Energiekonzept für die Gemeinde Schnelldorf...Das Energiekonzept der Gemeinde Schnelldorf richtet...

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Energiekonzept für die Gemeinde Schnelldorf Auftraggeber: Gemeinde Schnelldorf Herr Bürgermeister a.D. Thomas Unhoch Frau Bürgermeisterin Christine Freier Rothenburger Straße 13, 91625 Schnelldorf Verfasserin: ING+ARCH Partnerschaft Pia Regner Dipl.-Ing. (FH) David Eißner B.Eng Kussenhof 2, 91725 Ehingen Erstellung: Oktober 2013 Juli 2014

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Energiekonzept für die

Gemeinde Schnelldorf

Auftraggeber: Gemeinde Schnelldorf

Herr Bürgermeister a.D. Thomas Unhoch Frau Bürgermeisterin Christine Freier Rothenburger Straße 13, 91625 Schnelldorf

Verfasserin: ING+ARCH Partnerschaft

Pia Regner Dipl.-Ing. (FH) David Eißner B.Eng Kussenhof 2, 91725 Ehingen

Erstellung: Oktober 2013 – Juli 2014

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INHALTSVERZEICHNIS

1 Rahmenbedingungen und Vorgaben 3

2 Bestandsanalyse 5

2.1 Methodik und grundlagen 5

2.2 Allgemeine Kennzahlen, Entwicklungen und Analysen 6

2.3 Ermittlung der Energieverbräuche nach Sektoren 19 2.3.1 Industrie 20 2.3.2 Private Haushalte 23 2.3.3 Gewerbe, Handel und Dienstleistungssektor (GHD) 28 2.3.4 Kommunale Liegenschaften 31

2.4 Analyse der Energieinfrastruktur 35 2.4.1 Stromnetz 36 2.4.2 Gasnetz 37 2.4.3 Wärmenetze: 38

2.5 Analyse der erneuerbaren Energien 44 2.5.1 Photovoltaik 48 2.5.2 Biomasse 52 2.5.3 Windenergie 54

2.6 Endenergie- und Co2-Bilanzen 56 2.6.1 Endenergiebilanzen 56 2.6.2 CO2-Bilanzen 60

3 Potenzialanalyse 65

3.1 Minderungspotenziale der Sektoren 66 3.1.1 Industrie 66 3.1.2 private Haushalte 71 3.1.3 Gewerbe, Handel und Dienstleistungen 95 3.1.4 Kommunale und öffentliche Liegenschaften 97

3.2 Potenziale der erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung 105

3.3 Bilanzen des Zukunftsszenarions 2020 111

4 Maßnahmenkatalog 114

5 Zusammenfassung und Zielsetzung 142

Abbildungsverzeichnis 144

Tabellenverzeichnis 146

Abkürzungsverzeichnis 148

Anhangverzeichnis 151

Anhang 155

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1 RAHMENBEDINGUNGEN UND VORGABEN Aufgrund eindeutig identifizierbarer Klimaveränderungen in Form vom globalen Temperaturanstieg und zunehmenden Umweltkatastrophen, dem absehbaren Rückgang konventionelle Ressourcen sowie steigende Energiekosten ergeben sich große Herausforderungen. Insbesondere der beschleunigte Anstieg des CO2-Gehaltes der Atmosphäre ist bedrohlich. Als prägendes Schlagwort für konkretes Entgegenwirken dieser Einflüsse steht der Begriff Energiewende. Seitens mehrerer Institutionen, beispielsweise der Europäischen Union, sowie der Bundesregierung, wurden langfristig Ziele definiert. Im Rahmen des Beschlusses des Bundeskabinetts für das Energiekonzept der Bundesregierung vom 28. September 2010 werden folgende Klimaschutzziele beschrieben. Ziele der Bundesregierung [1]:

� Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40%, bis 2030 um 55%, bis 2040 um 70% und bis 2050 um 80-95% (jeweils gegenüber 1990) senken.

� Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch bis 2020 auf 18%, bis 2030 auf 30% und bis 2050 auf 60% erhöhen

� Anteil der erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung 50% bis 2030, 65% bis 2040 und 80% bis 2050 betragen

� Energieeffizienz: Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20% und bis 2050 u, 50% gegenüber 2008 senken

� Sanierungsrate für Gebäude von jährlich 1% auf 2% des gesamten Gebäudebestands verdoppeln

Das Energiekonzept der Gemeinde Schnelldorf richtet und strebt mindestens die Ziele der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung an. Des Weiteren werden vor allem regionale und anwendungsorientierte Ziele sowie die Vorgaben des Fördermittelgebers berücksichtigt. Die Erstellung des kommunalen Energiekonzepts steht unter der Begleitung des Expertenteams LandSchafftEnergie in Vertretung von Diplom Geographin Eva Gerdenitsch vom Amt für ländliche Entwicklung Mittelfranken. Dieses Netzwerk wurde im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gegründet und richtet sich entsprechend der Leitlinie Energie innovativ, dem Energiekonzept der Bayerischen Staatsregierung aus. Ziele der Bayerischen Staatsregierung [2]:

� 50% des bayerischen Stromverbrauch soll bis 2021 aus erneuerbaren Energien gedeckt werden

� Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch 20% bis 2021 � Reduktion der energiebedingten CO2-Emissionen pro Kopf jährlich unter 6 Tonnen

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Weitere spezifische Vorgaben und Richtlinien sind durch das Netzwerk „LandSchafftEnergie“ vom Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken vorgegeben und in Tabelle 1.1 beschrieben.

Tabelle 1.1: Wesentliche Grundbausteine des Energiekonzepts [3]

1. Bestands- und Potenzialanalyse Die Ermittlung der Grunddaten in allen Sektoren (Haushalt, Gewerbe, Handel,

Dienstleistungen und Industrie) für den Strom- und Wärmebereich umfasst: - Energieverbrauch/-bedarf - Energieinfrastruktur - Potenziale zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien

unter Berücksichtigung der Landschaft/Landnutzung. Welche erneuerbaren Energien eignen sich für die jeweiligen Standorte in der Gemeinde am besten? Dabei soll das gesamte Spektrum der erneuerbaren Energien beleuchtet werden (Biomasse, Windkraft, Wasserkraft, Solarenergie, Geothermie, kombinierte Strom- und Wärmeerzeugung).

2. Konzeptentwicklung Auf Basis der umfassenden Bestands- bzw. Potenzialanalyse sollen im nächsten Schritt

Konzepte entwickelt werden. Unter Einbeziehung der relevanten Akteure werden inhaltliche und räumliche Schwerpunkte gesetzt. Bei der Konzeptentwicklung sollten die folgenden Haupthandlungsfelder der Reihe nach hinsichtlich Strom und Wärmenutzung beleuchtet und abgearbeitet werden:

- Energieeinsparung - Effizienzsteigerung - Einsatz erneuerbarer Energien (Solar, Wind, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie

etc.) Bestandteile sind dabei auch die Formulierung eines Leitbildes und Festsetzung energiepolitischer Ziele.

3. Umsetzung Im Rahmen des Energiekonzeptes sollen gemeinsam mit den Bürgern und den Akteuren

konkrete Projekte (mind. 1-2) bzw. umsetzungsorientierte Maßnahmen festgelegt und umgesetzt, bzw. auf den Weg zur Umsetzung gebracht werden. Diese können alle drei Haupthandlungsfelder (Energieeinsparung, Energieeffizienz, Einsatz erneuerbarer Energien) umfassen und sind bereits auf die individuellen Gegebenheiten der Gemeinde abgestimmt. Darin enthalten sind eine Priorisierung sowie Kostenschätzung und Fördermittelberatung.

Die Erstellung des Energiekonzepts der Gemeinde Schnelldorf wird mit einem Fördersatz von 75% vom Amt für ländliche Entwicklung bezuschusst.

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2 BESTANDSANALYSE

2.1 METHODIK UND GRUNDLAGEN

In der ersten Phase ist eine umfassende Bestandsanalyse vorgesehen. Für die Gemeinde Schnelldorf wird eine Analyse der Flächenaufteilung, Einwohner- und Beschäftigungszahlen, Struktur der Bebauung, bestehende Grundstruktur, aktuelle Energieverbräuche durchgeführt. Die Energieverbräuche werden in den Sektoren Industrie, private Haushalt, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie den kommunalen Sektor gesondert betrachtet und in Bilanzen dargestellt. Die Datenbasis, sofern nicht ausdrücklich hervorgehoben, bezieht sich auf das Jahr 2012. Für diesen Zeitabschnitt liegen in der Regel die meisten Daten vor. Die Daten werden auf Basis des Endenergieverbrauchs im gesamten Gemeindegebiet ermittelt. Bei der Endenergiebetrachtung hat der energetische Aufwand für die Gewinnung, Umwandlung und Transport des jeweiligen Energieträgers keinen Einfluss. Auf eine Darstellung bzw. Berechnung der Verbräuche in Primär- oder Nutzenergie wurde aufgrund des Mehraufwands, möglicher falscher Rückschlüsse und Missverständnisse verzichtet. Es werden ausschließlich, sofern nicht anders erläutert, nur die tatsächlichen Endenergieverbräuche abgebildet. Im jeweiligen Sektor werden die Energieverbräuche den verschiedenen Energieträgern zugeteilt. Anschließend können energetische Maßnahmen auf die einzelnen Verbrauchersektoren bewertet und Zielsetzungen gruppenspezifische dargestellt werden. Bei der Ermittlung der Treibhausgasemissionen und der anschließenden Darstellung in CO2-Bilanzen werden die Gesamtemissionen mit Vorketten betrachtet. Der Betrieb EEG-Anlagen (z.B. Photovoltaik) ist emissionsfrei. Die Gesamtemissionen ergeben sich aus den direkten (mit Anlagenbetrieb verbundene Emissionen) und indirekten Emissionen (bei Anlagenherstellung und der Energieträgerbereitstellung). Eine Witterungsbereinigung ist in der Phase der Bestandsanalyse nicht berücksichtigt, da die Energieverbräuche für das Bezugsjahr 2012 eruiert und nicht mit vorangegangen Perioden verglichen werden. Die Energieverbräuche sollten dann witterungsbereinigt werden, wenn ein späterer Vergleich (z.B. im Jahr 2020) mit den Verbräuchen von 2012 durchgeführt wird. Hierzu werden vom deutschen Wetterdienst Klimakorrekturfaktoren des jeweiligen Ortes nach VDI 3807, Blatt 1 (2007) alljährlich berechnet und stehen unter www.dwd.de zum kostenlosen Download zur Verfügung. Jede Bilanz, die im Rahmen des vorliegenden Energiekonzepts erstellt wurde, sollte idealerweise fortschreibbar sein um Gegenüberstellungen in kommenden Jahren zu ermöglichen. Energie- und CO2-Bilanzen sind entscheidende Controlling-Instrumente. Für künftige Bilanzierungen sind die Methoden, die hier verwendet wurden, ebenfalls anzuwenden. Dazu werden Parameter benannt, die als Grundlage dafür dienen. Für eine reproduzierbare Bilanz sind folgende Daten abzufragen und auszuwerten.

� Absatzdaten der Netzbetreiber für Strom, Erdgas und EEG-Anlagen � Auszüge aus dem Kehrbuch des zuständigen Bezirkskaminkehrmeisters � Abfrage relevanter Energiedaten über Fragebögen

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2.2 ALLGEMEINE KENNZAHLEN, ENTWICKLUNGEN UND ANALYSEN

Die Gemeinde Schnelldorf befindet sich auf der Frankenhöhe an der westlichen Grenze des Landkreises Ansbach. Die Fläche erstreckt sich auf 51,48 km² [4]. Die Abbildung 2.2.1 zeigt die geographische Lage des Gemeindegebiets innerhalb des Landkreises. Besondere verkehrstechnische Merkmale für diese ländliche Region sind ein Bahnhofsanschluss an den Regionalverkehr in Schnelldorf, sowie zwei Bundesautobahnabschnitte A6 und A7 mit je einer Ausfahrt. Diese Autobahnabschnitte bilden das Autobahnkreuz A6/A7 im östlichen Teil der Gemeinde.

Abbildung 2.2.1: Lage der Gemeinde Schnelldorf im Landkreis Ansbach [5]

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Die Abbildung 2.2.2 gibt die geographische Landkarte der Gemeinde Schnelldorf wieder.

Abbildung 2.2.2: Ausschnitt des Gemeindegebiets [6]

Es werden rund 47% der Gemeindefläche für Landwirtschaftliche Zwecke genutzt. Dies entspricht 2.444 ha. Knapp 36% und somit 1.830 ha sind als Waldflächen ausgewiesen. Die daraus möglichen Potenziale im Bereich der erneuerbaren Energien, speziell für Biomasse, sind in Kapitel 3 Potenzialanalyse ausführlich dargestellt. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche beträgt mit 781 ha rund 15% der gesamten Gemeindefläche [7].

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Die Gemeinde Schnelldorf mit insgesamt 17 Ortsteilen hatte Stand 2012 insgesamt 3.548 Einwohner [8]. Die Verteilung der Einwohnerzahlen ist in der Tabelle 2.1.1 zu finden. Die gezeigten Bevölkerungszahlen beziehen sich auf den Startzeitpunkt des Energiekonzeptes im Herbst 2013 und wurden vom Einwohnermeldeamt der Gemeinde Schnelldorf übermittelt.

Tabelle 2.2.1: Einwohner nach Ortsteile

Ortsteil Einwohner

Gesamt 3.969 Schnelldorf 1.839

Unterampfrach 514 Wildenholz 309 Haundorf 220 Oberampfrach 207 Grimmschwinden 157 Gailroth 149 Steinbach 86 Ransbach 51 Leitsweiler 38 Gumpenweiler 32 Theuerbronn 29 Hilpertsweiler 28 Stollenhof/Birkenhof 16 Altersberg 10 Ebethof 7 Holdermühle 4

Abbildung 2.2.3: Verteilung der Einwohner auf die Ortsteile der Gemeinde Schnelldorf 2013

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Die Abbildung 2.2.4 zeigt, dass die Anzahl der Wohngebäude in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich zugenommen hat, während die Bevölkerung von 2003 bis 2011 stagnierte. Die Bevölkerungsdichte nahm während dieser Zeit ab. Dadurch erhöht sich der Energie- und Kostenaufwand zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur (Verkehrswege, Abwasser, Energieversorgung) je Einwohner. Vor allem potenzielle Nahwärmenetze leiden unter einer abnehmenden Bevölkerungsdichte. Erst 2012 sind die Bevölkerungszahlen der Gemeinde Schnelldorf jährlich etwas gestiegen. Das eingetretene Bevölkerungswachstum der Gemeinde kann als Indiz für die regionale Weiterentwicklung und Steigerung der Lebensqualität angesehen werden. Um diese solide Entwicklungskonjunktur auch künftig zu gewährleisten sind nachhaltige Konzepte und Maßnahmen für das Gelingen der Energiewende nötig.

Abbildung 2.2.4: Bevölkerungs- und Wohngebäudeentwicklung der Gemeinde von 1987 bis 2012 [4]

0

160

320

480

640

800

960

1.120

1.280

0

500

1.000

1.500

2.000

2.500

3.000

3.500

4.000

1987 1992 1997 2002 2007 2012

Wohngebäude Einwohner

Einwohner Wohngebäude

Jahr

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Im Gemeindegebiet befinden sich mehrere Gewerbegebiete, die im Flächennutzungsplan nach Art der baulichen Nutzung nach §1, Abs. 1, Nr. 2 Baunutzungsverordnung festgelegt sind [9]. Vor allem durch die günstige Verkehrsanbindung stellt der gewerbliche Sektor eine hohe Wertschöpfungskraft für die Kommune dar. Die Summe der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist mit 1.215 für das Jahr 2012 angegeben. Davon sind 747 Beschäftigte dem produzierenden Gewerbe zugeordnet. Die Aufteilung in die anderen Branchen ist der Abbildung 2.2.5 zu entnehmen.

Abbildung 2.2.5: Verteilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf die Branchen 2012 [10]

61%

30%

7%

1% 1%

produzierendes Gewerbe Handel/Verkehr/GastgewerbeÖffentliche und private Dienstleister UnternehmensdienstleisterLand- und Forstwirtschaft

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Um eine sachgerechte Analyse der Gemeindestruktur durchführen zu können, sind neben graphischem Datenmaterial (Digitale Flurkarten, Luftbilder) auch Kenntnisse vor Ort mit einzubeziehen. Letztere sind durch Befahrung und Begehung vor Ort erlangt worden. Ziel dieser Untersuchung ist es, räumliche Schwerpunkte des Energieverbrauchs zu identifizieren und Möglichkeiten zur Reduktion des Energieverbrauchs lokal zu bewerten. Dabei werden zunächst zusammenhängende Gebiete aufgrund der städtebaulichen Merkmale deklariert.

Abbildung 2.2.6: Identifizierung von Siedlungstypen der Gemeinde Schnelldorf

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Ausgehend von der Einteilung der Gebäudenutzung ist eine erste Bewertung individueller Energieversorgungsstrategien möglich. Da nun überwiegend die Verbrauchertypen im jeweiligen Gebiet bekannt sind, können erste potenzielle Maßnahmen untersucht werden. Jedoch ist eine nähere Betrachtung der Ortsteile zu empfehlen. Für den größten Ortsteil Schnelldorf ist die Klassifizierung von Siedlungstypen exakter durchgeführt worden (Abbildung 2.2.7). Die Strukturen der anderen Ortsteile sind weitestgehend homogen. Diese bestehen überwiegend aus Wohnsiedlungen und vereinzelten Gewerbebetrieben. Ausnahme bildet der Standort Hilpertsweiler, an dem das zweitgrößte Gewerbegebiet zu finden ist.

Abbildung 2.2.7: Identifizierung von Siedlungstypen im Ortsteil Schnelldorf und Grimmschwinden

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Die vorangegangen Abbildungen zeigen deutlich, dass sich die Gemeindestruktur überwiegend aus Wohngebäuden zusammensetzt. Für die Haushalte in den Teilorten Schnelldorf, Unterampfrach, Wildenholz, Haundorf und Oberampfrach ist eine Einteilung in sogenannte Baualtersklassen erfolgt. Ziel ist es, Baualtersstrukturen der Wohngebäude zu konkretisieren. Die Aufschlüsselung beruht auf baugeschichtlichen Entwicklungen und der Einführung gesetzlicher Vorgaben (Wärmeschutzverordnung WSV und EnergieEinsparVerordnung EnEV). Die Gebäude sind aufgrund unterschiedlicher Kriterien (typologische Konstruktionsformen, Baustil etc.) in Baujahrzeiträume abgeschätzt und eingeordnet worden.

Abbildung 2.2.8: Wohngebäude nach Baualtersklassen im Ortsteil Schnelldorf und Grimmschwinden

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Abbildung 2.2.9: Wohngebäude nach Baualtersklassen im Ortsteil Unterampfrach

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Abbildung 2.2.10: Wohngebäude nach Baualtersklassen im Ortsteil Wildenholz

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Abbildung 2.2.11: Wohngebäude nach Baualtersklassen im Ortsteil Haundorf

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Abbildung 2.2.12: Wohngebäude nach Baualtersklassen im Ortsteil Oberampfrach

Die abgebildeten Detailbetrachtungen dienen sowohl auch der Identifikation von Wärmeverbrauchsschwerpunkten im Sektor private Haushalte. Die Kartenausschnitte sind somit als Wärmekataster anzusehen.

Der Endenergieverbrauch eines Gebäudes setzt sich aus dem Wärme- und Stromverbrauch zusammen. Der Wärmeverbrauch ist neben dem individuellen Nutzerverhalten auch von der Gebäudetypologie (Baualter), dem Sanierungszustand und von Witterungsverhältnissen abhängig. Aufgrund dieser Faktoren schwankt jährlich der Wärmeverbrauch. Um aus dem Wärmekataster grundlegende Aussagen über lokale Energieverbräuche und Möglichkeiten zur Reduzierung der Wärmeverbräuche zu erhalten, kommt nun der spezifische Wärmebedarf ins Spiel. Der Wärmebedarf ist eine kalkulatorische Größe, der unter bestimmten Randbedingungen insbesondere durch Eigenschaften der Gebäudehülle und der Anlagentechnik berechnet wird (DIN 4108-6). In dieser Betrachtung ist die Effizienzsteigerung primär durch die Reduktion des Wärmebedarfs zu erreichen. So sind die Gebäude der Baujahre bis 1994 (Markierungen: rot, orange, gelb) hauptsächlich von potenziellen Handlungsmaßnahmen betroffen. In diesen Gebäuden schlummert das größte Potenzial der Energieeffizienzerhöhung.

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In Tabelle 2.2.2 sind vereinfacht spezifische Wärmebedarfswerte für Wohngebäude nach den definierten Baualtersklassen zusammengefasst. Gebäude älteren Baujahrs haben demzufolge einen höheren Wärmebedarf, als neu errichtete. Die dargestellten Bedarfskennwerte beziehen sich auf den Heizwärmebedarf je m² Energiebezugsfläche von Einfamilienhäusern bzw. Doppelhaushälften. In der Gemeinde sind diese Gebäudetypen am Verbreitesten. Auf die zusätzliche Angabe des Trinkwarmwasserbedarfs wird an dieser Stelle verzichtet, weil er weniger vom Baualter des Gebäudes, sondern vermehrt vom Nutzeraufkommen und der Anlagentechnik abhängig ist.

Tabelle 2.2.2: Spezifische Heizwärmebedarfskennwerte für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften [11]

Baujahr Spez. Heizwärmebedarfswert (Nutzenergie)

vor 1960 ca. 200 kWh/m²·a 1961 – 1983 ca. 150 kWh/m²·a 1984 – 1994 ca. 140 kWh/m²·a 1995 – 2001 ca. 100 kWh/m²·a

ab 2002 ca. 70 kWh/m²·a Im Zusammenhang mit der Zuteilung von Baujahr und Wärmebedarfswerten rückt auch der Aspekt der Gebäudesanierung in den Vordergrund. Durchaus sind Gebäude älteren Baujahrs im Laufe der Zeit teilweise oder vollständig saniert worden. Je nach Umfang der ausgeführten Maßnahmen reduziert sich dabei der Heizwärmebedarf eines Gebäudes. Bereits getätigte Sanierungsmaßnahmen wurden aufgrund fehlender Angaben in dieser Einteilung allerdings nicht berücksichtigt. Die gewonnenen Erkenntnisse aus der Analyse der Bebauungsstruktur werden als Basis für die Potenzbewertungen verwendet.

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2.3 ERMITTLUNG DER ENERGIEVERBRÄUCHE NACH SEKTOREN

Bei der Ermittlung des Energieverbrauchs für das Bezugsjahr 2012 werden die Sektoren Industrie, private Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und kommunale Liegenschaften betrachtet. Der Sektor Verkehr wurde aufgrund der komplexen Erfassung und Analyse in Abstimmung mit dem Auftraggeber nicht detailliert berücksichtigt. Jedoch wird dieser Sektor in der abschließenden Bewertung, in der Energie- und CO2-Bilanz, mit bewertet. Letztendlich verursacht der Verkehrssektor einen bedeutenden Anteil am Energieverbrauch und an den Treibhausgasemissionen. Der Anteil ist anhand statistisch bekannter Verhältnisse zum Endenergieverbrauch ermittelt. Die verbrauchten Energieträger sind in Leitungsgebundene und nicht Leitungsgebundene zu unterscheiden. Leitungsgebundene Energieträger wie Erdgas, Biogas (Wärme) und Strom sind von den lokalen Netzbetreibern abrufbar. Der zuständige Verteilnetzbetreiber im Strom- und Erdgassegment der Gemeinde Schnelldorf ist die N-ERGIE Netz GmbH. Der Stromverbrauch der letzten Jahre wurde über diese Gesellschaft abgefragt. Aufgrund der fachgerechten Dokumentation ist der jährlichen Stromverbrauch nach den einzelnen Ortsteilen, sowie nach den drei Verbrauchssektoren (Industrie, Gewerbe und Haushalte) aufgegliedert. Nach Angabe des Netzbetreibers kann der Stromverbrauch den Bereichen Industrie und Gewerbe nicht eindeutig getrennt werden, sodass zusätzlich auf andere Methoden (z.B. Fragebögen) zurückgegriffen werden musste. Nicht leitungsgebunden Energieträger wie Heizöl und Biomasse sind wesentlich aufwendiger zu eruieren. Bei der Ermittlung wurden für die einzelnen Sektoren unterschiedliche Methoden zur Informationsgewinnung angewandt. Das Vorgehen wie und woher einzelne Daten ermittelt wurden, ist in den einzelnen Sektoren beschrieben.

Nachfolgend werden die Energieverbräuche in den aufgeführten Sektoren näher geschildert:

Industrie

Private Haushalte

Gewerbe, Handel und Dienstleistungen

Gemeinde Schnelldorf mit Liegenschaften und Straßenbeleuchtung

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2.3.1 Industrie

Die Industrie zählt auch zu den Großverbrauchern der Gemeinde. Industriebetriebe weisen in der Regel gegenüber mittelständischen und kleineren Gewerbebetrieben einen wesentlich höheren Energieverbrauch auf. Eine getrennte Erfassung der Energieverbräuche ist zwischen Industrie und sonstigem Gewerbe daher notwendig. Zur besseren Differenzierung wurde eine Begrenzung definiert. Zur Industrie gehören in produzierende Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten.

Tabelle 2.3.1: Betriebe des Industriesektors der Gemeinde Schnelldorf

Unternehmen Schwerpunkttätigkeit Bayer GmbH Holzhandel und Holzverarbeitung Cemo GmbH Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von chemischen

Produkten Groninger GmbH Herstellung, Erwerb, Handel mit Verarbeitungs-anlagen für

chemische und kosmetische Präparate Ruf Baustoffwerk Haundorf GmbH Herstellung und Vertrieb von Produkten für Garten-,

Landschafts-, Hoch- und Tiefbau, Transportbeton sowie Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen

Schnelldorfer Maschinenbau GmbH Herstellung und Verkauf von Industrieausrüstungs-gegenständen in Stahl- und Metallbauweise, sowie regenerieren und hartplattieren von Verschleißteilen im gesamten Instandhaltungsbereich

Sigma-Aldrich Chemie GmbH Entwicklung, Herstellung und Vertreib von chemischen Produkten und Geräten

Süd-Fensterwerk GmbH Herstellung und Vertrieb von Fenstern, Türen und ähnlichen Bauteilen

Um exakte Energieverbräuche dieser Betriebe zu erhalten, sind über die Gemeindeverwaltung Fragebögen (Anhang 1) verschickt worden. Die Teilnahme an der Erhebungsaktion und die Angaben waren freiwillig. Zur Gewährleistung der Vollständigkeit mussten Betriebe mehrmals kontaktiert werden. Die Auswertung und das Ergebnis der Fragebogenerhebung ist der Tabelle 2.3.2 zu entnehmen. Aus Datenschutzgründen sind die einzelnen Angaben in Gruppen zusammengefasst worden, um Rückschlüsse auf einzelne Betriebe auszuschließen.

Tabelle 2.3.2: Endenergieverbrauch der Industrie 2012

Energieträger Anteil Endenergieverbrauch Gesamt 100% 20.658 MWh Strom 51% 10.504 MWh Wärme 49% 100% 10.154 MWh davon Holz (u.a. Holzabfälle, Hackschnitzel)

51% 5.171 MWh davon Erdgas 30% 3.036 MWh davon Biogas 17% 1.755 MWh davon Heizöl 2% 192 MWh

Der Wärmeverbrauch wird zu rund 68% aus regenerativen Energieträgern gedeckt. Das zeigt bereits die Bereitschaft und Einstellung hin zu einer nachhaltigen und ökologischen Wärmeversorgung des Schnelldorfer Industriesektors.

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Um die jeweiligen Energieverbräuche den einzelnen Prozessen der Industrie zuordnen zu können, wird auf Kennzahlen und Anwendungsbilanzen von anerkannten Institutionen zurückgegriffen. Die Differenzierung in die tatsächlichen Verwendungsbereiche ist eine entscheidende Grundlage für eine spätere Potenzialanalyse. Daraus lassen sich spezifische Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz bilden. Zunächst wird eine Unterteilung in unterschiedliche Wirtschaftszweige durchgeführt.

Tabelle 2.3.3: Industriezweige nach Klassifikation der Wirtschaftszweige [12]

Wirtschaftszweig Unternehmen Sonst. Chemische Industrie Cemo GmbH

Sigma-Aldrich Chemie GmbH Maschinenbau Groninger GmbH

Schnelldorfer Maschinenbau GmbH sonst. Verarbeitendes Gewerbe Bayer GmbH

Ruf Baustoffwerk Haundorf GmbH Süd-Fensterwerk-GmbH

Für eine weitere Aufteilung des Strom- und Wärmeverbrauch wurde auf eine Studie zur Erstellung von Anwendungsbilanzen zurückgegriffen. Das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung hat im November 2010 eine Pilotstudie „Anwendungsbilanzen für das verarbeitende Gewerbe“ veröffentlicht. Die Methodik ist an die Industriebetriebe vereinfacht angepasst. Dabei setzt sich der Stromverbrauch aus mechanischer Energie, Beleuchtung, Information und Kommunikation zusammen. Der verhältnismäßig geringe Stromeinsatz für die Bereiche Klimakälte, Raumwärme, Warmwasser, Prozesskälte- und Wärme ist der mechanischen Energie zugeordnet. Die Summe aus Prozesswärme, Raumwärme und Warmwasser bildet den Wärmeverbrauch. Aus den Umrechnungen der Anwendungsbilanzen für Strom und Wärme ergeben sich folgende Darstellungen. Tabelle 2.3.4: Anwendungsbilanz für Strom nach Wirtschaftszweigen [13]

mechanische Energie

Information und

Kommunikation Beleuchtung

sonst. chemische Industrie 92% 5% 3% sonst. Verarbeitendes Gewerbe 79% 10% 11% Maschinenbau 66% 17% 17% Wie Tabelle 2.3.4 zeigt, liegt der Schwerpunkt des Stromverbrauchs in der Bereitstellung mechanischer Energie. Je nach Branche sind überwiegend produktionsabhängige Prozesse für den hohen Anteil verantwortlich. Die restllichen Anwendungsbereiche haben einen verhältnismäßig geringen Anteil.

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Tabelle 2.3.5: Anwendungsbilanz für Brennstoffe nach Wirtschaftszweigen [13]

sonst. Prozesswärme Raumwärme Warmwasser

sonst. chemische Industrie 87% 12% 1% sonst. Verarbeitendes Gewerbe 55% 41% 4% Maschinenbau 28% 65% 7% Bei der Anwendungsbilanz für Brennstoff sind die Anteile für die Prozesswärme und der Raumwärme ausschlaggebend. In allen Bereichen lassen sich ebenso wie beim Stromeinsatz umfangreiche Potenziale ableiten. Diese sind in der Potenzialanalyse ausführlich erörtert. Abschließend werden die anwendungsbezogenen Anteile auf die gesamte Schnelldorfer Industrie umgelegt. Dabei ergeben sich für die Industrie folgende Endenergiebilanzen.

Tabelle 2.3.6: Endenergiebilanz für Strom nach Anwendung 2012

Summe Mechanische Energie

Information und Kommunikation Beleuchtung

absolut 10.504 MWh 8.832 MWh 892 MWh 780 MWh prozentual 100% 84% 8% 7%

Tabelle 2.3.7: Endenergiebilanz für Wärme nach Anwendung 2012

Summe sonst. Prozesswärme Raumwärme Warmwasser

absolut 10.154 MWh 6.795 MWh 3.051 MWh 308 MWh prozentual 100% 67% 30% 3% Seit 2009 setzen zwei Industriebetriebe große Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bei ihrer Energieversorgung ein. Die Blockheizkraftwerke in Containerbauweise werden von einer nahgelegenen Biogasanlage mit Biogas versorgt. Die installierte elektrische Leistung beträgt bei beiden Anlagen je 250 kW. Aufgrund der Einspeisedaten aus den veröffentlichten EEG-Jahresmeldungen ist darauf zu schließen, dass die Aggregate für Produktionsprozesse vorrangig wärmegeführt sind. Der Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist. Die vertraglich festgelegten Vergütungssätze aus den Jahren der Inbetriebnahmen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Kriterium für die vorrangige Einspeisung des elektrisch erzeugten Stroms. Somit kann in diesem Fall davon ausgegangen werden, dass keine Eigenstromnutzung anfällt. Dieses Versorgungskonzept auf Basis erneuerbarer Energien zur Strom- und Wärmeausnutzung ist auch in andere Betriebe in Schnelldorf anwendbar. Die Verwertung von anfallenden Prozessabfällen (überwiegend Holzspäne etc.) ist in den holzverarbeitenden Betrieben ebenfalls schon integriert. Jedoch wird nach Angaben der Betriebe, damit ausschließlich Wärme erzeugt. In KWK-Anlagen (z.B. Holzvergaser-Blockheizkraftwerk) können aus diesen Abfallstoffen neben Wärme auch Strom generiert werden. Im Kapitel 4 Potenzialanalysen werden diese Thematiken der Eigenstromnutzung, insbesondere bei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und der effizientere Energieeinsatz beschrieben.

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2.3.2 Private Haushalte

Stromverbrauch: In der Gemeinde Schnelldorf befinden sich über 1.080 Haushalte. Der Stromverbrauch ist ebenso über den lokalen Verteilnetzbetreiber zu beziehen und nach den einzelnen Ortsteilen ausweisbar (siehe Tabelle 2.3.8). Für sehr kleinen Ortsteile wie z.B. Ebethof und Holdermühle sind keine Werte ermittelbar. Diese Stromverbräuche sind vermutlich aufgrund Ihrer geographischen Lage den nächstgelegenen Teilort angerechnet. Für den Ebethof ist es Gailroth und für die Holdermühle Hilpertsweiler. Für den Ortsteil Gumpenweiler, im südlichen Gemeindegebiet, wurden ebenfalls keine Verbrauchswerte übermittelt. Der Ortsteil fasst ca. 10 Haushalte. Deren Stromverbrauch ist über den durchschnittlichen Stromverbrauch je Schnelldorfer Haushalt hochgerechnet. Es sind für das Jahr 2012 folgende Kennzahlen ermittelt.

x Der durchschnittliche Stromverbrauch je Einwohner beträgt 1.213 kWh pro Jahr. x Ein Haushalt verbraucht durchschnittlich rund 3.925 kWh pro Jahr.

Hierzu ist zu erwähnen, dass auch der Stromverbrauch von Haushaltsgröße und Gebäudeart abhängig ist. Als Vergleich werden neben den Stromverbrauchsdaten 2012, auch die Verbrauchswerte zum Vorjahr 2011 angegeben.

Tabelle 2.3.8: Stromverbrauch der privaten Haushalte nach Ortsteile in den Jahren 2011 und 2012

Ortsteil 2011 2012 Vergleich zum Vorjahr

absolut prozentual

Gesamt 4.792.933 kWh 4.342.018 kWh - 450.915 kWh - 9% Schnelldorf 2.465.403 kWh 2.276.441 kWh - 188.962 kWh - 8%

Unterampfrach 802.288 kWh 596.838 kWh - 205.450 kWh - 26% Wildenholz 405.715 kWh 384.132 kWh - 21.583 kWh - 5% Grimmschwinden 283.770 kWh 291.972 kWh + 8.202 kWh + 3% Haundorf 245.714 kWh 291.972 kWh - 24.470 kWh - 10% Oberampfrach 186.077 kWh 195.370 kWh + 9.293 kWh + 5% Gailroth 82.140 kWh 82.472 kWh + 333 kWh + 0% Ransbach a.d.H. 79.170 kWh 64.041 kWh -15.128 kWh - 19% Steinbach a.d.H. 70.388 kWh 60.629 kWh -9.759 kWh - 14% Gumpenweiler 43.930 kWh 39.620 kWh - 4.310 kWh -10% Stollenhof 41.759 kWh 46.268 kWh + 4.690 kWh + 11% Leitsweiler 23.303 kWh 29.044 kWh + 5.741 kWh + 25% Theuerbronn 26.445 kWh 21.878 kWh - 4.567 kWh - 17% Hilpertsweiler 22.557 kWh 19.116 kWh - 3.441 kWh - 15% Altersberg 14.454 kWh 12.952 kWh - 1.502 kWh - 10%

Der Stromverbrauch 2012 ist im Vergleich zum Vorjahr um 9% gesunken. Die teils enormen Verbrauchsabweichungen je Ortsteil sind anhand mehrerer Faktoren zu begründen. Insgesamt lässt der allgemeine Rückgang des Stromverbrauchs auf die Sensibilisierung der Verbraucher zum Thema Energie rückschließen. Die Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 und deren breite Auswirkungen könnten in gewisser Weise dazu beigetragen haben, dass ein sinnvoller und angemessener Umgang des Energieträgers Strom in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt ist. Zudem sind die Strompreise in den vergangen Jahren gewaltig in die Höhe geschossen. Die Preissteigerung kamen aufgrund verringerter Förderungen fossiler Energien und dem

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Investitionsstau bei Kraftwerks- und Netzausbau in den letzten Jahren zustande. Aber nicht nur globale und politische Ereignisse haben Einfluss auf den Stromverbrauch. Zuzüge und Abwanderungen, Bau neuer Wohnungen, angepasstes Nutzerverhalten sowie technische Innovationen (effizientere Technik, Eigenstromerzeugung) sind mit großer Sicherheit prägende Indikatoren. Um den Stromverbrauch und die Potenziale in diesem Sektor zu analysieren ist es entscheidend, an welchen Stellen der Strom im Haushalt verbraucht wird. Hierzu dient folgende Übersicht.

Abbildung 2.3.1: Aufteilung des Stromverbrauchs der privaten Haushalte nach Anwendungsarten [14]

Den größten Anteil am Stromverbrauch verursachen Elektrogeräte im Freizeit- sowie im Bürobereich. Der fortschreitende Konsum und die zunehmende Anzahl dieser Güter wirken sich deutlich auf den Stromverbrauch aus. In den lebensnotwendigen Bereichen wie Warmwasser, Kochen, Kühlen und Gefrieren spiegelt sich ebenfalls der hohe Strombedarf.

25,5 %

16,7 %

14,8 %

12,5 %

9,8 %

8,1 %

12,5 % TV/Audio und Büro

Kühlen und Gefrieren

Warmes Wasser

Waschen, Trocknen, Spülen

Kochen

Beleuchtung

Klima, Wellness-, Garten-und sonstige Elektrogeräte

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Wärmeverbrauch: Für die Ermittlung des Wärmeverbrauchs wurden andere Methoden angewendet. Eine Abfrage aller Haushalte durch Fragebögen ist aufgrund des enormen Aufwands und der begrenzten Kapazitäten nicht durchgeführt worden. Es wurde daher auf unterschiedliche Quellen und Methoden zurückgegriffen, mit denen der tatsächliche Wärmeverbrauch berechnet wurde. Neben leitungsgebundenen Energieträgern werden auch vermehrt nicht leitungsgebundene Energieträger in den Haushalten genutzt. Der Wärmeverbrauch wurde für die gesamten Haushalte der Gemeinde berechnet und ist nur abschätzungsweise auf die Teilorte zu differenzieren. Da der Erdgasverbrauch über den Verteilnetzbetreiber bekannt ist, sind die Verbräuche weiterer Energieträger über Auskünfte von Schornsteinfeger, Biogasanlagenbetreiber und Internet-Datenbanken ermittelt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle listet seit 2001 alle geförderten thermischen Solaranlagen, Wärmepumpen und Biomassenanlagen in einer Onlinedatenbank auf. Für das Gemeindegebiet Schnelldorf wurde eine entsprechende Abfrage durchgeführt. Anderweitige Sonderanlagen konnten nicht berücksichtigt werden. Die in Tabelle 2.3.9 angegebenen Verbrauchswerte werden zur besseren Darstellung auf Hunderter gerundet.

Tabelle 2.3.9: Wärmeverbrauch nach Energieträger der privaten Haushalte 2012

Energieträger Verbrauch Anteil in kWh Äquivalenzeinheit 1)

Gesamt 21.056.600 kWh - 100% Heizöl 9.247.200 kWh 917.400 l 44% holzartige Biomasse 4.420.000 kWh 2.600 Rm 21% Erdgas 3.542.500 kWh 340.000 m³ 17% Biogas 3.107.700 kWh 518.000 m³ 15% Solaranlagen 639.200 kWh - 3% Umweltwärme bei Wärmepumpen2) 100.000 kWh - 0%

Tabelle 2.3.10: verwendete Umrechnungsfaktoren und Energieinhalte von Energieträgern [11]

Energieträger Heizwert Hi Heizöl EL 10,08 kWh/l Erdgas H 10,42 kWh/m³i.N.

Biogas 6 kWh/m³ 3)

Holz (allgemein) 1.700 kWh/Rm 4)

1) Als Äquivalenzeinheit wird die alltagstauglichere Einheit des jeweiligen Energieträgers bezeichnet. Der Wert wird für die aufgeführten Energieträger über Umrechnungsfaktoren, siehe Tabelle 3.2.10 ermittelt

2) Der Strombedarf für Wärmepumpen und Stromheizungen ist in den Summen des Stromverbrauchs (siehe Tabelle 3.2.8) der privaten Haushalte bereits enthalten. In der Wärmeverbrauchsermittlung (Tabelle 3.2.9) ist nur die aus der Umwelt entzogene Jahreswärme angegebenen. 3 Heizwert Biogas, bei Methan 60 Vol.%, Kohlendioxid 30 Vol.% und Restgas 2 Vol.% 4 Heizwert Holz (lufttrocken mit 15% Wassergehalt), bei 50% Hartholz (Buche) ca. 2.000 kWh/RM und 50% Weichholz (Fichte) ca. 1.400 kWh/RM

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Im Zusammenhang mit der Wärmeverbrauchsermittlung wird auf Kehrbuchdaten vom Bezirkskaminkehrmeister zurückgegriffen. Allerdings sind für die Gemeinde jedoch zwei Bezirkskaminkehrmeister zuständig. Die Gemeindeverwaltung beauftrage daher nur einen Schornsteinfeger für die Übergabe der Daten zu Kesselleistung, -typ, Baujahr und eingesetztem Brennstoff. Die Daten wurden anonymisiert, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Anwesen möglich sind. Der Kehrbezirk des beauftragten Kaminkehrmeisters Markus Bauer aus Lehengütingen deckt etwa 83% der Haushalte im Gemeindegebiet ab. Für die übrigen Haushalte erfolgten in Abhängigkeit der gemeldeten Bevölkerung dementsprechend Hochrechnungen. Anhand der Kesselleistung sind Heizsysteme und Energieträger dem privaten Haushaltssektor zugeteilt. Für Verbrauchsermittlungen der Energieträger Heizöl und Holz wird auf statistische Kennzahlen zurückgegriffen. Der Gesamtstromverbrauch beträgt im Mittel etwa 20% des Gesamtenergieverbrauchs der Haushalte [15]. Da der Stromverbrauch bekannt ist, kann der Endenergieverbrauch darüber abgebildet werden. Über die Anteilsverhältnisse der Kesseltypen aus den Kehrbuchdaten sind anschließend die einzelnen Verbräuche der Zentralfeuerstätten ermittelt. Der Wärme- bzw. Warmwasserverbrauch, der über Solarthermieanlagen bereitgestellt wird, ist über die Kollektorflächen und einen mittleren Kollektorertrag je Kollektorfläche berechnet. Bei Solarthermie gibt es zwei Betriebsweisen. Im süddeutschen Raum sind die Anlagen häufig zur Deckung des Warmwasserbedarfs ausgelegt. Eine Heizungsunterstützung findet in dieser Region weniger Beachtung. Für die Ermittlung des Wärmeverbrauchs aus Solarenergie wurde ein mittlerer Kollektorertrag von 376 kWh/m²a angenommen. Im Gemeindegebiet werden derzeit sieben Biogasanlagen betrieben. Darunter versorgen fünf Anlagen insgesamt etwa 100 Haushalte mit regenerativer Wärme. Bei der Wärmelieferung ab Biogasanlage bis zur Hausübergabestationen fallen zudem Netzverluste an. Sämtliche dargestellte Verbrauchsmengen beziehen sich ausschließlich auf den Endenergieverbrauch, der ab den Hausübergabestationen in den Gebäuden tatsächlich verbraucht wird. Netzverlusten sind in dieser Endenergiebetrachtung vernachlässigt. Netzkennzahlen werden im Abschnitt Energieinfrastruktur sowie in der Potenzialanalyse geschildert. In Tabelle 2.3.11 sind Heizsysteme und Kennzahlen für die Wärmeverbrauchsberechnung der privaten Haushalte aufgelistet. Eine Differenzierung auf einzelne Teilorte ist nur bedingt möglich, da die Anonymisierungspflicht der Daten des Schornsteinfegers keine Rückschlüsse auf einzelne Anwesen bzw. Teilorte möglich macht. Die Verbräuche aus Einzelfeuerstätten wie beispielsweise einzelne Raumheizungen, sind aufgrund der sporadischen Nutzung nicht aufgeführt.

