Einreisebestimmungen für Hunde und Katzenoder Dalmatiner) sollten sich möglichst nur im Schatten...
Transcript of Einreisebestimmungen für Hunde und Katzenoder Dalmatiner) sollten sich möglichst nur im Schatten...
Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen
2
3
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Tipps zur Reiseplanung _____________________________ 4
•ReisemitdemAuto______________________________________ 5
•ReisemitdemFlugzeug________________________________ _______ 7
•ReisemitderBahn________________________________ ___________ __ 9
AllgemeininnerhalbderEUgeltendeBestimmungen___________ ___________ ________ 10
•EUEinzelländer___________________________________________ 11
GelisteteDrittländer
•EUVerordnung998/2003AnhangII,TeilB________________ 17
•EUVerordnung998/2003AnhangII,TeilC________________ 21
NichtgelisteteDrittländer
•EUVerordnung998/2003,Artikel10______________________ 25
ZugelasseneLaborszurTollwut-Titerbestimmung_______________ __ 26
HinweiseaufweiterführendeQuellen__________________________ _ __ 26
4
Allgemeine Tipps zur Reiseplanung
SiekönnenmitwenigenVorkehrungensicherstellen,dassIhreReiseundIhrUrlaubsaufenthaltfürSieund IhrHaustierangenehmundplanmässigverlaufen. IndieserFibelgebenwir IhneneinigeHinweiseundTippsvonderReiseplanungbiszurUrlaubsrückkehr.
DasEinfachste:FragenSie IhreTierärztin/ IhrenTierarztnach„Reisekrankheiten“,vordenenSieIhrTierschützensollten.
GemeinsammitIhrerTierärztin/IhremTierarztkönnenSieeineaufIhrHaustierundIhrZiellandabgestimmtekleineReiseapothekezusammenstellen.
EinigeHundeoderKatzenreagiereninsbesonderebeilängerenReisenübernervösoderängst-lich. Sprechen Sie Ihre Tierärztin / Ihren Tierarzt auf mögliche Beruhigungsmittel für IhrenBegleiter an. Ideal ist, dieWirksamkeit des ausgewähltenMittels vor der „grossenReise“ beiIhremTierauszuprobieren.
WennSie eineHündinhaben, lohnt es sich vorderReise auszurechnen, ob siewährenddesUrlaubsläufigwerdenkann.BesprechenSiemitIhrerTierärztin/IhremTierarzt,obesmöglichist,einekurzzeitigehormonelleVerschiebungdurchzuführen.DieskanndenFerienaufenthaltdeutlichangenehmermachen,denninsbesondereinsüdlichenLänderngibteszahlreicheher-renloseRüden,dieIhnenundIhremVierbeinerlästigwerdenodergarKrankheitenübertragenkönnen.DenkenSiedaran,dass fürvieleTiereeineFutterumstellungeinzusätzlicherStress-faktoristundeszuMagen-Darm-Störungenkommenkann.
5
EinTipp:NehmenSiewennmöglichausreichendFuttervonzuHausemit;insbesondereTrockenfuttereignetsichdafürideal.MüssenSiedennochamUrlaubsorteineFutterumstellungdurchführen,voll-ziehenSiedasschrittweise, indemSieallmählichgrösserwerdendePortionendesneuenFuttersunterdasGewohntemischen.
Übrigens,beieinemAufenthaltinungewohntwarmemKlimaistderAppetitIhresVierbeinersoftvermindert.DiesistallerdingskeinGrundzurSorge,solangeIhrTierdabeinichtdeutlichanGewichtverliert.StehengelassenesFuttersolltenSienichtnocheinmalanbieten,daesinderHitzeleichtverderbenunddieUrsachevonMagen-Darm-Störungenseinkann.
LassenSieIhrTiermöglichstnichtausNäpfentrinken,dieallgemeinzugänglichsind.EsbestehtdieGefahrderAnsteckungdurchkrankeTiere,dieausdiesemNapfgetrunkenhaben.DamitSiesichnichtunbeliebtmachen:DeckenSiesichmitausreichendKotsäckchenein,umdieNotdurftIhresTieresaufzusammelnundzuentsorgen.
Reise mit dem Auto
Vor der ReiseTieresolltenbeiFahrtenimAutoausreichendgesichertsein.Ambesteneignensichhierzuspezi-elleTransportboxen,die jenachGrössedesTieres imHandeloderbeimTierarzterhältlichsind.NebendemSicherheitsaspektfürHaustierundFahrer,fühlensichTiere,dieanihreBoxgewöhntsind, darin wohl und verhalten sich während der Fahrt ruhig. Beginnen Sie rechtzeitig mit derGewöhnung!
SofernIhrTierwährendderFahrtzuÜbelkeitneigt,sprechenSieIhreTierärztin/IhrenTierarztan,damiterIhremVierbeinereingeeignetesMedikamentdagegenverschreibt.DurchentsprechendeFütterung können Sie ebenfalls mithelfen: Die letzte Mahlzeit sollte zwölf Stunden vor Abreisegegebenwerden.BeikürzerenFahrtenistesratsam,erstamAnkunftsortzufüttern.BeilängeremFahrensolltenSiebeiPausenkleinePortionenzwischendurchfüttern.Wichtig:Wassersolltejeder-zeitzurVerfügungstehen.
6
Während der AutoreiseFüralleAutoreisengilt:LegenSieregelmässigPausenein,damitsichIhrHundbewegenundfrischesWassertrinkenkann.NehmenSiehierzueinfacheineThermosflascheTrinkwassersowieeinenNapfmitundschonsindSieungebunden,woSiepausierenmöchten.VersuchenSielängereAutofahrtenindiekühlenMorgen-oderAbendstundenzuverlegen.DasistfürSieund IhrTierangenehmer. Insbesondereältere, jungeundtragendeVierbeinersindgegenhoheTemperaturensehrempfindlich!FallsSieeine längereAutoreisebeiHitzenichtvermeidenkönnen,beobachtenSie IhrTier regel-mässig,umsicherzugehen,dassessichnichtüberhitzt.Insbesondereisteswichtig,regelmässigPausenzumachen,beidenendasTierSchattenaufsuchenkann.Erste Anzeichen für eine Überhitzung sind Abgeschlagenheit, Unruhe oder Taumeln. Zeigt IhrTiereinesolcheVerhaltensweise,bringenSieesaneinenkühlenOrtundbietenSie ihmfrischesTrinkwasseran.ZeigtdasTierschonKrämpfe,AtemnotodergarBewusstlosigkeit,bestehtakuteLebensgefahr!BedeckenSieIhrenHundoderIhreKatzedannmitfeucht-kaltenTüchernundsuchenSieschnellstmöglichdienächsteTierarztpraxisauf.ImSommersolltenSie IhrTiergrundsätzlichnie imgeparktenAutozurücklassen,auchnicht fürkurzeZeit.DennselbstleichtgeöffneteFensterbietenkeineausreichendeLuftzirkulation.MancheHundeliebenes,sichwährendderFahrtdenWindumdieNasewehenzulassen.Augen-entzündungen sind häufig die Folge! Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Vierbeiner keinen Zugbekommt.Vermeiden Sie – wenn irgendwiemöglich – Verkehrsstauungen, die eine Autofahrt unnötig ver-längern.SietunsichundIhremTiereinenGefallen,wennSiedieEmpfehlungenderRadiosenderbeachten.WennwährendderFahrtgrössereHöhenunterschiedebewältigtwerdenmüssen,bietenSieIhremTieretwaszum„Kauen“an.DadurchbautsichderOhrendruckab.FallsSieeineAutofährebenutzen,umanIhrReisezielzugelangen,erkundigenSiesichvorherimReisebürooderbeiderFährgesellschaft,obTiereaufderFähreerlaubtsindundzuwelchenBedin-gungen:JenachDauerderÜberfahrtmüssendieTiereimAutoverbleibenoderwerdeninspeziellenKäfigen/Boxenuntergebracht.
