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Diakonieverband Schwäbisch Hall Schwangerenberatung Schwangerschaftskonfliktberatung Erfahrungsbericht gem. § 10 SchKG 2014 Diakonieverband Schwäbisch Hall Mauerstraße 5 74523 Schwäbisch Hall Tel.: 0791-94674-222 E-Mail: [email protected] www.diakonie-schwaebisch-hall.de

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Diakonieverband Schwäbisch Hall Schwangerenberatung

Schwangerschaftskonfliktberatung

Erfahrungsbericht gem. § 10 SchKG

2014

Diakonieverband Schwäbisch Hall Mauerstraße 5

74523 Schwäbisch Hall Tel.: 0791-94674-222

E-Mail: [email protected] www.diakonie-schwaebisch-hall.de

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1. Einrichtung mit Einsatzgebiet 1.1 Einsatzgebiet

Die Schwangerenberatung des Diakonieverbandes bietet mit den Standorten Schwä-bisch Hall, Crailsheim und Gaildorf im Landkreis Schwäbisch Hall eine dezentrale Ver-sorgung mit Beratung nach § 5,6 SchKG und § 2 SchKG an. Die Fachbereichsleitung befindet sich in Schwäbisch Hall. Ratsuchende aus Blaufelden werden nach Crails-heim vermittelt, bei Bedarf sind auch Beratungen in Blaufelden möglich. In der Schwangerschaftskonfliktberatung werden auch Anfragen aus angrenzenden Land-kreisen angenommen. Nach Gaildorf kommen auch Klientinnen aus dem Ostalbkreis, da einige Gemeinden des Kirchenbezirks Gaildorf im Ostalbkreis liegen.

1.2 Sekretariatszeiten und Sprechzeiten der Beratungsstellen Sekretariats- und Sprechzeiten haben sich seit dem Vorjahr nicht verändert.

1.3 Räumliche Ausstattung Auch diese ist zum Vorjahr unverändert. Es besteht keine Verbindung mit Einrichtun-gen zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen.

2. Personal

2.1 Angestelltes Personal in der Beratung nach § 5 und § 6 SchKG Im Beratungsteam der Schwangerenberatung waren 2014 weiterhin unverändert tätig und wurden aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg gefördert: in Schwäbisch Hall Margrit Gronbach-Grün, Diplomsozialpädagogin mit 47 % Dorothee Schmid, Diplompädagogin mit 30 % Friedlind Verleger, Sozialpädagogin mit 50 % in Crailsheim / Blaufelden Michaela Greiner, Diplomsozialpädagogin mit 50 % Jessica Meyer-Berking, Diplomsozialpädagogin mit 50 % Dorothee Schmid, Diplompädagogin mit 20 % in Gaildorf Katrin Ludwig, Sozialdiakonin mit 50 % Frau Meyer-Berking ist insoweit erfahrene Fachkraft für Kinderschutz nach § 8a.

2.2 Honorarkräfte in der Beratung nach § 2 SCHKG

Bernd Mayer, Sozialpädagoge auf Stundenbasis Er wird in der Präventionsarbeit eingesetzt und aus kirchlichen Mitteln finanziert Dr. Petra Bülow, Fachanwältin für Sozialrecht und Verwaltungsrecht auf Stundenbasis

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Frau Dr. Bülows Tätigkeit als beratende Anwältin wird gefördert aus Mitteln des Lan-des Baden Württemberg. Ihre Unterstützung in sozialrechtlichen Fragen ist eine wichtige Hilfe für die Berate-rinnen in der komplizierten Materie Sozialrecht. Leider sind über die Pauschalmittel nur ca. 35€ pro Stunde förderbar. Tatsächlich entstehen uns Kosten von über 90€ pro Stunde. Der hohe Eigenanteil begrenzt die Zeit, die wir Frau Dr. Bülow in Anspruch nehmen können. Hier würden wir uns eine Anpassung wünschen.