Tabelle 2.3.11: Wärmeversorgungssysteme in der Gemeinde Schnelldorf 2012

Energieträger Anzahl der Systeme installierte Gesamt-nennleistung

Heizöl 556 15.536 kW Erdgas 222 5.703 kW Holz Gesamt 270 7.502 kW naturbelassenes Scheitholz 232 6.507 kW

Pellet 34 824 kW Hackschnitzel 4 171 kW

Solarenergie für Solarthermie 174 1.700 m² Biogas für Nahwärme 99 keine Angabe Strom für Wärmepumpen 5 keine Angabe

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Der Anteil regenerativer Energieträger am Gesamtwärmeverbrauch der Haushalte beträgt fast 40%. Es ist aufgrund zur erwartenden Preissteigerungsraten von konventionellen Energieträgern davon auszugehen, dass sich der Anteil regenerativer Energien künftig weiter erhöht. Da derzeit ein Großteil über konventionelle Energieträger (Heizöl und Erdgas) abgedeckt und aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit eine Umstellung erwartet wird, bestätigt das diese Annahme. Abschließend sind die angefallenen Energiekosten für das Bilanzjahr 2012 abgeschätzt. Grundlage der Gesamtenergiekostenermittlung sind Angaben von örtlichen Verbrauchern, die im Laufe des Energiekonzepts angefragt wurden (Fragenbogenerhebung bei der Nahwärmenetzuntersuchung). Für die Energieträger Strom, Erdgas und Biogas wurde neben dem Arbeitspreis, auch der jährliche Grundpreis mit einkalkuliert.

Tabelle 2.3.12: Energiekosten der privaten Haushalte 2012

Energiekosten spez. Energiekosten

Energiekosten absolut prozentual

Gesamt 2.478.650 € 100% Strom 0,245 €/kWh 844.600 € 34%

Strom für Wärmepumpe + Stromheizung 0,195 €/kWh 174.450 € 7% Heizöl 0,088 €/kWh 813.750 € 33% Erdgas 0,069 €/kWh 244.400 € 10% Biogas 0,058 €/kWh 180.250 € 7% Holz, Pellets, Hackschnitzel 0,050 €/kWh 221.000 € 9%

Alle Kosten verstehen sich brutto. Ein Szenario des künftigen Wärmeverbrauchs, der Versorgungsstruktur und insbesondere auch die Reduktion des Wärmeverbrauchs durch Sanierungsmaßnahmen sind im Kapitel 3 – Potenzialanalyse ausführlich dargelegt.

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2.3.3 Gewerbe, Handel und Dienstleistungssektor (GHD)

Der Gewerbe, Handel und Dienstleistungssektor ist ein sehr heterogener Bereich und erstreckt sich von Ein-Person-Betrieben bis hin zu größeren Handelskonzernen. Für die Aufteilung zwischen Industrie- und GHD-Sektor wurden bereits beschriebene Abgrenzungen getroffen, so dass alle übrig gebliebenen Firmen nun diesen Sektor zugeordnet werden. Ein prägender Unterschied besteht vor allem darin, dass im GHD-Sektor keine energieintensiven Betriebe vorkommen. Die Erfassung aller Betriebe erfolgt unter Mithilfe des Gewerbeamts Schnelldorf. Die registrierten Betriebe wurden anhand ihrer Schwerpunkttätigkeit in sieben Verbraucherklassen deklariert, siehe Tabelle 2.3.13. Für die Bestands- und Potenzialanalyse wurden insgesamt 108 GHD-Betriebe erfasst.

Tabelle 2.3.13: Einteilung der GHD-Betriebe in Verbraucherklassen

Verbraucherklasse Anzahl der Betriebe

büroähnliche Betriebe 18 Herstellungsbetriebe 20 Handelsbetriebe 42 Beherbergungen 9 Gaststätten 13 Backgewerbe 1 Metzgereien 5 Das Energieversorgungsunternehmen weist die Strom- und Gasverbräuche des GHD-Sektors aus. Der Gesamtendenergieverbrauch lässt sich analog wie bei den privaten Haushalten ermitteln. Der Stromverbrauch beträgt statistisch betrachtet rund 34% des Endenergieverbrauchs des GHD-Sektors [15]. Eine Unterteilung der regenerativen Energieträger ist in diesem Fall aufgrund fehlender Informationen nicht durchgeführt.

Tabelle 2.3.14: Endenergieverbrauch des GHD-Sektors 2012

Energieträger Endenergieverbrauch Anteil

Gesamt 9.629.900 kWh 100% Strom 3.274.200 kWh 34%

Heizöl 2.669.900 kWh 28% Erdgas 2.409.600 kWh 25% Regenerative Energieträger 1.276.200 kWh 13%

Der abgeschätzte Anteil an regenerativen Energieträgern ist in diesem Sektor mit 13% äußerst gering. Primär wird der Wärmebedarf konventionell abgedeckt. Die Ergebnisse zeigen, dass bislang keine nennenswerten Maßnahmen zu einer vermehrt regenerativen Energieversorgung durchgeführt wurden. Somit ist in diesem Bereich hauptsächlich Potenzial bei der regenerativen Wärmebereitstellung vorhanden.

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Anhand statistischer Kennziffern zu den oben genannten Verbraucherklassen, lassen sich die Anteile des Wärmebedarfs ermitteln. Die eruierten Verhältnisse dienen der Umrechnung auf den Wärmeverbrauch. Für die Unterteilung des Stromverbrauchs werden ebenfalls bewährte Kennzahlen verwendet. Der spezifische Wärmebedarf und der spezifische Stromverbrauch sind in erster Linie von einer Bezugseinheit, in diesem Fall der Mitarbeiterzahl, abhängig. Das Gewerbeamt Schnelldorf verfügt zum gegenwärtigen Zeitpunkt über Angaben über die Anzahl der Beschäftigten je Betrieb. Da allerdings diese freiwillig und damit nicht vollständig sind, muss für einige Betriebe aufwändig nachrecherchiert (Internet: Homepage etc.) werden um Plausibilität zu gewährleisten. In der folgenden Tabelle 2.3.15 werden die Anteile für Wärme und Strom aus den statistischen Kennwerten den Verbraucherklassen zugeordnet.

Tabelle 2.3.15: Berechnung der Anteile für den Wärme- und Stromverbrauch anhand statistischer Kennwerte [16], [11]

Verbraucherklasse Bezugs-einheit (BZE)

Wärmebedarf Stromverbrauch

spez. Kennwert Anteil spez. Kennwert Anteil Büroähnliche Betriebe 43 5.500 kWh/BZE·a 8% 6.000 kWh/BZE·a 12% Herstellungsbetriebe 140 6.100 kWh/BZE·a 24% 5.000 kWh/BZE·a 32% Handelsbetriebe 120 6.000 kWh/BZE·a 30% 4.500 kWh/BZE·a 25% Beherbergungen 35 13.900 kWh/BZE·a 18% 10.000 kWh/BZE·a 16% Gaststätten 47 9.900 kWh/BZE·a 15% 5.600 kWh/BZE·a 12% Backgewerbe 2 12.500 kWh/BZE·a 2% 5.800 kWh/BZE·a 1% Metzgereien 8 6.600 kWh/BZE·a 3% 6.500 kWh/BZE·a 2% Aus vorangegangener Erhebung sind nun die Werte je Anwendungsbereich zuzuordnen. Die Einteilung erfolgt analog wie im Sektor Industrie. Der Strombereich unterteilt sich in Beleuchtung, mechanische Energie, Information und Kommunikation, der Wärmeverbrauch in Raumheizung, Warmwasser und Prozesswärme. Die Anwendungsbilanzen für Brenn- und Kraftstoffe sowie Strom dienen hierfür als Grundlage. Tabelle 2.3.16 und 2.3.17 veranschaulichen die weitere Unterteilung der Energieverbräuche.

Tabelle 2.3.16: Berechnung des Stromverbrauchs nach Anwendungsbereich 2012 [16]

Verbraucherklasse Stromverbrauch

Anwendungsbereiche

Beleuchtung Information und Kommunikation

mechanische Energie

Büroähnliche Betriebe 388.424 kWh 45% 40% 15% Herstellungsbetrieb 1.053.862 kWh 43% 11% 45% Handelsbetrieb 812.980 kWh 51% 12% 37% Beherbergungen 526.931 kWh 34% 4% 62% Gaststätten 396.252 kWh 34% 4% 62% Backgewerbe 17.464 kWh 5% 10% 85% Metzgereien 78.287 kWh 10% 5% 85%

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Tabelle 2.3.17: Berechnung des Wärmeverbrauchs nach Anwendungsbereich 2012 [16]

Verbraucherklasse Wärmeverbrauch Anwendungsbereiche

Raum-heizung Warm-wasser Prozess-wärme

Büroähnliche Betriebe 516.156 kWh 93% 7% 0% Herstellungsbetriebe 1.552.012 kWh 75% 3% 23% Handelsbetriebe 1.901.955 kWh 97% 3% 0% Beherbergungen 1.159.525 kWh 69% 6% 25% Gaststätten 970.372 kWh 69% 6% 25% Bachgewerbe 104.274 kWh 27% 20% 53% Metzgereien 151.406 kWh 64% 32% 4% Die Teilergebnisse werden abschließend für alle Verbraucherklassen in nachfolgender Übersicht für den gesamten Sektor GHD zusammengefasst dargestellt.

Tabelle 2.3.18: Ergebnisübersicht der Energieverbräuche nach Anwendungsbereich im Sektor GHD 2012

Gesamtstromverbrauch 3.274.200 kWh 100% für Beleuchtung 1.365.930 kWh 42%

für Information und Kommunikation 417.847 kWh 13% für mechanische Energie 1.490.423 kWh 46%

Gesamtwärmeverbrauch 6.355.700 kWh 100% für Raumheizung 5.047.386 kWh 80%

für Warmwasser 327.760 kWh 5% für Prozesswärme 953.554 kWh 15%

Durch die strukturierte Darstellung der Energieverbräuche in den relevanten Anwendungsbereichen lassen sich Schwerpunkte hinsichtlich energetischer Optimierungsansätze leichter identifizieren und bewerten.

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2.3.4 Kommunale Liegenschaften

Der Sektor kommunale Liegenschaften betrifft die Zweige gemeindlicher Einrichtungen und Straßenbeleuchtung, Abwasser. Da jede Gemeinde selbst Energieverbraucher ist, sollte der Bereich ebenfalls sachspezifisch bewertet und zukunftsweisend optimiert werden. Hierbei hat die Gemeinde mehr als nur eine Vorbildfunktion zum Thema ökologische und nachhaltige Energieverwendung. Insbesondere ist eine richtungsweisende Energiepolitik anstreben. Für die Bereiche des kommunalen Sektors liegen detaillierte Verbrauchsabrechnungen für Strom und Gas vor. In der Regel sind die Abrechnungsdaten nicht exakt über eine Jahr, sondern über unterschiedliche Abrechnungszeiträume bekannt. Aufgrund dessen sind sämtliche Verbrauchszahlen auf 365 Tage und dem bestimmten Abrechnungsjahr umgerechnet. Ausgehend von der Analyse ist für die Gemeinde Schnelldorf die Einführung eines Energie- und Klimaschutzmanagements vorzuschlagen. Grundlage hierfür ist eine ausführliche und lückenlose Dokumentation hinsichtlich kommunaler Verbrauchsdaten. Des Weiteren gilt es ein Energie-Controlling-System zu integrieren, um den Erfolg ausgeführter Maßnahmen zu bewerten. Die Tabelle 2.3.19 veranschaulicht das Ergebnis der Bestandsanalyse für den kommunalen Endenergieverbrauch 2012. Angaben zum Verbrauch des kommunalen Fuhrparks wurden nicht berücksichtigt.

Tabelle 2.3.19: Endenergieverbrauch des Sektors kommunale Liegenschaften 2012

Energieträger Endenergieverbrauch Anteil

Gesamt 1.033.313 kWh 100% Strom 560.845 kWh 54%

Erdgas 458.893 kWh 44% Hackschnitzel 13.575 kWh 2%

Stromverbrauch: Der Stromverbrauch weist den höchsten Anteil am Endenergieverbrauch dieses Sektors auf. Aus den kommunalen Abrechnungsunterlagen geht hervor, dass der verbrauchte Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien (Wasserkraft) stammt. Für weiterführende Bewertungen ist der Stromverbrauch in sechs Kategorien, siehe Tabelle 2.3.20, unterteilt.

Tabelle 2.3.20: Einteilung des kommunalen Stromverbrauchs in Kategorien

Kategorie Anlagenbeschreibung

Abwasser und Wasser Kläranlagen, Pumpstationen, Pumpwerke, Regenüberlaufbecken und Wasserversorgung

Straßenbeleuchtung sämtliche Straßenbeleuchtung der Gemeinde Schnelldorf Grundschule und Frankenlandhalle Grundschule und Frankenlandhalle in Schnelldorf

Feuerwehrhäuser Feuerwehrgerätehäuser, Dorfgemeinschaftshäuser und

Festplätze Rathaus Rathaus der Gemeinde Schnelldorf

Sonstiges Dorfplatz-Brunnen, Freibad, Friedhof und Leichenhalle

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Anschließend wird der Stromverbrauch für die Jahre 2009 bis 2012 den kommunalen Kategorien zugeordnet.

Tabelle 2.3.21: Tabellarische Übersicht des kommunalen Stromverbrauchs von 2009 bis 2012

Kategorie Abrechnungsjahr

2009 2010 2011 2012 absolut Anteil

Gesamt 607.840 kWh 594.932 kWh 606.480 kWh 560.845 kWh 100%

Abwasser und Wasser 295.878 kWh 300.156 kWh 333.189 kWh 321.555 kWh 57%

Straßen-beleuchtung 161.570 kWh 123.177 kWh 123.330 kWh 118.944 kWh 21%

Feuerwehrhäuser 60.594 kWh 73.927 kWh 61.754 kWh 45.238 kWh 8%

Grundschule und Frankenlandhalle 53.181 kWh 53.189 kWh 43.720 kWh 38.608 kWh 7%

Rathaus 25.941 kWh 24.830 kWh 24.831 kWh 21.680 kWh 4%

Sonstiges 10.676 kWh 19.653 kWh 19.656 kWh 14.819 kWh 3%

Abbildung 2.3.2: Grafische Übersicht des kommunalen Stromverbrauchs von 2009 bis 2012

In der Gesamtbetrachtung ist ein leichter Rückgang des Stromverbrauchs zu verzeichnen. Der Bereich Abwasser und Straßenbeleuchtung hat mit über 75% den höchsten Anteil. Im Bereich Abwasser und Wasserversorgung ist von der Gemeinde ein weiteres Ingenieurbüro beauftragt. Über Inhalte, Ablauf und Zielvorgaben dieser Untersuchung sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Informationen bekannt.

0 kWh

100.000 kWh

200.000 kWh

300.000 kWh

400.000 kWh

500.000 kWh

600.000 kWh

2009 2010 2011 2012 Gesamt Abwasser und Wasser Straßenbeleuchtung Feuerwehrhäuser Grundschule und Frankenlandhalle Rathaus Sonstiges

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Im Bereich Straßenbeleuchtung wurden im Jahr 2009 von 281 Leuchten zur Energieeinsparung umgerüstet. Die daraus resultierende Einsparung ist auch aus den Verbrauchsdaten nachzuvollziehen. Ausgehend von der Maßnahme ineffizienten Quecksilberdampflampen (HME) auf Natriumdampflampen (HSE/T) umzurüsten, ist 2010 eine Einsparung von 38.393 kWh erzielt worden. Die Gemeinde Schnelldorf hat mit der N-Ergie Netz GmbH einen Straßenlampen-Instandhaltungsvertrag. Eine Auflistung der Straßenbeleuchtung mit Kenndaten zum Ortsteil, Leuchtmitteltyp und -leistung, sowie Angaben zur installierten Gesamtleistung wurde für das Energiekonzept zur Verfügung gestellt. Allerdings beruht der Stand dieser Daten auf das Jahr 2009. Eine Aktualisierung der Daten wird nach Auskunft der Wartungsfirma im Jahr 2014 erfolgen. Somit sind in der folgenden Darstellung mögliche Wartungen zwischen 2010 bis 2012 nicht erfasst. Aus dem Vergleich der Verbrauchsdaten im Zeitraum 2011 bis 2012 lässt sich eine weitere Reduktion des Stromverbrauchs der Straßenbeleuchtung feststellen. Während dieser Zeitspanne könnten beispielsweise vereinzelt Leuchten umgerüstet oder ausgetauscht worden sein. Nach Rücksprache mit den Verantwortlichen konnten hierzu keine genauen Angaben gemacht werden. Somit ergibt sich für den Bestand der Straßenbeleuchtung folgende Auflistung.

Tabelle 2.3.22: Bestandsanalyse der Straßenbeleuchtung 2012

Leuchten Anzahl Anteil

Gesamt 603 100% mit Natriumdampflampen 458 76%

mit Quecksilberdampflampen 102 17% mit Leuchtstofflampen 43 7%

Leuchtmittel Anzahl Installierte Leistung Anteil

Gesamt 666 40.968 kW 100% Natriumdampflampe 461 27.130 kW 66%

Quecksilberdampflampe 118 10.640 kW 26% Leuchtstofflampe 87 3.198 kW 8%

Die Mehrheit der 603 Leuchten ist an Stahlmasten (48%) angebracht. 44% sind an Betonmasten zu finden. Fast ein Drittel der Leuchten im gesamten Gemeindegebiet sind über 30 Jahre alt. Auf diesen Leuchten sind überwiegend Leuchtstoff oder Quecksilberdampflampen angebracht. Nach Angaben der N-Ergie Netz GmbH ergibt sich eine jährliche Brenndauer der Leuchtmittel von rund 2.627 Stunden. Eine Reduzierung der Brenndauer um Stromkosten einzusparen sollte differenziert untersucht werden.

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Wärmeverbrauch: Der kommunale Wärmeverbrauch bezieht sich auf folgende Liegenschaften.

x Grundschule: Baujahr 1994/1995 x Frankenlandhalle: Baujahr 1976: Sanierung 1997, Erweiterung 2000 x Rathaus, Rothenburger Straße13: Sanierung und Erweiterung 2000/2001 x Feuerwehrhaus und Bauhof Schnelldorf: Erweiterung 2009

Über Liegenschaften (Dorfgemeinschaftshäuser, Feuerwehrhäuser) in den kleineren Ortsteilen wurden keine Abrechnungsunterlagen zur näheren Untersuchung bereitgestellt. Im Jahr 2011 gründete die Kommune die Nahwärme Schnelldorf GmbH (NWS). Das Nahwärmenetz versorgt die Frankenlandhalle und die angrenzende Grundschule mit Wärme. Ein Blockheizkraftwerk (BHKW) auf Erdgasbasis arbeitet nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-kopplung. Das Feuerwehrhaus und der nahegelegene Bauhof im Ortsteil Schnelldorf werden über einen modernen Hackschnitzelkessel versorgt. Aus den Abrechnungsunterlagen ergibt sich für die oben dargestellten Liegenschaften folgender Wärmeverbrauch.

Tabelle 2.3.23: Aufteilung des Wärmeverbrauchs der kommunalen Liegenschaften 2012

Liegenschaft Energieträger Wärmeverbrauch Anteil

Gesamt 472.468 kWh 100% Grundschule NWS (Erdgas) 214.508 kWh 45%

Frankenlandhalle NWS (Erdgas) 185.008 kWh 39% Rathaus Erdgas 59.377 kWh 13% Feuerwehrhaus und Bauhof Hackschnitzel 13.575 kWh 3%

Abschließend werden die angefallenen Energiekosten für den Strom- und Wärmeverbrauch dargelegt. Die Kosten verstehen sich brutto und sind auf das Jahr 2012 bezogen. Insgesamt ergeben sich die Energiekosten von 192.840 €. Davon wurden rund 134.600 € für Strom ausgegeben. Aus der Differenz ergeben sich Kosten des Wärmeverbrauchs in Höhe von 58.240 €.

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2.4 ANALYSE DER ENERGIEINFRASTRUKTUR

Unabhängig von der Erfassung des aktuellen Energieverbrauchs, ist sowohl der gegenwärtige Stand der Energieinfrastruktur zur Energieversorgung zu analysieren und zu bewerten. Eine ausführliche Dokumentation der Versorgungsnetze liefert entscheidende Grundlagen für künftige Maßnahmen. Die Energieinfrastruktur der Gemeinde Schnelldorf beinhaltet folgende Bereiche:

Stromnetz

Erdgasnetz

Wärmenetze

Im Hinblick auf eine verständliche Darstellung, werden die bestehenden Netzstrukturen, Transportwege und Energieerzeugungsanlagen grafisch abgebildet. Während der näheren Betrachtung kommt es immer wieder zu Überschneidungen vorangegangen Analysen.

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2.4.1 Stromnetz

Das Stromnetz der Gemeinde besteht aus Stromleitungen (oberirdisch) und Stromkabel (unterirdisch). Grundversorger ist die N-Ergie Aktiengesellschaft. Eine Abfrage der Stromnetzdaten beim zuständigen Netzbetreiber N-Ergie-Netz GmbH blieb erfolglos. Zur Erfassung diente der Flächennutzungsplan der Gemeinde und zur Kontrolle wurden zusätzlich Luftbildaufnahmen des Bayernatlas herangezogen. Die Abbildung 2.4.1 zeigt den Verlauf der 20 kV Mittelspannungsleitung. Die oberirdische Leitungslänge beträgt ca. 24 km. Aufgrund der fehlenden bzw. nicht bereitgestellten Informationen kann über unterirdisch verlaufende Stromtrassen keine Aussagen getroffen werden. Über das örtliche Stromnetz wurde 2012 rund 18.641.000 kWh Strom in der Gemeinde zu den Verbrauchern verteilt. Abbildung 2.4.1: Übersichtsplan der 20 kV Mittelspannungsleitung im Gemeindegebiet Schnelldorf

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2.4.2 Gasnetz

Der Teilort Schnelldorf verfügt ausschließlich über ein Erdgasverteilnetz. Grundversorger ist ebenfalls die N-Ergie Aktiengesellschaft und Betreiber ist die Tochtergesellschaft N-Ergie Netz GmbH. Das bestehende Gasnetz ist dem Marktgebiet bzw. Bilanzkreisnetzbetreiber NetConnect Germany GmbH & Co. KG zugeordnet. Abbildung 2.4.2 zeigt den Gasübersichtplan. Die Gesamtlänge des Gasverteilnetzes in Schnelldorf beziffert sich auf rund 10,5 km. Im Jahr 2011 wurden 7.253.000 kWh Erdgas verbraucht. Ein Jahr später stieg der Gasverbrauch um 30% auf 9.447.000 kWh. Der massive Anstieg ist nach Absatzdaten überwiegend dem Industriesektor zuzuordnen.

Abbildung 2.4.2: Übersichtsplan des Erdgasverteilnetzes im Teilort Schnelldorf

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2.4.3 Wärmenetze:

In der Kommune sind bereits Projekte zur Versorgung mehrerer Verbraucher über Wärmenetze umgesetzt worden. In diesem Abschnitt ist ein zusammenfassender Überblick ausgearbeitet. Für die Grundlagenermittlung wurden wir von der Gemeindeverwaltung und der Wärmenetzbetreiber unterstützt. Letztere wurden dazu aufgerufen, benötigte Daten für das Energiekonzept zur Verfügung zu stellen. Die Beteiligung an der Abfrage wurde im Gegensatz zur Industriebefragung nur im begrenzten Rahmen wahrgenommen, so dass fehlende Daten zum Teil über statistische Methoden abgeschätzt werden mussten. Tabelle 2.4.1 stellt die erfassten Wärmenetze samt eruierten Kennzahlen dar. Die Datenverwendung wurde von einigen Betreibern bezüglich der Weitergabe an Dritte und der Veröffentlichung massiv beschränkt.

Tabelle 2.4.1: Übersicht der Wärmenetze im Gemeindegebiet Schnelldorf

Ortsteil: Kurzbeschreibung des Betreibermodells: zur Wärme-versorgung

von (Sektor)

Schnelldorf Nahwärmenetz mit erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerk sowie zwei Gasspitzenlastkessel (KWK) - BHKW Vorrang, Stromeinspeisung nach KWKG

4 Kunden davon 2 kommunal

davon 2 GHD

Schnelldorf Nahwärmenetz mit Biogasanlage (KWK) 14 Kunden

Grimmschwinden Nahwärmenetz mit Biogasanlage (KWK) 19 Kunden

Unterampfrach Nahwärmenetz mit Biogasanlage (KWK) 20 Kunden

Gailroth Nahwärmenetz mit Biogasanlage (KWK) 35 Kunden

Leitsweiler-Michelbach5)

Nahwärmenetz mit biogasbetriebenen Satelliten-BHKW (KWK)

k.A.

Gumpenweiler Nahwärmenetz mit Biogasanlage (KWK) 6 Kunden

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind Erweiterungen geplant. Dies betrifft zum einen das Nahwärmenetz im Ortsteil Unterampfrach. Zum anderen wird der Bau einer Biogasleitung zum Gewerbegebiet Hilpertsweiler diskutiert. In den nachfolgenden Planausschnitten werden die bestehenden Trassenverläufe soweit bekannt abgebildet. Nach Angaben der Betreiber bestehen nicht genutzte temporäre Energiekapazitäten. In den Wintermonaten sind einige Netze bereits ausgelastet, während in den Sommermonaten Wärmemenge zur Verfügung steht. Die freien Kapazitäten gelten im Sinne der Optimierung der Energieeffizienz bisher noch als ungenutztes Potenzial. Zu diesem Aspekt sind in den nachfolgenden Kapiteln Potenziale und Maßnahmen hinreichend beschrieben.

5) Der Ort "Michelbach an der Lücke" befindet sich außerhalb Gemeinde Schnelldorf und ist der baden-württembergischen Gemeinde Wallhausen zugeordnet.

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Abbildung 2.4.3: Wärmenetze in Schnelldorf und Grimmschwinden

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Die vorangegangene Abbildung 2.4.3 stellt die verzweigten Wärmetrassen rund um den Ortsteil Schnelldorf dar. Im angrenzenden Grimmschwinden existieren zwei voneinander getrennte Wärmenetze. Diese versorgen seit 2005 umliegende Wohnhäuser sowie Liegenschaften des Betreibers. Am Sport- und Schulzentrum in Schnelldorf befindet sich das neuste Wärmenetzes. Es ist seit 2011 in Betrieb. Das Blockheizkraftwerk auf Erdgasbasis liefert Wärme für die kommunalen und gewerblichen Einrichtungen. Zusätzlich befinden sich zwei größere Erdgaskessel, die in Spitzenlastzeiten die Wärme bereitstellen. Auch hier befinden sich noch freie Wärmekapazitäten. Die Biogasanlage Buchmühlhof, nördlich der Eisenbahnstrecke, versorgt ebenfalls private sowie auch gemeinnützige Einrichtungen mit regenerativer Wärme. Die Biogasanlage in der Buchmühle, die unterhalb der Bahnlinie zu finden ist, liefert primär Biogas an zwei Satelliten-Blockheizkraftwerke ins südliche Gewerbegebiet Schnelldorfs.

Abbildung 2.4.4: Wärmenetz in Unterampfrach

Im Ortsteil Unterampfrach ist 2014 eine Erweiterung des vorhandenen Wärmenetzes in Richtung Seinsheimer Straße geplant. Über den Verlauf des Projekts konnten zum Zeitpunkt der Ausfertigung keinerlei nähere Informationen gesammelt bzw. veröffentlicht werden.

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Abbildung 2.4.5: Wärmenetz mit Biogasanlage in Gailroth und Satelliten BHKW in Leitsweiler

Es befindet sich zwischen den Ortsteilen Gailroth und Leitsweiler eine ca. 2.000 m Biogasleitung. Im Blockheizkraftwerk am südlichen Ortsrand von Leitsweiler wird das Biogas durch Verbrennung in Wärme und Strom umgewandelt. Das Wärmenetz in Gailroth versorgt fast vollständig alle Liegenschaften mit regenerativer Wärme. Es ist das größte ausgebaute Wärmenetz in der Gemeinde.

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Abbildung 2.4.6: Wärmenetz mit Biogasanlage in Gumpenweiler

In Gumpenweiler befindet sich seit 2005 eine Biogasanlage. Die Anlage versorgt den Großteil des Ortes mit Wärme. Für das kleine Dorf ergibt sich ein realistisches Potenzial sich zeitnah energieautark versorgen zu können.

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Abbildung 2.4.7: mögliche Biogasleitung zum Gewerbegebiet Hilpertsweiler

Nach Gesprächen mit dem damaligen Bürgermeister Thomas Unhoch befinden sich im Gewerbegebiet Hilpertsweiler mehrere Interessenten an regionaler und regenerativer Wärmeversorgung. Die am nächsten gelegene Biogasanlage, nahe Unterampfrach, befindet sich rund 1,5 km nördlich des Gewerbeparks. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind allerdings keine näheren Informationen für das Energiekonzept bereitgestellt worden.

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2.5 ANALYSE DER ERNEUERBAREN ENERGIEN

Der Stand, die Entwicklung und die Tendenz der Nutzung erneuerbarer Energien in der Gemeinde Schnelldorf beruht auf eine ausführliche Sachanalyse. Die umfassende Auswertung vorhandener Daten bildet die Grundlage für den Aufbau eines nachhaltigen Gesamtsystems regionaler Energieversorgung. Durch das Erneuerbaren-Energien-Gesetz sind Netzbetreiber dazu verpflichtet Jahresmeldung aller EEG-Anlagen zu veröffentlichen. Im Hinblick auf aktuelle politische Verordnungen, wie z.B. die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, ist im Gemeindegebiet nicht nur der Ausbau sondern auch der Bestand betroffen. Um konkrete Aussagen und zukunftsweisende Strategien zu entwickeln ist die Analyse der erneuerbaren Energien ein ausschlaggebendes Instrument des Energiekonzepts. Die vom Bundeskabinett beschlossene EEG Reform soll zum 1.August 2014 in Kraft treten. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist die EEG-Reform notwendig, um den weiteren erfolgreichen Ausbau der erneuerbaren Energien zu verwirklichen. Insbesondere sollen bestehende Überförderungen bei der Einspeisevergütung abgebaut, Vergütungen abgesenkt und Boni gestrichen werden. Im Folgenden wird der Gesetzesentwurf der Bundesregierung grob zusammengefasst. Ziele, Hintergründe und Anwendungsbereiche der EEG-Reform [17]:

� Ausbau der erneuerbaren Energien fortsetzen und steuern o Senkung der durchschnittlichen Vergütung für erneuerbare Energien o Solarenergie: jährlicher Zubau von 2.500 Megawatt (brutto) o Windenergie: jährlicher Zubau von 2.500 Megawatt (brutto) o Biomasse: jährlicher Zubau von 100 Megawatt (brutto)

� Marktintegration der erneuerbaren Energie vorantreiben o Betreiber von größeren Neuanlagen sollen künftig verpflichtet werden, den von

ihnen erzeugten Strom direkt bzw. selbst zu vermarkten � Kostenanstieg spürbar bremsen

Auch für die Gemeinde Schnelldorf sind die Angaben der EEG-Reform zunehmend relevant. Dies betrifft in erster Linie die Eigenversorgung. Eine Eigenversorgung liegt vor, wenn der erzeugte Strom selbst verbraucht wird. Bislang war die Eigenversorgung von der EEG-Umlage befreit. Für Bestandsanlagen, die weiterhin den selbst erzeugten Strom verbrauchen wird die EEG-Umlage nicht fällig. Dies gilt auch für Ersatzinvestitionen, wenn die Leistung höchsten um 30% steigt. Zu den Bestandsanlagen gehören die Anlagen, die bereits vor dem 23. Januar 2014 nach Bundesrecht genehmigt wurden und vor dem 1. Januar 2015 erstmalig zur Eigenversorgung genutzt werden. Neuanlagen werden nach der EEG-Reform nun mit der zu zahlenden EEG-Umlage voll oder reduziert belastet. Damit will die Bundesregierung alle Eigenversorger an den Ausbaukosten für die erneuerbaren Energien beteiligen. Für Strom aus neuen EEG-Anlagen oder KWK-Anlagen, der in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Anlage selbst genutzt wird, muss eine um 50% reduzierte EEG-Umlage gezahlt werden. Für kleinere Anlagen mit einer installierten Leistung von höchsten 10 kW, die jährlich höchstens 10.000 kWh selbst verbrauchen sind von der EEG-Umlage befreit. Im Jahr 2014 liegt die EEG-Umlage bei 6,24 Cent/kWh.

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Die Gemeinde Schnelldorf verfügte im Jahr 2012 über ein breites Spektrum bei den erneuerbarer Energien. Nachfolgend gibt in Tabelle 2.5.1 und Abbildung 2.5.1 einen groben Überblick über der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.

Tabelle 2.5.1: Übersicht der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung in Schnelldorf 2012

Energieträger Anzahl installierter Leistung Erzeugung Summe Vergütung

Gesamt 410 14.523 kW 37.219.710 kWh 8.861.037 € Biomasse 11 3.463 kW 26.381.989 kWh 5.809.789 € Solar 398 9.060 kW 8.062.707 kWh 2.831.498 € Windenergie 1 2.000 kW 2.775.014 kWh 219.750 € Insgesamt wurden die Anlangen 2012 für Erzeugung elektrischer Energie mit 8,8 Millionen Euro über das EEG vergütet. In Abhängigkeit der jährlichen Vergütungszahlen stehen die Amortisationszeiten. Erst ab dem Amortisationszeitpunkt erwirtschaften die EEG-Anlagen Gewinn. Dieses Kapital könne wiederum für neue Investitionen wie z.B. Erweiterungs- und Optimierungsmaßnahmen fließen.

Abbildung 2.5.1: Stromerzeugungsmix aus Schnelldorfs erneuerbaren Energien 2012

Die Grafik zeigt den sehr hohen Anteil der Stromerzeugung aus Biomasse. Insgesamt erzeugen die 11 Blockheizkraftwerke mehr Strom, als tatsächlich im gesamten Gemeindegebiet verbraucht wurde. Der hohe Anteil an Biomasseanlagen und deren Stromerzeugung ist inzwischen ein ausschlaggebendes Merkmal der Energieversorgung ländlicher Regionen Bayerns.

71%

22%

7%

Biomasse

Solar

Windenergie

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Im Landkreis Ansbach belegt die Gemeinde aktuell einen Platz in den „Top 10“ im Verhältnis erneuerbarer Stromerzeugung zum Gesamtstromverbrauch. Um gemeindeübergreifend auch Vergleiche ersichtlich zu machen, sind in Tabelle 2.4.2 aktuelle Verhältniskennzahlen mehrerer Regionen abgebildet. Die zugrundeliegenden Zahlen entsprechen dem Stand der EEG-Anlagen Meldungen vom 21.02.2014. 2012 lag das tatsächliche Verhältnis zwischen erneuerbarer Stromerzeugung und Stromverbrauch nach Auswertung der Abrechnungsdaten des Netzbetreibers bei rund 200%.

Tabelle 2.5.2: Verhältniskennzahlen der erneuerbaren Stromerzeugung zum Stromverbrauch [18]

Region Verhältnis Stromverbrauch6) Erneuerbare Stromerzeugung7)

Bundesrepublik Deutschland 23% 608.050.600 MWh/a 141.893.790 MWh/a Bundesland Bayern 24% 92.411.200 MWh/a 22.403.773 MWh/a Landkreis Ansbach 69% 1.363.716 MWh/a 944.338 MWh/a Gemeinde Wilburgstetten 435% 15.924 MWh/a 69.293 MWh/a Gemeinde Ohrenbach 364% 4.839 MWh/a 17.609 MWh/a Gemeinde Steinsfeld 180% 9.749 MWh/a 17.061 MWh/a Gemeinde Merkendorf 155% 21.016 MWh/a 32.564 MWh/a Gemeinde Geslau 152% 10.411 MWh/a 15.853 MWh/a Gemeinde Wittelshofen 137% 9.509 MWh/a 13.030 MWh/a Gemeinde Schnelldorf 137% 26.373 MWh/a 36.057 MWh/a Gemeinde Wettringen 49% 7.126 MWh/a 3.481 MWh/a Gemeinde Wörnitz 106% 12.121 MWh/a 12.792 MWh/a Stadt Feuchtwangen 61% 90.968 MWh/a 55:424 MWh/a Aus den Kennzahlen lassen sich die Bedeutsamkeit und die Wirksamkeit der bestehenden EEG-Anlagen generieren. Die Gemeinden mit Kennzahlen von über 100% sind als Stromversorger anderer Gebiete anzusehen. Damit leisten Sie einen vorbildlichen Beitrag für das Gelingen der Energiewende. Allerdings sind bei näherer Betrachtung auch weitere Aspekte ausschlaggebend. Die vorhandenen Energiequellen (Biomasse, Solarstrom und Windenergie) unterliegen witterungsbedingten Schwankungen. Die Stromerzeugung aus Erneuerbaren und der Stromverbrauch sind nach heutigem Stand der Technik wirtschaftlich zeitlich nicht eins zu eins auszugleichen. Des Weiteren sind die Anlagen an vereinbarte Betriebsweise gebunden. Nämlich der vorrangigen Einspeisung in das öffentliche Stromnetz. Die Möglichkeit zur Eigenversorgung und Speicherung bis hin zur Energieautarkie konnten sich wegen den lukrativen Vergütungssätzen noch nicht durchsetzen. Um die jährliche Entwicklung der EEG-Anlagen in Schnelldorf darzustellen, sind Jahresmeldungen bis einschließlich 2008 ausgewertet. Zuerst wird analog die zusammenfassende Entwicklung aller EEG-Anlagen im Gemeindegebiet abgebildet.

6) Die Stromverbrauchsdaten sind Schätzungen auf der Basis des durchschnittlichen Stromverbrauches in der Bundesrepublik. 2012 beträgt der tatsächliche Stromverbrauch der Gemeinde Schnelldorf 18.651.518 kWh. Somit ist die Schätzung des Stromverbrauchs der Gemeinde Schnelldorf in der Quellenangebe zu hoch ausgefallen.

7) Die Berechnungen der EE-Stromerzeugung basieren, sofern entsprechende Zahlen vorliegen, auf den realen Produktionsdaten für ein volles Kalenderjahr. 2012 beträgt die tatsächliche erneuerbare Stromerzeugung der Gemeinde Schnelldorf 37.219.710 kWh.

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Tabelle 2.5.3: Entwicklung der EEG-Anlagen von 2008 bis 2012 im Gemeindegebiet

Jahr Anzahl Installierte Leistung Stromerzeugung

2008 174 5.967 kW 19.309.973 kWh/a 2009 239 6.949 kW 22.255.295 kWh/a 2010 316 9.030 kW 26.374.234 kWh/a 2011 367 11.173 kW 31.557.326 kWh/a 2012 410 14.523 kW 37.219.709 kWh/a

Abbildung 2.5.2 zeigt die Verläufe der installierten Leistung und der Stromerzeugung von 2008 bis 2012. Im dargestellten Zeitraum verdoppelte sich fast die Summe der jährlichen Stromerzeugung. Der höchste jährliche Anstieg der Stromproduktion mit annähernd 20% war 2011 zu verbuchen. Im Jahr 2012 wurde rund 18% mehr Strom als im Vorjahr erzeugt.

Abbildung 2.5.2: Entwicklung der EEG-Anlagen im Gemeindegebiet Schnelldorf von 2008 bis 2012

Aufgrund politischer und gesetzgebundener Gegebenheiten ist anzunehmen, dass die jährliche Ausbaurate von Erneuerbaren Energie ihren Höhepunkt erreicht hat. Bei der Neuerrichtung von EEG-Anlagen werden nun vermehrt effiziente, intelligente und kommunikative Technologien eingesetzt. Für bestehende Anlagen erhöht sich auf Dauer der Wartungsaufwand zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit. Im Folgenden werden nun die einzelnen erneuerbaren Energiequellen betrachtet. Wie schon erwähnt sind im Gemeindegebiet überwiegend Biomasse- und Solarstromanlagen zu finden. Seit November 2006 befindet sich auf der südlichen Gemeindegrenze eine Windenergieanlage.

15 GWh

20 GWh

25 GWh

30 GWh

35 GWh

40 GWh

0 kW

5.000 kW

10.000 kW

15.000 kW

2008 2009 2010 2011 2012

erze

ugte

St

rom

men

ge

in E

EG-A

nlag

en

inst

allie

rte

Lei

stun

g d

er E

EG-A

nlag

en

installierte LeistungStromerzeugung

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2.5.1 Photovoltaik

Eine Photovoltaikanlage setzt sich in der Regel aus Photovoltaikmodulen, elektronischen Komponenten (Kabelstränge, Wechselrichter) und einem Befestigungssystem zusammen. Handelsübliche Photovoltaikmodulen bestehen aus vielen miteinander verbundenen Silizium- Zellen, dem sogenannten Halbleiter. Allgemein unterscheidet man bei Solarzellen drei Zelltypen. Monokristalline, polykristalline und amorphe Solarzellen. Diese Zelltypen charakterisieren sich wiederum hinsichtlich des Herstellungsaufwands und des Wirkungsgrads. Für die 398 nach EEG geförderten Photovoltaikanlagen ist keine Differenzierung hinsichtlich des Zelltyps möglich. Folgende Grafiken zeigen die Entwicklung über die Anzahl, installierte Leistung und Stromerzeugung. Fallende Investitionskosten und lukrative Einspeisevergütungssätze haben den rasanten Ausbau der PV-Anlagen auch in Schnelldorf vorangebracht. Der größte Zubau wurde 2011 erreicht. Hier wurden 25 PV-Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 2.418 kW in Betrieb genommen. Die durchschnittliche installierte Leistung beträgt rund 22,8 kW je Anlage. 2012 ergaben sich für die Photovoltaik durchschnittlich 890 Vollbenutzungsstunden. Wie eingangs erwähnt wird sich der der bisherige Anstieg beim Ausbau rein netzgekoppelter PV-Anlagen verlangsamen. Lediglich PV-Anlagen mit Eigenstromnutzung können den Trend auch in Zukunft aufrechterhalten. Nach Ablauf der Einspeisevergütungsdauer (20 Jahre nach Inbetriebnahme) sind bei voller Funktionalität der Anlage andere Betriebsmodelle zu erwarten. Die ersten Anlagen sind davon ab 2020 betroffen.

Abbildung 2.5.3: Entwicklung über die Anzahl von PV-Anlagen in der Gemeinde Schnelldorf 2000 bis 2012

Der überwiegende Anteil von PV-Anlagen (rund 82%) sind auf Wohngebäuden kleineren Gewerbedächern installiert.

2 2 25 26

56 79

94 121

167

232

302

373 398

0

50

100

150

200

250

300

350

400

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

Anzahl

Jahr

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Abbildung 2.5.4: Entwicklung der installierten Leistung in der Gemeinde Schnelldorf von 2000 bis 2012

In der Gemeinde gibt es eine Photovoltaik-Freiflächenanlage, südlich des Bahnhofs. Mit 1.418 kW installierter Leistung beträgt ihr Anteil an der PV-Gesamtleistung über 15%. Es befinden sich zudem noch 72 größere PV-Anlagen (> 25 kW) im Gemeindegebiet, die auf größeren Dachflächen (Gewerbe, Landwirtschaftshallen) zu finden sind.

