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1 1 Preisliste 2013 Preisliste 2013 Einzelpreise in € ab Werk, zuzüglich Umsatzsteuer Produkte mit markierten Preisen im Express-Service lieferbar! Ausgabe März 2021 / Änderungen vorbehalten Ergänzung März 2021 Teuerungszuschlag für alle Preise: ab 01.01.2021: +14 % Produkt Typ Seite L - Luftverteilung - Jalousieklappen JKS 3 - 4, 7 - 8 - Jalousieklappen JLS 5 - 8

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ab 01.01.2021: +14 %

Produkt Typ Seite

L - Luftverteilung - Jalousieklappen JKS 3 - 4, 7 - 8

- Jalousieklappen JLS 5 - 8

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Mit Erscheinen dieser Preisliste werden alle vorherigen Preislisten ungültig.Für mögliche Druckfehler wird keine Haftung übernommen.

Die Preise verstehen sich in € (EURO) ab Werk, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).Im übrigen gelten die Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (siehe vorletzte Seiten dieser Preisliste).

Für Kundendiensteinsätze gelten unsere besonderen Kundendienstbedingungen.Für Ersatzteile gilt eine weitere operative Ersatzteilpreisliste.

Gerichtsstand für alle Beteiligten ist Leer/Ostfriesland.WILDEBOER BAUTEILE GMBH, MARKER WEG 11, 26826 WEENERGeschäftsführer: Dipl.-Ing. Werner Wildeboer / Dr.-Ing. Jürgen Wildeboer

HR Aurich B 110263 / USt-IDNr.: DE 811 142 969Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001

Zur Beachtung!Mehrpreise gelten immer bei Originalausrüstung ab Werk.Beinhaltet die Bestellung verschiedene Bauteile mit unterschiedlich langen Lieferzeiten erfolgt die Lieferung entsprechend dem Produkt mit der längsten Lieferzeit.Zu allen Produkten dieser Preisliste sind Anwenderhandbücher mit detaillierten Anwendungshinweisen sowie Verwendbarkeits-nachweise für Brandschutzprodukte verfügbar, auf diese wird hier ausdrücklich verwiesen. Kopien der Dokumente sind erhältlich. Eine von den Vorgaben abweichende oder besondere Verwendung von Brandschutzprodukten ist mit der zuständigen Baubehörde abzustimmen.Konstruktionsänderungen aufgrund des technischen Fortschritts bleiben stets vorbehalten. Unsere Unterlagen werden laufend dem neuesten technischen Stand angepasst, sie sind somit bei Bedarf stets aktuell anzufordern. Dies ist bei einer Produktver-wendung unbedingt zu beachten, in speziellen Fällen erteilen wir eine ausdrückliche schriftliche Verwendungsbestätigung. Alle sonstigen technischen Angaben sind als Empfehlung anzusehen.

Farbtöne von Oberflächenbeschichtungen entsprechen der Farbkarte RAL-CLASSIC. Die in dieser Preisliste angegebenen Preise RAL-Sonderfarbton sind stets Mehrpreise und gelten für sonstige handels übliche bzw. standardmäßige Farbtöne nach dieser Farbkarte. Hiervon ausgenommen sind Perl- und Leuchtfarben nach RAL-Farbkarte sowie die RAL-Farbtöne 9006 und 9007. Ver-fügbar sind mehr als 100 Farbtöne. Für sonstige bzw. besondere Farbtöne, Strukturen, Glanzgrade, insbesondere für Farbtöne nach anderen Farbkarten, sind die Liefermöglichkeiten und Preise im Einzelfall mit uns abzustimmen.Farbmusterkarten beinhalten stets Farbtoleranzen, die sich teils trotz gleicher Farbnummer in augenscheinlich erkennbaren Farbabweichungen auswirken können. Farbabweichungen sind aus technischen Gründen nie ganz zu vermeiden, dies betrifft besonders die Farbtöne RAL 9006 und RAL 9007. In besonderen Fällen ist daher immer eine spezielle Farbabstimmung ratsam, auch in Verbindung mit umgebenden Farbtönen, beispielsweise Unterdecken!

Express-ServiceMit dem Express-Service bieten wir unseren Kunden eine schnelle Produktlieferung. Die Anlieferung kann in der Regel innerhalb von 72 Stunden nach geklärtem Bestelleingang erfolgen, arbeitsfreie Tage sind ausgenommen, Zwischenverkauf bleibt vorbehalten! Informieren Sie sich bei unserer Auftragsabwicklung!

Werk Weener Telefon: +49 4951 - 950 - 0 Angebote: +49 4951 - 950 - 100 Auftragsabwicklung: +49 4951 - 950 - 150 Fax: +49 4951 - 950 - 27120 e-Mail: [email protected]

Niederlassung Leipzig Telefon: +49 34444 - 310 - 0 Fax: +49 4951 - 950 - 27298 e-Mail: [email protected]

Niederlassung Ulm Telefon: +49 7392 - 9692 - 0 Fax: +49 4951 - 950 - 27299 e-Mail: [email protected]

WILDEBOER BAUTEILE GMBHBauteile für Lüftung und Klima

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Ergänzung März 2021

Teuerungszuschlag für alle Preise:

ab 01.01.2021: +14 %

Rabattgruppe: L

JKS Jalousieklappenaus verzinktem Stahlblech sind wartungsfreie Regel- und Absperrklappen für lufttechnische Anlagen, geeignet für den Einbau mit waagerechter und senkrechter Lamellenausrichtung. Die Gehäuserahmen sind 120 mm lang und besitzen angekantete Anschlussflansche. Die Lamellenkupplung erfolgt im Gegen- oder Gleichlauf mittels Getriebe und außen liegendem Gestänge mit vollständiger Einhausung. Mit außen liegender Stellungsanzeige.

