Unternehmensgesetzbuch - UGB Vom Kaufmann zum Unternehmer Dr. Herbert Schrittesser Dr. Bernhard...

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Unternehmensgesetzbuch - UGB Vom Kaufmann zum Unternehmer Dr. Herbert Schrittesser Dr. Bernhard Schatz Mag. Doris-Bettina Fürtbauer VORTRAGENDER: Enzersdorfer Straße 4, 2340 Mödling Telefon: 02236/22 390 Telefax: 02236/43 657

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Unternehmensgesetzbuch - UGBVom Kaufmann zum Unternehmer

Dr. Herbert Schrittesser

Dr. Bernhard Schatz

Mag. Doris-Bettina Fürtbauer

VORTRAGENDER:

Enzersdorfer Straße 4, 2340 MödlingTelefon: 02236/22 390Telefax: 02236/43 657

Gliederung des UGB

1. Buch (§§ 1ff UGB)

Begriffe und Anwendungsbereich Firmenbuch Firma Unternehmensübergang Prokura und Handlungsvollmacht

2. Buch (§§ 105ff UGB)

Offene Gesellschaft Kommanditgesellschaft GesbR Stille Gesellschaft

Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 2

Gliederung des UGB

3. Buch (§§ 189ff UGB)

Rechnungslegung

4. Buch (§§ 343ff UGB)

Unternehmensbezogene Geschäfte

Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 3

HGB

„Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuches ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.“ (§ 1 Abs 1 HGB)

Istkaufmann Sollkaufmann Formkaufmann Kannkaufmann Scheinkaufmann Vollkaufmann Minderkaufmann

Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 4

UGB

„Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt.“(§ 1 Abs 1 UGB)

Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätgikeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein (§ 1 Abs 2 UGB, § 1 Abs 2 KSchG)

UnternehmensbegriffElemente

selbständige Tätigkeit

wirtschaftliche Tätigkeit

keine Gewinnerzielungsabsicht

dauernde Tätigkeit

Organisation

Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 5

Unternehmer

Unternehmer kraft Betrieb eines Unternehmens

Formunternehmer

Unternehmer kraft Eintragung

Scheinunternehmer

Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 6

Sonderfälle

Freiberufler

Land- und Forstwirte

Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 7

Abgrenzungsprobleme

Non-Profit-Organisationen

Idealvereine

Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 8

Mindestgröße eines Unternehmens?

Schwellenwert EUR 400.000,--

Eintragungspflicht Einzelunternehmer

Wandel GesbR in OG/KG Eintragungspflicht

Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 9

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Firma

Folie 10

§ 17 Abs 1 HGB § 17 Abs 1 UGB

Liberalisierung

Vereinfachung

Vereinheitlichung

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Arten der Firma

Folie 11

Personenfirma

Einzelunternehmer / keine fremden Namen

Personengesellschaften (OG / KG) / nur Namen persönlich haftender Gesellschafter

Sachfirma

Fantasiefirma

Gemischte Firma

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Grundsätze der Firmenbildung

Folie 12

Eignung zur Kennzeichnung

Unterscheidungskraft

Irreführungsverbot

geschäftliche Verhältnisse

Verkehrsauffassung

Wesentlichkeitsschwelle

Eintragungsverfahren

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Zwingende Rechtsformzusätze § 19 UGB

Folie 13

• Aktiengesellschaft – AG

• Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH

• Genossenschaften – e.Gen.

• Europäische Gesellschaft – SE

• Kapitalgesellschaften & Co – Komplementär GmbH

• Offene Gesellschaft – OG

• Kommanditgesellschaft – KG

• Einzelunternehmer – e.U.

• Positionierung / Rechtsformzusatz

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Geschäftspapiere und Bestellscheine § 14 UGB

Folie 14

In das Firmenbuch eingetragene Unternehmer (nicht nur wie bisher Kapitalgesellschaften) haben auf allen Geschäftsbriefen und Bestellscheinen sowie auf ihren Webseiten anzugeben:

Firma Rechtsform Sitz und FN gegebenenfalls: Hinweis in Liquidation („in Liqu“) Firmenbuchgericht

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Geschäftspapiere und Bestellscheine § 14 UGB

Folie 15

Übergangsbestimmung gem § 907 Abs 3 UGB:

Vordrucke von Geschäftspapieren und Bestellscheinen sowie Webseiten haben bei Kapitalgesellschaften spätestens ab 1. Jänner 2007, bei anderen Unternehmern spätestens ab 1. Jänner 2010 den Bestimmungen des § 14 idF des HaRÄG BGBl I 2005/120 zu entsprechen.