Abbildung 2.5.5: Entwicklung des erzeugten Stroms in der Gemeinde Schnelldorf 2000 bis 2012

6 6 141 142 537

974 1.126 1.601

2.143

2.972

4.569

6.642

9.060

0

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

6.000

7.000

8.000

9.000

10.000

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

inst

allie

rte

Leis

tung

in k

W

Jahr

installierte Leistung in kW

1.712.645 2.187.389

2.966.980

4.838.496

8.062.707

0

1.000.000

2.000.000

3.000.000

4.000.000

5.000.000

6.000.000

7.000.000

8.000.000

9.000.000

2008 2009 2010 2011 2012

erze

ugte

Ene

rgie

in k

Wh

erzeugte Energie in kWh

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Abbildung 2.5.6: installierte Leistung [kW] und jährliche Stromerzeugung [kWh] aus Photovoltaikanlagen der Gemeinde Schnelldorf grafisch nach Ortsteile gegliedert

Die installierte Leistung und die Stromerzeugung der PV-Anlagen des Stollenhofs sind dem Teilort Ransbach angerechnet. Analog sind die Daten der Photovoltaikanlage des Ebethofs zu Gailroth addiert. Abschließend sind die erfassten Daten tabellarisch und absteigend der installierten Photovoltaikleistung abgebildet (siehe Tabelle 2.5.4).

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Tabelle 2.5.4: Datensätze der Photovoltaikanlagen nach Ortsteile

Ortsteil Anzahl Installierte Leistung Stromerzeugung Vergütung

Schnelldorf 132 3.841 kW 3.304.022 kWh 993.280 € Oberampfrach 25 1.140 kW 889.761 kWh 279.141 € Unterampfrach 59 901 kW 928.240 kWh 372.375 € Grimmschwinden 39 792 kW 755.990 kWh 311.902 € Hilpertsweiler 14 532 kW 467.129 kWh 152.012 € Wildenholz 34 357 kW 356.339 kWh 151.296 € Gailroth 24 352 kW 327.688 kWh 146.156 € Theuerbronn 7 251 kW 145.480 kWh 44.814 € Gumpenweiler 14 193 kW 200.184 kWh 76.434 € Steinbach 11 189 kW 198.934 kWh 91.536 € Leitsweiler 10 164 kW 172.737 kWh 72.831 € Ransbach 8 160 kW 148.874 kWh 63.443 € Haundorf 10 112 kW 97.586 kWh 39.251 € Stollenhof 8 56 kW 49.090 kWh 26.158 € Ebethof 3 19 kW 20.653 kWh 10.870 €

Abbildung 2.5.7: Blick auf Photovoltaikanlagen in Leitsweiler

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2.5.2 Biomasse

Die gelisteten EEG-Anlagen im Gemeindegebiet, die durch Nutzung von Biomasse elektrischen Strom erzeugen, sind allesamt Blockheizkraftwerke. Ein Blockheizkraftwerk (BHKW) arbeitet nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Durch die gleichzeitige Produktion von Strom und Wärme erreicht man eine wesentlich höhere Energieausbeute. Der Einsatz von KWK-Anlagen ermöglicht es individuelle und vor allem dezentrale Versorgungsstrukturen aufzubauen und langfristig zu erhalten. Aufgrund des zuverlässigen und wetterunabhängigen Betriebs wird eine KWK-Anlage überwiegend für die Deckung der Grundlast eingesetzt. Anlagengröße sowie Laufzeit sind je nach Bedarf und vorhandener Ressourcen konzipiert. Anhand der hohen Flexibilität können KWK-Anlagen ein breites Einsetzspektrum abdecken. In der Gemeinde Schnelldorf nutzen 11 Blockheizkraftwerke Biogas aus Biomasse als Brennstoff. Anhand der Angaben aus den Fragebögen zur Erfassung der Energieinfrastruktur wurden die eingesetzten Rohstoffe abgefragt. Es werden überwiegen nachwachsende regionale Rohstoffe (Mais, Grassilage, Getreide) sowie Gülle und Mist aus landwirtschaftlichen zur Gewinnung von Biogas verwendet.

Tabelle 2.5.5: Überblick der Biomasseanlagen, die nach dem EEG Strom ins öffentliche Netz einspeisen

Ortsteil Inkl. Anschrift, Flurstück Inbetrieb-nahme

installierte elektrische Leistung Pel

installierte thermische

Leistung Pth 8)

Gesamt 3.463 kW 3.721 kW Grimmschwinden 20 01.01.2001 15 kW 18 kW

Gailroth 01.01.2005 570 kW 600 kW Grimmschwinden 35 08.03.2005 360 kW 400 kW Gumpenweiler 17.05.2005 203 kW 240 kW Unterampfrach 8907 25.08.2005 500 kW 413 kW Unterampfrach 8900 29.09.2005 495 kW 600 kW Schnelldorf, Buchmühlhof 1 21.12.2005 380 kW 400 kW Schnelldorf, Buchmühlhof 8900 22.12.2008 190 kW 200 kW Schnelldorf, Kappelweg 1 22.12.2009 250 kW 300 kW Schnelldorf, Kappelweg 8901 14.12.2010 250 kW 300 kW Leitsweiler 27.09.2011 250 kW 250 kW

Insgesamt sind rund 3.460 kW elektrische und 3.720 kW thermische Leistung in der Gemeinde installiert. Die Blockheizkraftwerke sind nahezu ganzjährig in Betrieb und liefern in der Regel konstante Leistung im Volllastbetrieb. Es ergaben sich 2012 rund 7.500 Volllaststunden. Die BHKW-Aggregate haben je nach Baujahr, Umrüst- und Erweiterungsmaßnahmen unterschiedlich hohe Wirkungsgrade. Die elektrischen Wirkungsgrade liegen zwischen 35 bis 46%. Zwischen 38 und 54% bewegen sich die thermischen Wirkungsgrade der Motoren. Aus dem Abgas und dem Motorkühlwasser wird Wärme über Wärmetauscher zurückgewonnen und für den Eigenbedarf oder in Wärmenetzten verwendet. Eine ganzjährige Wärmeabnahme erfolgt nach Angaben der Betreiber äußerst selten. Im Hinblick auf einer Optimierung bzw. Effizienzsteigerung ist eine ganzjährige Nutzung der entstehenden Wärme anzustreben. Insgesamt wird durch die Auskopplung der Wärme jährliche schätzungsweise rund 32,9 GWh erzeugt. Für diesen Wert wurde ein durchschnittlicher thermischer Wirkungsgrad von 50% und 10% Verluste angenommen. Von der ermittelten

8) Die jeweilige thermische Leistung der EEG-Anlagen sind nicht in den Jahresmeldungen des Netzbetreibers ausgewiesen, sondern wurde vom Betreiber abgefragt bzw. in Einzelfällen abgeschätzt.

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Wärmemenge wird allerdings das meiste für die Anlage z.B. für die Beheizung des Fermenters eigenverbraucht. In den Sommermonaten wird oftmals die überschüssige Wärme über Ventilatoren an die Umgebung abgegeben. In Schnelldorf werden ca. 4,86 GWh Wärme aus Biogasanlagen pro Jahr für andere Verbraucher genutzt. Dieser Anteil ist auch in der Energiebilanz ausgewiesen. In der folgenden Tabelle sind die erzeugten elektrischen Energiemengen und die Entwicklung der elektrischen installierten Leistungen von 2008 bis 2012 angegeben.

Tabelle 2.5.6: Entwicklung zur installierten Leistung und erzeugter elektrischer Energie in Biomasseanlagen von 2008 bis 2012

Jahr installierte Leistung Pel erzeugte elektrische Energie

absolut jährliche Steigerung in % absolut jährliche

Steigerung in % 2008 1.919 kW 14.638.558 kWh 2009 2.179 kW 14% 17.313.344 kWh 18% 2010 2.745 kW 26% 20.907.198 kWh 21% 2011 3.646 kW 26% 23.972.241 kWh 15% 2012 3.643 kW 0% 26.381.989 kWh 10%

Ab 2005, seit dem die ersten größeren Biomasseanlagen in Betrieb genommen worden sind, hat sich deren Energieerzeugung stetig weiter entwickelt. Zwischen 2008 und 2012 erhöhte sich die Stromerzeugung um 80%. Nach heutigem Stand reicht die jährliche Stromerzeugung der Biomasseanlagen aus, um den gesamten Strombedarf der Gemeinde Schnelldorf zu decken. Im vorangegangen Teilabschnitt „Energieinfrastruktur - Wärmenetze“ wurde bereits auf die Standorte, kommerzielle Abwärmenutzung und Auslastung der Biomasseanlagen eingegangen. Derzeit liefern alle Betreiber, bis auf eine Anlage Wärme oder Biogas an private Haushalte, kommunale Liegenschaften, Gewerbe- und Industriebetriebe. Somit liegt der Schwerpunkt der Potenzialanalyse bei der Optimierung bzw. Effizienzsteigerung bestehender Anlagen sowie der Erhöhung der Wärmeausnutzung in den Sommermonaten.

Abbildung 2.5.8: Blick auf die Biogasanlage in Gailroth

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2.5.3 Windenergie

Die Nutzung von Windenergie zur Erzeugung von Strom, der anschließend ins Netz eingespeist wird, zählt zu den Schlüsseltechnologien für das Gelingen der Energiewende. Die Erzeugung von Strom durch Windkraftanlagen ist wiederum stark von Umgebungsbedingungen und der jeweiligen Anlagengröße abhängig. Bei der Windenergietechnik unterscheidet man zwischen Klein- und Großwindanlagen. Kleinwindanlagen haben eine relativ geringe elektrische Leistung und eine Windangriffsfläche von maximal 200 m² (DIN EN 61400-2) [19]. Die Leistung erstreckt sich bis ca. 70 kW bei einer maximalen Gesamthöhe von 50 m. Großwindanlagen bezeichnet man ab einer Gesamthöhe von mindestens 50 m. Der Rotordurchmesser beträgt bis zu 65 m. Eine Windkraftanlage besteht aus einem Turm, einer Maschinengondel und einer Nabe mit Rotorblätter. Die meisten kommerziellen Windenergieanlagen werden durch das Auftriebsprinzip in Bewegung versetzt. Der Wind erzeugt beim vorbeiströmen an den Rotorblättern einen Auftrieb und setzt damit den Rotor in der Maschinengondel in Gang. Die Bewegungsenergie im Rotor wird über einen Generator in elektrische Energie umgewandelt. Rund 800 m südlich von Haundorf, unmittelbar auf der Gemeindegrenze befindet sich seit 2006 eine Windenergieanlage. Die technischen Daten sind in Tabelle 2.5.7 aufgeführt.

Tabelle 2.5.7: Allgemeinde und technische Daten der Großwindanlage in der Gemeinde Schnelldorf

Nennleistung: 2.000 kW Gesamthöhe: 133,7 m Nabenhöhe: 98,2 m Rotordurchmesser: 71 m Einschaltgeschwindigkeit: 2,5 m/s Nenngeschwindigkeit: 12,5 m/s Anlagenkonzept: - getriebelos (synchron)

- drehzahlvariabel - aktive Windnachführung

Ausgehend von den EEG-Jahresmeldungen sind die erzeugten Strommengen der Windenergieanlage in der folgenden Abbildung grafisch dargestellt.

Tabelle 2.5.8: erzeugte Strommengen der Windenergieanlage in Schnelldorf zwischen 2008 und 2012

2.958.770 kWh

2.754.562 kWh

2.500.056 kWh

2.746.590 kWh 2.775.014 kWh

2.000.000 kWh

2.250.000 kWh

2.500.000 kWh

2.750.000 kWh

3.000.000 kWh

3.250.000 kWh

2008 2009 2010 2011 2012

erzeugte Energie in kWh

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Abbildung 2.5.9: Blick auf die Windenergieanlage südlich von Haundorf

Aufgrund der geografischen Höhenlage von über 500 m über dem Meeresspiegel erreicht die Windenergieanlage in Schnelldorf zwischen 1.250 und 1.480 Volllaststunden pro Jahr. Betrachtet man die vergangenen 5 Jahre war 2008 bislang das ertragreichste Jahr der Windenergie in Schnelldorf. Im Ortsteil Hilpertsweiler wird von einem Elektrotechnikbetrieb eine Kleinwindkraftanlage betrieben. Allerdings wurde blieb meine Anfrage im Hinblick auf eine Informationsbereitstellung unbeantwortet.

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0 GWh/a

5 GWh/a

10 GWh/a

15 GWh/a

20 GWh/a

25 GWh/a

30 GWh/a

Industrie privateHaushalte

GHD-Sektor GemeindeSchnelldorf

StromErdgasHeizölRegenerativ

36 %

45 %

17 %

2 %

Endenergieverbrauch: 56,7 GWh

2.6 ENDENERGIE- UND CO2-BILANZEN

2.6.1 Endenergiebilanzen

Im Abschnitt Bilanzen werden die eruierten Endenergieverbräuche aus der ausführlichen Bestandsanalyse in Energiebilanzen zusammengefasst dargestellt. Für das Bilanzjahr 2012 ergibt die sektorspezifische Endenergiebilanz der Gemeinde Schnelldorf folgendes Ergebnis. Der Verkehr wurde in der Endenergiebilanz nach Sektoren (Abb. 2.6.1) nicht berücksichtigt. Der Rubrik Regenerativ sind Biomasse (Holz und nachwachsende Rohstoffe), Solarenergie und Umweltwärme zugeordnet.

Abbildung 2.6.1: Endenergiebilanz nach Sektoren der Gemeinde Schnelldorf (ohne Verkehr) 2012

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Tabelle 2.6.1: Endenergiebilanz in tabellarischer Übersicht (ohne Verkehr)

Sektor Endenergieverbrauch nach Energieträger und Sektoren Gesamt Strom Erdgas Heizöl Regenerativ

Gesamt 18,6 GWh 9,5 GWh 12,1 GWh 16,5 GWh 56,7 GWh 33% 17% 21% 29% 100%

Industrie 10,5 GWh 3,0 GWh 0,2 GWh 6,9 GWh 20,7 GWh Haushalte 4,3 GWh 3,6 GWh 9,2 GWh 8,3 GWh 25,4 GWh GHD 3,3 GWh 2,4 GWh 2,7 GWh 1,3 GWh 9,6 GWh Gemeinde 0,6 GWh 0,5 GWh 0,0 GWh 0,0 GWh 1,0 GWh

Mit 29% ist die Wärmenutzung aus erneuerbaren Energien wesentlich am Endenergieverbrauch (ohne Verkehr) in der Gemeinde beteiligt. Der Anteil des selbst genutzten erzeugten Stroms am Endendenergieverbrauch der Gemeinde kann nicht ausgewiesen werden. Im Jahr 2012 wurden im Gemeindegebiet Schnelldorf insgesamt 56,7 GWh Endenergie (ohne Verkehr) verbraucht. Den größten Anteil daran tragen die privaten Haushalte mit insgesamt 25,4 GWh und rund 45 %. Es folgen der Industriesektor mit 20,7 GWh (36%), der GHD-Sektor mit 9,6 GWh (17%) und die Gemeinde mit 1,0 GWh (2 %). Diese Verteilung ist typisch für eine Kommune mit starker Wirtschaftskraft durch einzelne Industriebetriebe und einen breiten Mittelstand. In der gesamten Gemeinde wurden 2012 durchschnittlich rund 16.000 kWh/Einwohner an Endenergie verbraucht. Um allerdings einen Vergleich mit anderen Regionen, Kommunen oder künftiger Energiebilanzen der Gemeinde vollziehen zu können, ist es ratsam für den Verkehrssektor einen statistischen Kennwerten zu ermitteln. Allgemeine Kenndaten des Verkehrssektors in Deutschland und in Schnelldorf [20], [21]:

� Personenverkehrsleistung ist in den letzten 20 Jahren um 25% gestiegen � 2009 wurden fast 1,2 Billionen Personenkilometer zurückgelegt � durchschnittlich wird pro Person und Tag rund 40 km bewältigt � in Deutschland sind 2012 rund 42,93 Millionen Personenkraftwagen und 4,56 Millionen

Lastkraftwagen und Zugmaschinen gemeldet � in der Gemeinde Schnelldorf ergab sich zum 01. Januar 2012 ein Bestand von 3.265

Kraftfahrzeugen. (2.120 Personen-, 247 Lastkraftwagen und 574 Zugmaschinen) Der Anteil des Verkehrssektors am gesamten Endenergieverbrauch der Bundesrepublik Deutschland lag 2010 bei rund 28% [20]. Durch die Anbindung an die Bundesautobahn A6 und A7 ist mit einem ähnlich hohen Verkehrsaufkommen durch den motorisierten Individual- und Straßengüterverkehr zu rechnen. Unter Berücksichtigung des Verkehrsbeitrags ergibt sich abschließend folgende Gesamtendenergiebilanz für die Gemeinde (Abb. 2.6.2.). Es ergibt sich ein mittlerer Endenergieverbrauch von rund 22.200 kWh pro Einwohner.

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Abbildung 2.6.2: Endenergieverbrauchs und Erzeugungsbilanz aus erneuerbaren Energien 2012

Tabelle 2.6.2: Endenergieverbrauch nach Energieträger in tabellarischer Übersicht 2012

Strom Erdgas Heizöl Holz Biogas9) Solar Umwelt-

wärme Mineral-

öle10) Summe

Endenergie-verbrauch

18,6 GWh 9,5 GWh 12,1 GWh 10,9 GWh 4,9 GWh 0,6 GWh 0,1 GWh 22,0 GWh 78,7 GWh

23,7% 12,0% 15,4% 13,8% 6,2% 0,8% 0,1% 28,0% 100%

Den größten Energieverbrauch verursachen die Mineralölprodukte (28%) gefolgt vom Stromverbrauch mit fast 24%. Heizöl trägt mit 15% und Erdgas mit 12% noch einen wesentlichen Beitrag am Gesamtenergieverbrauch. Insgesamt beträgt die Wärmebereitstellung rund 38 GWh und somit fast die Hälfte des Gesamtendenergieverbrauchs der Gemeinde Schnelldorf.

9) Der Wert beschreibt nur die genutzte Wärme aus der Biogasverbrennung in Wärmenetzen. 10) Zu den Mineralöl und Mineralölprodukten zählen die im Verkehr eingesetzten Otto- und Dieselkraftstoffe.

0 GWh

20 GWh

40 GWh

60 GWh

80 GWh

100 GWh

Endenergieverbrauch Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien

Strom Erdgas HeizölHolz Biogas SolarUmweltwärme Mineralöle (Verkehr)

78,7 GWh

53,7 GWh

Wärme aus EE

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Im Folgenden wird die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien einbezogen.

Tabelle 2.6.3: Energieerzeugung (Strom) und Energienutzung (Wärme) aus erneuerbaren Energien 2012

Strom

Wärme Summe

Holz Biomasse Solar Umwelt-wärme

Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien

37,22 GWh 10,87 GWh 4,86 GWh 0,64 GWh 0,10 GWh 53,69 GWh

69,3 % 20,2 % 9,1 % 1,2 % 0,2 % 100 %

Bezogen auf den gesamten Endenergieverbrauch (mit Verkehr) der Gemeinde Schnelldorf beträgt der Anteil der erneuerbaren Energieerzeugung 68,2%. Es ist jedoch nicht konkret zu ermitteln, wie viel der erzeugten erneuerbaren Energie insbesondere des Energieträgers Strom tatsächlicher innerhalb der Gemeindegrenze verbraucht wird. In der Bundesrepublik sind die erneuerbaren Energien 12,7% am gesamten Endenergieverbrauch beteiligt [22]. Für einen Vergleich wurde deshalb eine Annahme definiert. Es ist davon auszugehen, dass der Strom aus EEG-Anlagen aufgrund stark fluktuierender Streuung von Erzeugungsprofil und nachgefragten Strombedarf nicht immer genutzt werden kann. Anhand der vielen Biomasseanlagen, die wegen ihren hohen Volllaststunden (ca. 7.500 h/a) rund 26,4 GWh Strom pro Jahr einspeisen, ist davon auszugehen, dass mindestens 75% des eigenerzeugten Stroms zur Deckung des Gesamtstromverbrauchs genutzt werden können. Unter Berücksichtigung dieser Einschätzung liegt der Anteil der tatsächlich genutzten erneuerbaren Energien gemessen am Gesamtendenergieverbrauch (mit Verkehr) Schnelldorf bei 46%. Der Anteil der Wärmebereitstellung durch erneuerbare Energien am Endenergieverbrauch mit Verkehr beträgt in Schnelldorf etwa 21%. In Deutschland liegt dieser Wert bei 10,2% [22]. Im Erneuerbaren-Energie-Wärmegesetz der Bundesregierung liegt der Zielwert bei 14% bis 2020 [23]. Auch beim Anteil erneuerbaren Stromerzeugung am Stromverbrauch übertrifft die Gemeinde Schnelldorf mit annähernd 200% ebenfalls bei weiten den Wert der gesamten Bundesrepublik. Insgesamt gesehen, liefern die erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen einen bemerkenswerten Beitrag der lokalen Energieversorgungsstruktur.

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2.6.2 CO2-Bilanzen

Anschließend werden aus den Energieverbräuchen, die verursachten Treibhausgasemissionen ermittelt und in einer CO2-Bilanz dargestellt. Die CO2-Bilanz gliedert sich ebenfalls in die vier Sektoren Industrie, private Haushalte, GHD und kommunale Einrichtungen. Die Berechnung erfolgt anhand aktueller und repräsentativer Emissionsfaktoren. Die Emissionsfaktoren für Treibhausgase werden in g/kWh ausgewiesen. Es werden hierbei die direkten sowie die indirekten Emissionen inkl. aller Vorketten und vorgelagerten Verarbeitungsstufen berücksichtigt. Dadurch kann die Klimarelevanz der verschiedenen Technologien miteinander verglichen werden. Die Emissionsfaktoren werden als CO2-Äquivalente dargestellt. Die Bezeichnung CO2-Äquivalent ist eine Einheit für die vergleichbare Angabe bzw. Aufsummierung von Klimagasmengen mit unterschiedlichem Treibhausgaspotential. Die wichtigsten Treibhausgase sind Kohlendioxid CO2, Methan CH4 und Distickstoffdioxid N2O. In der CO2-Bilanz werden ausschließlich energetisch bedingte und anthropogene, also vom Mensch verursachte Emissionen, aufgeführt.

Tabelle 2.6.4: Emissionsfaktoren für Wärmebereitstellung, je kWh Endenergie [24], [23], [25]

Emissionsfaktoren Wärme CO2-Äquivalent Erdgas 246 g/kWh Heizöl 319 g/kWh feste Biomasse (Holz) 16 g/kWh gasförmige Biomasse (Biogas) 122 g/kWh Solarthermie (Mix) 25 g/kWh Wärmepumpen 212 g/kWh Stromheizungen (Bundesstrom-Mix) 576 g/kWh Bei den Emissionsfaktoren des Energieträgers Strom ergibt sich allerdings ein Sonderfall. In der Regel werden die CO2-Emissionen des Stromverbrauchs über den bundesdeutschen Strommix von 2012 berechnet. Allerdings wird der sogenannte Territorialmix, welcher überwiegend durch die Einspeisung und Verwendung von Strom aus lokalen EEG-Anlagen beeinflusst wird, nach dieser Betrachtung vernachlässigt. Jedoch soll der Beitrag der lokalen Stromerzeugung und Stromnutzung berücksichtigt werden. Da Schnelldorf bereits einen hohen Anteil an erneuerbarer Stromerzeugung hat, beeinflusst diese Berücksichtigung das Endergebnis und es entsteht dadurch eine bessere CO2-Bilanz. Nach eigenen Schätzungen decken mindestens 75% des Stroms aus erneuerbaren Energien den Jahresstrombedarf der Gemeinde Schnelldorf. Somit ergibt sich nach folgender Berechnung für den regionalen Strommix (Territorialmix) Schnelldorfs ein CO2-Äquivalent von 401 g/kWh. Zum Vergleich lag 2012 der geschätzte CO2-Emissionsfaktor für den Bundesstrommix in Deutschland bei 576 g/kWh. Somit liegt der errechnete regionale Strommix rund 30% unter dem Bundesstrommix. Die Ergebnisse ist in Tabelle 2.6.5 abgebildet.

Tabelle 2.6.5: Berechnung regionaler Strommix der Gemeinde Schnelldorf 2012 [23]

Menge geschätzter Anteil am lokalen Strommix Emissionsfaktor

Regionaler Strommix 18,6 GWh 100% 401 g/kWh Bundesstrommix 4,7 GWh 25% 576 g/kWh

Biogas 9,7 GWh 52% 472 g/kWh Photovoltaik 3,5 GWh 19% 59 g/kWh Windenergie 0,7 GWh 4% 10 g/kWh

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Ausgehend von der Betrachtung des bundesweiten Strommix ergibt sich folgende CO2-Bilanz. Der Sektor Verkehr wird in dieser Betrachtung nicht angezeigt, da eine Erfassung nicht berücksichtigt wurde.

Abbildung 2.6.3: CO2-Bilanz der Gemeinde Schnelldorf (ohne Verkehr) 2012

Tabelle 2.6.6: CO2-Bilanz in tabellarischer Übersicht 2012

Sektor CO2-Emissionen in Tonnen [t] Gesamt Strom 11) Erdgas Heizöl Regenerativ

Gesamt 10.416 t 2.324 t 3.863 t 887 t 17.479 t Anteil 60 % 13 % 22 % 5 % 100 % Industrie 6.050 t 747 t 61 t 297 t 7.155 t pHH 2.478 t 871 t 2.950 t 487 t 6.787 t GHD 1.886 t 593 t 852 t 92 t 3.422 t Gemeinde 2 t 113 t 0 t 0 t 115 t

11) Der Energieträger Strom bezieht sich in dieser Betrachtung auf das CO2-Äquivalent des bundesdeutschen Strommix von 2012.

0 t

2.000 t

4.000 t

6.000 t

8.000 t

Industrie PrivateHaushalte

GHD GemeindeSchnelldorf

RegenerativHeizölGasStrom

41%

19 %

39 %

1 %

CO2-Emissionen: 17.479 Tonnen

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Abbildung 2.6.3 zeigt, dass im Jahr 2012 insgesamt rund 17.500 t CO2 ausgestoßen wurde. Den größten Anteil haben mit rund 40 % jeweils die privaten Haushalte sowie die Industriebetriebe. Am meisten verursachen Strom mit 60% und Heizöl mit 22% klimaschädliche Treibhausgase. Bezogen auf die 3.548 Einwohner hat die Gemeinde einen jährlichen pro Kopf Ausstoß von 5 Tonnen. Wird die CO2-Bilanz mit dem zuvor errechneten CO2-Äquivalent des lokalen Territorialmix bewertet, werden insgesamt rund 3.165 Tonnen CO2 weniger emittiert. Folglich reduzieren sich die jährlichen CO2-Emissionen auf 4,1 Tonnen pro Kopf und Jahr. Für einen Vergleich mit den Bundesdurchschnittswerten ist es sinnvoll, den Sektor „Verkehr“ einzukalkulieren. In diesem Fall wurde erneut auf statistische Erhebungen zurückgegriffen. Die durch den Verkehrssektor verursachten Emissionen liegen aufgrund der Verkehrsschwerpunkte (A6 und A7) schätzungsweise mindestens bei einem Drittel der Gesamtemissionen. Der motorisierte Individualverkehr sowie der Straßengüterverkehr haben im gesamten Verkehrsbund ebenfalls die höchsten Anteile am CO2-Ausstoß.

Abbildung 2.6.4: CO2-Emissionen in Tonnen unter Berücksichtigung des Verkehrssektors und CO2-Äquivalenten der Stromerzeugung (bundesdeutscher Strommix und lokaler Strommix) 2012

8.739 t 8.739 t

6.787 t 6.033 t

7.155 t 5.317 t

3.422 t

2.849 t

115 t

115 t

0 t

10.000 t

20.000 t

30.000 t

CO2-Bilanzbundesdeutscher Strommix

CO2-Bilanzlokaler Strommix

Verkehr private Haushalte Industrie GHD Gemeinde

Gesamt: 26.216 t Gesamt: 23.051 t

- 3.165 t

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In der folgenden Tabelle werden die vermiedenen Treibhausgasemissionen durch die erneuerbare Energien in Schnelldorf 2012 dargestellt. Als Berechnungsbasis der Emissionsbilanzierung sind die vermiedenen Treibhausgasemissionen in Deutschland 2012 angesetzt worden [22]. Die Ergebnisse verdeutlichen die bereits betriebenen Klimaschutzbemühungen. Insgesamt werden durch die regenerative Energieerzeugung rund 22.770 t klimaschädliche Treibhausgase vermieden.

Tabelle 2.6.7: Beitrag der erneuerbaren Energien an der Vermeidung von Treibhausgas-Emissionen 2012

Endenergie 2012 vermiedene THG-Emissionen

Gesamt 53,69 GWh 22.771 t

Stro

m Biogas 26,38 GWh 10.560 t

Photovoltaik 8,06 GWh 5.771 t Windenergie 2,78 GWh 2.167 t Summe 37,22 GWh 18.498 t

Wär

me

Biogas 4,86 GWh 987 t Biogene Festbrennstoffe (Haushalte) 4,42 GWh 1.316 t Biogene Festbrennstoffe (Industrie, GHD) 6,45 GWh 1.791 t Solarthermie 0,64 GWh 170 t Umweltwärme 0,10 GWh 9 t Summe 16,47 GWh 4.272 t

Abschließend werden auf einer gemeindlichen „Energiekarte“ (Abbildung 2.6.5) ortsteilbezogene Stromverbrauchs –und Stromerzeugungsschwerpunkte abgebildet. Eine vollständige Zuteilung aller eingesetzten Energieträger ist nicht möglich, da zum Teil keine präzisen Angaben zu den Standorten einzelner Anlagen vorliegen. Durch die Gegenüberstellung von Stromverbrauch und Stromerzeugung ist es möglich, potenzielle Energieautarkie einzuräumen. Auf den ersten Blick trifft dies auf sieben Ortsteilen zu, in denen gegenwärtig mehr Strom erzeugt als benötigt wird. Des Weiteren bildet die Energiekarte eine Grundlage für die Potenzialanalyse.

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Abbildung 2.6.5: Energiekarte der Gemeinde Schnelldorf: Ortsbezogene Einteilung der Stromerzeugung und des Stromverbrauchs

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3 POTENZIALANALYSE Die Bestandsanalyse hat umfangreiche Erkenntnisse über das derzeitige Energiesystem der Gemeinde Schnelldorf gebracht. Zwar sind schon innerhalb der Gemeindegrenzen einige Ziele der Bundesrepublik Deutschland und des Bundeslands Bayern erreicht worden, trotzdem gilt die Energiewende bei weitem noch nicht als bewältigt. Deshalb wird liegt der Schwerpunkt der Potenzialanalyse in der Energieeffizienz, statt in dem fortschreitendem Ausbau der erneuerbaren Energien. Die ortsansässigen Unternehmen, Bürger und kommunale Verantwortliche haben bislang viel Zeit, Kapital und Aufwand für ein zukunftsfähiges Energiesysteme investiert. Jedoch sollten als nächste Schritte weitere Ziele erkannt, definiert und erreicht werden. Die Zielsetzungen sollen sich an den hier genannten Potenzialen orientieren. Grundlage der Potenzialermittlung ist der energetische Bestand des Bezugsjahres 2012. Zur Berechnung der Minderungsziele sind die Potenziale, die aus aktuellen technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten umgesetzt werden können, beschrieben. Veränderungen der Einwohnerzahlen, der Wirtschaftsaktivität oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen innerhalb der Kommune werden in der Potenzialanalyse nicht berücksichtigt. Die tatsächliche Entwicklung des Energieverbrauchs verläuft in der Regel nicht ausschließlich in Abhängigkeit von technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten, sondern ist viel mehr von gesellschaftlichen, sozialen und politischen Einflüssen geprägt. Es werden in der Potenzialanalyse unterschiedliche Maßnahmen betrachtet und zu einem Szenario zusammengefasst. Zum einen sind differenzierte Möglichkeiten in einzelnen Bereichen beschrieben, zum anderen ist das Ausmaß denkbarer Energieeffizienzmaßnahmen dargestellt. Hierfür ist zunächst ein nahgelegener Zeithorizont (2020) vorgegeben, an dem das Szenario bilanziell abgebildet wird. Zu diesem Betrachtungszeitraum sind zum Teil Entwicklungen am Energiemarkt sowie anderweitige Potenzialeinflüsse weitestgehend bekannt. Bei der Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien werden technisch-ökologische Potenziale behandelt. Dabei werden die Technologien der Photovoltaik, Windenergie, Wasserkraft, Geothermie und Biomasse im Zusammenhang mit der Kraft-Wärme-Kopplung berücksichtigt. Jedoch kann bei der Potenzialermittlung der erneuerbaren Energien nur im geringen Maße Wert auf die gesellschaftliche Akzeptanz gelegt werden. Es ist durchaus davon auszugehen, dass nicht jeder Bürger z.B. auch hinter einem lokalen Windradprojekt steht. Bei Potenzialen wie beispielsweise der Sanierung einer Gebäudehülle, die eine Lebenserwartung von 50 Jahren ausweist, wird bis 2020 nur ein Teil des Potenzials rechnerisch erfasst. Alle Potenziale sind entsprechend ihrer Lebensdauer zunächst auf das Jahr 2020 bezogen worden. Langfristig ist wird sich auch die Struktur der Energieflüsse verändern, sodass zunehmend die ländliche Stromerzeugung und überregionale Vermarktung eine bedeutende Rolle zukommt.

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3.1 MINDERUNGSPOTENZIALE DER SEKTOREN

Analog zur Bestandsanalyse werden die vier Sektoren Industrie, private Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen und kommunale Liegenschaften bezüglich der Minderungspotenziale bewertet.

3.1.1 Industrie

Die Industrieunternehmen sind bereits in den Fragebögen zu Angaben über schlummerndes Potenzial (Abwärme etc.) befragt worden. Jedoch blieben diesbezüglich Felder meist unbeantwortet, sodass die Potenziale spezifisch an den jeweiligen Schwerpunkttätigkeiten konkretisiert werden mussten. Der Industriesektor ist mit über 20,6 GWh/a (36%) einer der größten Energieverbraucher der Kommune. Knapp 51% entfielen auf den Stromverbrauch. Damit verbraucht die Industrie mehr als doppelt so viel Strom wie die rund 1.100 Haushalte der Gemeinde. In den Industriebetrieben wird elektrische Energie überall eingesetzt. Maßgeblicher Anwendungsbereich in den vorkommenden Industriebranchen ist die Bereitstellung mechanischer Energie (ca. 84%) für Antriebs- und Pumpensysteme etc. In diesem Bereich befindet sich theoretisch das größte Stromeinsparpotenzial. Daneben wird Strom auch für Beleuchtungszwecke (7,5%) sowie für der Informations- und Kommunikationszwecke (8,5%) verbraucht. Die Wärmebereitstellung hat mit über 49% ebenfalls einen wesentlichen Anteil beim Energieverbrauch. Herbeigeführt wird er überwiegend durch die benötigte Wärme/Kälte für Prozessanwendungen (rund 67%), die in den meisten Fällen bei kontinuierlicher Produktion unter anderem auch ganzjährig benötigt wird. Raumwärme wird ausschließlich in den Winter- bzw. Übergangsmonaten gebraucht. Sie verursacht rund 30% des Wärmeverbrauchs. Warmwassererzeugung hat in der Industrie den geringsten Anteil. Insgesamt ergeben sich in den aufgeteilten Anwendungszweigen für die Bereiche Strom und Wärme jeweils zahlreiche Möglichkeiten für Effizienzmaßnahmen. Der Bemessungswert der erzielbaren Einsparung bezieht sich zum Teil auf bundesweite Energieeffizienzkampagnen, abgeschlossene Referenzprojekte in den Industriebetrieben sowie eigene Potenzialschätzungen. Neben den Einsparpotenzialen ist auch ein Faktor für die Anwendbarkeit auf die Schnelldorfer Industrie einkalkuliert worden. Dieser spielt insofern eine Rolle, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine genauen Einzelheiten zum Stand der Anlagen-, Gebäudetechnik und energetische Betriebsstrategie bekannt sind. Im Faktor der Anwendbarkeit fließen die Parameter von Anrechenbarkeit der Maßnahmen in den jeweiligen Betrieben, Zeitaufwand der Durchführung, Bereitwilligkeit und Intensität der Investition in Bezug auf den vorgegebenen Zeithorizont (2020) mit ein. Der Faktor wird mit folgender Skala auf die Anwendbarkeit der Industriebetriebe bewertet:

0,00 keine Anwendbarkeit 0,25 geringe bzw. mäßige Anwendbarkeit 0,50 mittlere Anwendbarkeit 0,75 breite bzw. gute Anwendbarkeit 1,00 vollständige Anwendbarkeit

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Tabelle 3.1.1: Übersicht der Effizienzmaßnahmen für die Stromeinsparung im Industriesektor [26]

Mechanische Energie Optimierung des Druckluftsystem:

- Anpassung bzw. Absenkung des Betriebsluftdrucks (häufig überdimensioniert) - kontinuierliche Druckluftleckagenkontrolle - übergeordnete einheitliche Steuerung aller Druckluftluftsysteme - Leistungsmesssysteme für Kompressoren zum Kennzahlenvergleich - drehzahlgeregelte, ölfreie und wassergekühlte Schraubenkompressoren

25 % Endenergieeinsparung (Strom) bis 2020 0,05 Anwendbarkeitsfaktor

Optimierung der Antriebstechnik (Produktion, Lüftung, Klimatisierung) - Einsatz von neuen energieeffizienten Motoren

Grundlage: EU-Ökodesign-Richtlinie ⇒ mind. Effizienzklasse IE3) - Einsatz von Frequenzumrichtern - Einsatz von neuen energieeffizienten Ventilatoren - Einrichtung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (Controlling)

30 % Endenergieeinsparung (Strom) bis 2020 0,25 Anwendbarkeitsfaktor

Information und Kommunikation Anschaffung effizienter Kommunikationsmittel (Green-IT):

- regelmäßig und bedarfsorientierte Beschaffung von Hard- und Software z.B. Desktop PC & Thin Client Lösungen

- effiziente Bürogeräte (inkl. Peripherie) an den Arbeitsplätzen - Energieeffizienz als Entscheidungskriterium (EnergyStar-Label)

30 % Endenergieeinsparung (Strom) bis 2020 0,50 Anwendbarkeitsfaktor

Organisatorisches Energiemanagement: - Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 - Energieaudit DIN EN 16247-1 - Engagement wird von verantwortlichen Führungsperson bzw. -team vorangetrieben - Beschluss einheitlicher und interner Energiepolitik bzw. –strategie - kontinuierliche Erhebung, Dokumentation und Analyse der Energieverbräuche - Durchführung und Kontrolle von Effizienzmaßnahmen (Energieeffizienz-Experten) - Interne Schulungen zum Thema Energie - Interne und externe Berichtserstattung

15 % Endenergieeinsparung (Strom) bis 2020 0,10 Anwendbarkeitsfaktor

Beleuchtung Optimierung der Beleuchtung:

- Ersatz bestehender Anlagen durch hocheffiziente Technologien z.B. LED, Kompaktleuchtstofflampen mit chipbasierten elektrischen Vorschaltgerät (EVG) Grundlage: EU-Ökodesign-Richtlinie ⇒ mind. Energieeffizienzklasse A++

- Integration von intelligentem Lichtmanagement z.B. bedarfsgerechte Lichtsteuerung, Anwesenheitssensor, Tageslichtregelung

20 % Endenergieeinsparung (Strom) bis 2020 0,50 Anwendbarkeitsfaktor

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Tabelle 3.1.2: Übersicht der Effizienzmaßnahmen und Einsparpotenziale des Wärmeverbrauchs [26]

Raumwärme Optimierung der Anlagentechnik für die Raumheizung:

- Überprüfen der Komponenten auf Ihre Auslegung

- Ältere und ineffiziente Heizungssystem frühzeitig austauschen - Einsatz erneuerbarer Energiesysteme prüfen - auf richtige Dimensionierung und Auslegung achten - Hydraulischer Abgleich und Vorlauftemperaturen anpassen - bei Mehrkesselanlagen optimierte Folgekesselschaltung - Rohrleitungen ausreichend dämmen - Abwärmenutzung und Wärmerückgewinnung einsetzen - effiziente und bedarfsgeregelte Wärmeverteilsysteme (z.B. Deckenstrahler)

25 % Endenergieeinsparung (Wärme) bis 2020 0,15 Anwendbarkeitsfaktor

Optimierung der Gebäudehülle und Reduzierung des Wärmebedarfs - umfangreiche Wärmeschutzmaßnahmen in beheizten/gekühlten Räumen und

Minderung von Transmissionswärmeverlusten und Minimierung von Wärmebrücken (z.B. Dachdämmung, Fassade, Fenster etc.)

50 % Endenergieeinsparung (Wärme) bis 2020 0,20 Anwendbarkeitsfaktor

Warmwasser Optimierung der Warmwasserbereitung:

- Abwärmenutzung durch Kopplung an Prozess- oder Raumwärmeanlagen zur Warmwasserbereitung - zentrale und bedarfsorientierte Solare Warmwasserzeugung - Vermeidung von unnötigen Warmwasserverbrauch durch Kaltwasseranschlüsse

35 % Endenergieeinsparung (Wärme) bis 2020 0,50 Anwendbarkeitsfaktor

sonst. Prozesswärme Optimierung der Prozesswärmebereitstellung und -nutzung:

- Überprüfen der Komponenten auf Ihre Auslegung und Effizienz

- Einsatz bedarfsorientierter effiziente Umwandlungs- und Erzeugungstechnologien prüfen

(höhere Wirkungsgrade und Leistungszahlen) - Effizienzorientierte Instandhaltung

- anfallende Nebenprodukte aus den Prozessen auf anderweitige Nutzung prüfen

30 % Endenergieeinsparung (Wärme) bis 2020 0,25 Anwendbarkeitsfaktor

Ergänzend ist zu erwähnen, dass einzelne Effizienzmaßnahmen über die angegebenen Anwendungsbereiche hinaus gemeinsame Einsparungen der Energieverbräuche erwirken. Beispielsweise erzielt die Einführung eines Energiemanagementsystems neben Strom- auch Wärmeverbrauchsreduktionen. Die aufgelisteten Effizienzmaßnahmen beschreiben jedoch sehr allgemein die möglichen Einsparpotenziale des Industriesektors. Eine Berücksichtigung sämtlicher technisch-wirtschaftlicher Potenziale ist in allgemeiner Form im Rahmen des Energiekonzeptes nicht möglich. Entsprechende individuelle Handlungsempfehlungen sind für die Unternehmen über Energieberater zu ermitteln.

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Hierfür können Unternehmen lukrative Förderungen für Ersatzinvestitionen in hocheffiziente Anlagen in den zahlreichen Technologien beantragen. Insbesondere die BAFA fördern Einzelmaßnahmen mit bis zu 10.000 €. Über die Einsparungen und den Anwendbarkeitsfaktor werden nun die absoluten Endenergieeinsparungen bestimmt.

Tabelle 3.1.3: Berechnung der Minderungspotenziale im Strombereich des Industriesektors

Bezugsjahr SUMME mechanische Energie Information und Kommunikation Beleuchtung

2012 10,50 GWh 8,83 GWh 0,89 GWh 0,78 GWh - Minderungs- potenzial - 1,00 GWh -10 % - 0,77 GWh -9 % - 0,15 GWh -16 % - 0,08 GWh -10 %

2020 9,50 GWh 8,06 GWh 0,74 GWh 0,70 GWh

Die größten Stromminderungspotenziale liegen im Bereich der mechanischen Energiebereitstellung für z.B. Motoren-, Antriebs- und Fördersysteme. Zur Optimierung des Stromverbrauchs sollte stets eine Gesamtbetrachtung der jeweiligen Systeme erfolgen. Gleichermaßen gilt diese These auch bei der Optimierung im Informations-, Kommunikations- und Beleuchtungsbereich von Unternehmen. Es ist im Stromverbrauch ein Minderungspotenzial von insgesamt ca. 10% anzunehmen. Neben Verbrauchseinsparungen gibt es für die Schnelldorfer Industriebetriebe zudem die Möglichkeit, den Strombedarf über Eigenerzeugungsanlagen insbesondere Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu decken. Für den holzverarbeitenden Großbetrieb besteht eine Möglichkeit, dass sie ihre anfallenden Nebenprodukte (Holz) künftig für Strom- und Wärmeerzeugung einsetzen. Dies ist durch ein Holzvergaser-Blockheizkraftwerk anwendbar. Die Leistungsbereiche erstrecken sich von 70 bis 250 kWhth und von 30 bis 180 kWhel. Aufgrund hoher Volllaststunden von bis zu 7.500 h/a ist eine (Teil-) Deckung der Grundlasten (Strom und Wärme) zu erreichen. Ein weiteres Potenzial bietet auch die vorhandene Biogasleitung in das südliche Industriegebiet von Schnelldorf. Durch ein weiteres hocheffizientes Biogas-BHKW werden Energie- und CO2-Bilanzen der Gemeinde verbessert. Auch die Erschließung neuer Biogas- oder Wärmeleitungen für die Industrie ist Teil der Potenzialbewertung im Hinblick der regionalen Energieversorgung. So ist zu erwähnen, dass z.B. auch die Fa. Groninger GmbH im nordwestlichen Gewerbegebiet von Schnelldorf potenzieller Abnehmer wäre. Die Biogasanlage Grimmschwinden befindet sich nur etwa 700 m Luftlinie vom besagten Gebiet in unmittelbarer Entfernung. Eine Erschließung und der Bau einer Biogasleitung wäre indes zu prüfen. Da vor allem Industriebetriebe häufig ganzjährig Wärme und Strom benötigen, könnten bislang ungenutzte Energiekapazitäten in den Sommermonaten in diesen Bereich transportiert werden.