JKS JalousieklappenZulässiger Temperaturbereich: -20 °C bis +130 °C

Breite B [mm]200 300 400 500 600 700 800 900 1000 1100 1200

Höh

e H

[mm

]

100 65,- 67,- 69,- 71,- 74,- 76,- 78,- 80,- 82,- 84,- 86,-

200 89,- 92,- 95,- 97,- 100,- 103,- 106,- 108,- 111,- 114,- 117,-

300 110,- 113,- 117,- 120,- 123,- 127,- 130,- 133,- 136,- 139,- 143,-

400 132,- 135,- 139,- 143,- 147,- 151,- 154,- 158,- 162,- 166,- 170,-

500 147,- 151,- 155,- 159,- 164,- 168,- 172,- 176,- 181,- 185,- 189,-

600 170,- 175,- 180,- 184,- 190,- 194,- 199,- 204,- 209,- 214,- 218,-

700 176,- 181,- 186,- 191,- 197,- 202,- 206,- 211,- 216,- 222,- 227,-

800 195,- 200,- 206,- 211,- 217,- 222,- 228,- 233,- 239,- 245,- 250,-

900 213,- 219,- 225,- 231,- 238,- 244,- 250,- 256,- 262,- 268,- 274,-

1000 232,- 238,- 245,- 251,- 258,- 265,- 271,- 278,- 284,- 291,- 298,-

1100 245,- 251,- 258,- 265,- 272,- 279,- 286,- 292,- 299,- 306,- 313,-

1200 263,- 270,- 277,- 284,- 292,- 299,- 307,- 314,- 321,- 329,- 336,-

1300 280,- 288,- 296,- 304,- 312,- 320,- 328,- 335,- 343,- 351,- 359,-

1400 286,- 294,- 302,- 310,- 319,- 327,- 335,- 343,- 351,- 359,- 367,-

1500 304,- 312,- 321,- 329,- 338,- 346,- 355,- 363,- 372,- 381,- 389,-

Dichtheit nach DIN EN 1751:• Gehäuse Klasse C• Absperrklappe Klasse 1

Größe: • Breite: 200 bis 1200 mm, Raster 1 mm• Höhe: 100 bis 1500 mm, Raster 5 mm

Als Preis für Zwischengrößen wird die nächsthöhere bzw. nächstbreitere Standardgröße angesetzt!

Optionen:• mit Stellhebel und

Feststellvorrichtung• mit elektrischem Antrieb• Mauereinbaurahmen aus

verzinktem Stahlblech• Gegenflansch aus verzinktem

Stahlblech

werkseitige Ausrüstungenund Zubehör:Þ siehe Seite 7

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44 Produkte mit markierten Preisen im Express-Service lieferbar! Ausgabe März 2021 / Änderungen vorbehalten

Ergänzung März 2021

Teuerungszuschlag für alle Preise:

ab 01.01.2021: +14 %

Rabattgruppe: L

Maße, Zuordnung des Antriebes MBQ24

La

B

97

h

MBQ24 B L h a

Grö

ße 2 8 Nm 88 139 90 303 16 Nm 116 179 96 36

x / y: x: Größe 2 und 3 der Antriebe für Gegenlauf GG y: Größe 2 und 3 der Antriebe für Gleichlauf GL

Breite B [mm]200 300 400 500 600 700 800 900 1000 1100 1200

Höh

e H

[mm

]

100

2 / 22 / 2

2 / 22 / 2

3 / 2

3 / 33 / 3

3 / 33 / 3

- / - - / -200

3 / 3

- / 3- / 3300 2 / 3

400

2 / 33 / 3

- / -

500

2 / 3- / -

600

2 / 33 / -

700

3 / -

800

3 / -

900

3 / -

1000

3 / -

1100

3 / -12001300

2 / - - / -1400 2 / -1500 2 / -

L

a

hB

97

Maße, Zuordnung der Antriebe MBN230, MBN24, MBN24-SR

MBN230, MBN24, MBN24-SR B L h a

Grö

ße

1 5 Nm 66 116 63 222 10 Nm 80 124 75 253 20 Nm 88 139 88 304 40 Nm 116 179 96 36

Breite B [mm]200 300 400 500 600 700 800 900 1000 1100 1200

Höh

e H

[mm

]

1001 / 1

1 / 1

2 / 22 / 2

2 / 23 / 3

3 / 33 / 3

3 / 33 / 3

3 / 3

200 1 / 2 3 / 2300

1 / 22 / 2

3 / 3

400

2 / 3

500

2 / 3

600

2 / 3

700

2 / 3

800

1 / 3 3 / 4

900

3 / 4

1000

3 / 3 3 / 4

1100

3 / 41200

3 / 413003 / 41400

1500 3 / 4x / y: x: Größe 1 bis 4 der Antriebe für Gegenlauf GG y: Größe 1 bis 4 der Antriebe für Gleichlauf GL

hB

La

97

Maße, Zuordnung der Antriebe MBF230, MBF24, MBF24-SR

MBF230, MBF24, MBF24-SR B L h a

Grö

ße

2 10 Nm 98 214 102 323 20 Nm 98 214 102 324 30 Nm 138 288 126 50

x / y: x: Größe 2 bis 4 der Antriebe für Gegenlauf GG y: Größe 2 bis 4 der Antriebe für Gleichlauf GL

