Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

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10.12.2019 Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis Dipl.-Kfm. Oliver Schulz www.enmas.de

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10.12.2019

Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Dipl.-Kfm. Oliver Schulzwww.enmas.de

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Wir bieten:

• Förderungsabwicklung

• Auditberichterstellung

• App Entwicklung für Energieaudits – enspecter

• Schulungen zur DIN 16247-1, Auditberichterstellung

• Messkonzepterstellung

• Energiemanagementsysteme (Einrichtung, Betreuung, Softwareauswahl)

• Energieberatung (KMU, Landwirtschaft)

• Energieaudits

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Themen des Vortrages:

• Übergreifende Potenzialermittlung innerhalb einer bestimmten Zielgruppe

• Ansprache an die Zielgruppe

• Angebotslegung zur Beratung und Durchführung

• Vertragsabschluss

• Ggf. Fördermittelantrag stellen und einreichen

• Vorzeitigen Beginn ankündigen

• Energieeinsparung initiieren

• Beweis für die Einsparung vorbereiten bzw. Dokumentieren

• Einsparnachweise bei der Förderstelle einreichen

• Fördermittel abfließen lassen

• Eigene Honorarrechnung stellen

• Monitoring über viele Jahre

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Installateur

Fördergeber

Projektentwickler

Marktteilnehmer

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Finanzierer

EnergieberaterHersteller

ZIEL: Gewinn steigern (Energiekosten minimieren)

PROBLEME: keine Zeit für Energiesparmaßnahmenkeine freien finanziellen Mitteldynamische Änderung des Produktionsumfeldeskeine Informationen über (aktuelle) Förderprogramme und Beratungen

Kunde

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Installateur

Fördergeber

Projektentwickler

Marktteilnehmer

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FinanziererKunde

Hersteller

ZIEL: Umsatz maximieren

PROBLEME: Schwierigkeiten Kunden zu akquirierenImageproblemlangfristige Kundenbindung

Energieberater

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Marktteilnehmer

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Finanzierer

Fördergeber

Kunde

EnergieberaterHersteller

Installateur

ZIEL: Viele Projekte realisieren

PROBLEME: Neue Kunden akquirierenSchlechte Umsetzung der Maßnahme durch InstallateurRebound EffekteZeitdruck

Projektentwickler

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Ansprache an die Zielgruppe

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Fokus auf einen Bereich und gezieltes Marketing

Energieberatung Mittelstand als Türöffner

PROJEKTENTWICKLER ENERGIEBERATER

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Energieberatung im MittelstandDas BMWi übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten, die für eine Energieberatung in einem kleinen oder mittelständischen Unternehmen anfallen.

• Energieberatung auf Grundlage technischer Daten und einer Betriebsbesichtigung sowie anschließende Energieanalyse zur Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans.

• Einführung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems

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Höhe der Förderung:80% der Kosten der Energieberatungmax. 6.000€ Zuschuss bei Energiekosten >= 10.000€max. 1.200€ Zuschuss bei Energiekosten < 10.000€

• „Contracting Check“, d. h. eine

Überprüfung, inwiefern sich die

vorgeschlagenen Maßnahmen durch ein

geeignetes Contracting-Modell umsetzen

lassen.

Page 9: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Energieberatung im Mittelstandgeförderte Beratungen * nach Bundesländern

01.01.2018 - 31.12.2018

Bundesland Energieberatungen UmsetzungsbegleitungenAnzahl EUR Anzahl EUR

Baden-Württemberg 533 2.963.147 € 19 81.100 €Bayern 307 1.864.493 € 5 20.992 €Berlin 24 143.909 €Brandenburg 28 176.811 € 4 15.712 €Bremen 7 48.039 €Hamburg 14 96.568 €Hessen 65 386.124 € 7 26.536 €Mecklenburg-Vorpommern 17 103.248 €Niedersachsen 171 1.051.326 € 6 22.392 €Nordrhein-Westfalen 324 1.971.537 € 25 84.776 €Rheinland-Pfalz 90 515.082 € 12 53.352 €Saarland 12 58.240 € 16 57.552 €Sachsen 57 377.628 €Sachsen-Anhalt 93 566.844 € 5 11.040 €Schleswig-Holstein 49 326.299 € 1 4.352 €Thüringen 60 353.342 €Gesamt 1.851 11.002.638 € 100 377.804 €