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Unternehmensübergang

Folie 16

Sondervermögen

Gesamtrechtsnachfolge (Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung)

Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Einzelrechtsnachfolge (§§ 38 – 40 UGB)

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Übergang der Rechtsverhältnisse (1)

Folie 17

Voraussetzungen

Unternehmenserwerb unter Lebenden

Fortführung des Unternehmens

keine abweichende Parteienvereinbarung

keine Firmenfortführung erforderlich

unternehmensbezogene Rechtsverhältnisse / höchstpersönliche Rechtsverhältnisse

Zeitpunkt

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Übergang der Rechtsverhältnisse (2)

Folie 18

Ausnahmen

Konkurs

Ausgleich

Überwachung des Schuldners durch Sachwalter

Zwangsvollstreckung

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Rechtsfolgen

Folie 19

Rechtsposition des Dritten

Verständigung (Mitteilung)

Widerspruchsrecht

Haftung des Erwerbers

Haftung des Veräußerers

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Rechtsstellung des Erben beim Unternehmensübergang

Folie 20

Erbenhaftung nach ABGB

Erbenhaftung nach UGB

Beschränkbarkeit

Eintragung Haftungsausschluss im Firmenbuch

verkehrsübliche Bekanntmachung

Mitteilung an Gläubiger

Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 21

HGB

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Offene Erwerbsgesellschaft (OEG)

Kommanditgesellschaft (KG)

Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG)

Stille Gesellschaft (stG)

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)

UGB

Offene Gesellschaft (OG)

Kommanditgesellschaft (KG)

Stille Gesellschaft (stG)

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) / Offene Gesellschaft (OG)

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Offene GesellschaftWesensmerkmale

Folie 22

Zweckoffenheit

eigene Firma

unbeschränkte Haftung

gesamthandschaftliche Verbundenheit

keine Ein-Mann-Gesellschaft

Rechtsfähigkeit

Unternehmereigenschaft ?

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Offene GesellschaftGründung / Entstehung

Folie 23

Gesellschaftsvertrag

Gesellschafter

Vorgesellschaft

Eintragung im Firmenbuch

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Offene GesellschaftInnenverhältnis

Folie 24

Gestaltungsfreiheit

Beteiligung an der Gesellschaft

Gewinn- und Verlustverteilung

Arbeitsgesellschafter

Entnahmerecht

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Offene GesellschaftGeschäftsführung

Folie 25

Selbstorganschaft

Gesellschaftsbeschlüsse

Kontrollrechte

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Offene GesellschaftAußenverhältnis (1)

Folie 26

Vertretung

Haftung

persönlich

unbeschränkt

unbeschränkbar

primär

unmittelbar

- solidarisch

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Offene GesellschaftAußenverhältnis (2)

Folie 27

Haftung eines eintretenden Gesellschafters

Haftung bei Auflösung der Gesellschaft

Haftung bei Ausscheiden eines Gesellschafters

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Offene GesellschaftGesellschafterwechsel (1)

Folie 28

Eintritt eines Gesellschafters

Ausscheiden eines Gesellschafters

freiwillig

Ausschluss

Übertragung der Mitgliedschaft / Zustimmung aller Gesellschafter

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Offene GesellschaftGesellschafterwechsel (2)

Folie 29

Tod eines Gesellschafters

Auflösung der Offenen Gesellschaft

Fortsetzungsbeschluss

Gesellschaftsvertrag

Fortsetzungsklausel

Nachfolgeklausel

Eintrittsklausel

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Offene GesellschaftBeendigung (1)

Folie 30

Zeitablauf

Auflösungsbeschluss

Konkurseröffnung über das Vermögen der Gesellschaft

Tod eines Gesellschafters

Konkurseröffnung über das Vermögen eines Gesellschafters

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Offene GesellschaftBeendigung (2)

Folie 31

Kündigung

kein wichtiger Grund erforderlich

Ausschluss oder Erschwerung Kündigungsrecht nichtig

Liquidation

Liquidatoren

Liquidationsbilanz

FB-Eintragung

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

KommanditgesellschaftBesonderheiten (1)