Breite B [mm]200 300 400 500 600 700 800 900 1000 1100 1200

Höh

e H

[mm

]

100

2 / 22 / 2

2 / 22 / 2

2 / 23 / 3

3 / 33 / 3

3 / 33 / 3

3 / 3

200 3 / 2300

3 / 3

400

2 / 3

500

2 / 3

600

2 / 3

700

2 / 3

800

2 / 3 3 / 4

900

3 / 4

1000

3 / 3 3 / 4

1100

3 / 41200

3 / 413003 / 41400

1500 3 / 4

Zuordnung der Antriebe für JKS Jalousieklappen

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Produkte mit markierten Preisen im Express-Service lieferbar!Ausgabe März 2021 / Änderungen vorbehalten

Ergänzung März 2021

Teuerungszuschlag für alle Preise:

ab 01.01.2021: +14 %

Rabattgruppe: L

JLS Jalousieklappenaus verzinktem Stahlblech sind wartungsfreie Regel- und Absperrklappen für lufttechnische Anlagen, geeignet für den Einbau mit waagerechter und senkrechter Lamellenausrichtung. Die Gehäuserahmen sind 120 mm lang und besitzen angekantete Anschlussflansche. Die Lamellenkupplung erfolgt im Gegen- oder Gleichlauf mittels Getriebe und außen liegendem Gestänge mit vollständiger Einhausung. Mit außen liegender Stellungsanzeige.

JLS Jalousieklappen mit Gleichlauf GLZulässiger Temperaturbereich: -20 °C bis +100 °C

Breite B [mm]200 300 400 500 600 700 800 900 1000 1100 1200

Höh

e H

[mm

]

100 77,- 80,- 83,- 85,- 89,- 91,- 94,- 97,- 100,- 103,- 106,-

200 108,- 112,- 116,- 120,- 124,- 128,- 132,- 136,- 140,- 145,- 149,-

300 136,- 142,- 147,- 152,- 158,- 163,- 168,- 173,- 179,- 184,- 189,-

400 164,- 170,- 177,- 183,- 190,- 197,- 203,- 209,- 216,- 223,- 229,-

500 191,- 199,- 207,- 215,- 223,- 230,- 238,- 246,- 253,- 261,- 269,-

600 196,- 203,- 211,- 219,- 227,- 235,- 243,- 251,- 258,- 267,- 274,-

700 220,- 229,- 238,- 247,- 256,- 265,- 274,- 282,- 291,- 301,- 309,-

800 227,- 236,- 245,- 255,- 264,- 273,- 283,- 292,- 301,- 311,- 320,-

900 250,- 260,- 270,- 280,- 291,- 301,- 311,- 322,- 332,- 342,- 353,-

1000 262,- 272,- 283,- 294,- 305,- 316,- 327,- 338,- 348,- 360,- 370,-

1100 287,- 299,- 311,- 323,- 335,- 347,- 358,- 370,- 382,- 394,- 406,-

1200 310,- 322,- 335,- 348,- 361,- 374,- 386,- 399,- 412,- 425,- 438,-

1300 331,- 345,- 359,- 372,- 386,- 400,- 414,- 428,- 441,- 455,- 469,-

1400 339,- 353,- 367,- 381,- 396,- 410,- 424,- 438,- 452,- 466,- 480,-

1500 360,- 375,- 390,- 405,- 421,- 436,- 451,- 466,- 481,- 496,- 511,-

Optionen:• mit Stellhebel und

Feststellvorrichtung• mit elektrischem Antrieb• Mauereinbaurahmen aus

verzinktem Stahlblech• Gegenflansch aus verzinktem

Stahlblech

Dichtheit nach DIN EN 1751:• Gehäuse Klasse C• GL: Absperrklappe Klasse 2• GG: Absperrklappe Klasse 4

luftdicht nach DIN 1946-4

Größe: • Breite: 200 bis 1200 mm, Raster 1 mm• Höhe: 100 bis 1500 mm, Raster 5 mm

Als Preis für Zwischengrößen wird die nächsthöhere bzw. nächstbreitere Standardgröße angesetzt!

werkseitige Ausrüstungenund Zubehör:Þ siehe Seite 7

JLS Jalousieklappen mit Gegenlauf GGZulässiger Temperaturbereich: -20 °C bis +100 °C

Breite B [mm]200 300 400 500 600 700 800 900 1000 1100 1200

Höh

e H

[mm

]

200 121,- 126,- 130,- 135,- 140,- 144,- 149,- 153,- 158,- 163,- 167,-

300 155,- 161,- 167,- 173,- 179,- 185,- 191,- 196,- 202,- 209,- 215,-

400 189,- 196,- 201,- 209,- 216,- 224,- 231,- 238,- 245,- 253,- 260,-

500 220,- 229,- 237,- 246,- 255,- 263,- 272,- 281,- 289,- 298,- 307,-

600 256,- 266,- 276,- 286,- 296,- 306,- 316,- 326,- 336,- 347,- 357,-

700 287,- 299,- 310,- 321,- 333,- 345,- 356,- 367,- 379,- 391,- 402,-

800 319,- 331,- 344,- 357,- 370,- 383,- 395,- 408,- 421,- 434,- 447,-

900 350,- 364,- 378,- 392,- 407,- 421,- 435,- 449,- 464,- 478,- 493,-

1000 381,- 397,- 412,- 428,- 444,- 459,- 475,- 490,- 506,- 522,- 538,-

1100 418,- 435,- 452,- 469,- 486,- 503,- 520,- 537,- 554,- 572,- 589,-

1200 450,- 469,- 487,- 505,- 524,- 542,- 560,- 579,- 597,- 616,- 634,-

1300 482,- 501,- 521,- 541,- 561,- 580,- 600,- 620,- 640,- 660,- 680,-

1400 513,- 534,- 555,- 576,- 598,- 619,- 640,- 661,- 682,- 704,- 725,-

1500 545,- 567,- 590,- 612,- 635,- 658,- 680,- 702,- 725,- 748,- 770,-Als Preis für Zwischengrößen wird die nächsthöhere bzw. nächstbreitere Standardgröße angesetzt!

