EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des...

38
EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich vor dem Hintergrund von rechtlichen und Förderrahmenbedingungen auf EU-Ebene und in Österreich“ Eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Endbericht Impressum AutorInnen Monika Auer, DI(FH) Daniel G. Baumgarten, DI Gerhard Bayer /ÖGUT Für den Inhalt verantwortlich Monika Auer/Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik ÖGUT Hollandstraße 10/46, a-1020 Wien Tel +43.1.315 63 93 Fax +43.1.315 63 93-22 Email [email protected] Web www.oegut.at

Transcript of EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des...

Page 1: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

EU-Energieeffizienzförderungen

Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich vor dem Hintergrund von rechtlichen und Förderrahmenbedingungen auf EU-Ebene und in Österreich“

Eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Endbericht

Impressum AutorInnen Monika Auer, DI(FH) Daniel G. Baumgarten, DI Gerhard Bayer /ÖGUT

Für den Inhalt verantwortlich Monika Auer/Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik ÖGUT

Hollandstraße 10/46, a-1020 Wien Tel +43.1.315 63 93 Fax +43.1.315 63 93-22 Email [email protected] Web www.oegut.at

Page 2: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

2

Page 3: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

3

Ergebnisdokumentation: EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich vor dem Hintergrund von rechtlichen und Förderrahmenbedingungen auf EU-Ebene und in Österreich“

Auftraggeber:

Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Autoren:

Monika Auer, Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik (ÖGUT)

DI (FH) Daniel G. Baumgarten, Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik (ÖGUT)

DI Gerhard Bayer, Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik (ÖGUT)

Wien, September 2015

Page 4: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

4

Page 5: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

5

Inhaltsverzeichnis

1  Zusammenfassung der Ergebnisse ............................................................................... 7 

2  Aufgabenstellung und Herangehensweise ................................................................... 9 

3  Verortung der untersuchten Förderprogramme innerhalb der EU-Förderlandschaft ............................................................................................................. 9 

3.1  Strukturfonds .............................................................................................................................. 9 

3.2  EU-Aktionsprogramme ............................................................................................................. 10 

3.3  EU-Finanzrahmen und überlappende Förderperioden ............................................................. 11 

4  Förderprogramme: Ausnützung, Hemmnisse und Maßnahmenempfehlungen ...... 12 

4.1  ELER und EFRE ....................................................................................................................... 12 

Grundlagen .................................................................................................................................... 12 

Bisherige Mittelverwendung .......................................................................................................... 15 

Hemmnisse und Maßnahmen ....................................................................................................... 18 

4.2  ELENA (European Local Energy Assistance) – Europäisches Finanzierungsinstrument für nachhaltige Energieprojekte von Städten und Regionen ......................................................... 20 

Grundlagen .................................................................................................................................... 20 

Bisherige Mittelverwendung .......................................................................................................... 23 

Hemmnisse und Maßnahmen ....................................................................................................... 25 

4.3  European Energy Efficiency Fund (EEEF) ............................................................................... 27 

Grundlagen ................................................................................................................................... 27 

Bisherige Mittelverwendung .......................................................................................................... 28 

Hemmnisse und Maßnahmen ....................................................................................................... 29 

4.4  EIB-Mittel .................................................................................................................................. 30 

Grundlagen .................................................................................................................................... 30 

Bisherige Mittelverwendung .......................................................................................................... 31 

Hemmnisse und Maßnahmen ....................................................................................................... 31 

4.5  Ausschließbare Förderprogramme ........................................................................................... 32 

JESSICA ............................................................................................................................................ 32 

JASPERS .......................................................................................................................................... 32 

4.6  Interesse an und Ausnützung von EU-Fördergeldern .............................................................. 33 

4.7  Konzept für eine Abschlussveranstaltung bzw. für weitere Maßnahmen ................................. 36 

5  Anhang ........................................................................................................................... 37 

5.1  Durchgeführte Interviews .......................................................................................................... 37 

5.2  Durchgeführte Workshops ........................................................................................................ 38 

Page 6: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

6

Page 7: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

7

1 Zusammenfassung der Ergebnisse

Aufgabe der Studie war es, die Ausnutzung der Förderprogramme ELENA, EEEF, JASPERS, JESSICA, EFRE und ELER Strukturfondsmittel sowie den Einsatz von EIB-Mitteln durch österreichische ProjektwerberInnen zu prüfen, Hemmnisse zu identifizieren und Maßnahmen zur besseren Ausnützung dieser Möglichkeiten zu formulieren.

Der Einsatz der Strukturfondsmittel aus EFRE und ELER zeigte sich dabei durchaus positiv. Die Mittel für Österreich sind hierbei im Rahmen der siebenjährigen EU-Budgets zugeteilt, die inhaltliche Verteilung ist in der STRAT.AT 2020 für die Periode 2014-2020 festgelegt. In der vergangenen Periode 2007-2013 wurden im Bereich Energieeffizienz die EFRE Planwerte von ca. 6 % auf ca. 8 % übererfüllt.1 Hindernisse bestanden in der Vergangenheit beim EFRE im Bereich der Förderfähigkeitskriterien. Hier kam es durch unterschiedliche Interpretationen derselben zu Verunsicherungen bei den ProjektwerberInnen. Eine rasche Vereinheitlichung, Klarstellung und Kommunikation der neuen Förderfähigkeitskriterien hat daher hohe Priorität.

Die Zuschussfinanzierung ELENA für Städte und Gemeinden dient der Vorbereitung größerer Investitionsprogramme, beispielsweise in Form von Machbarkeits- und Marktstudien, Energie-Audits oder der Vorbereitung von Vergabeverfahren. Die Mittelvergabe ist in zwei Größenordnungen gestaffelt. Vorarbeiten für Projekte mit einem Investitionsvolumen bis zu 30 Mio. € können national über den Programmpartner ERSTE-Bank beantragt werden. Der hierfür für Österreich mit 2,4 Mio. € gedeckelte Rahmen steht seit Anfang 2014 und noch bis Ende 2016 zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es auf EU-Ebene Gespräche darüber, die Förderschiene weiter zu entwickeln, möglicherweise unter anderem Namen bzw. mit anderen Stakeholdern. Genauere Informationen hierzu sind jedoch noch nicht verfügbar. Die aktuelle Ausschöpfung beträgt in etwa 1,7 Mio. € (Summenwert zwischen bereits bewilligten und noch in Vorbereitung befindlichen Projektanträgen) und es zeigte sich, dass der Restbetrag von ca. 700.000 € voraussichtlich ohne größere Hilfe durch die bestehenden Stakeholder und Strukturen ausgeschöpft werden wird. Die ELENA Zuschussförderungen für Vorarbeiten für Investitionsprojekte ab 30 Mio. € aufwärts sind direkt bei der EIB zu beantragen. Hierfür wurde bisher ein Budget 108 Mio. € zur Verfügung gestellt, von dem bisher noch nichts nach Österreich geflossen ist. Hemmnisse hierzu sind unter anderem die erforderlichen Projektgrößen. Maßnahmen zur verstärkten Nutzung von ELENA liegen daher für Kleinprojekte bis 30 Mio. € in der Verbesserung der Sichtbarmachung bereits durchgeführter Projekte, in der verstärkten Nutzung von technischen Intermediären, die sowohl projektspezifisch beraten als auch die Förderabwicklung übernehmen können. Für Großprojekte ab 30 Mio. € wird die stärkere Vernetzung potenzieller FörderwerberInnen zum Pooling mehrerer Projekte vorgeschlagen.

1 Quelle: interne Zwischenauswertung der ÖROK.

Page 8: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

8

Der Europäische Energieeffizienzfonds EEEF unterstützt die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der 20-20-20-Ziele durch Projektfinanzierungen. Dies können Darlehen, Nachrangdarlehen, Garantien, Beteiligungen und weitere Finanzinstrumente mit einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren sein. Die Projekte werden nicht nur nach ökonomischen Kriterien geprüft, sondern auch einer Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung unterzogen. Aktuell sind keine direkten Zuschuss-Förderungen verfügbar. Da die Finanzierung zu marktüblichen Preisen erfolgt, aber über eine ausländische Bank abgewickelt werden muss, scheint diese Finanzierungsform für österreichische Stakeholder eher unattraktiv. Daher wurden hierfür keine Empfehlungen erarbeitet.

EIB-Mittel können in Form von Darlehen ab einer Projektgröße von 50 Mio. € und für eine Vielzahl von Projekten, auch ohne speziellen Fokus auf Energieeffizienz vergeben werden. Mittel stehen jederzeit zur Verfügung und werden zu günstigen Konditionen vergeben. Größtes Hemmnis ist wiederum die erforderliche Projektgröße. Primäre Maßnahme ist daher die gezielte Stakeholderansprache u.a. auf Länderebene, beispielsweise über die Bundesländervertretungen in Brüssel.

Bei JESSICA handelt es sich um ein Finanzierungsinstrument dessen Nutzung im Rahmen der Programmierung der STRAT.AT2020 durch die österreichischen Verhandlungspartner für die Finanzperiode bis 2020 bewusst ausgeschlossen wurde.

