Erwartungen der Überwachung an die Tierschutzbeauftragten · 2014. 1. 3. · Otto, 28.5.2008...
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Erwartungen der ÜberwachungOtto, 28.5.2008
Erwartungen der Überwachungan die
Tierschutzbeauftragten
Erwartungen der ÜberwachungOtto, 28.5.2008
Tierschutzbeauftragter (§ 8 b TierSchG)
(1) Träger von TV-Einrichtungen haben einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte zu bestellen, die Stellung und die Befugnisse des Tierschutzbeauftragten sind anzugeben.
(2) nur Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium der Veterinärmedizin, Medizin oder Biologie - Fachrichtung Zoologie -bestellt werden. Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
Tierschutzbeauftragte müssen Fachkenntnisse und Zuverlässigkeit haben.
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Tierschutzbeauftragter (§ 8 b TierSchG)
(3) Pflichten:
1. auf Einhaltung von Vorschriften achten, 2. Einrichtung, Tierhalter und Versuchsleiter beraten, 3. zu jedem Antrag Stellung nehmen, 4. innerbetrieblich auf Vermeidung oder Beschränkung von
Tierversuchen hinzuwirken
(4) Führt der Tierschutzbeauftragte selbst ein Versuchsvorhaben durch, so muss für dieses Versuchsvorhaben ein anderer Tierschutzbeauftragter tätig sein.
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Tierschutzbeauftragter (§ 8 b TierSchG)
(5) Die Einrichtung hat den Tierschutzbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben so zu unterstützen und von allenVersuchsvorhaben zu unterrichten, dass er seine Aufgaben uneingeschränkt wahrnehmen kann.
(6) Der Tierschutzbeauftragte ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben weisungsfrei. Er darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Seine Stellung und seine Befugnisse sind durch Satzung, innerbetriebliche Anweisung oder in ähnlicher Form zu regeln. Dabei ist sicherzustellen, dass der Tierschutzbeauftragte seine Vorschläge oder Bedenken unmittelbar der in der Einrichtung entscheidenden Stelle vortragen kann. Werden mehrere Tierschutzbeauftragte bestellt, so sind ihre Aufgabenbereiche festzulegen.
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Tierschutzbeauftragter (§ 8 b TierSchG)
AVV:8.1 Der Aufgabenbereich des Tierschutzbeauftragten erstreckt sich auf beratende Funktion bei
- Tierhaltung- Durchführung der Eingriffe- Behandlung
8.4 Stellt die Behörde auf Grund der Anzeige nach § 8b (1) fest, dass die Vorschriften über den Tierschutzbeauftragten nicht oder nicht vollständig erfüllt sind, so teilt sie dem Träger der Einrichtung die festgestellten Mängel mit. Sie setzt gleichzeitig eine angemessene Frist für die Abstellung der Mängel und weist dabei darauf hin, dass Tierversuche nicht genehmigt werden können und anzeigepflichtige Tierversuche nach § 8a (5) zu untersagen sind.
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Tierschutzbeauftragte sollen• Fachkenntnisse und Zuverlässigkeit haben • auf Einhaltung von Vorschriften achten, nicht beachten oder
durchsetzen!• Einrichtung, Tierhalter und Versuchsleiter beraten,
bei Tierhaltung, Durchführung der Eingriffe, Behandlung
• zu jedem Antrag Stellung nehmen, • innerbetrieblich auf Vermeidung oder Beschränkung von
Tierversuchen hinzuwirken• Zeit und Mittel haben, um ihre Aufgaben uneingeschränkt
wahrzunehmen • Vorschläge oder Bedenken unmittelbar der entscheidenden
Stelle in der Einrichtung vortragen (Verantwortung liegt bei der entscheidenden Stelle)
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Verfolgung von Verstößen
Folgen eines Verstoßes
• Ordnungs verfügungauf künftige Handlung gerichtet
• Ordnungs widrigkeit / StraftatAhndung ist auf die Vergangenheit gerichtet
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Verfolgung von Verstößen
Ordnungsverfügung
Maßnahme zur Beseitigung von Missständen:
���� mündliche Anordnungen� schriftliche Anordnungen� mit Zwangsgeld (wird vorher angedroht)� Ersatzvornahme (wird vorher angedroht)� mit Fristen� zur sofortigen Vollziehung
Widerspruch: Verwaltungsgericht
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Verfolgung von Verstößen
Ordnungswidrigkeit TierSchG § 18
Maßnahmen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten:
Verwarnung mündlich, schriftlichVerwarngeld 5 bis 35 €Bußgeld bis 25.000 € nach TierSchG § 18
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Verfolgung von Verstößen
Ordnungswidrigkeit OWiG § 130(1) Wer als Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens vorsätzlich
oder fahrlässig die Aufsichtsmaßnahmen unterlässt, die erforderlich sind, um in dem Betrieb oder Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zu verhindern, die den Inhaber treffen und derenVerletzung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist, handelt ordnungswidrig, wenn eine solche Zuwiderhandlung begangen wird, die durch gehörige Aufsicht verhindert oder wesentlich erschwert worden wäre. Zu den erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen gehören auch die Bestellung, sorgfältige Auswahl und Überwachung von Aufsichtspersonen.
