EINE VERANSTALTUNG DES NATIONALPARKS NEUSIEDLER...

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MESSE EINTRITT FREI! AUSSTELLER 2018 INFORMATION & AGB EINE VERANSTALTUNG DES NATIONALPARKS NEUSIEDLER SEE - SEEWINKEL MESSE 20. – 22. APRIL 2018 / Fernoptik, Fotografie, Schutzgebiete PROGRAMM 14. – 22. APRIL 2018 / Exkursionen, Vorträge, Workshops www.birdexperience.org

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MESSE EINTRITT

FREI!AUSSTELLER 2018INFORMATION & AGB

EINE VERANSTALTUNG DES NATIONALPARKS NEUSIEDLER SEE - SEEWINKELMESSE 20. – 22. APRIL 2018 / Fernoptik, Fotografie, Schutzgebiete

PROGRAMM 14. – 22. APRIL 2018 / Exkursionen, Vorträge, Workshopswww.birdexperience.org

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Checkliste und TerminePannonian BirdExperience 2018

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PROGRAMM 14. – 22. APRIL 2018 / Exkursionen, Vorträge, Workshops

DATUM ANMERKUNGEN OK?

Meldeunterlagen ab September 2017 Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine schriftlicheAuftragsbestätigung sowie die 1. Teilrechnung per E-Mail.

Anmeldung September 2017 bis 15. Jänner 2018

ANMELDESCHLUSS:15. Jänner 2018

Fälligkeit der 1. Teilrechnung

1. Februar 2018 Der Gesamtbetrag muss mit 15. März 2018 beglichen werden.(Weitere Informationen in den Ausstellerbedingungen.)

Anlieferung ab 16. April 2018 08.00 – 17.00 Uhr

Aufbau 18. / 19. April 2018 08.00 – 17.00 Uhr

Gemeinsamer Abend „Abendgezwitscher“

20. April 2018 Der Nationalpark und seine Partner laden alle Aussteller ganz herzlich zu einem gemütlichen Abend ein.

Messewochenende 20. – 22. April 2018 Öffnungszeiten:Für Aussteller (08.00 – 19.00 Uhr)Für Besucher (09.00 – 18.00 Uhr)

Abbau 22. / 23. April 2018 Der Abbau erfolgt direkt nach dem Ende der MesseSonntag, 22. April (18.00 – 22.00 Uhr)Montag, 23. April (08.00 – 12.00 Uhr)

www.birdexperience.org · [email protected] Informationszentrum, Hauswiese, A-7142 Illmitz, Austria · Tel. +43 (0) 2175/3442-0, Fax:-4BANK: Raiffeisenbank Illmitz, BIC: RLBBAT2E033, IBAN: AT 87 3303 3000 0000 7708

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Der Nationalparkund die Pannonian BirdExperience 2018

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Messe und Frühling im NationalparkZur besten Zeit des Jahres – während des Frühlingsvogelzugs – bietet die Pannonian BirdExperience ein breites Angebot für Bird-watcher und alle, die es werden wollen. Die Messe mit vielseitigem Rahmen-Programm wurde in den letzten Jahren zum Fixpunkt für viele Natur-Interessierte, die sich zu Ausrüstung, technischen Fragen, Reiseangeboten, Naturschutzgebieten, u.v.m. informieren wollen.

Es sind die vielfältigen Lebensräume im tiefstgelegenen Nationalpark Österreichs, die so viele Vogelarten – und deren Bewunderer – anziehen: Europas westlichster Steppensee, umgeben von einem etwa 180 km2 großen, reich strukturierten Schilfgürtel, ein gut 20 km langer Sanddamm, der das Seevorgelände von den Wiesen und Lackenbecken dahinter trennt, baumlose, aber artenreiche Hutweiden, die der Mensch über Jahrhunderte geschaffen hat, Feuchtwiesen, salzhaltige Lacken und schließlich die Reste des Niedermoors im Hanság. Hier ist wohl für jede der rund 340 nachge-wiesenen Vogel arten etwas Passendes dabei.

Der grenzüberschreitende Nationalpark, 1993 gegründet und insgesamt rund 300 km2 groß, ist freilich nicht das einzige Brut-, Rückzugs-, Rast- & Überwinterungsgebiet für Vögel im westpannonischen Raum: In kurzer Flugdistanz zum Neusiedler See liegen Tieflandflüsse und dichte Laubwäl-der, Trockenrasen und Lösswände – und das nicht nur in den auffallend zahlreichen Schutzgebieten in Ostösterreich, Westungarn und in den Kleinen Karpaten der Slowakei.

