Endfassung FI-Hygiene-TWI-CD- 24.04. · PDF file4 Einleitung Ziel Diese Fachinformation...

29
FACHINFORMATION TECHNISCHE MASSNAHMEN ZUR EINHALTUNG DER TRINKWASSERHYGIENE

Transcript of Endfassung FI-Hygiene-TWI-CD- 24.04. · PDF file4 Einleitung Ziel Diese Fachinformation...

FACHINFORMATION

TECHNISCHE MASSNAHMEN ZUR EINHALTUNG DER TRINKWASSERHYGIENE

Mit freundlicher Unterstützung von

Viega GmbH & Co. KG Postfach 4 30/4 40, 57428 Attendorn

Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH Postfach 11 40, 89416 Höchstädt/Donau Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima Rathausallee 6, 53757 St. Augustin Telefon (0 22 41) 92 99-0, Telefax (0 22 41) 2 13 51 E-Mail: [email protected] Internet: www.zvshk.de © Mai 2012

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers.

3

Inhaltsverzeichnis Rechtliche Rahmenbedingungen 4 Gesundheitsgefährdung durch Legionellen und deren technische Ursachen 6 Gesundheitsgefährdung durch Pseudomonas aeruginosa und deren technische Ursachen 8 Anlagenarten: Klein- und Großanlagen 10 Technische Regeln 11 Anforderungen an die Trinkwassererwärmung 12 Werkstoffe und Produkte 14 Leitungsanlagen 15 Armaturen 18 Inbetriebnahme 22 Betrieb, Inspektion/Wartung 22 Sanierung 23 Hygienisch-mikrobioloigische Untersuchungen und Bewertung 28 Bewertung 29 Dokumentation der Sanierungsarbeiten 29

4

Einleitung Ziel Diese Fachinformation beschäftigt sich mit technischen Maßnahmen

zur Einhaltung der Hygiene in Trinkwasserinstallationen. Ziel ist die Verminderung der bakteriellen Kontamination des Trinkwassers. Der Fokus liegt dabei auf Pseudomonas aeruginosa als Leitbakterium für die Kaltwasserinstallation und auf Legionella pneumophila als Leit-bakterium für die Warmwasserinstallation.

Beachtung der TrinkwV und der allgemein aner-kannten Regeln der Tech-nik

Grundvoraussetzung für das oben genannte Ziel ist darüber hinaus die Beachtung der chemischen und physikalisch-technischen Parameter der Trinkwasserverordnung und die Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, wie beispielsweise DIN EN 1717, DIN EN 806, DIN 1988, DIN 50930-6, DIN EN 12502, VDI-Richtlinie 6023 und DVGW-Arbeitsblatt W 551. Gemäß TrinkwV sollten „durch einen akkreditierten Branchenzertifizierer zertifizierte Verfahren und Produkte eingesetzt werden“.

Rechtliche Rahmenbedingungen Anzeigepflicht des Eigen-tümers

Nach § 13 der Trinkwasserverordnung hat der Eigentümer einer Was-serverteilungsanlage im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit seine Trinkwasserinstallation dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit besteht diese Anzeigepflicht nur dann, wenn eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorliegt.

Untersuchungspflicht jähr-lich bzw. nach Vereinba-rung mit dem Gesund-heitsamt

Nach § 14 der Trinkwasserverordnung besteht eine jährliche Untersu-chungspflicht, wenn in dem Gebäude Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit ab gegeben wird. Diese Untersuchungspflicht besteht für Großanlagen, die eine Dusche oder eine Einrichtung enthält, in denen es zur Vernebelung von Trink-wasser kommt. Wenn in drei aufeinanderfolgenden Jahren keine Beanstandungen festgestellt werden, kann das Gesundheitsamt längere Untersu-chungsintervalle festlegen – z. B. alle drei Jahre.

Probenahme und Probe-nehmer

An geeigneten Probenahmestellen sind Wasserproben nach den aner-kannten Regeln der Technik nur von Probenehmern eines akkreditier-ten Wasserlabors zu entnehmen.

Gebäude mit bakterienkon-taminierten Trinkwasseran-lagen können vom Ge-sundheitsamt vorüberge-hend geschlossen werden

Wenn bei Untersuchungen Wasserproben mit Legionellen oder Pseu-domonaden kontaminiert sind, kann das Gesundheitsamt die Nutzung des Trinkwassers einschränken (z. B. Duschverbot) oder solche Ge-bäude sogar vorübergehend schließen. Vorkommnisse dieser Art be-trafen in der Vergangenheit auch Neubauten. Kontaminierte Trinkwas-serinstallationen können erst wieder in Betrieb genommen werden, nachdem eine Sanierung stattgefunden hat und der Nachweis einer hygienisch einwandfreien Trinkwasserbeschaffenheit erfolgte.

5

Kontaminationen können auch in Ein-/Zwei-familienhäusern entstehen

Untersuchungen in Kleinanlagen, wie z. B. in Ein- oder Zweifamilien-häusern, zeigten ebenfalls Bakterienkontaminationen, wenn die Anla-gen nicht nach den anerkannten Regeln der Technik installiert und nicht bestimmungsgemäß betrieben wurden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es nach § 14 der Trinkwasser-verordnung keine Untersuchungspflichten. Deshalb müssen aber trotzdem die Anforderungen der Trinkwasserverordnung eingehalten werden.

Planer und SHK-Fachbetriebe müssen die Regeln der Technik ken-nen und einhalten

Aus diesen vorgenannten Gründen müssen sich Planer und ausfüh-rende Betriebe mit den Anforderungen der Trinkwasserverordnung befassen.

Mit Legionellen infizierte Amöbe Pseudomonas aeruginosa

6

Gesundheitsgefährdung durch Legionellen und deren technische Ursachen

Entdeckung Philadelphia USA 1976: Kriegsveteranentreffen

4.000 Kriegsveteranen (Legionäre) 220 erkrankten an atypischer Pneumonie 30 Personen starben unmittelbar

Symptome

Legionellen-Pneumonie schwere Erkrankung schwere Grippe, Lungenentzündung und Beeinträchtigungen von an-deren Organsystemen Inkubationszeit 2–10 Tage Erkrankungen geschätzt: ca. 6.000–10.000 pro Jahr in Deutschland Sterblichkeit ca. 15–20 % (bis 80 % möglich) sofortige Behandlung durch Antibiotika unmittelbar nach Krankheits-ausbruch

Pontiac-Fieber leichte Erkrankung grippeähnlicher Husten, Durchfall und Fieber Inkubationszeit 2–3 Tage nach wenigen Tagen kommt es zur Heilung keine Sterbefälle bisher bekannt

Erreger stäbchenförmige Bakterien, Größe ca. 1 bis 5 μm

Infektion vor allem durch Einatmen von kontaminiertem Wasser als Aerosol (= Schwebeteilchen, luftgetragene Partikel), z. B. beim Duschen, in Whirlpools oder klimatisierten Räumen mit automatischer Luftbefeuch-tung

Natürliches Vorkommen in Süßwässern, wie z. B. Seen und Flüssen, aber auch in Salz- bzw. Solewässern Mit dem Trinkwasser gelangen die Legionellen in ungefährlicher Kon-zentration in die Hausinstallation.