Am UrlaubsortGrundsätzlichgilt:VermeidenSieunnötigenKontaktmiteinheimischenundinsbesonderemitherren-losenArtgenossen,eskönntendabeiKrankheitenübertragenwerden.
7
In der Mittagshitze sollten Sie die Bewegungsaktivität Ihres Tieres einschränken und ihm einenkühlen,schattigenLiegeplatzanbieten.WennSiesichmitIhremHundamStrandaufhalten,denkenSiedaran,ausreichendSüsswasserundseinenNapfmitzunehmen.LassenSie ihnaufkeinenFallSalzwassertrinken.SiekönnenIhremVierbeineretwasGutestun,indemSiefürihneinengrossennassenSandbergaufhäufen.ErwirdsichbestimmtgernebiszumBauchdarineingraben,umsichzukühlen.
VorsichtvorSonnenbrandbeimHund!BesondersgefährdetistderNasenspiegel,vorallem,wennerhelle,unpigmentierteStellenhat.CremenSiedieseStellengutmiteinerwasserfestenSonnencremeein.Hundemitweissem,kurzemFellundwenigUnterwolle(wiez.B.WestHighlandWhiteTerrieroderDalmatiner)solltensichmöglichstnurimSchattenaufhalten,dennbeiihnenistdieGefahrdesSonnenbrandesbesondershoch.WennSiemitIhremHundamStrandwarenundereinausgiebigesBadindenWellengenossenhat,solltensieihnamAbendimmermitSüsswasserabduschen,damitseinFellnichtverklebt.
Wiedereinreise in die SchweizDamitdieEinreiseproblemlosklappt,solltenSiesichimVorfeldnachdenEinreisebestimmungenindieSchweizerkundigen;diesekönnenjenachUrlaubslandunterschiedlichsein.
Reise mit dem Flugzeug
Vor der FlugreiseErkundigenSiesichrechtzeitiginIhremReisebürooderbeiderFluggesellschaftüberMöglichkeiten,BedingungenundKosteneinerTierbeförderung.EinTipp:MeististdieAnzahlderbefördertenTiereproFluglimitiert;buchenSiedeshalbbesondersfrühzeitig.DasMitfliegeninderKabineistnurfürHundeundKatzenbisca.5–8kg(inkl.Transportbehältnis)möglich.DasTransportbehältnismusswasserdichtundluftdurchlässigseinunddarfdieüblichenHandgepäckmasse nicht übersteigen. Die Fluggesellschaft wird Ihnen gerne nähere Einzelheitenmitteilen.
8
Allegrösseren/schwererenTierewerdeninspeziellenFlugboxenimGepäck-bzw.Frachtraumbeför-dert. Die Flugboxen können Sie entweder direkt bei den Fluggesellschaften oder im Fachhandelkaufen.AchtenSiebeimKaufdarauf,dassIhrTierdarinbequemliegen,sitzen,stehenundsichumdrehenkann.GebenSieIhremTierausreichendZeit,sichandenUmgangmitderTransportboxzugewöh-nen.DasreduziertdenStresswährendderFlugreisedeutlich.
NocheinigeTippsfürdenEinsatzderTransportbox:•SchreibenSieaussendeutlichund inmehrerenSprachendarauf,dassessichumein lebendesTierhandelt.
•MarkierenSieeindeutig,wobeiderTransportbox„oben“ist.Einekleine„persönlicheNachricht“inderSprachedesZiellandesverstärktdieBeziehungzumPersonal.ZumBeispiel:„MynameisLaci,I’m4yearsoldandalittlescared.Pleasetakegoodcareofme“.
•KlebenSieaussenaufdieTransportboxeineKlarsichthülle,indersichFotokopiendesImpfpassesundetwaigerEinreiseuntersuchungenbefinden.IhrName,IhreAdresseundIhreTelefonnummersolltenebenfallsangegebensein.Esistebenfallsratsam,zusätzlicheineAdresseeinesFreundesimHerkunftslandmitanzugeben.
•FürdenFall,dassIhrTierinIhrerAbwesenheiteinmalausderBoxgeholtwerdenmuss,empfiehltessich,obenaufdieBoxmitKlebebandeineErsatzleinezukleben.
•Ein„Insider-Tipp“:FüllenSiedenWasserbehältervordemAbflugmitEiswürfel,umdasAuslaufenvon Wasser während des Transports der Box zu verhindern. Kurze Zeit später hat Ihr Hundtrotzdemetwaszutrinken.BeachtenSiejedoch,dasssichderHundnurimNotfallinseineBoxentleerenwirdunderdeshalbnichtzuvieldarintrinkensollte.
•Legen Sie die Flugboxmit einer saugstarkenUnterlage aus, damit eventuell Erbrochenes oderauchUrin aufgenommenwerden kann.DieUnterlage befestigen Sie ambestenmit doppelsei-tigemKlebebandamBodenderBox.
Der FlugVersuchenSieimmereinenDirektflugzuIhremReisezielzubuchen.FernersolltenSie,wennmög-lich,aneinemWochentagfliegen.DieseFlügesindoftwenigerausgebuchtunddadurchwenigerstressigfürSieund IhrTier.WährendderheissenMonate istdieGefahrderÜberhitzungfürdasTiernichtzuunterschätzen.LassenSiesichdeshalbliebereinenFlugamfrühenMorgenoderamspätenAbendgeben.
9
WiebeiallenlängerenReisen,solltedieletzteMahlzeitzwölfStundenvorAbfluggegebenwerden.FürReisen,dielängerals24Stundendauern,solltenSieetwasTrockenfuttermitnehmen,dasge-gebenenfallsvomFlugpersonalverabreichtwerdenkann.
HolenSie IhrTiersofortnachderLandungpersönlichab. InformierenSiesichambestenvorherbeimAnkunftsflughafen,wiedieAusgabestelleheisstundwosiesichimFlughafengebäudebefin-det.NehmenSiesicherheitshalbereineKopieallerUnterlagenmit,dieamTransportkäfigbefestigtsind. Zusätzlich empfehlenwir, zwei Farbfotosmitzuführen: Eines von IhremTier und einesmitIhnenundIhremTier,damitSieimZweifelsfallebeweisenkönnen,dassdasTierIhnengehört.
DieTelefonnummerIhrerTierarztpraxiskannebenfallsnützlichsein.
Wiedereinreise in die SchweizHierbeisinddieEinreisebestimmungenindieSchweizzubeachten,diejenachUrlaubslandunter-schiedlichseinkönnen.
Reise mit der Bahn
Neben den allgemein gültigenHinweisen, die bei Flug- und Autoreise vermerktwurden, im Fol-gendennocheinigeInformationen,dieSieauchunterwww.sbb.chfinden.BitteerkundigenSiesichauchhierfrühzeitigüberdieBesonderheiten,wiezumBeispielUmsteigebahnhöfe,Anschlusszeitenetc.dervonIhnengeplantenStrecke.