Tabelle 3.1.4: Berechnung der Minderungspotenziale der Wärmebereitstellung im Industriesektor

Bezugsjahr SUMME Raumwärme Warmwasser sonstige Prozesswärme

2012 10,15 GWh 3,05 GWh 0,31 GWh 6,79 GWh - Minderungs- potenzial - 0,98 GWh -10 % - 0,42 GWh -14 % - 0,05 GWh -18 % - 0,51 GWh -8 %

2020 9,17 GWh 2,63 GWh 0,26 GWh 6,28 GWh

Der mit Abstand größte Energieverbrauch in der Industrie entfällt weiterhin auf die Erzeugung von Wärme/Kälte für technische Produktionsprozesse. Jedoch trägt das ermittelte Einsparpotenzial nur einen geringen Beitrag am Gesamtminderungspotenzial des Wärmeverbrauchs. Die Verwendung fossiler Energieträger (Heizöl und Erdgas) ist künftig zu vermeiden und durch Erneuerbare zu substituieren. Da einige Industriebetriebe bereits die benötigte Energie über regenerative

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Energieträger (Biogas, Holz) beziehen, ist auch die kontinuierliche Steigerung des Energieeinsatzgrades angedacht. Über effizientere Wärmeerzeugerkomponenten, bedarfsgeregelte Energiezufuhr und Nutzung der Abwärme (für Raumwärme und Warmwasserbereitung) sind ebenso nennenswerte Energieeinsparungen zu erreichen. Durch verbesserten Wärmeschutz im Bereich der Gebäudehülle sind ebenfalls beträchtliche Minderungen zu erzielen. In der Wärmebereitstellung beträgt das technisch-wirtschaftliche Gesamteinsparpotenzial bis 2020 rund 10%. Endenergieszenario der Industrie 2020

Abbildung 3.1.1: Endenergieverbrauch der Industriebetriebe 2012 und 2020

Der Endenergieverbrauch im Industriesektor nimmt bis 2020 unter Annahme der ermittelten Minderungspotenziale bei gleichbleibenden Beschäftigungs- und Produktionsverhältnisse ca. 10 % ab – von 20,7 GWh/a auf 18,7 GWh/a. Durch die Umsetzung der Maßnahmen werden 2020 ca. 683 t/a weniger CO2-Emissionen ausgestoßen. Allerdings hat eine Kommune wenig bis gar keinen Handlungsspielraum um die ortsansässigen Betriebe zur Energieeinsparmaßnahmen zu verpflichtet. Hierfür unterliegen Betriebe gesetzlichen Grundlagen sowie steuerlichen Verpflichtungen, insbesondere der Energie- und Stromsteuer. So können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen Steuerentlastungen (z.B. Spitzenausgleich-Effizienzsystem-verordnung – SpaEfV) in Anspruch nehmen. Für KMU sieht der Gesetzgeber zudem ein Energieauditbericht nach DIN 16247-1 oder ein alternatives System der Verbesserung der Energieeffizienz vor. Ein Energieaudit untersucht und analysiert systematisch den Energieeinsatz und -verbrauch eines Unternehmens. Sehr viele Effizienzmaßnahmen sind mit geringen Amortisationszeiten hohen Kapitalrenditen für die Unternehmen wirtschaftlich sehr attraktiv. Zudem können bereitwillige Unternehmen durch bundesweite Förderprogramme bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung finanziell unterstützt werden.

10,50 GWh 9,50 GWh

10,15 GWh 9,17 GWh

0 GWh

5 GWh

10 GWh

15 GWh

20 GWh

25 GWh

2012 2020

Wärme

Strom

- 2,0 GWh

- 10 %

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3.1.2 private Haushalte

Betrachtet man die vier Sektoren Industrie, Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen und kommunale Liegenschaften verbrauchen die Haushalte die meiste Endenergie. Knapp 25,4 GWh pro Jahr sind diesem Sektor zugeordnet. Die Bestandsanalyse ergab, dass rund 83% für die Wärmebereitstellung und 17% für Strom verbraucht wird. Auf Basis der gesammelten Daten und vorangegangener Auswertung werden die Potenziale dargestellt. Zunächst wird der Stromverbrauch der Haushalte aufgegriffen. Zum Thema Strom sparen im Haushalt wird auch fortlaufend durch zahlreiche Behörden und Kampagnen (z.B. Umweltbundesamt und Deutsche-Energie-Agentur etc.) verstärkt Aufklärungsarbeit betrieben. Dadurch wurde dieser Bereich in den letzten Jahren durchaus gesellschaftsfähiger. Um einen nachhaltigen Umgang mit dem wertvollen Energieträger Strom zu etablieren, liegt primär die Einsparung im Fokus. Um allgemein Einsparpotenzial zu ermitteln wird in erster Linie empfohlen, den Stromverbrauch zu ermitteln und Stromfresser zu identifizieren. Grundsätzlich benötigen Elektrogeräte, die Wärme oder Kälte erzeugen, den meisten Strom. Ferner sind die Verbräuche über Strommessgeräte, Datenlogger, Typenschilder an den Geräten oder Stromverbrauchsabrechnungen zu ermitteln. Für die Bürger der Gemeinde Schnelldorf stehen seit April 2014 mehrere Strommessgeräte kostenlos zur Verfügung. Diese kostengünstige Maßnahme ist jedoch noch nicht bei der breiten Bevölkerung angekommen. Deshalb sollte dieses Angebot über die Informationsmedien (Mitteilungsblatt und Homepage) von der Gemeindeverwaltung verstärkt und wiederkehrend an die Öffentlichkeit getragen werden. Erst nach einer Erfassung des Stromverbrauchs sind weitere Handlungsschritte sinnvoll umsetzbar. Als professionellere Alternative ist eine Stromsparberatung durch einen Sachverständigen vorzuschlagen. Bei einer Vor-Ort-Stromspar-Beratung misst der Berater den Verbrauch von Elektrogeräten, Beleuchtung und Haustechnik. Anschließend wird erklärt, wie viel Strom eingespart werden kann und welche nötigen Schritte zu erledigen sind. Die Kosten einer Stromsparberatung liegen je nach Umfang bei um die 200 €. Als Anreiz zur vermehrten Inanspruchnahme dieser Maßnahme empfehlen wir der Gemeinde Schnelldorf Kapital für die Förderung von Energiesparberatungen bereit zustellen. Die Gemeinde könnte diese Stromsparberatungen mit z.B. 50% der Beratungskosten fördern. Der durchschnittliche Stromverbrauch je Haushalt ermittelte sich auf rund 4.000 kWh/a. Für die meisten Verbraucher sind die steigenden Stromkosten der entscheidende Grund in Sachen Energieeffizienz aktiv zu werden. 2012 bezahlte ein Schnelldorfer Durchschnittshaushalt um die 1.000 € pro Jahr an Stromkosten. Neuanschaffung effizienterer Geräte Die folgende Übersicht zeigt, den erreichbaren Stromverbrauch im Vergleich zum durchschnittlichen Haushalt. Die Bestimmung einer realistischen Stromverbrauchsminderung erfolgte unter Zuhilfenahme des Stromsparchecks der Deutschen Energie-Agentur www.stromsparcheck.stromeffizienz.de/.

Abbildung 3.1.2: Stromverbrauch im Vergleich [27]

durchschnittlicher Stromverbrauch eines Haushalts: ca. 4.000 kWh/a

Erreichbarer Stromverbrauch eines Haushalts: ca. 2.700 kWh

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In dieser Betrachtung ist die Minderung ausschließlich durch den Ersatz bzw. Neuanschaffung effizienter Geräte (Effizienzklasse A+++, A++, A+) erzielt worden. Auf die Sensibilisierung und angepasster Nutzerverhalten mit Elektrogeräten wurde hier nicht näher eingegangen. Die ermittelten Potenziale unterliegen in den einzelnen Anwendungsbereichen (Kühlen & Gefrieren, Waschen & Spülen, Kochen & Backen, Beleuchtung usw.) selbstverständlich enormen Schwankungen, da jeder Haushalt unterschiedlich Stromverbraucher besitzt und individuell nutzt. Die tatsächlich erzielbaren Stromeinsparungen liegen im Bereich zwischen 25 und 40%. Bei den privaten Haushalten kann durchschnittlich ein Drittel Strom durch effiziente Geräte und angepasstes Nutzerverhalten eingespart werden. Allerdings stehen die potenziellen Stromeinsparungen im Wiederspruch. Die Nachfrage und Konsumzunahme an Elektrogeräten sowie deren Gebrauch könnte wiederum das dargestellte Einsparpotenzial dämpfen. Anderweitig sollte bei Ersatzanschaffungen darauf geachtet werden, dass die veralteten Geräte auch außer Betrieb genommen werden (sog. Reboundeffekt). Stromanbieterwechsel: Es ist unter anderem möglich Energiekosten durch einen Stromanbieterwechsel zu senken. Es bietet zudem sich hierbei auch an, auf Anbieter von reinem Öko-Strom zu setzen. Neben dem ökologischen Hintergrund, dass der Anbieter genauso viel Ökostrom ins Netz einspeist, wie die Kunden entnehmen. Zudem fördern diese Anbieter vermehrt von Neubau regenerativer Energieerzeugungsanlagen. Über einen Stromanbieterwechsel ist es daher möglich, aktiv die umweltschonende Strombereitstellung zu unterstützen. Elektromobilität Das Thema der Elektromobilität sollte auch bei der Strompotenzialuntersuchung Beachtung finden. Die Bunderegierung benennt die Elektromobilität als wichtigen Bestandteil der Energiewende und gibt als Zielvorgabe an, dass bis 2020 eine Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen werden. Neben dem Haushaltssektor ist die Elektromobilität auch in anderen Bereichen ein zukunftsträchtiges Thema. Hybrid- und Elektrofahrzeuge werden künftig Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ersetzen. Dadurch wird sich zwangsläufig die Stromnachfrage erhöhen. Allerdings ist die Beteiligung am Umstieg auf Elektro- oder Hybridfahrzeuge derzeit noch träge. Am 1. Januar 2014 sind mit exakt 12.156 Elektrofahrzeuge und 85.575 Fahrzeuge mit Hybridantrieb rund 0,22% des Personenkraftwagenbestands in Deutschland zugelassen [28] Ein realistisches Potenzial für die Gemeinde Schnelldorf ist daher nur bedingt ableitbar, da zuerst eine umfangreiche Infrastruktur (z.B. effizientes Tank-Ladesäulennetz) entwickelt werden muss. Die Anforderungen an diese Ladeinfrastruktur sind sehr komplex, da der Aufwand in den ländlichen Regionen weitestgehend unbekannt ist. Neben technischen Herausforderungen sind unzählige Schritte erforderlich. Es wird daher in diesem Energiekonzept zunächst ein plausibles Szenario für die Mobilität im Jahr 2020 abgeschätzt, welche unter anderem als ehrgeizige Zielsetzung für die Gemeinde Schnelldorf fungieren kann. Die Anzahl des Kraftfahrzeugbestands von 2012 wird auch für 2020 angenommen. Eine nähere Unterteilung der Pkw-Zugehörigkeit in die Sektoren Industrie, GHD und Kommunal wurde vernachlässigt. Handlungen sollen zudem sektorübergreifend praktiziert werden. Um die Energiewende speziell in der Mobilität anzugehen, sind bereits gesetzliche Schritte eingeleitet. Am 1. Dezember 2011 trat die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) in Kraft. Dadurch wird dem Verbraucher die Energieeffizienz, insbesondere die CO2-Effizienzklasse, des Fahrzeugs vermittelt. Hierbei wird an das Käuferverhalten appelliert, wonach das Bewusstsein, die Bereitschaft und der Umgang für nachhaltige Mobilität in den Vordergrund rücken. Weitere Handlungsempfehlungen sind im Maßnahmenkatalog, Kapitel 5 näher dargelegt. Ziel ist es, bei der Mobilität verstärkt auf hohe Energieeffizienz und den Einsatz von regenerativem Strom zu achten um klimaschädliche Schadstoffemissionen zu senken.

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Tabelle 3.1.5: Annahme und Zielsetzung des Kraftfahrzeugbestands der Gemeinde Schnelldorf 2020

Anzahl PKW Anteil Gesamter Personenkraftwagenbestand 2.120 100%

Fahrzeuge mit konventioneller Technologie 1.802 85% Hybridfahrzeuge

(Mild-, Voll- und Plug-In Hybrid 212 10%

Elektrofahrzeuge (E-Auto und E-Bike) 106 5%

Der Anteil an konventionell angetrieben Fahrzeugen könnte bis 2020 schon spürbar gesenkt werden. Ein tieferer Einschnitt ist allerdings weniger zu erwarten, da weiterhin zunehmend sparsame Modelle den Markt zeichnen. Bei einer bundesweiten Umfrage wünscht sich die Mehrheit der Bürger eine verlässliche und umweltfreundliche Mobilität [29]. Deshalb ist der künftige Anteil der nachhaltigen Technologien mit insgesamt 15% angesetzt. Gegenwärtige Nachteile sind die fehlende Infrastruktur zum Laden, die begrenzte Reichweite und hohe Anschaffungskosten sowie weit verbreitet fehlende Akzeptanz, die jedoch in den nächsten Jahren gemildert werden können. In der folgenden Tabelle werden deshalb verbrauchsspezifische Merkmale der einzelnen Fahrzeugtechnologien gegenübergestellt. Stand der Daten für die Berechnung ist Mai 2014.

Tabelle 3.1.6: Übersicht marktreifer Fahrzeugtechnologien [30], [31]

Hersteller und Modell System-leistung

kombinierter Verbrauch

CO2-Emissionen

Effizienz-klasse

VW Golf 7 (Benzin) 110 PS 4,9 l/100 km 113 g/km B Toyota Yaris (Voll-Hybrid) 100 PS 3,5 l/100 km 79 g/km A+ VW e-Golf (Elektro) 116 PS 12,7 kWh/100 km 0 g/km12) A++ Auf die Vor- und Nachteile der einzelnen Technologien wird im Rahmen der Potenzialanalyse verzichtet. Im Hinblick auf die Nutzung von Elektro- oder Hybridfahrzeugen spielt jedoch die Herkunft des Stroms für die energieeffiziente Bewertung eine grundlegende Rolle. Elektrofahrzeuge erreichen eine hohe Nachhaltigkeit nur wenn der Strom aus erneuerbaren Energien bereitgestellt wird. Aufgrund der momentanen Situation wird allerdings der benötigte Strom für Elektrofahrzeuge ausschließlich aus dem öffentlichen Netz bezogen, welche wiederum die CO2-Neutralität der Elektrofahrzeuge merklich verschlechtert. Aus heutiger Sicht, ist in den ländlichen Regionen ein abrupter und massenhafter Umstieg auf Elektrofahrzeuge für private Nutzer kaum vollstellbar. Stattdessen können verstärkt Elektrofahrzeuge als Zweit- bzw. Kleinstwagen für geeignetere Zwecke (Nahbereichsfahrten) in Familien oder Car-Sharing Zusammenschlüssen verwendet werden. Für eine Jahreslaufleistung eines Elektrofahrzeuges von rund 15.000 km (40 km pro Tag) werden für die Batterie mindestens 1.875 kWh/a Strom benötigt. Als Ausgangspunkt für das Potenzialszenario werden für den privaten Mobilitätssektor folgende Annahmen zusammengefasst. Großes Hemmnis in Deutschland ist die fehlende staatliche Subvention oder Steuervorteilen bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen. Lediglich kleine regionale Unternehmen, oft Energieversorger bieten Förderzuschüsse unter bestimmten Voraussetzungen an.

12) Elektrofahrzeuge verursachen nur dann keine Emissionen, wenn erneuerbar erzeugter Strom „getankt“ wird.

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Tabelle 3.1.7: Abschätzung des Energieverbrauchs für das nachhaltige Mobilitätsszenario 2012

Gesamtstromverbrauch 280.290 kWh/a Elektromobilität Anzahl Elektrofahrzeuge bis 2020 102

spez. Fahrleistung (Nahbereich) 15.000 km/a spez. Energieverbrauch 12,5 kWh/100 km jährlicher Stromverbrauch 191.250 kWh/a

Hybrid-Fahrzeuge Anzahl Hybridfahrzeuge bis 2020 212

spez. Fahrleistung (Benzin + Strom) 20.000 km/a spez. Fahrleistung Strom (ca. 35%) 7.000 km/a spez. Energieverbrauch (Strom) 6,0 kWh/100 km jährlicher Stromverbrauch 89.040 kWh/a jährlicher Benzinverbrauch 13) 744.120 kWh/a

Der Strombedarf für die Mobilität wird künftig einen weitaus höheren Beitrag haben, als heute angenommen. Es sind für eine flächendeckende Umstellung auf die Elektromobilität noch etliche Hindernisse zu überwinden. Eines der wichtigsten Aufgaben wird die Planung einer strukturierten Infra- und Versorgungsstruktur im Gemeindegebiet sein. Allerdings wird die Notwendigkeit dieser Handlung oft unterschätzt, sodass gegenwärtig meist nur vereinzelte Pilotprojekte durchgeführt werden. Da das Thema der Elektromobilität nicht nur ein Sektor, sondern sämtliche Bereiche der Gemeinde betreffen. Für die privaten Haushalte ist ein Elektrofahrzeug in Kombination mit einer Photovoltaikanlage mit Eigenstromnutzung eine weitere Möglichkeit, sich ökologisch und ökonomisch vom öffentlichen Stromnetz unabhängig zu machen. Werden Elektrotankstellen über erneuerbare Energiesysteme betrieben, können hohe CO2-Einsparungen erreicht werden. Vor allem an sonnigen und windreichen Tagen, wenn viel erneuerbarer Strom regional zur Verfügung steht, können Elektrofahrzeuge über Ladestationen zu Hause oder am Arbeitsplatz geladen werden und dadurch auch das öffentliche Stromnetz entlasten werden. Eigennutzung und Eigenverbrauch Die Strategie der Eigennutzung von Solarstrom ist in vielen Bereichen bereits marktreif und birgt in Kombination mit elektrochemischen Speichersystemen (z.B. Lithium-Ionen) wegweisende Möglichkeiten für eine ökologischere und gar autarke Stromversorgung. Aufgrund der fortschreitend steigenden Kostendifferenz einer mit Photovoltaik erzeugten im Vergleich zu einer vom Energieversorger bezogenen Kilowattstunde sind damit auch zunehmend wirtschaftliche Anreize verbunden. Die Solarstromentstehungskosten betragen derzeit rund 0,10 bis 0,14 €/kWh und werden bis 2030 auf 0,06 - 0,10 €/kWh prognostiziert [32]. Damit ist der Solarstrom erheblich günstiger als die Strompreise für Haushaltskunden (ca. 0,25 €/kWh). Bei der Eigenstromnutzung spielt der individuelle Stromverbrauch bzw. das sogenannte Lastprofil eines Haushalts eine entscheidende Rolle. Der Stromverbrauch variiert im Tagesverlauf, im Wechsel der Jahreszeiten (Winter, Sommer und Übergang) und beim wechselnden Wetter. Parallel erzeugt zum Beispiel eine Photovoltaikanlage in Abhängigkeit der Anlagengröße, Ausrichtung, Neigungswinkel sowie den vorher beschriebenen Faktoren unterschiedliche hohe Strommengen. Auf den Dachflächen der Wohngebäude Schnelldorfs sind Solarstromanlagen im Leistungsbereich von 5 bis zu 25 kW vorhanden. Diese Leistungsgrößen sind typisch für Wohngebäude. Aus den Jahresabrechnungen ging hervor, dass rund 212 Haushalte eine PV-Anlage besitzen. Die Menge des

13) Der Heizwert von Benzin beträgt ca. 9 kWh/l

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erzeugten Stroms beträgt jährlich rund 2.621.838 kWh und könnte damit theoretisch den jährlichen Strombedarf bis zu 655 Haushalte decken. Bei bestehenden Photovoltaikanlagen ist wegen des langfristigen Vergütungssystems eine Umstellung auf Eigennutzung nicht möglich. Erst nach dem Ablauf der regulären Einspeisevergütung und bei noch vorhandener Funktionalität könnte das Nutzungsmanagement verändert werden. Durch die zunehmende Degression der Einspeisevergütung spielen künftig Betriebsmodelle wie Eigennutzung oder Direktvermarktung eine wichtige Rolle. Bei Wohngebäuden mit bestehender PV-Anlage sollte überprüft werden, ob eine Erweiterung auf anderweitig ungenutzte Flächen (Garagendächer, Carport oder Fassaden) realisierbar wäre. Allgemein sollte bei der Flächenvergabe für potenzielle Photovoltaiksysteme jedoch die Möglichkeit für Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung mit bewertet werden. Für die übrigen 850 Haushalte im Gemeindegebiet ist eine Installation einer neuen Photovoltaikanlage theoretisch vorstellbar. Allerdings ist das Potenzial nicht vollständig anwendbar, da es durch individuelle bauliche, finanzielle oder soziale Hemmnisse begrenzt wird. Um dennoch ein realistisches Potenzial zu benennen, wird davon ausgegangen, dass bis 2020 jährlich mind. 30 Photovoltaikanlagen zur Eigenstromerzeugung neu installiert werden. Diese Annahme orientiert sich etwas unterhalb der jährlichen Ausbauzahlen der Photovoltaik auf Wohngebäuden aus den Jahren 2009 bis 2011 der Gemeinde Schnelldorf. Die Zuwachsraten der Jahre 2012 werden aufgrund der zunehmend niedrigeren Einspeisevergütung nicht mehr erreicht werden. Bei der Eigenstromnutzung spielt die Höhe der Eigenverbrauchsquote eine entscheidende Rolle, da mit steigender Quote die Rentabilität erhöht wird. Die Eigenverbrauchsquote ist unter anderem von der Anlagengröße, Ausrichtung, Modulneigung, dem PV-Ertrag und Stromverbrauch abhängig. Ziel ist es, eine hohe PV-Eigenverbrauchsquote zu erreichen. Um den Eigenverbrauch von Solarstrom im Haushalt effizient und auch künftig optimiert nutzen zu können, muss die Kommunikation zwischen Erzeuger und Verbraucher intelligent übereinstimmen. Das Lastmanagement beinhaltet intelligente Regelungs-, Monitoring- und Datenerfassungssystem (Smart Metering), die den Leistungsbedarf dem Leistungsangebot der PV-Anlage anpasst und somit den Eigenverbrauch automatisch maximiert. Durch das Zusammenspiel sind Eigenverbrauchsquoten von weit über 30% erreichbar. Ohne bewusste Lastverschiebung sind die Deckungsgrade des Stromverbrauchs wesentlich geringer. Für die Eigenstromnutzung sind insbesondere Kühlgeräte, Heizungspumpen, Wasch- und Spülmaschinen sowie elektrische Warmwasserspeicher geeignet. Ferner ist die gezielte Kopplung mit einer Wärmepumpe einsetzbar. Es ist davon auszugehen, dass bis 2020 und darüber hinaus die Eigenstromnutzung durch Photovoltaikanlagen vermehrt Einsatz finden. Der nicht benötige Überschussstrom kann gemäß EEG in das Netz eingespeist, Direktvermarktet oder an nahegelegene Dritte (Mieter) abgegeben werden. Leistungsfähige Speichersysteme Alternativ konnte der PV-Strom in stationären Speicherkomponenten zwischengespeichert werden um für noch höhere Eigenverbrauchsquoten zu sorgen. Durch Kommunikation, Leistungsverschiebung und Lastprognosen zwischen Verbraucher, Speicher und Erzeuger wird der Eigennutzungsprozess weiter optimiert. Dadurch können ganze Haushalte überwiegend in den Sommer- und Übergangsmonaten vollständig energieautark betrieben werden. Hier ist zu nennen, dass je nach Speichertechnologie (z.B. Lithium-Ionen Zelltechnologie) und Speichergröße ein finanzieller Mehraufwand zu bewältigen ist. Auch hier stellen Fördermittelgeber (KfW, Energieversorger) finanzielle Unterstützung zur Verfügung. Durch intelligentes Energiemanagement zwischen dezentralen Verbraucher und Erzeuger ist jedoch heute schon effiziente Energienutzung umsetzbar. Unter weiteren Voraussetzungen können Elektrofahrzeuge, aufgrund der hohen Speicherkapazität der Batterie als Speichermedium ebenfalls den Eigenverbrauch mitgestalten. Zusammenfassend lassen sich für die Potenzialanalyse hinsichtlich des Stromverbrauchs bei den

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privaten Haushalten nur bedingte eindeutige Aussagen treffen, da nicht alle Faktoren berücksichtig werden können.

Stromverbrauchsszenario 2020 Die Übersicht, Tabelle 3.1.8 zeigt den Stromverbrauch der privaten Haushalte nach Bewertung der Potenzialanalyse.

Tabelle 3.1.8: Übersicht der Strompotenzialanalyse private Haushalte

Position Absolut Anteil

Stromverbrauch 2012 4.342.018 kWh 100%

- Stromsparmaßnahmen Ersatz alter Geräte durch neue Geräte angepasstes Nutzerverhalten

- 1.085.505 kWh -25,0%

- PV-Eigenstromnutzung 90% ohne Energiespeicher 10% mit Energiespeicher)

- 448.000 kWh -10,3%

+ zusätzlicher Stromverbrauch u.a. zunehmende Elektromobilität

+ 280.290 kWh +6,5%

= Stromverbrauch 2020 3.088.803 kWh 71,2%

Insgesamt ergeben sich bei der Stromnutzung in den Haushalten vielfältige Möglichkeiten um den Verbrauch bis 2020 um fast 30% senken zu können. Die Verantwortlichen der Gemeindeverwaltung können in diesem Sektor jedoch keine verbindlichen Vorgaben und Einhaltungen für die Stromeinsparung bzw. rationelle Stromnutzung deklarieren. Allerdings kann in Zukunft diese Thematik über Informationsmedien wie z.B. dem Webauftritt oder das Mitteilungsblatt der Gemeinde Schnelldorf vermehrt angesprochen werden. Es wird dennoch dringendst empfohlen, die Bevölkerung auf ihre Energieverbräuche, das ermittelte Potenzial sowie auf fachliche Energieberatungen intensiv hinzuweisen.

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Energetische Sanierung der Gebäudehülle des Bestands Mehr als 80% des Endenergieverbrauchs der privaten Haushalte ist dem Wärmeverbrauch geschuldet. Somit birgt der energetische Standard von Gebäudehülle und Anlagentechnik die höchsten Einsparpotenziale. Weitere Vorteile sind die langfristige Absicherung des Lebensstandards, Steigerung des Wohnkomforts und Wertsicherung des Gebäudes. Die meisten Handlungsempfehlungen werden aufgrund von gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen bereits als Mindestvorgabe reglementiert. Bei den bestehenden Wohngebäuden spielt die Reduktion des Wärmebedarfs eine enorme Rolle, wonach verschieden hohe Einsparungen erzielt werden können. Auf Basis der vorangegangen Bestandsanalyse wurde die Baualtersstruktur schon näher beschrieben. Weit über 60% der Wohngebäude Schnelldorfs stammen aus der Zeit vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1977. Im Laufe der Zeit wurden vereinzelt ältere Gebäude modernisiert. Allerdings schlummern weiterhin enorme Einsparpotenziale in vielen Baualtersklassen. Die durchschnittliche Sanierungsrate bei Wohngebäude liegt schätzungsweise bei rund 1% pro Jahr. Um die Energieeffizienz im Wohngebäudebestand zu steigern sollte die Sanierungsrate mindestens verdoppelt werden. Als Zielsetzung sollte bis 2020 die Sanierungsrate bei bislang un- oder teilsanierten Gebäuden merklich gesteigert. Um besonders hohe Effizienzstandards zu erreichen, sollten die sanierten Gebäude den Mindeststandard der gültigen EnEV stets deutlich überschreiten. Der vermehrte Einsatz von Passivhausbauteilen ist ebenfalls anzustreben. Während bei Wohngebäuden des Baujahres 1995 bis 2002 verhältnismäßig geringer Sanierungsbedarf anfällt, ist das Potenzial hauptsächlich an älteren bzw. energetisch unsanierten Gebäuden hoch. Abbildung 3.1.3 stellt modellhaft Endenergiebedarfskennwerte und die Effizienzklassen nach der neuen EnEV 2014 für Wohngebäude dar.

Abbildung 3.1.3: Vergleichswerte Endenergiebedarf und Gebäudeeffizienzklasse

Um das wirtschaftlich-technische Potenzial allgemein zu konkretisieren und zu bewerten, sollen bis 2020 bis 200 Gebäude zu Effizienzhäusern der Effizienzklasse B oder besser umgewandelt werden. Hierfür wird auf der Folgeseite ein vereinfachtes Beispiel nach dem EnEV-Referenzgebäude angegeben. Folgende Energiespar- und Effizienzmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der baulichen Zusammensetzung für bestehende Wohngebäude denkbar. Im Gebäudebestand sind Wärmeschutz und Optimierung der Anlagentechnik Handlungsschwerpunkte um den Energieverbrauch maßgeblich zu minimieren. Neben einer dauerhaften Verbesserung der Wohnqualität werden durch Sanierungsmaßnahmen auch messbare Wertsteigerungen erzielt. Eine deutliche Heizkostenersparnis

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ist ebenfalls ein resultierendes Produkt von Sanierungsmaßnahmen. Ziel einer Modernisierung muss es sein, ein Höchstmaß an Wärmeschutz zu erreichen und den verbleibenden Energiebedarf zu einem hohen Anteil, besser noch vollständig mit lokalen regenerativen Energien zu decken. Um das beschrieben Gesamtpotenzial näher zu bewerten, werden anhand eines typischen Wohngebäudes differenzierte Minderungspotenziale aufgezeigt. Als Beispielobjekt dient ein freistehendes Einfamilienhaus in einer typischen Gemeindesiedlung, typisierend für ein Wohngebäude im Gemeindegebiet Schnelldorf. Nach Ermittlung des Ist-Zustands werden Maßnahmen zur Sanierung dargestellt. Die Abbildungen 3.1.4 - 3.1.7 zeigen beispielhaft energetische Kennwerte eines Wohngebäudes vor und nach einer energetischen Sanierung nach EnEV.

Abbildung 3.1.4: Energie- und Primärenergiebedarf vor der Sanierung

Abbildung 3.1.5: Energie- und Primärenergiebedarf nach der Sanierung

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Die folgenden Darstellungen zeigen Energiebilanzen vor und nach Durchführung von Sanierungsmaßnahmen. Die Energieströme setzen sich aus den Transmissionswärmeverlusten (Wärmedurchgang) der Gebäudehülle, insbesondere Fenster, Außenwände und Dachflächen, sowie den Lüftungswärmeverlusten und den Verlusten in der Heizungsanlage, sowie denen der Trinkwarmwasserbereitung zusammen.

Abbildung 3.1.6: Energieflussdiagramm vor der Sanierung

Abbildung 3.1.7: Energieflussdiagramm nach der Sanierung

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Aus der Bestandssituation werden mögliche Energiesparmaßnahmen abgeleitet und im Folgenden kurz erläutert. Im Außenwandbereich ist das Anbringen eines Wärmedämmverbund-Systems (WDVS) inklusive Perimeterdämmung eine hocheffiziente Wärmschutzmaßnahme. Alternativ kann auch eine weniger effizientere Innendämmung zum Tragen kommen. Allerdings ist eine Innendämmung nur mit bauphysikalischer Untersuchung zu empfehlen um Schäden (z.B. Schimmel) zu vermeiden. Bei Dachsanierungen wird häufig zwischen den Sparren gedämmt. Oftmals ist ein zusätzliche Aufdachdämmung nötig und den Höchstwert der EnEV zu unterschreiten. Bestehende Fenster (Einfach- oder Zweifachverglasung) weisen häufig Undichtigkeiten auf und können z.B. durch hochwertige 3-fach Wärmeschutzverglasungen ausgetauscht werden. Bei gleichzeitigem Fensteraustausch und Außenwanddämmung sollte das Fensterelement in die Dämmebene versetzt und auf Luftdichtigkeit geachtet werden. Diese Maßnahme sowie die Überdämmung des Fensterrahmens reduzieren erheblich die Wärmebrücken. Die meisten Wohngebäude verfügen zum Teil auch über unbeheizte Keller. Eine Dämmung der Kellerdecke ist eine kostengünstige und energieeffiziente Maßnahme. Bei einer umfassenden Gebäudesanierung sind auch Rollladenkästen sowie Heizkörpernischen zu berücksichtigen, da diese ebenfalls Wärmebrücken darstellen. Durch ausgiebige Reduktion der Wärmebrücken sind wesentlich höhere Effizienzklassen zu erreichen. Hier ist zu erwähnen, dass sich etwaige Förderzuschüsse ausschließlich an den zu erreichenden Effizienzgrad und der Energieeinsparung bemisst. Der verbesserte Wärmeschutz der Gebäudehülle führt zu einer Erhöhung der Oberflächentemperaturen der Wände. Dadurch steigen die thermische Behaglichkeit des Gebäudes sowie auch das Wohlbefinden sowie der Wohnkomfort für die Nutzer. Durch die Erhöhung der Wandtemperaturen und die Reduzierung der Wärmebrücken kann ein Schimmelbefall der Wände verhindert werden. Allgemein werden beim Fenster-/ Haustürenaustausch und der fachgerechten Dachsanierung Luftundichtigkeiten behoben und Luftzugerscheinungen unterbunden werden. Es ist zudem sinnvoll, die Sanierung in einem Zug durchzuführen um die Maßnahmen baulich optimal aufeinander abzustimmen, die Investitionskosten so gering wie möglich zu halten und damit auch Förderprogramme maximal auszunutzen. Zur optimalen Umsetzung einer energetischen Sanierung empfehlen wir eine unabhängige Planung und Baubegleitung. Die Kosten der Baubegleitung sind mit bis zu 50% von der KfW förderbar.

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Wesentliche Berechnungsparameter für den Energiebedarf bzw. die Energieeffizienz sind neben allgemeinen Gebäudedaten (Geschossanzahl, Wohneinheiten, Hüllfläche A, Volumen Ve, Nutzfläche A usw.) auch die energetischen Eigenschaften verwendeter Bauteile sowie der Anlagentechnik. Bemessungsgrundlage der Bauteile ist der sogenannte U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) mit der Einheit W/m²·K. Dieser gibt den Wärmestrom je Bauteilfläche und Temperaturunterschied an. Je höher der U-Wert eines Bauteiles ist, desto schlechter seine Energieeffizienz. Folgende tabellarische Übersicht zeigt einen Ausschnitt der Höchstwerte von Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen gemäß EnEV 2014.

Tabelle 3.1.9: Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen [33]

Bauteil

Höchstwert der Wärmedurchgangskoeffizienten Umax in

Wohngebäuden und Zonen von Nichtwohngebäuden mit Innentemperaturen

mindestens 19°C

Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten

Umax in Passivhäusern

Außenwände 0,24 W/(m²·K) 0,10 – 0,15 W/(m²·K)

Fenster, Fenstertüren 1,30 W/(m²·K) < 0,80 W/(m²·K)

Dachflächenfenster 1,40 W/(m²·K) < 0,80 W/(m²·K)

Dachflächen einschließlich Dachgauben, Wände gegen unbeheizten

Dachraum (einschließlich Abseitenwänden), oberste

Geschossdecken

0,24 W/(m²·K) 0,10 – 0,15 W/(m²·K)

Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume

(mit Ausnahme von Dachräumen) sowie

Decken nach unten gegen Erdreich oder unbeheizte

Räume

0,30 W/(m²·K) 0,10 – 0,15 W/(m²·K)

Fußbodenaufbauten 0,50 W/(m²·K) 0,10 – 0,15 W/(m²·K) Decken nach unten an

Außenluft 0,24 W/(m²·K) 0,10 – 0,15 W/(m²·K)

Die bundesweiten Energiespar-Regelungen wie z.B. die EnergieEinsparVerordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinspargesetz (EnEG) bilden zusammen die Grundlage zur Reduktion des gegenwärtigen hohen Wärmeverbrauchs dieses Sektors. Fördermittelgeber wie beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützten Bauherren auf den Weg zur Energieeffizienz. Besonders gute Effizienzstandards können heutzutage auch im Bestand erreicht werden. Je nach Ausgangssituation liegt das Endenergieeinsparpotenzial in den Bauteilen Außenwand, Dach, Fenstern und Keller bei bis zu 85%. Beim dargestellten Referenzgebäude betrugen die Einsparung durch Wärmschutzmaßnahmen an der Hüllfläche ca. 58%. Vor einer Sanierung eines Gebäudes, besonders bei Gebäuden mit erhaltenswerter Bausubstanz sollte in jedem Fall ein Energieberater konsultiert werden. Die besonderen Anforderungen hinsichtlich Bauphysik sowie Denkmalpflege sind von wesentlicher Bedeutung. Betroffene Eigentümer können über der Internetplattform www.energie-effizienzexperten.de qualifizierte Fachplaner aus Ihrer Region ausfindig machen.

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Es ist durchaus sinnvoll, eine Vor-Ort-Energieberatung in Anspruch zu nehmen und sich dabei über eine Vielzahl möglicher Sanierungsvarianten beraten zu lassen. Im Energiekonzept der Gemeinde Schnelldorf, wurde als auszuführende Maßnahme eine Vor-Ort-Energiesparberatung an einem Bürger der Gemeinde an einer Informationsveranstaltung zum Thema „Energieeffizienz und Energieeinsparung im Wohnbereich“ verlost. Die Veranstaltung fand am 08. April 2014 im Gasthaus Hiller in Schnelldorf statt. Energiesparberatungen werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit 400 € für Ein-/Zweifamilienhäuser und 500 € für Wohnhäuser mit mindestens 3 Wohneinheiten bezuschusst [34]. Die Kosten einer Vor-Ort-Energiesparberatung, welcher von anerkannten Energieeffizienzexperten erarbeitet werden, liegen im Bereich um 1.000 €. Im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung werden der Gebäudebestand und mehrere Sanierungsvorschläge energetisch und wirtschaftlich bewertet. Der Eigentümer erhält ein durchdachtes und individuelles Konzept von der schrittweisen bis zur vollständigen Sanierung. Ziel ist es, Maßnahmen und Investitionen auszulösen, die den Energieverbrauch und die Umweltbelastungen vermindern. Um künftig mehr Energieeffizienz in den Wohngebäuden der Gemeinde Schnelldorf zu erreichen, ist eine finanzielle Unterstützung der Kommune ein praktikabler Anreiz. Am 5. Mai 2014 hat das BAFA die Förderbedingungen zur Vor-Ort-Beratung gelockert. Das Kumulierungsverbot wird aufgehoben. Das bedeutet, dass nun förderfähige Beraterkosten durch Bundesländer und Kommunen bezuschusst werden können. Aus dieser Möglichkeit ist im Maßnahmenkatalog eine Handlungsempfehlung für die Kommune abgebildet. Neubauten Im Neubaubereich werden schon heute und auf langfristiger Sicht zunehmend hohe Effizienzstandards wie Niedrigenergie-, Passivhäuser und Plusenergiehäuser angestrebt. Deren Energieverbräuche spielen im Verhältnis zum Bestand jedoch eine geringe Rolle, so dass das Hauptaugenmerk der Potenzialbetrachtung auf dem Bestand anzuwenden ist. Seit der Einführung der ersten Energie-Einsparverordnung 2002 wurden bis 2012 über 60 Wohngebäude neu errichtet [4]. Daraus resultiert, dass statistisch betrachtet 6 Wohngebäude pro Jahr fertig gestellt werden. Ausgehend von dieser Annahme werden bis 2020 weitere 48 Wohngebäude gebaut. Künftige Gebäude weisen aufgrund des strengen technischen Bauvorschriften äußert niedrige Energieverbräuche auf und werden als Passiv-, Niedrigst- oder Niedrigenergiehäuser gebaut. Unter der Annahme, dass bis 2020 mindestens 48 neue Wohngebäude der Effizienzklasse A (Endenergiebedarf 35 kWh/m²∙a) mit einer Gebäudenutzfläche An von je rund 200 m² fertiggestellt werden, könnte der resultierende Endenergieverbrauch bis 2020 ca. 288.000 kWh/a betragen. Aufgrund der Nutzungspflicht des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz sind diese Gebäudeeigentümer verpflichtet anteilig erneuerbare Energien einzusetzen. Somit kann sich dadurch keine wesentliche negative Beeinträchtigung der Energie-und CO2-Bilanz ergeben.

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Optimierung der Anlagentechnik im Bestand Sanierungsmaßnahmen beinhalten neben dem Wärmeschutz der Gebäudehülle auch die Anlagentechnik insbesondere die Heizungstechnik und Warmwasserbereitung. Bei der Optimierung der Anlagentechnik gibt es analog zur Gebäudehülle ebenfalls vielzählige Möglichkeiten. Dabei soll der Einsatz erneuerbarer Energiequellen künftig deutlich erhöht werden. Das Potenzial der Anlagentechnik in Schnelldorf lässt sich anhand der Daten aus dem Kehrbuch des Bezirkskaminkehrmeisters exakter ausdrücken. Fast 12% der verbauten Heizkessel sind Baujahr 1985 oder älter Die Anlagen sind veraltet und unterliegend mittlerweile der Nachrüstpflicht nach EnEV 2014 §10. Feuerstätten deren Baujahr zwischen 1985 bis 1999 liegt, sollten bis 2020 ebenfalls nach und nach ersetzt und im Idealfall durch erneuerbare Heizsysteme vollständig kompensiert werden. Insgesamt trifft diese Annahme auf rund 64% aller verwendeten Feuerstätten, darunter 388 Öl- und 168 Gaskessel, zu. Somit ist bis 2020 ein enormer Rückgang des konventionellen Energieverbrauchs zu erwarten. Durch die flächendeckende Substitution von Öl-Kessel durch vollständig regenerative Heizsysteme werden bei diesem Energieträger mindesten 80% weniger CO2-Emissionen ausgestoßen. Beim Austausch von alten Erdgas-Kesseln ist stark anzunehmen, dass der bestehende Erdgasanschluss und Erdgas mit neuen effizienteren Brennwert-Geräten weiterhin genutzt wird. Weitere Schwachstellen bzw. Optimierungsstellen der Anlagentechnik sind Verluste durch unzureichend gedämmte Heizwasserverteilungs-, veraltete Anlagenkomponenten (z.B. Heizkörper, thermische Speicher), mangelhafte hydraulische Regelungen und zu hohe Vorlauftemperaturen. In diesen Bereichen sind ebenfalls Optimierungsansätze nötig. Für zugängliche Rohrleitungen und Armaturen gilt gemäß EnEV §10 Abs. 2 eine Nachrüstpflicht. Die Erneuerung der Heizungsanlage sollte grundsätzlich erst nach Abschluss einer Gebäudedämmung realisiert werden, da sich durch den verringerten Wärmebedarf die Heizlast des Gebäudes reduziert und damit weniger Leistung benötigt wird. Zudem wird eine Überdimensionierung verhindert wird. Fakt ist, dass künftig Haushalte vermehrt erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen (Luft/Wasser, Sole/Wasser), Biomassenanlagen (Pellet, Stückholz, Hackschnitzel), Nahwärmenetze (Kraft-Wärme-Kopplung) sowie Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung nutzen werden. Solarthermiepotenzial Solaranlagen sind im Gemeindegebiet bereits weit verbreitet. Das Potenzial ist mit derzeit rund 174 Solarthermieanlagen (Stand 2012) noch weiter ausbaufähig. Bisher nutzen nur knapp 16% der Wohngebäude Solarthermieanlagen. Je Bedarf entfallen 10 bis 30% (bei Passivhausbauweise) des Energieverbrauchs für Wärme auf die Warmwasserbereitung. Solarthermieanlagen im süddeutschen Raum können vor allem in den Sommer- und Übergangsmonaten über 80% des jährlichen Warmwasserbedarfs decken. Diese Betriebsweise wird auch künftig weiterhin anstatt der solaren Heizungsunterstützung bevorzugt. Das solar erwärmte Wasser kann auch in Wasch- oder Spülmaschinen zum Einsatz kommen, in dem die Haushaltsgeräte direkt mit der Warmwasserleitung verbunden werden. Als technisch- wirtschaftliches Potenzial ist in der Gemeinde Schnelldorf ein Ausbau der Solarthermie auf mindestens das doppelte des Standes von 2012 anzusetzen. Damit müssten jährlich mindestens 22 Solarthermieanlagen installiert werden. Laut Abfrage beim Info-Portal www.Solaratlas.de sind hingegen in den Jahren 2011 nur 4 Anlagen und 2012 5 Anlagen neu errichtet worden. Der Bau neuer Solarthermieanlagen auf Bestandsgebäuden wird weiterhin im Rahmen des bundesweiten Marktanreizprogramms vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ gefördert und bietet somit auch finanzielle Vorzüge. Das Solarwärmepotenzial könnte somit bis 2020 mindestens 1.278.400 kWh pro Jahr für die Warmwasserbereitung in den privaten Haushalten bereitstellen.