Vermehrung Legionellen vermehren sich im Temperaturbereich von 25 °C bis 50 °C. Verdoppelungszeiten unter natürlichen Bedingungen ca. 4 Stunden. Bei inkrustierten Rohrinnenoberflächen und Biofilmen finden die Bak-terien optimale Wachstums- und Nahrungsbedingungen.

Vermehrung und Schutz in Protozoen

Verstärkt wird das Legionellenproblem durch die Tatsache, dass die Legionellen die Eigenschaft besitzen, sich intrazellulär in Protozoen, wie z. B. Amöben, massiv zu vermehren. Zudem erfahren sie durch diese Wirtsorganismen einen gewissen Schutz vor chemischen und thermischen Desinfektionsmaßnahmen.

7

Wachstumsvermeidung – Grundregel

Temperaturbereiche kalt kleiner 25 °C warm 60 °C – 55 °C Stagnation vermeiden kurze Leitungswege keine Totleitungen regelmäßige Wasserentnahme keine Nahrung bieten; Sauberkeit bei der Installation kleine Oberflächen regelmäßige Inspektion und Wartung Abtötungszeiten bei 70 °C 3 Min. bei 60 °C 60 – 120 Min. bei 55 °C 180 – 240 Min.

Meldepflicht Legionellenerkrankungen gehören zu den meldepflichtigen Infektions-krankheiten. Ärzte müssen dem zuständigen Gesundheitsamt die Untersuchungs-ergebnisse mitteilen.

Gefährdete Personen-gruppen

Insbesondere sind Personen mit gesundheitlichen Vorschäden, ge-schwächter körperlicher Abwehr, chronischer Bronchitis sowie ältere und kranke Menschen hinsichtlich einer Legionelleninfektion gefähr-det. Auch jüngere Personen, z. B. Sportler nach hoher körperlicher Leistung, können stärker betroffen sein. Risikofaktoren (Alkohol, Rau-chen) erhöhen die Gefährdung.

Gebäude mit medizini-schen Einrichtungen

Deshalb kann es notwendig sein, dass dort, wo diese Personen leben oder behandelt werden, besonders auf die hygienisch einwandfreie Beschaffenheit des Trinkwassers geachtet wird.

Privathaushalte, Wohnan-lagen

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass mit Zunahme von infekt-disponierten Personen in der Normalbevölkerung zukünftig auch dem nicht stationären Bereich, also dem häuslichen Umfeld (z. B. in größe-ren Wohnanlagen) eine höhere Bedeutung beizumessen sein wird.

Weitere betroffene Gebäudearten

Alten-/Seniorenheime, Hotels, Ferienanlagen, Sporthallen, Frei- und Hallenbäder

Gesundheit geht vor Energieeinsparung

Hygienische und gesundheitliche Anforderungen stehen vor Energie-einsparungszielen. Mit technischen Ausstattungen lassen sich aber sowohl die gesund-heitlichen Aspekte als auch die Energiesparziele erfüllen.

8

Gesundheitsgefährdung durch Pseudomonas aeruginosa und deren technische Ursachen

Symptome

Erkrankungen durch Pseu-domonas aeruginosa

Wundinfektionen Außenohrentzündungen Harnwegsinfektionen Augeninfektionen In den USA treten ca. 1400 Todesfälle pro Jahr auf. Für Deutsch-land liegen noch keine Zahlen vor. Bei Patienten mit Verbrennungen, Krebs und Mukoviszidose be-trägt die Todesrate ca. 50 %. Durch die heutige Praxis, Patienten früher zu entlassen und ambu-lant zu betreuen, wird man sich zukünftig mehr mit dem häusli-chen Umfeld beschäftigen.

Erreger stäbchenförmige Bakterien, Größe ca. 1,5 bis 3,0 μm, Durchmes-ser 0,5 bis 0,8 μm

Infektion Durch Kontakt mit kontaminiertem Wasser (Trink- und Badewasser und destilliertem Wasser) oder damit kontaminiertem medizini-schen Gerät.

Vorkommen Pfützenkeim, der häufig in Resten stagnierenden Wassers, insbe-sondere im Sanitärbereich, zu finden ist. Es handelt sich dabei um ein sehr „anspruchsloses“ Bakterium, das sehr geringe Nährstoff-ansprüche hat und sich deshalb sogar in destilliertem Wasser ver-mehrt. Wenn, dann ist meist die Kaltwasserinstallation besiedelt, oft auch die Auslaufarmaturen, insbesondere die Perlatoren. Von Letzteren kann Ps. aeruginosa rückwirkend die Trinkwasser-Installation kon-taminieren. Selten wird er im Trinkwasser des kommunalen Versorgungsnetzes oder Warmwasserinstallationen gefunden. Als Grund hierfür wird vor allem der bevorzugte Temperaturbereich dieser Bakterien an-geführt.

Vermehrung Temperaturen zwischen 20 °C und 55 °C mit einem Optimum um 37 °C Bildet ausgeprägte Biofilme, in denen er weitgehend vor Desinfek-tionsmitteln geschützt ist. Weiterhin besitzt er Resistenzen gegen bestimmte Desinfektionswirkstoffe und ausgeprägte gegen viele Antibiotika.

9

Wachstumsvermeidung – Grundregel

Temperaturbereiche kalt kleiner 25 °C warm 60 °C – 55 °C Stagnation vermeiden kurze Leitungswege keine Totleitungen regelmäßige Wasserentnahme keine Nahrung bieten; Sauberkeit bei der Installation kleine Oberflächen regelmäßige Inspektion und Wartung Kann thermisch abgetötet werden, auch in Biofilmen.

Meldepflicht Besteht nicht.

Gefährdete Personen-gruppen

Insbesondere sind Personen mit Hautverletzungen, gesundheitli-chen Vorschäden (z. B. Mukoviszidose, Krebs) und geschwächter körperlicher Abwehr gefährdet. Bei Schwimmern tritt häufig die Außenohrentzündung auf.

Gebäude mit medizini-schen Einrichtungen

Deshalb kann es notwendig sein, dass dort, wo gefährdete Perso-nen leben oder behandelt werden, besonders auf die hygienisch einwandfreie Beschaffenheit des Trinkwassers geachtet wird. Die Trinkwasserkommission empfiehlt für diese Bereiche den Nachweis von P. aeruginosa.

Privathaushalte, Wohnan-lagen

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass mit Zunahme von in-fektdisponierten Personen in der Normalbevölkerung zukünftig auch dem nicht stationären Bereich, also dem häuslichen Umfeld (z. B. in größeren Wohnanlagen) eine höhere Bedeutung beizumes-sen sein wird.

