Erfolge, Misserfolge und Aktuelles...Interessenvertretung 2.0 Neue Protestformen und Social Media....

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Das Bundesteilhabegesetz Erfolge, Misserfolge und Aktuelles

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Das

BundesteilhabegesetzErfolge, Misserfolge und Aktuelles

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Constantin GroschAktivist

Politiker Kreistag Hameln-Pyrmont

Muskeldystrophie

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Neuere Geschichte

März 2013 – Bundesratsbeschluss: Entschließung „Schaffung eines

Bundesleistungsgesetzes“

Dez. 2013 – Koalitionsvertrag: Neuorganisation der Ausgestaltung der

Teilhabe zugunsten der Menschen mit Behinderung

Juli 2014 – 1. Sitzung „Beteiligungsprozess“ im BMAS

April 2015 – Letzte Sitzung „Beteiligungsprozess“

Juni 2016 – Gesetzesentwurf

Dez. 2016 – Abschluss des Gesetzgebungsverfahren

Jan. 2017 bis 2020 Inkrafttreten (mit Übergangsfristen)

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Stufe 1

Seit 2017

• Verbesserungen bei Einkommen und Vermögen Teil I

Stufe 2

Ab 2018

• Neue Verfahren

• Unabhängige Beratung

• Budget für Arbeit

Stufe 3

Ab 2020

• Neue Eingliederungshilfe

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Erfolge

Budget für Arbeit

Einkommen und Vermögen (Partnereinkommen frei)

Unabhängige Teilhabeberatung

Uneingeschränktes Rückkehrrecht in Werkstätten

Leistungen zur Verständigung

Verbindliche Fristen

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MisserfolgeWillkür a.k.a Ermessensspielraum

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Ermessensentscheidung

Kein einklagbarer Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe!

(Früher § 17 Abs. 1 SGB XII)

Vorläufige Leistungen bei Streitigkeit zwischen Trägern kann nicht mehr

gezielt beantragt werden (§ 24 S. 2 SGB IX aufgehoben)

Stattdessen: neue Zumutbarkeitsregelung

Kein echtes Wunsch- und Wahlrecht

„Wünsche“ sind oft nur zu berücksichtigen (z.B. § 102 SGB IX)

Generell: Unbestimmte Rechtsbegriffe

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Regionalisierung

Kaum Maßstäbe zur Bemessung der Höhe der Leistungen = Trägerermessen

bundesweit uneinheitliche Entscheidungen

kein einheitlichen Lebensverhältnisse für Behinderte?

Umsetzung meist durch Bundesländern, aber auch durch einzelne Träger der

Eingliederungshilfe (z.B. Pauschalisierte Geldleistungen)

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Pooling

Zwangspooling (§ 116 Abs. 2)

Gemeinsame Inanspruchnahme wenn zumutbar (Ermessen !). Zustimmung

nicht erforderlich

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Kürzung Pflegeversicherung

Weiterhin Kürzung der Zuschüsse der Pflegeversicherung in stat.

Einrichtungen auf 266 € mtl.

Ausweitung auf behinderte Menschen in gemeinschaftlich und betreuten

Wohnformen

Genaue Höhe hängt von Bewertung der Wohneinrichtung durch den Träger

ab (Ermessen !)

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Personenkreis

5

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Kostenbremse

Beispiel: „Die durch den Leistungserbringer geforderte Vergütung ist

wirtschaftlich angemessen, wenn sie im Vergleich mit der Vergütung

vergleichbarer Leistungserbringer im unteren Drittel liegt.“ (§ 124 Abs. 1 S.3

SGB IX)

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Fragen

Bundesteilhabegeld

Komplette Aufhebung der Vermögens- und Einkommensanrechnung

Gesetze in „leichter Sprache“

Junge Menschen mit Behinderungen wollen wieder mehr „Betreuung“?!

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Interessenvertretung

2.0Neue Protestformen und Social Media

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Was wollen Sie?

18

politischer Druck

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Was wollen Sie?

19

Veränderung

politischer Druck

mediales InteresseAufmerksamkeit – Berichte – Kritik – Ideen – Diskussion

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Presse und Menschen mit Behinderungen

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06.03.2014Constantin Grosch - Fundraisingtag NRW

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Petitionen und Kampagnenplattformen

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06.03.2014Constantin Grosch - Fundraisingtag NRW

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Petitionen und Kampagnenplattformen

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Petitionen und Kampagnenplattformen

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Petitionen und Kampagnenplattformen

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Vorteile einer Online-Petition

zentrale Anlaufstelle

überregional

schnelle Verbreitung

wenig Aufwand

immer aktuell

Interaktion mit UnterstützerInnen

Reaktivierungsmöglichkeiten

25

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Sie brauchen

Skandal

• aufrüttelnd und emotional

• ungerecht

• lösbar

Legitimation

• kein Einzelfall

• Aktualität

• Gegner

Kampagne

• Bindeglied für Medien und

Interessierte

• Sympathien

• Ansprechpartner

• Aktionen26

1 2 3

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Sie brauchen

Skandal

• aufrüttelnd und emotional

• ungerecht

• lösbar

Legitimation

• kein Einzelfall

• Aktualität

• Gegner

Kampagne

• Bindeglied für Medien und

Interessierte

• Sympathien

• Ansprechpartner

• Aktionen27

1 2 3

Petition

Social Networks

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Skandal

Falsch

Ausweitung der Machtbefugnisse der

Gewerkschaften und Mindestlohn in

den WfBM!

▪ keine Abkürzungen

▪ Wo ist der Skandal?