2.3 Personal mit zusätzlichen Aufgaben Mitarbeiterinnen unseres Fachbereichs haben zusätzlich folgende Stellenanteile in an-deren Arbeitsgebieten, die nicht Gegenstand dieses Berichts sind:

2.3.1 Frühe Hilfen: Friedlind Verleger in Kimi(Kinder im Mittelpunkt) finanziert vom Landkreis Schwäbisch

Hall mit 25% Katja Schneider, Kinderkrankenschwester seit 15.01.2014 als Familienkinderkranken-

schwester im Rahmen der „Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern im Landkreis Schwäbisch Hall“ finanziert vom Landkreis Schwäbisch Hall

mit 20% 2.3.2 Ehe-Familien-Lebensberatung In der Ehe-Familien-Lebensberatung sind tätig und werden aus kirchlichen Mitteln

finanziert: Margrit Gronbach-Grün mit 43% Hiltrud Eger, Diplomsozialpädagogin mit 15% Katrin Ludwig mit 10,5% 2.4 Supervision

Die Mitarbeiterinnen nahmen 2014 sieben dreistündige Sitzungen Teamsupervision in Anspruch

2.5 Fortbildung der Mitarbeiterinnen 2014 2.5.1. Eintägige Fachtage und Fortbildungen Margrit Gronbach-Grün: aktuelle fachliche Entwicklungen und Pillenstudie

29.01.2014, vertrauliche Geburt 08.04.2014, aktuelle Entwicklungen und DWW Fond 27.05.2014, Trauer und Trauma 11.03.2014, Qualifizierung vertrauliche Geburt 16.10.2014

Dorothee Schmid: Tauer und Trauma 11.03.2014, Sozialrecht 02.07.2014 Friedlind Verleger: Sozialleistungen für UnionsbürgerInnen 23.06.2014, Neurege-

lung Bundesstiftung 23.07.2014, Resilienz 11.12.2014 Michaela Greiner: Schwangerschaftskonfliktberatung und psychische Krankheit

21.05.2014, Sozialrecht 02.07.2014, Neuregelung Bundesstiftung 23.07.2014, Resilienz 12.11.2014, Qualifizierung vertrauliche Geburt 16.12.2014

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Jessica Meyer-Berking: Schwangerschaftskonfliktberatung und psychische Krank-heit 21.05.2014, Methoden der Transaktionsanalyse 01.10.2014, Resilienz 12.11.2014

Katrin Ludwig: Ethische Aspekte zu PND 30.06.2014, kultursensible Beratung 11.12.2014

2.5.2 Mehrtägige Fortbildungen Margrit Gronbach-Grün: Paarberatung mit älteren Paaren (01.-03.12.2014) Dorothee Schmid: Weiterbildung in systemischer Beratung und Therapie bis

28.03.2014, Begleitung ungewollt kinderloser Paare (14.-15.11. 2014), Friedlind Verleger: emotionale erste Hilfe (20.-21.5.2014) Katrin Ludwig: erlebnisintensive Methoden in der Paarberatung (13.-15.2.2014) 3. Grundlagen unserer Beratungsarbeit

Grundlagen unserer Beratungsarbeit sind gesetzliche Vorgaben und unser Selbstver-ständnis als evangelische Beratungsstelle. Wir beraten alle Frauen unabhängig von Ihrer Religion, Konfession oder Nationalität. Die Beratung ist kostenlos, unterliegt der Schweigepflicht und ist auf Nachfrage auch anonym möglich

3.1 Gesetzliche Vorgaben

§§ 5 und 6 SchKG in Verbindung mit § 219 StGB (Schwangerschaftskonfliktberatung) § 2 SchKG (Schwangerenberatung, Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung) § 2a SchKG (Beratung in Verbindung mit Pränataler Diagnostik) § 3 KKG in Verbindung mit §§ 3 und 8 SchKG (Vernetzungspflicht zum Kinderschutz) §2.4 SchKG (Beratung von Schwangeren, die ihre Identität nicht preisgeben und ihr Kind nach der Geburt abgeben möchten) §25 SchKG (Beratung zur Vertraulichen Geburt) §§26ff SchKG (Durchführung des Verfahrens der Vertraulichen Geburt)

3.2 Evangelisches Beratungsverständnis:

Einen Auszug aus der Broschüre „Evangelisches Profil der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung“ (Diakonisches Werk Württemberg 2009) finden sie im Erfahrungsbericht 2013 unserer Beratungsstelle.

