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Plannummer: AUSFERTIGUNG EINLAGEZAHL HOCHLEISTUNGSSTRECKE WIEN SÜDBAHNHOF – SPIELFELD / STRASS NEUBAUSTRECKE GLOGGNITZ – MÜRZZUSCHLAG km 75,5+61.867 – km 118,1+22.709 SEMMERING-BASISTUNNEL NEU Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) für das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren 04 03 02 01 Version Datum Name Beschreibung der Änderung OBJEKTNR: STRECKENNR.: 135 ABSCHNITT km / Stat. GLOGGNITZ – MÜRZZUSCHLAG km 75,5+61.867 – km 118,1+22.709 Bearbeitet April 2010 Risto Inhalt Gezeichnet April 2010 Giordani Geprüft April 2010 Mattanovich KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ GZ - UVE-Bericht Planung Bauwerber: ÖBB-Infrastruktur AG c/o ILF Beratende Ingenieure ZT GmbH Harrachstraße 26 4020 Linz

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Plannummer:

5510-UV-0404AL-00-0001

AUSFERTIGUNG

EINLAGEZAHL

HOCHLEISTUNGSSTRECKE WIEN SÜDBAHNHOF – SPIELFELD / STRASS

NEUBAUSTRECKE

GLOGGNITZ – MÜRZZUSCHLAG km 75,5+61.867 – km 118,1+22.709

SEMMERING-BASISTUNNEL NEU

Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) für das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren

04 03 02 01

Version Datum Name Beschreibung der Änderung OBJEKTNR: STRECKENNR.: 135

ABSCHNITT km / Stat.

GLOGGNITZ – MÜRZZUSCHLAG km 75,5+61.867 – km 118,1+22.709

Bearbeitet April 2010 Risto Inhalt Gezeichnet April 2010 Giordani

Geprüft April 2010 Mattanovich KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ

GZ - UVE-Bericht

Planung

Bauwerber: ÖBB-Infrastruktur AG

c/o ILF Beratende Ingenieure ZT GmbH Harrachstraße 26 4020 Linz

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BERIC HT ERSTELL UNG

Planungsgemeinschaft Semmering-Basistunnel

ILF Beratende Ingenieure ZT GesmbH Feldkreuzstraße 3, 6063 Rum bei Innsbruck Tel.: 0512 / 24 12 Fax: 0512 / 24 12 – 5905 E-Mail: [email protected]

Projektkoordination

RaumUmwelt Planungs-GmbH Mariahilfer Str. 57-59, 1060 Wien Tel.: 01 / 23 63 063 Fax: 01 / 23 63 063 - 900 E-Mail: [email protected]

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Themenbereich Kulturgüter und Denkmalschutz

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INHALTS VERZEI C HNIS

1  KURZFASSUNG 5 

2  AUFGABENSTELLUNG 8 

3  GRUNDLAGEN 9 

3.1  Untersuchungsrahmen 9 3.1.2  Zeitliche Abgrenzung 11 3.1.3  Inhaltliche Abgrenzung 12 

3.2  Rechts- und Datengrundlagen 13 3.2.1  Verwendete Richtlinien, Vorschriften und Normen 13 3.2.2  Datengrundlagen 14 

3.3  Wechselwirkungen mit anderen Fachbereichen 15 

3.4  Bearbeitungszugang 16 

4  BESCHREIBUNG UND BEURTEILUNG DES IST-ZUSTANDS 20 

4.1  Grundlagen und Beurteilungsmethode 20 4.1.1  Beurteilungskontext UNESCO Welterbe Semmeringbahn 20 4.1.2  Beurteilung von Kulturgut 21 

4.2  Ist-Zustand und Beeinflussungssensibilität nach Teilräumen 24 4.2.1  Teilraum Gloggnitz - Schwarzatal 25 4.2.2  Teilraum Aue – Göstritz 34 4.2.3  Teilraum Otterstock 38 4.2.4  Teilraum Trattenbach 40 4.2.5  Teilraum Fröschnitzgraben 43 4.2.6  Teilraum Grautschenhof 49 4.2.7  Teilraum Mürzzuschlag 53 4.2.8  Teilraum Langenwang 61 4.2.9  Teilraum Bergstrecke Semmeringbahn 62 

4.3  Zusammenfassende Beurteilung der Beeinflussungssensibilität 68 

5  BESCHREIBUNG UND BEURTEILUNG DER AUSWIRKUNGEN (OHNE MAßNAHMEN) 69 

5.1  Grundlagen und Beurteilungsmethode 69 5.1.1  Methodik 69 5.1.2  Berücksichtigung von Erschütterungen 72 

5.2  Teilraumübergreifende Beschreibung 72 

5.3  Auswirkungen und Eingriffserheblichkeit nach Teilräumen 72 5.3.1  Teilraum Gloggnitz – Schwarzatal 73 5.3.2  Teilraum Aue – Göstritz 83 

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5.3.3  Teilraum Otterstock 85 5.3.4  Teilraum Trattenbach 88 5.3.5  Teilraum Fröschnitzgraben 90 5.3.6  Teilraum Grautschenhof 96 5.3.7  Teilraum Mürzzuschlag 99 5.3.8  Teilraum Langenwang 105 5.3.9  Teilraum Bergstrecke Semmeringbahn 108 

5.4  Zusammenfassende Beurteilung der Eingriffserheblichkeit 112 

6  BESCHREIBUNG UND BEURTEILUNG DER SCHUTZ-, MINDERUNGS- UND AUSGLEICHSMAßNAHMEN 114 

6.1  Grundlagen und Beurteilungsmethode 114 6.1.1  Methodik 114 

6.2  Teilraumübergreifende Beschreibung 116 

6.3  Maßnahmenfestlegung und Maßnahmenwirksamkeit nach Teilräumen 116 6.3.1  Teilraum Gloggnitz – Schwarzatal 116 6.3.2  Teilraum Aue – Göstritz 120 6.3.3  Teilraum Otterstock 121 6.3.4  Teilraum Trattenbach 122 6.3.5  Teilraum Fröschnitzgraben 123 6.3.6  Teilraum Grautschenhof 126 6.3.7  Teilraum Mürzzuschlag 127 6.3.8  Teilraum Langenwang 129 6.3.9  Teilraum Bergstrecke Semmeringbahn 130 

6.4  Beweissicherung und begleitende Kontrolle 132 

7  ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG 133 

7.1  Befund über die Umweltverträglichkeit 133 

8  VERZEICHNISSE 135 

8.1  Abbildungsverzeichnis 135 

8.2  Tabellenverzeichnis 137 

8.3  Quellen- und Literaturverzeichnis 139 

8.4  Abkürzungsverzeichnis 140 

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1 KURZFASSUNG

Im Themenbereich Kulturgüter und Denkmalschutz wird fachlich fundiert beschrieben, wel-che unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen das Vorhaben Semmering-Basistunnel neu auf das Schutzgut „Sach- und Kulturgüter“ gemäß UVP-G 2000 § 1 Abs. 1 Z 1 hat und wel-che Maßnahmen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 iVm § 6 Abs. 1 Z 5 geeignet sind, wesentliche nachteilige Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt zu vermeiden, einzuschränken o-der auszugleichen.

Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens Semmering-Basistunnel neu auf den Be-stand an Denkmalen wird im ersten Schritt die Ist-Situation im definierten Untersuchungs-raum erhoben und die Beeinflussungssensibilität wird mittels einschlägiger Prüfgrößen be-stimmt. Die Auswirkungen (Wirkungsintensität) des Vorhabens werden im zweiten Schritt ge-trennt für die Bauphase und die Betriebsphase des Vorhabens bestimmt und bewertet. Im dritten Schritt erfolgt durch die Verschneidung von Wirkungsintensität die Festlegung der Eingriffserheblichkeit. Auf Basis der Eingriffserheblichkeit werden sowohl für die Bau- als auch für die Betriebsphase Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Nach Beurteilung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird abschließend die Restbelastung ermittelt und es wird eine Aussage bezüglich der Umweltverträglichkeit des Vorhabens getroffen.

Im Zuge der Analyse und Beurteilung der Ist-Situation wurde ermittelt, dass zahlreiche Kulturgüter im Planungsraum unter Denkmalschutz nach Österreichischem Denkmalschutz-gesetz stehen. So auch die Semmeringbahn, die zudem 1998 in die Liste der UNESCO Welterbestätten aufgenommen wurde. Für die Semmeringbahn sind im UNESCO Welterbe-Managementplan Schutzzonen, so genannte Pufferzonen, ausgewiesen, in denen Land-schaftsbild und das kulturhistorisch gewachsene Umfeld der Bahnanlage (Kernzone) zu be-wahren sind. Zur Erhebung des Bestandes werden Kulturgüter betrachtet, die sich innerhalb eines 500 m-Puffers (Untersuchungsraum) um das Vorhaben befinden1. Es werden Denkma-le laut Denkmalliste des Bundesdenkmalamtes erhoben sowie Denkmale, die bei Begehun-gen vor Ort kartiert und als wertvoll anzusehen sind. In der Bewertung der Denkmale wird je-dem Teilraum des Vorhabens ein Wert für die Beeinflussungssensibilität zugewiesen, wo-bei die Beurteilungskriterien folgende sind:

• Denkmalschutzstatus gemäß Österreichischem Denkmalschutzgesetz;

• Schutzstatus gemäß internationaler Festlegungen (UNESCO Welterbe);

• Historischer Wert, Seltenheitswert und Erhaltungswert;

• künstlerischer, ästhetischer Wert sowie Nutzungswert;

• Wert räumlicher Zusammenhänge und Beziehungen;

• identitätsstiftender regionaltypischer Wert.

1 Wenn eine Berührung durch Vorhabensabläufe (z.B. Materialtransport, Tunnelvortrieb) nicht auszuschließen sind, wurden auch

Denkmale außerhalb des definierten Untersuchungsraumes kartiert.

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Für geschützte Denkmale wird der höchste Wert für die Beeinflussungssensibilität ange-nommen. Kulturgüter und Teilräume, die in einer Zone des UNESCO Welterbes Semmering-bahn liegen, werden in der Beeinflussungssensibilität höher bewertet.

Die Beeinflussungssensibilität wird teilraumbezogen folgendermaßen beurteilt:

• sehr hoch: Teilräume Gloggnitz – Schwarzatal, Aue – Göstritz, Grautschenhof und Mürzzuschlag,

• hoch: Teilräume Otterstock, Trattenbach und Fröschnitzgraben,

• gering: Teilraum Langenwang.

Die Bergstrecke der Semmeringbahn zwischen dem Bahnhof Payerbach-Reichenau und dem Ende des Semmeringtunnels liegt außerhalb des Vorhabensraumes, steht aber im funk-tionalen Zusammenhang mit dem Vorhaben, da sie künftig in der Abwicklung des Bahnver-kehrs eine Einheit mit dem Semmering-Basistunnel neu bildet.. Für diesen Abschnitt wird die Beeinflussungssensibilität als sehr hoch eingestuft.

Zur Beurteilung der Wirkungsintensität des Vorhabens bzw. von Vorhabensteilen werden im Wesentlichen folgende Wirkfaktoren herangezogen:

• Entfernung zum Vorhaben,

• Flächeninanspruchnahme durch das Vorhaben,

• Gefährdung aufgrund baulicher Tätigkeiten und/oder Erschütterungen,

• Einschränkung der Nutzbarkeit bzw. Erlebbarkeit durch Zerschneidungseffekte.

Einflussnahmen auf die Pufferzone Nahbereich und insbesondere Berührungen oder Bean-spruchungen der Kernzone des Welterbes Semmeringbahn werden explizit hervorgehoben. Die höchste Wirkungsintensität ergibt sich bei einer dauerhaften Beanspruchung von Denk-malen, die im vorliegenden Fall nur das denkmalgeschützte Welterbe Semmeringbahn betreffen. So werden das Wächterhaus 123 der Semmeringbahn, ebenso kleine Bereiche des Bahnköpers der Semmeringbahn (Böschung) durch Bauarbeiten für eine Zufahrt zum Unterwerk in Gloggnitz und durch einen Teil der Abfahrtsrampe der S 6 Halbanschlussstelle Dürrgraben bei Steinhaus beansprucht.

Durch die Verschränkung der Beeinflussungssensibilität des Raumes mit der Wirkungsinten-sität des Vorhabens ergibt sich die Eingriffserheblichkeit eines Teilraumes. Die Eingriffs-erheblichkeit wird für die Bauphase im Teilraum Gloggnitz – Schwarzatal aufgrund der um-fangreichen Bauarbeiten und der Beanspruchung des Wächterhauses 123 als sehr hoch be-urteilt. Bei den Teilräumen Fröschnitzgraben und Mürzzuschlag ist aufgrund der baulichen Tätigkeiten, die Umgebungsbereiche von Denkmalen stark verändern, die Eingriffserheblich-keit hoch. Von einer mittleren Eingriffserheblichkeit ist bei den Teilräumen Aue – Göstritz, Ot-terstock, Trattenbach und Grautschenhof auszugehen, eine geringe Eingriffserheblichkeit liegt für Langenwang vor. Darauf aufbauend werden die zur Sicherstellung der Umweltver-träglichkeit des Vorhabens erforderlichen Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen festgelegt und deren Wirkung für den Bestand an Denkmalen abgeschätzt. In der Bauphase sind Maß-

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nahmen zu treffen, um Beschädigungen an Kulturgütern zu vermeiden. Bei den Baustellen-einrichtungsflächen in den Teilräumen Fröschnitzgraben und Göstritz sind Wegkreuze durch den Baustellenbetrieb gefährdet. Vor Baubeginn werden diese Kulturgüter fachgerecht ent-fernt, zwischengelagert und nach Abschluss der Bauarbeiten an den ursprünglichen Standor-ten wiedererrichtet. Bei berührten archäologischer Fundstellen sind vor Baubeginn entspre-chende Erkundungs- und Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Maßnahmen zur Beweis-sicherung erfolgen bei einem spätgotischen Bildstock in der Nähe der Baustelleneinrich-tungsfläche Grautschenhof, der durch den Baustellenverkehr beeinflusst werden kann. Die getroffenen Maßnahmen können die Eingriffserheblichkeit um bis zu zwei Stufen reduzieren.

Es ergibt sich daher die Restbelastung in der Bauphase wie folgt:

• hoch für den Teilraum Gloggnitz – Schwarzatal,

• mittel: für den Teilraum Fröschnitzgraben und

• gering: für die Teilräume Aue – Göstritz, Otterstock, Trattenbach, Grautschenhof, Mürzzuschlag und Langenwang.

Eine Restbelastung in der Betriebsphase ist nur in wenigen Teilräumen gegeben, da in Aue – Göstritz, Otterstock, Trattenbach, Grautschenhof und Langenwang nach Ende der Bauarbeiten der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. Landschaftsgestalterische Maßnahmen bewirken in Verbindung mit einer ansprechenden Portalarchitektur im Teilraum Mürzzuschlag eine Verbesserung der Situation. Für die denkmalgeschützte und unter dem Schutz von UNESCO Welterbe stehende Bergstrecke der Semmeringbahn ergibt sich in Summe eine Verbesserung durch den Bau des Semmering-Basistunnel neu. Der Zugverkehr über den Semmering reduziert sich fast um 63 %, was positive Folgen für die historische Bausubstanz mit sich bringt.

Die Restbelastung in der Betriebsphase ergibt sich daher wie folgt:

• Mittlere Restbelastung im Teilraum Gloggnitz – Schwarzatal,

• geringe Restbelastung in den Teilräumen Fröschnitzgraben und Langenwang,

• keine Restbelastung in den Teilräumen Aue – Göstritz, Otterstock, Trattenbach, Grautschenhof,

• Verbesserung in den Teilräumen Mürzzuschlag und Bergstrecke Semmeringbahn.

Zusammenfassend betrachtet ist das Vorhaben Semmering-Basistunnel neu gemäß dem der gegenständlichen UVE zugrunde liegenden Technischen Projekt bei Einhaltung der vorge-sehenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase aus fachlicher Sicht des Themenbe-reichs Kulturgüter und Denkmalschutz als umweltverträglich zu beurteilen.

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2 AUFGABENSTELLUNG

Gemäß UVP-Gesetz Anhang 1 Z 10 lit. a ist der Neubau von Eisenbahn-Fernverkehrs-strecken oder ihrer Teilabschnitte einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Kul-turgüter bzw. Denkmale sind Schutzgüter, für die nach § 6 Abs. 1 Z 3 UVP-G 2000 darzustel-len ist, wie sich das geplante Vorhaben auswirkt.

Dazu ist die Erhebung der Denkmale in jedem Teilraum des Vorhabens nötig, die mittels der Denkmalliste des Österreichischen Bundesdenkmalamtes und eigener Erhebungen vorge-nommen wurde. Aus der Grundlagenerhebung wird die Sensibilität der Kulturgüter je Teil-raum ermittelt. Diese verschnitten mit der Wirkungsintensität des Vorhabens im Teilraum er-gibt die Eingriffserheblichkeit. In Abhängigkeit von der Größe der Eingriffserheblichkeit sind Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen festzulegen. Je nach Wirksamkeit der Maßnahmen wird die verbleibende Restbelastung für das Schutzgut in jedem Teilraum ausgewiesen.

Besonders Augenmerk wird in der Analyse der Kulturgüter auf den Umstand gelegt, dass das Vorhaben zu einem großen Teil in der Zonierung des Welterbes Semmeringbahn liegt (vgl. Kapitel 4.1.1).

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3 GRUNDLAGEN

3.1 Untersuchungsrahmen

3.1.1.1 Teilraumgliederung

Der Untersuchungsraum für das Vorhaben Semmering-Basistunnel neu wird in einzelne Teil-räume gegliedert, um eine systematische Bearbeitung des Untersuchungsraums in über-schaubaren räumlichen Einheiten sowie eine einheitliche Gliederung aller UVE-Berichte zu ermöglichen (siehe Abbildung 1). Die Untergliederung orientiert sich an vorhabensbezoge-nen sowie an landschaftsräumlichen Aspekten.

Abbildung 1: Übersicht über die Teilräume beim Vorhaben Semmering-Basistunnel neu

Für den Themenbereich Kulturgüter und Denkmalschutz wird zusätzlich der Teilraum „Bergstrecke Semmeringbahn“, betrachtet, der sich entlang der Bestandsstrecke zwischen Gloggnitz und Mürzzuschlag erstreckt, um erwartbare Veränderungen gegenüber dem Ist-Zustand darzulegen.

Für die dargestellten Teilräume erfolgt im gegenständlichen Fachbericht die Beschreibung und Beurteilung von Ist-Situation, Auswirkungen, Maßnahmen und Restbelastung.

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3.1.1.2 Themenbezogener Untersuchungsraum

Die Abgrenzung des Untersuchungsraums für den Themenbereich Kulturgüter und Denk-malschutz erfolgt so, dass jenes Gebiet abgedeckt ist, für das Auswirkungen durch das ge-plante Vorhaben „Semmering-Basistunnel neu“ auf Kulturgüter und Denkmale zu erwarten sind. Konkret wird um das Vorhaben eine Zone mit einem Halbdurchmesser von 500 m defi-niert, die den Untersuchungsraum darstellt, für den Kulturgüter detailliert erhoben und be-schrieben werden. Für den Teilraum Bergstrecke ist der Untersuchungsraum auf einen Halbdurchmesser von 250 m begrenzt.

Abbildung 2: Übersicht Teilraumgliederung sowie Untersuchungsraum (türkis) im Themenbereich Kulturgü-

ter und Denkmalschutz.

Die niederösterreichischen Standortgemeinden Prigglitz, Payerbach, Gloggnitz, Raach am Hochgebirge, Schottwien, Otterthal, Kirchberg am Wechsel und Trattenbach sowie die steiri-schen Standortgemeinden Spital a. Semmering, Mürzzuschlag und Langenwang bilden den weiteren Untersuchungsraum, in dem bekannte Denkmale auch in den Plänen abgebildet sind. Ist es anlassbezogen nötig, den eigentlichen Untersuchungsraum (500 m-Puffer) zu erweitern, werden Denkmale aus dem weiteren Untersuchungsraum ebenfalls im Detail dar-gestellt. Letzteres ist der Fall beim Teilraum Grautschenhof. Hier wird der Untersuchungs-raum aufgrund von wertvollen Denkmalen im unmittelbaren Nahbereich des Vorhabens und des Untersuchungsraumes kleinräumig ausgedehnt. Ähnliches gilt für die Teilräume Aue-Göstritz, Otterstock und Trattenbach. Bei letzteren wird die Aufnahme von entfernt liegenden Denkmalen deswegen in Betracht gezogen, weil Materialtransportfahrten im Umgebungsbe-reich der Denkmale stattfinden - wenn auch nur in geringem Umfang.

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Denkmale außerhalb des Untersuchungsraumes werden auch diskutiert, wenn sie von der unterirdisch verlaufenden Tunneltrasse gequert werden und Erschütterungen durch Tunnel- oder Stollenvortrieb nicht auszuschließen sind (vgl. Kapitel 4.1.2 und Kapitel 4.2).

Sehr vereinzelt werden Denkmale – unter lokal eng begrenzter Einschränkung des Untersu-chungsraumes – im Plan dargestellt aber in der Analyse nicht beschrieben, wenn sie vom Vorhaben nicht berührt werden und wenn aufgrund topographischer Bedingungen keine Sichtbeziehungen zum Vorhaben bestehen.

3.1.2 Zeitliche Abgrenzung

Die Beschreibung der vom Vorhaben voraussichtlich beeinträchtigten Umwelt erfolgt für das Jahr 2010 und stellt den Ist-Zustand dar.

Die Auswirkungen des Vorhabens werden getrennt in Bau- und Betriebsphase beschrieben. Die Bauphase umfasst sämtliche Bauarbeiten von den Vorarbeiten, über die Hauptbauphase und Ausrüstungsphase bis zur Inbetriebnahme und erstreckt sich von Ende 2012 bis 2025. Für die Betriebsphase wird grundsätzlich 2025 als Prognosejahr herangezogen (Betriebs-phase 2). Für den Bahnhof Mürzzuschlag ist zusätzlich eine „Betriebsphase 1“ definiert, die vorgezogene Umbaumaßnahmen2 im Bahnhof Mürzzuschlag berücksichtigt.

Die Nullvariante3 stellt die Situation im Jahr 2025 ohne Umsetzung des Vorhabens Semme-ring-Basistunnel neu dar und bezieht sich damit auf die Darlegung der Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens. (siehe Bericht Projektbegründung, Einlage UV.2.1.1).

Bezeichnung Jahr Beschreibung

Ist-Zustand 2010 Bestehende Situation im Untersuchungsraum

Bauphase 2012 - 2025 Errichtung des Vorhabens Semmering-Basistunnel neu

Betriebsphase 1 2015 Betriebsphase unter Berücksichtigung des vorgezogenen Um-baus des Bahnhofs Mürzzuschlag

Betriebsphase 2 2025 Betriebsphase Semmering-Basistunnel neu inkl. Einbindung in den Bahnhof Mürzzuschlag

Nullvariante2 2025 keine Umsetzung des Vorhabens Semmering-Basistunnel neu

Tabelle 1: Zeitliche Abgrenzung nach Phasen, inkl. Nullvariante

2 Diese umfassen die Anhebung Anhebung der Bahnsteigkante 1 (Hausbahnsteig) und Bahnsteigkanten 2/3, die Errichtung des

Bahnsteigdachs auf Bahnsteig 2/3, den Umbau des Personendurchgangs und den Einbau von Liften, sowie die Unterbausanie-rung von Gleis 1 (= neu Gleis 7).

3 Die Definition der „Nullvariante 2025“ bezieht sich auf den Abschnitt Gloggnitz – Mürzzuschlag, während der im Bericht Projektbe-gründung und Vorhabensalternativen (Einlage UV.2.1.1) definierte „Planungsnullfall“ im Rahmen der Alternativenbeurteilung auf den Baltisch-Adriatischen Korridor Bezug nimmt.

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3.1.3 Inhaltliche Abgrenzung

Infrastrukturvorhaben wie der Semmering-Basistunnel neu haben Auswirkungen auf die Raumstruktur u.a. durch Flächenverbrauch, Zerschneidung bestehender Verbindungen, Im-missionen (Lärm etc.) sowie das Landschafts- und Ortsbild. Durch diese Veränderungen, un-ter anderem auch durch Veränderung des Bestandes von Kulturgütern und deren Umge-bungsbereich, werden die Lebensumstände und Identifikation der betroffenen Bevölkerung mit ihrem Lebensraum beeinflusst (siehe z.B. Fachberichte Lärm, Luftschadstoffe, Erschütte-rung, etc.).

Im Rahmen der UVE sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 UVP-G 2000 die Auswirkungen des geplan-ten Vorhabens auf die Menschen darzulegen und zu beurteilen. Dies schließt Aussagen zum Themenbereich Kulturgüter mit ein.

Begriffsbestimmung Kulturgut

Ein Kulturgut ist als menschliches Artefakt anzusehen, das historische Leistungen und Er-rungenschaften des Menschen materiell erfahrbar macht. Kulturgüter haben neben ihrem geschichtlich-kulturellen Wert, auch eine wissenschaftliche, eine wirtschaftliche und nicht zu-letzt eine soziale Bedeutungskomponente. Es ist daher verständlich, dass der Verlust eines Kulturdenkmales einen mehrdimensionalen Verlust für den Menschen, für seine Identifikation in und mit seiner Lebenswelt bedeutet (nach BERGER, 2001, S. C8-1).

Nach Österreichischem Denkmalschutzgesetz BGBl. Nr. 533/1923 sind die eingangs ver-wendeten Begriffe Kulturgut und (Kultur-) Denkmal gleichbedeutend (vgl. § 1 Abs.11 DMSG). An diese Konvention hält sich auch die vorliegende Bearbeitung. Ein „geschütztes Denkmal“ ist eines nach einschlägigen Paragraphen des Denkmalschutzgesetzes gesichertes Kultur-gut von öffentlichem Interesse. Neben der Unterscheidung in bewegliche und unbewegliche Kulturgüter laut §, die auch im Denkmalschutzgesetz - so getroffen wird, gibt es aber auch den Aspekt der räumlichen Ausdehnung eines Kulturgutes. Diesbezüglich ist zwischen flä-chigen, linearen und punktuellen Kulturgütern zu unterscheiden. In nachstehender Tabelle sind Beispiele zu jedem Typ zu finden – im vorliegenden Projekt finden sich Denkmale aus allen genannten Kategorien.

Räumliche Ausprägung Beispiele

Flächig

Siedlungsbereich (Flurform, Siedlungsform, Ortsbild, Ensemble, Festplatz…), archäologisches Hoffnungsgebiet, Bodendenkmal, Freiraumarchitektur (Herr-schaftsbau (Schloss, Burg, Gutshof…). mit Parkanlage, Friedhöfe, historische Gärten …), …

Linear Verkehrsweg, Weg, Allee, Mühlgang, Kellergasse, Schanze, Silhouette, Sied-lungsrand, …

Punktuell Sakralbau, Gedenkstätte, Kleindenkmal (Marterl, Bildstock, Meilenstein, Wetter-kreuz, Gedenkstein…), profane Bau- und Kunstwerke (Wohn-, Wirtschafts-, Verwaltungsgebäude, Glockentürme…), …

Tabelle 2: Typen von Kulturgütern aufgrund räumlicher Ausprägung (Quelle: BERGER, 2001, S.C8-3)

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Archäologische Fundstellen bzw. Bodendenkmale zeugen als Überreste und Spuren men-schlicher Existenz von Epochen und Kulturen, für die Ausgrabungen oder Funde eine der wichtigsten Quellen darstellen. Demgemäß werden auch archäologische Funde dem Kultur-gut zugeordnet. Dies kommt auch zum Ausdruck in einer weiteren Differenzierung der Kul-turgüter, die in Bodendenkmale, in Bau- und Technische Denkmale, in Gartendenkmale und in Kunstdenkmale gliedert.

Im Projektgebiet sind Baudenkmale, Technische Denkmale und Bodendenkmale zu finden. Gartendenkmale liegen nicht vor, Kunstdenkmale sind für die Beurteilung nur als Teil der zu-vor genannten Denkmalarten von Bedeutung.

3.2 Rechts- und Datengrundlagen

3.2.1 Verwendete Richtlinien, Vorschriften und Normen

Folgende gesetzliche Bestimmungen wurden für diesen Bericht behandelt:

• Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) verlautbart im BGBl. Nr. 697/1993 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2000.

• Denkmalschutzgesetz (DMSG) verlautbart im BGBl. Nr. 533/1923 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.170/1999.

• Verordnung des Bundesdenkmalamtes betreffend den polit. Bezirk Mürzzuschlag, Bundesland Steiermark gem. § 2a Denkmalschutzgesetz, BGBl. I Nr. 170/19994.

• Verordnung des Bundesdenkmalamtes betreffend den Verwaltungsbezirk Neunkir-chen, Bundesland Niederösterreich gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz, BGBl. I Nr. 170/19991.

• Verordnung des Bundesdenkmalamtes zur Richtigstellung der ha. Verordnung vom 8. Januar 2008, GZ. 47.987/1/08,betreffend den Verw. Bezirk Neunkirchen, Bundes-land Niederösterreich1.

Festlegungen gemäß Österreichischem Denkmalschutzgesetz

Denkmale sind nach Österreichischem Denkmalschutzgesetz BGBl. Nr. 533/1923 (in Folge mit DMSG abgekürzt), zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 170/1999, laut § 1 Abs. 1 DMSG „von Menschen geschaffene unbewegliche und bewegliche Gegenstände [...] von geschicht-licher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung“. Sie unterliegen einem besonde-ren gesetzlichen Schutz, wenn ihre Erhaltung im öffentlichen Interesse gelegen ist. Dies ist dann der Fall, wenn „es sich bei dem Denkmal aus überregionaler oder vorerst auch nur re-gionaler (lokaler) Sicht um Kulturgut handelt, dessen Verlust eine Beeinträchtigung des ös-terreichischen Kulturgutbestandes in seiner Gesamtsicht hinsichtlich Qualität sowie ausrei-chender Vielzahl, Vielfalt und Verteilung bedeuten würde. [...]“ (§ 1 Abs. 2 DMSG).

4 Siehe: http://www.bda.at/downloads - letzter Abruf der Verordnung erfolgte im Februar 2010.

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Kulturgüter können nach § 3 Abs. 1 DMSG mit Bescheid unter Schutz gestellt werden, wo-durch ein öffentliches Interesse an der Erhaltung bekundet wird. Dies ist der umfassendste Schutz nach diesem Gesetz. Weitere Möglichkeiten sind in der so genannten „Vorläufigen Unterschutzstellung kraft gesetzlicher Vermutung“, verlautbart im § 2 Abs. 1 Z 1 DMSG zu sehen, die vorsieht, dass der Schutz Kraft gesetzlicher Vermutung für Denkmale gilt, „die sich im alleinigen oder überwiegenden Eigentum des Bundes, eines Landes oder von ande-ren öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Fonds sowie von gesetzlich anerkann-ten Kirchen oder Religionsgesellschaften einschließlich ihrer Einrichtungen befinden“. Der Schutz kraft gesetzlicher Vermutung endete für unbewegliche Denkmale zeitlich mit dem 31.12.2009. Eine Verlängerung des Denkmalschutzstatus für die nach § 2 Abs.1 DMSG festgelegten unbeweglichen Objekte erfolgte mit 1.1.2010 für relevante Objekte durch die „Vorläufige Unterschutzstellung durch Verordnung“ nach § 2a Abs. 1 DMSG. Für per Verord-nung geschützte Objekte muss gemäß § 2a Abs. 2 DMSG gelten, dass „für den Fall der ver-fahrensmäßigen Prüfung gemäß Abs. 5 oder 6 [des §2a] die Feststellung des tatsächlichen Bestehens des öffentlichen Interesses an der Erhaltung mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist“. Die Verordnungen für Objekte, die gemäß diesem § 2a Abs. 1 denkmalgeschützt sind, sind auf der Internetpräsenz des Bundesdenkmalamtes abrufbar.

Auch für archäologische Fundstellen oder Bodendenkmale gilt gemäß § 1 Abs. 1 DMSG, dass sie als „künstlich errichtete oder gestaltete Bodenformationen“ per Gesetz in die Defini-tion von Denkmalen einzugliedern sind und damit für den Denkmalschutz relevant sind.

3.2.2 Datengrundlagen

Gemäß der vom Bundesdenkmalamt erhaltenen Denkmalliste werden Denkmale erfasst, die mit Bescheid § 3 DMSG geschützt sind oder die nach § 2a vorläufig unter Schutz gestellt sind (vgl. Verordnungen des Bundesdenkmalamtes in Kapitel 3.2.1). Alle geschützten Kul-turgüter der Denkmalliste des Bundesdenkmalamtes werden berücksichtigt. Anlassbezogen werden vereinzelt auch Kulturgüter der Denkmalliste des Bundesdenkmalamtes berücksich-tigt, die aktuell noch nicht von öffentlichem Interesse sind, deren Schutz aber in Betracht ge-zogen wird. Folgende Datenquellen liegen den Erhebungen und Beschreibungen von Kultur-gütern zugrunde:

• DEHIO Steiermark (WOISETSCHLÄGER, 2006) • DEHIO Niederösterreich-Süd (AICHINGER-ROSENBERGER, 2003) • Ortschroniken und Auskünfte in den Gemeinden • ÖK 1:50.000 des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen Wien • Orthofotos (Bildflug Vermessungsbüro Dr. Harald Meixner) • Eigene Erhebungen vor Ort.

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3.3 Wechselwirkungen mit anderen Fachbereichen

Der Fachbereich Kulturgüter und Denkmalschutz steht in enger Beziehung mit folgenden Themenbereichen in der UVE:

• Regionalentwicklung, Örtliche Raumplanung und Ortsbild

• Landschaftsbild

• Freizeit und Erholung

• Verkehr und technische Infrastruktur

• Erschütterungen

• Landschaftsplanung

Denkmale sind potentiell Attraktionspunkte für Erholungssuchende und Touristen. Sie stei-gern die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Landschaftsräumen und wirken so positiv auf das Landschaftsbild oder das Ortsbild und tragen zur Identität der Bevölkerung eines Sied-lungsraumes bei.

Denkmale können von Infrastrukturmaßnahmen beeinflusst werden und sind unter Umstän-den infolge auch von Erschütterungen, die von diesen und anderen Baumaßnahmen ausge-hen, berührt. In diesem Kontext wird insbesondere auf den UVE-Fachbericht „Erschütterun-gen und Sekundärschall“ (siehe Einlage Nr. UV 04-06.01,Plannr. 5510-UV-0406AL-00-0001) und auf den gleichnamigen Technischen Bericht des Einreichoperates für das eisenbahn-rechtliche Baugenehmigungsverfahren einschließlich wasserrechtlicher Belange (siehe Fachbereich EB 11-02, Plannr. 5510-EB-0902AL-00-0001) verwiesen, wo auch der Schutz von betroffenen denkmalgeschützten Objekten dargestellt ist.

Mit dem Themenbereich Landschaftsplanung werden gemeinsam Maßnahmen zur Wieder-herstellung des landschaftlichen Umfeldes von Denkmalen festgelegt. Ziel ist dabei entweder die Herstellung des ursprünglichen Zustandes oder die Einbindung, fallweise Akzentuierung der neuen Baulichkeiten mit verschiedenen, meist natürlichen Gestaltungselementen.

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3.4 Bearbeitungszugang

Um die Nachvollziehbarkeit und die Vergleichbarkeit zu gewährleisten wird für alle Themen-bereiche der UVE ein einheitlicher Bearbeitungszugang gewählt. Die Grundstruktur der Beur-teilungsmethode folgt den Prinzipien der ökologischen Risikoanalyse (RVS 04.01.11):

• Ermittlung der Sensibilität Themenbereichsspezifische Bestandeserfassung und -analyse anhand von Kriterien sowie Bewertung des Ist-Zustandes

• Ermittlung der Wirkungsintensität Analyse der Wirkung des geplanten Vorhabens im Hinblick auf Art (Wirkfaktoren) und Stärke der Einwirkungen auf Kriterienebene

• Ermittlung der Erheblichkeit der Auswirkungen Verknüpfung von Sensibilität (Ist-Zustandsbeurteilung) und Eingriffsintensität (Stärke der Einwirkungen) auf Kriterienebene

• Entwicklung von Maßnahmen für die jeweilige Planungsstufe

• Optimierung des geplanten Vorhabens oder

• Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen bezogen auf die festgelegten Kriterien

• Ermittlung der verbleibenden Auswirkungen auf Basis der Verknüpfung von Erheb-lichkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen für die Kriterien

Abbildung 3: Schema einer ökologischen Risikoanalyse (Quelle: RVS 04.01.11)

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Das Vorhaben kann sich unterschiedlich negativ oder auch positiv auf die Umwelt sowie die Raumstruktur auswirken. Um dieses Beziehungsgeflecht zu erfassen, wird bei der Beurtei-lung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens eine systematische Vorgangsweise gewählt. Die Beurteilungsmethode folgt dabei dem Schema folgender 5-säuliger Matrix.

Abbildung 4: Methode der Umweltbeurteilung

1. Schritt: Beurteilung der Beeinflussungssensibilität im Ist-Zustand

Als erster Schritt erfolgt eine Beschreibung und Beurteilung des Ist-Zustandes im Untersu-chungsraum. Dabei wird die Beeinflussungssensibilität in fünf Stufen beurteilt:

• A: keine bis sehr geringe Sensibilität

• B: geringe Sensibilität

• C: mittlere Sensibilität

• D: hohe Sensibilität

• E: sehr hohe Sensibilität

Grundsätzlich gilt: Je höher die Schutzwürdigkeit bzw. Sensibilität eines Schutzgutes nach UVP-Gesetz bzw. der dazugehörigen Nutzungen ist und je empfindlicher das Schutzgut auf mögliche Projektwirkungen reagiert, desto höher wird es eingestuft.

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2. Schritt: Beurteilung der Wirkungsintensität des Vorhabens

Im zweiten Schritt werden die Wirkungen des Vorhabens auf sein Umfeld erfasst und darge-stellt. Darauf aufbauend erfolgt eine Prognose der Wirkungsintensität des Vorhabens in fünf Stufen:

• 1: keine Wirkung / Verbesserung

• 2: geringe Wirkung

• 3: mittlere Wirkung

• 4: hohe Wirkung

• 5: sehr hohe Wirkung

Das Vorhaben umfasst das (zum Beurteilungszeitpunkt) vorliegende technische Projekt. Es enthält noch nicht die Maßnahmen, mit denen wesentliche nachteilige Auswirkungen des Vorhabens vermieden, eingeschränkt oder, soweit möglich, ausgeglichen werden sollen.

3. Schritt: Beurteilung der Eingriffserheblichkeit des Vorhabens

Die Eingriffserheblichkeit des Vorhabens resultiert aus der Verschränkung von Beeinflus-sungssensibilität und Wirkungsintensität des Bauwerks. Damit erfolgt als dritter Schritt die Beurteilung der Eingriffserheblichkeit des Vorhabens.

Die Eingriffserheblichkeit ist ein Maß für die Erheblichkeit der Vorhabensauswirkung. Sie wird durch die Gegenüberstellung der Beeinflussungssensibilität mit der Wirkungsintensität des Vorhabens in Form einer Matrix in fünf Stufen ermittelt, wobei Stufe I die geringste und Stufe VI die höchste Eingriffserheblichkeit darstellt; diese Stufen sind:

• I: keine Erheblichkeit / Verbesserung

• II: geringe Erheblichkeit

• III: mittlere Erheblichkeit

• IV: hohe Erheblichkeit

• V: sehr hohe Erheblichkeit

• VI: untragbar hohe Erheblichkeit

Die Eingriffserheblichkeit des Vorhabens wird getrennt für Bau- und Betriebsphase beurteilt, und zwar zunächst ohne dass Maßnahmen zur Reduktion der Auswirkungen des Bauwerkes berücksichtigt werden.

4. Schritt: Festlegung der Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen

Aufbauend auf der Ermittlung der Eingriffserheblichkeit werden als vierter Schritt Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen entwickelt und vorgeschlagen. Diese dienen der Vermeidung bzw. Minderung der Wirkungsintensität des Vorhabens und damit der Reduktion der Ein-griffserheblichkeit. Letztlich geht es bei der Festlegung der Maßnahmen darum, die Umwelt-verträglichkeit herzustellen.

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5. Schritt: Beurteilung der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen

Im fünften Schritt erfolgen die Beurteilung der Wirksamkeit und Effizienz der vorgeschlage-nen Maßnahmen und die Ansprache der nach der Umsetzung dieser Maßnahmen verblei-benden Restbelastung. Mit zunehmender Eingriffserheblichkeit wächst die Notwendigkeit der Entwicklung wirksamer Ausgleichsmaßnahmen, um ein umweltverträgliches Projekt zu erhal-ten. Erst der Grad der Maßnahmenwirksamkeit lässt die Ableitung der verbleibenden Rest-belastung zu. Diese wird als Maß für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorha-bens herangezogen.

Bei einer sehr guten Wirksamkeit der Maßnahmen wird die Eingriffserheblichkeit um zwei bis drei Klassen, bei guter Wirksamkeit um eine bis zwei Klassen und bei partiell wirksamen Maßnahmen um bis zu einer Klasse rückgestuft. Die hier im Einzelnen vorzunehmende Vor-gehensweise muss, um den Gegebenheiten im Einzelfall entsprechen zu können, einer indi-viduellen Expertenbeurteilung vorbehalten bleiben. Daher wird auf eine exakte Abbildungs-regel bewusst verzichtet.

6. Schritt: Ermittlung der Restbelastung

Abschließend wird als sechster Schritt eine fachbereichsbezogene Gesamteinschätzung der Auswirkungen des Vorhabens (einschließlich der vorgeschlagenen Maßnahmen) vor-genommen und eine zusammenfassende Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorha-bens (= Restbelastung) gemacht. Die Restbelastung gliedert sich wie die Eingriffserheblich-keit in fünf Stufen:

• keine Restbelastung / Verbesserung

• geringe Restbelastung

• mittlere Restbelastung

• hohe Restbelastung

• sehr hohe Restbelastung

• untragbar hohe Restbelastung 5

Ergebnis ist eine Aussage bezüglich der Umweltverträglichkeit des Vorhabens umfasst dabei das technische Projekt sowie alle entwickelten Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen. Diese werden dadurch zum untrennbaren Bestandteil des Vorhabens.

5 Sollte eine untragbar hohe Restbelastung verbleiben, bedeutet dies, dass eine außerordentliche hohe Eingriffserheblichkeit auch

mit Maßnahmen nicht zu beherrschen ist. Damit wäre das Projekt im Themenbereich nicht umweltverträglich.

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4 BESCHREIBUNG UND BEURTEILUNG DES IST-ZUSTANDS

4.1 Grundlagen und Beurteilungsmethode

4.1.1 Beurteilungskontext UNESCO Welterbe Semmeringbahn

Der Semmering-Basistunnel wird seit den 1950er Jahren verkehrspolitisch diskutiert. Die Kenntnis der Belastungsgrenzen der bestehenden Gebirgsbahn über den Semmering sowie die erhöhten verkehrlichen und wirtschaftlichen Anforderungen führten zum vorliegenden Projekt. Die Bestandsstrecke der Semmeringbahn ist dabei eine Herausforderung aufgrund ihres bau- und kulturhistorischen Wertes.

Aufgrund der seinerzeit hohen technischen Leistungen beim Bau 1848 bis 1854 (siehe Kap. 4.3.9) und nicht zuletzt wegen der Prägung der Siedlungslandschaft im Zusammenhang mit der Bahnerschließung wurde die Semmeringbahn von der UNESCO Ende 1998 in die Welt-erbeliste als (Welterbe-) Stätte aufgenommen6. Mehr als ein Jahr zuvor wurde die Bahnanla-ge gemäß Feststellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes vom März 1997 unter Denkmal-schutz gestellt. Das Vorhaben Semmering-Basistunnel neu ist beinahe im gesamten Pla-nungsraum mit diesen beiden Unterschutzstellungen konfrontiert.

Die Auswirkungen eines UVP-pflichtigen Vorhabens auf geschützte Denkmale, Kulturgüter generell, sind gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 lit. d UVP-Gesetz 2000 darzustellen und gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 in der Umweltverträglichkeitserklärung zu behandeln. UNESCO Welterbe-Gebiete werden im UVP-Gesetz explizit im Anhang 2 als schutzwürdige Gebiete in der Kategorie A „besondere Schutzgebiete“ angeführt. Demnach müssen Vorhaben, die nach den Bestim-mungen des UVP-Gesetzes den Schwellenwert für eine UVP-Pflicht nicht erreichen, nach den §§ 3 Abs. 4, 23a Abs. 2 Z 3 und 23b Abs. 2 Z 2 einer Umweltverträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren unterzogen werden, wenn diese ein schutzwürdiges Gebiet berüh-ren. Sofern UVP-pflichtige Vorhaben schutzwürdige Gebiete berühren, ist daher auch darzu-stellen, welche Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten sind.

Im vorliegenden Projekt müssen die Auswirkungen des Vorhabens auf das Welterbe Sem-meringbahn gemäß UVP-Gesetz berücksichtigt werden. Dabei sind nicht nur Auswirkungen auf die Kernzone7 des Welterbes, sondern es sind auch Auswirkungen auf die Pufferzonen zu beurteilen, die für das UNESCO Welterbe Semmeringbahn definiert werden mussten. Die Pufferzonen wurden im Managementplan Welterbe Semmeringbahn (Verein der Freunde der Semmeringbahn, 2008) gemäß der UNESCO Welterbekonvention8 (UNESCO 1972) und gemäß den Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (UNESCO 2008) erarbeitet. In den Pufferzonen ist die Nutzung und Entwicklung durch ergänzende gesetzliche oder gewohnheitsrechtliche Regeln zum Schutz des Welterbes eingeschränkt. Dabei sind das unmittelbare Umfeld des Welterbe-Gutes, we-

6 Vgl. DINHOBL, 2003, S.149 ff. und http://whc.unesco.org/en/list/785 - aufgerufen März 2010 7 Alle Anlagen und Kunstbauten der Semmeringbahn und in der räumlichen Abgrenzung der Bahngrund. 8 Von Österreich staatsvertraglich im Jahr 1993 im BGBL Nr. 60/1993 approbiert.

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sentliche Sichtachsen und andere Gebiete oder Merkmale in die Pufferzonen mit einzube-ziehen, die eine wichtige praktische Rolle spielen, um das Gut und seinen Schutz zu gewähr-leisten (vgl. UNESCO 2008, §§ 103 - 107).