Folie 32

Komplementäre vs Kommanditisten

Pflichteinlage / Hafteinlage

Beteiligung

Gewinn- und Verlustverteilung

Geschäftsführung

Kontrollrechte der Kommanditisten

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

KommanditgesellschaftBesonderheiten (2)

Folie 33

Vertretung

Haftung der Kommanditisten gegenüber Gläubigern

Haftung vor Eintragung der Gesellschaft

Haftung bei Eintritt in eine bestehende Kommanditgesellschaft

Haftung bei Ausscheiden aus der Kommanditgesellschaft

Tod eines Kommanditisten

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte(§§ 343 ff UGB) (1)

Folie 34

Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers

Haftung als Gesamtschuldner

Schadenersatz

Vertragsstrafe

Bürgschaft

Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis)

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte(§§ 343 ff UGB) (2)

Folie 35

Verzugszinsen

Entgeltlichkeit

kein Vertragsabschluss durch Schweigen

Kontokorrent

Mängelrüge

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Sorgfaltsmaßstab

Folie 36

HGB

Rechtsgrundlage: § 347 HGB

Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes

(§ 1299 ABGB: Sachverständigensorgfaltsmaßstab)

UGB

Rechtsgrundlage: § 347 UGB

Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers

(§ 1299 ABGB: Sachverständigensorgfaltsmaßstab)

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Haftung als Gesamtschuldner

Folie 37

HGB

Rechtsgrundlage: Art 8 Nr. 1 der 4. EVHGB

Zweifelsregelung / Solidarhaftung gilt bei teilbaren Leistungen, wenn sich mehrere Personen durch Vertrag gemeinschaftlich verpflichten

auch anwendbar auf einseitige Handelsgeschäfte

UGB

Rechtsgrundlage: § 348 UGB

Zweifelsregelung / Solidarhaftung gilt bei teilbaren Leistungen, wenn sich mehrere Unternehmer durch Vertrag gemeinschaftlich verpflichten

NUR anwendbar auf beidseitig unternehmensbezogene Geschäfte

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Schadenersatz

Folie 38

HGBRechtsgrundlage:

Art. 8 Nr. 2 4. EVHGB

Schadenersatz umfasst immer den entgangenen Gewinn

einseitiges Handelsgeschäft ist für Anwendbarkeit ausreichend, dh Nichtkaufmann muss Kaufmann Interesse (= positiver Schaden + entgangener Gewinn) ersetzen

UGBRechtsgrundlage:

§ 349 UGB

Schadenersatz umfasst immer den entgangenen Gewinn

nur anwendbar auf beidseitig unternehmensbezogene Geschäfte, dh Nichtunternehmer muss Unternehmer bei leichter Fahrlässigkeit nur positiven Schaden nach ABGB ersetzen

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Vertragsstrafe

Folie 39

HGBRechtsgrundlage:

§ 348 HGBArt 8 Nr. 3 der 4. EVHGB

Eine Vertragsstrafe, die von einem Kaufmann im Betrieb seines Handelsgewerbes versprochen wurde, kann nicht aufgrund des § 1336 Abs 2 ABGB herabgesetzt werden.

kein richterliches Mäßigungsrecht nach § 1336 Abs 2 ABGB für

Vollkaufleute

UGBRechtsgrundlage:

bisheriger geltender § 348 HGB entfällt

auch die von einem Unternehmer versprochene Vertragsstrafe kann künftig immer nach § 1336 Abs 2 ABGB richterlich gemäßigt werden

richterliches Mäßigungsrecht nach § 1336 Abs 2 ABGB für

Unternehmer und Nichtunternehmer

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Vertragsstrafe übersteigender Schaden

Folie 40

HGBRechtsgrundlage:

Art. 8 Nr. 3 der 4. EVHGB

der die Vertragsstrafe übersteigende Schaden kann

geltend gemacht werden

Anwendungsbereich: Vollkaufleute

UGBRechtsgrundlage: § 1336 Abs 3 ABGB

der die Vertragsstrafe übersteigende Schaden kann

geltend gemacht werden

Anwendungsbereich: Unternehmer

im Verbrauchergeschäft allerdings nur, wenn dies zwischen Gläubiger und Schuldner einzeln ausge-handelt wurde

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Bürgschaft (1)

