ENDGÜLTIGES AUS FÜR ZAHNBÜRO! - zahnaerztekammer.at · 2015. 11. 17. · INDENT AUSGABE 09.2015...

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www.zahnaerztekammer.at NOVEMBER 09/2015 AUSGABE ENDGÜLTIGES AUS FÜR ZAHNBÜRO!

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w w w. z a h n a e r z te ka m m e r.at

N OV E M B E R0 9 / 2 0 1 5A U S G A B E

ENDGÜLTIGES AUS FÜR ZAHNBÜRO!

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INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ // INDENT

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Mit Sprühnebel sind wir ja beruflich bestens vertraut, wird einfach weggesaugt. Viele Lux von oben helfen uns, den rechten Weg zu finden, wenn das vom roten Winkelstück gna-denlos angetriebene Fräs köpfchen seine von uns gelenkten, gutach-

terlich verfolgbaren Spuren in den von Plaque und Bruxismus vormalträtierten Zahn zieht.

Welche (OP)Leuchte wird uns wohl in Zukunft den rechten standespolitischen Weg weisen, bei den vielen (Kassen)ärztlichen Diskrepanzen mit unserem (??) Hauptversorger? Bei der Bezirkszahnärztevertretersitzung Ende Oktober hörten es alle – manche – zum ersten Mal.Doneus geht.Ein Scheinwerfer im Nebel fällt aus. Damit viel Geschick in Taktik, Erfahrung und gelebter Standes­politik.Ja, Erfahrung........ Nach vielen Aufrufen, die "Jugend" ins ( Kammer ) Boot zu holen, war es trotzdem ein "Haufen halb alter Säcke", die bei dieser Sitzung anwesend zusammensaßen – Damen natürlich ausgenommen.

Ich, als ältester Sack, darf sowas sagen.Die Zahnärztejugend fehlt in den Strukturen, die Frauenquote ist absolut nicht repräsentativ.Reden, verhandeln, etwas bewegen, Verantwortung muß man lernen.

Ideen hat man, oder nicht. Auf dem Weg zu einer halbwegs modernen (Kassen )Zahnmedizin gilt ein Grundsatz:"you never (can ) walk alone!"Wir müssen es schaffen, diese Bevölkerung, unsere Patienten, mit ins Boot zu holen.Trotz eines Geschenkes ( Gratis.....) wurde ihnen, und ihren dysgnaten Kindern eine Art Basisver­sorgung genommen, nämlich die – nennen wir΄s "solide kleine KFO " vor Ort.

Nicht hausgemacht, sondern zielführend. Wie auch immer. Es gibt noch genug standespolitische und zahngesundheitliche Anliegen im "besten Gesund­heitssystem der Welt", und dies muß jemand aus­dauernd, konsequent und geschickt taktisch in den Mund (ist uns ja nicht fremd ) nehmen. Aber wenn der jüngste interessierte Kandidat für das Referat "junge Zahnärzte und Frauenangelegenheiten " fast 40 und männlich ist, "schau ma alt aus".Und wenn die Erklärung des Finanzministeriums für die "Steuerfreiheit " der Ambulatorien als "Staats­geheimnis" bezeichnet wird (Gustav L.), noch älter.

Aber: Trotz Nebel im Herbst ­ Zahnärzte sind wie Platanenblätter, sie passen nicht in den normalen Kompost, weil sie nicht normal verrotten. Sie sind auch im Frühjahr (für ihre Patienten ) noch da. Und wenn die langen Nächte im Herbst zu fad werden, kann man ja bei Nüssen und Rotwein versuchen, das Registrierkassensystem im PC selbst zu aktivie­ren, oder auf Bareinnahmen ab 2016 vollkommen verzichten, alles halb so schlimm.

PS: Eine Art Rückblick auf die Bezirkszahnärzte­vertretersitzung, diese wissen mehr.

Mit freundlichen Grüßen

MR Dr.Wolfgang Koller

NOVEMBERNEBEL Dr. Koller´s Editorial

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INHALT

Aus dem Haus

Aus dem Haus

Aus dem Haus

Brief des Präsidenten ................................................... S. 05

Reaktivierung des Forums Junge Zahnärzte .................. S. 06

Tipps zur Steueroptimierung für das Jahr 2015 ........................................................... S. 12

Registrierkassenpflicht bei Zahnärzten bereits ab 2016! ............................................................ S. 14

Tissot

Praxisvertreter ............................................................. S. 23

Fortbildungsprogramm 2015/2016 ................................ S. 24

Ausschreibung .............................................................. S. 27

Standesveränderungen und -meldungen ...................... S. 29

Schwarzes Brett ........................................................... S. 30

Internes

IMPRESSUMMedieninhaber und Herausgeber: OÖ ZahnärztekammerSpittelwiese 8, A­4020 LinzAuflage: 750 Stk. + BelegexemplareErscheinungsweise: 10 x jährlichOffenlegung gem. §25 Mediengesetz:Medieninhaber von „Indent“ ist die OÖ Zahn ärztekammer, Präsident OMR Dr. Wolfgang Doneus, OÖ Zahnärztekammer, Marienstraße 9,A­4020 Linz. „Indent“ ist das offizielle Informationsorgan der OÖ Zahnärztekammer für ihre Mitglieder. Designkonzept / Satz: Lunart Werbeagentur, 4020 Linz / www.lunart.atBildquellen: Seite 13: © Gina Sanders– Fotolia.comSeite 14: © BillionPhotos.com – Fotolia.comSeite 20: © Jakob Kamender– Fotolia.comSeite 21: © Robert Kneschke – Fotolia.comSeite 26: © BillionPhotos.com – Fotolia.comSeite 26: © Timo Blaschke – Fotolia.comrestl. Bilder: OÖ ZahnärztekammerVerlags-und Herstellungsort: 4020 Linz

Soweit in dieser Ausgabe der „Indent“ personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Alle Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder und müssen sich nicht mit der Redaktion decken.

OMR Dr. Wolfgang Doneus

Nach einem sehr engagier-ten Beginn des Forums Junge Zahnmedizin im Jänner 2014 kam es durch den Wechsel von Frau Kollegin Dr. Elisa-beth Stephan (Gruber) in die Leitung des Linzer Zentralam-bulatoriums der Oberöster-reichischen Gebietskranken-kasse zu einem Sistieren der

Aktivitäten unserer jungen Kolleginnen und Kollegen.

Wir haben als Vorstand der Landeszahnärztekam­mer des Öfteren zur Mitarbeit eingeladen und freuen uns, Ihnen Dr. Felix Bernauer aus Eferding und Dr. Peter Budenhofer aus Wels vorstellen zu können, die in Zukunft das Forum Junge Zahnmedi­zin leiten werden.

Frau Primaria Dr. Elisabeth Stephan wünschen wir alles Gute, beruflich, sowie privat und bedanken uns herzlich für die gute Aufbauarbeit.

Das Forum Junge Zahnmedizin soll ein starkes Bindeglied zur Landeszahnärztekammer darstellen und vor allem für Berufsanfänger eine Kommuni­kationsebene mit Problemlösungspotential sein.

Soziale Netzwerke machen heutzutage einen Gedankenaustausch wesentlich einfacher möglich, ersetzen allerdings einen persönlichen Kontakt nicht zur Gänze. Daher bietet sich auch in Zukunft die Möglichkeit, die Räume in der Landeszahnärzte­kammer für das Forum Junge Zahnmedizin zu nut­zen. Besonders auch deshalb, da die seit Juli neuen Räume in der Dametzstrasse gerade für solche Veranstaltungen besonders geeignet sind.

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit den jungen Kolleginnen und Kollegen – nutzen Sie die Möglichkeit,

meint Ihr

OMR Dr. Wolfgang Doneus

FORUM JUNGE ZAHNMEDIZIN

AUSGESTRITTEN: Das „Zahnbüro“ sperrt zu .................. S. 07

A N W A L T S S O C I E T Ä T SATTLEGGER I DORNINGER I STEINER & PARTNER

Zahnmuseum Linz

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2015 .............. S. 22

Zweiter Auftritt der Schule für zahnärztliche AssistentInnen bei der Messe „Jugend und Beruf“ ................................ S. 15

Notdienste Oktober – November ................................... S. 16

Aus der Wohlfahrtskasse: Versorgungsabteilung (Pensionskasse) TEil 1 ............... S. 18

Wichtige Informationen für Ihren Weg in die Selbständigkeit.................................................... S. 09

ELDA für Wahlzahnärzte im Bereitschaftsdienst – Einfache und kostenlose Übermittlung Ihrer Abrechnung ............ S. 10

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AUSGESTRITTEN: DAS „ZAHNBÜRO“ SPERRT ZU

A N W A L T S S O C I E T Ä T SATTLEGGER I DORNINGER I STEINER & PARTNER

Sanierungen und Regulierungen im Sinne einer Diagnose besprochen wurden.

Diese Vorgehensweise ging nicht nur über das Be­rufsbild der Zahntechniker, welches keine Tätigkei­ten am Patienten vorsieht, hinaus, sondern verstieß zudem gegen den in § 4 Zahnärztegesetz geregelten Zahnärztevorbehalt.

In den letzten 5 Jahren hat das Zahnbüro immer wieder umfangreiche Werbemaßnahmen getätigt. Wie in der „Indent“ berichtet wurde, konnten seitens unserer Kanzlei in Zusammenarbeit mit der Zahn­ärztekammer vor dem Landesgericht sowie dem Oberlandesgericht Linz mehrere Prozesserfolge gefeiert werden. Das Zahnbüro Linz bezeichnete sich beispielsweise als „erste Adresse, wenn es um kompetente Beratung bezüglich zahntechnischer Sanierungen geht“. Weiters wurde behauptet, es gäbe das Zahnbüro in Linz einmalig in Österreich als Beratungsstelle für Fragen rund um Zahnsa­nierungen und –regulierungen. Aufgrund unserer Unterlassungsklagen kamen die Gerichte zur Ent­scheidung, dass dies mit den tatsächlichen Gege­benheiten – hinsichtlich der hohen Qualität der Tätigkeit der Zahnärzte in diesem Bereich bedarf es wohl keiner weiteren Ausführungen – nicht in Ein­klang zu bringen ist und gab unseren Klagen statt.

Weitere Werbemaßnahmen auf der Homepage des Zahnbüros sowie eine Anzeige im Magazin „Ge­sund+“ der OÖ Nachrichten haben wir Ende letzten Jahres zum Anlass genommen, dem Landesgericht Linz generell die Rechtswidrigkeit der Tätigkeit des Zahnbüros darzustellen. Im Rahmen eines weiteren Prozesses konnte die Zahnbüro Informationsge­sellschaft mbH schlussendlich dazu verpflichtet werden, es zu unterlassen, zahnärztliche Tätigkei­ten, wie insbesondere die Beratung von Patienten im Zusammenhang mit der im Einzelfall konkret indizierten Zahnregulierung oder Zahnsanierung, auszuführen.

Die oben geschilderte Geschäftstätigkeit des Zahn­büros war mit der Einhaltung dieses Unterlassungs­gebots schlussendlich nicht in Einklang zu bringen. Die gerichtliche Durchsetzung dieses erwirkten Titels im Wege der Unterlassungsexekution, welche

Nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Zahnärztekammer stellt die Zahnbüro Informations-gesellschaft mbH ihre Ge-schäftstätigkeit ein.