4. Beratungsspektrum

4.1 Beratung nach §5 SchKG

Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens, geht von der Verantwor-tung der Frau aus und wird ergebnisoffen geführt. Die Klientin wird weder bevor-mundet noch belehrt. Die Terminvergabe erfolgt kurzfristig, ebenso die Vergabe von Folgeterminen. Partner oder andere Familienangehörige werden in die Beratung einbezogen wenn die Klien-tin dies wünscht. Weitergehende Beratung und Betreuung nach einer Entscheidung für das Kind wird angeboten, ebenso Beratung nach einem Schwangerschaftsab-bruch.

4.2 Beratung nach §2 SchKG

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Die Beratung in allen Fragen von Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung so-wie eine Schwangerschaft mittelbar und unmittelbar berührenden Themen umfasst ein sehr breites Spektrum. Dazu gehören:

4.2.1 Sozialrechtliche Beratung, Existenzsicherung und Vermittlung von Hilfen

Information über familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Behörden

Vermittlung finanzieller Hilfen durch Bundes- und Landesstiftung sowie weitere kirch-liche und öffentliche Fonds

Information über die Rechte Schwangerer im Arbeitsleben Beratung zu Adoption und Unterbringung des Kindes

Unterstützung bei der Wohnungssuche

4.2.2 Psychosoziale Beratung und Begleitung

Psychosoziale Beratung in der Schwangerschaft Beratung nach der Geburt Partnerschaftsberatung im Zusammenhang mit Schwangerschaft und nach Ge-

burt/Familiengründung Beratung Alleinerziehender

Sexual- und Verhütungsberatung Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch

4.2.3 Beratung von Schwangeren, die ihre Identität nicht preisgeben und ihr

Kind nach der Geburt abgeben möchten

Nach der gesetzlichen Neuregelung wurden unsere Sekretariate zum Umgang mit anonymen Beratungsanfragen erneut instruiert sowie Homepage und Informations-flyer angepasst. Zwei Mitarbeiterinnen unserer Beratungsstelle, je eine aus Crailsheim und Schwäbisch Hall, haben die Qualifizierung für die Beratung der Stufe 2 absolviert. Bis jetzt verzeichnete unsere Beratungsstelle keine Anfrage einer Klientin, die ihre Identität nicht preisgeben wollte und eine Abgabe ihres Kindes erwog.

4.2.4 Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit pränataler Diagnostik

2014 kamen 6 Frauen mit einem PND- Befund als Beratungsanlass in unsere Stelle. Im Jahr zuvor war es nur eine. 4 Frauen suchten im Rahmen einer Beratung nach § 2 Hilfe, zwei davon waren von Ärzten vermittelt worden. Beide Male handelte es sich um gravierende Befunde, die einen Schwangerschaftsabbruch nach sich zogen. 2 Frauen kamen u.a. mit dem Thema Befund nach PND in eine Konfliktberatung nach §5 SchKG. In 7 Fällen wurde Pränataldiagnostik erst im Rahmen der Beratung zum Thema, in der Regel, weil die Beraterin nachfragte.

4.2.5 Prävention und Sexualpädagogik

In diesem Arbeitsbereich führte unsere Beratungsstelle im Jahr 2014

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26 Veranstaltungen mit insgesamt 510 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch.

Zielgruppen waren ganz überwiegend Schülerinnen und Schüler bzw. Auszubildende. Ein Frau/Mann Tandem aus einer unserer Beraterinnen und einer männlichen Hono-rarkraft führten in 7 Schulklassen Seminare zum Thema Verhütung/Sexualität durch. Zwei Kolleginnen waren zum selben Thema bei einem Mädchenaktionstag. Für Sexualpädagogische Veranstaltungen erheben wir einen Kostenbeitrag von 25€ pro Schulstunde.