Das Programm JASPERS dient lediglich der Unterstützung der zwischen 2004 und 2007 beigetretenen EU-Mitgliedsländer und ist daher für Österreich nicht nutzbar.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Hemmnisse bzw. Hindernisse großteils Förderprogramm-spezifisch sind. Einzelne Aspekte wirken jedoch förderschienen-übergreifend. Hierzu zählen beispielsweise ein ungünstiges Verhältnis des Aufwands zum Nutzen (u.a. durch englischsprachige Förderanträge), oder auch die erforderliche Projektgröße (z.T. 30 Mio. € und aufwärts) Ein weiterer allgemein gültiger Grund für die oftmals geringe Aufnahme von EU-Fördermitteln durch Städte kann darin liegen, dass das Finden des geeigneten Europäischen Förderprogramms und eine Antragstellung eine gute Vorbereitung und entsprechende Fachkompetenzen erfordern. Weiters sind in der Vorbereitung einer erfolgreichen Antragstellung erhebliche zeitliche und personelle Kapazitäten einzusetzen. Die Richtlinien der Förderprogramme nennen oftmals nicht nur technische Ansprüche und Standards an die Vorhaben selbst, sondern auch formale Anforderungen bezüglich der einzureichenden Antragsunterlagen, der Durchführungsnachweise und der Abrechnungsmodalitäten, welche den Aufwand erhöhen. Potenzielle AntragstellerInnen ziehen aufgrund dieses Aufwands eine Einreichung oftmals nicht in Betracht.

Page 9: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

9

2 Aufgabenstellung und Herangehensweise

Die Aufgabenstellung der vorliegenden Studie war es, zu untersuchen, inwieweit die im Rahmen der EU-Förderprogramme für (u.a. oder ausschließlich) Energieeffizienz (z. B. EIB-Mittel, ELENA, JASPERS, JESSICA, und EEEF) bereitgestellten Mittel von Österreich ausgeschöpft werden und welche Maßnahmen getroffen werden können, um die Nutzung dieser Mittel künftig zu verstärken.

In einem ersten Schritt wurde eine nationale und internationale Desktop Recherche durchgeführt, begleitet durch Interviews mit Stakeholdern und ExpertInnen. Anschließend wurden zwei Workshops abgehalten, im Rahmen derer die derzeitige Ausschöpfung der EU-Mittel und etwaige Hindernisse dazu erörtert, sowie Vorschläge zur Optimierung gesammelt wurden.

3 Verortung der untersuchten Förderprogramme innerhalb der EU-Förderlandschaft

Zu Beginn der Recherchearbeit war es wichtig, die Zusammenhänge zwischen den unterschiedlichen Förderprogrammen und den dahinter liegenden Fonds zu analysieren. Diese lassen sich wie folgt darstellen:

Hinsichtlich verlorener Zuschüsse (also nicht rückzahlbarer Mittel) können zwei unterschiedliche Förderquellen unterschieden werden:

- die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds („ESIFs“ bzw. „ESI-Fonds“) sowie - die EU-Aktionsprogramme.

Hinsichtlich Darlehen oder Garantien für Energieeffizienzprojekte werden vor allem Mittel vom European Energy Efficiency Fund (EEEF) und von der European Investment Bank (EIB) bereitgestellt.

3.1 Strukturfonds

Zu den ESIFs gehören:

EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung ELER Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums EFS Europäischer Sozialfonds EMFF Europäischer Meeres und Fischereifonds Der Kohäsionsfonds.

Page 10: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

10

Für das für diese Studie relevante thematisch/regionale Segment „Energieeffizienz/Österreich“ sind effektiv nur die zwei erst genannten Fonds (EFRE und ELER) relevant, denn:

Der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) ist aufgrund der geografischen Lage Österreichs sowie der verbleibenden inhaltlichen Ausrichtung (Fischerei) für diese Studie nicht relevant.

Der Kohäsionsfonds wurde für EU-Staaten mit einem Bruttonationaleinkommen pro EinwohnerInnen unter 90 % des EU-Durchschnitts eingerichtet. Sein Ziel ist der Ausgleich der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheit und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. In der Haushaltsperiode 2007-2013 waren dies Griechenland, Portugal, Spanien, Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Rumänien, Bulgarien und Slowenien. In der laufenden Haushaltsperiode 2014-2020 fördert der Kohäsionsfonds Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern weshalb er in Folge ebenfalls nicht weiter berücksichtigt wird.

Der Europäische Sozialfonds beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Förderung des Humankapitals, verbessertem Zugang zu Beschäftigung und Nachhaltigkeit, Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von ArbeitnehmerInnen und Firmen, Unternehmen und UnternehmerInnen, bessere soziale Eingliederung benachteiligter Personen, Stärkung der institutionellen Kapazitäten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene und der Mobilisierung für Reformen in den Bereichen Beschäftigung und Eingliederung. Auf Grund dieser thematischen Ausrichtung ist er für die Zieldefinition „Energieeffizienz“ nicht weiter relevant.

3.2 EU-Aktionsprogramme

In der Programmperiode 2007-2013 standen eine Vielzahl unterschiedlicher Aktionsprogramme zur Verfügung. In der neuen Periode seit 2014 wurde eine Vereinfachung durchgeführt, viele Programme wurden unter dem Programm Horizon 2020 zusammengefasst bzw. neu strukturiert und ausgerichtet.

Relevant ist hier das Unterstützungsprogramm European Local Energy Assistance (ELENA). Dieses finanziert sich aus Mitteln des mittlerweile geschlossenen Intelligent Energy Europe (IEE) Programme, welches wiederum, gemeinsam mit dem Entrepreneurship and Innovation Programme (EIP) und dem Information Communication Technologies Policy Support Programme (ICT-PSP), eine der drei Säulen des Competitiveness and Innovation Framework Programme (CIP) darstellte, welches wiederum mittlerweile im Programme for the Competitiveness of Enterprises and SMEs (COSME) in engem Zusammenwirken mit dem Horizon 2020 Rahmenprogramm seinen Nachfolger gefunden hat.

Page 11: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

11

3.3 EU-Finanzrahmen und überlappende Förderperioden

Die europäischen Strukturfonds werden gemeinsam mit dem europäischen Haushaltsbudget in siebenjährigen Finanzrahmen (Programmzyklen) verwaltet. Der letzte mehrjährige Finanzrahmen (MFR) galt für den Zeitraum von 2007 bis 2013. Die aktuelle Periode läuft von 2014 bis 2020.

Faktisch kommt es in der Abwicklung der diversen Fonds und operationellen Programme jedoch zu Überlappungen. So sind zum Zeitpunkt der Finalisierung dieses Endberichts im Juni 2015 die Mittel der Programmperiode bis 2013 de facto noch nicht vollständig vergeben, geschweige denn bilanziert. Und gleichermaßen sind manche der ab 2014 verfügbaren Programme noch nicht operativ wirksam. Dies führt dazu, dass einerseits nur schwierig verlässliche „Endabrechnungen“ verfügbar waren, um die Ausnützung der Mittel in der vergangenen Periode zu eruieren. Andererseits ist durch den Periodenwechsel in einigen „Töpfen“ die Ausgabenplanung neu aufgesetzt, weshalb sich mögliche Erkenntnisse aus der alten Periode nicht ohne weiteres 1:1 umlegen lassen. Es wurde daher darauf geachtet, die Maßnahmenvorschläge an die Konditionen der aktuellen Periode anzupassen.

Page 12: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

12

4 Förderprogramme: Ausnützung, Hemmnisse und Maßnahmenempfehlungen

Im Folgenden werden die gemäß Aufgabenstellung untersuchten Förderprogramme detailliert betrachtet, deren jeweilige Ausnutzung im Hinblick auf Energieeffizienz analysiert, potenzielle Hemmnisse identifiziert und Maßnahmen vorgeschlagen, um die Nutzung dieser Programme zu verbessern.

4.1 ELER und EFRE

Grundlagen

Die EU-Strukturfondsmittel sind neben den Fördermitteln für die Landwirtschaft der größte Budgetposten der EU-Kommission und sind deutlich größer als beispielsweise das europäische Budget für Forschungsförderung.

Forschungsförderung Horizon2020  2014‐2020  rd.   80 Mrd. Euro 

EU‐Strukturfondsmittel (ESIFs)  2014‐2020  rd. 376 Mrd. Euro 

EU‐Strukturfondsmittel (ESIFs)  für Österreich 

2014‐2020  rd. 5,18 Mrd. Euro 

Für Österreich steht für den Zeitraum 2014–2020 ein indikativer Betrag von rund 5,18 Mrd. Euro ESI-Fondsmittel zu laufenden Preisen in Österreich zur Verfügung. Durch das System der geteilten Mittelverwaltung müssen die EU-Gelder mit nationalen (öffentlichen bzw. privaten) Mitteln kofinanziert werden, womit die Hebelwirkung der Förderungen deutlich gesteigert werden kann.