Hinweise für die Mitnahme von Hunden•Kleine Hunde bis 30 cm Schulterhöhe (Risthöhe) in Käfigen, Körben oder anderen geeignetenBehälterndürfenalsHandgepäckunentgeltlichindiePersonenwagenmitgenommenwerden.
•FürHundeüber30cmSchulterhöhe(Risthöhe),dieinPersonen-oderGepäckwagenmitgenom-menwerden,istinallenFällenderhalbePreis2.Klassebzw.derallenfallsvorgeseheneMindest-fahrpreis(Hunde-Tageskarte,Hunde-GA)zubezahlen.
•WeitereInformationenerhaltenSieunterwww.sbb.ch.
10
Allgemeine innerhalb der Europäischen Union (EU) geltende Bestimmungen
Seitdem01.10.2004findetdieneueEU-Verordnung(Verordnung998/2003deseuropäischenParla-mentesunddesRatesvom26.05.2003)überdieEin-undAusfuhrvonHeimtieren(Hunde,Katzen,Frettchen)zwischenEU-MitgliedsstaatenundausDrittländern inEU-MitgliedsstaatenAnwendung.HiermitsolleinverbesserterSchutzvorEinschleppungundVerbreitungderTollwutgewährleistetsein.TollwutisttödlichfürTierundMensch!
EU Länder
Belgien,Bulgarien,Dänemark,Deutschland,Estland,Finnland,Frankreich,Griechenland,Grossbritan-nien,Nordirland,Irland,Italien,Lettland,Litauen,Luxemburg,Malta,Niederlande,Österreich,Polen,Portugal,Rumänien,Schweden,SlowakischeRepublik,Slowenien,Spanien,Tschechien,Ungarn,Zypern.
DieVerordnung998/2003giltnichtfürTiere,dieGegenstandeinesVerkaufsodereinerEigentums-übertragungdarstellen.DieVerordnungbesagt,dassHeimtierezureindeutigenIdentifikationelek-tronischgekennzeichnetseinmüssen(ISO-Norm11784oder11785).FallsderChipdiesenNormennichtentspricht,mussvomTierhaltereinentsprechendesLesegerätzurVerfügunggestelltwerden.BiszumJahre2011kanndieKennzeichnungauchineinergutlesbarenTätowierungbestehen.
BeiReisenmussderneueHeimtierausweismitgeführtwerden,dervoneinerTierärztin/einemTierarztausgestelltistundausdemhervorgeht,dassimEinklangmitdenEmpfehlungendesImpfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfallseinegültigeAuffrischungsimpfunggegenTollwut–miteineminaktiviertenImpfstoff(WHO-Norm) vorgenommen wurde. Für Reisenmuss die Erstimpfungmindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen sollen innerhalb der vom Impfstoffhersteller empfohlenenAbständedurchgeführtwerden.Für inderEUgeimpfteTierewird lautEntscheid2005/91/EGeine Impfung 21 Tage nach Abschluss als gültig bezeichnet.
11
DieEU-Mitgliedstaaten(exkl.Schweden,Irland,Malta,Grossbritannien/Nordirland)gestattendieEinreiseeinesHeimtieres,dasjüngeralsdreiMonateundnichtgeimpftist,sofernfolgendeBedin-gungenerfülltsind:FürdiesesTiermusseinAusweis(z.B.EUAusweisoderSchweizerHeimtieraus-weis)mitgeführtwerden.DasHeimtiermussgechippt/tätowiertsein.EsmussseitseinerGeburtan seinem Geburtsort gehalten worden sein ohne Kontakt mit wild lebenden Tieren, die einerInfektionmitdemTollwutvirusausgesetztgewesenseinkönnten.DieserUmstand ist tierärztlichzubestätigen.DieEinreiseistauchgestattet,wenndasHeimtierseineMutterbegleitet,vonderesnochabhängigist.DasMuttertiermussdieEinreisebedingungenerfüllen.
FürSchweden,Irland,MaltaundGrossbritannien/Nordirlandgeltenbiszum3.Juli2008weiterhinzusätzlicheAnforderungen.EinigeLänderhabenzudemnationaleSonderregeln,diezubeachtensind.
EU Einzelländer
BelgienEU-BestimmungenEsbestehtallgemeineLeinenpflicht.
BulgarienJedes Tier benötigt eine Bescheinigung über die Identifikation, den Impfstatus und eine anti-parasitäreBehandlung.WeiterhinisteineamtstierärztlichbestätigteBescheinigungüberHerkunftundGesundheitszustandinbulgarischerSprachemitzuführen(längstens10Tagealt).DieseBeschei-nigungmussdenNamendesExportlandes,dieGesamtzahlderTiere,dieTierarten,eineIdentifikati-onmittelsTätowierungoderMikrochip,Rasse,Farbe,Geschlecht,besondereMerkmale,Geburtstag,Geburtsort,Eigentümerbzw.HändlermitNameundAdresse,OrtdesReiseantritts,Transportmittel,ReisezielmitAdressebeinhalten.DieseBescheinigungbestätigtweiterhindurcheineamtstierärzt-licheUntersuchungvorReiseantritt,dasskeineAnzeichenfüreineErkrankungvorliegen.BeiTierenjüngeralsdreiMonatemusssichergestelltsein,dasssieseitderGeburtohneOrtswechselineinemabgesperrtenBereichgehaltenwurden.LeineundMaulkorbsindmitzuführen.DieBescheinigungsollte die Behandlung der Hunde und Katzen innerhalb der letzten 60 Tage gegen Bandwürmer(Echinococcus spp.)enthalten.FürHundewerdendieeingetragenenundamtstierärztlichbestätigten
12
ImpfungengegenTollwutundStaupe,fürKatzengegenTollwutundKatzenseuchegefordert.DieImpfunggegenTollwutmiteineminaktiviertenImpfstoffsollvormindestens21Tagenerfolgtsein.WiederholungsimpfungenerfolgengemässAngabendes Impfstoffherstellers.EineBescheinigungüberdieTollwutfreiheitdesHerkunftslandesindenletzten6Monatenwirdverlangt.
Dänemark (einschliesslich Grönland und Färöer-Inseln) EU-BestimmungenDieEinfuhrvonPit-BullterriernundTosassowiederenKreuzungenistverboten.Leinenpflicht.
DeutschlandEU-BestimmungenAufgrunddes (Bundes-)Gesetzes zur BekämpfunggefährlicherHunde vom12.April 2001dürfenHundederRassenPit-Bullterrier,AmericanStaffordshire-Terrier,Staffordshire-Bullterrier,BullterriersowiederenKreuzungennichtnachDeutschlandeingeführtwerden.BundeslandspezifischeRege-lungensindzubeachten.
EstlandNurEU-Bestimmungen
FinnlandEU-BestimmungenHundeundKatzen,diedreiMonateoderältersind,benötigeneinetierärztlicheBescheinigungübereineBehandlunggegendenFuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis)mit Praziquantel, läng-stens30TagevorderEinreise.DabeimüssenNameundDosierungdesPräparatessowiedieFormderVerabreichung(oraloderparenteral)bescheinigtsein.