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Wärmenetze Im Hinblick auf die Erweiterung bzw. dem Aufbau von Wärmenetze, insbesondere der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen wird im Folgenden eingegangen. Zunächst ist jedoch zu nennen, dass Wärmenetze für die Minimierung Energieverbrauch kontraproduktiv anzusehen sind. Durch ein Wärmenetz werden keine Energieeinsparungen erzielt, sondern vielmehr der Anteil regenerativer Energien am Energieverbrauch erhöht. Trotz dieses Hintergrunds sind Wärmenetze für die Energiewende unabdingbar, da durch den Einsatz lokaler Rohstoffe (Biomasse) die regionale Wertschöpfung verbessert wird. In diesem Konzept ist zunächst die Erweiterung und Optimierung bestehender Wärmenetz vorrangig, da bei dieser Maßnahme deutlicher geringerer Aufwand und weniger Kosten anfallen. Wie in der Bestandsanalyse erwähnt, sind in der Gemeinde Schnelldorf bereits sieben Wärmenetze in Betrieb. Nach Angabe deren Betreiber sind noch ungenutzte Wärmekapazitäten vorhanden. Derzeit sind insgesamt rund 100 Wohneinheiten an Wärmenetzen angeschlossen. Im Ortsteil Gailroth sind nach Angaben des Betreibers 35 von 44 Haushalten angeschlossen. Da das hiesige Wärmenetz bereits weit verzweigt ist, ist eine komplette Erweiterung auf die übrigen Gebäude bis 2020 prinzipiell realisierbar. Der Ortsteil würde somit vollständig mit lokaler Wärme versorgt werden. Ähnliche Erweiterungsmaßnahmen sind analog in den anderen Ortsteilen mit Biogasanlagen wie z.B. in Schnelldorf, Grimmschwinden, Unterampfrach, Leitsweiler und Gumpenweiler durchführbar. In der Realität stoßen diese Vorhaben durchaus auf Wiederstände. An dieser Stelle gilt es vermehrt Aufklärungsarbeit und Kompromisslösungen zwischen Befürworter und Gegner zu finden. Aus energetischer Sichtweise erhöht sich für jeden weiteren Anschlussnehmer innerhalb des Wärmenetzes automatisch die Wärmebereitstellungsmenge. Des Weiteren ist zu nennen, dass vorhandene Kapazitätsgrenzen einer Biogasanlage früher erreicht werden und der Nutzungsgrad erhöht wird. Allerding bleibt dabei die nötige Energieeinsparung bei den Gebäuden aus. An dieser Stelle gilt es beide Handlungsmaßnahmen zu koppeln. Rückwirkend ist dann zu berücksichtigen, dass sich durch künftige verbraucherseitige Wärmeschutzmaßnahmen folglich die Wärmebezugsmengen reduzieren und erneut freie Kapazitäten zur Verfügung entstehen. Diese Synergien finden oftmals wenig Beachtung und beeinträchtigen zunehmend langfristige Beobachtungszeiträume und Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Neben der Erweiterung gilt es vor allem die Betriebsoptimierung zu steigern und Kosteneinsparungen zu erreichen. Schwachstellen und Optimierungsansätze sind an den Übergabestationen (insbesondere ungenügender Austauschgrad und Grädigkeit (Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf)), der Anlagentechnik (Wärmetauscher, Pumpen, Mess- und Regeleinrichtung) und dem Heizungswasser in den Netzkomponenten (Probleme mit Schmutzpartikel, Korrosionsbestandteilen und Kalk) zu finden. Letztere führen häufig zu Ablagerungen auf den Wärmetauscherplatten, wodurch sich die Energieeffizienz (Wärmeübertragung) erheblich verschlechtert. Da eine komplette Entleerung mit Spülung und Neubefüllung des Netzes ist in den meisten Fällen nicht möglich ist, empfehlen wir den Einbau einer Kreislaufwasseraufbereitung. Ein Wärmenetz mit sauberem Heizwasser liefert mehr Energie und sichert langfristig die Wärmelieferung. Grundsätzlich empfiehlt sich aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht ein Anschluss an vorhandener Nahwärme. Die Wärme wird insgesamt mit hoher Energieeffizienz dezentral bereitgestellt und durch den regionalen Kreislauf erhöht sich die Wertschöpfungskraft. Vor diesem Hintergrund ist das Potenzial zur Erweiterungen vorherrschend aufgrund geographischer Situation ermittelt. Finanzieller Aufwand entsteht bei einem Heizungsaustausch ohnehin. Befindet sich ein oder mehrere Haushalte in unmittelbarer Umgebung zu vorhandenen Wärmenetzen sollte der Bezug in Erwägung gezogen werden. Bis 2020 ergibt sich somit eine mögliche Erweiterung des Wärmenetzes um ca. 70 private Wohngebäude.

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Detailuntersuchung Nahwärmenetz in Steinbach an der Holzecke Im Rahmen des Energiekonzepts und einer aktiven Bürgerbeteiligung, wurde eine Vor-Ort-Detailuntersuchung für einen Aufbau eines Nahwärmenetzes als konkrete Maßnahme durchgeführt. Die folgende Darstellung bildet eine Grundlage für weitere Nahwärmekonzepte im Gemeindegebiet Schnelldorf. Vorrangige Ziele der Untersuchung sind nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgungsmöglichkeiten, Senkung des CO2-Ausstoßes sowie vermehrter Einsatz erneuerbarer Energien. Als Ausgangslage wurde vereinbart, dass ausschließen Gebiete ohne unmittelbaren Zugang zu bestehenden Biogasanlagen in Betracht gezogen werden. Somit ist die Herangehensweise für Nahwärmekonzepte grundsätzlich für die Ortsteile Wildenholz, Haundorf, Oberampfrach, Steinbach, Ransbach, Theuerbronn und Hilpertsweiler anwendbar. Bei einer Veranstaltung fiel die Wahl auf den Ortsteil Steinbach, der für die Nahwärmeuntersuchung näher betrachtet wurde. Nahwärmenetze bieten sich zudem auch im Zuge von Kanalisierungsarbeiten oder Dorferneuerungsprojekten an, wo ohnehin Investitionskosten für Aufgrabungen, Verfüllungen und Versiegelungen von Straßen und Wege anfallen. Der ländliche Dorfkern Steinbach an der Holzecke umfasst rund 9 ha Fläche und befindet sich im nordöstlichen Gemeindegebiet Schnelldorfs. Es befinden sich 31 Wohngebäude und zwei größere Betriebe sowie eine Schank- und Speisewirtschaft im Ortsteil. Mindestens zwei Wohngebäude sind derzeit unbewohnt. Es leben 86 Einwohner in Steinbach (Stand: November 2013). Um den Bestand zu bestimmen sind an alle Gebäudeeigentümer im Fragebögen (Anhang 3) verschickt worden, um eine möglichst genaue Abbildung der tatsächlichen Verbräuche zu erhalten. In den Fragebögen werden Daten zum Nutzungs- und Sanierungszustand der Gebäude, sowie zu Heizung und Energieträgern abgefragt. Prinzipiell ist die Verwertbarkeit der Angaben im Fragebogen gut. Alle Angaben wurden auf Plausibilität geprüft und sind soweit sinnvoll im Folgenden dargestellt. Die Beteiligung an der Umfrage ist mit über 50% der Fragebögen deutlich hoch ausgefallen, wodurch wiederum ein hohes Interesse am Nahwärmekonzept bekräftigt wird. Für alle anderen Gebäude ohne Informationen ist der Energieverbrauch abgeschätzt. In Steinbach werden insgesamt rund 1.239 MWh/a Jahr an Endenergie verbraucht. 77% des Endenergieverbrauchs wird für Wärme genutzt, 23% wird durch den Strom verursacht.

Abbildung 3.1.8: Endenergieverbrauch des Ortsteils Steinbach an der Holzecke 2012 (ohne Verkehr)

Strom 281.402 kWh

23%

Wärme 958.080 kWh

77%

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Bei der Aufteilung des Wärmeverbrauchs in Sektoren liegt der Anteil der privaten Haushalte bei rund 90%. Es befinden sich keine kommunalen Gebäude im Dorf, die beheizt werden. Insgesamt werden in Steinbach von den benötigten 958 MWh für die Wärmebereitstellung 70% regenerativ erzeugt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Verbrauchangaben auch auf einzelne Raumheizungen wie beispielsweise Kachelöfen, Schwedenöfen und Heizkamin bezogen sind.

Abbildung 3.1.9: Aufteilung des Wärmeverbrauchs nach eingesetzten Energieträgern in Steinbach

Tabelle 3.1.10: CO2-Bilanz der Ortsteils Steinbach 2012

Energieträger CO2-Emissionen absolut prozentual

Gesamt 271.543 kg/a 100% Holz 10.730 kg/a 4,0%

Heizöl 82.952 kg/a 30,5% Wärmepumpen-Strom(Bundesstrom-Mix) 15.775 kg/a 5,8% Strom (Bundesstrom-Mix) 162.086 kg/a 59,7%

Insgesamt werden für die Gesamtwärmeerzeugung in Steinbach rund 109 t/a klimaschädliche Treibhausgase ausgestoßen. Für die folgende Wirtschaftlichkeits-betrachtung sind die jährlichen Energiekosten ermittelt und in Tabelle 3.1.11 abgebildet. Die angegebenen Energiepreise beziehen sich auf das Jahr 2012. Die Gesamtendenergiekosten belaufen sich in Steinbach auf rund 115.000 € pro Jahr. Rund 60% der Energiekosten entfallen dabei für die Strombereitstellung und 40% für die Wärmebereitstellung.

Tabelle 3.1.11: Energiekosten im Ortsteil Steinbach 2012

Energieträger Spez. Energiekosten Strom 0,245 €/kWh Heizöl 0,878 €/l Holz (v.a. Scheitholz) 37,89 €/Rm Strom für Wärmepumpe + Stromheizung 0,195 €/kWh Alle Kosten verstehen sich brutto.

Heizöl 260.038 kWh

27%

Holz 670.656 kWh

70%

Strom 27.385 kWh

3%

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Während die Kosten für Preise stark von der Aufbereitungsstufe und der Holzart abhängig ist, spielt auch die Eigenerzeugung und Vermarktung dieses Rohstoffs eine Rolle. So wird auch in Steinbach zum Teil Holz aus dem eigenen Wald genutzt. In den Hauhalten sind auch vermehrt Niedertemperatur- und Öl-Brennwertkessel sowie Scheitholzkessel zu finden. Für die Warmwasserbereitung sind insgesamt 4 Solaranlagen vorhanden. Für ein Nahwärmenetz spricht in erster Linie die günstige und enge Gebäudeanordnung in Steinbach, wodurch kurze Rohrleitungen zu realisieren sind. Somit können unnötige Wärmeverluste, die durch zu lange Leitungen entstehen, grundsätzlich vermieden werden. Des Weiteren werden viele Wohngebäude mit Heizöl beheizt und eine Umstellung auf andere Energieträger wird in den nächsten Jahren in den Vordergrund rücken. Die meisten Kesselanlagen sind weit über 10 Jahre alt und müssten in den kommenden Jahren ersetzt werden. Weitere Argumente für eine Nahwärmeversorgung sind, dass die Wärme direkt in Haus geliefert wird. Es entsteht kein zusätzlicher Aufwand für die Brennholzverarbeitung und Lagerung. Zusätzliche Kosten für Wartung und Reparaturen des Heizkessels entfallen. Zudem ist eine Einbindung vorhandener Anlagenkomponenten z.B. Solarthermieanlagen oder dezentrale Pufferspeicher möglich. Gleichzeitig kann die hydraulische Einbindung von Pufferspeicher die Gesamteffizienz des Wärmenetzes erhöhen. Technische Voraussetzung für einen Nahwärmeanschluss ist eine vorhandene Zentralheizung mit Wasser als Wärmeträgermedium. Dieses Kriterium trifft nach Auswertung der Fragebögen nicht auf alle Wohngebäude zu. Nach ausführlicher Bewertung der Fragebögen werden für Steinbach drei potenzielle Nahwärmenetze untersucht und jeweils einer Vergleichsvariante gegenübergestellt. In der Vergleichs- bzw. Referenzvariante wird davon ausgegangen, dass sich jedes Gebäude über eine moderne Heizung mit regenerativen Brennstoffen einzeln versorgt. Als Heizsystem wird eine neue Scheitholzkesselanlage angenommen, da mehrheitlich Scheitholz in den Haushalten verbrannt wird. Wie folgende Abbildung 3.1.10 zeigt, werden in der Vorbetrachtung drei Nahwärmenetzte in Steinbach untersucht. Eine Anschlusspflicht der im Gebiet liegenden Gebäude besteht nicht. Für die Gebäude liegen keine konkreten Interessensbekundungen für den Aufbau eines Nahwärmenetzes vor. Netzgröße und Gebäude wurden für die Berechnung erstmal angenommen.

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Abbildung 3.1.10: vorläufiges Untersuchungsgebiet für den Aufbau eines Nahwärmenetzes

Die vorläufigen Trassenverläufe der jeweiligen Nahwärmenetze sind im Anhang 4 zu finden.

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In den Untersuchungsgebieten werden 3 Versorgungsvarianten betrachtet. In Variante 1 (Referenz) werden die Wohngebäude über Einzelanlagen mit Scheitholz-Kesseln versorgt. In Variante 2 liefern zwei Hackschnitzelkessel die benötigte Wärme für die betroffenen Liegenschaften. Alternativ wird in Variante 3 das Nahwärmenetz mit zwei Pelletkessel betrieben. Bei allen Varianten ist es das Ziel, 100% des Jahreswärmebedarfs mit Holzenergie (Scheitholz, Pellets oder Hackschnitzel) abzudecken. Auf einen Spitzenlastkessel wurde in den Nahwärmenetzvarianten verzichtet, da die Versorgung vollständig über regenerative Energieträger erfolgen soll. Zudem sind in den meisten Ortsteilen keine Erdgasnetze vorhanden, so dass ein kostengünstiges Gasbrennwertgerät zur Spitzenlastdeckung nicht eingesetzt werden kann. Um dennoch Lastspitzen abzudecken ist der Einsatz von mehreren dezentralen Speichern (am Verbraucher) oder einem großen Speicher möglich. Es sind je Wärmenetz zwei Heizkessel unterschiedlicher großer Leistung vorgesehen um die ganzjährige Betriebskontinuität sicher zu stellen. Im Sommer bei Schwachlastbetrieb soll der kleinere Kessel (ca. ein Drittel der Gesamtleistung) den Warmwasserbedarf decken. Je nach Wärmeleistungsbedarf kann jedoch auch ein Kessel ausreichen. Um einen wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten sind bei der Planung Optimierungsansätze unentbehrlich. Bei der Planung sind insbesondere bei Kesselleistung, Schichtspeicher, Pumpen, Regelungssystem, Rohrbemessung und Netzgeometrie Energieeffizienzkriterien einzuhalten. „Neben einfachen Maßnahmen im Netzbetrieb stellt insbesondere ein abgestimmtes Pufferspeichermanagement und der Ansatz eines adäquaten Gleichzeitigkeitsfaktors in der Dimensionierung von Nahwärmenetzen ein enormes Potenzial zur Reduzierung der Investitions- und langfristig der Betriebskosten dar. Beeinflusst wird der Gleichzeitigkeitsfaktor durch die Zahl der Wärmeabnehmer, die an das Versorgungsnetz angeschlossen sind. Schon etwa bei zehn Anschlussnehmern besteht die Möglichkeit der Anwendung des Faktors“ [35]. Bei effizient ausgelegten Wärmenetzen sollte die Vollbetriebsstundenzahl des Kessels an die 2.000 h/a erreichen. Je höher die Vollbenutzungsstunden, desto effizienter das Netz. Zudem sorgt eine hohe Wärmebelegung für geringere Wärmeverluste. Für Fördergelder der KfW-Bank ist ein Mindestwert der Wärmebelegung von 500 kWh/m·a zu erreichen. Für effizienten Betrieb ist eine minimale mittlere Anschlussleistung von 10 bis 15 kW zu empfehlen. Um Netzverluste in den Leitungen gering zu halten sollte der Temperaturunterschied zwischen Vorlauf- und Rücklauftemperatur mindestens 25 bis 30 °C betragen. In weiteren Planungsverlauf sollten mindestens diese Maßnahmenvorschläge zusammen mit auszuführenden Gewerken objektspezifischer betrachtet werden. Die untersuchten Varianten werden hinsichtlich der Investitionskosten und der jährlichen Kosten für Finanzierung, Betrieb und Energie mit Preissteigerung gegenübergestellt entsprechend der VDI 2067. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist eine Gesamtkostenbetrachtung und erfolgt mit der Liquiditätsmethode für einen Betrachtungszeitraum von 40 Jahren. Dieser Zeitraum wurde gewählt, da Nahwärmeleitungssysteme eine geschätzte Lebensdauer von rund 40 Jahren haben. Dagegen müssen andere anlagentechnische Komponenten (Heizungskessel, Pumpen, etc.) innerhalb dieses Zeitraums mindestens einmal ersetz werden (Lebensdauer 20 Jahre). Es wurden dementsprechend Neuinvestitionen nach Ablauf der entsprechenden Lebensdauer angesetzt. Bei diesen langfristigen Berechnungszeiträumen werden zudem Reduktionen des Wärmebedarfs im Gebäudebestand durch energetische Sanierungen einkalkuliert. In der Detailbetrachtung des Nahwärmekonzepts in Steinbach wird davon ausgegangen, dass der Wärmeverbrauch um mindestens 30% abnimmt. Derzeit ist der Wärmeverbrauch eines durchschnittlichen Wohngebäudes in Steinbach auf ca. 30.000 kWh/a ermittelt. Der tatsächliche Wärmeverbrauch je Netzgebiet ergibt sich jedoch aus den Angaben der Fragebögen.

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Tabelle 3.1.12 Kennzahlen der Voruntersuchung der jeweiligen Nahwärmenetze

Anzahl Anschlussnehmer

Wärmeverbrauch 2012 (Wohngebäude)

Trassen-länge14)

Kessel-leistung

Wärme- belegung

1. Nahwärmenetz 9 Wohngebäude 329.600 kWh/a 215 m 225 kW 1.600 kWh/m·a 2. Nahwärmenetz 9 Wohngebäude 209.280 kWh/a 280 m 180 kW 700 kWh/m·a 3. Nahwärmenetz 18 Wohngebäude 538.880 kWh/a 600 m 375 kW 900 kWh/m·a Aus Tabelle 3.1.12 wird ersichtlich, dass das Kriterium der Mindestwärmebelegungsdichte in allen Wärmenetzen erfüllt und somit über das KfW-Förderprogramm 271,281 Erneuerbare Energien –Premium förderberechtigt ist. Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung wurden folgende Parameter zugrunde gelegt.

Tabelle 3.1.13: Randbedingungen für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Position Wert Betrachtungszeitraum: 40 Jahre Lebensdauer der Netzkomponenten 40 Jahre Lebensdauer der Anlagenkomponente 20 Jahre Fremdfinanzierung: 100% Tilgungssatz: 8% Zinssatz Darlehen 3% sonst. Preissteigerung 2% Energiepreissteigerung 5% Scheitholzpreis 57 €/Rm 4,52 ct/kWh Hackschnitzelpreis 98 €/t 3,01 ct/kWh Pelletpreis 270 €/t 5,84 ct/kWh Alle Kosten verstehen sich brutto. Für die einzelnen Nahwärmenetze ergeben sich je Variante folgende Ergebnisse. Nahwärmenetz 1 14) Der Wärmeverlust der Rohrleitung beträgt rund 20 W/m.

Abbildung 3.1.11: Wirtschaftlichkeit im Nahwärmenetz 1

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In den Gesamtinvestitionskosten sind bereits Kosten für Planung, vertriebs- und betriebsgebunden Kosten enthalten, sowie die Höhe der potenziellen Fördermittel abgebildet. Bei den Investitionskosten ist Variante 1 mit den Einzelfeuerstätten am Günstigsten. In der Gesamtkostenübersicht zeigt sich, dass der Betrieb des Nahwärmenetzes 1 mit Hackschnitzel am günstigsten ist. Trotz 14-prozentigen Investitionsmehrkosten beträgt die Einsparung gegenüber den Einzelanlagen ca. 230.000 €. Nahwärmenetz 2 In dieser Betrachtung ist Variante 1, die Versorgung mit Einzelanlagen die günstigste. Im Vergleich mit den Nahwärmenetz sind in dieser Darstellung keine Einsparungen erzielen. Dies ist überwiegend auf den geringen Wärmebedarf der Haushalte zurückzuführen. Jedoch kann bei ausdrücklichem Interesse an einer Umsetzung die Möglichkeit genutzt werden, die Investitionskosten im Nahwärmebereich durch Effizienzmaßnahmen merklich zu senken. Nahwärmenetz 3 Die Gesamtkostenübersicht zeigt erneut, dass die Versorgung über Hackschnitzel über 40 Jahre am günstigsten ist. Die Variante mit Pellet schneidet unter der wirtschaftlichen Gesichtspunkten in allen Wärmenetzen am schlechtesten ab. Pellets benötigen aufgrund Ihrer Form und Ihres Energiegehalts weniger Platz, sind aber in der Anschaffung deutlich teurer. In der folgenden Tabelle sind die spezifischen Gesamtkosten pro kWh heute (ohne Preissteigerung) und als Mittelwert über 40 Jahre

Abbildung 3.1.12: Wirtschaftlichkeit im Nahwärmenetz 2

Abbildung 3.1.13: Wirtschaftlichkeit im Nahwärmenetz 3

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für das Nahwärmenetz 3 dargestellt. Unter der Annahme, dass ein Wohngebäude derzeit 30.000 kWh und durchschnittlich über den Zeitraum von 40 Jahren rund 25.000 kWh pro Jahr benötigt. Die Kosten sind pro Wohngebäude ermittelt. Alle anfallenden Kosten sind im Wärmepreis inbegriffen. Beteiligen sich die Anschlussnehmer an der Investition für ein Nahwärmenetz, fällt der Wärmepreis entsprechend geringer aus.

Tabelle 3.1.14: Kalkulation des Wärmepreises für das Nahwärmenetz 3

heute Ø über 40 Jahre

Wärmepreis Kosten je

Wohn-gebäude

Einsparung je Wohn-

gebäude Wärmepreis

Kosten je Wohn-

gebäude

Einsparung je Wohn-

gebäude

Einzelanlagen 13,08 ct/kWh 3.916 €/a 23,90 ct/kWh 6.032 €/a

Hackschnitzel 12,21 ct/kWh 3.656 €/a 260 €/a 21,16 ct/kWh 5.340 €/a 692 €/a

Pellet 14,96 ct/kWh 4.480 €/a 30,61 ct/kWh 7.724 €/a

Die Nahwärmeversorgung bei einer Heizzentrale mit Hackschnitzel ist für Steinbach durchaus interessant. Insgesamt sind jedoch neben der Wirtschaftlichkeit ökologische und soziale Aspekte zu berücksichtigen. Alle betrachteten Varianten verringern gegenüber dem jetzigen Bestand definitiv die CO2-Emissionen. Langfristig gesehen bietet Nahwärme eine aufwanderleichternde und kostengünstige Energieversorgung. Die Verbraucher müssen sich nicht mehr um Ihrer Wärmeversorgung kümmern, da die Wärme direkt ins Haus geliefert wird. Den regelmäßigen Betrieb können bereitwillige Bürger aus der Ortschaft, die Gemeinde oder externe Dienstleistungsunternehmen (Contracting) übernehmen. Zusätzlich können weitere Betreibermodelle wie z.B. Erzeugung eigener Hackschnitzel und eigene Hackschnitzeltrocknungsanlage (ähnliche wie in Biogasanlagen) ausgearbeitet werden. Die Betreiber sind wiederum für den reibungslosen Betrieb, regelmäßigen Wartungen und Instandhaltungen zuständig. Dieser Gesichtspunkt ist besonders interessant für ältere Menschen und Investoren. Hinzu kommt, dass Wert der Immobilien durch die langfristig gesicherte Wärmeversorgung merklich gesteigert würde. So muss die bestehende Heizungstechnik bei einem Nahwärmeanschluss auch nicht vollständig ausgebaut werden. Es drohen allgemein weniger Gefahren durch Brände oder Explosionen. Die Versorgungssicherheit ist auch bei Nahwärmenetzen anhand moderner Regelungs- und Betriebsverfahren sichergestellt. Zusammenfassend ist bei einem Nahwärmenetz eine Steigerung der regionalen Wertschöpfungskraft verbunden. Die Ergebnisse der Detailuntersuchung wurden den Bürgern der Ortschaft Steinbach, sowie Interessierten Bürgern am Energiekonzept am 02. April 2014 im Rahmen einer Informationsveranstaltung präsentiert. Für weitere Umsetzungsschritte müssen die Betroffenen allerdings selbst aktiv werden. Für das Vorgehen wurden Handlungsschritte ausgesprochen. Durch die Gründung eines vorläufigen Arbeitskreises können in Steinbach weitere Interessensbekundungen erfasst werden, die sich mit weiteren Aufgaben auseinander setzten können. Damit ein Arbeitskreis auch zielführende Ergebnisse voranbringt, bieten viele Planungsgesellschaften von Nahwärmenetzen Ihre fachliche Unterstützung an. Sämtliche Maßnahmenvorschläge, die innerhalb des Energiekonzeptes der Gemeinde Schnelldorf erfasst wurden, werden für weitere planerische Umsetzungsschritte vom Amt für ländliche Entwicklung gefördert. Diesbezüglich ist eine Kontaktaufnahme zwischen den Beteiligten Vor-Ort und der zuständigen Ansprechpartnerin Frau Eva Gerdenitsch vom Amt für ländliche Entwicklung Mittelfranken zu empfehlen.

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Wärmeverbrauchsszenario 2020 Zusammen mit all den potenziellen Möglichkeiten sind etwaige Einsparungen im Gebäudebestand erzielbar. Neben konsequent gedämmten Gebäudehüllen, Optimierungen der Anlagentechnik sind auch der Aufbau weiterer Nahwärmeversorgungsnetze nennenswerte Maßnahmen in diesen Sektor. Die energetische Sanierung von Wohngebäuden hat faktisch wesentlichen Einfluss für das Gelingen der Energiewende. In der folgenden Übersicht werden nun die ermittelten Einsparpotenziale und Einsparziele tabellarisch zusammengefasst.

Tabelle 3.1.15: Übersicht der Wärmepotenzialanalyse private Haushalte

Position Absolut Anteil

Wärmeverbrauch 2012 21.056.600 kWh 100%

- energetische Wärmeschutzmaßnahmen bei bis zu 200 Wohngebäuden, ab Effizienzklasse „E“ minimales Ziel: Effizienzklasse „A“ oder besser sonstige Teilsanierungen (Einzelmaßnahmen)

- 6.316.980 kWh -30%

- Optimierung der Heizungstechnik Austausch bis zu 500 ineffizienten Heizsystemen Aufbau von mind. 5 neuen effizienten Nahwärmenetzen Erweiterung bestehender Nahwärmenetze

- 2.105.660 kWh -10%

+ zusätzlicher Wärmebedarf Errichtung bis zu 50 neuer Wohngebäude, Effizienzklasse „A+“ + 288.000 kWh +1,4%

= Wärmeverbrauch 2020 12.921.960 kWh 61,4%

Das höchste Effizienzpotenzial liegt in der energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Der Endenergieverbrauch kann bis 2020 um 37% gesenkt werden (siehe Abbildung 3.1.14). Durch die Umsetzung der Maßnahmenvorschläge kann im Bereich der privaten Haushalte jährlich um die 48% als 3.200 t/a CO2-Emissionen eingespart werden.

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Endenergieszenario der privaten Haushalte 2020

Abbildung 3.1.14: Endenergieverbrauch der privaten Haushalte 2012 und 2020

Um das berechnete Gesamteinsparpotenzial der privaten Wohngebäude bis 2020 erreichen zu können, sollte bei größeren energetischen Investitionen, ein umfassendes Energiekonzept erstellt werde. Diese Maßnahme ist durch einen qualifizierten und unabhängige Energieberater/-in zu realisieren. Durch die Inanspruchnahme ist eine spätere wirtschaftliche Energieeffizienz des Gebäudes am sichersten zu gewährleisten.

4,34 GWh 3,09 GWh

21,06 GWh

12,90 GWh

0 GWh

5 GWh

10 GWh

15 GWh

20 GWh

25 GWh

30 GWh

2012 2020

Wärme

Strom

- 9,41 GWh - 37%

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3.1.3 Gewerbe, Handel und Dienstleistungen

Die Potenzialermittlung für den Sektor Gewerbe, Handel und Dienstleistungen erfolgt in ähnlicher Form wie in der Industrie. Aufgrund der Breite und der Vielzahl an unterschiedlichen Branchen ist eine detaillierte Bewertung nicht möglich. Das größte Potenzial liegt auch hier im Bereich der energetischen Sanierung, da der Wärmeverbrauch mit über zwei Drittel am Gesamtenergieverbrauch den Verbrauchsschwerpunkt charakterisiert. Zur energetischen Sanierung zählen neben Wärmeschutzmaßnahmen auch weiterhin Optimierungsmaßnahmen an der Anlagentechnik. Weitere Potenziale existieren bei der Beleuchtung, Informations- und Kommunikationstechnik. Die Eigennutzung von Photovoltaikstrom ist bei den täglichen Betriebsweisen des GHD-Sektors eine interessante Versorgungsvariante. Momentan erzeugen 53 Photovoltaikanlagen auf GHD-Liegenschaften rund 600.000 kWh pro Jahr. Daraus lässt sich folgern, dass auf fast der Hälfte der restlichen GHD-Gebäude noch freie Dachflächen für Solarstrom- oder Solarthermieanlagen vorhanden ist. Betriebe dieses Sektors zeichnen sich oftmals zudem durch ganzjährige konstante Energienachfrage aus. Wärme und Strom wird zum Teil auch im Sommer benötigt. Für Wärmenetze bedeutet das, dass überschüssige Wärme in den Sommermonaten von Gewerbebetriebe abgenommen wird. So sollte bei der Planung effizienter Nahwärmekonzepte, dieser Sektor als kontinuierlicher Verbraucher berücksichtigt werden. Sämtliche Handlungsempfehlungen orientieren sich dabei analog zu den Sektoren Industrie und Haushalte und werden daher nicht erneut aufgeführt. Tabelle 3.1.16: Berechnung der Minderungsziele im Strombereich des GHD-Sektors

Bezugsjahr SUMME mechanische Energie Information und Kommunikation Beleuchtung

2012 3,27 GWh 1,49 GWh 0,42 GWh 1,36 GWh - Minderungs- potenzial - 0,65 GWh -20% - 0,07 GWh -5% - 0,17 GWh -40% - 0,41 GWh -30%

2020 2,62 GWh 1,42 GWh 0,25 GWh 0,95 GWh

Tabelle 3.1.17: Berechnung der Minderungsziele der Wärmeerzeugung des GHD-Sektors

Bezugsjahr SUMME Raumwärme Warmwasser sonst. Prozesswärme

2012 6,35 GWh 5,07 GWh 0,32 GWh 0,95 GWh - Minderungs- potenzial - 2,25 GWh -35% - 2,09 GWh -41 % - 0,11 GWh -35% - 0,05 GWh -5%

2020 4,10 GWh 2,98 GWh 0,21 GWh 0,90 GWh

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Endenergieszenario des GHD-Sektors 2020

Abbildung 3.1.15: Endenergieverbrauch des GHD-Sektors 2012 und 2020

Auch im GHD-Sektor sind nennenswerte Einsparungen vorhanden. Bis 2020 kann der Endenergieverbrauch um bis zu 30% reduziert werden.

3,27 GWh 2,62 GWh

6,35 GWh

4,10 GWh

0 GWh

2 GWh

4 GWh

6 GWh

8 GWh

10 GWh

12 GWh

2012 2020

Wärme

Strom

- 2,90 GWh 30%

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3.1.4 Kommunale und öffentliche Liegenschaften

Die Kommune rückt bei der Vorgabe von Energiezielen, insbesondere im Hinblick auf den Vollzug, in eine Art Vorbildfunktion für die Bevölkerung und der Region. Dazu gehört zum einen auch aktiv den eigenen Energieverbrauch effektiv zu senken und in umfangreiche Maßnahmen sinngemäß zu investieren. Hierfür bietet es sich an, höchste Zielerfüllungsstandards vorzugeben und öffentliche Sanierungsprogramme systematisch voranzutreiben. Zudem müssen gesteckte Ziele und erreichte Erfolge professionell nach außen transportiert werden. Die Bewertung des energetischen Potenzials betrifft in erster Linie den Bestand öffentlicher Gebäude und der Straßenbeleuchtung. Der Bereich Abwasser fand aufgrund einer externen Untersuchung keine detaillierte Berücksichtigung. Öffentliche Beleuchtung Die ermittelten Einsparpotenziale der Straßenbeleuchtung beziehen sich auf die gegenwärtige Bestandssituation und die Angaben der Wartungsfirma. Von Erweiterung des Straßenbeleuchtungsnetzes bis 2020 wird nicht ausgegangen. Aus der Bestandsanalyse geht hervor, dass gegenwärtig noch 118 ineffiziente Quecksilberdampf- und 87 Leuchtstofflampen in Betrieb sind. Diese Leuchtmittel sind wie in der Bestandsanalyse erwählt, vermehrt an sehr alten Masten zu finden. Eine Umrüstung dieser Leuchtmittel sowie neue Leuchten können in einem Schritt ausgetauscht werden. Als Ersatzleuchtmittel können je Einsatzbereich (Wohngebiete, Hauptverkehrsstraßen, öffentliche Plätze u.v.m.) und Merkmal der Leuchte (Bauform, Masthöhe etc.) moderne und hocheffiziente Lösungen gefunden werden. In dieser Potenzialbewertung werden innovative LED-Leuchtmittel angesetzt. Die LED-Technologie zeichnet sich durch beeindruckende Energieeffizienz, Umweltfreundlichkeit und Langlebigkeit aus. Bei der Straßenbeleuchtung kann durch die Umrüstung von den übrigen Quecksilberdampf- und Leuchtstofflampen auf LED bis 2020 ca. 24.450 kWh/a eingespart werden. Der Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung reduziert sich dadurch um über 20%. Eine weitere Minderung kann durch versetztes und temporäres Abschalten einzelner Straßenlampen (z.B. Verkehrsarme und unbewohnte Bereiche) erfolgen. Öffentliche Gebäude und Einrichtungen Für den Gebäudebestand sind je nach Baujahr, Sanierungszustand und Nutzungsart die Potenziale ermittelt. Die Grundschule sowie die Frankenlandhalle tragen mit insgesamt 438.000 kWh/a wesentlich zum Gesamtendenergieverbrauch der Kommune bei. Die Grundschule, Frankenlandhalle und des Rathaus wurden in den 1990er Jahren errichtet bzw. saniert und erweitert. Ein zwingender Handlungsbedarf aufgrund baulicher Schäden der Bausubstanz ist derzeit nicht gegeben. Aus energetischer Sicht sind jedoch Energieeffizienzmaßnahmen in den nächsten Jahren zu empfehlen. Die Gebäude sind weit vor der aktuellen Novelle der Energie-Einsparverordnung errichtet oder teilsaniert worden. Entsprechend bilden wärmeschutztechnische Maßnahmen an der Gebäudehülle das größte Potenzial um dauerhaft Energie einzusparen. Hinsichtlich des anzustrebenden Effizienzstandards der Gebäude sind hohe Investitionskosten für die Gemeinde zu erwarten. Des Weiteren ist zu nennen, dass der langfristige Erhalt von Schulgebäude und Turnhalle die Lebensqualität der Bevölkerung bereichert. Bei einer Sanierung des Rathauses, Grundschule und Frankenlandhallte hin zur Gebäudeeffizienzklasse A+ (EnerPHi – Zertifizierte Modernisierung mit Passivhaus-Komponenten) sind die Energieeinsparpotenziale von ca. 60% zu beziffern. Die Endenergieeinsparung beträgt somit rund 338.000 kWh. Das Feuerwehrgerätehaus und der Bauhof sind erst vor wenigen Jahren energetisch saniert und mit einem regenerativen Heizsystems modernisiert worden. Bei dieser Liegenschaft ist bis 2020 kein umfangreicher Handlungsbedarf zu erwarten. In allen kommunalen Gebäuden gibt es zudem ein breites Stromsparpotenzial. Überwiegend in Gebäuden, in denen es durch unterschiedliche Nutzung vermehrt zu hohen Stromverbräuchen kommt ist eine Einführung eines kommunalen Energiemanagements zu empfehlen. Insbesondere in der Verwaltung kann Strom durch effizientere Geräte und bedarfsgebundene Nutzung eingespart werden. Zudem ist zu untersuchen, ob der

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Stromverbrauch in wenig genutzten Räumlichkeiten gar vermieden werden kann. Um differenziert die tatsächlichen Einsparpotenziale benennen zu können, ist auch für öffentliche Liegenschaften eine Energiesparberatung zu empfehlen. Energiesparberatung des evangelischen Gemeindehauses Schnelldorf Im Rahmen des Energiekonzepts sollte eine energetische Untersuchung, von einer öffentlichen allgemeinnützigen Liegenschaft der Gemeinde Schnelldorf, durchgeführt werden. In Absprache mit den Verantwortlichen hat man sich auf das Gemeindehaus der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Oberampfrach-Schnelldorf geeignet. Das Objekt wird mehrmals wöchentlichen genutzt. In der folgenden Zusammenfassung werden die ermittelten Einsparpotenzialen des Gebäudes dargestellt. Wärme- und Energiemengen wurden dazu nach den Vorgaben der EnergieEinsparVerordnung EnEV 2009 nach DIN 18599 Nichtwohngebäude ermittelt. Zusätzlich wurde der berechnete Energiebedarf des Gemeindehauses an den tatsächlichen Verbrauch des Gemeindeshauses angepasst, um somit die realen verbrauchsbezogene Einsparungen zu berechnen. Tabelle 3.1.18: Bestandseigenschaften des evangelischen Gemeindehauses

Position Wert Gebäudetyp: Schwere Bauart Baujahr: 1963 Nettogrundfläche: 313 m² Wärmeverbrauch (Erdgas): 45.106 kWh/a Stromverbrauch: 1.785 kWh/a Energiekosten: 3.429 €/a bauliche Besonderheiten: Gebäudehülle nicht gedämmt

z.T. Einfachverglasungen anlagentechnische Besonderheiten: 48 kW Niedertemperatur-Gas-Spezialheizkessel

dezentrale Warmwasserzapfstellen (Elektro)

Abbildung 3.1.16: Evangelisches Gemeindehaus der Kirchengemeinde Oberampfrach - Schnelldorf

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Für die Potenzialermittlung einer energetischen Modernisierung wurden Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete betrachtet.

Tabelle 3.1.19: Übersicht der Einzelmaßnahmen der Energiesparberatung

Einzel- maßnahme Beschreibung Endenergie-/

CO2-Einsparung Dach Zwischensparren- und Aufdachdämmung des Schrägdaches

und Teile der obersten Geschossdecke sowie Einbau eines Dachflächenfensters für natürliche Querlüftung Investitionskosten: ca. 60.000 € Amortisation: 20 Jahre

31%

14.484 kWh/a

2.939 kg CO2/a

Außenwand Wärmedämmverbundsystem 18cm WLS 035 Investitionskosten: ca. 49.000 € Amortisation: 25 Jahre

22%

10.212 kWh/a

2.068 kg CO2/a Fenster 3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung

UW ≦ 0,9 W/m²·K Investitionskosten: ca. 27.000 € Amortisation: 29 Jahre

9%

4.369 kWh/a

873 kg CO2/a Gas-Brennwert Kesselaustausch mit effizienten Gas-Brennwertgerät

Kesselleistung 48 kW Investitionskosten: ca. 11.000 € Amortisation: keine

5%

2.466 kWh/a

484 kg CO2/a Nahwärme Anschluss an Wärmenetz der NWS Schnelldorf GmbH

Investitionskosten: ca. 61.200 € Amortisation: keine

3%

1.363 kWh/a

81 kg CO2/a Elektrowärme- pumpe

Elektrowärmepumpe Luft/Wasser Betrieb: Bivalenz-Alternativ mit vorh. Erdgas –Kessel Investitionskosten: ca. 19.000 € Amortisation: keine

54%

25.196 kWh/a

2.465 kg CO2/a Gaswärmepumpe Gas-Absorptionswärmepumpe Luft/Wasser

Betrieb: Bivalenz-Alternativ mit vorh. Erdgas –Kessel Investitionskosten: ca. 24.000 € Amortisation: 12 Jahre

32%

14.967 kWh/a

2.889 kg CO2/a Pelletkessel Kesselaustausch mit Pelletkessel (inkl. Pelletlager)

Kesselleistung 50 kW Investitionskosten: ca. 27.000 € Amortisation: keine

Brennstoff-Erhöhung um 10%

4.799 kWh/a

CO2-Reduktion 9.137 kg CO2/a

Beleuchtung Austausch veralteter Beleuchtungstechnik (Leuchtstofflampen, Glühbirnen) Einbau von LED-Beleuchtung Investitionskosten: ca. 1.400 € Amortisation: 5 Jahre

1%

601 kWh/a

610 kg CO2/a

Im Vergleich schneiden Modernisierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle am wirtschaftlichsten ab. In der Regel ist es vorteilhafter eine Heizungssanierungen bzw. ein Kesselaustausch erst nach einer Hüllflächensanierung durchzuführen. Nach einer umfangreichen Sanierung sinkt der Wärmebedarf. Es würde ein Heizkessel mit geringerer Heizleistung benötigt, wodurch die Investitionskosten sinken.

