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BORNIT -Die starke Marke für den Bau. ® Ersatzteile HONDA-Motor GX25 NT BORNIT-Werk Aschenborn GmbH Bautenschutz- und Straßenbauprodukte Telefon: +49 (0) 375/ 27 95 - 0 Telefax: +49 e-mail: [email protected] Internet:http://www.bornit.de (0) 375/ 27 95 - 150 Motor des BORNIT®-Flexomaten Typ 78 / 78 00 00 00 Technische Änderungen vorbehalten!

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BORNIT -Die starke Marke für den Bau.®

Ersatzteile

HONDA-Motor GX25 NT

BORNIT-Werk Aschenborn GmbH

Bautenschutz- und Straßenbauprodukte

Telefon: +49 (0) 375/ 27 95 - 0

Telefax: +49

e-mail: [email protected]

Internet:http://www.bornit.de

(0) 375/ 27 95 - 150

Motor des BORNIT®-Flexomaten

Typ 78 / 78 00 00 00

Technische Änderungen vorbehalten!

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Seite 2 HONDA-GX25 NT

Typ ST3

E-10 NOCKENWELLENRIEMENSCHEIBE

Ref Ersatzteilnummer Beschreibung GX25NT Seriennummer

001 12209-Z3E-000 DICHTUNG, VENTILSCHAFT 1

002 14126-Z0H-003 ROLLE, 4X29.8 1

003 14320-Z0H-010 RIEMENSCHEIBE KOMPL., NOCKEN- WELLE 1

004 14400-Z0H-003 STEUERRIEMEN (71ZU6 G-300) 1

005 14711-Z0H-800 VENTIL, EINLASS 1

006 14721-Z0H-800 AUSPUFFVENTIL 1

007 14751-Z0H-000 VENTILFEDER 2

008 14771-Z0H-000 HALTER, VENTILFEDER 2

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Seite 3

Ref Ersatzteilnummer Beschreibung GX25NT Seriennummer

001 28400-Z0H-003 RUECKLAUFANLASSER KOMPL. 1

002 28414-Z0H-003 GEHAEUSE, RUECKLAUFSTARTER 1

003 28421-Z0H-003 HASPEL, RUECKLAUFANLASSER 1

004 28433-ZM3-003 FUEHRUNG, SEIL 1

005 28442-Z0H-003 RUECKLAUFANLASSERFEDER 1

006 28451-Z0H-003 RIEMENSCHEIBE, RUECKLAUF- ANLASSER 1

007 28459-Z0H-003 SCHWINGARM 1

008 28461-ZM3-003 KNOPF, RUECKLAUFANLASSER 1

009 28462-ZM3-003 RUECKLAUFANLASSERSEIL 1

010 90012-ZM3-003 FESTSTELLSCHRAUBE 1

011 90018-Z0H-003 INNENSECHSKANTSCHRAUBE, 5X16 1

012 91504-ZM3-003 HUELSE 1

013 91506-ZM3-000 MANSCHETTE A, KOPFABDECKUNG 3

HONDA-GX25 NT

Typ ST3

E-11 SEILZUGSTARTER

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Seite 4