▪ fehlende Emotionen

28

1

Was ist das?

Wen betrifft das?

Warum soll ICH das unterstützen?

Ist das wirklich nötig?

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Skandal

Falsch

Ausweitung der Machtbefugnisse der

Gewerkschaften und Mindestlohn in

den WfBM!

▪ keine Abkürzungen

▪ Wo ist der Skandal?

▪ fehlende Emotionen

Richtig

Schluss mit Sklaverei –

Mindestlohn und Gewerkschaften in

Behindertenwerktstätten

▪ emotional

▪ Lösung im Titel

▪ Na wenn das kein Skandal ist!

29

1

Was ist das?

Wen betrifft das?

Warum soll ICH das unterstützen?

Ist das wirklich nötig?

Interessiert mich!

Kann ja wohl nicht sein!

Ob das stimmt?

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Legitimation

Warum soll ich jetzt darüber berichten?

Warum ist das relevant?

Kann man das denn überhaupt ändern?

Wer ist dafür verantwortlich?

30

2

Weil ich es nicht mehr ertrage

Für mich ist das wichtig

Das ist doch wohl Sache der XY

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Legitimation

Warum soll ich jetzt darüber berichten?

Warum ist das relevant?

Kann man das denn überhaupt ändern?

Wer ist dafür verantwortlich?

31

2

Ereignis der Petition – schon 10.000 Unterstützer

10.000 Menschen fordern das

Ja, hier ist eine Möglichkeit

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Institutionell Betroffene

32

Kampagne - Ansprechpartner3

• emotionslos

• unpersönlich

• abstrakt

• reine Interessensvertretung

• emotionale Bindung

• Schicksal

• konkret

• nicht nur für sich selbst -> Vorkämpfer

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Werbung

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Werbung

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Wo kommen die alle her?

0

20000

40000

60000

80000

100000

120000

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

3500

Absolut

Steigerung

35

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Mediendurchsatz auf Kampagnenseite

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TV Blogs

Online Zeitungen Mail-Verteiler

ca. 200

ca. 12.000

ca. 16.000ca. 15.000

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Facebook

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Facebook Gruppen / Seiten

38

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Twitter

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20 Retweets =

13.343 mögliche Leser

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Social Networks vs. MedienSocial Networks

49.000 UnterstützerInnen

in ca. 190 Tagen

Medien

34.000 UnterstützerInnen

an ca. 8 Tagen

40

UnterstützerInnen

Social Networks Medien

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Vielen Dank

www.grosch.co

@conny_flix /constantin.grosch

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Appendix

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MehrkostenvorbehaltZumutbar?

(Familiäre, örtliche, persönliche Umstände, gewünschte

Wohnform)

„Wunsch“Abweichende

Leistung

Nein Ja

Kann Bedarf nach Besonderheit des Einzelfalls gedeckt

werden?

Ist Wunschleistung unverhältnismäßig teurer?

JaNein

Abweichende

Leistung

JaNein

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Einkommen & Vermögen

Eingliederungshilfe

Vermögen

Freigrenze bei 150 % der jährlichen Bezugsgröße

Partnereinkommen und -vermögen:

Bsp. – 2017: West Ost

Bezugsgröße 35.700 € 31.920 €

Freigrenze 53.550 € 47.880 €

Vor Regelaltersgrenze Nach Regelaltersgrenze

Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe + Hilfe zur

Pflege

Hilfe zur Pflege

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Einkommen & Vermögen

Vermögen

Einkommen aus

Arbeit

Eingliederu

ngshilfe

Hilfe zur

Pflege

=

Ja Nein Ja 30.000 €

Nein Nein Ja 5.000 €

Ja Ja Ja 30.000 / ca. + 50.000

Nein Ja Ja 30.000 / ca. + 50.000

Nein Ja Nein 30.000 / ca. + 50.000

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Einkommen & VermögenEingliederungshilfe

Einkommen

nach Einkommenssteuerbeleg des Vorvorjahres / Bruttorente des Vorvorjahres

Heranziehung wenn:

dann 2 % des übersteigenden Betrages monatlich, also 24 % im Jahr

Bezugsgrenze + 15 % für Lebenspartner, + 10 % für jedes unterhaltsberechtigte Kind

Sozialversicherungspflichtige

Beschäftigung / SelbstständigkeitNicht sozialversicherungs-

pflichtigen Beschäftigung

Rentenein

künfte

Übersteigung von

% der Bezugsgröße

85 % 75 % 60 %

> alsWest 30.345 € 26.775 € 21.420 €

Ost 27.132 € 23.940 € 19.152 €

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Einkommen & Vermögen

Eingliederungshilfe

Einkommen

Wenn nicht erwerbstätig und Eingliederungshilfe gemeinsam mit Hilfe zur Pflege:

24 % übersteigendes Einkommen der Eingliederungshilfe + 50 % übersteigendes Einkommen der

Hilfe zur Pflege

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Pooling

Poolbare Leistungen der Eingliederungshilfe:

• Assistenz

• Heilpädagogik

• Erwerb und Erhalt praktischer Fähigkeiten und Kenntnisse

• Förderung der Verständigung

• Beförderung im Rahmen der Leistungen zur Mobilität

• Erreichbarkeit einer Ansprechperson

Assistenzleistungen im Zusammenhang mit dem Wohnen im Bereich der Gestaltung sozialer

Beziehungen und der persönlichen Lebensplanung dürfen auf Wunsch nicht gemeinsam erbracht

werden.

Einverständnis muss nicht

vorliegen