Die Zonen des Welterbes Semmeringbahn und ihre Funktionen (vgl. Verein der Freunde der Semmering Bahn, 2008) sind nachfolgend angeführt und finden sich dargestellt in den Plä-nen der Ist-Situation der Bergstrecke Semmeringbahn, Kapitel 4.2.99:

• Kernzone Parzellenscharfe Abgrenzung der Anlagen der Semmeringbahn gemäß Denkmal-schutz-Feststellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes vom März 1997.

• Pufferzone „Nahbereich“ Wahrnehmungsbereich der Semmeringbahn inkl. charakteristischer Landschafts-räume.

• Pufferzone „Historisch-touristische Siedlungslandschaft“ Siedlungslandschaften, die im Zusammenhang mit der Bahnerschließung entstan-den sind und einen eigenen architektonischen Stil im Gebiet prägten.

• Pufferzone „Touristischer Ergänzungsraum“ Gebiete, die nicht unmittelbar mit der Bahnanlage jedoch mit der historisch-.touristischen Erschließung in Verbindung stehen oder Potential für künftige touris-tisch nachhaltige Entwicklung haben.

• Pufferzone „Ergänzende Siedlungslandschaft“ Nicht besonders schützenswerte Siedlungsräume, die in räumlich-funktionalem Zu-sammenhang mit der Semmeringbahnstehen aber nicht in deren Wahrnehmungsbe-reich liegen.

Gemäß den erfolgten Darstellungen wurde für den UVE-Bericht „Kulturgüter und Denkmal-schutz“ eine Vorgehensweise zur entsprechenden Berücksichtigung des Welterbes gewählt. Die Modifikationen in der Beurteilung aufgrund des Schutzstatus UNESCO Welterbe sind in den Kapiteln 4.1.2 und 5.1 dargelegt.

4.1.2 Beurteilung von Kulturgut

Die Beurteilung von Kulturgütern erfolgt in erster Linie nach dem rechtlichen Schutzstatus gemäß Denkmalschutzgesetz und gemäß der internationalen Unterschutzstellungen gemäß UNESCO Welterbe. Nach folgenden Beurteilungskriterien (BERGER 2001, S. C8-16) wer-den gegebenenfalls weitere Wertedimensionen eines Denkmales beschrieben:

9 Vgl. auch Abbildung 63: Zonierung Welterbe Semmeringbahn gemäß Welterbe- Managementplan mit Vorhaben. Die Welterbe-

Zonen werden darüber hinaus auch in den Plänen der anderen Teilräume dargestellt – sowohl in den Plänen der Ist-Situation als auch in den Plänen

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• Historischer Wert;

• Seltenheitswert und Erhaltungswert;

• künstlerischer und ästhetischer Wert;

• Nutzungswert;

• Wert räumlicher Zusammenhänge und Beziehungen;

• identitätsstiftender regionaltypischer Wert.

Basierend auf diesen Kriterien zeigt folgende Tabelle eine Skala der Beeinflussungssensibili-tät, die für jedes Denkmal beurteilt wurde:

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ BEURTEILUNG DER BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT

Beurteilungskriterien Beeinflussungssensibilität

• Aufgrund bestehender Störungen im Umfeld (Vorbelastung) kann das Kul-turgut seine Funktion nur sehr eingeschränkt erfüllen. keine bis sehr gering ( 10)

• Das Kulturgut hat nur kleinräumige Bedeutung. • Der Bezug zur Kulturlandschaft beschränkt sich im Wesentlichen auf den

unmittelbaren Standort. Es bestehen kaum Bezüge zur umgebenden Land-schaft.

gering ( )

• Das Kulturgut hat lokale Bedeutung. • Der Bezug zur Kulturlandschaft geht über den unmittelbaren Standort etwas

hinaus. Es bestehen einige Bezüge zur umgebenden Landschaft. mittel ( )

• Das Kulturgut hat regionale Bedeutung. • Der Bezug zur Kulturlandschaft geht über den unmittelbaren Standort und

die nähere Umgebungszone hinaus. • Es besteht eine enge Verflechtung zur umgebenden Landschaft (z.B.

Schlossgärten,...) und/oder hat die Funktion als regional das Landschafts-bild bereichernde bauliche Dominante.

hoch ( )

• Das Kulturgut steht gemäß DMSG (§ 2a oder § 3) unter Denkmalschutz, oder

• das Kulturgut hat überregionale Bedeutung und der Bezug zur Kulturland-schaft geht weit über den unmittelbaren Standort der näheren Umgebungs-zone hinaus, oder

• es handelt sich um eine archäologische Fundstelle bzw. ein Bodendenkmal.

sehr hoch ( )

Tabelle 3: Beurteilung der Beeinflussungssensibilität im Themenbereich Kulturgüter

Die Bewertung der Sensibilität von Kulturgütern ist prinzipiell problematisch, da jedes Kultur-gut eine einzigartige, materiell fassbare, historische Informationsquelle darstellt. Die Bewer-tung eines Kulturgutes hinsichtlich seiner Sensibilität ist stark von der Geschichte sowie der

10 Grafische Kennzeichnung der Sensibilität in den Tabellen von Kapitel 4.2.

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Einstufung seiner Bedeutung durch den Menschen abhängig. Beides ist über einen längeren Zeitraum betrachtet einem Wandel unterworfen. Damit ist es heute Ziel, prinzipiell jedes Kul-turgut zu schützen (BERGER 2001). Da im konkreten Anlassfall zwischen dem öffentlichen Interesse am Erhalt von Kulturgütern und jenem an der Errichtung einer Bahnstrecke abzu-wägen gilt, bedarf es als Entscheidungsgrundlage einer Beurteilung der Sensibilität der po-tentiell betroffenen Kulturgüter.

Prinzipiell gilt: je höherwertig die beurteilten Kulturgüter in einem Teilraum sind, desto sen-sibler ist der Teilraum gegenüber den vom Vorhaben verursachten Eingriffen. Einen Einfluss hat auch die Anzahl der Kulturgüter im untersuchten Gebiet, die allerdings in Relation mit der Größe und Ausdehnung des Untersuchungsraumes zu sehen ist. Wenige Kulturgüter können trotzdem eine hohe Sensibilität des Untersuchungsraumes bewirken, wenn dieser entspre-chend kleiner ist.

Beurteilungskontext Welterbe Semmeringbahn

Bezug nehmend auf Kapitel 4.1.1 und den dort geschilderten Schutzstatus UNESCO Welter-be der bestehenden Semmeringbahn wird für die Sensibilitätsanalyse folgende Anpassung in der Beurteilung festgelegt.

• Der denkmalpflegerische Wert eines Kulturgutes wird mit der höchsten Bewertungs-stufe angesetzt, wenn es sich in der Kernzone des Welterbes Semmeringbahn befin-det.

• Der denkmalpflegerische Wert eines Kulturgutes wird um eine Bewertungsstufe hö-her angesetzt, wenn es sich in der Pufferzone „Nahbereich“ oder in der Pufferzone „Historisch-touristische Siedlungslandschaft“ oder in der Pufferzone „Touristischer Ergänzungsraum11“ befindet.

• Die Sensibilität eines Teilraumes fällt zusätzlich eine Stufe höher aus, wenn sich mindestens 50% des Gesamtuntersuchungsraumes in der Welterbe-Zonierung be-finden oder wenn der Teilraum über einen bedeutenden Abschnitt von der Kernzone durchzogen wird.

Bei der Beurteilung der Eingriffserheblichkeit (Kapitel 5.3) wie auch bei der Schilderung der Maßnahmenwirksamkeit (Kapitel 6.3) erfolgt eine Beschreibung der Situation in Bezugnah-me auf das Welterbe Semmeringbahn, sofern die Kernzone oder wesentliche Abschnitte der Pufferzonen berührt sind.

11 Die höhere Bewertung von Denkmalen im Touristischen Ergänzungsraum erklärt sich aus der Tatsache, dass diese Zone im Be-

arbeitungsraum des Vorhaben durchgehend alte Siedlungsbereiche umfasst, in denen wertvolles denkmalgeschütztes Kulturgut vorhanden ist. Das Kulturgut hat als Bereicherung potentieller und mittels Semmeringbahn erreichbarer Erlebnisräume hohe Be-deutung, weswegen die Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum den im Managementplan Welterbe Semmeringbahn bedeut-samer eingestuften Zonen Nahbereich und Historisch touristische Siedlungslandschaft gleich gestellt wird.

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Beurteilung Kleindenkmale und Denkmalkomplexe

Kleindenkmale wie Wegkreuze, Bildbäume oder einfache Bildstöcke werden fallweise keiner Untersuchung unterworfen, wenn davon auszugehen ist, dass sie durch das Vorhaben, z.B. aufgrund topographischer Bedingungen, nicht beeinflusst werden. Eine Darstellung und Be-urteilung von Kleindenkmalen erfolgt jedenfalls, wenn sie vom Vorhaben berührt oder bean-sprucht werden.

Einzeldenkmale werden in den nachfolgenden Listen zur Beeinflussungssensibilität dann un-ter einem Denkmal (Denkmalkomplex) zusammengefasst, wenn sie im Denkmalschutzbe-scheid gemäß DMSG als ein Schutzgut behandelt werden. Alle Anlagen der Semmeringbahn und alle Anlagen der 1. Wiener Hochquellenleitung werden demgemäß jeweils einem Denk-mal, der Semmeringbahn oder der 1. Wiener Hochquellenleitung zugerechnet.

4.2 Ist-Zustand und Beeinflussungssensibil ität nach Teilräumen

Im Folgenden wird die Ist-Situation der Übersicht wegen in tabellarischer Darstellung wie-dergegeben. Aus der Beurteilung der denkmalpflegerischen Bedeutung (siehe Kapitel 4.1) der angeführten Denkmale wird die Beeinflussungssensibilität je Teilraum abgeleitet. Bei je-dem Denkmal wird eine Abschätzung einer allfälligen Vorbelastung angegeben und es wird angegeben, ob es sich in der Zonierung des UNESCO Welterbes Semmeringbahn befindet und ob es nach Österreichischem Denkmalschutzgesetz geschützt ist.

Gegebenenfalls wird eine mögliche Beeinflussung von Denkmalen durch die unterirdisch ver-laufenden Tunnelröhren diskutiert (Gefahr von Erschütterungen durch den Tunnelvortrieb – siehe Kapitel 5.1.2). Eine diesbezügliche Betroffenheit wird auch außerhalb des Untersu-chungsraumes dargestellt.

Unter dem Punkt „Weitere Denkmale“ erfolgt eine Erwähnung der nicht im Detail erhobenen (Klein-) Denkmale im Untersuchungsraum unter Anführung einer entsprechenden Begrün-dung. Angeführt werden hier auch Denkmale, die im möglichen Einflussbereich des Tunnel-vortriebes liegen, von diesem letztlich aber nicht berührt sind.

In den folgenden Tabellen der Beeinflussungssensibilität werden die angeführten Denkmale nummeriert. Unter diesen Nummern sind die Kulturgüter auch in den Plänen wieder zu fin-den, welche die Ist-Situation darstellen (siehe Einlage Nr. UV 04-04.03 bis UV 04-04.08, Plannr. 5510-UV-0404AL-02-0101 bis 5510-UV-0404AL-02-0106).

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4.2.1 Teilraum Gloggnitz - Schwarzatal

Im Untersuchungsraum des Teilraumes Gloggnitz-Schwarzatal befinden sich fünf nach §3 DMSG und dreizehn nach § 2a DMSG geschützte Denkmale und es sind zwölf archäologi-sche Fundstellen vorhanden. Die Kulturgüter werden nachstehend beschrieben und hinsicht-lich ihrer Beeinflussungssensibilität bewertet. Wenn sich Denkmale in einer der Welterbe-Pufferzonen „Nahbereich“ oder „Touristischer Ergänzungsraum“ befinden, werden sie bezüg-lich der Beeinflussungssensibilität um eine Stufe höher beurteilt.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ: BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT GLOGGNITZ - SCHWARZATAL

Element Beschreibung Wertung

Semmeringbahn [1.1] Gem. Gloggnitz, Prigglitz, Payerbach

Auf dem ersten Teilabschnitt der Bahn von Gloggnitz bis Pay-erbach sind maximale Steigungen von 8,3-9 ‰ zu überwinden. Ab der Haltestelle Schlöglmühl verläuft die Bahn an den Leh-nen des Grill- und des Kohlenberges wobei Futtermauern einen kontinuierlichen Anstieg Richtung Payerbach ermöglichen12. Bereits außerhalb des Teilraumes wird Station Payerbach-Reichenau bei Bahnkilometer 82, Seehöhe 494m, erreicht. Kurz vor Mühlhof liegt die Semmeringbahn bis Eichberg wieder im Teilraum. Die Bahn steigt nun mit dem Maximalgefälle von 25 ‰ über den Payerbachgraben-Viadukt zur Haltestelle Küb. Danach geht es über den Küber Viadukt an den Nordosthängen des Kreuzberges weiter zum Pettenbachtunnel und mit nur 5 ‰ über den Höllgraben-Viadukt. Gleich danach steigt die Trasse wieder mit bis zu 25 ‰ zur Station Eichberg, wobei zuvor noch der fünfbogige, seit den 1950er Jahren mit einem Verputz ver-sehene Abfaltersbachgraben-Viadukt überfahren wird. Nach der Station Eichberg auf 609 m Seehöhe schwenkt die Bahn in ei-ner Rechtskurve auf die Südseite des Eichberges und verlässt den Teilraum Gloggnitz – Schwarzatal. Das erste von ursprünglich 55 Wächterhäusern entlang der Semmeringbahn, das Wächterhaus 123 [1.2], liegt in der Oberen Zeilfeldstraße 2 unmittelbar neben der Bahn und ist zurzeit un-bewohnt und renovierungsbedürftig. Im unmittelbaren Stadtge-biet bestehen durch topographische und siedlungsbedingte Verhältnisse wenige Sichtbezüge, zur Schwarza und den Land-schaftsraum Schafkogel gibt es jedoch viele Sichtachsen. Das nächste Wächterhaus 124 [1.3] findet sich in der Schwar-zaschleife Richtung Schlöglmühl in der Gemeinde Prigglitz, bei Prigglitz 38 im Rehgraben. Das Wächterhaus ist vom Schwar-zatal deutlich erlebbar und auch von erhöhten Blickpunkten der umgebenden Hanglandschaft. Vor dem Bereich der Haltstelle Schlöglmühl bei Prigglitz 37 liegt das Wächterhaus 125 [1.4]. Die Sichtachsen ins Schwarzatal sind durch Baumbewuchs verstellt, optisch beeinflusst es aber die nähere Umgebung. Das Aufnahmsgebäude Schlöglmühl [1.5] wurde restauriert und verputzt. Die Außenansicht mit Natursteinmauerwerk be-steht hier nicht mehr. Nördlich der ehemaligen Papierfabrik in Schlöglmühl und nörd-lich der Gleisanlagen der Semmeringbahn liegt das Wächter-haus 126 [1.6] in Schmidsdorf. Das Wächterhaus 127 [1.7] hat die

12 Vgl. DINHOBL, 2003.

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ: BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT GLOGGNITZ - SCHWARZATAL

Element Beschreibung Wertung Adresse Schmidsdorf 21 und liegt erhöht direkt an der Bahn unmittelbar nördlich von Schmidsdorf 7. Die Wirkung be-schränkt sich auf die unmittelbare Umgebung. Die Sichtachsen in den Talraum sind zumindest in der Vegetationsperiode durch Baumbewuchs verstellt. Das Wächterhaus 141[1.37] und der Abfaltersbachgraben-Via–dukt [1.38] liegen außerhalb des Untersuchungsraumes. Diese Bauten der Semmeringbahn werden in die Erhebungen aufge-nommen, da der Abstand zu den unterirdisch verlaufenden Tunneltrassen nur um die 140 m beträgt. Bei einem Abstand geringer als 170 m sind beim Tunnelvortrieb Auswirkungen auf darüberliegende Bauwerke möglich (vgl. Kapitel 5.1.2). Vorbelastung: Teilweise nicht denkmalgerechte Restaurierung. Visuelle Vorbelastungen bei Schlöglmühl/Schmidsdorf durch 110kV-ÖBB-Bahnstromleitungsnetz. Visuelle Vorbelastung in Gloggnitz durch die bestehende Industriezone. Welterbezone: Kernzone. Status: Feststellungsbescheid § 3 DMSG.

Schloss Gloggnitz [1.8] mit Kirche Maria Schnee [1.9] Gem. Gloggnitz

Das heutige Schloss Gloggnitz war ursprünglich ein Benedekti-nerkloster bzw. eine Benedektinerpropstei. Die erste urkundli-che Nennung geht auf das Jahr 1094 zurück. Die mittelalterli-che Klosterburganlage besteht im N-NW aus Wehranlagen, die im Westen zuerst in die Michaelskapelle (ehem. Karner) und dann in barocke zwei- bis dreigeschossige Gebäudetrakte ü-bergehen. Der langgezogene dreigeschossige und weithin sichtbare Südtrakt bildet ein markantes Erscheinungsbild im Stadtraum. Die ehemalige Stadtpfarrkirche (bis 1962) Maria Schnee liegt im Innenhof von Schloss Gloggnitz. Teilweise barockisierter go-tischer Bau, der, basierend auf einem romanischen Kirchenbau (Mitte 12. Jhdt.), im 14. Jahrhundert geschaffen wurde. Lang-haus mit polygonal geschlossenem Chor und angebauter Sak-ristei im Norden, romanischer Seitenkapelle an Südwand sowie vorgestelltem West-Turm mit Laternenzwiebelhaube. Die Anla-ge Schloss Gloggnitz hat lokale bis regionale Bedeutung. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Nahbereich. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Kapelle Hl. Johannes-Nepomuk [1.10] Gem. Gloggnitz

Spätbarocke Nischenädikula auf dem Johannesfelsen oberhalb Hauptstraße 49. Zentrale Statue des Hl. Johannes-Nepomuk mit je einer Engelsstatue auf linker und rechter seitlicher Volute. Errichtet 1730-1741. Die Kapelle hat einen besonderen Reiz im lokalen Stadtbild. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Nahbereich. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Naturbad [1.11] Gem. Gloggnitz

Die große Freizeitanlage an der Semmeringstraße 3 gelegen, mit schlichter Architektur von Architekt Grünberger, wurde 1954 eröffnet. Das Naturbad liegt Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ: BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT GLOGGNITZ - SCHWARZATAL

Element Beschreibung Wertung

Altes Rathaus, Schul-haus [1.12] Gem. Gloggnitz

1852 in der Schulgasse 4 als Schulhaus errichteter zweige-schossiger Bau mit Seitengiebeln und mittlerem Turmaufsatz, der 1898 – 1967 als Rathaus genutzt wurde. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Evangelische Dreiei-nigkeitskirche [1.13] Gem. Gloggnitz

Die Evangelische Pfarrkirche in der Dr. Martin-Luther-Straße 2 wurde 1968 von Rudolf Angelides (Schüler von Clemens Holz-meister), erbaut. Gebäude mit steil ansteigende Dach und Lichtblende für den Altarraum und mit freistehendem, 20 m ho-hen Glockenturm. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Kapelle St. Othmar [1.14] Gem. Gloggnitz

Filialkirche, die erstmals 1313 erwähnt wurde, ist zentral bei Hartholzstraße 1 gelegen und beherbergt an der nordöstlichen Wand das 1928 in Kalkstein gehauene Kriegerdenkmal. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Pfarrkirche zum Christkönig [1.15] Gem. Gloggnitz

Die Pfarrkirche liegt erhöht im Wochesländerpark im Zentrum von Gloggnitz. Sie wurde von Arch. Clemens Holzmeister in zwei Schaffensperioden 1933-34 und 1960-62 errichtet. Im Zentrum ist das Bauwerk eine Dominante im Stadtbild. Die Sichtbarkeit ist aus topographischen Gründen auf den südöstli-chen bis südwestlichen Stadtraum beschränkt Vorbelastung: Keine Welterbezone: Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Rennervilla [1.16] Gem. Gloggnitz

Zweigeschossiger Villenbau Ende des 19. Jahrhunderts in der Rennergasse 2. Beherbergt ein Museum für Zeitgeschichte, das nach dem ersten Staatskanzler der 1. Republik, Dr. Karl Renner benannt ist. Schönes Ensemble von Rennerhaus, Gar-ten und neuem Museumsbau. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum. Status: Feststellungsbescheid § 3 DMSG.

Dr. Karl Renner Brü-cke[1.17] Gem. Gloggnitz

Brücke über die Schwarza mit Stahlbetontragwerk (Bj. 1927), die künstlerische Ausformung der Konstruktion aufweist. Sie stellt über die Franz-Dittelbach-Str. die Verbindung zum Bahn-hof her und ist ein bedeutsames Gestaltelement im Stadtbild. Vorbelastung: Keine Welterbezone: Pufferzone Nahbereich. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Bildstock [1.18] Gem. Gloggnitz

An der Wiener Straße 34, auf Höhe des Landespensionisten-heim gelegener Bildstock mit Bild von Schwarzer Madonna hin-ter gekreuzigtem Jesus. Kleinräumige aber beeindruckende Wirkung im Straßenraum. Vorbelastung: Allenfalls benachbarte Tankstelle. Welterbezone: Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ: BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT GLOGGNITZ - SCHWARZATAL

Element Beschreibung Wertung

Bäckerei Dirnba-cher[1.19] Gem. Gloggnitz

Ein 1666 errichteter, gut erhaltener Barockbau in Hauptstraße 49 mit Dreifaltigkeitsfresko an der Außenmauer. Die Wirkung im Stadtbild ist sehr gut, beschränkt sich aber aus stadttopogra-phischen Gründen auf den Kleinraum. Vorbelastung: B 27 mit größerem Verkehrsaufkommen. Welterbezone: Pufferzone Nahbereich. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Schloss Stuppach [1.20] Gem. Gloggnitz

Dreigeschossiger Bau mit 41 m Frontlänge, erste urkundliche Nennung um 1130. Verschiedene Bauperioden sind im Schloss vereint: Mittelalterlicher Nordteil mit Eckturm aus dem 16. Jahr-hundert, Westteil mit Kapelle aus der Renaissance, 17. Jahr-hundert, und Südteil aus dem Barock des 18. Jahrhunderts. Verschiedene spätere Ein- und Zubauten. Gartenanlage mit E-lementen aus dem Barock- und dem Landschaftsgarten. Sei-nerzeitiger Besitzer Graf Franz von Walsegg beauftragte Wolf-gang Amadeus Mozart 1791 mit der Komposition des berühm-ten Requiems (KV 626). Die Verflechtung mit dem Landschafts-raum ist v.a. wegen des umgebenden Parks deutlich, die visuel-le Wirksamkeit beschränkt sich auf die nähere Umgebung. Vorbelastung: Keine Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Pestsäule [1.21] Gem. Gloggnitz

Die laut Angaben der Gemeinde einzige noch bestehende Pestsäule in Gloggnitz findet sich an der Kreuzung Erlbachgas-se-Schlaglstraße. Sie soll auf die letzte Pestzeit 1679 zurück-gehen und ist somit von historischer Bedeutung. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Ergänzende Siedlungslandschaft. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Liebfrauenkapelle[1.22] Gem. Enzenreith

Die Liebfrauenkapelle in Enzenreith, 1898 errichtet, ist ein Holzbau mit aufgesetztem Glockenturm und Statuen im Inne-ren. Die Kapelle ist von lokaler Bedeutung. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Papierfabrik Schlögl-mühl [1.23] Gem. Payerbach

1851 wurde die Schlöglmühl(e) aus dem Jahr 1781 in eine Pa-pierfabrik (in Schlögmühl 23, 24, 49, 51) umgewandelt. Die Still-legung der Papierfabrik erfolgte Anfang der 80er Jahre. Heute ist in neuen Gebäuden wieder eine Fabrik ansässig. Vorbelastung: Die historischen Anlagen erscheinen großteils ungenutzt und in Mitleidenschaft gezogen. Welterbezone: Pufferzone Nahbereich. Status: Feststellungsbescheid § 3 DMSG.

Johannes Nepomuk Kirche [1.24] Gem. Payerbach

1860 wurde aufgrund der vielen Beschäftigten und deren Fami-lien in der Papierfabrik Schlöglmühl eine von Gloggnitz betreute Filialkirche errichtet, die linker Hand vor der Einfahrt zur Papier-fabrik liegt. Die Kirche ist ein auffallendes Element im Sied-lungsraum, die Wirkung beschränkt sich auf Sichtachsen aus dem Osten. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Nahbereich. Status: Nicht denkmalgeschützt.

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ: BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT GLOGGNITZ - SCHWARZATAL

Element Beschreibung Wertung

Ehemalige Arbeiter- und Beamtenwohn-häuser [1.25] Gem. Payerbach

In Schlöglmühl/Schmidsdorf 26, 27, 29 und 30 sind ehemalige Wohnhäuser der in diesem Industrieraum tätigen Menschen, die auch heute noch für Wohnzwecke genutzt werden. Vorbelastung: Das Gebäude Nr. 26 ist ungenutzt mit Schäden an Fassade und an den Fenstern. Welterbezone: Pufferzone Nahbereich. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Ehem. Leichenkam-mer[1.26] Gem. Gloggnitz

Ehemaliges Leichenaufbewahrungshaus unmittelbar östlich der genannten Arbeiterwohnhäuser. Vorbelastung: Das kleine Haus ist ungenutzt. Schäden an Fas-sade, Fenstern und Eingangsbereich. Welterbezone: Pufferzone Nahbereich Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Kernkapelle [1.27] Gem. Payerbach

Kleine, vom Verfall bedrohte Kapelle, die an das Gebäude Schmidsdorf 7 angebaut ist. Die visuelle Wirkung der Kapelle ist zur Zeit gering, da sie mit dem angrenzenden Haus auf den ersten Blick optisch unauffällig verschmilzt und zudem beschä-digt ist. Vorbelastung: Baufällig mit Zerstörungen. Welterbezone: Pufferzone Nahbereich. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Ehem. Holzschleiferei mit Kraftwerk [1.28] Gem. Payerbach

Ehemalige Holzschleiferei in Schmidsdorf 36, deren Betrieb eingestellt ist. Ein Kraftwerk, das vom Schwarza-Werkskanal gespeist wird, ist in Betrieb. Vorbelastung: Der stillgelegte Teil der Holzschleiferei zeigt klei-nere Schäden. Welterbezone:Pufferzone Nahbereich. Status: Feststellungsbescheid § 3 DMSG.

Wiener Hochquellen-leitung [1.29] Gem. Gloggnitz

Von 1870 bis 1873 wurde zur Deckung des gestiegenen Was-serbedarfes von Wien die 1.Wiener Hochquellenleitung errich-tet. Quellen des Rax-, Schneeberg- und Schneealpenmassivs mit einer Leistungsfähigkeit von ursprünglich 65.000 m3/Tag wurden gefasst. Die Trasse der Wasserleitung mit einer Ge-samtlänge von rund 120 km und einem Gesamtgefälle von 280 m führt über Hirschwang nach Ternitz, nach Neunkirchen, von hier entlang des nordwestlichen Randes des Steinfelds an St. Egyden vorbei nach Mauer zum Wasserbehälter Rosenhü-gel. Geschützte Teile sind Aquädukte, Durchlässe, Türme, Stol-lenportale u.a. Hochbauten. Im Vorhabensraum führt die 1. Wiener Hochquellenleitung entlang der bestehenden Sem-meringbahn durch Gloggnitz nach Payerbach. Nach dem westlichen Ende der Oberen Zeilfeldstraße zwischen Semmeringbahn und Oberer Silbersbergstraße liegt in Gloggnitz ein Einstiegshaus, ein sogenannter Turm der 1. Wiener Hochquellenleitung [1.30]. Ein weiterer Turm der 1. Wiener Hochquellenleitung [1.31] be-findet sich unmittelbar südlich von Wienerstraße 34. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Nahbereich. Status: Feststellungsbescheid § 3.

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ: BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT GLOGGNITZ - SCHWARZATAL

Element Beschreibung Wertung

Schloss Mühlhof [1.32] Gem. Payerbach

Die Wirkung der sich in Privatbesitz befindlichen Schlossanlage Richtung Talraum der Schwarza ist in der Vegetationsperiode relativ gering. Im Winter sind die Umrisse des Gebäudes von der B27 aus zu erkennen. Auch ortsseitig ist das Schloss wenig einsehbar. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Nahbereich. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Bildstock [1.33] Gem. Prigglitz

Vor der Bahnunterführung im Rehgraben zwischen Wächter-haus 125 und Wächterhaus 124 befindet sich ein Bildstock un-ter einer Baumgruppe. Das Denkmal hat deutliche visuelle Ein-flüsse auf die umgebende Landschaft. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Nahbereich. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Wegkreuz [1.34] Gem. Gloggnitz

Vom Raum Schlöglmühl kommend, steht ein Wegkreuz ca. 50 m vor dem Ortsschild am rechten Straßenrand der B27 Höl-lentalstraße. Das Denkmal hat Wirkung in der unmittelbaren Umgebung. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Nahbereich. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Barockbau [1.35] Gem. Gloggnitz

Das Haus bei Hauptstraße 24 - 24a ist ein zweigeschossiger Barockbau mit bemerkenswerter. Putzfassade um 1730 und ba-rockem Haussegensbild "Maria Zell". Das Kulturgut ist ein auf-fälliges Bauwerk im Zentrum von Gloggnitz. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Nahbereich. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Wegkreuz [1.36] Gem. Gloggnitz

An der Kreuzung Adlergasse-Zeile steht ein Wegkreuz unter ei-ner Trauerweide mit eng begrenzter Wirkung im Straßenraum. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Nahbereich. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Achäologische Fund-stellen Gloggnitz-Schwarzatal

Im Teilraum Gloggnitz-Schwarzatal kommen im Untersu-chungsraum mehrere archäologische Fundstätten vor: • mittelalterliche Befestigung bei Schloß Stuppach [A1], • urzeitlicher Bergbau am Silbersberg [A2], • Undatierter Bergbaubereich am Silbersberg • neolithische und mittelalterliche Siedlung im Stadtbereich

Schulgasse/Hauptstrasse [A3], • mittelalterliche Befestigung beim Schloß Gloggnitz [A4], • frühmittelalterliche Siedlung am Schafkogel [A5], • undatierte Befestigung, mittelalterlicher Verhüttungsplatz

am Schafkogel [A6], • urzeitlicher Verhüttungsplatz am Schafkogel [A7], • archäologische Fundstätte und Bergbauinfrastruktur am

Schafkogel (flächig) • römisches und frühmittelalterliches Gräberfeld in Heu-

feld [A8],

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ: BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT GLOGGNITZ - SCHWARZATAL

Element Beschreibung Wertung • römische Siedlung und archäologische Fundstätte in Heu-

feld Süd [A9], • bronzezeitlicher und mittelalterlicher Schmelzplatz am Gril-

lenberg (flächig) • archäologische Fundstätte und Bergbauinfrastruktur am

Grillenberg, • Spuren historischen und rezenten Bergbaus am Eichberg.

Der Projektraum streift die Grauwackenzone, die aufgrund der alten Gesteinsformationen, die dem Paläozoikum zuzuordnen sind, relativ reich an Bodenschätzen ist. Von Gloggnitz bis Mürzzuschlag finden sich daher Bergbauspuren, die sich bis in die Bronzezeit rückdatieren lassen. Im Teilraum Gloggnitz Schwarzatal finden sich Lagerstätten bei Gloggnitz und Aue (vor allem Magnesit), bei Enzenreith/Hart (Braunkohle und Hartit). Auch historische Erzverhüttung (Ni-ckel) ist erwähnenswert. Historische Siedlungsspuren finden sich aus der Bronze-, der Römerzeit sowie aus dem Mittelalter.

Weitere Denkmale

Auf den Höhen des Eichberges, des Schafkogels, des Silbers-berges des Erholungswaldes und bei Enzenreith gibt es weitere Denkmale wie Kapellen, Bildstöcke oder einfache Wegkreuze. Diese Kulturgüter werden durch das Vorhaben nicht berührt. Es bestehen weder Sichtbeziehungen noch sind maßgebliche Er-schütterungen durch die tief liegenden Tunnelröhren in Bau- oder Betriebsphase zu erwarten. Wegkreuze, einfache Bildstö-cke oder Bildbäume entfernt von eigentlichen Vorhabensteilen wurden nicht in die Untersuchung miteinbezogen. Fallweise auch dann nicht, wenn sie in der Nähe von Materialtransport-wegen situiert sind, von diesen aber keine Bedrohung für die Denkmale ausgeht.

Beeinflussungssensibilität: …sehr hoch, …hoch, ...mittel, ...gering, ….sehr gering [1.1], [A1]: Nummer von Denkmalen bzw. archäologischen Fundstellen im Plan “Kulturgüter und Denkmalschutz “

Gesamteinschätzung der Beeinflussungssensibilität: Sehr hoch

Tabelle 4: Darstellung der Beeinflussungssensibilität im Teilraum Gloggnitz – Schwarzatal

Im Teilraum Gloggnitz-Schwarzatal sind zahlreiche Objekte denkmalgeschützt. Die linearen Bänder der Semmeringbahn und der 1. Wiener Hochquellenleitung stehen unter Denkmal-schutz nach § 3 DMSG und sind somit bedeutende Elemente im Raum. Darüber hinaus be-findet sich das gesamte Gebiet innerhalb der Zonierung des UNESCO Welterbes Semme-ringbahn – dabei liegt ein gutes Drittel der Kernzone in diesem Untersuchungsraum. Die La-ge der meisten Kulturgüter in den Welterbe-Pufferzonen „Nahbereich“ und „Touristischer Er-gänzungsraum“ fließt wie in Kapitel 4.1.2 beschrieben in die Beurteilung ein. Daher wird die Beeinflussungssensibilität des Teilraumes Gloggnitz-Schwarzatal mit „sehr hoch“ beurteilt.

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Bildteil Teilraum Gloggnitz – Schwarzatal

Abbildung 5: Semmeringbahn – Gleisanlagen im Bahnhof Gloggnitz mit Blickrichtung Portal Semmering-Basistunnel neu.

Abbildung 6: Wächterhaus 123 [1.2] in der Oberen Zeilfeldstraße 2.

Abbildung 7: Einstiegshaus (Turm) der 1. Wiener Hochquellenleitung [1.30] im Bereich Bahnzwickel.

Abbildung 8: Schloss Gloggnitz[1.8] mit Kapelle Hl. Johannes Nepomuk[1.10]. Ausblick von Semmeringstraße.

Abbildung 9: Alte Pfarrkirche Maria Schnee[1.9] bei Schloss Gloggnitz[1.8]

Abbildung 10: Pfarrkirche zum Christkönig[1.15] erbaut von Clemens Holzmeister.

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Abbildung 11: Bäckerei Dirnbacher[1.19]. Abbildung 12: Naturbad Gloggnitz[1.11]

Abbildung 13: Aufnahmsgebäude Schlöglmühl[1.5] mit Unterwerk.

Abbildung 14: Johannes Nepomuk Kirche[1.24] mit ehem. Papierfabrik Schlöglmühl[1.23].

Abbildung 15: Ehemalige Holzschleiferei mit Kraftwerk bei Mühlhof [1.28]

Abbildung 16: Pestsäule [1.24] Kreuzung Erlba-chgasse-Schlagstrasse

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4.2.2 Teilraum Aue – Göstritz

Im Teilraum Aue-Göstritz befindet sich die Semmeringbahn als ein nach §3 DMSG geschütz-tes Kulturgut. Der Wallfahrtsort Maria Schutz beherbergt die Wallfahrtskirche und das Kloster der Passionisten, die nach §2a unter Schutz gestellt sind.

Der Untersuchungsraum wurde im Bereich der Semmeringbahn kleinräumig ausgedehnt. So wurde das Wächterhaus 148 aufgrund des möglichen Einflusses der unterirdisch verlaufen-den Tunneltrassen in die Erhebung miteinbezogen, obwohl es etwas außerhalb der Untersu-chungsraumes liegt.

Aufgrund der Lage in der Welterbezone „Touristischer Ergänzungsraum“ bzw. Pufferzone „Nahbereich“ wurden Denkmale in der Beeinflussungssensibilität um eine Stufe höher beur-teilt.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ: BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT AUE - GÖSTRITZ

Element Beschreibung Wertung

Semmeringbahn [2.1] Gem. Gloggnitz

Nach dem Umschwenken der Bahn auf die Südseite des Eich-berges folgt die Durchquerung des Eichbergstunnels und bald darauf wird der Geyereggertunnel passiert. Die Bahn fährt nun hoch über dem Auetal an der Südseite des Eichberges Rich-tung Westen, wobei mehrere Wächterhäuser auf dem Weg lie-gen. Im relevanten Untersuchungsraum, der sich aufgrund der im Talboden des Auetales relativ nahe der Oberfläche (Flurab-stand rund 40 m) befindlichen Tunneltrassen ergibt, liegt am östlichen Randbereich das Wächterhaus 147 [1.2]. An den steilen südlichen Abhängen werden in Folge der Rumpler-Tunnel und die Rumpler-Brücke passiert. Die Semmeringbahn verlässt kurz vor der Station Klamm-Schottwien die Standortgemeinde Gloggnitz. Der weitere Verlauf – außerhalb des Vorhabens – über die Station Breitenstein bis zur Station Semmering führt über die erlebnisreichsten Abschnitte mit zahlreichen bekann-ten Viadukten, wie z.B. dem zweistöckigen Viadukt über die Kalte Rinne. Das Wächterhaus 147 [2.2] liegt in der Katastralgemeinde Aue in Aue 36 inmitten des Waldgebietes an den Südhängen zwi-schen Eichberg und Kobermannsberg. In Fahrtrichtung Semmering folgt das Wächterhaus 148 [2.3]. Es befindet sich etwas außerhalb des angegebenen Untersu-chungsraumes. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Kernzone. Status: Feststellungsbescheid § 3 DMSG.

Bildstock [2.4] Gem. Gloggnitz

Ungefähr bei Weinweg 33 befindet sich ein unauffälliges Weg-kreuz südlich der Semmeringbahn mit kleinräumiger Bedeu-tung. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Nahbereich. Status: Nicht denkmalgeschützt.

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ: BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT AUE - GÖSTRITZ

Element Beschreibung Wertung

Wegkreuz [2.5]

Gem. Schottwien

Ein kleines, schön gestaltetes Wegkreuz liegt zwischen den beiden Teilen der Baustelleneinrichtungsfläche Göstritz. Es ist ein ansprechendes Element mit Wirkung im umgebenden Landschaftsraum. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Gedenkkreuz [2.6] Gem. Schottwien

Ein Gedenkkreuz ist straßenrandseitig ungefähr auf Höhe Göstritz 101 zu finden. Es ist trotz seiner Größe relativ unauffäl-lig und von kleinräumiger Bedeutung. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Wallfahrtskirche Ma-ria Schutz [2.7] Gem. Schottwien

Die barocke Wallfahrtskirche von Maria Schutz in der Katastral-gemeinde Göstritz ist eine mächtige landschaftsbestimmende Dominante am Nordhang des Sonnwendsteines. Der Besuch der Heilquelle „Heilig Bründl“ und damit verbundener Marien-verehrung geht bis ins Mittelalter zurück. Die Kirche wurde ab 1728 unter Auflassung der bestehenden Kapelle Maria Schutz errichtet. Die Fassade der Kirche wurde auf Weitansicht konzi-piert, insbesondere die vorgestellte und reich gegliederte Dop-pelturmfassade. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Kloster der Passio-nisten [2.8] Gem. Schottwien

Das Kloster der Passionisten in Göstritz 4 wurde im Zuge der Errichtung der Kirche Maria Schutz als Unterkunft und Wirkstät-te für Wallfahrtspriester erbaut. 1925 wurde es an den Orden der Passionisten übergeben und zum Kloster adaptiert. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Friedhof mit Kapel-le[2.9] Gem. Schottwien

Der Friedhof von Göstritz liegt oberhalb der Landesstraße Rich-tung S6, Anschlussstelle Maria Schutz. Im Eingangsbereich liegt eine kleine Kapelle. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Wegkreuz [2.10] Gem. Schottwien

Nahe der Anschlussstelle Maria Schutz liegt auf der von der Landesstraße nach Südwesten abzweigenden Nebenstraße Greis ein Wegkreuz. Es hat kleinräumige Bedeutung und eine auf die unmittelbare Umgebung beschränkte Wirkung. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Schanzkapelle [2.11] Gem. Raach

Die Schanzkapelle liegt auf einem Wanderweg im Waldgebiet zwischen Schlagl und Göstritz und hat lokale Bedeutung. Sie ist ein erlebnisreiches Element im Kleinraum. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum. Status: Nicht denkmalgeschützt.

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ: BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT AUE - GÖSTRITZ

Element Beschreibung Wertung

Achäologische Fund-stellen Aue-Göstritz

Im Teilraum Aue-Göstritz finden sich Bergbauspuren innerhalb des Untersuchungsraumes bei Aue. Eine davon liegt über der Tunnelstrecke, unmittelbar nördlich der Semmeringbahn. Die Tunneltrasse verläuft hier in einer Tiefe von ca. 190 m. Weitere kleinere Bergbauspuren liegen nördlich der L 4168 bei Greis, unmittelbar südöstlich des Wohngebietes von Schottwien und ca. 100 m nördlich der geplanten Humusdeponie der Bau-stelleneinrichtungsfläche für den Zwischenangriff Göstritz. Am Nordabhang des Graßberges findet sich über der Trasse der Tunnelstrecke kurz vor Bahnkilometer 81 eine neolithische Siedlung [A25]. Die Überdeckung der Tunnelstrecke beträgt an dieser Stelle rund 450 m.

Weitere Denkmale

Im Teilraum Aue-Göstritz gibt es am Eichberg und vereinzelt im Auetal noch Kleindenkmale wie Wegkreuze oder Kapellen. Das gleiche gilt für den Raum Göstritz-Maria Schutz, wobei insbe-sondere im Raum nördlich der Wallfahrtskirche Maria Schutz noch Kleindenkmale zu verzeichnen sind. Südlich von Glogg-nitz bzw. Enzenreith sind weitere Kulturgüter vorhanden, er-wähnenswert ist die Burg Wartenstein, die an der Landesstraße L134 liegt, welche zum Vorhabensteil Ersatzwasserversorgung Raach-Otterthal führt. Zwei Wegkreuze befinden sich ungefähr bei Bahnkilometer 84,3 über der im Untergrund verlaufenden Tunnelstrecke. Da die Überdeckung an dieser Stelle rund 370 m beträgt sind Aus-wirkungen nicht zu erwarten. Denkmale, die sich im Untersuchungsraum befinden, aber hier nicht beschrieben sind, werden von Auswirkungen des Vorha-bens nicht berührt.

Beeinflussungssensibilität: …sehr hoch, …hoch, ...mittel, ...gering, ….sehr gering [1.1], [A1]: Nummer von Denkmalen bzw. archäologischen Fundstellen im Plan “Kulturgüter und Denkmalschutz “

Gesamteinschätzung der Beeinflussungssensibilität: Sehr Hoch

Tabelle 5: Darstellung der Beeinflussungssensibilität im Teilraum Aue – Göstritz

Der Teilraum beherbergt den bekannten Wallfahrtsort Maria Schutz mit geschützten Denk-malen. Zahlreiche Kleindenkmale bestimmen das Erscheinungsbild und unterstreichen die Bedeutung der Kulturlandschaft. Im Norden ist die Semmeringbahn das bedeutendste Denkmal im Untersuchungsteilraum. Die Lage der Kulturgüter in den Welterbe-Pufferzonen „Nahbereich“ und „Touristischer Ergänzungsraum“ fließt wie in Kapitel 4.1.2 beschrieben in die Beurteilung ein. Der Teilraum liegt zu mehr als 50% in der Zonierung des Welterbes Semmeringbahn. Aus den genannten Gründen wird die Beeinflussungssensibilität des Teil-raumes Aue-Göstritz mit „sehr hoch“ beurteilt.

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Bildteil Teilraum Aue – Göstritz

Abbildung 17: Bildstock[2.4] bei der Baustellenein-richtungsfläche Göstritz.

Abbildung 18: Wegkreuz[2.5] bei der Baustel-leneinrichtungsfläche Göstritz.

Abbildung 19: Schanzkapelle[2.11] im Wald zwi-schen Schlagl und Göstritz.

Abbildung 20: Wallfahrtskirche Maria Schutz[2.7] mit Kloster der Passionisten[2.8].

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4.2.3 Teilraum Otterstock

Im Teilraum Otterstock erfolgt die Erhebung der Denkmale aufgrund des Vorhabensteils Er-satzwasserversorgung Raach-Otterthal. Kulturhistorisch kennzeichnen alte Siedlungsstruktu-ren und bis heute erhalten gebliebene oft bis ins Mittelalter zurückgehende Gebäude den Raum. Der Untersuchungsraum wurde in Raach am Hochgebirge etwas nach Norden und in Kirchberg am Wechsel geringfügig nach Süden erweitert, da sich hier jeweils bedeutsame Denkmale befinden. Der Teilraum befindet sich außerhalb der Zonierung des Welterbes Semmeringbahn.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ: BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT OTTERSTOCK

Element Beschreibung Wertung

Pfarrkirche Hl. Ägidi-us[3.1] Gem. Raach a. Hoch-geb.

Die katholische Pfarrkirche Hl. Ägidius in Raach ist eine zwei-schiffige gotische Kirche mit barockem NW-Turm, deren Bau in Teilen bis ins 13. Jahrhundert zurückgeht. Die Ummauerung beherbergte bis 1829 auch den Friedhof. Die Kirche bestimmt zusammen mit dem Pfarrhof und dem im Westen zum Teil vor-gestellten Gemeindeamt (um 1900) das Ortsbild im Zentrum. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Pfarrhof [3.2] Gem. Raach am Hoch-geb.

Der Pfarrhof, Raach 10, liegt östlich der Kirche und wurde nach 1706 erbaut. An den Hof ist ein Wirtschaftstrakt angeschlossen. Vorbelastung: Keine Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Wohnhaus Raach 6[3.3] Gem. Raach am Hoch-geb.

Ein im Kern noch mittelalterliches Haus besteht bei Raach 6. Es wurde im 18. Jahrhundert verändert und an der Westseite wur-de in jüngerer Zeit ein Teil angebaut. Das alte Gebäude hat ei-ne beeindruckende visuelle Wirkung in der näheren Umgebung. Vorbelastung: Es existieren mehrere schadhafte Bereiche. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Feststellungsbescheid § 3 DMSG.

Bildstock [3.4] Gem. Otterthal

In Otterthal findet sich innerhalb des Untersuchungsraumes ein Bildstock auf Höhe Otterthal 81. Das Denkmal erinnert an die Überschwemmung und nachfolgende Epidemie im Jahr 1879. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Kapelle [3.5] Gem. Otterthal

Eine an ein Haus angebaute Kapelle mit Satteldach, im Bereich der Kreuzung L 134 und L 175, zeigt im Giebelbereich eine Darstellung des Hl. Florian. Im Innenraum an der hinteren Wand Jesus am Kreuz und vorgestellte Marienstatue mit Je-suskind. Die Kapelle hat kleinräumige Wirkung im Ortsbild und ist im Ensemble mit den hier üblichen Kapellen entlang der Straßen von lokaler Bedeutung. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Nicht denkmalgeschützt.