Vor mehr als 5 Jahren hat die Zahnbüro Informationsgesellschaft mbH in der Mozartstraße in Linz ihre Tore geöffnet. Das Zahnbüro

bezeichnete sich selbst als „Informationsbüro“. Im Rahmen von „Beratungsgesprächen“, welche von Zahntechnikermeisterin Bettina Rauecker geleitet wurden, sollten die Patienten – als solche wurden die Ratsuchenden vom Zahnbüro selbst betitelt – eine individuelle Beratung im Hinblick auf Zahn­regulierungen und Zahnsanierungen erhalten.

Die Zahnärztekammer hatte von Anfang an Beden­ken: Zwar behauptete das Zahnbüro stets, lediglich allgemeine Informationen zu Zahnregulierungen und Zahnsanierungen zu erteilen, dies war nach Ansicht der zahnärztlichen Standesvertretung aber in der Praxis schwer zu handhaben. Es mochte durchaus Personen gegeben haben, welche sich als facheinschlägig Interessierte grundsätzliche Informationen geben lassen wollten, das Gros der „Patienten“ war aber wohl deshalb auf der Suche nach Rat im Zusammenhang mit Zahnsanierungen und Zahnregulierungen, weil ein entsprechender gesundheitlicher Bedarf an solchen bestand.

Problematisch für die Zahnärztekammer war insbe­sondere, dass im Zuge eines Beratungsgespräches beim Zahnbüro, welches selbst von individueller Beratung sprach, eine Erörterung der jeweiligen gesundheitlichen Einschränkungen und Patienten­wünsche stattfand und in der Folge den Patienten Entscheidungshilfe – so wiederum die Diktion des Zahnbüros selbst – geleistet wurde.

Eine derartige Entscheidungshilfe konnte allerdings nach Ansicht der Zahnärztekammer denklogisch nur dann dargeboten werden, wenn zunächst die Bedürfnisse der Patienten im Sinne einer Anamnese erörtert und in der Folge die individuell passenden

RA Mag. Dieter Wächter

Dr Peter Budenhofer, Dr Felix Berauer

REAKTIVIERUNG DES FORUMS JUNGE ZAHNÄRZTE

der Kasse gegenüber, sollte das Forum wieder erstehen. Wir wollen versuchen, diese Grund­kompetenzen weiter voran zu treiben und andere junge Kollegen für das Forum zu begeistern.

Dankenswerterweise dürfen wir auch weiter die Räumlichkeiten der Kammer nutzen und auch bei speziellen Themen auf personelle Unterstützung seitens der Funktionäre vertrauen. Wir hoffen auf rege Teilnahme und ein längeres Bestehen des Forums.Dr Felix Berauer, Dr Peter Budenhofer

Zu dieser Idee kamen wir, Dr Peter Buden-hofer und Dr Felix Bernauer, bei einem gemeinsamen sonntäglichen Frühstück im Kreise von Freunden und Familie.

Leider ist die Initiative der Kammer eingeschlafen, als Frau Dr. Elisabeth Stephan zur Primaria des GKK Ambulatoriums in Linz berufen wurde. Als Binde­glied unter den jungen Zahnärzten zum kollegialen Austausch, zur Erörterung und Formulierung von Anliegen der Kammer und in weiterer Folge auch

Mein Name ist Dr. Peter Budenhofer, ich bin 37 Jahre alt, verheiratet, habe einen 8­jährigen Sohn und wohne in Wels. Ich habe von 1998­2003 in München Zahnmedizin studiert, dann 4 Jahre lang in Bayern als angestellter Zahnarzt ge arbeitet. In Bayern habe ich auch den Fach­zahnarzt für Oralchirurgie erworben. Danach war ich von 2008­2013 an der Abteilung für MKG­Chirurgie des Klinikums Wels tätig und betrieb nebenbei noch eine oralchirurgische Wahlarztordination. Seit 2013 führe ich mit DDr. Rudolf Eichinger eine ausschließlich chirurgische Gemeinschaftspraxis in Wels.

Dr. Peter BUDENHOFER

Dr. Felix BERNAUER

In ein paar Sätzen stellen wir uns Ihnen, werter Leser, vor:

Ich bin Dr. Felix Bernauer, gebürtiger Ober­österreicher, verheiratet und 37 Jahre alt. Mein Studium absolvierte ich in Graz und ließ mich im März 2010 wieder in meiner Heimat nieder.

Seither bin ich als Wahlzahnarzt und Vertreter in einer Einzelpraxis mit Kassenvertrag in Eferding tätig.

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INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ // INDENTINDENT // AUSGABE 09.2015

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Mag. Petra Eigruber

WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR IHREN WEG IN DIE SELBSTÄNDIGKEIT

samt Erläuterungen ausgearbeitet und auf der Homepage zum Downloaden bereitgestellt (unter Downloadcenter).

Wenn Sie Auszubildende zur zahnärztlichen Assistentin beschäftigen wollen, melden Sie diese so rasch als möglich für den Schulbesuch an. Ansprechpartnerin für die theoretische Ausbil-dung Ihrer zahnärztlichen Mitarbeiterinnen ist:

Frau Elke Badegruber­Pfender, FAZ Fortbildungsakademie Zahn, Garnisaonstraße 7/1, 4017 Linz Tel.: +43 050511 4022 [email protected]

Besorgen Sie sich eine sogenannte „GL-Nummer“ (Global Location Number) für die Abfallentsor­gung in Ihrer Ordination. Sie erhalten diese Nummer ausnahmslos online via Internet über folgenden Link: www.edm.gv.at. Die GL­Nummer ist eine europaweit gültige Identifikationsnummer und muss auf dem Sonderabfallbegleitschein eingetragen werden.

Setzen Sie sich mit der Gemeinde, in der Sie die Ordination begründen, bezüglich der einschlä­gigen Abwasserbestimmungen und notwen­digen Installationen (Amalgamabscheider) in Verbindung.

Holen Sie eine Betriebsbewilligung für Ihre Röntgen-anlage ein. Die zuständigen Behörden dafür sind: Strahlenschutzabteilung beim Land OÖ bzw. die Magistrate in den Statutarstädten Wels und Steyr.

Benennen Sie einen Strahlenschutzbeauftrag-ten – in der Regel werden Sie das selbst sein. Sie sind verpflichtet, regelmäßig eine Röntgenkon­stanzprüfung durchzuführen und ein Röntgen­buch zu führen.

Als Wahlzahnarzt erhalten Sie Formulare wie Rezepte, Karteikarten, Kassabestätigungen und andere Drucksorten bei:

Eine Liste wichtiger „To Do’s“, die bei Antritt der beruflichen Tätigkeit als niedergelasse-ner Zahnarzt zu beachten sind, haben wir für Sie zu-sammengestellt. Die Liste ist keine vollständige Checkliste, sondern betont wesentliche Aspekte am Weg in die eigene Praxis.

Melden Sie sich vor Aufnahme der selbstän­digen Tätigkeit persönlich zur Eintragung in die Zahnärzteliste in der örtlich zuständigen Landeszahnärztekammer unter Vorlage aller er­forderlichen Originalurkunden. Eine Liste dieser Urkunden erhalten Sie jederzeit in der Kammer bzw. steht diese Liste auch zum Download auf unserer Homepage im Bereich „Infocenter“ dort unter „Informationsblatt für Neuanmeldungen“ zur Verfügung.

Setzen Sie sich vor dem Abschluss etwaiger Kauf­ oder Mietverträge für eine Ordination mit Ihrem Steuerberater und der Bank Ihres Vertrauens in Verbindung, um die Finanzierung für Ihren Betrieb möglichst optimal zu gestalten.

Setzen Sie sich mit den für Ihren Bezirk zustän­digen Bezirkszahnärztevertretern in Verbin­dung. Ein persönlicher Termin zum Kennenlernen zB zwecks Einteilung zum zahnärztlichen Not­dienst ist sinnvoll.

Die Beschilderung Ihrer Ordinationsstätte muss gemäß den Bestimmungen der Schilderordnung erfolgen.

Schließen Sie schriftliche Dienstverträge mit Ihren Mitarbeiterinnen und melden Sie diese vor deren Dienstantritt bei der Sozialversicherung an. Wir haben für Sie einen Musterdienstvertrag

Vertrauenskanzlei derLandeszahnärztekammer Oberösterreich

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Kompetente Rechtsvertretung von ZahnärztInnen

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Dr. Winfried SattleggerDr. Klaus DorningerDr. Klaus SteinerMag. Klaus RennerMag. Roland ZimmerhanslDr. Peter HuemerMag. Florian ObermayrDr. Gernot SattleggerMag. Manfred ArthoferMag. Dieter Wächter

LInZAtrium City Center, Harrachstraße 6, 4020 Linz, AustriaTel.: +43 732 65 70 70-0, Fax: +43 732 65 70 70-65E-Mail: [email protected]

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unsere Kanzlei im Auftrag der Zahnärztekammer bereits in die Wege geleitet hatte, hätte für das Zahnbüro Pönalzahlungen in einer Höhe von bis zu EUR 100.000,00 pro einzelnem Verstoß bedeutet.

Der Zahnärztekammer ist der tatsächliche Grund für die Einstellung der Geschäftstätigkeit des Zahn­büros nicht bekannt – eine diesbezügliche Einschät­zung sei jedem Leser selbst überlassen. Als Fazit der jahrelangen Bemühungen kann aber festgehalten

werden, dass sowohl die Österreichische Zahnärzte­kammer, als auch die Landeszahnärztekammer OÖ – hier soll insbesondere Frau Mag. Petra Eigruber Erwähnung finden – jeglichen denkbaren Aufwand betreibt, um die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen des Standes der Zahnärzte zu wahren.

Wir freuen uns, die Interessensvertretung der Zahn­ärzte mit unserer rechtlichen Expertise bei diesen Bemühungen unterstützen zu dürfen.

w w w. z a h n a e r z te ka m m e r.at

NEUERLICHER PROZESSERFOLG DER KANZLEI SATTLEGGER, DORNINGER, STEINER UND PARTNER

DAS OFFIZIELLE INFORMATIONSMAGAZIN DER

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ

A U S G A B E0 5 / 2 0 1 3 M A I 2 013

URTEIL GEGEN ZAHNBÜRO

w w w. z a h n a e r z te ka m m e r.at

N OV E M B E R0 9 / 2 0 1 5A U S G A B E

ENDGÜLTIGES AUS FÜR ZAHNBÜRO!

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INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ // INDENTINDENT // AUSGABE 09.2015

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Ärztezentrale Drucksortenverlag Helferstorferstraße 2/Freyung 6, 1010 Wien Tel.: 01 531 16­25 oder ­24 [email protected].

Bei Teilnahme am zahnärztlichen Notdienst erfolgt die Abrechnung immer direkt mit der Kasse (unabhängig davon, ob Sie einen Kassen­vertrag haben). Abrechnungsbelege dafür er­halten Sie bei der OÖGKK. Sie finden nachfolgend einen Beitrag von Frau MMag. Dr. Leitner­Hanetseder zur Möglichkeit der Nutzung von ELDA im Bereit­schaftsdienst.

Bitte beachten Sie Folgendes zum Thema „behindertengerechte Ordination“:

Aufgrund der einschlägigen Bestimmungen des Bundes­Behindertengleichstellungsgesetzes müssen grundsätzlich auch zahnärztliche Ordinationen barrierefrei erreichbar sein. Allerdings gibt es dazu folgende Ausnahmen: • eine Barrierefreiheit ist dann nicht verpflichtend

herzustellen, wenn die Beseitigung von Barrieren rechtswidrig wäre (dies wäre dann der Fall, wenn Barrieren aufgrund denkmalschutzrechtlicher Vorschriften nicht beseitigt werden dürfen) oder

• wenn eine solche Beseitigung wegen einer unver­hältnismäßigen Belastung unzumutbar wäre. Unter solchen unzumutbaren Belastungen werden Maß­nahmen zu verstehen sein, die nur mit einem nicht vertretbaren (auch finanziellen) Aufwand durchzu­führen sind (wie beispielsweise der nachträgliche Einbau eines Aufzugs in einem Altbau).