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Ergänzung März 2021

Teuerungszuschlag für alle Preise:

ab 01.01.2021: +14 %

Rabattgruppe: L

L

a

hB

97

Maße, Zuordnung der Antriebe MBN230, MBN24, MBN24-SR

MBN230, MBN24, MBN24-SR B L h a

Grö

ße

1 5 Nm 66 116 63 222 10 Nm 80 124 75 253 20 Nm 88 139 88 304 40 Nm 116 179 96 36

Breite B [mm]200 300 400 500 600 700 800 900 1000 1100 1200

Höh

e H

[mm

]

100 2 / 22 / 2

2 / 23 / 3

3 / 33 / 3

3 / 33 / 3

3 / 3 4 / 4 4 / 4200 1 / 2

2 / 3

3 / 43 / 4

3 / 4300

2 / 22 / 3

4 / 4

400

2 / 3 3 / 33 / 4

500

2 / 33 / 4

600

3 / 3

3 / 4 4 / 4

700800

3 / 4 4 / 4

9003 / 3

3 / 4

1000

4 / 4

11003 / 3

3 / 41200

3 / 413004 / 41400 3 / 41500 4 / 4

x / y: x: Größe 1 bis 4 der Antriebe für Gegenlauf GG y: Größe 1 bis 4 der Antriebe für Gleichlauf GL

Maße, Zuordnung des Antriebes MBQ24

La

B

97

h

MBQ24 B L h a

Grö

ße 2 8 Nm 88 139 90 303 16 Nm 116 179 96 36

x / y: x: Größe 2 und 3 der Antriebe für Gegenlauf GG y: Größe 2 und 3 der Antriebe für Gleichlauf GL

Breite B [mm]200 300 400 500 600 700 800 900 1000 1100 1200

Höh

e H

[mm

]

1002 / 2

2 / 2 3 / 3

3 / 33 / 3

3 / 33 /3 - / -

- / - - / - - / -

200

2 / 3

2 / 3

3 / -3 / -300

3 / 33 / -

400

2 / 3

- / -

500

3 / -

6003 / 3

3 / -- / -

700

3 / -

8003 / 3900

3 / - - / -

10001100

3 / - - / -120013001400 - / -1500

hB

La

97

Maße, Zuordnung der Antriebe MBF230, MBF24, MBF24-SR

MBF230, MBF24, MBF24-SR B L h a

Grö

ße

2 10 Nm 98 214 102 323 20 Nm 98 214 102 324 30 Nm 138 288 126 50

x / y: x: Größe 2 bis 4 der Antriebe für Gegenlauf GG y: Größe 2 bis 4 der Antriebe für Gleichlauf GL

Breite B [mm]200 300 400 500 600 700 800 900 1000 1100 1200

Höh

e H

[mm

]

100

2 / 22 / 2

2 / 23 / 3

3 / 33 / 3

3 / 33 / 3

3 / 3 4 / 4 4 / 4200

2 / 3

3 / 43 / 4

3 / 4300

2 / 3

4 / 4

400

2 / 3 3 / 33 / 4

500

2 / 33 / 4

600

3 / 3

3 / 4 4 / 4

700800

3 / 4 4 / 4

9003 / 3

3 / 4

1000

4 / 4

11003 / 3

3 / 41200

3 / 413004 / 41400 3 / 41500 4 / 4

Zuordnung der Antriebe für JLS Jalousieklappen

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Teuerungszuschlag für alle Preise:

ab 01.01.2021: +14 %

Rabattgruppe: L

Mehrpreise: JKS und JLS Jalousieklappen(gültig nur bei Originalausrüstung im Werk)

Zubehör: JKS und JLS Jalousieklappen

Laschen für den ZusammenbauGleiche Breiten übereinander: Breite < 1000 mm ZUB 0123 21,- Breite≥1000mm ZUB0124 33,-Gleiche Höhen nebeneinander: Höhe < 1000 mm ZUB 0123 21,- Höhe≥1000mm ZUB0124 33,-