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ: BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT OTTERSTOCK

Element Beschreibung Wertung

Volksschule [3.6] Gem. Otterthal

In der Volksschule bei Otterthal 1 unterrichtete der Philosoph Ludwig Wittgenstein in den Jahren 1924-26. Der Bau, der Ende des 19. Jahrhunderts errichtet wurde, ist ein auffallendes Ele-ment im Ortsbild. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Friedhofskirche [3.7] Gem. Kirchberg am Wechsel

Unmittelbar östlich an den Erhebungsraum des Ersatzwasser-versorgungsteiles in Kirchberg befindet sich die Friedhofskirche inmitten des Friedhofes von Kirchberg (Markt 20). Der Bau stammt aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, ist von kleinregionaler Bedeutung und eine Dominante im westlichen Ortsbild von Kirchberg. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Wegkreuz [3.8] Gem. Raach

An der Grenze zwischen Raach und Otterthal steht Richtung Otterthal am rechten Rand der L134 ein Wegkreuz mit klein-räumiger Wirkung. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Achäologische Fund-stellen Otterstock

Im Teilraum sind im Untersuchungsgebiet keine Bergbauspuren bekannt. Eine archäologische Fundstelle - mittelalterliche Sied-lung [A30] - ist im Ortsgebiet von Otterthal Nähe der Abbiegung der L134 Richtung Kirchberg vorhanden.

Weitere Denkmale

Vereinzelt wurden Wegkreuze innerhalb des Untersuchungs-raumes nicht beschrieben, weil durch das Vorhaben keinerlei Berührung erfolgt. Im Raum gibt es noch mehrere ältere Ge-bäude, die nicht unter Denkmalschutz stehen. Im Zentrum von Kirchberg findet sich eine Reihe wertvoller denkmalgeschützter Kulturgüter.

Beeinflussungssensibilität: …sehr hoch, …hoch, ...mittel, ...gering, ….sehr gering [1.1], [A1]: Nummer von Denkmalen bzw. archäologischen Fundstellen im Plan “Kulturgüter und Denkmalschutz “

Gesamteinschätzung der Beeinflussungssensibilität: Hoch

Tabelle 6: Darstellung der Beeinflussungssensibilität im Teilraum Otterstock

Im Untersuchungsraum sind bezogen auf die Fläche nur wenige Denkmale vorhanden. Be-deutsame denkmalgeschützte Kulturgüter (Wohnhaus Raach 6[3.3], Friedhofskirche[3.7] in Kirchberg), die etwas außerhalb des Untersuchungsraumes liegen, werden in die Beurteilung miteinbezogen. Angesichts der kulturhistorischen Werte im Raum ergibt sich ein Bild „hoher“ Beeinflussungssensibilität.

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Bildteil Teilraum Otterstock

Abbildung 21: Pfarrkirche von Raach[3.1] mit Bauelementen aus dem 13. Jahr-hundert.

Abbildung 22: Wohnhaus Raach 6[3.3] mit Grund-struktur aus dem Mittelalter.

Abbildung 23: Bildstock[3.4] bei Otterthal 81. Abbildung 24: Kapelle[3.5] an der L 175 Richtung Trattenbach.

4.2.4 Teilraum Trattenbach

Im Teilraum Trattenbach ist der Vorhabensteil Baulüftungsschacht Trattenbachgraben um-zusetzen. Der Lüftungsschacht wird nur in der Bauphase benötigt und nur, wenn der Tunnel-vortrieb mittels NÖT erfolgt. Bei Tunnelvortrieb mittels TVM wird der Schacht nicht gebaut. Der 500 m durchmessende Puffer des Untersuchungsraumes rund um die Baustelleneinrich-tungsfläche und Baufläche des Baulüftungsschachtes Trattenbach erfasst nur ein Denkmal. Die historischen Bauten im Ortskern von Trattenbach, welcher außerhalb der erwähnten Un-

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tersuchungszone liegt, werden aufgrund ihrer Bedeutung in die Erhebungen einbezogen. Nicht zuletzt deswegen, weil der Baustellenverkehr auch den Weg durch das Zentrum des Ortes nehmen muss. Der Teilraum liegt außerhalb der Zonierung des Welterbes Semme-ringbahn.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT TRATTENBACH

Element Beschreibung Wertung

Kapelle [4.1] Gem. Trattenbach

Auf der gegenüberliegenden Seite von Trattenbach 72 liegt am Straßenrand eine kleine Kapelle mit Satteldach, die renoviert wurde. Richtung Anger-Otterthal und Richtung Ottenbach fin-den sich noch weitere Kapellen dieser Art. Die Kapelle ist ein auffallendes Element im Straßenraum und zusammen mit den anderen Kapellen von lokaler Bedeutung. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Kath. Pfarrkirche Hl. Dreifaltigkeit [4.2] Gem. Trattenbach

Die Dreifaltigkeitskirche im Zentrum der Ortschaft von Tratten-bach wurde 1786 im spätbarocken/klassizistischen Stil erbaut. Der Friedhof ist im Nordosten angeschlossen und von Mauern umgeben. Die Kirche ist von lokaler bis regionaler Bedeutung und prägt das Ortsbild. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Wittgensteinhaus [4.3] Gem. Trattenbach

In Trattenbach 82 steht das Haus, in dem der Philosoph Ludwig Wittgenstein in den Jahren 1920 - 1922 als Volksschullehrer gewohnt hat. Das Wittgensteinhaus beherbergt eine Daueraus-stellung über Wittgenstein. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Feststellungsbescheid § 3 DMSG.

Wittgenstein Volks-schule [4.4] Gem. Trattenbach

Die Wittgenstein Volksschule in Trattenbach 76 wurde nach dem Philosophen benannte, der hier zwischen 1920 - 1922 un-terrichtete. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Kapelle [4.5] Gem. Trattenbach

Im Trattenbachgraben liegt im Untersuchungsbereich um die Baustelleneinrichtungsfläche für den Lüftungsschacht eine klei-ne Kapelle aus dem Jahre 1892. Sie ist ein optisch anspre-chendes Kulturgut in diesem kleinen Siedlungsteilraum. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Achäologische Fund-stellen Trattenbach

Im Untersuchungsraum der Baustelleneinrichtungsfläche für den Baulüftungsschacht Trattenbach sind keine Bergbauspuren bekannt. Außerhalb des Untersuchungsraumes liegt über den Tunnelachsen des Semmering-Basistunnels neu ca. bei Bahn-kilometer 89,9 jedoch eine historische Bergbauhalde. Die Tun-nelröhren verlaufen in diesem Bereich in einer Tiefe von 400 m. Weiters ist im Ortszentrum vom Trattenbach eine Fundstelle [A75] (mittelalterliche Siedlung) bekannt.

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT TRATTENBACH

Element Beschreibung Wertung

Weitere Denkmale

In der Gemeinde Trattenbach gibt es mehrere Kapellen (wie bei den Denkmalen [4.1] und [4.5] beschrieben) und eine Zahl weiterer Kleindenkmale. Historische aber zurzeit nicht denkmalge-schützte Gebäude sind vorhanden, wie etwa alte Gasthöfe (z.B. Trattenbach 83 Gasthof „Zum braunen Hirschen“), ehem. Müh-len, Fabriksgebäude, Arbeiterhäuser u.a. Diese Kulturgüter be-finden sich außerhalb des Auswirkungsbereiches des Vorha-bens.

Beeinflussungssensibilität: …sehr hoch, …hoch, ...mittel, ...gering, ….sehr gering [1.1], [A1]: Nummer von Denkmalen bzw. archäologischen Fundstellen im Plan “Kulturgüter und Denkmalschutz “

Gesamteinschätzung der Beeinflussungssensibilität: Hoch

Tabelle 7: Darstellung der Beeinflussungssensibilität im Teilraum Trattenbach

Im Teilraum Trattenbach ist in der Baustelleneinrichtungsfläche nur ein Denkmal (Kapelle) vorhanden. Am Materialtransportweg durch die Ortschaft Trattenbach befinden sich wichtige Denkmale, die daher in die Untersuchung miteinbezogen wurden. In Summe der Betrach-tungen wird die Sensibilität des Teilraumes als „hoch“ eingestuft.

Bildteil Teilraum Trattenbach

Abbildung 25: Kapelle im Trattenbachgraben[4.5]. Abbildung 26: Dreifaltigkeitskirche im Zentrum von Trattenbach[4.2].

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Abbildung 27: Wittgenstein Volksschule[4.4]. Abbildung 28: Wittgenstein Wohnhaus[4.3] im Zentrum von Trattenbach.

4.2.5 Teilraum Fröschnitzgraben

Der Teilraum Fröschnitzgraben ist von den Vorhabensteilen Ersatzwasserversorgung Spital, Baustraße Steinhaus, Baustraße und Deponie Longsgraben, Zwischenangriff und Lüftungs-schacht Fröschnitzgraben betroffen. Kulturhistorisch ist der Raum im Norden von der Süd-rampe der Semmeringbahn geprägt, die hier erlebnisreiche Landschaftsräume erschließt. Bedeutende Denkmale im Zusammenhang mit dem Bergbau, der hier lange Zeit Tradition hatte, gibt es in Steinhaus. Im Fröschnitzgraben gibt es eine überschaubare Zahl von Klein-denkmalen.

Im Teilraum befindet sich die Semmeringbahn mit der Welterbe-Kernzone und den Pufferzo-nen“nahbereich“ und „Touristischer Ergänzungszone“. Denkmale in den beiden letztgenann-ten Zonen wurden in der Beeinflussungssensibilität um eine Stufe höher bewertet. Der Teil-raum wurde aufgrund des Anteils an den Welterbezonen und insbesondere wegen des gro-ßen Anteils der Kernzone in der Beeinflussungssensibilität um eine Stufe höher beurteilt.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ: BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT FRÖSCHNITZGRABEN

Element Beschreibung Wertung

Semmeringbahn [5.1]

Gem. Spital am Semm.

Nach dem Semmering-Tunnel, in dem sich der Kulminations-punkt in 898 m Seehöhe befindet, durchfährt die Semmering-bahn ab Steinhaus das Tal des Fröschnitzbaches. Bis zur Hal-testelle Steinhaus wird ein Gefälle von 21 ‰ eingehalten. Vor dem Südlichen Steinhauser Viadukt reduziert sich die Neigung auf 15 ‰ und steigt danach wieder auf 22 ‰. Die Station Spital am Semmering wird mit 20 ‰ Neigung angefahren. In diesem Abschnitt gibt es nebst Wächterhäusern mehrere größere Via-dukte. Vor dem südlichen Portal des Semmering-Tunnels steht das erste Wächterhaus 183 [5.2] auf steirischer Seite. Das Umfeld ist durch das hier situierte Unterwerk für die Südrampe der

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ: BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT FRÖSCHNITZGRABEN

Element Beschreibung Wertung Semmeringbahn belastet. Unmittelbar nördlich der S6 Semmering Schnellstraße befindet sich das nächstfolgende Wächterhaus 184 [ 5 . 3 ] . Die S6 wurde hier in die Nahbereichszone der Welterbe Semmeringbahn rela-tiv nahe an die Bahnanlage gebaut. Das Wächterhaus Nr. 185 [5.4] findet sich Richtung Westen ca. 850 m vor der Haltestelle Steinhaus. Es ist ein auffallendes E-lement in dem sich nach Nordosten weitenden Landschafts-raum. Richtung Osten folgt der Nördliche Steinhauser Viadukt [5.5] der diese amtliche Bezeichnung erst 1992 erhalten hat – ur-sprünglich wurde er Steinhauser Viadukt genannt. Das Aufnahmsgebäude der Haltestelle Steinhaus [5.6] am Semmering 7 ist im ursprünglichen Zustand mit Bruchstein-mauerwerk erhalten. Es gibt deutliche Bezüge zur umgebenden (Bahn-) Landschaft. Das nächste Kunstbauwerk nach der Station Steinhaus ist der Südliche Steinhauser Viadukt [5.7]. Dieser wurde bis 1992 als Holzergraben-Viadukt bezeichnet. Auch hier wurde im Zuge von Restaurierungsarbeiten die ursprüngliche steinerne Brüs-tung gegen ein einfaches Metallgeländer ersetzt. Die Verklei-dung mit Bruchsteinen ist noch vorhanden. Es folgt das Wächterhaus 187 [5.8] an der Bundesstraße 1. Weiter nach Westen folgt der Jauern-Viadukt [5.9] unmittelbar vor dem Wächterhaus 188. Das ursprüngliche Erscheinungsbild des Bruchsteinmauerwerkes ging bei Renovierungsarbeiten in den 1950er Jahren verloren. Das erwähnte Wächterhaus 188 [5.10] liegt in Jauern 6. Von der L 118 Semmering Begleitstraße ist dieses Wächterhaus nicht sichtbar, erst wenn man von der Bundesstraße zum Jauern-Viadukt abbiegt erscheint das Haus Richtung Westen. Vor der Station Spital am Semmering liegt das Wächterhaus 189 [5.11] am Kampalpenweg 1 und ist durch die erhöhte Positi-on ein gut sichtbares Element im Landschaftsraum. Vorbelastung: Im Zuge nötiger Restaurierungsmaßnahmen wurden die Viadukte bei Jauern und über den Fröschnitzbach verputzt oder durch Stahlbetonbrücken ausgetauscht. Das Um-feld von Bahnanlagen und Wächterhäusern, die unmittelbar ne-ben der S6 liegen ist beeinträchtigt. Welterbezone: Kernzone. Status: Feststellungsbescheid § 3 DMSG.

Kapelle [5.12] Gem. Spital am Semm.

Kleine Kapelle bei Steinhaus am Semmering Nr. 22 mit lokaler Bedeutung und Wirkung im Ortsbild. Vorbelastung: Keine. Welterbezone:Pufferzone Nahbereich Status: Nicht denkmalgeschützt.

Bildstock [5.13] Gem. Spital am Semm.

Ein großer Bildstock liegt in der Alten Reichsstraße auf Höhe Ende des Oberen Waldbahnweges. Der Bildstock hat eine eng begrenzte Wirkung im Straßenraum. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Nahbereich. Status: Nicht denkmalgeschützt.

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ: BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT FRÖSCHNITZGRABEN

Element Beschreibung Wertung

Ehem. Schmelzofen – Alfred Hütte [5.14] Gem. Spital am Semm.

Im ehemaligen Schmelzofen (Fröschnitz 1), den 1838 Fürst Alf-red von Schönburg errichten ließ, wurden die Erze aus der Fröschnitz, vom Dürrgraben und vom Rettenberg verschmol-zen. Der Betrieb wurde 1885 eingestellt. Die Gemäuer des Be-triebsgebäudes sind erhalten und wurden in jüngster Zeit res-tauriert. Das Bauwerk hat aus geschichtlichen Gründen regionale Be-deutung, da es einen Ausschnitt des Bergbaus widerspiegelt, dessen Tradition mindestens bis in das Mittelalter zurückreicht. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Erzstollen [5.15] Gem. Spital am Semm.

Ein Zeugnis aus der Bergbauzeit des Raumes ist auch der zu einem Teil erhaltene Erzstollen oberhalb der Alfred-Hütte. Die Bedeutung ist regional. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Bildbaum[5.16] Gem. Spital am Semm.

In der Fröschnitz (Höhe Materialtransportweg Deponie Longs-graben) findet sich am SW-Rand der L117 Pfaffensattel Lan-desstraße ein etwas vom Straßenrand zurückversetzter Bild-baum. Das Bildmotiv weist starke Zerstörungsspuren auf. Das Denkmal hat nur eine sehr eng begrenzte Wirkung und Bedeu-tung. Vorbelastung: Zu einem großen Teil zerstört. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Hauskapelle [5.17] Gem. Spital am Semm.

Das Anwesen in Fröschnitz 15 besitzt eine eigene kleine Haus-kapelle an der Ostseite. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Wegkreuz [5.18] Gem. Spital am Semm.

An der Kreuzung L117 – Auffahrt zu Fröschnitz 22 findet sich ein kleines optisch ansprechendes Wegkreuz. Im Verbund mit weiteren Wegkreuzen (Wegkreuz5.19,Wegkreuz5.20) entlang der Landesstraße wird ein auffälliges Denkmal-Ensemble gebildet. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Wegkreuz [5.19] Gem. Spital am Semm.

Gegenüber von Föschnitz 25 steht am Rand der L117 ein Weg-kreuz im Bereich des geplanten Westteils der Baustelleneinrich-tungsfläche Fröschnitzgraben. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Wegkreuz [5.20] Gem. Spital am Semm.

Rund 250 m nach Föschnitz 26 steht am östlichen Rand der L117 ein weiteres Wegkreuz im bewaldeten Bereich Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Nicht denkmalgeschützt.

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ: BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT FRÖSCHNITZGRABEN

Element Beschreibung Wertung

Bildbaum [5.21] Gem. Spital am Semm.

Auf dem Weg zu Fröschnitz 27 ist am linken Rand des Fortwe-ges an einem Baum ein Gedenkbild angebracht. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Kapelle [5.22] Gem. Spital am Semm.

In unmittelbarer Nähe von Fröschnitz 27 steht eine relativ große Waldkapelle mit lokaler Bedeutung. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Schornstein/Alte Schmiede [5.23] Gem. Spital am Semm.

In unmittelbarer Nähe von Fröschnitz 26 befindet sich die Ruine eines Schornsteines einer bereits verfallenen Schmiede Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Kapelle [5.24] Gem. Spital am Semm.

In unmittelbarer Nähe von Fröschnitz 24 steht eine Kapelle mit lokaler Bedeutung. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Wegkreuz [5.25] Gem. Spital am Semm.

Bei einer Wegkurve vor dem Anwesen Hanslbauer befindet sich ein Wegkreuz mit kleinräumiger Bedeutung. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Friedhof [5.26] Gem. Spital am Semm.

Südlich des Parkplatzes der Talstation Stuhleck liegt gut sicht-bar der Friedhof von Spital. Es bestehen Sichtbezüge zum um-gebenden Landschaftsraum. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Achäologische Fund-stellen Fröschnitzgraben

Bergbauspuren finden sich unmittelbar südlich entlang des ers-ten Abschnittes der Baustraße zur Deponie Longsgraben. Ein zweiter Fundbereich von Bergbauspuren liegt westlich der L117 und nördlich von Fröschnitz 10. Eine archäologische Fundstelle - neuzeitlicher Münzschatz [A33] - liegt am N-Rand des Fried-hofes von Spital.

Weitere Denkmale

Im Teilraum Fröschnitzgraben wurden zwei Wegkreuze in Steinhaus, weiters zwei Wegkreuze in der Fröschnitz im Detail nicht bearbeitet. Aufgrund topografischer Gegebenheiten und der Entfernung von Vorhabensteilen bzw. der großen Überde-ckung (rund 420 m) der unterirdisch verlaufenden Tunnelröhren in der Fröschnitz sind keine Auswirkungen zu erwarten.

Beeinflussungssensibilität: …sehr hoch, …hoch, ...mittel, ...gering, ….sehr gering [1.1], [A1]: Nummer von Denkmalen bzw. archäologischen Fundstellen im Plan “Kulturgüter und Denkmalschutz “

Gesamteinschätzung der Beeinflussungssensibilität: Mittel

Tabelle 8: Darstellung der Beeinflussungssensibilität im Teilraum Fröschnitzgraben

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Der nördliche Teil des Untersuchungsraumes im Fröschnitzgraben liegt in der Zonierung des Welterbes Semmeringbahn (Kernzone, Nahbereich, Touristischer Ergänzungsraum). Denk-male in diesem Bereich wurden gemäß den Festlegungen in Kapitel 4.1.2 in ihrer Sensibilität höher bewertet. Der südliche Teil weist für seine Größe eine sehr geringe Anzahl von Denk-malen auf und von diesen sind im Ortsgebiet von Steinhaus nur zwei denkmalgeschützt. Ar-chäologisch interessante Bergbauspuren sind nur vereinzelt und kleinräumig vorhanden. In Summe der Betrachtungen und unter Einbeziehung der Größe des Raumes, der Zahl der Denkmale und der Zahl der geschützten Denkmale ergibt sich eine „mittlere“ Beeinflus-sungssensibilität.

Bildteil Teilraum Fröschnitzgraben

Abbildung 29: Wächterhaus 184[5.3] bei der ge-planten S 6 Halbanschlussstelle Dürrgraben.

Abbildung 30: Aufnahmsgebäude der Station Steinhaus[5.6].

Abbildung 31: Nördlicher Steinhauser Viadukt[5.5]

im Ortsbereich von Steinhaus . Abbildung 32: Schmelzofen Alfredhütte in Stein-

haus[5.14].

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Abbildung 33: Kapelle im Zentrum von Stein-haus[5.14].

Abbildung 34: Denkmalgeschützter Erzstol-len[5.15].

Abbildung 35: Kapelle Nähe Fröschnitz 24[5.24]. Abbildung 36: Kapelle[5.22] Nähe Fröschnitz 27.

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Abbildung 37: Wegkreuz[5.14] bei der Baustellen-einrichtungsfläche Fröschnitzgra-ben.

Abbildung 38: Schornstein/Alte Schmiede[5.23]

Nähe Fröschnitz 26.

4.2.6 Teilraum Grautschenhof

Der Untersuchungsraum ist von den Vorhabensteilen Ersatzwasserversorgung Spital und Er-richtung des Baulüftungsschachtes Sommerau betroffen. Es finden sich wichtige denkmal-geschützte jedoch in Summe relativ wenige Denkmale im Gebiet. Im Ortszentrum von Spital liegen die gemäß § 2a DMSG geschützten Kulturgüter Rathaus sowie Pfarrkirche Maria Himmelfahrt mit Pfarrhof und Friedhofsmauern. Aufgrund der Bedeutung dieser Denkmale, erfolgt hier eine Erweiterung und Einbeziehung in den Untersuchungsraum.

Der Teilraum Grautschenhof wird an der Nordseite von der Welterbe Semmeringbahn durch-fahren. Anteile der Kernzone und der Pufferzonen „Nahbereich“ und „Touristischer Ergän-zungsraum“ nehmen fast den gesamten Teilraum ein. Der Teilraum und Denkmale in den Welterbezonen werden daher in der Beeinflussungssensibilität um eine Stufe höher beurteilt.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ: BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT GRAUTSCHENHOF

Element Beschreibung Wertung

Semmeringbahn [6.1] Gem. Spital am Semm.

Im Abschnitt Grautschenhof fährt die Bahn von der Station Spi-tal westwärts mit einem geringen Gefälle Richtung Sommerau. Das Aufnahmsgebäude der Haltestelle Spital am Semme-ring[6.2] und das Wächterhaus 192 [6.3], Obere Bahnstraße 2, sind Natursteinbauten und sie sind im Siedlungsbereich einge-bettet.

An der Unteren Bahnstraße 8 liegt ein im Zuge des Semme-ringbahnbaus errichtetes ESV-Heim [6.4]. Nach dem Verlassen des dichter bebauten Siedlungsraumes quert die Bahn den Tunnel der S6 und es folgt bei Grautschen-hof 1 rechts das Wächterhaus 195 [6.5].

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ: BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT GRAUTSCHENHOF

Element Beschreibung Wertung Gegenüber Sommerau befindet sich bei Grautschenhof 6 das Wächterhaus 196 [6.6] im Nahbereich der S6. Es beginnt die Querung des Tal des Wallersbaches in einem weiten Bogen, an dessen Ende das aus Westrichtung weithin sichtbare Wächterhaus 197 [6.7] zwischen Bahntrasse und der L118 Semmering Begleitstraße. Auf Höhe Edlachhof verlässt die Trasse der Semmeringbahn diesen Teilraum mit einem Gefälle von rund 22 ‰. Die Bahn-strecke hat deutlichen Bezug zur Landschaft. Sowohl von au-ßen als auch für den Betrachter in einem Zug ergeben sich viel-fältige Blickbeziehungen. Vorbelastung: Die hochrangigen Verkehrsadern S6 und L118 belasten den Umgebungsbereich des Kulturgutes. Welterbezone: Kernzone. Status: Feststellungsbescheid § 3 DMSG.

Rathaus Spital [6.8]

Gem. Spital am Semm.

Das Rathaus bzw. das Gemeindeamt Spital am Semmering, Bundesstraße 16, wurde um 1906 neu errichtet und steht heute unter Denkmalschutz. Vom Semmering kommend ist es eine Dominante im Straßenbild. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Nahbereich. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Bildstock Hl. Johan-nes-Nepomuk [6.9] Gem. Spital am Semm.

Nordwestlich des Pfarrhofes, nahe der Einmündung der Stuhl-eckstraße in die L 118 Semmering Begleitstraße, befindet sich ein neugotischer Bildstock, der eine Statue des Hl. Johannes-Neopmuk zeigt. Der Bildstock hat kleinräumige Wirkung im Ortsbild und ist von lokaler Bedeutung. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Pfarrkirche Maria Himmelfahrt [6.10] Gem. Spital am Semm.

Die Pfarrkirche Maria Himmelfahrt wurde 1160-63 erbaut und ist im Kern romanisch. Ein Ausbau und Erhöhung der Seiten-schiffe erfolgte im 16. Jahrhundert im gotischen Stil. Die Kirche dominiert den näheren Siedlungsraum und ist darüber hinaus optisch wirksam. Sie hat lokale wie regionale Bedeutung. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Pfarrhof [6.11] Gem. Spital am Semm.

Der Pfarrhof, Stuhleckstraße 1, bildet mit der Kirche im Südos-ten und dem Gutshof im Nordwesten ein mächtiges bauliches Ensemble. Er dominiert kleinräumig das Straßenbild der Stuhl-eckstraße. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Gutshof [6.12] Gem. Spital am Semm.

Der Gutshof, der zur Kirche Maria Himmelfahrt gehörte, wird heute als Wohnanlage genutzt und ist wie Kirche und Pfarrhof neu renoviert. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ: BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT GRAUTSCHENHOF

Element Beschreibung Wertung

Friedhofsmauer [6.13] Gem. Spital am Semm.

Die Mauern des ehemaligen Friedhofes im Freiraum um die Kirche prägen kleinräumig das Bild im Ensemble mit der Kirche und dem Pfarrhof. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Mausoleum [6.14] Gem. Spital am Semm.

Im mittleren Abschnitt des Riegelweges steht eingezäunt ein im klassizistisch anmutenden Stil erbautes Mausoleum aus massi-vem Steinwerk. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Kapelle [6.15] Gem. Spital am Semm.

Eine kleine Kapelle steht an der Kreuzung Stuhleckstraße - Pichl. Der Holzbau datiert ins Jahr 1952 und hat kleinräumige Bedeutung. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Bildstock Taberna-kelpfeiler [6.16]

Gem. Spital am Semm.

Ein spätgotischer Bildstock findet sich an der L 118 Semmering Begleitstraße zwischen Spital und Mürzzuschlag ca. 300 m nach dem Ortsende im Westen von Spital am linken Straßen-rand der L 118 Semmering Begleitstraße. Der kleine Bau ist wegen der schönen Erscheinungsform und der in diesem Be-reich offenen Landschaft ein auffälliges Element. Aufgrund des Alters und dem damit verbundenen kulturhistorischen Wert ist der Bildstock denkmalgeschützt. Vorbelastung: Nahelage zur L 118. Der Bildstock zeigt Verfalls-erscheinungen. Welterbezone: Pufferzone Nahbereich. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Schloss Somme-rau[6.17]

Gem. Spital am Semm.

Das Schloss Sommerau in Grautschenhof 7-9 ist heute ein Ju-gend- und Familiengästehaus. Es liegt in einem bewaldeten Gebiet und daher ist die optische Wirksamkeit auf die nähere Umgebung beschränkt. Das Schlosses hat überregionale be-deutung. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Nahbereich. Status: Feststellungsbescheid § 3 DMSG.

Kapelle bei Somme-rau [6.18]

Gem. Spital am Semm.

Etwas südlich des Schlosses Sommerau steht an einer Weg-gabelung eine Kapelle mit offenem Eingang und verschiedenen Bildmotiven im Innenraum. Das Denkmal hat kleinräumige Be-deutung. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Nahbereich. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Kapelle bei Edlach-hof[6.19]

Gem. Spital am Semm.

Auf der Zufahrt zu einem Gehöft bei Grautschenhof 23 liegt ei-ne kleine Kapelle. Das Denkmal hat Bedeutung für die Umge-bung und ist ein positives Element im Landschaftsbild. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Nahbereich. Status: Nicht denkmalgeschützt.

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ: BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT GRAUTSCHENHOF

Element Beschreibung Wertung Achäologische Fund-stellen Grautschenhof

Im Teilraum Grautschenhof finden sich im Untersuchungsraum weder archäologische Fundstellen noch Bergbauspuren.

Weitere Denkmale Im Teilraum Grautschenhof wurden alle relevanten Denkmale innerhalb eines Abstandes von 500 m vom Vorhaben behan-delt.

Beeinflussungssensibilität: …sehr hoch, …hoch, ...mittel, ...gering, ….sehr gering [1.1], [A1]: Nummer von Denkmalen bzw. archäologischen Fundstellen im Plan “Kulturgüter und Denkmalschutz “

Gesamteinschätzung der Beeinflussungssensibilität: Sehr hoch

Tabelle 9: Darstellung der Beeinflussungssensibilität im Teilraum Grautschenhof

Mehr als zwei Drittel des Untersuchungsraumes liegen in den Pufferzonen Nahbereich, His-torisch touristische Siedlungslandschaft und Touristischer Ergänzungsraum des UNESCO Welterbes Semmeringbahn. Kulturgüter werden in der Zonierung des Welterbes Semme-ringbahn daher gemäß Kapitel 4.1.2 höher bewertet. Der Teilraum Grautschenhof wird daher in seiner Beeinflussungssensibilität mit „sehr hoch“ beurteilt.

Bildteil Teilraum Grautschenhof

Abbildung 39: Bildstock Hl. Johannes Nepo-muk[6.9]. mit Pfarrhof[6.11].

Abbildung 40: Bildstock Tabernakelpfeiler an der L 118[6.16].

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Abbildung 41: Wächterhaus 192[6.3] im Bahn-hofsbereich Spital am Semmering.

Abbildung 42: Pfarrkirche Maria Himmelfahrt in Spital[6.10].

Abbildung 43: Schloss Sommerau[4.4]. Abbildung 44: Kapelle bei Edlachhof[4.3].

4.2.7 Teilraum Mürzzuschlag

Das Vorhaben ist im Teilraum Mürzzuschlag von der Herstellung des südlichen Portales, von Adaptierungsmaßnahmen im Bahnhofsbereich sowie von allen nötigen begleitenden Maß-nahmen (Lärmschutz, Entwässerung etc.) geprägt. Der Kulturraum ist fest mit der Semme-ringbahn und ihrer historischen wie aktuellen Bedeutung verbunden. Die heute außer Betrieb stehenden Gebäuder der Lokmontierungshalle und des Rundlokschuppens im Bereich des Bahnhofes werden als Südbahnmuseum genutzt. Im Stadtraum finden sich zahlreiche kirch-liche und weltliche Bauten, welche die Bedeutung von Mürzzuschlag als alten und bedeut-samen Knotenpunkt dokumentieren.

Der Teilraum Mürzzuschlag wird von der Welterbe Semmeringbahn durchfahren. Anteile der Kernzone und der Pufferzonen „Nahbereich“ und „Touristischer Ergänzungsraum“ nehmen fast den gesamten Teilraum ein. Der Teilraum und Denkmale in den Welterbezonen werden daher in der Beeinflussungssensibilität um eine Stufe höher beurteilt.

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ: BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT MÜRZZUSCHLAG

Element Beschreibung Wertung

Semmeringbahn [7.1]

Gem. Mürzzuschlag, Gem. Spital am Sem-mering

Das südwestliche Ende der Semmeringbahn befindet sich im Bahnhof Mürzzuschlag. Im Bereich vor Mürzzuschlag hat die historische Bahnstrecke nur mehr ein Gefälle von 2,5 ‰. Die Kernzone endet gemäß dem Managementplan für das Welterbe Semmeringbahn vor dem Bahnhof Mürzzuschlag bei Bahnkilo-meter 115,4. Die Bahnstrecke hat deutlichen Bezug zur Landschaft. Sowohl von außen als auch für den Betrachter in einem Zug ergeben sich vielfältige Blickbeziehungen. Von Spital am Semmering aus gesehen ist das erste Kunst-bauwerk der Semmeringbahn der Viadukt über den Fröschnitz-bach, dem noch ein Brücke über dasselbe Fließgewässer folgt. Mit dem Wächterhaus 198 [7.2] am Edlachweg endet die Num-merierung dieser Bahngebäude. An die Lehnen der Ausläufer der Franzlbauerwand gebaut, ist dieses Wächterhaus im Land-schaftsraum wenig auffallend. Im Scheedgraben 1 liegt das letzte Wächterhaus [7.3] der Semmeringbahn vor dem Bahnhof Mürzzuschlag. Die visuelle Wirkung beschränkt sich auf die umgebenden Örtlichkeiten. Wie erwähnt endet die Kernzone des Welterbes Semmering-bahn noch vor dem Bahnhofsbereich. Im Bahnhof gibt es je-doch noch eine Fläche, die als Welterbe-Kernzone deklariert ist. Diese umfasst die Lokmontierungshalle mit Schiebebüh-ne [7.4] und den Rundlokschuppen mit Drehscheibe [7.5]. Die Lokmontierungshalle mit Schiebebühne, der Hauptstandort des heutigen Südbahn Museums wurde für den Betrieb der Semmeringbahn als Heizhaus zur Wartung und Reinigung der Lokomotiven gebaut. Der Rundlokschuppen, der 1873 errichtet wurde, bildet mit der Lokmontierungshalle mit Schiebebühne ein Ensemble. Er wurde 2005 nach 132 Jahren außer Betrieb gestellt und in Folge auch dem bestehenden Südbahnmuseum in der Lokmontierungshalle angeschlossen. Die Wirkung der Bauwerke im eisenbahndominierten Stadtraum um den Bahn-hof ist hoch. In Sichtbereichen und Sichtachsen ist der Bezug zur Umgebung deutlich. Vorbelastung: Teils nicht denkmalgerechte Modernisierung von Kunstbauwerken. Visuelle Belastung Portal Begleitstollen. Welterbezone: Kernzone. Status: Feststellungsbescheid § 3 DMSG.

Pfarrkirche A.B. Hei-landskirche [7.6] Gem. Mürzzuschlag

Auf erhöhtem Standort im Roseggerpark gelegene evangeli-sche Kirche, Roseggergasse 9, die 1900 im neugotischen Stil gebaut wurde. Die Kirche hat deutlichen Bezug zum umgeben-den Stadtraum und prägt das lokale Stadtbild. Vorbelastung: Keine Welterbezone: Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Kriegerdenkmal [7.7] Gem. Mürzzuschlag

Ebenfalls im Roseggerpark, nordwestlich der evangelischen Kirche ist ein Kriegerdenkmal mit relativ geringer lokaler Wir-kung im städtebaulichen Kontext. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ: BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT MÜRZZUSCHLAG

Element Beschreibung Wertung

Befestigungsanla-gen[7.8] Gem. Mürzzuschlag

Nördlich und südlich der im Zentrum gelegenen Fußgängerzo-ne in der Wienerstraße gibt in den Hinterhöfen noch Reste der alten Befestigungsanlage von schöner lokaler Erlebniswirksam-keit. Sie zeigt die Umgrenzung der urspünglichen befestigten Siedlung, die urkundlich 1227 erwähnt wurde. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum. Status: Feststellungsbescheid § 3 DMSG.

Johann-Nepomuk-Kapelle [7.9] Gem. Mürzzuschlag

1766 erbaut, ist diese Kapelle mit lebensgroßer Statue des Hl. Johann Nepomuk deutliche Marke im städtischen Raum. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Brahms-Museum [7.10] Gem. Mürzzuschlag

Das Brahmshaus in der Wiener Straße 2-4 datiert ins 16. Jahr-hundert. Hier komponierte Brahms seine 4. und letzte Sinfonie – ihm zu Ehren ist vor dem Eingangsportal auch eine Statue er-richtet worden. Bedeutsame Wirkung im lokalen Stadtbereich. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum. Status: Feststellungsbescheid § 3 DMSG.

Alte Ratsburg [7.11] Gem. Mürzzuschlag

Die alte Ratsburg, Wiener Straße 38, ist heute ein Wohn- und Geschäftshaus. Die städtebauliche Wirkung beschränkt sich auf das bauliche Ensemble in der Fußgängerzone der Wiener Straße. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum. Status: Feststellungsbescheid § 3 DMSG.

Ehem. Hammerher-renhaus, Freiberger-haus [7.12] Gem. Mürzzuschlag

Das Freibergerhaus in der Wiener Straße 50-54 mit zweige-schossiger, zehnachsiger Straßenfront wurde 1792 unter Nut-zung eines gotischen Baubestandes errichtet. Die städtebauli-che Wirkung ist sehr auffällig, beschränkt sich aber aufgrund der dichten Bauweise auf das bauliche Ensemble in der Fuß-gängerzone der Wiener Straße. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum. Status: Feststellungsbescheid § 3 DMSG.

Ehem. Franziskaner-kirche, Kunsthaus [7.13] Gem. Mürzzuschlag

Die ehemalige Franziskanerkirche, 1648-1657 errichtet, wurde 1798 profaniert. Im Gebäude ist heute das Kunsthaus Mürz-zuschlag untergebracht – die Front wurde mit dunklem Glasfas-sade gestaltet. Die städtebauliche Wirkung ist auffällig, und ist eine von mehreren wesentlichen Baulichkeiten in diesem Stadtgebiet. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum. Status: Feststellungsbescheid § 3 DMSG.

Röm.-Kath. Pfarrkir-che Hl. Kunigunde[7.14] Gem. Mürzzuschlag

Die Stadtpfarrkirche Hl. Kunigunde, Kirchengasse 1, gilt als ei-ne der ältesten Kirchen des Mürztales. Sie besteht aus einem mächtigen 3-jochigen Langhaus mit dominanten Wandpfeilern und vorgestellten gotischen West-Turm. Der Turm ist das älteste Element, der restliche Bau wurde ab 1767 sukzessive erneuert. Die Wirkung im Stadtraum ist mar-

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ: BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT MÜRZZUSCHLAG

Element Beschreibung Wertung kant und reicht in Sichtachsen bis in die umgebende Land-schaft. Vorbelastung: Weitere Umgebungszone der Pfarrkirche ist ge-ringfügig durch bestehende Lärmschutzwände der Bahn be-lastet. Welterbezone: Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Kaiser-Franz-Josef Denkmal [7.15] Gem. Mürzzuschlag

Das Kaiser-Franz-Josef Denkmal befindet sich vis à vis der Pfarrkirche Hl. Kunigunde auf der anderen Seite der Mariazeller Straße im Grünraum vor der Volksschule und hat lokale Bedeu-tung in diesem Stadtviertel. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Wegkreuz[7.16] Gem. Ganz

In der Gemeinde ganz befindet sich Richtung Lambach ein kleines Wegkreuz mit eng begrenzter Wirkung. Vorbelastung: Keine Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Hl. Rosalia in der Ni-sche [7.17] Gem. Mürzzuschlag

Der Nischenbildstock der Hl. Rosalia liegt gegenüber Mariazel-ler Straße 41. Er zeigt an der Frontseite Reliefmotive hinter zwei mit Gitter geschützten Nischen und Fresken den beiden Seitenwänden. Die Wirkung ist kleinräumig aber dominierend im umgebenden Straßen- und Ortsbereich. Das Denkmal hat lokale Bedeutung. Vorbelastung: Alterung des Anstriches. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Historistische Villa[7.18] Gem. Mürzzuschlag

Die historistische Villa in Mariazellerstraße 19 wurde um 1900 errichtet. Eine Gedenktafel erinnert an den Schipionier und Be-gründer der ältesten Schischule Österreichs, Alois Skazel (1886-1950). Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Bildstock Russen-kreuz [7.19] Gem. Mürzzuschlag

Einfacher Bildstock an der Kreuzung Wiener Straße-Alleegasse mit Sichtbeziehungen zur lokalen Umgebung. Vorbelastung: Lage an der L118 Wiener Straße. Welterbezone: Pufferzone Nahbereich. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Ehem. Forstamt und Museum [7.20] Gem. Mürzzuschlag

In der Wiener Straße 79 findet sich das Gebäude des ehemali-gen Forstamtes, das Ende des 18. Jahrhunderts erbaut wurde. Das schöne Gebäude ist eine interessante Erscheinung im Straßenbild, wenn sich auch der Zustand der Fassade zuneh-mend verschlechtert. Vorbelastung: Lage an der L118 Wiener Straße, sichtbare Ver-fallserscheinungen der Fassade. Welterbezone: Pufferzone Nahbereich. Status: Feststellungsbescheid § 3 DMSG.

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ: BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT MÜRZZUSCHLAG

Element Beschreibung Wertung

Wohnhaus Wiener Straße 120-126 [7.21] Gem. Mürzzuschlag

In Wiener Straße 120-126 befindet sich eine Wohnanlage mit mehreren Gebäuden, die in den Jahren 1921-22 von Arch. Karl Reiner für Bedienstete der Südbahn errichtet wurde. Neu renoviert prägt die Anlage den näheren Stadt- und Stra-ßenraum. Vorbelastung: Lage an der L118 Wiener Straße. Welterbezone: Pufferzone Nahbereich. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Herrgott in der Rast / Auersbach-Kapelle[7.22] Gem. Mürzzuschlag

An der Kreuzung Wiener Straße – Auersbachstraße liegt eine Holzkapelle, in der eine Heiligenfigur auf einer Steinsäule dar-gestellt ist. Mehrere Bilder sind an den Innenwänden ange-bracht. Die visuelle Wirkung der Kapelle am Rand der in die umgeben-de Landschaft übergehenden Siedlung ist nicht unbedeutend. Vorbelastung: Lage an der L118 Wiener Straße. Welterbezone: Pufferzone Nahbereich. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Bildstock [7.23] Gem. Mürzzuschlag

In der Edlachstraße findet sich ein Bildstock mit einem Abbild von Christus mit einer Nische mit Schmiedeeisengitter. Das Denkmal hat kleinräumige Bedeutung für den umgebenden Siedlungsraum. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Nahbereich. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Meilenstein [7.24] Gem. Mürzzuschlag

Ein denkmalgeschützter römischer Meilenstein befindet sich in der Nähe des zuvor erwähnten Bildstockes. Vorbelastung: Keine Welterbezone: Pufferzone Nahbereich. Status: Vorläufige Unterschutzstellung nach § 2a DMSG.

Kapelle bei Edlach[7.25] Gem. Mürzzuschlag

Eine gemauerte Kapelle mit kleinräumiger Bedeutung, datiert auf 1918, liegt bei Haus Scheedgraben 2 mit Skulpturen und Heiligenbildern im Innenraum. Interessante Raumbezüge zum umgebenden Siedlungsbereich. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Pufferzone Nahbereich. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Wegkreuz[7.26] Gem. Mürzzuschlag

Ein weiteres Wegkreuz befindet sich nördlich der Kapelle bei Edlach bei Haus Scheedgraben 7a. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Achäologische Fund-stellen Mürzzuschlag

In Mürzzuschlag sind mehrere Fundstellen im Untersuchungs-raum bekannt. Ein großer Fundbereich [A69) liegt zwischen der ehemaligen Franziskaner Kirche/Kunsthaus [7.13], der Waldgas-se und der oberen Berggasse. Als weitere Fundstellen sind eine Wehranlage im Hintausbe-reich zwischen Alter Ratsburg [7.11] und dem Freibergerhaus [7.12] sowie ein römischer Münzschatz bei der Röm.-Kath. Pfarrkirche Hl. Kunigunde[7.14] zu nennen.

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ: BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT MÜRZZUSCHLAG

Element Beschreibung Wertung

Weitere Denkmale Im Untersuchungsraum des Teilraumes Mürzzuschlag befinden sich nur vereinzelt Kleindenkmale (Wegkreuze) mit geringer Bedeutung, die in obiger Darstellung nicht erwähnt wurden.

Beeinflussungssensibilität: …sehr hoch, …hoch, ...mittel, ...gering, ….sehr gering [1.1], [A1]: Nummer von Denkmalen bzw. archäologischen Fundstellen im Plan “Kulturgüter und Denkmalschutz “

Gesamteinschätzung der Beeinflussungssensibilität: Sehr hoch

Tabelle 10: Darstellung der Beeinflussungssensibilität im Teilraum Mürzzuschlag

Im Teilraum Mürzzuschlag sind mehrere nach § 2a und § 3 DMSG geschützte Denkmale zu finden. Reste mittelalterlicher Wehranlagen und alte Gebäude geben der Innenstadt ein cha-rakteristisches Erscheinungsbild. Die Kernzone des Welterbes Semmeringbahn endet im Bahnhof Mürzzuschlag. Dem Welterbe entspricht die Stadt durch das Südbahnmuseum in den historischen Gebäuden Lokmontierungshalle und Rundlokschuppen. Die Vielzahl der Kulturgüter und die Lage innerhalb der Welterbe-Zonierung führen zu einer Beurteilung der Beeinflussungssensibilität mit „sehr hoch“.

Bildteil Teilraum Mürzzuschlag

Abbildung 45: Evangelische Pfarrkirche[7.6]. Abbildung 46: Pfarrkirche Maria Himmelfahrt in Spital[7.14].

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Abbildung 47: Befestigungsanlage[7.8] im Bereich Hammerherrenhaus.

Abbildung 48: Hammerherrenhaus Wiener Stra-ße 50-54[7.12].

Abbildung 49: Brahms-Museum[7.10]. Abbildung 50: Wohnhausanlage Wiener Straße 120-126 [7.21].

Abbildung 51: Historistische Villa in Mariazel-lerstraße 19 [7.18].

Abbildung 52: Bildstock Rosalia in der Ni-sche[7.17].

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Abbildung 53: Ehemaliges Forstamt [7.20] in der Wiener Straße 79.

Abbildung 54: Rundlokschuppen mit Drehschei-be[7.5] - Teil des Südbahnmuse-ums.

Abbildung 55: Auersbach-Kapelle[7.22] Kreuzung Wiener Straße - Auersbachstraße.

Abbildung 56: Kapelle bei Edlach[7.17].