Weitere betroffene Gebäudearten

Alten-/Seniorenheime, Hotels, Ferienanlagen, Sporthallen, Frei- und Hallenbäder

Gesundheit geht vor Wasser- und Energieein-sparung

Hygienische und gesundheitliche Anforderungen sind wichtiger als die Reduktion des Wasserverbrauchs. Da Ps. aeruginosa sein Wachstumsoptimum um 37 °C hat und damit deutlich außerhalb der üblichen Kalt- und Warmwassertem-peraturen, kann mit technischen Mitteln eine Vermehrung verhin-dert bzw. minimiert werden. Die maximal zulässige Kaltwassertemperatur von 25 °C kann auch bei fachgerechter Dämmung (Verzögerung der Erwärmung) nur durch einen ausreichenden Wasseraustausch erreicht werden.

10

Anlagenarten: Klein- und Großanlagen Aufgrund des Gefährdungspotenzials muss zwischen Klein- und Groß-

anlagen unterschieden werden.

Kleinanlagen Erleichterungen bei dezen-tralem Durchfluss, Trink-wassererwärmer und bei Betrieb

Speicher- oder Durchflusstrinkwassererwärmer und Vorwärmstufen in Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Anlagen vergleichbarer Größe, z. B. Büro-, Verwaltungs-, Gewerbe-

oder Industriegebäuden, bei denen der Trinkwassererwärmer 400 l und der Inhalt 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle ist, sind Kleinanlagen. Eine eventuelle Zirkulationsleitung wird nicht berücksichtigt. Auch Kleinanlagen müssen so ausgeführt werden, dass sie wie eine Großanlage betrieben werden können (60 °C/55 °C).

Großanlagen Speicher- oder Durchflusstrinkwassererwärmer und Vorwärmstufen in Wohngebäuden, Hotels, Altenheimen, Krankenhäusern, Bädern,

Sport- und Industrieanlagen, Campingplätzen, Schwimmbädern und Anlagen,

bei denen der Trinkwassererwärmer mehr als 400 l hat und/oder die Rohrleitung zwischen Abgang Trinkwassererwärmer und der am wei-testen entfernten Entnahmestelle mehr als 3 l Inhalt hat, sind Großan-lagen. Eine Kleinanlage wird zur Großanlage, z. B. in einem Gewerbegebäude, wenn der Trinkwassererwärmer 200 l Inhalt hat, aber die längste Rohr-leitung mehr als 3 l Inhalt aufweist.

11

Kleinanlage kann zur Groß-anlage werden

Technische Regeln Bei Planung, Errichtung und Betrieb von Trinkwasserinstallationen

unter Beachtung der Hygiene sind gemäß der TrinkwV mindestens die anerkannten Regeln der Technik der europäischen Grundlagen-normen und gleichzeitig die nationalen Ergänzungsnormen einzuhal-ten (z. B. DIN EN 806-2 zusammen mit DIN 1988-200). Diese sind beispielsweise:

DIN EN 806 Technische Regel für Trinkwasserinstallation 806-1 Allgemeines 806-2 Planung 806-3 Berechnung 806-4 Installation 806-5 Betrieb

DIN EN 1717 Technische Regel zum Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen und allgemeine Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen zur Ver-hütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen

DIN 1988 Technische Regel für Trinkwasser-Installationen 1988-100 Schutz des Trinkwassers 1988-200 Planung 1988-300 Berechnung 1988-500 Druckerhöhungsanlagen mit drehzahlgeregelten

Pumpen 1988-600 Feuerlösch- und Brandschutzanlagen

DIN 4708-1 Zentrale Wassererwärmungsanlagen – Auslegung für Wohngebäude

DIN 4753-1 Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen für Trink- und Be-triebswasser

DIN EN 12502-1 bis 5 Korrosionsschutz metallischer Werkstoffe Korrosionswahrscheinlichkeit in Wasserleitungssystemen

DIN 50930-6 Korrosion der Metalle – Korrosion metallischer Werkstoffe im Innern von Rohrleitungen, Behältern und Apparaten bei Korrosionsbelastung durch Wässer – Teil 6: Beeinflussung der Trinkwasserbeschaffenheit

12

DVGW-Arbeitsblatt W 551 Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen; Techni-sche Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums; Pla-nung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-Installationen

VDI 6023 Hygienebewusste Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen

ZVSHK-Fachinformation Sanierung kontaminierter Trinkwasserinstallationen

ZVSHK-Merkblatt Dichtheitsprüfung von Trinkwasserinstallationen mit Druckluft, Inertgas oder Wasser

ZVSHK-Merkblatt Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen

ZVSHK-Betriebsanleitung

Trinkwasserinstallation

Beuth/ZVSHK Normen und Kommentare

Kommentare zu allen Normenteilen der Trinkwasserinstallation DIN EN 1717, DIN EN 806 und DIN 1988

Anforderungen an die Trinkwassererwärmung Unterschied technische Anforderung/Betrieb

Im Folgenden werden die Anforderungen an Trinkwassererwärmer beschrieben, die unabhängig von Groß- oder Kleinanlagen tech-nisch möglich sein müssen. Bei Kleinanlagen können entsprechend des Abschnitts Betrieb andere Betriebsbedingungen gewählt wer-den.

Dezentrale Durchfluss-TWE

An dezentrale Durchfluss-TWE (z. B. Gas-Kombiwassererhitzer, Elektrodurchlauferhitzer) werden keine Temperaturanforderungen gestellt, wenn das nachfolgende Rohrleitungsvolumen 3 Liter ist. Das heißt aber im Umkehrschluss, dass z. B. selbstregelnde Tem-peraturhaltebänder bei mehr als 3 l Volumen in der nachfolgenden Warmwasserleitung vorzusehen sind. Dies trifft zu im Einfamilien-haus, wenn im Dachgeschoss ein Gas-Kombiwassererhitzer instal-liert ist und im Kellergeschoss eine Dusche mit Warmwasser ver-sorgt werden soll.

Anforderungen an Speicher-Trinkwassererwärmer:

Speicher-TWE sind zentrale Durchfluss-

TWE mit nachgeschalte-tem Rohrleitungsvolu-men > 3 Liter

Kombinationen von Durchfluss- und Spei-cher-TWE

Speicher-Ladesysteme

Am Warmwasseraustritt des Trinkwassererwärmers muss bei maximaler Zapfrate und bestimmungsgemäßem Betrieb eine Temperatur von 60 °C eingehalten werden können.

Die Abweichung aufgrund der Schaltdifferenz der Regler darf nicht mehr als 5 K betragen. Gemäß den aktuellen Anforderun-gen darf die Temperatur nur noch kurzzeitig im Minutenbereich 60 °C unterschreiten. Somit sind systemische Abweichungen un-ter 60 °C nicht zulässig.

Speicher-TWE müssen geeignete Reinigungs- und Wartungsöff-nungen haben.

13

Reglerstellung 60 °C Während der Wasserentnahmen dürfen große Mischvolumen im TWE nicht auftreten.

Bei Speicher-TWE mit einem Inhalt von mehr als 400 l und bei

Mehrfachspeichern muss sichergestellt sein, dass eine gleich-mäßige Erwärmung an allen Stellen der einzelnen Speicher, z. B. durch Umwälzung erfolgt.