Was den Naturraum Neusiedler See in der internationalen Birdwatcher-Szene so attraktiv macht, ist also nicht nur die Möglichkeit, quer durchs Jahr seltene Vogel arten beobachten und fotografieren zu können, sondern auch seine Nähe zu ähnlichen oder in ihrer Artenausstattung ganz anderen Öko systemen. Und auch deshalb sind Nationalparks, Naturparke und in dieser Region aktive Naturschutzorganisationen wichtige Partner für den Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel, bei der Programmgestaltung der BirdExperience ebenso wie in der praktischen Naturschutzarbeit.

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Messe-InformationenPannonian BirdExperience 2018

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PROGRAMM 14. – 22. APRIL 2018 / Exkursionen, Vorträge, Workshops

Veranstaltungsort und LieferadresseInformationszentrumNationalpark Neusiedler See - SeewinkelHauswieseA-7142 Illmitz

Termine (Anmeldung, Aufbau, Abbau, …)siehe Checkliste

Öffnungszeiten der MesseFür Aussteller (08.00 – 19.00 Uhr)Für Besucher (09.00 – 18.00 Uhr)

Standbeschreibung » Boden

Holz-Parkett / Fliesen » Stromanschluss

2,2 kW, 230 V, 1 Kreis mit 1 Schukosteckdose 3-fach » Tisch-Abmessung

jeweils 60 x 120 cm, » Tisch-Anzahl / Grundausstatung

optional: 2 Tische pro Stand (inkl. Bestuhlung) oder 1 Stehpult, 2 Hocker und 1 Prospektständer

» Wandschienen für Poster, Tafeln, … in 2,20 Meter Höhe um Poster direkt in der Schiene zu befestigen oder über Nylonschnur (die mitzubringen ist) abzupendeln (Haken vorhanden)

StandreinigungDer Veranstalter sorgt für die Reinigung des Informationszentrums und der Gänge während der Öffnungszeiten. Die Reinhaltung des Standes während der Öffnungszeiten ist Sache des einzelnen Ausstellers, am Ende jedes Tages wird jeder Stand vom Veranstalter besenrein gesäubert.

StandbewachungEs ist keine gesonderte Standbewachung während der Öffnungszeiten vorgesehen. Während der Nacht ist das Informationszentrum alarmgesichert und videoüberwacht. Die Aussen-Standorte zum Testen von Fernoptik und Kameras werden in der Nacht nicht bewacht, die Ausstellungsstücke können an diesen Stand-orten daher nicht über Nacht gelagert werden. Es gibt die Möglichkeit, ein versperrbares Lager im Informationszentrum zu benutzen.

VersicherungEs wird den Ausstellern nahe gelegt, ihre Messe- und Ausstellunsgegen-stände auf eigene Kosten zu versichern.

Diretverkauf von WarenBei Besitz eines Gewerbescheins ist es den Ausstellern gestattet, auf der Messe Waren zu verkaufen.

VerpflegungDas Catering während der Messe wird von Gastronomen aus dem Seewinkel betrieben. Der Schwerpunkt liegt auf regionalen Speisen und Getränken.

Einladung zum „Abendgezwitscher“ Der Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel und seine Partner laden alle Aussteller recht herzlich zu einem gemütlichen Abend am Freitag, 21. April, ab 19.00 Uhr ins Landgasthaus Karlo.

ProgrammheftFormat A5 hoch, 4c/4cAuflage ca. 8.000 StückFertigstellung voraussichtlich Februar 2018Die Nennung im Programmheft ist für alle Teilnehmer gratis. –Für Ihre Ankündigung im Programmheft sowie auf der Homepage benötigen wir:

» Fristgerechte Einzahlung der 1. Teilrechnung » Aussteller Anmeldung (vollständig ausgefüllt) » etwaige ergänzende Anmeldungen für Zusatzoptionen

(vollständig ausgefüllt)

EINSENDESCHLUSS IST DER 15. JÄNNER 2018 Mit einer Nennung darf nur bei Einhalten des Einsendeschlusses gerechnet werden!

