle Fahrzeuge, in denen die Kon-gressteilnehmer fuhren, waren mit dem Branchen-motto »Inkasso heißt Verantwortung« beklebt. Daszeigte: Die Branche ist stolz auf ihre wichtige Aufgabeund muss sich keinesfalls verstecken.

Insofern war für die Inkassounternehmen auch dasMuseum für Kommunikation ein mehr als angemesse-ner Ort, um ihr Jubiläum zu begehen. Denn wodurchwird Forderungsmanagement letztlich erfolgreich,wenn nicht durch Kommunikation?

Nur mit guter, angemessener und ausgewogenerKommunikation können die Rechtsdienstleister dieberechtigten Interessen ihrer Auftraggeber durchset-zen und so dazu beitragen, dass Jahr für Jahr mehr als5 Milliarden Euro dem Wirtschaftskreislauf wieder zu-geführt werden.

STABWECHSEL ZUM JUBILÄUM

Auf der Jahreshauptversammlung 2016 kam es auchzu einem Führungswechsel beim BDIU. Die Inkassoun-ternehmen wählten Kirsten Pedd (EOS Holding GmbH)an ihre Spitze.

Die Hamburger Juristin ist damit die erste Frau, die dasPräsidentenamt beim BDIU ausübt. Dem Präsidium ge-hört sie bereits seit 2008 an. In ihrer neuen Funktionmöchte Pedd nahtlos an die Arbeit ihres Vorgängersanknüpfen und den Dialog mit der Öffentlichkeit undder Politik weiter intensivieren: »Die im BDIU zusam-mengeschlossenen Inkassounternehmen erbringeneine gute, wichtige und notwendige Rechtsdienstleis-tung für die Wirtschaft und für die öffentliche Hand.Wir sind Bindeglied zwischen den Gläubigern, also un-seren Auftraggebern, und den säumigen Verbrau-chern. Dadurch tragen wir eine große Verantwortung,die wir auch als Selbstverpflichtung begreifen, um fürseriöses Inkasso nach Recht und Gesetz einzustehen.«Insbesondere möchte Pedd auch die Kooperation mitden Verbraucherschützern verstetigen.

Neben dem Wechsel an der Spitze gab es im Rahmender Mitgliederversammlung weitere Veränderungen.

Axel Kulick (Universum Inkasso GmbH), der seit 2013 dasAmt des BDIU-Schatzmeisters bekleidet hatte, wur dezum Vizepräsidenten des BDIU gewählt. Er folgt auf denlangjährigen Vizepräsidenten Hans-Joachim Leister.

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JHV 2016

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Der Jahresbericht || 2015/2016 11

JHV 2016

Das Präsidium des BDIU stellt sich vor (von links, die jeweiligen Ressorts

stehen in Klammern): Schatzmeister Robert Weidmann

(Finanzen und Controlling), Dr. Christian Behrens

(Recht und Compliance), Vizepräsidentin Marion Kremer

(Kommunikation), Anke Blietz (Marketing und

Deutsche Inkasso Akademie), Präsidentin Kirsten Pedd

(Strategie und Politik), Vizepräsident Axel Kulick (Personal und Finanzen),

Andreas Aumüller (Koordination und Zusammenarbeit

mit anderen Verbänden, Europa), Richard Hoffmann (Recht),

Yvonne Wagner (kleine und mittlere Unternehmen)

Stabwechsel an der Spitze der InkassowirtschaftMit Kirsten Pedd übernimmt zum ersten Mal eineFrau das Ruder beim BDIU. In ihrer Antrittsredebrach te sie ein überzeugendes Plädoyer für die Not-wendigkeit der Rechtsdienstleistung Inkasso vor.Pedd, die bereits seit 20 Jahren in der Inkassowirt-schaft in verschiedenen Funktionen aktiv ist, fassteihre Überzeugung kurz zusammen mit den Worten:»Inkasso ist gut!« In ihrer Präsidentschaft will sie überdie Arbeit der Branche informieren und sie vor demHintergrund sich verändernder Rahmen bedin gun -gen in die Zukunft führen.

Die neue BDIU-Präsidentin will dabei vor allem denDialog intensivieren, auch mit den Kritikern der In-kassowirtschaft, um so Vorurteile ab- und Vertrauenaufzubauen. In dem Zusammenhang nannte KirstenPedd beeindruckende Zahlen: Inkassodienstleisterarbeiten für eine halbe Million Unternehmen inDeutschland und sichern mehr als 6 Millionen Ar-beitsplätze. »Ich finde, das ist eine ganz ordentlicheGröße, die man zur Kenntnis nehmen darf undmuss.«

Ihre Antrittsrede können Sie auf dem YouTube-Kanal»BDIU Inkassoverband« verfolgen.

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12 BDIU || Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.

JHV 2016

Brigitte Zypries, parlamentarische Staats sekretärin beimBundesminister für Wirtschaft undEnergie

… hob die Bedeutung der Arbeit des BDIU in denletzten 60 Jahren hervor. Die Branche erbringe einewichtige Rechtsdienstleistung insbesondere fürkleine und mittlere Unternehmen, die ein wesent-licher Pfeiler der deutschen Wirtschaft seien. Diesestellten mehr als jeden zweiten Arbeitsplatz im Landund erwirtschafteten auch mehr als jeden zweitenEuro. »Eine seriöse und gut funktionierende Inkas-sobranche hilft«, so Zypries, »das ist wichtig, damitsich die kleinen und mittleren Unternehmen auf ihrKerngeschäft konzentrieren können.« Inkassoun -ternehmen verhinderten dadurch Insolvenzen beikleinen und mittleren Unternehmen und sichertenwirtschaftliche Existenzen. Auch die öffentlicheHand profitiere von Inkasso. »Spätestens seit derReform des Rechtsdienstleistungsgesetzes wirdauch das Justizsystem in einem erheblichen Maßedurch Sie entlastet.« Aus dieser Verantwortung fol -ge eine Verpflichtung zu seriösem und regelbasier-tem Handeln. Denn auch Schuldner hätten einenAnspruch darauf, seriös und professionell behan-delt zu werden.