Schema Mehrfach-speicheranla-ge/Speicherbatterie PWH: Potable Water Hot = Trinkwasser warm PWC: Potable Water Cold = Trinkwasser kalt VL = Vorlauf RL = Rücklauf

Serielle Schaltung von TWE-Anlagen vorsehen, Parallel-Schaltungen ver-meiden oder nur mit hyd-raulischem Abgleich

Wenn mehrere Speicher benötigt werden, sind diese in Reihe hin-tereinander anzuordnen, damit eine gleichmäßige Entnahme aus allen Speichern erfolgt. Bei Parallelschaltungen können aufgrund unterschiedlicher Strömungswiderstände diese gleichmäßigen Ent-nahmen aus allen Speichern nicht gewährleistet werden. Bauseitig erstellte Parallelschaltungen sind daher mit Regulierventilen zum hydraulischen Abgleich zu versehen. Bei werkseitig hergestellten Mehrfachspeicheranlagen kann dieses hydraulische Problem durch konstruktive Maßnahmen gelöst werden.

Pumpenschaltung über Zeitschaltuhr 1 x täglich auf 60 °C Schema Serien- bzw. Rei-henschaltung

Vorwärmstufen und bivalente Speicher müssen 1 x täglich auf 60 °C er-wärmt werden können

Alle Vorwärmstufen und Trinkwassererwärmer mit integrierter Vor-wärmstufe (bivalente Speicher auch für Kleinanlagen) müssen so konzipiert sein, dass der gesamte Wasserinhalt der Vorwärmstufen einmal am Tage auf � 60 °C erwärmt werden kann.

14

Zeitdauer ist nicht festge-legt

Eine Zeitdauer für die 60-°C -Temperatur wurde nicht festgelegt, weil davon ausgegangen wird, dass während der Aufheizung auf 60 °C eine längere Verweilzeit mit ausreichender Desinfektion auftritt.

Zeitraum für die Erwär-mung kurz vor einer re-gelmäßigen größeren Ent-nahme einstellen

In jedem Fall ist es günstig, die Vorwärmung auf 60 °C zeitlich dort-hin einzustellen, wo unmittelbar danach größere Entnahmen erfol-gen und die Vorwärmstufe dann wieder zur Aufnahme von „alterna-tiver Wärme“ bereitsteht.

Separate Wasserkreise ermöglichen Energieeinsparung und Hygiene

Durch technische Maßnahmen wie z. B. separate Wasserkreise für „Alternativwärme“, z. B. von thermischen Solaranlagen über Wär-metauscher und einem separaten Heizkreis, lassen sich die hygie-nischen Vorgaben auch unter Energieeinsparvorgaben realisieren.

Pumpenschaltung über Zeitschaltuhr 1 x täglich auf 60 °C Schema bivalente Trink-wassererwärmer Vorwärmstufe von Solar-kreis und zusätzlichem Heizkreis

Auch bivalente Speicher in Kleinanlagen müssen eine Regeleinrich-tung haben, sodass die Vorwärmstufe einmal täglich auf 60 °C auf-geheizt werden kann. Dies ist beispielsweise mit einer Pumpen-schaltung über eine Zeitschaltuhr möglich.

Fernwärmeversorger auf Vor- und Rücklauftempera-turen insbesondere für die Sommermonate befragen

Die Vorlauf- und Rücklauftemperaturen der Fernwärmeversorgung müssen so gewählt werden, dass eine stabile Speichertemperatur von 60 °C sichergestellt werden kann. Insbesondere in den Sommermonaten ist von den Fernwärmever-sorgern eine Vor- und Rücklauftemperatur bereitzustellen, damit die Speichertemperatur von 60 °C erreicht werden kann.

Werkstoffe und Produkte

Materialien und Verbin-dungstechniken mit DVGW- Zertifizierungszei-chen entsprechen den Regeln der Technik

Grundsätzlich sind nach TrinkwV und der AVBWasserV § 12 Abs. 4 nur Bauteile, Geräte, Apparatearmaturen und Rohrleitungen zu ver-wenden, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspre-chen.

15

Produkte mit einem DIN/DVGW- oder DVGW-Zertifizierungszeichen haben den Nachweis erbracht, dass alle Anforderungen entsprechend der technischen Regelwerke, wie z. B. KTW, W 270 und DIN 50930-6, erfüllt sind. Mögliche Einsatzbeschränkungen von Produkten sind beispielsweise den Herstellerhinweisen, DIN EN 12502 und DIN 50930-6 zu ent-nehmen.

Keine verzinkten Stahl-rohre für Warmwasser ver-wenden

Zur „Vermeidung von Korrosionsschäden und Steinbildung“ ist in warmgehenden Systemen auf den Einbau von Rohrleitungen und Bauteilen aus schmelztauchverzinkten Werkstoffen wegen erhöhter Korrosionswahrscheinlichkeit und Rostwasserbildung zu verzichten. Auch in Kaltwasserleitungen sollten verzinkte Stahlrohre höchstens noch bei Instandsetzungsarbeiten verwendet werden, jedoch nicht mehr bei Neuinstallation.

Formular-Mustermappe beim ZVSHK erhältlich

Vom Wasserversorger sollte eine Wasseranalyse und weitere Angaben für die Werkstoffwahl und Planung der Anlage angefordert werden. Der ZVSHK bietet dazu ein Formular zur Musteranfrage zur Werkstoff-wahl.

Leitungsanlagen Kaltwasserleitungen Rohrleitungen für kaltes Trinkwasser sind vor Erwärmung zu schützen,

weil bei einer Erwärmung über 25 °C mit einem erhöhten Legionellen-wachstum zu rechnen ist. Dazu sind die Rohrleitungen entsprechend der Mindestdämmschichtdicken der DIN 1988-200, Tabelle 8 zu dämmen. Kaltwasserleitungen sollen mit möglichst großem Abstand von den warmgehenden Leitungen installiert werden. Bei hohen Umge-bungstemperaturen kann eine Erwärmung des Kaltwassers nur durch einen entsprechenden Wasseraustausch vermieden werden (Vermei-dung von Stagnation), da Dämmungen den Wärmeübergang nur verzö-gern können.

Rohrleitungen für kaltes Trinkwasser sind entsprechend der Mindest-dämmschichtdicken der DIN 1988-200, Tabelle 9 zu dämmen.

Warmwasserleitungen Rohrleitungen für warmes Trinkwasser sind entsprechend der Mindest-dämmschichtdicken der DIN 1988-200, Tabelle 9 zu dämmen.

Transport/ Lagerung/Montage

Damit die Hygiene eingehalten werden kann, ist bei Transport, Lage-rung und Montage zu beachten, dass eine Verschmutzung der wasser-berührten Teile vermieden wird. Hierzu sind z. B. Rohrverschlüsse und Verpackungen erst unmittelbar vor der Montage zu entfernen.

Zirkulationssysteme und selbstregelnde Tempera-turhaltebänder bei mehr als 3 l Wasserinhalt auch bei Kleinanlagen

Für Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Liter Wasserinhalten zwischen TWE und den einzelnen Entnahmestellen müssen entweder Zirkulati-onssysteme oder selbstregelnde Begleitheizungen eingebaut werden. Dies gilt sowohl bei Klein- als auch bei Großanlagen.

