Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule...

22
Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW

Transcript of Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule...

Page 1: Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.

Einführung eines

Bachelor-Studienganges

für den kommunalen Verwaltungsdienst an der

Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW

Page 2: Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.

Beschlüsse des Beirates für den Bereich der Gemeinden und Gemeindeverbände (1)

Der Beirat spricht sich für die Errichtung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst unter nachfolgend aufgeführten Maßgaben aus

Beschluss des Beirates in seiner Sitzung am 28.04.2010

Page 3: Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.

Beschlüsse des Beirates für den Bereich der Gemeinden und Gemeindeverbände (2)

Zur Sicherstellung einer Generalistenausbildung soll das bisherige bewährte System der vier thematischen Schwerpunkte bzw. Pflichtmodule

Organisation, Personalmanagement und Personalrecht Finanzmanagement Ordnungsverwaltung Leistungsverwaltung

für die fachpraktische Ausbildung grundsätzlich beibehalten werden. Sofern aus dringenden dienstlichen Gründen eine fachpraktische Ausbildung nicht in allen vier Pflichtmodulen möglich ist, kann hiervon abgewichen werden.

Beschluss des Beirates in seiner Sitzung am 28.04.2010

Page 4: Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.

Beschlüsse des Beirates für den Bereich der Gemeinden und Gemeindeverbände (3)

Der Beirat spricht sich für die Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung aus.

Vor Eintritt in die Akkreditierung wird der Beirat eine verbindliche Entscheidung zur Errichtung des neuen Studienganges treffen

Beschluss des Beirates in seiner Sitzung am 30.03.2009

Page 5: Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.

Beschlüsse des Beirates der Gemeinden und Gemeindeverbände (4)

Die Ausbildung wird als einheitliches Studium mit zwei Ausbildungsorten mit gemeinsamer Verantwortung von Wissenschaft und Praxis verstanden

Die kommunale Praxis wird durch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung im Sinne einer engen Verzahnung von Theorie und Praxis aktiv und gleichberechtigt in die inhaltliche und organisatorische Gestaltung des Bachelor-Studienganges einbezogen

Die Ausbildung orientiert sich noch näher am Anforderungsprofil des künftigen Berufs

Sicherung der Qualität des neuen Studienganges durch den Aufbau eines systematischen Qualitätsmanagements mit einer laufenden und gleichberechtigten Berücksichtigung der Hinweise aus der Fachpraxis

Erwartungen des Beirates an die Einführung des Bachelor-Studienganges

Page 6: Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.

Merkmale von Bachelor-Studiengängen

Die Studienleistung wird in Leistungspunkten (Credit-Points) gemessen. In drei Jahren sind 180 Leistungspunkte zu erwerben.

. Die Studiengänge wird modularisiert (inhaltlich zusammengehörende Lehr- und Lerninhalte werden zu Modulen zusammengefasst

Das Curriculum orientiert sich an den aktuellen und zukünftigen Anforderungen der Berufspraxis sowie an den Anforderungen orientiert, die aus Sicht der anwendungs-orientierten Forschung an die zukünftige Praxis der öffentlichen Verwaltung zu erwarten sind.

Page 7: Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.

Prämissen des Fachbereichsrates Kommunaler Verwaltungsdienst

Die Umstellung erfolgt für beide Studiengänge des kommunalen Verwaltungsdienstes, sowohl für den Generalistenstudiengang als auch für den Studiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre

Die Studienverläufe der beiden Studiengänge werden angeglichen

Bereits vorhandene Entwicklungen für den Fachbereich Staatlicher Verwaltungsdienst werden in die inhaltliche Arbeit einbezogen

Die Studiengänge des kommunalen und des staatlichen Verwaltungsdienstes werden aufeinander abgestimmt

Prämissen für die Umstellung auf Bachelor-Studiengänge

Page 8: Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.

