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Ein Mehrwert für die Umwelt? Entwürfe des BMU aus Sicht des UGB-Projekts
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Ein Mehrwert für die Umwelt?Entwürfe des BMU aus Sicht des UGB-Projekts
Regine Barth, Öko-Institut e.V.
Berlin 29. Oktober 2007
Kriterien für „Mehrwert“ gegenüber geltendem Recht
• Effektiverer Schutz von Umwelt, Klima, Biodiversität
-> Sicherung der Lebensgrundlagen• Förderung von Innovation-> Höhere Wettbewerbsfähigkeit und bessere
Position im Zukunftsmarkt Umwelt/Klimaschutz• Bessere Rechtssetzung-> Partizipation, besserer Vollzug, geringere
Kosten
Risiken für den Erfolg des UGB Entwurfs
• Kein Gesamtkonzept, keine Einbeziehung Infrastrukturvorhaben und Landwirtschaft
-> Wichtige Problemursachen unberücksichtigt• Rückschritte statt Blick nach vorn wegen 1:1
Umsetzung-> Deutschland wird überrundet; weniger Innovation• Druck durch Bundesrat und andere Ressorts-> Weniger „Mehrwert“ und Konterkarierung Föd.reform• Verbleibende Rumpfgesetze-> Zusätzliche Zersplitterung statt Vereinfachung
Effektiverer Schutz von Umwelt, Klima, Biodiversität
Positivbeispiele:• Umfassender Schutzzweck UGB• Sachgerechte Ausfüllung der notwendigen
abweichungsfesten Kernregelungen im Naturschutz– Aufbau eines nationalen Biotopverbundsytems mit
einheitlich bundesweiter Festschreibung von Mindestschutz- und Managementsstandards
– Einheitliches bundesweites System der Schutzgebietskategorisierung
– instrumentenbezogene Grundsätze (Eingriffsregelung, gute fachliche Praxis, Landschaftsplanung)
Effektiverer Schutz von Umwelt, Klima, Biodiversität
Positivbeispiele:• Erweiterung Grundpflichten bei IVG: aber
entscheidend ist untergesetzliches Regelwerk• Stärkung Naturschutz durch Erwähnung im
Tatbestand• Klarstellung Erfordernis abgeschlossener UVP
bei vorzeitigem Beginn • Umfassende Regelung Wasserrecht
Effektiverer Schutz von Umwelt, Klima, Biodiversität
Negativbeispiele:• Jenseits von programmatischen Sätzen
keine Weiterentwicklung der Ausrichtung an Gefahrenabwehr hin zu vorsorgendem Umweltschutz
• Keine Ausfüllung von vorhandenen Lücken beim Klimaschutz
• Umweltprobleme aus landwirtschaftlicher Betätigung ungelöst
Förderung Innovation
Positivbeispiele:• Einführung des Begriffs der
„umweltgerechten Unternehmensführung“ als Ziel; allerdings keine Unterfütterung
Förderung Innovation
Negativbeispiele:• Keine Instrumente, wie Best Pratice bei
Anlagentechnik belohnt wird• Beibehaltung der schwerfälligen Systematik
zur Fortschreibung des Standes der Technik• Keine Befristungsmöglichkeit IVG von Amts
wegen
Bessere Rechtssetzung
Positivbeispiele:• Neufassung Wasserrecht
– Klarere Regelungsziele– Vereinfachung– Transparenz
• Nur noch zwei Typen Genehmigungsverfahren: IVGenehmigung und planerische Genehmigung
• Beibehaltung Erörterungstermin
Bessere Rechtssetzung
Negativbeispiele:• Verbleibendes Rumpf-BImSchG inkl.
Regelung über nicht gen.bedürftige Anlagen• Verbleibendes Rumpf-UVPG• EU-rechtswidrige Umsetzung Arhus – Konv.• Kaum innovativen Elemente bei der
Öffentlichkeitsbeteiligung• Sehr lückenhafte Umsetzung der verstärkten
Nutzung elektronischer Medien, insb. WWW
Fazit
• Keine umfassende Modernisierung des deutschen Umweltrechts
• Vor allem im Anlagenrecht in der Substanz wenig Neues
• Aber: ausbaufähiger Anfang, wenn Weg zum umfassenden UGB in den nächsten Jahren mutig fortgeschrieben wird
• Zentrale Defizite verbleiben und müssen in den Entwürfen ergänzt werden