6 Veranstaltungen hatten das Thema Schwangerschaftskonfliktberatung und Ethik des Schwangerschaftskonflikts, eine das Thema Beratung bei unerfülltem Kinder-wunsch. Es ist uns ein Anliegen, weiterhin auch zum Thema Schwangerschaftskonflikt präven-tiv zu arbeiten.

Weitere 2 Veranstaltungen richteten sich an Eltern u.a. mit dem Thema „liebevoll be-gleiten“ Sexualentwicklung kleiner Kinder. Zu diesem Thema wurde auch eine Veran-staltung für Erzieherinnen und Erzieher einer Kindertageseinrichtung durchgeführt. Außerdem beteiligte sich unsere Beratungsstelle an der Betreuung der Ausstellung „echt fair“ zur Prävention häuslicher Gewalt für Jugendliche, welche der Runde Tisch „Gewalt gegen Frauen – Frauen gegen Gewalt“ mehrere Wochen lang in Schwäbisch Hall zeigte. 8 Schulklassen wurden durch Mitarbeiterinnen unserer Stelle betreut.

4.2.5 Frühe Hilfen

Der Diakonieverband Schwäbisch Hall ist in Kooperation mit AWO und Caritas Träger zweier Frühen Hilfen: Kinder im Mittelpunkt (KiMi) – ein intensives Betreuungsangebot für Schwangere und Eltern mit Kindern bis 2 Jahre hat sich als passgenaue Frühe Hilfe etabliert.

Die Frühe Hilfe Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern im Landkreis Schwäbisch Hall ist seit 2014 kein Projekt mehr, sondern ein Regel-angebot. Seit Januar 2014 werden derzeit ausschließlich Familienkinderkranken-schwestern eingesetzt, eine davon ist unserer Beratungsstelle angegliedert. Die Koor-dination des Angebots leistet die Fachbereichsleitung unserer Stelle. Die Einarbeitung der Kinderkrankenschwester und die Neustrukturierung des Angebots kostete 2014 einiges an Zeit, aber diese hat sich gelohnt: Die Familienkinderkrankenschwes-tern werden von Eltern mit Risikofaktoren und von Eltern mit kranken Kin-dern oder Säuglingen mit Regulationsstörungen hervorragend akzeptiert. Ihr Einsatzschwerpunkt ist in den ersten Lebensmonaten des Kindes. Sehr wün-schenswert wäre es, zusätzlich wieder Familienhebammen zu haben, deren Einsatz-schwerpunkt während der Schwangerschaft liegt. In beide Frühe Hilfen werden regelmäßig an Klientinnen aus der Schwangerenbera-tung vermittelt.

4.2.6 Onlineberatung

Die Onlineberatung über ein geschütztes Beratungsportal der Diakonie bieten wir wei-terhin an, auch wenn 2014 die Anfragen eher zurückgingen.

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5. ….Erfahrungen aus der Beratungspraxis 5.1….Auswirkungen des zunehmenden Hebammenmangels

Auch im Raum Schwäbisch Hall steigt der Hebammenmangel dramatisch. Wer sich nicht schon kurz nach Feststellung der Schwangerschaft kümmert, hat schlechte Chancen, seinen bestehenden Anspruch auf Hebammenversorgung durch die Kran-kenkasse zu realisieren. Auf der Liste des Hebammenverbands für den Raum Schwä-bisch Hall standen 2014 noch 14 Hebammen, 2015 sind es nur noch 8. Familien mit Risikofaktoren, zu denen viele unserer Klientinnen gehören, fallen da zu-nehmend durchs Raster und werden öfters als früher nach der Entbindung ohne Hebammenbetreuung aus der Klinik entlassen. Das ist aus Sicht des Kinderschutzes eine sehr bedenkliche Entwicklung Bei 25% der Anfragen bzgl. einer Familienkinderkrankenschwester, meist von Bera-tungsstellen oder dem Jugendamt, war mit ursächlich, dass keine Hebamme für die Nachbetreuung gefunden werden konnte.