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4.2.8 Teilraum Langenwang

Im Teilraum Langenwang wird ein Unterwerk zur Versorgung des Südteiles des SBTn mit Bahnstrom errichtet. Im Untersuchungsraum und in seiner weiteren Umgebung finden sich nur Kleindenkmale. Erst im und um das Ortszentrum von Langenwang liegt wieder ein Be-stand an denkmalgeschütztem Kulturgut vor.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ –

BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT LANGENWANG Element Beschreibung Wertung

Kapelle Hl. Johan-nes[8.1] Gem. Langenwang

Die Kapelle Hl. Johannes befindet sich im Bereich Hohen-wangstraße 63. Sie ist von lokaler Bedeutung und eine auffälli-ge Erscheinung im Straßenraum. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Wegkreuz [8.2] Gem. Langenwang

Ein Wegkreuz mit Beziehungen zur umgebenden Landschaft liegt bei Feistritzberg 8a. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Kapelle [8.3] Gem. Langenwang

Bei einer Schleife der Mürz bei Schwöbing befindet sich die St. Christophorus Kapelle. Das Denkmal hat lokale Bedeutung und ist ein Erlebniselement am Weg entlang der Mürz. Vorbelastung: Verengung des Raumes durch und Nähe zur S6. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Wegkreuz [8.4] Gem. Langenwang

Ein Wegkreuz liegt bei einem Siedlungsteil im Waldrandbereich bei Schwöbing, rund 300m südlich des Abspannbereiches der 110kV Freileitung. Die Wirkung des Kulturguts beschränkt sich auf den unmittelbaren Standort. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Bildbaum [8.5] Gem. Langenwang

An einem Wanderweg zur Ruine Althohenwang steht ein kleiner Bildbaum. Die Wirkung des Kulturguts beschränkt sich auf den unmittelbaren Standort. Vorbelastung: Keine. Welterbezone: Außerhalb der Welterbe-Zonierung. Status: Nicht denkmalgeschützt.

Achäologische Fund-stellen Langenwang

In Langenwang befinden sich keine archäologischen Fundstel-len im Untersuchungsraum.

Weitere Denkmale Im Untersuchungsraum wurden alle Denkmale erhoben.

Beeinflussungssensibilität: …sehr hoch, …hoch, ...mittel, ...gering, ….sehr gering [1.1], [A1]: Nummer von Denkmalen bzw. archäologischen Fundstellen im Plan “Kulturgüter und Denkmalschutz “

Gesamteinschätzung der Beeinflussungssensibilität: Gering

Tabelle 11: Darstellung der Beeinflussungssensibilität im Teilraum Langenwang

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Im Untersuchungsraum von Langenwang und dessen Umfeld befinden sich wenige Denkma-le mit geringem bis mittleren kulturhistorischen Wert. Aufgrund der wenigen Denkmale wird die Beeinflussungssensibilität des Untersuchungsraumes als „gering“ eingestuft.

Bildteil Teilraum Langenwang

Abbildung 57: Kapelle Hl. Johannes [7.18] Hohen-wangstraße 63.

Abbildung 58: St. Christophorus Kapelle [7.17] an der Mürz.

4.2.9 Teilraum Bergstrecke Semmeringbahn

Der Teilraum Bergstrecke Semmeringbahn umfasst die Trasse Semmeringbahn von jeweils der Projektgrenze an der Bestandsstrecke in Gloggnitz und in Mürzzuschlag. In diesem Kapi-tel wird die Bergstrecke bzw. Bestandsstrecke Semmeringbahn, die sowohl unter Denkmal-schutz nach österreichischem Denkmalschutzgesetz steht, als auch von der UNESCO als Welterbe anerkannt ist (vgl Kapitel 4.1.1), beschrieben.

Die in den Jahren 1848-1854 unter Leitung von Carl Ritter von Ghega errichtete Bahn gilt als erste Hochgebirgseisenbahn der Welt. Sie beginnt im Bahnhof Gloggnitz bei Bahnkilometer 75,65 und führt über 41,7 km Länge nach Mürzzuschlag, wo sie kurz vor dem eigentlichen Bahnhofsbereich bei Bahnkilometer 115,4 endet. Die Strecke überwindet von Gloggnitz (439 m Seehöhe) bis zum Scheitelpunkt im Tunnel nach der Station Semmering 459 m und vom Scheitelpunkt bis zum Bahnhof Mürzzuschlag geht es 217 Höhenmeter bergab. Insge-samt sind 16 größere Viadukte und 15 Tunnel zu passieren und die größte Neigung, die nur entlang der Nordrampe auftritt, beträgt 25 ‰13. Von den Bauwerken ist erstens der Schwar-za-Viadukt besonders hervorzuheben, der das längste Bauwerk der Semmeringbahn ist –

13 Auf sehr kurzen Strecken wird fallweise eine Neigung bis 27‰ erreicht.

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und zweitens der zweistöckige Viadukt über die Kalte Rinne, der als das bekannteste Kunst-bauwerk der Semmeringbahn zu bezeichnen ist.

Gemäß dem zurzeit bei der UNESCO Welterbe in Begutachtung befindlichen Management-plan14 für die Semmeringbahn werden um die Kernzone, welche die eigentlichen Bahnanla-gen umfasst, vier Schutz- oder Pufferzonen ausgewiesen (siehe Abbildung 63). Der Flä-chenumfang wird in nachfolgender Tabelle dargestellt.

WELTERBE-ZONE FLÄCHE (HEKTAR) Kernzone 156,18 Pufferzone Nahbereich 3665,51 Pufferzone Historisch-touristische Siedlungslandschaft 307,44 Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum 4058,87 Pufferzone Ergänzende Siedlungslandschaft 549,39 SUMME 8737,39

Tabelle 12: Darstellung der Zonierung des Welterbes Semmeringbahn

Zur Kernzone gehören neben der Bahnanlage noch Kunst- und Hochbauten wie Aufnahms-gebäude in Stationen und Bahnhöfen, Wächterhäuser, Brücken, Viadukte und Stütz- und Futtermauern. Die Semmeringbahn führt durch die Bundesländer Niederösterreich mit den Gemeinden Gloggnitz, Payerbach, Breitenstein, Semmering (Gerichtsbezirk. Gloggnitz) und Steiermark mit den Gemeinden Spital am Semmering, Mürzzuschlag (Gerichts- und politi-scher Bezirk Mürzzuschlag). Im Bahnhof Mürzzuschlag werden die kulturhistorisch wichti-gen, heute als Südbahnmuseum genutzten Gebäude Lokmontierungshalle und Rundlok-schuppen noch zur Kernzone gerechnet.

Die Pufferzone „Nahbereich“ stellt der Wahrnehmungsbereich dar, wie er sich bei einer Fahrt mit der Semmeringbahn für die Reisenden darstellt. Die Sicht auf charakteristische Landschaftsräume und Objekte Kulturlandschaft sind hier wesentliche Erlebnismomente. Umgekehrt umfasst die Pufferzone Nahbereich auch Blickräume, von denen die Semme-ringbahn erlebbar ist. Die Pufferzone „Historisch-touristische Siedlungslandschaft“ wird gebildet von Siedlungsräumen und zugehörigen Ortsbildern, die im Zusammenhang mit der Bahnerschließung und der damit historisch einhergehenden touristischen Erschließung des Semmerings als mondäner Luftkurort entstanden sind. Beispielsweise finden sich in Semme-ring oder in Payerbach zahlreiche Gründerzeitvillen, Kurparks und Promenaden, die Zeugen der Blütezeit des Tourismus Ende des 19. Jahrhunderts sind. Zum „Touristischen Ergän-zungsraum“ zählen jene Gebiete, die im Zusammenhang mit der historisch-touristischen Er-schließung der Region stehen. Also auch die Stadtgebiete von Gloggnitz und Mürzzuschlag gezählt, welche selbst reich an Kulturgütern sind, die aber aufgrund stadttopographischer Gegebenheiten nur partielle Ausblicke zur Semmeringbahn ermöglichen. Gebiete, die im

14 BUNDESMINISTERIUM FÜR UNTERRICHT, KUNST und KULTUR, 2008

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räumlich-funktionellen Zusammenhang mit dem Welterbe stehen, aber keinen direkten Be-zug zur Wahrnehmung der Semmeringbahn haben bilden die „Ergänzende Siedlungsland-schaft“ (vgl. auch BUNDESMINISTERIUM FÜR UNTERRICHT, KUNST und KULTUR, 2008).

Vor diesem Hintergrund des Welterbes Semmeringbahn und den zugehörigen Pufferzonen wurde der Bestand an Kulturgütern quantitativ analysiert. Es wurde ermittelt, wie viele Kul-turgüter sich innerhalb der Welterbezonierung befinden und wie viele sich innerhalb eines 250 m-Puffers um die Anlage der Semmeringbahn befinden.

DENKMALART ANZAHL Befestigungsanlage 4

Bildbaum 7

Bildstock 17

Brücke 1

Burg/Schloss 6

Burgruine 2

Denkmal 6

Gebäude/Bauwerk 57

Hochquellenleitung (inkl. Gebäude) 5

Kapelle 25

Kirche 11

Kloster 1

Meilenstein 2

Semmeringbahn (Hoch-, Kunstbauten) ca. 70

Wegkreuz 32

Sonstige 10

SUMME 25615

Tabelle 13: Zahl der Denkmale innerhalb der Zonen des Welterbes Semmeringbahn (Quelle: Bundes-denkmalamt, eigene Erhebungen)

Die Liste zeigt die Bedeutung des geschützten Denkmals Semmeringbahn, aber auch die Bedeutung von historisch wertvollen Gebäuden (Denkmaltyp Gebäude/Bauwerk), zumeist Villenbauten in der Pufferzone Historisch-Touristische Siedlungslandschaft. Betrachtet man nur die Zahl der Denkmale, die sich in einem 250 m breiten Puffer um die Strecke der Sem-meringbahn befinden, so ergeben sich folgende Werte:

15 Diese Summe der vorhandenen Kulturgüter ist ein Richtwert, da größere Teile der Semmeringbahn außerhalb des Untersu-

chungsraumes des SBTn liegen und hier daher keine Detailerhebungen/Verifizierungen erfolgt sind.

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S e m m e r i n g - B a s i s t u n n e l n e u 5 5 1 0 - U V - 0 4 0 4 A L - 0 0 - 0 0 0 1 K u l t u r g ü t e r u n d D e n k m a l s c h u t z | U V E - B e r i c h t 3 0 . 0 4 . 2 0 1 0

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DENKMALART ANZAHL Befestigungsanlage 0 Bildbaum 1 Bildstock 12 Brücke 0 Burg/Schloss 1 Burgruine 2 Denkmal 2 Gebäude/Bauwerk 36 Hochquellenleitung (inkl. Gebäude) 3 Kapelle 15 Kirche 5 Kloster 0 Meilenstein 1 Semmeringbahn (Hoch-, Kunstbauten) ca. 70 Wegkreuz 12 Sonstige 7 SUMME 16716

Tabelle 14: Zahl der Denkmale innerhalb eines 250 m-Puffers um die Bahnanlage des Welterbes Semme-ringbahn (Quelle:Bundesdenkmalamt, eigene Erhebungen)

Die Analyse zeigt, dass erwartungsgemäß im größeren Raum der Welterbe-Zonen mehr Denkmale enthalten sind. Die große Zahl der Denkmale konzentriert sich aber im Nahbe-reich der Semmeringbahn, also ungefähr im 250 m-Puffer, wie aus dem Vergleich der Flä-chen in Tabelle 15 zu sehen ist. Denn obwohl die Fläche des 250 m-Puffers um die Semme-ringbahn um 77 % kleiner ist als die Flächensumme der Welterbe-Zonen, ist die Anzahl der hier vorhandenen Kulturgüter nur um 35 % geringer. Das ist ein Hinweis, dass die Semme-ringbahn die Siedlungstätigkeit jedenfalls mitbestimmt und so auch auf die Kulturgüter im Raum Einfluss genommen hat.

Erhebungsraum Fläche Prozentzahl Zonen des Welterbes Semmeringbahn 87,37 km2 100 % 250-Puffer um die Anlage der Semmeringbahn 20,22 km2 23 % Differenz 77 %

Erhebungsraum Anzahl Denkmale Prozentzahl Zonen des Welterbes Semmeringbahn 256 100 % 250-Puffer um die Anlage der Semmeringbahn 167 65 % Differenz 35 %

Tabelle 15: Zahl der Denkmale innerhalb eines 250 m-Puffers um die Bahnanlage des Welterbes Semme-ringbahn (Quelle:Bundesdenkmalamt, eigene Erhebungen)

16 Diese Summe der vorhandenen Kulturgüter ist ein Richtwert, da größere Teile der Semmeringbahn außerhalb des Untersu-

chungsraumes des SBTn liegen und hier daher keine Detailerhebungen/Verifizierungen erfolgt sind.

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Die Beeinflussungssensibilität des Teilraumes Bergstrecke Semmeringbahn kann aufgrund der angeführten Erhebungen und Sachverhalte mit „sehr hoch“ beurteilt werden. Ausschlag-gebend für die Beurteilung ist nicht nur der kulturhistorische Wert der Semmeringbahn son-dern auch die mit der Entstehung der Bahn verbundenen zahlreichen historischen Bauten im umgebenden Nahbereich der Bahnstrecke.

Bildteil Teilraum Bergstrecke Semmeringbahn

Abbildung 59: Semmeringbahn mit Bahnwander-weg bei Semmering.

Abbildung 60: Polleroswand mit Polleroswand- tunnel und Krauselklause Viadukt.

Abbildung 61: Viadukt über die kalte Rinne, © E-rich Kodym.

Abbildung 62: Lokmontierungshalle beim Bahn-hof Mürzzuschlag (Südbahnmu-seum), © Erich Kodym.

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Abbildung 63: Zonierung Welterbe Semmeringbahn gemäß Welterbe- Managementplan mit Vorhaben

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4.3 Zusammenfassende Beurteilung der Beeinflussungssensibil ität

Die UNESCO Welterbe Semmeringbahn durchfährt die Teilräume Gloggnitz-Schwarzatal, Aue-Göstritz, Fröschnitzgraben, Grautschenhof und Mürzzuschlag und daher finden sich hier auch die Welterbe-Pufferzonen. Gemäß den Festlegungen, die im Kapitel 4.1 aufgrund der Bestimmungen des UVP-G 2000 für Welterbestätten getroffen werden, ist die Beeinflus-sungssensibilität von Denkmalen in den Welterbe Schutzzonen höher zu beurteilen. Die Teil-räume Aue-Göstritz und Fröschnitzgraben und Grautschenhof sind daher in der Beeinflus-sungssensibilität des Teilraumes um eine Stufe höher eingestuft, als dies ohne das Welterbe Semmeringbahn der Fall wäre.

Der kulturhistorische Wert mancher Kulturgüter ist in Gloggnitz-Schwarzatal jedenfalls als sehr hoch anzusehen, nicht zuletzt weil hier die Zahl an Denkmalen hoch ist. Gleiches gilt auch für Mürzzuschlag.

Die Teilräume Otterstock und Trattenbachgraben sind außerhalb des Einflussbereiches der Welterbestätte. Es sind hier alte Siedlungsräume und Ortschaften mit Gebäuden zu finden, deren Kern oft bis ins Mittelalter zurück reicht. Diese Teilräume sind in ihrer Beeinflussungs-sensibilität mit „hoch“ zu beurteilen.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG DER BEEINFLUSSUNGSSENSIBILITÄT

Teilraum Beeinflussungssensiblität

Gloggnitz – Schwarzatal Sehr hoch

Aue - Göstritz Sehr hoch

Otterstock Hoch

Trattenbach Hoch

Fröschnitzgraben Mittel

Grautschenhof Sehr hoch

Mürzzuschlag Sehr hoch

Langenwang Gering

Bergstrecke Semmeringbahn Sehr hoch

Tabelle 16: Zusammenfassende Darstellung der Beeinflussungssensibilität im Themenbereich Kulturgüter und Denkmalschutz

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5 BESCHREIBUNG UND BEURTEILUNG DER AUSWIRKUNGEN (OHNE MAßNAHMEN)

5.1 Grundlagen und Beurteilungsmethode

Eine Verkehrsanlage kann sich auf bestehende Kulturgüter auf unterschiedliche Art und Weise auswirken. Prinzipiell denkbar sind dabei u.a. folgende Arten der Beeinträchtigung (vgl. BERGER 2001):

• die unmittelbare Flächenbeanspruchung von Kulturgütern oder baulichen En-sembles,

• Gefährdung von Bauwerken durch Erschütterungen,

• Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit / Erlebbarkeit,

• Trennung von formal und inhaltlich bestehenden Zusammenhängen zwischen Kul-turgütern und ihrer Umgebung,

• visuelle Störungen der Umgebungszone eines Kulturgutes.

Diese prinzipiellen Auswirkungen können folgende konkrete Konsequenzen für bestehende Kulturgüter nach sich ziehen (vgl. BÖSLER 1996 S. 35, BERGER 2001):

• Durch den Flächenverbrauch der Bahnanlage ist die Erhaltung eines Kulturguts an seinem Standort nicht mehr möglich.

• Die für die Erscheinung eines Kulturgutes wichtige Umgebung und / oder die histori-schen sowie räumlich funktionalen Bezüge kann verändert oder zerstört werden.

• Die Nutzungsmöglichkeiten, die Erlebbarkeit und die Erlebnisqualität eines Kulturgu-tes kann beeinträchtigt werden, u.a. indem die Zugänglichkeit erschwert oder ver-unmöglicht wird.

• Die wissenschaftliche Erforschung von Kulturgütern kann behindert oder unmöglich gemacht werden.

5.1.1 Methodik

In der methodischen Herangehensweise sind nun die oben beschriebenen potentiellen Aus-wirkungen eines Bauvorhabens auf Kulturgüter in ihrer Qualität zu erfassen und hinsichtlich ihrer Intensität darzustellen. Kriterien zur Beurteilung der Wirkungsintensität des Vorhabens auf den Bestand an Kulturgütern sind:

• Flächeninanspruchnahme durch das Vorhaben

• Gefährdung aufgrund baulicher Tätigkeiten und/oder Erschütterungen

• Einschränkung der Nutzbarkeit bzw. Erlebbarkeit durch Zerschneidungseffekte

Damit sind vor allem die Flächeninanspruchnahme sowie die Einschränkung der Nutzbarkeit bzw. Erlebbarkeit durch Zerschneidungseffekte und durch Beeinträchtigungen der Umge-

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bungsbereiche von Kulturgütern zu erfassen. Wesentliche Auswirkungen, die Gegenstand anderer Themenbereiche sind, werden hier gegebenenfalls angesprochen. Das betrifft in auch Auswirkungen, die aufgrund von Erschütterungen (siehe unten) entstehen, die durch den Tunnelvortrieb und sonstige Bautätigkeiten sowie durch den Materialtransport verursacht werden.

Bei der überwiegenden Anzahl der Wirkungseffekte eines Bauvorhabens Kulturgüter nimmt die Wirkungsintensität mit zunehmender Entfernung vom jeweils betrachteten Kulturgut ab. Dieses Prinzip wird auch bei der Beschreibung der Wirkungsintensität des Semmering Basis-tunnels neu angewendet. In der Literatur werden zwei Grenzen von Umgebungszonen für Kulturgüter angegeben:

• eine engere Umgebungszone von 200 m um das betrachtete Objekt bzw. den Sied-lungskörper (BERGER 2001, BÖSLER 1996), in dem Eingriffe erheblich sein kön-nen, und

• eine weitere Umgebungszone von 500 m, in denen vor allem noch visuelle Wirkun-gen auf Kulturgüter möglich sind (GÄLZER 2001).

Zudem ist die Wirkungsintensität von der Lage der Trasse und der baulichen Anlagen im Ge-lände abhängig. Daher wird davon ausgegangen, dass in der Betriebsphase die Wirkungsin-tensität davon abhängt, ob die Trasse im Tunnel, in Dammlage oder im Gelände bzw. in Ein-schnittslage verläuft.

Bei der Beschreibung der Wirkung des Vorhabens in der Betriebsphase wird die bauliche Anlage bezüglich ihrer Auswirkungen auf Kulturgüter untersucht. Zur baulichen Anlage zäh-len neben den freien Trassenabschnitten und den Portalen auch Entwässerungsmaßnah-men, Deponien, Geländegestaltungen, Nebeneinrichtungen, Lärmschutzanlagen etc.

Die Wirkungsintensität in der Bauphase des Vorhabens ist ebenso wie in der Betriebsphase von der Lage der baulichen Anlagen abhängig. Allerdings ist im Vergleich zur Betriebsphase die Fläche der unmittelbaren Beeinträchtigung in der Bauphase wesentlich größer. Neben den Auswirkungen, die von der Baustelle der Trasse ausgehen, sind zusätzlich die Baustel-leneinrichtungen, Baustellenzufahrten, Tunnelanschnitte und Zwischendeponien und Endla-gerstätten zu beurteilen.

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Damit ergeben sich folgende Stufen der Wirkungsintensität:

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BEURTEILUNG DER WIRKUNGSINTENSITÄT

Beurteilungskriterien Wirkungsintensität

• Die Entfernung der baulichen Anlagen/Baustellenflächen/Deponieflächen zum betrachteten Kulturgut beträgt mehr als 500 m und es sind keine Auswirkungen zu erwarten.

• In der Betriebsphase beträgt der Abstand zum Vorhaben zwar unter 500 m aber das Denkmal wird durch das Vorhaben nicht berührt17 und es bestehen keine Sichtbeziehungen oder nur partielle18 Sichtbeziehungen, die das Erlebnisumfeld des Denkmales nicht negativ beeinflussen.

keine / Verbesserung ( )

• Die Entfernung der baulichen Anlagen/Baustellenflächen/Deponieflächen zum betrachteten Kulturgut beträgt 200 bis 500 m (weitere Umgebungs-zone). Es werden keine maßgeblichen Geländeänderungen vorgenom-men (maximal ± 3 m). Erreichbarkeit und Nutzung des Kulturgutes ist ge-geben, oder

• die Entfernung der baulichen Anlagen/Baustellenflächen/Deponieflächen zum betrachteten Kulturgut beträgt unter 200 m (engere Umgebungszo-ne), jedoch wird das Kulturgut selbst vom Vorhaben nicht berührt und es bestehen keine Sichtbeziehungen oder nur eingeschränkte partielle Sichtbeziehungen zu Vorhabensteilen.

• Das Denkmal ist mehr als 500 m vom Vorhaben entfernt, es sind aber ge-ringfügige Auswirkungen durch Materialtransportwege zu erwarten.

gering ( )

• Die Entfernung der baulichen Anlagen/Baustellenflächen/Deponieflächen zum betrachteten Kulturgut beträgt 200 bis 500 m (weitere Umgebungs-zone). Es werden erhebliche Geländeänderungen vorgenommen (maxi-mal ± 3 m) und es gibt Einschränkungen in der Erreichbarkeit und Nutz-barkeit des Kulturgutes, oder

• die Entfernung der baulichen Anlagen/Baustellenflächen/Deponieflächen zum betrachteten Kulturgut beträgt unter 200 m (engere Umgebungszo-ne), jedoch wird das Kulturgut selbst vom Vorhaben nicht berührt oder es bestehen keine Sichtbeziehungen. Es werden keine maßgeblichen Ge-ländeänderungen (max. ± 3 m inkl. Lärmschutzwände) vorgenommen.

mittel ( )

• Die Entfernung der baulichen Anlagen/Baustellenflächen/Deponieflächen zum betrachteten Kulturgut beträgt unter 200 m (engere Umgebungszo-ne), jedoch wird das Kulturgut selbst vom Vorhaben nicht berührt. Es be-steht eine direkte Sichtbeziehung vom Kulturgut zum Vorhaben, und es werden erhebliche Geländeänderungen (mehr als ± 3 m inkl. Lärm-schutzwände) vorgenommen, oder

• die Nutzungsmöglichkeiten sowie die Erlebbarkeit des betrachteten Kul-turgutes werden durch Lärmbelastung oder durch erschwerte Zugäng-lichkeit erheblich eingeschränkt bzw. temporär verunmöglicht, oder

• es erfolgt eine teilweise Flächenbeanspruchung des Kulturgutes durch das Bauwerk, Baustellen- oder Deponieflächen und damit ein Teilverlust des Kulturgutes an diesem Standort.

hoch ( )

• Flächenbeanspruchung des Kulturgutes durch das Bauwerk, Baustellen- oder Deponieflächen und damit Verlust des Kulturgutes an diesem Standort, oder

• durch Erschütterungen aus dem Bahnbetrieb oder der Bauarbeiten sind Schäden am Kulturgut zu erwarten.

sehr hoch ( )

Tabelle 17: Beurteilung der Wirkungsintensität im Themenbereich Kulturgüter und Denkmalschutz

Aus der Verschneidung der ermittelten Beeinflussungssensibilität (vgl. Kap.4.2) und Wir-kungsintensität ergibt sich die Eingriffserheblichkeit. (vgl. Kap. 4.2) Die Eingriffserheblichkeit

17 Es bestehen keine Beeinträchtigungen durch Lärm, Erschütterungen oder andere Veränderungen, die auf das Denkmal und sei-

nen näheren Umgebungsbereich negativ einwirken. 18 Unter partiellen Sichtbeziehungen sind Sichtachsen gemeint, die sich trotz Sichtbarrieren (vorgelagerte Gebäude, Gehölzstreifen,

Waldbereiche u.a.) punktuell ergeben.

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beschreibt die vom Vorhaben ausgehenden Belastungen bevor Schutz- und Ausgleichs-maßnahmen gesetzt werden. Sie ist die Grundlage für die Bemessung dieser Maßnahmen. Erst durch die Beurteilung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen ergibt sich die Restbelastung und damit die endgültige Aussage hinsichtlich der Umweltverträglichkeit des Vorhabens für den Themenbereich Kulturgüter und Denkmalschutz.

5.1.2 Berücksichtigung von Erschütterungen

Erschütterungen, die vom Vorhaben ausgehen, werden im UVE-Fachbericht „Erschütterun-gen und Sekundärschall“ (siehe Einlage Nr. UV 04-06.01, Plannr. 5510-UV-0406AL-00-0001) dargestellt. In diesem Bericht wird festgelegt, dass eine Gefährdung bereits gegeben und daher eine Beeinflussungssensibilität (aus Sicht des Erschütterungsschutzes) anzu-nehmen ist, wenn sich Bebauung näher als 50 m zu einer Baustelle oder zu erschütterungs-intensiven Bauarbeiten, bzw. näher als 15 m zu einem Materialtransportweg befinden. Befin-den sich Gebäude näher als 170 m und denkmalgeschützte Gebäude näher als 250 m zu Sprengungen (Tunnelvortrieb, Zugangsstollenvortrieb), so ist auch hier von einer potentiellen Gefährdung auszugehen. Bei noch kleineren Abständen zu einschlägigen Vorhabensteilen steigt natürlich die Gefährdung eines Bauwerkes – eine Ausnahme bilden Kleindenkmale, wie Wegkreuze oder Bildstöcke, die nur bei extrem starken Erschütterungen gefährdet wä-ren. Denkmalgeschützte Objekte, die im UVE-Fachbericht Erschütterungen und Sekundär-schall als potentiell gefährdet angesehen werden19, werden auch im vorliegenden Bericht Kulturgüter und Denkmalschutz dementsprechend angeführt.

5.2 Teilraumübergreifende Beschreibung

In die Beurteilung der Sensibilität eines Denkmals ist im vorangegangenen Kapitel 4 die La-ge zur bzw. innerhalb der Zonierung des Welterbe Semmeringbahn eingeflossen. Als beson-deres Schutzgebiet nach Anhang 2 UVP-G 2000 fließt das UNESCO Welterbe im folgenden nicht mehr in die Analyse der Auswirkung mit ein, die Information der Lage innerhalb der Welterbezonierung wird aber gegebenenfalls in Erinnerung gerufen. Damit wird jedenfalls dargestellt, welche Auswirkungen auf das Schutzgut UNESCO Welterbe Semmeringbahn mit Welterbezonierung zu erwarten sind.

5.3 Auswirkungen und Eingriffserheblichkeit nach Teilräumen

Im Folgenden wird je Teilraum in übersichtlicher tabellarischer Form die Wirkungsintensität des Vorhabens je Teilraum abgeleitet. Die Denkmale sind wieder unter der von der Ist-

19 Im UVE-Fachbericht Erschütterungen und Sekundärschall werden alle relevanten Denkmale aus fachlicher Sicht berücksichtigt,

die im Themenbereich Kulturgüter und Denkmalschutz bearbeitet werden.

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Situation bekannten Nummerierung geführt. Diese Nummern werden in den Plänen, welche die Auswirkungen, Maßnahmen und Restbelastung (Einlage Nr. UV 04-04.09 bis UV 04-04.14, Plannr. 5510-UV-0404AL-02-0201 bis 5510-UV-0404AL-02-0206) abbilden nicht mehr dargestellt und müssen bei Bedarf in den Plänen der Ist-Situation (Einlage Nr. UV 04-04.03 bis UV 04-04.08, Plannr. 5510-UV-0404AL-02-0101 bis 5510-UV-0404AL-02-0106) nachge-lesen werden.

5.3.1 Teilraum Gloggnitz – Schwarzatal

Der Teilraum Gloggnitz-Schwarzatal ist hauptsächlich von den Maßnahmen zur Herstellung des Tunnelportals und Maßnahmen zum Tunnelvortrieb betroffen20. Umbau-, Erneuerungs- und Neubaumaßnahmen am Gleiskörper, der Bau der Eisenbahnbrücke, Bau einer Straßen-brücke über die Schwarza sowie straßenbauliche Maßnahmen u.a. an der B 27 gehen damit einher, ebenso wie flussbauliche Maßnahmen und die Herstellung der Bahnstromversorgung mit 110kV Bahnstromzuleitung und Unterwerk.

In der Bauphase 1 werden die Baustelleneinrichtungsflächen hergestellt und der Fluss-, Straßen- und Brückenbau wird durchgeführt. Mit der Herstellung der Verladeanlagen für den Tunnelbau erfolgt der Tunnelvortrieb in der Bauphase 2. In Bauphase 3 werden Innenausbau und Streckenausrüstung hergestellt.

5.3.1.1 Bauphase

Die Bauphase erstreckt sich im Teilraum Gloggnitz – Schwarzatal über die gesamte Baupe-riode (Ende 2012 bis 2022/2025). Vor Beginn der eigentlichen Tunnelbauarbeiten sind einige Vorarbeiten notwendig. So müssen im Zuge des Bauvorhabens 19 Wohnobjekte entlang der B 27 abgebrochen werden und das Wächterhaus 123 der Semmeringbahn.

Durch die Aufweitung des Flussquerschnittes der Schwarza ist der Abbruch und anschlie-ßende Neubau der bestehenden Straßenbrücke über die Schwarza und der zugehörigen Straße nötig, über welche die Zufahrt zur Firma Huyck erfolgt. Die flussbaulichen Maßnah-men bedingen zudem eine Verlegung der Höllental Straße B 27 nach Westen. Aus hoch-wasserschutztechnischen Gründen ist für die neue Eisenbahnbrücke über die Schwarza, ei-ne bestimmte Höhenentwicklung vorgegeben, wodurch eine Absenkung der B 27 zur Unter-führung der Bahnbrücke des Semmering-Basistunnel neu erforderlich ist. Während dieser Phase wird der Verkehr der B 27 über eine provisorische Behelfsstraße geführt, die nach Fertigstellung der B 27 wieder rückgebaut wird. Im Rahmen der flussbaulichen Maßnahmen erfolgen zudem der Aushub des Ersatzretentionsraumes Mühlhof, eine Aufschüttung des östlichen Uferbereiches der Schwarza im Bereich der unbebauten Industriegebietsfläche so-wie ein Abtrag der Trenninsel zwischen Werkskanal und Schwarza, wofür der Bau einer Be-helfsbrücke über den Werkskanal erforderlich ist. Zusätzlich entsteht in der Bauphase eine

20 Vgl. Bericht „Bau-, Ausrüstungs- und Materialbewirtschaftungskonzept“, Einlage-Nr. 5510-EB-1001AL-00-0002, des Einreichope-

rates für das eisenbahnrechtliche Baugenehmigungsverfahren.

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Rodungsschneise über den Schafkogel bis nach Schlöglmühl zur Errichtung der 110 kV-Zuleitung zum ebenfalls herzustellenden Unterwerk Gloggnitz.

Danach werden die Baustelleneinrichtungsflächen (Baustelleneinrichtungsflächen) am Tun-nelportal hergestellt. Vorgesehen sind jeweils Baustelleneinrichtungsflächen westlich und östlich der Schwarza, auf denen sich u.a. Baucontainer, eine Mischanlage für Beton, eine Tübbinglagerfläche für die Zwischenlagerung bzw. ein Tübbingwerk inkl. Lager, eine Lager-fläche für Ausbruchsmaterial sowie Gleisanlagen für den Transport von Baumaterialien und Förderbänder befinden werden.

Der Westkopf des Bahnhofs Gloggnitz wird umgebaut und es wird der bestehende Perso-nendurchgang im Bahnhof Gloggnitz bei km 74,9+50 mit jeweils einem Personenaufzug je Ausgang nachgerüstet. Während am Projektsbeginn lediglich eine Anhebung der Gleisanla-gen auf sonst unverändertem Unterbau geplant ist, wird ab dem Absprungpunkt von der be-stehenden Semmering Bergstrecke bei ca. km 76,1 die Trasse vollständig neu errichtet. Die-ser neue Streckenteil wird bis zur Schwarzaquerung in Dammlage hergestellt. Danach erfolgt die Querung der Schwarza auf der rd. 67 m langen Eisenbahnbrücke und darauf folgend die Überquerung der in einer Grundwasserwanne tiefer geführten B 27. Bis zum Tunnelportal verläuft die Trasse auf gleicher Höhe mit dem Tunnelvorplatz. Vom Projektsbeginn bis zum Tunnelportal steigt die Trasse durchgehend mit einem Gefälle von 9,0 ‰ an. Bei der beste-henden Südbahn über den Semmering, der sog. Bergstrecke Semmeringbahn, ist bis km 76,710 (Gleis 1) eine höhenmäßige Anpassung der Gleisanlagen vorgesehen. Es erfolgen weiters der Vortrieb der Tunnelröhren und der zugehörigen Querschläge sowie die Herstel-lung des Portals und des Tunnelvorplatzes bzw. Rettungsplatzes mit Betriebsgebäude und Besucherzentrum. Nach Fertigstellung des Rohbaus der Hochbauten werden die Hangstütz-bauwerke (Lamellen) im Portalbereich betoniert.

Als für den ggst. Fachbereich maßgebliche Vortriebsart wird im Teilraum Gloggnitz – Schwarzatal der maschinelle Vortrieb der Streckenröhren mittels TVM angenommen, ob-gleich der erste Abschnitt sowie der Ausbruch der Querschläge bergmännisch mittels NÖT-Vortrieb gefahren werden.

Während der Abtransport des Ausbruchsmaterials grundsätzlich per Bahn erfolgt, ist die Versorgung der Baustelle per LKW über die Semmeringschnellstraße S 6, AST Gloggnitz, und weiter über das bestehende Straßennetz im Stadtgebiet von Gloggnitz (Schlaglstraße, Semmeringstraße, Hauptstraße, Reichenauer Straße) vorgesehen. Die maximale Zahl an LKW-Transporten tagsüber beträgt 180 LKW/Tag (abends max. 18 LKW) und tritt für die Dauer von einem Jahr auf und die maximale Zahl an Güterzügen beträgt 20/Tag auf die Dauer von 1,5 Jahren. Die Transportzahlen in der restlichen Bauzeit liegen unter diesen Ma-ximalwerten. Der Materialtransport über die Schiene benötigt in der Bauphase eigene Schut-tergleise, die auf dem nordöstlichen Teil der Baustelleneinrichtungsfläche errichtet werden. Für die Dauer der Streckenausrüstung werden Ausrüstungsgleise im südöstlichen Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche hergestellt. Alle Bauarbeiten und Materialtransporte sind aufgrund gesetzter Lärmschutzmaßnahmen umweltverträglich. Am Ende der Bauphase er-

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folgt die Räumung der noch verbliebenen Baustelleneinrichtungen sowie die Rekultivierung und Ausführung des Landschaftsbaus. Die Darstellung der Auswirkungen der geschilderten Vorhabensbestandteile in der Bauphase auf den Bestand an Kulturgütern und Denkmalen im Teilraum Gloggnitz – Schwarzatal erfolgt in der nachstehenden tabellarischen Beschreibung.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BAUPHASE WIRKUNGSINTENSITÄT UND EINRIFFSERHEBLICHKEIT GLOGGNITZ - SCHWARZATAL

Element Beschreibung Wirkungs-intensität

Semmeringbahn [1.1]

Die Entfernung der denkmalgeschützten Anlagen der Semmeringbahn zu Vorhabensteilen liegt unter 200 m, reicht unmittelbar an Vorhabensteile heran oder ist direkt von Baumaßnahmen betroffen. Es werden sowohl die Kernzone als auch die Pufferzone Nahbereich des Welterbes Semme-ringbahn verändert bzw. berührt. Die Anlagen der Berg-strecke Semmeringbahn21 werden kurz nach Projektbeginn (Bahnkilometer 75,5+61) bis zum Absprungpunkt der Gleise des Semmering-Basistunnel neu durch Bau eines neuen Gleiskörpers mit Weichen und technischen Einrichtungen beansprucht. Darüberhinaus erfolgt die Erneuerung der Gleise der Bergstrecke vom Absprungpunkt bis zu Bahnki-lometer 76,635.

Zur Errichtung der Gleise der Tunnelfreistrecke und der Schuttergleise muss das Wächterhaus 123[1.2] entfernt wer-den. Es wird die nach DMSG geschützte Semmeringbahn und somit die Kernzone des Welterbes Semmeringbahn be-ansprucht.

Das neu zu errichtende Unterwerk Gloggnitz liegt in der Pufferzone Nahbereich des Welterbes Semmeringbahn. Die nördliche Zufahrt zum Unterwerk beansprucht eine kleine Fläche der Welterbe-Kernzone. Es werden die nach DMSG geschützte Semmeringbahn und sowohl die Kernzone als auch die Pufferzone Nahbereich des Welterbes Semmering-bahn baulich verändert und Sichtbezüge neu gestaltet.

Die Anspeisung des Unterwerkes Gloggnitz erfolgt über eine neue ca. 915 m lange 110kV Versorgungsleitung mit 5 Masten über den Schafkogel zur bestehenden ÖBB-Bahnstromleitung 151A. Diese Anlage liegt zur Gänze in der Welterbe-Pufferzone Nahbereich und quert die denkmalge-schützte Semmeringbahn und somit die Welterbe-Kernzone ca. 16 m nordöstlich des Wächterhauses 125[1.4].

Erschütterungen22 aufgrund des Vortriebes der Tunnelröhren sind beim Wächterhaus 141[1.37] und dem Abfaltersbachgra-ben-Viadukt [1.38] nicht auszuschließen.

Das bestehende Unterwerk Schlöglmühl wird abgebaut, al-le Anlagen werden entfernt. Entfernt wird auch die Stromver-sorgungsleitung, die über zwei Masten, MA 119A und MA 119B, von diesem Unterwerk zur 110kV ÖBB Bahnstromlei-tung 151A geführt wird. Es werden die nach DMSG ge-

21 Bahnkilometer 75,65 (Gloggnitz) bis Bahnkilometer 115,4 (Mürzzuschlag). 22 Vgl. UVE-Fachbericht „Erschütterungen und Sekundärschall“ (siehe Einlage Nr. UV 04-06.01, Plannr. 5510-UV-0406AL-00-0001).

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BAUPHASE WIRKUNGSINTENSITÄT UND EINRIFFSERHEBLICHKEIT GLOGGNITZ - SCHWARZATAL

Element Beschreibung Wirkungs-intensität

schützte Semmeringbahn und sowohl die Kernzone als auch die Pufferzone Nahbereich des Welterbes Semmeringbahn beansprucht. Sichtbezüge in der Welterbe-Kernzone und in der Pufferzone Nahbereich werden verändert, wobei man von einer Verbesserung sprechen muß. Das Aufnahmsge-bäude[1.5] der Station Schlöglmühl ist durch den Umbau kei-nen relevanten Erschütterungen ausgesetzt.

Der Ersatzretentionsraum Mühlhof berührt den Grenzbe-reich der Kernzone des Welterbes liegt aber ansonsten zur Gänze in der Pufferzone Nahbereich und es werden keine maßgeblichen Geländeveränderungen (Abgrabung um 1,5 m) vorgenommen. Der Bau der Ersatzretention Mühlhof hat nur kleine Auswirkungen für bestehende Sichtbeziehun-gen von und zur Bergstrecke. Veränderungen von Sichtbeziehungen in der Bauphase be-stehen beim Portalraum durch bisher genannte Bautätigkei-ten und durch die Herstellung der Brückenbauwerke, der Straßenbauten, der Portalgestaltung, des Rettungsplatzes sowie der Lärmschutzwände.

Schloss Gloggnitz [1.8] mit Kirche Maria Schnee [1.9]

Die Entfernung zu Bauflächen beträgt unter 200 m, die Ent-fernung zum Portal ca. 500 m. Sichtachsen zum Tunnelpor-tal bestehen und es werden Sichtbeziehungen in der Puffer-zone Nahbereich verändert.

Kapelle Hl. Johannes-Nepomuk [1.10]

Das Denkmal ist weniger als 200 vom Vorhaben (Portalbau-stelle) entfernt. Die Erschütterungen am Materialtransport-weg B27 zur S6-Anschlußstelle Gloggnitz sind vorhanden aber nicht gefährdend. Partielle Sichtbeziehungen zu Vorha-bensteilen sind gegeben.

Bäckerei Dirnba-cher[1.19]

Das Denkmal ist weniger als 200 vom Vorhaben (Portalbau-stelle) entfernt. Partielle Sichtbeziehungen zu Vorhabenstei-len sind gegeben. Erschütterungen23 aufgrund des Material-transportes an der B27 zur S6-Anschlußstelle Gloggnitz sind nicht auszuschließen.

Naturbad [1.11] Pestsäule [1.21]

Die Kulturgüter liegen am Materialtransportweg Richtung S6 und es bestehen keine Sichtbezüge zu den Baustellenein-richtungsflächen. Die Entfernungen zum Vorhaben betragen mehr als 200 m bzw. mehr als 500 m (Pestsäule). Relevante Erschütterungen23 aufgrund des Materialtranspor-tes sind beim Naturbad[1.11] nicht auszuschließen. Für das Kleindenkmal Pestsäule[1.21] sind diese Erschütterungen nicht von Relevanz.

Altes Rathaus, Schul-haus [1.12] Evangelische Dreiei-nigkeitskirche [1.13] Kapelle St. Othmar [1.14] Dr. Karl Renner Brü-cke[1.17], Barockbau [1.35] Wegkreuz [1.36]

Die Denkmale befinden sich im historischen Stadtzentrum von Gloggnitz, das zur Zone „Touristischer Ergänzungs-raum“ des Welterbes Semmeringbahn gehört. Die Entfer-nung zu Baustelleneinrichtungsflächen liegt unter 200 m. Zum Vorhaben bestehen aufgrund der städtebaulichen Situ-ation keine Sichtbeziehungen und die Denkmale sind vom Vorhaben nicht berührt.

23 Vgl. UVE-Fachbericht „Erschütterungen und Sekundärschall“ (siehe Einlage Nr. UV 04-06.01, Plannr. 5510-UV-0406AL-00-0001).

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BAUPHASE WIRKUNGSINTENSITÄT UND EINRIFFSERHEBLICHKEIT GLOGGNITZ - SCHWARZATAL

Element Beschreibung Wirkungs-intensität

Pfarrkirche zum Christkönig [1.15]

Die Kirche befindet sich im historischen Stadtzentrum von Gloggnitz, das zur Zone „Touristischer Ergänzungsraum“ des Welterbes Semmeringbahn gehört. Die Entfernung zum Vorhaben liegt unter 200 m. Vom Wochesländer Park unmittelbar nördlich der Pfarrkirche besteht eine deutliche Sichtbeziehung zu den Baustellenein-richtungsflächen im Portalraum Gloggnitz.

Rennervilla [1.16] Bildstock [1.18] Liebfrauenkapelle [1.22]

Die Denkmale sind von Bauflächen 500 m oder mehr ent-fernt. Es bestehen keine Sichtbeziehungen zum und keine Beeinträchtigungen durch das Bauwerk.

Schloss Stuppach [1.20] Die Entfernungen zu Bauflächen betragen zwischen 200 und 500 m. Es bestehen keine Sichtbeziehungen zum Vorhaben.

Papierfabrik Schlöglmühl [1.23] Johannes Nepomuk Kirche [1.24]

Der Abstand zu den Bauvorhaben, Rückbau Unterwerk Schlöglmühl mit 110kV-Zuleitung und Neubau 110kV-ÖBB-Bahnstromleitung nach Gloggnitz, beträgt zwischen 200 m und 500 m, bzw. von entfernten Fabriksteilen etwas über 500 m. Sichtbeziehungen werden in der Pufferzone Nahbe-reich verändert, Geländeveränderungen sind unerheblich.

Ehemalige Arbeiter- und Beamtenwohn-häuser [1.25]

Der Abstand zum Bauvorhaben Rückbau Unterwerk Schlöglmühl samt 110kV-Zuleitung beträgt unter 200 m. Ge-ländeveränderungen bleiben unerheblich. Sichtbeziehungen bestehen und werden durch die Baumaßnahmen in der Puf-ferzone Nahbereich verändert.

Ehem. Leichenkam-mer[1.26]

Der Abstand zur 110kV-Bahnstromleitung, die über zwei Masten, MA 119A und MA 119B von der Hauptleitung 151A das Unterwerk Schlöglmühl versorgt, beträgt nur rund 30 m. Der Abspannmast liegt 50 m entfernt. Der Rückbau dieser Bahnstromanlage findet im Nahbereich des Denkmales statt.

Bildstock [1.33] Wegkreuz [1.34]

Die Denkmale sind um die 100 m von Vorhabensbereichen entfernt. Es werden keine maßgeblichen Geländeverände-rungen vorgenommen. Das Umfeld wird im Abstand von ca. 100 m durch die 110kV Bahnstromzuleitung verändert.

Kernkapelle[1.27]

Der Abstand des in der Pufferzone Nahbereich liegenden Denkmales zur Baustellenfläche (Ersatzretentionsraum Mühlhof) beträgt etwas über 200 m und es bestehen auf-grund dazwischen liegender Auwaldreste nur partielle Sicht-beziehungen zum Vorhaben. Das visuelle Umfeld wird durch die Baumaßnahme daher kaum berührt.

Ehem. Holzschleiferei mit Kraftwerk [1.28]

Das denkmalgeschützte Kulturgut in der Pufferzone Nahbe-reich liegt im unmittelbaren am Rande des Vorhabensrau-mes. Es bestehen Sichtbeziehungen zum Vorhaben Retenti-onsraum Mühlhof. Maßgebliche Geländeänderungen werden bei einem von drei Querdämmen und im Zuge des Baus temporär vorgenommen, die aber auf die Sichtbarkeit und Zugänglichkeit des Denkmales keine Auswirkungen haben.