F Stellhebel und Feststellvorrichtung 12,-

S1 Hilfsschalter mit 1 Schalter (für MBN230, MBN24, MBN24-SR und MBQ24) 36,-

S2 Hilfsschalter mit 2 Schaltern (für MBN230, MBN24, MBN24-SR und MBQ24) 47,-

S2 Hilfsschalter mit 2 Schaltern (für MBF230, MBF24 und MBF24-SR) 69,-

Reversierbarer Antrieb 230 V AC

MBN230

5 Nm 127,-

10 Nm 159,-

20 Nm 175,-

40 Nm 206,-

Antrieb 24 V AC/DC, stetig

MBN24-SR

5 Nm 174,-

10 Nm 246,-

20 Nm 250,-

40 Nm 266,-

Notstellender Federrücklaufantrieb 230 V AC

MBF23010 Nm 271,-

20 Nm 283,-

30 Nm 523,-

Notstellender Federrücklaufantrieb 24 V AC/DC

MBF2410 Nm 231,-

20 Nm 247,-

30 Nm 457,-

Reversierbarer Schnelllaufantrieb 24 V AC/DC

MBQ248 Nm 257,-

16 Nm 279,-

Notstellender Federrücklaufantrieb 24 V AC/DC, stetig

MBF24-SR10 Nm 261,-

20 Nm 289,-

30 Nm 489,-

Reversierbarer Antrieb 24 V AC/DC

MBN24

5 Nm 127,-

10 Nm 159,-

20 Nm 175,-

40 Nm 206,-

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ab 01.01.2021: +14 %

MR Mauereinbaurahmen und GF Gegenflansche aus verzinktem Stahlblech Zwischenmaße für B und H im 1-mm-Raster lieferbar

Breite B [mm]200 300 400 500 600 700 800 900 1000 1100 1200

Höh

e H

[mm

]

200 21,- 22,- 24,- 26,- 26,- 30,- 31,- 34,- 34,- 36,- 36,-

300 22,- 24,- 26,- 26,- 30,- 31,- 33,- 36,- 36,- 41,- 41,-

400 23,- 25,- 26,- 29,- 31,- 32,- 33,- 36,- 36,- 41,- 41,-

500 25,- 26,- 29,- 30,- 32,- 33,- 34,- 38,- 38,- 43,- 43,-

600 27,- 30,- 32,- 33,- 34,- 36,- 37,- 43,- 43,- 45,- 45,-

700 30,- 32,- 34,- 34,- 37,- 38,- 42,- 45,- 45,- 47,- 47,-

800 30,- 32,- 34,- 34,- 37,- 38,- 42,- 45,- 45,- 47,- 47,-

900 33,- 34,- 36,- 37,- 41,- 43,- 45,- 47,- 47,- 50,- 50,-

1000 33,- 34,- 36,- 37,- 41,- 43,- 45,- 47,- 47,- 50,- 50,-

1100 36,- 37,- 41,- 42,- 43,- 45,- 46,- 49,- 49,- 53,- 53,-

1200 38,- 41,- 43,- 45,- 46,- 47,- 49,- 53,- 53,- 56,- 56,-

1300 38,- 41,- 43,- 45,- 46,- 47,- 49,- 53,- 53,- 56,- 56,-

1400 43,- 44,- 45,- 47,- 49,- 49,- 53,- 55,- 55,- 58,- 58,-

1500 43,- 44,- 45,- 47,- 49,- 49,- 53,- 55,- 55,- 58,- 58,-

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Notizen

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Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen- Seite 1 -

1 Geltung der Bedingungen. Diese allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Rechtsgeschäfte. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden nicht anerkannt. Ein gesonderter Widerspruch ist unsererseits insoweit nicht erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Käufers bestimmen, dass abweichende Bedingungen des Lieferanten nicht oder nur nach schriftlicher Anerkennung gelten sollen.Wir behalten uns den Rücktritt vor für den Fall, dass Umstände in der Person des Käufers oder in seinem Betrieb vorliegen, die nach Auffassung des Verkäufers den Vertragszweck oder die Vertragsabwicklung, ins-besondere die Zahlung des Kaufpreises, gefährden. Dies teilen wir dem Käufer mit. Dem Käufer wird die Möglichkeit eingeräumt, durch Sicherheitsleistungen, insbesondere zur Sicherung des Kaufpreises, den Rücktritt zu verhindern. Die Sicherheitsleistungen müssen jedoch durch den Verkäufer akzeptiert wer-den. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung von Ansprüchen, die durch den Rücktritt entstehen.Statt des Rücktritts ist der Verkäufer berechtigt, am Vertrag festzuhalten, jedoch die Lieferung so lange auszusetzen, bis der Käufer die gefährdenden Umstände ausgeräumt hat. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich hierdurch, der Käufer verzichtet darauf, Ansprüche aus der Überschreitung eines etwa verein-barten Liefertermins geltend zu machen.2 Umfang der Lieferungen. Für den Umfang der Lie-ferungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung durch uns maßgebend, im Falle eines durch uns erfolgten Angebotes mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme, das Angebot, sofern keine rechtzeitige Auf-tragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden und Ände-rungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.3 Abschluss, Preise und Zahlungen. Vereinbarun-gen werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam. Dies gilt insbesondere auch für Einzel-abrufe aus bestehenden Rahmenaufträgen. Preise des Angebotes verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, netto ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht, Rollgeld, Verladung, Zoll, Versicherung und Aufstellung. Wir behalten uns das Recht vor, etwa nach Angebotsabgabe bis zur Fertigstellung eintre-tende Lohn- und Materialpreiserhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag in Rechnung zu stellen. Die Zahlungen sind sofort nach Rechnungs-erhalt in bar ohne Abzug zu leisten. Wechsel werden nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung bedingt in Zahlung genommen. Gutschriften über Schecks und Wechsel gelten vorbehaltlich der Einlösung. Von uns nicht schriftlich anerkannte Gegenansprüche berechtigen den Käufer weder zur Aufrechnung noch zur Zurückhaltung der Zahlung. Rechnungen sind sofort nach Zugang zur Zahlung fällig, sofern keine gesonderte, schriftliche Vereinbarung besteht. Der Schuldner kommt nach Fälligkeit in Zahlungsverzug, ab diesem Zeitpunkt sind wir berechtigt, Verzugs-zinsen in Höhe von 8 % über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, unbeschadet etwaiger höherer Schadenersatzansprüche. Bereits bei Fälligkeit stehen uns folgende Rechte zu: wir können (1) vom Vertrag zurücktreten, Rückgabe der Ware und Schadenersatz verlangen; (2) nicht ab ge-nom mene Waren zurückrufen; (3) Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für nicht abgenommene oder noch zu liefernde Waren verlangen; (4) bereit-gestellte Sicherheiten verwerten; (5) nach Ablauf einer mindestens einwöchigen Nachfrist von sämtlichen, nicht abgewickelten Verträgen zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; (6) eine Inkassostelle beauftragen und Verzugsschaden geltend machen.4 Eigentumsvorbehalt. Der Verkäufer behält sich an sämtlichen von ihm gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Käufer sämtliche, auch die künftig entste-henden Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrent-

