Einstufung und Kennzeichnung - ifado.de · 5 Sachkunde nach § 5, Abs. 1, Nr. 7 ChemVerbotsV -...

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1 Heute Vorlesung Einstufung und Kennzeichnung Tom Gebel

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Heute

Vorlesung

Einstufung und Kennzeichnung

Tom Gebel

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Was ist das? Wozu dient das?

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Kennzeichnung basierend auf ‚altem‘ Recht(Gefahrstoff-)Richtlinie 67/548/EWG

MAMPFMampf KGaA12345 Damenstadt, Germany

Was ist das? Wozu dient das?

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…einiges, was Sieauf jeden Fall wissen sollten…

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Sachkunde nach § 5, Abs. 1, Nr. 7ChemVerbotsV

- eingeschränkte Sachkunde:

Inverkehrbringen von bestimmten gefährlichen Stoffen und

Gemischen (Veranstaltung 1. Sem.) T, T+ (O, F+, CMR Verdacht)

- umfassende Sachkunde:

Erweiterung auf Inverkehrbringen von bestimmten

gefährlichen Biozid- und Pflanzenschutzmittelprodukten

(vertiefende Veranstaltung; ab 6. Semester)

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Spielregeln der ChemVVO

Inverkehrbringen (Erlaubnis der zuständigen Behörde)

• Kennzeichnung T, T+: Sachkunde, > 18 Jahre

• pro Betriebsstätte eine sachkundige Person

Selbstbedienungsverbot

• Kennzeichnung T, T+, O, F+, CMR Verdacht

• auch durch belehrten Beschäftigten ohne Sachkunde

(jährlich, Unterschrift)

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Spielregeln der ChemVVO

Generelle Ausnahmen für Verbote in Verkehr bringen

• Lehre/Ausbildung/Analyse

• Abfallentsorgung

Keine Erlaubnis der zuständigen Behörde, nur Anzeige

• Apotheken

• Abgabe an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender,

öffentliche Versuchs-/Untersuchungs-/Lehranstalten

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Chemische Stoffe …. und ihre Gesetzeswelten…

Ziel der Gesetzgebung:

Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt

verschiedene regulatorische Mittel (!), z. B:

Zulassungsverfahren(z.B. Arzneimittel, Pflanzenschutzmittel..)

Grenzwerte (z.B. Trinkwasserverordnung..)

Richtwerte, Empfehlungen

Beschränkungen und Verbote (z.B. REACH)

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Pflanzenschutzmittel (PSM)

Biozide

weitere Chemikalien:

„alles, was nicht woanders geregelt‘

d.h. Verbraucher- und Arbeitsplatzchemikalien

Inhalte der Veranstaltung:‚Chemikalien‘

im engeren regulatorischen Sinne

Wirkstoffe und Produkte

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Was sind denn solche ‚weiteren‘ Chemikalien?

z.B.:

alle chemischen Stoffe in Herstellung/Synthese

Farben, Lacke, Lösemittel..

Laborchemikalien

Bauchemikalien

Schuhpflegemittel, Imprägnierspray..

Waschmittel, Reinigungsmittel, Geschirrspülmittel

aber: Kosmetika: Shampoo, Schaumbad, Zahnpasta..

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….und welche grundlegenden Dinge aus der Toxikologie

Sie wissen müssen,

um die Chemikaliengesetzgebung zu verstehen…..

Chemische Stoffe …. und ihreGesetzeswelten…

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akute vs. chronische Gefahren

z.B:

Intoxikation Kanzerogenität

Sensibilisierung

Ätz-/Reizwirkung

Reproduktionstoxizität

Gesundheitsgefahren

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oral inhalativ dermal

vornehmlich relevant:

Verbraucher Arbeitsplatz

Aufnahme / Expositionswegegegenüber Stoffen

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2 wichtige Begriffe

Toxikokinetik

Was macht der Organismus mit der Chemikalie?

Resorption Verteilung Metabolismus Ausscheidung

Toxikodynamik

was macht die Chemikalie mit dem Organismus?

Wirkstärke der Toxizität!

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Einstufung und Kennzeichnung

von chemischen Stoffen und Gemischen

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Neue Etiketten

ab 1.12.2010 für Stoffe und spätestens ab 1.6.2015 für Gemische

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Einstufung und Kennzeichnung vongefährlichen Stoffen:

R(Risiko)- und S(Sicherheit)- Sätze, z.B:

R45: Kann Krebs erzeugen.