Frankreich (einschliesslich Französisch Guayana, Guadeloupe, Martinique und Réunion)EU-BestimmungenMindestalter:3Monate(+21TagefürdieTollwutimpfung)BeiEinreisevonmehrals3TierenundvonTieren,diejüngerals3Monatesind,isteineSonderge-nehmigungdesMinistèredel’Agriculture,Pariserforderlich.FrankreichuntersagtdieEinreisevonsogenanntenKampfhundender1.Kategorie.HierzuzählenPitbulls, Boerbulls und Hunde, die aufgrund ihrer morphologischen Merkmale den Hunden derTosa-Rassenzuzuordnensind.Hundeder2.Kategorie,hierzugehörenalleWach-undSchutzhunde
13
(Rassehunde,AmericanStaffordshire-Terrier,Rottweileretc.),dürfennurmitMaulkorbundanderLeinegeführtwerden.DieseHundedürfeneinreisen,sofernbeimZollihrGeburtszeugnisundihrStammbaumvorgelegtunddamitbewiesenwird,dasssieder2.Kategorieangehören.
GriechenlandNurEU-Bestimmungen
Grossbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich)FürdieLänderdesVereinigtenKönigreichesgiltdasPetTravelScheme(PETS).ZurEinreisenachGrossbritannienundNordirlandmussdasTier(indieserReihenfolge):1.gechippt,2.gegenTollwutgeimpftund3.aufTollwut-Antikörpergetestetwerden.EswirdeinAbstand von 4 Wochen zwischen Tollwutimpfung und Blutentnahme empfohlen. Es muss eine 6-monatigeWartezeiteingehaltenwerden,gerechnetabdemTagderBlutentnahme,dieeinausrei-chendesErgebnisbrachte(0,5IU/ml).BeiEinhaltungdervorgeschriebenenImpfintervalleentspre-chenddenEmpfehlungendesImpfstoffherstellersistfürspätereEinreisenbeivorherigemErreichendesTiters(AntikörperkonzentrationimBlut)keinweitererTesterforderlich.EineBehandlunggegenZeckenundBandwürmermussbeijederEinreisezwischen24und48StundenvorhererfolgenundimHeimtierausweisdokumentiertwerden.EinzelheitenzuPETSunterderPETS-Helpline:www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htmHundeundKatzendürfennurdurchzugelasseneVerkehrsunternehmenaufzugelassenenRoutenindasVereinigteKönigreicheingeführtwerden.InGrossbritannien/NordirlandnichtzugelasseneHundetypen:Pit-Bullterrier,JapaneseTosa,DogoArgentino,FilaBrazilieroHierwirdvon„Typen“–undnichtvonRassen–gesprochen,daallediesenichtzugelassenenHun-detypenindiesenLändernkeineanerkanntenRassensind.BeiUnsicherheitwirdgeraten,denHundNICHTnachGrossbritannien/Nordirlandmitzunehmen.
IrlandEineEinreiseauseuropäischenLändernistunterEinhaltungdesPETSmöglich(sieheGrossbritan-nienundNordirland).Informationenunter:www.agriculture.gov.ieoderbeimIrischenKonsulat.
14
ItalienEU-BestimmungenEinMaulkorbundeineLeinesindmitzuführen.Hundedürfennicht inRestaurantsmitgenommenwerden.
Lettland EU-BestimmungenHundemüssengegenTollwut, Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose sowie Parvovirose, KatzengegenTollwutundPanleukopeniegeimpftsein.
LitauenNurEU-Bestimmungen
LuxemburgNurEU-Bestimmungen
MaltaEU-BestimmungenDie zusätzlichen gesetzlichen Bestimmungen für den Import von Tieren sind aufMalta äusserststreng.VorderEinreisemussbeimLeiterdesVeterinäramteseineImportbewilligungeingeholtwer-den.MittelseinesbehördlichenZertifikatesmussbelegtwerden,dassdasHerkunftslandwährend6MonatenvorderEinreisefreivonTollwutwar;ausserdemmussdasZertifikatdiestrengeKontrollebeiderEinfuhrvonTierenimHerkunftslandbestätigen.KurzvorEinreisenachMaltamusseinamtstierärztlichesGesundheitszeugnisausgestelltwerden,indemeineTollwutimpfungbestätigtwird,dievormindestens21Tagenundhöchstens6Monatenverabreichtwurde.Die Einreise vonHeimtieren ist nur als deklariertes Frachtgut (Cargo) direkt vomUrsprungslandmöglich. Mindestens eine Woche vorher muss den Behörden des Ministry for Food, AgricultureandFisheries’VeterinaryServicedasgenaueAnkunftsdatuminklusiveAngabeüberBegleitungdesTieresbekanntgegebenwerden(Tel.+356-212-39968).Heimtiere,dieausGrossbritannien/NordirlandnachMaltagebrachtwerden,müssennach ihrerAnkunftfür3WocheninQuarantäneverbrachtwerden,fürTiereausanderenLänderndauertderQuarantäneaufenthaltbiszu6Monate.Pit-BullterrierundderenKreuzungendürfennichteingeführtwerden.WeitereInformationenunter:www.malta-information.com/pets.htm
15
NiederlandeEU-BestimmungenDieEinreisemitHundenderRassePit-Bullterrieristverboten,mitähnlichaussehendenBullterrier-RassenwieAmerican-Staffordshire-TerrierundBullterrierdagegenerlaubt.BeiletztgenanntenRas-senempfiehltsichdieMitnahmedesStammbuches.IndenNiederlandengiltgenerellLeinenpflicht.Weitere Informationen unter: http://www.holland.com/us/index.html?page=http://www.holland.com/us/geninfo/travelinfo/pets.html
ÖsterreichNurEU-Bestimmungen
PolenNurEU-Bestimmungen
Portugal (einschliesslich Festland, Azoren und Madeira)EU-BestimmungenEsgeltenLeinen-undMaulkorbpflicht.HundedürfennichtinRestaurants,anSträndeundinBussendesöffentlichenNahverkehrsmitgenommenwerden.MitderstaatlichenEisenbahnundaufFährendürfenHundejedochtransportiertwerden.
RumänienEine Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage zurückliegen, Wiederholungsimpfungen erfolgengemässAngabendesImpfstoffherstellers.EinamtstierärztlichesGesundheitszeugnis(nichtälterals10Tage)istebensoerforderlich.