Joachim Koschnicke, Adam Opel AG

… sprach auf der Jubiläumsgala des BDIU über diekommunikativen Herausforderungen, die sein Un-ternehmen in den vergangenen Jahren bewältigthat. Opel als Marke hatte lange Jahre unter Image-und Akzeptanzproblemen zu leiden – und ist in -sofern vielleicht ein wenig vergleichbar mit der Inkassowirtschaft. Koschnicke stellte vor, welcheMaß nahmen der Automobilkonzern getroffen hat,Stichwort Modelloffensive mit neuen Motoren undinnovativ designten Produkten, und wie Opel sei-nen Kunden mit ihren Bedürfnissen entgegenge-kommen ist. Opel war in diesem Jahr auch Mobili-tätspartner des BDIU-Kongresses. Die mit dem Ver-bandslogo bedruckten Fahrzeuge waren währendder drei Tage der Jahreshauptversammlung Blick-fänger im Berliner Stadtbild.

Mobilitätspartner

… drei Tage lang bereicherten Opel-Fahrzeuge mitdem BDIU-Logo und unserem Claim »Inkasso heißtVerantwortung« das Straßenbild der Hauptstadt.

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Der Jahresbericht || 2015/2016 13

JHV 2016

Dr. Michael Kleine-Cosack, Rechtsanwalt

… war Laudator zur Verabschiedung von WolfgangSpitz. Er hob insbesondere Spitz‘ Engagement fürdie Öffentlichkeitsarbeit der Inkassowirtschaft her-vor. Es sei nicht selbst verständlich, dass Inkassoun-ternehmen ein positives Image genießen. »In je -dem Fall muss man einen langen Atem haben«, soKleine-Cosack. »Man muss an der Rufverbesserungarbeiten. Und da will ich zur Beruhigung daran er-innern, dass die Anwälte Jahrhunderte gebrauchthaben, um einigermaßen ihr Negativbild zu verän-dern.«

Für den guten Zweck

Zum Abschied aus seinem Amt rief WolfgangSpitz – gemeinsam mit Hans-Joachim Leister(links) und Thomas Kohlmeier (Mitte), dieebenfalls aus dem Präsidium ausschieden –zu Spenden für die Weizsäcker Stiftung auf.Fast 14.000 Euro kamen so zusammen. Rechtsim Bild: BDIU-Hauptgeschäftsführer Berg undRita Hornung, Geschäftsführerin der Weiz -säcker Stiftung.

Von Spitz zu Pedd

Zum Staffelwechsel an der Spitze des BDIUgab es Blumen. Wolfgang Spitz gratulierteseiner Nachfolgerin Kirsten Pedd.

Standing Ovations

… gab es auf dem BDIU-Kongress sowohl für denscheidenden Präsidenten Wolfgang Spitz als auchfür die neue Präsidentin Kirsten Pedd.

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14 BDIU || Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.

ARBEITSKREISE

BERLIN

SACHSEN

SACHSEN-ANHALT

NIEDERSACHSEN

BREMEN

HAMBURG

SCHLESWIG-HOLSTEIN

MECKLENBURG-VORPOMMERN

NORDRHEIN-WESTFALEN

HESSEN

THÜRINGEN

BRANDENBURG

RHEINLAND-PFALZ

SAAR-LAND

BADEN-WÜRTTEMBERG

BAYERN

Die Ausschüssedes BDIU

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EUROPAAUSSCHUSS

Der BDIU-Europaausschuss verfolgt inkassorelevanteGesetzesvorhaben aus Brüssel und ist die »Brücke« desdeutschen Verbands zum Europaverband FENCA. Vor-sitzender ist seit dem 12. Oktober 2015 Richard Hoff-mann, der Erwin Falkner ablöste. Falkner wurde im Ok-tober in Stockholm ins Board der FENCA gewählt,bleibt dem BDIU-Ausschuss aber als Mitglied erhalten.

Gemeinsam mit der FENCA wurden zum Beispiel dieZulassungsvoraussetzungen für Inkasso in den unter-schiedlichen FENCA-Mitgliedstaaten abgefragt, um aufdieser Basis die Interessenvertretung der Branche zuverbessern. Für Deutschland sollen so nähere Informa-tionen zur grenzüberschreitenden Inkassotätigkeit er-mittelt werden, also die Anzahl der Fälle, die Nutzungvorhandener Instrumente wie etwa EU-Mahnbescheidoder Verfahren für geringfügige Forderungen, Erfah-rungen zur Rechtsdurchsetzung in Nachbarländernund so weiter.

Wichtigstes Thema des europäischen BDIU-Gremiumswar im Geschäftsjahr selbstverständlich die EU-Daten-schutzgrundverordnung. Weitere Themen waren dieRichtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbrau-cherangelegenheiten, die Verordnung zur vorläufigenKontenpfändung und das Verfahren für geringfügigeForderungen, die ebenfalls im vergangenen Geschäfts-jahr vom Europäischen Parlament verabschiedet wur-den. Das Grünbuch über grenzüberschreitende Finanz-dienstleistungen für Privatkunden und die öffentlicheKonsultation über einen wirksamen Insolvenzrahmenin der EU sind kürzlich neu auf die Agenda des Aus-schusses gerückt.

AUSSCHUSS FÜR GERICHTSVOLLZIEHERWESEN

Zum Ausschuss für Gerichtsvollzieherwesen gehörenMitarbeiter oder Geschäftsführer von BDIU-Mitglieds-unternehmen, die in ihrer Praxis mit Gerichtsvollzie-hern zusammenarbeiten. Die Ausschussleitung hatBettina Vonhöne inne.

Der Jahresbericht || 2015/2016 15

ARBEITSKREISE

Ein Verband lebt vom Mitmachen

Die Ausschüsse und Arbeitskreise des BDIU sind wichtige Bestand-

teile des Verbands. Sie bieten den Mitgliedern die Möglichkeit, aktiv

an der Interessenwahrnehmung der Inkassowir tschaft mitzuwirken.

Vier regionale Arbeitskreise in Nord, West, Ost und Süd bieten

die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch. Die Fachausschüsse

haben für ihre jeweiligen Themen eine beratende Funktion.

