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Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 23 Ausgegeben in Lüdenscheid am 04.06.2014 Jahrgang 2014 Inhaltsverzeichnis 30.05.2014 Stadt Menden (Sauerland) Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Menden (Sauerland) am 25.05.2014……………703 23.05.2014 Märkischer Kreis Allgemeinverfügung zur Aufhebung der tierseuchenrecht- lichen Allgemeinverfügung des Märkischen Kreises zum Schutz gegen die Schweinepest bei Wildschweinen……..706 02.06.2014 Stadt Iserlohn Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Iserlohn am 25.05.2014…………………………..707 30.05.2014 Stadt Menden (Sauerland) Bekanntmachung des Ergebnisses der Integrationsrats- Wahl der Stadt Menden (Sauerland) am 25.05.2014…….710 02.06.2014 Stadt Iserlohn 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 176 „Ortskern - Lössel“……………………………………………711 28.05.2014 Gemeinde Herscheid Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürger- meisters der Gemeinde Herscheid am 25.05.2014………713 02.06.2014 Stadt Iserlohn Bebauungsplan Nr. 389 „Iserlohner Heide – Schmölestraße“……………………………………………….714 28.05.2014 Gemeinde Schalksmühle Bekanntmachung der Gemeinde Schalksmühle der Ergebnisse der Gemeindewahlen am 25.05.2014 in der Gemeinde Schalksmühle…………………………….….716 30.05.2014 Stadt Meinerzhagen Bekanntmachung der Stadt Meinerzhagen des Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Meinerzhagen am 25.05.2014…………………...718 28.05.2014 Stadt Hemer Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Hemer am 25.05.2014……………………………719 27.05.2014 Gemeinde Schalksmühle Wahlbekanntmachung der Gemeinde Schalksmühle für die Stichwahl zum Landrat des Märkischen Kreises am 15.06.2014………………………………………………...…..722 28.05.2014 Stadt Plettenberg Wahlbekanntmachung der Stadt Plettenberg für die Stichwahl zum Landrat des Märkischen Kreises am 15.06.2014………………………………………………...…..722 30.05.2014 Gemeinde Herscheid Wahlbekanntmachung der Gemeinde Herscheid für die Stichwahl zum Landrat des Märkischen Kreises am 15.06.2014……………………….…………………...…..723 30.05.2014 Stadt Halver Wahlbekanntmachung der Stadt Halver für die Stich- wahl zum Landrat des Märkischen Kreises am 15.06.2014………………………………...…………………..725 701

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Amtliches

Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises-

Nr. 23 Ausgegeben in Lüdenscheid am 04.06.2014

Jahrgang 2014

Inhaltsverzeichnis 30.05.2014 Stadt Menden (Sauerland) Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl

der Stadt Menden (Sauerland) am 25.05.2014……………703

23.05.2014 Märkischer Kreis

Allgemeinverfügung zur Aufhebung der tierseuchenrecht-lichen Allgemeinverfügung des Märkischen Kreises zum Schutz gegen die Schweinepest bei Wildschweinen……..706

02.06.2014 Stadt Iserlohn Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Iserlohn am 25.05.2014…………………………..707

30.05.2014 Stadt Menden (Sauerland) Bekanntmachung des Ergebnisses der Integrationsrats- Wahl der Stadt Menden (Sauerland) am 25.05.2014…….710

02.06.2014 Stadt Iserlohn 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 176 „Ortskern - Lössel“……………………………………………711

28.05.2014 Gemeinde Herscheid Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürger-meisters der Gemeinde Herscheid am 25.05.2014………713

02.06.2014 Stadt Iserlohn Bebauungsplan Nr. 389 „Iserlohner Heide – Schmölestraße“……………………………………………….714

28.05.2014 Gemeinde Schalksmühle

Bekanntmachung der Gemeinde Schalksmühle der Ergebnisse der Gemeindewahlen am 25.05.2014 in der Gemeinde Schalksmühle…………………………….….716

30.05.2014 Stadt Meinerzhagen

Bekanntmachung der Stadt Meinerzhagen des Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Meinerzhagen am 25.05.2014…………………...718

28.05.2014 Stadt Hemer Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Hemer am 25.05.2014……………………………719

27.05.2014 Gemeinde Schalksmühle

Wahlbekanntmachung der Gemeinde Schalksmühle für die Stichwahl zum Landrat des Märkischen Kreises am 15.06.2014………………………………………………...…..722

28.05.2014 Stadt Plettenberg

Wahlbekanntmachung der Stadt Plettenberg für die Stichwahl zum Landrat des Märkischen Kreises am 15.06.2014………………………………………………...…..722

30.05.2014 Gemeinde Herscheid

Wahlbekanntmachung der Gemeinde Herscheid für die Stichwahl zum Landrat des Märkischen Kreises am 15.06.2014……………………….…………………...…..723

30.05.2014 Stadt Halver

Wahlbekanntmachung der Stadt Halver für die Stich- wahl zum Landrat des Märkischen Kreises am 15.06.2014………………………………...…………………..725

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30.05.2014 Stadt Kierspe

Wahlbekanntmachung der Stadt Kierspe für die Stich- wahl zum Landrat des Märkischen Kreises am 15.06.2014………………………………...…………………..727

28.05.2014 Stadt Lüdenscheid

Wahlbekanntmachung der Stadt Lüdenscheid für die Stich- wahl zum Landrat des Märkischen Kreises am 15.06.2014………………………………...…………………..728

02.06.2014 Stadt Hemer

Wahlbekanntmachung der Stadt Hemer für die Stich- wahl zum Landrat des Märkischen Kreises am 15.06.2014………………………………...…………………..729

03.06.2014 Stadt Meinerzhagen

Wahlbekanntmachung der Stadt Meinerzhagen für die Stichwahl zum Landrat des Märkischen Kreises am 15.06.2014………………………………...…………………..730

27.05.2014 Stadt Lüdenscheid Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Lüdenscheid am 25.05.14….731

28.05.2014 Stadt Hemer Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des/der Bür-germeisters/in der Stadt Hemer am 25.05.2014…………..732

28.05.2014 Stadt Kierspe Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Kierspe am 25.05.2014……..733

27.05.2014 Stadt Lüdenscheid Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl Ratswahl der Stadt Lüdenscheid am 25.05.2014…………………….734

28.05.2014 Stadt Kierspe Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Kierspe am 25.05.2014……………………………….737

02.06.2014 Stadt Iserlohn Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Integra- tionsrates der Stadt Iserlohn am 25.05.2014……………...739

27.05.2014 Stadt Lüdenscheid Bekanntmachung des Ergebnisses der Integrationswahl der Stadt Lüdenscheid am 25.05.2014…………………….740

30.05.2014 Stadt Iserlohn Entgeltordnung der Stadtbücherei Iserlohn mit Bekannt-machungsanordnung vom 30.05.2014……………………..741

28.05.2014 Gemeinde Herscheid Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl der Ver- tretung der Gemeinde Herscheid am 25.05.2014………...743

30.05.2014 Stadt Meinerzhagen

Bekanntmachung der Stadt Meinerzhagen des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Meinerzhagen am 25.05.2014………………………………………………..745

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Bekanntmachungdes Ergebnisses der Ratswahl

der Stadt Menden (Sauerland) am 25.05.2014

Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Ratswahl festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46bdes Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermitbekanntgegeben.

Wahlberechtigte 45082

Wähler/innen 19074

Ungültige Stimmen 310

Gültige Stimmen 18764

Die gültigen Stimmen verteilten sich auf die Parteien wie folgt:

Partei, Wählergruppe,Einzelbewerber

Direktmandate Stimmen (absolut) Stimmen (Prozent)

CDU 22 8660 46,15 %

SPD 0 4845 25,82 %

FDP 0 1163 6,20 %

GRÜNE 0 2426 12,93 %

UWG 0 417 2,22 %

DIE LINKE 0 773 4,12 %

Einzelbewerber Dahl-mann

0 22 0,12 %

USF - Menden 0 458 2,44 %

gesamt 22 18764

Folgende Bewerber/innen wurden gewählt:

1. in den Wahlbezirken

Wahlbezirk Direktkandidat

Halingen/Bösperde Nölle, Franz Josef, CDU

Holzen Neff, Udo Peter, CDU

Bösperde Manger, Jutta Klara Martha, CDU

Schwitten Weber, Rudolf, CDU

Ostsümmern/Platte Heide - West Schnurbus, Peter, CDU

Holzener Str./Bismarckstraße Eggers, Matthias Julian, CDU

Platte Heide Schattner, Joachim Gerd, CDU

ehem. Kasernengelände/Grüner Weg Kroll, Robin Benjamin, CDU

Bräukerweg/Vollmersbusch Buß, Joachim, CDU

In den Liethen/Heimkerweg Schmidt, Sebastian, CDU

Fröndenberger Str./Werler Str. Erdem, Brigitta Henriette, CDU

Walburgisstr./Neumarkt Rossin-Kehne, Annette Helma, CDU

Lahrfeld/Schwitter Weg Haldorn, Bernd, CDU

Schwitter Weg/Menden - Mitte Karhoff, Heinrich Josef, CDU

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Wahlbezirk Direktkandidat

Obsthof/Hassenbruch Maywald, Peter Gerhard Walter, CDU

Horlecke/Rauherfeld Schelte, Uwe Otto Heinrich, CDU

Berkenhofskamp/Salzweg Weische, Friedrich, CDU

Barge/Oesbern/Lürbke Wächter, Martin, CDU

Lendringsen - Mitte Schulte, Hubert Antonius, CDU

Hüingsen Exler, Wolfgang Andreas, CDU

Bieberberg/Friedhofstraße Dr. Ing. Jolk, Christian, CDU

Böingsen/Asbeck/Oberrödinghausen Erver, Annerose, CDU

2. aus den Reservelisten

Partei / Wählergruppe Kandidat Wohnort Mandat

SPDGutberlet, GisbertRichard

Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 1

SPDAlban, Annegret Fran-ziska

Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 2

SPD Alban, Bernd Friedrich Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 3

SPD Aeldert, Jutta Elisabeth Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 4

SPDGlörfeld, Horst WalterBruno

Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 5

SPDTönnesmann, GabrieleElisabeth

Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 6

SPD Dr. Langbein, Sven Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 7

SPDPeters, Ann-KristinJohanna

Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 8

SPD Hoßbach, Klaus Friedrich Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 9

SPDDr. Nossol-Geerds,Babette

Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 10

SPD Kruschinski, Mirko Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 11

SPD Peters, Friedhelm Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 12

SPD Meisterjahn, Sebastian Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 13

FDP Weige, Heinz Stefan Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 1

FDP Kraatz, Sebastian David Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 2

FDP Trippe, Marion Verena Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 3

GRÜNE Köhler, Peter Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 1

GRÜNERosenthal-Rehbein,Doris

Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 2

GRÜNESteinhage, Klaus PeterAlfons

Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 3

GRÜNE Reers, Martina Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 4

GRÜNESalmen, Andreas Ste-phan

Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 5

GRÜNE Band, Stefan Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 6

UWG Homberg, Fabian Max Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 1

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Partei / Wählergruppe Kandidat Wohnort Mandat

DIE LINKE Thiesmann, Thomas Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 1

DIE LINKE Dehn, Rudi Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 2

USF - Menden Heinrich, Eugen Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 1

Gemäß §39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teil-

genommen haben, sowie- die Aufsichtsbehördebinnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 04.07.2014, einschließlich,Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstabena) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen odermündlich zur Niederschrift zu erklären.