16

Temperatur im zirkulieren-den Warmwassersystem mind. 55 °C in Großanla-gen

Die Temperaturen im Zirkulationskreislauf bzw. im System mit selbstre-gelnder Begleitheizung dürfen nicht mehr als 5 K unter die Speicher-austrittstemperatur fallen.

Temperatur im zirkulieren-den Warmwassersystem mind. 50 °C in Kleinanla-gen

Gemäß DIN 1988-200 darf bei zentralen Trinkwassererwärmern z. B. in Ein- und Zweifamilienhäusern mit einem hohen Wasseraustausch warm innerhalb von drei Tagen die Mindesttemperatur am Speicherausgang auch � 50 °C betragen. Allerdings ist der Betreiber schriftlich auf das erhöhte Legionellenrisiko hinzuweisen.

Bemessung und hydrauli-sche Anforderungen

TWE-Austrittstemperatur mind. 60 °C TWE-Eintrittstemperatur der Zirkulationsleitung min. 55 °C

Trinkwasserleitungen – warm – und Zirkulationsleitungen Bemes-sung nach DIN 1988-300

In jedem Fall ist nach den Bemessungsgrundlagen für Warmwasser-leitungen mit Zirkulationssystemen ein hydraulischer Abgleich vor-zunehmen.

Statische oder thermostatische Regulierventile sind hierfür auszule-gen und zu installieren.

Hygienebewusste Rohrleitungsführung wählen.

Ringleitung innenliegende Zirkulation

Stockwerks- und/oder Ein-zelzuleitung

Bei Wasservolumen 3 Liter kann auf Zirkulationsleitungen oder selbst-regelnde Begleitheizungen verzichtet werden.

3 Liter ist Obergrenze Das Volumen von 3 Liter je Leitungsabschnitt ohne Zirkulation ist ge-mäß W 551 als Obergrenze zu verstehen und soll nicht ausgeschöpft werden. Jedoch ist zusätzlich zu prüfen, ob sich bei voller Ausschöp-fung der 3 Liter ein Konflikt mit der Ausstoßzeit von max. 30 sec. mit 55 °C ergibt.

17

3-Liter-Regel für Leitungen im nichtzirkulierenden Warmwassersystem

Zirkulationspumpen Abschaltung max. 8 Std. in 24 Std.

Bei hygienisch einwandfreien Verhältnissen können Zirkulationssysteme für max. 8 Stunden in 24 Stunden, z. B. durch Abschalten der Zirkula-tionspumpe mit abgesenkten Temperaturen betrieben werden.

Nur wenn hygienisch ein-wandfreie Verhältnisse vorliegen

Von hygienisch einwandfreien Verhältnissen kann ausgegangen wer-den, wenn die Anlage nach DIN 1988-200, DIN 1988-300 und DIN EN 806-5 geplant, ausgeführt, betrieben und gewartet oder mikrobiologisch untersucht wird.

Nachweisführung Betrieb nach

DIN 1988-200 oder Hygienische Untersu-

chungen

Bei Warmwassersystemen, die entsprechend dem Anforderungsbereich die Möglichkeit nutzen, mit anderen technischen Maßnahmen oder Verfahren die Ziele des Arbeitsblatts zu erfüllen, müssen die einwand-freien hygienischen Verhältnisse durch mikrobiologische Untersuchun-gen nachgewiesen werden. Bei diesen Anlagen kann die Entscheidung über die Laufzeit der Pumpe aufgrund der Untersuchungsergebnisse getroffen werden.

Komfortanforderung Empfehlung: Zirkulationspumpe als Dauerläufer betreiben

Aus hygienischen Gründen (Reduzierung von stagnierendem Wasser) und aus Komfortgründen (Ausstoßzeiten!) sollten die Zapfzeiten und das niedrig temperierte Wasservolumen so gering wie möglich gehalten werden. Auch bei der Entscheidung, ob eine Zirkulationspumpe als Dauerläufer oder mit einer zeitlichen Abschaltung betrieben wird, müs-sen die Komfortansprüche betrachtet werden. Gäste in einem Komfort-hotel akzeptieren z. B. nicht, wenn aus Energiespargründen ab 22.00 Uhr die Zirkulationspumpe abgeschaltet ist und erst das gesamte Lei-tungsnetz leer gezapft werden muss, bis zum Duschen Warmwasser ansteht. Dieses Akzeptanzproblem wird auch in Eigentums- oder Miet-wohnungen mit gehobenem Komfort der Fall sein.

18

Temperaturanforderungen für Großanlagen TWE-Austritts-

temperatur > 60 °C TWE-Zirkulationsein-

trittstemperatur > 55 °C Temperaturabfall im

Warmwasser und Zir-kulationskreis max. 5 K

Hydraulischer Abgleich, z. B. durch Thermostat-regulierventile notwen-dig

Armaturen Verbrühungsschutz Anforderung aus DIN EN 806-2

Anlagen für erwärmtes Trinkwasser sind so zu gestalten, dass das Risiko von Verbrühungen gering ist.

43 °C bei Krankenhäusern, Schu-len und Seniorenwohnhei-men

An Entnahmestellen mit besonderer Beachtung der Auslauftempera-turen, wie in Krankenhäusern, Schulen, Seniorenheimen usw., sollten zur Vermeidung des Risikos von Verbrühungen thermostatische Mischventile oder -batterien mit Begrenzung der oberen Temperatur eingesetzt werden. Empfohlen wird eine höchste Temperatur von 43 °C.

38 °C bei Kindergärten und spe-ziellen Bereichen von Pfle-geheimen

Bei Duschanlagen usw. in Kindergärten und in speziellen Bereichen von Pflegeheimen sollte sichergestellt werden, dass die Temperatur 38 °C nicht übersteigen kann.

Verbrühungsschutz bei Waschtischen und Bidets nach DIN 1988-200

Bei Waschtischen und Bidets sind Einhandmischer mit Arretierung des Hebels akzeptabel.

Verbrühungsschutz bei Dusch- und Badewannen

Bei Dusch- und Badewannenarmaturen sind aus hydraulischen Gründen Einhandmischer mit Arretierung der Hebel bedenklich, des-halb sollten Thermostatarmaturen verwendet werden.

Verbrühungsschutz bei einem Nassraum oder Ba-dezimmer mit mehreren Entnahmestellen

Zirkulationsleitung bis unmittelbar vor die Durchgangsmischarmatur führen. Zwischen Durchgangsmischarmatur und der am weitesten entfernten Entnahmestelle ist das Wasservolumen auf 3 Liter zu begrenzen.

19

Zentralmischarmaturen nicht mehr verwenden

Bei Neuinstallationen sollten keine zentral thermostatisch geregelte Mischeinrichtungen, bei denen die Mischwasserleitung mehr als 3 Liter Rohrinhalt hat, eingesetzt werden. Bei Altanlagen dürfen sie nur noch dann weiterverwendet werden, wenn einwandfreie hygienische Verhältnisse vorliegen. Dies ist durch mikrobiologische Untersuchungen entsprechend der Tabellen 1a und 1b des DVGW-Arbeitsblatts W 551 nachzuweisen.