AUSSCHÜSSE / AKS

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BDIU || Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.16

Ein wichtiges Thema war das mit der Gerichtsvollzie-herformular-Verordnung (GVFV) zum 1. April 2016 ein-geführte und nun verbindlich zu nutzende Formularfür die Beantragung der Vollstreckung von Geldforde-rungen. Dem federführenden Bundesministerium derJustiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gegenüberhatte der Ausschuss im Vorfeld seine Expertise in viel-fältiger Weise entgegengebracht. Zahlreiche Anregun-gen, etwa der modulare Aufbau des Formulars, wurdendann auch bei der Gestaltung des Formulars berück-sichtigt.

Zum 1. Oktober 2016 wird das Elektronische Gerichts-und Verwaltungspostfach (EGVP) eingestellt zugunsteneines elektronischen Rechtsverkehrs für alle Gerichts-barkeiten. Rechtsanwälte nutzen seither den elek troni - schen Rechtsverkehr über das besondere elektronischeAnwaltspostfach (beA). Alle anderen professionellenNutzer müssen eine neue EGVP-Sende-/Empfangs-komponente nutzen. Welche Folgen und Kosten dasfür Inkassounternehmen mit sich bringt, war ein wei-teres Thema des Ausschusses. Außerdem hat der Aus-schuss den BDIU bei der Erstellung eines Thesenpa-piers gegen die 500-Euro-Grenze für Drittauskünfte in§ 755 Abs. 2 Satz 4 ZPO (und § 802l ZPO) unterstütztund hierbei Daten aus der beruflichen Praxis zur Ver-fügung gestellt.

Die wichtige Zusammenarbeit mit dem Deutschen Ge-richtsvollzieher Bund (DGVB) wurde im Berichtszeit-raum verstetigt. Perspektivisch soll über die Schaffungeiner zentralen Beschwerdestelle für Streitigkeiten undKonflikte mit Gerichtsvollziehern nachgedacht wer-den. Thema war auch deren angespannte Personal -situation. Aktuell sind 4.200 Personen als Gerichtsvoll-zieher tätig – letztes Jahr waren es noch 4.800. Nach-wuchs wird dringend gesucht, inzwischen geschiehtdas sogar relativ fachfremd, zum Beispiel im Bereichder Justizvollzugsbeamten.

AUSSCHUSS FÜR DATENSCHUTZ

Der Ausschuss für Datenschutz wurde erst Anfang 2015neu konstituiert. Die Ausschussmitglieder wählten aufeiner Sitzung in Düsseldorf Thomas Schauf (GFKL) ein-stimmig zum Vorsitzenden.

Der Fachausschuss diskutiert für die Mitglieder desBDIU datenschutzrelevante Fragestellungen, zum Bei-spiel was den Umgang mit dem neuen Bundesmelde-gesetz betrifft, und natürlich auch die praktische Be-

deutung der Datenschutzgrundverordnung der EU.Wichtige Themen im abgelaufenen Geschäftsjahr wa -ren darüber hinaus Einmeldungen von personenbezo-genen Informationen an Auskunfteien gemäß § 28ades Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), das neue so -genannte Verbandsklagerecht bei Datenschutzver -stößen im Rahmen des Unterlassungsklagengesetzes(UKlaG) sowie datenschutzrechtliche Fragen zwischender EU und den USA, auch bekannt unter dem Stichwort»Safe Harbor« beziehungsweise EU-US Privacy Shield.

RECHTSAUSSCHUSS

Der Rechtsausschuss berät das Präsidium des BDIU zurechtlichen und rechtspolitischen Fragen. Im Berichts-zeitraum ging es unter anderem um das Reparaturge-setz zur Reform der Sachaufklärung, um die Evaluie-rung von § 11a des Rechtsdienstleistungsgesetzes, dasBundesmeldegesetz, die EU-Datenschutzgrundverord-nung, das UKlaG sowie die Reform des 8. Buches derZivilprozessordnung (ZPO).

Wichtige Aufgaben dieses Gremiums sind auch dieAnalyse und rechtliche Bewertung gängiger beimSchuldner geltend gemachter Inkassokosten und Auslagen. Im Februar 2016 wurde Andrea Schweer(eventus inkasso gmbh) für weitere zwei Jahre als Ausschussvorsitzende bestätigt.

DER SÜDDEUTSCHE INKASSO-ARBEITSKREIS (SIAK)

Der SIAK trifft sich unter Leitung von Heiner Schloch-termeier bis zu dreimal im Jahr in München. Teilneh-mer der Sitzungen sind in der Regel Geschäftsführer,Inhaber und leitende Angestellte von Inkassofirmen.Im Berichtszeitraum ging es beim SIAK unter anderemum die Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung,vor allem um die strittige 500-Euro-Grenze, das Min-destlohngesetz, das Meldegesetz und das Verhältnisder Branche zu den Verbraucherzentralen, mit denenein besserer Austausch angestrebt wird.

ARBEITSKREISE

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Außerdem befasst sich der Arbeitskreis mit innovati-ven Zahlungssystemen und damit, welche Folgen die -se für die Inkassotätigkeit haben. Nicht zuletzt der On-linehandel bringt hier viele Veränderungen. Derzeitkonkurrieren die 2-, 3- und 4-Parteien-Modelle, wobeidas 3-Parteien-Modell – beispielsweise PayPal – anMarktmacht gewinnt.

DER BDIU-NORDKREIS

Der BDIU-Nordkreis trifft sich regelmäßig in Hamburgunter der Leitung von Mario Martens und versammeltzu diesem Anlass stets 15 bis 20 Teilnehmer. Im Be-richtszeitraum ging es meist um dieselben Schwer-punkte, die auch der BDIU in seiner Arbeit jeweils be-handelte, wie zum Beispiel inkassorelevante Gesetzge-bungsvorhaben. Außerdem erörterten die Teilnehmerden Sachverhalt rund um die in der letzten Zeit ausge-sprochenen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungenseitens eines BDIU-Mitbewerbers. Ausdrücklich gelobtwurde die Maßnahme des BDIU, seine Mitglieder wir-kungsvoller zu schützen, indem über die DIA das Se-minar »Rechtssicher werben – online und offline« zubesonders vergünstigten Konditionen (100 Euro proTeilnehmer) angeboten wird. Der Kreis diskutierte hier-bei die erforderlichen Inhalte des Seminars.