Organisationsstruktur im Bachelorprozess KV

ArbeitsgruppenebeneStudierendenbeteiligung

QualitätssicherungModularbeits-

kreisModularbeits-

kreis

Modularbeits-kreis

Lenkungsgruppe

Fachbereichsrat

Senat

Innenministerium Kommunaler Beirat *

Verzahnungsgremium

* Die Genehmigung der Studienordnung durch das IM erfolgt nach § 28 Abs. 4 Nr. 1 FHGöD im Einvernehmen mit dem Beirat.

Page 9: Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.

Juli 2009

bis Mai 2010

01.09.2010

Erarbeitung der Studienverlaufspläne, der Modulübersichten und der

Modulbeschreibungen für die fachwissenschaftlichen und die fachpraktischen Studienzeiten,

Überarbeitung der Prüfungsordnung

Akkreditierungsverfahren, Genehmigungsverfahren Innenministerium

Beginn der Bachelor-Studiengänge

Juni bis November 2010

Zeitlicher Ablauf

28.04.2010 Beschlussfassung Kommunaler Beirat

20.05.2010 Beschlussfassung Fachbereichsrat

15.06.2010 Beschlussfassung Senat

November 2010 Akkreditierungsbeschluss

Page 10: Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.

Woche Zeitraum 1. Jahr 2. Jahr

1 01.09 - 07.09 Einführungsw oche 1 1 12

2 08.09 - 14.09 1 2 noch P 3 13

3 15.09 - 21.09 2 3 14

4 22.09 - 28.09 3 4 1

5 29.10 - 05.10 4 5 2

6 06.10 - 12.10 5 6 3

7 13.10 - 19.10 6 7 4

8 20.10 - 26.10 S 1 7 S 3 8 P 4 5

9 27.10 - 02.11 (16 Wochen) 8 (16 Wochen) 9 (13 Wochen) en)6

10 03.11 - 09.11 9 10 7

11 10.11 - 16.11 10 11 8

12 17.11 - 23.11 11 12 9

13 24.11 - 30.11 12 13 10

14 01.12 - 07.12 13 14 11

15 08.12 -14.12 14 15 12

16 15.12 - 21.12 15 16 13

17 22.12 - 28.12 Weihnachtspause 1 Weihnachtspause 1 WeihnachtspauseWeihnachtspause1

18 29.12 - 04.01 2 2 2

19 05.01 - 11.01 noch S 1 16 1 1

20 12.01 - 18.01 1 2 2

21 19.01 - 25.01 2 3 3

22 26.01 - 01.02 3 4 4

23 02.02 - 08.02 4 P 2 5 5

24 09.02 - 15.02 5 (13 Wochen) 6 6

25 16.02 - 22.02 6 7 7

26 23.02 - 01.03 7 (einschließlich TSK) 8 8

27 02.03 - 08.03 S 2 8 9 9

28 09.03 - 15.03 (20 Wochen) 9 10 10

29 16.03 - 22.03 10 11 11

30 23.03 - 29.03 11 12 12

31 30.03 - 05.04 12 13 13

32 06.04 - 12.04 13 1 14

33 13.04 - 19.04 14 2 15

34 20.04 - 26.04 15 3 16

35 27.04 - 03.05 16 Projekt 4 1

36 04.05 - 10.05 17 (10 Wochen) 5 S 5 2

37 11.05 - 17.05 18 6 Bachelorarbeit 3

38 18.05 - 24.05 19 7 (7 Wochen) 4

39 25.05 - 31.05 20 8 5

40 01.06 - 07.06 1 9 6

41 08.06 - 14.06 2 10 7

42 15.06 - 21.06 3 1 1

43 22.06 - 28.06 4 2 2

44 29.06 - 05.07 P 1 5 3 3

45 06.07 - 12.07 (13 Wochen) 6 4 4

46 13.07 - 19.07 7 P 3 5 5

47 20.07 - 26.07 (einschließlich TSK) 8 (14 Wochen) 6 6

48 27.07 - 02.08 9 7 7

49 03.08 - 09.08 10 (einschließlich TSK) 8 8

50 10.08 - 16.08 11 9 9

51 17.08 - 23.08 12 10 10

52 24.08 - 31.08 13 11 1

Abkürzungen:

S 1 - S 4 = Fachw issenschaftliche Studienabschnitte 1 - 4

P 1 - P 5 = Fachpraktische Studienabschnitte 1 - 5

TSK = Training Sozialer Kompetenzen

3. Jahr

S 4(16 Wochen)

P 5(10 Wochen)

Kolloquium

Page 11: Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.