Trotz dieser beiden Einschränkungen darf es nicht verabsäumt werden, durch zumutbare Maßnah-men zumindest eine maßgebliche Verbesserung der Situation für Menschen mit Beeinträchtigung zu schaffen, um so eine größtmögliche Annäherung an eine Gleichbehandlung zu bewirken.

Bei weiteren Fragen im Zusammenhang mit dem Beginn Ihrer selbständigen Tätigkeit steht Ihnen das Team der Kammer gerne zur Verfügung!

ELDA FÜR WAHLZAHNÄRZTE IM BEREITSCHAFTSDIENST EINFACHE UND KOSTENLOSE ÜBERMITTLUNG IHRER ABRECHNUNG

MMag. Dr. Susanne Leitner-Hanetseder

ELDA ermöglicht den elektronischen Daten-austausch mit den österreichischen Sozial-versicherungsträgern.

Dienstgeber und Vertragspartner nutzen ELDA seit 1995 zur Übermittlung ihrer Meldungen an die Sozialversicherung und die Finanzverwaltung. Auch einige Wahlzahnärzte nutzen zur vollen Zufrieden­heit die Möglichkeit, die Abrechnung des Bereit­schaftsdienstes einfach und kostenlos mittels ELDA zu übermitteln. Aus diesem Grund informieren wir Sie im Folgenden über die Möglichkeit der elektro­nischen Übermittlung Ihrer Bereitschaftsdienstab­rechnung mittels ELDA.

Welche Vorteile bietet die elektronische Über-mittlung mittels ELDA?• Es entfällt das händische Ausfüllen von

Verrechnungsscheinen, wodurch Fehlerquellen in der Abrechnung vermieden werden können.

• Es entfallen Postwege und Portogebühren. • Es erfolgt eine direkte Übermittlung an den

zuständigen Krankenversicherungsträger. • ELDA bietet eine einfache Handhabung und

eine Datenübermittlung rund um die Uhr. • Die Übertragung ist verschlüsselt und damit

sicher.• Durch die Webapplikation (ELDA Online)

besteht keine Einschränkung bzgl. Betriebssystem (Windows, Apple, Linux) Die elektronische Übermittlung mittels ELDA ist kostenlos.

Wie werde ich ELDA Kunde?Um ELDA Kunde zu werden, ist eine Registrierung auf der ELDA­Homepage (www.elda.at) mit elektro­nischer Signatur (Handysignatur oder Bürgerkarte mit Lesekarte) Voraussetzung. Eine Handysignatur erhalten Sie kostenlos in allen Kundenservicestel­len der OÖGKK und bei den oberösterreichischen Finanzämtern.

Auch die Registrierung bei ELDA ist kostenlos. Spätestens am nächsten Werktag (ausgenommen Wochenenden und Feiertage) erhalten Sie Ihre Zugangsdaten für ELDA per Mail. ELDA wird in zwei Varianten angeboten: ELDA­Software oder ELDA­Online (Webapplikation).

Wie erfolgt die Übermittlung?Die fertiggestellte Abrechnungsdatei Ihres Bereit­schaftsdienstes kann entweder über eine Schnitt­stelle mittels ELDA Software oder per Webapplikati­on über ELDA Online übermittelt werden. Für jede erfolgreiche Datenübermittlung erhalten Sie sofort ein Übertragungsprotokoll als Nachweis der erfolg­reichen Übertragung. Die Prüfung des Leistungs­teils der Abrechnung erfolgt – wie bisher – bei den zuständigen Krankenversicherungsträgern.

Welche Voraussetzungen sind für die Übertra-gung notwendig? Für die Nutzung der ELDA-Software ist lediglich

das Windows Betriebssystem ab Windows 7 (32/64bit) sowie eine funktionierende Inter-netverbindung (Festnetzinternet, mobiles Internet, Hotspot) erforderlich. Wenn Sie in Ihrer Ordination keine Internetverbindung haben, können Sie ELDA an einem anderen Ort oder über eine mo­bile Internetverbindung nutzen. Mit ELDA-Online können auch Kunden, welche ein anderes Betriebs­system als Windows nutzen (Apple, Linux...) Abrech­nungsdateien auf elektronischem Weg übermitteln. Einzige Voraussetzung ist eine funktionierende Internetverbindung.

Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an die ELDA­Hotline:

• Telefonisch von Mo – Do 07:00 ­16:00 und Fr 07:00 – 14:00 unter 05 7807 / 502700 oder 504300

• per Mail: [email protected]

Dr. Michael RockenschaubVorstandsvorsitzender

Maximilian PointnerVorstandsdirektor

Herbert WalzhoferVorstandsdirektor

NAHVERSORGER. FÜR UNS ZÄHLEN DIE REGION UND DIE MENSCHEN, DIE AN MORGEN DENKEN.

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TIPPS ZUR STEUEROPTIMIERUNG FÜR DAS JAHR 2015

Tissot

GewinnfreibetragZusätzlich kann bei der Ermittlung der Einkünfte ein Gewinnfreibetrag berücksichtigt werden. Dabei gewährt der Gesetzgeber für einen Gewinn von EUR 30.000 automatisch den Grundfreibetrag in Höhe von EUR 3.900. Übersteigt der Jahresgewinn EUR 30.000, kann für den übersteigenden Teil der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Dieser beträgt• für einen Gewinn von maximal EUR 175.000 13%,• für die nächsten EUR 175.000 des Gewinnes 7%

und• für die nächsten EUR 230.000 des Gewinnes 4,5%.Für Gewinne über EUR 580.000 entfällt der Gewinn­freibetrag, sodass der maximale Freibetrag mit EUR 45.350 begrenzt ist.

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag steht nur dann zu, wenn in diesem Jahr Investitionen in neue abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter (ausge­nommen PKW) oder Wohnbauanleihen getätigt werden und ist mit der Höhe der diesbezüglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten begrenzt. Die Behaltefrist für diese Investitionen beläuft sich auf vier Jahre.

SonderausgabenPrämien für freiwillige Lebens­, Unfall­ oder Kran­kenversicherungen und Ausgaben für Wohnraum­schaffung und Wohnraumsanierung sind bis zu einem Höchstbetrag von EUR 2.920 jährlich absetz­bar, wobei nur ein Viertel dieser Aufwendungen steuerlich berücksichtigt wird. Bei einem jährlichen Einkommen zwischen EUR 36.400 und EUR 60.000 vermindert sich der zu berücksichtigende Betrag bis auf EUR 60. Zu beachten ist, dass der Abzug der genannten Sonderausgaben ab dem Jahr 2016 ein­geschränkt ist: Für bestehende Versicherungsverträ­ge, die vor dem 1. 1. 2016 abgeschlossen werden, gilt die bestehende Regelung noch fünf Jahre. Für Neuverträge gibt es bereits ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2016 keine Absetzmöglichkeit mehr. Dementsprechend können auch Ausgaben für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung für die Veranlagungsjahre 2016 bis 2020 nur dann geltend gemacht werden, wenn mit der tatsächli­chen Bauausführung (Spatenstich) oder Sanierung vor dem 1. 1. 2016 begonnen worden ist.

Außergewöhnliche BelastungenAls außergewöhnliche Belastungen können im Jahr der Bezahlung zB Krankheitskosten oder Ausgaben für medizinisch notwendige Kuraufenthalte geltend gemacht werden. Steuerwirksam werden diese jedoch erst, wenn der vom Einkommen abhängige Selbstbehalt in Höhe von 6 bis 12 Prozent über­schritten wird.

Für andere Belastungen, wie etwa Aufwendungen, die durch eine eigene Behinderung, einer Behin­derung des Partners oder der Kinder entstehen, Unterhaltszahlungen an Ehepartner oder Kinder und Aufwendungen für die auswärtige Berufsaus­bildung eines Kindes gibt es unabhängig von der tatsächlichen Höhe der geleisteten Zahlungen fixe Absetzbeträge.

Betreuungskosten für Kinder bis zum 10. Lebens­jahr sind steuerlich ohne Selbstbehalt absetzbar. Diese sind jedoch mit einem Maximalbetrag iHv EUR 2.300 pro Kind und Kalenderjahr beschränkt. Als Kinderbetreuungskosten gelten dabei Kosten von öffentlichen oder privaten Kinderbetreuungseinrich­tungen, wie zB Kinderkrippe, Kindergarten, Horte oder Spielgruppen, und Ausgaben für die Kinderbe­treuung von pädagogisch qualifizierten Personen.

SpendenSpenden an begünstigte Institutionen können bis max. 10% des Gewinnes des laufenden Jahres steuerlich abgesetzt werden. Darunter fallen zB Spenden an Institutionen zur Förderung der Wis­senschaft oder der Kunst und Spenden für karitative Zwecke. Auch Spenden an die Freiwilligen Feuer­wehren und Tierheime sind seit dem Jahr 2012 absetzbar. Um sicher zu gehen, dass Spenden an eine bestimmte Institution auch tatsächlich steuer­lich abzugsfähig sind, ist ein Blick auf die Liste der begünstigten Spendenempfänger auf der Home­page des BMF empfehlenswert (service.bmf.gv.at/Service/allg/spenden).

RegistrierkassenpflichtAußerdem ist zu beachten, dass ab 1.1.2016 für alle Unternehmen, die einen Jahresumsatz von über EUR 15.000 erwirtschaften und dabei mehr als EUR 7.500 Barumsätze lukrieren, die Pflicht besteht, eine Registrierkasse zu verwenden. Aufwendungen für die Anschaffung einer Registrierkasse können in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und müssen nicht auf eine Nut­zungsdauer verteilt werden. Außerdem kann bereits für das Jahr 2015 eine Prämie in Höhe von EUR 200 für die Anschaffung bzw. Umrüstung einer Regist­rierkasse beantragt werden. Nach Erlass der Regis­trierkassenverordnung folgt diesbezüglich noch ein gesonderter Artikel.

Zum Jahresende werden regelmäßig Steueropti-mierungsüberlegungen angestellt, um insbeson-dere drohende Abgaben-nachzahlungen im Fol-

gejahr zu minimieren. Der folgende Beitrag zeigt Gestaltungsmöglichkeiten auf, die bei den eigenen Optimierungsbestrebungen berücksichtigt werden können.

Investitionen und sonstige AusgabenWerden Investitionen in abnutzbare Wirtschafts­güter (Betriebs­ und Geschäftsausstattung, PKW, etc.) noch im Jahr 2015 durchgeführt, kann für diese Wirtschaftsgüter (auch bei einem Kauf am 31.12.) bereits für das Steuerjahr 2015 die halbe Jahresabschreibung geltend gemacht werden. Außerdem können die Aufwendungen für Wirt­schaftsgüter, die einen Kaufpreis von unter EUR 400 aufweisen, sofort als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und mindern so unmit­telbar den Gewinn.

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1514

REGISTRIERKASSENPFLICHT BEI ZAHNÄRZTEN BEREITS AB 2016!

Zahnärzte, die ab dem Jahr 2016 der Registrier­kassenpflicht unterliegen, sollten sich unverzüglich um die Auswahl eines geeigneten Systems küm­mern und sich mit den für (Zahn­)Ärzte vorgese­henen Besonderheiten vertraut machen, um den gesetzlich vorgesehenen Pflichten vollumfänglich und rechtzeitig nachzukommen.