In Österreich ist der Einsatz und das Zusammenspiel der vier dotierten "ESI-Fonds" EFRE, ELER, EMFF und ESF im Rahmen der mit der Europäischen Kommission abgeschlossenen Partnerschaftsvereinbarung "STRAT.AT 2020" für die Förderperiode 2014-2020 dargelegt.2

Der STRAT.AT 2020 wurde in einem breiten partnerschaftlichen Prozess unter dem Prozessmanagement der ÖROK und unter Einbindung zahlreicher AkteurInnen in verschiedenen Gremien sowie unter Einbeziehung der Öffentlichkeit erstellt. (Siehe dazu Abb. 1).

2 Siehe dazu: http://www.oerok.gv.at/esi-fonds-at/partnerschaftsvereinbarung-stratat-2020.html

Page 13: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

13

Abbildung 1 Beteiligte Stakeholder bei der Erstellung der STRAT.AT 2020 (Quelle: ÖROK)

Von Seiten des BMWFW (bzw. zu dem Zeitpunkt noch „BMWFJ“) eingebunden waren nach Auskunft der ÖROK unter anderem Frau Barbara Holzberger (Abt. C1/2 - Standortpolitik und Binnenmarkt), Herr Mag. Dr. Roland Schachl (C1/8 EU-Beihilfenrecht) und Frau Mag.a Martina Titlbach-Supper (Abt 3, Tourismus-Förderungen).

Der STRAT.AT 2020-Prozess begann im April 2012, die Partnerschaftsvereinbarung wurde Mitte April 2014 offiziell bei der Europäischen Kommission eingereicht und nach Berücksichtigung der diesbezüglichen EK-Stellungnahme vom Juli in einer überarbeiteten Fassung Anfang Oktober 2014 erneut nach Brüssel übermittelt. Die Beschlussfassung durch die Europäische Kommission erfolgte am 17. Oktober 2014.

Das Dokument bildet das Bindeglied zwischen dem EU-Rahmen und den einzelnen Programmen, die aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds kofinanziert werden.

Die inhaltliche Ausgestaltung der Förderprioritäten der jeweiligen Fonds ist dabei in 11 thematische Zielfelder unterteilt. Diese sind in der nachfolgenden Grafik dargestellt. Das Thema „Energieeffizienz“ ist dabei primär im thematischen Ziel 4 „CO2-arme Wirtschaft“ verankert.

Page 14: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

14

Abbildung 2 Elf thematische Ziele 2014-2020 der STRAT.AT2020 (Quelle: EK, Inforegio 2014)

Die Aufteilung des österreichischen Gesamtbudgets auf diese elf thematischen Ziele ist aus folgender Tabelle indikativ ablesbar. Auf das Ziel 4 (CO2) entfallen demgemäß in etwa 116 Mio. €, aus dem EFRE und rund 89 Mio. € aus dem ELER.

Abbildung 3 Indikative Allokation der Unterstützung durch die EU nach Thematischen Zielen für die ESI-Fonds auf nationaler Eben (Quelle: STRAT.AT2020)

Innerhalb des thematischen Ziels 4 sind die Teilaspekte Energieeffizienz, CO2-Reduktion in städtischen Gebieten und auch erneuerbare Energien zusammengefasst. Eine genauere Beschreibung ist aus den Detailunterlagen der STRAT.AT2020 wie folgt erhältlich:

Page 15: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

15

Abbildung 4 Einblick in die Investitionsstrategie des Thematischen Ziels 4 (untere vier Zeilen) (Quelle. STRAT.AT2020)

Wichtig ist hierbei zu beachten, dass es sich um ein indikatives Budget handelt. Das heißt, die faktische Mittelverwendung im Laufe der Periode von 2014-2020 kann und wird sich erwartungsgemäß von diesen Planwerten unterscheiden. Dies war auch schon in der vergangen Förderperiode der Fall.

Bisherige Mittelverwendung

Der Umfang der Strukturfonds-Budgets wird im Rahmen der EU-Haushaltsplanung in 7-jährigen Budgetperioden ex-ante festgelegt. Die Mittel werden dabei direkt für österreichische Projektträger zugeteilt. Bei diesen Mitteln stehen österreichische Projektträger somit nicht in Konkurrenz mit Projektträgern aus anderen EU-Ländern.

Die geplante Verwendung für die laufende Periode (2014-2020) ist im obigen Kapitel bereits dargelegt. Eine Analyse hinsichtlich der tatsächlichen Ausnutzung kann auf Grund der erst kurzen Laufzeit der aktuellen Periode noch nicht getroffen werden. Dies ist jedoch für die vergangene Periode wie folgt möglich:

Page 16: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

16

Abbildung 5:Vergleich der EU-kofinanzierten Förderansuchen in der Periode 2007-2013 (Quelle: interner Report des BMLFUW, Berechnung: KPC)

In der Periode 2007-2013 wurden gemäß interner Reports des BMLFUW, basierend auf Daten der KPC, insgesamt 887 Projekte gefördert. Dabei wurden umweltrelevante Investitionskosten von 851,7 Mio. € ermöglicht. Dies wurde erzielt durch den Einsatz von 105,9 Mio. € an EU-Fördergeldern welche mit weiteren 73,5 Mio. € Bundesmitteln und 28,8 Mio. € Mittel der Länder kofinanziert wurden.

Betrachtet man die einzelnen Förderbereiche, so sieht man, dass von den insgesamt 887 geförderten Projekten 39 Projekte mit einem Förderbarwert von 16,97 Mio. € EU-Mitteln im Bereich thermischer Gebäudesanierung realisiert wurden. Weitere 48 Projekte mit einem Förderbarwert von 9,67 Mio. € EU-Mitteln wurden im Bereich betrieblicher Energiesparmaßnahmen umgesetzt.

Signifikant ist der große Anteil der 429 Biomasse-Nahwärmeprojekte und der 266 Wärmeverteilungs-Projekte.

Page 17: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

17

Abbildung 6: Förderbarwert und Fördersatz zugesicherter EU-kofinanzierter Projekte (inkl. Kofinanzierung aus Bundesmitteln) 2007-2013 (Quelle: interner Report des BMLFUW, Berechnung: KPC)

Page 18: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

18

Fasst man obige Auswertung nach drei großen Themenbereichen „Erneuerbare Energien“, „Energieeffizienz“ und „sonstige Maßnahmen“ zusammen, so ergibt sich dadurch folgendes Bild.

Abbildung 7 Quelle: Interner Report des BMLFUW, Abt. I/3 Umweltförderpolitik, Nachhaltigkeit, Biodiversität

Die „Energieeffizienz-Projekte“ nehmen einen Anteil von rund 13 % aller in der letzten Periode geförderten Projekte ein.

Gemäß einer mündlichen Auskunft durch die ÖROK ist es in der Periode 2007 – 2013 zu einer überplanmäßigen Ausschöpfung der für Energieeffizienz im EFRE vorgesehenen Mittel gekommen. Die geplante Verwendung von ca. 6 % der Mittel wurde im Laufe der vergangenen Förderperiode überausgeschöpft und lag zum Zeitpunkt des Interviews bei der ÖROK (gemäß interner Daten der ÖROK) bei über 8 %. Dies wurde möglich durch eine nachträgliche Umschichtung der geplanten Mittelverwendung, weg von anderen Themen hin zur Energieeffizienz. Die diesbezügliche Ausschöpfung kann also hinsichtlich der verstärkten Nutzung der Energieeffizienz durchaus positiv gesehen werden.

Ergänzend ist hier anzumerken, dass die Aufteilung der Mittel wiederum ein gemischter Prozess aus EU-Vorgaben und Österreichischen Einteilungen ist. In der aktuellen Periode gab es Vorgaben für ELER und Strukturfonds. Innerhalb der Strukturfonds haben Bund und Länder die weitere Verteilung der Mittel ausgehandelt. Dabei sind jedoch EU-Vorgaben einzuhalten wie beispielsweise die Vorgabe, mindestens 20% der EFRE Mittel innerhalb des Themas 4 (CO2)einzuteilen.

Hemmnisse und Maßnahmen

Klarheit bei der Förderfähigkeit

In der Vergangenheit kam es hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten bei einzelnen Projekten zu Missverständnissen bzw. unterschiedlichen Auffassungen, u.a. auch zwischen der First Level Control und der Second Level Control Stelle. Die First Level Control ist dabei

79

520

32

Aufteilung Summe Förderbasis der EU‐kofinanzierter Projekte in Mio. Euro

Energieeffizienz

ErneuerbareEnergiensonstigeMaßnahmen

13%

87%

Aufteilung RES und EE der EU‐kofinanzierten Projekte 

in % der Förderbasis

Energieeffizienz

ErneuerbareEnergien

Page 19: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

19

für jedes Bundesland eine eigene Stelle, in der die Ausgabenkontrolle im Rahmen der Programmverwaltung stattfindet. Für Wien, ist dies die MA27, die zugleich auch die Programmverantwortliche Stelle für Wien ist. Sie nimmt in dieser Funktion u.a. die Berichte der ProjektträgerInnen entgegen und zahlt die Förderungen aus. Die Second Level Control liegt Bundesweit beim Bundeskanzleramt. Diese prüft regelmäßig Stichprobenartig Projekte und ihre Abrechnungen und kann gegebenenfalls, Entscheidungen der First Level Control zu revidieren.