Folie 41

HGBRechtsgrundlage:

§ 349 HGB

Bürge und Zahler: „Ein Bürge, für den die Bürgschaft ein

Handelsgeschäft ist, haftet als Bürge und Zahler nach § 1357 ABGB.“

Anwendungsbereich Vollkaufleute

UGBRechtsgrundlage:

Regelung ersatzlos gestrichenNeuerung im ABGB

Subsidiarität: „Der Bürge kann in der Regel erst

dann belangt werden, wenn der Hauptschuldner auf des Gläubigers gerichtliche oder außergerichtliche Einmahnung seine Verbindlichkeit nicht erfüllt hat.“ (§ 1355 ABGB)

Anwendungsbereich Unternehmer und Nichtunternehmer

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Bürgschaft (2)

Folie 42

HGBRechtsgrundlage:

§ 350 HGB

Formpflicht: kein Schriftformerfordernis für

Vollkaufleute – auch nur mündlich verbindlich (§ 350 HGB)

Minderkaufleute u. Nichtkaufleute unterliegen Schriftformerfordernis nach § 1346 Abs 2 ABGB.

UGBRechtsgrundlage:

§ 350 HGB ersatzlos gestrichen

Formpflicht: Bürgschaftsversprechen eines

Unternehmers muss schriftlich abgeben werden. (§ 1346 Abs 2 ABGB)

Anwendungsbereich: Unternehmer und Nichtunternehmer

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Laesio enormis

Folie 43

HGBRechtsgrundlage:

§ 351a HGB

„Derjenige, für den der Vertrag ein Handelsgeschäft ist, kann ihn nicht nach § 934 ABGB wegen Verkürzung über die Hälfte anfechten.“

UGBRechtsgrundlage:

§ 351 UGB

„Zulasten eines Unternehmers kann die Anwendung des § 934 ABGB vertraglich ausgeschlossen werden.“ dispositives Recht

kein vertraglicher Ausschluss zu Lasten von Nichtunternehmern

Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 44

HGBRechtsgrundlage: § 1333 Abs 2 ABGB

handelsrechtlicher Zinssatz

5 %

UGBRechtsgrundlage:

§ 352 UGB

unternehmerischer Zinssatz

8 % über dem Basiszinssatz

Verzugszinsen

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Kein Vertragsabschluss durch Schweigen

Folie 45

HGBRechtsgrundlage:

§ 362 HGB„Geht einem Kaufmanne, dessen Gewerbebetrieb die Besorgung von Geschäften für andere mit sich bringt, ein Antrag über die Besorgung solcher Geschäfte von jemand zu, mit dem er in Geschäftsverbindung steht, so ist er verpflichtet, unverzüglich zu antworten; sein Schweigen gilt als Annahme des Antrags. Das gleiche gilt, wenn einem Kaufmann ein Antrag über die Besorgung von Geschäften von jemand zugeht, dem gegenüber er sich zur Besorgung solcher Geschäfte erboten hat.“

UGB

§ 362 HGB ersatzlos gestrichen, da nicht sachgerecht

trotzdem kann sich in einer Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragspartnern diese Gepflogenheit ergeben

§ 1003 ABGB bleibt unberührt

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Entgeltlichkeit

Folie 46

HGBRechtsgrundlage:

§ 354 HGB

„Wer in Ausübung seines Handelsgewerbes einem anderen Geschäfte besorgt oder Dienste leistet, kann dafür auch ohne Verabredung Provision und, wenn es sich um Aufbewahrung handelt, Lagergeld nach den an dem Orte üblichen Sätzen fordern.“ (Abs 1)

UGBRechtsgrundlage:

§ 354 UGB

„Ist in einem Geschäft kein Entgelt bestimmt und auch nicht Unentgeltlichkeit vereinbart, so gilt ein angemessenes Entgelt als bedungen.“ (Abs 1)

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Kontokorrent

Folie 47

HGBRechtsgrundlage:

§ 355 HGB

Anwendung: einseitiges Handelsgeschäft Analogie bei Nichtkaufleuten

Theorienstreit: Mosaiktheorie Staffelkontokorrent § 1415 ABGB (Lehre von der

zivilrechtlichen Tilgungsordnung)