Für diese Zwecke wird im November 2015 ein gesondertes Informationsschreiben der Landes­zahnärztekammer Oberösterreich in Kooperation mit der Tissot Steuerberatungs GmbH an sämt­liche oberösterreichische Zahnärzte versandt, in dem die Anforderungen und Besonderheiten der Registrierkassenpflicht bei Zahnärzten im Detail dargestellt werden.

Ab 1. Jänner 2016 kommt es auch für Zahnärzte, die Barzahlungen und Zahlungen mit gängigen unbaren Zahlungsmitteln (wie z. B. Kredit- oder Bankomatkarte) von mehr als EUR 7.500,00 jährlich entgegen nehmen, zu gravierenden Veränderungen. Jeder Zahnarzt ist ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, jede Bareinnahme einzeln aufzuzeichnen. Für diese Zwecke muss grundsätzlich eine elektronische Registrier-kasse eingesetzt werden, die bestimmten technischen Sicherheitsstandards gerecht werden muss.

Die Schule für zahnärztliche AssistentInnen hat sich zum zweiten Mal im Rahmen der Berufsinformationsmesse „Jugend und Beruf“ in Wels vom 14. bis 17. Oktober 2015 erfolgreich präsentiert.

Erneut konnten wir in über 100 Einzelberatungs­gesprächen mit Angehörigen des Lehrkörpers verschiedener oberösterreichischer Fachschulen, Schuldirektorinnen, Vertreterinnen des AMS und vor allem interessierten jungen Damen zum Teil auch mit ihren Eltern das Berufsbild und die Ausbildung zur zahnärztlichen Assistentin vorstellen.

Mittlerweile ist der Beruf der zahnärztlichen Assis­tentin – wie wir im Zuge der Gespräche mit Schul­vertreterinnen festgestellt haben ­ bekannter als im Vorjahr. Dennoch wünschen wir uns noch mehr Interesse an der neuen Ausbildung.

Wie wir in einer Indent­Ausgabe berichtet haben, nahmen wir bereits an zwei Informationsver­anstaltungen für Schulabgän­gerinnen in Fachschulen teil. Es sind erneut Schulen mit einer Einladung an uns herangetreten, an diversen Aktivitäten teilzuneh­men, was wir gerne machen wer­den. Noch im November wird eine Klasse der Politechnischen Schule Urfahr die FAZ besuchen, um sich vor Ort ein Bild von der Schule machen zu können. Selbstver­

ständlich werden im Zuge dessen sämtliche Fragen ausführlich beantwortet.

Wir werden weiterhin verstärkt diverse Fachschulen mit einschlägigen Informationen, wie Zusendung von Foldern, Vorstellung der FAZ im Zuge von Schulexkursionen und Vorträgen in Schulen an­sprechen. Dadurch erwarten wir noch mehr Interesse am neuen Gesundheitsberuf.

Last but not least möchte ich mich bei Frau Badegruber­Pfender und bei Frau Mag. Eigruber herzlich für ihr Engagement im Rahmen unseres zweiten Messeauftritts bedanken!

Wir werden auch in den nächsten Jahren bei dieser Messe präsent sein und möchten durch gezielte Information dazu beitragen, den Beruf der zahnärzt­lichen Assistentin wieder attraktiv zu machen.

OMR Dr. Hans Schrangl Schulleiter

ZWEITER AUFTRITT DER SCHULE FÜR ZAHNÄRZTLICHE ASSISTENTINNEN BEI DER MESSE „JUGEND UND BERUF“

OMR Dr. Hans Schrangl

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1716

WWW. ZAHNAERZTEKAMMER.AT NOTDIENSTE NOTDIENSTEÄNDERUNGEN NACH REDAKTIONSSCHLUSS FINDEN SIE AUF

Notdienste DEZEMBER 2015

Notdienste JÄNNER 2016

Datum Braunau Gmunden Eferding/Grieskirchen Kirchdorf Ried/Schärding Steyr Vöcklabruck Wels

05.12.15 Dr. Bergmann Fritz Dr. Gründlinger Johannes DDr. Mayerweg Xenia Dr. Brunner Christian Dr. Scheurecker Otto

06.12.15 Dr. Bergmann Fritz Dr. Gründlinger Johannes Dr. Letsch Christoph Dr. Leithner Christian Dr. Herbsthofer Karl DDr. Mayerweg Xenia Dr. Brunner Christian Dr. Scheurecker Otto

08.12.15 Dr. Bleckenwegner Wolfgang Dr. Haas Michael Dr. Hamann Otto Dr. Huemer Friedrich Dr. Mangstl Wolfgang Dr. Nagl Angelika Dr. Geist Helmut Dr. Schlecht Wolfgang

12.12.15 Dr. Bodingbauer Gerald Dr. Grafinger Franz Dr. Ritter Mario Dr. Danhel-Mayrhauser Maria Dr. Schmidinger Stefan

13.12.15 Dr. Bodingbauer Gerald Dr. Grafinger Franz Dr. Holzhammer Hermann Dr. Kaltenbacher Claudia Dr. Sittsam Irmgard Dr. Ritter Mario Dr. Danhel-Mayrhauser Maria Dr. Schmidinger Stefan

19.12.15 Dr. Ebner Jürgen Dr. Hwezda Johann Dr. Held Ulrich Dr. Eder-Resch Karin Dr. Schmidinger Thomas

20.12.15 Dr. Ebner Jürgen Dr. Hwezda Johann Dr. Letsch Gerald Dr. Schoderböck Robert Dr. Preisinger Wolfgang Dr. Held Ulrich Dr. Eder-Resch Karin Dr. Schmidinger Thomas

24.12.15 Dr. Feldbacher Gerald DDr. Schwarz Elisabeth Dr. Menschick Friedrich Dr. Schoderböck Robert Dr. Lehner Oskar Dr. Saxenhuber Helmut Dr. Wolff Claudia Dr. Schröckner Anna

25.12.15 Dr. Gann Thomas Dr. Kiehas Reinhard Dr. Pflug Reinhard Dr. Kohler Robert Dr. Ehrmann Klaus Dr. Saxenhuber Helmut Dr. Wolff Claudia Dr. Schröckner Anna

26.12.15 Dr. Hauser Volker Dr. Kitzmantel Christian Dr. Mlynek Grazyna Anna Dr. Kohler Robert Dr. Hammel Thomas Dr. Monsberger Elfriede Dr. Simader Josef Dr. Schwarz Erwin Christian

27.12.15 Dr. Höfelsauer Karl Dr. Kitzmantel Christian Dr. Prinz Thomas Dr. Kohler Robert DDr. Huber Klaus Dr. Monsberger Elfriede Dr. Simader Josef Dr. Schwarz Erwin Christian

31.12.15 Dr. Hohenbichler Cornelia Dr. Klinkert Mary Dr. Schiller Adolf Dr. Florian Lilla Julia Dr. Berndorfer-Wutzl Wolfgang Dr. Ömer Florian Dr. Krichbaum Andreas DDr. Six Florian

Datum Braunau Gmunden Eferding/Grieskirchen Kirchdorf Ried/Schärding Steyr Vöcklabruck Wels

01.01.16 Dr. Huber Sandra Dr. Kreil Roland Dr. Wimmesberger August Dr. Florian Lilla Julia Dr. Freudenthaler Annemarie-Manuela Dr. Ömer Florian Dr. Krichbaum Andreas DDr. Six Florian

02.01.16 Dr. Jechtl Christian DDr. Krenmayr Wolfgang Dr. Sandor Csaba Dr. Grubinger Johann DDr. Thaler Herfried

03.01.16 Dr. Jechtl Christian DDr. Krenmayr Wolfgang Dr. Bernauer Felix Dr. Czajlik Laszlo Dr. Körpert Gabriela Dr. Sandor Csaba Dr. Grubinger Johann DDr. Thaler Herfried

06.01.16 Dr. Kaltenhauser Arno Dr. Miller Robert Dr. Hehenberger Josef Dr. Ogris Alexander DDr. Loewe Claudia-Maria Dr. Nagl Angelika Dr. Haslinger Gerald Dr. Tschauner Kay

09.01.16 Dr. Kraut Carmen Dr. Messner Thomas Dr. Ritter Mario Dr. Schuster Wilhelm Dr. Wartinger Walter

10.01.16 Dr. Kraut Carmen Dr. Messner Thomas DDr. Robatscher Peter Dr. Dorninger Armin Dr. Mairinger Petra Dr. Ritter Mario Dr. Schuster Wilhelm Dr. Wartinger Walter

16.01.16 Dr. Kurz Caroline DDr. Lahner Christoph Dr. Mayr Roswitha Dr. Vorauer Andrea

17.01.16 Dr. Kurz Caroline DDr. Lahner Christoph Dr. Entholzer Walter Dr. Häupl Angelika Dr. Mangstl Wolfgang Dr. Mayr Roswitha Dr. Vorauer Andrea

23.01.16 Dr. Leidl Johann Dr. Doederlein Katharina Dr. Schubert Heinz Dr. Zebuhr Yorck

24.01.16 Dr. Leidl Johann Dr. Doederlein Katharina Dr. ALBERT Kurt Dr. Kaltenbacher Claudia Dr. Moser Sieglinde Dr. Schubert Heinz Dr. Zebuhr Yorck

30.01.16 Dr. Oberndorfer Ernst Dr. Panuschka Susanne Dr. Scharnreitner Otto Dr. Atzlinger Franz

31.01.16 Dr. Oberndorfer Ernst Dr. Panuschka Susanne Dr. FRANK Peter Dr. Huemer Friedrich Dr. Nemeth Adam Mark Dr. Scharnreitner Otto Dr. Atzlinger Franz

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INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ // INDENTINDENT // AUSGABE 09.2015

1918

VERSORGUNGSABTEILUNG (PENSIONSKASSE) TEIL 1

MR Dr. Friedrich Tüchler

Unsere Pensionskasse ver-waltet sowohl die Grund-versorgung, d.h. die der ASVG-Pension der angestellten entsprechende Pensionsversi-cherung der niedergelassenen Zahnärzte als auch die Zusatz-pension ZVI und ZVII, sowie die Gelder der PensionPlus+.

Je nach Antrittsalter und Notwendigkeit unterschei­den wir bei der Grundversorgung zwischen: ­ der Regelpension (Antrittsalter 65. Lebensjahr und

älter), ­ der vorzeitigen Altersversorgung (Antrittsalter ab

dem 60. Lebensjahr) und ­ der Invaliditätspension (Antrittsalter bereits vor

dem 60. Lebensjahr möglich).

GRUNDVERSORGUNG Gesetzliche Grundlagen§ 99 Ärztegesetz, § 33 der Satzung der Wohlfahrts­kasse sowie §§ 11 und 12 der Beitragsordnung zur Wohlfahrtskasse

B E I T R Ä G E

Wir unterscheiden grundsätztlich zwischen dem Regel­beitrag (für alle Zahnärzte) und den Gemeinschafts­beiträgen (nur für Zahnärzte mit Kassenverträgen).

Die Beiträge zu den einzelnen Unterstützungs­ und Versorgungsfonds der Wohlfahrtskasse sind primär vom Alter der Mitglieder abhängige fixe Euro-Beiträge und orientieren sich grundsätzlich an der angestrebten Leistung des jeweiligen Fonds. Das tatsächliche persönliche Einkommen findet mangels Kenntnis durch die Wohlfahrtskasse in diesen Regel­beiträgen noch keine Berücksichtigung.