Weiterhin wurden die Umsetzung des Bundesmelde-gesetzes und deren Folgen erörtert. Darüber hinaustauschten sich die Teilnehmer über die Veränderungender Berufsausbildung durch die »ZusatzqualifikationInkasso« aus.

DER NORDRHEIN-WESTFÄLISCHE INKASSO-ARBEITSKREIS (NOWAK)

Im Westen der Republik trifft sich der nordrhein-west-fälische Inkasso-Arbeitskreis (NOWAK) zwei- bis drei-mal pro Jahr, jeweils in Düsseldorf oder Köln. Geleitetwird der Arbeitskreis von Markus Brinkmann. In denletzten zwölf Monaten standen neben dem Erfah-rungsaustausch Themen wie die richtige Gestaltungvon Unternehmensnachfolgen oder die Reform desBundesmeldegesetzes aus Sicht von Auskunfteien aufder Tagesordnung des Arbeitskreises. Im März 2016stellte Anett Bremert den NOWAK-Teilnehmern dasAus- und Weiterbildungsprogramm der Deutschen In-kasso Akademie vor. BDIU-Mitglieder profitieren vonbesonders günstigen Konditionen beim Inkasso-Aus-bildungsspezialisten Nummer eins. Daher war für bei -

de Seiten auch ein anschließender Erfahrungsaus-tausch wichtig, in dem Anett Bremert nachhakte, wel-che Weiterbildungsaspekte für die Branche derzeit diehöchste Priorität genießen.

Ein weiteres Thema im NOWAK war die Zwangsvoll-streckung im Kontext des elektronischen Rechtsver-kehrs, wozu Udo Brückner vom Verband der VereineCreditreform referierte. Außerdem informierten sichdie Teilnehmer über die Chancen, die sich für In -kassounternehmen beim Digitalisierungstrend CloudComputing ergeben.

BERLINER INKASSORUNDE

In Berlin informieren sich Inkassounternehmen aus derHauptstadt und der näheren Umgebung über aktuelleTrends für die Branche und die wichtigsten Entwick-lungen im Verbandsgeschehen. Die Berliner Inkasso-runde kommt dazu unter Leitung von Björn Wendlerzwei- bis dreimal pro Jahr zusammen, meistens in denRäumen der BDIU-Geschäftsstelle in Berlin-Mitte.

In den letzten zwölf Monaten war neben der aktuellenGesetzgebung, zum Beispiel der Datenschutzgrund-verordnung oder dem Bundesmeldegesetz, vor allemdas Wettbewerbsrecht ein Thema.

Rechtsanwalt Jan Mönikes informierte die Teilnehmerüber Fallstricke in der Außendarstellung und darüber,wie man wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ver-meiden beziehungsweise, wenn man bereits eine sol-che Abmahnung erhalten hat, wie man am besten da-rauf reagiert.

In einer anderen Sitzung tauschten sich die Berli -ner Inkassounternehmen mit ObergerichtsvollzieherThomas Lux darüber aus, was aktuell bei Zwangsvoll-streckungen und generell in der Zusammenarbeit vonInkassounternehmen und Gerichtsvollziehern wichtigist.

Der Jahresbericht || 2015/2016 17

ARBEITSKREISE

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Bessere Rahmenbedingungenfür Inkasso

Der rechtliche Rahmen für Inkasso ist so beständig

wie das Wetter im April. Daher hat sich der

BDIU im Berichtszeitraum intensiv mit zahlreichen

Gesetzesänderungen und der Evaluierung

bestehender Gesetze beschäftigt. Das Ziel: Politik

und Öffentlichkeit von der Notwendigkeit guten

Inkassos überzeugen. Einige dieser Bemühungen

sind im Folgenden dokumentier t.

INKASSOREGULIERUNG AUF DEM PRÜFSTAND

Ende 2015 jährte sich das Inkrafttreten des Gesetzesgegen unseriöse Geschäftspraktiken (GguG) bereitszum zweiten Mal. Mit dem GguG sollten Verbraucherbesser vor Abzocke und anderen kriminellen Machen-schaften geschützt werden. Gleichzeitig brachte es fürdie seriösen Inkassounternehmen einige neue Vor-schriften, die sich allerdings erst in der Praxis bewährenmussten.

Haben sie das auch getan? Im Gesetz ist auch eine Eva-luierung vorgesehen, die nach Angaben aus dem Bun-desministerium der Justiz und für Verbraucherschutz(BMJV) spätestens im Frühjahr 2017 abgeschlossen seinsoll. Unter anderem will man dabei überprüfen, ob dieInkassounternehmen die neuen Darlegungs- und In-formationspflichten des § 11a des Rechtsdienstleis-tungsgesetzes (RDG) einhalten. Seit November 2014müssen im ersten Mahnschreiben genaue Angabenunter anderem zum Auftraggeber oder zum Grund derForderung gemacht werden. Bereits im Vorfeld der of-

fiziellen Evaluierung hat der BDIU dazu ein eigeneswissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben. DieProfessorinnen Dr. Zümrüt Gülbay-Peischard von derHochschule Anhalt (Bernburg) und Dr. Susanne Meyervon der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlinkommen nach der Auswertung von über 1.000 Erstinan -spruchnahmeschreiben zu eindeutigen Ergebnissen:Die BDIU-Mitgliedsunternehmen halten die Darlegungs-und Informationspflichten in vorbildlicher Weise ein.

Das Gutachten stellt fest, dass Verbraucher jetzt nochbesser in die Lage versetzt sind, missbräuchliche In -kassoforderungen zu erkennen und diese nun besserzurückzuweisen. Insofern halten die Professorinnen dieUmsetzung der neuen RDG-Regeln durch die BDIU-Mitgliedsunternehmen für einen Erfolg. Aber es gibtauch Kritik, und die betrifft den Punkt Verständlichkeit.Zwar halten auch hier die BDIU-Mitglieder die vom Ge-setzgeber geforderten Regeln ein. Aber die Wissen-schaftlerinnen stellen in ihrer Untersuchung durchausinfrage, ob allen Verbrauchern die dadurch erforder -lichen Formulierungen in den Mahnschreiben auchwirklich verständlich sind.

18

GESETZGEBUNG

BDIU || Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.

GESETZE

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Dem BMJV hat der Inkassoverband das Gutachten be-reits übergeben – und bietet dem Ministerium zudemUnterstützung zur Durchführung von deren Evaluationan.