Schweden DasTiermuss1. eine Identitätserkennunghaben (mitMicrochipoderdeutlich lesbarer Tätowie-rung),2.miteinervonSchwedenzugelassenenVakzinegegenTollwutgeimpftsein,MindestalterfürHundedreiMonate,fürKatzen14Monateund3.aufTollwut-Antikörpergetestetwerden.DieBlut-probenentnahmedarffrühestens120Tageundspätestens365TagenachderTollwutimpfungerfol-genunddieUntersuchungmussbeieinemzugelassenenLaborerfolgen.DerTitermussmindestens0,5IU/mlbetragen. InseltenenFällenkannesvorkommen,dassbeiHeimtierendieerforderlicheTiterhöhenichterreichtwird.Eine2-maligeGrundimmunisierung(zweiImpfungen)imAbstandvon7Tagenistdaherempfehlenswert.BeiNachimpfunggemässAngabendesImpfstoffherstellersmuss
16
dieTiterbestimmungnichtwiederholtwerden.WeitermüssenHundegegenStaupe(längstenszweiJahreundspätestenseinenMonatvorEinreise)undLeptospirose(längstenseinJahrundspätestenseinenMonatvorEinreise)geimpftsein.EineEntwurmunggegenBandwürmer(Echinococcus spp.)mussdurcheineTierärztin/einenTier-arzt mit Praziquantel innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise ausgeführt und im Heimtierpassdokumentiertwerden. Esbesteht Leinenpflicht.Welpenund Jungkatzenunter3Monatendürfennichteingeführtwerden.Informationenunter:SchwedischesZentralamtfürLandwirtschaft.Tel.:+46-36-155000www.sjv.se
Slowakische RepublikNurEU-Bestimmungen
Slowenien EU-BestimmungenLeinenpflichtfürHundebestehtaufallenöffentlichenFlächen,Maulkorbpflichtjedochnurinöffent-lichenVerkehrsmitteln.DieMitnahmevonHundenindiemeistenöffentlichenGebäude,GeschäfteundRestaurantsistnichtgestattet.AusnahmesindjedochFührhundefürInvalide,denenderEintrittin alleGebäudeundVerkehrsmittelgestattet ist.Maulkorbpflicht inöffentlichenVerkehrsmittelnbestehtfürdieseHundenicht.
Spanien (einschliesslich Festland, Baleraren, Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla) EU-BestimmungenRegionaleRegelungenhinsichtlichLeinenpflicht,MaulkorbundgefährlichenRassen.
Tschechische RepublikEU-BestimmungenLeinen-/MaulkorbpflichtwerdenvonGemeindenbzw.StädteninOrtsverordnungengeregelt.
UngarnEU-BestimmungenDie Impfung gegen Staupe ist vorgeschrieben. Auf öffentlich zugänglichen Plätzen besteht Lei-nenzwang, in öffentlichen Verkehrsmitteln auch Maulkorbpflicht. Sog. Kampfhunde (Bullterrier,AmericanStaffordshire-Terrier,Staffordshire-Bullterrier,Bullmastiff,TosaInu,ArgentinischeDogge,Bordeaux-Dogge,FilaBrasilieroundBandog)dürfennichteingeführtwerden.
17
ZypernEU-BestimmungenDie Tollwutimpfungmussmindestens 21 Tage vor Einreise erfolgen.Das Tiermuss vor EinreisegegenEchinococcosis /Hydatidosisbehandeltwerdenundesmussbelegtwerden,dassdie Be-handlung erfolgreich war. Das Tiermuss vor Einreisemit einem Insektizid gegen Ektoparasitenbehandeltwerden.
Gelistete Drittländer (Anhang II, Teil B, Abschnitt 2)
DieVerordnung998/2003deseuropäischenParlamentesunddesRatesvom26.05.2003enthältin Anhang II, Teil B, Abschnitt 2 folgendeLänder:
Andorra Monaco SanMarinoIsland Norwegen VatikanstadtLiechtenstein Schweiz
HierentsprichtderTollwutstatusdemderEU.BeiderEinreiseausdiesenStaatenindieEUgeltendaher die EU Regeln (Heimtierpass, Kennzeichnung, Tollwutimpfung, alternativ eine Veterinärbe-scheinigungsowieländerspezifischeVorschriften).BeiEinreiseindiegelistetenDrittländergeltenebenfallsländerspezifischeBedingungen,dieausgewähltangeführtwerden:
IslandDiegesetzlichenBestimmungenhinsichtlichdesImportsvonTierensindinIslandäusserststreng.Importgenehmigungen werden nur auf Empfehlung des Leiters des Veterinäramtes und unterbestimmtenVoraussetzungenerteilt.EinederVoraussetzungenist,dassdasTiernachAnkunftinIslandfüreineDauervonbiszuvierMonateninvölligerIsolationvonanderenTieren(Quarantäne)gehaltenwerdenmuss.Aus diesem Grund wird Touristen und Personen, die sich nur kurze Zeit in Island auf halten, grundsätzlich keine Genehmigung erteilt.WeitereInformationen:LandbúnaðarráðuneytiðSölvhólsgötu7,150Reykjavík,Iceland.Tel.:+354-5459750,Fax:+354-5521160.E-Mail:[email protected]:www.stjr.is/lan
18
NorwegenFolgendeDokumentationmussbeiderEinfuhrbeimZollvorgelegtwerden:
1. Tierärztliche Bescheinigunga)DieGesundheitsbescheinigungimblauenEU-Passresp.imSchweizerHeimtierpassistmaximal 10TagezurEinreisegültigundmussvoneinerTierärztin/einemTierarztunterschriebensein.DieBescheinigungdient alsNachweis,dassdasTier keineansteckendenKrankheitenhatunddasseineBehandlunggegenBandwürmer(Echinococcus spp.)durchgeführtwurde.ImLaufederersten 7 Tage nach Ankunft in Norwegenmuss das Tier nochmals von einemTierarzt gegenBandwürmerbehandeltwerden.
b)Impfbescheinigung DieImpfbescheinigungwirdaufGrundlagederoriginalenImpf-undBlutprobendokumenteaus-geschriebenundsollvoneinerTierärztin/einemTierarztvollständigausgefülltundunterschrie-bensein.DieImpfbescheinigungistgenausolangegültigwiedieImpfungenbzw.Blutproben.
2. ImpfungenFolgendeImpfungenwerdenverlangt:a) Tollwut: DieImpfungmussinnerhalbderletzten365TagevorderEinreisenachNorwegenvor-genommenwordensein.HundemüssenbeidererstenImpfungmindestensdreiMonate,Katzenmindestens12Monatealtsein. Esmussmindestens einmal eine Blutprobe zur FeststellungdesAntikörpertiters durchgeführtwerden.DieBlutprobezurKontrollederTollwut-Antikörpertiterkann frühestens120Tageundspätestens365TagenachderzuletztdurchgeführtenTollwutimpfungvorgenommenwerden.DieBlutentnahmemussdurcheineTierärztin/einenTierarzterfolgenundvoneinemanerkanntenLabor ausgewertet werden. Die Probe muss mindestens einen Antikörpertiter von 0,5 IE/mlzeigen.FallsdasTierdiesenAntikörpertiternichterreicht,mussdieTollwutimpfungnochmalsdurchgeführtwerden.EinezweiteBlutprobekanndannallerdingserstnachfrühestens120Tagenerfolgen.InseltenenFällenkannesvorkommen,dassbeiHeimtierendieerforderlicheTiterhöhenichterreichtwird.Eine2-maligeGrundimmunisierung(zweiImpfungen)imAbstandvon7Tagenistdaherempfehlenswert.