Es gilt jedoch, dass auf Antrag die Beiträge zur Wohlfahrtskasse in Abhängigkeit von der Höhe

der persönlichen Einnahmen/Einkünfte aus (zahn)ärztlicher Tätigkeit unter bestimmten Umständen ermäßigt werden können.

1. Monatlicher persönlicher Regelbeitrag = StaffelbeitragJe nach Alter ist es möglich bis zu maximal 3 Anwart­schaftspunkte pro Jahr zu erwerben.

Alter KategorieA*

KategorieB**

Anwart-schaftspunkte

bis 30. Lj. 137,80 120,10 0,6 p.a. (20%)

bis 35. Lj. 275,60 240,20 1,2 p.a. (40%)

bis 40. Lj. 413,40 360,30 1,8 p.a. (60%)

bis 45. Lj. 551,20 480,40 2,4 p.a. (80%)

darüber 689,00 600,50 3,0 p.a. (100%)

*Kategorie A: angestellte Ärzte, Nichtkassen­ Wohnsitzärzte, a.o.Mitglieder**Kategorie B: Kassenärzte (§ 2 und sonstige Krankenkassen)

Bei Wiederverehelichung oder neuerlicher einge­tragener Partnerschaft und Unterhaltspflicht fallen zusätzlich 25 % Beitrag für die/den geschiedenen Gattin oder den früheren Partner an.

2. Gemeinschaftbeiträge Betreffen nur die Kassenzahnärzte (§2 und sonstige Krankenkassen), also künftig auch die Zahnärzte mit Kassenvertrag für die KFO und betragen 0,9 % der Sachleistungshonorare der OÖGKK. Dieser Betrag wird durch die GKK automatisch vom Kassenhonorar abgezogen und direkt an den Wohlfahrtsfond über­wiesen!

Wohlfahrtskasse Falls ein Mitglied im Kassenvertrag über das Regel­pensionsantrittsalter hinaus weiter arbeitet, so werden die Beiträge auch weiterhin eingehoben, werden aber auch leistungswirksam. Die Pensions­höhe steigt also mit. Diese Regelung ist neu und wurde aufgrund der fehlenden Nachfolger in den Kassenverträgen eingeführt.

L E I S T U N G E NI. Altersversorgung (Regelpension): monatlich brutto, 14 x jährlich

a) des Mitgliedes

Ab welchem Alter kann sie bezogen werden?Die vorzeitige Altersversorgung wird unabhängig vom Geschlecht auf Antrag frühestens nach Vollen­dung des 65. Lebensjahres gewährt. Welche Voraussetzungen müssen weiters erfüllt werden?Mit Versorgungsstichtag, das ist der 1. eines Monats, mit welchem die Pension erstmals zugesprochen wird, muss• das Mitglied alle Kassenverträge zurückgelegt

und• Dienstverträge gekündigt haben.

Die Unterbrechung der zahnärztlichen Tätigkeit ist nicht erforderlich.

Welche Daten soll der Pensionsantrag beinhalten?Es ist lediglich der Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Altersversorgung sowie ein Konto bekannt zu geben, auf das die Pension überwiesen werden soll.

Die Kündigung der Kassen erfolgt durch den Versicherten (zu beachten ist in diesem Fall eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Quartalsende), optimalerweise nach vorheriger Absprache mit der Zahnärztekammer. Wird eine zahnärztliche Tätigkeit fortgesetzt, sollte dies gleichzeitig der Zahnärzte­kammer bekannt gegeben werden, um eine Strei­chung aus der Zahnärzteliste zu vermeiden.

Wie berechnet sich die Pensionshöhe?Die Berechnungsgrundlage aus dem Fonds der Grundversorgung ist von den tatsächlich erworbe­nen Anwartschaftspunkten abhängig und beträgt für 100 Anwartschaftspunkte (im Einzelfall können mehr oder weniger erworben werden) € 1.243,30 (2014) brutto monatlich. Für jedes Beitragsjahr, in dem der Normbeitrag gem. § 11 Abs. 2 der Beitrags­ordnung geleistet wird, werden 3 Anwartschafts­punkte erworben. Die tatsächliche Pensionshöhe ist damit von der Beitragshöhe und Beitragsdauer

abhängig. Vorsicht! Wenig Beitragsleistung = niedrige Pension!

Was ist noch zu beachten?• Die Versorgungsleistungen werden mit dem

Folgemonat nach Antragstellung und Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen gewährt. Aus­nahmsweise kann eine rückwirkende Zuerken­nung erfolgen, wenn ein Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Erfüllung der Anspruchsvorausset­zungen gestellt wird.

• Da die Überweisung auf jedes angeführte Konto möglich ist, muss von der Wohlfahrtskasse jährlich eine Bescheinigung über den Bezug einer Versorgungsleistung versandt werden.

• Wird die zahnärztliche Tätigkeit nach dem Ver­sorgungsstichtag fortgesetzt oder wieder aufge­nommen, erfolgt – im Gegensatz zu staatlichen Pensionen – keine Leistungskürzung.

• Laufende Leistungen aus der Notstandshilfe, so­wie die Gewährung eines Ergänzungszuschusses sind nicht möglich.

• Um einen weiteren Versicherungsschutz zu gewähren, besteht auch nach der Pensionierung die Beitragspflicht zur Todesfallbeihilfe und zur Krankenpflegehilfe.

b) der Witwe/ des hinterbliebenen ein-getragenen Partners: Gesetzliche Grundlagen§ 102 Ärztegesetz, § 34 der Satzung der Wohlfahrts­kasse und § 11 der Beitragsordnung. Wer ist empfangsberechtigt?• Witwen/r oder hinterbliebene eingetragene Part­

ner aus einer staatlich gültigen Ehe oder einge­tragenen Partnerschaft.

• Witwen/r oder hinterbliebene eingetragene Partner aus geschiedenen Ehen oder aufgelös­ten eingetragenen Partnerschaften, wenn der Verstorbene gerichtlich verpflichtet war, einen Unterhalt zu leisten und ein eigener Beitrag nach der Wiederverehelichung oder der neuerlichen Begründung einer eingetragenen Partnerschaft des Mitgliedes bezahlt wurde.

Was hat der Antrag auf Zuerkennung zu beinhalten?Dem Antrag auf Zuerkennung der Witwenversor­gung oder der Versorgung des hinterbliebenen ein­getragenen Partners ist eine Sterbeurkunde beizu­legen. Weiters ist ein Konto anzugeben, auf das die laufenden Leistungen überwiesen werden.

Da jedes Konto angegeben werden kann, muss von der Kammer jährlich eine "Lebensbescheinigung" versandt werden, sofern keine Haftungserklärung durch die kontoführende Bank erfolgt.

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INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ // INDENTINDENT // AUSGABE 09.2015

2120

Ist das Ableben des Mitgliedes auf ein Fremdver­schulden zurückzuführen, muss dies ebenfalls bekannt gegeben werden. Wann erfolgt keine Leistung?Wenn die Ehe oder eingetragene Partnerschaft erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres des Mitglie­des geschlossen wurde und weniger als 3 Jahre bestanden hat, außer wenn• der Tod durch Unfall oder Berufskrankheit einge­

treten ist,• der Ehe ein Kind entstammt, bzw. legitimiert wurde,• dem Haushalt der Witwe oder des hinterbliebe­

nen eingetragenen Partners ein Kind des Verstor­benen angehört, das Anspruch auf Waisenversor­gung hat.

Wie hoch ist die Witwenversorgung bzw. die Versorgung des hinterbliebenen eingetragenen Partners?Die Zahlung an eine Witwe/r oder einen hinterblie­benen eingetragenen Partner aus einer staatlich gültigen Ehe oder eingetragenen Partnerschaft be­trägt 60 Prozent der Leistung, auf die der Verstor­bene Anspruch hatte. Die Zahlung an eine Witwe/r oder hinterbliebenen eingetragenen Partner aus einer geschiedenen Ehe oder einer aufgelösten eingetragenen Partnerschaft erfolgt in Höhe von maximal 40 Prozent des Anspruches des Verstorbenen aus der Grundver­sorgung. Hat der frühere Ehegatte oder der frühere eingetragene Partner gegen den Verstorbenen nur einen befristeten Anspruch auf Unterhaltsleistun­gen, so endet der Anspruch auf die Versorgungsleis­tung durch die Wohlfahrtskasse mit Ablauf der Frist.Die Versorgung des hinterbliebenen eingetragenen Partners darf die Unterhaltsleistung nicht übersteigen.

Die Witwenversorgung der geschiedenen Gattin darf die Unterhaltsleistung nicht übersteigen, es sei denn• der Verstorbene hat die Zerrüttung der Ehe allein oder überwiegend verschuldet (§ 61 Abs.3 EheG) und• die Ehe hat mindestens 15 Jahre gedauert und• die Witwe hat zum Zeitpunkt des Eintrittes der

Rechtskraft des Scheidungsurteils das 40. Le­bensjahr vollendet.

Diese letzte Voraussetzung muss nicht erfüllt wer­den, wenn • die Witwe/r seit dem Zeitpunkt der Rechtskraft des

Scheidungsurteils erwerbsunfähig ist oder• der geschiedenen Ehe ein Kind entstammt bzw.

legitimiert wurde, ein gemeinsames Wahlkind an­genommen wurde, und das Kind am Sterbetag des Mitgliedes dem Haushalt der Witwe angehört hat.

Die Witwenversorgung oder die Versorgung des hinterbliebenen eingetragenen Partners und die Versorgung des früheren Ehegatten oder des frühe­ren hinterbliebenen eingetragenen Partners dürfen zusammen jenen Betrag nicht übersteigen, auf den das verstorbene Mitglied Anspruch gehabt hat.

Sind mehrere frühere Ehegatten oder frühere ein­getragene Partner vorhanden, wird die Leistung im gleichen Verhältnis gekürzt. Welche Auswirkungen hat eine Wieder-verehelichung oder neuerliche Begründung einer eingetragenen Partnerschaft?Im Falle der Wiederverehelichung bzw. neuer­lichen Begründung einer eingetragenen Partner­schaft erlischt der Anspruch auf die Versorgungs­leistung.

DIE LEISTUNGEN IHRER STANDESBANK

Mag. Ernst Landegger

Die Ärztebank als Standesbank für Ärzte und Zahnärzte bietet fachgerechte TOP-Beratung und ein spezielles Know-How für jede Phase des Lebenszyk-lus der Kundinnen und Kunden. Das Angebot umfasst ein Full-Service mit bedarfsgerechten Finanzprodukten für angestell-

te und niedergelassene Ärzte, sowohl in privaten als auch betrieblichen Angelegen-heiten.

Als Leiter der Filiale in Linz bin ich gemeinsam mit meinem engagierten und kompetenten Team erste Anlaufstelle für alle finanziellen Belange der Zahn­ärzte in Oberösterreich.

Vom Berufseinstieg zur selbständigen Tätigkeit – als Wahlarzt oder Kassenarzt ­ begleiten wir Sie gerne kompetent und individuell in allen Lebensphasen.

Unser umfangreiches Beratungsangebot umfasst neben Basisleistungen wie z.B. einem attraktiven Ärztekonto unter anderem:

• Praxisgründerkredit Welche finanzielle Unterstützung erhalte ich bei

Praxisgründung?

• Existenzgründungskredit mit Sicherheits-gurt

Welche betriebswirtschaftlichen Herausforde­rungen erwarten mich beim Schritt in die Selbständigkeit?

• Standortanalyse Was ist bei der Wahl meines Praxisstandorts zu

beachten?

• Risikomanagement Wie sichere ich mich und meine Praxis optimal ab?

• Fitness-Check Entspricht meine Ordination den gesetzlichen

und technischen Standards?