Saldo, bezahlt hat. Die Hingabe eines Wechsels oder Schecks gilt nicht als Zahlung, solange die Einlösung des Papiers nicht erfolgt ist. Der Käufer darf die Vorbe-haltsware im Rahmen eines ordentlichen Geschäfts-betriebes mit Waren verbinden oder vermischen, die nicht dem Verkäufer gehören. In diesem Falle erwirbt der Verkäufer Miteigentum gem. §947, 948 BGB. Der Käufer ist ferner berechtigt, die gelieferten Waren im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes zu be- oder verarbeiten. Die Be- oder Verarbeitung durch den Käufer erfolgt für den Verkäufer in dessen Auftrag, jedoch ohne Kosten für diesen. Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware gem. §950 BGB im Falle der Entstehung einer neuen Sache findet in keinem Falle statt. Der Käufer wird diese Sache ohne Entgelt für den Verkäufer verwahren. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer wird der Verkäufer Miteigentümer der neuen Sache, und zwar im Verhältnis des Wer-tes der Vorbehaltsware zu dem Wert der anderen verarbeitenden Waren zur Zeit der Verarbeitung. Erwirbt der Verkäufer Alleineigentum an der durch Verarbeitung entstandenen neuen Sache, so gilt sie als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen; erwirbt der Verkäufer Miteigentum, so finden auf den Miteigentumsanteil die für die Vorbehaltsware gel-tenden Bestimmungen entsprechende Anwendung. Auch diese Sachen wird der Käufer für den Verkäufer ohne Entgelt aufbewahren. Der Käufer ist auch - vor-behaltlich der Bestimmung des Abs. 5 - berechtigt, im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes die gelieferten Waren (Vorbehaltsware) ohne oder nach Be- oder Verarbeitung an einen oder mehrere Abnehmer weiter zu veräußern. Es gilt dann folgendes:a) Wird der Verkaufspreis den Abnehmern gestundet, so hat der Käufer sich gegenüber den Abnehmern das Eigentum an der veräußerten Ware zu gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen sich der Ver-käufer das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten hat.b) Der Käufer tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf gegen die Abnehmer zustehenden Kaufpreisforderungen an den Verkäufer ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird. c) Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren verkauft, so gilt die Abtretung der Forderungen aus dem Weiterverkauf nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeit-punkt der Lieferung zum Zwecke der Erfüllung des Weiterverkaufs. d) Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, ins-besondere nach Verarbeitung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren weiterverkauft, so ist die Abtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Verarbeitung erfolgt.e) Ist der zwischen dem Käufer und dem Abnehmer vereinbarte Kaufpreis niedriger als der Wert sämtlicher den Gegenstand des Vertrages mit dem Abnehmer bildenden Waren, so ist die Forderung aus dem Weiter-verkauf nur in der Höhe an den Verkäufer abgetreten, die dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der fremden Waren im Zeitpunkt der Lieferung zum Zwecke der Erfüllung des Weiterver-kaufs entspricht. f) wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werkvertrages oder eines Werklieferungsvertra-ges verwandt, so tritt der Käufer die Forderungen aus diesen Verträgen bereits jetzt im gleichen Umfange an den Verkäufer ab, wie dies bezüglich der Kauf-preisforderungen unter lit.b) bis e) vereinbart ist. Die Bestimmung unter lit.a) gilt entsprechend.g) Die Abtretung der Forderungen soll vorläufig eine stille sein, d.h. den Abnehmern nicht mitgeteilt werden. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen bis auf weiteres ermächtigt; er ist aber nicht berechtigt,