Übersicht über die Modulgruppen

Modulgruppe 1 Einführungswoche

Modulgruppe 2 Methoden

Modulgruppe 3 Rahmen für Verwaltungshandeln

Modulgruppe 4 Allgemeine Grundlagen des Verwaltungshandelns

Modulgruppe 5 Spezielle Grundlagen des Verwaltungshandelns

Modulgruppe 6 Verwaltungsstruktur und -funktionsweise

Modulgruppe 7 Wahlpflichtmodule

Modulgruppe 8 Besondere Lehrveranstaltungen

Modulgruppe 9 Praxismodule

Modulgruppe 10 Bachelorarbeit und Kolloquium

Zusatzangebot Zusatzangebot Informationstechnik

Page 12: Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.

Beispiel für ein Theoriemodul (1)

Modulgruppe Nr. 6Verwaltungsstruktur– und funktionsweise,

interne Verwaltung

Modul Nr. 6.3 Personal

Modulkoordination Dr. Andreas Gourmelon / Dr. Christof Muthers

Kategorie Pflichtmodul Credits 5

Voraussetzungen

für das ModulEinführungswoche

zugehöriges

Teilmodul6.3.1 Beamtenrecht

zugehöriges

Teilmodul6.3.2 Arbeitsrecht

zugehöriges

Teilmodul6.3.3 Personalmanagement

Page 13: Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.

Beispiel für ein Theoriemodul (2)

zugehöriges

Teilmodul6.3.1 Beamtenrecht (Auszug als Beispiel)

Kompetenzziele

-kennen Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis und würdigen beamtenrechtliche Folgen

-kennen Regelungen der Beendigung von Beamtenverhältnissen

Lehr-/Lerninhalte

-Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis und Folgen von Pflichtverletzungen

-Beendigung des Beamtenverhältnisses

Page 14: Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.

Beispiel für ein Theoriemodul (3)

Methodik des

Präsenzstudiums

-Interaktives Lehr- und Lerngespräch-Mediengestützte Vorlesung-Betreute Partner- und Gruppenarbeit-Ergebnispräsentation-Referate-Fallbearbeitung / Übungen

Formen des

Selbststudiums

-Literaturrecherche / -studium-Studium von Rechtsquellen und Rechtsprechung-Bearbeitung von Fallbeispielen

Workload 42 LVS 32Zeit-

stunden24

Selbst-

studium18

Art und Umfang des

Leistungsnachweises

Klausur (3 Stunden)oder Fachgespräch oder Hausarbeit. Welcher Leistungsnachweis gefordert wird, bestimmt der Prüfungs-ausschuss auf Vorschlag des Fachbereichsrates

Page 15: Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.

Beispiel für ein Praxismodul (1)

Modulgruppe Nr. 9Verwaltungsstruktur– und funktionsweise,

interne Verwaltung

Modul Nr. 9.1Organisation, Personalmanagement und

Personalrecht

Modulkoordination Kerstin Hilvert

Kategorie Pflichtmodul Credits 13

Voraussetzungen

für das ModulErfolgreicher Abschluss der Module aus den vorherigen

Studienabschnitten

zugehöriges

Teilmodul9.1.2 Personalmanagement und Personalrecht

Page 16: Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.