1. Wiener Hochquellen-leitung [1.29]

Bauvorhaben im Portalraum Gloggnitz und beim Ersatzre-tentionsraum Mühlhof finden im Nahbereich der 1. Wiener Hochquellenleitung statt. Beim Portalraum Gloggnitz ist das Denkmal jedoch nicht direkt von maßgeblichen Geländever-änderungen im Umfeld berührt. Beim Ersatzretentionsraum Mühlhof sind kleinräumig rele-

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BAUPHASE WIRKUNGSINTENSITÄT UND EINRIFFSERHEBLICHKEIT GLOGGNITZ - SCHWARZATAL

Element Beschreibung Wirkungs-intensität

vante Geländeveränderungen zur Abschirmung der Hoch-quellenleitung vom Retentionsbereich nötig. Diese Verände-rungen wirken jedoch in keiner Weise nachteilig auf das Denkmal ein. Das Einstiegshaus (Turm) der 1. Wiener Hochquellenlei-tung in Gloggnitz [1.30] zwischen der Bergstrecke und der oberen Silbersbergstrasse liegt in der Pufferzone Nahbe-reich unmittelbar an der Kernzone der Welterbe Semmering-bahn. Der Abstand zum Vorhaben beträgt wenige Meter, Sichtbeziehungen bestehen und werden verändert. Es gibt keine maßgeblichen Geländeveränderungen, die sich auf das Kulturgut auswirken. Erschütterungen sind nicht maß-geblich. Vom Einstiegshaus der 1. Wiener Hochquellenleitung in Payerbach [1.31] bestehen zwar Sichtbeziehungen aber keine direkten Einblicke in den Ersatzretentionsraum Mühlhof.

Schloss Mühlhof [1.32]

Das Schloss findet sich in der Pufferzone Nahbereich des Welterbes Semmeringbahn. Der Abstand zum Vorhaben ist unter 200 m, es bestehen aber nur partielle Sichtbeziehun-gen zum Vorhabensteil Ersatzretentionsraum Mühlhof und das Denkmal wird ansonsten nicht berührt.

Achäologische Fund-stellen

Die archäologischen Fundstellen • frühmittelalterliche Siedlung am Schafkogel [A5], • undatierte Befestigung, mittelalterlicher Verhüttungs-

platz am Schafkogel [A6], • urzeitlicher Verhüttungsplatz am Schafkogel [A7], • archäologische Fundstätte und Bergbauinfrastruktur am

Schafkogel befinden sich in einem seitlichen Abstand von 50 bis etwas über 200 m vom Vorhaben. Die Tunneltrasse verläuft in die-sem Bereich von km 76.8 bis km 76.9 in Tiefen von 46 bis 81 m. Oberflächennah liegende Fundstellen erscheinen daher ausreichend geschützt. Im Bereich der 110kV Freileitung über den Schafkogel werden punktuell durch die Errichtung der Masten Flächen archäologischer Fundstätten und Berg-bauinfrastruktur beansprucht.

Weitere Denkmale

Wegkreuze am Schafkogel werden durch den Vortrieb der Tunnelröhren mittels NÖT nicht berührt. Ein Wegkreuz Nähe der B 27 bei Enzenreith unterliegt durch den Materialtrans-port keinen Auswirkungen.

Wirkungsintensität: …sehr hoch, …hoch, ...mittel, ...gering, ….keine/Verbesserung [1.1]: Nummer im Plan “Kulturgüter und Denkmalschutz “

Gesamteinschätzung der Eingriffserheblichkeit (Bauphase Gloggnitz – Schwarzatal)

Beeinflussungssensibilität des Teilraumes Sehr hoch

Wirkungsintensität des Teilraumes Hoch

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Sehr hoch

Tabelle 18: Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Gloggnitz – Schwarzatal, Bauphase

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In Gloggnitz finden neben den großen Baustellen rund um das Portal noch Eingriffe zur Her-stellung der Bahnstromversorgung und Hochwassersicherheit statt. Aufgrund der Vielzahl und Größe der Baumaßnahmen und den damit verbundenen Materialbewegungen ist die Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Gloggnitz-Schwarzatal in der Bauphase als „sehr hoch“ zu beurteilen.

5.3.1.2 Betriebsphase

In der Betriebsphase befindet sich im ggst. Teilraum die Neubaustrecke zwischen Bahnhof Gloggnitz und dem Tunnelportal einschließlich der Eisenbahnbrücke über die Schwarza und dem Bahnbegleitweg. Der Freistreckenbereich der neuen Bahntrasse ist mit durchgehenden Lärmschutzwänden von 2,5 bis 5 m Höhe ausgestattet, die im Erholungsraum eine deutliche Barrierewirkung entfalten.

In der Betriebsphase sind die Baustelleneinrichtungsflächen (Baustelleneinrichtungsflächen) wieder rückgebaut, wobei sie nicht dem ursprünglichen Zustand der Ist-Situation entspre-chen. So befindet sich auf der Baustelleneinrichtungsfläche westlich der Schwarza in der Be-triebsphase neben dem Tunnelportal ein Betriebsgebäude sowie ein Portal- und Rettungs-platz einschließlich der Zufahrtsstraßen zum Tunnelportal. Der nördliche Teil der Baustellen-einrichtungsfläche östlich der Schwarza (Bahnzwickel zwischen der Bergstrecke Semme-ringbahn und der neuen Trasse des Semmering-Basistunnel neu) dient als Standort für das neue Unterwerk Gloggnitz inkl. der dazugehörigen Straßen- und Gleiszufahrten. Die Versor-gung des Unterwerks erfolgt über die erforderliche 110 kV-Zuleitung (Bahnstromleitung), die aufgrund der Rodungsschneise markant über den Schafkogel zum Unterwerk Gloggnitz führt. Nach Inbetriebnahme des neuen Unterwerks erfolgt der Abtrag des alten Unterwerks in Schlöglmühl sowie der Zuleitung.

Der südliche Teil der Baustelleneinrichtungsfläche östlich der Schwarza ist in der Betriebs-phase geräumt und kann allenfalls wieder landwirtschaftlich genutzt werden. Die Querung der Schwarza ist über die neu errichtete Straßenbrücke (Zufahrt Firma Huyck) möglich, die sich an gleicher Stelle wie die alte Brücke befindet. Beiderseits der Schwarza gibt es Zufahr-ten zu den Widerlagern der Eisenbahnbrücken. Die B 27 Höllental Straße ist in der Betriebs-phase im Vergleich zur Ist-Situation leicht nach Westen verlegt und im Bereich der Eisenbrü-cken mit einer Unterführung inkl. Grundwasserwannenbauwerk und kombiniertem Rad- und Fußweg mit 3 m Breite versehen, der am Ende des verlegten Abschnittes der B 27 in den bestehenden Gehweg Richtung Gloggnitz einmündet.

Entlang der Schwarza befindet sich auf der linken Uferseite ein Hochwasserschutzdamm, der im Zuge der flussbaulichen Maßnahmen errichtet wurde. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Ufervegetation entlang der Schwarza wiederhergestellt ist. Der bei Mühlhof geschaffene Retentionsraum kann in der Betriebsphase wieder landwirtschaftlich genutzt werden. Entwässerungsmaßnahmen im Teilraum sind zur Ableitung der Bahn-, Straßen-, und Außengebietswässer nötig. Die Darstellung der Auswirkungen der geschilderten Vorha-

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bensbestandteile in der Betriebsphase auf den Bestand an Kulturgütern und Denkmalen im Teilraum Gloggnitz – Schwarzatal erfolgt in der nachstehenden tabellarischen Beschreibung.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BETRIEBSPHASE WIRKUNGSINTENSITÄT UND EINGRIFFSERHEBLICHKEIT GLOGGNITZ – SCHWARZATAL

Element Beschreibung Wirkungs-intensität

Semmeringbahn [1.1]

Sichtbeziehungen bei der denkmalgeschützten und als U-NESCO Welterbe deklarierten Semmeringbahn werden so-wohl in der Kernzone als auch in der Pufferzone Nahbereich verändert. In der Kernzone ist das Objekt Wächterhaus 123[1.2] entfernt. Das Unterwerk Gloggnitz reicht mit der nördlichen Straßen-zufahrt teilweise in die Welterbe-Kernzone. Das Unterwerk Schlöglmühl ist abgebaut inklusive der 110kV Anspeislei-tung. Durch die neue 110kV-Bahnstromleitung vom errichte-ten Unterwerk Gloggnitz über den Schafberg bis zur versor-genden ÖBB-Bahnstromleitung 151A erfolgt eine Überspan-nung der Semmeringbahn im Nahbereich des Wächterhau-ses 125[1.4]. Die Pufferzone Nahbereich und somit Wahr-nehmungsbereiche der Semmeringbahn werden durch den Neubau des SBTn mit Eisenbahnbrücke, Lärmschutzkon-struktionen, Portalarchitektur, Unterwerk mit 110kV Zuleitung sowie straßen- und wasserbaulichen Maßnahmen verändert. Dabei wirken jedenfalls die Portalarchitektur und wasserbau-liche Maßnahmen visuell positiv. Maßgebliche Geländever-änderungen bestehen stellenweise (Wasserbau Schwarza, Portaleinschnitt mit Lärmschutzwänden, Aufschüttung Bahn-zwickel, Wannenbauwerke Unterwerkszufahrt und B27), sie verändern jedoch die Sicht zum oder den Ausblick vom Denkmal nicht wesentlich. Das Denkmal bleibt weiterhin

Schloss Gloggnitz [1.8] mit Kirche Maria Schnee [1.9]

Die Entfernung zur Portalbereich beträgt unter 200 m, die Entfernung zum Portal ca. 500 m. Sichtachsen zum Tunnel-portal bestehen und es werden Sichtbeziehungen in der Puf-ferzone Nahbereich verändert.

Kapelle Hl. Johannes-Nepomuk [1.10], Bäckerei Dirnbacher[1.19]

Die Denkmale sind weniger als 200 m vom Portalbereich entfernt. Vereinzelt sind Sichtbeziehungen zum Vorhaben möglich.

Naturbad [1.11] Pestsäule [1.21]

Die Entfernungen zum Vorhaben betragen mehr als 200 m bzw. mehr als 500 m (Pestsäule).

Altes Rathaus, Schul-haus [1.12], Evangelische Dreieinigkeitskirche[1.13] Kapelle St. Othmar [1.14] Dr. Karl Renner Brü-cke[1.17], Barockbau [1.35] Wegkreuz [1.36]

Die Denkmale befinden sich im historischen Stadtzentrum von Gloggnitz, das zur Zone „Touristischer Ergänzungs-raum“ des Welterbes Semmeringbahn gehört. Die Entfer-nung zum Vorhaben liegt unter 200 m. Zum Vorhaben be-stehen aufgrund der städtebaulichen Situation praktisch kei-ne Sichtbeziehungen.

Pfarrkirche zum Christkönig [1.15]

Die Kirche befindet sich im historischen Stadtzentrum von Gloggnitz, das zur Zone „Touristischer Ergänzungsraum“ des Welterbes Semmeringbahn gehört. Die Entfernung zum Vorhaben liegt unter 200 m. Vom Wochesländer Park unmittelbar nördlich der Pfarrkirche besteht eine deutliche Sichtbeziehung zum Portal Gloggnitz.

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BETRIEBSPHASE WIRKUNGSINTENSITÄT UND EINGRIFFSERHEBLICHKEIT GLOGGNITZ – SCHWARZATAL

Rennervilla [1.16] Bildstock [1.18] Liebfrauenkapelle [1.22]

Die Denkmale sind von Bauflächen 500 m oder mehr ent-fernt. Es bestehen keine Sichtbeziehungen zum und keine Beeinträchtigungen durch das Bauwerk.

Schloss Stuppach [1.20] Die Entfernungen zu Bauflächen betragen zwischen 200 und 500 m. Es bestehen keine Störungen durch das Vorhaben.

Papierfabrik Schlögl-mühl [1.23] Johannes Nepomuk Kirche [1.24]

Wegkreuz [1.33]

Der Abstand zur neu errichteten 110kV-ÖBB-Bahnstrom-leitung nach Gloggnitz, beträgt zwischen 200 m und 500 m, bzw. von entfernten Fabriksteilen etwas über 500 m. Im Ver-gleich zum Ist-Zustand ergibt sich eine Verbesserung der Si-tuation.

Ehemalige Arbeiter- und Beamtenwohn-häuser [1.25]

Sichtbeziehungen werden im Umgebungsbereich des Denk-males durch die neue Trasse der 110kV-ÖBB-Bahnstrom-leitung nach Gloggnitz neu gestaltet. Das Kulturgut wird an-sonsten nicht beeinträchtigt.

Ehem. Leichenkam-mer[1.26]

Sichtbeziehungen werden im Umgebungsbereich des Denk-males durch die neue und nahe liegende Trasse der 110kV-ÖBB-Bahnstromleitung nach Gloggnitz verändert. Das Kul-turgut wird ansonsten nicht beeinträchtigt.

Kernkapelle [1.27]

Der Abstand des in der Pufferzone Nahbereich liegenden Denkmales zur Baustellenfläche (Ersatzretentionsraum Mühlhof) beträgt etwas über 200 m und es bestehen auf-grund dazwischen liegender Auwaldreste nur partielle Sicht-beziehungen zum Vorhaben. Das visuelle Umfeld wird durch die Baumaßnahme nicht wesentlich berührt.

Ehem. Holzschleiferei mit Kraftwerk [1.28]

Das denkmalgeschützte Kulturgut in der Pufferzone Nahbe-reich liegt im unmittelbaren am Rande Retentionsraumes Mühlhof mit unmittelbaren Sichtbeziehungen zum des Vor-habensteil. Maßgebliche Geländeänderungen werden bei einem von drei Querdämmen vorgenommen, die aber auf die Sichtbar-keit und Zugänglichkeit des Denkmales keine Auswirkungen haben.

1. Wiener Hochquellen-leitung [1.29]

Das Vorhaben im Portalraum Gloggnitz und beim Ersatzre-tentionsraum Mühlhof liegt im Nahbereich der 1. Wiener Hochquellenleitung. Beim Portalraum Gloggnitz ist das Denkmal nur visuell vom Vorhaben berührt. Beim Ersatzretentionsraum Mühlhof sind kleinräumig rele-vante Geländeveränderungen zur Abschirmung der Hoch-quellenleitung vom Retentionsbereich nötig. Diese Verände-rungen wirken jedoch in keiner Weise nachteilig auf das Denkmal ein. Die Erreichbarkeit des Einstiegshauses (Turm) der 1. Wiener Hochquellenleitung in Gloggnitz[1.30] zwischen der Bergstrecke und der oberen Silbersbergstrasse ist nicht ein-geschränkt. Das visuelle Umfeld des Denkmales wird verän-dert. Vom Einstiegshaus der 1. Wiener Hochquellenlei-tung in Payerbach[1.31] bestehen zwar Sichtbeziehungen aber keine direkten Einblicke in den Ersatzretentionsraum Mühlhof.

Schloss Mühlhof [1.32] Es bestehen partielle Sichtbeziehungen aber ansonsten kei-ne Berührungen durch den Vorhabensteil Ersatzretentions-raum Mühlhof. Der Abstand zum Vorhaben liegt unter 200 m.

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BETRIEBSPHASE WIRKUNGSINTENSITÄT UND EINGRIFFSERHEBLICHKEIT GLOGGNITZ – SCHWARZATAL

Achäologische Fund-stellen

Archäologische Fundstellen sind in der Betriebsphase durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.

Wirkungsintensität: …sehr hoch, …hoch, ...mittel, ...gering, …. keine/Verbesserung [1.1]: Nummer im Plan “Kulturgüter und Denkmalschutz “

Gesamteinschätzung der Eingriffserheblichkeit (Betriebsphase Gloggnitz – Schwarzatal)

Beeinflussungssensibilität des Teilraumes Sehr Hoch

Wirkungsintensität des Teilraumes Mittel

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Hoch

Tabelle 19: Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Gloggnitz – Schwarzatal, Betriebs-phase

Das Vorhaben in Gloggnitz umfasst neben dem Portal und der Freistrecke auch optisch auf-fällige Bauwerke für den Lärmschutz und zur Bahnstromversorgung, deren Wirkung in der Umgebungszone von Denkmalen als eher negativ zu bezeichnen ist. Die Eingriffserheblich-keit des Teilraumes Gloggnitz-Schwarzatal bleibt daher in der Betriebsphase „hoch“.

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5.3.2 Teilraum Aue – Göstritz

Im Teilraum Aue-Göstritz sind 3 Bauphasen vorgesehen. Diese dienen der Herstellung der Baustelleneinrichtungsfläche und des Voreinschnittes, der Herstellung des Zugangsstollens für den Zwischenangriff sowie dem Tunnelvortrieb und dem Rückbau.

5.3.2.1 Bauphase

Die Bauphase wird im Teilraum Aue – Göstritz etwa 8 Jahre andauern. Die schwierigen geo-logischen Verhältnisse machen einen Zwischenangriff von Göstritz aus erforderlich. Dazu wird ein rd. 1 km langer horizontaler Zugangsstollen in den Berg konventionell vorgetrieben (NÖT), an dessen Ende ein rd. 250 m tiefer senkrechter Schacht anschließt, der bis auf das Niveau der Streckenröhren des Semmering-Basistunnel neu reicht. Von hier aus erfolgt der Vortrieb der Tunnelröhren zum Auffahren einer 400-800 m breiten geologischen Störzone inkl. der Herstellung von Querschlägen. Zur Durchführung der Bautätigkeiten ist die Einrich-tung von zwei Baustelleneinrichtungsflächen notwendig, die östlich auf Höhe der letzten Ser-pentine der Landesstraße L 4168 zwischen Maria Schutz und Göstritz liegen. Da das Gelän-de leicht geneigt ist, werden die Baustelleneinrichtungsflächen terrassenartig angelegt, wo-durch sich große Böschungskanten ergeben. Auf den Baustelleneinrichtungsflächen werden voraussichtlich Büro- und Wohncontainern, Lagerflächen z.B. für die Zwischenlagerung von Ausbruchsmaterial und eine Mischanlage für die Herstellung von Beton zu finden sein. Die Baustelle Göstritz wird über eine neu zu errichtende Baustellenzufahrt erschlossen, die in ei-ne bestehende Gemeindestraße zwischen Haus 5 und Haus 6 in die L 4168 einmündet.

Die Verfuhr des Ausbruchsmaterials wird per LKW über die bestehende L 4168 (Ortsdurch-fahrt Maria Schutz) und die Semmeringschnellstraße S 6, AST Maria Schutz, zur Deponie Longsgraben erfolgen. Die maximale Zahl an LKW-Transporten tagsüber beträgt 190 LKW/Tag (abends max. 20 LKW) und tritt für die Dauer von einem halben Jahr auf. Die Transportzahlen in der restlichen Bauzeit liegen unter diesen Maximalwerten. Es sind Lärm-schutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden, Einbau von Lärmschutzfenstern oder mittels geeigneter Situierung von Containern auf den Baustelleneinrichtungsflächen vorge-sehen. Die Darstellung der Auswirkungen der geschilderten Vorhabensbestandteile in der Bauphase auf den Bestand an Kulturgütern und Denkmalen im Teilraum Aue – Göstritz er-folgt in der nachstehenden tabellarischen Beschreibung.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BAUPHASE WIRKUNGSINTENSITÄT UND EINGRIFFSERHEBLICHKEIT AUE – GÖSTRITZ

Element Beschreibung Wirkungs-intensität

Semmeringbahn [2.1] Wegkreuz [2.4]

Die Tunneltrassen verlaufen im Bereich der Semmeringbahn und des Wächterhauses 147 [2.2] bei Bahnkilometer 79,4 in rund 180 m Tiefe. Beim Wegkreuz[2.4] beträgt der Flurab-stand der Trasse immerhin noch 90 m. Naturgemäß beste-hen keine Sichtbeziehungen zum Vorhaben. Die Denkmale sind inkl. Wächterhaus 147 [2.2] und Wächterhaus 148 [2.3] nicht erschütterungsgefährdet.

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S e m m e r i n g - B a s i s t u n n e l n e u 5 5 1 0 - U V - 0 4 0 4 A L - 0 0 - 0 0 0 1 K u l t u r g ü t e r u n d D e n k m a l s c h u t z | U V E - B e r i c h t 3 0 . 0 4 . 2 0 1 0

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BAUPHASE WIRKUNGSINTENSITÄT UND EINGRIFFSERHEBLICHKEIT AUE – GÖSTRITZ

Element Beschreibung Wirkungs-intensität

Wegkreuz [2.4]

Die Tunneltrassen verlaufen im Bereich des Wegkreuzes[2.4] in 90 m Tiefe. Naturgemäß bestehen keine Sichtbeziehun-gen zum Vorhaben. Das Wegkreuz ist jedoch nicht erschüt-terungsgefährdet.

Wegkreuz [2.5]

Das Wegkreuz[2.5] liegt im Nahbereich des Vorhabens zwi-schen der südlichen und nördlichen Baustelleneinrichtungs-fläche in Göstritz und wird in der Bauphase beansprucht. Zur Schutz vor Bautätigkeiten wird es temporär entfernt.

Gedenkkreuz [2.6] Friedhof mit Kapelle [2.9] Wegkreuz [2.10]

Die Denkmale befinden sich bergseitig oberhalb der Landes-straße L4168. Relevante Erschütterungen treten nicht auf und zum Vorhaben bestehen keine Sichtbeziehungen. Die Entfernung zum Vorhaben beträgt durchwegs mehr als 500 m.

Kirche Maria Schutz [2.7] Kloster der Passio-nisten[2.8]

Es bestehen keine Sichtbeziehungen zum Vorhaben Zwi-schenangriff Göstritz und die Entfernung beträgt rund einen Kilometer. Die Denkmale sind jedoch vom Materialtransport über die L4168 betroffen. Erschütterungen24 aufgrund des Materialtransportes sind nicht auszuschließen.

Schanzkapelle [2.11] Im Bereich der Schanzkapelle führen die Tunneltrassen in 250 m Tiefe Richtung Süden. Es treten keine maßgeblichen Erschütterungen auf.

Achäologische Fund-stellen

Die archäologischen Fundstellen werden vom Bauvorhaben nicht berührt.

Wirkungsintensität: …sehr hoch, …hoch, ...mittel, ...gering, …. keine/Verbesserung [1.1]: Nummer im Plan “Kulturgüter und Denkmalschutz “

Gesamteinschätzung der Eingriffserheblichkeit (Bauphase Aue – Göstritz)

Beeinflussungssensibilität des Teilraumes Sehr hoch

Wirkungsintensität des Teilraumes Gering

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Mittel

Tabelle 20: Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Aue – Göstritz, Bauphase

In unmittelbarer Nähe des Eingriffes im Teilraum Aue – Göstritz befinden sich wenige Klein-denkmale (Wegkreuze), die vom Vorhaben wenig beeinträchtigt werden oder gut zu schüt-zen sind. Die Denkmale des Wallfahrtsortes Maria Schutz werden durch den Materialtrans-port berührt aber nicht beeinträchtigt. Allfällige Auswirkungen durch Erschütterungen bei der Wallfahrtskirche sind jedoch nicht außer Acht zu lassen. Die Beurteilung der Eingriffserheb-lichkeit in der Bauphase erfolgt daher als „mittel“.

24 UVE-Fachbericht „Erschütterungen und Sekundärschall“ (siehe Einlage Nr. UV 04-06.01, Plannr. 5510-UV-0406AL-00-0001).

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5.3.2.2 Betriebsphase

Am Ende der Bauphase erfolgt im Teilraum Aue – Göstritz der Rückbau der Baustellenein-richtungsflächen, wobei auch alle bestehenden Böschungssicherungen und Lärmschutzvor-richtungen entfernt werden. Der ursprüngliche Zustand wird wiederhergestellt. Im Endzu-stand wird der Eingangsbereich des Zugangsstollens verschlossen. Die Darstellung der Aus-wirkungen der geschilderten Vorhabensbestandteile in der Betriebsphase auf den Bestand an Kulturgütern und Denkmalen im Teilraum Aue – Göstritz erfolgt in der nachstehenden ta-bellarischen Beschreibung.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BETRIEBSPHASE WIRKUNGSINTENSITÄT UND EINGRIFFSERHEBLICHKEIT AUE – GÖSTRITZ

Element Beschreibung Wirkungs-intensität

Semmeringbahn [2.1] Bildstock [2.4]

Die Tunneltrassen verlaufen in diesem Bereich ca. 180 m unter Geländeoberkante. Die genannten Denkmale sind inkl. Wächterhaus 147 [2.2], Wächterhaus 148 [2.3] und Bild-stock[2.4] nicht erschütterungsgefährdet.

Wegkreuz [2.5]

Nach Rückbau des Zwischenangriffes Göstritz wird die Umgebung des Denkmales wiederhergestellt. Es bleiben keine negativen Auswirkungen bestehen.

Gedenkkreuz [2.6] Friedhof mit Kapelle [2.9] Wegkreuz [2.10] Kirche Maria Schutz [2.7] Kloster der Passio-nisten[2.8] Schanzkapelle [2.11]

Der Zwischenangriff Göstritz wird zur Gänze rückgebaut. Es bleiben keine negativen Auswirkungen bestehen.

Achäologische Fund-stellen

Der Zwischenangriff Göstritz wird zur Gänze rückgebaut. Es bleiben keine negativen Auswirkungen bestehen.

Wirkungsintensität: …sehr hoch, …hoch, ...mittel, ...gering, …. keine/Verbesserung [1.1]: Nummer im Plan “Kulturgüter und Denkmalschutz “

Gesamteinschätzung der Eingriffserheblichkeit (Betriebsphase Aue – Göstritz)

Beeinflussungssensibilität des Teilraumes Sehr hoch

Wirkungsintensität des Teilraumes Keine

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Keine

Tabelle 21: Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Aue – Göstritz, Betriebsphase

Für den Teilraum Aue-Göstritz sind in der Betriebsphase keine Auswirkungen zu verzeich-nen. Es besteht „keine“ Eingriffserheblichkeit.

5.3.3 Teilraum Otterstock

Das Vorhaben bedingt, dass die Herstellung einer Ersatzwasserversorgung für Raach und Otterthal notwendig ist. Eine Unterteilung in einzelne Bauphasen erfolgt nicht.

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S e m m e r i n g - B a s i s t u n n e l n e u 5 5 1 0 - U V - 0 4 0 4 A L - 0 0 - 0 0 0 1 K u l t u r g ü t e r u n d D e n k m a l s c h u t z | U V E - B e r i c h t 3 0 . 0 4 . 2 0 1 0

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5.3.3.1 Bauphase

Es wird davon ausgegangen, dass die Verlegung der Leitungen sowie der Neubau von Quellfassungen und Sammelbehältern im Ortsgebiet von Raach am Hochgebirge, Otterthal und Kirchberg am Wechsel auf öffentlichen Flächen entlang bestehender Wege und Straßen erfolgt. Entlang der Landesstraße L 134 entstehen in der Bauphase Auswirkungen des Vor-habens vor allem durch Grabungen im Straßenraum zwischen Raach und Kirchberg am Wechsel. Es ist mit maximal 20 LKW (in beiden Richtungen) am Tag zu rechnen. Die Haupt-belastung verteilt sich über die gesamte Bauphase von einem halbem Jahr, tritt aber nur ta-geweise auf. Die Darstellung der Auswirkungen der geschilderten Vorhabensbestandteile in der Bauphase auf den Bestand an Kulturgütern und Denkmalen im Teilraum Otterstock er-folgt in der nachstehenden tabellarischen Beschreibung.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BAUPHASE WIRKUNGSINTENSITÄT UND EINGRIFFSERHEBLICHKEIT OTTERSTOCK

Element Beschreibung Wirkungs-intensität

Pfarrkirche Hl. Ägidi-us[3.1], Pfarrhof [3.2] Wohnhaus Raach 6

Die Denkmale sind vom Vorhaben Bau der Ersatzwasserver-sorgung Raach-Otterthal mehr als 200 m entfernt. Es besteht keine Sichtbeziehung zum Vorhaben. Sehr vereinzelter Bau-stellenverkehr ist möglich, hat aber keine Wirkung.

Bildstock [3.4] Wegkreuz [3.8]

Das Denkmal befindet sich im unmittelbaren Nahbereich der Grabungsarbeiten für die Ersatzwasserversorgung entlang der Landesstraße L134. Es werden keine maßgeblichen Gelän-deänderungen vorgenommen und es treten keine maßgebli-chen Erschütterungen auf. Wirkung und Erreichbarkeit der Denkmale sind in der Bauphase temporär eingeschränkt.

Kapelle [3.5] Das Denkmal ist weniger als 200 m vom Vorhaben entfernt. Es bestehen Sichtbeziehungen, maßgebliche Erschütterun-gen und Geländeveränderungen sind auszuschließen.

Volksschule [3.6] Das Kulturgut befindet sich im Nahbereich des Vorhabens. Es bestehen Sichtbeziehungen, maßgebliche Erschütterungen und Geländeveränderungen sind auszuschließen.

Friedhofskirche [3.7]

Die Friedhofskirche[3.7] in Kirchberg mit Friedhof befindet sich rund 400 m vom Vorhaben entfernt. Es bestehen keine direk-ten Sichtbeziehungen. Erschütterungen sind nicht relevant. Geländeveränderungen werden nicht vorgenommen.

Achäologische Fund-stellen

Die archäologische Fundstelle - mittelalterliche Siedlung [A30] im Ortsgebiet von Otterthal ist vom Vorhaben nicht betroffen.

Wirkungsintensität: …sehr hoch, …hoch, ...mittel, ...gering, …. keine/Verbesserung [1.1]: Nummer im Plan “Kulturgüter und Denkmalschutz “

Gesamteinschätzung der Eingriffserheblichkeit (Bauphase Otterstock)

Beeinflussungssensibilität des Teilraumes Hoch

Wirkungsintensität des Teilraumes Mittel

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Mittel

Tabelle 22: Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Otterstock, Bauphase

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Kleindenkmale werden durch Arbeiten und Aufgrabungen im Straßenraum beeinträchtigt. Die Beurteilung der Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Otterstock erfolgt mit „mittel“.

5.3.3.2 Betriebsphase

Mit Ende der Bauphase ist die Ersatzwasserversorgungsanlage Raach-Otterthal funktions-tüchtig und in Betrieb. Der ursprüngliche Zustand im Bereich von Grabungsarbeiten wird wieder hergestellt. Die Darstellung der Auswirkungen der geschilderten Vorhabensbestand-teile in der Betriebsphase auf den Bestand an Kulturgütern und Denkmalen im Teilraum Ot-terstock erfolgt in der nachstehenden tabellarischen Beschreibung.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BETRIEBSPHASE WIRKUNGSINTENSITÄT UND EINGRIFFSERHEBLICHKEIT OTTERSTOCK

Element Beschreibung Wirkungs-intensität

Pfarrkirche Hl. Ägidi-us[3.1], Pfarrhof [3.2] Wohnhaus Raach 6[3.3] Bildstock [3.4] , Kapelle [3.5] Volksschule [3.6]

Es gibt keine Beeinträchtigungen der Denkmale durch das Vorhaben.

Friedhofskirche [3.7] Wegkreuz [3.8]

Es gibt keine Beeinträchtigungen der Denkmale durch das Vorhaben und es bestehen keine Sichtbeziehungen zum Vor-habensteil Brunnengebäude.

Achäologische Fund-stellen

Die archäologische Fundstelle - mittelalterliche Siedlung [A30] im Ortsgebiet von Otterthal ist vom Vorhaben nicht betroffen.

Wirkungsintensität: …sehr hoch, …hoch, ...mittel, ...gering, …. keine/Verbesserung [1.1]: Nummer im Plan “Kulturgüter und Denkmalschutz “

Gesamteinschätzung der Eingriffserheblichkeit (Betriebsphase Otterstock)

Beeinflussungssensibilität des Teilraumes Hoch

Wirkungsintensität des Teilraumes Keine

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Keine

Tabelle 23: Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Otterstock, Betriebsphase

Im Teilraum Otterstock liegen in der Betriebsphase keine Beeinträchtigungen der Denkmale durch das Vorhaben vor und somit besteht „keine“ Eingriffserheblichkeit.

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5.3.4 Teilraum Trattenbach

Im Teilraum Trattenbach ist der Vorhabensteil Baulüftungsschacht Trattenbachgraben um-zusetzen.

5.3.4.1 Bauphase

Im Teilraum Trattenbach wird in der Bauphase im Falle eines in diesem Bereich erfolgenden Vortriebs mittels NÖT eine Baustelleneinrichtungsfläche im Trattenbachgraben errichtet um einen aus sicherheitstechnischen Gründen notwendigen Baulüftungsschacht zu errichten25. soll während der Bauphase die nötige Luftzufuhr beim NÖT-Vortrieb gewährleisten. Ansons-ten finden auf der Baustelleneinrichtungsfläche keine weiteren Bautätigkeiten für den eigent-lichen Tunnelvortrieb statt, sodass im Wesentlichen nur Lagerflächen erforderlich sind. Da das Gelände leicht geneigt ist, wird die Baustelleneinrichtungsfläche in den Hang durch Ab-grabungen eingeschnitten.

Beim Materialtransport ist mit maximal 70 LKW tagsüber zu rechnen, wobei die Phase der maximalen Belastung nur in einem Zeitraum von wenigen Wochen auftritt. Die Bautätigkeiten für den Baulüftungsschacht können grundsätzlich als untergeordnet angesehen werden. Die Darstellung der Auswirkungen der geschilderten Vorhabensbestandteile in der Bauphase auf den Bestand an Kulturgütern und Denkmalen im Teilraum Trattenbach erfolgt in der nach-stehenden tabellarischen Beschreibung.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BAUPHASE WIRKUNGSINTENSITÄT UND EINGRIFFSERHEBLICHKEIT TRATTENBACH

Element Beschreibung Wirkungs-intensität

Kapelle [4.1] Gem. Trattenbach

Entlang des Materialtransportweges, aber vom eigentlichen Vorhaben mehr als 1000 m entfernt, wird das Denkmal durch Erschütterungen vom Materialtransport zum Baulüftungs-schacht Trattenbachgraben nicht beeinflusst. Zum Vorhaben bestehen keine Sichtbeziehungen und es gibt keine relevan-ten Geländeveränderungen.

Kath. Pfarrkirche Hl. Dreifaltigkeit [4.2] Wittgenstein Volks-schule [4.4]

Die Denkmale liegen am Materialtransportweg in den Tratten-bachgraben und sind ca. 1000 m vom Vorhaben entfernt. Erschütterungen durch den Materialtransport sind nicht maß-geblich und zum Vorhaben bestehen keine Sichtbeziehungen.

Wittgensteinhaus [4.3] Gem. Trattenbach

Das Denkmal ist ca. 1000m vom Vorhaben entfernt wird. Es wird durch das Vorhaben nicht berührt.

Kapelle [4.5] Gem. Trattenbach

Die Kapelle ist rund 100m von der Baustelleneinrichtungsflä-che Trattenbachgraben entfernt. Es bestehen einzelne Sicht-beziehungen zum Bauvorhaben aber es werden im direkten Umfeld keine maßgeblichen Geländeänderungen vorgenom-men. Die Erreichbarkeit des Denkmals bleibt erhalten.

25 Bei Vortrieb mittels TVM ist die Herstellung eines Baulüftungsschachtes nicht nötig.

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BAUPHASE WIRKUNGSINTENSITÄT UND EINGRIFFSERHEBLICHKEIT TRATTENBACH

Element Beschreibung Wirkungs-intensität

Achäologische Fund-stellen

Die archäologische Fundstelle [A75] - mittelalterliche Siedlung - im Ortszentrum vom Trattenbach ist vom Vorhaben nicht be-troffen. Die historische Bergbauhalde bei km 89,9 ist aufgrund des Trassenvortriebs in rund 400 m Tiefe nicht berührt.

Wirkungsintensität: …sehr hoch, …hoch, ...mittel, ...gering, …. keine/Verbesserung [1.1]: Nummer im Plan “Kulturgüter und Denkmalschutz “

Gesamteinschätzung der Eingriffserheblichkeit (Bauphase Trattenbach)

Beeinflussungssensibilität des Teilraumes Hoch

Wirkungsintensität des Teilraumes Gering

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Gering

Tabelle 24: Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Trattenbach, Bauphase

Der Materialtransport hat aufgrund der verhältnismäßig geringen LKW-Zahlen kaum einen Einfluss auf die Denkmale und insgesamt gibt es in Summe nur geringe Auswirkungen. In Verschneidung der hohen Beeinflussungssensibilität mit der geringen Wirkungsintensität er-gibt sich eine „geringe“ Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Trattenbach.

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S e m m e r i n g - B a s i s t u n n e l n e u 5 5 1 0 - U V - 0 4 0 4 A L - 0 0 - 0 0 0 1 K u l t u r g ü t e r u n d D e n k m a l s c h u t z | U V E - B e r i c h t 3 0 . 0 4 . 2 0 1 0

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5.3.4.2 Betriebsphase

In der Betriebsphase ist der Baulüftungsschacht im Trattenbachgraben verfüllt und alle Flä-chen sind in den ursprünglichen Zustand rückgebaut. Die Darstellung der Auswirkungen der geschilderten Vorhabensbestandteile in der Betriebsphase auf den Bestand an Kulturgütern und Denkmalen im Teilraum Trattenbach erfolgt in der nachstehenden tabellarischen Be-schreibung.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BETRIEBSPHASE WIRKUNGSINTENSITÄT UND EINGRIFFSERHEBLICHKEIT TRATTENBACH

Element Beschreibung Wirkungs-intensität

Kapelle [4.1],Kapelle [4.5] Kath. Pfarrkirche Hl. Dreifaltigkeit [4.2] Wittgenstein Volks-schule [4.4] Wittgensteinhaus [4.3]

Es gibt keine Beeinträchtigung der Denkmale durch das Vor-haben.

Achäologische Fund-stellen

Die archäologische Fundstelle [A75], mittelalterliche Siedlung, im Ortszentrum Trattenbach ist vom Vorhaben nicht betroffen.

Wirkungsintensität: …sehr hoch, …hoch, ...mittel, ...gering, …. keine/Verbesserung [1.1]: Nummer im Plan “Kulturgüter und Denkmalschutz “

Gesamteinschätzung der Eingriffserheblichkeit (Betriebsphase Trattenbach)

Beeinflussungssensibilität des Teilraumes Hoch

Wirkungsintensität des Teilraumes Keine

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Keine

Tabelle 25: Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Trattenbach, Betriebsphase

In der Betriebsphase besteht keine Wirkung durch das Vorhaben, da alle Eingriffe in den ur-sprünglichen Zustand rückgebaut werden, der Baulüftungsschacht wieder verfüllt ist und ent-sprechende Rekultivierungsmaßnahmen erfolgen. Es besteht daher „keine“ Eingriffserheb-lichkeit für den Teilraum Trattenbach .

5.3.5 Teilraum Fröschnitzgraben

Der Teilraum Fröschnitzgraben ist vom Vorhaben durch den Tunnelvortrieb, der Herstellung einer Nothaltestelle und der Deponie Longsgraben sowie der Herstellung der Ersatzwasser-versorgung Spital und von Baustraßen und deren Betrieb betroffen. Begleitende Maßnah-men betreffen den Gewässerschutz, die Entwässerung sowie den Lärmschutz. Im Teilraum Fröschnitzgraben ist von drei Bauphasen auszugehen.

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S e m m e r i n g - B a s i s t u n n e l n e u 5 5 1 0 - U V - 0 4 0 4 A L - 0 0 - 0 0 0 1 K u l t u r g ü t e r u n d D e n k m a l s c h u t z | U V E - B e r i c h t 3 0 . 0 4 . 2 0 1 0

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In der Bauphase 1 werden die S6 HAS Dürrgraben, die Baustraßen Steinhaus und Longsgraben, die Förderbandtrasse, das Gelände der Deponie Longsgraben und die Bau-stelleneinrichtungsflächen hergestellt. Die Herstellung zweier Zugangsschächte (davon ein Sicherheitsschacht), der Tunnelvortrieb und der Bau der Nothaltestelle erfolgen in der Bau-phase 2. Die Bauphase 3 sieht den Ausbau der Innenschale, die Streckenausrüstung und die Herstellung des Lüftungsgebäudes im Fröschnitzgraben vor. Gegen Ende dieser Phase erfolgt der Rückbau der Baustraßen und der Baustelleneinrichtungsflächen.

5.3.5.1 Bauphase

Die Bauphase erstreckt sich im Teilraum Fröschnitzgraben über einen Zeitraum von 12 bis 13 Jahren. In diesem Teilraum befindet sich der Zwischenangriff Fröschnitz, der genau im Bereich der geplanten Nothaltestelle des Semmering-Basistunnel neu liegt und notwendig ist, um einerseits die Nothaltestelle einfacher errichten zu können und andererseits die Tun-nellüftung (direkte Be- und Entlüftung im Ereignisfall) im Bereich der Nothaltestelle sicherzu-stellen.

Vor dem Beginn der eigentlichen Tunnelbauarbeiten finden zuerst bauvorbereitende Maß-nahmen statt. So ist die Errichtung einer straßenseitigen Anbindung an das hochrangige Straßennetz erforderlich, um sowohl die Baustelle in der Fröschnitz per LKW versorgen zu können (z.B. Anlieferung von Beton, Tübbingen), als auch die Verfuhr des Ausbruchmaterial von der Portalbaustelle Mürzzuschlag sowie von den Zwischenangriffen Göstritz und Graut-schenhof zur Deponie Longsgraben über das hochrangige Straßennetz zu ermöglichen, da-mit die Siedlungsgebiete nicht zusätzlich durch die Nutzung des örtlichen Straßennetzes be-lastet werden. Dazu ist der Ausbau der im Zuge des Baus der Semmeringschnellstraße S 6 bereits zum Teil errichteten Halbanschlussstelle Dürrgraben erforderlich. Weiters ist zur Ent-lastung der Ortsdurchfahrt Steinhaus die Herstellung der Baustraße Steinhaus notwendig, die direkt an die Halbanschlussstelle Dürrgraben anschließt. Die Baustraße Steinhaus ver-läuft großteils entlang bereits bestehender Forstwege, sodass hauptsächlich eine Verbreite-rung und Asphaltierung der bestehenden Wege, sowie Dammschüttungen erforderlich sind. Zur Abschirmung der durch den Baustellenverkehr hervorgerufenen Lärmimmissionen auf Anrainer sind Lärmschutzwände südlich der Schmelzriegelsiedlung in Steinhaus vorgesehen (Länge 500 m, Höhe 2 bis 3 m) sowie im Bereich des Anschlusses der Baustraße Steinhaus an die Landesstraße L 117 (Länge 150 m Höhe 2 bis 3 m) und im Bereich des vorderen Fröschnitzgrabens bei den vier Häusern Fröschnitz 10 bis 12 (Länge 320 m, Höhe 3 m). Darüber hinaus erfolgt die Herstellung der Baustraße zur Deponie Longsgraben, bei der tlw. eine Verbreiterung und Asphaltierung der bestehenden Forstwege und abschnittsweise ein Neubau erforderlich ist. Die Rodung der Deponiefläche ist im ggst. Fachbereich vernachläs-sigbar, da diese aufgrund der Topographie von den Siedlungsgebieten aus nicht einsehbar ist. Weiters wird eine rd. 2,2 km lange Förderbandtrasse mit teilweise neu zu errichtenden begleitenden Baustraßen vom Zwischenangriff Fröschnitz zur Deponie Longsgraben instal-liert.

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S e m m e r i n g - B a s i s t u n n e l n e u 5 5 1 0 - U V - 0 4 0 4 A L - 0 0 - 0 0 0 1 K u l t u r g ü t e r u n d D e n k m a l s c h u t z | U V E - B e r i c h t 3 0 . 0 4 . 2 0 1 0

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Mittels Förderbändern wird das gesamte Schuttermaterial aus dem Tunnelausbruch über ein Zwischenlager im Nahbereich der Baustelleneinrichtungsfläche zur Deponie geführt. Zur Durchführung der Bautätigkeiten ist die Einrichtung einer Baustelleneinrichtungsfläche am Zwischenangriff Fröschnitz erforderlich, die direkt über den in der Tiefe verlaufenden Tunnel-röhren liegt. Die Baustelleneinrichtungsfläche wird durch die Landesstraße L 117 in einen größeren östlichen und einen kleineren westlichen Bereich zweigeteilt.

Aufgrund der Einrichtung der Baustelleneinrichtungsfläche müssen drei Objekte, ein Wohn-gebäude östlich der L 117, ein unbewohntes Objekt westlich der L 117 mit Wirtschaftsge-bäude und ein Bauernhof in Nähe zur östlichen Baustelleneinrichtungsfläche eingelöst und abgebrochen werden. Da das Gelände leicht geneigt ist, wird die östlich der L 117 liegende Baustelleneinrichtungsfläche terrassenartig angelegt, wodurch sich große Böschungskanten ergeben. Auf der Baustelleneinrichtungsfläche wird ein Lüftungsgebäude errichtet, das auch in der Betriebsphase bestehen bleibt, um die für den Betrieb erforderliche Tunnellüftung im Ereignisfall sicherzustellen. Zusätzlich zum Hauptschacht ist aus sicherheitstechnischen Gründen ein zweiter Zugangsschacht notwendig. Daneben befinden sich auf der Baustellen-einrichtungsfläche u.a. Wohncontainer und Baubüros, eine Tübbinglagerfläche, Lagerflächen z.B. für die Zwischenlagerung von Ausbruchsmaterial, eine Mischanlage für Beton sowie Kräne, Schachthebeanlagen und Förderbänder. Als für den ggst. Fachbereich maßgebliche Vortriebsart werden im Teilraum Fröschnitzgraben ein maschineller Vortrieb mit zwei Tun-nelvortriebsmaschinen (TVM) sowie ein gleichzeitig stattfindender konventioneller Vortrieb (NÖT) angenommen. Darüber hinaus wird im Zuge der Baumaßnahmen die Herstellung ei-ner Ersatzwasserversorgung notwendig. Es wird davon ausgegangen, dass die Verlegung der Leitungen im Ortsgebiet von Steinhaus und Spital am Semmering auf öffentlichen Grund entlang bestehender Wege und Straßen erfolgt. Vom Materialtransport sind die S 6 HAS Dürrgraben, die Baustraße Steinhaus, die Baustraße Longsgraben und die L 117 Pfaffensat-telstraße betroffen. Auf dem Transportabschnitt S6 HAS Dürrgraben - Baustraße Steinhaus - L 117 Pfaffensattelstraße bis zur Abzweigung Baustraße Longsgraben fahren maximal 1000 LKW am Tag, begrenzt auf die Dauer von einem Jahr. Die restliche Bauzeit liegen die LKW-Transporte weit unter diesem Wert. Am Ende der Bauphase erfolgt die Räumung der noch verbliebenen Baustelleneinrichtungen sowie die Rekultivierung und Ausführung des Land-schaftsbaus. Die Darstellung der Auswirkungen der geschilderten Vorhabensbestandteile in der Bauphase auf den Bestand an Kulturgütern und Denkmalen im Teilraum Fröschnitzgra-ben erfolgt in der nachstehenden tabellarischen Beschreibung.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BAUPHASE WIRKUNGSINTENSITÄT UND EINGRIFFSERHEBLICHKEIT FRÖSCHNITZGRABEN

Element Beschreibung Wirkungs-intensität

Semmeringbahn [5.1]

Die Semmeringbahn wird in diesem Teilraum von den Vorha-bensbereichen Ersatzwasserversorgung Spital, Halban-schlussstelle Dürrgraben, Baustraße Steinhaus berührt.