Nachimpfung:EineBlutprobezurKontrollederAntikörpertiteristnichterforderlich,wenndasTiernachderGrundimpfungschonkontrolliertundspäter,innerhalbvon365Tagen,nachgeimpftwordenist.WurdeeinmaleinausreichenderAntikörpertiternachgewiesen,istkeineneueBlutprobenuntersu-
19
chungnötig.DiestrifftabernuraufTierezu,dienachderGrundimmunisierungjährlichgeimpftwurden. Bitte beachten Sie daher: Wenn die Zeitspanne zwischen den Tollwutimpfungen mehr als365Tagebeträgt,kanndieBlutprobezurKontrollederAntikörperfrühestens120nachderletz-tenImpfungvorgenommenwerden.
b) Leptospirose (giltnurfürHunde) Hundemüssen innerhalb von 365 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Leptospirosegeimpftwordensein.DieImpfungmussmiteinemanerkanntenWirkstofferfolgen.Indenmei-stenFällenhandelt es sichumKombinationsimpfstoffe,diegleichmehrereKrankheitenabde-cken.Anstatteiner ImpfungkannderHundserologisch (miteinerBlutprobe)aufLeptospirosedurch einenmikroskopischen Agglutinationstest (MAT) untersuchtwerden; das empfiehlt sichabernicht,daderHundwahrscheinlichohnehindurch ImpfunggegenLeptospirosegeschütztist (siehe Anmerkung über Impfstoffe). Die bei dieser Untersuchung getestete Blutprobe darffrühestens21TagevorderEinfuhrvorgenommenwerden.DasErgebnisderBlutprobesollnichtmehrals50%Agglutinationzeigen;beieinemnichtgeimpftenHundwirdmiteinerVerdünnung1:30,beieinemgeimpftenHundmiteinerVerdünnung1:300gerechnet.
c)Staupe (giltnurfürHunde) Hundemüsseninnerhalbvon730TagenvorderEinfuhrnachNorwegengegenStaupegeimpftwordensein.DieImpfungmussmiteinemanerkanntenWirkstofferfolgen.
Zu Punkt b) und c):DerHundkannfrühestens30TagenachderGrundimmunisierung(Basisimpfung)odernacheinerzuspätvorgenommenenAuffrischungsimpfungnachNorwegeneingeführtwerden.FallsderHundbeiderGrundimmunisierungzweiImpfungenerhaltenhat,wirdabdererstenImpfunggerechnet.Diese30-Tage-Sperregilt nicht fürHunde,die innerhalb von365TagengegenLeptospiroseundinnerhalbvon730TagengegenStaupeeineAuffrischungsimpfungerhaltenhaben.
3. IdentifikationDasTiermussdurcheinelesbareTätowierungoderdurcheinenimplantiertenMikrochipidentifi-zierbarsein.DieIdentitätsnummermussinsämtlichenImpfbescheinigungenundindemBlutpro-benergebnisdesuntersuchendenLaborsangegebensein.
20
FallsdasTier einenMikrochiphat, ist eswichtig, vorderReise festzustellen,obander Einfuhr-grenzeeinAbleservorhandenist.DiemeistennorwegischenZollstationenhabenMikrochipableserfür FECAVA-oder ISO-Standard.HatdasTiereinenanderenMikrochip-Typ,mussderTierbesitzerselbsteinAblesegerätmitbringen.
4. GrenzkontrolleBeiderEinreisenachNorwegensinddasTierunddietierärztlicheBescheinigungunaufgefordertamZollvorzuzeigen.
5. HerkunftEineEigenerklärung,dassdasTiersichfürdieDauerderletzten6MonateinEU-bzw.EFTA-Ländernaufgehaltenhat.AktuelleInformationenerhaltenSieunter:www.norwegen.no/travel/pets/pets.htm
Nicht erlaubte HunderassenPit-Bullterrier,Tosa Inu,DogoArgentino,FilaBrasilierooderKreuzungenmitdiesendürfennichtnachNorwegeneingeführtwerden.Hunderassen,diemitdenangeführtenverwechseltwerdenkön-nen(z.B.AmericanStaffordshire-Terrier),müssenmitStammtafelnachweisenkönnen,dasssienichtvoneinerdieserRassenabstammen.DieEinfuhrvonBengalkatzenistebenfallsverboten.
SchweizJe nach Tollwut-Status der Herkunftsländer unterscheidet die Schweiz Einfuhrbedingungen fürHundeundKatzenausLändernmitoderohneurbanerTollwut.DeraktuelleStatusdereinzelnenLänderkannbeimBundesamtfürVeterinärwesen(BVET)inErfahrunggebrachtwerden(LänderlisteTollwut).
FürdieEinreiseausLändern ohne urbane TollwutmüssenHundeundKatzenvorschriftsgemässgegenTollwutgeimpftsein,wasineinemgültigenImpfpass(z.B.SchweizerHeimtierpass,EU-Pass)eingetragenseinmuss.DieImpfungmussmindestens21TagevordemGrenzübertritterfolgtsein.ErfolgteineNachimpfunginnerhalbderGültigkeitsdauerderErstimpfung,entfälltdieseWartefrist.Seit1. Juli2007erfolgenNachimpfungen inAbständengemässAngabender Impfstoffhersteller.DasAblaufdatumdesImpfstoffesmussvoneinemTierarzt/einerTierärztin imHeimtierausweiseingetragenwerden. Für Jungtiere unter 3Monatenwird ein gültiges tierärztlichesGesundheits-zeugnisverlangt.EinfuhrverbotbestehtfürHundemitkupiertenOhrenund/oderRuten(Ausnahme:maximal3-monatigerFerienaufenthaltoderUmzugindieSchweiz).Seit2007müssenalleHundein
derSchweizeindeutigundfälschungssichermarkiertundinderDatenbankANISregistriertsein.FürReisenindieEuropäischeUnion(EU)müssenHunde,KatzenundFrettchenmittelsMikrochipoderTätowierunggekennzeichnetsein.Letztereistnurnochbis2011gültig.WelpenmüssenschonseitAnfang2006voneinerTierärztin/einemTierarztmiteinemChipversehenundinANISregistriertwerden.HundeundKatzenaus Ländern mit urbaner Tollwut(StatusA)könnennurmiteinerBewilligungdesBVETeingeführtwerden.BittebeachtenSiezwingenddieEinfuhrbedingungen(Tollwutimpfung,LabortestinanerkanntemLaborfrühestens30TagenachderTollwutimpfungundanschliessend3MonateWartefrist,Mikrochip/Tätowierung,grenztierärztlicheUntersuchung).
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential:ZumZeitpunktderPublikationdieserBroschüresindGesetzesänderungenbetreffendHundenmiterhöhtemGefährdungspotentialinVorbereitung.AktuelleInformationenbetreffendHaltungs-undEinreisevorschrifteneinzelnerRassenerhaltenSieunterwww.bvet.admin.ch
21
Gelistete Drittländer (Anhang II, Teil C)
In Anhang II, Teil C werden Drittländer gelistet, die einen EU-Mitgliedsländern vergleichbarenStatushinsichtlichderTollwutsituationzeigen.DieseLändermüsseneinenNachweisüber ihrenTollwutstatuserbringenundAnforderungenerfüllen,die inArtikel10derVerordnung998/2003beschriebensind.DieLänderlistewirdständigaktualisiert.
WerindieseLänderreist,solltedieEinreisebestimmungenbeiAnreiseberücksichtigen(einigeLän-dersinduntenaufgeführt,ansonstengebenauchhierBotschaften/KonsulateAuskunft).Weraus diesenLändernTiereindieSchweizeinführt/zurückbringt,musssichvorhernachdenaktuellenEinfuhrbestimmungen (Tollwutstatus des entsprechenden Landes) erkundigen. Wer aus diesenLändern Tiere in die EU einführt / zurückbringt, benötigt eine Veterinärbescheinigung gemässEntscheidung2004/824/EG,ansonstengeltendieRegelnanalogEU.