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Bei der Durchführung mehrere Maßnahmen in Kombination, lassen sich höhere Einsparungen erzielen. Daher sind im Folgenden die gesamten Einsparungen der vorgeschlagenen Maßnahmenpakete dargestellt. Neben dem jeweiligen EnEV-Standard beschreibt auch der KfW-Standard den Effizienzgrad des Gebäudes. Tabelle 3.1.20: Übersicht der Maßnahmenpakete der Energiesparberatung

Maßnahmen-paket Beschreibung Endenergie-/

CO2-Einsparung Fensteraustausch, Dach- und Außenwandwärmedämmung, Wärmebrückennachweis EnEV-Standard: modernisierter Altbau KfW-Effizienzhaus: Denkmal Investitionskosten: ca. 138.000 € Fördersumme: 3.450 € (KfW-Tilgungszuschuss) Amortisation: 23 Jahre

66%

30.990 kWh/a

6.270 kg CO2/a

Fensteraustausch, Dach- und Außenwandwärmedämmung, Wärmebrückennachweis sowie neues Gas-Brennwertgerät EnEV-Standard: Neubau KfW-Effizienzhaus: 100 Investitionskosten: ca. 148.000 € Fördersumme: 7.430 € (KfW-Tilgungszuschuss) Amortisation: 24 Jahre

71%

33.3565 kWh/a

7.227 kg CO2/a

Fensteraustausch, Dach- und Außenwandwärmedämmung, Wärmebrückennachweis sowie Gas-Absorptionswärmepume (Bivalent) EnEV-Standard: Neubau -15% KfW-Effizienzhaus: 85 Investitionskosten: ca. 163.000 € Fördersumme: 11.740 € (KfW-Tilgungszuschuss) Amortisation: 24 Jahre

80%

37.301 kWh/a

7.927 kg CO2/a

Fensteraustausch, Dach- und Außenwandwärmedämmung, Wärmebrückennachweis sowie neuer Pelletkessel EnEV-Standard: Neubau -50% KfW-Effizienzhaus: 85 Investitionskosten: ca. 165.000 € Fördersumme: 11.740 € (KfW-Tilgungszuschuss) Amortisation: 24 Jahre

66%

30.817 kWh/a

9.879 kg CO2/a

Fensteraustausch, Dach-/, Außenwand und Fußbodenwärmedämmung, Wärmebrückennachweis, Gas-Absorptionswärmepume (Bivalent) sowie dezentrale Lüftungsanlage EnEV-Standard: Neubau -50% KfW-Effizienzhaus: 85 Investitionskosten: ca. 266.000 € Fördersumme: 11.740 € (KfW-Tilgungszuschuss) Amortisation: keine

80 %

37.615 kWh/a

7.646 kg CO2/a

Die tatsächliche Höhe der Förderung richtet sich nach den nachgewiesenen Kosten für die energetische Sanierung. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete erfolgt auf Basis des tatsächlichen angepassten Energieverbrauchs. Bei geringerem Energieverbrauch werden in der Regel auch geringere Energieeinsparungen erzielt. Bei gleich bleibenden Investitionskosten bedeutet dies längere Amortisationszeiten. Der vollständige Bericht der Energiesparberatung ist im Anhang dieses Energiekonzepts zu finden.

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Neben der Potenzialermittlung im Bestand sollte auch im künftigen Beschaffungswesen die Energieeffizienz stets mit bewertet und diskutiert werden. Dies gilt insbesondere bei größeren Anschaffungen sowie Bauvorhaben. Ersteres kann durch den Einkauf ressourcenschonender, energieeffizienter und sozial gerechter Produkte einen zukunftsfähigen Beitrag leisten. Insbesondere sollen im Bauwesen höchste Gebäudestandards als Grundlage fest verankert werden. Für Sanierungen und Neubauten sollte demnach stets Energiekonzepte mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt werden. Nachhaltige Mobilität Ein bisher selten angeknüpfter Aspekt im Energiekonzept ist der Aufbau einer nachhaltigen Mobilität. Hierzu soll überwiegend der Betrieb von elektronisch betrieben Fahrzeugen (Elektroautos, -fahrräder, -roller) attraktiver gestaltet werden. Um den Einstieg in die Elektromobilität für Bürger und ortsansässige Betriebe zu erleichtern können, kann der kommunale Fuhrpark umweltfreundlicher gestaltet werden. Es bietet sich an, ein bisheriges handelsübliches Fahrzeug mit Verbrennungsmotor durch und ein Elektrofahrzeug auszutauschen. Des Weiteren ist es sinnvoll, den Bürgern Elektrofahrzeuge kostenlos zur Verfügung zu stellen. An größeren öffentlichen Veranstaltungen können Elektrofahrzeuge angemietet werden. In sogenannten Testwochen oder Testtagen können Bürger diese Form der Fortbewegung vor Ort testen. Mit der Beschaffung von Elektrofahrzeugen ist selbstverständlich auch der nötige Aufbau einer öffentlichen Ladesäulenstruktur verbunden. Öffentliche Parkplätze wie z.B. am Rathaus, Frankenlandhalle, Bahnhof etc. bieten sich grundsätzlich an. Um die Elektrofahrzeuge anschließend versorgen zu können, ist aus energieeffizienten Gründen darauf zu achten, dass der Ladestrom bevorzugt aus erneuerbaren Energien stammt. Allerdings kann diese Voraussetzung den Einstieg für eine Kommune hemmen. Um diese Hürde jedoch kurzfristig zu überwinden, ist die Ladesäule mit Ökostrom vom Energieversorger zu versorgen. Langfristig bieten sich andere Lösungen an. So werden derzeit von vielen Gemeinden vermehrt Solartankstellen-Carports errichtet. Um für den privaten Nutzer weitere Anreize zu schaffen, könnte das „Auftanken“ an öffentlichen Ladestationen für einen Zeitraum kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Durch die Integration der Elektromobilität in der Gemeinde könnte durch den Betrieb und Vermarktung an kommunalen Ladestationen ein zusätzliches Geschäftsfeld der Kommune entstehen. Rekommunalisierung Ein weiterer potenzialer Aspekt der kommunalen Energieversorgung ist die Rekommunalisierung der Stromnetze. Für Gemeinden können sich durch die Netzübernahme vielzählige energie- und kommunalpolitische Vorteile ergeben. Jedoch sind bei einer Rekommunalisierung auch Risiken verbunden. Bei Rekommunalisierungsprojekten sind vorrangig Kooperationen mit anderen Gemeinden sowie von Anfang eine fachkundige und juristische Begleitung zu empfehlen. Nach einer Rekommunalisierung sind die Netze durch die gegründete Gesellschaft für die Konzessionsdauer zu unterhalten und zu warten. Unter Berücksichtigung der Anschluss- und Abnahmepflicht von Strom aus erneuerbare Energien-Anlagen muss der Betreiber für den Ausbau des Netze Sorge leisten. Die Gesellschaft erhält im Gegenzug die Konzessionsabgaben (ca. 1,32 ct/kWh)15) und Netznutzungsentgelte (ca. 4,95 ct/kWh)16) für den Netzbetrieb [36]. Indessen ist es für kommunale Gesellschaften erlaubt, finanzielle Vorteile durch die Nutzung des steuerlichen Querverbundes zu erschließen. So können Gewinne, die durch den Netzbetrieb erwirtschaftet werden mit verlustbehafteten Liegenschaften einer Gemeinde steuerfrei verrechnet werden. 15) Konzessionsabgabe Tarifkunden in Kommunen mit max. 25.000 Einwohner 16) Netznutzungsentgelt für Standardlastprofilkunden (Preisblatt 2)

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Nachstehend wird die Herangehensweise an eine Netzübernahme beschrieben [37]. 1) Beschaffung, Erfassung, Darstellung von netzrelevanten Daten (Netzstationen,

Stromkreislängen) in einem geographischen Plan (Bei mehreren Kooperationspartnern gemeindeübergreifend). Ein Stromnetzplan der Gemeinde Schnelldorf ist im vorliegenden Energiekonzept enthalten.

2) Vor-Ort-Besichtigung aller Netzstationen und Beurteilung des Anlagenzustands (Schätzung des Anlagenwertes sowie Ermittlung etwaiger Risiken)

3) Erstellung eines einheitlichen Netzstrukturplans und Abschätzung des möglichen Gesamtaufwands. Auf Basis vorgenannter Daten erfolgt eine erste Aufwands- und Kostenschätzung.

4) Überprüfen energiebezogener Dienstleistungen, Integration des Netzes und Gesellschaft sowie Netzführungssystem. Aufbau einer fachlichen Organisationseinheit (Techniker, Monteure)

5) Erstellung eines Betriebsszenarios mit Grobschätzung der Kapitalrendite für eine Netzübernahme

Durch das absehbare Auslaufen des Konzessionsvertrages 2015 ist davon auszugehen, dass sich auch die Schnelldorfer Gemeindeverwaltung derzeit mit dieser Themenstellung beschäftigt. Aufgrund von zeitlichen Fristen für ein zeitiges Gelingen der Rekommunalisierung sollten die genannten Vorbereitungsschritte höchste Priorität genießen. Energie- und Klimaschutzmanagement Abschließend erlangt die Einführung eines kommunalen Energie- bzw. Klimaschutzmanagement zunehmend an Bedeutung um kontinuierlich die Energieeffizienz einer Gemeinde zu steigern. Für den Aufbau eines solchen Systems sollte zu Beginn eine Organisationstruktur und ein verantwortlicher Koordinator gefunden werden. Das Energiemanagement betrifft in der Regel sämtliche Zweckgebiete. So sind neben öffentlichen Liegenschaften (Rathaus, Feuerwehrhäuser, Bauhof) auch die Straßenbeleuchtung, Abwasser und nachhaltige Verkehrsstruktur inbegriffen. Das Tätigkeitsfeld des kommunalen Energiemanagers sollte mit alle kommunalen Aktivitäten vernetzt sein. Darüber hinaus gilt es auch, einen barrierefreien Bezug zu den Sektoren Industrie, Haushalte und GHD zu schaffen. Das Energiemanagement soll den kommunalen Energieverbrauch langfristig dokumentieren und überwachen. Gleichzeitig bildet diese Stelle einen zentralen Anlaufpunkt für sämtliche Energiefragen der Gemeinde. Energiecontrolling Ziel des Energiekonzeptes ist die Verbesserung der Energieeffizienz, sowie der Einsatz von erneuerbaren Energien und die Verringerung der CO2-Belastung. Das Energiecontrolling ist ein wichtiges Element im Klimaschutzkonzept, da es eine fortlaufende Überprüfung der Zielerreichung sicherstellt. Neben der Endenergie- und CO₂-Einsparung sollen auch die Umsetzung fachübergreifender Maßnahmen betrachtet werden. Für die Zukunft werden Controlling-Strategien und Hinweise zur organisatorischen Umsetzung erarbeitet. Prinzipiell ist für das Controlling notwendig, dass von der Kommune Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Dazu kann entweder eigenes Personal mit einem bestimmten Stundenaufwand zur Verfügung gestellt werden oder die Kommune beschließt die Beauftragung einer externe Firma. Ohne eine zuständige Person kann das Controlling nicht durchgeführt werden. Für die unten beschriebenen Rahmenbedingungen werden durchschnittlich ca. 9.000 € pro Jahr benötigt. Im ersten Jahr ist der Bedarf in der Regel etwas höher, da die Grundlagen erst geschaffen werden müssen. In den folgenden Jahren nimmt die Erfassung meist weniger Ressourcen in Anspruch. Idealerweise ist der Energie-/Klimaschutzmanager der Gemeinde Schnelldorf für diese Aufgabe zuständig.

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Das Controlling kann zum einen die Kommune als Ganzes betrachten, als auch einzelne Sektoren. Es ist für die gesamte Gemeinde aufwändig, die einzelnen Daten für alle nicht kommunalen Sektoren (Industrie, Gewerbe, Private Haushalte und Verkehr) zu ermitteln. Daher ist es sinnvoll die Überprüfung dieser Sektoren alle 5 Jahre durchzuführen. Zudem wirken sich übergeordnete Maßnahmen wie z.B. die Auslobung eines Preises für energieeffizientes Bauen für Privatpersonen erst einige Jahre später in der Bilanz aus. Für die Gesamtkommune kann der Erdgas-, sowie der Stromverbrauch jährlich vom Netzbetreiber abgefragt werden. Diese Werte können mit den Vorjahren verglichen werden. Allerdings können Änderungen in der Aufteilung der Energieträger nicht überprüft werden. Diese Werte können mit den Ergebnissen aus dem Bilanzjahr 2012 verglichen werden. Für die kommunalen Einrichtungen wie eigene Liegenschaften, Straßenbeleuchtung und Abwasser, stehen jährliche Abrechnungsdaten zur Verfügung. Diese können einfach aufbereitet und ausgewertet werden. Zudem hat die Gemeinde selbst direkten Einfluss auf die Ergebnisse durch Ihre Entscheidungen über energetische Sanierungen und hocheffiziente Geräte und Anlagen. Es empfiehlt sich daher ein jährliches Controlling für die kommunalen Einrichtungen. Der Aufbau eines eigenen Mess- und Datenübermittlungssystems ist auf Grund der übersichtlichen Abrechnungsdaten aller einzelnen Verbraucher als Excel-Datei über den Energieversorger nicht notwendig. Lediglich die Abrechnungszeiträume müssen jeweils auf ein volles Jahr hochgerechnet werden. Dadurch können sich geringfügige Abweichungen ergeben, die zu vernachlässigen sind. Werden neue Liegenschaften mit einer Gebäudeleittechnik realisiert, kann das Energiemanagement auf diese zugreifen und einzelne Parameter der Energieanlagen direkt überwachen. Von der Energieagentur Mittelfranken ist von 2004 bis 2011 ein kommunales Energiecontrolling für 10 eigene Liegenschaften durchgeführt worden. Es empfiehlt sich daher anhand dieser Aufbereitung die Kennwerte für alle eigenen Liegenschaften auf dieses System auszubauen und zu ermitteln. Für die eigenen Liegenschaften ist es sinnvoll eine Witterungskorrektur durchzuführen, wie es auch in diesem System vorgenommen wird. Um den Aufwand für das Energiecontrolling gering zu halten, lohnt es sich für eine Kommune bereits bestehende Vorlagen oder Systeme zurückzugreifen: Von der Stadt Frankfurt stehen Excel-Vorlagen zum Energiemanagement zur Verfügung, das Stuttgarter Energiekontrollsystem – SEKS wird ebenfalls von einigen Kommunen genutzt. In einem weiteren Schritt sind Kennwerte für folgende kommunale Einrichtungen zu ermitteln: Eigene Liegenschaften:

- Anzahl genutzter Gebäude - Bezeichnung, Adresse, Ansprechpartner Zuständigkeit, aktuelle Nutzung - Baujahr, Bruttogeschossfläche, Sanierungszustand - Wärmekosten in €/a - Wärmeverbrauch in MWh/a und in kWh/m²/a, witterungsbereinigt, Energieträger - Stromkosten in €/a - Stromverbrauch in MWh/a und in kWh/m²/a - Zielwert Wärme und Strom in MWh/a und in kWh/m²/a

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Straßenbeleuchtung:

- Anzahl Leuchten, Zu- und Umbaumaßnahmen - Gesamtleitung in kW - Installierte Leistung pro Lichtpunkt in W/Lichtpunkt - Aufteilung Leuchten in % (LED, HSE/T, HME, KLS, LS) - Anteil regelbare Leuchten in % - Stromkosten in €/a - Stromverbrauch in MWh/a und kWh/Einwohner/a - Zielwert Strom in MWh/a und kWh/Einwohner/a

Abwasser:

- Anzahl Pumpen/Antriebe und Kläranlagen mit Angaben zur Technik - Angeschlossene Einwohnerwerte (EW) - Zu- und Umbaumaßnahmen - Klärschlammanfall in m³ oder kg - Stromkosten in €/a und €/EW/a - Stromverbrauch Pumpen und je Kläranlage in MWh/a und kWh/EW/a - Zielwert Strom in MWh/a und kWh/EW/a

Das Energiecontrolling für die Sektoren außerhalb des direkten kommunalen Aufgabenbereichs wie Industrie, Gewerbe/Handel/Dienstleistung und Private Haushalte ist auf Basis der für die Bilanzen eingeholten Daten durchzuführen. Um den Erfolg der Maßnahmen zu kontrollieren, sind die jeweiligen Erfolgsindikatoren im Maßnahmenkatalog auszuwerten. Um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen muss die absolute und prozentuale Differenz zum Vorjahr und zum Bilanzjahr ermittelt werden. Diese kann dann farblich gekennzeichnet werden, ob der Vorjahreswert über- oder unterschritten wird, z.B. rot für Überschreitung, grün für Unterschreitung. Zudem muss der Zielwert für 2020 aufgenommen werden. Die angestrebte Einsparung bis 2020 kann auf die 8 Jahre zwischen 2012 bis 2020 aufgeteilt werden, damit eine jährliche Kontrolle der Ziele möglich ist. 2020 ist eine Überprüfung mit dem Endziel notwendig. Sollten die Werte nicht den gewünschten Zielwert erreichen, ist die Ursache zu überprüfen (z.B. Nutzungsänderungen, Steuerungsfehler, Umbaumaßnahmen). Zur Dokumentation ist die Verfassung eines jährlichen Berichts sinnvoll, um die aktuelle Entwicklung darzustellen. Dieser Bericht mit den aktuellen Bilanzen zur Energieeinsparung und CO₂-Minderung ist dem Gemeinderat und der Bevölkerung vorzustellen. Die Ergebnisse sollten so zusammengefasst werden, dass auch Laien den Inhalt verstehen können. Auf Gemeinderatsebene kann dann die konsequentere Verfolgung der Ziele durch Umsetzung weiterer Maßnahmen beschlossen werden. Ein positives Ergebnis bei den kommunalen Einrichtungen dient als Vorbild und Ansporn für die Bürger die Energiewende und den Klimaschutz voranzutreiben. Grundsätzlich sollen im gesamten kommunalen Aufgabenbereich prägende Faktoren für das Gelingen der Energiewende und aktiver Klimaschutz im ländlichen zu einer Querschnittsaufgabe werden. Um hier genannte Strategien anzugehen sind verbindliche Beschlüsse seitens des Gremiums unabdingbar. Darüber hinaus müssen für Umsetzungsschritte finanzielle Mittel des gemeindlichen Haushalts eingeplant und zur Verfügung gestellt werden, da die vielseitige Fördermittelbereitstellung nur spezielle Investitionen decken kann.

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3.2 POTENZIALE DER ERNEUERBAREN ENERGIEN UND KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG

In diesem Abschnitt wird das verbleibende Potenzial erneuerbarer Energien sowie der Kraft-Wärme-Kopplung in der Gemeinde Schnelldorf dargestellt. Neben den Potenzialermittlungen im Bereich Energieeffizienz ist der Einsatz erneuerbarer Energien essentieller Bestandteil des Energiekonzepts. In den vorangegangen Kapiteln wurde vereinzelt schon auf Technologien für die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen eingegangen. In diesem Abschnitt wird daher abschließend das Gesamtpotenzial interpretiert. Zur Bewertung des nutzbaren Potenzials wird den regenerativen Energiesystemen ihre Anwendbarkeit im Gemeindegebiet zugeordnet. Solarenergiepotenzial Das Potenzial für große PV-Freiflächenanlagen oder Windparks wird nicht berücksichtigt. 2009 wurde bereits ein Vorhaben innerhalb eines städtebaulichen Rahmenplans zur Feststellung geeigneter Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet durchführt und bereits eine Freiflächenphotovoltaikanlage errichtet. Eine weitere Anlage in dieser Größenordnung ist nach Angabe des damaligen Bürgermeisters Thomas Unhoch nicht vorgesehen. Betrachtet man den derzeitigen Bestand wird deutlich, dass in der Gemeinde bereits viel Potenzial erschlossen wurde. Anhand deren Zusammensetzung liegen die Schwerpunkte der bisherigen erneuerbaren Energien-Nutzung deutlich in der Photovoltaik- und in der Biomassebranche. Die Solarenergienutzung wird auch bis 2020 wegweisender Bestandteil der dezentralen Versorgungsstrategie sein. Es beschränkt sich dabei weiterhin auf die Energienutzung in Photovoltaik- und Solarthermieanlagen. In allen Sektoren befinden sich theoretisch verfügbare Flächen, die leider aufgrund unterschiedlicher Eigentumsverhältnisse einem Investor oder einem nahgelegenen Verbraucher nicht immer zur Verfügung stehen. Eine fördernde Möglichkeit ist eine zentrale Erfassung freier Dachflächen in einer kommunalen Solarbörse. Dadurch können Beteiligungsmöglichkeiten für Interessenten geschaffen werden und der Ausbau der Solarbranche vorangetrieben werden. Im Gemeindegebiet sind die Dachflächen von Wohn- und Nichtwohngebäuden mehrheitlich in Südrichtung ausgerichtet. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass sich Solaranlagen auf Dachflächen z.B. von denkmalgeschützten Gebäuden nicht eignen bzw. einer Genehmigung unterliegen. Für die Ermittlung des Solarpotenzials muss auch unterschieden werden, welche Nutzungstechnologie bis 2020 vorrangig Priorität erhält. Bezüglich des hohen Anteils an bestehender Photovoltaik scheint es sinnvoll, den Schwerpunkt auf die Solarthermie auszurichten. Stand 2020 sind etwa 174 Solarthermieanlagen in Betrieb und versorgen ausschließlich private Haushalte. Die Zielgruppe von Solarthermie begrenzt sich nun aber nicht mehr allein auf private Verbraucher, sondern das Einsatzspektrum wird auch in größeren Dimensionen nutzbar. Solarthermieanlagen finden vermehrt Einsatz auf Mehrfamilienhäusern (Solare Nahwärmeversorgung), öffentlichen Einrichtungen (Deckung des gesamten Warmwasserbedarfs einer Liegenschaft oder z.B. Schwimmbadvorwärmung für das Freibad Haundorf) oder zur Bereitstellung von Prozesswärme im Gewerbesektor. Maßnahmen zur solarthermischen Nutzung werden seit 2012 mit attraktiven Investitionszuschüssen gefördert. Der Förderbetrag liegt je Kollektorfläche zwischen 1.500 – 18.000 €. Der wirtschaftlichste Einsatz der Solarthermie ist die Deckung des Warmwasserbedarfs. Insgesamt ermittelte sich der Warmwasserbedarf aller Gebäude in der Gemeinde auf rund 5.000.000 kWh/a. Als maximal theoretisches Potenzial können jährlich zwischen 60 – 70% über solar erzeugte Wärme gedeckt werden. Um diesen Bedarf decken zu können, müssten über 8.700 m² Fläche für Solarthermieanlagen zur Verfügung gestellt werden. Deswegen ist als technisch-wirtschaftliche Potenzial die Nutzung von Solarthermie mindestens um das Doppelte von 2012 anzusehen. Je nach Wärmebedarf liegt die insgesamt benötige Kollektorfläche bis 2020 bei rund 3.500 m². Diese Fläche der Solarkollektoren würde auf den Dächern von ca. 500 Gebäuden (Wohngebäude, Garagen, Hallen etc.) zur Verfügung gestellt werden müssen. Bei der Ermittlung des Solarstrompotenzials muss erst einmal die Fläche bestehender Anlagen bewertet werden.

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Rund 75.600 m² Photovoltaik sind auf Dachflächen von Gebäuden vorhanden. Unter Berücksichtigung der Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung befindet sich nach Abzug ungeeigneter Flächen, bestehender PV- und Solaranlagen rund 160.000 m² geeignete Dachfläche im Gemeindegebiet. Auf dieser verfügbaren Dachfläche beträgt das Potenzial etwa 16.000 kWp zusätzliche PV-Leistungen, welche dem theoretischen Potenzial entspricht. In der Photovoltaikbranche wird im Vergleich zu den Vorjahren 2009 – 2011 ein Rückgang der Ausbauzahlen erwartet. Die Erwartung das maximale Potenzial zu erreichen ist daher utopisch. Für die Gemeinde Schnelldorf wird deshalb das technisch-wirtschaftliche Potenzial angesetzt. Aus ökonomischer Sicht beträgt die jährliche mögliche Energiegewinnung aus Photovoltaiksystemen im Jahr 2020 etwa 14,5 GWh/a. Abbildung 3.1.17 zeigt die mittleren Jahreswerte für die Globalstrahlung im Gemeindegebiet.

Abbildung 3.2.1 Mittlere Jahreswerte der Globalstrahlung in Schnelldorf [38]

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Windenergie Die Energiegewinnung aus Windanlagen ist seit 2006 ein wesentlicher Bestandteil der Zusammensetzung erneuerbarer Energien. In der Gemeinde gibt es bereits eine aktive Beteiligung und Interesse an weiteren Windkraftprojekten. Da das Gemeindegebiet im Naturpark Frankenhöhe liegt, ist das Potenzial hinsichtlich der Errichtung weitere Windkraftanlagen Einschränkungen unterworfen. Im März 2013 wurde ein 2-Zonenkonzept zur Errichtung von Windkraftanlagen im Naturpark Frankenhöhe durchgeführt. Das Konzept liefert demnach Aussagen zu möglichen Gebieten für Windkraftanlagen unter Berücksichtigung naturschutzbehafteter Kriterien. Die Einteilung des Naturparks erfolgte in Tabuzonen und Ausnahmezonen für Windkraft. In der Gemeinde Schnelldorf befinden sich 161 ha Ausnahmezonen für Windkraft [39]. Folgende Abbildung zeigt die räumliche Verteilung von Tabu- und Ausnahmenflächen.

Abbildung 3.2.2 Auszug aus der Teilkarte des Zonierungskonzeptes Naturpark Frankenhöhe [39]

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Aufgrund dieser Zonierung ergibt sich nur noch im nördlichen Gemeindegebiet in der Nähe von Leitsweiler eine Ausnahmezone für Windenergie. In diesem Gebiet werden für zwei Windkraftanlagen unter Berücksichtigung der Abstandsgrenze (grüne Begrenzungslinien in der Abbildung 3.1.19) die Potenziale ermittelt. Bei der Standortsuche ist die bayernweiten Gebietskulisse Windkraft berücksichtigt. Die Aktualisierung der Gebietskulisse ist ab Herbst 2014 geplant, dann werden ggf. auch neue Abstandsregelungen zur Wohnbebauung (sog. 10 H-Regelung) mit einkalkuliert. Kommt es zu dieser Regelung, verkleinert sich das potenzielle Spektrum für größere Windenergieanlagen ab ca. 100m Nabenhöhe merklich. Dann müssten die Potenziale für Kleinwindanlagen verstärkt in den Fokus rücken. Bei Kleinwindenergieanlagen liegt eine große Vielfalt an möglichen Ausführungsformen vor. Allerdings ist bei Kleinwindenergieanlagen sind derzeit das Kosten-Nutzen-Verhältnis und ökologische Auswirkungen ein Kritikpunkt. Abbildung 3.1.19 zeigt potenzielle Standorte der zwei Windenergieanlagen in der Ausnahmezone. Die abgebildete Grafik wurde mit dem Visualisierungs-Programm 3D RealityMaps erstellt.

Abbildung 3.2.3 3D-Analyse potenzieller Windenergieanlagen in der Gemeinde Schnelldorf [38]

Die zwei Windenergieanlagen sind mit jeweils einer Nennleistung von 2.500 kW, 100 m Rotordurchmesser und einer Nabenhöhe von 100 m angenommen. Bei dieser Anlagengröße greift die Pflicht der Direktvermarktung. Laut dem Energie-Atlas-Bayern ergeben sich in dieser Höhe mittleren Windgeschwindigkeiten zwischen 5,5 bis 6,5 m/s und Vollaststunden um die 1.800 h/a [38]. Dadurch ergibt sich als Gesamterzeugungspotenzial eine jährliche Stromerzeugung von rund 9.000.000 kWh/a.

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Biomasse Langfristig ist aufgrund der begrenzten fossilen Brennstoffe eine Umstellung der Wärmebereitstellung notwendig. Um die Energieträger zu substituieren wird die Nutzung heimischer Biomasse ausgeweitet. Biomasse wird in biogene Rohstoffe (Holz oder Energiepflanzen) und biogene Reststoffe (Nebenprodukte oder Abfallstoffe) unterteilt. Einige Betriebe verwerten ihre Nebenprodukte aus der Produktion zur Energieversorgung. In den Haushalten, vor allem in den ländlichen Ortsteilen, wird vermehrt Stückholz zur Beheizung genutzt. Biomasse kann auf vielen Wegen in unterschiedlichen Systemen eingesetzt und genutzt werden. Für die Potenzialermittlung wird in forstwirtschaftliches und landwirtschaftliches Potenzial unterschieden. Zur forstwirtschaftlichen Biomasse zählen die Wald- bzw. Holzbestände der Gemeinde. Der Waldbestand ist mit ca. 1.800 ha angegeben. Darunter sind nach Angaben des Förster Walter Trump reine Nadel-, Laubholzbestände und überwiegend jedoch Mischbestände zu finden. Bei dieser Waldfläche wird mit einem jährlichen Holzzuwachs von 8 bis 9 Festmeter pro Jahr und Hektar gerechnet. Somit ergibt sich insgesamt ein jährlicher Zuwachs von rund 15.000 Festmeter Holz. Unter Nachhaltigkeitsaspekten beträgt der Spielraum der jährlichen Nutzungsmöglichkeiten 10.000 bis 12.000 Festmeter. Der daraus resultierende Energiegehalt ist überwiegend von der Feuchtigkeit und der Holzart abhängig. Der Energiegehalt des jährlich nutzbaren Holzpotenzials liegt bei ca. 26 GWh und könnte bis zu 2,6 Millionen Liter Heizöl ersetzten. Derzeit liegt der jährliche Holzenergieverbrauch bei ca. 11 GWh. Nicht berücksichtigt sind in dieser Betrachtung die unzähligen Verwendungsmöglichkeiten von Holz in der Industrie. Bei anzunehmender Steigerung der Holznachfrage, könnten die jährlichen Nutzungsmöglichkeiten schnell erschöpft werden. Um das Waldholzpotenzial der Gemeinde Schnelldorf künftig nicht zu gefährden, ist für diesen Bereich ein nachhaltiges Forstkonzept zu entwickeln. Neben kontinuierlicher und professioneller Aufforstung nach Einschlag, sollte auch die Waldfläche in Privat (53% Anteil an der Gesamtfläche), Staats- (42%) und Körperschaftwald (5%) bis 2020 aufgestockt werden. Durch sogenannte Kurzumtriebsplantagen auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen lassen sich weitere Biomassepotenziale erschließen. Auf diesen Flächen könnte als Alternativ zu Getreide schnellwachsendes Energieholz (Pappeln) angepflanzt werden. Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Maßnahme in Bayern mittlerweile vermehrt verbreitet. Nach Angaben der Bayerischen Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft werden Holzerträge von 8 bis 12 Tonnen pro Hektar und Jahr erreicht [40]. Aufforstungsaktionen können unter anderem auch bezuschusst werden. Des Weiteren kann die gemeindliche Flächenausnutzung hinsichtlich Steigerung der zur Verfügung stehenden kommunalen Biomasse bis 2020 wesentlich effizienter gestalten werden. Als mögliche Zielsetzung könnte eine bürgerübergreifende Aktion entwickelt werden, um gemeinsam jährlich 3.500 Bäume (Einwohner der Gemeinde) neu zu pflanzen. Holzartige Biomasse ist nicht nur rein auf die Verbrennung begrenzt, sondern könnte vermehrt Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Holzvergaseranlagen) eingesetzt werden. Die landwirtschaftliche Nutzung von Biomasse bezieht sich überwiegend auf den Anbau nachwachsender Rohstoffe, die anschließend in Biogasanlagen verwertet werden. Insgesamt gesehen ist das Potenzial bei über sieben großen Biogasanlagen sehr weit ausgeschöpft. In den Biogasanlagen werden jährlich rund 11.000.000 m³ Biogas erzeugt, anschließend verstromt und in das öffentliche Netz eingespeist. In den meisten Biogasanlagen werden überwiegend nachwachsende Rohstoffe (geschätzter Anteil ca. 70%) als Substrat eingesetzt. Der übrige Teil wird durch die Vergärung von Gülle und Mist gewonnen. Um den Bedarf an Silage decken zu können werden etwa 38.500 Tonnen Frischmasche auf einer landwirtschaftlichen Fläche von über 1.000 ha benötigt. Die landwirtschaftliche genutzte Gesamtfläche beträgt in Schnelldorf etwa 2.440 ha. Allerdings wird diese Fläche auch künftig für Futterpflanzen benötigt. Ein weiterer Aspekt ist, dass durch die Reformierung des EEG bisherige finanzielle Anreize für neue große Biogasanlagen weitestgehend entfallen. Auf eine Potenzialbewertung für die Errichtung mehrerer kleinerer Biogasanlagen bis 75 kW Nennleistung wurde verzichtet. Diese Anlagenkonzepte setzen individuelle Gegebenheiten voraus, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht eruiert wurden. Abschließend kann klar gestellt werden,

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dass der Handlungsbedarf bis 2020 vermehrt auf die Optimierung der Wärmeerträge (in KWK-Anlagen, Netzerweiterung oder Biogasspeicher) sowie auf den alternativen Anbau von Biomasse gerichtet werden muss. Primär sollte bei stromgeführten KWK-Anlagen, die in der Regel ganzjährig in Betrieb sind, vermehrt Wärmeabnehmer im Sommer gefunden werden. Weitere technische Optimierungsmaßnahmen sind beispielsweise über mehrere Wärmetauscher (Kondensationswärmetauscher) dem Abgas mehr Wärme zu entziehen. Wasserkraft Die Verwendung von Wasserkraftanlagen scheitert nicht nur in der Gemeinde Schnelldorf, sondern auch im gesamten Landkreis Ansbach überwiegend an natürliche Grenzen. Die Niederschlagsarmut und das geringe Gefälle der Wasserläufe (z.B. Ampfrach) lässt kein bewertbares Potenzial zu. Geothermie Die Nutzung Geothermie bzw. Erdwärme ist in der Schnelldorfer Gemeinde nur je nach Einzelfall anwendbar und bietet für die Breite Mehrheit keinerlei rentables Potenzial. Man unterscheidet bei der Geothermie in oberflächennahe (bis 400m) und tiefe Geothermie. Während bei oberflächennaher Geothermie ausschließlich Wärme genutzt werden kann, ist bei der tiefen Geothermie parallel eine Stromerzeugung möglich. Diese Möglichkeit der Energieversorgung ist jedoch mit entsprechend hohen Kosten- und Arbeitsaufwand verbunden. Die Temperaturen des Erdreichs werden in größerer Tiefe höher. In einer Tiefe von 20 m beträgt die Temperatur des Erdreichs konstante 10°C und ist in Kombination mit einer Wärmepumpe nutzbar. Das Wärmepotenzial kann über Erdwärmekollektor (ab 1,60 m), Erdwärmesonden (bis zu 100 m) oder über das Grundwasser erschlossen werden. Alternativ kann in Wärmepumpen auch die Außenluft genutzt werden. Bei der Geothermie werden demnach Sole oder Wasser als Wärmequelle eingesetzt. Generell ist die Verwendung von oberflächennaher Erdwärme hauptsächlich in Neubauten zur Heizung oder Kühlung aufgrund der geringen Heizlast sinnvoll. Dort bildet diese Energieversorgung kostengünstiges Potenzial. Deshalb sollte überwiegend Neubaubereich diese Möglichkeit in Betracht gezogen werden, da das Potenzial der geothermischen Nutzung unerschöpflich vorhanden ist.

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3.3 BILANZEN DES ZUKUNFTSSZENARIONS 2020

Abschließend werden die ermittelten Einsparpotenziale in Endenergiebilanzen dargestellt. Im dargestellten Diagramm sind die Endenergieverbräuche im Jahr 2012 und 2020 zu erkennen. Durch technische und wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen können im Strombereich Einsparungen von 16% und in der Wärmebereitstellung rund 31% eingespart werden. Insgesamt könnte der Endenergieverbrauch bis 2020 von 56,7 GWh auf 42,1 GWh um 26% gesenkt werden.

Abbildung 3.3.1: Endenergieverbrauch der Gemeinde Schnelldorf 2012 und 2020 (ohne Verkehr)

Die Tabelle 3.2.1 zeigt die Verteilung des künftigen Endenergieverbrauchs auf die Sektoren im Jahr 2020.

Tabelle 3.3.1: Endenergiebilanz 2012 und 2020 nach Sektoren in tabellarischer Übersicht

Sektor Endenergieverbrauch nach Sektoren

Gesamt 2020

Strom Wärme 2012 2020 2012 2020

Gesamt 18,6 GWh 15,7 GWh 38,1 GWh 26,4 GWh 42,1 GWh 100% Industrie 10,5 GWh 9,5 GWh 10,2 GWh 9,2 GWh 18,7 GWh 44 %

Haushalte 4,3 GWh 3,1 GWh 21,1 GWh 12,9 GWh 16,0 GWh 38 % GHD 3,3 GWh 2,6 GWh 6,3 GWH 4,1 GWH 6,7 GWh 16 % Gemeinde 0,6 GWh 0,5 GWh 0,5 GWh 0,3 GWh 0,85 GWh 2 %

18,60 GWh 15,71 GWh

38,10 GWh

26,42 GWh

0 GWh

10 GWh

20 GWh

30 GWh

40 GWh

50 GWh

60 GWh

2012 2020

Wärme

Strom- 14,6 GWh

26%

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Für das Gelingen der Energiewende sind Zielsetzungen im Bereich der Energieeffizienzsteigerung und der erneuerbaren Energien essentiell. Die tatsächlich genutzten erneuerbaren Energien haben 2012 bereits einen Anteil von über 64% gemessen am Endenergieverbrauch (ohne Verkehr) der Gemeinde Schnelldorf erzielt. Die untersuchten Potenziale zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Strom- und Wärmeversorgung ist in folgender Abbildung zu finden. Der größte Sprung ist bei der Stromerzeugung zu erwarten. Aufgrund der zunehmenden Fokussierung auf die Energieeffizienz und Einsparungen im Bereich der Wärmenutzung wird der Anteil der erneuerbaren Wärmebereitstellung sich nur gering erhöhen. Bis zum Jahr 2020 kann der Anteil genutzter erneuerbarer Energien gemessen am zum erwartenden Endenergieverbrauch (ohne Verkehr) 64 % auf 78% gesteigert werden. Allerdings können hier erneut nur abgeschätzt werden, wie viel lokal erzeugter Strom letztendlich dem Energieverbrauch der Gemeinde angerechnet werden kann. In diesem Fall für 2020 ein Anteil des direkt genutzten erneuerbaren Stroms auf 90% angenommen worden. Der überschüssig erzeugte Strom aus erneuerbaren Energien (ca. 39,3 GWh) wird in andere Regionen transportiert. Parallel erhöht sich der Anteil der erneuerbaren Wärmenutzung am zu erwartenden Endenergieverbrauch (ohne Verkehr) von 29% gegenüber 2012 auf 69% im Jahr 2020.

Abbildung 3.3.2: Energieerzeugung (Strom) und Energienutzung (Wärme) aus erneuerbaren Energien 2012 und 2020

Tabelle 3.3.2: Energieerzeugung (Strom) und Energienutzung (Wärme) aus erneuerbaren Energien 2020

Strom

Wärme Summe

Holz Biogas17) Solar Umwelt-wärme

Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien

53,4 GWh 11,4 GWh 5,3 GWh 1,3 GWh 0,2 GWh 71,6 GWh

73,9% 15,9% 7,4% 1,9% 0,2% 100 %

Um die CO2-Bilanz im Jahr 2020 zu erstellen, sind Abschätzungen bezüglich der Verteilung der eingesetzten Energieträger angenommen worden. Aus vorangegangen Annahmen wird ersichtlich,

17) Der Wert beschreibt nur die genutzte Wärme aus der Biogasverbrennung in Wärmenetzen.

0 GWh

20 GWh

40 GWh

60 GWh

80 GWh

2012 2020Strom

53,7 GWh

Wärme

71,6 GWh

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dass sich durch das Potenzial erneuerbarer Energien zwangsläufig eine Reduktion fossiler Energieträger von 21,6 GWh/a im Jahr 2012 auf 8,22 GWh im Jahr 2020 ergibt. Dabei ist angenommen, dass etwa 75% Erdgas und 25% Heizöl verbraucht wird. Als Ausgangssituation dient die CO2-Bilanz der Gemeinde Schnelldorf 2012 (ohne Verkehr).

Abbildung 3.3.3: CO2-Bilanz der Gemeinde Schnelldorf 2012 und 2020 (ohne Verkehr)

Tabelle 3.3.3: CO2-Bilanz der Gemeinde Schnelldorf 2020 in tabellarischer Übersicht

Strom Erdgas Heizöl Solar Gesamt

CO2-Emissionen 8.081 t 1.517 t 656 t 904 t 11.157 t

72,4% 13,6% 5,9% 8,1% 100%

Das Energieszenario 2020 erreichte eine Reduktion der CO2-Emission um 36% und wirkt sich deshalb sehr positiv auf den Klimaschutz aus. Bezugnehmend auf die Einwohnerzahlen von 2012 reduziert sich der Pro-Kopf-Verbrauch um 3,14 Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr.

0 t

5.000 t

10.000 t

15.000 t

20.000 t

2012 2020

Strom Erdgas Heizöl Regenerativ

17.479 Tonnen

- 6.322 Tonnen

36 %

11.157 Tonnen

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4 MAßNAHMENKATALOG Im Maßnahmenkatalog werden Handlungsbereiche dargestellt und konkretisiert, um die Ziele des Energiekonzeptes zu erreichen. Der Katalog gliedert sich in die Maßnahmen, die bisher bereits durchgeführt sind und Vorschläge für zukünftige Maßnahmen. Bei der Maßnahmenfindung ist man auf die Bereitschaft der Beteiligten vor Ort angewiesen. Die Initiative Zukunftswerkstatt hat in dieser Hinsicht auch Handlungsfelder vorgegeben. Folgende Bereiche werden berücksichtigt und Maßnahmen entsprechend der Nummerierung genannt:

1. Interne kommunale Organisationsstrukturen 2. private Haushalte 3. Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen 4. Verkehr und nachhaltige Mobilität 5. Erneuerbare Energien

Die Maßnahmenbeschreibung ist nach folgendem Muster aufgebaut.

Maßnahmenbezeichnung Priorität

A

Beschreibung Kurze Beschreibung , welche die Ausgangslage, die Umsetzung, die Rahmenbedingungen und das Ziel der jeweiligen Maßnahme darstellt.

Zielgruppe Hinweise auf die betroffenen Personengruppen Akteure Verantwortliche für die Umsetzung der Maßnahme. Kosten Auflistung der geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme Energieeinsparung Potential der Energieeinsparung, welches durch das Durchführen der Maßnahme erreicht

werden kann. CO2-Minderung Potential der CO2-Einsparung, welches durch das Durchführen der Maßnahme erreicht

werden kann. Regionale Wertschöpfung

(+++) Aspekte der regionalen Wertschöpfung (Gewinne der Unternehmen, Erlös für die Beteiligten, Steuereinnahmen)

Handlungsschritte Kurze Aufschlüsselung der Handlungsschritte, die umgesetzt werden müssen, um die Maßnahme anzuleiten und umzusetzen

Erfolgsindikatoren Beschreibung der Indikatoren, die auf einen Erfolg hinweisen. Zeitraum Zeitpunkt des Beginns, Zeitraum der Laufzeit

Um die Wichtigkeit der Umsetzung einschätzen zu können, werden den jeweiligen Maßnahmen Prioritäten von A+ bis C festgelegt. Die Bewertung A+ hat die höchste und C die niedrigste Priorität. Die regionale Wertschöpfung fließt ebenfalls mit ein. Die Bewertungsskala ist mir folgender Güte zu beurteilen.

(+++) Sehr hohe regionale Wertschöpfung durch hohe Investitionen und positive Entwicklungen, die ausschließlich der Region zu Gute kommen.

(++) Hohe regionale Wertschöpfung durch Investitionen und positive Entwicklungen, die größtenteils der Region zu Gute kommen.

(+) Durchschnittliche regionale Wertschöpfung durch geringe Investitionen und positive Entwicklungen, die teilweise der Region zu Gute kommen.