Menden, den 30.05.2014

Fleige

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Märkischer Kreis Lüdenscheid, den 01.06.2014 Fachdienst Verbraucherschutz Und Veterinärwesen Der Landrat 58509 Lüdenscheid

Allgemeinverfügung zur Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung

des Märkischen Kreises zum Schutz gegen die Schweinepest bei Wildschweinen

Aufgrund § 24 Schweinepest-Verordnung vom 20.12.2005 (BGBl I S. 3547) hebe ich meine Allgemeinverfügung der festgelegten ehemaligen Surveillance-Zonen vom 01.06.2013 auf. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Begründung: In der Sitzung des Standing Commitee on the Food Chain an Animal Health (SOFchAH) am 03./04. April 2012 wurden die Maßnahmen zur Bekämpfung der Schweinepest bei Wildschweinen in NRW aufgehoben. Mit Verfügung vom 11.04.2013 ordnete das Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW eine Fortführung der virologischen und serologischen Untersuchungen der KSP (Klassische Schweinepest) für die ehemaligen Impfgebiete bis zum 01.06.2014 an. Lüdenscheid, den 23.05.2014 gez. Thomas Gemke

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Bekanntmachungdes Ergebnisses der Ratswahl

der Stadt Iserlohn am 25.05.2014

Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Ratswahl festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46bdes Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermitbekanntgegeben.

Wahlberechtigte 75440

Wähler/innen 32422

Ungültige Stimmen 336

Gültige Stimmen 32086

Die gültigen Stimmen verteilten sich auf die Parteien wie folgt:

Partei, Wählergruppe,Einzelbewerber

Direktmandate Stimmen (absolut) Stimmen (Prozent)

CDU 18 12563 39,15 %

SPD 7 10382 32,36 %

GRÜNE 0 2219 6,92 %

FDP 0 1323 4,12 %

DIE LINKE 0 2245 7,00 %

UWG Iserlohn e. V. 0 718 2,24 %

AfD 0 1961 6,11 %

PIRATEN 0 675 2,10 %

gesamt 25 32086

Folgende Bewerber/innen wurden gewählt:

1. in den Wahlbezirken

Wahlbezirk Direktkandidat

01 Hennen/Rheinen/Drüpplingsen Lüffe, Ulrich, CDU

02 Hennen Stange, Gabriele, SPD

03 Kalthof/Leckingsen/Refflingsen Axourgos, Dimitrios, SPD

04 Sümmern-Ost/Rombrock Schwering, Thorsten Alfons Theodor, CDU

05 Sümmern-West/Griesenbrauck Schmitt, Michael, CDU

06 Iserlohner Heide Plötz, Angela, CDU

07 Iserlohner Heide /Gerlingsen Renzel, Hans-Georg, CDU

08 Gerlingsen Bien, Clemens, SPD

09 Nußberg Hufnagel, Michael, SPD

10 Dröscheder Feld/Karl-Arnold-Str. Dr. Schlüter, Kerstin Gudrun, CDU

11 Dördel Schick, Thorsten, CDU

12 Hemberg/Seilersee/Caller Weg Ziemiak, Paul, CDU

13 Bömberg/ Innenstadt Teckhaus, Jörg Alexander, CDU

14 Hansallee/Wiesengrund Kirchhoff, Eva-Barbara, CDU

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Wahlbezirk Direktkandidat

15 Sonnenhöhe/Lau/Calle Bickert, Thomas, SPD

16 Wermingsen/Wohnpark Buchenwäldchen Fiesel, Horst Otto Robert, CDU

17 Ostbahnhof/Altstadt/Kesbern Korte, Benjamin, CDU

18 Bahnhof/Innenstadt Jakubanis, Matthias Stefan, CDU

19 Roden/Lössel Barth, Michael, CDU

20 Untergr./Tannenk./Stengl/Lasb. Beele, Dieter, SPD

21 Dröschede/Sonderhorst Höche, Ilona Frieda Hedwig, CDU

22 Oestrich/Grürmannsheide Scheffler, Michael Otto, SPD

23 Berl.Allee/Nordfeld/Stübbeken Tigges, Fabian, CDU

24 Letmathe-Zentrum Grobauer, Christian Ludwig, CDU

25 Dümpelacker/Genna Meininghaus, Karsten Andreas, CDU

2. aus den Reservelisten

Partei / Wählergruppe Kandidat Wohnort Mandat

CDUBogatzki, Hartmut Burg-hard Georg

Iserlohn Reservelistenplatz 5

CDU Ständeke, Frank Iserlohn Reservelistenplatz 8

SPD Simon, Annegret Iserlohn Reservelistenplatz 2

SPD Walther, Monika Iserlohn Reservelistenplatz 4

SPD Kaiser, Rolf Alfons Iserlohn Reservelistenplatz 5

SPD Langner, Ralf Iserlohn Reservelistenplatz 7

SPDMatner-Kißler, MartinaLuzia

Iserlohn Reservelistenplatz 8

SPD Mohr, Elmar Iserlohn Reservelistenplatz 10

SPD Keitmann, Volker Iserlohn Reservelistenplatz 11

SPD Leye, Peter Horst Iserlohn Reservelistenplatz 13

SPD Stake, Sabine Susanne Iserlohn Reservelistenplatz 14

GRÜNEOlbrich-Tripp, ElkeElfriede

Iserlohn Reservelistenplatz 1

GRÜNE Eufinger, Harald Iserlohn Reservelistenplatz 2

GRÜNEKowski, Carmen Ange-lika

Iserlohn Reservelistenplatz 3

FDP Köpke, Detlef Iserlohn Reservelistenplatz 1

FDP Dr. Dresp, Bernd Volker Iserlohn Reservelistenplatz 2

DIE LINKE Ruhnert, Oliver Iserlohn Reservelistenplatz 1

DIE LINKE Huff, Manuel Iserlohn Reservelistenplatz 2

DIE LINKE Seckelmann, Andreas Iserlohn Reservelistenplatz 3

DIE LINKEHenschel, Dieter WernerFritz

Iserlohn Reservelistenplatz 4

UWG Iserlohn e. V. Jobs, Reinhard Iserlohn Reservelistenplatz 1

AfD Dr. Müller, Michael Iserlohn Reservelistenplatz 1

AfD Langguth, Alexander Iserlohn Reservelistenplatz 2

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Partei / Wählergruppe Kandidat Wohnort Mandat

AfD Neppe, Frank Iserlohn Reservelistenplatz 3

PIRATEN Herbers, Hans Immanuel Iserlohn Reservelistenplatz 1

Gemäß §39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teil-

genommen haben, sowie- die Aufsichtsbehördebinnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 04.07.2014, einschließlich,Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstabena) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen odermündlich zur Niederschrift zu erklären.

Iserlohn, den 02.06.2014

Wahlleiter

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Bekanntmachungdes Ergebnisses der Integrationsratswahl

der Stadt Menden (Sauerland) am 25.05.2014

Der Wahlausschuss der Stadt Menden (Sauerland) hat in seiner Sitzung am 28.05.2014 das Ergebnis der Inte-grationsratswahl der Stadt Menden (Sauerland) festgestellt. Gemäß § 14 Abs. 2 der Wahlordnung zur Durch-führung der Integrationsratswahl der Stadt Menden (Sauerland) werden die Namen der gewählten Bewerberhiermit bekanntgegeben.

Gemäß § 15 Abs. 2 der Wahlordnung zur Durchführung der Integrationsratswahl der Stadt Menden (Sauer-land) können gegen die Gültigkeit der Wahl- jeder Wahlberechtigte sowie alle Bürgerinnen und Bürger des Wahlgebietes sowie- die Aufsichtsbehördebinnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 04.07.2014, einschließlich,Einspruch erheben. Wird gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erhoben, so entscheidet der für die Inte-grationsratswahl gebildete Wahlprüfungsausschuss über den Einspruch. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiterschriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Stadt Menden (Sauerland), den 30.05.2014Fleige

Folgende Bewerber/innen wurden gewählt:

DITIB - Islamische Gemeinde (DITIB - Islamische Gemeinde):Ekinci, Mehmet, Mendener Straße 8, 58710 Menden (Sauerland), AutomatendreherBüyükkilic, Ruhi, Carl-Schmöle-Straße 51a, 58706 Menden (Sauerland), Arbeitnehmer

Integration und Vielfalt (Integration und Vielfalt):Gröhlich-Ulmke, Gönül, Papenhausenstraße 27, 58706 Menden (Sauerland), VertriebsleiterKüpeli, Serdar, Unnaer Straße 48, 58706 Menden (Sauerland), Versicherungskaufmann

Einzelbewerber:Centorrino, Giuseppe, Kolpingstraße 18, 58706 Menden (Sauerland), Verkäufer

Griechische Gemeinde (Griechische Gemeinde):Paraschos, Nikolaus, Bräukerweg 46, 58708 Menden (Sauerland), KaufmannZachari, Eleni, Schwitter Weg 86, 58706 Menden (Sauerland), SteuerfachwirtinThomas, Christos, Pater-Alker-Weg 2, 58706 Menden (Sauerland), ElektromeisterBakalis, Vassilios, In den Gärten 16, 58710 Menden (Sauerland), Kaufmann

Einzelbewerber:Karakullukcu, Rasim Reis, Horlecke 18b, 58706 Menden (Sauerland), Dipl. Ing.