AustralienStrengeBestimmungen:1.Mindestalter 6Monate, 2. gechippt, 3. Tollwut-Impfung,4. Blutprobeund5.Titerbestimmung.Einreisegenehmigungbeantragenundmindestens30TageQuarantänebeiEinreiseausEU-LändernundausderSchweizundLiechtenstein.DogoArgentino,FilaBrazileiro,
22
Tosa, Pit-Bullterrier oder American Pitbull dürfen nicht einreisen. Zusätzlichmüssen Katzen undHundegegenEndo-undEktoparasitenbehandeltwerden.HundemüssenausserdemaufBrucella,Ehrlichia und Leptospiren getestet werden. Für den Aufenthalt in Quarantäne benötigen KatzeneineImpfunggegenKatzenseucheundKatzenschnupfen,HundeeineImpfunggegenStaupe,HCC,ParvoviroseundZwingerhusten.NichteinreisendürfenTierediesäugenodermehrals3Wochentragendsind,sowieHundederRassenDogoArgentino,FilaBrazileiro,Tosa,PitbullTerrier,Ameri-canPitbullundPresaArgentino.Detailsunter:www.affa.gov.auoderwww.aqis.gov.au
KanadaFürHundeundKatzenwirdeinGesundheits-undTollwutimpfzeugnisbenötigt.ImpfungenimAltervonwenigerals3Monatensindungültig.BeiderGrenzkontrollewirdaufeineeindeutigeIdentifi-kationundentsprechendeAufzeichnungenindenZeugnissenspeziellgeachtet. WeitereInformationen:CanadianFoodInspectionAgency,59CamelotDrive,Nepean,OntarioK1A0Y9,ph001613225-2342, fax001613228-6636,[email protected],http://www.inspection.gc.ca/english/anima/heasan/import/petse.shtml
KroatienHunde,die inBegleitung ihrerBesitzerüberdasGebietderRepublikKroatien reisenbzw.derenBesitzer sich vorübergehend in der Republik Kroatien aufhalten,müssen bei der Einreise in dasLandmiteinemMikrochipodereinerdeutlichlesbarentätowiertenNummergekennzeichnetsein,dieauchimAusweiseingetragenseinmuss.VoneinerTierärztin/einemTierarzt isteineBestätigungerforderlich,dassdasTiergesund ist,dasskeinVerdachtaufansteckende,meldepflichtigeKrankheitenbestehtunddassdasTiernichtauseinemLandstammt, indemansteckendeKrankheitengrassieren,dieaufdieseTierartüber-tragenwerdenkönnen.DieTollwutimpfungdarfnicht längeralsein Jahrzurückliegenundmussmindestens 15 Tage vor Einreise erfolgt sein. Beide Bescheinigungenmüssen im internationalenImpfpasseingetragensein.EsbestehtkeingenerellesVerbotzur Einreise fürbestimmteHunderassen, es seidenn, sie sindaufgrund ihrer angeborenen Eigenschaften und aggressiven Instinkte bzw. antrainierten Verhal-tensweisen gefährlich für die Sicherheit der Menschen. Für folgende Rassen gilt Maulkorb- undLeinenpflicht: Dobermann, Amerikanischer Staffordshire, Bullterrier, Pit-Bullterrier, Rottweiler,Dogge,DeutscherundBelgischerSchäferhund,JapanischeKampfhunde,grosserJapanischerSpitz,Mastinos,BernhardinerundallderenKreuzungen.FüralleRassenbestehtgesetzlicheLeinenpflicht.
23
NeuseelandStrengeBestimmungen:HundeundKatzenmüssensich6MonatevorderEineiseimAusfuhrlandaufgehaltenhaben.DiefolgendenBestimmungensindzubeachten:1.MindestalterfürdieEinreisebeträgt9Monate,2.Mikrochip,3.Tollwutimpfung(BeiErstimpfung:Mindestalter3Monate;Zeit-raumzwischen ImpfungundEinreisemindestens6Monateund3Wochen,höchstens1 Jahr.BeiWiederholungsimpfung: Zeitraumzwischen Impfung und Einreise höchstens 1 Jahr) 4. BlutprobeundTiterbestimmung,frühestens3WochennachderImpfung,5.Einfuhrfrühestens6MonatenachBlutentnahme,6.Inden30TagenvorderEinreisemusseinezweiteTiterbestimmungdurchgeführtwerden.InNeuseelanderfolgteineQuarantänevonmindestens30Tagen,KatzenbenötigenhierfüreineImpfunggegenKatzenseucheundKatzenschnupfen,HundeeineImpfunggegenStaupe,HCC,Parvovirose undZwingerhusten. ZusätzlichmüssenHunde in den letztenTagen vor der EinreiseaufDirofliariaimmitis,Brucellacanis,Leptospirose,EhrlichiacanisundBabesiagibsoniuntersuchtwerden.AusserdemmüssenbeiHundenundKatzeneineparasitologischeKotuntersuchungsowieeineEndo-undEktoparasitenbehandlungdurchgeführtwerden.NichteinreisendürfenHundederRassenAmericanPitbull,DogoArgentino,TosaundFilaBrazileiro. WeitereInformationen:http://www.maf.govt.nz/biosecurity/imports/animals/standards/index.htmImportManagementSection,AnimalBiosecurityGroup,MinistryofAgricultureandForestry,POBox2526,Wellington,NEWZEALAND,Phone:+6444989625-Fax:+6444744132
RusslandAmtstierärztlichesGesundheitszeugnis,nichtälterals10Tage.HundeundKatzenbenötigenaus-serdemeineimImpfpasseingetragenegültigeTollwutimpfung.
SüdafrikaEinfuhrbewilligungdurchNationalDepartment ofAgriculture,Directorate ofVeterinary Services,ImportExportControl,PrivateBagX138,Pretoria0001,ph0027123196500/03,fax0027123233465.Die Tollwutimpfungmussmindestens30Tage zurückliegenunddarf nicht älter als 1 Jahr sein.DieSchweizgiltalsfreivonTrypanosomaevansiundBabesiagibsoni,sodassaufdieseUntersu-chungenverzichtetwerdenkann.FolgendeUntersuchungensindjedochfürdieEinreisemitHundeninSüdafrikadurchzuführen:Brucellacanis,DirofilariaimmitisundLeishmania. AufgrunddersehrstriktenGrenzkontrolleinSüdafrikaistzuempfehlen,einVorzeugnisandieobenaufgeführteStellezufaxen.ZusätzlicheInformationen:http://www.southafrica-newyork.net/consu-late/animals.htm
24
USAHundeundKatzenbenötigeneinGesundheitszeugnismitEintrag,dasssiefreivonaufdenMen-schenübertragbarenKrankheitensind.Hundemüssenmindestens30TagevorderEinreisegegenTollwutgeimpftsein,esseidenn,siesind jüngerals3Monateoderhaltensichseitmindestens6MonatenineinemvonderU.S.PublicHealthServiceBehördefürtollwutfreierklärtenBezirkauf.Die ImpfungdarfbeiderEinreisenicht längerals12Monatezurückliegen. Istdie ImpfungnichtvollständigoderdasZertifikatnichtgültig,wirddasTieraneinenOrtnachWunschdesBesitzersverbracht,woesinnerhalbvon4Tagenundspätestens10TagennachGrenzübertrittgeimpftwirdundandemes30Tageeingesperrtverbleibenmuss.LiegtdieImpfungwenigerals30 TagevorderEinreisezurück,mussdasTieraneinemOrtnachWunschdesBesitzersunterVerschlusssolangeverbleiben,bis30TagenachderImpfungvergangensind.WelpenimAlterunter12Wochenkönnenohne Impfung indieVereinigten Staaten einreisen.DieTollwutimpfungmuss indenVereinigtenStaatenerfolgen,dieTieremüssendannmindestens30TagenacherfolgterImpfunganeinemOrtnachWunschdesBesitzersunterVerschlussverbleiben.