S52: Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.

physikalisch(-chemisch)

Gesundheit

Umwelt

‚alte‘ Gefahrenpiktogramme/-symbole:

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Piktogramme: Verwendung und Gefahrgut

Beispiele: alt neu

explosiv

hochentzündlich

leicht entzündlich

oxidierend

ätzend

(sehr) giftig

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Offensichtliche Änderungen - Kennzeichnung

Piktogramme(Gesundheitsgefahren)

Gefahrenbezeichnung/ (sehr)giftig, gesundheits- Gefahr/

Signalwort schädlich, ätzend, reizend Achtung

Gefahrenhinweise R-Sätze H-Sätze

Sicherheitshinweise S-Sätze P-Sätze

alt neu

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Einstufung und Kennzeichnung (E&K)von gefährlichen Stoffen

• E&K umfasst physikalische Gefahren,

Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren

• Sammeln aller relevanten Daten und Abbilden auf

Einstufungskriterien

• Regelungsbereich Chemikalien, Pestizide und Biozide:

Verbraucher und Arbeitsplatz

• Legal verbindliche Einstufung vs. Selbsteinstufung

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Einstufung von gefährlichen Stoffen

- Beschreibung der Gefahreneigenschaften

- Berücksichtigung

der Datengüte (z.B. Krebsverdacht vs. –nachweis)

teils der Wirkstärke (z.B. akute Toxizität)

- Einstufung ist erster Schritt: darauf sollte Risikobewertung

oder Gefährdungsbeurteilung folgen

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Einstufung Risikobewertung

Gefahr Risiko

hazard risk

intrinsische intrinsische EigenschaftEigenschaft + Expositionshöhe x Zeit

H-Satz Szenario

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20.01.2009: Inkrafttreten der CLP-(EU-GHS)-Verordnung

Verordnung über die

Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung

von Stoffen und Gemischen

(CLP, Regulation on Classification, Labelling and

Packaging of Substances and Mixtures)

• ersetzt das bestehende EU-Regelwerk

(Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG)

• implementiert das UN GHS in Europa

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Das Global Harmonisierte System (GHS)zur Einstufung und Kennzeichnung

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GHS: Ziel globale Implementierung

Vorbereitung ImplementierungAktivitäten

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Transport Transport, Inverkehrbringen,Verwendung, Lagerung

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Transport (Gefahrgut)

Ziel: sicherste Verpackungsgruppe

GHS

Ziel: Kommunikation aller relevanten

Gefahrenseigenschaften und Nennung von

Sicherheitshinweisen

Mögliche Konflikte bei der Kennzeichnung

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Erfasste physikalische Gefahren (Gefahrenklassen)

Physiko-chemische Eigenschaften explosiv

selbstzersetzlich

organische Peroxide

pyrophor

selbsterhitzungsfähig

brandfördernd

entzündlich

in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickelnd

korrosiv gegenüber Metallen

Gase unter Druck

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Weitere abgedeckte Gefahreneigenschaften

Gesundheitsgefahren

akute Toxizität Hautreizung/-ätzungAugenreizung SensibilisierungMutagenität ReproduktionstoxizitätKanzerogenität ZielorgantoxizitätAspiration (einfach und wdh.)

Umwelt

Aquatische ToxizitätOzonschicht schädigende Wirkung

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Gefahrenklasse akute Toxizität

LD50 / LC50 oder Schätzwert akuter Toxizität

z. B. LD50 = 200 mg/kg

LD50 / LC50 : Dosis, die für 50% der behandelten Tiere letal wirkt

Kat. 2 H300 Kat. 3 H301 Kat. 4 H302

5 50 300 2000 mg/kg

Kat. 1 H300

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CMR-Eigenschaften

C carcinogenicity, Karzinogenität

M mutagenicity, (Keimzell-)Mutagenität

R reproductive toxicity; Reproduktionstoxizität

CLP-Terminologie? Gefahrenklasse!

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Karzinogenität

‚alt‘ ‚neu‘ Kriterien

Kat. 1 Kat. 1A Nachweis beim Menschen

Kat. 2 Kat. 1B klarer Nachweis im

Tierexperiment

Kat. 3 Kat. 2 Verdacht

analog: Reproduktionstoxizität und (Keimzell)mutagenität

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(Keimzell-)Mutagenität

Mutation in Keimzellen:Übertragung auf Nachkommen: Erbkrankheiten?

Genotoxizität: DNA-Schäden→ ggf. Folge nach Zellteilung:

Mutation in Somazellen

→ Hinweis auf Karzinogenität

Nachweis Verdacht

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Reproduktionstoxizität

- Fruchtschädigung (z.B. Missbildungen)

- Minderung der Fruchtbarkeit (Fertilität)

- Laktationsgefahr (Stoff → Muttermilch)

(kein Symbol)

Nachweis Verdacht

Differenzierungen innerhalb Gefahrenklasse:?

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Zielorgantoxizität(nach einfacher und wiederholter Exposition)

Kategorien 1 und 2 (einfach und wdh.): Wirkstärke

Kategorie 3 (einfach): Narkotische Wirkung, Atemtraktreizung

z.B.:Erblindung durch einmalige Aufnahme von Methanol

Nierenschäden durch Cadmium nach längerer Exposition

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Haut-undAtemwegssensibilisierung

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Nickel: Sensibilisierung

Hier:Kontaktekzem

Jede 6. Person in Deutschlandgegen Nickel sensibilisiert.

Frauen häufiger betroffenals Männer

auch: Atemwegssensibilisierung!(vor allem leichtlösliches Ni)

Quelle: Uniklinik Erlangen

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CLP Anhang VIIUmwandlungstabelle Einstufung von Stoffen - Beispiele

R45: Kann Krebs erzeugen.

wird zu

H350: Kann Krebs erzeugen.