(2) Betrieb oder Unternehmen im Sinne des Absatzes 1 ist auch das öffentliche Unternehmen.
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Verfolgung von Verstößen
Ordnungswidrigkeiten
Verstoß gegen Sorgfaltspflichten:» Delegationspflicht» Erkundigungspflicht» Prüfungspflicht» Schulungspflicht
Bußgeld bis 500.000 € nach OWiG § 130
Verfall nach § 29a OWiG (Gewinnabschöpfung)
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Verfolgung von Verstößen
Ordnungswidrigkeiten
> 200 € Eintragung ins Gewerbezentralregisterbis 300 € Löschung nach 3 Jahren> 300 € Löschung nach 5 Jahren,
wenn keine neuen Eintragungen dazukommen
Mitteilung an die Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes� Überprüfung der Zuverlässigkeit Krankenkasse
FinanzamtGewerbeaufsicht....
Widerspruch: Amtsgericht
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Verfolgung von Verstößen
Straftat TierSchG § 17 Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe- Tötung ohne vernünftigen Grund - aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügen- länger anhaltende oder wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügen
Straftat OWiG- Vorsatz- bedingter Vorsatz
Konsequenzen� Eintragung ins Bundeszentralregister (ab 90 Tagessätze)� polizeiliches Führungszeugnis� Zuverlässigkeit ?
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Tierversuche
• TV in Münster• Überwachung
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Tierversuche in Münster
20 Tierställe– Ort der Haltung– Ort der Versuche
ca. 50 Institute– Abteilungen– Forschungsgemeinschaften
Qualifikation des Beteiligten– 1.374 Personen erfasst
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Tierversuche in Münster
34103245431618Kontrollen
20
264
137
2007
22
276
80
62
18
2004
21
256
82
57
25
2002
20222120Tierställe
260207256245TV
laufend
66797479TV
Gesamt neu
43525457TV
Genehmigungen
23272022TV
Anzeigen
2006200520032001Jahr
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Verwaltung derTierversuche in Münster
Stammdaten:Kontrollen
ThemaRechtsgrundlagen
GenehmigungszeitenLaufzeiten
Haltung u./o. ZuchtLieferant/Züchter
Beantragte TierzahlGenehmigte Tierzahl
Versuchsleiter, StellvertreterVersuchs-Nr./Aktenzeichen
TierstallTierpfleger
Istitut, Adresse
Auswertung:Wie viele Institute Wie viele Tierställe
Welche Tierarten pro StallWie viele Tiere pro Stall
Wie viele laufende VersucheWie viele neue Versuche
Wie viele Genehmigungen A/GWie viele OP-Sachkunde
Wie viele Versuche pro InstitutWie viele Kontrollen
Wie viele Züchter
Sonstige Eingaben:Tierschutzfälle
Sanktionen§ 11-Erlaubnisse für
Züchter, Zoo, Zirkus …
Versuche:Institute TierställeTierpflegerZüchterVersuchsleiter/StellvertreterSachkundigeAusnahmegen. OP-EingriffeAusnahmegen. nach § 11
Techn. Grundlagen fürStatistikAufbau einer Tabelle „Melde-VO“Schnittstelle für UniAuswertung Excel-DateiAusdruckExport auf CD-ROMVerwendete TierartenVerbrauchte TiereAutomatische Übernahme der Datenauf das Folgejahr
TV-Datenbank
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Zusammenarbeit zwischen den Behörden
• Behörden– LANUV– Veterinäramt
• Berücksichtigung der Arbeit anderer Ämter– Staatliche Umweltbehörde fordert Lebendfallen bei Mäusen
• „Kundenorientierung“– Termine– Aufwand der Statistik - Ergebnisse der Statistik– Universitäre Forschung - Gewerbliche Forschung
• Transparenz des Verwaltungshandeln• Eigenkontrollsystem der Behörde
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Überwachung
• Überwachung der Tierhaltung einmal im Jahr• Überwachung der Versuche nur sporadisch• TV werden nicht immer zu den üblichen
Dienstzeiten durchgeführt• Ort der TV ist nicht immer Ort der Haltung
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Überwachung
Überwachungsumfang• Dokumente • Versuch
– Dokumentation– Versuch
• Tierhaltung– Haltung– Pflege– Personal
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Dokumentation
TV-AntragVersuchs-GenehmigungHaltungs-Genehmigung
Aufbewahrungsfrist § 9a TSchG: 3 JahreTV-NummerLaufzeit