Entnahmearmaturen mit Einzelsicherung verwenden Auf Sammelsicherung ver-zichten

Entnahmearmaturen, Apparate und Geräte noch mit Einzelsicherung verwenden. Auf Sammelsicherung verzichten, weil stagnierendes Wasser in den Rohrleitungen bis zu den Rohrbelüftern zu hygienischen Beeinträchti-gungen führen kann.

Einzelsicherung an Waschtischarmatur mit Brause

Entleerungsarmaturen Unmittelbar an die Rohrleitung anbinden. Keine wasserführenden Entleerungsleitungen verlegen.

Sicherheitsarmaturen Leitungen zu Sicherheitsventilen unmittelbar an durchströmte Kalt-wasserleitungen zum TWE anschließen.

Stagnationsbereiche vermeiden

Doppel- rückfluss- verhinderer

20

Regulierventile Für einen hydraulischen Abgleich sind entweder statische Regulier-ventile oder DVGW-gekennzeichnete Ventile nach der DVGW VP 554 „Thermostatische Zirkulationsventile für den hydraulischen Abgleich in Warmwasser-Trinkwassersystemen“ zu installieren.

Probenahmearmaturen

Entsprechend der im DVGW-Arbeitsblatt W 551 vorgegebenen Probe-nahmestellen für orientierende oder weitergehende Untersuchungen, sind geeignete Probenahmearmaturen, die mittlerweile im Handel angeboten werden, einzubauen oder auch in bestehende Anlagen nac hzurüsten.

Wohnungswasserzähler Nach Wohnungswasserzählern können keine Zirkulationsleitungen eingebaut werden, deshalb muss das Wasservolumen in dieser Lei-tungsstrecke 3 Liter sein. Außerdem sollten Zähler gewählt werden, die keine Toträume haben.

21

Automatische Spüleinrich-tungen zur Absicherung der Wassergüte bei Nutzungs-ausfall

Ist in Gebäuden mit wiederkehrenden Nutzungsunterbrechungen zu rechnen (z. B. Schulen, Urlaubshotels), müssen zum Erhalt der Was-sergüte Spülpläne erstellt oder automatische Spüleinrichtungen vor-gesehen werden. Die Spülvorgänge sollten für die abgesicherten Nut-zungseinheiten dokumentiert werden.

Absicherung von Einzel-entnahmestellen

Zur Absicherung von Einzelentnahmestellen wie Heizungsfüll-stationen, Ausgussbecken etc. kann ein einfaches physikali-sches Prinzip dienen: das Venturi-Prinzip. Bei jedem Wasser-wechsel im Hauptstrang wird ein Wasserwechsel in der Ringlei-tung durch das Venturi-Prinzip sichergestellt.

Automatische WC- und Urinal-Spülungen

Für den automatischen Wasserwechsel auf der Etage können auch elektronische Drückerplatten mit Nutzungserkennung oder Urinale mit 24-h-Auslösung verwendet werden.

22

Inbetriebnahme Inbetriebnahme Hausanschluss vor Inbe-triebnahme spülen und vom WVU freigeben lassen Nach dem Spülen der An-schlussleitung erst Trink-wasser in die Gebäudein-stallation ein-lassen

Ebenso wichtig wie eine qualifizierte Planung und ordnungsgemäße Installation ist eine fachgerechte Inbetriebnahme unmittelbar nach dem ersten Befüllen der Anlage. Bevor Trinkwasser in die Gebäudein-stallation eingelassen wird, ist die Hausanschlussleitung gründlich zu spülen und der Wasserversorger muss diesen Leitungsteil für die Inbe-triebnahme freigeben, gegebenenfalls anhand mikrobiologischer Er-gebnisse. Erst danach ist erstmalig kurz vor der Inbetriebnahme Trinkwasser in die Gebäudeinstallation einzulassen und die Trinkwasserinstallation mit eingebauten Armaturen zu spülen.

Einbau eines Filters Damit aus dem Versorgungsnetz keine Feststoffpartikel eingespült werden, sind nach DIN 1988-200 mechanische Filter nach DIN EN 13443-1 und DIN 19628 einzubauen.

Ggf. bei Gebäuden mit medizinischen Einrichtun-gen Wasserproben auf mik-robiologische Beschaffen-heit untersuchen

Bei Bedarf, z. B. in Gebäuden mit medizinischen Einrichtungen, kann es notwendig sein, dass mikrobiologische Untersuchungen von Was-serproben durchgeführt werden. Diese mikrobiologischen Nachweise einer einwandfreien Beschaffen-heit des Trinkwassers können als Beweis für eine fachgerecht durch-geführte Installation genutzt werden. Unmittelbar nach der Inbetriebnahme und Übergabe geht die Verant-wortung für einen bestimmungsgemäßen Betrieb an den Nutzer über.

Durchführungshinweise sind im ZVSHK-Merkblatt Spülen, Desinfizie-ren und Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen enthalten.

Betrieb, Inspektion/Wartung Kaltwasser > 25 °C

Da eine Dämmung der Rohrleitungen die Erwärmung von Kaltwasser nur verzögert, ist ein regelmäßiger Wasserwechsel notwendig.

Betrieb Kleinanlagen Empfehlung 60 °C

Reglereinstellung am TWE auf 60 °C empfohlen. Bei geringeren Tem-peraturen ist der Betreiber auf das Gesundheitsrisiko hinzuweisen. Keine Temperaturen unter 50 °C einstellen.

Betrieb Großanlage Pflicht 60 °C

Reglereinstellung am TWE auf 60 °C, damit die Austrittstemperatur eingehalten wird. TWE mit integrierten Vorwärmstufen (Bivalente Speicher) müssen mindestens einmal täglich auf 60 °C erwärmt werden.

Großanlage Betrieb Vorwärmstufen 1 x täglich 60 °C

Der gesamte Speicherinhalt der Vorwärmstufe ist mindestens einmal täglich auf 60 °C zu erwärmen.

Bei Kleinanlagen trifft der Betreiber Festlegungen zur Erwärmung

Bei Kleinanlagen kann der Betreiber entscheiden, ob und wann er die Regeleinrichtung zur Erwärmung der Vorwärmstufen auf 60 °C akti-viert.

23

Zirkulationssysteme und selbstregelnde Begleithei-zungen max. 5 K

Keine systematische Unterschreitung der Temperatur um mehr als 5 K.

Zirkulationspumpe Hygiene- und Energieein-spargründe max. 8 Std. in 24 Std.

Abschaltung max. 8 Stunden in 24 Stunden zulässig, wenn einwand-freie hygienische Verhältnisse vorliegen. Aus hygienischen Gründen sollen Zirkulationspumpen kontinuierlich betrieben werden.

Komfortanforderungen Aus diesen Gründen besser die Zirkulationspumpe als Dauerläufer betreiben.

Inbetriebnahme Inspektion Wartung Dokumentation Einweisung ZVSHK-Betriebsanleitung Trinkwasserinstallation

Bei der Übergabe und Inbetriebnahme ist dem Betreiber eine Doku-mentation, Betriebsanleitung und Inspektions- und Wartungsunterla-gen zu übergeben. Außerdem ist der Betreiber in seine Anlage einzu-weisen.