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Aussichtsturm

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SeminarraumÖPZ

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EingangEingang

WorkshopraumÖPZ

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Infozentrum

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Parkplatz

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Kulinarisches

Kulinarisches

Live Vogelberingung

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Parkplatz

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Wiese

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Bioto

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Messeplan (NP Infozentrum)Pannonian BirdExperience 2018

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PROGRAMM 14. – 22. APRIL 2018 / Exkursionen, Vorträge, Workshops

Lageplan: N

ationalpark-Informationszentrum

und N

ationalpark-Ökopädagogikzentrum

(ÖPZ)

Ausstellerbereich

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70 km nach Bratislava

200 km nach Bud

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80 km nach W

ienGebietsplan (Nationalpark)Pannonian BirdExperience 2018

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PROGRAMM 14. – 22. APRIL 2018 / Exkursionen, Vorträge, Workshops

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Schilfsteg beim Strandbad

Hochstand an der Zicklacke (Seestraße)

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AusstellungsbedingungenPannonian BirdExperience 2018

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PROGRAMM 14. – 22. APRIL 2018 / Exkursionen, Vorträge, Workshops

1. Messedauer und Öffnungszeiten Die Messe ist vom 20. April 2018 bis 22. April 2018 von 9:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Stände und Exponate dürfen während dieser Zeiten nicht abgedeckt werden; Stände sind mit Personal zu besetzen. Keinesfalls ist es den Ausstellern gestattet, am 22. April 2018 vor 18:00 Uhr Ausstellungs-güter vom Messegelände zu entfernen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Zeitpunkt, Standort und Dauer der Ausstellung zu ändern oder die Veranstaltung zu verschieben, ohne dass deshalb den Ausstellern ein Recht auf Entschädigung zusteht.

2. ZahlungsbedingungenMit Annahme des Vertrags wird dem Aussteller durch den Veranstalter ein Standplatz zugesichert. Der Gesamtbetrag muß mit 15. März 2018 begli-chen werden. Voraussetzung für die Messeteilnahme ist die vollständige Begleichung aller Kosten vor Inanspruchnahme der Standfläche. Sind bis zum angegebenen Zeitpunkt nicht alle ausstehenden Beträge beglichen, so behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Standfläche neu zu ver-geben. Der Aussteller haftet für die Kosten der Standbuchung gemäß den Bedingungen des Abschnitts „Stornierung der Standfläche“.

3. Stornierung der Standfläche Tritt ein Aussteller nach Annahme des Vertrags von seiner Standbuchung zurück, so ist von ihm bei Rücktritt bis zum 15. März 2018 eine Summe in Höhe von 70% des Gesamtbetrages, bei Rücktritt nach dem 15. März 2018 der volle Gesamtbetrag als vereinbarte Entschädigung zu zahlen. Reduziert ein Aussteller nach der Annahme des Vertrags seine Standbu-chung, so ist trotzdem der volle Betrag für die ursprüngliche Buchung zu entrichten. Alle Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

4. Zahlungsunfähigkeit Im Falle der freiwilligen oder zwangsweisen Liquidation (außer im Falle einer Umstrukturierung oder Fusion) oder, bei natürlichen Personen, im Falle einer Konkurshandlung oder bei natürlichen oder juristischen Personen bei Einbe-rufung einer Gläubigerversammlung, bei Abschluss eines Gläubigervergleichs oder bei Nichtbefriedigung einer gerichtlich festgestellten Zahlungsverpflich-tung innerhalb von sieben Tagen, oder bei Einsetzung eines Zwangsverwalters über Vermögenswerte des Ausstellers aufgrund einer Pfändung oder Zwangsvollstreckung ist der Veranstalter berechtigt, alle mit dem Aussteller bestehenden Verträge zu kündigen, die Standzuteilung zu stornieren und alle vertragsgemäß durch den Aussteller geleisteten Zahlungen einzubehalten.

5. Versäumnis der Zahlungspflicht Versäumt es der Aussteller, seinen gegenüber dem Veranstalter beste-henden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, so steht diesem ein Pfandrecht an den Exponaten des betreffenden Ausstellers zu.