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Bekanntmachung der Stadt Iserlohn

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 176 „Ortskern - Lössel“

a) Aufstellungsbeschluss b) Beteiligung der Öffentlichkeit Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 27.05.2014 be-schlossen, das Verfahren zur Aufstellung der 3. Än-derung des Bebauungsplans Nr. 176 „Ortskern - Lössel“ einzuleiten. Nach § 2 Abs. 3 der Bekanntma-chungsverordnung NRW (BekanntmVO, Stand 01.09.2009) bestätigt der Bürgermeister, dass der Wortlaut mit den Beschlüssen des Rates überein-stimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist. Die Bekanntmachung wurde am 02.06.2014 angeordnet. Es handelt sich um eine Änderung des Bebauungsplans gem. § 13 a BauGB. Ziel der Planung ist, die im Zuge einer Grundstücks-bereinigung aus dem Jahr 2013 nicht mehr benötigte Verkehrsfläche der angrenzenden Grundstücksflä-che des Hotels „Neuhaus“ zuzuteilen und die bisher festgesetzte Verkehrsfläche in Mischgebiet gem. § 6 BauNVO zu ändern. Weiterhin soll die Grenze der überbaubaren Fläche geringfügig nach Westen er-weitert werden. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich be-kannt gemacht. Das Verfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 176 „Ortskern - Lössel“ wird mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Form der öffentlichen Auslegung fortge-setzt. Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt ge-macht. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 176 „Ortskern - Lössel“ nebst Begründung wird vom 16.06.2014 bis einschließlich 18.07.2014 im Rathaus II – Bereich Städtebauliche Planung, wäh-rend der Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 8:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr) ausgelegt. Des Weiteren ist die Einsichtnahme in den Planentwurf auch über das Internet möglich: http://www.iserlohn.de > Wirtschaft & Stadtent-wicklung > Bebauungsplaene Stellungnahmen können während der Auslegungs-frist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift oder per E-Mail unter der Adresse „[email protected]“ vorgebracht werden. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entschei-det der Rat der Stadt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Be-schlussfassung über den Bauleitplan unberücksich-tigt bleiben. Gemäß § 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 01.01.2007 ist ein spä-teres Normenkontrollverfahren unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen gel-tend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Iserlohn, 02.06.2014 STADT ISERLOHN Dr. Ahrens Bürgermeister

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Bebauungsplan Nr. 176"Ortskern Lössel"

3. Änderung gem. § 13a BauGB

Abgrenzung des Plangebietes

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Bekanntmachungdes Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Herscheid am 25.05.2014

Der Wahlausschuss der Gemeinde Herscheid hat in öffentlicher Sitzung am 27.05.2014 das Ergebnis derWahl des Bürgermeisters der Gemeinde Herscheid am 25.05.2014 festgestellt. Gemäß §§ 35 und 46b desKommunalwahlgesetzes (KWahlG) i. V. m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) wird dasErgebnis hiermit bekannt gegeben:

Wahlberechtigte 6053

Wähler/innen 3204

Ungültige Stimmen 38

Gültige Stimmen 3166

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Bewerber/in (Name)Name/n der Partei/en oderWählergruppe/n, Kennwort

Stimmen

Schmalenbach, Uwe Einzelbewerber Schmalenbach 2794

Der Wahlausschuss stellte fest, dass die Mehrheit der Wähler für den/die Bewerber/in gestimmt haben unddieser/diese damit gewählt ist.

Gemäß § 39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teil-

genommen haben, sowie- die Aufsichtsbehördebinnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben, wenn sie eine Entschei-dung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. DerEinspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Herscheid, den 28.05.2014

Die Wahlleiterin

P l a t e - E r n s t

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Bekanntmachung der Stadt Iserlohn

Bebauungsplan Nr. 389 „Iserlohner Heide – Schmölestraße“ Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 27.05.2014 beschlossen, dass gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebau-ungsplans Nr. 389 „Iserlohner Heide – Schmölestraße“ nebst Begründung öffentlich auszulegen ist. Nach § 2 Abs. 3 der Bekanntmachungsverordnung NRW (BekanntmVO, Stand 01.09.2009) bestätigt der Bürgermeister, dass der Wortlaut mit den Beschlüssen des Rates übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist. Die Bekanntmachung wurde am 02.06.2014 angeordnet. Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Parkhauses und die Errich-tung eines Verwaltungsgebäudes zu schaffen. Das Plangebiet liegt in der Iserlohner Heide, zwischen der Baarstraße im Osten und der Bahnlinie im Westen. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst eine Teilfläche westlich der Friedrich-Kirchhoff-Straße und nördlich der Schmölestraße mit einer Gesamtfläche von ca. 13.000 m². Der Geltungsbereich des Planentwurfs ist auch aus der beigefügten Umrisszeichnung ersichtlich. Die voraussichtlichen umweltrelevanten Auswirkungen der Planung wurden im Rahmen einer Umweltprüfung er-mittelt und sind in dem gem. § 2a BauGB aufgestellten Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbe-richt ist ein gesonderter Teil der Begründung. Inhaltlich sind die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden und Was-ser, Klima und Luft, Orts- und Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie den Menschen mit ihren jeweiligen Wechselwirkungen berücksichtigt worden. Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und können während der öffentlichen Ausle-gung eingesehen werden: Arten der vorhandenen Information

Urheber Thematischer Bezug

Gutachten Büro Grünkonzept, Coesfeld Umweltbericht

Gutachten Ing.-Büro für Akustik und Lärm- u. Immissionsschutz, Hagen

Geräusch-u. Immissionsschutz Gutachten

Gutachten Büro Grünkonzept, Coesfeld Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe 1)

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 389 „Iserlohner Heide – Schmölestraße“ nebst Begründung sowie die we-sentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird vom 16.06.2014 bis einschließlich 18.07.2014 im Rathaus II – Bereich Städtebauliche Planung, während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 8:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr) ausgelegt. Des Wei-teren ist die Einsichtnahme in den Planentwurf auch über das Internet möglich: http://www.iserlohn.de > Wirtschaft & Stadtentwicklung > Bebauungsplaene Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift oder per E-Mail unter der Adresse „[email protected]“ vorgebracht werden. Über die vorgebrachten Stellungnah-men entscheidet der Rat der Stadt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 01.01.2007 ist ein späteres Normenkontrollverfahren unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffe-nen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Iserlohn, 02.06.2014 Stadt Iserlohn Dr. Ahrens Bürgermeister

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Abgrenzung des Plangebietes

Bebauungsplan Nr. 389"Iserlohner Heide - Schmölestraße"

gem. § 13a BauGB"

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Bekanntmachung der Gemeinde Schalksmühle

der Ergebnisse der Gemeindewahlen am 25.05.2014 in der Gemeinde Schalksmühle Nachdem der Wahlausschuss der Gemeinde Schalksmühle am 27.05.2014 die Wahlergebnisse festgestellt hat, werden gemäß §§ 35 und 46 b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in Verbindung mit §§ 63 und 75 d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) die Ergebnisse der Bürgermeisterwahl und der Wahl des Rates hiermit öffentlich bekannt gegeben. A. Wahl des Bürgermeisters Wahlberechtigte 9.054 Wähler 4.973 ungültige Stimmen 80 gültige Stimmen 4.893 Von den gültigen Stimmen entfielen auf: Weber, Jörg (CDU) 773 Siol, Michael (SPD) 1.194 Schönenberg, Jörg (Einzelbewerber) 2.926 Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber Jörg Schönenberg, Am Hohlweg 9, 58579 Schalksmühle mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und dieser damit gewählt ist. B. Wahl des Rates Wahlberechtigte 9.054 Wähler 4.975 ungültige Stimmen 90 gültige Stimmen 4.885 Von den gültigen Stimmen entfielen auf: Unabhängige Wählergemeinschaft Schalksmühle (UWG) 2.075 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) 1.073 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 1.191 Freie Demokratische Partei (FDP) 546 Aufgrund des Stimmenergebnisses entfallen auf die Parteien und Wählergruppen folgende Sitzzahlen: Unabhängige Wählergemeinschaft Schalksmühle (UWG) 12 Sitze Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) 6 Sitze Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 7 Sitze Freie Demokratische Partei (FDP) 3 Sitze I. In den Wahlbezirken wurden gewählt: Wahlbezirk

1 Lal, Enid, Rotthauser Straße 25, 58579 Schalksmühle UWG 2 Nelius, Klaus-Detlef, Reeswinkeler Weg 13, 58579 Schalksmühle UWG 3 Müller, Michael, Mollsiepen 6, 58579 Schalksmühle UWG 4 Schnepper, Folker, Auf dem Mühlenfeld 1, 58579 Schalksmühle UWG 5 Quenzel, Irmtraud Brigitte Anni, Am Rauhen Stück 24, 58579 Schalksmühle UWG 6 Müller, Bernd, Brucher Weg 6, 58579 Schalksmühle UWG 7 Potberg, Jochen, Klagebach 18, 58579 Schalksmühle UWG 8 Haböck, Harald, Flaßkamp 32, 58579 Schalksmühle UWG 9 Pahde, Guido, Am Linscheider Berg 16, 58579 Schalksmühle SPD 10 Schmidt, Ortwin, Im Dahl 35, 58579 Schalksmühle UWG