Nicht gelistete Drittländer
FüralleLänder,dienichtindenAnhängenzurEU-Verordnung998/2003aufgeführtwerden,geltenbesondereAnforderungen.EineEinreisemitdemTierineinesdieserLänderistdabeimeistnichtaufwändig,dieWiedereinreise invieleEU-Staaten istabererschwert (Chip/Tätowierung,gültigeTollwutimpfung, EU-Pass oder Veterinärbescheinigung, Blutentnahme für Tollwut-Antikörpertiter,Wartezeitvon3MonatennachBlutentnahme).Da dies für Urlaubsländer wie Ägypten, Türkei, Marokko, Mexiko, Thailand, Tunesien und viele andere gilt, sollten Sie auch keine Fund-, Hotel- oder Strandtiere mitnehmen! Die3-Monats-FristvorderEinreisegiltnichtfürdieWiedereinfuhrvonHeimtierenauseinemnichtgelistetenDrittlandindieEU,wennbeidiesenTierenvorderAusreiseausderEUeineBlutuntersu-chungmitpositivemErgebnisdurchgeführtwurdeunddiesimHeimtierausweisdokumentiertist.
BeiderWiedereinreise eines Heimtieres in die SchweizgeltendieEinfuhrbedingungengemässderListeüberzugelasseneLänderundRegionenfürdieEinfuhrvonHundenundKatzen(Länder-liste) des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET), welche ständig aktualisiert wird. Darin wirdunterschiedenzwischen:
25
•StatusA:LandmiturbanerTollwut(urbaneTollwutnachgewiesenodervermutet)•StatusB:LandohneurbaneTollwut•StatusC:LandfürdasdieselbenEinfuhrbedinungengeltenwiefüreinLandohneurbaneToll- wut
WeitereInformationen:S.21oderunterwww.bvet.admin.ch
Auszugsweise nicht gelistete Länder: (gemäss Anhängen zur EU-Verordnung 998/2003)
Bosnien-HerzegowinaEinamtstierärztlichesGesundheitszeugnisisterforderlich.EinvoneinerTierärztin/einemTierarztausgestellter Impfpass, indemdieerforderlichenSchutzimpfungen (Tollwut, Staupe)bescheinigtsind,istvorzulegen.DieImpfungmussmindestens15TagevorderEinreiseerfolgtseinunddarfbezüglich der Tollwutimpfung nicht älter als 6 Monate sein. Beide Bescheinigungenmüssen iminternationalenImpfpasseingetragensein.
Serbien / MontenegroTierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis sind erforderlich. Die Impfung muss mindestens15 TagevorderEinreiseerfolgtseinunddarfbezüglichderTollwutimpfungnichtälterals6Monatesein.BeideBescheinigungenmüssenimInternationalenImpfpasseingetragensein.
TürkeiVoreinervorübergehendenEinreisezusammenmitdemTierhaltersindHunde,dieälteralsdreiMonatesind,mindestens15TagevorderEinreisegegenParvovirose,Staupe,Hepatitis,Leptospi-rosesowieTollwutundKatzengegenTollwutzuimpfen.DieseImpfungenmüssenindenImpfpassdes Tieres eingetragen sein.DieGültigkeit zuvor gemachter Impfungendarf nicht überschrittensein.FürdieTieremussbis2TagevorderEinreiseeintierärztlichesGesundheits-undImpfzeugnisausgestelltundbeiderEinreiseindieTürkeidenAmtstierärztInnenamZollvorgelegtwerden.
26
Zugelassene Labors für Tollwut – Titerbestimmung:
•SchweizerischeTollwutzentrale Länggassstrasse122 Postfach CH-3012Bern Tel.+41316312378/Fax+41316312534 www.cx.unibe.ch/ivv/Swiss_Rabies_Center/swiss_rabies_center.html
AnerkannteLaboratorieninderEUundinDrittländernsieheunter:www.europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/approval_de.htm
Hinweise auf weiterführende Quellen:
ZeckenundMückensindÜberträgerfürgefährlicheKrankheitenwieLeishmaniose,Babesiose,Ehr-lichiose,FSME,BorrelioseoderDirofilariose(Herzwurmerkrankung).
FragenSievorderReise in IhrerTierarztpraxisnachwirksamerVorbeugunggegendieseErkran-kungen.IndieseninderTierarztpraxiserhältlichenBroschürenfindenSieausführlicheInformationzuinfektiösenKrankheiten.
•LeishmaniosedesHundes–InformationenfürHundebesitzerinnenundHundebesitzer •DieZeckenfibel–InformationfürHundebesitzerinnenundHundebesitzer •DieDirofilariosebeimHund-InformationfürHundebesitzerinnenundHundebesitzer •Impfenneudefiniert
27
InformationenauchimInternet:www.veterinaria.chwww.scalibor.chwww.intervet.de/halterinformationen/veröffentlichungen-hunde.asp www.intervet.de/halterinformationen/veröffentlichungen-katzen.asp www.bvet.admin.ch -gibtAuskunftüberReisenmitHeimtieren,EinfuhrundAusfuhrsowievieleweitereInformationenfürHeimtierbesitzer.
Informieren Sie sich vor der Reise in der Tierarztpraxis über die individuellen Bedürfnisse Ihres Tieres. Sie erhalten wertvolle Informationen zu Impfungen, zur Vorbeugung von Krank-heiten, die von Parasiten übertragen werden oder zum Schutz vor Parasitenbefall.Wie wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Urlaub!
StandderInformation:März2008
Die Angaben in diesem Heft wurden direkt anhand der Angaben des Schweizerischen Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET), von Botschaften / Konsulaten sowie der neuen EU-Gesetzgebung überarbeitet und sorgfältig zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden – trotz EU-Bestimmungen kann es zu unterschiedlichen Auslegungen der Länder kommen. Es em-pfiehlt sich, rechtzeitig vor Antreten der Reise beim zuständigen Konsulat / der zuständigen Botschaft nachzufragen und sich Auskünfte schriftlich bestätigen zu lassen.Wir können nicht alle Länder aufführen, bitte erfragen Sie Vorschriften der hier nicht aufgeführten Länder bei den jeweils zuständigen Konsulaten.
©:DieCopyrightsdieserBroschüreunddesOnlineAuftrittsunterliegenIntervetDeutschlandGmbHundderVeterinariaAG.EineVeröffentlichung–auchauszugsweise–istuntersagt.BeikompletterÜbernahme /Downloadund Publikationdarf dies nur in der vorliegenden FormgeschehenundimmerunterNennungderQuelle.
Immer aktualisiert unter:• www.veterinaria.ch• www.scalibor.ch• www.petsontour.de• www.intervet.de
Ihre Tierarztpraxis:
3/08
500
0 D