• Veranlagen und Vorsorgen Welcher Anlagetyp bin ich und

welche Möglichkeiten der Geld anlage habe ich?

• MRT-Depot (Management, Report & Trade)

Wie stelle ich ein kompetentes und intelligentes Management meines Vermögens sicher?

Überzeugen Sie sich und besuchen Sie uns!

Informationen finden Sie jederzeit auf www.aerzte­bank.at oder schicken Sie uns Ihre Anfrage per Mail an [email protected].

Ihr Mag. Ernst Landegger

Bank für Ärzte und Freie Berufe AGHafnerstraße 11, 4020 Linz

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INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ // INDENTINDENT // AUSGABE 09.2015

2322

www.aerztebank.at

Bank für Ärzte und Freie Berufe AG

1090 Wien, Kolingasse 4Tel. +43/1/521 07-0

[email protected]

4020 Linz, Hafnerstraße 11Tel. +43/732/77 00 99-0

5020 Salzburg, Makartplatz 7Tel. +43/662/87 04 83-0

6020 Innsbruck, Museumstraße 8Tel. +43/512/56 09 05-0

6850 Dornbirn, Schulgasse 19Tel. +43/5572/20 39 00-0

8010 Graz, Herrengasse 9Tel. +43/316/81 10 41-0

9020 Klagenfurt, Neuer Platz 11Tel. +43/463/50 13 93-0

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Disclaimer: Die vorliegende Marketingmitteilung dient ausschließlich der unverbindlichen Infor-mation. Die Inhalte stellen weder ein Angebot bzw. eine Einladung zur Stellung eines Anbots zum Kauf/Verkauf von Finanzinstrumenten noch eine Empfehlung zum Kauf/Verkauf, oder eine sonstige vermögensbezogene, rechtliche oder steuerliche Beratung dar und dienen überdies nicht als Ersatz für eine umfassende Risikoaufklärung bzw. individuelle, fachgerechte Beratung. Sie stammen überdies aus Quellen, die wir als zuverlässig einstufen, für die wir jedoch keinerlei Gewähr übernehmen. Die hier dargestellten Informationen wurden mit größter Sorgfalt recher-chiert. Die Bank für Ärzte und Freie Berufe AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Genauigkeit der Angaben und Inhalte. Druckfehler vorbehalten. Stand: Oktober 2015

Wir verstehen Ihre komplexen Bedürfnisse und Anforderungen wie kein anderer und zeigen Ihnen beim persönlichen Vermögenscheck was wirklich wichtig ist. Ihre Vorstellungen sind unsere Richtlinien bei der Betreuung Ihrer Vermögenswerte. Sie bestimmen, wie Ihre Anlageziele aussehen und wie hoch Ihre Risikobereitschaft ist. Unsere Beratung zeigt Ihnen regelmäßig und systematisch (Analyse - Strategie - Umsetzung - Kontrolle), welche Möglichkeiten sich bieten und das alles zu einem fairen Preis. Dafür steht unser MRT-Depot (Management, Report und Trade).

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Bericht des Präsidenten

Bericht Organisation

3. Bericht des Sekretärs

4. Bericht der Kassierin

5. Bericht der Rechnungsprüfer

6. Entlastung der Kassierin

7. Vorschläge für die Vereinsaktivitäten 2016

8. Allfälliges

Anträge an die Hauptversammlung müssen bis spätestens drei Tage vor dem Termin beim Sekretär (Friedrich Wep­ner, Baumbachstrasse 15, 4020 Linz, E­Mail: [email protected]), eingelangt sein.

Zahnmuseum Linz

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher können auf das neue Zahnmuseum stolz sein. Neben dem Auf­bau und der Präsentation von Geräten der Zahnmedizin und Zahntechnik widmet sich der Verein der Verbreitung von Wissen über die Zahnheilkunde und der Kenntnis der Prävention. Sollten Sie noch nicht Mitglied des Vereines sein, so bitten wir Sie, durch Ihren Beitritt den Fortbe­stand des Museums, das ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit unserer Berufsgruppe ist, zu sichern: (MB: € 60­ Pens.: € 50,­/Jahr, Förderbeitrag € 100,­.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Besuchen Sie unser Museum – real oder virtuel: www.zahnmuseum-linz.at

Mit herzlichen Grüßen und bestem Dank im Voraus.MR Dr. Rudolf Matheis (Präsident) und das Museum-steam.

Der Vorstand des Vereins „Linzer Museum für Geschichte der Zahnheilkunde und Zahntechnik“ lädt zur Generalversammlung 2015 am Mittwoch, dem 13. Jänner 2016, 19:00 Uhr im Gasthaus Keintzel, Altes Rathaus der Stadt Linz, Hauptplatz 1, sehr herzlich ein.

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2015

Linzer Museum für Geschichte der Zahnheilkunde und Zahntechnik

Hauptplatz 1, 4020 Linz Altes Rathaus, www.zahnmuseum-linz.at

Wohnsitzzahnärzte:

Dr. Christian Hoffmann Tel: 0699/10978707, Email: [email protected]

Dr. Kristin GrimmTel.: 0660 / 480 67 94

Dr. Thomas Pogacarösterreichweittp@zahnarzt­pogacar.atTel.: 0664 / 211 36 88

Dr. Lucia WeberWels, Wels [email protected].: 0676/3752446

Dr. Klaus LeichtfriedRaum Innviertel, Traunviertel, Salzkammergut und [email protected]

Dr. List EmilA 8020 Graz, Gaswerkstr. 47Tel.: 0650 33 420 33Email: [email protected]

Dr. Adela Storcelovaganz Oberö[email protected].: 068 120 660 759“

Niedergelassene Zahnärzte:

Dr. Lisa HueberTel.: 0699/10333121E­Mail: [email protected]

Dr. Michael PirklbauerTel.: 0699 / 14 00 39 00

Dr. Wissam ChallahLinz Stadt und Linz LandTel.: 0676/ 9611764

Dr. Kahled ChallahLinz Stadt und Linz [email protected]: 0699/10958666

Dr. Jennifer [email protected].: 0664 22 40 460

Angestellte Zahnärzte:

Dr. Elisabeth StadlbauerTel: 0676/6334255

Notdienstvertretung:

Dr. Silke [email protected]: 0650/5011106

Dr. Samer [email protected].: 0676/7554365

OA Dr. Yorck [email protected].: 0681/20459639

PRAXIS- VERTRETER

Sollten Sie selbst Vertre­tungen anbieten wollen,

melden Sie sich bei der

Zahnärztekammer OÖ:

Frau Leeb Tel.: 050/511/4010 Fax: 050/511-4014 [email protected]

Internes

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INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ // INDENTINDENT // AUSGABE 09.2015

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ANMELDUNGS- BZW. KONTAKTDATEN

Anmeldung ÖGZMK OÖ – Österreichische Gesellschaft für Zahn-, Mund- u. Kieferheilkunde OÖ Fortbildungs akademie ZAHN im UKH Linz, Garnisonstraße 7/1, 4017 LinzKarin Berger, Tel: 0664 521 71 71 (Di und Do, 9.00 – 14.00 Uhr), Weitere Informationen unter www.oegzmkooe.at

2015/16FORTBILDUNGS-PROGRAMM

nähere Infos unter www.oegzmkooe.atwww.oegzmkooe.at

ÖGZMK OÖÖsterreichische Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Oberösterreich

WINTERSYMPOSIUM DER ÖGZMK ZWEIGVEREIN NIEDERÖSTERREICH

ENDODONTIE - State of the ArtOrganisation Dr. Matthias HOLLY, DDr. Johannes KLIMSCHA, MR DDr. Hannes GRUBER, Dr. Sven ORECHOVSKY, Dr.

Wolfgang GRUBER

Ort & Termin Hotel PANHANS am Semmering, 15.­ 16. Jänner 2016

Information ÄRZTEZENTRALE MED.INFO, Tel.: (+43/1) 531 16 – 48, Fax: (+43/1) 531 16 – 61E­mail: [email protected], www.maw.co.at

Anmeldung ÖGZMK­ZV NÖ “Wintersymposium 2016”, Tel.: (+43/664) 42 48 426, E-mail: [email protected]

IVOS 2015

11th International Vienna Orthodontic Symposium (IVOS)Congress President

Univ.­Prof. Dr. Hans­Peter BantleonLeiter Bereich KieferorthopädieBernhard Gottlieb Universitätszahnklinik, Vienna

Thema Timing as the key to success?

Venue and date Vienna – Palais Niederösterreich, Wien04 – 05 December, 2015

Office Management

Maria Strobl, Phone: (+43/1) 40070/4301, E­mail: [email protected], Website: www.ivos.at

Registration and Housing – Office

Austropa InterconventionHeike FaustmannAlfred KerschenbauerPhone: (+43/1) 588 00­534, Fax: (+43/1) 588 00 520E­mail: [email protected], www.austropa­interconvention.at/congress/ivos

ÖGZMK Kärnten

16. KÄRNTNER SEENSYMPOSIUMder ÖGZMK Kärnten, mit dem Zahnärztlichen Interessenverband (ZIV)

Kongress präsidenten DDr. Martin ZAMBELLI (ÖGZMK Kärnten), Dr. Bettina SCHREDER (ZIV)

Themengebiete/ Referenten für ZA (u.a.)

Prim. Univ.­Prof. Dr. Michael Musalek: Burnout Univ.­Prof. Dott. Crismani Dr. Fred Bergmann: Möglichkeiten und Grenzen der digitalen Implantologie?! Update Chirurgie und Prothetik 2016 Dr. Stephan Acham: Noaks und Co. Prof. von See: 4mm Implantate Präs. OMR DDr. Hannes Westermayer: Standespolitik Dr. Stephan Höfer Dr. Christoph Kaaden: Endodontie Dr. Jens Emmelmann: Endodontie

Referenten f. ZAss (u.a.) Petra Eibl­Schober, MSc: Kommunikation, MR Dr. Franz Hastermann: Hygiene

Ort und Termin Parkhotel Pörtschach / Wörthersee, 12.­14. Mai 2016

Information Zahnärztekammer Kärnten, Frau Karin Brenner, Tel: +43 (0)50511 9020, [email protected]

Fachausstellung Medizinische Ausstellungs­ u. Werbegesellschaft, Iris Bobal, Tel.: +43 (0)1/ 536 63­ 48, Fax: +43 (0)1/ 536 63­ 61, [email protected] , [email protected], www.maw.co.at

KONGRESSANKÜNDIGUNG

20. Jahreskongress der Österreichischen Gesellschaft für Mund-, Kiefer-und Gesichtschirurgie

"ORTHOGNATE und CRANIOFACIALE CHIRURGIE“Tagungspräsident Prim. DDr. Michael MALEK

Ort und Termin: Kur­ und Kongresszentrum Bad Hofgastein, Tauernplatz 1, 5630 Bad Hofgastein26. – 29. Jänner 2016

Kongresssekretariat: Karin BergerKepler Universitätsklinikum Linz, Abteilung für Mund,­ Kiefer­ und Plastische GesichtschirurgieKrankenhausstraße 9, 4020 Linz, Tel.: +43 (0) 664/5217171, Fax.: +43 (0) 732/782170, E-mail: [email protected], www.mkg-kongress.at

Information: ÄRZTEZENTRALE MED.INFOHelferstorferstraße 4, A­1014 Wien, Tel.: (+43/1) 531 16 – 48, Fax: (+43/1) 531 16 – 61, E­mail: [email protected]

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INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ // INDENTINDENT // AUSGABE 09.2015

2726

Für Fragen zur Ausschreibung stehen Ihnen seitens der Kammer Frau Mag. Eigruber, Tel.: 050511-4012 und Frau Leeb, Tel.: 050511-4010 und seitens der OÖGKK Frau Link, Tel.: 057807-104823 gerne zur Verfügung.