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11 Trimpop, Manfred, Bussardweg 12, 58579 Schalksmühle UWG 12 Bachmann, Heide, Heedfelder Straße 11, 58579 Schalksmühle UWG 13 Fischer, Erhard, Albringwerde 7, 58579 Schalksmühle UWG II. Aus den Reservelisten wurden gewählt: Reserveliste der CDU Schwalm, Michael, Amphoper Straße 41, 58579 Schalksmühle Pfaffenbach, Kurt Ulrich, Mollsiepen 13, 58579 Schalksmühle Weber, Jörg, Am Nocken 39, 58579 Schalksmühle Schmitt, Paula Margarete Annegret, Lauenscheider Weg 6, 58579 Schalksmühle Krause, André Reinhard, Bergstraße 103, 58579 Schalksmühle Krampe, Thorsten, Eichendorffstraße 40, 58579 Schalksmühle Reserveliste der SPD Siol, Michael, Sperberweg 10, 58579 Schalksmühle Seggedi, Kathrin, Am Nocken 35, 58579 Schalksmühle Schäfer, Lutz, Ramsloher Wäldchen 21, 58579 Schalksmühle Kloß, Udo Carl, Löh 29, 58579 Schalksmühle Engels, Ralf, Unterm Ried 55, 58579 Schalksmühle Mackenbach, Inga, Dahlienstraße 1, 58579 Schalksmühle Reserveliste der FDP Schriever, Jan, Rotthauser Straße 23, 58579 Schalksmühle Daßler, Dietmar, Stallhaus 54, 58579 Schalksmühle Ebert, Jürgen, Falkenweg 6, 58579 Schalksmühle Gemäß § 39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahlen • jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets, • die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenom-

men haben, sowie • die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses – also bis zum 04.07.2014 - Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für er-forderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Schalksmühle, 28.05.2014 Der Wahlleiter Gez. Voss

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Bekanntmachung der Stadt Meinerzhagendes Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in

der Stadt Meinerzhagen am 25.05.2014

Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des/der Bürgermeisters/in festgestellt hat, wird diesesgem. §§ 35 und 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung(KWahlO) hiermit bekanntgegeben.

Wahlberechtigte 15888

Wähler/innen 7262

Ungültige Stimmen 124

Gültige Stimmen 7138

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Bewerber/in (Name)Name/n der Partei/en oderWählergruppe/n, Kennwort

Stimmen

Nesselrath, Jan CDU, SPD 3985

Krause, Kai Jens FDP 875

Deppe, Michael August Einzelbewerber Deppe 1321

Laufer, Iris Rita Einzelbewerberin Laufer 957

Der Wahlausschuss stellte fest, dass der/die Bewerber/in Nesselrath, Jan (Wahlvorschlag Nr. 1) mit 3985Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und diese/r damitgewählt ist.

Gemäß §39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teil-

genommen haben, sowie- die Aufsichtsbehördebinnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 03.07.2014, einschließlich,Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstabena) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen odermündlich zur Niederschrift zu erklären.

Meinerzhagen, den 30.05.2014

Der Wahlleiter

gez. Pierlings

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Bekanntmachungdes Ergebnisses der Ratswahlder Stadt Hemer am 25.05.2014

Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Ratswahl festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46bdes Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermitbekanntgegeben.

Wahlberechtigte 28451

Wähler/innen 12728

Ungültige Stimmen 276

Gültige Stimmen 12452

Die gültigen Stimmen verteilten sich auf die Parteien wie folgt:

Partei, Wählergruppe,Einzelbewerber

Direktmandate Stimmen (absolut) Stimmen (Prozent)

CDU 19 5810 46,66 %

SPD 0 3202 25,71 %

UWG 0 1298 10,42 %

GAH 0 1136 9,12 %

FDP 0 594 4,77 %

DIE LINKE 0 412 3,31 %

gesamt 19 12452

Folgende Bewerber/innen wurden gewählt:

1. in den Wahlbezirken

Wahlbezirk Direktkandidat

Wahlbezirk 010 Naujocks, Diana, CDU

Wahlbezirk 020 Kähler, Tobias, CDU

Wahlbezirk 030 Schulz, Jörg Karl Heinz, CDU

Wahlbezirk 040 Gropengießer, Martin Wilhelm Heinrich, CDU

Wahlbezirk 050 Tuschhoff, Renate, CDU

Wahlbezirk 060 Schmöle, Hans Ludwig, CDU

Wahlbezirk 070 Drobela, Carmen, CDU

Wahlbezirk 080 Nix, Ingo, CDU

Wahlbezirk 090 Römer, Wolfgang, CDU

Wahlbezirk 100 Klein, Walter, CDU

Wahlbezirk 110 Dr. Kopp, Fridtjof, CDU

Wahlbezirk 120 Fobbe, Sabine, CDU

Wahlbezirk 130 Susewind, Andree Martin, CDU

Wahlbezirk 140 Lingenberg, Heiko, CDU

Wahlbezirk 150 Lötters, Robin Peter, CDU

Wahlbezirk 160 Koch, Jochen, CDU

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Wahlbezirk Direktkandidat

Wahlbezirk 170 Diekenbrock, Holm, CDU

Wahlbezirk 180 Stenner Genannt Borghoff, Karl Friedrich, CDU

Wahlbezirk 190 Dr. Rübsam, Michael, CDU

2. aus den Reservelisten

Partei / Wählergruppe Kandidat Wohnort Mandat

CDUHennecke, Herbert Wil-helm Josef

Hemer Reservelistenplatz 20

SPD Klein, Hans-Peter Hemer Reservelistenplatz 1

SPD Blask, Inge Rose Hemer Reservelistenplatz 2

SPDCamminadi, BernhardWolfgang Helmuth

Hemer Reservelistenplatz 3

SPD Schulte-Berg, Claudia Hemer Reservelistenplatz 4

SPD Fischer, Thomas Hemer Reservelistenplatz 5

SPD Strehl, Anke Hemer Reservelistenplatz 6

SPD Stegbauer, Stefan Hemer Reservelistenplatz 7

SPD Wipper, Christa Marie Hemer Reservelistenplatz 8

SPD Haas, Jürgen Ferdinand Hemer Reservelistenplatz 9

SPDPaufler-Klein, JohannaChristiane

Hemer Reservelistenplatz 10

SPDThienelt, Werner WilliDieter

Hemer Reservelistenplatz 11

UWGSchreiber, Klaus AlbertKarl

Hemer Reservelistenplatz 1

UWG Heilmann, Michael Bruno Hemer Reservelistenplatz 2

UWG Büchner, Guido Hemer Reservelistenplatz 3

UWG Gertitschke, Walter Hemer Reservelistenplatz 4

GAHBötcher-von Larcher,Antje

Hemer Reservelistenplatz 1

GAH Büttner, Marcel Hemer Reservelistenplatz 2

GAH Muhs, Josef Klemens Hemer Reservelistenplatz 3

GAHPiplak-Meier, Maria Wil-helmine

Hemer Reservelistenplatz 4

FDP Stopsack, Arne Hermann Hemer Reservelistenplatz 1

FDP Lipproß, Andrea Hemer Reservelistenplatz 2

DIE LINKE Wilke, Achim Erich Hemer Reservelistenplatz 1

Gemäß §39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teil-

genommen haben, sowie- die Aufsichtsbehördebinnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 28.06.2014, einschließlich,Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstabena) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen odermündlich zur Niederschrift zu erklären.

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Hemer, den 28.05.2014

gez. Forsting

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Bekanntmachung der Gemeinde Schalksmühle

Wahlbekanntmachung

1. Am 15. Juni 2014 findet im Märkischen Kreis

eine Stichwahl zur Landratswahl statt. Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.

2. Die Gemeinde ist in 14 Stimmbezirke einge-

teilt. Die 14 Stimmbezirke bilden gleichzeitig den Kreiswahlbezirk 20 des Wahlgebietes des Märkischen Kreises.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 21.04. bis 04.05.2014 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk/Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Es sind 3 Briefwahlvorstände gebildet worden. Diese treten am 15.06.2014 um 15.00 Uhr, in Schalksmühle, Rathaus, Rathausplatz 1, Zimmer 20, 25 und 38 zusammen. Die Ermitt-lung des Briefwahlergebnisses erfolgt durch die Briefwahlvorstände.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahl-

raum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben sich auf Verlangen über ih-re Person auszuweisen und haben deshalb einen amtlichen Ausweis mitzubringen. Zur Erleichterung des Wahlgeschäftes soll auch die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Je-der Wähler erhält bei Betreten des Wahlrau-mes den Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem be-sonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat.

Der Wähler hat für die Landratsstichwahl eine Stimme. Er wählt, indem er durch Ankreuzen oder auf andere Weise kenntlich macht, wel-chem Bewerber die Stimme gelten soll.

Der Stimmzettel für die Landratsstichwahl ist weiß mit schwarzem Aufdruck.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an

die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimm-bezirk ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahl-geschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können a) durch Stimmabgabe in einem belie-

bigen Stimmbezirk ihres Wahlge-bietes oder

b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde die Briefwahlunterlagen (einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahl-briefumschlag) beschaffen.

Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel - im ver-schlossenen Wahlumschlag - und dem unter-schriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht

nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Kommunalwahlgesetz).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Er-gebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Schalksmühle, 27.05.2014 Der Bürgermeister In Vertretung Gez. Voss

Bekanntmachung der Stadt Plettenberg

Wahlbekanntmachung

1. Am Sonntag, den 15.06.2014 findet in der Stadt

Plettenberg die Stichwahl zum Landrat des Märki-schen Kreises statt. Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.

2. Die Stadt ist in 18 Gemeindewahlbezirke mit insge-samt 24 Stimmbezirken eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlbe-rechtigten in der Zeit vom 21.04.2014 bis zum 04.05.2014 übersandt worden sind, sind der Wahl-bezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die/der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag zur Er-mittlung des Briefwahlergebnisses um 16.30 Uhr im Rathaus, Grünestraße 12, 58840 Plettenberg zu-sammen.