Nach Angaben des Österreichischen Städtebundes kam es im Zuge dieser Gewaltenteilung zu unterschiedlichen Auslegungen der Förderfähigkeitskriterien. In einem konkreten Fall musste eine Gemeinde bereits ausgegebene Fördergelder zurückzahlen da Ausgaben die von der First Level Control genehmigt wurden und die entsprechenden Zahlungen an den Projektwerber ausgezahlt wurden bei einer späteren Prüfung des Projekts durch die Second Level Control als nicht förderwürdig eingestuft wurden. Dies hatte zur Folge, dass der Projektwerber (der die entsprechenden Ausgaben in der Zwischenzeit auch getätigt hatte), nun mit der Situation konfrontiert war einen Betrag zurückzahlen zu müssen der nicht mehr verfügbar war Die Situation konnte nur durch einen außerplanmäßigen Gemeinderatsbeschluss zur Aufstellung eines entsprechenden „Ersatzbudgets“ gelöst werden. Dies führte zu einer großen Verunsicherung bei den Projektwerbern und teilweise zu einer zurückhaltenden Position hinsichtlich EU-Fördermitteln.

Hier bedarf es einer Harmonisierung und Verdeutlichung der Förderfähigkeitskriterien einerseits und einer umfassenden Kommunikation dieser Informationen.

Mittelverteilung

Da bei der tatsächlichen Aufteilung der Fördermittel innerhalb der einzelnen Unterthemen durchaus Spielraum besteht, sollten die Förderstellen der Bundesländer über die Bedeutung der Energieeffizienz in der österreichischen Energiepolitik informiert werden und zu einer verstärkten Berücksichtigung solcher Projekte ermutigt werden.

Ein zusätzliches Hemmnis ist, dass bei den strukturellen EU-Förderungen (EFRE und ELER) immer eine Vorfinanzierung seitens der ProjektträgerInnen notwendig ist. Erfahrungsgemäß kann es oft ein Jahr bis zur ersten Auszahlung kommen. Ein möglicher Lösungsansatz hierfür wäre eine nationale Vorfinanzierung (z.B. 30 Prozent der bewilligten Mittel).

Die Empfehlungen für EFRE/ELER lassen sich daher wie folgt zusammenfassen:

Empfehlungen für EFRE/ELER-Förderungen

1.) Rasche Vereinheitlichung der Förderfähigkeitskriterien (z. B. im Prozess zwischen First und Second Level Control. Konkret: Welche Ausgaben werden als förderfähig anerkannt und welche nicht.)

Page 20: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

20

2.) Aktive Information der Gemeinden über neue, klarere Gestaltung der Projektabrechnung (förderfähige Kosten) durch die Länderstellen, andere MultiplikatorInnen (z. B. gemeinsam mit Städtebund / Gemeindebund)

3.) Bewusstseinsbildung in den Bundesländern hinsichtlich stärkerer Beachtung des thematischen Ziels 4b (Prioritätenachse P3) „Steigerung der Energieeffizienz sowie der Nutzung erneuerbarer Energie in Unternehmen“ sowie der Bedeutung der Energieeffizienz

4) Nationale Vorfinanzierung zur Überbrückung der Zeit bis zur ersten Auszahlung der EU-Förderung

4.2 ELENA (European Local Energy Assistance) – Europäisches Finanzierungsinstrument für nachhaltige Energieprojekte von Städten und Regionen

Grundlagen

Die Mittel für ELENA (European Local Energy Assistance) stammen aus dem mittlerweile abgeschlossenen Programm „Intelligent Energy Europe II“ (IEE) der Europäischen Kommission, aus dem im Zeitraum von Ende 2009 bis Ende 2014 bisher € 108 Mio. bereitgestellt wurden. Die Mittel dienen der Finanzierung technischer Hilfe für kommunale und regionale Gebietskörperschaften, die Energieprogramme umsetzen möchten.

Die ELENA-Mittel können zur Strukturierung von Programmen, Geschäftsplänen und zusätzlich erforderlichen Energieaudits, zur Vorbereitung von Vergabeverfahren und Verträgen sowie zur Bezahlung von Projektmanagementteams verwendet werden. Aus EU-Mitteln können bis zu 90 % der förderungswürdigen Kosten finanziert werden. Investitionsprogramme können etwa die Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden und der Straßenbeleuchtung, die Einbindung erneuerbarer Energieträger in die Energieversorgung von Gebäuden oder die Modernisierung bzw. den Bau von Fernwärmekraftwerken mit Kraft-Wärme Kopplung oder unter Nutzung erneuerbarer Energieträger betreffen. Auch Nahverkehrsvorhaben im Zusammenhang mit einer Steigerung der Energieeffizienz wie die Einführung energieeffizienter Busse oder die verstärkte Verwendung erneuerbarer Energien im Verkehrswesen (z. B. Infrastruktureinrichtungen für Fahrzeuge, die mit alternativen Kraftstoffen angetrieben werden) kommen für eine Förderung in Betracht.

Page 21: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

21

Das Ziel dabei lautet, bankfähige Investitionsprojekte zu entwickeln, die für Geldgeber wie inländische Finanzinstitute oder sonstige Finanzierungseinrichtungen, etwa die EIB, attraktiv sind. Die Projekte können auch von Energiedienstleistungsunternehmen durchgeführt werden, die künftige Einsparungen bei den Energiekosten garantieren und vorab für Projekte Mittel bereitstellen, die später durch die erzielten Einsparungen refinanziert werden.

Förderfähige Ausgaben, Förderquote und Einschränkungen

Aus ELENA-Mitteln können für die Projektvorbereitung bis zu 90 % der förderungswürdigen Kosten finanziert werden. Dabei muss ein Leverage-Faktor von mindestens 20 erreicht werden. Darunter wird das Verhältnis von förderbaren Planungs- und Vorbereitungskosten zu den erwarteten nachfolgenden Investitionen verstanden. Bei einem Projektvorhaben in der Größe von beispielsweise € 40 Mio. können also Vorbereitungs- und Planungskosten bis maximal € 2 Mio. gefördert werden.

Der Antrag auf einen Zuschuss ist immer mit einem Antrag auf die Finanzierung des Investitionsprojekts verbunden.

Entscheidend für potenzielle FördernehmerInnen ist die Rückzahlungspflicht der Förderung für den Fall, dass die geplanten Investitionen innerhalb der vertraglich festgelegten Zeit nicht getätigt werden. Werden Leistungen nur teilweise durchgeführt, ist ein aliquoter Teilbetrag der Förderung zurückzuzahlen.

Struktur und Abwicklung

Grundsätzlich wird die Fazilität von der EIB verwaltet und die Mittel werden aus dem Programm der Europäischen Kommission Intelligente Energie Europa (IEE) bereitgestellt. Die ELENA-Förderungen werden jedoch abhängig vom Projektvolumen in zwei Größenordnungen strukturell unterschiedlich angeboten.

Projekte größer 30 Mio. € Investitionskosten

Großprojekte mit einem Investitionsvolumen von mindestens 30 Mio. € können die ELENA- Förderung direkt über die EIB beantragen. Interessenten können sich per E-Mail an [email protected], telefonisch, per Fax oder Brief an die EIB wenden. Beim ersten Kontakt benötigt die EIB folgende Angaben: Kurzbeschreibung des geplanten Vorhabens (z. B. Art des Vorhabens, Durchführungskonzept), voraussichtliche Projektkosten und Zeitplan für das Programm sowie Betrag, Umfang und wichtigster Bedarf, der durch die beantragte technische Hilfe abgedeckt werden soll. Diese Angaben sind in einem Antragsformular, das auf Englisch und Französisch (nicht auf Deutsch) verfügbar ist, einzutragen.

Link zum Antragsformular: http://www.eib.org/attachments/documents/elena_faq_en.pdf Link zur Applicant Declaration: http://www.eib.org/attachments/documents/elena-declaration-applicant_en.pdf

Page 22: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

22

Projekte kleiner 30 Mio. € Investitionskosten

Für Projekte mit einem Investitionsvolumen von unter 30 Mio. € wird die Förderung nicht direkt über die EIB, sondern über einen nationalen Finanzintermediär abgewickelt. Hierzu ist die deutsche KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beauftragt, mit nationalen Banken in den jeweiligen EU-Ländern diesbezügliche Partnerverträge aufzusetzen.

Aktuelle Partnerbanken der KfW sind die BPCE in Frankreich, die Deutsche Bank in Deutschland, die Erste Bank der österreichischen Sparkassen in Österreich und die Kommune Kredit in Dänemark. Die KfW befindet sich mit weiteren Partnerbanken in Verhandlung.