6. Übertragungsverbot Der Aussteller ist nicht befugt, die ihm zugeteilte Standfläche ganz oder teilweise abzutreten, unterzuvermieten oder sonstige Rechte daran an

Dritte zu übertragen. Werbematerial oder Drucksachen von Firmen, die selbst keine Aussteller gemäß diesem Vertrag sind, dürfen auf den Ständen weder ausgestellt noch verteilt werden. (Ausnahmen siehe Punkt 16)

7. Änderung des Messeplans Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Messeplan zu ändern und die Stände zu verlegen, falls diese Maßnahmen seitens des Nationalpark Informationszentrums oder seitens der Brandschutzbehörden verlangt oder aus anderen Gründen erforderlich werden.

8. Allgemeine Anweisungen und Bestimmungen Der Aussteller ist verpflichtet, allen Bestimmungen des Veranstalters sowie al-len das Messegelände betreffenden gesetzlichen Regelungen Folge zu leisten.

9. Mietverhältnis Der Veranstalter gewährleistet, dass ausreichend Zeit für Standaufbau, Installation der technischen Anschlüsse, Standabbau und Abtransport von Exponaten und Materialien vorhanden ist. Termine und Zeiten für diese Arbeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle beim Stand zurückgelassenen Materialien oder Exponate auf Kosten des jeweiligen Ausstellers zu entfernen.

10. Standflächenverträge Der Aussteller darf die Beschilderung des Standplatzes nicht verändern bzw. entfernen.

11. Elektrische Installationen Elektrische Leitungen stehen im Nationalpark Informationszentrum zur Verfügung.

13. Gefährliche Materialien Von der Ausstellung ausgeschlossen sind Sprengstoffe, feuergefährliche oder explosive Gemische sowie alle weiteren gefährlichen oder schädlichen Sub-stanzen, einschließlich Zündern, Feuerwerkskörpern, Streichhölzern usw. Das Ausstellen von Zündern, Feuerwerkskörpern, Streichhölzern u.Ä. ist nur in Form von Nachbildungen zulässig, sofern diese Nachbildungen keine feuergefährlichen Substanzen enthalten. Es dürfen nur die zum Zeitpunkt der Standbuchung angeführten Waren ausgestellt werden. Alle vom Veran-stalter nicht genehmigten Exponate sind vom Messegelände zu entfernen.

14. Brandschutzmaßnahmen Für Bau, Dekoration, bzw. Abdeckung der Stände dürfen ausschließlich nicht brennbare Materialien verwendet werden. Aussteller sind verpflichtet, allen angemessenen Anweisungen des Veranstalters, der Leitung des Messe-geländes sowie der örtlichen oder sonstigen Behörden Folge zu leisten.

15. Lärmschutz Der Einsatz von Videogeräten, Lautsprechersystemen oder Filmprojek-toren ist nur gestattet, sofern der von diesen ausgehende Geräuschpegel

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AusstellungsbedingungenPannonian BirdExperience 2018

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keine unzulässige Belästigung von Besuchern, anderen Ausstellern und Benutzern der benachbarten Einrichtungen darstellt. Der Veranstalter ist berechtigt, nach eigenem Ermessen festzulegen, was einen akzeptablen Geräuschpegel darstellt. Die Verwendung von Musikinstrumenten ohne vorherige Erlaubnis des Veranstalters ist ausdrücklich untersagt. Die Vor-führung lauter Maschinen ist auf ein Mindestmaß zu beschränken, um eine Belästigung von Besuchern und Ausstellern zu vermeiden.

16. Mitaussteller Der Hauptaussteller (Standmieter) hat Mitaussteller im Standmietvertrag mit Namen und Adresse anzugeben. Mitaussteller müssen vom Veran-stalter explizit zugelassen werden. Es gelten auch für diese Unternehmen die Ausstellungsbedingungen. Eine – auch nur teilweise – Übertragung der Rechte und Pflichten auf Dritte ist nicht zulässig. Für Produkte oder Serviceleistungen von Firmen, die nicht angemeldet sind, darf auf dem Stand nicht geworben werden.

17. Verkaufsbestimmungen Der Warenverkauf hat unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu er-folgen und ist nur nach Zustimmung des Veranstalters zulässig. Ein beabsichti-gter Verkauf während der Veranstaltung ist bei der Anmeldung anzugeben.

18. Bewachung und Reinigung Die allgemeine Bewachung und Reinigung des Nationalpark Informa-tionszentrums werden vom Veranstalter veranlasst. Für die Bewachung, Reinigung und Instandhaltung des eigenen Messestandes hat der Aus-steller selbst zu sorgen. Die Veranstaltungsräume werden am Ende des je-weiligen Veranstaltungstages vom Veranstalter versperrt und am nächsten Morgen wieder eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung geöffnet.