Energieberatung im Mittelstand 2018

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*ausgezahlte Zuschüsse nach Prüfung der Verwendungsnachweisunterlagen

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Kundenakquise

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Beschäftigte UmsatzKleinstunternehmen bis 9 bis 2 Millionen €Kleine Unternehmen bis 49 bis 10 Millionen €Mittlere Unternehmen bis 249 bis 50 Millionen €Großunternehmen über 250 über 50 Millionen €

Prozentsatz der KMUs,die 2018 eine geförderte Beratung in Anspruch genommen haben:

0,39%Quelle: https://de.statista.com/themen/4137/kleine-und-mittlere-unternehmen-kmu-in-deutschland/Veröffentlicht 25.10.2019

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Kundenakquise

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Kundenakquise

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Problem:

• Keine Kenntnisse der aktuellen Förderungen bei

den Unternehmen

• Mangelnde Unterstützung bei der Akquise

• Kein stringentes, modernes Marketingkonzept

• Zu viele Markteilnehmer mit Partikularinteressen

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Goldgräber

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Vertriebsorganisationen, die aggressiv Akquise betreiben und Aufträge an Berater mit Zulassung vermitteln

Zum Teil übernehmen unqualifizierte Mitarbeiter auch die Vor-Ort Aufnahme

Vorgeschlagene Maßnahme:

Alten Kessel durch Brennwerttherme ersetzen

Problem:

Anlage ist ein Dampferzeugerfür den Räucherofen

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Goldgräber

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Vertriebsorganisationen, die Aufträge an Berater mit Zulassung vermitteln

Zum Teil übernehmen unqualifizierte Mitarbeiter auch die Vor-Ort Aufnahme

Gängige Geschäftsmodelle: 4500€ - 6000€ für den Vertrieb1500€ - 3000€ für den Berater

Probleme:

• Schlechte Beratung, geringe Beratungstiefe

• Imageproblem

• Möglicher Subventionsbetrug

• Massive Zunahme dieser Vertriebsart in 2018/2019

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Energieberatung im Mittelstand 2019

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Page 16: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Lösungen:

• State-of-the-Art Marketing für die Branche

• Qualitätssicherung

• Alternatives Fördersystem (Module innerhalb der Beratung)

• Nachhaltige Beratung (Messen, Umsetzen, Nachweisen) fördern

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Umsetzung der Beratung

• Keine Probleme bei Beantragung der Förderung (außer BLE)

• Kaum Probleme bei der Vertragsgestaltung

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Umsetzung der Beratung

Ablauf der Beratung nach DIN EN 16247-1:

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Einleitender Kontakt

Auftakt-besprechung

Daten-erfassung Außeneinsatz Analyse Bericht-

erstellung

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Auftaktbesprechung

• Kenntnisstand in den Unternehmen sehr gering

• Häufig werden nicht alle verfügbaren Informationen gehoben

• Kaum Anlagenkataster

• Kaum Untermessungen

• Wenn Messungen vorhanden, dann werden diese nicht ausgewertet

• Schwierigkeiten die Energiebezüge korrekt zu ermitteln

• Aktuelle Raumpläne sind häufig nicht vorhanden

• Keine konkreten Vorstellungen, wie Maßnahmen zu bewerten sind

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Auftaktbesprechung Hilfsmittel

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• Strukturansatz nach VDI 3922

• Checklisten WWW.ENSPECTER.DE

Page 21: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Außeneinsatz

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Zwei Aufgaben:

1. Ermittlung von Effizienzmaßnahmen

2. Datengrundlage für das Erstellen der Energiebilanz

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Verbrauch pro Jahr:

15kVA * 4400h * Af =

Anpassungsfaktor = 0,6 ≈ 39.600 kWhAnpassungsfaktor = 0,4 ≈ 26.400 kWh

Probleme bei der Ermittlung der Verbrauchswerte:

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W

Lastgang der Kalenderwoche mit dem höchsten Verbrauch

Probleme bei der Ermittlung der Verbrauchswerte:

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W

Dauerkennlinie

Laufzeit: 3756 h/a

Verbrauch: 4420 kWh/a

Problem bei der Ermittlung der Verbrauchswerte:

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Probleme bei der Erstellung der Energiebilanz:

Energiebilanz:Abgleich von Energiebezug und Energieverbrauch für eine bestimmte Referenzperiode (meistens 1 Jahr)

Faktoren, die die Erstellung erschweren:

• Ungenaue Werte

• Messungen werden nicht gefördert oder gefordert

• Hersteller veröffentlichen kaum reale Verbrauchswerte

• Seit dem Bezugsjahr haben die Unternehmen häufig mehrfach umgebaut/erweitert/stillgelegt

• Zeitaufwendig

Page 26: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

10.12.2019 Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis Folie: 26

Lösungen für die Erstellung Energiebilanz:

• Förderung für Messungen als Dienstleistung

• Änderung Förderungsvoraussetzung für Modul 3 - Energieeffizienz in der Wirtschaft

• Praktische Werkzeuge: enspecter App

Page 27: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

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Lösungen für die Erstellung Energiebilanz:

• Förderung für Messungen als Dienstleistung

• Änderung Förderungsvoraussetzung für Modul 3 -Energieeffizienz in der Wirtschaft

• Praktische Werkzeuge:

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Lösungen für die Erstellung Energiebilanz:

• Förderung für Messungen als Dienstleistung

• Änderung Förderungsvoraussetzung für Modul 3 - Energieeffizienz in der Wirtschaft

• Praktische Werkzeuge:

Page 29: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Effizienzmaßnahmen

• Werden meistens auf Basis der Energiebilanz erstellt

• Konzentrieren sich häufig auf einfache Maßnahmen

Probleme:

• Energieberatung in seiner jetzigen Form erfordert / fördert das

Universalgenie

• Noch zu wenig interdisziplinäre Zusammenarbeit

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Page 30: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Effizienzmaßnahmen

Lösungen:

• Netzwerke

• Größere, personell sinnvoll aufgestellte Beratungsgesellschaften

• Änderung Förderungsmodalitäten

• Wissensdatenbanken : eneff-wiki.com

• Beraterqualifizierungen dokumentieren

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Page 31: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Themen des Vortrages:

• Übergreifende Potenzialermittlung innerhalb einer bestimmten Zielgruppe

• Ansprache an die Zielgruppe

• Angebotslegung zur Beratung und Durchführung

• Vertragsabschluss

• Ggf. Fördermittelantrag stellen und einreichen

• Vorzeitigen Beginn ankündigen

• Energieeinsparung initiieren

• Beweis für die Einsparung vorbereiten bzw. Dokumentieren

• Einsparnachweise bei der Förderstelle einreichen

• Fördermittel abfließen lassen

• Eigene Honorarrechnung stellen

• Monitoring über viele Jahre

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Page 32: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Projektentwickler

Marktteilnehmer

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FinanziererKunde

EnergieberaterHersteller

Installateur

ZIEL: Effizient CO2 einsparen

PROBLEM: Missbräuchliche Nutzung der FörderungNicht genug Mitarbeiter in den ausführenden Ämtern und Stellen

Fördergeber

Page 33: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Förderprogramme

• Energieeffizienz in der Wirtschaft• Modul 1: Querschnittstechnologien

• Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

• Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software

• Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

• Kälte- und Klimaanlagen

• Heizungsoptimierung

• Förderwettbewerb

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Page 34: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Bewertung

Modul 1: unkompliziert und schnell, aber sehr dezidiert, kaum Mitarbeit durch Berater

Modul 2: gut aber selten, strenge Auslegung regenerative Energien

Modul 3: falsche Adressaten (ISO 50001 und ATS)

Modul 4: langwieriger, komplizierter Prozess beim BAFA

(zur Zeit Bearbeitungszeiten > 5 Monate)

KfW Bearbeitungszeiten deutlich kürzer, aber häufig Unstimmigkeiten nach Zusage

keine wirkliche Erfolgskontrolle

Darstellung des Förderprogrammes unglücklich

10.12.2019 Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis Folie: 34

Page 35: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Andere Förderprogramme:

Förderung von Kälte- und Klimatechnik

• CO2 neutrale Kältemittel umstritten

Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft –

Förderwettbewerb

• Schwer zu vermitteln

• Teilweise lange Vorlaufzeiten mit ungewissem Ausgang

10.12.2019 Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis Folie: 35

Page 36: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Themen des Vortrages:

• Übergreifende Potenzialermittlung innerhalb einer bestimmten Zielgruppe

• Ansprache an die Zielgruppe

• Angebotslegung zur Beratung und Durchführung

• Vertragsabschluss

• Ggf. Fördermittelantrag stellen und einreichen

• Vorzeitigen Beginn ankündigen

• Energieeinsparung initiieren

• Beweis für die Einsparung vorbereiten bzw. Dokumentieren

• Einsparnachweise bei der Förderstelle einreichen

• Fördermittel abfließen lassen

• Eigene Honorarrechnung stellen

• Monitoring über viele Jahre

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Page 37: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Fördergeber

Projektentwickler

Marktteilnehmer

10.12.2019 Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis Folie: 37

FinanziererKunde

EnergieberaterHersteller

ZIEL: Umsatz & Gewinn maximieren

PROBLEME: • nicht genügend Mitarbeiter• Zeitdruck• schlechter Ausbildungsstand bei komplexen Technologien• ungesundes Halbwissen

Installateur

Page 38: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Wie kann korrekte Umsetzung verbessert werden?

• Konkrete Zielvereinbarung

• Messung und Auswertung !

• Pflicht zur erneuten Parametrisierung der Anlage, wenn nötig

• Förderung wenigstens anteilig an der realen Einsparung

orientieren

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Page 39: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Themen des Vortrages:

• Übergreifende Potenzialermittlung innerhalb einer bestimmten Zielgruppe

• Ansprache an die Zielgruppe

• Angebotslegung zur Beratung und Durchführung

• Vertragsabschluss

• Ggf. Fördermittelantrag stellen und einreichen

• Vorzeitigen Beginn ankündigen

• Energieeinsparung initiieren

• Beweis für die Einsparung vorbereiten bzw. Dokumentieren

• Einsparnachweise bei der Förderstelle einreichen

• Fördermittel abfließen lassen

• Eigene Honorarrechnung stellen

• Monitoring über viele Jahre

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Page 40: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Kunde Installateur

Fördergeber

Projektentwickler

Marktteilnehmer

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EnergieberaterHersteller

ZIEL: Umsatz maximieren

PROBLEME: zu viel Geldzu wenig Informationen und Know how im Bereich Energieeffizienz

Finanzierer

Page 41: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Finanzierung:

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Contracting noch mehr vermarkten

Protokolle einsetzen

Page 42: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Diskussion:

• Wie kann Beratung verbessert werden?

• Wie können Konstellationen der Zusammenarbeit aussehen?

• Wie kann das Marketing aussehen, wer initiiert es?

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Page 43: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Stückenstraße 68

22081 Hamburg

T: +49 40 25 17 88 22F: +49 40 25 17 88 21

W: www.enmas.de

43

18.01.2019

Normkonforme Berichterstellung

Page 44: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Bundesförderprogramme

10.12.2019 Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis Folie: 44

Page 45: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Energieeffizienz in der Wirtschaft –Zuschuss und Kredit

Das Förderprogramm (gültig: 01.01.2019 bis 31.12.2022) unterstützt

Maßnahmen zur Einsparungen und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland wahlweise durch:

• Direkten Investitionszuschuss vom BAFA

• Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen der KfW

→ es ist keine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich!

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Antragsberechtigte

Antragberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in DE:

• Private Unternehmen

• Kommunale Unternehmen

• Freiberuflich Tätige

• Contractoren

• Sowohl KMU als auch Nicht-KMU

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Page 47: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Modul 1: Querschnittstechnologien

Gefördert werden Investitionen (min. 2.000€ inkl. Nebenkosten) zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien, als Ersatz oder zur Neuanschaffung für die industrielle und gewerbliche Anwendung.

