Elternmitwirkung am Bergstadt-Gymnasium Lüdenscheid So! Oder vielleicht doch anders?

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Elternmitwirkung am Bergstadt-Gymnasium Lüdenscheid So! Oder vielleicht doch anders?

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Elternmitwirkung am Bergstadt-GymnasiumLüdenscheid

So! Oder vielleicht doch anders?

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Inhalt:

1. Klassenpflegschaften

2. Schulpflegschaft

3. Mitwirkung in den Fachkonferenzen

4. Schulkonferenz

5. Homepage BGL

6. Arbeitskreise am Bergstadt-Gymnasium

7. Mitwirkung in themenbezogenen Arbeitskreisen

8. Förderverein

Elternmitwirkung am BGL

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„Das Recht der Eltern durch ihre Vertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken, hat einen hohen Stellenwert und ist in Nordrhein-Westfalen in der Landesverfassung (Art 10, Absatz 2) verankert.“

Elternmitwirkung am BGL: 1. Klassenpflegschaften

- 2 Elternvertreter pro Klasse (Vorsitzende(r) und Stellvertreter(in))

- Gewählt auf der 1. Klassenpflegschaftssitzung im Schuljahr, für das gesamte Schuljahr

- Elternvertreter laden zu den nächsten Klassenpflegschafts- sitzungen ein

Einladung unter www.bergstadt-gymnasium.de

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Elternmitwirkung am BGL:2. Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind:

- die Vorsitzende der Klassenpflegschaften und die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreter(innen)- zwei vom Schülerrat (SV) gewählte Schüler(innen) (ab Klasse 7 beratend)- Schulleitung Frau Meyer (ebenfalls beratend und vor allem informierend), ggf. weitere Gäste

Die Schulpflegschaft wählt:

- eine(n) Vorsitzende(n)

- und bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertretern

- ausserdem die Elternvertreter für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen

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- Treffen: 2 – 4 mal im Jahr

- Vorbereitung der Schulkonferenz, die i.d. R. 1 Wochen nach der Schulpflegschaftssitzung stattfindet

- Protokolle: sind auf der Homepage des BGL zu finden

- hierzu muss man sich im Internen Bereich anmelden, den Zugang erfahren Sie mit der erfolgreichen Anmeldung an der Schule

Elternmitwirkung am BGL: 2. Schulpflegschaft

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„Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Dort arbeiten die Vertreter(innen) der Eltern, der Schüler(innen) sowie der Lehrerinnen und Lehrer zusammen.“

Elternmitwirkung am BGL:4. Schulkonferenz

Beispiele für Entscheidungen, die die Schulkonferenz verantwortet:

- Schulprogramm

- Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und –sicherung

- neue Unterrichtsformen

- Einführung von Lernmitteln sowie die Bestimmung des Eigenanteils

...

Stimmenverhältnis bei Wahlen: 1 (Lehrer) : 1 (Schüler) : 1 (Eltern) = 18 Personen, die Anzahl kann mit Konferenzbeschluss auch erhöht werden

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Elternmitwirkung am BGL: 5. Homepage des BGL

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Elternmitwirkung am BGL: 5. Homepage Seite Eltern

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Elternmitwirkung am BGL: 5. Homepage Eltern Formulare

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Elternmitwirkung am BGL:5. Homepage Eltern Links

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- Sommerfest

- Marketing

Beide Arbeitskreise sind auf Elterninitiative entstanden und werden von und mit Eltern durchgeführt.

Elternmitwirkung am BGL:6. Feste Arbeitskreise am Bergstadt- Gymnasium

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Elternmitwirkung am BGL: Elternflyer

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Teilnehmer: Eltern, Lehrer und Schüler

Leitung: Sybille Gonserowski – Spintge

- Schulvereinbarung

- Schüler AG „Corporate identity“ Entwicklung des neuen BGL Logos

- Neue Hiss-Flagge

- Schulkleidung

- Projekt saubere Toiletten

- MVG Bussverbindungen

- Helle Schule

Elternmitwirkung am BGL: 6. Arbeitskreis „Marketing“

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Elternmitwirkung am BGL:6. Arbeitskreis „Sommerfest“

die Arbeitsgruppe Sommerfest,

ein Team aus Eltern, Lehrern und Schülern trifft sich ca. 4 mal im Jahr um das inzwischen zur Tradition gewordene Fest zu organisieren

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Teilnehmer: Eltern, Lehrer und Schüler

ein paar Beispiele:

- Mittagsversorgung

- Übermittagsbetreuung

- Unterrichts – Rhythmisierung

- Einführung / Umsetzung G8

- Schulhofgestaltung / Bewegte Schule

Elternmitwirkung am BGL: 7. Themenbezogene Arbeitskreise

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Elternmitwirkung am BGL:8. Förderverein(e)

Ohne finanzielle Förderung läuft es nicht!

Eltern brauchen den Förderverein, der Förderverein braucht Eltern