TierartAnzahlUnterbringung Quarantäne, UntersuchungenVersorgungKennzeichnung der Tiere
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Dokumentation
Herkunft Zuchtbestätigung für Importe ???Ausnahmegenehmigung für landw. Nutztiere
Bestandsbuch ZugängeAbgänge
Versuchsprotokoll Versuchsablauf normal, Besonderheiten, AuffälligkeitenProbleme: wie wurde darauf reagiert
TötungsartTierverbrauchKrisenplan Vorgehensweise bei Problemen
z.B. Versorgung bei StromausfallAnschriften Telefonliste
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Dokumentation
Bestandsbuch und Versuchsprotokollelektronische Buchführung
Archivierung der DateienVerfolgung nachträglicher Veränderungen
Lesbarkeit zum Ende der AufbewahrungsfristVerfügbarkeit von LesegerätenVerfügbarkeit der Daten (z.B. bei alten Anzeigen, unbefristet + 3 Jahre)
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Überwachung der Tierhaltung
Unterbringung:RäumeKlima Temperatur
Licht (Helligkeit, Dauer, Farbspektrum)LuftfeuchtigkeitLuftgeschwindigkeit, LuftverteilungFilterüberwachung
GeräuscheVibrationbesondere Bedingungen bei Baumaßnahmen
besondere Bedingungen für Tiere mit gentechnischen Veränderungen
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Überwachung der Tierhaltung
Versorgung:Organisation TierschutzbeauftragterInstitutsleitung Verantwortung Verantwortlicher Sachkunde Vertretung ? SchulungPfleger Sachkunde Vertretung ? SchulungTierarztFutterWasserReinigungSchädlingsbekämpfungÜberprüfung der Tierhaltung
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Tierkennzeichnung
Ohrmarke Transponder (Chip)
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Tierkennzeichnung
Ohrmarke (ca. 0,2 g)
Ohr-Kerbe
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Kritik
• Genehmigungsverfahren• Importe (Zuchtbestätigung)• Information / Schulung• Öffentlichkeitsarbeit
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Kritik
Genehmigungsverfahren• Versuchsanträge in Prosa• Kurzfassung wäre sinnvoll
– Titel– VL / stv. VL– Weitere beteiligte Personen (Assistenz)– Tierart– Anzahl
• Pendelbogen zwischen den Behörden
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Kritik
Importe• Tierschutz-Importgenehmigungen
– Die Bestätigung, dass die Tiere zu Versuchszwecken gezüchtet wurden, wird von einer Stelle (Veterinäramt) eingefordert, die die Zuchtanlage nicht kennt.
• Versuchstier-Importe– Informationen der Herkunftsländer i.d.R. aus der Literatur– Spezielle Kenntnisse sind nur vor Ort zu erwerben
• Transporte (Tierschutztransport-VO)– Schulung der Fahrer– Ausstattung der Fahrzeuge– Überwachung im Ausland?
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Kritik
Informationen• Informationen vom Land
– Aktuelle Informationen schwer zugänglich
• Sachkundenachweise– Operative / nicht-operative Eingriffe– Ärzte operieren Tiere
• Schulungsprogramm für TV-Leiter und Stellv.• Eigene Vorgaben der Einrichtungen
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Kritik
ÖffentlichkeitsarbeitTierversuche in der Öffentlichkeit
– Es wird wenig unternommen, um die notwendige Diskussion voranzutreiben und zu versachlichen
– Der Öffentlichkeit wird das vorrangige Spezialgesetz, das die Haltung von Versuchstieren regelt, „unterschlagen“.
• Versuchstier-Meldeverordnung– Es werden nur Tiere im Versuch erfasst. – Zur Zucht gentechnisch veränderter Mäuse wird eine wesentlich
höhere Zahl von Mäusen in der Zucht „verbraucht“ als im eigentlichen Versuch.
• Was tun Bund/Länder zur Umsetzung des Art. 20a GG?
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Tierversuche
DER SPIEGEL, Nr. 46, 12.11.2007:
Laurie Pycroft fordert Tierversuche für seine Großmutterund gründet„Pro-Test“
(Oxford, Jan. 2006)
Erwartungen der ÜberwachungOtto, 28.5.2008
Die Überwachung erwartet von den Tierschutzbeauftragten, dass
die Aufgaben offensiv und vorbeugend angegangen werden
in den Einrichtungen für ein Problembewusstsein gesorgt wird (Krisenplanung),
alle Personen, die mit lebenden Tieren umgehen, regelmäßig geschult werden,
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Danke für´s Zuhören !