In Österreich sind die Erste Bank und die Sparkassen in Zusammenarbeit mit der deutschen KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) alleinig zur Vergabe dieser EU-Fördermittel berechtigt. Dies ist internationaler Standard – pro Land ist maximal eine Partnerbank von der KfW vorgesehen. Insgesamt können über die Erste Bank und Sparkassen 2,43 Mio. Euro als Fördermittel in Österreich zur Verfügung gestellt werden.

Abbildung 8 - Struktur der ELENA-Kleinprojektvergabe über nationale Finanzintermediäre. (Quelle: KfW)

Österreichische ELENA-Förderwerber mit Projekten kleiner 30 Mio € Investition können sich für nähere Informationen bzw. für die Antragstellung direkt an die KundenbetreuerInnen der Erste Bank oder Sparkasse oder direkt an [email protected] bzw. [email protected] wenden. In Wien sind hierfür 2-3 Personen bei der ERSTE Bank operativ zuständig. Diese bieten unter anderem Schulungen zu ELENA für die MitarbeiterInnen der Sparkassen an.

Page 23: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

23

Die Sparkassen selbst sind in allen Bundesländern vertreten Das Netz umfasst dabei in Kärnten 48 Filialen, Niederösterreich 202 Filialen, Oberösterreich 216 Filialen, Salzburg 63 Filialen, Steiermark 149 Filialen, Tirol 106 Filialen, Vorarlberg 50 Filialen und in Wien 123 Filialen. In den jeweiligen Sparkassen ist jedoch oftmals nur eine Person informiert.

Die Dienstleistung der Abwicklung (bzw. Weiterleitung) dieser Förderung wird von der Erste Bank für die Förderwerber kostenlos angeboten. Allerdings besteht für die FörderwerberInnen die Verpflichtung, einen Teil des mit dem Investitionsprojekt verbundenen Kredits (ca. 50 %) direkt bei der Erste Bank aufzunehmen. Es gibt Ausnahmen von dieser Regelung – vereinzelt beträgt der Kreditprotzensatz unter 50 % - z. B. dort, wo Eigen- oder Kofinanzierungsregelungen es erfordern; und oftmals beträgt die Rate auch 100 %, da Förderwerber gerne die Finanzierung aus nur einer Quelle einer komplexeren aufgeteilten Lösung bevorzugen.

Bisherige Mittelverwendung

Die Mittelverwendung bei ELENA muss wiederum getrennt nach Groß- und Kleinprojekten betrachtet werden.

Bei den Großprojekten gab es bisher kein einziges österreichisches Projekt, das eine ELENA Förderung erhalten hat. International wurden nach Auskunft der EIB insgesamt 37 ELENA-Großprojekte gezeichnet. Dabei gibt es eine deutliche Häufung von Projektanträgen aus Dänemark, Spanien und den Vereinigten Königreichen (UK) mit jeweils sechs Projekten.

Page 24: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

24

Abbildung 9: Aufteilung der EU-weit insgesamt 37 ELENA-Großprojekte nach EU-Ländern. Nicht genannte Länder (wie Österreich) haben bisher keine ELENA-Großprojekte gezeichnet.

Für Österreich von Interesse ist, dass neben Großstädten wie Paris und Barcelona auch oftmals Zusammenschlüsse mehrerer kleiner Regionen ein ELENA-Großprojekt beantragt haben. So wurde beispielsweise von den fünf griechischen Inseln Lesvos, Limnos, Milos, Kythnos und Santorini eine ELENA-Förderung in der Höhe von 688.670 € lukriert, welche zum Aufbau eines die fünf Inseln umspannenden Smart-Grids verwendet wurde. Weiters wurde von drei Städten in der Region Skåne in den Niederlanden gemeinsam eine ELENA-Förderung in der Höhe von 2.970.472 € lukriert und für den Ausbau des öffentlichen Verkehrsnetzes (Straßenbahn) in den Städten Malmö, Lund und Helsingborg eingesetzt.

Bei den ELENA-Kleinprojekten liegt die Antragstellung direkt bei der Erste Bank. Hier wurden bisher von den verfügbaren 2,34 Mio. € nach Auskunft der Erste Bank ca. 1,7 Mio. € bei einer Projektgröße in einer Bandbreite von 0,2 – 7 Mio. € beantragt und üblicherweise auch genehmigt (Genehmigungsquote liegt laut Auskunft der Erste Bank bei fast 100%). Es kommt jedoch vereinzelt vor, das eingereichte Projekte dann doch nicht durchgeführt werden, beispielsweise weil ein Gemeindebeschluss zur Durchführung dann doch nicht kommt. Insgesamt wurden bisher 35 Projekte (seit Beginn des ELENA-Programms mit der Erste Bank Anfang 2014) beantragt. In etwa 15 % des Budgets wurde auch bereits fix ausgezahlt.

Dänemark; 6

Spanien; 6

UK; 6Italien; 5

Niederlande; 3

Frankreich; 2

Portugal; 2

Belgien; 1

Deutschland; 1Griechenl.; 1

Polen; 1

Schweden; 1

Slowakei; 1 Slowenien; 1

ELENA‐Großprojekte nach EU‐Land

Page 25: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

25

Hemmnisse und Maßnahmen

Hinsichtlich der ELENA-Großprojekte dürfte das größte Hemmnis die Investitionsschwelle von 30 Mio. € darstellen, insbesondere, da die Förderung an die Verpflichtung zur Durchführung der Investitionsmaßnahmen gekoppelt ist. Es braucht also einen Projektwerber, der einerseits ausreichend groß aufgestellt ist, um ein entsprechendes Investitionsvolumen zu erreichen und andererseits ausreichend finanzielle Rücklagen hat, um im Falle der Nicht-Durchführung des Investitionsprojekts die bereits erhaltene ELENA-Förderung vollständig bzw. bei nur teilweiser Durchführung anteilig zurückzuzahlen. Hierdurch entsteht ein Risiko, das eine Hemmschwelle zur Beantragung entsprechender Förderungen darstellt.

Eine Maßnahme zur Reduktion dieses Risikos könnte in der Schaffung einer Plattform liegen, welche Maßnahmen von mehreren Gemeinden bündelt, um große ELENA-Projekte zu generieren. Hierzu könnten bundesländerweite Organisationen dienen, z. B. die regionalen Energieagenturen (eNu in NÖ oder OÖ Energiesparverband) oder die regionalen Wirtschaftsagenturen. Die Haftung gegenüber ELENA müsste in zivilrechtlichen Verträgen zwischen den einzelnen Gemeinden geregelt werden. Durch sogenanntes „Pooling“ könnten Synergien durch gemeinsame Maßnahmenplanung und -umsetzung genutzt werden. Dies gilt beispielsweise für Bereiche wie z. B. technische Planung, Ausschreibungsprozedere, Anbieterrecherche oder die Ausgestaltung von Serviceverträgen.

Mögliche Themen wären:

- umfassende thermische Gebäudesanierung (NEH – Niedrigenergiehausstandard)

- Beschaffung kommunaler Elektrofahrzeuge (inkl. Service)

- überregionale Elektromobilität / Ladeinfrastruktur

- Smart Grids für Gemeinden (demand side management)

Eine weitere Maßnahme wäre die verstärkte Einbindung jener Institutionen, welche bereits derzeit überregional die Gemeinden und Städte ansprechenden (z. B. Städtebund, Gemeindebund) bei der Bekanntmachung des ELENA–Großprojekteprogramms und bei der Information über die Möglichkeiten des Projektpoolings von mehreren Gemeinden.

Die Empfehlungen für ELENA-Großprojekte lassen sich daher wie folgt zusammenfassen:

Empfehlungen für ELENA-Großprojekte

1.) Schaffung einer Plattform zur überkommunalen Maßnahmenbündelung, um größere ELENA-Projekte (> 30 Mio. Investitionssumme) zu generieren („Pooling“). Nutzung von Synergien durch gemeinsame Maßnahmenplanung und -umsetzung (technische Planung, Ausschreibungsprozedere, Anbieterrecherche, Serviceverträge). Solche Plattformen könnten durch bestehende regionale Energie- oder Wirtschaftsagenturen betrieben werden.

Mögliche Themen:

umfassende thermische Gebäudesanierung (NEH – Niedrigenergiehausstandard) 

Page 26: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

26

Beschaffung kommunaler Elektrofahrzeuge (incl. Service)  überregionale Elektromobilität Ladeinfrastruktur  Smart Grids für Gemeinden (Demand Side Management) 

2.) Information über das Programm durch Städtebund/Gemeindebund

Hinsichtlich der ELENA-Kleinprojekte liegt ein großes Hemmnis darin, dass die Kredite zur Projektumsetzung zu etwa 50 % von der ERSTE Bank aufgenommen werden müssen. Dies ist in den regionalen Strukturen von Gemeinden als Hindernis zu sehen, da dadurch von der – häufig – bewährten Kooperation mit der lokalen Hausbank abgewichen werden muss.

Weiters ist im ländlichen Raum die Antragstellung, die auf Englisch zu erfolgen hat, als Hemmnis zu sehen. Die Ausgestaltung eines EU-Förderantrags ist ebenfalls von einer Komplexität, die für manche Gemeinden nicht ohne größeren Aufwand Erfolg versprechend leistbar ist.