5.2 Vermittlung finanzieller Hilfen auf dem Hintergrund sozialer und gesell-

schaftlicher Entwicklungen Bereits im letzten Bericht habe ich Entwicklungen wie Wohnungsmangel und steigen-

de Mieten, die Schuldenproblematik und die Unterdeckung vieler Hartz IV- Haushalte und Niedrigverdiener thematisiert. Ein Teil unseres Klientels lebt anhaltend in solch prekären Verhältnissen. Dazu kommen Migranten aus der EU ohne ausreichende Exis-tenzsicherung. Die Vermittlung finanzieller Hilfen für Babyausstattung, Umzüge wegen Schwanger-schaft und von Hilfen zur Existenzsicherung bei akuten Notlagen war 2014 in steigen-dem Maße gefragt.

Dem steht gegenüber, dass Bundes- und Landesstiftung deutlich weniger Mittel aus-

schütten(können). So haben wir 2014 von diesen Stiftungen ca. 35% weniger be-kommen als 2013 bei gleichen Fallzahlen. In derselben Zeit stiegen die Hilfen aus kirchlichen Mitteln um 13%. Kirchliche und private Stiftungen sind eine sehr wichtige Ergänzung unserer Hilfsmöglichkeiten. aber sie können die Veränderungen bei der Bundesstiftung bei weitem nicht auffangen.

5.3 Neuausrichtung der Bundesstiftung Die Neuausrichtung der Bundesstiftung war auch aus unserer Sicht notwendig. An

folgenden Punkten würden wir uns jedoch eine Korrektur wünschen, weil wir in unse-rer Beratungspraxis die Auswirkungen als konträr zu den Zielen der Bundesstiftung erleben.

5.3.1 Einkommensgrenze für Alleinerziehende bei der 1. Schwangerschaft 820€ als Einkommengrenze für Alleinerziehende beim 1. Kind ist zu niedrig, beson-

ders in Verbindung damit, dass jeder Euro übersteigendes Einkommen eine Hilfe der Bundesstiftung grundsätzlich ausschließt. Und zwar nicht nur für die Babyausstattung, sondern auch für einen wegen der Geburt notwendigen Umzug und die Hilfe für Wei-terführung der Ausbildung.

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Eine meiner ersten Klientinnen nach der Neuregelung war eine Auszubildende im 2. Lehrjahr, die damals mietfrei bei den Eltern wohnte, mit denen sie im Clinch lag u.a. weil diese die Schwangerschaft ablehnten. Weil sie keine Mietkosten hatte, lag sie mit ihrer Ausbildungsvergütung über der Einkommensgrenze der Bundesstiftung. Erst als sie wegen anhaltender gesundheitlicher Probleme Krankengeld bezog, konnte ich doch noch einen Bundesstiftungsantrag für sie stellen.

Erstschwangere müssen in der Regel eine komplette Ausstattung beschaffen, das heißt sie haben hohe Kosten. Alleinerziehende nach der Geburt des ersten Kindes müssen trotz Elterngeld in aller Regel eine deutliche Einkommenseinbuße verkraften, manche Hartz IV beantragen. Der Übergang bereitet Probleme wie z.B. „Wie den Au-tokredit für das beruflich benötigte Auto weiterfinanzieren, der vorher kein Problem war?“. Diese Übergangsprobleme können schnell existenziell werden und in Schulden führen, wenn es nicht gelingt, während der Schwangerschaft noch ein gewisses Pols-ter anzusparen für die Zeit nach der Geburt. Dies ist eher möglich, wenn die Bundes-stiftung Hilfe für Babyausstattung gewährt. Gerade für die Frauen, die sich als Erstschwangere trotz auf sie zukommender Allein-erziehung für ihr Kind entschieden haben, sind die Unterstützungsmöglichkeiten unse-res Erachtens unverhältnismäßig vermindert worden.

5.3.2 Anwendung der Einkommensgrenzen auf Eilanträge

Diese Neuregelung bedauern wir sehr.