Ref Ersatzteilnummer Beschreibung GX25NT Seriennummer

002 19611-Z0H-000 DECKEL, VENTILATOR 1

003 22000-ZM3-003 KUPPLUNG KOMPL. 1

004 22253-Z3E-000 SCHRAUBE, KUPPLUNG (6MM) 2

005 22254-Z3E-000 UNTERLEGSCHEIBE, KUPPLUNG (6X15) 2

006 22255-Z3E-000 WELLENSCHEIBE (8MM) 2

008 90009-Z0H-003 INNENSECHSKANTSCHRAUBE, 5X20 3

HONDA-GX25 NT

Typ ST3

E-12 GEBLAESEABDECKUNG/KUPPLUNG

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Seite 6 HONDA-GX25 NT

Typ ST3

E-14 VERGASER

Ref Ersatzteilnummer Beschreibung GX25NT Seriennummer

001 16010-ZM3-004 DICHTUNG, MESSMEMBRANE 1

002 16011-Z0H-013 DICHTUNG, PUMPE 1

003 16013-Z0H-003 MEMBRANEINHEIT, MESSUNG 1

004 16014-ZM3-004 MEMBRAN, PUMPE 1

005 16015-Z0H-013 GEHAEUSEEINHEIT, PUMPE 1

006 16017-ZM3-004 GEHAEUSEEINHEIT, LUFTSPUELUNG 1

007 16018-ZM3-802 SIEB, EIN. 1

008 16019-ZM3-004 NADELVENTIL, EIN. 1

009 16020-ZM3-004 FEDER, MESSHEBEL 1

010 16021-ZM3-004 SCHRAUBE, MESSHEBELSTIFT 1

011 16022-ZM3-014 STIFT, MESSHEBEL 1

012 16023-ZM3-004 HEBEL, MESSUNG 1

013 16024-Z0H-003 HALTERING 1

014 16025-ZM3-004 O-RING 1

015 16026-ZM3-004 ABDECKUNG, ANLASSPUMPE 1

016 16027-ZM3-004 SCHWENKMECHANISMUS 1

017 16028-ZM3-004 SCHRAUBE, DROSSELKLAPPEN- MANSCHETTE 2

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Seite 5 HONDA-GX25 NT

Typ ST3

E-14 VERGASER

Ref Ersatzteilnummer Beschreibung GX25NT Seriennummer

018 16029-ZM3-004 SCHRAUBE, PUMPENABDECKUNG 4

019 16030-ZM3-004 FEDER, PUMPE 1

020 16031-ZM3-004 SCHEIBE 1

021 16032-ZM3-004 ANLASSPUMPE 1

022 16035-ZM3-802 FILTER, KRAFTSTOFFEINGANG 1

023 16100-Z0H-043 VERGASER KOMPL. (WYB 6D) 1

025 16221-Z0H-000 DICHTUNG, VERGASER 1

027 19631-Z0H-000 RADKRANZ 1

029 90014-Z0H-003 SCHRAUBE, 5X53 2

030 90018-Z0H-003 INNENSECHSKANTSCHRAUBE, 5X16 3

031 91301-ZM3-000 O-RING, 14.8X2.4 1

032 91308-Z3E-000 O-RING, 12.3X2.4 1

033 99101-Z0H-0320 DUESE (#32) (1)

033 99101-ZM5-0330 DUESE (#33) (1)

033 99101-ZM5-0340 DUESE (#34) 1

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Seite 7 HONDA-GX25 NT

Typ ST3

E-15 LUFTFILTER (1)