Die BewerberInnen haben einen vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen innerhalb der angeführten Bewer­bungsfrist der ausgeschriebenen Stelle bei der Landeszahnärztekammer für OÖ innerhalb der Bürozeiten von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 15.00 Uhr einzubringen. Der Bewerbungsbogen steht zum Download unter folgender Adresse bereit: www.zahnaerztekammer.at/Oberösterreich/Amtliche Mitteilungen/Ausschreibungen.

Dem Bewerbungsbogen sind sämtliche Dokumente – wie im Bewerbungsbogen angegeben – anzuschließen, insbesondere:

1. Staatsbürgerschaftsnachweis 2. Nachweise über ärztliche Tätigkeiten3. Vertretungs- und Bereitschaftsdienstbestätigungen inkl.

Bestätigungen über Tätigkeiten im NDZ4. Diplome5. Familienstandsnachweis6. Geburtsurkunden von Kindern7. Finanzierungsbestätigung einer österreichischen Bank, die

zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 6 Monate sein darf8. Lebenslauf mit chronologischer Darstellung der gesamten

bisherigen Ausbildung und Tätigkeit

Der Nachweis über die Berechtigung zur selbständigen Ausübung des zahnärztlichen Berufes gem. § 6 ZÄG ist spätestens zwei Wochen vor dem oben angeführten Besetzungszeitpunkt zu erbringen.

Die Auswahl des Vertragspartners erfolgt unter Anwendung der Richtlinie für die Auswahl von Vertragsfachärzt­Innen für Zahn­, Mund­ und Kieferheilkunde, VertragszahnärztInnen und VertragsdentistInnen in der jeweils zum Zeitpunkt der Bewerbung geltenden Fassung.

Für die OÖ § 2­Krankenversicherungsträger:OÖ GebietskrankenkasseDer Obmann: Albert Maringer eh.Die leitende Angestellte: Mag. Dr. Andrea Wesenauer eh.

Für die Landeszahnärztekammer für OÖ:Der Präsident: OMR Dr. Wolfgang Doneus

Die oberösterreichischen §2­Krankenversicherungsträger schreiben gemäß § 4 Abs. 1 Gesamtvertrag im Einvernehmen mit der Landeszahnärzte­kammer für OÖ sowie in Abstimmung mit den Sonderversicherungsträgern (VAEB, BVA, SVA) folgende Vertragszahnarztstellen aus:

Ausschreibung VERTRAGSZAHN-ARZTSTELLEN (Ausschreibung November 2015)

Fachrichtung Berufssitz Besetzungs-datum

Ende der Bewerbungs-frist

Zahn-, Mund- u. KieferheilkundeEinzelpraxis

TernbergNachfolgeDr. Günther Aschauer

1.1.2016 17.12.2015

FAZ Fortbildungsakademie Zahn | Garnisonstrasse 7/1, 4010 Linz | 050511 4020 | [email protected] | www.fortbildungsakademie-zahn.at

Wie lange liegt Ihre Ausbildung zur PAss zurück?In diesem Workshop werden zunächst die wichtigsten Aspekte einer optimalen Patienten-behandlung wiederholt.Nach praktischen Übungen am Modell werden am Patienten die Kenntnisse vertieft.

Referentinnen: DH Mirka von Moos/ CH DH Esther Imhof/ CH

Info und Anmeldung: FAZ – Elke Badegruber-Pfender, Tel: 050511-4020, [email protected]

Termin: Freitag, 20. Mai 2016 und Samstag, 21. Mai 2016 tägl. von 08.00 - 18.00 Uhr

Kursort: FORTBILDUNGSAKADEMIE ZAHN (FAZ) im UKh-Linz, 1. OG, Garnisonstraße 7, 4010 Linz

Kurskosten: 495,00 Euro (inkl. Skriptum und Mittagessen)

Kosten Instrumente: 300,00 Euro (2x Deppeler Instrumentensets zu Sonderkonditionen)

Voraussetzungen: Zertifizierte PAss (Nachweis der Anmeldung beilegen!)

max. Teilnehmerzahl: 12

Praktischer Intensivworkshop (PIWS)Dieser Workshop richtet sich an ausgebildete Prophylaxeassistentinnen mit mehrjähriger Erfahrung!

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INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ // INDENTINDENT // AUSGABE 09.2015

2928

Bezirk Niedergelassene Zahnärzte (ng)

Angestellte Zahnärzte (ag)

ng und ag Wohnsitz zahnärzte (WSZ)

Gesamt

Braunau 28 4 1 0 33

Eferding 10 0 2 0 12

Freistadt 15 2 2 2 21

Gmunden 41 9 4 1 55

Grieskirchen 18 0 2 0 20

Kirchdorf 17 0 1 1 19

Linz 108 43 19 5 175

Linz Land 45 0 4 2 51

Perg 17 0 4 0 21

Ried 17 0 1 0 18

Rohrbach 23 0 0 0 23

Schärding 17 3 0 2 22

Steyr Stadt 21 10 2 2 35

Steyr Land 14 0 1 1 16

Urfahr Umgebung 23 0 2 1 26

Vöcklabruck 44 2 6 6 58

Wels Stadt 26 13 4 2 45

Wels Land 19 0 0 4 23

Gesamt 503 86 55 29 673

Standesmeldungen (Stand Oktober 2015)

Titel Vorname Nachname Strasse Plz Ort Status

Zahnarzt Tomas Bagdonas Gleinker Hauptstraße 1 4407 Steyr ng

Zahnärztin Rahel Seeba Landstraße 105/1 4020 Linz ng

Dr. Miro Mirkovic Ennser Straße 54c 4407 Steyr WSZ

Standesverändungen (Stand Oktober 2015)

Zahnärztliches Fortbildungsdiplom: Dr. Paul BiberhoferDr. Samer MustafaDr. Jutta PirklbauerDr. Alexander SchatzdorferDr. Verena FriedhuberDr. Claudia MoserDr. Margit Schütze­GössnerDr. Harald AmbrosDr. Walter EntholzerDr. Ulrich GuserlDr. Arno KaltenhauserDr. Elisabeth LoidlZÄ Ljiljana MladenovicDr. Michael PirklbauerDr. Mani GoharkhayDr. Johannes Gründlinger

DIE LANDESZAHNÄRZTEKAMMER GRATULIERT: Folgende KollegInnen haben das Fortbildungs-Diplom abgelegt:

Zahnärztliches Fortbildungsdiplom für Kieferorthopädie: ZÄ Maria DitchevaDr. Lavinia KrenmayrZÄ Ljiljana Mladenovic

Zahnärztliches Fortbildungsdiplom für Kinderzahnheilkunde: Dr. Elisabeth Loidl

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Page 16: ENDGÜLTIGES AUS FÜR ZAHNBÜRO! - zahnaerztekammer.at · 2015. 11. 17. · INDENT AUSGABE 09.2015 INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ INDENT 6 7 AUSGESTRITTEN:

INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ // INDENTINDENT // AUSGABE 09.2015

3130

Der Vorstand der Zahnärztekammer

Ihre Ansprechpartner in der Kammer

Ihre Bezirks zahnärztevertreter

OMR Dr. Wolfgang DoneusPräsident

Dr. Thomas MessnerProphylaxe

Eveline LeebTel.: 05 05 11 - 4010

[email protected]

Büro und Verwaltung

OMR Dr. Hans SchranglVizepräsident

MR Dr. Thomas SchmidingerFortbildung & Qualitätssicherung

Mag. Petra EigruberTel.: 05 05 11 - 4012

[email protected]

Juristin

MR Dr. Friedrich TüchlerFinanzen

MR Prim. Dr. Reinhard BauerNotdienst

MR Dr. Wolfgang KollerÖffentlichkeitsarbeit

Elke Badegruber-PfenderTel.: 05 05 11 - 4020

[email protected]

Organisation & Verwaltung FAZund Schule für ZASS

DDr. Klaus WildForensik

Schärding:MR Dr. Wolfgang KollerDr. Sieglinde Moser

Ried:Dr. Günter GottfriedMR Dr. Friedrich Tüchler

Kirchdorf:Dr. Friedrich Pramhofer

Braunau:Dr. Gerald FeldbacherDr. Wolfgang Bleckenwegner

Wels-Stadt:MR Dr. Thomas SchmidingerDr. Wolfgang Schlecht

Wels-Land:MR Dr. Gustav LeitnerDr. Georg Kilbertus

Eferding:MR Dr. Peter BernauerDr. Josef HehenbergerFreistadt:Dr. Herward HacklGmunden:DDr. Angela PreinerstorferGrieskirchen:MR Dr. Reinhard PflugDDr. Wolfgang Veit

Linz-Land:Dr. Georg KöstlerDr. Rudolf Artner

Linz-Stadt:DDr. Klaus WildMR Prim. Dr. Reinhard Bauer

Perg:Dr. Thomas PirklbauerDr. Martin Pirklbauer

Rohrbach:MR Dr. Anna SchaubmayrMR Dr. Adelheid Schmelz

Steyr-Land:Dr. Andreas EbertDr. Helmut Lechner

Steyr-Stadt:Dr. Helmut LechnerDr. Mario Ritter

Die Referate der Zahnärztekammer

Urfahr-Umgebung:OMR Dr. Wolfgang DoneusDr. Günther Schneitler

Vöcklabruck:Dr. Peter SterrerDr. Ingrid Wolschner

Gabriele AllerstorferTel.: 05 05 11 - 4011

[email protected]

Schlichtung und Fortbildung

Dr. Günter GottfriedFinanzreferent­Stellvertreter

www.zahnaerztekammer.at

Zahnarzt/Zahnärztin zur Mitarbeit /

Nachfolge gesucht

Verkauf / VermietungZahnarztpraxen

Assistentin / Auszubildende gesucht

Linz­Zentrum: Für KFO­Praxis suchen wir eine Assistentin. Bezahlung über KV. Bewerbung auch für Anlehrling möglich. Bewerbung an [email protected] oderLandstraße 109, 4020 Linz

Dr. Zahraa Eslami: Suche ausgebildete Prophylaxeassistentin für einen Tag pro Woche. Bezahlung lt. Kollektivvertrag. Bitte bewerben Sie sich schriftlich: [email protected]

Zum sofortigen Eintritt suchen wir eine freundliche und einsatzbereite zahnärztli­che Assistentin/ Lehrling zur Erweiterung unseres Teams. Bezahlung nach KV / Überzahlung möglich. Bewerbung an: Ordination DDr. Wolfgang Veit, Marktplatz 4, 4707 Schlüßlberg, Tel.: 0724861690 oder: [email protected]

Zahnarztordination in Ebensee nimmt per sofort interessierten und motivierten Lehrling bzw. Auszubildende auf. Die Bezahlung erfolgt vorerst lt. Kollektiv, eine ÜZ ist bei guter Arbeitsleistung möglich. Bewerbungsunterlagen bitte an: zahnarzt­[email protected] bzw. Dr. Mathias Schlamp, Bahnhofstr. 38, 4802 Ebensee.