Hier hat sich die Kooperation mit selbstständigen Dienstleistern als sehr effektiv erwiesen. Ein z. B. Ingenieurbüro übernimmt als Projektentwickler eine Vermittlerrolle, bei der es einerseits in seiner grundlegenden Funktion als technisches Beratungsunternehmen einen Teil der fachlich-inhaltlichen Arbeiten anbietet, zusätzlich auch die Information über die ELENA-Fördermöglichkeit verbreitet und darüber hinaus auch die Gemeinden bei der Fördereinreichung unterstützt. Damit wird den Gemeinden ein großer Teil des Aufwands bei der Einreichung abgenommen, was zu einer deutlichen Verringerung der Hemmschwelle zur Antragstellung einerseits, und durch die Routine des Projektentwicklers andererseits zu einer deutlich besseren Erfolgsquote bei der Abholung der Fördermittel führt. Dieses Modell wird bereits mit Erfolg praktiziert und ist daher als multiplizierbare Best-Practice zu empfehlen.

Des Weiteren sollte die Möglichkeit geprüft werden, ob die Vergabe von ELENA-Mitteln über weitere nationale Finanzintermediäre geöffnet werden kann. Damit könnte der Zwang zur Kooperation mit einer bestimmten Bank (derzeit ERSTE Bank) aufgelockert werden.

Ebenso sollte die Möglichkeit geprüft werden, ob in Zukunft die Dienstleistung des nationalen Finanzintermediärs durch eine Beratungs- bzw. Bearbeitungsgebühr abgegolten werden kann. Damit könnte diese Dienstleistung unabhängig von der Kreditvergabe erfolgen, d. h. die Gemeinden könnten den Kredit bei der Bank ihrer Wahl aufnehmen.

Außerdem ist derzeit keine Übersicht über national bereits umgesetzte Best-Practice Beispiele verfügbar. Eine entsprechende Liste sowie eine „Landkarte“ der bereits eingereichten oder umgesetzten ELENA-Projekte würde es interessierten Gemeinden erleichtern, Gemeinden mit ELENA-Erfahrung zu kontaktieren und sich über deren Erfahrung mit dem Programm „von BürgermeisterIn zu BürgermeisterIn“ zu erkundigen. Diese Form des Informationsaustausches wird auf Gemeindeebene sehr geschätzt und wird häufig als erster Schritt bei der Entscheidungsfindung angewandt.

Page 27: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

27

Die Empfehlungen im Bereich ELENA-Kleinprojekte lassen sich daher wie folgt zusammenfassen:

Empfehlungen für ELENA-Kleinprojekte

1.) Prüfung der Möglichkeit bezüglich der Öffnung der ELENA-Vergabe für weitere nationale Finanzintermediäre  

2.) Prüfung der Möglichkeit, die Dienstleistung des Finanzintermediärs direkt durch eine Gebühr abzugelten. 

3.) Erhöhung der Sichtbarkeit bereits umgesetzter ELENA-Projekte: z.B. durch „Best-Practice“ Webseite, Folder mit Kontaktmöglichkeiten, Aufnahme in Disseminationsaktivitäten z. B. des Städtebunds 

4.) Anlegen einer Liste, in die sich Beratungsbüros eintragen können, die ELENA‐

Förderunterstützung für Gemeinden anbieten.  

Positionierung: Webseite BMWFW od. BMVIT, Gemeindebund/Städtebund 

Ziel: Weitere Vermittler zwischen Gemeinden und EU-Förderung am Markt zu etablieren 

5.) Verstärkte Bewerbung von ELENA durch Landes- und Bundesförderstellen (KPC) 

4.3 European Energy Efficiency Fund (EEEF)

Grundlagen 3

Der EEEF wurde im Jahr 2011 ins Leben gerufen. Nicht ausgegebene EU-Mittel aus dem Programm zur Konjunkturbelebung wurden ab 2011 über den neu geschaffenen "European Energy Efficiency Fund" (EEEF) zur Unterstützung von Initiativen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien bereitgestellt.

Der EEEF unterstützt die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der 20/20/20-Ziele. Der Fokus des Fonds liegt auf kommunaler und regionaler Ebene, hauptsächlich in Projekten zur Energieeinsparung, zu erneuerbaren Energien und zum öffentlichen Verkehr. Der EEEF investiert unmittelbar in geeignete Projekte oder in Finanzinstitutionen, die ihrerseits förderfähige Projekte finanzieren.

Antragsberechtigt sind in der Regel kommunale, lokale und regionale Behörden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie öffentliche und private Unternehmen, die im Auftrag dieser Behörden handeln.

3 Quelle: Online-Förderdatenbank des Deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Page 28: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

28

Das Vorhaben muss zu einer mindestens 20 %-igen Energieeinsparung führen. Der Antragsteller sollte klare Ziele und eine mehrjährige Strategie zur CO2-Reduzierung haben.

Bei dem Fonds handelt es sich um eine öffentlich-private Partnerschaft (PPP). Das Start-Volumen des EEEF beträgt 265 Mio. €, darunter 125 Mio. € EU-Mittel (Restmittel des EEPR), 75 Mio. € der Europäischen Investitionsbank (EIB), 60 Mio. € der Cassa Depositi e Prestiti SpA (CDP, Italien) und 5 Mio. € der Deutschen Bank. Das Investment Management des Fonds liegt bei der Deutschen Bank.

Die Finanzierung kann in Form von Darlehen, Nachrangdarlehen, Garantien, Beteiligungen und anderen Finanzinstrumenten erfolgen. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre. Die Finanzierung erfolgt zu Marktbedingungen. Direkte Investitionen des Fonds können zwischen 5 Mio. € und 25 Mio. € betragen.

Bis zu 5 % der Mittel konnten im Rahmen einer „Technical Assistance“ eingesetzt werden, um Behörden technische Unterstützung bei der Entwicklung von Projekten zu leisten. Dieser Betrag ist bereits vergriffen, wird aber nach Auskunft der EIB Wien wieder neu aufgesetzt.

Bisherige Mittelverwendung

Wie oben beschrieben sind die Mittel des EEEF auf zwei Arten verfügbar: einerseits als Fonds-Mittel in der Form von Darlehen (mit Laufzeiten bis zu 15 Jahren) und andererseits als Technical Assistance, die als nicht rückzahlbare Förderung gewährt wird.

In Österreich wurden bisher weder EEEF-Darlehen beantragt noch konnten Mittel aus dem Rahmen der Technical Assistance lukriert werden. Eine Übersichtliste der genehmigten Projekte im Rahmen der Technical Assistance ist hier verfügbar: http://www.eeef.eu/technical-assistance-beneficiaries.html.

Die “Technical Assistance“ war ab Mitte 2011 bis zum 31. März 2014 verfügbar und mit einem Volumen von 20 Mio. € dotiert. Aus diesen Mitteln wurden 16 Projekte in acht Ländern gefördert. Die Projektnehmer kamen dabei aus den UK, Irland, Spanien, Portugal, Dänemark, den Niederlanden, Belgien und Frankreich. Nach Auskunft der EIB Wien und des EEEF ist eine Wiederaufnahme dieser Zuschussförderung ab Anfang 2016 geplant. Genauere Informationen hierzu waren zum Zeitpunkt der Berichtslegung noch nicht verfügbar.

Page 29: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

29

Abbildung 10: Übersicht über Beneficiaries der Technical Assistance im Rahmen des EEEF

Hemmnisse und Maßnahmen

Bei der Betrachtung von Hemmnissen hinsichtlich des Einsatzes des EEEF für Energieeffizienzprojekte ist primär zu beachten, dass der EEEF (abgesehen von der vergriffenen Technical Assistance) keine typischen Fördergelder (verlorene Zuschüsse) vergibt, sondern lediglich Darlehen, Kredite etc. und diese ebenfalls nur zu marktüblichen Preisen. Es kann hier also nur indirekt von einer „Ausschöpfungsquote“ gesprochen werden.

Interessant wird die Nutzung des EEEF nach Auskunft der EIB eher dann, wenn Projektwerber am freien Finanzmarkt keinen Zugang zur Finanzierung haben oder aufgrund eines erhöhten Risikos nur zu teuren Konditionen. Dies trifft z. B. in einigen Ländern Osteuropas zu.

Ein weiteres Hemmnis kann in der erforderlichen Public-Private-Partnership (PPP)-Struktur von EEEF-Projekten liegen, die nicht von allen Stakeholdern gewünscht wird. In einigen Fällen werden PPP-Modelle von Gemeinden nicht gewünscht, weil damit Entscheidungsmöglichkeiten an private Unternehmen abgegeben werden. Weiters wird seitens der Gemeinden als Argument gegen PPP angegeben, dass diese aufwendige Vertragserstellungen zu Beginn und oft häufige Neuverhandlungen während der langjährigen Laufzeit erfordern.