Ref Ersatzteilnummer Beschreibung GX25NT Seriennummer

001 17204-Z0H-000 PLATTE, OELABSCHEIDER 1

002 17211-Z0H-000 EINSATZ, LUFTFILTER 1

003 17220-Z0H-000 GEHAEUSE KOMPL., LUFTFILTER 1

004 17231-Z0H-000 DECKEL, LUFTFILTER 1

005 94050-05000- FLANSCHENMUTTER, 5MM 2

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Seite 8 HONDA-GX25 NT

Typ ST3

E-16 SCHALLDAEMPFER

Ref Ersatzteilnummer Beschreibung GX25NT Seriennummer

001 18310-Z0H-800 SCHALLDAEMPFER KOMPL. 1

003 18350-Z0H-800 FUNKENFAENGER KOMPL. 1

005 18515-Z0H-000 FUEHRUNG, AUSPUFFGAS 1

006 90001-Z0H-003 STEHBOLZEN, 2.5X42 2

007 90011-Z0H-003 INNENSECHSKANTSCHRAUBE, 5X10 (CT) 1

008 90055-ZE1-000 SCHNEIDSCHRAUBE, 4X6 2

009 90136-SM4-901 MUTTER, SELBSTSICHERND, 5MM 2

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Seite 9 HONDA-GX25 NT

Typ ST3

E-17 KRAFTSTOFFTANK

Ref Ersatzteilnummer Beschreibung GX25NT Seriennummer

001 17504-ZM3-003 GUMMITUELLE, BENZINSCHLAUCH 1

002 17511-Z0H-023 BENZINTANK 1

005 17533-Z0H-000 BEFESTIGUNGSGUMMI, TANK 3

006 17555-Z0H-010 TANKSCHUTZ 1

008 17620-ZM3-816 BENZINTANKVERSCHLUSS KOMPL. 1

009 17672-Z0H-003 BENZINFILTER 1

010 17701-Z0H-003 SCHLAUCH, BENZINTANK 1

012 17702-Z0H-003 BENZINRUECKLAUFSCHLAUCH 1

015 90010-Z0H-003 INNENSECHSKANTSCHRAUBE, 5X30 2

016 90018-Z0H-003 INNENSECHSKANTSCHRAUBE, 5X16 2

017 91401-ZM3-003 KLEMME, SCHLAUCH 2

018 91501-Z0H-000 MANSCHETTE, TANKSCHUTZ 2

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Seite 10 HONDA-GX25 NT

Typ ST3

E-19 SCHWUNGRAD

Ref Ersatzteilnummer Beschreibung GX25NT Seriennummer

001 30500-Z3E-003 ZUENDSPULE KOMPL. 1

002 31110-Z3E-003 SCHWUNGRAD KOMPL. 1

003 32195-Z0H-000 SCHNUR, STOPPSCHALTER 1

004 90012-Z0H-005 INNENSECHSKANTSCHRAUBE, 4X14 2

005 90355-427-770 FLANSCHENMUTTER, 7MM 1

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Seite 11 HONDA-GX25 NT

Typ ST3

E-2 KURBELGEHAEUSE SATZ

Ref Ersatzteilnummer Beschreibung GX25NT Seriennummer

001 10100-Z3E-405 KURBELGEHAEUSE SATZ 1

002 12310-Z0H-010 ZYLINDERKOPFDECKEL 1

003 12312-Z0H-300 DICHTUNG, ZYLINDERKOPFDECKEL 1

004 12314-Z0H-300 TUELLE, KOPF, ABDECKUNG 1

005 12367-Z0H-000 FILTER, ENTLUEFTER 1

006 14431-Z0H-003 KIPPHEBEL, EIN. VENTIL 1

007 14441-Z0H-003 KIPPHEBEL, AUSPUFFVENTIL 1

008 14730-Z0H-000 EINLASSVENTILHEBER 1

009 14740-Z0H-000 ANHUBKOMPONENTE, AUSLASSVENTIL 1

010 15422-Z0H-000 OELSCHLAUCH 1

011 15510-Z3E-000 PLATTENEINHEIT, OELAUSLASS- VENTIL 1

012 15600-Z0T-800 OELEINFUELLVERSCHLUSS KOMPL. 1

013 15625-Z0T-800 DICHTUNG, OELEINFUELLKAPPE 1

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Seite 12 HONDA-GX25 NT

Typ ST3

E-2 KURBELGEHAEUSE SATZ

Ref Ersatzteilnummer Beschreibung GX25NT Seriennummer

014 15721-Z0H-000 ENTLUEFTUNGSSCHLAUCH 1

015 31914-Z0H-003 ZUENDKERZE (CMR4H)(NGK) (1)

015 31915-Z0H-003 ZUENDKERZE (CMR5H)(NGK) 1

015 31916-Z0H-003 ZUENDKERZE (CMR6H)(NGK) (1)