Klarheit hatte das damalige Gesetz nicht nur bei denDarlegungs- und Informationspflichten gebracht. Sehrwichtig waren auch die neuen Regelungen hinsichtlichder Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten. Hier hattedas Gesetz Regelungen festgeschrieben, die zuvor be-reits in der Inkassopraxis gang und gäbe waren und zu -dem durch die ständige Rechtsprechung gedeckt wa -ren. Beauftragt ein Gläubiger zur Durchsetzung seinerRechte ein Inkassounternehmen, kann er die dadurchentstehenden Kosten als Verzugsschaden von seinemSchuldner erstattet verlangen. Allerdings ist dieser Be-trag gedeckelt – maximal erlaubt ist das, was auch einRechtsanwalt für dieselbe Tätigkeit verlangen könnte.

Das GguG ging aber noch einen Schritt weiter. Es ent-hielt eine Regelung, nach der das BMJV durch Verord-nung Höchstsätze für erstattungsfähige Inkassokostenerlassen könne – die dann wiederum geringer als diese

Anwaltssätze gewesen wären. Eine solche Regelung al-lerdings verstößt gegen das Gleichbehandlungsprin-zip des Grundgesetzes. Darauf hatte bereits Prof. Dr.Hans-Jürgen Papier hingewiesen. Bereits in seinemVortrag auf der BDIU-Jahreshauptversammlung 2014hatte er dargelegt, dass diese Verordnungsermächti-gung verfassungswidrig ist, und dazu auch ein aus-führliches Gutachten erstellt. Der Gesetzgeber habe,so der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsge-richts, mit Einführung des Rechtsdienstleistungsgeset-zes entschieden, dass die Inkassodienstleistungeneines registrierten Unternehmens rechtlich voll dementsprechen, was in dieser Hinsicht ein Rechtsanwaltleiste. Eine unterschiedliche Bepreisung dieser gleich-rangigen Rechtsdienstleistung, also eine Ungleichbe-handlung von Rechtsanwälten, die Inkassodienstleis-tungen erbringen, und Inkassodienstleistern, sei ver-fassungsrechtlich inakzeptabel.

Jetzt folgt auch das BMJV dieser Ansicht. Im Zuge desGesetzes zur Umsetzung der EU-Berufsanerkennungs-richtlinie wird es auch zu Änderungen weiterer Vor-schriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe kom-

Der Jahresbericht || 2015/2016 19

GESETZE

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men. Ein entsprechender Referentenentwurf sieht nunvor, die Verordnungsermächtigung für einen Inkasso-kostendeckel aus dem RDG zu streichen. Die Argu-mente des BDIU und von Prof. Papier sind ganz offen-sichtlich auf offene Ohren gestoßen.

NEUREGELUNG DER INSOLVENZANFECHTUNG

Mit dem am 29. September 2015 beschlossenen Kabi-nettsentwurf zur Neuregelung der Insolvenzanfech-tung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Wirtschaftsowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vonRechtsunsicherheiten zu entlasten. Die Hauptaufgabedes Anfechtungsrechts ist die Rückholung von Vermö-gensgegenständen, auf die die Gläubigergesamtheitohne die anfechtbare Rechtshandlung Zugriff gehabthätte. Insoweit wird das Anfechtungsrecht auch als»Wunderwaffe« des Insolvenzverwalters zur Herstel-lung der Gläubigergleichbehandlung bezeichnet. Der-zeit können Rechtshandlungen des Schuldners dervergangenen zehn Jahre angefochten werden, die vordem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mitdem Vorsatz vorgenommen wurden, die Gläubigerge-meinschaft zu benachteiligen, wenn der andere Teil –meistens ein einzelner Gläubiger – den Vorsatz desSchuldners kannte.

Diese Kenntnis des Gläubigers wird vermutet, wenn erwusste, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldnersdrohte und dass die Handlung andere Gläubiger be-nachteiligen würde. Laut Bundesgerichtshof ist dieKenntnis des Gläubigers dann anzunehmen, wenn die-ser eine Forderung mehrfach gestundet hat und er auf-grund dessen mit bestehenden Zahlungsschwierig -keiten des Schuldners rechnen musste. Dies führte inder Praxis zu ausufernden Anfechtungshandlungendurch Insolvenzverwalter.

Der BDIU hat das Gesetzgebungsverfahren von derersten Stunde an aktiv mit Stellungnahmen begleitet.Seit Beginn des Jahres beschäftigt sich der Bundestagmit den Neuregelungen. Die vorgeschlagenen Neure-gelungen führen aus Sicht des BDIU für die Inkasso-branche, die in den letzten Jahren immer wieder vonInsolvenzanfechtungen betroffen war, zumindest imkleineren Umfang zu Entlastungen. Zu kritisieren ist je-doch die Wiedereinführung eines zumindest versteck-ten Fiskalprivilegs, das den öffentlichen Gläubigerneinen früheren Zugriff auf eigene Forderungen ermög-licht. Dass der BDIU mit seiner Kritik an dieser Stellenicht allein dasteht, zeigte eine öffentliche Anhörungim Rechtsausschuss des Bundestages am 24. Februar2016, zu der der BDIU als einer von vielen Sachverstän-digen eingeladen worden war. Die Mehrheit der Sach-verständigen aus Wissenschaft und Wirtschaft argu-mentierte ähnlich wie wir: Die Neuregelung der Insol-venzanfechtung darf nicht zu einer Benachteiligungprivater Gläubiger gegenüber öffentlichen Gläubigernführen.

Ob und inwiefern die Vorbehalte der Experten berück-sichtigt werden, wird sich erst im Sommer in den ent-scheidenden Verhandlungen zwischen Rechtsaus-schuss und mitberatendem Finanzausschuss zeigen.Ohnehin scheint zunehmend ungewiss, ob der Gesetz-entwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpau -se vom Bundestag verabschiedet werden kann.

REPARATURGESETZ ZUR REFORM DER SACHAUFKLÄRUNG

Weiterhin stand im vergangenen Geschäftsjahr derEntwurf für ein »Gesetz zur Durchführung der Verord-nung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstigerzivilprozessualer Vorschriften (EuKopfVODG)« auf derpolitischen Agenda des Bundestages und damit auchauf der des BDIU. Mit dem Gesetz sollen Vorschriftenzum europäischen Kontenpfändungsverfahren auf na-tionaler Ebene etabliert werden.