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3. Jede/r Wähler/in kann grundsätzlich nur im Wahl-raum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wähler-verzeichnis sie/er eingetragen ist. Die Wähler/innen sollen ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbür-ger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reise-pass zur Wahl mitbringen. Die Wahlbenachrichti-gung soll bei der Wahl abgegeben werden. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten. Jede/r Wähler/in erhält für die Landratswahl einen weißen Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck. Die/der Wähler/in hat eine Stimme. Die/Der Wähler/in gibt ihre/seine Stimme in der Weise ab, dass sie/er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von der Wählerin/vom Wäh-ler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekenn-zeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmab-gabe nicht erkennbar ist.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststel-lung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jeder-mann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler/innen, die einen Wahlschein erhalten ha-ben, können an der Wahl a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahl-bezirk des Kreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich beim Wahlamt der Stadt Plettenberg, Grünestraße 12, 58840 Plettenberg einen Wahlschein, einen amtli-chen Stimmzettel, einen amtlichen blauen Stimm-zettelumschlag sowie einen amtlichen roten Wahl-briefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettel-umschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag an-gegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jede/r Wahlberechtigte kann ihr/sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wähler/innen, die des Lesens unkundig oder aufgrund einer kör-perlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten und in die Wahlurne zu werfen, können sich einer Hilfsper-son bedienen. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Er-gebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Plettenberg, den 28.05.2014 Der Bürgermeister gez. -Müller-

Wahlbekanntmachung

1. Am 15.06.2014 findet im Märkischen Kreis

eine Stichwahl zur Landratswahl statt. Die Wahl dauert von 08.00 Ushr bis 18.00 Uhr.

2. Die Gemeinde ist in 11 allgemeine Wahl-bezirke eingeteilt. Der Wahlbezirk 10 ist in die Stimmbezirke 10/1 und 10/2 und der Wahlbezirk 11 in die Stimmbezirke 11/1 und 11/2 unterteilt. Die 11 allgemeinen Wahlbezirke bilden gleichzeitig den Kreis-wahlbezirk 27 des Märkischen Kreises.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 21.04. bis 04.05.2014 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk/Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlbe-rechtigte zu wählen hat. Es sind 2 Briefwahlvorstände gebildet wor-den. Diese treten am 15.06.2014 um 15.30 Uhr, in Herscheid, Rathaus, Konferenz-raum Nr. 122 und Besprechungsraum 216, Plettenberger Straße 27, zusammen. Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses erfolgt durch die Briefwahlvorstände.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben sich auf Verlangen über ihre Person auszuweisen und haben des-halb einen amtlichen Ausweis mitzu-bringen. Zur Erleichterung des Wahlge-schäftes soll auch die Wahlbenachrichti-gung mitgebracht werden. Die Wahlbe-nachrichtigung soll bei der Wahl abgege-ben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahl-raumes den Stimmzettel ausgehändigt.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat.

Der Wähler hat für die Landratsstichwahl eine Stimme. Er wählt, indem er durch An-kreuzen oder auf andere Weise kenntlich macht, welchem Bewerber die Stimme gel-ten soll. er Stimmzettel für die Landrats-stichwahl ist weiß mit schwarzem Aufdruck.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im

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Stimmbezirk ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können a) durch Stimmabgabe in einem belie-

bigen Stimmbezirk ihres Wahlge-bietes oder

b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde die Briefwahlun-terlagen (einen amtlichen Stimmzettel, ei-nen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag) beschaffen.

Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel - im verschlossenen Wahlumschlag - und dem unterschriebenen Wahlschein ist so recht-zeitig der auf dem Wahlbriefumschlag an-gegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben wer-den.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahl-recht nur einmal und nur persönlich ausü-ben (§ 25 Kommunalwahlgesetz).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichti-ges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheits-strafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Herscheid, 30.05.2014 Der Bürgermeister In Vertretung: P l a t e - E r n s t

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STADT HALVER

Wahlbekanntmachung der Stadt Halver

Kommunalwahlen – Stichwahl des Landrats des Märkischen Kreises am 15. Juni 2014

1. Bei den Wahlen am 25.05.2014 hat keiner der Bewerber für das Amt des Landrats des Märkischen Kreises

mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. Es findet daher gemäß § 46 c Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die

höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Dies sind die Bewerber Thomas Gemke (CDU) und Lutz Vormann (SPD).

2. Die Stichwahl findet am

Sonntag, 15. Juni 2014,

statt.

Die Wahlzeit beginnt um 8.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr. Es wird aufgrund desselben Wählerverzeichnisses gewählt wie bei der Wahl am 25. Mai 2014. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

3. Die Stadt Halver ist in 17 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis

zum 04.05.2014 übersandt (und bei einer Wahlteilnahme am 25. Mai 2014 zurückgegeben) worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Wahlbenachrichtigung ist weiterhin zu entnehmen, ob der Wahlraum barrierefrei ist. (Barrierefrei

zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet.) Eine neue Wahlbenachrichtigung geht den Wahlberechtigten nicht zu.

4. Die drei Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 15.30 Uhr in

den Zimmern 12, 13 und 26 des Rathauses, Thomasstraße 18, 58553 Halver, zusammen. Zu den Räumen der Briefwahlvorstände hat jedermann Zutritt.

5. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen

gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wähler haben sich auf Verlangen über ihre Person auszuweisen.

6. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln (weiß), die im Wahlraum bereitgehalten werden. 7. Der Wähler hat eine Stimme, die abgeben wird, in dem durch Ankreuzen oder in anderer Weise kenntlich

gemacht wird, welchem Bewerber die Stimme gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen

Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Danach wirft der Wähler den Stimmzettel in die Wahlurne.

8. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des

Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

9. Wähler, die einen Wahlschein haben, können in jedem Stimmbezirk des Wahlgebiets oder durch Briefwahl

wählen.

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10. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 13.06.2014, 18.00 Uhr, beim Bürgermeister der Stadt Halver, Wahlamt, mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt

werden. Der Wahlschein kann auch über die Homepage der Stadt Halver (www.halver.de) beantragt werden. Eine

telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht

zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt

werden. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der

beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (bis zum 14.06.2014), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Wahlberechtigte, die bereits zur Wahl am 25. Mai 2014 einen Wahlschein für die Stichwahl beantragt

hatten, wird von Amts wegen ein Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) erteilt und zugesandt.

11. Die Briefwahlunterlagen bestehen aus

einen amtlichen gelben Wahlschein,

einen amtlichen weißen Stimmzettel zur Stichwahl des Landrats des Märkischen Kreises

einen amtlichen grünen Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck „Kommunalwahlen“ und

einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck „Kommunalwahlen“. Wer durch Briefwahl wählt,

kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt ihn in den amtlichen grünen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen,

unterzeichnet die auf dem gelben Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt unter Angabe des Ortes und des Tages,

steckt den verschlossenen amtlichen grünen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen gelben Wahlschein in den amtlichen gelben Wahlbriefumschlag,

verschließt den gelben Wahlbriefumschlag und

übersendet den Wahlbrief durch die Post so rechtzeitig der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle, dass er dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei

der angegebenen Stelle abgegeben werden. Nach Eingang des Wahlbriefes darf er nicht mehr zurückgegeben werden.

Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen oder in den Stimmzettelumschlag bzw. in den Wahlbriefumschlag zu legen und diesen zu verschließen, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese Hilfsperson hat auf dem Wahlschein durch Unterschreiben der „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat.

12. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. 13. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

11. Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen das Wahlamt im Rathaus Thomasstraße 18, 58553 Halver, Zimmer 19

und 20, Telefon 73-112 und 73-110, Mail: [email protected] zur Verfügung. Halver, 30.05. 2014 Der Bürgermeister Dr. Bernd Eicker

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Bekanntmachung der Stadt Kierspe

Kommunalwahl 2014; Wahlbekanntmachung zur Stichwahl des

Landrates des Märkischen Kreises

Am Sonntag, 15.06.2014, findet die Stichwahl des Landrates statt. Bei den Wahlen am 25.05.2014 hat kein Bewerber für das Amt des Landrates des Mär-kischen Kreises mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. Daher findet gemäß § 46 c Ab-satz 2 des Kommunalwahlgesetzes NRW eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der Wahl am 25.05.2014 die höchsten Stimmenzah-len erhalten haben. Dies sind die Bewerber Thomas Gemke (CDU) und Lutz Vormann (SPD).

1. Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.

2. Die Stadt Kierspe ist in 17 allgemeine Wahl-

/Stimmbezirke eingeteilt, wobei die Wahlbe-zirke 5, 8 und 9 in jeweils zwei Stimmbezirke untergliedert sind.

3. Es wird aufgrund desselben Wählerverzeich-nisses gewählt wie bei der Wahl am 25.05.2014. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahl-berechtigten bis zum 04.05.2014 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk (Stimmbe-zirk) und der Wahlraum angegeben, in dem die/der Wahlberechtigte zu wählen hat. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume kann während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kier-spe, Springerweg 21, 58566 Kierspe, Wahl-büro, Zimmer 12, eingesehen werden. Eine neue Wahlbenachrichtigung geht den Wahlberechtigten für die Stichwahl nicht zu.

4. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr im Rathaus, Springerweg 21, 58566 Kierspe, in den Zimmern 5, 10 und 40 zusammen. Zu den Räumen der Briefwahl-vorstände hat jedermann Zutritt.

5. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in des-sen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wahlbenachrichtigung und einen amt-lichen Personalausweis oder einen Reise-pass, Unionsbürger einen gültigen Identitäts-ausweis, sind zur Wahl mitzubringen.

6. Gewählt wird mit amtlich hergestellten

Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehal-ten werden.

