Ein Mehrwert für die Umwelt? Entwürfe des BMU aus Sicht des UGB-Projekts

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Ein Mehrwert für die Umwelt? Entwürfe des BMU aus Sicht des UGB- Projekts Regine Barth, Öko-Institut e.V. Berlin 29. Oktober 2007

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Ein Mehrwert für die Umwelt? Entwürfe des BMU aus Sicht des UGB-Projekts. Regine Barth, Öko-Institut e.V. Berlin 29. Oktober 2007. Kriterien für „Mehrwert“ gegenüber geltendem Recht. Effektiverer Schutz von Umwelt, Klima, Biodiversität -> Sicherung der Lebensgrundlagen - PowerPoint PPT Presentation

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Ein Mehrwert für die Umwelt?Entwürfe des BMU aus Sicht des UGB-Projekts

Regine Barth, Öko-Institut e.V.

Berlin 29. Oktober 2007

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Kriterien für „Mehrwert“ gegenüber geltendem Recht

• Effektiverer Schutz von Umwelt, Klima, Biodiversität

-> Sicherung der Lebensgrundlagen• Förderung von Innovation-> Höhere Wettbewerbsfähigkeit und bessere

Position im Zukunftsmarkt Umwelt/Klimaschutz• Bessere Rechtssetzung-> Partizipation, besserer Vollzug, geringere

Kosten

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Risiken für den Erfolg des UGB Entwurfs

• Kein Gesamtkonzept, keine Einbeziehung Infrastrukturvorhaben und Landwirtschaft

-> Wichtige Problemursachen unberücksichtigt• Rückschritte statt Blick nach vorn wegen 1:1

Umsetzung-> Deutschland wird überrundet; weniger Innovation• Druck durch Bundesrat und andere Ressorts-> Weniger „Mehrwert“ und Konterkarierung Föd.reform• Verbleibende Rumpfgesetze-> Zusätzliche Zersplitterung statt Vereinfachung

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Effektiverer Schutz von Umwelt, Klima, Biodiversität

Positivbeispiele:• Umfassender Schutzzweck UGB• Sachgerechte Ausfüllung der notwendigen

abweichungsfesten Kernregelungen im Naturschutz– Aufbau eines nationalen Biotopverbundsytems mit

einheitlich bundesweiter Festschreibung von Mindestschutz- und Managementsstandards

– Einheitliches bundesweites System der Schutzgebietskategorisierung

– instrumentenbezogene Grundsätze (Eingriffsregelung, gute fachliche Praxis, Landschaftsplanung)

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Effektiverer Schutz von Umwelt, Klima, Biodiversität

Positivbeispiele:• Erweiterung Grundpflichten bei IVG: aber

entscheidend ist untergesetzliches Regelwerk• Stärkung Naturschutz durch Erwähnung im

Tatbestand• Klarstellung Erfordernis abgeschlossener UVP

bei vorzeitigem Beginn • Umfassende Regelung Wasserrecht

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Effektiverer Schutz von Umwelt, Klima, Biodiversität

Negativbeispiele:• Jenseits von programmatischen Sätzen

keine Weiterentwicklung der Ausrichtung an Gefahrenabwehr hin zu vorsorgendem Umweltschutz

• Keine Ausfüllung von vorhandenen Lücken beim Klimaschutz

• Umweltprobleme aus landwirtschaftlicher Betätigung ungelöst

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Förderung Innovation

Positivbeispiele:• Einführung des Begriffs der

„umweltgerechten Unternehmensführung“ als Ziel; allerdings keine Unterfütterung

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Förderung Innovation

Negativbeispiele:• Keine Instrumente, wie Best Pratice bei

Anlagentechnik belohnt wird• Beibehaltung der schwerfälligen Systematik

zur Fortschreibung des Standes der Technik• Keine Befristungsmöglichkeit IVG von Amts

wegen

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Bessere Rechtssetzung

Positivbeispiele:• Neufassung Wasserrecht

– Klarere Regelungsziele– Vereinfachung– Transparenz

• Nur noch zwei Typen Genehmigungsverfahren: IVGenehmigung und planerische Genehmigung

• Beibehaltung Erörterungstermin

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Bessere Rechtssetzung

Negativbeispiele:• Verbleibendes Rumpf-BImSchG inkl.

Regelung über nicht gen.bedürftige Anlagen• Verbleibendes Rumpf-UVPG• EU-rechtswidrige Umsetzung Arhus – Konv.• Kaum innovativen Elemente bei der

Öffentlichkeitsbeteiligung• Sehr lückenhafte Umsetzung der verstärkten

Nutzung elektronischer Medien, insb. WWW

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Fazit

• Keine umfassende Modernisierung des deutschen Umweltrechts

• Vor allem im Anlagenrecht in der Substanz wenig Neues

• Aber: ausbaufähiger Anfang, wenn Weg zum umfassenden UGB in den nächsten Jahren mutig fortgeschrieben wird

• Zentrale Defizite verbleiben und müssen in den Entwürfen ergänzt werden