Zusätzlich werden einige der im Zuge der Reform derSachaufklärung eingeführten Regelungen »repariert«und Vorschriften in der Zivilprozessordnung (ZPO) ge-ändert, weshalb auch von einem »Reparaturgesetz«gesprochen wird.

Der BDIU kritisierte insbesondere die »500-Euro-Gren -ze« in § 755 Abs. 2 Satz 4 ZPO (und § 802l ZPO). Die Vor-schriften statuieren Auskunftsrechte des Gerichtsvoll-ziehers gegenüber Dritten. Aus Datenschutzgründenbestehen die Auskunftsrechte allerdings erst, wenn dieForderung mindestens 500 Euro beträgt. Der BDIUsieht in der 500-Euro-Grenze eine nicht zu rechtferti-gende Benachteiligung von Gläubigern mit geringenForderungen. Außerdem gibt der BDIU zu bedenken,dass die 500-Euro-Grenze inländische Gläubiger ge-genüber Gläubigern aus EU-Mitgliedstaaten diskrimi-nieren würde.

Der Bundestag muss sich mit dieser Kritik zunächst inBerichterstattergesprächen der Koalitionsfraktionenauseinandersetzen, die voraussichtlich im Juli diesesJahres stattfinden werden. Derzeit ist nicht absehbar,wann und wie das Gesetz vom Bundestag verabschie-det wird.

P-KONTO

Bereits 2013 beauftragte das BMJV das Institut für Fi-nanzdienstleistungen e. V. (iff ) mit der Evaluierung derRegelungen des P-Kontos, die mit dem Gesetz zur Re-form des Kontopfändungsschutzes eingeführt wordenwar. Das Gutachten des iff wurde am 1. Februar 2016offiziell vorgestellt und bewertet das P-Konto als gro-ßen Erfolg. Die Reform des Kontopfändungsschutzessei insbesondere unter verbraucherschutzrechtlichenGesichtspunkten ein Erfolg und das Grundkonzept desP-Kontos müsse nicht geändert werden. Gleichwohlbeabsichtigt das BMJV in einem Gesetzentwurf, der im

20 BDIU || Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.

GESETZE

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Herbst 2016 veröffentlicht werden soll, einzelne Rege-lungen zu überarbeiten. In dem Zusammenhang wur-den verschiedene Verbandsvertreter eingeladen, umüber Fragen des erforderlichen Nachsteuerungsbe-darfs zu diskutieren.

So bekam auch der BDIU die Chance, sich mit den Ver-tretern des zuständigen Referats eingehend über dieverschiedenen mit dem Bericht des iff verbundenenEmpfehlungen zu gesetzgeberischen Korrekturen amP-Konto auszutauschen. Der Rechtsausschuss erarbei-tet derzeit noch eine begleitende Stellungnahme.

ÄNDERUNGEN BEIM UKLAG

Das Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) ist am 24. Feb-ruar 2016 in Kraft getreten. Auch wenn Verbraucher-verbände künftig Unterlassungsklagen gegenüber Un-ternehmen anstrengen dürfen, wenn diese Verstößebei der Weiterverarbeitung von personenbezogenenDaten feststellen, bleibt die Datenverarbeitung zurRechtsverfolgung oder zu Abrechnungszwecken un-eingeschränkt möglich. Hier bleiben die personenbe-zogenen Daten eines Verbrauchers nur notwendigesHilfsmittel für den Unternehmer, um seine Verpflich-tungen aus dem Schuldverhältnis gegenüber dem Ver-braucher erfüllen zu können. Es geht damit nicht umeine kommerzielle Nutzung der Daten. Hierfür hat sichder BDIU intensiv eingesetzt, damit der Kernbereichder Inkassotätigkeit beziehungsweise Rechtsverfol-gung nicht gefährdet wird.

DIE STEPHAN-KOMMISSION

In der Stephan-Kommission haben Vertreter von Gläu-biger- und von Schuldnerseite gemeinsam ein For -mular erarbeitet, das außergerichtliche Schuldenre -gulierung einfacher möglich machen soll. Die Gläu -biger interessen vertreten hier neben dem BDIU unteran derem der Deutsche Anwaltverein (DAV), die Bun -des agentur für Arbeit/Inkassoservice Recklinghausenund das Finanzamt Witten in Absprache mit dem Bun-desministerium der Finanzen. Schuldnerinteressen ver -treten unter anderem die Marianne von WeizsäckerStif tung und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuld-nerberatung (BAG-SB). Der BDIU hat dieses Projekt vonAnfang an aktiv begleitet. Die Arbeit der Kommissionversucht Konzepte und Prozesse zu erarbeiten, dieGläubiger- und Schuldnerinteressen in Einklang brin-gen. Das große Ziel sind die Stärkung und Standardi-sierung der außergerichtlichen Einigung im Interessealler beteiligten Parteien. Gemeinsam wurde so einFormular für das außergerichtliche Schulden regulie -rungsverfahren erarbeitet.

Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsplanver-fahren ist ein sinnvoller Bestandteil des Restschuldbe-freiungsverfahrens, gerade weil es auch die Insolvenz-gerichte entlastet. Das Interesse der Gläubiger und In-

kassounternehmen ist auf eine wirtschaftliche, alsomöglichst einfache, schnelle und wenig kosteninten-sive Bearbeitung der Insolvenzfälle gerichtet.

Aus Sicht der Schuldner- und Insolvenzberatung isteine außergerichtliche Einigung kostenneutral undmithilfe des Formulars schnell umsetzbar. Dabei wer-den wiederum die Gläubigerinteressen bestmöglichgewahrt und nicht selten im Gegenzug Beträge erzielt,die im Wege der Zwangsvollstreckung nicht zu erzielenwären. Für das Formular spricht aus Sicht des BDIU ins-besondere, dass der Einigungsversuch besser lesbarund schneller zu bearbeiten ist.

Die Entscheidungen der Gläubiger werden mithilfe desFormulars nicht nur schneller möglich sein, sondernauch klar nachvollziehbar.