7. Jeder Wähler hat eine Stimme.

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er durch ein in einen Kreis gesetz-tes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber die Stimme gelten soll. Der Stimmzettel muss von den Wählern in der Wahlkabine des Wahlraums oder in ei-nem besonderen Nebenraum gekennzeich-net und so gefaltet werden, dass nicht er-kannt werden kann, wie gewählt worden ist.

8. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss

an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk (Stimmbezirk) sind öffentlich. Je-dermann hat Zutritt, soweit das ohne Beein-trächtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.

9. Wähler, die einen Wahlschein haben, kön-nen an der Stichwahl durch Stimmabgabe in jedem Stimmbezirk des Wahlgebietes oder durch Briefwahl wählen.

10. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Kierspe die Briefwahlunterla-gen beschaffen. Die Briefwahlunterlagen bestehen aus

• einem amtlichen gelben Wahlschein • einem amtlichen weißen Stimmzet-

tel zur Stichwahl des Landrates des Märkischen Kreises

• einen amtlichen grünen Stimmzet-telumschlag mit dem Aufdruck „Kommunalwahlen“

• einem amtlichen gelben Wahlbrief-umschlag mit dem Aufdruck „Kom-munalwahlen“.

Wahlscheine können bis zum 13.06.2014, 18.00 Uhr, beim Bürgermeister der Stadt Kierspe mündlich, schriftlich oder elektro-nisch (www.kierspe.de) beantragt werden. Der gelbe Wahlbrief mit dem Stimmzettel in dem verschlossenen Stimmzettelumschlag und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig an die Stadt Kierspe zu übersen-den, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Die Wahlbriefe können auch bei der Stadt Kierspe bis 16.00 Uhr ab-gegeben werden. Später eingehende Wahl-briefe werden nicht berücksichtigt.

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11. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bun-desrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.

12. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichti-ges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheits-strafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Kierspe, den 30.05.2014 Der Bürgermeister In Vertretung Olaf Stelse Beigeordneter

Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

Wahlbekanntmachung Am 15. Juni 2014 findet im Märkischen Kreis die Stichwahl des Landrates des Märkischen Kreises statt. 1. Die Wahlen dauern von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Das Stadtgebiet Lüdenscheid ist in 81 allge-

meine Stimmbezirke eingeteilt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahl-berechtigten in der Zeit bis zum 04.05.2014 zu-gestellt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlbe-rechtigte zu wählen hat. Barrierefrei zugängli-che Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpikto-gramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt wäh-rend der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadt Lüdenscheid, Wahlamt, Telekomgebäude, Zimmer 14, Rathausplatz 2b, 58507 Lüden-scheid zur Einsichtnahme aus.

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse am Wahltag um 15.00 Uhr im Bergstadt-Gymnasium, Saarlandstraße 5, 58511 Lüdenscheid, zusammen.

3. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem

Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis - Unionsbürger einen

gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Der Wähler hat eine Stimme. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten oder linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf an-dere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin/ dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahl-raumes oder in einem besonderen Neben-raum gekennzeichnet und in der Weise ge-faltet werden, dass die Stimmabgaben nicht erkennbar sind.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an

die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimm-bezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlge-schäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können

an der Wahl im Wahlbezirk für den der Wahl-schein ausgestellt ist, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlbe-zirks oder durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde die Briefwahlunterlagen (einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen.

6. Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel im ver-

schlossenen Stimmzettelumschlag und dem un-terschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle zu übersenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr eingehen. Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt.

Die Wahlbriefe können auch bei der auf den Umschlägen genannten Stelle abgegeben wer-den.

7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur

einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Kommunalwahlgesetz).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Er-gebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Während der Wahlzeit sind in und an dem Ge-bäude, in dem sich der Wahlraum befindet, so-wie in einem Bereich mit einem Abstand von

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weniger als zwanzig Metern von dem Gebäu-deeingang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.

Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidungen ist vor Ablauf der Wahlzeit um 18:00 Uhr unzulässig.

Lüdenscheid, den 28.05.2014 Der Bürgermeister In Vertretung gez. Theissen

Bekanntmachung der Stadt Hemer

Wahlbekanntmachung zur Stichwahl des Landrates

am 15.06.2014 Am 15.06.2014 findet im Märkischen Kreis die Stichwahl zur Wahl des Landrates statt. Die Wahl dauert von 8.00 - 18.00 Uhr. Die Stadt Hemer ist in 21 allgemeine Wahlbezirke aufgeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 04.05.2014 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk (Stimmbezirk) und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeich-nis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rat-haus der Stadt Hemer, Hademareplatz 44 im Wahl-büro (Zimmer 106) zur Einsichtnahme aus. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse um 15:00 Uhr im Rathaus der Stadt Hemer, Hademareplatz 44 zusammen. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes wählen, in dessen Wählerver-zeichnis er eingetragen ist. Die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweispa-pier sind zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Stichwahl vorgelegt werden.

Gewählt wird mit dem amtlichen Stimmzettel. Die Wähler erhalten bei Betreten des Wahlraumes ei-nen amtlichen Stimmzettel für die Wahl ausgehän-digt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzel-le des Wahlraumes oder in einem besonderen Ne-benraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat. Für die Stichwahl zur Wahl des Landrates werden weiße Stimmzettel verwendet. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält die Bezeichnung der Kan-didaten und der Partei. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem unteren Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststel-lung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk (Stimmbe-zirk) sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein für die Stichwahl zur Wahl des Landrates besitzen, können an der Wahl - durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimm-bezirk des Wahlgebietes oder - durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Hemer die folgenden Unterlagen beschaffen:

einen amtlichen weißen Stimmzettel einen amtlichen grünen Stimmzettel-

umschlag und einen amtlichen gelben Wahlbriefum-

schlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, aufgedruckt ist.

Der gelbe Wahlbrief mit dem Stimmzettel – im ver-schlossenen Stimmzettelumschlag - und dem unter-schriebenen Wahlscheinen ist so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr eingeht. Später eingehende Wahl-briefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt. Die Wahlbriefe können auch bei der auf den Um-schlägen genannten Stelle abgegeben werden. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§25 Kommu-nalwahlgesetz).

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Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Er-gebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Hemer, 02.06.2014 Der Bürgermeister Gez. Michael Esken

Bekanntmachung der Stadt Meinerzhagen

Wahlbekanntmachung für die Stichwahl des Landrats

des Märkischen Kreises am 15.06.2014 Am Sonntag, 15.06.2014, findet in der Stadt Mei-nerzhagen die Stichwahl des Landrats des Märki-schen Kreises statt. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Stadt Meinerzhagen ist in 17 allgemeine Wahl-bezirke mit insgesamt 20 Stimmbezirken eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten für die Wahl am 25.05.2014 bis zum 04.05.2014 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberech-tigten zu wählen haben. Für die Stichwahl ist der Wahlraum für den Stimmbezirk 161 (Mehrzweckhal-le Rinkscheid) ausnahmsweise im Gebäude der Fa. W. u. H. Fernholz, Ihne 20, 58540 Meinerzhagen, eingerichtet. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind in der den Wahlberechtigten übersandten Wahlbenachrichtigung mit dem Zusatz „barrierefrei“ gekennzeichnet. Neue Wahlbenachrichtigungen für die Stichwahl werden nicht versandt. Die Briefwahlvorstände treten zur Vorbereitung der Auszählung und zur Ermittlung des Briefwahlergeb-nisses am Wahltag um 14.00 Uhr im Rathausge-bäude 2, Bahnhofstraße 13, zusammen. Die Wahlberechtigten können nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerver-zeichnis sie eingetragen sind. Die Wähler haben sich auf Verlangen über ihre Person auszuweisen und daher einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass, Unionsbürger einen gültigen Identitäts-ausweis, zur Wahl mitzubringen. Zur Erleichterung des Wahlgeschäfts soll auch die Wahlbenachrichti-gung mitgebracht werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Die Wähler erhal-ten bei Betreten des Wahlraumes jeweils einen amt-lichen Stimmzettel für die Wahl ausgehändigt.

Die Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie im unteren Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welchem der beiden Wahlvorschläge sie gelten soll. Die Wähler haben bei der Stichwahl eine Stimme. Auf dem Stimmzettel kann nur ein Bewerber für das Amt des Landrats gekennzeichnet werden. Der Stimmzettel ist auf weißem Papier mit schwarzem Aufdruck im Format DIN A 5 erstellt. Er muss von den Wählern in einer Wahlzelle des Wahlraums o-der in einem besonderen Nebenraum gekennzeich-net und so gefaltet werden, dass nicht erkannt wer-den kann, wie gewählt worden ist. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststel-lung der Wahlergebnisse sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk des Märkischen Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Alle Wähler, die bereits bei der Wahl am 25.05.2014 Briefwahl für die Stichwahl beantragt hatten, erhal-ten die Briefwahlunterlagen automatisch zugesandt. Wer dies nicht beantragt hatte, aber bei der Stich-wahl per Brief wählen möchte, muss bei der Stadt Meinerzhagen, Bürgerbüro im Rathaus, Bahnhof-straße 15, Meinerzhagen, die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, den amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen grünen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag) beantragen. Die Wahlunterlagen werden direkt im Bürgerbüro ausgehändigt oder an die Wohnanschrift übersandt. Die Beantragung ist auch über die städtische Inter-netseite www.meinerzhagen.de möglich. Bei der Briefwahl hat der Wähler der Stadt Meinerz-hagen in einem verschlossenen Wahlbrief-umschlag seinen Wahlschein mit der unterschrie-benen „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ und in einem besonders verschlossenen grünen Stimmzettelumschlag seinen gekennzeichneten Stimmzettel so rechtzeitig zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch im Bürgerbüro abgegeben werden. Die Wahlunterlagen können ebenso unmit-telbar im Bürgerbüro ausgefüllt und in die Wahlurne eingeworfen werden. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Kommunalwahlgesetz). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Meinerzhagen, 03. Juni 2014 Der Bürgermeister gez. Pierlings

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Bekanntmachungdes Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in

der Stadt Hemer am 25.05.2014

Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des/der Bürgermeisters/in festgestellt hat, wird diesesgem. §§ 35 und 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung(KWahlO) hiermit bekanntgegeben.