Page 93: END 4.4 KD.100530 END geaendRU 100608 · bahn liegen, werden in der Beeinflussungssensibilität höher bewertet. Die Beeinflussungssensibilität wird teilraumbezogen folgendermaßen

S e m m e r i n g - B a s i s t u n n e l n e u 5 5 1 0 - U V - 0 4 0 4 A L - 0 0 - 0 0 0 1 K u l t u r g ü t e r u n d D e n k m a l s c h u t z | U V E - B e r i c h t 3 0 . 0 4 . 2 0 1 0

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BAUPHASE WIRKUNGSINTENSITÄT UND EINGRIFFSERHEBLICHKEIT FRÖSCHNITZGRABEN

Element Beschreibung Wirkungs-intensität

Im westlichen Teil befinden sich die Bahnanlage und das Wächterhaus 189[5.2] im Entfernungsbereich von 200 m zum Vorhaben Ersatzwasserversorgung. Es bestehen vereinzelt Sichtbezüge, andere Auswirkungen sind nicht gegeben. Der zweite Berührungsraum ergibt sich mit dem vom Nördli-chen Steinhauser Viadukt wegführenden Ast der Ersatzwas-serversorgung. Das Aufnahmsgebäude[5.7] der Station Stein-haus befindet sich ca. 400 m, das Wächterhaus 185[5.9] ca. 200 m vom Vorhaben entfernt. Sichtbeziehungen zum Vorha-ben bestehen praktisch nicht. Der Nördliche Steinhauser Vi-adukt [5.8] liegt jedoch direkt am Vorhaben Ersatzwasserver-sorgung Spital. Das Kulturgut wird in der Bauphase durch vi-suelle Veränderungen des Umfeldes in der Erlebbarkeit beein-trächtigt. Weitere Negativwirkungen sind nicht zu erwar-ten.Das Wächterhaus 185[5.9] liegt 500 m, das Wächterhaus 183[5.11] ca. 750m vom dritten Vorhabensteil, Herstellung der Halbanschlussstelle Dürrgraben, entfernt. Die Denkmale wer-den aufgrund der Entfernung nicht beeinträchtigt. Berührt ist jedoch der Umgebungsbereich der Semmering-bahn beim Wächterhaus 184[5.10] und somit die Welterbe-Kernzone der Semmeringbahn. Der südliche Böschungsfuß der Semmeringbahn wird in diesem Bereich teilweise bean-sprucht, weil ein bis zu 4 m breiter Verschnitt mit der Bö-schung der herzustellenden Abfahrtsrampe der S 6 Halban-schlussstelle Dürrgraben erfolgt. Es kommt zu erheblichen Geländeveränderungen und der Wahrnehmungsraum in der Kernzone und in der Pufferzone Nahbereich des Welterbes Semmeringbahn wird verändert.

Kapelle [5.12] Die Kapelle liegt im Nahbereich des Vorhabensteiles Ersatz-wasserversorgung Spital, wird selbst aber nicht berührt. In der Bauphase bestehen Sichtbeziehungen zum Baubereich.

Bildstock [5.13]

Der Bildstock liegt in einer Entfernung zwischen 200 bis 500 m von den Vorhabensteilen Ersatzwasserversorgung Spital und Baustraße Steinhaus. Es bestehen keine Sichtbeziehungen (Waldrandlage) oder andere Berührungen zum Vorhaben.

Ehem. Schmelzofen – Alfred Hütte [5.14]

Das Kulturgut liegt weniger als 100 m vom Vorhaben Baustra-ße Steinhaus entfernt. Aufgrund der östlich zur Baustraße hin steil ansteigenden be-waldeten Felswand gibt es zum Vorhaben keine Sichtbezie-hungen und keine Berührungspunkte.

Erzstollen [5.15]

Vom Erzstollen über dem ehemaligen Schmelzofen Alfred Hütte bestehen keine Sichtbeziehungen zum Vorhaben. Da der Erzstollen nicht weiter in den Berg führt, sind schädi-gende Erschütterungen, die beim Straßenbau wirken, wenig wahrscheinlich.

Bildbaum[5.16] Hauskapelle [5.17] Kapelle [5.24]

Wegkreuz [5.25]

Bei den Denkmalen bestehen Sichtbeziehungen zum Vorha-ben (Deponie Longsgraben und Zufahrt Deponie), die auf-grund örtlicher topographischer Gegebenheiten teilweise nur partiell sind. Maßgebliche andere Gefährdungen bestehen nicht. Erschütte-rungen durch den Tunnelvortrieb sind aufgrund der mit 410 m geplanten Tiefenlage nicht zu erwarten.

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BAUPHASE WIRKUNGSINTENSITÄT UND EINGRIFFSERHEBLICHKEIT FRÖSCHNITZGRABEN

Element Beschreibung Wirkungs-intensität

Wegkreuz [5.18]

Das Wegkreuz liegt ca. 70 m von der Baustelleneinrichtungs-fläche Fröschnitzgraben entfernt. Es finden im Nahbereich maßgebliche Geländeveränderungen statt, die Erlebbarkeit des Denkmales ist sehr eingeschränkt. Erschütterungen durch den Tunnelvortrieb sind nicht möglich. Der Baustellenbetrieb stellt eine Bedrohung dar.

Wegkreuz [5.19]

Das Wegkreuz liegt im unmittelbaren Nahbereich zum Vorha-ben zwischen der östlichen und westlichen Baustelleneinrich-tungsfläche. Es finden in der Nähe maßgebliche Geländever-änderungen statt. Es bestehen rundum Sichtbeziehungen zum Vorhaben und die Erlebbarkeit des Denkmales ist einge-schränkt. Erschütterungen durch Vortrieb des Lüftungs-schachtes sind möglich. Das Denkmal ist durch den Baustel-lenbetrieb bedroht, da Beschädigungen durch den Baubetrieb nicht auszuschließen sind.

Wegkreuz [5.20] Bildbaum [5.21] Kapelle [5.22]

Von den Denkmalen, die zwischen 50 und 300 m entfernt sind, bestehen keine Sichtbeziehungen zum Vorhaben. Er-schütterungen u.a. Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

Schornstein/Alte Schmiede [5.23]

Das Kulturgut befindet sich ca. 60 m vom Vorhaben entfernt und es bestehen Sichtbeziehungen zum Vorhaben. Weitere Beeinflussungen sind nicht maßgeblich.

Friedhof [5.26] Der Friedhof Spital liegt ca. 100 m vom Vorhaben Ersatzwas-serversorgung Spital entfernt. Maßgebliche Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

Achäologische Fund-stellen

Die archäologische Fundstelle von Bergbauspuren berührt den Straßenrand der Zufahrt zur Deponie Longsgraben im ersten Abschnitt nach der Abzweigung von der L 117. Maßgebliche Auswirkungen durch den zweispurigen Ausbau der Forststraße sind je nach Lage und Beschaffenheit der Fundsituation nicht ganz auszuschließen.

Wirkungsintensität: …sehr hoch, …hoch, ...mittel, ...gering, …. keine/Verbesserung [1.1]: Nummer im Plan “Kulturgüter und Denkmalschutz “

Gesamteinschätzung der Eingriffserheblichkeit (Bauphase Fröschnitzgraben)

Beeinflussungssensibilität des Teilraumes Mittel

Wirkungsintensität des Teilraumes Mittel

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Mittel

Tabelle 26: Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Fröschnitzgraben, Bauphase

Die S 6 Halbanschlussstelle Dürrgraben beeinflusst das Welterbe Semmeringbahn, wobei eine deutliche Vorbelastung durch die S 6 besteht. Die umfassenden Baumaßnahmen und Materialtransporte entlang der Baustraßen Steinhaus und Deponie Longsgraben und bei der Baustelleneinrichtungsfläche nehmen Einfluss auf Denkmale im Raum. Die Eingriffserheb-lichkeit des Teilraumes Fröschnitzgraben in der Bauphase ist daher mit „hoch“ zu beurteilen.

Page 95: END 4.4 KD.100530 END geaendRU 100608 · bahn liegen, werden in der Beeinflussungssensibilität höher bewertet. Die Beeinflussungssensibilität wird teilraumbezogen folgendermaßen

S e m m e r i n g - B a s i s t u n n e l n e u 5 5 1 0 - U V - 0 4 0 4 A L - 0 0 - 0 0 0 1 K u l t u r g ü t e r u n d D e n k m a l s c h u t z | U V E - B e r i c h t 3 0 . 0 4 . 2 0 1 0

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5.3.5.2 Betriebsphase

In der Betriebsphase bleibt auf einem Teil der Baustelleneinrichtungsfläche vom Zwischen-angriff Fröschnitz ein Betriebs- und Lüftungsgebäudes einschließlich der Zufahrten und Plät-ze bestehen. Das Gebäude soll im Ereignisfall die notwendige Tunnellüftung im Bereich der Nothaltestelle sicherstellen. Die restliche Fläche wird im Großen und Ganzen dem ursprüng-lichen Zustand entsprechend wiederhergestellt. D.h. alle Sicherungsmaßnahmen (z.B. Bö-schungssicherungen) werden abgebaut und entfernt und der zwischengelagerte Humus wie-der aufgebracht.

Es ist allerdings davon auszugehen, dass in dem für die Bauphase eingelösten bäuerlichen Gehöft, sofern es erhalten bleibt, aufgrund der Nähe zum Betriebs- und Lüftungsgebäude während der Betriebsphase Einschränkungen in der Wohn- und Freiraumnutzung bestehen. Darüber hinaus sind im Endzustand die Baustraße Steinhaus und die Zufahrt zur Deponie Longsgraben rückgebaut und der gegenwärtige Zustand wiederhergestellt. Ebenso sind die für die Bauphase des Semmering-Basistunnels neu errichteten Lärmschutzwände demon-tiert. Die ausgebaute Halbanschlussstelle Dürrgraben, als auch die Ersatzwasserversorgung, bleiben in der Betriebsphase bestehen.

Die Darstellung der Auswirkungen der geschilderten Vorhabensbestandteile in der Betriebs-phase auf den Bestand an Kulturgütern und Denkmalen im Teilraum Fröschnitzgraben er-folgt in der nachstehenden tabellarischen Beschreibung.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BETRIEBSPHASE WIRKUNGSINTENSITÄT UND EINGRIFFSERHEBLICHKEIT FRÖSCHNITZGRABEN

Element Beschreibung Wirkungs-intensität

Semmeringbahn [5.1]

Der Vorhabensteil Ersatzwasserversorgung Spital verursacht keine weiteren Auswirkungen auf das Denkmal. Im Bereich Wächterhaus 184 [5.10] sind durch die angrenzende S 6 Halb-anschlussstelle Dürrgraben maßgebliche Auswirkungen auf das Welterbe Semmeringbahn zu verzeichnen. Erhebliche Geländeveränderungen bleiben bestehen und der Wahrneh-mungsraum um das Denkmal wird negativ verändert. Trotz der Vorbelastung durch die Nahelage der S6 wird die Wir-kungsintensität weiterhin als hoch beurteilt.

Friedhof [5.26] In der Betriebsphase bleiben vom Vorhaben Ersatzwasserver-sorgung keine Anlagen sichtbar.

Kapelle [5.12] Bildstock [5.13]

Ehem. Schmelzofen – Alfred Hütte [5.14]

Erzstollen [5.15]

In der Betriebsphase bleiben vom Vorhaben Ersatzwasserver-sorgung keine Anlagen sichtbar. Die Baustraße Steinhaus wird rückgebaut, der ursprüngliche Zustand wird wieder hergestellt. Auswirkungen auf die ange-führten Denkmale bestehen nicht.

Bildbaum[5.16] Hauskapelle [5.17] Kapelle [5.24]

Wegkreuz [5.25]

Es sind teilweise Blickbeziehungen zur rekultivierten Deponie Longsgraben möglich. Negative Sichtbezüge sind erst nach Aufkommen der Bäume der vorgesehenen Wiederaufforstung auszuschließen.

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Wegkreuz [5.18] Wegkreuz [5.19] Bildbaum [5.21] Schornstein [5.23]

Die Baustelleneinrichtungsflächen werden rückgebaut, der ur-sprüngliche Zustand wird wieder hergestellt. Es bleibt aber das große Lüftungsgebäude als visuelle Belastung im Umfeld der Denkmale erhalten.

Wegkreuz [5.20] Kapelle [5.22]

Es bestehen weder Blickbeziehungen zum noch Restbelas-tungen durch das Vorhaben.

Achäologische Fund-stellen

Nach Ausführung der Vorhabensbestandteile, Rekultivierung der rückbaubaren, nicht auf Dauer beanspruchten Flächen, besteht keine Beeinträchtigung der im Teilraum vorhandenen archäologischen Fundstätten.

Wirkungsintensität: …sehr hoch, …hoch, ...mittel, ...gering, …. keine/Verbesserung [1.1]: Nummer im Plan “Kulturgüter und Denkmalschutz “

Gesamteinschätzung der Eingriffserheblichkeit (Betriebsphase Fröschnitzgraben)

Beeinflussungssensibilität des Teilraumes Mittel

Wirkungsintensität des Teilraumes Mittel

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Mittel

Tabelle 27: Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Fröschnitzgraben, Betriebsphase

In der Betriebsphase bleiben als Eingriffe im Raum die Halbanschlussstelle Dürrgraben so-wie das Lüftungsgebäude im Fröschnitzgraben bestehen. Diese belasten die Umgebungszo-ne der vorhandenen Denkmale, wobei bei der Semmeringbahn eine hohe Vorbelastung durch die S 6 aktuell vorhanden ist. Eine geringe bis keine Beeinträchtigung ist durch die fer-tig gestellte Deponie Longsgraben zu erwarten. Aus diesem Grund wird die Eingriffserheb-lichkeit für den Teilraum Fröschnitzgraben in der Betriebsphase als „mittel“ beurteilt.

5.3.6 Teilraum Grautschenhof

Zur Ausführung des Vorhabens sind im Teilraum Grautschenhof drei Bauphasen vorgese-hen. In der Bauphase 1 erfolgt die Baufeldfreimachung und die Herstellung der Baustellen-einrichtungsflächen Grautschenhof und Sommerau sowie die Herstellung des Zugangsstol-lens zum Zwischenangriff Grautschenhof. Der Tunnelvortrieb inklusive der Herstellung der Querschläge erfolgt ausgehend vom Zwischenangriff in Bauphase 2. Der Ausbau der Innen-schale, die Streckenausrüstung und der Rückbau der Baustellen sowie des Zugangsstollens sind Vorhabensbestandteile der Bauphase 3.

5.3.6.1 Bauphase

Die Bauphase erstreckt sich im Teilraum Grautschenhof über einen Zeitraum von 7 bis 8 Jahren. Im ggst. Teilraum befindet sich der Zwischenangriff Grautschenhof, welcher aus baulogistischen Gründen notwendig ist, sowie der Baulüftungsschacht Sommerau. Um die Lage der Streckenröhren des Semmering-Basistunnel neu mit einem baubetrieblich bewäl-

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S e m m e r i n g - B a s i s t u n n e l n e u 5 5 1 0 - U V - 0 4 0 4 A L - 0 0 - 0 0 0 1 K u l t u r g ü t e r u n d D e n k m a l s c h u t z | U V E - B e r i c h t 3 0 . 0 4 . 2 0 1 0

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tigbaren Gefälle von max. 8 % erreichen zu können, ist ein rd. 1.400 m langer Zugangsstol-len erforderlich, der in zyklischer Bauweise errichtet wird. Vorab erfolgt die Errichtung des Portals zum Zugangsstollen, wobei für den Portaleinschnitt sowohl ein teils frei geböschter Hang, als auch eine teils rückverankerte Spritzbetonschale vorgesehen ist. Zur Durchführung der Bautätigkeiten ist die Einrichtung von zwei Baustelleneinrichtungsflächen erforderlich. Die Baustelleneinrichtungsfläche Grautschenhof befindet sich westlich von Spital am Sem-mering und verläuft zwischen Schloss Sommerau und dem Ortsbeginn von Spital parallel zur Landesstraße. Auf dieser Baustelleneinrichtungsfläche werden voraussichtlich Wohncontai-ner und Baubüros, Kräne (z.B. Portalkräne), Lagerflächen z.B. für die Zwischenlagerung von Ausbruchsmaterial und eine Mischanlage für die Herstellung von Beton zu finden sein. Die Baustelleneinrichtungsfläche Sommerau liegt westlich des Schlosses Sommerau und ist we-sentlich kleiner. Auf ihr wird aus sicherheitstechnischen Gründen ein Baulüftungsschacht er-richtet. Dieser soll während der Bauphase die nötige Luftzufuhr für Arbeiten beim NÖT-Vortrieb gewährleisten, denn die zwei Streckenröhren werden in diesem Abschnitt je Rich-tung zeitgleich in zyklischer Bauweise errichtet. Zur Sicherung ist im oberen Bereich des Baulüftungsschachts ein Baugrubenverbau erforderlich. Daneben befinden sich auf der Bau-stelleneinrichtungsfläche Sommerau einige Silos sowie Container und Lagerflächen. Die Baustelleneinrichtungsflächen werden über die bestehende Landesstraße erschlossen.

Die Verfuhr des Ausbruchsmaterial wird per LKW über die Semmeringschnellstraße S 6, AST Mürzzuschlag Ost und über die Halbanschlussstelle Dürrgraben und die Baustraße Steinhaus zur Deponie Longsgraben erfolgen. Auch die Versorgung der Baustelle mit Bau-material ist über das hochrangige Straßennetz vorgesehen. Für den Materialtransport fahren tagsüber maximal 620 LKW (abends max. 60 LKW) auf eine Dauer von 2,5 Jahren. In der restlichen Bauzeit wird dieser Maximalwert deutlich unterschritten.

Die Darstellung der Auswirkungen der geschilderten Vorhabensbestandteile in der Bauphase auf den Bestand an Kulturgütern und Denkmalen im Teilraum Grautschenhof erfolgt in der nachstehenden tabellarischen Beschreibung.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BAUPHASE WIRKUNGSINTENSITÄT UND EINGRIFFSERHEBLICHKEIT GRAUTSCHENHOF

Element Beschreibung Wirkungs-intensität

Semmeringbahn [6.1]

Die Bahnanlagen der Semmeringbahn im Bereich der Halte-stelle Spital am Semmering[6.2] inklusive Wächterhaus 192 [6.3] und ESV-Heim [6.4] sind 200 bis 500 m vom Vorhaben ent-fernt und aufgrund der Lage im dichter bebauten Siedlungs-raum bestehen keine Sichtbeziehungen zum Vorhaben. Ein Bahnstreckenabschnitt von einer Länge von ca. 300 m und das hier liegende Wächterhaus 195 [6.5] sind von der Baustel-leneinrichtungsfläche Grautschenhof (untergeordnet von der BE-Fläche Sommerau) betroffen. Sichtbeziehungen durch die Bauflächen in der Pufferzone Nahbereich des Welterbes sind verändert. Weitere maßgebliche Einflüsse bestehen nicht. Vom Vorhaben Baulüftungsschacht Sommerau sind das Wäch-

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S e m m e r i n g - B a s i s t u n n e l n e u 5 5 1 0 - U V - 0 4 0 4 A L - 0 0 - 0 0 0 1 K u l t u r g ü t e r u n d D e n k m a l s c h u t z | U V E - B e r i c h t 3 0 . 0 4 . 2 0 1 0

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terhaus 196 [6.6], das ca. 220 m entfernt ist und das Wächter-haus 197 [6.7], das ca. 400 m entfernt ist, vernachlässigbar be-rührt. Vom letzteren bestehen keine Sichtbeziehungen zur Bau-fläche. Vom Wächterhaus 196 sind partielle Einblicke möglich.

Rathaus Spital [6.8]

Bildstock Hl. Johan-nes-Nepomuk [6.9] Pfarrkirche Maria Himmelfahrt [6.10] Pfarrhof [6.11] Gutshof [6.12], Fried-hofsmauer [6.13] Mausoleum [6.14] Kapelle [6.15]

Die Denkmale befinden sich in einer Abstandzone zwischen 400 und 500 m vom Vorhaben und es bestehen keine Sichtbe-ziehungen. Mit Erschütterungen ist nicht zu rechnen, da der Materialtransportweg über die Anschlussstelle S6 Mürzzu-schlag Ost führt. Die Erreichbarkeit der Denkmale bleibt unbe-einträchtigt erhalten.

Bildstock Taberna-kelpfeiler [6.16]

Der denkmalgeschützte Bildstock befindet sich am rechten Rand der L118 Richtung Spital und liegt ca. 300 m von der Baustelleneinrichtungsfläche Grautschenhof entfernt. Es beste-hen Sichtbeziehungen zu den Baustellen, Geländeveränderun-gen finden nicht statt. Die Erlebbarkeit des Denkmales ist zu-mindest gestört. Erschütterungen durch den Baustellenverkehr können sich eventuell aufgrund der Vorbelastung des Denkma-les negativ auswirken.

Schloss Somme-rau[6.17]

Kapelle bei Somme-rau [6.18]

Die Denkmale sind weniger als 200 m vom Vorhaben entfernt. Blickbeziehungen bestehen partiell. Geländeveränderungen fin-den im Nahbereich nicht statt. Die Erreichbarkeit des Kulturgu-tes bleibt bestehen. Erschütterungen26 aufgrund des Baus der Tunnelröhren sind nicht auszuschließen.

Kapelle bei Edlach-hof[6.19]

Die Entfernung zum oberirdisch gelegenen Vorhabensteilen be-trägt 500 m. Erschütterungen aufrgund des Vortiebs der Tun-nelröhren sind wegen der Entfernung nicht von Relevanz. Blickbeziehungen und andere Einwirkungen bestehen nicht.

Achäologische Fund-stellen

Im Teilraum Grautschenhof sind keine archäologischen Fund-stellen bekannt und es liegen keine Bergbauspuren vor.

Wirkungsintensität: …sehr hoch, …hoch, ...mittel, ...gering, …. keine/Verbesserung [1.1]: Nummer im Plan “Kulturgüter und Denkmalschutz “

Gesamteinschätzung der Eingriffserheblichkeit (Bauphase Grautschenhof)

Beeinflussungssensibilität des Teilraumes Sehr hoch

Wirkungsintensität des Teilraumes Gering

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Mittel

Tabelle 28: Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Grautschenhof, Bauphase

Negative Wirkung für Kulturgüter besteht in der Bauphase durch die Baustelleneinrichtungs-fläche und den Materialtransport. Die meisten Denkmale sind von diesen Eingriffen jedoch durch Sichtbarrieren abgeschirmt. Es bleibt eine Belastung für die Sichtachsen von und zur Semmeringbahn bestehen und für gewisse Kleindenkmale. Die Eingriffserheblichkeit des Teilraumes wird mit „mittel“ beurteilt.

26 Vgl. UVE-Fachbericht „Erschütterungen und Sekundärschall“ (siehe Einlage Nr. UV 04-06.01, Plannr. 5510-UV-0406AL-00-0001).

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S e m m e r i n g - B a s i s t u n n e l n e u 5 5 1 0 - U V - 0 4 0 4 A L - 0 0 - 0 0 0 1 K u l t u r g ü t e r u n d D e n k m a l s c h u t z | U V E - B e r i c h t 3 0 . 0 4 . 2 0 1 0

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5.3.6.2 Betriebsphase

In der Betriebsphase ist nach erfolgtem Rückbau der Baustelleneinrichtungsfläche, bei dem auch Sicherungsmaßnahmen (z.B. Hangsicherung des Portalvoreinschnittes) abgebaut und entfernt werden, der ursprüngliche Zustand im Großen und Ganzen wiederhergestellt. Eben-so ist im Endzustand der Eingangsbereich des Zugangsstollens verschlossen und die Stol-lenbereiche zum Teil verfüllt oder mit einer Innenschale ausgestattet. Auch der Baulüftungs-schacht Sommerau wird verfüllt, sodass zumindest an der Oberfläche der ursprüngliche Zu-stand wiederhergestellt ist. Fundamente und andere Bauteile des Baulüftungsschachtes sind bis zu einer Tiefe von rd. 0,5 m abgetragen.

Die Darstellung der Auswirkungen der geschilderten Vorhabensbestandteile in der Betriebs-phase auf den Bestand an Kulturgütern und Denkmalen im Teilraum Grautschenhof erfolgt in der nachstehenden tabellarischen Beschreibung.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BETRIEBSPHASE WIRKUNGSINTENSITÄT UND EINGRIFFSERHEBLICHKEIT GRAUTSCHENHOF

Element Beschreibung Wirkungs-intensität

Alle Denkmale und archäologischen Fundstellen

Alle Baustelleneinrichtungsflächen, der Zugangstollen zum Zwischenangriff Grautschenhof und der Baulüftungsschacht Sommerau werden rückgebaut und der ursprüngliche Zustand wird wiederhergestellt.

Wirkungsintensität: …sehr hoch, …hoch, ...mittel, ...gering, …. keine/Verbesserung [1.1]: Nummer im Plan “Kulturgüter und Denkmalschutz “

Gesamteinschätzung der Eingriffserheblichkeit (Betriebsphase Grautschenhof)

Beeinflussungssensibilität des Teilraumes Sehr hoch

Wirkungsintensität des Teilraumes Keine

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Keine

Tabelle 29: Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Grautschenhof, Betriebsphase

In der Betriebsphase besteht keine Einwirkung des Raumes durch das Vorhaben, da alle Eingriffe in den ursprünglichen Zustand rückgebaut werden und entsprechende Rekultivie-rungsmaßnahmen erfolgen. Es besteht „keine“ Eingriffserheblichkeit im Teilraum Graut-schenhof.

5.3.7 Teilraum Mürzzuschlag

Zur Umsetzung des Vorhabens erfolgt in Mürzzuschlag in einer um ca. 5 Jahre vorgezoge-nen Bauphase 1 ein Umbau im Bahnhof Mürzzuschlag. In der Bauphase 2 erfolgt die zur Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes nötige Umlegung von 2 Gleisen.

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S e m m e r i n g - B a s i s t u n n e l n e u 5 5 1 0 - U V - 0 4 0 4 A L - 0 0 - 0 0 0 1 K u l t u r g ü t e r u n d D e n k m a l s c h u t z | U V E - B e r i c h t 3 0 . 0 4 . 2 0 1 0

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Weiters wird die Baustelleneinrichtungsfläche hergestellt, es erfolgen der Bau des dem Tun-nel zulaufenden Wannenbauwerkes und der Bau der Streckenröhren in offener Bauweise. In der Bauphase 3 werden das Unterwerk Langenwang, der Portalplatz, Hangstützkonstruktio-nen sowie Betriebsgebäude und Schaltposten errichtet. Nach Fertigstellung von Gleisum-bauten können abschließend die Strecken- und Tunnelausrüstung hergestellt werden. Nach Inbetriebnahme des Semmering-Basistunnel neu können in einer nur für Mürzzuschlag defi-nierten Bauphase 5 die abschließenden Gleisbauarbeiten durchgeführt werden.

5.3.7.1 Bauphase

Die Bauphase erstreckt sich im Teilraum Mürzzuschlag über die gesamte Bauperiode (Ende 2012 bis 2022/2025), wobei zwischen der ersten Bauphase und den folgenden ein Zeitraum von rd. 5 Jahren ohne bauliche Aktivitäten liegt. Maßgebende Rahmenbedingung für die Bauphasenplanung in Mürzzuschlag ist die Aufrechterhaltung von 2 Gleisen für den durch-gehenden Zugverkehr während der Bauzeit. Dazu ist eine zeitlich vorgezogene Sonderbau-phase zur Vorbereitung des Bahnhofsumbaus in Mürzzuschlag erforderlich, in der ein neuer Inselbahnsteig errichtet wird. In der folgenden Bauphase wird ein bestehendes Gleis zu ei-nem durchgehenden Streckengleis mittels zweier Gleisprovisorien umgebaut. Nach Umle-gung des Verkehrs auf das neu errichtete provisorische Gleis werden die anderen Gleisanla-gen außer Betrieb genommen.

Parallel zu den Gleisbauarbeiten erfolgt die Herstellung der Baustelleneinrichtungsfläche durch Adaptierung der Zufahrtsstraße, Befestigung von Böschungssicherungen, Einrichten von Lagerflächen z.B. für die Zwischenlagerung von Ausbruchsmaterial, Installation einer Mischanlage für die Herstellung von Beton und Aufstellen von Bau- und Wohncontainern. Die Baustelleneinrichtungsfläche befindet sich auf dem bereits für den Bau des Altprojektes zum Semmering-Basistunnel vorgesehenen Areals. Die örtlichen Verhältnisse der Portalbau-stelle einschließlich der Baustelleneinrichtungsfläche sind durch beengte Platzverhältnisse, die Aufrechterhaltung des Betriebs im Bahnhofsbereich und die Nähe zur Wohnbebauung charakterisiert. Die Zufahrt zur Baustelleneinrichtungsfläche erfolgt über die bereits im Zuge des Altprojektes errichtete Zufahrtsstraße nördlich der Bahntrasse, die bei der Abzweigung von der Wiener Straße im Bereich der Autobahnmeisterei beginnt. Vor Beginn der eigentli-chen Tunnelbauarbeiten müssen im Zuge des Vorhabens 3 Wohnobjekte, die sich unmittel-bar im Bereich des künftigen Portals bzw. der offenen Bauweise befinden, abgebrochen werden. Anschließend erfolgt die Errichtung eines rd. 162 m langen Wannenbauwerks mit seitlichen Bohrpfahlwänden, welches auf einer Länge von rd. 132 m überdeckt ist und über eine provisorische Zufahrt von der Baustelleneinrichtungsfläche, die in das Wannenbauwerk führt, erschlossen wird. Danach folgen die Herstellung des Portalvoreinschnittes sowie des in offener Bauweise zu errichtenden rd. 110 m langen Abschnittes der südlichen Streckenröhre. Die nördliche Streckenröhre wird nur auf einer Länge von rd. 10 m in offener Bauweise er-richtet. Ein Vortrieb findet von Mürzzuschlag aus nicht statt, sondern nur aus Richtung Grautschenhof kommend. Nach Abbau der Baustelleneinrichtungen erfolgt die Errichtung ei-

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nes Betriebsgebäudes und Schaltpostens. Nach Fertigstellung des Rohbaus der Hochbauten werden die Hangstützbauwerke (Lamellen) im Portalbereich betoniert, es folgen der Land-schaftsbau sowie die Räumung der noch verbliebenen Baustelleneinrichtungen. Die Anbin-dung der Portalbaustelle Mürzzuschlag an das hochrangige Straßennetz ist über die Sem-meringschnellstraße S 6 AST Mürzzuschlag Ost vorgesehen. Der An- und Abtransport er-folgt auf Straßenwege. Das Ausbruchsmaterial wird per LKW von der Portalbaustelle Mürz-zuschlag zur Deponie Longsgraben verführt. Für den Materialtransport fahren maximal 230 LKW tagsüber (max. 40 LKW abends) auf die Dauer von 1,5 Jahren, die LKW-Frequenz für die restliche Bauzeit liegt unter diesen Werten. Die Darstellung der Auswirkungen der ge-schilderten Vorhabensbestandteile in der Bauphase auf den Bestand an Kulturgütern und Denkmalen im Teilraum Mürzzuschlag erfolgt in der nachstehenden tabellarischen Beschrei-bung.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BAUPHASE

WIRKUNGSINTENSITÄT UND EINGRIFFSERHEBLICHKEIT MÜRZZUSCHLAG Element Beschreibung Wirkungs-

intensität

Semmeringbahn [7.1]

Die Semmeringbahn bzw. die Kernzone des Welterbes Sem-meringbahn endet bei km 115,4 noch vor dem Bahnhof Mürz-zuschlag. Die Anlagen der Semmeringbahn sind wie folgt be-troffen:

Das Wächterhaus 198 [7.2] ist einen Kilometer vom Vorhaben entfernt und erfährt keine maßgeblichen Beeinflussungen. Das Wächterhaus [7.3] im Scheedgraben liegt von der Baustel-leneinrichtungsfläche im Bahnhofsbereich von Mürzzuschlag mehr als 600 m entfernt. Es bestehen keine Auswirkungen. Auch alle anderen weiter westlich liegenden Baumaßnahmen berühren die Welterbe-Kernzone nicht – inklusive Erneuerung der Bestandgleise die nur bis km 115,417 erfolgt. Eine Aus-nahme ist die Herstellung einer Leitung zur Anlagenentwässe-rung im südöstlichen Nahbereich des Rundlokschuppens [7.5]. Diese berührt durch die Baumaßnahmen die Kernzone minimal. Die Wasserleitung selbst wird außerhalb der Kernzo-ne verlegt. Sichtbeziehungen werden in der Pufferzone Nah-bereich von Teilen der denkmalgeschützten Semmeringbahn maßgeblich verändert und es erfolgen relevante Geländeän-derungen.

Pfarrkirche A.B. Hei-landskirche [7.6]

Das Denkmal liegt zwischen 200 und 500 m entfernt und es bestehen partielle Sichtbeziehungen zum Vorhaben.

Kriegerdenkmal [7.7] Alte Ratsburg [7.11]

Ehem. Hammerher-renhaus, Freiberger-haus [7.12], Ehem. Franziskanerkirche, Kunsthaus [7.13], Weg-kreuz [7.16] Hl. Rosalia in der Ni-sche [7.17]

Die Kulturgüter liegen zwischen 200 und 500 m entfernt und es bestehen keine Sichtbeziehungen zum Vorhaben. Erschüt-terungen oder andere relevante Einwirkungen sind nicht ge-geben.

Brahmsmuseum [7.10] Johann-Nepomuk-

Die Kulturgüter sind weniger als 200 m von Vorhabensteilen entfernt. Es bestehen keine Berührung durch das Vorhaben,

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BAUPHASE WIRKUNGSINTENSITÄT UND EINGRIFFSERHEBLICHKEIT MÜRZZUSCHLAG

Element Beschreibung Wirkungs-intensität

Kapelle [7.9] Befestigungsanla-gen[7.8] Historistische Villa[7.18]

vereinzelte Sichtbeziehungen sind aber möglich.

Röm.-Kath. Pfarrkir-che Hl. Kunigunde[7.14] Kaiser-Franz-Josef Denkmal [7.15]

Die Kulturgüter sind im Nahbereich von wasserbaulichen Maßnahmen zur Entwässerung des Bahnhofes. Sichtbezie-hungen werden verändert, mit nicht maßgeblichen Erschütte-rungen ist zu rechnen.

Bildstock Russen-kreuz [7.19], Ehem. Forsamt / Mu-seum [7.20] Wohnhaus Wiener Straße 120-126 [7.21] Auersbach-Kapel-le[7.22]

Die Kulturgüter liegen weniger als 200 m von Vorhabensteilen entfernt. Aufgrund der örtlichen städtebaulichen oder topogra-phischen Situation erfolgt keine Berührung durch das Vorha-ben, es bestehen jedoch zumindest partielle Sichtbeziehun-gen. Fallweise behindern Gebäude oder Gehölze den Aus-blick.

Bildstock [7.23] Meilenstein [7.24] Kapelle in Edlach [7.25]

Die Kulturgüter liegen weniger als 200 m von Vorhabensteilen entfernt. Aufgrund der örtlichen städtebaulichen oder topogra-phischen Situation bestehen keine Sichtbeziehungen.

Achäologische Fund-stellen

Archäologische Fundstellen werden durch das Vorhaben nicht berührt.

Wirkungsintensität: …sehr hoch, …hoch, ...mittel, ...gering, …. keine/Verbesserung [1.1]: Nummer im Plan “Kulturgüter und Denkmalschutz “

Gesamteinschätzung der Eingriffserheblichkeit (Bauphase Mürzzuschlag)

Beeinflussungssensibilität des Teilraumes Sehr Hoch

Wirkungsintensität des Teilraumes Mittel

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Hoch

Tabelle 30: Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Mürzzuschlag, Bauphase

Die große Zahl der Denkmale ist weiter als 200 m von Vorhabensteilen entfernt oder wird aufgrund der städtebaulichen Situation von Baueinflüssen nicht berührt. Die Eingriffserheb-lichkeit in der Bauphase wird für den Teilraum Mürzzuschlag dennoch als „hoch“ eingestuft, da nach dem Denkmalschutzgesetz geschützte Objekte vom Bau direkt berührt sind (Welt-erbe-Kernzone bei Rundlokschuppen[7.5] oder im Nahbereich von Vorhabensteilen liegen (z.B. Röm.-Kath. Pfarrkirche Hl. Kunigunde[7.14] und Kaiser-Franz-Josef Denkmal [7.15]).

5.3.7.2 Betriebsphase 1 (2015) – Umbau Bahnhof Mürzzuschlag

Die Bauphase 1 wirkt sich nur im Bahnhof Mürzzuschlag aus. Es werden Umbauten im Bahnsteigsbereich getätigt und Personentunnel und ein Aufzugsschacht neu hergestellt bzw. vorbereitet.

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S e m m e r i n g - B a s i s t u n n e l n e u 5 5 1 0 - U V - 0 4 0 4 A L - 0 0 - 0 0 0 1 K u l t u r g ü t e r u n d D e n k m a l s c h u t z | U V E - B e r i c h t 3 0 . 0 4 . 2 0 1 0

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BETRIEBSPHASE 1 WIRKUNGSINTENSITÄT UND EINGRIFFSERHEBLICHKEIT MÜRZZUSCHLAG

Element Beschreibung Wirkungs-intensität

Semmeringbahn [7.1]

Der Um- und Neubau der Bahnsteigzugänge und Inselbahn-steige, der Personentunnel mit Aufzügen und weiterer techni-scher und infrastruktureller Ausrüstungsmaßnahmen hat auf das Denkmal und das Welterbe Semmeringbahn keine nachteiligen Auswirkungen. Die Kernzone wird nicht bean-sprucht. Die Pufferzone Nahbereich ist berührt, allerdings nur durch bauliche Maßnahmen, die für die Weiterführung des Bahnbetriebes nötig sind und sich in das bisherige Erschei-nungsbild des Bahnhofes nahtlos einfügen. Für das visuelle Umfeld der zur Bahn gehörenden Anlagen Lokmontierungs-halle mit Schiebebühne [7.4] und Rundlokschuppen [7.5] ergeben sich im Vergleich zur Ist-Situation keine negativen Auswirkun-gen.

Andere Denkmale

Die Betriebsphase 1 hat auf die anderen Kulturgüter im Raum Mürzzuschlag keine Auswirkungen.

Achäologische Fund-stellen

Die Betriebsphase 1 hat auf die anderen Kulturgüter im Raum Mürzzuschlag keine Auswirkungen.

Wirkungsintensität: …sehr hoch, …hoch, ...mittel, ...gering, …. keine/Verbesserung [1.1]: Nummer im Plan “Kulturgüter und Denkmalschutz “

Gesamteinschätzung der Eingriffserheblichkeit (Betriebsphase 1 Mürzzuschlag)

Beeinflussungssensibilität des Teilraumes Sehr Hoch

Wirkungsintensität des Teilraumes Keine

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Keine

Tabelle 31: Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Mürzzuschlag, Betriebsphase 1

Die Maßnahmen beim Umbau des Bahnhofes Mürzzuschlag erfolgen im Bahnhofsraum und haben auf Denkmale keine negativen Wirkungen. Es besteht daher „keine“ Eingriffserheb-lichkeit des Teilraumes Mürzzuschlag in der Betriebsphase 1.

5.3.7.3 Betriebsphase 2 (2025) – Semmering-Basistunnel neu

In der Betriebsphase wird der Fernverkehr im teils überdeckten Wannenbauwerk „abtau-chen“ und durch den neu errichteten Semmering-Basistunnel neu geführt. Der regionale Bahnverkehr wird über das Wannenbauwerk geführt und schwenkt in die alte Semmering-Bergstrecke ein.

Der Freistreckenbereich in Mürzzuschlag ist durchgehend mit Lärmschutzwänden ausgestat-tet. Der Umbau des Bahnhofs in Mürzzuschlag ist abgeschlossen, wodurch eine Attraktivi-tätssteigerung des Bahnhofs für Reisende zu erwarten ist.

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Die Baustelleneinrichtungsfläche ist wieder rückgebaut, wobei sie nicht dem Zustand aus der Ist-Situation entspricht. So befinden sich auf diesem Areal neben dem Tunnelportal auch ein Betriebsgebäude, ein Schaltposten sowie ein Portalplatz einschließlich der Zufahrtsstraße zum Portal. Die Zufahrtsstraße nördlich der Bahntrasse ist in der Betriebsphase weiterhin für den öffentlichen Verkehr befahrbar. Die Darstellung der Auswirkungen der geschilderten Vorhabensbestandteile in der Betriebsphase 2 auf den Bestand an Kulturgütern und Denk-malen im Teilraum Mürzzuschlag erfolgt in der nachstehenden tabellarischen Beschreibung.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BETRIEBSPHASE 2 WIRKUNGSINTENSITÄT UND EINGRIFFSERHEBLICHKEIT MÜRZZUSCHLAG

Element Beschreibung Wirkungs-intensität

Semmeringbahn [7.1]

Sichtbeziehungen sind im Nahbereich maßgeblich verändert und es bestehen relevante Geländeänderungen. Auf das Denkmal und Welterbe Semmeringbahn haben Eingriffe nur geringe Negativwirkung, da die Veränderungen dem Eisen-bahnbetrieb dienen und somit nicht standortsfremd sind.

Pfarrkirche A.B. Hei-landskirche [7.6]

Das Denkmal liegt zwischen 200 und 500 m entfernt und es bestehen partielle Sichtbeziehungen zum Vorhaben.

Kriegerdenkmal [7.7] Alte Ratsburg [7.11]

Ehem. Hammerher-renhaus, Freiberger-haus [7.12], Ehem. Franziskanerkirche, Kunsthaus [7.13] , Weg-kreuz [7.16], Befesti-gungsanlagen[7.8], Hl. Rosalia in der Ni-sche [7.17]

Die Kulturgüter liegen zwischen 200 und 500 m entfernt und es bestehen keine Sichtbeziehungen zum Vorhaben.

Röm.-Kath. Pfarrkir-che Hl. Kunigunde[7.14] Kaiser-Franz-Josef Denkmal [7.15]

Veränderungen durch den Bau der Wasserableitung sind rückgebaut. Partielle Sichtbeziehungen zur Bahn mit um einen Meter erhöhten Lärmschutz sind möglich – sonst besteht kei-ne Berührung. Die Entfernung zum Vorhaben liegt unter 200m.

Brahmsmuseum [7.10] Johann-Nepomuk-Kapelle [7.9], Befesti-gungsanlagen[7.8], Historistische Vil-la[7.18], Bildstock [7.23] Meilenstein [7.24] Kapelle in Edlach [7.25]

Die Kulturgüter liegen weniger als 200 m von Vorhabensteilen entfernt. Aufgrund der örtlichen stadttopographischen Situati-on bestehen keine Sichtbeziehungen.

Bildstock Russen-kreuz [7.19], Ehem. Forstamt und Muse-um [7.20], Wohnhaus Wiener Straße 120-126 [7.21], Herrgott in der Rast / Auersbach-Kapelle[7.22]

Die Kulturgüter liegen weniger als 200 m von Vorhabensteilen entfernt. Aufgrund der örtlichen städtebaulichen oder topogra-phischen Situation erfolgt keine Berührung durch das Vorha-ben, es bestehen jedoch zumindest partielle Sichtbeziehun-gen. Fallweise behindern Gebäude oder Gehölze den Aus-blick.

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BETRIEBSPHASE 2 WIRKUNGSINTENSITÄT UND EINGRIFFSERHEBLICHKEIT MÜRZZUSCHLAG

Element Beschreibung Wirkungs-intensität

Achäologische Fund-stellen

Das Vorhaben hat auf archäologische Fundstellen keinen Ein-fluss. Es ist nicht zu erwarten, dass bei Grabungsarbeiten im Bereich der Röm.-Kath. Pfarrkirche Hl. Kunigunde[7.14] wei-tere Funde gemacht werden.

Wirkungsintensität: …sehr hoch, …hoch, ...mittel, ...gering, …. keine/Verbesserung [1.1]: Nummer im Plan “Kulturgüter und Denkmalschutz “

Gesamteinschätzung der Eingriffserheblichkeit (Betriebsphase 2 Mürzzuschlag)

Beeinflussungssensibilität des Teilraumes Sehr Hoch

Wirkungsintensität des Teilraumes Gering

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Mittel

Tabelle 32: Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Mürzzuschlag, Betriebsphase 2

Die Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Mürzzuschlag wird in der Bauphase als „mittel“ be-urteilt – nicht zuletzt deswegen, weil umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen die Umgebungs-zone von Denkmalen deutlich verändern. Die Eingriffe im Portalbereich stellen auch bedeut-same Veränderungen im Bereich der Kernzone des Welterbes Semmeringbahn dar. Die Eingriffserheblichkeit für die Betriebsphase in Mürzzuschlag wird daher als „mittel“ beurteilt.

5.3.8 Teilraum Langenwang

Im Teilraum Langenwang ist der Vorhabensbestandteil Unterwerk Langenwang umzusetzen, welcher der Bauphase 3 von Mürzzuschlag zugeordnet wird aber zeitlich unabhängig von dieser zur Ausführung kommt.

5.3.8.1 Bauphase

Zur Errichtung des Unterwerk27 in Langenwang ist der Bau einer neuen Zufahrtsstraße erfor-derlich, und es wird ein Gleisanschluss hergestellt. Zudem muss eine neue 110 kV-Zuleitung (Bahnstromleitung) nach Süden durch eine bestehende überregionalen Grünzone montiert werden.

Der Anschluss an die bestehende 110kV-ÖBB Bahnstromleitung erfolgt bei Schwöbing. Die Anlieferung der Transformatoren erfolgt schienengebunden nach Fertigstellung des Gleisan-schlusses.