Die Eilanträge waren bisher eine Hilfe, die wir (zumindest für Babyausstattung) in der Konfliktberatung als verbindliche Soforthilfe anbieten konnten. Sie signalisierte den Frauen: es gibt eine Unterstützung, die nicht an finanzielle Bedingungen geknüpft ist. Das war für manche Frauen im akuten Schwangerschaftskonflikt ein wichtiges psy-chologisches Signal, das Mut machte: es gibt jemanden, der meine subjektive Not sieht und anerkennt. Insofern geht die Bedeutung der Eilanträge aus unserer Sicht über die rein finanzielle Ebene deutlich hinaus. Es gab immer wieder Konfliktberatun-gen, bei denen die Hilfezusage der Stiftung den letzten Ausschlag gab, die Entschei-dung fürs Kind zu wagen. Die Bitte der Bundesstiftung vor dem Stellen eines Eilantrages die Einhaltung der Ein-kommensgrenze zu überprüfen geht unseres Erachtens am Auftrag und den Realitä-ten von Konfliktberatungsgesprächen vorbei. Konfliktberatungen bestehen in der Mehrzahl aus einem einmaligen Gespräch von ca. einer Stunde Dauer. Die Klientinnen stehen unter großem Druck, besonders wenn sie sich im akuten Konflikt befinden. Die Beraterin muss in dieser Zeit einen Kontakt aufbauen, damit die Frau sich überhaupt öffnet, die gesetzlichen Aufträge erfüllen und versuchen, die Hintergründe des Kon-flikts zu erhellen und darüber mit der Frau ins Gespräch zu kommen. Nur dann be-steht eine Chance, dass sie doch noch ihre Sichtweise der Schwangerschaft verän-dern kann. Unter diesen Bedingungen zusätzlich detailliert finanzielle Verhältnisse zu eruieren und Einkommensgrenzen zu überprüfen, um der Klientin dann möglicherweise sagen zu müssen: “tut mir leid, Sie haben leider keinen Anspruch“ ist kein adäquates Vor-gehen. Es birgt im Gegenteil das Risiko, die ganze Beratung negativ zu beeinflussen, wenn eine Unterstützung nicht möglich ist. Wir können deshalb eigentlich nur noch Frauen eine Eilentscheidung anbieten, wenn von vorneherein die Einhaltung der Einkommensgrenze klar abschätzbar ist.

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6. ….Statistische Angaben

6.1 Anzahl der Beratungsfälle und Beratungsgespräche

2014 Vorjahr

Gesamtzahl der Beratungsfälle 533 533

davon Beratungsfälle mit Beratungseinstieg § 5,6 SchKG 135 135

davon Beratungsfälle mit Beratungseinstieg § 2 SchKG 398 398

Gesamtzahl der Beratungskontakte 1315 1306

davon Beratungskontakte nach § 5,6 SchKG 190 174

davon Beratungskontakte nach § 2 SchKG 1125 1132

Anzahl der ausgestellten Beratungsscheine 125 122

6.2 Anzahl der Gruppenangebote

Zahl der Gruppenangebote: 26 Gesamtzahl der Teilnehmenden: 510

6.3 Fälle mit Beratungsanlass Befund nach PND und Anzahl der Beratungsleis-tungen vor, während oder nach PND

Fälle mit Beratungsanlass Befund nach PND nach §5 SchKG

2

Fälle mit Beratungsanlass Befund nach PND nach §2 SchKG

4

Beratungsleistung vor PND 3

Beratungsleistung während PND 3

Beratungsleistung nach PND 7

6.3 Fälle und Beratungen zu vertraulicher Geburt: 0

6.4 Zahl der gestellten Anträge

Insgesamt wurden 226 Anträge mit einer Genehmigungssumme von 122.044 € gestellt, die sich wie folgt aufgliedern:

Beratung § 5 Beratung § 2 insgesamt

Bundesstiftung 8 Anträge 87 Anträge 95 Anträge

Landesstiftung 4 Anträge 20 Anträge 24 Anträge

Kirchliche Fonds 2 Antrag 38 Anträge 40 Anträge

Diakonische Fonds 6 Antrag 42 Anträge 48 Anträge

Sonstige Stiftungen 19 Anträge 19 Anträge

Wir geben Sachhilfen wie z.B. gebrauchte Babyausstattungsgegenstände und teilweise auch Lebensmittel weiter.