19. Haftungsbeschränkung Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung für die Sicherheit von Exponaten oder Eigentum der Aussteller, ihrer Mitarbeiter, Vertragsfirmen, Vertreter oder anderer Personen. Er haftet auch nicht für Verlust, Beschädi-gung oder Zerstörung derselben infolge von Diebstahl, Feuer oder anderen Ursachen. Insbesondere kann er auch nicht haftbar gemacht werden für den Ausstellern entstandenen Schaden aufgrund von Gebäudemängeln, Feuer, Sturm, Unwetter, Blitzschlag, Staatsnotstand, arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, Streiks, Aussperrungen, Bürgerunruhen, Explosionen, un-vermeidlichen Unfällen, höherer Gewalt oder aufgrund anderer, außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegender Ursachen. Falls durch Eintritt eines entsprechenden Ereignisses die Durchführung der Messe verhindert, aufgeschoben oder aufgehoben werden muss oder die Nutzung des Geländes als Ganzes oder in Teilen undurchführbar wird, kann der Veranstalter dafür nicht haftbar gemacht werden. Sollte ein Aussteller sonstige, wie auch immer geartete Schäden erleiden, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Den Ausstellern wird stattdessen empfohlen, eine entsprechende Versiche-rung gegen jede Art solcher möglichen Verluste oder Schäden abzuschließen. Die Aussteller werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Veranstalter

keinesfalls vertraglich an einen Aussteller gebunden ist oder als Auftraggeber oder Vertreter im Zusammenhang mit einer rechtlichen Vereinbarung ange-sehen werden kann, die ein Aussteller mit einem Vertragsunternehmen trifft.

20. Vertragsrecht Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Mitteilungen oder andere Kommunikation gemäß oder in Verbindung mit diesem Vertrag gelten als ordnungsgemäß zugestellt oder erfolgt, wenn sie schriftlich per Post oder durch persönliche Zustellung an die letzte bekannte Geschäftsanschrift des Unternehmens bzw. der Person, an die diese Mitteilung gerichtet ist, oder per Telex- oder Telefax-Übertragung oder Email an die Person, an die diese Mitteilung gerichtet ist, erfolgen. Bei einer Übertragung werktags vor 16 Uhr gilt die Zustellung bzw. Annahme als mit dem Tag der Übertragung erfolgt, andernfalls mit dem nächsten folgenden Werktag.

21. Werbemaßnahmen Druckmaterial und Werbemittel dürfen nur innerhalb des eigenen Standes, nicht aber an anderer Stelle auf dem Messegelände verteilt werden. Es sind nur messebezogene Werbemaßnahmen der Aussteller zulässig, die unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bzw. der Regeln guten Geschmacks erfolgen. Vergleichende Werbung ist nicht zulässig. Der Veranstalter ist berechtigt, die Darstellung oder Verteilung von möglicherweise Anstoß erregenden Wer-bemitteln zu untersagen und vorhandene Bestände für die Dauer der Messe sicher zu stellen. Optische, mobile und akustische Werbehilfen sind gestattet, sofern dadurch benachbarte Aussteller nicht gestört werden. Der Einsatz von Audio- und Videogeräten, Verstärkern usw. und/oder Live-Aufführungen von Ausstellern an ihren Ständen ist begrenzt. In jedem Fall liegt es in der persönlichen Verantwortung der Aussteller, auf eigene Kosten alle nach dem Urheberrecht bzw. den Gesetzen über Verstöße gegen die Rechte derer, die rechtlichen Schutz gegen unbefugte öffentliche Aufführung oder Übertragung ihrer Aufnahmen genießen, erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen von der entsprechenden Behörde einzuholen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für diesbezügliche Versäumnisse der Aussteller.

22. Abbau Nach Abschluss der Veranstaltung muss der Aussteller seinen Messestand unmittelbar und vollständig räumen. Die gemietete Standfläche muss dabei in ihren ursprünglichen Zustand versetzt werden.

23. Einnahmen Die Einnahmen der Veranstaltung dienen zur teilweisen Kostendeckung der Veranstaltung. Vortragende und Workshopleiter sind nicht berechtigt, Teilnahmegebühren einzuheben.

24. Veranstalter Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel Hauswiese, 7142 Illmitz Tel.: 02175/3442 Fax: 02175/3442-4

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