27 Siehe dazu „Technischer Bericht UW Langenwang“ (Fachbereich EB 08-02.08, Plannr. 5510-EB-0503AL-00-0001), „Technischer

Bericht Zufahrt Unterwerk Langenwang“ (Fachbereich EB 09-00.16, Plannr. 5510-EB-0705AL-00-0001).

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Die Darstellung der Auswirkungen der geschilderten Vorhabensbestandteile in der Bauphase auf den Bestand an Kulturgütern und Denkmalen im Teilraum Langenwang erfolgt in der nachstehenden tabellarischen Beschreibung.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BAUPHASE WIRKUNGSINTENSITÄT UND EINGRIFFSERHEBLICHKEIT LANGENWANG

Element Beschreibung Wirkungs-intensität

Kapelle Hl. Johan-nes[8.1]

Das Denkmal liegt von der Baustelleneinrichtungsfläche 200-500m, von der Zufahrtsstraße zum Unterwerk ca. 70m ent-fernt. Es bestehen nur partielle Sichtbeziehungen zum Vorha-ben und es werden keine erhebliche Geländeveränderungen vorgenommen.

Wegkreuz [8.2]

Das Denkmal ist vom Unterwerksbereich ca. 200-300m ent-fernt. Unmittelbar beim Wegkreuz bestehen keine Sichtbezie-hungen, vom näheren Umfeldbereich gibt es partielle Sichtbe-züge. Ansonsten erfolgen keine Beeinflussungen des Denk-mals.

Kapelle [8.3] Das Denkmal ist vom Unterwerksbereich ca. 200-300m ent-fernt. Aufgrund der topographischen Situation bestehen keine Sichtbeziehungen.

Wegkreuz [8.4] Das Wegkreuz ist von der 110kV Versorgungsleitung über 200 m entfernt. Sichtbeziehungen bestehen aufgrund der La-ge im Waldgebiet nicht.

Bildbaum [8.5] Der Bildbaum ist von der 110kV Versorgungsleitung über 300 m entfernt. Sichtbeziehungen bestehen aufgrund der La-ge im Waldgebiet nicht.

Achäologische Fund-stellen

In Langenwang befinden sich keine archäologischen Fund-stellen im Untersuchungsraum.

Wirkungsintensität: …sehr hoch, …hoch, ...mittel, ...gering, …. keine/Verbesserung [1.1]: Nummer im Plan “Kulturgüter und Denkmalschutz “

Gesamteinschätzung der Eingriffserheblichkeit (Bauphase Langenwang)

Beeinflussungssensibilität des Teilraumes Gering

Wirkungsintensität des Teilraumes Gering

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Gering

Tabelle 33: Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Langenwang, Bauphase

Das Vorhaben hat nur visuelle Einflüsse auf die Umgebungszone weniger Denkmale im Nahbereich des zu errichtenden Unterwerkes bzw. der Baustelleneinrichtungsfläche. Gewis-se Auswirkungen auf ein Denkmal (Johanneskapelle) hat auch der Baustellenverkehr. Die Eingriffserheblichkeit in Langenwang ist als „gering“ anzusehen.

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5.3.8.2 Betriebsphase

In der Betriebsphase befindet sich in Langenwang ein neues Unterwerk einschließlich einer Zufahrtsstraße, einer Gleiszufahrt und der zugehörigen 110 kV-Zuleitung mit 4 Masten (Bahnstromleitung) zur Stromversorgung, die an die bestehende 110kV- ÖBB Bahnstromlei-tung bei Schwöbing anschließt. Die Darstellung der Auswirkungen der geschilderten Vorha-bensbestandteile in der Betriebsphase auf den Bestand an Kulturgütern und Denkmalen im Teilraum Langenwang erfolgt in der nachstehenden tabellarischen Beschreibung.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BETRIEBSPHASE WIRKUNGSINTENSITÄT UND EINGRIFFSERHEBLICHKEIT LANGENWANG

Element Beschreibung Wirkungs-intensität

Kapelle Hl. Johan-nes[8.1]

Das Denkmal liegt vom Unterwerk 200-500m, von der Zu-fahrtsstraße zum Unterwerk unter 100 m entfernt. Es beste-hen nur partielle Sichtbeziehungen zum Vorhaben.

Wegkreuz [8.2] Das Denkmal ist vom Unterwerksbereich ca. 200-300m ent-fernt. Es bestehen nur partielle Sichtbeziehungen zum Vorha-ben.

Kapelle [8.3] Das Denkmal ist vom Unterwerksbereich ca. 200-300m ent-fernt. Aufgrund der topographischen Situation bestehen keine Sichtbeziehungen.

Wegkreuz [8.4] Es gibt keine Sichtbeziehungen zum über 200 m entfernten Vorhaben und es bestehen keine Beeinflussungen durch das Vorhaben.

Bildbaum [8.5] Es gibt keine Sichtbeziehungen zum über 300 m entfernten Vorhaben und es bestehen keine Beeinflussungen durch das Vorhaben.

Achäologische Fund-stellen

In Langenwang befinden sich keine archäologischen Fund-stellen im Untersuchungsraum.

Wirkungsintensität: …sehr hoch, …hoch, ...mittel, ...gering, …. keine/Verbesserung [1.1]: Nummer im Plan “Kulturgüter und Denkmalschutz “

Gesamteinschätzung der Eingriffserheblichkeit (Betriebsphase Langenwang)

Beeinflussungssensibilität des Teilraumes Gering

Wirkungsintensität des Teilraumes Gering

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Gering

Tabelle 34: Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Langenwang, Betriebsphase

Das Vorhaben hat nur visuelle Einflüsse auf die Umgebungszone zweier Denkmale im Nah-bereich des Unterwerkes. Die Eingriffserheblichkeit in Langenwang ist in der Betriebsphase als „gering“ anzusehen.

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S e m m e r i n g - B a s i s t u n n e l n e u 5 5 1 0 - U V - 0 4 0 4 A L - 0 0 - 0 0 0 1 K u l t u r g ü t e r u n d D e n k m a l s c h u t z | U V E - B e r i c h t 3 0 . 0 4 . 2 0 1 0

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5.3.9 Teilraum Bergstrecke Semmeringbahn

Eine Bewertung der Auswirkung des Vorhabens auf die Bergstrecke kann an dieser Stelle nicht nach der bisherigen Vorgehensweise erfolgen, da zwei größere Abschnitte der Bergstrecke nicht vom Vorhaben berührt werden. Es wird daher eine zusammenfassende Darstellung der in der UVE betroffenen Teilräume geboten, die Bezug nimmt auf die Zonie-rung des Welterbes Semmeringbahn und in der somit die Auswirkungen des Vorhabens auf das UNESCO Schutzgebiet deutlich zu erkennen sind. Weiters erfolgt eine Abschätzung der Wirkung des Vorhabens Semmering-Basistunnel neu auf die Bergstrecke, welche sich aus aktuellen und prognostizierten Betriebsdaten ableiten lässt.

5.3.9.1 Bauphase

Die Kernzone der Welterbe Semmeringbahn wird in der Bauphase in folgenden Teilräumen berührt:

• Gloggnitz-Schwarzatal

• Fröschnitzgraben/Steinhaus

• Mürzzuschlag

Die Berührungspunkte werden in den Kapiteln 5.3.1, 5.3.5 und 5.3.7 erörtert. Erhebliche Auswirkungen auf den Bestand sind vor allem in Gloggnitz geben. Hier wird das Wächter-haus 123 [1.2] dauerhaft beansprucht und es werden Veränderungen des Gleiskörpers durch den Weicheneinbau für den Absprung der Freistrecke des Semmering-Basistunnel neu vor-genommen. Es sind also Bahnanlage und Hochbauten betroffen.

Ein kleiner Teil der Kernzone wird im Bahnzwickel zwischen Bestandstrecke und Freistrecke des Semmering-Basistunnel zur Herstellung der nördlichen Zufahrt zum Unterwerk Gloggnitz genutzt. Erschütterungen aufgrund des Vortriebes der Tunnelröhren sind am Eichberg beim Wächterhaus 141[1.37] und dem Abfaltersbachgraben-Viadukt [1.38] nicht auszuschließen.

Im Teilraum Fröschnitzgraben beansprucht ein Teil der Böschung der Abfahrtsrampe der S 6 HAS Dürrgraben den Böschungsbereich der Semmeringbahn und somit die Kernzone des Welterbes. Der Raum weist aus denkmalpflegerischer Sicht eine Vorbelastung durch die Trasse der S 6 auf.

Zur Herstellung der Ersatzwasserversorgung Spital wird der Bereich unter einem Bogen des Nördlichen Steinhauser Viaduktes[5.5] berührt. Nach Ende der Grabungsarbeiten verbleibt je-doch keine Auswirkung.

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Im Bahnhofsbereich Mürzzuschlag wird durch die Bauarbeiten zur Herstellung der Abwas-serleitung der südlichste Bereich der Kernzone rund um die Lokmontierungshalle mit Schie-bebühne [7.4] und den Rundlokschuppen mit Drehscheibe [7.5] temporär berührt.

Auswirkungen auf die Pufferzonen, insbesondere die Pufferzone Nahbereich finden in der Bauphase in folgenden Teilräumen statt:

• Gloggnitz-Schwarzatal

• Aue-Göstritz

• Fröschnitzgraben

• Grautschenhof

• Mürzzuschlag

Die Auswirkungen in den Teilräumen Gloggnitz-Schwarzatal, Fröschnitzgraben und Mürz-zuschlag ergeben sich durch die beschriebene Berührung der Kernzone und weitere im Ka-pitel 5.3 beschriebene Vorhabensbestandteile.

In Aue – Göstritz wird die Pufferzone Touristischer Ergänzungsraum durch die Baustellenein-richtungsfläche zur Herstellung des Zwischenangriffes Göstritz beeinflusst und in Graut-schenhof wird diese Zone durch einen Teil der Baustelleneinrichtungsfläche zur Herstellung des Zwischenangriffes Grautschenhof sowie durch die Baustelleneinrichtungsfläche Somme-rau berührt. Bei Grautschenhof ist eine Vorbelastung durch die Trassen der S 6 und L 118 gegeben.

5.3.9.2 Betriebsphase

Von den im vorangegangenen Kapitel 5.3.9.1 beschriebenen Eingriffen bleiben jene beim Bahnzwickel in Gloggnitz, bei der S 6 HAS Dürrgraben bei Steinhaus und im Bahnhofsbe-reich Mürzzuschlag sichtbar erhalten. Auswirkungen auf die Pufferzonen, insbesondere die Pufferzone Nahbereich bleiben in der Betriebsphase bei folgenden Teilräumen bestehen:

• Gloggnitz-Schwarzatal

• Fröschnitzgraben

• Mürzzuschlag

Große visuelle Veränderungen bestehen in Gloggnitz durch die Errichtung des Unterwerkes im Nahbereich der Semmeringbahn. Die Halbanschlussstelle Dürrgraben hat aufgrund der hohen Vorbelastung durch die nahe am Welterbe gelegene S 6 eher geringe Auswirkungen. In Mürzzuschlag ergeben sich im Bahnhofsbereich durch die Trassenführung des SBTn so-wie durch Bahnhofsumbauten keine negativ wirkenden Veränderungen für die Pufferzone Nahbereich (Lokmontierungshalle und Rundlokschuppen).

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Von Breitenstein bis zum Ende des bestehenden Semmeringtunnels erfolgen durch das Vor-haben keine Eingriffe und auch zwischen Sommerau und der Baustelleneinrichtungsfläche beim Bahnhof Mürzzuschlag wird die Bergstrecke nicht berührt. Setzt man jene Flächen, die in der Bauphase einem Eingriff unterworfen werden und bei denen der Eingriff in der Be-triebsphase erhalten bleibt, in Bezug zur Gesamtfläche der betroffenen Welterbezonen der Semmeringbahn so ergeben sich folgende Verhältniswerte:

EINGRIFF in km2 und in % der Flächen der UNESCO Welterbezonen

Kernzone

(Fläche 1,56 km2) Nahbereich

(Fläche 36,66 km2) Tour. Ergänzungsraum

(Fläche 40,59 km2) BAUPHASE 0,023 km2 1,50% 0,5 km2 1,36% 0,08 km2 0,20% BETRIEBSPHASE 0,015 km2 0,94% 0,32 km2 0,88% 0 km2 0%

Tabelle 35: Darstellung des flächenmäßigen Eingriffs in die Zonierung des UNESCO Welterbes Semme-ringbahn

Aus dieser Darstellung ist abzuleiten, dass der Eingriff auf das Welterbe Semmeringbahn, sowohl was die Wirkung auf die eigentliche Bahnanlage als auch was die Wirkung auf die Pufferzonen betrifft, flächenmäßig relativ klein ist.

Darstellung der Wirkungen gemäß Betriebsprogramm

Positive Wirkungen erzielen sich in der Betriebsphase jedenfalls durch den Rückgang der Zugfrequenzen, die aus den Betriebsdaten (siehe Bericht „Betriebsdaten - Semmering-Basistunnel neu“ des Eisenbahnrechtlichen Einreichoperates, Fachbereich EB 02-01, Plannr. 5510-EB-0201AL-00-0002) für den Streckenabschnitt Wiener Neustadt – Bruck an der Mur hervorgehen. In der folgenden Tabelle sind die Ist-Situation und die Situation mit und ohne Semmering-Basistunnel neu dargestellt.

ZUGFREQUENZEN DER BERGSTRECKE SEMMERINGBAHN (Payerbach Reichenau – Mürzzuschlag)

Anzahl der Züge Änderung gegenüber 2007/2008Betrieb 2007/2008 212 -

Betrieb ohne SBTn 2025 261 + 23,1 %

Betrieb mit SBTn 2025 7928 – 62,7 %

Tabelle 36: Zugfrequenzen gemäß Betriebsprogramm 2007/2008 (ÖBB Infrastruktur Betrieb AG, 2009)

28 Für diese Berechnung wurde für die Bergstrecke die maximale Zahl an Zügen angenommen, inkl. Dienstzüge der ÖBB und der

geschätzten Zahl (Aufschlag von 15 %) an Instandhaltungszügen.

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Aus diesen Betriebsdaten ergibt sich eine deutliche Entlastung der Semmeringbahn mit Be-trieb des Semmering-Basistunnel neu, da sich die Zugfrequenz um fast 63 % verringert. Un-ter anderem entstehen dadurch für die Erhaltung der geschützten Bahnstrecke Vorteile, da eine denkmalgerechte Sanierung und Instandhaltung besser vonstatten gehen kann. Da der Semmering-Basistunnel neu mit der Bestandsstrecke eine betriebliche Einheit bildet, werden nach wie vor Züge (v.a. Regionalzüge) über die Bergstrecke geführt.

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5.4 Zusammenfassende Beurteilung der Eingriffserheblichkeit

In nachstehender Tabelle werden die Beeinflussungssensibilität, die Wirkungsintensität des Eingriffes und die Eingriffserheblichkeit des Vorhabens für jeden Teilraum dargestellt. Die Beeinflussungssensibilität ist in allen Teilräumen mit Ausnahme von Langenwang durchwegs hoch bis sehr hoch. Verschneidet man diesen Wert mit der Wirkungsintensität des Vorha-bens in einem Teilraum in Bezug auf Kulturgüter so ergibt sich der Wert der Eingriffserheb-lichkeit sowohl für die Bauphase als auch für die Betriebsphase.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG VON

WIRKUNGSINTENSITÄT UND EINGRIFFSERHEBLICHKEIT

Teilraum Beeinflussungs-sensibilität Wirkungsintensität Eingriffserheblichkeit

Bauphase

Gloggnitz – Schwarzatal Sehr hoch Hoch Sehr hoch

Aue – Göstritz Sehr hoch Gering Mittel

Otterstock Hoch Mittel Mittel

Trattenbach Hoch Gering Gering

Fröschnitzgraben Mittel Mittel Mittel

Grautschenhof Sehr hoch Gering Mittel

Mürzzuschlag Sehr hoch Mittel Hoch

Langenwang Gering Gering Gering

Bergstrecke Semmeringbahn Sehr hoch Nicht beurteilt Nicht beurteilt

Betriebsphase

Gloggnitz – Schwarzatal Sehr hoch Mittel Hoch

Aue – Göstritz Sehr hoch Keine Keine

Otterstock Hoch Keine Keine

Trattenbach Hoch Keine Keine

Fröschnitzgraben Mittel Mittel Mittel

Grautschenhof Sehr hoch Keine Keine

Mürzzuschlag Betriebsph. 1 Sehr hoch Keine Keine

Mürzzuschlag Betriebsph. 2 Sehr hoch Gering Mittel

Langenwang Gering Gering Gering

Bergstrecke Semmeringbahn Sehr hoch Nicht beurteilt Nicht beurteilt

Tabelle 37: Zusammenfassende Darstellung von Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im The-menbereich Kulturgüter und Denkmalschutz

Für die Bauphase reicht die Skala von „gering“ bis „sehr hoch“. Am unteren Ende der Skala ist Langenwang mit einer geringen Eingriffserheblichkeit angesiedelt, am anderen Ende steht

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Gloggnitz. Hier ist die Eingriffserheblichkeit sehr hoch, da neben der Herstellung des Porta-les mit zugehörigem Tunnelvortrieb auch erhebliche bauliche Tätigkeiten zur Bahnstromver-sorgung, zum Wasserbau und zum Bau von Lärmschutz stattfinden. Hoch ist die Eingriffser-heblichkeit auch in den Teilräumen Fröschnitzgraben und Mürzzuschlag, was hier jeweils aufgrund der Größe und Vielfalt der Baumaßnahmen zu erklären ist.

In der Betriebsphase bleibt die Eingriffserheblichkeit in Gloggnitz hoch. Das erklärt sich durch den großen, oben beschriebenen Eingriff in den Raum, der für die Umgebungszone von Kulturgütern negativ wirkt und es erklärt sich auch durch die Beanspruchung eines denkmalgeschützten Beanspruchung eines Wächterhauses 123 des UNESCO Welterbes Semmeringbahn. Für Mürzzuschlag ist aufgrund der umfangreichen Maßnahmen im Portal-bereich, im Bahnhof Mürzzuschlag und im Stadtraum (aufgrund der Herstellung von Entwäs-serungsanlagen und Lärmschutz entlang der Freistrecke) eine mittlere Eingriffserheblichkeit zu verzeichnen. Gleiches bewirken die umfangreichen Eingriffe im Fröschnitzgraben. Für Langenwang wird die Eingriffserheblichkeit als „gering“ beurteilt und für die verbleibenden Teilräume ergibt sich keine Eingriffserheblichkeit.

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6 BESCHREIBUNG UND BEURTEILUNG DER SCHUTZ-, MINDERUNGS- UND AUSGLEICHSMAßNAHMEN

6.1 Grundlagen und Beurteilungsmethode

Nach § 6 Abs. 5 UVP-Gesetz 2000 sind Maßnahmen vorzusehen und zu beschreiben „mit denen wesentliche nachteilige Auswirkungen des Vorhabens vermieden, eingeschränkt oder, soweit möglich, ausgeglichen werden sollen“. Derartige Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen dienen der Herabsetzung der Auswirkungen des Bauwerkes in einem Themenbereich und somit der Reduktion der Eingriffserheblichkeit. Ziel ist, eine höhere Umweltverträglichkeit des Vorhabens zu erreichen. Um dies zu erreichen kann nach folgenden Gestaltungs- bzw. Um-setzungsprinzipien vorgegangen werden:

• Einbinden und Verstecken: Die Maßnahmen nach dem Prinzip „Einbinden und Verstecken“ führen zu einer Integration des Bauwerkes in die Landschaft und damit in den Einflussbereich der Umgebungszone von Kulturgütern. Ziel ist, das Bauwerk oder seine Umgebung so zu gestalten, dass die technische Anlage möglichst wenig wahrnehmbar wird. Dazu werden bestehende Landschafts- und Designelemente in die Gestaltung und Umfeldgestaltung des Bauwerkes aufgenommen und entspre-chend weitergeführt.

• Kontrastieren und Ausgestalten: Das Gestaltungsprinzip „Kontrastieren und Aus-gestalten“ stellt hohe Ansprüche an die Ausgestaltung des Bauwerkes. Dieses Prin-zip wird vor allem dann angewendet, wenn das Prinzip „Einbinden und Verstecken“ aufgrund der Lage des Bauwerkes und der örtlichen Situation nicht anwendbar ist. Ziel ist, dass das Bauwerk aufgrund seiner Ausgestaltung als Teil und Bereicherung des Umgebungsbereiches von Kulturgütern wahrgenommen wird. Auf eine hohe ar-chitektonische und gestalterische Qualität ist zu achten.

Durch die entsprechenden Gestaltungsmaßnahmen kann gemäß den beschriebenen Gestal-tungsprinzipien die Eingriffserheblichkeit reduziert und herabgesetzt werden. Damit ergibt sich im Vergleich zur Eingriffserheblichkeit reduzierte Restbelastung.

6.1.1 Methodik

Folgende prinzipiellen Maßnahmen sind denkbar, um wesentliche nachteilige Auswirkungen des Vorhabens auf Kulturgüter und Bodendenkmäler zu minimieren:

• Schutz- und Abschirmung: Vorrangiges Ziel ist es, das Kulturgut vor Beeinträchti-gungen durch das Vorhaben zu schützen.

• Ensembleschutz und Eingliederung: Schutzziel ist hier die landschaftliche und bauliche Gestaltung im Umfeld von Kulturgütern durch Geländemodellierung und landschaftsgestalterische Maßnahmen.

• Objekterhaltung: Schutzziel ist die Bestandssicherung eines Kulturguts durch sachgemäßes Abtragen und Versetzen an einen anderen geeigneten Standort.

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• Dokumentation: Gewährleistung der wissenschaftlichen Aufarbeitung der bekann-ten und unbekannten archäologischen Zonen.

Die Beurteilung der Wirksamkeit der Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen erfolgt in drei Stu-fen:

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND ORTSBILD: BEWERTUNG DER MAßNAHMENWIRKSAM-KEIT

Maßnahmenwirksamkeit Kriterium

Sehr gut wirksam Reduktion der Eingriffserheblichkeit um zwei bis drei Stufen

Gut wirksam Reduktion der Eingriffserheblichkeit um eine Stufe

Partiell wirksam Maßnahmen die punktuell wirken und zu einer Reduktion der Eingriffserheb-lichkeit um null bis eine Stufe beitragen

Tabelle 38: Bewertung der Maßnahmenwirksamkeit im Themenbereich Kulturgüter und Denkmalschutz

Eine positive Maßnahmenwirksamkeit hat eine Reduktion der Eingriffserheblichkeit (siehe Kapitel 5.1) zur Folge. Die von den Maßnahmen hervorgerufene Reduktion der Eingriffser-heblichkeit weicht jedoch von dem Schema in Tabelle 38 ab, wenn ein deutliches Ungleich-verhältnis zwischen Zahl der Auswirkungen und Zahl der Maßnahmen besteht. So ist zum Beispiel möglich, dass es mehrere Auswirkungen gibt, dass aber in der speziellen Situation nur für eine Auswirkung eine Maßnahme möglich ist. Diese Maßnahme für eine einzige Auswirkung kann alleine nicht die Reduktion der Eingriffserheblichkeit für den gesamten Teil-raum um zwei bis drei Stufen bewirken, wenn für alle anderen Auswirkungen keine Maß-nahmen vorhanden sind. In diesem Fall reduziert sich die Maßnahmenwirksamkeit in etwa im Verhältnis Zahl der Auswirkungen zu Zahl der Maßnahmen. Beziehungsweise obliegt es der Fachbearbeitung darzulegen, wie wirksam eine einzelne oder wenige Maßnahmen sind, wenn verhältnismäßig viele Auswirkungen vorliegen.

Prinzipiell kann davon ausgegangen werden, dass auch durch das Setzen von Maßnahmen eine geringe Restbelastung im Themenbereich Kulturgüter und Ortsbild verbleiben kann, so-fern das Bauwerk eine mehr oder weniger negative Wirkung auf das bestehende Kulturgut hat. Nach Beendigung der Bauarbeiten erfolgt in manchen Teilräumen aber eine weitgehen-de Wiederherstellung der beanspruchten Flächen, womit in diesen Fällen für die Betriebs-phase keine Auswirkungen mehr bestehen. Diese Wiederherstellungsmaßnahmen sind be-reits Bestandteil des technischen Projektes und werden daher nicht als Schutz- oder Aus-gleichsmaßnahmen gewertet.

In den Maßnahmentabellen (Kap. 6.3) werden die angeführten Denkmale wieder mit der von der Ist-Situation bekannten Nummerierung dargestellt. Des Weiteren werden zu den Maß-nahmen Codes angegeben. Unter diesen Nummern und Codes sind die Kulturgüter bzw. die Maßnahmen in den Plänen wieder zu finden, welche die Auswirkungen, Maßnahmen und Restbelastung abbilden.

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6.2 Teilraumübergreifende Beschreibung

Bei der Festlegung der Maßnahmen wird in Mürzzuschlag auch die Betriebsphase 1 analy-siert, wobei die Adaptierung des Bahnhofes Mürzzuschlag nicht als relevanter Eingriff aus Sicht des Kulturgut- und Denkmalschutzes zu sehen ist. Daher sind keine Maßnahmen er-forderlich. Maßnahmen für die Bergstrecke werden nicht festgelegt, da die zu tätigenden Maßnahmen in den in der UVE darzustellenden Teilräumen festgelegt werden. Für die Bergstrecke werden aber die aus Sicht des Welterbes Semmeringbahn bedeutsamen Maß-nahmen bei den Portalräumen beschrieben.

6.3 Maßnahmenfestlegung und Maßnahmenwirksamkeit nach Teilräumen

6.3.1 Teilraum Gloggnitz – Schwarzatal

6.3.1.1 Bauphase

Entlang der Materialtransportwege sind Maßnahmen vorgesehen, da Denkmale durch den Materialtransport unter Umständen erschütterungsgefährdet sind. Eine Beweissicherung gemäß Erschütterungsplanung29 ist daher bei den Denkmalen Bäckerei Dirnbacher[1.19] und dem Naturbad[1.11] vorgesehen. Der Vortrieb der Tunnelröhren mittels Sprengverfahren nach der NÖT verursacht eine potentielle Gefährdung der Objekte Wächterhaus 141[1.37] und Ab-faltersbachgraben-Viadukt[1.38]. Die Objekte sind Maßnahmen der Beweissicherung gemäß Erschütterungsschutz zu unterziehen29.

In Gloggnitz sind durch die Baumaßnahmen im Bahnhofsbereich (Personenaufzug, Lärm-schutzwände) keine Kulturgüter außer der Semmeringbahn selbst betroffen. Ausgleichs-maßnahmen sind in der Bauphase nicht möglich. Sehr große Auswirkungen haben Baumaß-nahmen im Bereich des Absprungpunktes der Gleise für den Semmering-Basistunnel neu von der Bestandsstrecke der Semmeringbahn. Damit die Gleise der Freistrecke des Semme-ring-Basistunnel neu errichtet werden können muss das Wächterhaus 123[1.2] entfernt wer-den.

Die Umgebungszone der 1. Wiener Hochquellenleitung[1.29] ist durch die Herstellung der Schuttergleise berührt, das Denkmal selbst ist vor baulichen Tätigkeiten geschützt. Zum Schutz des Denkmales erfolgt die Anlage einer Schutzfläche mit Absperrung durch Gitter. Diese Fläche schützt die Hochquellenleitung vor Ablagerungen und hält Baufahrzeuge fern. Eine visuelle Restbelastung durch die Baumaßnahmen im Umfeld bleibt erhalten. Die Schut-tergleise im Bahnzwickel zwischen Bergstrecke und der Freistrecke des SBTn werden ein-gehaust. Diese Einhausung und ein Lärmschutzwall schirmen Negativeinflüsse auf die Bergstrecke und auf die daran anschließende 1. Wiener Hochquellenleitung mit dem Ein-stiegshaus (Turm) der 1. Wiener Hochquellenleitung in Gloggnitz[1.30] gut ab. Erschütterun-

29 UVE-Fachbericht „Erschütterungen und Sekundärschall“ (siehe Einlage Nr. UV 04-06.01, Plannr. 5510-UV-0406AL-00-0001).

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gen zeigen keine relevanten Negativwirkungen. Maßnahmen zur Verbesserung des Umfel-des von Kulturgut müssen sich im Bereich der Portalbaustelle darauf beschränken, dass Re-kultivierungsmaßnahmen umgehend gesetzt werden, wenn Baufortschritt und Baulogistik es erlauben, etwa beim Wasserbau an der Schwarza.

Aufgrund des Abbaus des Unterwerkes in Schlöglmühl ist eine denkmalgerechte Herstellung des ehemaligen Unterwerksbereiches nötig. Die Maßnahme wird unter Einbeziehung des Bundesdenkmalamtes umgesetzt. Bei der Herstellung der neuen 110kV-Bahnstromleitung zum Unterwerk Gloggnitz ist der Umgebungsbereich der Semmeringbahn beim Wächterhaus 125 berührt. Durch die Überspannung der 110kV-Bahnstromleitung entstehen jedoch keine direkten Einwirkungen auf die denkmalgeschützte Semmeringbahn. Daher ist hier keine Maßnahme nötig.

Beim Projektbestandteil Ersatzretentionsraum Mühlhof sind aus Sicht des Denkmalschutzes keine speziellen Maßnahmen nötig, da die Ehemalige Holzschleiferei mit Kraftwerk[1.28] durch die Maßnahme nicht gefährdet wird. Es wird aber auf einen raschen Baufortschritt geachtet und es werden nach Beendigung des Bauvorhabens in Teilabschnitten umgehend Rekulti-vierungsmaßnahmen gesetzt.

Bei den Archäologischen Fundstätten am Schafkogel wird eine entsprechende archäologi-sche Vorbeurteilung der Situation durch das Bundesdenkmalamt durchgeführt. Ist ein Hand-lungsbedarf von Seiten der Archäologie gegeben, werden Erkundungsmaßnahmen, Grabun-gen, Sicherungsmaßnahmen und Dokumentationen in Koordination mit dem Bundesdenk-malamt durchgeführt.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ : BAUPHASE MASSNAHMEN UND MASSNAHMENWIRKSAMKEIT GLOGGNITZ-SCHWARZATAL

Nr. Beschreibung Wirksamkeit

KD-GL-BA-01 Einhalten eines raschen Baufortschrittes und umgehende Rekul-tivierung von fertig gestellten Vorhabensteilen beim Ersatzretenti-onsraum Mühlhof.

KD-GL-BA-02 Einhalten eines raschen Baufortschrittes und umgehende Rekul-tivierung von fertig gestellten Vorhabensteilen beim Portalraum Gloggnitz.

KD-GL-BA-03

Errichtung einer Schutzfläche im Bahnzwickel zwischen Bestan-desstrecke und Freistrecke Semmering-Basistunnel neu um das Denkmal 1. Wiener Hochquellenleitung[1.29] vor baulichen Maß-nahmen zu schützen. Die Maßnahme ist gut wirksam, die visuelle Belastung des Umfeldes bleibt erhalten.

KD-GL-BA-04 Denkmalgerechte Wiederherstellung des ehemaligen Standortes des Unterwerkes Schlöglmühl. Die Maßnahme ist gut wirksam.

KD-GL-BA-05

Die vom Vorhaben betroffenen archäologischen Fundgebiete ([A5], [A6], [A7]) am Schafkogel werden von zuständiger fachli-cher Seite im Bundesdenkmalamt in einer Vorerkundung beurteilt. Gegebenenfalls erfolgen archäologische Grabungen und Siche-rungsmaßnahmen. Die Maßnahme ist sehr gut wirksam.

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ : BAUPHASE MASSNAHMEN UND MASSNAHMENWIRKSAMKEIT GLOGGNITZ-SCHWARZATAL

Nr. Beschreibung Wirksamkeit

KD-GL-BA-06 Beweissicherung beim Wächterhaus 141[1.37] und allfällige Anpas-sung der Vortriebssprengung gemäß Erschütterungsplanung30. Die Maßnahme ist sehr gut wirksam.

KD-GL-BA-07 Beweissicherung beim Abfaltersbachgraben-Viadukt [1.38] und all-fällige Anpassung der Vortriebssprengung gemäß Erschütte-rungsplanung30. Die Maßnahme ist sehr gut wirksam.

KD-GL-BA-08 Beweissicherung beim Naturbad [1.11]und Maßnahmen gemäß Er-schütterungsplanung30. Die Maßnahme ist sehr gut wirksam.

KD-GL-BA-09 Beweissicherung bei der Bäckerei Dirnbacher[1.19] und Maßnah-men gemäß Erschütterungsplanung30. Die Maßnahme ist sehr gut wirksam.

Maßnahmenwirksamkeit: …sehr gut wirksam, ...gut wirksam, ….partiell wirksam

Gesamteinschätzung der Restbelastung

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Sehr Hoch

Wirksamkeit der Maßnahmen Gut wirksam

Restbelastung des Teilraumes Hoch

Tabelle 39: Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Gloggnitz-Schwarzatal - Bauphase

Die Maßnahmen im Teilraum Gloggnitz-Schwarzatal in der Bauphase sind gut wirksam. In Verschneidung mit der Eingriffserheblichkeit des Teilraumes ergibt sich eine hohe Restbelas-tung.

6.3.1.2 Betriebsphase

Eine Negativwirkung haben die Lärmschutzwände im Bahnhofsbereich und entlang der Frei-strecke, die durch die Wahl ansprechender Lärmschutzwände gemildert wird. Es wird eine gestalterisch ansprechende Ausführung der Lärmschutzwände vorgesehen31. Zusätzlich er-folgen entlang der Lärmschutzwände Strauchpflanzungen, die das Bauwerk in den Land-schaftsraum integrieren. Im Bahnzwickel zwischen Bestandsstrecke und Freistrecke des Semmering-Basistunnel neu wird das Unterwerk Gloggnitz errichtet. Das Unterwerk bean-sprucht mit der nördlichen Straßenzufahrt einen Teil der Kernzone des Welterbes Semme-ringbahn und beeinflusst durch die Unterwerksarchitektur Sichtbeziehungen des Denkmales Semmeringbahn in der Welterbe-Pufferzone Nahbereich. Die Eingriffe werden durch eine abschirmende Baumhecke nördlich des Unterwerkes nach dem Gestaltungsprinzip „Einbin-den und Verstecken“ gemildert. Eine deutliche Veränderung der Sichtbeziehungen in der Pufferzone Nahbereich des Welterbes Semmeringbahn ist jedoch nicht zu vermeiden. Durch eine ansprechende Landschaftsgestaltung, welche das Design der Portalarchitektur auf-nimmt und betont, werden Sichtbeziehungen im Erlebnisumfeld von betroffenen Kulturgütern

30 Vgl. UVE-Fachbericht „Erschütterungen und Sekundärschall“ (siehe Einlage Nr. UV 04-06.01, Plannr. 5510-UV-0406AL-00-0001). 31 Vgl. UVE-Bericht Landschaftsplanung, Einlage Nr. UV 05-04.01, Plannr. 5510-UV-0504AL-00-0001.

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(Semmeringbahn [1.1], Schloss Gloggnitz [1.8] mit Kirche Maria Schnee [1.9], Kapelle Hl. Johan-nes-Nepomuk [1.10], Pfarrkirche zum Christkönig [1.15]) neu gestaltet und positiv beeinflusst. Im Detail geschieht das durch heckenartige Gehölzstreifen, Baumreihen und Lesesteinreihen. Diese zitieren einerseits die lamellenartigen Hangstützbauwerke des Portalbereiches in der offenen Landschaft und bringen andererseits ein Zitat der umgebenden Kulturlandschaft, die reich an Feldgehölzstrukturen ist. Zusammenfassend führt die gewählte Landschaftsgestal-tung durch das erwähnte Formenzitat zu einer Betonung der Portalarchitektur. Weiters be-wirken die Pflanzstreifen und Steinreihen mit ihren natürlichen Materialien eine Eingliederung des Bauwerkes in die Landschaft. Der Themenbereich Landschaftsplanung32 führt dieses gestalterische Vorhaben im Detail aus.

Um die Sichtbeziehungen von Denkmalen im Teilraum und vor allem auch um Sichtbezie-hungen in der Nahbereichszone des Welterbes Semmeringbahn positiv zu gestalten, wird bei der Trasse der 110kV-Zuleitung zum neu errichteten Unterwerk Gloggnitz eine für den Starkstromweg konforme Bepflanzung vorgesehen. Es erfolgt eine Wiederbewaldung mit bis ca. 8 Höhe erreichenden Sträuchern und am Trassenrand angeordneten Bäumen. Regel-mäßig Pflegemaßnahmen sind vorgesehen. Rund um den Retentionsraum Mühlhof sind aus Sicht des Kulturgüter- und Denkmalschutzes keine weiteren Maßnahmen zu treffen, wiewohl die Landschaftsplanung auch in diesem Bereich ökologische Ausgleichs- und Wiederherstel-lungsmaßnahmen vorsieht32.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ : BETRIEBSPHASE MASSNAHMEN UND MASSNAHMENWIRKSAMKEIT GLOGGNITZ-SCHWARZATAL

Nr. Beschreibung Wirksamkeit

KD-GL-BE-01 Ansprechende Gestaltung von Lärmschutzwänden mit begleiten-der Gehölzpflanzung. Die Maßnahme ist partiell wirksam.

KD-GL-BE-02 Abschirmung des Eingriffes Unterwerk Gloggnitz durch land-schaftsgestaltende Baumpflanzungen. Die Maßnahme ist partiell wirksam.

KD-GL-BE-03 Umsetzen einer ansprechenden Landschaftsgestaltung zur Auf-wertung des Umfeldes von betroffenen Kulturgütern, welche das Design der Portalarchitektur aufnimmt und betont. Die Maßnahme ist sehr gut wirksam.

KD-GL-BE-04 Rekultivierung und Aufforstung der Schneise unter der 110kV-Zuleitung Unterwerk Gloggnitz mit Sträuchern. Die Maßnahme ist gut wirksam.

Maßnahmenwirksamkeit: …sehr gut wirksam, ...gut wirksam, ….partiell wirksam

Gesamteinschätzung der Restbelastung

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Hoch

Wirksamkeit der Maßnahmen Gut

Restbelastung des Teilraumes Mittel

Tabelle 40: Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit Teilraum Gloggnitz-Schwarzatal – Betriebsphase

32 Vgl. UVE-Bericht Landschaftsplanung, Einlage Nr. UV 05-04.01, Plannr. 5510-UV-0504AL-00-0001.

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Die Maßnahmen im Teilraum Gloggnitz-Schwarzatal in der Betriebsphase sind gut wirksam. Für den Teilraum ist eine mittlere Restbelastung zu verzeichnen.

6.3.2 Teilraum Aue – Göstritz

6.3.2.1 Bauphase

Die Bauphase ist gekennzeichnet durch Maßnahmen, die durch den Vortrieb des Zugangs-stollens und des Schachtes sowie – zu einem geringen Teil – durch den Tunnelvortrieb ent-stehen. Entlang des Materialtransportweges über die L 4168 sind Maßnahmen seitens der Erschütterungsplanung vorgesehen, da Denkmale durch den Materialtransport potentiell er-schütterungsgefährdet sind. Eine Beweissicherung gemäß Erschütterungsplanung33 ist da-her beim Denkmal Kirche Maria Schutz[2.7] vorgesehen. Das angrenzende Kloster der Passi-onisten[2.8] wird durch diese Maßnahme mitgesichert.

Das Wegkreuz[2.5], das sich im Randbereich des oberen Teiles der Baustellenausfahrt befin-det ist durch den Baubetrieb gefährdet. Daher wird eine Schutzfläche um das Denkmal ange-legt, die den Erhalt des Denkmals in der Bauphase sichert, da hier keine Ablagerungen und baulichen Maßnahmen erfolgen dürfen. Es bleibt eine kleine Restbelastung durch die deutli-che Veränderung des Umfeldes des Kulturgutes erhalten.

Alle archäologischen Fundstellen im Teilraum liegen außerhalb des Wirkungsbereiches des Vorhabens und bleiben somit unbeeinflusst.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ : BAUPHASE MASSNAHMEN UND MASSNAHMENWIRKSAMKEIT AUE-GÖSTRITZ

Nr. Beschreibung Wirksamkeit

KD-AG-BA-01

Das Denkmal Wegkreuz [2.5], wird in der Bauphase fachgerecht entfernt und zwischengelagert und am Ende der Bauphase wie-dererrichtet. Die Maßnahme ist für das Denkmal selbst gut wirk-sam, allerdings ist das Denkmal auf Dauer der Bauphase nicht auf seinem Standort.

KD-AG-BA-02 Beweissicherung bei der Wallfahrtskirche Maria Schutz [2.7] gemäß Erschütterungsplanung33. Die Maßnahme ist sehr gut wirksam.

Maßnahmenwirksamkeit: …sehr gut wirksam, ...gut wirksam, ….partiell wirksam

Gesamteinschätzung der Restbelastung

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Mittel

Wirksamkeit der Maßnahmen Gut wirksam

Restbelastung des Teilraumes Gering

Tabelle 41: Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Aue-Göstritz – Bauphase

Die Restbelastung des Teilraumes ist als „gering“ zu beurteilen. Die Wirksamkeit der Maß-nahmen ist gut gegeben.

33 Vgl. UVE-Fachbericht „Erschütterungen und Sekundärschall“ (siehe Einlage Nr. UV 04-06.01, Plannr. 5510-UV-0406AL-00-0001).

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6.3.2.2 Betriebsphase

Da alle Vorhabensteile rückgebaut sind und entsprechende Rekultivierungsmaßnahmen die ursprüngliche Situation wiederhergestellt haben, sind keine weiteren Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut nötig. Es gibt keine Restbelastung.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ : BETRIEBSPHASE MASSNAHMEN UND MASSNAHMENWIRKSAMKEIT AUE-GÖSTRITZ

Gesamteinschätzung der Restbelastung

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Keine

Wirksamkeit der Maßnahmen Keine Maßnahmen erforderlich

Restbelastung des Teilraumes Keine

Tabelle 42: Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Aue-Göstritz – Betriebsphase

6.3.3 Teilraum Otterstock

6.3.3.1 Bauphase

Im Zuge der Verlegung der Ersatzwasserversorgung Raach-Otterthal kommt es nur zu ei-nem sehr geringen LKW-Aufkommen im Zuge des Materialtransportes. In diesem Zusam-menhang sind keine Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen nötig.

Um das Wegkreuz[3.8] und den Bildstock[3.4] werden zum Schutz der Grabungs- und Herstel-lungsarbeiten jeweils Schutzflächen angelegt, in denen Ablagerungen und sonstigen Berüh-rungen durch das Bauvorhaben nicht erfolgen dürfen. Die archäologische Fundstelle [A30] ist von den Bauarbeiten nicht betroffen, daher sind diesbezüglich keine Maßnahmen erfor-derlich.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ : BAUPHASE MASSNAHMEN UND MASSNAHMENWIRKSAMKEIT OTTERSTOCK

Nr. Beschreibung Wirksamkeit

KD-OT-BA-01 Um das Wegkreuz[3.8] wird während der Bauphase eine Schutz-fläche angelegt, in der Berührungen durch das Bauvorhaben nicht erfolgen dürfen. Die negative Beeinflussung der Umgebungszone bleibt davon unberührt. Die Maßnahme ist gut wirksam.

KD-OT-BA-02 Um den Bildstock[3.4] wird während der Bauphase eine Schutzflä-che angelegt, in der Berührungen durch das Bauvorhaben nicht erfolgen dürfen. Die negative Beeinflussung der Umgebungszone bleibt davon unberührt. Die Maßnahme ist gut wirksam.

Maßnahmenwirksamkeit: …sehr gut wirksam, ...gut wirksam, ….partiell wirksam

Gesamteinschätzung der Restbelastung

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Mittel

Wirksamkeit der Maßnahmen Gut wirksam

Restbelastung des Teilraumes Gering

Tabelle 43: Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Otterstock – Bauphase

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Alle Maßnahmen im Teilraum Otterstock sind gut wirksam. Unter Berücksichtigung einer mittleren Eingriffserheblichkeit und der guten Maßnahmenwirksamkeit wird die Restbelas-tung des Teilraumes wird mit „gering“ beurteilt.

6.3.3.2 Betriebsphase

Da alle Vorhabensteile rückgebaut sind und entsprechende Rekultivierungsmaßnahmen die ursprüngliche Situation wiederhergestellt haben, sind keine weiteren Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut nötig. Für den Teilraum ergibt sich keine Restbelastung.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ : BETRIEBSPHASE MASSNAHMEN UND MASSNAHMENWIRKSAMKEIT OTTERSTOCK

Gesamteinschätzung der Restbelastung

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Keine

Wirksamkeit der Maßnahmen Keine Maßnahmen erforderlich

Restbelastung des Teilraumes Keine

Tabelle 44: Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Otterstock – Betriebsphase

6.3.4 Teilraum Trattenbach

6.3.4.1 Bauphase

Der Teilraum Trattenbach ist in der Bauphase von der Herstellung des Baulüftungsschachtes im Trattenbachgraben betroffen. Der Baustellenverkehr von der S6 über die Ortschaften Schlagl-Otterthal-Anger-Trattenbach führt vorbei an kulturhistorisch wichtigen Straßenkapel-len und den denkmalgeschützten Kulturgütern im Ortszentrum von Trattenbach. Aufgrund des geringen Materialtransportes sind Maßnahmen nicht nötig. Die archäologische Fundstel-le [A75] in Trattenbach ist vom Vorhaben nicht betroffen, daher ist keine Maßnahme erfor-derlich.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ : BAUPHASE MASSNAHMEN UND MASSNAHMENWIRKSAMKEIT TRATTENBACH

Gesamteinschätzung der Restbelastung:

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Gering

Wirksamkeit der Maßnahmen Keine

Restbelastung des Teilraumes Gering

Tabelle 45: Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Trattenbach – Bauphase

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Aus Sicht des Themenbereiches Kulturgüter und Denkmalschutz sind im Teilraum Tratten-bach keine Maßnahmen nötig. Es verbleibt eine geringe Restbelastung in der Bauphase.