7. Öffentlichkeitsarbeit / Gremienarbeit und Vernetzung / Kooperationen

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7.1 Öffentlichkeitsarbeit 2014 stellten wir unsere Beratungsarbeit einer Gruppe von Kirchengemeindegliedern vor, sowie das neue Aufgabengebiet vertrauliche Geburt dem Beschließenden Ausschuss unseres Trägers. 7.2 Gremienarbeit und Vernetzung Unsere Beratungsstelle ist weiterhin in folgenden Gremien vernetzt

Im Arbeitskreis der anerkannten Schwangerenberatungsstellen Schwä-bisch Hall / Hohenlohe. Dieses Gremium begann 2014 mit der Vernetzung mit Kliniken und Jugendamt bzgl. vertraulicher Geburt und wird 2015 daran weiterar-beiten,.

Im Arbeitskreis der Schwangerenberatungsstellen des Ostalbkreises. Im Runden Tisch Frühe Hilfen des Landratsamtes Schwäbisch Hall.

In lokalen Arbeitskreisen der Sozialarbeiter in Gaildorf und Crailsheim. In der Arbeitsgruppe Pränataldiagnostik des Diakonischen Werk Würt-

temberg. Mit der IUV-Stelle Mannheim. Unsere Beratungsstelle wurde zwischenzeitlich der IUV-Stelle Mannheim zugeord-

net. Die weite Entfernung erschwert eine Teilnahme an Veranstaltungen dort. Trotzdem bemühen wir uns, Kontakt zu halten.

Im örtlichen Netzwerk Pränataldiagnostik. In der Arbeitsgruppe Kinderwunschberatung des Diakonischen Werkes

Württemberg.

Da der Diakonieverband Schwäbisch Hall u.a. auch Träger einer Suchtberatungsstelle, eines Frauenhauses, eines Tafel- und eines Gebrauchtkleiderladens ist, sind wir mit diesen Diens-ten „automatisch“ gut vernetzt.

7.3 Kooperationen

7.3.1 im Bereich der Frühen Hilfen:

In diesem Arbeitsbereich kooperieren wir neben dem Landkreis Schwäbisch Hall mit AWO, Caritas und wellcome, dessen Träger die evangelische Familienbildung ist.

7.3.2 im Arbeitsbereich Sexualpädagogik / Prävention:

Kooperationspartner in diesem Bereich waren Schulen und Schulsozialarbeiter, ein Jugend-treff, das Kolpingwerk, sowie die Fachschule für Pflegeberufe des Diakoniewerks. Außerdem bzgl. des Präventionsangebots „liebevoll begleiten“ die evangelische Familienbil-dung sowie die Kindertageseinrichtung Kinder- und Familienhaus der evangelischen Gesamt-kirchengemeinde Schwäbisch Hall.

8. Abschließende Bemerkungen

2014 konnte unsere Beratungsstelle ohne Personalwechsel und gut besetzt an den viel-schichtigen Aufgaben und Aufträgen einer Schwangerenberatungsstelle arbeiten.

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Die Frühe Hilfe „Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern“ wurde mit der Profession einer Kinderkrankenschwester implementiert. Dazu lagen in unserem Landkreis bisher noch keine Erfahrungen vor. Auf die neue gesetzliche Aufgabe der Beratung von Klientinnen, die ihre Identität nicht preisgeben möchten und eine vertrauliche Geburt wünschen, haben wir uns vorbereitet. Al-lerdings lässt die Praxis auf sich warten und sowohl Umfang als auch die praktische Proble-matiken dieses Themas sind für uns noch eine „black box“. Über die weitere Entwicklung in diesem Bereich gut informiert zu werden ist uns ein Anliegen, gerade weil es bisher keine praktischen Erfahrungen gibt. Im Jahr 2015 wird das Thema Elterngeld-plus auf uns zukommen sowie die Frage, ob die steigenden Asylbewerberzahlen sich auch in der Schwangerenberatung auswirken. Bis jetzt haben wir einzelne Anfragen von Flüchtlingen.

Schwäbisch Hall, den W. Engel M. Gronbach-Grün Geschäftsführer Diakonieverband Fachbereichsleitung