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1. Interne kommunale Organisationsstruktur

1.1 Integration eines „kommunalen Energie- bzw. Klimaschutzmanagements“

Priorität

A+

Beschreibung - Zusätzlich geschaffene Stelle zur Koordination und Umsetzung wesentlicher Teile des Energiekonzepts

- Gründung und Leitung eines Energieausschusses - Durchführung eines jährlichen Energie-Controllings zur Erfolgsdokumentation - Organisation von themenbezogenen Veranstaltungen und Schulungen für die

ganze Kommune - Ansprechpartner für alle Betroffenen (Bürger, Ämter) - Leitung Energie-Ausschuss (Energierat) - Zuständig für Öffentlichkeitsarbeit (Zuwendungsfähige Ausgaben für

Öffentlichkeitsarbeit - Aktivitäten der Kommune im Energieatlas Bayern oder in der Solarbundesliga

veröffentlichen - Förderbeiträge finden und zuteilen

Zielgruppe alle Sektoren einer Gemeinde die Energie verbrauchen Akteure Kommunale Mitarbeiter, Gemeinderäte, Ortsansässige Kosten Interner Aufwand

Jährlich ca. 10 – 15 Wochen in Vollzeit (ca. 9.000 €/a) Energieeinsparung nicht zu beziffern CO2-Minderung nicht zu beziffern Regionale Wertschöpfung

(+++) Handlungsschritte werden regional umgesetzt Zusätzlicher Arbeitsplatz entsteht energetischer Komfort steigert Lebensqualität in der Gemeinde

Handlungsschritte - Beschluss durch den Gemeinderat - Beauftragung / Einstellen eines Energie-/Klimaschutzmanagers - Information der Bevölkerung - Umsetzung Maßnahmen aus dem Energiekonzept - Qualifizierungsmaßnahmen und Fortbildung erschließen - Mentoring, Austausch Vernetzungstreffen mit Fachleuten - Zwischenberichte, Verwendungsnachweis über förderfähige Dienstreisen und

Schlussbericht

Erfolgsindikatoren - Energie-/ Klimaschutzmanager ist eingestellt - Kontinuierliche Umsetzung von energetischen Maßnahmen - Kontinuierliches Controlling - Spürbare Energiekostensenkung

Zeitraum Beginn sofort, Laufzeit mittelfristig bis langfristig

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1.2 Gründung kommunaler Energie-Ausschuss Priorität

A+

Beschreibung - Energie-Ausschuss initiiert, diskutiert und unterstützt Vorhaben, die die regionale Energiewende voranbringen

- Kontaktstelle für alle Betroffenen - Organisation von Informationsveranstaltungen - Koordination mit dem Energie-/Klimaschutzmanager - Zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit - gemeinsame Exkursionen (z.B. erfolgreiche Projekte)

Zielgruppe Gemeinderat, Bürger, Gewerbetreibende (Industrie) , Energieerzeuger Akteure Gemeinderat, Gemeindeverwaltung Kosten Interner Aufwand Energieeinsparung nicht zu beziffern CO2-Minderung nicht zu beziffern Regionale Wertschöpfung

(++) Attraktivitäts- und Produktionssteigerung durch voranbringen neuer Projekte

Handlungsschritte - Beschluss durch den Gemeinderat - Festlegung von Mitgliedern - Aufgabenschwerpunkte und Termine definieren - Regelmäßiges Controlling zur Einhaltung von Energiezielen - Kontakt mit betroffenen Stellen halten

Erfolgsindikatoren - Gründung des Energie-Ausschusses

- Regelmäßiges Controlling

Zeitraum Beginn sofort, Laufzeit mittelfristig-langfristig

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1.3 Energiekonzept bei Neubau und Sanierung von kommunalen bzw. öffentlichen Gebäuden

Priorität

A

Beschreibung - Selbstverpflichtung der Gemeinde für höchste Energieeffizienz in den kommunalen bzw. öffentlichen Einrichtungen

- Minderung der Energiekosten und CO₂-Einsparung bei den eigenen Liegenschaften

- Vorbildfunktion der Gemeindeverwaltung für Bürger - Neubauten im Passivhausstandard - Sanierungen im EnerPhit-Standard (mit Passivhauskomponenten) - Wirtschaftlichkeitsnachweis im Energiekonzept als Entscheidungskriterium - Eigenversorgungsbetrieb forcieren (Strom und Warmwasser) - Umweltaspekte als Auswahlkriterium bei Sanierungen und Neubauten

berücksichtigen (Energie, Wasser, Entsorgung)

Zielgruppe Gemeinderat, Gemeindeverwaltung Akteure Gemeinderat Kosten Energiekonzept zwischen 5.000 bis 30.000 € je nach Umfang und Gebäude Energieeinsparung Je Projekt zwischen 1.000 bis 100.000 kWh CO2-Minderung Je Projekt zwischen 2 bis 30 t Regionale Wertschöpfung

(+++) Stärkung der Kommune durch wirtschaftliches Handeln – Stärkung der ansässigen Betriebe durch energetische Sanierungen und Neubauten – Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Gebäude

Handlungsschritte - Beschluss durch den Gemeinderat, dass bei Neubauten oder Sanierungen immer ein Energiekonzept mit Wirtschaftlichkeit erstellt wird

- Informationen und Vorlagen z.B. bei der Stadt Frankfurt oder Stadt Nürnberg einholen

- Konkretisierung der Anforderungen an Gebäude - Energiekonzept bei Sanierungen und Neubauten beauftragen - Wirtschaftlichkeitsberechnung für energetischen Standard - Umsetzung der wirtschaftlichsten Variante - Objektbetreuung und Nachbetreuung bis zu vollen Funktionstätigkeit des

Gebäudes - Mitarbeiter/Nutzer für energieeffiziente Gebäude sensibilisieren

Erfolgsindikatoren - Sanierungen und Neubauten mit Energiekonzept

- Energieverbrauch eigene Liegenschaften sinkt - Umweltbewusstsein der Kommune ist gestärkt

Zeitraum Beginn kurzfristig, Laufzeit mittelfristig

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1.4 Einführung Beschaffungsrichtlinie für technische Anlagen und Ausstattung im kommunalen Sektor

Priorität

A

Beschreibung - Selbstverpflichtung der Gemeinde für höchste Energieeffizienz in den kommunalen bzw. öffentlichen Einrichtungen

- Minderung der Energiekosten und CO₂-Einsparung bei den städtischen Einrichtungen wie Abwasser, Straßenbeleuchtung, technische Ausstattung Verwaltungs- und Schulgebäude

- Vorbildfunktion der Gemeindeverwaltung für Bürger und andere Kommunen - Effizienzkriterien für Neuanschaffungen vorgeben - Wirtschaftlichkeitsnachweis mit Berücksichtigung der Lebenszykluskosten als

Entscheidungskriterium - Umweltaspekte als Auswahlkriterium für neue Beschaffungen berücksichtigen

(Energie, Wasser, Entsorgung)

Zielgruppe Gemeindeverwaltung, Gemeinderat Akteure Gemeinderat Kosten Richtlinie bis zu 2.500€ je nach Umfang Energieeinsparung bis zu 200 MWh bis 2020 CO2-Minderung bis zu 100 t Regionale Wertschöpfung

(++) Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Gebäude

Handlungsschritte - Beschluss durch den Gemeinderat - Beauftragung zur Erstellung der Richtlinie - Informationen zu Richtlinien und Berechnungs-Tools bei „Buy Smart+

Beschaffung und Klimaschutz“, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Umweltbundesamt, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Deutsche Energieagentur, Stadt Frankfurt, Stadt Nürnberg, Eco-Top-Ten etc.

- Ausarbeitung der Richtlinie mit konkreten Anforderungen an die Effizienz von technischen Geräten und Anlagen

- Einführung der Richtlinie durch Gemeinderatsbeschluss - Neue Geräte und Anlagen entsprechend Vorgaben beschaffen - Mitarbeiter/Nutzer für energieeffiziente Technik sensibilisieren

Erfolgsindikatoren - Effiziente Geräte und Anlagen

- Energieverbrauch kommunaler Einrichtungen sinkt - Umweltbewusstsein der Kommune ist gestärkt

Zeitraum Beginn kurzfristig, Laufzeit mittelfristig

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1.5 Initiative „Rekommunalisierung“ / Kooperation mit anderen Gemeinden bzw. regionalen Energiegenossenschaft Ansbacher Land

Priorität

B

Beschreibung - Rekommunalisierung diskutieren (Vorteile und Nachteile) und rechtzeitig eine Entscheidung treffen. Vorhaben soll Koordination und Organisation für Großprojekte im Bereich Energieversorgung oder erneuerbare Stromerzeugung übernehmen.

- Gemeinschaftliche Vermarktung von regional erzeugten Strom - Ausbau von regionalen Energieträgern durch Bürgersolaranlagen,

Nahwärmenetze, Windenergieanlage - Kooperation mit „Regionale Energiegenossenschaft Ansbacher Land“ - Vernetzung der Aktivitäten und Austausch anderer Kommunen

Zielgruppe Umliegende Kommunen, Mitglieder der Energiegenossenschaften, Bürger als Investoren

und Verbraucher, Energieerzeuger Akteure Gemeinderat, Gemeindeverwaltung Kosten Zunächst Interner Aufwand, Investition der Rekommunalisierung nicht zu beziffern Energieeinsparung nicht zu beziffern CO2-Minderung nicht zu beziffern Regionale Wertschöpfung

(+++) Schaffung von Arbeitsplätzen – Investition und Erträge in der Region – Unabhängigkeit von großen Energiekonzernen

Handlungsschritte - Information zu Rekommunalisierung, Aufbau und Struktur einholen - Beschluss Gründung bzw. Kooperation - Beitritt zur Energiegenossenschaft / Gründung eigner Stadtwerke

Erfolgsindikatoren - Gründung des Energie-Ausschusses

- Regelmäßiges Controlling

Zeitraum Beginn sofort, Laufzeit mittelfristig-langfristig

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1.6 Nutzersensibilisierung Priorität

B

Beschreibung - Regelmäßige interne Schulungen und Information durch Aushänge in Büros und Klassenzimmern

- Nutzer von öffentlichen Gebäuden sollen für den Energieverbrauch und Energieeinsparpotentiale sensibilisiert werden

- Vermittlung von einfachen energetischen Zusammenhängen - Aufzeigen von einfachen Möglichkeiten zur Energieeinsparung wie z.B.

Abschalten nicht genutzter Geräte, Reduzierung des Stromverbrauchs im Stand-by-Betrieb, Heizung aus bei offenem Fenster, Licht aus bei ausreichendem Tageslicht und beim Verlassen des Raumes

- Vorsichtiges Anstreben von Verhaltensänderung der Nutzer öffentlicher Gebäude (Hausmeister, Schüler, Verwaltungsmitarbeiter) ohne diese zu übergehen, sondern mitzunehmen

- Motivation der Nutzer zur Energieeinsparung durch Beteiligung (siehe Erfolgsbeteiligung)

- Wissensvermittlung führt zu Einsparungen im Privatleben der Nutzer

Zielgruppe Mitarbeiter Gemeindeverwaltung, Hausmeister, Vereinsvorstände, Schulkinder Akteure Gemeindeverwaltung, Energie- und Klimaschutzmanager Kosten 1.000 € je Schulung, 2.000€ für Infoaushänge Energieeinsparung Je Gebäude bis zu 10% CO2-Minderung Je Gebäude bis zu 10% Regionale Wertschöpfung

(+) Sensibilisierung der Bevölkerung für das Thema Energie – Akzeptanz für energetische Maßnahmen und Klimaschutz wird gefördert

Handlungsschritte - Beschluss Gemeinderat - Erstellung Infoaushang - Organisation von Referenten/kompetenten Mitarbeitern - Pflichtvorträge/Schulungen für Nutzer öffentlicher Gebäude zum Thema

Energieeinsparungen im Alltag - Hintergrund der Aktion deutlich machen – hilft bei Verhaltensänderung und

Hinweis auf Erfolgsbeteiligung, sofern beschlossen - Erinnerungshilfen in öffentlichen Gebäuden anbringen - Stichprobenartige Überprüfung und geg. Hilfestellungen

Erfolgsindikatoren Energieverbrauch städtische Einrichtungen sinkt Zeitraum Beginn kurzfristig, Laufzeit mittelfristig

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1.7 Erfolgsbeteiligung Energiesparmaßnahmen Priorität

B

Beschreibung - Erhöhung der der Motivation zur Energieeinsparung bei den Nutzern in öffentlichen Einrichtungen (Stadtverwaltung, Schulen, Kindergärten)

- Bei erfolgreichen Energiesparmaßnahmen durch Nutzerverhalten sollen die Nutzer eine Erfolgsbeteiligung erhalten

- Voraussetzung ist ein funktionierendes Energiecontrolling - Ansatz: 50% der eingesparten Energiekosten zur freien Verfügung der

öffentlichen Einrichtungen, 50% kommen Kommune zu Gute für weitere energiesparende Investitionen

- Mitarbeiter und Schüler bekommen einen bewussteren Umgang mit dem Thema Energiesparen und können dieses Bewusstsein auch Privat nutzen

- Messgeräte zur Verfügung stellen, damit Energieeinsparung im Unterricht/am Arbeitsplatz direkt verfolgt werden kann

Zielgruppe Nutzer der eigenen Liegenschaften Akteure Gemeindeverwaltung, Gemeinderat, öffentliche Einrichtungen (Nutzer) Kosten Aufwand über Energiecontrolling

zusätzlicher Aufwand Ermittlung Erfolgsbeteiligung ca. 1.000 €/a zusätzlicher Aufwand Verleih Messgeräte ca. 1.000 €/a Überreichen der Gutschrift im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung Erfolgsbeteiligung finanziert sich über eingesparte Energiekosten

Energieeinsparung Bis 5-20% je nach Einrichtung und Motivation CO2-Minderung Bis 5-20% je nach Einrichtung und Motivation Regionale Wertschöpfung

(+) Sensibilisierung der Bevölkerung für das Thema Energie – Akzeptanz für energetische Maßnahmen und Klimaschutz wird gefördert

Handlungsschritte - Beschluss über Erfolgsbeteiligung und deren Höhe durch Stadtrat - Öffentliche Darstellung und Ablauf Erfolgsbeteiligung ausarbeiten

(Informationen z.B. über Stadt Frankfurt) - Kooperations- und Ansprechpartner für jede teilnehmende Einrichtungen

suchen - Erstinformation der Nutzer - Messgeräte zur Verfügung stellen, damit Energieeinsparung im Unterricht/am

Arbeitsplatz direkt verfolgt werden kann - Energieeinsparungen überwachen - Beteiligung vergeben

Erfolgsindikatoren - Anzahl der beteiligten öffentlichen Einrichtungen

- Minderung der Energiekosten und des CO₂-Ausstoßes Zeitraum Beginn mittelfristig, Laufzeit mittelfristig (Einsparungen werden im Lauf der Jahre immer

schwieriger)

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1.8 Effiziente Straßenbeleuchtung Priorität

B

Beschreibung - Auszutauschende Straßenbeleuchtung so effizient wie möglich gestalten (vgl. Beschaffungsrichtlinie technische Anlagen und Ausstattung)

- Bei Austausch der Leuchtmittel der Straßenlaternen energieeffiziente Alternativen prüfen (z.B. LED-Technik)

- Bei Erweiterung/Neubau Straßenbeleuchtung auf effiziente Technik setzen - Intelligente Steuerung der Betriebszeiten - Einsatz von effizienter LED-Technik bei Beleuchtungsanlagen (z.B.

Außenbeleuchtung, Innenbeleuchtung) Zielgruppe Gemeindeverwaltung, Bürger Akteure Gemeindeverwaltung, Wartungsfirma Kosten Interner Aufwand entsprechend Beschaffungsrichtlinie Energieeinsparung 25 MWh bis 2020 CO2-Minderung 10 t bis 2020 Regionale Wertschöpfung

(+) Vorbildfunktion Kommune hinsichtlich Energieeffizienz

Handlungsschritte - Beschluss Beschaffungsrichtlinie - Erstellung von Neubau bzw. Erneuerungsvorschlägen mit

Wirtschaftlichkeitsberechnung inklusive Lebenszykluskosten - Straßenzugweise Erneuerung veralteter Modelle

Erfolgsindikatoren Installierte Leistung sinkt

Energieverbrauch im Bereich Straßenbeleuchtung wird reduziert Zeitraum Beginn mittelfristig, Laufzeit mittelfristig

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1.9 Ausbau Elektromobilität Priorität

B

Beschreibung - E-Bike Ladestationen sind die Grundlage für den Umstieg von Auto auf Elektrofahrrad, sowie hohe Dichte an Elektro- / Solartankstellen machen den Kauf eines Elektroautos attraktiv

- Vorbild Mitarbeiter Gemeindeverwaltung: Geschäftsfahrräder für Mitarbeiter als E-Bike oder Geschäftswagen Bürgermeister als Elektroauto zur Verfügung stellen

- Elektro-Ladestationen am Arbeitsplatz in Kooperation mit den lokalen Unternehmen: Bürger können bequem ihren Arbeitsweg bestreiten und das Auto aus Umweltschutz- und Kostengründen stehen lassen

- Mit dem Elektrofahrrad können Pendler im Frühjahr, Sommer und Herbst in die nähere Umgebung (z.B. nach Ansbach) fahren

- Parkplätze für Elektrofahrzeuge inkl. Tankstelle schaffen - Elektrotankstellen über Solaranlagen betreiben, um hohe CO₂-Einsparung zu

erzielen - Solare Überschüsse bei der Photovoltaik vor allem an sonnigen Tagen, d.h. das

Wetter ist zum Radfahren geeignet -> Ladestationen am Arbeitsplatz, damit die E-Bikes über die Mittagszeit geladen werden

- Prüfen, ob Strom in der Anfangsphase für E-Bikes vergünstigt zur Verfügung gestellt werden kann, um den Ausbau anzukurbeln

- Öffentlichkeitsarbeit fokussieren und Fahrzeuge der Bevölkerung an öffentlichen Veranstaltung zum Test bereitstellen

- Kooperation mit anderen Verbänden prüfen Zielgruppe Bürger, Gemeindeverwaltung, Unternehmen, Energieversorger Akteure Gemeindeverwaltung, Gemeinderat, Unternehmen, Energieversorger Kosten E-Bike Ladestation ab 7.000,- € zzgl. Anbindung an Versorgungsnetz

Elektrofahrrad ca. 2.000,- € Elektroauto je nach Modell zwischen 15.000,- € und 100.000,- € Evtl. Vergünstigungen bei den Stromkosten für E-Bike Ladestationen

Energieeinsparung nicht zu beziffern CO2-Minderung Elektroauto statt PKW: 30%-70% je nach Einsatz erneuerbaren Stroms

E-Bike statt PKW: 97% Regionale Wertschöpfung

(+++) Durch den Aufbau von Solartankstellen profitieren Firmen vor Ort - Mineralölimporte können reduziert werden - E-Bike Tourismus wird erhöht durch hohe Dichte an Ladestationen – Investitionen in der Region durch den Kauf von Elektrofahrrädern - Gesundheit der Bürger verbessert sich

Handlungsschritte - Ausarbeitung Konzept für Ausbau der Elektromobilität mit kommunalen Anschaffungen für Mitarbeiter, Kooperationen mit Unternehmen/Energieversorger prüfen, Standortbestimmung für Ladestationen, Einsatz Erneuerbaren Energien (Photovoltaik, etc.) und Abrechnungskonzept (Infos z.B. Ladeverband Franken +, Ladestationen in Feuchtwangen, Dinkelsbühl, etc.)

- Beschluss Gemeinderat - Durchführung Konzept mit Anschaffung Ladestation, Elektrofahrzeugen - Kommunikation und Abstimmung zwischen den Akteuren - Abstimmung mit landes- und bundesweiten Aktionen

Erfolgsindikatoren - Anzahl installierter Elektrotankstellen

- Anzahl und Nutzung der Elektrodienstfahrzeuges der Stadtverwaltung Zeitraum Beginn mittelfristig, Laufzeit fortlaufend

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2. private Haushalte

2.1 Gutscheinaktion „Energieberater vor Ort“ Priorität

A

Beschreibung - Bewerbung der Veranstaltung über die Energieeffizienz im Bereich Private Haushalte

- Gutscheinaktion soll Interesse der Bürger wecken, an Informationsveranstaltung teilzunehmen

- Gutscheine werden bei Bürgertreffen unter den Anwesenden verlost - Durch Veröffentlichung der Aktion wird Thema präsent - Bürger wird an das Thema Energieeinsparung erinnert und animiert selbst

Energie zu sparen - Individuelle Energieberatung für Wohngebäude in Schnelldorf von Schnelldorfer

Bürgern ähnlich der Energieberatung-Vor-Ort, die von dem BAFA gefördert wird - Modellvorhaben „Wohngebäude“ aus der Kommune können anonymisiert für

Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden - Mögliche Einsparungen und eventuelle Umsetzungen werden anhand eines

konkreten Projekts in der Kommune gezeigt - Nachahmer werden animiert ebenfalls eine Energieberatung (Förderung durch

das BAFA mit 400,- bis 500,- €) durchführen zu lassen

Zielgruppe Bürger, die an einer Energieberatung interessiert sind Akteure Gemeindeverwaltung, Gemeinderat Kosten Kosten je Gutscheine ca. 1.000,- € Energieeinsparung Je Gebäude bei vollständiger Umsetzung der Maßnahmen durchschnittlich 12 MWh CO2-Minderung Je Gebäude bei vollständiger Umsetzung der Maßnahmen durchschnittlich 4 t Regionale Wertschöpfung

(+) Kooperation mit den ansässigen Energieberatern

Handlungsschritte - Beschluss durch Gemeinderat - Ausschreiben der Veranstaltung mit Gutscheinaktion - Vorbereitung der Gutscheine - Gutscheinaktion am Veranstaltungstag durchführen - Feedback der Bürger entgegennehmen

Erfolgsindikatoren - Viele Teilnehmer an der Veranstaltung

- Durchführung der Energieberatungen für die Bürger - Durchgeführte Sanierungsmaßnahmen nach der Energieberatung - Erhöhung der Sanierungsrate in der Gemeinde Schnelldorf

Zeitraum Beginn sofort, Laufzeit kurzfristig

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2.2 Kommunale Förderung „Energiesparberatung vor Ort“ Priorität

A

Beschreibung - Bürger können mit kommunaler Förderung qualifizierte Energiesparberatungen bei sich zu Hause durchführen lassen

- Zunehmendes Interesse - Unterschiedliche Förderhöhen für Stromsparberatung und Vor-Ort-

Energiesparberatung der BAFA eines Gebäudes o Förderhöhe Stromsparberatung: 50 %, maximal 150 € o Förderhöhe Energiesparberatung der BAFA: 25 %, maximal 250 €

- Förderung nicht nur für Haus- (oder Wohnungs-) Eigentümer, sondern auch für Mieter

Zielgruppe Bürger, die an einer Energiesparberatung interessiert sind Akteure Gemeindeverwaltung, Gemeinderat Kosten Förderhöhe je Beratung zwischen 150 - 250 € ( Energieeinsparung Je Gebäude bei vollständiger Umsetzung der Maßnahmen durchschnittlich 12 MWh CO2-Minderung Je Gebäude bei vollständiger Umsetzung der Maßnahmen durchschnittlich 4 t Regionale Wertschöpfung

(+) Kooperation mit den ansässigen Energieberatern

Handlungsschritte - Beschluss durch Gemeinderat - Antragsverfahren ausarbeiten - Publikation der dieser Fördermaßnahme - Feedback der Bürger entgegennehmen

Erfolgsindikatoren - Durchführung der Energieberatungen für die Bürger

- Durchgeführte Sanierungsmaßnahmen nach der Energieberatung - Erhöhung der Sanierungsrate in der Gemeinde Schnelldorf

Zeitraum Beginn sofort, Laufzeit kurzfristig

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2.3 Verleih von Strommessgeräten Priorität

A

Beschreibung - Bürger sollen mit Hilfe von Strommessgeräten ihre persönlichen Stromfresser finden

- Zur Überprüfung des Stromverbrauchs wird Messgerät zwischen Steckdose und Gerät gesteckt

- Bewusstsein der Bürger für den Stromverbrauch ihrer Haushaltsgeräte soll gesteigert werden

- Gemeinde beschafft Strommessgeräte, die von den Bürgern gegen nach Antrag ausgeliehen werden

- Geräte sollen robust und leicht zu bedienen sein - Kurze Einführung in die Bedienung bei Aushändigung

Zielgruppe Bürger Akteure Gemeindeverwaltung, Gemeinderat, Energie-/Klimaschutzmanager Kosten Anschaffungskosten in Höhe von ca. 40,- € je Gerät Energieeinsparung nicht zu beziffern CO2-Minderung nicht zu beziffern Regionale Wertschöpfung

(++) Sensibilisierung der Bürger für Stromverbraucher – Anreiz für Neukauf von effizienten Elektrogeräten

Handlungsschritte - Beschluss durch Gemeinderat - Ausarbeitung Verleihkonzept, sowie Festlegen der Zuständigkeitsstelle (z.B.

Energie-/Klimaschutzmanager) - Entscheidung über Art und Umfang der Strommessgeräte - Kauf von Strommessgeräten - Öffentlichkeitsarbeit und Bekanntgabe der Ausleihmöglichkeit

Erfolgsindikatoren - Anzahl der ausgeliehenen Geräte Zeitraum Beginn kurzfristig, Laufzeit mittelfristig

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2.4 Ausweitung Informationsangebot Priorität

A

Beschreibung - Bewusstsein für Energieeffizienz und Klimaschutz in der Bevölkerung fest verankern

- Faltblatt und Energiespartipps als Beilage oder Anzeige im Mitteilungsblatt - Integration Energiekonzept auf der Homepage, z.B. mit Links zu

weiterführenden Informationen , Tools wie einem persönlichen CO2-Rechner, Lebenszyklusrechner oder Verweis auf das Energiespiel Bayern etc.

- Vorhandene Ressourcen nutzen (Vorlagen vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Umweltbundesamt, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Deutsche Energieagentur, Energieagentur Mittelfranken)

- Informationen über Energieberatungen, Energiespartipps, persönliche CO2-Rechner, Lebenszyklusrechner, Sanierungsmöglichkeiten, effiziente Geräte, aktuelle Energieeinsparung in der Gemeinde, Aktionen der Gemeinde im Laufe des Klimaschutzkonzeptes, aktuelle Förderungen

- Beratungstermine beim Energie- und Klimaschutzmanager (Ansprechpartner mit Kontaktdaten

Zielgruppe Bürger Akteure Gemeindeverwaltung, Gemeinderat, Energie- und Klimaschutzmanager Kosten Interner Aufwand über Energie-/Klimaschutzmanager und zur Erweiterung der

Homepage durch Verlinkungen Werbekosten je nach Umfang für Anzeigen und Faltblattbeilagen im Amtsblatt

Energieeinsparung nicht zu beziffern CO2-Minderung nicht zu beziffern Regionale Wertschöpfung

(+)Sensibilisierung der Bevölkerung für den Klimaschutz

Handlungsschritte - Klimaschutzmanager beauftragen - Jährliches Budget vergeben - Festlegen von Art und Umfang der Informationsarbeit - Faltblätter bei einschlägigen Ministerien, Ämtern und Agenturen einholen - Veröffentlichung von Informationen als regelmäßige Anzeigen oder als Faltblatt

im Amtsblatt - Integration von Informationen, Links und Tools auf der Homepage - Feedbackrunde zur Mittteilungsblatteinlage

Erfolgsindikatoren - Nachfrage Beratungsangebot durch die Bürger

- Nutzung Informationsangebot auf der Homepage Zeitraum Beginn sofort, Laufzeit je nach Feedback

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2.5 Kommunaler Fonds/Zuschuss für Energieeffizientes Bauen und Sanieren

Priorität

B

Beschreibung - kommunaler Zuschuss für energieeffiziente Gebäude, z.B. Neubauten im Passivhaus-Standard und Sanierungen im EnerPHit-Standard

- Finanzielle Unterstützung der Kommune fördert bei potentielle Bauleute die Auseinandersetzung mit dem Thema effiziente Gebäude

- Sanierungsvorhaben beleben - Energieeinsparung/CO₂-Einsparung durch höheren Standard

Zielgruppe Bürger mit Wohneigentum, potentielle Bauleute Akteure Gemeindeverwaltung, Gemeinderat Kosten Kosten einmalige Ausarbeitung ca. 4.000,- €

Kosten für Fonds/Zuschuss je Gebäude z.B. 2.500,- € je Gebäude für 2-4 Gebäude pro Jahr

Energieeinsparung Je Gebäude zwischen 0,5 und 12 MWh/a CO2-Minderung Je Gebäude zwischen 0,2 und 4 t/a Regionale Wertschöpfung

(++) Sensibilisierung der Bauleute für energieeffiziente Gebäude – Stärkung der ansässigen Betriebe durch Investitionen in energetisch hochwertige Gebäudehülle und Anlagentechnik

Handlungsschritte - Beschließen der jährlichen Zuschusshöhe für energieeffizientes Bauen und Sanieren (Gemeinderat)

- Beschließen der Höhe der Zuschüsse (Gemeinderat) - Ausarbeitung der Anforderungen und der Auszahlungsmodalitäten - Bekanntgabe der Zuschussvergabe bei entsprechenden Bauwerken - Vergabe der Zuschüsse nach Nachweisung der geforderten Bauweise durch den

Bauherren - Prüfung der Einhaltung - Aktualisieren der Anforderungen bei Neuerungen

Erfolgsindikatoren - Festsetzung der Zuschüsse

- Zuschussbeantragungen

Zeitraum Beginn mittelfristig, Laufzeit langfristig

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2.6 Auszeichnung für besonders energieeffiziente Sanierungen und Neubauten

Priorität

B

Beschreibung - Neubauten und Sanierungen, die besonders energieeffizient ausgeführt worden sind, sollen eine Auszeichnung bekommen (z.B. Gutschein oder Preisgeld alle 5 Jahre)

- Neben hoher Energieeffizienz können auch Aspekte wie gelungene Umsetzungen im Denkmalschutz, altersgerechtes Wohnen oder familienfreundliches Wohnen im Ortskern in die Bewertung einfließen

- Auszeichnung kann im Rahmen der AGIL Bürgerpreis Verleihung übergeben werden

- Öffentlichkeitsarbeit und Bekanntgabe der Auszeichnung in den Medien (Amtsblatt, Tageszeitung, Homepage)

- Zusätzlich kann ein „Tag der offenen Türe“ bei den Gewinnern der Auszeichnung interessierten Bürgern die gewählten Themen (Energie, altersgerechtes Wohnen) anhand konkreter Objekte in Ihrer Kommune näherbringen (z.B. am Tag das Passivhauses)

- Bewusstsein für energieeffizienten Sanierungen und Neubauten in der Kommune steigt

Zielgruppe Bürger mit Wohneigentum, potentielle Bauleute Akteure Gemeindeverwaltung, Gemeinderat Kosten Kosten einmalige Ausarbeitung ca. 4.000,- €

Kosten für Auswertung und Bewerbung ca. 4.000,- € pro Betrachtungszeitraum (z.B. 5 Jahre) und Preisgeld in Höhe von mindestens 500,- € je Auszeichnung (ca. 2-5 Gebäude) in Abhängigkeit von der Anzahl der Teilnehmer Evtl. Organisation und Bewerbung „Tag der offenen Türe“ 2.000,- €

Energieeinsparung Je Gebäude zwischen 0,5 und 12 MWh/a CO2-Minderung Je Gebäude zwischen 0,2 und 4 t/a Regionale Wertschöpfung

(++) Sensibilisierung der Bauleute für energieeffiziente Gebäude – Stärkung der ansässigen Betriebe durch Investitionen in energetisch hochwertige Gebäudehülle und Anlagentechnik – Stärkung der Ortskerne durch Berücksichtigung altersgerechtes und familienfreundliches Wohnen

Handlungsschritte - Beschluss Auszeichnung im Gemeinderat - Ausarbeitung der genauen Anforderungen - Prüfung einer möglichen Kooperation mit den AGIL Gemeinden - Zustimmung Stadtrat über finanzielle und inhaltliche Rahmenbedingungen der

Auszeichnung - Öffentlichkeitsarbeit, Bewerbung - Einreichen der notwendigen Unterlagen durch interessierte Bauleute - Auswertung der eingereichten Daten - Ermittlung der Gewinner - Verleihung der Auszeichnung bei öffentlicher Veranstaltung - Berichterstattung über die lokalen Medien

Erfolgsindikatoren - Hohe Teilnehmerzahlen am Wettbewerb und am „Tag der offenen Türe“ Zeitraum Beginn mittelfristig, Laufzeit langfristig

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2.7 Stromsparprämie für Haushalte Priorität

C

Beschreibung - Stromsparpotential im Bereich Haushaltsgeräte und technische Ausstattung bei den Privaten Haushalten durch bewusstes Handeln zu erzielen

- insbesondere für die Haushalte als Anreiz gedacht, die großes Einsparpotential haben

- Prämie für Haushalte, die über ein Jahr eine bestimmte Menge an Strom einsparen (z.B. 20% gegenüber dem Vorjahr)

- Ansporn an die Bürger Strom einzusparen - Jeder Haushalt kann Prämie (z.B. in Höhe von 20,- €) nur einmal erhalten - Stromspartipps und Informationen zu effizienten Haushaltprodukten parallel in

den kommunalen Medien kommunizieren (siehe Maßnahme 2.3 Ausweitung Informationsangebot)

Zielgruppe Bürger Akteure Gemeindeverwaltung, Gemeinderat Kosten Kosten einmalige Ausarbeitung 4.000,- €

Kosten für Auswertung und Bewerbung ca. 2.000,- € pro Jahr Prämie in Höhe von 200,- € für erfolgreiche Haushalte

Energieeinsparung 20 % Stromeinsparung pro teilnehmender Haushalt CO2-Minderung 20 % im Strombereich pro teilnehmender Haushalt Regionale Wertschöpfung

(++) Sensibilisierung der Bürger für Stromverbraucher – Anreiz für Neukauf von effizienten Elektrogeräten

Handlungsschritte - Beschluss durch Gemeinderat - Ausarbeitung Ablauf, Einsparungshöhe und Laufzeit - Ausschreiben der Prämie und Bewerbung - Parallel Informationsangebote zum Stromsparen kommunizieren - Auswertung der eingegangenen Stromrechnungen - Auszahlung Prämien - Rückmeldung Gemeinderat über Erfolge

Erfolgsindikatoren - Anzahl der Eingereichten Stromrechnungen

- Anzahl der ausgezahlten Prämien Zeitraum Beginn kurzfristig, Laufzeit mittelfristig

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3. Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen

3.1 Regelmäßige Unternehmertreffen Priorität

A

Beschreibung - Einführung eines halbjährlichen Unternehmertreffen zum Erfahrungsaustausch, und zum Aufbau von Kooperationen (z.B. auch zwischen Energieversorgern)

- Vernetzung und Hinweis auf die bestehenden Angebote zur betrieblichen Energieeffizienz und Ausbau von erneuerbaren Energien (Energiemanagement, Energie-Audit, Energieberatung Mittelstand, Checklisten, Leitfäden, Online Ratgeber, Förderfibel)

- Unternehmen sollen bei der Verwirklichung von betrieblicher Energieeffizienz und dem Ausbau von erneuerbaren Energien unterstützt werden

Zielgruppe Unternehmen, Energiesparbeauftragter der Unternehmen Akteure Gemeindeverwaltung, Unternehmensverwaltung, Energie- und Klimaschutzmanager Kosten Interner Aufwand für Organisation und Energie-/Klimaschutzmanager Energieeinsparung nicht zu beziffern CO2-Minderung nicht zu beziffern Regionale Wertschöpfung

(+++) Sensibilisierung der Unternehmen für Energieeffizienz und Klimaschutz - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe durch Kooperationen und Erfahrungsaustausch

Handlungsschritte - Organisation Veranstaltung mit Einladung der Unternehmen - Impulsvortrag zu Energie - Aktuelle Entwicklungen im Bereich betriebliche Energieeffizienz aufzeigen, z.B.

über Einladung Spezialisten - Infomaterial wie Leitfäden, Checklisten, Förderfibeln zur Verfügung stellen

Erfolgsindikatoren - Anzahl Unternehmertreffen

- Anzahl Teilnehmer Zeitraum Beginn kurzfristig, Laufzeit langfristig

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3.2 Initiative „Energiesparbeauftragte in Unternehmen“ Priorität

B

Beschreibung - Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation durch Gemeinde (Energie- /Klimaschatzmanager) zur Stärkung des Bewusstseins für Energieeffizienz in Unternehmen über direkte Kontakte mit Unternehmen, sowie über Gewerbeverbände

- Energie-/Klimaschutzmanager soll Unternehmen im direkten Kontakt unterstützen einen Energiesparbeauftragter zu bestimmen, der für die Energieeffizienz, die Sensibilisierung der Mitarbeiter und das Energiecontrolling zuständig ist

- Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen empfiehlt sich eine von der KfW geförderte „Energieberatung Mittelstand“ mit Bestandsaufnahme , Potentialanalyse und Maßnahmenvorschlägen mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

- Koordination und Organisation von unternehmensübergreifenden Schulungen für Energiesparbeauftragen und Mitarbeiter

- Hilfestellung bei der Einführung betriebliches Energiemanagement - Unterstützung bei Erfolgsbeteiligungsmodellen für Arbeitnehmer, wenn diese

Einsparpotentiale aufdecken

Zielgruppe Unternehmen Akteure Unternehmensverwaltung, Gewerbeverbände, Klimaschutzmanager Kosten Interner Aufwand für Öffentlichkeitsarbeit und Koordination über den

Klimaschutzmanager Kosten für Energieberatung Mittelstand für das Unternehmen: Initialberatung (2 Tage: 1.600,- €, davon 80% von der KfW als Zuschuss gezahlt) Detailberatung (10 Tage: 8.000,- €, davon 60% von der KfW als Zuschuss gezahlt) Energiesparbeauftragter je nach Unternehmen ca. 100 Stunden/a

Energieeinsparung 5-10 % je Unternehmen durch Energiecontrolling und Mitarbeitersensibilisierung, durch investive Maßnahmen auch mehr möglich

CO2-Minderung 5-10 % je Unternehmen durch Energiecontrolling und Mitarbeitersensibilisierung, durch investive Maßnahmen auch mehr möglich

Regionale Wertschöpfung

(++) Sensibilisierung der Unternehmen für Energieeffizienz und Klimaschutz - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Reduktion der Energiekosten

Handlungsschritte - Öffentlichkeitsarbeit durch Klimaschutzmanager - Bei halbjährigen Unternehmertreffen der Gemeinde Schnelldorf Neuigkeiten

zum Thema Klima und Energie kommunizieren - Kontakt mit Unternehmensführung und Gewerbeverbänden - Unterstützung bei der Ernennung eines Energiesparbeauftragten - Hinweis auf spezielle Leitfäden und Checklisten - Unterstützung bei der Beauftragung Energieberatung Mittelstand - Organisation von unternehmensübergreifenden Schulungen - Unterstützung bei der Einführung Energiecontrolling

Erfolgsindikatoren - Anzahl Energiesparbeauftragte

- Anzahl durchgeführte Energieberatungen Mittelstand Zeitraum Beginn kurzfristig, Laufzeit mittelfristig

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3.3 Auszeichnung „Klimafreundlicher Betrieb“ Priorität

C

Beschreibung - Unternehmen in der Gemeinde, die besonders energieeffizient und klimafreundlich wirtschaften, sollen eine Auszeichnung bekommen (z.B. Preisgeld alle 5 Jahre)

- Zielsetzung: Reduktion Ausstoß von CO₂-Emissionen und Einsatz von regenerativen Energieträgern (z.B. Photovoltaikanlagen auf dem Firmendach mit Eigenstromnutzung, BHKW, Abwärmenutzung)

- Neben hoher Energieeffizienz können auch soziale Aspekte wie z.B. Familienfreundlichkeit in die Bewertung einfließen

- Öffentlichkeitsarbeit und Bekanntgabe der Auszeichnung in den Medien (Amtsblatt, Tageszeitung, Homepage)

- Zusätzlich kann ein „Tag der offenen Türe“ bei den Gewinnern der Auszeichnung interessierten Bürgern Energieeffizienz vor Ort näherbringen im Rahmen einer Gewerbeschau

Zielgruppe Unternehmen , Energiesparbeauftragter Akteure Gemeindeverwaltung, Gemeinderat Kosten Kosten einmalige Ausarbeitung ca. 4.000,- €

Kosten für Auswertung und Bewerbung ca. 4.000,- € pro Betrachtungszeitraum (z.B. bis 2020) und Preisgeld in Höhe von ca. 1.000,- € je Auszeichnung

Energieeinsparung nicht zu beziffern CO2-Minderung nicht zu beziffern

Regionale Wertschöpfung

(++) Sensibilisierung der Unternehmen für Energieeffizienz und Klimaschutz– Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Reduktion der Energiekosten – Unabhängigkeit von Strompreisen durch Eigenstromnutzung

Handlungsschritte - Beschluss Auszeichnung im Gemeinderat - Ausarbeitung der genauen Anforderungen - Prüfung einer möglichen Kooperation mit den Gewerbeverbänden - Zustimmung Gemeinderat über finanzielle und inhaltliche Rahmenbedingungen

der Auszeichnung - Öffentlichkeitsarbeit, Bewerbung bei den Unternehmen - Einreichen der notwendigen Unterlagen durch Unternehmen - Auswertung der eingereichten Daten - Ermittlung der Gewinner - Verleihung der Auszeichnung bei öffentlicher Veranstaltung - Berichterstattung über die lokalen Medien

Erfolgsindikatoren - Hohe Teilnehmerzahlen am Wettbewerb Zeitraum Beginn kurzfristig, Laufzeit langfristig

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4. Verkehr und Nachhaltige Mobilität

4.1 Bevölkerungsbefragung Mobilität Priorität

A

Beschreibung - Um eine genaue Datengrundlage für den Sektor Verkehr in der Gemeinde Schnelldorf zu erhalten, ist eine Befragung der Bevölkerung zu Ihrer Mobilität notwendig

- Mobilitätbefragung zu Anzahl und Länge der Wege, Art der Fortbewegungsmittel

- Erfolgskontrolle der Maßnahmen im Bereich Verkehr ist nur möglich durch regelmäßige Bevölkerungsbefragungen

Zielgruppe Bürger Akteure Gemeindeverwaltung, Gemeinderat Kosten Kosten je Befragung und Auswertung ca. 6.000,- € alle 5 bis 10 Jahre Energieeinsparung nicht zu beziffern CO2-Minderung nicht zu beziffern Regionale Wertschöpfung

(+) Sensibilisierung der Bevölkerung für Klimaschutz

Handlungsschritte - Beschluss im Gemeinderat - Ausarbeitung Befragungskonzept „nachhaltige Mobilität in Schnelldorf“

(Anzahl Teilnehmer, Umfang, Zeitraum, Turnus) - Durchführung der Befragung - Auswertung der Ergebnisse - Zielwünsche der Bevölkerung bewerten - weitere Handlungspotenziale bewerten und umsetzen

Erfolgsindikatoren - Bevölkerungsbefragung durchgeführt Zeitraum Beginn kurzfristig, Laufzeit langfristig

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4.2 „Gemeinde der kurzen Wege“: Rad- und Fußverkehr stärken Priorität

B

Beschreibung - In der Gemeinde bzw. in Ortskernen (Schnelldorf und Unterampfrach) sollten die wichtigsten Angebote (Lebensmittel, Gesundheit, Dienstleistung, Kultur, Freizeit) zu Fuß oder mit dem Rad erreichbar sein

- Wohnsiedlungen ohne Angebote für die täglichen Bedürfnisse der Menschen verleiten die Menschen zur Fahrt mit dem Auto, Berücksichtigung bei der Siedlungsplanung

- Gehwege müssen ausgebaut werden, vor allem zu Schulen, Kindergärten, Arbeitsstätten (Gewerbegebiet), Freizeiteinrichtungen (Sportplatz)

- Barrierefreiheit parallel anstreben - Verkehrssichere Straßenquerung für Fußgänger ermöglichen durch Anbringen

von Zebrastreifen - Verkehrsberuhigung

Zielgruppe Bürger Akteure Gemeindeverwaltung, Gemeinderat Kosten Interner Aufwand Energieeinsparung nicht zu beziffern CO2-Minderung nicht zu beziffern Regionale Wertschöpfung

(+) Gemeinde- und Ortskerne gewinnen an Attraktivität durch weniger Autoverkehr und Rad- und Fußgängerfreundlichkeit

Handlungsschritte - Beschluss im Gemeinderat - Ausarbeitung Konzept „Stadt der kurzen Wege“ bzw. Vorgaben aus dem

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept - Berücksichtigung des Konzepts bei der Ansiedlung von Geschäften, Ärzten, etc.

in der Nähe der Bevölkerung (zu Fuß erreichbar), sowie bei der Ausweisung von Wohnsiedlungen

Erfolgsindikatoren - Kürzere Wege bei Nahversorgung - Weniger Autoverkehr – mehr Fußgänger

Zeitraum Beginn kurzfristig, Laufzeit langfristig

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4.3 Wettbewerb „Mit dem Rad zur Arbeit“ Priorität

B

Beschreibung - Erhöhung der Anzahl an Fahrradfahrern - Jährliche Initiative von ADFC und AOK zwischen 1. Juni und 31. August an dem

jeder Teilnehmen und gewinnen kann (geringer Organisationsaufwand) - Registrieren und Teams bilden: z.B. Wettbewerb unter verschiedenen

Einrichtungen (Schule, Stadtverwaltung, Unternehmen) - Team und Einzelpreise können gewonnen werden - Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter: Krankheitsrisiko minimieren,

Wohlbefinden stärken, Schutz vor Übergewicht und Herz-/Kreislauf-Erkrankungen

- Steigerung der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter - Reduktion der Treibhausgase durch weniger Fahrten mit dem KFZ - Ausbau der Radwege sorgt für mehr Sicherheit und macht Fahrradfahren

attraktiver

Zielgruppe Mitarbeiter, Schüler Akteure Gemeindeverwaltung, Gemeinderat, Unternehmen, Schulleiter Kosten Interner Aufwand für Organisation und Bewerbung

Evtl. Anschaffungskosten für Tachometer Prämie für Gewinner (meiste Tage mit dem Rad)

Energieeinsparung Ø 200 kWh pro Teilnehmer (20-40 Tage pro Jahr je 15 km) CO2-Minderung Ø 70 kg pro Teilnehmer (20 Tage pro Jahr je 15 km) Regionale Wertschöpfung

(+) Gesundheitsaspekt der Bürger

Handlungsschritte - Beschluss Gemeinderat - Bewerbung bei städtischen Mitarbeitern, Schulen und Unternehmen - Evtl. Ausgeben von besonderen Tachometern, die CO2-Einsparung anzeigen - Registrieren - Mitarbeiter fahren zwischen dem 1. Juni und dem 31. August an mindestens 20

Tagen mit dem Rad zur Arbeit - Team und Einzelpreise können gewonnen werden - Ausbau der Radwege sorgt für mehr Sicherheit

Erfolgsindikatoren - Teilnahme am Wettbewerb der städtischen Mitarbeiter

- Viele Teilnehmer bei den Schnelldorfer Unternehmen Zeitraum Beginn kurzfristig, Laufzeit langfristig

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4.4 Ausbau Elektromobilität Priorität

B

Beschreibung - E-Bike Ladestationen sind die Grundlage für den Umstieg von Auto auf Elektrofahrrad, sowie hohe Dichte an Elektro- / Solartankstellen machen den Kauf eines Elektroautos attraktiv

- Vorbild Mitarbeiter Gemeindeverwaltung: Geschäftsfahrräder für Mitarbeiter als E-Bike oder Geschäftswagen Elektroauto für Bürgermeister zur Verfügung stellen

- Elektro-Ladestationen am Arbeitsplatz in Kooperation mit den lokalen Unternehmen: Bürger können bequem ihren Arbeitsweg bestreiten und das Auto aus Umweltschutz- und Kostengründen stehen lassen

- Mit dem Elektrofahrrad können Pendler im Frühjahr, Sommer und Herbst in die nähere Umgebung (z.B. nach Feuchtwangen, Crailsheim) fahren

- Öffentliche Parkplätze für Elektrofahrzeuge inkl. Tankstelle schaffen (Kooperation mit lokalen Unternehmen und öffentlicher Nahverkehr)

- Elektrotankstellen über Solaranlagen (regenerativer Strom) betreiben, um hohe CO₂-Einsparung zu erzielen

- Solare Überschüsse bei der Photovoltaik vor allem an sonnigen Tagen, d.h. das Wetter ist zum Radfahren geeignet -> Ladestationen am Arbeitsplatz, damit die E-Bikes über die Mittagszeit geladen werden

- Prüfen, ob Strom in der Anfangsphase für E-Bikes vergünstigt zur Verfügung gestellt werden kann, um den Ausbau anzukurbeln

- Kooperation mit dem Ladeverband Franken + prüfen Zielgruppe Bürger, Gemeindeverwaltung, Unternehmen, Energieversorger Akteure Gemeindeverwaltung, Gemeinderat, Unternehmen, Energieversorger Kosten E-Bike Ladestation ab 7.000,- € zzgl. Anbindung an Versorgungsnetz

Elektrofahrrad ca. 2.000,- € Elektroauto je nach Modell zwischen 15.000,- € und 100.000,- € (Anschaffungskosten) Alternativ: Mietfahrzeuge beziehen, Kosten pro Woche bis zu 200 € (www.e-wald.eu) Evtl. Vergünstigungen bei den Stromkosten für E-Bike Ladestationen

Energieeinsparung nicht zu beziffern CO2-Minderung Elektroauto statt PKW: 30% - 70% je nach Einsatz erneuerbaren Stroms

E-Bike statt PKW: 97% Regionale Wertschöpfung

(+++) Durch den Aufbau von Solartankstellen profitieren Firmen vor Ort - Mineralölimporte können reduziert werden - E-Bike Tourismus wird erhöht durch hohe Dichte an Ladestationen – Investitionen in der Region durch den Kauf von Elektrofahrrädern - Gesundheit der Bürger verbessert sich

Handlungsschritte - Ausarbeitung Konzept für Ausbau der Elektromobilität mit städtischen Anschaffungen für Mitarbeiter, Kooperationen mit Unternehmen/Energieversorger prüfen, Standortbestimmung für Ladestationen, Einsatz Erneuerbaren Energien (Photovoltaik, etc.) und Abrechnungskonzept (Infos z.B. Ladeverband Franken +, Ladestationen in Feuchtwangen, Dinkelsbühl, Crailsheim, Rothenburg o.d.T. etc.)