R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.

wird zu

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Gefahrenhinweis?

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Glutaraldehyd Kennzeichnung: neu vs. alt

DANGER

H301 Toxic if swallowed

H330 Fatal if inhaled

H312 Harmful in contact with skin

H314 Causes severe skin burns & eye damage

H317 May cause allergic skin reaction

H334 May cause allergic or asthmatic

symptoms or breathing difficulties if inhaled

H400 Very toxic to aquatic life

& Sicherheitshinweise

T; N

R25 Toxic if swallowed

R23 Toxic by inhalation

R21 Harmful in contact with skin

R34 Causes burns

R42/43 May cause sensitisation

by inhalation and by skin contact

R50 Very toxic to aquatic organisms

S: (1/2-)26-36/37/39-45-61

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Inverkehrbringer (Lieferant): Verpflichtung zuEinstufung, Kennzeichnung und Verpackunggemäß CLP-VO

Listenprinzip (Stoff hat Listeneintrag)

vs

Selbsteinstufung („Definitionsprinzip“)

1. Beschaffung aller relevanten Daten

2. Selbsteinstufung

Listen gibt esnur für Stoffe,nicht für Gemische!

Definitionsprinzip giltauch für Gemische!

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Die Zukunft der Einstufungspraxis: ‚Listen‘

a) Legal verbindliche Einstufung

vor allem CMR & Atemwegssensibilisierung

b) Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

öffentliche Datenbank aller Selbsteinstufungen,

bei der Europäischen Chemikalienagentur,

Meldung durch Hersteller, Importeur

CLP-(EU-GHS)-Verordnung

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Beispiel Legaleinstufung Ethanolhttp://echa.europa.eu/web/guest/information-on-chemicals/cl-inventory-database

H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

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Table 3.2

C; R35 C; R35: C ≥ 5 %

S: (1/2)2637/3945

C; R34: 2 % ≤ C < 5 %

Xi; R36/38: 0,5 % ≤ C < 2 %

Beispiel: NaOH: Anhang VI CLP alt vs. neu

Table 3.1

Skin Corr. 1A

H314

GHS05

Dgr

Skin Corr. 1A; H314: C ≥ 5 %

Skin Corr. 1B; H314: 2 % ≤ C < 5 %

Skin Irrit. 2; H315: 0,5 % ≤ C < 2 %

Eye Irrit. 2; H319: 0,5 % ≤ C < 2 %

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Einstufung

von

Gemischen

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Einstufung von Gemischen

Toxikologische Wirkprinzipien Konventionen!

je nach Gefahrenklasse:

- Additivitätsprinzip

- keine Anwendung des Additivitätsprinzips

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Konventionelle Methoden:

Additionsformeln für Eigenschaftenakute Toxizität auch aquatische Toxizität

Ätz- / Reizwirkung

Einzelstoffbetrachtung (Tabellen: fixe Einzelwerte)

SensibilisierendZielorgantoxizitätCMR

CLP-(EU-GHS)-Verordnung: Was ändert sich für Gemische?

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physikalische Gefahren

wie bisher: in der Regel Testung Stoff und Gemisch

Gesundheitsgefahren (Umweltgefahren zum Teil):

Abweichung von Kriterien durch Expertenbewertung erlaubt,falls Kriterien nicht direkt anwendbar

CLP-(EU-GHS)-Verordnung: Was ändert sich für Gemische?

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Konzentrationsgrenzen der Einstufung

allgemeine Konzentrationsgrenzen (Konventionen):

Bsp.:

- enthält ein Gemisch mehrere ätzende Stoffe Σ>5% (w/w):

Gemisch als ätzend einstufen

- enthält ein Gemisch ein Karzinogen > 0,1% (w/w):

Gemisch als karzinogen einstufen

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Was sind die Konsequenzender Implementierungdes GHS in der EU

für nachgelagerte Rechtsbereiche?

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Folgewirkungen der Einstufung als Gefahrstoff

z.B.:

MuSchRiLiV Expositionsverbot CMR

JugendarbeitschutzgesetzExpositionsverbot sofern nicht zur Ausbildung erforderlich

Kosmetika CMR Cat. 1A & 1B Verbot. Cat 2 nur nach Risikobewertung

Abfall Kosten

,Blauer Engel‘ keine CMR

Luft (TA, 2. BImSchV) Substitution CMR Cat 1A & 1B

BiozidRL allgem. Öffentlichkeit T+, T, CMR Cat. 1A & 1B

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Zusammenfassung: was wissen Sie?

CLP-VO

enthält Kriterien zu Einstufung und Kennzeichnung

• gefährliche Stoffe und Gemische

• Chemikalien in welchen Verwendungen abgedeckt?

• 3 Bereiche von Gefahrenklassen – welche?

• Legaleinstufung vs Selbsteinstufung

(Stofflisten/-datenbanken)

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Zusammenfassung: was wissen Sie?

CLP-VO

Warum wird eingestuft und gekennzeichnet?

Wer muss das tun?

Was sind Gefahren- und Sicherheitshinweise?

Welche Gefahrenklassen sind bzgl. Gesundheit abgedeckt?

Was ist ein Signalwort?