016 90009-Z0H-003 INNENSECHSKANTSCHRAUBE, 5X20 2

017 90010-Z0H-003 INNENSECHSKANTSCHRAUBE, 5X30 4

018 90013-Z0H-004 KEGELKOPFSCHRAUBE, 4X8 2

019 90017-Z0H-000 EINSTELLSCHRAUBE, VENTILSPIEL 2

020 90019-Z0H-003 INNENSECHSKANTSCHRAUBE, 5X12 2

021 90206-ZM3-000 EINSTELLMUTTER, VENTILSPIEL 2

022 93901-34320- SCHNEIDSCHRAUBE, 4X12 2

023 94305-40102- FEDERSTIFT, 4X10 1

024 95002-4120008 SCHLAUCHKLAMMER (D12) 1

025 95002-4130004 SCHLAUCHKLAMMER (D13) 1

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Seite 14 HONDA-GX25 NT

Typ ST3

E-27 OBERE ABDECKUNG

Ref Ersatzteilnummer Beschreibung GX25NT Seriennummer

001 19720-Z0H-000 ZB DECKEL KOMPL., OBEN *R280* 1

002 90015-Z0H-003 SCHRAUBE, OBERE ABDECKUNG 1

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Seite 13 HONDA-GX25 NT

Typ ST3

E-28 ZETTEL

Ref Ersatzteilnummer Beschreibung GX25NT Seriennummer

001 87521-Z3E-000 MARKE, EMBLEM 1

003 87531-Z0H-000 MARKE, HONDA 1

005 87601-Z4A-800 MARKE, TYP (ST3) 1

006 87660-Z0H-000 MARKE (4-STROKE) 1

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Seite 16 HONDA-GX25 NT

Typ ST3

E-29 WERKZEUG

Ref Ersatzteilnummer Beschreibung GX25NT Seriennummer

001 89216-045-010 ZUENDKERZENSCHLUESSEL (1)

002 89221-KW3-000 SCHLUSSEL, HEX., 4MM (1)

003 90011-Z0H-811 INNENSECHSKANTSCHRAUBE, 5X9 (1)

004 99005-01000- HEBELGRIFF A (1)

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Seite 16 HONDA-GX25 NT

Typ ST3

E-7 KURBELWELLE/KOLBEN

Ref Ersatzteilnummer Beschreibung GX25NT Seriennummer

001 13010-Z0H-000 KOLBENRING SATZ 1

002 13101-Z0H-000 KOLBEN 1

003 13111-Z0H-000 KOLBENBOLZEN 1

004 13310-Z0H-020 KURBELWELLE KOMPL. 1

005 91211-Z3E-000 SIMMERRING, 12X24X5 1

006 91212-Z3E-000 SIMMERRING, 10X20X5 1

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BestellscheinSeite 17

Service-Fax: +49 (0) 375 / 27 95 - 150

Pos. Benennung Menge Bestell-Nr. Bemerkung

Stempel / Unterschrift

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Allgemeine VerkaufsbdingungenSeite 18

1. Geltung der Bedingungen

1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser

Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch

wenn sich nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als

angenommen. Bestellungen oder Gegenbestätigungen des Käufers und der Hinweis auf seine

Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von

unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2.Angebot und Vertragsabschluß

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge (Bestellungen und Annahme)

sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündliche

Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, sind

unwirksam.

2.2 Nebenreden bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung. Die zu einem Angebot

gehörenden Unterlagen, wie technische Informationsschriften etc., sind nur maßgebend, wenn sie

ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

3. Preisberechnung und Zahlung

3.1 Alle Preisangaben verstehen sich ausschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger

öffentlicher Abgaben. Diese Angaben hat der Käufer zu tragen. Wir behalten uns das Recht vor,

unsere Preise angemessen anzupassen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenänderungen

durch Tarifabschlüsse, Preiserhöhungen der Vorlieferanten oder Wechselkursschwankungen

eintreten.

3.2 Die Preise für Lieferungen und Leistungen verstehen sich, falls nicht anderes vereinbart, ab Werk

zuzüglich der Kosten der für einen ordnungsgemäßen Versand notwendigen Verpackung.

3.3 Für die Preisberechnung sind die vom Verkäufer ermittelten Gewichte, Zahlen und Mengen

maßgebend, es sei denn, der Käufer widerspricht unverzüglich.

3.4 Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aus

demselben Vertragsverhältnis aufrechnen oder wegen dieser Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht

geltend machen.

3.5 Erfüllungsort für die Zahlungen des Käufers ist der Sitz des Verkäufers. Zahlungen sind ohne

Abzug und so zu leisten, dass am Fälligkeitstermin Gutschrift auf einem Konto des Verkäufers erfolgt.