Außerdem ist zu beachten, dass Projekte, die bereits eine EU-Förderung erhalten haben (z. B. im Rahmen einer ELER oder EFRE-Förderung), nicht über den EEEF finanziert werden können. Dies trifft beispielsweise all jene Projekte, die eine Unterstützung im Rahmen der Umweltförderung im Inland (UFI-Förderung) erhalten haben, welche mit EU-

Page 30: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

30

Mitteln kofinanziert wurde. Diese sind automatisch nicht mehr berechtigt, einen EEEF Kredit zu beantragen (zumindest nicht für die gleichen Projektteile).

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Vorteile eines EEEF-Darlehens für Kommunen in Österreich kaum zur Geltung kommen und der EEEF in Österreich kaum Vorteile gegenüber einer Finanzierung am freien Markt bietet. Dementsprechend werden hier auch keine Maßnahmen zur stärkeren Nutzung dieses Finanzierungsinstruments in Österreich empfohlen.

4.4 EIB-Mittel

Grundlagen4

Die Vergabe von EIB-Mitteln als Darlehen (bzw. auch als Garantien, Mikrofinanzierungen und Kapitalbeteiligungen) ist nicht an ein weiteres Förderprogramm gekoppelt, sondern erfolgt frei nach den thematischen Vorgaben der EU-Kohäsionspolitik und der 20/20/20-Ziele.

Gefördert werden damit Projekte, die einen wesentlichen Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung in Europa leisten. Thematisch können dies KMU-Förderungen, transeuropäische Netzwerke (Infrastruktur), Sicherung der Energieversorgung, Umweltschutz, Energieeffizienz, Stadtentwicklung und öffentlicher Nahverkehr, Innovation, Entwicklung, Forschungsinfrastruktur (z. B. Neubau von Universitäten), Gesundheit, Bildung und andere Themen sein. Das Thema Energieeffizienz ist dabei enthalten, es gibt jedoch keinen ausdrückliche Schwerpunktsetzung dahin gehend.

In der Regel finanziert die EIB ein Drittel der Kosten eines Projekts. Ihr Beitrag kann jedoch bis zu 50 % betragen. EIB-Darlehen sind für eine Vielzahl von Stakeholdern verfügbar: KMUs, Gemeinden, Regionen, Energieunternehmen etc.

Die notwendigen Mittel für ihre Tätigkeit beschafft die Bank an den internationalen Kapitalmärkten, indem sie Anleihen begibt. Dank ihres hervorragenden Ratings kann sie dieses Geld zu attraktiven Zinssätzen aufnehmen und zu günstigen Konditionen an ihre Kunden weitergeben.

4 Quelle: Webseite der EIB (http://www.eib.org/about/index.htm)

Page 31: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

31

Bisherige Mittelverwendung

Da es sich um keine Energieeffizienz-spezifische Förderung handelt, sondern für unterschiedlichste Projekte beantragbare Darlehen, war hier keine Auswertung hinsichtlich der „Mittelverwendung“ möglich. Eine diesbezügliche Anfrage bei der EIB wurde nur mit dem Hinweis auf die „Komplexität des Herausrechnens“ entsprechender Projekte aus den unterschiedlichsten vergebenen Darlehen beantwortet.

Hemmnisse und Maßnahmen

Grundsätzlich stehen EIB-Darlehen vielen Stakeholdern offen. Größer noch als bei den ELENA-Großprojekten, ist ein Hemmnis in diesem Bereich das hohe Mindest-Projektvolumen von 50 Mio. € aufwärts, ab dem üblicherweise EIB-Kredite vergeben werden.

Auch sind die Anforderungen bei der Darlehensvergabe recht komplex und mit einem höheren Aufwand verbunden als bei der Finanzierung durch eine konventionelle Bank. Dies ist in der umfassenden Analyse der Projekte begründet, die zusätzlich zu einer rein ökonomischen Betrachtung auch ökologische und soziale Kriterien berücksichtigt.

Maßnahmen zur verstärkten Nutzung von EIB-Darlehen für Energieeffizienzprojekte liegen daher primär in der Informationsverbreitung und Kommunikation über den Vorteil der billigeren Finanzierung. Die EIB sieht hier auch eine gewisse „Holschuld“ der Projektwerber, da sie als nicht gewinnorientierte Bank keine allzu offensive Werbung für ihre Angebote macht bzw. machen muss. Eine Möglichkeit der Kommunikation läge in der Aktivierung der in Brüssel sitzenden Vertretungen der Länder, die hinsichtlich einer entsprechenden Sensibilisierung gute Ansprechpartner bzw. Sprachrohre stellen könnten.

Empfehlungen für EIB-Mittel

1.) Aktivierung der Vertretungen der Bundesländer in Brüssel, um die Möglichkeiten eines EIB-Darlehens zu kommunizieren 

2.) Sichtbarmachung der EIB-Finanzierungsmöglichkeiten durch nationale öffentliche Stellen 

Page 32: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

32

4.5 Ausschließbare Förderprogramme

JESSICA

Grundlagen

JESSICA ist die Abkürzung für „Joint European Support for Sustainable Investments in City Areas“ und ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Entwicklungsbank des Europarats (CEB) entwickelt wurde. Bereits in der Budgetperiode 2007-2013 wurde durch das Instrument JESSICA die Möglichkeit geschaffen, Strukturfondsmittel der Europäischen Kommission für Stadtentwicklungsfonds (SEF) zu verwenden. Konkret haben die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, einen Teil ihrer EU-Strukturfondsmittel in revolvierende Fonds zu investieren, damit Finanzressourcen wiederholt für die Förderung von Investitionen in europäische Stadtgebiete eingesetzt werden können.

Beiträge des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fließen dabei in so genannte Stadtentwicklungsfonds (UDF). Diese wiederum investieren die Gelder in öffentlich-private Partnerschaften oder sonstige Projekte, die Bestandteil eines integrierten Plans für nachhaltige Stadtentwicklung sind. Die Investitionen können in Form von Kapital, Darlehen und/oder Garantien erfolgen. Ebenso haben die Verwaltungsbehörden die Möglichkeit, Gelder in UDFs mithilfe von Holdingfonds (HFs) zu bündeln, die für Investitionen in mehrere UDFs eingerichtet werden.

Da es sich um ein Revolving-Instrumente handelt (sprich, die gewährten Gelder von den Projektwerbern wieder zurückgezahlt werden müssen), werden die Anlageerträge wieder in neue Stadtentwicklungsprojekte investiert. Auf diese Weise lassen sich öffentliche Gelder wieder holt einsetzen. Dies schont EU-Ressourcen und nationale öffentliche Gelder.

Ausschlussgrund

JESSICA wurde bei der Programmierung der Österreichischen STRAT.AT2020 nicht berücksichtigt und steht daher in der Förderperiode bis 2020 auf Grund des österreichischen Entschlusses nicht zur Verfügung. JESSICA wir daher nicht weiter im Detail betrachtet.

JASPERS

„Jaspers“ ist ein Instrument der EU-Kohäsionspolitik und dient der Unterstützung jener 12 EU-Mitgliedsländer, die der EU zwischen 2004 und 2007 beigetreten sind. Österreich war und ist unter diesem Instrument grundsätzlich nicht förderberechtigt, das Instrument wird daher in diesem Kapitel nicht weiter behandelt.

Page 33: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

33

4.6 Interesse an und Ausnützung von EU-Fördergeldern

Hinsichtlich des Interesses an und der Ausnutzung von EU-Fördermittel im kommunalen Bereich wurde vom Österreichischen Städtebund eine Studie durchgeführt. Dabei wurden 127 Städte hinsichtlich ihrer präferierten Finanzierungsmodalitäten befragt. Die Rücklaufquote lag bei über 50%.

Abbildung 11: Europäische Fördermittel im kommunalen Bereich (Quelle: Klimaschutzbefragung 2013 des Österreichischen Städtebunds)

Es zeigte sich, dass der Großteil der befragen Städte Interesse an den EU-Förder-programmen hat, aber nur wenige Städte sie bisher tatsächlich in Anspruch genommen haben. Einige Programme wie der EEEF wurden noch von keiner Stadt in Anspruch genommen, diese wären aber nach den Angaben der Befragten für 52 % der Städte von Interesse. Dies kann unter anderem daran liegen, dass die Instrumente zwar auf den ersten Blick vielversprechend klingen, jedoch bei genauerer Betrachtung (Banken-Bindung, großes Projektvolumen, nicht kombinierbar mit anderen EU-Mitteln, aufwendige Antragserstellung etc.) oftmals doch nicht geeignet scheinen.

Bei einer weiteren Fragestellung wurde analysiert, wie die Städte Leuchtturmprojekte im Bereich Gebäude finanzieren. Hier zeigte sich, dass der Großteil der Projekte (38 %) mit eigenem Budget finanziert wird, 25 % nehmen Landesförderungen in Anspruch und 14 % finanzieren die Projekte über Kredite. Der Rest der abgefragten Finanzierungsformen (darunter auch EFRE-Förderungen) wurde als von geringer Bedeutung gewertet.