Wahlberechtigte 28451

Wähler/innen 12729

Ungültige Stimmen 216

Gültige Stimmen 12513

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Bewerber/in (Name)Name/n der Partei/en oderWählergruppe/n, Kennwort

Stimmen

Esken, Michael CDU 9437

Klein, Hans-Peter SPD 2511

Wilke, Achim Erich DIE LINKE 565

Der Wahlausschuss stellte fest, dass der/die Bewerber/in Esken, Michael (Wahlvorschlag Nr. 1) mit 9437Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und diese/r damitgewählt ist.

Gemäß §39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teil-

genommen haben, sowie- die Aufsichtsbehördebinnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 28.06.2014, einschließlich,Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstabena) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen odermündlich zur Niederschrift zu erklären.

Hemer, den 28.05.2014

gez. Forsting

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Bekanntmachung

des Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Kierspe am 25.05.2014

Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des/der Bürgermeisters/in festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46 b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75 d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit bekanntgegeben.

Wahlberechtigte 13119

Wähler/innen 5825

Ungültige Stimmen 95

Gültige Stimmen 5730

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Bewerber/in (Name) Name/n der Partei/en oder Wähler-gruppe/n, Kennwort Stimmen

Hentschel, Heinz-Jörg SPD 1421

Emde, Frank Einzelbewerber Emde 4309

Der Wahlausschuss stellte fest, dass der/die Bewerber/in Emde, Frank (Wahlvorschlag Nr. 7) mit 4309 Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und diese/r damit gewählt ist.

Gemäß § 39 KWahlG kann gegen die Gültigkeit der Wahl - jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, - die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teil-

genommen haben, sowie - die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erhoben werden, wenn sie eine Ent-scheidung über die Gültigkeit der Wahl gem. § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Kierspe, 28.05.2014

Olaf Stelse

Wahlleiter

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Bekanntmachung

des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Kierspe am 25.05.2014

Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Ratswahl festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46 b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75 d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit bekannt-gegeben.

Wahlberechtigte 13119

Wähler/innen 5839

Ungültige Stimmen 91

Gültige Stimmen 5748

Die gültigen Stimmen verteilten sich auf die Parteien wie folgt:

Partei, Wählergruppe, Ein-zelbewerber Direktmandate Stimmen (absolut) Stimmen (Prozent)

CDU 13 2073 36,06 %

SPD 3 1630 28,36 %

UWG 1 967 16,82 %

GRÜNE 0 489 8,51 %

FDP 0 267 4,65 %

Freie Wählergemein- schaft Kierspe 0 322 5,60 %

gesamt 17 5748

Folgende Bewerber/innen wurden gewählt:

1. in den Wahlbezirken

Wahlbezirk Direktkandidat

Zum Alten Bahnhof Schriever, Eva, CDU

Quartiersbüro Erlhöfer, Ralf, CDU

Pestalozzischule Stahl, Helga, SPD

Seniorenzentrum der AWO Kleinfeld, Gerd, CDU

Kath. Gemeindehaus Kierspe / Bisitz Stubenrauch, Bernd, CDU

Ev. Gemeindehaus Rönsahl Fischer, Jörg, CDU

Bürgerhaus "Alte Post" Rönsahl Scheel, Holger, CDU

Neuenhaus / Bollwerk Grafe, Dieter, UWG

Volme / Freie Schule Erlen Pempe, Markus, CDU

Rathaus - Mehrzweckraum A Karloff, Matthias, CDU

Große Sporthalle Mehrzweckraum Baukloh, Monika, SPD

Gesamtschule Mensa Ullrich, Ralf, SPD

Vereinsheim Kleingärtner Rothstein, Kerstin, CDU

737

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Gaststätte Zur Post Linde, Marie-Luise, CDU

Lutherhaus Treff, Uwe, CDU

Altes Amtshaus Aschenbrenner, Herbert, CDU

Hotel Unter den Linden Tofote, Jürgen, CDU

2. aus den Reservelisten

Partei / Wählergruppe Kandidat Wohnort Mandat

SPD Hentschel, Heinz-Jörg Kierspe Reservelistenplatz 1

SPD Voswinkel, Marc Kierspe Reservelistenplatz 3

SPD Reppel, Christian Kierspe Reservelistenplatz 5

SPD Wolf, Sigrun Kierspe Reservelistenplatz 6

SPD Busch, Oliver Kierspe Reservelistenplatz 7

SPD Sieffert-Meisterjahn, Manue-la Kierspe Reservelistenplatz 8

SPD Werner, Helga Kierspe Reservelistenplatz 10

UWG Wieland, Clemens Kierspe Reservelistenplatz 1

UWG Däumer, Rüdiger Kierspe Reservelistenplatz 3

UWG Weiland, Kirstine Kierspe Reservelistenplatz 4

UWG Fernholz, Friedhelm Kierspe Reservelistenplatz 5

UWG Bengelsträter, Karl Friedrich

Kierspe Reservelistenplatz 6

GRÜNE Reyher, Hermann Kierspe Reservelistenplatz 1

GRÜNE Jungmann, Detlef Kierspe Reservelistenplatz 2

GRÜNE Nies, Thomas Kierspe Reservelistenplatz 3

FDP Jung, Armin Kierspe Reservelistenplatz 1

FDP Rothstein, Jürgen Kierspe Reservelistenplatz 2

Freie Wählergemeinschaft Kierspe Schröder, Peter Christian Kierspe Reservelistenplatz 1

Freie Wählergemeinschaft Kierspe Schlüchting, Martin Kierspe Reservelistenplatz 2 Gemäß § 39 KWahlG kann gegen die Gültigkeit der Wahl - jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, - die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teil-

genommen haben, sowie - die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erhoben werden, wenn sie eine Ent-scheidung über die Gültigkeit der Wahl gem. § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Kierspe, 28.05.2014 Olaf Stelse Wahlleiter

738

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Bekanntmachungdes Ergebnisses der Wahl des Integrationsrates

der Stadt Iserlohn am 25.05.2014

Der Wahlausschuss der Stadt Iserlohn hat in seiner Sitzung am 28.05.2014 das Ergebnis der Wahl des Inte-grationsrates der Stadt Iserlohn festgestellt. Gemäß § 19 Abs. 2 der Wahlordnung zur Durchführung der Wahldes Integrationsrat der Stadt Iserlohn werden die Namen der gewählten Bewerber hiermit bekanntgegeben.

Gemäß § 20 Abs. 2 der Wahlordnung zur Durchführung der Wahl des Integrationsrates der Stadt Iserlohnkönnen gegen die Gültigkeit der Wahl- jeder Wahlberechtigte sowie alle Bürgerinnen und Bürger des Wahlgebietes sowie- die Aufsichtsbehördebinnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 04.07.2014, einschließlich, Ein-spruch erheben. Wird gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erhoben, so entscheidet der für die Integrati-onsrat gebildete Wahlprüfungsausschuss über den Einspruch. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlicheinzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Folgende Bewerber/innen wurden gewählt:

Türkische Gemeinde Iserlohn:Atay, Ercan, Rubensstraße 23, 58636 Iserlohn, -Icoglu, Vural, Sundernallee 62, 58636 Iserlohn, -

Die Liste der Deutschen aus Russland:Esaulov, Ludmila, Sebastian-Kneipp-Weg 12, 58638 Iserlohn, -Remisch, Rudolf, Griesenbraucker Straße 13, 58640 Iserlohn, -

ONE VOICE ISERLOHN (OVI) (OVI):Yavuz, Hasan, Hindenburgstraße 7, 58636 Iserlohn, -

SPD Migration & Vielfalt:El Bouziani, Mustafa, Gerlingser Weg 36, 58638 Iserlohn, -Eren, Erbil, Karnacksweg 11, 58636 Iserlohn, -Sentürk, Ali, Untergrüner Straße 97, 58644 Iserlohn, -Slominski, Olga, Königsberger Straße 103, 58638 Iserlohn, -

Einzelbewerber:Tairis, Ioannis, Görresstraße 22, 58636 Iserlohn, -

Stadt Iserlohn, den 02.06.2014Bürgermeister als Wahlleiter

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Bekanntmachung der Stadt Iserlohn

Entgeltordnung

der Stadtbücherei Iserlohn mit Bekanntmachungsanordnung

vom 30.05.2014

I Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 27.Mai 2014 die nachstehende Satzung beschlossen. Diese Satzung beruht auf § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Be-kanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023) in der zur Zeit gültigen Fassung.

§ 1 Für die Ausleihe von Medien aus der Stadtbücherei werden folgende Entgelte erhoben. Sofern nicht anders an-gegeben, handelt es sich dabei um Jahresentgelte.

A. Personen ab 18 Jahren (Hauptkarte)

10,00 €

B. Inhaber des Familienpasses der Stadt Iserlohn ab 18 Jah-

ren (Hauptkarte)

5,00 €

C. Zusatzkarte für weitere im selben Haushalt lebende voll-

jährige Familienmitglieder ersten Grades außer Schülern, Studenten, Auszubildenden und Freiwilligendienstleisten-den bis 25 Jahren einschließlich (mit gleicher Laufzeit wie die jeweilige Hauptkarte).

5,00 €

D. 3-Monats-Karte für Personen ab 18 Jahren

5,00 €

E. Inhaber der Ehrenamtskarte der Stadt Iserlohn

5,00 €

Von der Zahlung des Jahresentgeltes sind Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren einschließlich, Schüler, Studen-ten, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis 25 Jahren einschließlich sowie Bezieher von Sozialleistun-gen gegen entsprechenden Nachweis (Schüler-, Studenten-, Freiwilligenausweis, Sozialpass der Stadt Iserlohn, ALG II, Wohngeldbescheid) befreit. In wirtschaftlichen oder sozialen Notlagen kann auf schriftlichen Antrag eine Entgeltermäßigung oder Befreiung gewährt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Leitung der Stadtbücherei im Einzelfall (Härtefallregelung).