- Beschluss Gemeinderat - Durchführung Konzept mit Anschaffung Ladestation, Elektrofahrzeugen - Kommunikation und Abstimmung zwischen den Akteuren - Abstimmung mit landes- und bundesweiten Aktionen

Erfolgsindikatoren - Anzahl installierter Elektrotankstellen - Anzahl und Nutzung der Elektrodienstfahrzeuges der Stadtverwaltung

Zeitraum Beginn mittelfristig, Laufzeit fortlaufend

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5. Erneuerbare Energien

5.1 Ausbau regenerative Nahwärmenetze Priorität

B

Beschreibung - Ausweitung der Nutzung von Abwärme in der Umgebung von größeren Biogasanlagen

- überschüssige Reststoffe (Abfallholz) und Abwärme der Industriebetriebe in potenzielles Nahwärmenetz einspeisen, um damit öffentliche und private, gewerbliche und kommunale Gebäude zu versorgen

- weitere potenzielle Untersuchungsgebiete (Dorfmitte Oberampfrach, Wildenholz, Haundorf etc.) erschließen und Nachfrage bewerten, Anschließend Detailuntersuchung mit Erfassung des Verbrauchs (siehe Vorgehen bei Detailuntersuchung Steinbach durchführen.

- Bewerbung Nahwärmenetz innerhalb des Gemeinde bei den öffentlichen, gewerblichen und privaten Eigentümern mit hohem Verbrauch (kirchliche Einrichtungen, Pflegeheim, öffentliche Einrichtungen des Landkreises, ansässige Unternehmen, Privatpersonen)

- Anreiz für kommerzielle Direktvermarktung regenerativer Ressourcen (Biomasse etc.) von Waldbesitzern, Genossenschaften, Industrie

Zielgruppe Wärmeerzeuger, Abnehmer im bestimmten Gebiet Akteure Energie-/ und Klimaschutzmanager, Gemeindeverwaltung, Kosten Je nach Größe und Abnahmestruktur des Nahwärmenetzes ab 100.000 bis mehrere

Millionen €, die auf Wärmekosten umgelegt werden Energieeinsparung Keine Energieeinsparung,

Erhöhung regenerativer Anteil Wärme CO2-Minderung Je nach Bestand und Einsatz von Erneuerbaren Energieträgern bis zu 90% Regionale Wertschöpfung

(+++) Bau und Betrieb des Nahwärmenetzes durch regionale Unternehmen, Mineralöl- und Erdgasimporte können reduziert werden

Handlungsschritte - Unterstützung und Informationen zum Aufbau kleinerer Nahwärmenetz durch Kommune (z.B. Energie-/ und Klimaschutzmanager oder auch potenzielle Betreibern

- Kontaktaufnahme mit Kooperationspartner - Detailierung Konzept Nahwärme plus Gewerbebetriebe - Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit untersuchen - Nahwärmenetz aufbauen

Erfolgsindikatoren - Konzepterstellung Nahwärmeversorgung abgeschlossen

- Anzahl der Nahwärmeversorgungsinseln, -anschlüsse und CO2 -Minderung Zeitraum Beginn kurzfristig, Laufzeit mittelfristig

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5.2 Ausbau Kraft-Wärme-Kopplung Priorität

B

Beschreibung - Beitrag der Kraft-Wärme-Kopplung zur Strom- und Wärmeversorgung in der Kommune bisher vorhanden, jedoch ausbaufähig

- Ausbaumöglichkeit Kraft-Wärme-Kopplung in den kommunalen Einrichtungen im Bereich Abwasser Klärschlammverwertung mit Klärgas Blockheizkraftwerk und Verwertung Grünschnitt aus Grünanlagenpflege (Detailuntersuchungen nötig)

- Bewerbung Kraft-Wärme-Kopplung zur Eigennutzung bei Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen mit kontinuierlichem Strombedarf und hohem Wärmebedarf im Sommer (Produktionsbetriebe, Pflegeheim, Wohnheim, Gaststätte, Hotel)

- Bewerbung Kraft-Wärme-Kopplung zur Eigennutzung bei Privatpersonen mit Mini-BHKWs für Zwei- oder Mehrfamiliengebäude, sowie Eignung für Zusammenschluss von Nachbarn als Kleinstnahwärmenetz mit KWK (Energieautonomie von kleinen Einsiedlerhöfen oder Dörfern, z.B. im Teilort Stollenhof – Strom- und Wärmenetz mit Holzvergaser-BHKW)

- Ausbau zentral gesteuerte Miet-BHKWs: Kontaktaufnahme und Verhandlungen mit Energieversorgern, die BHKWs an Privatpersonen vermieten und diese nach Börsenstrompreisen zentral steuern - diese Option muss in Schnelldorf allerdings geprüft werden

Zielgruppe Gemeindeverwaltung, Unternehmen, Bürger, Energieversorger Akteure Gemeindeverwaltung, Energie-/Klimaschutzmanager Kosten Interner Aufwand für Öffentlichkeitsarbeit

Investitionskosten KWK, ja nach Größe der Anlage Energieeinsparung Keine Energieeinsparung,

Erhöhung des regenerativen Anteils an Strom und Wärme CO2-Minderung nicht zu beziffern Regionale Wertschöpfung

(+++) Bau und Betrieb der Kraft-Wärmekopplungsanlagen durch regionale Unternehmen, Einspeisevergütung für beteiligte Bürger/Investoren bzw. Reduktion der Strom- und Wärmekosten

Handlungsschritte - Beschluss Detailuntersuchung Klärgas- und kommunale Grünschnittverwertung - Konzepterstellung mit Wirtschaftlichkeitsuntersuchung - Umsetzung Konzept Klärgas-/Grünschnittverwertung - Kontaktaufnahme mit Unternehmern und Einrichtungen - Öffentlichkeitsarbeit Privatpersonen - Kontaktaufnahme Energieversorger

Erfolgsindikatoren - Konzepterstellung KWK Klärgas und Grünschnitt abgeschlossen

- Erhöhung des Kraft-Wärme-Kopplungsanteils - CO2 –Minderung

Zeitraum Beginn mittelfristig, Laufzeit langfristig

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5.3 Ausbau Photovoltaik und Solarthermie Priorität

B

Beschreibung - Photovoltaikanlagen auf Dächern und Freiflächen vorhanden - sämtliche Frei- und Dachflächen zur Nutzung für Photovoltaik mit

Bürgerbeteiligung zur Verfügung stellen und öffentlich kommunizieren (potenzielle Investoren)

- Wirtschaftliche Nutzung der Photovoltaik auf Dächern ist mit hohem Anteil an Eigenstromnutzung für öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Privatpersonen möglich

- Eigenstromanteil kann durch Stromspeicher, intelligente Verbraucher oder Auftanken der Elektrofahrzeuge erhöht werden

Zielgruppe Bürger, Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen Akteure Gemeindeverwaltung, Energiegenossenschaft, Bürger, Unternehmer Kosten Investitionskosten:

Photovoltaik: je nach Anlage zwischen 1.300,- €/kWp und 1.900,- €/kWp, Förderung Stromspeicher über KfW Solarthermie: Investitionskosten je nach Typ und Größe ab 600,- €/m² Kollektorfläche, Förderung BAFA: 90€/m² bei Heizungsunterstützung

Energieeinsparung Keine, Erhöhung regenerativer Anteil Strom und Wärme CO2-Minderung Photovoltaik 6.300 t/a bei angenommenen 14,5 GWh/a Stromerzeugung bis 2020

Solarthermie je nach substituierten Energieträger Regionale Wertschöpfung

(+++) Bau und Betrieb der Photovoltaik und Solarthermie durch regionale Unternehmen, Photovoltaik Einspeisevergütung für beteiligte Bürger bzw. Stromkostenersparnis durch Eigenstromnutzung – Wärmekostenersparnis durch solare Wärmeerzeugung - Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe

Handlungsschritte - Beschluss über Umgang mit möglichen Photovoltaikflächen in kommunaler Hand

- Kommunikation der verfügbaren städtischen Frei- und Dachflächen zur Nutzung für Photovoltaik mit Bürgerbeteiligung

- Verhandlungen mit Bürgern, Beteiligten oder Genossenschaft - Informations- und Öffentlichkeitsarbeit über Eigenstromnutzung in Betrieben

und öffentlichen Einrichtungen - Öffentlichkeitsarbeit zur Solarthermie

Erfolgsindikatoren - Umfang der Bürgerbeteiligung

- Anzahl der neuen Photovoltaikanlagen und Solaranlagen - Steigerung regenerativer Anteil an der Strom- und Wärmeerzeugung

Zeitraum Beginn kurzfristig, Laufzeit mittelfristig

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Ausweisung von Windkraftstandorten mit Bürgerbeteiligung Priorität

C

Beschreibung - Bisher eine Windenergieanlage vorhanden - gering geeignete Fläche für große WEA vorhanden (Leitsweiler) - Ergebnis der Potentialanalyse für Windkraft - Geeignete Standorte für genehmigungsfreie Kleinwindkraftanlagen in der

Gemeinde vorhanden. Abwägung der Faktoren Wirtschaftlichkeit, Naturschutz, Siedlungsnähe etc.

- Einbezug der Bevölkerung durch frühzeitige Informationen und Mitsprache - Windkraftanlagen nur mit finanzieller Beteiligungsmöglichkeit der Bevölkerung

vor Ort realisieren -

Zielgruppe Gemeinde , Bürgerenergiegenossenschaft Akteure Gemeindeverwaltung Kosten Je Anlage (2.750 kW) ca. 3.000.000,- € Investitionskosten

Energieeinsparung Keine, Erhöhung regenerativer Anteil Strom CO2-Minderung 4.000 t/a bei angenommenen 9 GWh/a Stromerzeugung bis 2020 Regionale Wertschöpfung

(+++) Bau und Betrieb der Windkraftanlagen durch regionale Unternehmen, Einspeisevergütung für beteiligte Bürger/Investoren

Handlungsschritte - Ergebnis Potentialanalyse für Windkraft prüfen - Informationsveranstaltung Bürger, Anregungen aus Bevölkerung aufnehmen

und bei Ausweisung berücksichtigen - Initiation einer Bürgerbeteiligung, Gründung Energiegenossenschaft - Wirtschaftlichkeitsberechnung Windkraftanlagen - Vorstellung Ergebnisse - Finanzierung, Genehmigung, Planung und Bau der Anlagen - Betreiben der Anlagen

Erfolgsindikatoren - Ausweisung der Standorte unter Berücksichtigung der Bürger- und Gesetztes-

belange - Umfang der Bürgerbeteiligung - Anzahl der Windräder - Steigerung regenerativer Anteil an der Stromerzeugung

Zeitraum Beginn kurzfristig, Laufzeit langfristig

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5 ZUSAMMENFASSUNG UND ZIELSETZUNG Das Energiekonzept umfasst eine Bestandsanalyse auf deren Basis Energie- und CO2-Bilanzen erstellt werden. Im Konzept werden neben den Energieverbräuchen, den aktuellen Stand der erneuerbaren Energien auch resultierende Effizienzpotenziale, sowie mögliche Handlungsmaßnahmen der Gemeinde Schnelldorf ausgewiesen. Das vorliegende Energiekonzept gibt somit einen kompakten Überblick der energetischen Ist-Situation wieder. Angesichts des derzeitigen Endenergieverbrauchs von insgesamt 56,7 GWh (ohne Verkehr) werden den Beteiligten umfangreiche Möglichkeiten aufgezeigt. Dieses Konzept soll den Weg hin zur Energiewende im Gemeindegebiet Schnelldorf sowie Klimaschutzmaßnahmen beschreiben und vorantreiben. Der Schwerpunkt für eine erfolgreiche Energiewende liegt hauptsächlich in der Effizienzsteigerung. Das größte Einsparpotenzial liegt in der Reduzierung des Wärmebedarfs. In diesem Bereich sind potenzielle Handlungsmaßnahmen mit dem größten Erfolg behaftet. Das gesamte Endenergieeinsparpotenzial 2020 ist mit rund 25% ermittelt. Allerdings ist der Aufwand für das Erreichen dieser Größenordnung mit Vorsicht einzuordnen. Unter Berücksichtigung finanzieller und sozialer Gegebenheiten, die Form und Dauer beeinflussen, wird für die Gemeinde Schnelldorf bis 2020 eine realistische Endenergieeinsparung von 20% angesetzt. Von Energieeinsparungen und der damit verbundene Beitrag für den Klimaschutz kann letztendlich jeder Bürger und jedes Unternehmen profitieren. Der Gemeindeverwaltung bzw. dem Gemeinderat wird nahegelegt, dass abgeleitete ambitionierte Zielsetzungen des Energiekonzeptes beschlossen werden. Folgende Ziele sollen übergeordnet bis 2020 in der Gemeinde Schnelldorf erreicht werden:

x Endenergieeinsparung von 25% gegenüber 2012

o Stromverbrauch um 15% gegenüber 2012 senken

o Wärmeverbrauch um 30% gegenüber 2012 senken

x Reduktion der CO2-Emissionen um 35% gegenüber 2012 senken

x Anteil genutzter erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch auf 75% steigern

Für den Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine Zielsetzung zunächst nicht zwingend erforderlich, da die Beteiligten die Notwendigkeit bereits erkannt und dank ihrer vorbildlichen Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energieerzeugung entgegengewirkt haben. Die regenerative Energieerzeugung im ländlichen Raum wird der Gemeinde Schnelldorf einen bedeutenden Anteil für eine langfristige Wertschöpfung und Werterhaltung garantieren. In mehreren öffentlichen Informationsveranstaltungen wurden bereits Entscheidungsgrundlagen zu energieeinsparenden Sanierungsmaßnahmen und Effizienzmaßnahmen vermittelt, sowie alternative Versorgungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Anregungen der Bürger vor Ort wurden diskutiert und flossen in das Konzept mit ein. Diese Form der Öffentlichkeitsarbeit sollte vermehrt und kontinuierlich für die gesamte Bevölkerung ausgebaut werden. Diese und andere Weichenstellung liegt zum Großteil in der Verantwortung der Gemeinde Schnelldorf. Im Sinne aller Beteiligten soll ein langfristiger und nachhaltiger Umgang mit vorhandenen Energieressourcen geschaffen werden.

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Um das erarbeitete Konzept in den Köpfen der Bürger präsent zu halten, werden Ideen für ein aussagekräftiges Leitbild erarbeitet. Das Leitbild soll die Überschrift für das Energiekonzept werden, das die Bürger an die Zielsetzung erinnert und zu deren Umsetzung motiviert. Es soll die Motivation und die Anstrengungen für die Energiewende und den Klimaschutz der Gemeinde Schnelldorf verkörpern.

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ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 2.2.1: Lage der Gemeinde Schnelldorf im Landkreis Ansbach [5] ....................................................................... 6 Abbildung 2.2.2: Ausschnitt des Gemeindegebiets [6] ........................................................................................................ 7 Abbildung 2.2.3: Verteilung der Einwohner auf die Ortsteile der Gemeinde Schnelldorf 2013 ............................................ 8 Abbildung 2.2.4: Bevölkerungs- und Wohngebäudeentwicklung der Gemeinde von 1987 bis 2012 [4] ............................... 9 Abbildung 2.2.5: Verteilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf die Branchen 2012 [10] ........................... 10 Abbildung 2.2.6: Identifizierung von Siedlungstypen der Gemeinde Schnelldorf .............................................................. 11 Abbildung 2.2.7: Identifizierung von Siedlungstypen im Ortsteil Schnelldorf und Grimmschwinden ................................. 12 Abbildung 2.2.8: Wohngebäude nach Baualtersklassen im Ortsteil Schnelldorf und Grimmschwinden ............................ 13 Abbildung 2.2.9: Wohngebäude nach Baualtersklassen im Ortsteil Unterampfrach ......................................................... 14 Abbildung 2.2.10: Wohngebäude nach Baualtersklassen im Ortsteil Wildenholz .............................................................. 15 Abbildung 2.2.11: Wohngebäude nach Baualtersklassen im Ortsteil Haundorf................................................................. 16 Abbildung 2.2.12: Wohngebäude nach Baualtersklassen im Ortsteil Oberampfrach ......................................................... 17 Abbildung 2.3.1: Aufteilung des Stromverbrauchs der privaten Haushalte nach Anwendungsarten [14] .......................... 24 Abbildung 2.3.2: Grafische Übersicht des kommunalen Stromverbrauchs von 2009 bis 2012 ........................................... 32 Abbildung 2.4.1: Übersichtsplan der 20 kV Mittelspannungsleitung im Gemeindegebiet Schnelldorf ............................... 36 Abbildung 2.4.2: Übersichtsplan des Erdgasverteilnetzes im Teilort Schnelldorf............................................................... 37 Abbildung 2.4.3: Wärmenetze in Schnelldorf und Grimmschwinden ................................................................................ 39 Abbildung 2.4.4: Wärmenetz in Unterampfrach ............................................................................................................... 40 Abbildung 2.4.5: Wärmenetz mit Biogasanlage in Gailroth und Satelliten BHKW in Leitsweiler ........................................ 41 Abbildung 2.4.6: Wärmenetz mit Biogasanlage in Gumpenweiler .................................................................................... 42 Abbildung 2.4.7: mögliche Biogasleitung zum Gewerbegebiet Hilpertsweiler ................................................................... 43 Abbildung 2.5.1: Stromerzeugungsmix aus Schnelldorfs erneuerbaren Energien 2012 ..................................................... 45 Abbildung 2.5.2: Entwicklung der EEG-Anlagen im Gemeindegebiet Schnelldorf von 2008 bis 2012 ................................. 47 Abbildung 2.5.3: Entwicklung über die Anzahl von PV-Anlagen in der Gemeinde Schnelldorf 2000 bis 2012 ..................... 48 Abbildung 2.5.4: Entwicklung der installierten Leistung in der Gemeinde Schnelldorf von 2000 bis 2012 ......................... 49 Abbildung 2.5.5: Entwicklung des erzeugten Stroms in der Gemeinde Schnelldorf 2000 bis 2012 ..................................... 49 Abbildung 2.5.6: installierte Leistung [kW] und jährliche Stromerzeugung [kWh] aus Photovoltaikanlagen der Gemeinde

Schnelldorf grafisch nach Ortsteile gegliedert ......................................................................................................... 50 Abbildung 2.5.7: Blick auf Photovoltaikanlagen in Leitsweiler .......................................................................................... 51 Abbildung 2.5.8: Blick auf die Biogasanlage in Gailroth .................................................................................................... 53 Abbildung 2.5.9: Blick auf die Windenergieanlage südlich von Haundorf.......................................................................... 55 Abbildung 2.6.1: Endenergiebilanz nach Sektoren der Gemeinde Schnelldorf (ohne Verkehr) 2012 ................................ 56 Abbildung 2.6.2: Endenergieverbrauchs und Erzeugungsbilanz aus erneuerbaren Energien 2012 ..................................... 58 Abbildung 2.6.3: CO2-Bilanz der Gemeinde Schnelldorf (ohne Verkehr) 2012 ................................................................... 61 Abbildung 2.6.4: CO2-Emissionen in Tonnen unter Berücksichtigung des Verkehrssektors und CO2-Äquivalenten der

Stromerzeugung (bundesdeutscher Strommix und lokaler Strommix) 2012 ............................................................ 62 Abbildung 2.6.5: Energiekarte der Gemeinde Schnelldorf: Ortsbezogene Einteilung der Stromerzeugung und des

Stromverbrauchs .................................................................................................................................................... 64 Abbildung 3.1.1: Endenergieverbrauch der Industriebetriebe 2012 und 2020 .................................................................. 70 Abbildung 3.1.2: Stromverbrauch im Vergleich [27] ......................................................................................................... 71 Abbildung 3.1.3: Vergleichswerte Endenergiebedarf und Gebäudeeffizienzklasse ........................................................... 77 Abbildung 3.1.4: Energie- und Primärenergiebedarf vor der Sanierung ............................................................................ 78 Abbildung 3.1.5: Energie- und Primärenergiebedarf nach der Sanierung .......................................................................... 78 Abbildung 3.1.6: Energieflussdiagramm vor der Sanierung ............................................................................................... 79 Abbildung 3.1.7: Energieflussdiagramm nach der Sanierung ............................................................................................ 79 Abbildung 3.1.8: Endenergieverbrauch des Ortsteils Steinbach an der Holzecke 2012 (ohne Verkehr) ............................. 85 Abbildung 3.1.9: Aufteilung des Wärmeverbrauchs nach eingesetzten Energieträgern in Steinbach................................. 86 Abbildung 3.1.10: vorläufiges Untersuchungsgebiet für den Aufbau eines Nahwärmenetzes ........................................... 88 Abbildung 3.1.11: Wirtschaftlichkeit im Nahwärmenetz 1 ................................................................................................ 90 Abbildung 3.1.12: Wirtschaftlichkeit im Nahwärmenetz 2 ................................................................................................ 91 Abbildung 3.1.13: Wirtschaftlichkeit im Nahwärmenetz 3 ................................................................................................ 91

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Abbildung 3.1.14: Endenergieverbrauch der privaten Haushalte 2012 und 2020 .............................................................. 94 Abbildung 3.1.15: Endenergieverbrauch des GHD-Sektors 2012 und 2020 ........................................................................ 96 Abbildung 3.1.16: Evangelisches Gemeindehaus der Kirchengemeinde Oberampfrach - Schnelldorf ................................ 98 Abbildung 3.1.17: Mittlere Jahreswerte der Globalstrahlung in Schnelldorf [38] ............................................................ 106 Abbildung 3.1.18: Auszug aus der Teilkarte des Zonierungskonzeptes Naturpark Frankenhöhe [39] .............................. 107 Abbildung 3.1.19: 3D-Analyse potenzieller Windenergieanlagen in der Gemeinde Schnelldorf [38] ............................... 108 Abbildung 3.2.1: Endenergieverbrauch der Gemeinde Schnelldorf 2012 und 2020 (ohne Verkehr) ................................. 111 Abbildung 3.2.2: Energieerzeugung (Strom) und Energienutzung (Wärme) aus erneuerbaren Energien 2012 und 2020 .. 112 Abbildung 3.2.3: CO2-Bilanz der Gemeinde Schnelldorf 2012 und 2020 (ohne Verkehr) .................................................. 113

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TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle1.1.: Wesentliche Grundbausteine des Enerigekonzeptes [3]…..…………………………………………………..4 Tabelle 2.2.1: Einwohner nach Ortsteile ............................................................................................................................. 8 Tabelle 2.2.2: Spezifische Heizwärmebedarfskennwerte für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften [11] ................... 18 Tabelle 2.3.1: Betriebe des Industriesektors der Gemeinde Schnelldorf ........................................................................... 20 Tabelle 2.3.2: Endenergieverbrauch der Industrie 2012 .................................................................................................... 20 Tabelle 2.3.3: Industriezweige nach Klassifikation der Wirtschaftszweige [12] ................................................................. 21 Tabelle 2.3.4: Anwendungsbilanz für Strom nach Wirtschaftszweigen [13] ...................................................................... 21 Tabelle 2.3.5: Anwendungsbilanz für Brennstoffe nach Wirtschaftszweigen [13] ............................................................. 22 Tabelle 2.3.6: Endenergiebilanz für Strom nach Anwendung 2012 ................................................................................... 22 Tabelle 2.3.7: Endenergiebilanz für Wärme nach Anwendung 2012 ................................................................................. 22 Tabelle 2.3.8: Stromverbrauch der privaten Haushalte nach Ortsteile in den Jahren 2011 und 2012 ................................ 23 Tabelle 2.3.9: Wärmeverbrauch nach Energieträger der privaten Haushalte 2012 ............................................................ 25 Tabelle 2.3.10: verwendete Umrechnungsfaktoren und Energieinhalte von Energieträgern [11] ...................................... 25 Tabelle 2.3.11: Wärmeversorgungssysteme in der Gemeinde Schnelldorf 2012 ............................................................... 26 Tabelle 2.3.12: Energiekosten der privaten Haushalte 2012 ............................................................................................. 27 Tabelle 2.3.13: Einteilung der GHD-Betriebe in Verbraucherklassen ................................................................................. 28 Tabelle 2.3.14: Endenergieverbrauch des GHD-Sektors 2012 ............................................................................................ 28 Tabelle 2.3.15: Berechnung der Anteile für den Wärme- und Stromverbrauch anhand statistischer Kennwerte [16], [11] 29 Tabelle 2.3.16: Berechnung des Stromverbrauchs nach Anwendungsbereich 2012 [16] ................................................... 29 Tabelle 2.3.17: Berechnung des Wärmeverbrauchs nach Anwendungsbereich 2012 [16] ................................................. 30 Tabelle 2.3.18 Ergebnisübersicht der Energieverbräuche nach Anwendungsbereich im Sektor GHD 2012 ........................ 30 Tabelle 2.3.19: Endenergieverbrauch des Sektors kommunale Liegenschaften 2012 ........................................................ 31 Tabelle 2.3.20: Einteilung des kommunalen Stromverbrauchs in Kategorien .................................................................... 31 Tabelle 2.3.21: Tabellarische Übersicht des kommunalen Stromverbrauchs von 2009 bis 2012 ........................................ 32 Tabelle 2.3.22: Bestandsanalyse der Straßenbeleuchtung 2012 ....................................................................................... 33 Tabelle 2.3.23: Aufteilung des Wärmeverbrauchs der kommunalen Liegenschaften 2012 ................................................ 34 Tabelle 2.4.1: Übersicht der Wärmenetze im Gemeindegebiet Schnelldorf ..................................................................... 38 Tabelle 2.5.1: Übersicht der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung in Schnelldorf 2012.......................................... 45 Tabelle 2.5.2: Verhältniskennzahlen der erneuerbaren Stromerzeugung zum Stromverbrauch [18] ................................. 46 Tabelle 2.5.3: Entwicklung der EEG-Anlagen von 2008 bis 2012 im Gemeindegebiet ........................................................ 47 Tabelle 2.5.4: Datensätze der Photovoltaikanlagen nach Ortsteile .................................................................................. 51 Tabelle 2.5.5: Überblick der Biomasseanlagen, die nach dem EEG Strom ins öffentliche Netz einspeisen ......................... 52 Tabelle 2.5.6: Entwicklung zur installierten Leistung und erzeugter elektrischer Energie in Biomasseanlagen von 2008 bis

2012 ....................................................................................................................................................................... 53 Tabelle 2.5.7: Allgemeinde und technische Daten der Großwindanlage in der Gemeinde Schnelldorf .............................. 54 Tabelle 2.5.8: erzeugte Strommengen der Windenergieanlage in Schnelldorf zwischen 2008 und 2012 ........................... 54 Tabelle 2.6.1: Endenergiebilanz in tabellarischer Übersicht (ohne Verkehr) ..................................................................... 57 Tabelle 2.6.2: Endenergieverbrauch nach Energieträger in tabellarischer Übersicht 2012 ................................................ 58 Tabelle 2.6.3: Energieerzeugung (Strom) und Energienutzung (Wärme) aus erneuerbaren Energien 2012 ........................ 59 Tabelle 2.6.4: Emissionsfaktoren für Wärmebereitstellung, je kWh Endenergie [24], [23], [25] ........................................ 60 Tabelle 2.6.5: Berechnung regionaler Strommix der Gemeinde Schnelldorf 2012 [23] ...................................................... 60 Tabelle 2.6.7: CO2-Bilanz in tabellarischer Übersicht 2012 ............................................................................................... 61 Tabelle 2.6.8: Beitrag der erneuerbaren Energien an der Vermeidung von Treibhausgas-Emissionen 2012 ...................... 63 Tabelle 3.1.1: Übersicht der Effizienzmaßnahmen für die Stromeinsparung im Industriesektor [26] ................................ 67 Tabelle 3.1.2: Übersicht der Effizienzmaßnahmen und Einsparpotenziale des Wärmeverbrauchs [26] ............................. 68 Tabelle 3.1.3: Berechnung der Minderungspotenziale im Strombereich des Industriesektors ........................................... 69 Tabelle 3.1.4: Berechnung der Minderungspotenziale der Wärmebereitstellung im Industriesektor ................................ 69 Tabelle 3.1.5: Annahme und Zielsetzung des Kraftfahrzeugbestands der Gemeinde Schnelldorf 2020 .............................. 73 Tabelle 3.1.6: Übersicht marktreifer Fahrzeugtechnologien [30], [31] .............................................................................. 73 Tabelle 3.1.7: Abschätzung des Energieverbrauchs für das nachhaltige Mobilitätsszenario 2012 ...................................... 74 Tabelle 3.1.8: Übersicht der Strompotenzialanalyse private Haushalte ............................................................................ 76 Tabelle 3.1.9: Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen [33] .............................................. 81

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Tabelle 3.1.10: CO2-Bilanz der Ortsteils Steinbach 2012 ................................................................................................... 86 Tabelle 3.1.11: Energiekosten im Ortsteil Steinbach 2012 ................................................................................................ 86 Tabelle 3.1.12: Kennzahlen der Voruntersuchung der jeweiligen Nahwärmenetze ........................................................... 90 Tabelle 3.1.13: Randbedingungen für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung...................................................................... 90 Tabelle 3.1.14: Kalkulation des Wärmepreises für das Nahwärmenetz 3 .......................................................................... 92 Tabelle 3.1.15: Übersicht der Wärmepotenzialanalyse private Haushalte ........................................................................ 93 Tabelle 3.1.16: Berechnung der Minderungsziele im Strombereich des GHD-Sektors ....................................................... 95 Tabelle 3.1.17: Berechnung der Minderungsziele der Wärmeerzeugung des GHD-Sektors ............................................... 95 Tabelle 3.1.18: Bestandseigenschaften des evangelischen Gemeindehauses .................................................................... 98 Tabelle 3.1.19: Übersicht der Einzelmaßnahmen der Energiesparberatung ...................................................................... 99 Tabelle 3.1.20: Übersicht der Maßnahmenpakete der Energiesparberatung .................................................................. 100 Tabelle 3.2.1: Endenergiebilanz 2012 und 2020 nach Sektoren in tabellarischer Übersicht ............................................. 111 Tabelle 3.2.2: Energieerzeugung (Strom) und Energienutzung (Wärme) aus erneuerbaren Energien 2020 ...................... 112 Tabelle 3.2.3: CO2-Bilanz der Gemeinde Schnelldorf 2020 in tabellarischer Übersicht .................................................... 113

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

GHD Gewerbe, Handel und Dienstleistungen

EEG Erneuerbaren-Energien-Gesetz

VDI Verband Deutscher Ingenieure

Abs. Absatz

WSV Wärmeschutzverordnung

EnEV Energie-Einspar-Verordnung

EEWärmeG Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzt

BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

KFW Kreditanstalt für Wiederaufbau

HME Quecksilberdampflampen

HSE/T Natriummetalldampflampe

NWS Nahwärme Schnelldorf GmbH

BHKW Blockheizkraftwerk

KWK Kraft-Wärme-Kopplung

KWKG Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

PV Photovoltaik

WEA Windenergieanlage

DIN Deutsches Institut für Normung

EN Europäische Norm

ISO International Organization for Standardization

EU Europäische Union

LED Lichtemittierende Diode

EVG elektronisches Vorschaltgerät

KMU kleine und mittlere Unternehmen

SpaEfV Spitzenausgleich-Effizienzverordnung

Pkw-EnVKV Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

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WDSV Wärmedämmverbundsystem

z.B. zum Beispiel

ca. circa

etc. et cetera

bzw. beziehungsweise

insb. insbesondere

ggfs. gegebenenfalls

el elektrisch

th thermisch

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FORMELVERZEICHNIS

€ Euro

Ct Cent

h Stunde

a Jahr

ha Hektar

m Meter

km Kilometer

m² Quadratmeter

m³ Kubikmeter

m³i.N. Normkubikmeter

kWh Kilowattstunde

MWh Megawattstunde

GWh Gigawattstunde

l Liter

kg Kilogramm

t Tonne

kW Kilowatt

kWhth Kilowattstunde thermisch

kWhel Kilowattstunde elektrisch

CO2 Kohlendioxid

CH4 Methan

N2O Distickstoffdioxid

Rm Raummeter (Ster)

Fm Festmeter

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ANHANGVERZEICHNIS Anhang 1: Fragebogen Industriebefragung ……………………………………….…….………153 Anhang 2: Fragebogen Energieinfrastruktur .………………………………………...……...….157 Anhang 3: Fragebogen Nahwärmeuntersuchung .……………………………………………...161 Anhang 4: Trassenverläufe der Nahwärmeuntersuchung in Steinbach ....……………..............164 Anhang 5: Energiesparberatung ev. Gemeindehaus Schnelldorf ……………………………….169

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LITERATURVERZEICHNIS

[1] Bundesregierung, „Energiekonzept - für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung,“ Berlin, 2010.

[2] Bayerische Staatsregierung, „Bayerisches Energiekonzept - Energie innovativ,“ München, 2011.

[3] Amt für Ländliche Entwicklung, „Ländliche Entwicklung in Bayern, Leistungsspektrum, Förderung von Energiekonzepten auf Gemeindebasis durch das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken,“ Ansbach.

[4] Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, „Statistik Kommunal 2012,“ München, 2013.

[5] Wikimedia Commons, „Gemeinde Schnelldorf; Online: http://www.wikipedia.org, Schnelldorf in AN,“ 2014.

[6] OpenStreetMap, CC-BY-SA, „Online: http://www.openstreetmap.org und http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0,“ 2014.

[7] Statistische Ämter des Bundes und der Länder, GENESIS-Online Datenbank, „Flächenerhebung/Bodenfläche nach Art der tatsächlichen Nutzung, regionale Ebene zum Stichtag,“ 2011.

[8] Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, GENESIS-Online Datenbank, „Volkszählung und Bevölkerungsfortschreibung: Gemeinden, Bevölkerung (Volkszählungen und aktuell), Stichtag,“ 2012.

[9] Gemeinde Schnelldorf, „Flächennutzungsplan, Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Schnelldorf in der Fassung vom 23.09.1999/31.03.2000,“ Schnelldorf, 2000.

[10] Standort-Informations-System Bayern (SISBY), Online Portal, „Gemeindedaten Gemeinde Schnelldorf,“ 2013.

[11] Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit; Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie; Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, „Leitfaden Energienutzungsplan,“ München, 2011.

[12] Statistisches Bundesamt, „Klassisfikation der Wirtschaftszweige mit Erläuterungen,“ Wiesbaden, 2008.

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[13] Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung, „Erstellung von Anwendungsbilanzen für das Verarbeitende Gewerbe - Pilotstudie für die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V.,“ Karlsruhe, 2010.

[14] BDEW - Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., „Stromverbrauch im Haushalt,“ 2013.

[15] Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH (Difu), „Klimaschutz für Kommunen, Praxisleitfaden,“ Berlin, 2011.

[16] Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung, „Energieverbrauch des Sektors Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) in Deutschland für die Jahre 2007-2010,“ Karlsruhe, 2013.

[17] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, „Häufig gestellte Fragen zur EEG-Reform,“ 2014.

[18] Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS), „Energieregionen; Online: http://www.energymap.info/energieregionen/DE/105.html,“ Berlin, 2014.

[19] Bayerisches Landesamt für Umwelt , Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, „Windenergie in Bayern; UmwelWissen - Klima & Energie,“ Augsburg, 2012.

[20] Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) - Energieeffiziente Verkehrssysteme, „Verkehr. Energie. Klima - Alles Wichtige auf einen Blick,“ Berlin, 2012.

[21] Kraftfahrt-Bundesamt KBA, „Fahrzeugzulasseungen (FZ) - Bestand an Kraftffahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern nach Gemeinden,“ Flensburg, 2012.

[22] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), „Erneuerbare Energien in Zahlen - Nationale und internation Entwicklung,“ Berlin, 2013.

[23] Umweltbundesamt UBA, „Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger - Bestimmung der vermiedenen Emissionen im Jahr 2012,“ Dessau-Roßlau, 2013.

[24] Internationales Institut für Nachhaltigkeitsanalysen und -stratgien, „GEMIS - Globales Emissions-Modell integrierter Systeme Version 4.81,“ Darmstadt, 2013.

[25] Statista GmbH, „CO2-Emissionsfaktor für den Strommix in Deutschland bis 2012; Online: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/38897/umfrage/co2-emissionsfaktor-fuer-den-strommix-in-deutschland-seit-1990/,“ Hamburg, 2014.

[26] Deutsche Energie-Agentur (dena), „Initiative EnergieEffizienz Industrie & Gewerbe; Online: http://www.stromeffizienz.de/industrie-gewerbe.html,“ Berlin, 2014.

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[27] Deutsche Energie-Agentur (dena), „Machen Sie den Stromsparcheck; Online: http://stromsparcheck.stromeffizienz.de/,“ Berlin, 2014.

[28] Kraftfahrt-Bundesamt KBA, „"Pressemitteilung Nr. 10/2014 - Der Fahrzeugbestand am 1. Januar 2014,“ Flensburg, 2014.

[29] Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), „Wegweiser - Verkehr und Enerige; Energie auf neuen Wegen; Die Mobiliäts- und Kraftstoffstrategie,“ Berlin, 2012.

[30] Volkswagen AG, „Online: www.volkswagen.de,“ 2014.

[31] Toyota Deutschland GmbH, „Online: www.toyota.de,“ 2014.

[32] Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme ISE, „Stromentstehungskosten Erneuerbarer Enerigen,“ Freiburg, 2013.

[33] Energieeinsparverordnung EnEV 2014; Anlage 3 (zu den §8 und §9), Tabelle 1, „Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude,“ 2013.

[34] Bundesamt für Wirtschaft und Ausfurhkontrolle (BAFA), „Online: www.bafa.de,“ Eschborn, 2014.

[35] BWK - Das Energie-Fachmagazin (Sonderdruck), „Gleichzeitigkeit - der unterschätzte Faktor; Effiziente Planung von Nahwärmenetzen; www.rehau.de,“ Springer-VDI-Verlag GmbH & Co. KG, Düsseldorf, 2012.

[36] N-Ergie Netz GmbH, „Preisblätter gesamt Strom 2014: Netznutzung / Entgelte,“ Nürnberg, 2013.

[37] Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, Peter Breuning, Abteilungsleiter Netzleittechnik, „Vorbereitung der Netzübernahme des Stromnetzes Ottobrunn,“ Online: www.vku.de, 2014.

[38] Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi), „Online: www.energieatlas.bayern.de,“ München, 2014.

[39] Team 4 Landschaft + Ortsplanung, Guido Bauernschmitt , „Naturpark Frankenhöhe - 2-Zonenkonzept hinsichtlich der Errichtung von Windkraftanlagen in der Schutzzone des Naturparks Frankenhöhe,“ Bezirk Mittelfranken, 2013.

[40] Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF), „Online: Energieholzpotenzial in Bayern; http://www.lwf.bayern.de/,“ 2014.

[41] Umweltbundesamt (UBA), „Energieziel 2050: 100 % Strom aus erneuerbaren Quellen,“ Dessau-Roßlau, 2010.

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ANHANG Anhang 1: Fragebogen Industriebefragung

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Anhang 2: Fragebogen Energieinfrastruktur

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Anhang 3: Fragebogen Nahwärmeuntersuchung

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Anhang 4: Trassenverläufe der Nahwärmeuntersuchung in Steinbach

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Kommunales Energiekonzept | Gemeinde Schnelldorf

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Anhang 4: Energiesparberatung ev. Gemeindehaus Schnelldorf

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