über die Forderungen in anderer Weise, z.B. durch Abtretung, zu verfügen. Der Verkäufer hat das Recht, die Ermächtigung zur Einziehung der Forderungen zu widerrufen und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Verkäufer wird aber hiervon Abstand nehmen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen des Ver-käufers hat der Käufer die Abnehmer von der Abtretung zu benachrichtigen. Ferner ist er verpflichtet, dem Ver-käufer auf dessen Verlangen die Namen der Abnehmer und die Höhe der abgetretenen Forderungen anzu-geben und ihm alle die Auskünfte zu erteilen, die für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlich sind. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehalts-ware jedoch nur dann berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Veräußerungsvertrag gemäß den Bestimmungen des Absatzes 4 auf den Verkäufer übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Vereinbarungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit der vollen Bezahlung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung gehen neben dem Eigen-tum des Verkäufers an der Vorbehaltsware auch die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm nach den vor-stehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl insoweit freizugeben, als der Wert der noch nicht veräußerten Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderungen die dem Verkäufer gegen den Käufer zustehenden Forderungen um 25 % über-steigt, jedoch mit der Maßgabe, dass - mit Ausnahme der Lieferungen im echten Kontokorrentverhältnis - eine Freigabe nur für solche Lieferungen oder deren Ersatzwerte zu erfolgen hat, die selbst voll bezahlt sind. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Feuer-, Einbruchs- und Wassergefahren, angemessen zu versichern und sie pfleglich zu behandeln. Weiterhin ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer von Pfändungen der Waren und/oder der abgetretenen Forderungen durch Dritte oder von sonstigen Ansprüchen, die Dritte bezüglich der Waren erheben, unverzüglich schriftliche Mitteilung zu machen. Bei Pfändungen ist dem Verkäufer gleichzeitig eine Abschrift des Pfän-dungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass der in den vorliegenden Bedingungen vereinbarte Eigentumsvor-behalt noch besteht und dass die gepfändeten Waren zu denjenigen gehören, die dem hier vereinbarten Eigentumsvorbehalt unterliegen; sind Forderungen gepfändet, so ist an Eides Statt zu versichern, dass es sich hier um Forderungen handelt, die aus dem Verkauf von Vorbehaltswaren entstanden sind. Der Käufer ist verpflichtet, dem Vorbehaltsverkäufer auf sein Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und über die aus dem Weiterverkauf entstandenen For-derungen zu erteilen.Die durch die Geltendmachung der Rechte des Vorbehaltsverkäufers entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

Fortsetzung auf Seite 2

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ab 01.01.2021: +14 %

Fortsetzung von Seite 15 Lieferzeit. Die Lieferfrist beginnt mit der endgültigen Festlegung aller technischen und kaufmännischen Voraussetzungen für die Ausführung und nach Ein-gang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Ist eine Lieferzeit als verbindlich vereinbart, so gilt sie als ein-gehalten mit der Absendung des Liefergegenstandes oder, wenn die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich ist, mit der Anzeige der Versandbereit-schaft. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend bei Eintritt unvorhersehbarer oder unverschuldeter Hindernisse, bei uns oder unseren Vorlieferanten, soweit diese auf Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind. Die gleichen Rechte stehen uns im Falle von Streiks oder Aussper-rungen zu. Solche Hindernisse werden wir dem Käufer mitteilen. Die vereinbarten Lieferfristen verlängern sich ebenfalls um den Zeitraum, während dessen der Käu-fer mit seinen Verpflichtungen aus dem gleichen oder aus einem anderen Abschluss in Verzug ist. Wenn dem Käufer wegen einer Verzögerung, die infolge unseres Verschuldens entstanden ist, Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 v.H., im ganzen aber höchstens 5 v.H. vom Werte der betreffenden Lieferung. Die Haftung des Verkäufers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.Wird der Versand oder die Übergabe auf Wunsch oder durch ein Verschulden des Käufers verzögert, werden ihm ab dem Tag, der auf die Anzeige der Versandbereitschaft oder des vergeblichen Übergabe-versuchs folgt, die durch die Lagerung verursachten Kosten einschließlich eines eventuellen Transports zur Lagerstätte berechnet, es sei denn, der Käufer übernimmt die Lagerung und den Transport selbst. In diesem Fall gilt der Beginn der Lagerung bzw. der Transport zur Lagerstätte oder der Transport auf Rechnung des Käufers als Gefahrübergang. Der Ver-käufer haftet nicht für Schäden, Mängel oder sonstige Verschlechterungen durch die Lagerung oder durch den Transport zur Lagerstätte. Der Ersatz der Kosten für Transport und Lagerung werden sofort fällig, eine vorherige Mahnung, Aufforderung oder Fristsetzung ist nicht Voraussetzung. Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu ver-fügen und den Käufer mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus. 6 Gefahrenübergang, Transport und Verpackung. Unbeschadet der Regelungen zur Verzögerung der Lieferung durch den Käufer erfolgt der Transport auf Rechnung und Gefahr des Verkäufers. Er trifft auch die Wahl des Beförderungsmittels. Mit der Übergabe an den Käufer geht die Gefahr auf ihn über. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Verlangt der Käufer nach einer anderen als der vom Verkäufer gewählten Beför-derung (Beförderungsmittel/Beförderungsweg), geht die Gefahr bereits mit Übergabe an die vom Käufer zu benennende Transportperson oder Transport-unternehmung über. Entstehende Mehrkosten trägt der Käufer. Der Käufer hat die Lieferung unverzüglich daraufhin zu untersuchen, ob sie frei von Mängeln oder Transportschäden ist und entdeckte Mängel oder Transportschäden unverzüglich gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Unterlässt der Käufer die Untersuchung oder die Anzeige, gilt die Lieferung als genehmigt. In diesem Fall wird der Verkäufer von allen Pflichten zur Gewährleistung oder zum Schadens-ersatz frei. Gewährleistungsrechte stehen dem Käufer dann nicht mehr zu. War ein Mangel bei der Untersu-chung nicht erkennbar und zeigt sich ein Mangel erst später, muss der Käufer diesen Mangel unverzüglich nach seiner Entdeckung anzeigen. Tut er dies nicht, gilt die Lieferung ebenfalls als genehmigt. Die Vorschrift des § 377 HGB ist Bestandteil dieser Bestimmungen. Die Pflichten zur unverzüglichen Untersuchung und zur unverzüglichen Anzeige gelten auch, wenn eine ande-