3.6 Im Fall des Zahlungsverzuges des Käufers - auch aus den laufenden Geschäftsbeziehungen -

oder wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse kann der Verkäufer den Käufer

zur Leistung oder zur Sicherheitsleistung auffordern. Kommt er dieserAufforderung nicht nach, ist der

Verkäufer berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder

Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4. Gefahrübergang/ Versand/Annahmeverzug

4.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen ist die jeweilige Auslieferungsstelle. An der Auslieferungsstelle

geht die Gefahr des zufälligen Verlustes oder der Beschädigung der Ware auf den Käufer über.

4.2 Fehlen besondere Vereinbarungen, kann der Verkäufer nach seinem Ermessen

Beförderungsweg, -art und Transportmittel auswählen.

4.3 Leihbehälter und Leihverpackungen sind innerhalb von 60 Tagen restentleert und frachtfrei vom

Besteller zurückzusenden; Verlust und Beschädigung der Leihverpackungen gehen zu Lasten des

Bestellers, wenn diese von ihm zu vertreten sind. Leihverpackungen (-behälter) dürfen nicht für

andere Zwecke oder für die Aufnahme anderer Produkte benutzt werden. Sie sind ausschließlich für

den Transport unserer gelieferten Ware bestimmt. Beschriftungen dürfen nicht entfernt werden.

Einwegverpackungen werden von uns nicht zurückgenommen. Wir nennen stattdessen dem

Besteller einen Dritten, der die Verpackung entsprechend der Verpackungsverordnung annimmt.

4.4 Bei Annahmeverzug des Käufers kann der Verkäufer die rückständigen Liefermengen auf Gefahr

und Kosten des Käufers einlagern und einschließlich sämtlicher Nebenkosten als geliefert in

Rechnung stellen. Der Verkäufer ist stattdessen auch berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen

Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4.5 Der Verkäufer ist zu Teillieferung berechtigt.

5. Verzug, Unmöglichkeit, sonstige Vertragsverletzung

5.1 Bei Nichteinhaltung von Lieferfristen kann der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist

setzten. Nach erfolglosem Fristablauf ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt hat

schriftlich zu erfolgen.

5.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die

uns die Lieferung/ Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen hierzu gehören auch

nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik,

Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln,

behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei unserem Subunternehmern oder deren

Nachunternehmern eintreten -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen

nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung

zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfolgten

Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

5.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei der Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten und nur auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens, wobei maximal ein

Schaden bis zur Höhe des Nettorechnungswertes der jeweiligen mangelhaften Lieferung ersetzt wird.

6. Prüfung, Verarbeitung, Gewährleistung und Haftung

6.1 Der Käufer hat unverzüglich - erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung - zu prüfen, ob die

gelieferte Ware einwandfrei und für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist. Unterlässt er die Prüfung,

entfällt für den Verkäufer jegliche Gewährleistung und Haftung. Dem Besteller ist bekannt, dass die

von BORNIT vertriebenen Waren unterschiedliche Haltbarkeiten und Verwendungsbereiche haben.

Der Besteller verpflichtet sich, die individuellen Beschaffenheiten der Waren zu beachten, die in den

Produktinformationen ausführlich beschrieben sind.

6.2 Beanstandungen hinsichtlich Beschaffenheit oder Menge sind unter Angabe der Art und des

Umfangs der Beanstandung und der Rechnungs- und Chargennummer sowie der

Produktbezeichnung unverzüglich, spätestens aber sieben Tage nach Erhalt der Ware, verborgene

Mängel spätestens acht Tage nach Ihrer Entdeckung, dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Soweit

sich nicht aus dem Gesetz unabdingbar eine längere Frist ergibt oder wir eine Garantie übernommen

haben, verjähren Mängelansprüche in einem Jahr. Im übrigen gilt die vom Gesetz vorgegebene Frist.

Die Fristen beginnen mit dem jeweiligen Liefer-/Leistungsdatum.

6.3 Verbindlich für eine Schadensfeststellung sind Kontrollflächen, die im Beisein jeweils eines

Vertreters des Käufers und des Verkäufers angelegt werden.