Page 34: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

34

Abbildung 12: Finanzierung von Leuchtturmprojekten im Bereich Gebäude durch österreichische Städte (Quelle: Klimaschutzbefragung 2013 des Österreichischen Städtebunds)

Ein ähnliches Bild zeigte sich bei der vergleichbaren Fragestellung zum Bereich Energiebereitstellungs-Projekte.

Auch hier wurden als primäre Finanzierungsquelle Eigenmittel genannt, danach die leicht zugänglichen Bundes- und Landesförderungen, Kredite (oftmals von der gut bekannten Hausbank) und erst dann EU-Fördermittel.

38%

25%

14%

9%

9%

9%

5%

4%

4%

2%

Eigenes Budget

Landesförderung

Kredit

Bundesförderung

Contracting

Sonstiges

Bdarfszuweisungen

EU‐Regionalförderung (EFRE)

Leasing

Intracting

Finanzierung der Leuchtturmprojekte im Bereich Gebäude

Page 35: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

35

Abbildung 13: Finanzierung von Projekten im Bereich Energiebereitstellung durch österreichische Städte

Einen möglichen Erklärungsansatz hierfür bieten die historisch gewachsenen Strukturen in Österreich. So ist nach Auskunft des Zentrums für Verwaltungsforschung KDZ für die österreichischen Gemeinden eine Förderung aus nationalen Quellen als Zuschuss beliebter als ein Kredit/Darlehen bzw. ähnliche Finanzierungsformen5. Da in Österreich traditionell eher Zuschuss-Förderungen gewährt werden, werden diese Finanzierungsformen in der Regel zuerst in Erwägung gezogen. Neuere Finanzierungsformen wie Contracting, Intracting oder Leasing werden bei der Energiebereitstellung noch selten verwendet. Ein Hemmnis für Contracting bei Gemeinden ist der dafür notwendige arbeitsaufwendige Ausschreibungs- und Vertragserstellungsprozess, in dem viele Fragen für die kommende Vertragsperiode (meist 5-10 Jahre) geregelt werden sollten. Darüber hinaus gibt es auch Skepsis gegenüber Contracting, weil die Gemeinde damit Einflussmöglichkeiten und damit Entscheidungsmacht an ein privates Unternehmen abgeben muss. Bei Energie-Einsparcontracting kann diese Skepsis auch von jenen technischen Abteilungen innerhalb der Gemeinde kommen, die für die Aufgaben zuständig sind, welche künftig von einem Contractor übernommen werden soll.

5 (Quelle: Telefoninterview mit Fr. Mag.a Alexandra Schantl, KDZ 30.06.2015)

51%

37%

36%

19%

10%

8%

3%

2%

0%

0%

Eigenes Budget

Bundesförderung

Landesförderung

Sonstiges

Kredit

EU‐Regionalförderung (EFRE)

Contracting

Bedarfszuweisungen

Intracting

Leasing

Finanzierung der Projekte im Bereich Energiebereitstellung

Page 36: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

36

4.7 Konzept für eine Abschlussveranstaltung bzw. für weitere Maßnahmen

Eine gemeinsame Abschlussveranstaltung zur Information der Zielgruppen über die EU-Fördermöglichkeiten bezüglich Energieeffizienzmaßnahmen scheint nicht sinnvoll, da es unterschiedliche Zielgruppen hinsichtlich der Projektgrößen, Förderfähigkeit (z. B. Formen der juristischen Person) und Form der Finanzierung (Förderung bzw. Darlehen) gibt.

Vielmehr erscheint es zweckmäßig, die Informationen zielgruppenorientiert über mehrere, unterschiedliche Aktivitäten bzw. kleinere Veranstaltungen zu verbreiten.

Veranstaltung zu ELENA

Das Instrument ELENA funktioniert grundsätzlich und hat als Unterstützungsinstrument durchaus Potenzial, wobei jedoch bei den ELENA-Kleinprojekten für Österreich insgesamt nur 2,34 Mio. € zur Verfügung stehen, von denen bereits ca. 1,7 Mio. € ausgeschöpft sind. Es bestehen hier funktionierende Strukturen und Kooperationen und es kann damit gerechnet werden, dass der Restbetrag bis zum Ende der Verfügbarkeit mit Ende 2016 ausgeschöpft werden kann. Dafür sollte bereits eine Unterstützung im geringen Ausmaß ausreichen.

Bei ELENA-Großprojekten ist das primäre Hemmnis die erforderliche Größenordnung von mindestens 30 Mio. € förderungsrelevanten Investitionsvolumens sowie der Aspekt der Risikoübernahme (Förderung muss zurückgezahlt werden, wenn Investitionsprojekt nicht umgesetzt wird). Hierzu könnte eine Stakeholder-Veranstaltung auf Ebene der Vertretungen der Bundesländer durchaus nützlich sein, um das „Pooling“ von Maßnahmen nach EU-Vorbild zu unterstützen und Synergien (siehe Empfehlungen) zu nutzen.

European Energy Efficiency Fund (EEEF)

Da der EEEF aus derzeitiger Sicht keine wesentlichen Vorteile für österreichische Projektwerber bringt, ist eine aktive Bewerbung dieses Instruments derzeit nicht zielführend. Hier bleibt die Wiederauflage der Technical Assistance (voraussichtlich Anfang 2016) abzuwarten.

Bei den EIB-Mitteln ist durch das erforderliche Projektvolumen von mindestens 50 Mio. € die Anzahl der potenziellen Projektwerber stark eingeschränkt. Hier wäre ein eigener Workshop im kleinen Rahmen geeignet, um die bisherigen Erfahrungen mit dem Instrument auszutauschen und die potenziellen Projektwerber über aktuelle Entwicklungen bei den EIB-Mitteln zu informieren.

Page 37: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

37

5 Anhang

5.1 Durchgeführte Interviews

Folgende Interviews wurden telefonisch bzw. vor Ort Treffen durchgeführt.

am durchgeführt mit primäres Thema

02.02.015 (Telefon)

Fr. Mag.a Claudia Wadman,

Erste Bank

ELENA-Kleinprojekte

04.02.2015 (vor Ort)

Mag.a Alexandra Schantl

KDZ

grundlegender Zusammenhang der EU-Förderungen.

21.05.2015 (vor Ort)

Gottfried Heneis,

Geschäftsführer der Energy Changes Projektentwicklung GmbH

ELENA-Kleinprojekte

22.05.2015 (Telefon)

DI Markus Stadler

BMLFUW

LE2020 (ELER) im Rahmen der STRAT.AT2020, Zeitplan und Projektabwicklungen

29.05.2015 (vor Ort)

Ministerialrat Gottfried DI Lamers

BMLFUW

EFRE und ELER, JESSICA, sowie Konditionen und Hürden im Zusammenspiel mit der Umweltförderung

03.06.2015 (vor Ort)

Martin C. Brunkhorst,

Leiter des Büros der EIB in Wien

EIB-Mittel, EEEF

09.06.2015 (Telefon)

Bürgermeister Leopold Prohaska

Gemeinde Paudorf - Krems Land

ELENA aus Sicht der Gemeinden

09.06.2015 (vor Ort)

Andreas Maier,

ÖROK

STRAT.AT2020, JESSICA, EFRE

18.06.2015 (vor Ort)

Mag. DI Dr. Guido Dernbauer,

Städtebund, Umwelt und Energie

Klimaschutzbefragung 2013, ESIFs

29.06.2015 (Telefon)

Fr Zapana Segnor

Deutsche Bank, EEEF

EEEF, Technical Assistance

Page 38: EU-Energieeffizienzförderungen · 2019. 8. 21. · EU-Energieeffizienzförderungen Thema 2 des Projekts „Unterstützung der Entwicklung des Energieeffizienzmarktes in Österreich

38

5.2 Durchgeführte Workshops

Es wurden zwei Workshops durchgeführt. Der erste fand am 15.06.2015, der zweite am 22.06.2015, jeweils in den Räumlichkeiten der ÖGUT in 1020 Wien statt.

Der erste Workshop am 15.06 hatte primär die Analyse der unterschiedlichen Förderprogramme hinsichtlich Verfügbarkeit und Ausnutzung zum Thema. Teilgenommen haben neben Vertretern der ÖGUT und des BMWFW, Vertreter der Erste Bank, der EIB, der MA20, MA27, der KPC, sowie der Firmen Energieeffizienz-Consulting und Siemens.

Der zweite Workshop fand am 22.06.2015 in der ÖGUT statt und wurde wiederum von Vertretern des BMWFW der ÖGUT sowie der MA20, der KPC, der KDZ, und der Firmen Energy Changes und Energieeffizienz Consulting besucht.

Themen waren die Möglichkeiten der Vereinheitlichung von EU-Förderrichtlinien bzw. das Aufsetzen einer Plattform zur einheitlichen und möglichst vollständigen Darstellung verfügbarer EU-Förderungen sowie die Diskussion der von der ÖGUT erarbeiteten Maßnahmenvorschläge.

Über die beiden Workshops hinaus wurde zusätzlich eine Zwischenpräsentation der Recherche und Interviewergebnisse am 11.06.2015 im BMWFW abgehalten.