Ernst für Raser 2011

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Geschwindigkeitsübertretungen Entzug der Lenkberechtigung – Staffelung der Entzugszeiten ab 1.1.2011 1. Umgang mit Geschindigkeitsübertretungen 1.1. Derzeitige rechtliche Situation Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und mehr als 50 km/h auf Freilandstraßen droht eine Verwaltungsstrafe plus - erstmalig: Entziehung der Lenkberechtigung für 2 Wochen - im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren: Entziehung der Lenkberechtigung für 6 Wochen, evtl. Auftrag zur Nachschulung - weitere Übertretungen innerhalb von 2 Jahren: 3 Monate Führerscheinentzug 1.2. Neu – Staffelung ab 1.1.2011 Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und mehr als 50 km/h auf Freilandstraßen droht eine Verwaltungsstrafe plus erstmalig - im Ortsgebiet: > 40-60 km/h 2 Wochen Entziehung > 60-80 km/h 6 Wochen Entziehung > 80-90 km/h 12 Wochen Entziehung ab > 90 km/h 6 Monate Entziehung - auf Freilandstraßen: > 50-70 km/h 2 Wochen Entziehung > 70-90 km/h 6 Wochen Entziehung > 90-100 km/h 12 Wochen Entziehung ab 100 km/h 6 Monate Entziehung Im Wiederholungsfall drohen im Ortsgebiet bei > 40-60 km/h und auf Freilandstraßen bei > 50-70 km/h 6 Wochen Entziehung der Lenkberechtigung! Bei allen weiteren Überschreitungen mindestens 6 Monate. Eine nach Ablauf von zwei Jahren seit der letzten Übertretung begangene Übertretung gilt als erstmalig begangen.

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Geschwindigkeitsübertretungen: Entzug der Lenkberechtigung ab 1.1.2011 - ÖAMTC

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Geschwindigkeitsübertretungen Entzug der Lenkberechtigung – Staffelung der Entzugszeiten

ab 1.1.2011

1. Umgang mit Geschindigkeitsübertretungen

1.1. Derzeitige rechtliche Situation

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und mehr als 50 km/h auf Freilandstraßen droht eine Verwaltungsstrafe plus

- erstmalig: Entziehung der Lenkberechtigung für 2 Wochen

- im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren: Entziehung der Lenkberechtigung für 6 Wochen, evtl. Auftrag zur Nachschulung

- weitere Übertretungen innerhalb von 2 Jahren: 3 Monate Führerscheinentzug

1.2. Neu – Staffelung ab 1.1.2011

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und mehr als 50 km/h auf Freilandstraßen droht eine Verwaltungsstrafe plus erstmalig

- im Ortsgebiet:

> 40-60 km/h 2 Wochen Entziehung

> 60-80 km/h 6 Wochen Entziehung

> 80-90 km/h 12 Wochen Entziehung

ab > 90 km/h 6 Monate Entziehung

- auf Freilandstraßen:

> 50-70 km/h 2 Wochen Entziehung

> 70-90 km/h 6 Wochen Entziehung

> 90-100 km/h 12 Wochen Entziehung

ab 100 km/h 6 Monate Entziehung

Im Wiederholungsfall drohen im Ortsgebiet bei > 40-60 km/h und auf Freilandstraßen bei > 50-70 km/h 6 Wochen Entziehung der Lenkberechtigung! Bei allen weiteren Überschreitungen mindestens 6 Monate. Eine nach Ablauf von zwei Jahren seit der letzten Übertretung begangene Übertretung gilt als erstmalig begangen.

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Hier konnten durch das Einwirken der ÖAMTC-ExpertInnen mehrere Anpassungen erreicht werden:

a) Die 40- und 50-km/h- Regelung wurde nicht angegriffen. b) 20-km/h-Schritte statt 10-km/h-Schritte. c) Die erste Staffelung im Wiederholungsfall bleibt unverändert. d) Der Beobachtungszeitraum im Vormerksystem wird nur im Wieder-

holungsfall auf 3 Jahre erweitert (Geplant war: alle, auch Erst-vormerkungen erhalten einen Beobachtungszeitraum von 3 Jahren.)

e) Trennung von Vormerk- und Entzugssystem bleibt erhalten.

2. Sicherung statt Beschlagnahme

Hier konnte durch das Einwirken der ÖAMTC-ExperInnen erreicht werden, dass bis zur Zahlung einer Sicherheitsleistung eine Unterbrechung der Fahrt angeordnet und diese durch geeignete Vorkehrungen verhindert werden kann (Abnahme des Fahrzeugschlüssels, Anbringung von Sperren).

3. Weitere Erfolge Eine Gegenseitigkeitsklausel zum Datenaustausch wurde ins Kraftfahrgesetz aufgenommen.

4. ÖAMTC-Standpunkt

Für den ÖAMTC ist es wichtig, dass gravierende Übertretungen entsprechend ihrer Schwere sanktioniert werden und man nicht von "Trinkgeldstrafen" spricht. In diesem Sinne sind sowohl die Anhebungen der verhängten Geldstrafen als auch die Verlängerungen der Dauer des Führerscheinentzuges geeignete Maßnahmen, die wir begrüßen. Wesentlich ist aber, dass die Geschwindigkeitslimits logisch nachvollziehbar und die Strafdrohungen für schwere Übertretungen allgemein bekannt sind. Sonst gehen auch hier die guten Präventionsabsichten ins Leere. Auf der anderen Seite könnte man bei geringfügigen Delikten auch einmal mit Augenmaß vorgehen und ein Auge zudrücken, ohne dass man gleich mit einem allgemeinen Verfall der Sitten im Straßenverkehr rechnen müsste.

ÖAMTC-Rechtsdienste Mag. Andreas Achrainer