Beispiel für ein Praxismodul (2)

zugehöriges

Teilmodul9.1.2

Personalmanagement und Personalrecht

(Auszug als Beispiel)

Kompetenzziele

führen entsprechend der personalrechtlichen und personalvertretungsrechtlichen Vorgaben vielfältige administrative Tätigkeiten aus, wie z.B. Ernennungen, Versetzungen, Umsetzungen, Beurlaubungen, Teilzeiten, Beendigungen des Beamtenverhältnisses, disziplinarrechtliche Maßnahmen, Bewilligung von Sonderurlauben, Ablehnung/Genehmigung von Nebentätigkeitsanträgen und treffen entsprechende tarifrechtliche Entscheidungen und kennen Grundzüge des Beurteilungswesens und leistungsorientierter Entgeltsysteme

Lehr-/Lerninhalte -Personalrecht

Page 17: Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.

Beispiel für ein Praxismodul (3)

Methodik des

Präsenzstudiums

-Praktische Unterweisung-Umsetzungsübungen-Fallbearbeitung-Ausbildergespräche-Teilnahme an Besprechungen und Sitzungen-Studium der einschlägigen Gesetzestexte, Kommentierungen, Arbeitsanweisungen, Dienst- und Geschäftsanweisungen, Fachliteratur

Formen des

Selbststudiums ---

Workload390 - - - - - -

Art und Umfang des

Leistungsnachweises

Aktenvortrag (Vorbereitung max. 1 Arbeitstag, Vortrag ca. 15 Minuten)

Page 18: Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.

Kooperation Fachhochschule und Fachpraxis

durch gemeinsame Entwicklung von Schlüsselqualifikationen, Kompetenzen u. Eckwerten

durch gemeinsame Entwicklung von Modulen für die fachpraktische und fachwissenschaftliche Studienzeit

durch gemeinsam beeinflusste und inhaltlich festgelegte Lehrformen (Projekte, praxisbezogene Bachelorarbeiten)

durch Vergabe von Leistungspunkten im Umfang von mehr als 1/3 (60 Punkte) der Gesamtpunkte (180 Punkte)

durch paritätisch besetzten Prüfungsausschuss mit Vertretern der FHöV und der Fachpraxis

durch Praxismodule mit entsprechender Leistungsbewertung (creditpoints) in wichtigen Aufgabenfeldern der Kommunalverwaltung

durch flexible und dadurch aktuellere Lehrangebote (Wahlpflichtbereiche)

Page 19: Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.

Prüfungswesen

Einrichtung eines Prüfungsamtes mit Prüfungsverwaltung an der FHöV

Bestellung der Prüfer durch den Prüfungsausschuss

Bestellung der Prüfungsausschussmitglieder durch das Innenministerium

Einrichtung eines zentralen Prüfungsausschussesmit paritätischer Besetzung durch Vertreter der FHöV und der Praxis

Page 20: Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.

Ablauf des Akkreditierungsverfahrens

Auswahl einer Akkreditierungsagentur

Beantragung der Akkreditierung mit Einreichung der Selbstdokumentation mit Qualitätsprofil des Studiengangs

Bestellung einer Gutachtergruppe durch die Akkreditierungsagentur

Vor-Ort-Begehung durch Gutachtergruppe

Stellungnahme der Gutachtergruppe an den Fachausschuss der Akkreditierungsagentur (Vorschlag)

Beschlussfassung der Akkreditierungskommission auf der Grundlage der Empfehlung des Fachausschusses

Page 21: Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.

Fazit:Vorteile von Bachelor-

Studiengängen

Attraktivität für Bewerber

- durch höhere Qualität des Studiums und bessere Anerkennung des Abschlusses

- durch internationale Anerkennung

- durch weiterführende Weiterbildungs- und Masterstudiengänge

Externe Qualitätsmaßstäbe durch Akkreditierung

Kompetenzerwerb für zukunftsorientierte Berufsausübung steht im Mittelpunkt

Verstärkter Einfluss der Abnehmer ist gegeben

Page 22: Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.

Vielen Dank

für Ihre

Aufmerksamkeit