Die Beteiligung an der Stephan-Kommission ist Teil derlangfristigen Strategie des BDIU, die Zusammenarbeitmit den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellenauszubauen und zu verbessern.

Der Jahresbericht || 2015/2016 21

GESETZE

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Über gutes Inkassosprechen

Der BDIU ist 60 Jahre alt – zum alten Eisen gehören Inkasso -

unternehmen aber noch lange nicht. Sie sind Teil einer modernen

Gesellschaft, auf der Höhe der Zeit und innovativer Lösungs -

anbieter für die Wir tschaft. Und das zeigt sich spiegelbildlich in

unserer Kommunikation.

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KOMMUNIKATION

BDIU || Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.

KOMMUNIKATION

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m Frühjahr 2015 warf das 60-jährige Verbandsjubi-läum bereits seine Schatten voraus, und in der Kom-munikationsabteilung des BDIU liefen die Köpfe heiß:Wie wollen wir das Jubiläum zeigen? Welche Schwer-

punkte setzen wir? Was rücken wir in den Fokus der Öf-fentlichkeit? Fragen über Fragen. Wo fängt man da ambesten an? Na klar, mit dem Internetauftritt.

www.inkasso.de ist mehr als nur eine virtuelle Visiten-karte des Verbands. Wer Inkasso googelt, der landethier. Die BDIU-Homepage ist die erste Anlaufstelle fürVerbandsmitglieder, Gläubiger, Politiker, Journalisten,Verbraucherschützer und Schuldner zugleich, wenn esum Inkasso geht. Sie ist das Aushängeschild der Bran-che und gleichzeitig eine Plattform für Inkassounter-nehmen zum Informationsaustausch untereinander.

Mitglieder des BDIU wollen schnell und einfach rele-vante Informationen aus Gesetzgebung und Recht-

sprechung erhalten und mit ihrem Profil in der Mitglie-derliste – die Seite, die mit Abstand am meisten auf www.inkasso.de aufgerufen wird – eine öffentlicheVisiten karte hinterlegen, um neue Kunden zu akquirie-ren. Die Webseite ist auch Anlaufstelle für Verbraucher,wenn sie sich beispielsweise fragen, wie sie mit einemInkasso schreiben umgehen sollten. Inkassoauftrag -geber wiederum suchen Informationen, wie sie offeneRechnungen durchsetzen können, und möchten andas für sie passende Inkassounternehmen vermitteltwerden. Wer immer auf unsere Homepage kommt, dersoll wissen: Wo BDIU draufsteht, steckt seriöses Inkassodahinter.

Ganz wichtig: Läuft es mal mit einem Inkassounterneh-men nicht rund, kann man das beim BDIU melden. EinButton »Ich möchte mich beschweren« gleich auf derStartseite hilft weiter – und die Beschwerdestelle desVerbands kümmert sich schnell und unbürokratisch.

Schon im April 2015 fiel der Vorhang für das relaunchtewww.inkasso.de. Wir haben unsere Homepage einerKomplettmodernisierung unterzogen und so dem Ver-band und damit der Inkassowirtschaft als Ganzes einattraktives und zeitgemäßes digitales Erscheinungs-bild verschafft. Und die neue Homepage ist mobil: Sieläuft auf allen Smartphones, auf Tablets, auf Laptops,auf PCs, egal welches Betriebssystem installiert ist – dieInhalte werden passend zum Endgerät ausgegeben.Wer will, kann www.inkasso.de überall dabeihaben. Di-rekt verknüpft ist die Homepage auch mit dem BDIU-Social-Media-Kanal auf Twitter, der in Echtzeit Newsund Infos zum Verband, zur Branche und zu wissens-werten Inkassothemen präsentiert. Außerdem verlinkt:die BDIU-Business-Community auf XING, deren Mit-gliedschaft kontinuierlich wächst, und unser neuerYouTube-Kanal (doch dazu später mehr).

Hier und überall im Zentrum der Kommunikation stehtdabei unser Claim: »Inkasso heißt Verantwortung.«

Eng mit dem Relaunch der Homepage war auch einGeburtstagsgeschenk an unsere Mitglieder verbun-den. So führte der Verband im Herbst 2015 ein neuesVorteilsprogramm, die BDIU Card, ein. Über das Pro-gramm profitieren Mitgliedsunternehmen von Sonder-konditionen verschiedenster Kooperationspartner,zum Beispiel durch exklusive Rabatte in Onlineshopsrenommierter und beliebter Marken, vom Herrenaus-statter über Home Entertainment bis hin zu attraktivenReiseangeboten. Außerdem mit dabei: Rabatte bei ju-ristischen Fachpublikationen und attraktive Angebotebei Versicherungen. Mitglieder und Mitarbeiter bei Mit-gliedsunternehmen erhalten eine BDIU Card, die direktauf ihren Namen ausgestellt ist: So kann sich jederdurch diese kleine Plastikkarte zur Zugehörigkeit zumBDIU bekennen.

Ein weiterer neuer Vorteil für BDIU-Mitglieder: Sie er-halten die seit April 2015 erscheinende »Zeitschrift fürForderungsmanagement« (zfm) kostenfrei und ohne

Der Jahresbericht || 2015/2016 23

KOMMUNIKATION

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2016 initiierte der BDIU eine Medienkooperation mit der FAZ unter dem Motto: »Kommunikation statt Konfrontation«

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weiteres Dazutun. In der zfm werden alle rechtlich re-levanten Themen gebündelt: Regelmäßig und aktuellerfahren Leser, was sie für den Arbeitsalltag im Inkassobrauchen. Und bereits jetzt zeigt sich: Die Zeitschriftist ein voller Erfolg. Mit diesem neuen juristischenFachmedium liefert der Bonner ZAP Verlag alle zweiMonate rechtliche Expertise rund um Inkasso und For-derungsmanagement. Damit schließt die zfm eine in-haltliche Lücke im weiten Feld der juristischen Literatur.Der BDIU ist prominent im Herausgeberbeirat sowieregelmäßig mit kompetenten Fachautoren vertreten.