6.3.4.2 Betriebsphase

Da alle Vorhabensteile rückgebaut sind und entsprechende Rekultivierungsmaßnahmen die ursprüngliche Situation wiederhergestellt haben, sind keine weiteren Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut nötig. Eine Restbelastung für den Teilraum ist nicht gegeben.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ : BETRIEBSPHASE MASSNAHMEN UND MASSNAHMENWIRKSAMKEIT TRATTENBACH

Gesamteinschätzung der Restbelastung

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Keine

Wirksamkeit der Maßnahmen Keine Maßnahmen erforderlich

Restbelastung des Teilraumes Keine

Tabelle 46: Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Trattenbach – Betriebsphase

6.3.5 Teilraum Fröschnitzgraben

6.3.5.1 Bauphase

Im Teilraum Fröschnitzgraben werden in der Bauphase die Vorhabensteile Herstellung einer Ersatzwasserversorgung für Spital und Herstellung des Lüftungsschachtes im Fröschnitz-graben sowie Herstellung der Deponie Longsgraben umgesetzt. Verschiedene Maßnahmen dienen dabei der Reduktion der Eingriffe in der Bauphase. Im Bereich der Fundamentierung des Nördlichen Steinhauser Viaduktes werden Grabungs- und Bauarbeiten für die Ersatz-wasserleitung durchgeführt. Es ist somit ein denkmalgeschütztes Objekt berührt und der Eingriff muss jedenfalls gemäß allfälliger Vorgaben des Denkmalamtes erfolgen.

Bei der Herstellung der Baustraße Steinhaus wird auf den Schutz des Denkmales Erzstol-len[5.15] geachtet. Bodendenkmalpflegerische Erkundungs- und Sicherungsarbeiten werden in Koordination mit dem Bundesdenkmalamt bei Bedarf durchgeführt.

Im Zuge der Herstellung der Halbanschlussstelle Dürrgraben beansprucht der Einschnitt der Abfahrtsrampe Grund der denkmalgeschützten Semmeringbahn im Bereich des Wächter-hauses 184[5.3]. Es ist somit ein denkmalgeschütztes Objekt berührt und der Eingriff muss gegebenenfalls gemäß Vorgaben des Bundesdenkmalamtes erfolgen.

Zur Sicherung von archäologischen Bergbauspuren unmittelbar südlich des ersten Abschnit-tes der Auffahrt zur Deponie Longsgraben werden, nach Maßgabe zuständiger Stelle im Bundesdenkmalamt, im Vorfeld der Bauarbeiten entsprechende archäologische Erkundungs-

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S e m m e r i n g - B a s i s t u n n e l n e u 5 5 1 0 - U V - 0 4 0 4 A L - 0 0 - 0 0 0 1 K u l t u r g ü t e r u n d D e n k m a l s c h u t z | U V E - B e r i c h t 3 0 . 0 4 . 2 0 1 0

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und allfällige Sicherungsmaßnahmen durchgeführt. Im Bereich südöstlich der genannten ar-chäologischen Fundstelle findet sich ein Bildbaum[5.16]. Dieser wird in der Bauphase mittels geeigneter Abplankung gesichert. Für das Wegkreuz[5.19] am Straßenrand gegenüber von Fröschnitz 25 wird zu Beginn der Bauphase der Abbau und eine fachgerechte Zwischenlage-rung bis zum Ende der Bauarbeiten vorgenommen. Nach Rekultivierung der Baustellenein-richtungsflächen wird das Wegkreuz am ursprünglichen Standort wieder errichtet. Das Weg-kreuz[5.18] wird durch eine entsprechend zu sichernde Schutzzone vor Einflüssen des Vorha-bens geschützt.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ : BAUPHASE MASSNAHMEN UND MASSNAHMENWIRKSAMKEIT FRÖSCHNITZGRABEN

Nr. Beschreibung Wirksamkeit

KD-FR-BA-01 Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesdenkmalamtes vor Umsetzung der Bauarbeiten beim Nördlichen Steinhauser Via-dukt. Die Maßnahme ist sehr gut wirksam.

KD-FR-BA-02 Errichtung der Halbanschlussstelle Dürrgraben nach allfälligen Vorgaben des Bundesdenkmalamtes. Die Maßnahme ist sehr gut wirksam.

KD-FR-BA-03 Bodendenkmalpflegerische Erkundungs- und Sicherungsarbeiten beim Erzstollen[5.15] nach Vorgaben und Untereinbeziehung des Bundesdenkmalamtes. Die Maßnahme ist sehr gut wirksam.

KD-FR-BA-04 Erkundungs- und allfällige Sicherungsmaßnahmen von Bergbau-spuren bei der Auffahrt zur Deponie Longsgraben. Die Maßnah-me ist sehr gut wirksam.

KD-FR-BA-05 Bauliche Absicherung (Abplankung) des Bildbaumes[5.16] auf der der Auffahrt Deponie Longsgraben zugewandten Seite. Die nega-tive Beeinflussung der Umgebungszone bleibt davon unberührt. Die Maßnahme ist gut wirksam.

KD-FR-BA-06

Um das Wegkreuz[5.18] ist während der Bauphase eine Schutzflä-che anzulegen, welche die Umgebung des Objektes vor Ablage-rungen und sonstigen Berührungen mit dem Bauvorhaben si-chert. Die negative Beeinflussung der Umgebungszone bleibt da-von unberührt. Die Maßnahme ist gut wirksam.

KD-FR-BA-07

Das Wegkreuzes[5.19] wird in der Bauphase fachgerecht entfernt und zwischengelagert und am Ende der Bauphase wiedererrich-tet. Die Maßnahme ist für das Denkmal selbst gut wirksam, aller-dings ist das Denkmal auf Dauer der Bauphase nicht auf seinem Standort.

Maßnahmenwirksamkeit: …sehr gut wirksam, ...gut wirksam, ….partiell wirksam

Gesamteinschätzung der Restbelastung

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Mittel

Wirksamkeit der Maßnahmen Gut wirksam

Restbelastung des Teilraumes Mittel

Tabelle 47: Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Fröschnitzgraben – Bauphase

Page 125: END 4.4 KD.100530 END geaendRU 100608 · bahn liegen, werden in der Beeinflussungssensibilität höher bewertet. Die Beeinflussungssensibilität wird teilraumbezogen folgendermaßen

S e m m e r i n g - B a s i s t u n n e l n e u 5 5 1 0 - U V - 0 4 0 4 A L - 0 0 - 0 0 0 1 K u l t u r g ü t e r u n d D e n k m a l s c h u t z | U V E - B e r i c h t 3 0 . 0 4 . 2 0 1 0

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Die Maßnahmen für den Teilraum Fröschnitzgraben in der Bauphase werden als gut wirk-sam beurteilt. Demnach ergibt sich nur eine mittlere Restbelastung.

6.3.5.2 Betriebsphase

Die Vorhabensteile Baustraße Steinhaus, Zufahrt Deponie Longsgraben, Baustelleneinrich-tungsflächen Fröschnitzgraben und Materialförderband werden rückgebaut, die Flächen sind rekultiviert. Erhalten bleiben das Lüftungsgebäude im Fröschnitzgraben, die Deponie Longsgraben und die Halbanschlussstelle Dürrgraben. Wie bereits beschrieben wirkt sich die S 6 HAS Dürrgraben auf den Bestand des Welterbes Semmeringbahn negativ aus. In die-sem Raum ist allerdings auch die Vorbelastung durch den nahen Verlauf der S6 sehr hoch. Durch das begrenzte Platzangebot beschränken sich die gestalterischen Maßnahmen auf die Rampen und Böschungen der S 6 HAS Dürrgraben. Es erfolgen Baum- und Strauch-pflanzungen zur Einfügung der HAS Dürrgraben in die Umgebung34.

Gegenüber dem Lüftungsgebäude im Fröschnitzgraben ist auf der Westseite der L 117 das in der Bauphase abgebaute Wegkreuz[5.19] wieder errichtet. Das Lüftungsgebäude, das im Ereignisfall die Tunnelröhren mit Frischluft versorgt, ist ein großer und auffälliger Bau dessen Architektur aufgrund der Funktionsabläufe nicht einer ortsüblichen Bauweise gleichen kann. Von Seiten der Landschaftsplanung34 ist vorgesehen, die verbleibenden Böschungen, wel-che die Fläche um das Gebäude begrenzen mit einer kulissenartigen Baumpflanzung zu gestalten. Die Deponie Longsgraben wirkt sich nach Aufwuchs der vorgesehenen Auffors-tungen bei denen aus ökologischen Gründen Waldwiesenflächen eingeplant wurden, nach Aufkommen des Bewuchses nicht weiter negativ auf den Bestand an Kulturgütern aus.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ : BETRIEBSPHASE MASSNAHMEN UND MASSNAHMENWIRKSAMKEIT FRÖSCHNITZGRABEN

Nr. Beschreibung Wirksamkeit

KD-FR-BE-01 Landschaftsgestalterische Maßnahmen an den Böschungsberei-chen bei der Halbanschlussstelle Dürrgraben. Die Maßnahme ist partell wirksam.

KD-FR-BE-02 Landschaftsarchitektonische Gestaltungsmaßnahmen zur Einbin-dung des Lüftungsgebäudes in die örtliche Situation. Die Maß-nahme ist gut wirksam.

Maßnahmenwirksamkeit: …sehr gut wirksam, ...gut wirksam, ….partiell wirksam

Gesamteinschätzung der Restbelastung:

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Mittel

Wirksamkeit der Maßnahmen Gut wirksam

Restbelastung des Teilraumes Gering

Tabelle 48: Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Fröschnitzgraben – Betriebsphase

34 Vgl. UVE-Bericht Landschaftsplanung, Einlage Nr. UV 05-04.01, Plannr. 5510-UV-0504AL-00-0001.

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S e m m e r i n g - B a s i s t u n n e l n e u 5 5 1 0 - U V - 0 4 0 4 A L - 0 0 - 0 0 0 1 K u l t u r g ü t e r u n d D e n k m a l s c h u t z | U V E - B e r i c h t 3 0 . 0 4 . 2 0 1 0

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In der Betriebsphase zeigt sich eine geringe Restbelastung für den Teilraum Fröschnitzgra-ben. Die Maßnahmen sind in Summe gut wirksam.

6.3.6 Teilraum Grautschenhof

6.3.6.1 Bauphase

Die Bauphase ist bestimmt durch die Tätigkeiten auf der Baustelleneinrichtungsfläche, durch die Herstellung und den Betrieb des Zugangstunnels, durch den Tunnelvortrieb vom Zwi-schenangriff und durch die Herstellung des Baulüftungsschachtes Sommerau. Nachfolgend beschriebene Maßnahmen dienen der Reduktion der Eingriffserheblichkeit in der Bauphase.

Durch den Baustellenverkehr von und zur Anschlussstelle Mürzzuschlag Ost sind Schäden durch Erschütterung am Tabernakelpfeiler nicht auszuschließen. Der Bildstock wird daher unter Einbeziehung und nach Vorgaben des Bundesdenkmalamtes beweisgesichert (siehe Kapitel 6.4).

Das Schloss Sommerau[6.17] ist aufgrund der Nahelage zum Vortrieb der Tunnelröhren er-schütterungsgefährdet und es sind Sicherungsmaßnahmen seitens des Erschütterungs-schutzes vorgesehen. Eine derartige Beweissicherung ist auch bei der Kapelle bei Somme-rau [6.18] vorgesehen. Visuelle Störungen des Kulturgutes sind durch umgebende Waldberei-che und andere Vegetationselemente weitgehend nicht gegeben.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ : BAUPHASE MASSNAHMEN UND MASSNAHMENWIRKSAMKEIT GRAUTSCHENHOF

Nr. Beschreibung Wirksamkeit

KD-GR-BA-01 Beweissicherung beim Schloss Sommerau[6.17] gemäß Erschütte-rungsplanung35. Die Maßnahme ist sehr gut wirksam.

KD-GR-BA-02 Beweissicherung bei der Kapelle bei Sommerau[6.18] gemäß Er-schütterungsplanung35. Die Maßnahme ist sehr gut wirksam.

Maßnahmenwirksamkeit: …sehr gut wirksam, ...gut wirksam, ….partiell wirksam

Gesamteinschätzung der Restbelastung:

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Mittel

Wirksamkeit der Maßnahmen Sehr gut

Restbelastung des Teilraumes Gering

Tabelle 49: Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Grautschenhof – Bauphase

35 UVE-Fachbericht „Erschütterungen und Sekundärschall“ (siehe Einlage Nr. UV 04-06.01, Plannr. 5510-UV-0406AL-00-0001).

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S e m m e r i n g - B a s i s t u n n e l n e u 5 5 1 0 - U V - 0 4 0 4 A L - 0 0 - 0 0 0 1 K u l t u r g ü t e r u n d D e n k m a l s c h u t z | U V E - B e r i c h t 3 0 . 0 4 . 2 0 1 0

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Die Maßnahmen bezüglich Erschütterungsschutzes sind sehr gut wirksam, betreffen aber nur einen Teil der Auswirkungen der Bauphase. Es verbleibt daher eine geringe Restbelas-tung des Teilraumes Grautschenhof in der Bauphase.

6.3.6.2 Betriebsphase

Die Baustelleneinrichtungsflächen, der Zugangsstollen und der Baulüftungsschacht sind rückgebaut und rekultiviert. Alte Wege- und Sichtbeziehungen sind wiederhergestellt.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ : BETRIEBSPHASE MASSNAHMEN UND MASSNAHMENWIRKSAMKEIT GRAUTSCHENHOF

Gesamteinschätzung der Restbelastung:

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Keine

Wirksamkeit der Maßnahmen Keine Maßnahmen erforderlich

Restbelastung des Teilraumes Keine

Tabelle 50: Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Grautschenhof – Betriebsphase

Gemäß der Darstellung in obiger Tabelle sind keine Maßnahmen erforderlich und es gibt keine Restbelastung im Teilraum Grautschenhof in der Betriebsphase.

6.3.7 Teilraum Mürzzuschlag

6.3.7.1 Bauphase

In der Bauphase werden im Bahnhof Mürzzuschlag zur Reduktion der Eingriffserheblichkeit temporäre Maßnahmen vorgeschlagen.

So sind bei Grabungsarbeiten zur Herstellung der Wasserableitung im Nahbereich bzw. am Gelände des Rundlokschuppens[7.5] fachgerechte Sicherungsarbeiten unter Einbeziehung zuständiger Stellen im Bundesdenkmalamt durchzuführen. Eine entsprechende Abschirmung der denkmalgeschützten Bereiche und der zugehörigen Bauten z.B. mittels Gitterwänden und Schutznetzen muss die Sicherheit der Denkmalbereiche gewährleisten. Der Umge-bungsbereich des Denkmales bleibt aufgrund der umfangreichen Bauarbeiten in der Bau-phase aber beeinträchtigt. Allfällige Vorgaben des Bundesdenkmalamtes zum Schutz der Denkmale Lokmontierungshalle und Rundlokschuppen, die im Zuge der Umbaumaßnahmen im Bahnhofsbereich entstehen könnten, werden berücksichtigt.

Bei der Herstellung der Wasserableitung im Bereich der Röm.-Kath. Pfarrkirche Hl. Kunigun-de[7.14] und dem Kaiser-Franz-Josef Denkmal[7.15] sind die üblichen Baustellen-Sicherungs-maßnahmen ausreichend. Die Denkmale sind nicht gefährdet und es bedarf keiner weiteren Maßnahmen. Die Restbelastung des Teilraumes ist als gering zu beurteilen.

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THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ : BAUPHASE MASSNAHMEN UND MASSNAHMENWIRKSAMKEIT MÜRZZUSCHLAG

Nr. Beschreibung Wirksamkeit

KD-MZ-BA-01

Sicherungsmaßnahmen (Abzäunung) zum Schutz des Kulturgu-tes Rundlokschuppen in der Kernzone des Welterbes Semme-ringbahn im Bahnhof Mürzzuschlag. Die negative Beeinflussung der Umgebungszone im Zuge der Bauarbeiten bleibt davon unbe-rührt. Die Maßnahme ist gut wirksam.

KD-MZ-BA-02

Berücksichtigung allfälliger Vorgaben des Bundesdenkmalamtes bei Umsetzung der Bauarbeiten im Zuge der Baumaßnahmen im Bahnhof Mürzzuschlag im Bereich geschützter Denkmale (Rund-lokschuppen[7.5], Lokmontierungshalle[7.4]). Die Maßnahme ist sehr gut wirksam.

Maßnahmenwirksamkeit: …sehr gut wirksam, ...gut wirksam, ….partiell wirksam

Gesamteinschätzung der Restbelastung:

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Hoch

Wirksamkeit der Maßnahmen Gut wirksam

Restbelastung des Teilraumes Gering

Tabelle 51: Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Mürzzuschlag – Bauphase

6.3.7.2 Betriebsphase 1 (2015) – Umbau Bahnhof Mürzzuschlag

Umbaumaßnahmen im Bahnhof Mürzzuschlag (Herstellung neuer Bahnsteige, Verbesserung Personentunnel, Herstellung Aufzüge) haben auf Kulturgüter keinen Einfluss. Eine Restbe-lastung ist unter diesen Voraussetzungen nicht gegeben.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BETRIEBSPHASE 1 MASSNAHMEN UND MASSNAHMENWIRKSAMKEIT MÜRZZUSCHLAG

Gesamteinschätzung der Restbelastung:

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Keine

Wirksamkeit der Maßnahmen Keine Maßnahmen erforderlich.

Restbelastung des Teilraumes Keine

Tabelle 52: Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Mürzzuschlag – Betriebsphase 1

6.3.7.3 Betriebsphase 2 (2025) – Semmering-Basistunnel neu

Um Blickbeziehungen zum neuen Tunnelportal und den Bauten des Portalvorplatzes positiv zu gestalten ist eine akzentuierende Portalarchitektur bereits Teil des Vorhabens. Die Archi-tektur sieht auch eine geländemorphologische Einbindung des Portalraumes vor.

In Rahmung und Erweiterung der Portalarchitektur ist eine landschaftsgestalterische Maß-nahme vorgesehen, die den Portalraum deutlicher mit der umgebenden Siedlungs- und Kul-

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S e m m e r i n g - B a s i s t u n n e l n e u 5 5 1 0 - U V - 0 4 0 4 A L - 0 0 - 0 0 0 1 K u l t u r g ü t e r u n d D e n k m a l s c h u t z | U V E - B e r i c h t 3 0 . 0 4 . 2 0 1 0

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turlandschaft verbindet. Mittels Heckenelementen, Baumreihen und kleineren Geländemo-dellierungen wird das architektonische Konzept im Landschaftsraum zitiert. Es ergibt sich dadurch eine optische wie auch naturräumliche Aufwertung der Gesamtsituation und nicht zuletzt werden dadurch Sichtbeziehungen von Räumen mit wertvollen Denkmalen verbes-sert.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BETRIEBSPHASE 2 MASSNAHMEN UND MASSNAHMENWIRKSAMKEIT MÜRZZUSCHLAG

Nr. Beschreibung Wirksamkeit

KD-MZ-BE-01 Landschaftsarchitektonische Gestaltungsmaßnahmen im Portal-bereich und um den Portalvorplatz im Bahnhof Mürzzuschlag sind in ihrer raumästhetischen und einbindenden Wirkung sehr gut.

Maßnahmenwirksamkeit: …sehr gut wirksam, ...gut wirksam, ….partiell wirksam

Gesamteinschätzung der Restbelastung:

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Mittel

Wirksamkeit der Maßnahmen Sehr gut wirksam

Restbelastung des Teilraumes Keine/Verbesserung

Tabelle 53: Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Mürzzuschlag – Betriebsphase 2

Die Maßnahme für den Teilraum Mürzzuschlag in der Betriebsphase ist sehr gut wirksam. Es ist keine Restbelastung gegeben, sondern es ergibt sich sogar eine Verbesserung gegen-über der Ist-Situation.

6.3.8 Teilraum Langenwang

6.3.8.1 Bauphase

Da die Bauphase zeitlich begrenzt ist, das Vorhaben außerhalb des dicht besiedelten Rau-mes liegt und nur die weitere Umgebung von Denkmalen betroffen ist, sind in der Bauphase keine Maßnahmen zu treffen.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BAUPHASE MASSNAHMEN UND MASSNAHMENWIRKSAMKEIT LANGENWANG

Gesamteinschätzung der Restbelastung:

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Gering

Wirksamkeit der Maßnahmen Keine Maßnahmen erforderlich

Restbelastung des Teilraumes Gering

Tabelle 54: Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Langenwang – Bauphase

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S e m m e r i n g - B a s i s t u n n e l n e u 5 5 1 0 - U V - 0 4 0 4 A L - 0 0 - 0 0 0 1 K u l t u r g ü t e r u n d D e n k m a l s c h u t z | U V E - B e r i c h t 3 0 . 0 4 . 2 0 1 0

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Die Erlebbarkeit von Denkmalen ist durch die Bauarbeiten gestört, die Restbelastung im Teil-raum Langenwang wird mit „gering“ beurteilt.

6.3.8.2 Betriebsphase

Im Raum zwischen der S6 im Süden und der Bestandsstrecke der Bahn im Norden liegt Mürz mit einem teilweise noch relativ breiten Ufergehölzsaum und Auwaldresten. Fluss und Flusslandschaft sind jedoch anthropogen weitgehend verändert und die dynamische Ent-wicklung ist verhindert. In dieser techniküberprägten Landschaft ist für den Unterwerksbe-reich eine landschaftsgerechte Umrahmung mit Gehölzen (z.B. mit Baumreihen) vorgese-hen. Damit wird sowohl das Prinzip des Einbindens als auch des Kontrastierens verfolgt. Die Überbetonung des technischen Bauwerkes im Umfeld der wenigen nahe gelegenen Denk-male (Wegkreuz [8.2] und Kapelle Hl. Johannes[8.1]) wird dadurch gemildert.

Die Maßnahme im Teilraum Langenwang ist partiell wirksam. Die auffällige Anlage des Un-terwerkes bleibt im Kontext mit der Erlebbarkeit von Denkmalen ein Fremdkörper. Daher verbleibt Teilraum in der Betriebsphase eine geringe Restbelastung.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – BETRIEBSPHASE MASSNAHMEN UND MASSNAHMENWIRKSAMKEIT LANGENWANG

Nr. Beschreibung Wirksamkeit

KD-LW-BE-01

Das Unterwerk und die Unterwerkszufahrt werden durch land-schaftsgestalterische Maßnahmen in die Landschaft eingebun-den. Diese Maßnahme ist gut für das Umfeld benachbarter Denkmale wirksam. Die Kontrastwirkung des Unterwerkes bleibt durch die transparente Gestaltung mit Gehölzen zu einem gewis-sen Grad erhalten.

Maßnahmenwirksamkeit: …sehr gut wirksam, ...gut wirksam, ….partiell wirksam

Gesamteinschätzung der Restbelastung:

Eingriffserheblichkeit des Teilraumes Gering

Wirksamkeit der Maßnahmen Partiell wirksam

Restbelastung des Teilraumes Gering

Tabelle 55: Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Langenwang – Betriebsphase

6.3.9 Teilraum Bergstrecke Semmeringbahn

Die Betrachtung von Maßnahmen für die Bergstrecke erfolgt an dieser Stelle wieder aus ge-nannten Gründen (vgl. Kapitel 5.3.9) außerhalb der bei den UVE-Teilräumen angewandten Vorgehensweise. Unter einem zusammenfassenden Blickwinkel wird der Fokus auf die Dar-stellung der Wirksamkeit von Maßnahmen für das Welterbe Semmeringbahn gerichtet und es wird an dieser Stelle nur die Betriebsphase betrachtet.

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S e m m e r i n g - B a s i s t u n n e l n e u 5 5 1 0 - U V - 0 4 0 4 A L - 0 0 - 0 0 0 1 K u l t u r g ü t e r u n d D e n k m a l s c h u t z | U V E - B e r i c h t 3 0 . 0 4 . 2 0 1 0

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Bei den Bahnhofsbereichen erfolgen die Eingriffe mit den größten visuellen Auswirkungen. Hier werden demgemäß auch die intensivsten Gestaltungsmaßnahmen seitens der Land-schaftsplanung vorgenommen. Ziel der Landschaftsgestaltung wie auch der Portalarchitektur ist es sowohl in Gloggnitz und in Mürzzuschlag den Portalraum zu akzentuieren. Gleichzeitig werden die akzentuierenden Elemente durch Formen und Materialien (Pflanzen) mit der Formensprache des Landschaftsraumes verbunden, wodurch eine Einbindung in die Land-schaft erfolgt.

In Gloggnitz ist die das Welterbe Semmeringbahn aufgrund der Anlagen zur Bahnstromver-sorgung (Unterwerk, 110kV Bahnstromzuleitung) mit einer größeren visuellen Problematik belastet als in Mürzzuschlag. Zudem liegen weitere Anlagenteile des SBTn (Lärmschutz, Entwässerungsbauten etc.) in der Pufferzone Nahbereich des Welterbes Semmeringbahn, direkt an der Grenze zur Kernzone. Die Landschaftsgestaltung versucht diese Spannungen durch entsprechende Maßnahmen aufzufangen und in positive Sichtbeziehungen umzuwan-deln.

In Mürzzuschlag stellt sich die Situation anders dar. Der Bahnhofsraum liegt im tiefsten Be-reich der Stadt, im Talbereich des Fröschnitzbaches und ist von bestimmten Gebieten im Stadtgebiet immer wieder einsichtig, sofern die Gebäudetopologie es zulässt. Die Architektur des Portales und die daran anknüpfende Landschaftsgestaltung schaffen hier eine Aufwer-tung der Situation des lokalen Stadtbildes. Bisher ungestaltete Bereiche im südlichen Teil des Bahnhofsbereiches erfahren eine Gliederung durch ansprechende Baumreihen, He-ckenelemente und architektonisch hervortretende Elemente zur Hangsicherung um das Por-tal. Aus Sicht des Welterbes Semmeringbahn ergibt die neue Situation wesentliche Verbes-serungen für Sichtbeziehungen und für das Stadtbild in den Pufferzonen Nahbereich und touristischer Ergänzungsraum.

Im Teilraum Fröschnitzgraben können landschaftsgestalterische Maßnahmen bei der herge-stellten S 6 HAS Dürrgraben eine partielle Wirksamkeit erwirken, sodass nur eine geringe Restbelastung verbleibt.

Aufgrund der in Kapitel 5.3.9.2 vorgestellten Betriebsdaten 2025 mit Semmering-Basistunnel neu ergibt sich ohne Maßnahmen die bereits beschriebene Entlastung der Semmeringbahn aufgrund des Rückganges der Zugfrequenz um fast 63 %. Dieser Umstand hat jedenfalls Vorteile, weil dadurch eine denkmalgerechte Sanierung und Instandhaltung besser vonstat-ten gehen kann.

Zusammenfassend wird daher für das Gesamtbauwerk der Semmeringbahn bzw. für den Teilraum Bergstrecke davon ausgegangen, dass aus Sicht des Themenbereichs Kulturgüter und Denkmalschutz in Summe von keiner Restbelastung in der Betriebsphase auszugehen ist. Bereichsweise liegen in Gloggnitz eine mittlere und im Bereich S 6 HAS Dürrgraben eine geringe Restbelastung vor. Die Entlastung, die sich aufgrund des Rückganges der Zugzah-len ergibt, bringt für den Bestand der Semmeringbahn sogar eine leichte Verbesserung.

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6.4 Beweissicherung und begleitende Kontrolle

Die Einhaltung der im Kapitel 6.3 vorgesehenen Maßnahmen wird durch eine begleitende und nachsorgende Kontrolle im Rahmen einer ökologischen Bauaufsicht sichergestellt.

Der denkmalgeschützte Bildstock Tabernakelpfeiler[6.16] im Teilraum Grautschenhof wird auf-grund seines Alters (Spätgotik) und dem damit verbundenen kulturhistorischen Wert der Be-weissicherung unterzogen. Die bestehende Vorbelastung (Renovierungsbedürftigkeit), die grazile und dadurch anfällige Bauweise des Bildstocks sowie der in der Bauphase herr-schende Baustellenverkehr von der Baustelleneinrichtungsfläche Grautschenhof zur S 6 An-schlussstelle Mürzzuschlag Ost sind ausschlaggebende Gründe für die Durchführung der Beweissicherung.

Die Beweissicherung erfolgt durch fachliche Erhebung, Feststellung und Dokumentation des Ist-Zustandes des Denkmales. Ein durchgehendes Monitoring ist nicht vorgesehen. Der Zu-stand des Denkmals wird jedoch in einem von fachlicher Seite festzulegenden zeitlichen In-tervall regelmäßig dokumentiert.

Beweissicherungen seitens des Themenbereiches Erschütterungen und Sekundärschall (siehe Einlage Nr. UV 04-06.01, Plannr. 5510-UV-0406AL-00-0001). sind im vorliegenden Fachbericht als Maßnahmen angeführt – siehe Kapitel 6.3.1.1, 6.3.2.1 und 6.3.6.1.

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7 ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG

7.1 Befund über die Umweltverträglichkeit

Aufgrund der vorgeschlagenen Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen verbleibt im Themenbe-reich Kulturgüter und Denkmalschutz in der Bauphase in den vier Teilräumen Aue-Göstritz, Otterstock, Trattenbach und Mürzzuschlag eine geringe Restbelastung. Eine mittlere Restbe-lastung ist bei den Teilräumen Fröschnitzgraben, Grautschenhof und Langenwang zu ver-zeichnen. In Gloggnitz-Schwarzatal ist die Restbelastung aufgrund des umfangreichen Ein-griffes hoch.

THEMENBEREICH KULTURGÜTER UND DENKMALSCHUTZ – ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG

Teilraum Eingriffserheblichkeit Maßnahmen–wirksamkeit Restbelastung

Bauphase

Gloggnitz – Schwarzatal Sehr hoch Gut Hoch

Aue – Göstritz Mittel Gut Gering

Otterstock Mittel Gut Gering

Trattenbach Gering Keine Gering

Fröschnitzgraben Mittel Gut Mittel

Grautschenhof Mittel Sehr gut Gering

Mürzzuschlag Hoch Gut Gering

Langenwang Gering Keine Gering

Bergstrecke Semmering-bahn Nicht beurteilt Nicht beurteilt Nicht beurteilt

Betriebsphase

Gloggnitz – Schwarzatal Hoch Gut Mittel

Aue – Göstritz Keine Keine Keine

Otterstock Keine Keine Keine

Trattenbach Keine Keine Keine

Fröschnitzgraben Mittel Gut Gering

Grautschenhof Keine Keine Keine

Mürzzuschlag Betr.ph. 1 Keine Keine Keine

Mürzzuschlag Betr.ph. 2 Mittel Sehr gut Keine/Verbesserung

Langenwang Gering Partiell Gering

Bergstrecke Semmering-bahn Nicht beurteilt Nicht beurteilt Keine/Verbesserung

Tabelle 56: Zusammenfassende Darstellung von Maßnahmenwirksamkeit und Restbelastung im The-menbereich Kulturgüter und Denkmalschutz.

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In der Betriebsphase sinkt die Restbelastung im Teilraum Gloggnitz-Schwarzatal aufgrund umfangreicher Maßnahmen der Landschaftsgestaltung auf „mittel“. Die Bauten der Bahn-stromzuleitung und die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen wirken hier bis zu einem ge-wissen Grad negativ auf die Umgebungszone der Kulturgüter ein.

Im Fröschnitzgraben muss von einer geringen Restbelastung gesprochen werden, da das auffällige und große Gebäude zur Tunnellüftung den Kulturraum beeinflusst.

Für die restlichen Teilräume Aue-Göstritz, Otterstock, Trattenbach, Grautschenhof besteht keine Restbelastung. Aufgrund der architektonisch und landschaftsarchitektonisch sehr gut gestalteten Situation im Portalbereich im Bahnhof Mürzzuschlag wird für den Teilraum Mürz-zuschlag sogar eine Verbesserung der Situation für die Umgebung von Kulturgütern und Denkmalen erwartet.

Zusammenfassend betrachtet wird das Vorhaben Semmering-Basistunnel neu auf Grund-lage des vorliegenden Technischen Projekts in der Bau- und Betriebsphase bei Einhaltung der vorgesehenen Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung und Ausgleich aus der fach-lichen Sicht des Themenbereichs Kulturgüter und Denkmalschutz als umweltverträg-lich beurteilt.

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8 VERZEICHNISSE

8.1 Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1:   Übersicht über die Teilräume beim Vorhaben Semmering-Basistunnel neu 9 

Abbildung 2:  Übersicht Teilraumgliederung sowie Untersuchungsraum (türkis) im Themenbereich

Kulturgüter und Denkmalschutz. 10 

Abbildung 3:   Schema einer ökologischen Risikoanalyse (Quelle: RVS 04.01.11) 16 

Abbildung 4:   Methode der Umweltbeurteilung 17 

Abbildung 5:   Semmeringbahn – Gleisanlagen im Bahnhof Gloggnitz mit Blickrichtung Portal

Semmering-Basistunnel neu. 32 

Abbildung 6: Wächterhaus 123 [1.2] in der Oberen Zeilfeldstraße 2. 32 

Abbildung 7:   Einstiegshaus (Turm) der 1. Wiener Hochquellenleitung [1.30] im Bereich Bahnzwickel. 32 

Abbildung 8:   Schloss Gloggnitz[1.8] mit Kapelle Hl. Johannes Nepomuk[1.10]. Ausblick von

Semmeringstraße. 32 

Abbildung 9:  Alte Pfarrkirche Maria Schnee[1.9] bei Schloss Gloggnitz[1.8] 32 

Abbildung 10:   Pfarrkirche zum Christkönig[1.15] erbaut von Clemens Holzmeister. 32 

Abbildung 11:  Bäckerei Dirnbacher[1.19]. 33 

Abbildung 12:  Naturbad Gloggnitz[1.11] 33 

Abbildung 13:   Aufnahmsgebäude Schlöglmühl[1.5] mit Unterwerk. 33 

Abbildung 14:  Johannes Nepomuk Kirche[1.24] mit ehem. Papierfabrik Schlöglmühl[1.23]. 33 

Abbildung 15:  Ehemalige Holzschleiferei mit Kraftwerk bei Mühlhof [1.28] 33 

Abbildung 16:  Pestsäule [1.24] Kreuzung Erlbachgasse-Schlagstrasse 33 

Abbildung 17:  Bildstock[2.4] bei der Baustelleneinrichtungsfläche Göstritz. 37 

Abbildung 18:   Wegkreuz[2.5] bei der Baustelleneinrichtungsfläche Göstritz. 37 

Abbildung 19:   Schanzkapelle[2.11] im Wald zwischen Schlagl und Göstritz. 37 

Abbildung 20:  Wallfahrtskirche Maria Schutz[2.7] mit Kloster der Passionisten[2.8]. 37 

Abbildung 21:  Pfarrkirche von Raach[3.1] mit Bauelementen aus dem 13. Jahrhundert. 40 

Abbildung 22:   Wohnhaus Raach 6[3.3] mit Grundstruktur aus dem Mittelalter. 40 

Abbildung 23:   Bildstock[3.4] bei Otterthal 81. 40 

Abbildung 24:  Kapelle[3.5] an der L 175 Richtung Trattenbach. 40 

Abbildung 25:  Kapelle im Trattenbachgraben[4.5]. 42 

Abbildung 26:   Dreifaltigkeitskirche im Zentrum von Trattenbach[4.2]. 42 

Abbildung 27:   Wittgenstein Volksschule[4.4]. 43 

Abbildung 28:  Wittgenstein Wohnhaus[4.3] im Zentrum von Trattenbach. 43 

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Abbildung 29:  Wächterhaus 184[5.3] bei der geplanten S 6 Halbanschlussstelle Dürrgraben. 47 

Abbildung 30:   Aufnahmsgebäude der Station Steinhaus[5.6]. 47 

Abbildung 31:  Nördlicher Steinhauser Viadukt[5.5] im Ortsbereich von Steinhaus . 47 

Abbildung 32:  Schmelzofen Alfredhütte in Steinhaus[5.14]. 47 

Abbildung 33:   Kapelle im Zentrum von Steinhaus[5.14]. 48 

Abbildung 34:  Denkmalgeschützter Erzstollen[5.15]. 48 

Abbildung 35:  Kapelle Nähe Fröschnitz 24[5.24]. 48 

Abbildung 36:  Kapelle[5.22] Nähe Fröschnitz 27. 48 

Abbildung 37:  Wegkreuz[5.14] bei der Baustelleneinrichtungsfläche Fröschnitzgraben. 49 

Abbildung 38:  Schornstein/Alte Schmiede[5.23] Nähe Fröschnitz 26. 49 

Abbildung 39:  Bildstock Hl. Johannes Nepomuk[6.9]. mit Pfarrhof[6.11]. 52 

Abbildung 40:   Bildstock Tabernakelpfeiler an der L 118[6.16]. 52 

Abbildung 41:  Wächterhaus 192[6.3] im Bahnhofsbereich Spital am Semmering. 53 

Abbildung 42:   Pfarrkirche Maria Himmelfahrt in Spital[6.10]. 53 

Abbildung 43:   Schloss Sommerau[4.4]. 53 

Abbildung 44:  Kapelle bei Edlachhof[4.3]. 53 

Abbildung 45:  Evangelische Pfarrkirche[7.6]. 58 

Abbildung 46:   Pfarrkirche Maria Himmelfahrt in Spital[7.14]. 58 

Abbildung 47:  Befestigungsanlage[7.8] im Bereich Hammerherrenhaus. 59 

Abbildung 48:   Hammerherrenhaus Wiener Straße 50-54[7.12]. 59 

Abbildung 49:   Brahms-Museum[7.10]. 59 

Abbildung 50:  Wohnhausanlage Wiener Straße 120-126 [7.21]. 59 

Abbildung 51:   Historistische Villa in Mariazellerstraße 19 [7.18]. 59 

Abbildung 52:  Bildstock Rosalia in der Nische[7.17]. 59 

Abbildung 53:   Ehemaliges Forstamt [7.20] in der Wiener Straße 79. 60 

Abbildung 54:  Rundlokschuppen mit Drehscheibe[7.5] - Teil des Südbahnmuseums. 60 

Abbildung 55:   Auersbach-Kapelle[7.22] Kreuzung Wiener Straße - Auersbachstraße. 60 

Abbildung 56:  Kapelle bei Edlach[7.17]. 60 

Abbildung 57:   Kapelle Hl. Johannes [7.18] Hohenwangstraße 63. 62 

Abbildung 58:  St. Christophorus Kapelle [7.17] an der Mürz. 62 

Abbildung 59:   Semmeringbahn mit Bahnwanderweg bei Semmering. 66 

Abbildung 60:  Polleroswand mit Polleroswand- tunnel und Krauselklause Viadukt. 66 

Abbildung 61:   Viadukt über die kalte Rinne, © Erich Kodym. 66 

Abbildung 62:  Lokmontierungshalle beim Bahnhof Mürzzuschlag (Südbahnmuseum), © Erich Kodym. 66 

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Abbildung 63:  Zonierung Welterbe Semmeringbahn gemäß Welterbe- Managementplan mit

Vorhaben 67 

8.2 Tabellenverzeichnis

Tabelle 1:   Zeitliche Abgrenzung nach Phasen, inkl. Nullvariante 11 

Tabelle 2:   Typen von Kulturgütern aufgrund räumlicher Ausprägung (Quelle: BERGER, 2001,

S.C8-3) 12 

Tabelle 3:   Beurteilung der Beeinflussungssensibilität im Themenbereich Kulturgüter 22 

Tabelle 4:   Darstellung der Beeinflussungssensibilität im Teilraum Gloggnitz – Schwarzatal 31 

Tabelle 5:   Darstellung der Beeinflussungssensibilität im Teilraum Aue – Göstritz 36 

Tabelle 6:   Darstellung der Beeinflussungssensibilität im Teilraum Otterstock 39 

Tabelle 7:   Darstellung der Beeinflussungssensibilität im Teilraum Trattenbach 42 

Tabelle 8:   Darstellung der Beeinflussungssensibilität im Teilraum Fröschnitzgraben 46 

Tabelle 9:   Darstellung der Beeinflussungssensibilität im Teilraum Grautschenhof 52 

Tabelle 10:   Darstellung der Beeinflussungssensibilität im Teilraum Mürzzuschlag 58 

Tabelle 11:   Darstellung der Beeinflussungssensibilität im Teilraum Langenwang 61 

Tabelle 12:   Darstellung der Zonierung des Welterbes Semmeringbahn 63 

Tabelle 13:   Zahl der Denkmale innerhalb der Zonen des Welterbes Semmeringbahn (Quelle:

Bundesdenkmalamt, eigene Erhebungen) 64 

Tabelle 14:   Zahl der Denkmale innerhalb eines 250 m-Puffers um die Bahnanlage des Welterbes

Semmeringbahn (Quelle:Bundesdenkmalamt, eigene Erhebungen) 65 

Tabelle 15:   Zahl der Denkmale innerhalb eines 250 m-Puffers um die Bahnanlage des Welterbes

Semmeringbahn (Quelle:Bundesdenkmalamt, eigene Erhebungen) 65 

Tabelle 16:   Zusammenfassende Darstellung der Beeinflussungssensibilität im Themenbereich

Kulturgüter und Denkmalschutz 68 

Tabelle 17:   Beurteilung der Wirkungsintensität im Themenbereich Kulturgüter und Denkmalschutz 71 

Tabelle 18:   Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Gloggnitz – Schwarzatal,

Bauphase 78 

Tabelle 19:   Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Gloggnitz – Schwarzatal,

Betriebsphase 82 

Tabelle 20:   Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Aue – Göstritz, Bauphase 84 

Tabelle 21:   Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Aue – Göstritz, Betriebsphase 85 

Tabelle 22:   Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Otterstock, Bauphase 86 

Tabelle 23:   Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Otterstock, Betriebsphase 87 

Tabelle 24:   Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Trattenbach, Bauphase 89 

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Tabelle 25:   Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Trattenbach, Betriebsphase 90 

Tabelle 26:   Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Fröschnitzgraben, Bauphase 94 

Tabelle 27:   Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Fröschnitzgraben,

Betriebsphase 96 

Tabelle 28:   Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Grautschenhof, Bauphase 98 

Tabelle 29:   Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Grautschenhof, Betriebsphase 99 

Tabelle 30:   Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Mürzzuschlag, Bauphase 102 

Tabelle 31:   Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Mürzzuschlag, Betriebsphase

1 103 

Tabelle 32:   Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Mürzzuschlag, Betriebsphase

2 105 

Tabelle 33:   Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Langenwang, Bauphase 106 

Tabelle 34:   Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im Teilraum Langenwang, Betriebsphase 107 

Tabelle 35:   Darstellung des flächenmäßigen Eingriffs in die Zonierung des UNESCO Welterbes

Semmeringbahn 110 

Tabelle 36:   Zugfrequenzen gemäß Betriebsprogramm 2007/2008 (ÖBB Infrastruktur Betrieb AG,

2009) 110 

Tabelle 37:   Zusammenfassende Darstellung von Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit im

Themenbereich Kulturgüter und Denkmalschutz 112 

Tabelle 38:   Bewertung der Maßnahmenwirksamkeit im Themenbereich Kulturgüter und

Denkmalschutz 115 

Tabelle 39:   Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Gloggnitz-Schwarzatal -

Bauphase 118 

Tabelle 40:   Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit Teilraum Gloggnitz-Schwarzatal –

Betriebsphase 119 

Tabelle 41:   Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Aue-Göstritz – Bauphase 120 

Tabelle 42:   Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Aue-Göstritz – Betriebsphase 121 

Tabelle 43:   Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Otterstock – Bauphase 121 

Tabelle 44:   Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Otterstock – Betriebsphase 122 

Tabelle 45:   Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Trattenbach – Bauphase 122 

Tabelle 46:   Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Trattenbach – Betriebsphase 123 

Tabelle 47:   Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Fröschnitzgraben – Bauphase 124 

Tabelle 48:   Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Fröschnitzgraben –

Betriebsphase 125 

Tabelle 49:   Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Grautschenhof – Bauphase 126 

Tabelle 50:   Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Grautschenhof – Betriebsphase 127 

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Tabelle 51:   Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Mürzzuschlag – Bauphase 128 

Tabelle 52:   Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Mürzzuschlag – Betriebsphase 1 128 

Tabelle 53:   Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Mürzzuschlag – Betriebsphase 2 129 

Tabelle 54:   Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Langenwang – Bauphase 129 

Tabelle 55:   Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit im Teilraum Langenwang – Betriebsphase 130 

Tabelle 56:   Zusammenfassende Darstellung von Maßnahmenwirksamkeit und Restbelastung im

Themenbereich Kulturgüter und Denkmalschutz. 133 

8.3 Quellen- und Literaturverzeichnis

AICHINGER-ROSENBERGER, Peter et al (2003): DEHIO-Handbuch. Die Kunstdenkmäler Österreichs. Niederösterreich südlich der Donau. Teil 1: A bis L. Verlag Berger, Wien.

AICHINGER-ROSENBERGER, Peter et al (2003): DEHIO-Handbuch. Die Kunstdenkmäler Österreichs. Niederösterreich südlich der Donau. Teil 1: M bis Z. Verlag Berger, Wien.

BERGER, Eva (2001): Kulturgüter. In: UVP-Handbuch Verkehr. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft Umwelt und Wasserwirtschaft (Hrsg.). Wien.

BOESLER, Dorothee (1996): Die Kulturgüter als Bestandteil der Umweltverträglichkeitsprü-fung. – Landschaftsverband Rheinland: Beiträge zur Landesentwicklung, Bd. 52. Köln.

BUNDESMINISTERIUM FÜR UNTERRICHT, KUNST und KULTUR (Auftraggeber) (2008): Welterbe Semmeringbahn Managementplan. Hrsg: Verein der Freunde der Semmeringbahn. Erstellt von stadtland D.I. Sibylla Zech GmbH (Auftragnehmer), Wien u.a.

KRENN, Peter, WOISETSCHLÄGER Kurt et al (2003): DEHIO-Handbuch. Die Kunstdenk-mäler Österreichs. Steiermark. Verlag Berger, Wien.

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UNESCO Intergovernmental Committee for the Protection of the World Cultural and Natural Heritage (2008): Operational Guidelines for the Implementation of the World Heritage Con-vention. Paris.

Page 140: END 4.4 KD.100530 END geaendRU 100608 · bahn liegen, werden in der Beeinflussungssensibilität höher bewertet. Die Beeinflussungssensibilität wird teilraumbezogen folgendermaßen

S e m m e r i n g - B a s i s t u n n e l n e u 5 5 1 0 - U V - 0 4 0 4 A L - 0 0 - 0 0 0 1 K u l t u r g ü t e r u n d D e n k m a l s c h u t z | U V E - B e r i c h t 3 0 . 0 4 . 2 0 1 0

P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T S E M M E R I N G - B A S I S T U N N E L S e i t e 1 4 0 © I L F / R U 2 0 1 0

8.4 Abkürzungsverzeichnis

BE-.Fläche ...........Baustelleneinrichtungsfläche

DMSG...................Österreichisches Denkmalschutzgesetz, BGBl. Nr. 533/1923

NÖT ......................Neue Österreichische Tunnelbauweise

SBTn.....................Semmering-Basistunnel neu

TVM ......................Tunnelvortriebsmaschine

UNESCO ..............United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation

UVE .....................Umweltverträglichkeitserklärung

UVP ......................Umweltverträglichkeitsprüfung

UVP-G 2000 .........Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, BGBl. Nr. 697/1993 idgF