Einzelmaßnahmen:

• Elektrische Motoren und Antriebe

• Pumpen

• Ventilatoren

• Druckluftanlagen

• Anlagen zur Abwärmenutzung bzw. WRG

• Dämmung

• Frequenzumrichter

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Höhe der Förderung:30% der förderfähigen Kosten, 40% für KMUMax. 200.000€ pro Vorhaben

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Modul 2: Prozesswärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien

Gefördert werden:

• Solarkollektoren

• Biomasse-Anlagen

• Wärmepumpen

• Kosten für Einbindung des Systems in vorhandenen Prozess

• Kosten für installierte Mess- und Datenerfassungseinrichtungen

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Höhe der Förderung:45% der förderfähigen Kosten, 55% für KMUMax. 10 Mio.€ pro Vorhaben

Page 49: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware

Gefördert werden:

• Erwerb und Installation von MSR und Sensorik zum Monitoring und der effizienten Regelung von Energieströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem Erwerb und Installation von Energiemanagement-Softwarelösungen sowie Schulung des Personals im Umgang mit der Software

• Nebenkosten durch Verkabelung und Erstellung eines Messkonzepts

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Höhe der Förderung:30% der förderfähigen Kosten, 40% für KMUMax. 10 Mio.€ pro Vorhaben

Voraussetzung: zertifiziertes Energie- oder

Umweltmanagementsystem nach ISO EN 50001

oder EMAS (für KMU: Alternatives System nach SpaEfV)

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Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Gefördert werden:

• Prozesse- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und energetische Optimierung

• Maßnahmen zur Abwärmenutzung

• Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese hauptsächlich für Produktionsprozesse genutzt werden

• Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder-kälte

• Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess

• Kosten für die Erstellung eines Einsparkonzepts durch externe Energieberater

• Kosten für Umsetzungsbegleitung durch externe Energieberater

• Förderung technologieoffen, kann Maßnahmen aus Modul 1 und 3 umfassen

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Page 51: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Nicht gefördert werden:

• Maßnahmen, die die Gebäudesubstanz betreffen

• Gebäudetechnische Anlagen, die überwiegend der Raumluftkonditionierung für den Aufenthalt von Personen dienen und in den Anwendungsbereich der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) fallen

• Energieeinsparungen, die nur durch den Ersatz von Energieträgern durch fossile Energieträger erzielt werden

• Neuanlagen zur Wärmeerzeugung aus Kohle oder Öl

• Fahrzeuge für den Transport außerhalb des Betriebsgeländes,

• Energieeinsparungen, die durch Reduktion der Produktion erzielt werden

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Page 52: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Bedingung 1:

Amortisationszeit des Vorhabens ohne Förderung beträgt mind. 2 Jahre

Bedingung 2:

Berechnung der Einsparungen an Endenergie und CO2-Einsparkonzept durch externen, gelisteten Energieberater (unternehmensintern, sofern Unternehmen nach ISO 50001 oder EMAS zertifiziert ist)

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Höhe der Förderung:30% der förderfähigen Kosten, 40% für KMUMax. 500€/eingesparte tCO2/Jahr, max 700€/eingesparte tCO2/Jahr für KMUMax. 10 Mio.€ pro Vorhaben

Page 53: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

De-minimis und AGVO

Nach der De-Minimis-Verordnung darf ein Unternehmen innerhalb

eines Zeitraums von 3 Jahren De-minimis-Förderungen bis max.

200.000 Euro erhalten, die nicht in Brüssel zu melden sind.

Mit der AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) werden

staatliche Beihilfen zum Umweltschutz von über 200.000 Euro von

der Anmeldungs- und Genehmigungspflicht bei der EU-Komission

freigestellt und mit dem Binnenmarkt als vereinbar erklärt.

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Page 54: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Zuschussvarianten

Beihilfefähige Kosten = förderfähige Investitions(mehr)kosten

+Planungs- und Installationskosten(Nebenkosten)

+Kosten Erstellung Einsparkonzept

Zwei Zuschussvarianten:

1. Bei Förderung nach De-minimis-Verordnung entsprechen die beihilfefähigen Kosten den Investitionskosten für förderfähige Maßnahmen

ODER2. Bei Förderung nach Artikel 38 und 41 der AGVO entsprechen die beihilfefähigen Kosten den

Investitionsmehrkosten (nur die spezifisch umweltbezogenen Kosten)Nach Artikel 46 der AGVO entsprechen die förderfähigen Kosten den Investitionskosten

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Page 55: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Investitionsmehrkosten

Für Energieeffizienzmaßnahmen und Investitionsbeihilfen zur

Förderung erneuerbarer Energien gelten Sonderregeln nach Artikel

38 und 41 der AGVO

Beihilfefähige Investitionsmehrkosten:

• Artikel 38: Verbesserung der Energieeffizienz

• Artikel 41: Förderung der Erzeugung von Energie aus

erneuerbaren Quellen

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Page 56: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Ermittlung der beihilfefähigen Investitionsmehrkosten

Artikel 38 Absatz 3 a) und b) AGVO Artikel 41 Absatz 6 a)-c)

a) Von den Gesamtinvestitionskosten als getrennt ermittelte Investitionskosten, die vorrangig (Zusatzinvestition) oder ausschließlich der Verbesserung der Energieeffizienz dienen

a) Von den Gesamtinvestitionskosten als getrennt ermittelte Investitionskosten zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen

b) Die Mehrkosten im Vergleich zu einer ähnlichen Referenzinvestition, welche aber eine geringere Energieeffizienz aufweisen würde

b) Die Mehrkosten im Vergleich zu einer ähnlichen, weniger umweltfreundlichen Investition

c) Bestimmte kleine Anlagen ohne Referenzinvestition zur Verbesserung des Umweltschutzes

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Page 57: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Überblick über förderfähige Kosten

Allgemeine De-minimis-VO

Artikel 38Abs. 3 a) und b)

Energieeffizienzmaß-nahmen

Artikel 41Abs. 6 a)-c)

Prozesswärme aus EE

Artikel 46, Abs. 5 und 6

Verbindungsleitungen Verteilnetze

Höchstbetrag des Investitionszuschusses

pro Vorhaben

Modul 1 30% 30% - - 200.000€

Modul 2 45% - 45% -

10 Mio. €Modul 3 30% 30% - -

Modul 4 30% oder 500€ (700€ für KMU) pro jährlich eingesparter tCO2

+10% Bonus für KMU

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Förderfähige Investitions-

kosten

Förderfähige Investitions MEHR kosten

nach AGVO

Förderfähige Investitionskosten

nach AGVO

Variante 1 Variante 2

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Nebenkosten

• Die förderfähigen Nebenkosten im Zusammenhang mit den

förderfähigen Investitionen können max. 30 % der

Investitionskosten betragen

• Die Nebenkosten beinhalten: Kosten für Planung, Installation,

Aufstellung, Montage, Anschluss der Systeme

• In Modul 3 ebenso die Verkabelung sowie die Erstellung eines

Messkonzeptes

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Page 59: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Fördervoraussetzungen

• Geförderten Investitionsmaßnahmen müssen mind. 3 Jahre

zweckentsprechend betrieben werden

• Veräußerung nur, wenn der Weiterbetrieb nachgewiesen wird

• Schriftliche Bestätigung, dass der gesamte Eigenanteil an den

zuwendungsfähigen und nicht zuwendungsfähigen Kosten vom

Antragsteller tragbar ist

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Page 60: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Verfahren• Mit der Durchführung dieses Förderprogramms hat das BMWi das BAFA (Zuschuss) und die KfW (Tilgungszuschuss)

beauftragt

• Antragstellung erfolgt ausschließlich durch das elektronische Antragsformular auf der BAFA-Website

Erforderliche Unterlagen:

Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben

De-minimis-Erklärung oder Formblatt AGVO je nach Zuschussvariante

Modulabhängige Unterlagen

• Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden ist

• Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 24 Monate und kann auf Antrag verlängert werden

• Ein Verwendungsnachweis ist innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beim BAFA einzureichen

• Die Auszahlung des Investitionszuschusses erfolgt je Antrag nach vollständiger Prüfung des Verwendungsnachweises für die in einem Verfahren beantragten Maßnahmen

• Für Modul 4 Bestätigung durch Energieberater (oder bei EnMS –Unternehmen int. Sachverständiger), dass ordnungsgemäße Umsetzung des Einsparkonzeptes erfolgt ist !

