Elektronischer Rechtsverkehr aus Sicht der Anwaltschaft Rechtsanwältin & Mediatorin(DAA) Noreen...

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Elektronischer Rechtsverkehr aus Sicht der Anwaltschaft Rechtsanwältin & Mediatorin(DAA) Noreen Loepke, Plauen - Vorstandsmitglied des Sächsisch Tschechischen Juristenvereins e. V. -

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Elektronischer Rechtsverkehr aus Sicht der Anwaltschaft

Rechtsanwältin & Mediatorin(DAA)

Noreen Loepke, Plauen - Vorstandsmitglied des Sächsisch Tschechischen

Juristenvereins e. V. -

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Inhalte:

Arbeitsweise einer RÄin unter Einsatz der elektronischen Medien

Automatisiertes elektronisches Mahnverfahren

Elektronisches Grundbuch

Klageeinreichung per E-mail statt Briefpost und Aktenberge ?

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Einsatzmöglichkeiten für die Anwaltschaft

Kommunikation per e-mail mit Mandanten (Anwalt als Dienstleister seiner Mandanten) Kommunikation mit Gerichten und Behörden Online Abfrage bei Einwohnermeldeämtern(www.ewoma.de), Zentralruf der Autoversicherer, Online -Schadenmeldungen usw.Elektronische Akte Pilotprojekt EMFAD (Elektronischer Marktplatz für

anwaltliche Dienstleistungen)

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Elektronische Akte

Interaktives System, das die Mandats-bearbeitung einschließlich der Kommunikation mit dem Mandanten ausschließlich auf elektronischem Wege ermöglicht umfaßt auch Dokumentenmanagement Akte nur noch digital von einem Provider geführt

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Elektronische Akte

Vorteile Ständige Verfügbarkeit

der Informationen Recherchierbarkeit der

Informationen Austausch der

Metadaten Umfassende

Änderungsmöglichkeiten im Datenbestand

Nachteile Hohe technische Hürden Erheblicher Aufwand für

das Einscannen der Eingangs- insbesondere Mandantenpost und für die OCR – Umwandlung

Schwierigkeiten bei der Kompatibilität der Formate

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Kommunikation per e-mail und Sicherheit ?

Content Security Systeme, Virenschutz und effiziente Filtersysteme gegen Spam in der Kanzlei = to must

Vertraulichkeit bei der Datenübertragung durch Einsatz elektronischer Signaturen zur Vermeidung von Mißbrauch und Gewähr-leistung der Authentizität von Nachrichten (anwaltliches Berufsrecht : Wahrung von Mandantengeheimnissen

und Verschwiegenheitspflicht)

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Elektronische Signatur

Verfahren, das die Authentizität und Integrität der Nachrichten sicherstellt Unverschlüsselte E-mail = Postkarte

d. h. Gefahr der Verfälschung und Vollständigkeit der Nachricht und Absenderveränderung

Manipulation der Daten auf jeden PC möglich

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Arten von elektronischen Signaturen

Einfache Signatur (§ 2 Nr. 1 SigG ) Fortgeschrittene elektronische Signatur (§ 2 Nr. 2 SigG) Bsp. pgp

Qualifizierte elektronische Signatur (§ 2 Nr. 3 SigG) Voraussetzung für § 126 a BGB Asymmetrische Verschlüsselung und

Hybrid-Verfahren und Hash-Wert

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Automatisiertes elektronisches Mahnverfahren

Einrichtung zentraler Mahngerichte in einigen Bundesländern

In Sachsen / Thüringen nicht vorhanden

bedarf Zulassungsantrag mit ausdrücklichen Bitte um Zulassung zum elektronischen Datenaustausch bzw. Erteilung einer Kennziffer sowie Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung für die Gerichtskosten

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Länderspezifische Unterschiede

Verschiedene Verfahren mit elektronischer Signatur Bsp. TAR/WEB (AG Coburg), Hamburg,

Bremen, Berlin, Baden-Württemberg Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westphalen - OptiMahn und ProfiMahn

Weitere Informationen unter : www.mahnverfahren-aktuell.de

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Elektronisches Grundbuch

In Sachsen seit 2002 umgestellt auf elektronisches Grundbuch (von PapierGB)Anschluß an elektronisches Grundbuch unmittelbar über Datenleitung und Einsicht bei Vorliegen eines berechtigten Interesses Automatisiertes Abrufverfahren

Uneingeschränkter Abruf für Notare, Behörden, Vermessungsingenieure, Gerichte möglich

Sonst Darlegung des berechtigten Interesses (Beschränktes Abrufverfahren)

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Rechtliche Voraussetzungen

Einrichtung eines automatisierten Abrufverfahrens § 133 GBO Umfang der Einsichtnahme §§ 80 ff. GBVVO des Sächs. Staatsministeriums der Justiz über das maschinelle geführte GB Voraussetzung für Einrichtung: Auf Seiten der grundbuchführenden Stelle technische

Möglichkeiten der Einrichtung und Abwicklung des Abrufverfahrens

Empfängerseite: Anschluß an technische Einrichtung der grundbuchführenden Stelle, der Grds. der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung entspricht

Zugang mit Benutzerkennung und Paßwort

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Elektronische Klageein-reichung und Zustellung bedarf der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage

§ 126 a BGB Schriftformerfordernis „Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form

durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem SigG versehen.“

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Elektronische Zustellung

§174 Abs. 3 ZPO Zustellung gegen EB an RÄe , StB, Notare ...

