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Ein Leitfaden für Kassensysteme von Bizerba Anforderungen Fiskalisierung 2020 Stand März 2020

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Ein Leitfaden für Kassensysteme von Bizerba

Anforderungen Fiskalisierung 2020

Stand März 2020

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Zum 01.01.2020 muss das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ vom Dezember 2016 umgesetzt werden. Das bedeutet eine Erweiterung der Einzelaufzeichnungspflicht für elektronische Kassensysteme.

Wir verschaffen Ihnen Klarheit über die neuen Anforderungen, insbesondere die erweiterte Datenspeicherung, und informieren Sie, wie Sie Ihre Bizerba-Systeme aufrüsten können.

Was änderte sich am 01. Januar 2020?Einführung einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)*

> Jede Kasse muss über eine TSE mit eindeutiger Identifizierungs-nummer abgesichert sein.

> Auf der TSE werden Positionen wie die Gesamtsumme, derSteuerbetrag mit Steuerrate und der Bezahlbetrag samt Zahlartgespeichert.Auch die anderen Daten auf dem Kassenbon gilt es in einer definierten Struktur auf der Kasse abzulegen.

> Es besteht die Pflicht, elektronische Kassen inkl. TSE beim zuständigen Finanzamt anzumelden. Die Registrierung soll erst dann erfolgen, wenn seitens des Gesetzgebers eine elektronische Übermittlungsmöglichkeit zur Verfügung steht.

> Die Datenübermittlung muss über die einheitliche, digitale Schnittstelle der TSE erfolgen.

Pflicht zur Belegausgabe für jeden einzelnen Geschäftsvorfall**

> Sie sind verpflichtet, für jeden einzelnen Geschäftsvorfall einen Verkaufsbon an Ihre Kunden auszugeben. Eine Befreiung beim zuständigen Finanzamt ist ggf. möglich. Sprechen Sie hierzu bitte mit Ihrem Steuerberater.

* Das Gesetz trat wie geplant zum 01.01.2020 in Kraft und der Gesetzgeber fordert die unverzügliche Umsetzung. Bis zum 30.09.2020 werden jedoch keine Beanstandungen seitens der Finanzprüfer erfolgen (Nichtbeanstandungsfrist).

** Die Belegausgabe kann laut Gesetz nach Zustimmung vom Kunden auch elektronisch erfolgen. Aufgrund der geltenden EU Zulassung unserer Waagen / Kassen sind wir dennoch verpflichtet, die Bons auszudrucken, sodass wir die Option eines digitalen Bons leider nicht nutzen können.

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SC IIKH II und KH II Pro XC und XC Pro

Bizerba-Geräte, die nicht mit einer TSE nachgerüstet werden können:

CE IIKHKF

KF II und KF II Pro MC und MC Pro

BC/BC IISC – SC-HSW

Ihr Leitfaden für die Fiskalisierung 2020

Bizerba bereitet Sie auf die Änderungen vor

Sie besitzen Waagen-/Kassen-Systeme von Bizerba. Welche Schritte müssen Sie ergreifen?

1. Prüfen Sie auf den Typenschildern Ihrer Kassen, welche Waagen-/Kassen-Modelle Sie besitzen. Daran ist erkennbar, ob diese miteiner vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) nachrüstbar sind.

Bizerba-Geräte, die mit einer TSE nachgerüstet werden können:

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Ihre elektronischen Kassen sind nicht aufrüstbar. Prüfen Sie in diesem Fall, ob für Ihre Systeme eine Übergangsfrist greift.

Hintergrund: Einige Kassen bzw. Waagen, die zwar den GoBD entsprechen, aber nicht nachgerüstet werden können, dürfen Sie bis zum 31.12.2022 weiter betreiben. Entscheidend ist der Anschaffungszeitraum*.

Wenn Sie Ihr Bizerba-Gerät zwischen dem 26. November 2010 und 31.12.2019 angeschafft haben, kann für das nachfolgende Bizerba Gerät/System eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 greifen.

Voraussetzung: Die Waagen/Kassen speichern Einzeldaten (gemäß BMF-Schreiben vom 26.11.2010).

Für Ihre Systeme greift die ÜbergangsfristErst am 01.01.2023 brauchen Sie in diesem Fall eine vom BSI zertifizierte TSE.

Für Ihre Waagen/Kassen gilt keine ÜbergangsfristSie sind vom Gesetzgeber aufgefordert, zum 01.01.2020 zulässige Geräte samt zertifizierter TSE anzuschaffen.

* Aus Artikel 2 § 30 Satz (3) vom Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016

Gerät

BC II

Anschaffung nach dem

25.11.2010

bis zum Produktionsende

31.12.2015

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2. FALL A

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Ihre Bizerba-Geräte können mit einer TSE nachgerüstet werden. Die Gesetzgebung fordert den Einsatz einer zertifizierten TSE zum 01. Januar 2020. Bizerba wird diese TSE sowie die Schnitt-stelle dazu anbieten.

So gehen wir vor:

I. Wir installieren auf Ihren Waagen/Kassen die Technischen Sicherheits- einrichtungen (TSE). Oder wir stellen Ihnen diese zur Verfügung und Sie installieren sie selbst mit Hilfe unserer Anweisung.