re Lieferung oder eine andere Menge der Lieferung erfolgt, es sei denn, die Lieferung weicht so weit von der vertraglichen Vereinbarung ab, dass der Verkäufer die Genehmigung als ausgeschlossen betrachten muß. Ordnungsgemäß ausgelieferte Waren sind von jeglicher Rücknahme ausgeschlossen.7 Haftung für Mängel der Lieferung. Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:Das Recht des Bestellers, Gewährleistungsansprüche gelten zu machen, verjährt vom Zeitpunkt des Gefahr-übergangs an nach 12 Monaten. Dem Verkäufer ist vor der Geltendmachung anderer Gewährleistungs-ansprüche zunächst die Gelegenheit zur Nacherfül-lung zu geben. Andere Ansprüche kann der Käufer erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Davon ist erst auszugehen, wenn die weitere Nacherfüllung durch den Verkäufer für den Käufer unzumutbar ist. Die Pflicht zur unver-züglichen Untersuchung und unverzüglichen Rüge findet auch auf alle durchgeführten Nacherfüllungen Anwendung. Der Verkäufer kann die Nacherfüllung verweigern, wenn dies unmöglich oder unzumutbar ist oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Nacherfüllung wird entweder durch Nachlieferung oder Nachbesserung erbracht. Die Art der Nacherfüllung steht dabei im Ermessen des Verkäufers. Im Falle einer Nachlieferung bleibt es dem Verkäufer vorbehalten, anstatt einer neuen Lieferung eine zu liefern, die nach Art und Güte, insbesondere dem Alter und dem Grad der Abnutzung der mangelhaften Lieferung entspricht. Sollte der Verkäufer eine neue Lieferung vornehmen, bleibt die Geltendmachung des Nutzungsersatzes einschließlich der Abnutzungen für die mangelhafte Lieferung vorbehalten. Im Falle der Nachbesserung bemisst sich die Gewährleistungsfrist nach der Frist der ursprünglichen Lieferung. Im Falle der Nach-lieferung beträgt die Gewährleistungsfrist ebenfalls höchstens ein Jahr. Ob eine Nachlieferung vorliegt, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles und hängt insbesondere nicht davon ab, welchen Wert oder Umfang die Nachlieferung hat. Die Vornahme einer Nacherfüllung gilt nicht als Anerkenntnis. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr, die aus nach-folgenden Gründen entstanden ist: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, natürliche Abnutzung, fehler-hafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grobes Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind. Bei Zweifeln an einer Montageanleitung hat der Käufer sich vor dem Einbau beim Verkäufer von der Richtigkeit zu vergewissern.Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen not-wendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatz-lieferungen hat der Käufer nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, ansonsten wir von der Mängelhaftung befreit sind. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebs-sicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels im Verzug sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir - inso-weit als sich die Beanstandung als berechtigt heraus-stellt - die Kosten des Ersatzstückes einschließ lich des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus, ferner, falls dies nach Lage des Einzel-falles billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Bestellung seiner Monteure und Hilfskräfte. Im übrigen trägt der Käufer die Kosten. Durch etwa seitens des Käufers oder Dritte unsach-

gemäß ohne vorherige Genehmigung unsererseits vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungs-arbeiten wird die Haftung für die darauf entstehenden Folgen aufgehoben. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht, wenn der Folgeschaden in einer Gesundheits- oder Körperschädigung besteht.

Für den Fall, dass der Käufer seinerseits die Liefe-rung weiterveräußert und er die Lieferung infolge der Mangelhaftigkeit zurücknehmen muss, stehen dem Käufer die Gewährleistungsrechte so zu, wie sie in diesen ALZB vereinbart wurden. Der Rückgriff steht dem Käufer aber nur dann zu, wenn der Käufer die Lieferung an einen Privatverbraucher (im folgenden: Endabnehmer) weiterveräußert hat. Wird die Pflicht zur unverzüglichen Untersuchung oder unverzüg-lichen Mängelanzeige verletzt, ist ein Rückgriff des Käufers beim Verkäufer ausgeschlossen. Auf die in diesen ALZB vereinbarten Pflichten hierzu wird Bezug genommen.

Der Rückgriff des Käufers beim Verkäufer ist auch aus-geschlossen, wenn der Käufer mit dem Endabnehmer ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht vereinbart oder die Sache freiwillig oder aus Kulanz zurückgenommen hat. Dies gilt auch, wenn die Lieferung des Verkäufers nicht neu war oder Käufer und Endabnehmer eine Beschaffenheitsvereinbarung geschlossen haben, die wegen der Mangelhaftigkeit der Lieferung besondere Konditionen in der Vertragsgestaltung zwischen Käu-fer und Endabnehmer vorsieht, der Endabnehmer den Mangel der Lieferung also kannte.

Ein Rückgriff des Käufers beim Verkäufer findet auch nicht statt, wenn der Mangel durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austausch-werkstoffe, chemische, elektrochemische oder elek-trische Einflüsse entstanden ist und die Umstände hierfür im Einflussbereich des Käufers liegen, es sei denn, der Verkäufer hat vorsätzlich oder grob fahr-lässig gehandelt.

Der Rückgriff des Käufers beim Verkäufer setzt voraus, dass er dem Verkäufer mitteilt, wann im Verhältnis zum Endabnehmer die Gefahr übergegangen ist.

Durch den Rückgriff entstehende Kosten trägt der Ver-käufer, wenn er den Mangel zu vertreten hat.

8 Erfüllungsort, Gerichtsstand. Erfüllungsort für beide Teile ist Weener. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche und evtl. Streitigkeiten ist Leer/Ostfriesland.

9 Verbindlichkeit. Sollten sich einzelne Teile dieser Bedingungen als unwirksam erweisen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen - Seite 2 -

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