„An die in Abs. 1 Genannten kann auch ein elektronisches Dokument zugestellt werden. Gleiches gilt für andere Verfahrensbeteiligte, wenn sie der Übermittlung elektronischer Dokumente ausdrücklich zugestimmt haben. Für die Übermittlung ist das Dokument mit einer elektronischen Signatur zu versehen und gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter zu schützen.“

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Elektronische Klageeinreichung

Pilotprojekte: Finanzgerichte in Nordrhein-Westfalen (ab 01. 01. 2004)

Rechtl. Rahmenbedingungen für Einführung des elektron. Rechtsverkehrs bei FG : § 77 a FGO sowie VO der L-regierung von NRW

Möglichkeit der Einreichung der vorbereitenden Schriftsätze und deren Anlagen, Anträge und Erklärungen der Beteiligten, Auskünfte, Aussagen, Gutachten und Erklärungen Dritter, für welche die Schriftform vorgeschrieben ist, in der Form der elektronischen Dokumente bei FG

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Finanzgerichte NRW

§ 77 a FGO: elektronische Dokumente „sollen“ qualifiziert signiert werden

Grund: Überprüfung der Authentizität und Integrität des Dokuments

Besondere Software (GERWA) und Signaturkarte (Smartcard – DATEV eG)Derzeit nur Übertragung per e-mail Verschlüsselungszertifikat des jew. FG (öffentlicher Schlüssel des FG)Automatische Versendung einer Eingangs-bestätigung durch Gericht, wenn in Betreffzeile der e-mail steht : „Klage“, „Antrag“ oder „Verfahren“

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Elektronischer Rechtsverkehr in Familiensachen

Pilotprojekt am Amtsgericht Westerstede (Niedersachsen) Inhalt: elektronische Akte Einreichung elektronischer Schriftsätze und

Anlagen auf elektronischen Wege an die Gerichte Elektronische Weiterverarbeitung Übermittlung des Schriftverkehrs an

Verfahrensbeteiligten durch Gericht Elektronischer Abruf von den

Verfahrensbeteiligten

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Elektronische Klageeinreichung

Grundsätzlich einige Pilotprojekte, jedoch leider nicht in Sachsen Hintergrund : keine bundesgesetzliche

Regelung

Entwurf eines Justizkommunikations-gesetzes am 28. 07. 2004 beschlossenTeil der Initiative BundOnline2005

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Entwurf eines Justizkommunikations-

gesetzes Regelung der rechtlichen Rahmen-bedingungen, unter denen Anwältinnen und Anwälte ihre Schriftsätze statt in Papierform zukünftig elektronisch bei Gericht einreichen können

Eröffnung des Zivilprozess, Verwaltungsprozess, Finanz- und Sozialgerichtsprozess für elektronischen Rechtsverkehr

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Planungen der elektronischen

Klageeinreichung Voraussetzung: PC mit Signaturkarte und dazugehörige Software

Einrichtung eines elektronischen Gerichtsbriefkastens, an den der RA seine elektronisch signierten Schriftsätze über das Gericht senden kann

Bei Gericht automatische Eingangs-bestätigung als Antwort

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Vorteile der elektronischen Klageeinreichung

Täglich 24 Stunden lang Zugang des Anwaltes zum Gericht und Eingangsbestätigungen sowie automatische Benachrichtigung per e-mail über Zustellungen

Elektronische Einsicht in die Gerichtsakte und direkte elektronische Bearbeitung

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Vorteile

Zeit- und Kostenersparnis

Kürzere Bearbeitungsdauer

Authentizität des elektronischen Dokuments

Beweiswert elektronischer Dokumente

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Ausblick

Bisher Form der elektronischen Klageeinreichung nur beim Bundesgerichtshof und Bundespatentgericht möglich

Planung, dass bis Ende des Jahres 2004 elektronische Klageeinreichung auch beim Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzhof

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

Rechtsanwältin & Mediatorin(DAA) Noreen Loepke

Rankestraße 6 - 08523 Plauen

www.Kanzlei-Loepke.de

- Vorstand des Sächsisch Tschechischen Juristenvereins e. V.-

(www.stjv-info.com)