II. Um die TSE nutzen zu können, nehmen wir auf Ihren Waagen/Kassen einSoftware-Update vor, das die Fiskal-Erweiterungen im Programmstand sowiedie einheitliche digitale Schnittstelle enthält. Die Installation erfolgt durch denBizerba Service – vor Ort oder Remote.

III. Sollten Sie ein Warenwirtschaftssystem von Bizerba im Einsatz haben(WinCWS bzw. .CWS), bieten wir Ihnen gerne das neue CWS2 an.

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2. FALL B

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Gesetzlich geforderte USt.-Sätze

Die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme soll unabhängig vom genutzten System eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder sicherstellen. In diesem Zuge hat der Gesetzgeber den verschiedenen Umsatzsteuersätzen folgende IDs zugeordnet:

Sollten sich Ihre Umsatzsteuernummern und -sätze von den aufgeführten Werten unterscheiden, sprechen Sie bitte Ihren Bizerba Fachberater an. Gegebenenfalls müssen auf Ihrem System Anpassungen erfolgen.

Wir empfehlen, die Umstellung auf die gesetzlich geforderten Umsatzsteuersätze mit Hilfe des Warenwirtschaftssystems CWS2 von Bizerba vorzunehmen. Mit CWS2 können Sie die Umsatzsteuersätze nicht nur anlegen, sondern auch nachträglich ändern.

Anpassung der Umsatzsteuer-IDs

ID UST-SATZ BESCHREIBUNG

01 19,00 % Allgemeiner Steuersatz

02 07,00 % Ermäßigter Steuersatz

03 10,70 % Durchschnittsatz (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 UStG) übrige Fälle

04 05,50 % Durchschnittsatz (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 UStG) 05 00,00 % Nicht steuerbar

06 00,00 % Umsatzsteuerfrei

07 00,00 % Umsatzsteuer nicht ermittelbar

08-999 Reserviert für Änderungen DSFinV-K

ab 1000 Individuelle Sachverhalte (Altsteuersätze § 13b UStG, o. Ä.

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Sich angesichts der neuen Gesetzeslage nicht zu verheddern, ist ganz entscheidend. Wir entwickeln unser Warenwirtschaftssystem mit Hochdruck weiter, um die Fiskalisierungsanforderungen noch besser abzudecken.

Nutzen Sie den Zeitpunkt der Umstellung und rüsten Sie Ihr System mitmit einer zentralen Steuerung der neusten Generation aus.

> Zentrale Speicherung der relevantenFiskaldaten aus Kasse und TSE

> Überwachung der Füllstände jeder TSE> Übertragung der Kundenstammdaten

an die TSE> Modul Taxonomie-Export: Möglichkeit

der Übergabe der relevantenFiskaldaten an DATEV Kassenbuchonline

Ergänzen Sie Ihr System um eine zentrale Steuerung

CWS2

§§§

§Bitte beachten Sie, dass ohne den Einsatz von CWS2 die gesetzlich geforderten Fiskaldaten aus Kasse und TSE separat zu sichern sind.

IHRE VORTEILE nach Implementierung der TSE in den Kassen

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Fall 1: Sie nutzen aktuell die Softwareversion .CWS Vorgehensweise: Erwerben Sie ein Upgrade Ihrer Version auf die aktuelle Version CWS2.

Fall 2: Sie nutzen aktuell WinCWS ab der Version 4.xVorgehensweise: Erwerben Sie ein Upgrade Ihrer Version auf die aktuelle Version CWS2.

Fall 3: Sie nutzen eine ältere Bizerba Software (WinCWS Version 1.x, 2.x 3.x, CWS 8000)Vorgehensweise: Erwerben Sie die aktuelle Version CWS2 inkl. der gewünschten Module als Neuversion. Es besteht die Möglichkeit der Datenübernahme aus Ihrem Alt-System.

Fall 4: Sie nutzen aktuell kein Bizerba Warenwirtschaftssystem, planen aber den Einsatz von CWS2Vorgehensweise: Erwerben Sie die aktuelle Version CWS2 inkl. der gewünschten Module als Neuversion.

Fall 5: Sie nutzen Bizerba Waagen/Kassen mit Warenwirtschaftssoftware eines anderen Anbieters Vorgehensweise: Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Softwarehersteller auf. Bizerba bietet unterschiedliche Möglichkeiten zur Anbindung von Waagen- und Kassensystemen an Software von Drittanbietern.

Durch das Zusammenwirken von Waagen/Kassen mit CWS2 haben Sie in jedem der aufgeführten Fälle die Sicherheit, sämtliche gesetzlichen Anforderungen der Fiskalisierung zu erfüllen.

Umsetzung der Fiskalisierung mit CWS2

Je nach Ausgangssituation gehen Sie bitte wie folgt vor:

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Bitte wenden Sie sich an Ihren Bizerba Verkaufsberater, um die notwendigen Schritte für die Fiskalisierung 2020 einzuleiten und Ihre Kassensoftware an die geltende Gesetzeslage anzupassen.

Bizerba SE & Co. KGWilhelm-Kraut-Straße 6572336 Balingen

T +49 7433 12-1300F +49 7433 12-1350 [email protected]

www.bizerba.com

Achtung, fertig, konformFiskalisierung 2020

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