In der Betriebsanleitung Trinkwasserinstallation sind diese Unterlagen enthalten und können dem Betreiber bei der Abnahme übergeben werden.

Systematische Erwärmung auf mehr als 60 °C (Legio-nellenschaltung)

Bei Trinkwasserspeichern, die kontinuierlich mit 60 °C betrieben wer-den, ist eine Aktivierung der sog. „Legionellenschaltung“ aus energeti-scher und hygienischer Sicht nicht notwendig.

Sanierung Häufig werden bei Gebäuden bakterielle Kontaminationen festgestellt,

die eine Sanierung erfordern.

Schwachpunkte Folgende Schwachpunkte sind oftmals ursächlich für die Kontaminati-on:

Trinkwassererwärmer

zu groß bemessen,

mit Speicherschichtungen bzw. zu großer Mischzone,

Parallelschaltung von mehreren Speichern, die keinen hydrauli-schen Abgleich haben und deshalb keine gleichmäßige Entnahme bzw. einzelne Speicher überhaupt keinen Wasserwechsel haben,

24

Zirkulationspumpen und Hydraulik

Regelthermostate mit zu großer Schalthysterese, falsch ausgelegte Zirkulationspumpen,

falsch eingestellte Drehzahlen,

Rückflussverhinderer mit zu großen Druckverlusten oder mehrere hintereinander angeordnet, wie z. B. hinter Zirkulationspumpen und bei Sammelsicherungen im Strangabsperrventil,

Strangabsperrventile ohne hydraulischen Abgleich, weder manuel-les Drosselventil noch Thermostatventil vorhanden,

Zentralmischer Einbau von Zentralmischern, die auf vorwiegend ungeeignete Tem-peraturen im System (meist 45 °C) eingestellt sind,

Membranaus-dehnungsgefäße

Einbau von ungeeigneten Membranausdehnungsgefäßen ohne Durchströmung bzw. ohne DVGW-Prüfzeichen,

Wasserbehandlung Einbau von ungeeigneten Wasserbehandlungsanlagen, Wasserbehandlungsanlagen, wie z. B. Enthärtungs- oder Dosieran-

lagen, die weder gewartet werden noch in Funktion sind, weil kein Regeneriersalz oder Dosiermittel nachgefüllt wurde,

Dämmung mangelhafte Dämmung sowohl bei Warmwasser- als auch bei Kalt-wasserleitungen,

Erwärmung von Kaltwasser

bei Bevorratung von Kaltwasser in Geräten, Apparaten usw. in war-men Räumen,

Leitungsanlage Stagnationswasser in „Totstrecken“, wie z. B. Leitungen zu Be- und Entlüftern, zum Sicherheitsventil, zu Entleerungen oder nicht mehr benötigten Entnahmestellen,

Feuerlöschanlage Feuerlöschleitungen „nass“, in denen kein ausreichender Wasser-

wechsel stattfindet und lediglich „Alibiwaschtische“ angeschlossen sind.

Sanierung durch betriebs-technische, verfahrens-technische oder bautech-nische Maßnahmen

Im Sanierungsfall muss gemäß der Trinkwasserverordnung eine Be-standsaufnahme erfolgen. Dabei müssen die Schwachstellen doku-mentiert und durch betriebstechnische, verfahrenstechnische oder bautechnische Maßnahmen beseitigt werden.

Betriebstechnische Maßnahmen Stell-, Steuer- und Re-geleinrichtungen

Dies sind Sofortmaßnahmen, die unmittelbar durch Veränderung an Temperaturreglern, von Thermostatarmaturen und Regulierventilen positive Auswirkungen auf die Betriebsbedingungen haben. Deshalb sind bei kontaminierten Anlagen diese Veränderungen vor allen weite-ren Maßnahmen umzusetzen. Hierzu gehören die Erhöhung der Tem-peratur in Trinkwassererwärmern von 45 °C auf 60 °C oder des Leis-tungsbereichs mehrstufiger Zirkulationspumpen, unter Berücksichti-gung der maximalen Fließgeschwindigkeit.

25

Verfahrenstechnische Maßnahmen

Auch dies sind in der Regel Sofortmaßnahmen, mit denen in kurzer Zeit eine Verbesserung erreicht werden kann, sodass ein weiterer Be-trieb bestehen bleiben kann.

Thermische und chemische Desinfektionen sind Maßnahmen, mit denen kurzfristig Verminderungen des Legionellenwachstums zu errei-chen sind. Man unterscheidet zwischen einer kontinuierlichen Desinfektion und einer Anlagendesinfektion. Bei der kontinuierlichen Desinfektion ist das Minimierungsgebot der TrinkwV und die vom UBA geführte Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren zu berücksichtigen (vergl. § 11 TrinkwV, twin 05/2009). Grundsätzlich sind dabei die Anforderungen der TrinkwV einzuhalten. Bei der Anlagendesinfektion werden die Anforderungen der TrinkwV an ein Trinkwasser nicht eingehalten. Daher ist für den Schutz der Bewohner zu sorgen. Wie die praktische Anwendung erfolgt, ist im ZVSHK-Merkblatt „Spü-len, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen“ ausführlich dargestellt.

Folgeschäden vermeiden

Vor Einsatz einer chemischen oder thermischen Desinfektion muss sichergestellt sein, dass die Komponenten der Trinkwasser-Installation beständig sind. Beispielsweise führen Temperaturen über 60 °C bei Rohrleitungen aus verzinktem Stahl zu massiven Korrosionsproblemen. So führt eine Maßnahme mit kurzfristigem Erfolg langfristig zu wesent-lich größeren Problemen.

Keine kontinuierliche Zu-gabe von Desinfektions-mitteln

Nach derzeitigem Kenntnisstand werden Legionellen durch eine konti-nuierliche Zugabe von Desinfektionsmitteln nicht ausreichend beseitigt – sofern die Grenzwerte der TrinkwV beachtet werden. Sie ist daher auch zur Absicherung einer Temperaturabsenkung nicht geeignet.

UV-Bestrahlung Bei UV-Bestrahlungen können die mit dem Trinkwasser transportierten Bakterien im Bereich der Anlage abgetötet werden. Wenn solche UV-Gerät aber in zentralen Trinkwassererwärmern eingesetzt werden, kann eine Rückverkeimung des Systems nicht grundsätzlich ausge-schlossen werden. Im nachfolgenden Trinkwassersystem können z. B. durch Überströmungen in Auslaufarmaturen Legionellen vom Kaltwas-ser ins Warmwassersystem gelangen. Deshalb kann es erforderlich sein, das System in Abhängigkeit von der Kontamination zusätzlich periodisch zu spülen, oder thermisch oder chemisch zu desinfizieren.