Und auch bei einer altbekannten Publikation hat sichetwas getan. Die »Inkassowirtschaft« hat sich in denver gangenen gut fünf Jahren ihres Bestehens zum zen-tralen Informationsgeber der Branche gemausert. Wäh -rend der BDIU-REPORT unsere Mitglieder detailliertüber das Verbandsgeschehen informiert, stellt die »In-kassowirtschaft« das Bindeglied nach außen dar. Mit ihrerreichen wir Journalisten, Politiker, Exekutive und Ju-dikative sowie Vertreter aus der Zivilgesellschaft undinformieren über Themen um Inkasso und darüber hi-naus, neuerdings sogar mit feuilletonistischen Elemen-ten. Zum 60. Geburtstag des BDIU hat sich das Magazinrundum neu erfunden. Durch ein komplett neues Lay-out und eine moderne Artikelstruktur transportiert die»Inkassowirtschaft« das Design unseres Onlineauftrittsund unserer virtuellen Publikationen auch in den Print-bereich.

Und natürlich zu unserer Kommunikation auch die be-währten »Standards«: regelmäßige Pressemeldungen,mit denen sich der BDIU zu aktuellen inkassorelevan-ten Fragen positionierte, Interviews des alten Präsiden-ten Wolfgang Spitz und der Präsidentin Kirsten Pedd,des Hauptgeschäftsführers Kay Uwe Berg und desPres sesprechers Marco Weber, dazu kontinuierlicheUpdates auf allen BDIU-Infokanälen, seien sie im Print,im Web oder mobil. Eine feste Größe dabei sind dieMitgliederumfragen, die der Verband jedes halbe Jahrdurchführt, bei denen es um spannende Fragen geht:Wie verändert sich die Zahlungsmoral der Verbrau-cher und der gewerblichen Schuldner? Was sind jetztdie Gründe, warum Rechnungen nicht wie vereinbartbeglichen werden? Bei welchen Gläubigern haben Ver-braucher die meisten Verbindlichkeiten? Und gibt esendlich mal einen Lichtblick beim seit Jahren miesenZahlungsverhalten der öffentlichen Auftraggeber? (DieAntwort auf die letzte Frage lautet übrigens: Nein.)

Die Ergebnisse dieser Umfragen sind immer wiederGegenstand von Artikeln, Berichten und Radiosendun-gen – und übrigens auch in einigen Lehrbüchern fürBerufsschüler zu finden. Vor allem die Erkenntnisse derBDIU-Mitglieder zu den Gründen für Jugendverschul-dung sind spannend für die Öffentlichkeit und tragendamit viel auch zur finanziellen Aufklärung junger Men -schen bei. Ein besseres Wissen um finanzielle Zusam-menhänge ist auch ein guter Schutz vor Überschuldung.Diese Erfahrung machen auch viele Inkassounterneh-men, wenn sie mit Überschuldeten zu tun haben. Eini -

ge Betroffene sind schlichtweg aus Un kennt nis überwirtschaftliche Zusammenhänge und die Folgen vonvertraglichen Vereinbarungen (zum Beispiel bei Online-geschäften) in die finanzielle Bredouille geraten. Daherfordert der BDIU auch, dass der Umgang mit Geld unddas Vermeiden von Schulden Gegenstand des Schulun-terrichts werden – und schließt sich damit einem Vor-schlag der Bundesministerin für Bildung und ForschungJohanna Wanka an, die letztes Jahr die Schaffung einesFachs Alltagswissen angeregt hatte, in dem auch solcheKenntnisse den Schülern vermittelt werden sollten.

Ein großer Themenkomplex, der Inkassounternehmendas Leben in den vergangenen zwölf Monaten schwergemacht hat und folgerichtig auch auf der Pressekon-ferenz angesprochen wurde, waren immer mehr Fällevon Fake-Inkasso. Immer häufiger wenden sich Betrof-fene an den BDIU, die einen gefälschten Inkassobriefoder eine Inkasso-E-Mail empfangen haben. Bei jedemvierten Inkassounternehmen haben sich schon einmalVerbraucher deswegen gemeldet und beklagt. Aberauch die Branche selbst leidet erheblich: Jedes achteInkassounternehmen war in den letzten zwölf Monatenselbst Opfer von Fake-Inkasso, sprich: Der gute Nameseriös agierender Unternehmen wurde von Kriminel-len ausgenutzt, um auf illegale Weise Profit zu erzielen.Leider werden derartige kriminelle Machenschaftengern instrumentalisiert, um eine ganze Branche in einschlechtes Licht zu rücken. Dabei ist klar: Mit seriösemInkasso hat so etwas nichts zu tun. Es handelt sich umKriminalität – und dagegen muss ganz offensichtlichnoch viel mehr unternommen werden, als das bisherder Fall ist.

Aus diesem Grund wird der BDIU den Austausch mitden relevanten Akteuren aus Gesellschaft, Verbrau-cherschutz und Politik weiter intensivieren und nochmehr Präsenz im öffentlichen Diskurs zeigen. Dabeistellt sich der Verband der Kritik und wird die positivenAspekte der Arbeit von Inkassounternehmen selbstbe-wusst kommunizieren. Erste Weichen hierfür haben wirim April parallel zur Kommunikation zu unserem Ver-bandsjubiläum gestellt. Unter dem Titel »Kommunika-tion statt Konfrontation« beleuchtete die »FrankfurterAllgemeine Zeitung« in einer vierseitigen Sonder-beilage unsere Branche, die »oftmals anders« sei, »alsviele Menschen glauben«.

In einem Faktencheck wird deshalb auch schnell mitVorurteilen gegenüber der Branche aufgeräumt. Undsiehe da, das Fazit fällt sehr positiv aus: Inkasso sei einsehr sinnvoller Service, meinte beispielsweise HaraldHölzer, Gründer eines mittelständischen Unternehmensaus dem hessischen Obertshausen. Er mag auf die Zu-sammenarbeit mit den Rechtsdienstleistern nicht ver-zichten, denn: »Im Endeffekt wird dafür gesorgt, dassman für das, was man geleistet hat, auch tatsächlichbezahlt wird.« Es ist gerade dieser Mehrwert für dasWirtschaftsleben, den wir herausstellen werden. Mansieht, es sind die kleinen Schritte, die dabei helfen, Inkas -so zu der Reputation zu verhelfen, die es verdient.

24 BDIU || Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.

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Der Jahresbericht || 2015/2016

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