Kontrollflächen werden am Objekt besonders abgegrenzt und beschriftet. Über Kontrollflächen wird

ein Protokoll angefertigt und von allen Beteiligten unterschrieben. Treten im Laufe der

Gewährleistungsfrist an der gelieferten Ware Schäden auf, so hat eine gemeinsame Besichtigung

durch den Käufer und den Verkäufer zu erfolgen. Falls sich dabei herausstellt, dass die

Kontrollflächen innerhalb der Gewährleistungsfrist einwandfrei geblieben sind, gilt als festgestellt,

dass Schäden der übrigen Flächen nicht auf die Beschaffenheit des gelieferten Materials

zurückzuführen sind, so dass die Gewährleistung nicht eingreift. Treten hingegen im Laufe der

Gewährleistung Schäden sowohl an den Kontrollflächen als auch an den übrigen Flächen auf, so wird

der Verkäufer alle notwendigen Analysen zur Überprüfung des Schadensbildes sowie der

Schadensursache durchführen. Stellt sich bei diesen Analysen heraus, dass die Schäden auf einen

Fehler der gelieferten Ware und nicht auf eine Beanspruchung, die über die bei Übernahme der

Gewährleistung festgestellten Beanspruchung hinausgeht, oder sonstige Einflüsse, für die die Firma

BORNIT-Werk Aschenborn GmbH nicht verantwortlich ist, zurückzuführen sind, so stehen dem

Käufer die nachfolgenden Rechte zu.

6.4 Ist der Vertragsgegenstand mangelhaft, so liefert/leisten wir unter Ausschluss sonstiger

Ansprüche wegen des Mangels Ersatz. Ist der Kunde an einer Ersatzlieferung/-leistung nicht

interessiert oder ist der erforderliche Aufwand der Ersatzlieferung/-leistung unverhältnismäßig im

Vergleich mit dem Vorteil für den Kunden, so ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung

der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Eine Rückgängigmachung des

Vertrages ist ausgeschlossen, wenn sich die Vertragsleistung ihrer Natur nach einer Rückgewähr

entziehen

Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend das Recht des Kunden bei Mängeln der

Vertragsgegenstände und schließen sonstige Ansprüche jeglicher Art aus. Haben wir für die

Beschaffenheit eine Garantie übernommen, so stehen dem Kunden wegen des Mangels die

gesetzlichen Rechte zu.

6.5 Wir haften nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für Schäden gleich aus welchem

Rechtsgrund -, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter, unsere Erfüllungsgehilfen und unsere

Betriebsangehörigen sie schuldhaft verursacht haben.

6.6 Die Haftung gegenüber dem Kunden wird außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit und in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit

ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache

übernommen haben.

6.7 Unsere Haftung ist auf den als Folge vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für

Mangelfolgeschäden ist nach Maßgabe von Ziffer 6.6 ausgeschlossen.

7. Rückgabe

7.1 Die Rücknahme der von uns gelieferten mangelfreien Ware ist ausgeschlossen. Erklären wir uns

ausnahmsweise mit der Rücknahme mangelfreier Ware einverstanden, so erfolgt eine Gutschrift

dafür nur insoweit, wie unser Labor die uneingeschränkte Wiederverwendbarkeit feststellt. Für die

Kosten der Prüfung, Aufbereitung, Umarbeitung und Neuverpackung werden die tatsächlichen

Kosten mindestens 20% des Rechnungsbetrages oder mindestens 30 Euro abgezogen. Eine

derartige Gutschrift wird nicht ausgezahlt, sondern dient nur zur Verrechnung mit künftigen Lieferung.

7.2 Sollte die Laborprüfung keine Wiederverwertbarkeit ergeben, werden die Kosten für die

fachgerechte Entsorgung der Waren dem Besteller in voller Höhe in Rechnung gestellt.

8. Technische Standards

Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer auf die in seinem Land hinsichtlich des gelieferten Produkts

bestehenden technischen Standards schriftlich hinzuweisen. Tut er dies nicht, so hat er den Verkäufer

von jeglicher daraus resultierenden Haftung gegenüber Dritten freizustellen, es sei denn, der

Verkäufer kannte die Bestimmungen des Käuferlandes oder hat sie grob fahrlässig nicht gekannt.