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Page 61: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Kälte-Klima-Richtlinie

• Gefördert werden:

• stationäre Kälte- und Klimaanlagen, mit nicht-halogenierten

Kältemitteln (Neuanlagen und Modernisierungen) + ergänzende

Komponenten (Wärmepumpen und/oder Speicher)

• Antragsberechtigt: Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen,

kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe,

Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen

• Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Schienenfahrzeugen

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Page 62: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Zuwendungsvoraussetzung

• Vorhaben darf noch nicht begonnen sein

• Prüfung ob De-minimis oder AGVO (bis zu 30 % der

beihilfefähigen Kosten werden gewährt) anzuwenden sind

• Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist nicht möglich

• Nicht zuwendungsfähig sind: Prototypen, gebrauchte Anlagen,

Eigenbauanlagen und Instandsetzung/-haltung bestehender

Anlagen.10.12.2019 Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis Folie: 62

Page 63: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Förderhöhe

• Festbetragsförderung abhängig von der Anlagenart (Normalkühlung oder Klima-und Prozesskälteanlagen) und dem Kältemittel

• Anlagenspezifische Koeffizienten sind in der Richtlinie enthalten

• Berechnung nach folgenden Gleichungen:

• Stationäre Anlagen: F = (A · XB + C) ·

• Kühlsolekreisläufe: F = A · L · D + B

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F: Förderbetrag (€)A,B,C: anlagenspezifische KoeffizientenX: Kälteleistung, Speicherkapazität,

Volumen (kW, kWh, dm³)L: Länge (m)D: Durchmesser (mm)

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Förderhöhe

• Für stationäre Anlagen ist ein Kombinationsbonus von 50 €/kW

installierter Leistung für Regenerativstromsysteme möglich.

• Die Ausführungsplanung darf höchstens eine Pauschale von

7.000 € sein.

• Förderhöchstgrenze pro Maßnahme beträgt 150.000 €

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Page 65: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Heizungsoptimierung

Gefördert wird:

• Einbau von modernen, hocheffizienten Pumpen und/oder die

Durchführung des hydraulischen Abgleichs, der die Wärme im

Gebäude optimal verteilt.

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Höhe der Förderung:30% der NettoinvestitionskostenFür Kauf und Installation von Heizungsumwälzpumpen, Warmwasserzirkulationspumpen & hydraulischer AbgleichMax. 25.000€ pro Standort

Die Förderung nach dieser Richtlinie ist nicht kombinierbar mit anderen Förderungen!

Page 66: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Bewertung der Förderprogramme

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Page 67: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Nutzen der Energieberatung

+ Multiplikator

+ Geringe finanzielle Investition für Unternehmen

+ zusätzliche unabhängige Meinung durch Experten

+ Erstellung des Einspargutachtens in EBM möglich ( nur 1mal förderfähig!)

+ Contractingberatung

+ EMS Einführungsberatung

+ Messkonzepterstellung

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Page 68: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Nutzbarkeit Energieeffizienz in der Wirtschaft: Modul 1

+ Geringere finanzielle Belastung für Unternehmen,

sofern Maßnahme förderfähige Systemkomponenten umfasst

+ Einfache Antragstellung

+ Verständliches und vorhersehbares Fördersystem

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Page 69: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Nutzbarkeit Energieeffizienz in der Wirtschaft: Modul 2

+ Geringere finanzielle Belastung für Unternehmen,

sofern Maßnahme förderfähige Systeme (Solarkollektoren, WP)

umfasst

+ Sehr hohe Förderungsquote

− Strikte Auslegung des Begriffes „regenerative Energien“

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Nutzbarkeit Energieeffizienz in der Wirtschaft: Modul 3

+ Passgenaue Förderung für ESZ

− Kleine Zielgruppe: 30.000 Unternehmen, die BESAR und SpaEfV

bereits nutzen (Quelle: adelphi 2017, S.69)

− Laufende Kosten des Betriebes & der Zertifizierung fressen

Förderung schnell auf, sofern BESAR und SpaEfV nicht in

Anspruch genommen werden (können)

keine EBM bei BESAR10.12.2019 Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis Folie: 70

Page 71: Energieberatung und Effizienzmaßnahmen in der Praxis

Nutzbarkeit Energieeffizienz in der Wirtschaft: Modul 4

+ Bestes Förderprogramm für Kombination mit ESZ

+ Sehr große Zielgruppe

+ Kombinierbar mit EBM

− Zur Zeit lange Bearbeitungszeiten

− Kompliziertes Antragsverfahren (Nachweis CO2 Einsparungen)

− Schwer prognostizierbare Förderhöhe

− Lenkungsfunktion CO2 Faktoren schwer nachzuvollziehen

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