§ 2

Für folgende Leistungen der Stadtbücherei werden Entgelte und/ oder Auslagenersatz gefordert:

A. für das Neuausstellen eines Büchereiausweises bei Ver-

lust oder Verschleiß

6,00 €

B. für das Vormerken eines Mediums aus dem Besitz der

Stadtbücherei

1,00 €

C. für das Ersetzen eines beschädigten oder entfernten

Strichcode-Etiketts

3,00 €

D. für das Beschaffen eines Mediums aus dem Leihverkehr

der Bibliotheken

2,00 €

741

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E. als Bearbeitungsentgelt für das Ersetzen eines Mediums zusätzlich zu seinem Wert

5,00 €

F. als Bearbeitungsentgelt für die Meldung von offenen For-

derungen an den Bereich Recht zum Forderungseinzug pro Medieneinheit

5,00 €

§ 3

Bei Überschreitung der Ausleihfrist eines Mediums sind folgende Versäumnisentgelte zu entrichten: 1) für Bestseller, Filme, Musik-CDs, CD- und DVD-ROMs und Konsolenspiele

vom 1. bis 24. Öffnungstag der Bücherei je Öffnungstag und Medium

0,50 €

2) für alle anderen in der Bücherei entleihbaren Medien

ab dem 1. Öffnungstag der Bücherei je Medium

0,50 €

ab dem 6. Öffnungstag der Bücherei je Medium

1,50 €

ab dem 11. Öffnungstag der Bücherei je Medium

2,50 €

ab dem 16. Öffnungstag der Bücherei je Medium

3,50 €

ab dem 21. Öffnungstag der Bücherei je Medium

4,50 €

§ 4

Diese Entgeltordnung tritt am 5. Juni 2014 in Kraft.

II Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung NRW kann gem. § 7 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht wer-den, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht

durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet

oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Iserlohn vorher gerügt und dabei die verletzte

Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Iserlohn, 30.05.2014 Dr. Ahrens Bürgermeister

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Bekanntmachungdes Ergebnisses der Wahl der Vertretung der Gemeinde Herscheid am 25.05.2014

Der Wahlausschuss der Gemeinde Herscheid hat in öffentlicher Sitzung am 27.05.2014 das Ergebnis derWahl zur Vertretung der Gemeinde Herscheid am 25.05.2014 festgestellt. Gemäß §§ 35 und 46 b des Kom-munalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75 d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) wird das Ergebnishiermit bekannt gegeben:

Wahlberechtigte 6053

Wähler/innen 3207

Ungültige Stimmen 41

Gültige Stimmen 3166

Die gültigen Stimmen verteilten sich auf die Parteien wie folgt:

Partei, Wählergruppe,Einzelbewerber

Direktmandate Stimmen (absolut) Stimmen (Prozent)

CDU 7 1299 41,03 %

SPD 4 1099 34,71 %

UWG 0 405 12,79 %

FDP 0 150 4,74 %

GRÜNE 0 213 6,73 %

gesamt 11 3166

Folgende Bewerber/innen wurden gewählt:

1. in den Wahlbezirken

Wahlbezirk Direktkandidat

1 Helle / Herscheid-Dorf Prinz, Klaus, CDU

2 Rahlenberg Bröker, Wolfgang Michael, CDU

3 Spielberg Köster, Uwe, SPD

4 Schmachtekorste Utermann, Jörg, SPD

5 Unter dem Dorf / Müggenbruch Hauswald, Kornelia, CDU

6 Müggenbruch - Höh Pierskalla, Erwin, SPD

7 Friedlin Voß, Dirk, CDU

8 Hüinghausen / Elsen Reinhardt, Peter Friedrich, SPD

9 Hüinghausen - Dorf Moos, Sebastian, CDU

10 Reblin / Holte Vedder, Caroline, CDU

11 Rärin / Schwarze Ahe Kaufmann, Eberhard, CDU

2. aus den Reservelisten

Partei / Wählergruppe Kandidat Wohnort Mandat

CDU Schröder, Sigrid Herscheid Reservelistenplatz 1

CDU Hartung, Thomas Herscheid Reservelistenplatz 5

SPD Vöpel, Wolfgang Herscheid Reservelistenplatz 1

SPD Haas, Gerhard Herscheid Reservelistenplatz 2

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Partei / Wählergruppe Kandidat Wohnort Mandat

SPDHüttemeister, PetraUrsula

Herscheid Reservelistenplatz 4

SPD Pierskalla, Frank Herscheid Reservelistenplatz 5

UWG Mühlhoff, Frank Herscheid Reservelistenplatz 1

UWG Benecke, Peter Herscheid Reservelistenplatz 2

UWG Milkereit, Udo Erwin Herscheid Reservelistenplatz 3

FDP Zuchowski, Alexander Herscheid Reservelistenplatz 1

GRÜNE Golian, Ute Gertrud Herscheid Reservelistenplatz 1

Gemäß § 39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teil-

genommen haben, sowie- die Aufsichtsbehördebinnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben, wenn sie eine Entschei-dung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. DerEinspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Herscheid, den 28.05.2014

Die Wahlleiterin

P l a t e - E r n s t

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Bekanntmachung der Stadt Meinerzhagendes Ergebnisses der Ratswahl

der Stadt Meinerzhagen am 25.05.2014

Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Ratswahl festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46bdes Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermitbekanntgegeben.

Wahlberechtigte 15888

Wähler/innen 7262

Ungültige Stimmen 117

Gültige Stimmen 7145

Die gültigen Stimmen verteilten sich auf die Parteien wie folgt:

Partei, Wählergruppe,Einzelbewerber

Direktmandate Stimmen (absolut) Stimmen (Prozent)

CDU 16 3168 44,34 %

SPD 1 1749 24,48 %

FDP 0 723 10,12 %

UWG 0 668 9,35 %

GRÜNE 0 539 7,54 %

DIE LINKE 0 134 1,88 %

PIRATEN 0 164 2,30 %

gesamt 17 7145

Folgende Bewerber/innen wurden gewählt:

1. in den Wahlbezirken

Wahlbezirk Direktkandidat

Stadtwerke Meinerzhagen Nesselrath, Jan, CDU

Jugendzentrum Kritschker, Udo Herbert, CDU

Pfarrheim St. Martin Schluckwirth, Susanne Konstanze, CDU

Ev. Gemeindezentrum Blume, Nadine, CDU

Schulzentrum Rothenstein I Nolte, Benjamin, CDU

Schulzentrum Rothenstein II Schmitt, Frank Roland Andreas, CDU

AWO-Kindergarten Rüsche, Volkmar, CDU

CA Vending Hasek, Petra, CDU

Altes Rathaus Stracke, Thorsten, CDU

Kindergarten Hochstraße Lüttel, Frank Thomas, CDU

Schulzentrum Auf der Wahr Scholand, Matthias Johann, CDU

TUS-Turnhalle Blume, Jan, CDU

Lengelscheid / Willertshagen Busch, Stefan, CDU

Ebbeschule Valbert Hartmann, Ingo, CDU

Ebbehalle Valbert Goßen, Petra Maria, SPD

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Wahlbezirk Direktkandidat

Halle Rinkscheid / Fa.Fernholz Turck, Hans Gerd, CDU

Hunswinkel / Haus Eckern Gelhausen, Torben Holger, CDU

2. aus den Reservelisten

Partei / Wählergruppe Kandidat Wohnort Mandat

CDU Turk, Wilfried Meinerzhagen Reservelistenplatz 9

SPD Wirth, Gerhard Walter Meinerzhagen Reservelistenplatz 1

SPD Schmidt, Rainer Meinerzhagen Reservelistenplatz 3

SPD Freudenreich, Petra Meinerzhagen Reservelistenplatz 4

SPD Puschkarsky, Rolf Meinerzhagen Reservelistenplatz 5

SPD Ostermann, Margit Meinerzhagen Reservelistenplatz 6

SPD Kamphaus, Peter Meinerzhagen Reservelistenplatz 7

SPD Friedrich, Silvia Meinerzhagen Reservelistenplatz 8

SPD Stermann, Dirk Meinerzhagen Reservelistenplatz 9

FDP Krause, Kai Jens Meinerzhagen Reservelistenplatz 1

FDP Walfort, Matthias Meinerzhagen Reservelistenplatz 2

FDP Sauer, Frank Meinerzhagen Reservelistenplatz 3

FDP Krause, Annika Meinerzhagen Reservelistenplatz 4

UWG Benger, Raimo Meinerzhagen Reservelistenplatz 1

UWG Fuchs, Heidrun Meinerzhagen Reservelistenplatz 2

UWG Fischer, Christine Meinerzhagen Reservelistenplatz 3

GRÜNEBarone, Paolino Salva-tore

Meinerzhagen Reservelistenplatz 1

GRÜNE Becker, Ingolf Meinerzhagen Reservelistenplatz 2

GRÜNE Kretschmer, Benjamin Meinerzhagen Reservelistenplatz 3

DIE LINKE Follert, Georg Meinerzhagen Reservelistenplatz 1

PIRATEN Hantschel, Rudolf Meinerzhagen Reservelistenplatz 1

Gemäß §39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teil-

genommen haben, sowie- die Aufsichtsbehördebinnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 03.07.2014, einschließlich,Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstabena) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen odermündlich zur Niederschrift zu erklären.

Meinerzhagen, den 30.05.2014

Der Wahlleiter

gez. Pierlings

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Herausgeber: Märkischer Kreis – Der Landrat, 58509 Lü-denscheid, Postfach 2080. Einzelexemplare sind bei den Stadtverwaltungen im Kreis, bei der Kreisverwaltung Lü-denscheid und im Internet unter www.maerkischer-kreis.de kostenlos erhältlich; auf fernmündliche oder schriftliche An-forderung werden Einzelexemplare zugesandt. Das Be-kanntmachungsblatt erscheint wöchentlich.

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