Als verbindliche, technische Richtlinien gelten vorrangig die unter www.bornit.de jederzeit abrufbaren

Technischen Merkblätter sowie Sicherheitsdatenblätter.

9. Umfassender Eigentumsvorbehalt

9.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer

jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf

Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert der Forderung nachhaltig um mehr als

20% übersteigt. Die Sicherheit erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit der Verkäufer

Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnung bucht (Kontokorrent-Vorbehalt).

9.2 Die vom Verkäufer gelieferte Ware bleibt sein Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist

berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu

veräußern. Ein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb im Sinne dieser Bedingung liegt nicht vor, wenn

bei Veräußerungen des Käufers oder bei dessen sonstigen Verfügungen oder Handlungen zugunsten

Dritter die Abtretbarkeit seiner Forderungen an Dritte ausgeschlossen ist. Verpfändungen oder

Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig.

9.3 Der Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware im Falle der Verarbeitung oder

Umbildung ist ausgeschlossen. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer, jedoch

ohne Verpflichtung für ihn.

9.4 Im Falle der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Sachen,

und zwar der Gestalt, dass sie wesentlicher Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, wird der

Verkäufer Miteigentümer dieser Sache; sein Anteil bestimmt sich nach dem Wertverhältnis der

Sachen zur Zeit der Verbindung oder Vermischung. Ist jedoch die Vorbehaltsware als Hauptsache

anzusehen, so erwirbt der Verkäufer das Alleineigentum. Im Falle der Verbindung der

Vorbehaltstware mit einem Bauwerk wie ein Anspruch des Käufers auf Bestellung einer

Sicherheitshypothek des Bauunternehmers an dem Baugrundstück seines Bestellers in Höhe des

Teils, der den Wert der Vorbehaltsware entspricht, an den Verkäufer abgetreten.

9.5 Die aus der Weiterveräußerung/ -verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der

Vorbehaltsware entsprechenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in Höhe

des Kaufpreises der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab. Der Käufer ist ermächtigt, diese

Forderungen für den Verkäufer einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung entfällt, wenn der Käufer

seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt. In

diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, den Drittschuldner dieAbtretung offen zu legen.

9.6 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die zur Geltendmachung seiner Forderungen und

sonstigen Ansprüche nötige Auskunft unverzüglich auf seine Kosten zu erteilen und die

Beweisurkunden, soweit sie sich in seinem Besitz befinden, auszuliefern. Die Pflicht besteht

entsprechend bei einer Zwangsvollstreckung in die dem Verkäufer gehörenden Sachen, Forderungen

und anderen Vermögensrechte; der Käufer hat dem Verkäufer unverzüglich über die

Zwangsvollstreckung Mitteilung zu machen; er wird außerdem den Pfändungsgläubiger schriftlich auf

Rechte des Verkäufers hinweisen.

9.7 Machen Drittschuldner eine Abtretung davon abhängig, dass die gesamte dem Käufer aus einem

Bauvertrag zustehenden Forderungen abgetreten werden muss, so tritt der Käufer bereits jetzt

sicherungshalber die ihm zustehende Forderung in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Neben den

vorstehenden Verpflichtungen zur Erteilung von Auskünften und Beweisurkunden ist der Käufer

verpflichtet, dieAbtretung den Drittschuldnern mit dem Verkäufer gemeinsam schriftlich anzuzeigen.

10.Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1 Alle mit dem Verkäufer bestehenden Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der

Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des „Übereinkommens der Vereinten Nationen über

Verträge über den internationalen Warenverkehr“ ist ausgeschlossen.

10.2 Sofern nicht zwingend gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, gilt als Gerichtsstand der

Hauptsitz des Verkäufers als vereinbart, für Klagen des Verkäufers auch der Hauptsicht des Klägers.

11. Schlussbedingungen

11.1 Der deutsche Text dieserAllgemeinen Verkaufsbedingung ist maßgeblich.

11.2 Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, teilunwirksam oder durch eine

Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen nicht berührt.

11.3 Wir speichern Daten unserer Besteller im Rahmen unserer gegenseitigen

Geschäftsbeziehungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz.

Stand: März 2005