UGBRechtsgrundlage: §§ 355 - 357 UGB

Anwendung: einseitiges Unternehmergeschäft

zivilrechtliche Tilgungsan-ordnung gem § 355 Abs 3 UGB

„Zum Ende der Rechnungsperiode kommt es zur Verrechnung der beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen. §§ 1415 und 1416 ABGB sind anzuwenden.“

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Kontokorrent

Folie 48

HGBRechtsgrundlage:

§ 355 HGB

Saldo:strittige Rechtsnatur

UGBRechtsgrundlage: §§ 355 - 357 UGB

Saldo:• konstitutives Schuldanerkenntnis• bildet einen eigenständigen und

einklagbaren Rechtsgrund• ABER: bereicherungsrechtliche

Einreden des Schuldners bleiben aufrecht

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Mängelrüge

Folie 49

HGBRechtsgrundlage:

§ 377 HGB

Anwendungsbereich:

beidseitiger Handelskauf

Werklieferungsvertrag

UGBRechtsgrundlage:

§ 377 UGB

Anwendungsbereich:

beidseitiges Unternehmergeschäft

Werklieferungsvertrag Werkvertrag über körperliche

bewegliche Sachen (§ 381 Abs 2 UGB)

Tauschvertrag (§ 381 Abs 2 UGB)

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Mängelrüge

Folie 50

HGBRechtsgrundlage:

§ 377 HGB

Ware unverzüglich nach Ablieferung untersuchen

unverzügliche Rüge

UGBRechtsgrundlage:

§ 377 UGB

Ware unverzüglich nach Ablieferung untersuchen

Rüge binnen angemessener Frist

Frist 14 Tage (Orientierung an Art 39 UN-Kaufrecht)

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Mängelrüge

Folie 51

HGBRechtsgrundlage:

§ 377 HGB

Rechtsfolgen der Genehmigung:

Verlust der Gewährleistungsrechte Verlust der Irrtumsanfechtungsrechte Verlust von Schadenersatzan-

sprüchen für Mangel und Mangel-folgschäden

UGBRechtsgrundlage:

§ 377 UGB

Rechtsfolgen der Genehmigung:

Verlust der Gewährleistungsansprüche Verlust der konkurrierenden Ansprüche

auf Ersatz des Mangelschadens Verlust der Rechte auf Anfechtung oder

Anpassung des Vertrags aufgrund eines Irrtums über die Mangelfreiheit

keine Erstreckung des Anspruchs-verlustes auf Mangelfolgeschäden

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Mängelrüge

Folie 52

HGBRechtsgrundlage:

§ 377 HGB

Zugang der RügeKäufer trägt Risiko

kein Rechtsverlust des Käufers trotz verspäteter Rüge bei Arglist des Verkäufers

UGBRechtsgrundlage:

§ 377 UGB

Zugang der Rüge:Verkäufer trägt Risiko

kein Rechtsverlust des Käufers trotz verspäteter Rüge, wenn Verkäufer Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder verschwiegen hat

Dr. Herbert [email protected] VitaGeboren am 17. 10. 1961

BeratungsfelderImmobilienrecht, insbesondere Liegenschaftsverkehr, Kaufverträge, Optionen, Baurechte, Superädifikate

Mietrecht

Treuhandabwicklungen

Bauordnung, Raumordnung, Etablierung von Wirtschaftsparks und Handelsagglomerationen samt Infrastrukturen

Unternehmensgründungen und Betriebsansiedelungen

Vertragsrecht

Gesellschafts- und Handelsrecht

Wettbewerbsrecht

Erbrecht

Zivilverfahrensrecht

Dr. Bernhard [email protected]

VitaGeboren am 12. 8. 1965

BeratungsfelderHandels- und Gesellschaftsrecht, mit Schwerpunkt Gründung und Übernahme von Unternehmen

Insolvenzrecht, insbesondere Masse- und Ausgleichsverwaltungen, Schuldnervertretungen und Bankenberatung

Immobilienrecht, mit Schwerpunkt Bauträgervertragsrecht

Mietrecht

Handelsvertreterrecht

Zivilverfahrensrecht

Mag. Doris-Bettina FürtbauerRechtsanwä[email protected]

VitaGeboren am 6. 8. 1974

BeratungsfelderLiegenschafts- und Immobilienrecht

Ehe- und Familienrecht

Allgemeines Vertragsrecht

Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen

Allgemeines Zivilrecht