DDr. Daniel Schadenböck: Für die geplante Eröffnung einer neuen, rein kieferchirurgi­schen Wahlarztpraxis in der Hauptstraße 4 in Linz suche ich ab Dezember zwei engagierte zahnärztliche Assistentinnen für 16 Stunden (jeweils Dienstags und Mittwochs) Bewerbun­gen bitte an: [email protected]

Suche ausgebildete zahnärztliche Assis­tentin möglichst mit abgeschlossener Pro­phylaxeausbildung zum sofortigen Eintritt. Bezahlung über Kollektivvertrag.Bewerbungen an: praxis@dr­rintelen.at

Linz; Ordination Dr. Ovcina sucht ab sofort freundliche, motivierte, lernwillige zahnärztliche Assistentin zur Ausbildung. Zahlung laut KV. Dr.Mirsad Ovcina, Dau­phinestrasse 89, 4030 Linz, 0732­30 20 66

Ausbildungsstelle zur zahnärztlichen Assis­tentin bei Interesse ab sofort im Zentrum von Linz zu vergeben!Wir suchen für unsere junge Ordination eine motivierte, selbstbewusste Mitarbeite­rin, die gerne im Team arbeitet.Ihre Bewerbung mit Lebenslauf und Foto schicken Sie bitte an [email protected] Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen!

Wahlartztpraxis für KFO in Urfahr sucht ­ interessierte Sprechstundenhilfe und­ interresierte zahnärztliche Assistentin ev. Lehrling. Bezahlung lt. KV. Zuschriften an [email protected]

Zum sofortigen Eintritt suche ich eine freundliche und einsatzbereite zahnärzt­liche Assistentin oder Auszubildende für Vollzeit 30 ­ 40 Stunden. Entlohnung nach KV/Überzahlung erfolgt je nach Qualifikati­on und ist jederzeit möglich.Schriftliche Bewerbung an Ordination: Dr. Angelika Häupl, Gablonzerstraße 70, 4550 KremsmünsterE­Mail: [email protected], Tel: 07583/6366, Handy: 0676 95 84 800

Zur Verstärkung des bestehenden Teams nach Übernahme der Zahnarztpraxis suchen wir eine Zahnärztliche Assistentin für eine Vollzeitstelle. Bei entsprechender Qualifikation liegt das Gehalt gerne über dem Kollektivvertrag. Gute Computer­kenntnisse werden vorausgesetzt. Die Ordination befindet sich in 4310 Maut­hausen, Heindlkai 31. Kontakt:karl­[email protected]+43 660 9229790

Zahnärztliche Assistentin (gerne auch Wiedereinsteigerin) zur Verstärkung unseres Teams für Ordination mit breitem Behandlungsspektrum in Linz gesucht. Sind Sie freundlich, engagiert, verantwortungsbe­wusst? Wir bieten eine langfristige Vollzeit­anstellung mit angenehmen Dienstzeiten, bei der das Gehalt bei entsprechender Qualifikation über dem Kollektivvertrag liegt. Bewerbungen bitte an: [email protected]

Top­ Ordination in Linz sucht routinierte Voll­zeit ­ Zahnarztassistenz. Was wir Ihnen bie­ten: Langfristige Zusammenarbeit in einem dynamischen Team, Aufstiegschancen und Fortbildungsmöglichkeiten, renommierte Praxis mit höchsten ästhetischen und me­dizinischen Ansprüchen. Was wir erwarten: Professionelle Verstärkung in Stuhlassistenz & Rezeption, gewinnendes Auftreten und Serviceorientierung, Organisationstalent und soziale Kompetenz. Wir freuen uns auf Ihrer Bewerbung (gerne auch per Email)! Dr. med. Karl- Heinz Kolndorffer, Tummel­platz 17, 4020 Linz [email protected], www.kolndorffer.at

Suche engagierte zahnärztliche Assistentin mit Prophylaxeausbildung und Anlernling zur zahnärztlichen Assistentin für Ordinati­on in Mondsee.Bezahlung über KV. Kontakt: 06232­2572 Wenn Sie eine GRATIS-

Kleinanzeige schalten möchten, melden Sie sich bitte bei der Zahn-ärztekammer:Frau Eveline LeebTel.: 050511/4010Fax: 050511/[email protected]

BITTE BEACHTEN: Alle Inserate werden nach 3 maliger Schaltung gestrichen. Wenn Sie die Schaltung wieder holen möchten, bitten wir um Kontaktaufnahme mit Frau Eveline Leeb.

Nachfolger (in) für meine Ordination in Pregarten gesucht. Schöne, großzügige Ordinatiosräumlichkeiten in zentraler Lage (Stadtplatz). Übergabe Frühling/Sommer 2016, bis dahin Vertretungen möglich und erwünscht. Derzeit alle Kassen.Tel. 06764381595, [email protected].

Suche wegen bevorstehender Pensionie­rung (31.3.2016) Nachfolger für meine gut etablierte Kassenordination mit grossem Patientenstock in St. Veit im Mühlkreis. Ausgestattet mit 2 Behandlungsplätzen, Möglichkeit für 3. Stuhl gegeben, digitales Panorama und Kleinbildröntgen, Raum mit Zahntechnik sowie ein Gemeinschafts­raum. E­Mail: brigitte­[email protected]

Suche für meine gut etablierte Kassen­Praxis mit großem Patientenstamm wegen Pensi­onierung (Ende 2016) eine/n Nachfolger/­in. Vertretung bis zur Übernahme erwünscht. Die sehr schönen, großzügigen Räumlichkeiten befinden sich im 1. OG eines neu errichteten Kompetenzzentrums für Gesundheit in Ybbs/Donau. Gute Infrastruktur, leichte Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmit­teln und ausreichend Parkplätze hinter dem Gebäude sind gegeben. Barrierefreier Zugang zur Praxis, geräumiger Empfangs­ und Warte­raum, 3 Behandlungsräume, 1 Technikraum, 1 Hygieneraum, 1 Aufenthaltsraum, 2 WC, Digit. Panoramaröntgen. Bei Interesse und Detailfragen bitte um Kontaktaufnahme ab 18 Uhr unter 0676/9561515 od. per Mail: asans@man­eng.at.

Ordination in Mondsee: zur Verstär­kung unseres Teams suchen wir eine freundliche und engagierte zahnärzt­liche Assistentin, gerne auch Teilzeit; Prophylaxe­Kenntnisse wünschenswert, aber keine Bedingung. Bezahlung lt. KV. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung unter tel.: 06232­2572 oder schriftlich an unten stehende Adresse oder e­mail: [email protected]

Wir suchen engagierte Zahnarzthelferin für unser Ordination in Neuhofen/ Krems12­17 Std., Arbeitsbeginn ab sofort, Be­zahlung laut KV bzw. Überzahlung möglich [email protected]

Dr. Huber Sandra sucht Zahnärztliche Assistentin (auch zur Ausbildung) für unsere Ordination in Braunau. Bezahlung nach KV. Dr. Sandra Huber, Palmstraße 1/2, 5280 Braunau, 07722 6 77 [email protected]

Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams eine zahnärztliche Assistentin oder einen Anlernling für 38 Stunden pro Wo­che in Wels. Die Bezahlung liegt über dem Kollektivvertrag. Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen mit Foto an: [email protected]

Ich suche für meine neue, moderne Zahnarzt­praxis (Wahlarzt) in Steyr eine/n Kollegen/in für Urlaubs­ und KrankenstandsVertretungen. Kontaktdaten: Dr. Csaba Sandor, [email protected] oder 07252/ 73472

Ordination in Gutau, derzeit alle Kassen. Nachfolger gesucht: Tel: 0699/11504442

Suche Nachfolge für meine jahrzehn­telang eingeführte Praxis mit ALLEN KASSEN IM STADTZENTRUM LINZ wegen Pensionsantritts im Herbst 2016. Kontakt 0732/778684

Dr. Huber Sandra/Braunau sucht ab sofort Kollegin (Kollege) für Vertretung (Urlaub, Krankenstand,..) ev. auch Jobsha­ring möglich. Bitte Kontaktaufnahme unter [email protected]

Eine im wunderschönen Waldviertel gelege­ne, helle, komplett eingerichtete, voll klima­tisierte zahnärztliche Ordination mit hohen Umsätzen und großen Patientenstock – alle Kassen in 3812 Groß Siegharts preiswert krankheitshalber 2016 abzugeben. Dieses Gemeinde­Mietobjekt (günstige Miete), ist mit optimaler Lage und sehr großzügiger Parksituation ausgestattet. Vertretungs­möglichkeit gegeben. Tel.: 0650/5000 420, E­Mail: [email protected]

Ein Zahnarzt im Zentralraum von Oberös­terreich sucht Nachfolger/Kooperations­partner für zahnärztliche Ordination mit Kassenvertrag zu sämtlichen Kassen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: Dr. Michael Tissot, tissot@tissot­stb.at

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Ich suche für meine seit 38 Jahren beste­hende Ordination in der Bezirkshauptstadt Rohrbach in OÖ wegen bevorstehender Pensionierung (Ende Juni 2016) Nachfolge. Umsatzstarke Kassenordination (großer Privatanteil), 110m² große Ordination (drei Behandlungseinheiten) direkt am Stadtplatz Rohrbach. Günstige Ablöse. [email protected], abends: 0680 21 50 930

Erfahrene Zahnärztin (8J BE) sucht eine Kassenordination zur Übernahme in Linz und Linz­Umgebung. Eine Vertretung oder Jobsharing vor der geplanten Übernahme erwünscht. Kontaktaufnahme unter Tel. 0676 3165221.

Wer hat Freude an hochwertiger Zahnheil­kunde Schwerpunkt Vollkeramik und Implantologie? Hohes Engagement bei der Arbeit, aber auch genügend Freizeit, um die ruhige Umgebung in der Nähe von Salzburg zu genießen. Moderne, qualitätsorientierte, langjährig etablierte, umsatzstarke Privat­praxis sucht zur Unterstützung und zur späteren Praxisweiterführung (in 10 – 15 Jahre) eine/n engagierte/n, junge/n (zw. 25 und 35 Jahre) Kollegen/in auch Ärzte/innen (auch mit Familienplanung und Teilzeitarbeit gewünscht. Tel. 0676/5239911, www.zahnimplantologe.at

Suche jungen, motivierten Kollegen zur Mitarbeit in meiner bestens eingeführ­ten Zahnarztpraxis im Salzkammergut. Alle Kassen und Privat. Angedacht wird Langzeitvertretung, ev. auch Jobsharing oder Gemeinschaftspraxis mit Option auf Übernahme. Für weitere Informationen kontaktieren Sie mich bitte unter der Telefonnummer 0676/ 97 10 133

Für unsere junge, moderne Zahnarztpra­xis im Süden von Linz suchen wir ab sofort• eine Verwaltungsassistentin (Teilzeit 20h),• eine routinierte Zahnarztassistentin mit

Prophylaxe­Erfahrung (Vollzeit) • eine Prophylaxeassistentin (Vollzeit,

eventuelle Ausbildungskosten werden gerne übernommen bzw. abgelöst)

Neben einer abwechslungsreichen und herausfordernden Tätigkeit erwartet Sie eine langfristige Position in einer Praxis mit ausgezeichnetem Betriebsklima und wertschätzendem Umgang miteinander. Für jede Position liegt das Gehalt bei entsprechender Qualifikation und Erfah­rung deutlich über dem Kollektivvertrag. Wir freuen uns auf Ihre aussage kräftige Bewerbung inklusive Lebenslauf, Foto und Motivationsschreiben, bitte ausschließlich per E-Mail an [email protected] zu Han­den Frau Mag. Angelika Hirtenlehner.

Ordination Dr.Polak in Lichtenbergsucht eine zahnärztl. Assistentin mit Mundhygieneausbildung für 20­30 Wo­chenstunden. Bez. lt. KV; Überbez. je nach Qualifikation. Kontakt :07239 20205 od. Zahnarzt@dr­polak.at

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