Bautechnische Maßnahmen

Bei diesen Maßnahmen sind immer Veränderungen an Leitungen oder Bauteilen notwendig, wie z. B. Abtrennen von Totleitungen, z. B. zum Rohrbelüfter oder zu Entleerungsventilen, Ausbau von Rückfluss-verhinderern wegen zu hoher Strömungswiderstände, Austausch von Zirkulationspumpen wegen falscher Auslegung, Einbau von thermosta-tischen Regulierventilen zum hydraulischen Abgleich und Ausbau von Zentralmischern.

26

Sammelsicherungen bei hygienischen Beeinträch-tigungen entfernen Rohrbelüfter und Leitun-gen sowie Rückfluss-verhinderer ausbauen

Wasserbehandlung Zum Schutz der Trinkwasser-Installation vor Kalkablagerungen oder Korrosionen kann eine Behandlung des Trinkwassers sinnvoll sein.

Schutz vor Kalkab-lagerungen

Gerade bei den geforderten Temperaturen in Trinkwasserleitungen – warm – von über 60 °C kommt es vermehrt zu Kalkablagerungen. Kalkschlamm im TWE oder Inkrustationen in den Rohrleitungen bieten Legionellen Möglichkeiten zur Vermehrung.

DIN 1988-200 gibt entsprechende Empfehlungen für Wasserbehand-lungsmaßnahmen zur Vermeidung von Steinbildung in Abhängigkeit der Härte und Temperatur:

DIN 1988-200 Tabelle 6 Calciumcarbonat-

Massenkonzentrationa mmol/l

Maßnahmen bei ≤ 60 °C

Maßnahmen bei > 60 °C

< 1,5 (entspricht < 8,4 °dH)

keine keine

≥ 1,5 bis < 2,5 (entspricht ≥ 8,4 °dH bis

< 14 °dH)

keine oder Stabilisierung oder Enthärtung

Stabilisierung oder Enthärtung empfohlen

≥ 2,5 (entspricht ≥ 14 °dH)

Stabilisierung oder Enthärtung empfoh-

len

Stabilisierung oder Enthärtung

a siehe § 9 WRMG [12]. Enthärtungsanlage und Dosieranlage

27

Schutz vor Korrosionen

In DIN 50930-6 wird zum Korrosionsschutz und zur Sanierung von bestehenden metallenen Rohrleitungen auf Korrosionsschutzdosie-rung hingewiesen. Mit richtig ausgewählten Dosiermitteln ist es mög-lich, Korrosionen zu stoppen oder deutlich zu reduzieren und damit einen Beitrag zur technischen und mikrobiologischen Hygiene zu leisten.

Inkrustationen sind eine ideale Basis für Biofilmbildung und die Ver-mehrung von Bakterien. Zudem bieten die Inkrustationen den Bakte-rien einen Schutz, bei dem sie bei chemischen und thermischen Des-infektionsmaßnahmen oftmals nicht genügend erreicht werden, so-dass im System nach sehr kurzer Zeit wieder eine Kontamination auf-treten kann.

Langfristig können bau-technische Maßnahmen günstiger als andere Ver-fahren sein

Bautechnische Maßnahmen sind bei älteren Anlagen meist unum-gänglich und zudem auf Dauer gesehen kostengünstiger, als z. B. regelmäßige Desinfektionsmaßnahmen.

28

Hygienisch-mikrobiologische Untersuchungen und Bewertung

TrinkwV verlangt jährliche Untersuchungen

Nach der Trinkwasserverordnung sind öffentliche Gebäude mit zent-ralen Erwärmungsanlagen, wie z. B. Schulen, Kindergärten, Kranken-häuser und Gaststätten sowie Gebäuden mit Mietwohnungen und zentralen Trinkwassererwärmern jährlich auf Legionellen zu untersu-chen.

Nur durch akkreditierte Wasserlabors

Diese Untersuchungen dürfen nur durch akkreditierte Wasserlabore durchgeführt werden. Das örtliche Gesundheitsamt kann solche Un-tersuchungsstellen benennen.

Probenahme durch qualifi-ziertes Personal

Die Probenahme muss durch Probenehmer, die in das Akkreditie-rungssystem der Wasserlabore integriert sind, durchgeführt werden.

Legionellen-Kontamination besteht bei mehr als 100 KBE/100 ml

Durch orientierende und weitergehende Untersuchungen kann eine Kontamination im System festgestellt werden. Nachuntersuchungen sind bei Legionellen-Kontaminationen 100 KBE/100 ml (KBE = ko-loniebildende Einheiten) regelmäßig erforderlich.

Proben bei orientierenden Untersuchungen

Proben sind mindestens am Trinkwassererwärmeraustritt, am Zirkula-tionseintritt und von einer der entferntesten Entnahmestellen zu ent-nehmen.

Proben bei weitergehen-den Untersuchungen

Es sind mindestens die Proben der orientierenden Untersuchungen zu entnehmen und zusätzlich aus einzelnen Stockwerksleitungen.

Proben auch bei Kaltwas-serleitungserwärmung > 25 °C

Wenn festgestellt wird, dass eine unzulässige Erwärmung von Kalt-wasserleitungen besteht, z. B. 25 °C, sind auch hier Proben wie bei orientierenden oder weitergehenden Untersuchungen zu entnehmen.

Stagnationsbereiche Beispiel von Probe-nahmestellen für eine sys-temische Untersuchung

Außerdem sollten Proben aus kritischen Bereichen, in denen z. B. Stagnation vermutet wird, entnommen werden.

29

Bewertung Anhaltswerte für die Ergebnisse aus orientierenden und weitergehen-

den Untersuchungen:

Untersuchungs-bewertungen

Legionellenanzahl (KBE/100 ml)

Bewertung Maßnahmen/ Untersuchung

10.000 KBE/100 ml extrem hohe Kontamination

Gefahrenabwehr Sofortmaßnahmen

1.000 KBE/100 ml hohe Kontamination Sanierung erforderlich

100 KBE/100 ml mittlere Kontamination weitergehende Untersu-chung bzw. mittelfristige Sanierung

< 100 KBE/100 ml

keine/geringe oder nachweisbare Kontami-nation

Nachuntersuchungen jährlich bzw. alle 3 Jahre

Desinfektionsmaßnahmen sind meist nur Sofortmaß-nahmen

Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass bei wiederholten Desinfektio-nen mit gleichmäßig hoher Kontamination nicht zu erwarten ist, dass mit weiteren Desinfektionen eine Verbesserung zu erreichen ist. Des-halb sind dann meist betriebs- oder bautechnische Maßnahmen not-wendig.

Dokumentation der Sanierungsarbeiten Einstelldaten dokumentie-ren

Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten sind dem Betreiber die Ein-stelldaten zu dokumentieren, wie z. B.: Art und Größe der Trinkwassererwärmungsanlage, Betriebstemperatur der Anlage; eingestellte Reglertemperatur, Thermometerstände für Warmwasseraus- und Zirkulationseintritt in

den Trinkwassererwärmern, Einstellwerte für den erfolgten hydraulischen Abgleich an den

Strangregulierventilen, Angaben der Haltetemperatur bei selbstregelnden elektrischen

Heizbändern, Nachweis über hygienisch-mikrobiologische Untersuchungen nach

Tabelle 1a bzw. 1b des DVGW-Arbeitsblattes W 551.