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Deitingen Studienauftrag Bebauung Stöcklimatt Schlussbericht des Beurteilungsgremiums

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Deitingen

Studienauftrag Bebauung Stöcklimatt

Schlussbericht des Beurteilungsgremiums

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Deitingen: Studienauftrag Stöcklimatt

ASPERGER Raumplanung und Städtebau / Branger Architekten AG / BENNETT BILL GmbH 2

Impressum

Auftraggeberin: Bürgergemeinde Deitingen Präsidium

4543 Deitingen

Projekt: Studienauftrag Gebiet Stöcklimatt

Verfasser: Susanne Asperger Schläfli Dipl. Architektin ETH / SIA / Reg A

ASPERGER Raumplanung und Städtebau Cuno Amiet-Str.7 4500 Solothurn

Raumprogramm: Fred-Marc Branger

Dipl. Architekt ETH/SIA Branger Architekten AG Fegetzallee 7

4500 Solothurn Präqualifikation: Vorgehen und Eignungskriterien:

Karen Bennett MSc Geography / PG Computer Science / CAS SCM

Bennett Consulting GmbH Gotthelfstrasse 50 3400 Burgdorf

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Deitingen: Studienauftrag Stöcklimatt

ASPERGER Raumplanung und Städtebau / Branger Architekten AG / BENNETT BILL GmbH 3

Inhalt

1. Einleitung und Aufgabenstellung ........................................................................................... 5 1.1. Ausgangs lage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5 1.2. Zie lsetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5 1.3. Lage des Planungsareals . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6 1.4. Planungsper imeter und Bearbeitungst ie fe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7 1.5. Vorgehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8

2. Verfahren und allgemeine Bestimmungen ............................................................................. 9 2.1. Auf t raggeber in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9 2.2. Art des Studienauf t rags und Ver fahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9 2.3. Beurte i lungsgremium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 2.4. Tei lnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 2.5. Entschädigungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 2.6. W eiterbearbei tung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 2.7. Leis tungsumfang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 2.8. Verb ind l ichkei t / Urheberrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 2.9. W eitergabe von Daten und In format ionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

3. Studienauftrag ...................................................................................................................... 13 3.1. Termine Studienauft rag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 3.2. Für den Studienauft rag abgegebene Unter lagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 3.3. Star tverans ta ltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 3.4. Frages te l lung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 3.5. Für den Studienauft rag e inzure ichende Unter lagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

4. Grundlagen und Rahmenbedingungen ................................................................................. 16 4.1. Eigentumsverhäl tn isse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 4.2. Stand der Ortsp lanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 4.3. Bauzonenplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 4.4. Zonenreglement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 4.5. Erschl iessungs - und Baul in ienplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

5. Aufgabenstellung .................................................................................................................. 20 5.1. Ortsbaul iche Si tuat ion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 5.2. Nutzungsar t . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 5.3. Nutzungsmass . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 5.4. Etappierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 5.5. Erschl iessung und Parkierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 5.6. Frei raum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 5.7. Hindern is f re ies Bauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 5.8. Konkret is ierung der Aufgabenste l lung auf Bas is der Zwischenbesprechung . . . . . . . . 21

6. Raumprogramm .................................................................................................................... 24 6.1. Bebauung Stöckl imat t Dei t ingen, GB 242, im Bes itz der Bürgergemeinde (Tei lbere ich Bauzone W2 und Tei lbere ich Reservezone) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 6.2. Mehrfami l ienhäuser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 6.2.1. Es ist fo lgender Wohnungsmix für 15 – 18 Einhei ten anzust reben: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 6.2.2. Zusätzl iche Anforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 6.2.3. Parkierung MFH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 6.3. Gebäude im Baurecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 6.3.1. W ohneinheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 6.3.2. Zusätzl iche Anforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 6.3.3. Parkierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 6.4. Richtwer te für W ohnungsgrössen und EFH/D EFH/Reihenhäuser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

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7. Beurteilung ........................................................................................................................... 27 7.1. Beurte i lungskr i ter ien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 7.2. Vorprüfung der Schlussabgabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 7.3. Ablauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 7.4. Zulassung zur Beur te i lung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 7.5. 1. Rundgang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 7.6. 2. Rundgang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 7.7. Kont ro l l rundgang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 7.8. Beschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 7.9. Empfehlungen zur Wei terbearbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

8. Projektstudien ...................................................................................................................... 31 8.1. Genere l le W ürd igung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 8.2. Dokumentat ion der Arbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 8.3. Projekts tud ie Holzer Kobler Arch i tekturen GmbH, Zür ich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 8.4. Projekts tud ie Flury und Rudol f Arch itekten AG, Solothurn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 8.5. Projekts tud ie ssm Archi tekte n AG, Solothurn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 8.6. Projekts tud ie Schei t l in Syf r ig Arch i tekten AG, Luzern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 8.7. Projekts tud ie Baumschlager Hutter GmbH, Heerbrugg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

9. Genehmigung Schlussbericht ............................................................................................... 45 9.1. Beurte i lungsgremium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

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Deitingen: Studienauftrag Stöcklimatt

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1. Einleitung und Aufgabenstellung

1.1. Ausgangslage

Die Bürgergemeinde Deitingen besitzt im Gebiet Stöcklimatt die bis heute unbebaute Parzelle GB Nr. 242. Die Parzelle liegt im rechtskräftigen Zonenplan je ungefähr zur Hälfte in der Bauzone und in der Reservezone.

Für das Areal wurde mit Regierungsratsbeschluss vom 28. Juni 1994 der Gestaltungsplan «Stöcklimatt» beschlossen, der für das Areal eine Wohnsiedlung mit 2-3 geschossigen Bauten vorsah.

Der Gestaltungsplan wurde nie realisiert, so dass sich die Bürgergemeinde als Landeigentümerin Gedanken über die zukünftige Nutzung des Areals macht. Die Bürgergemeinde beabsichtigt nun den Gestaltungsplan aufzuheben und das Land parzellenweise im Baurecht abzugeben sowie

Mehrfamilienhäuser zu realisieren.

Als Grundlage für die Bebauung soll im vorliegenden Studienauftrag ein Gesamtkonzept und ein Projektvorschlag für die Mehrfamilienhäuser erarbeitet werden.

1.2. Zielsetzungen

Mit dem Studienauftrag soll einerseits ein ortsbaulich überzeugendes und nachhaltiges Gesamt-

konzept für die Entwicklung des Gebiets Stöcklimatt für verschiedene Wohnformen erarbeitet werden. Zudem ein auf dem Gesamtkonzept basierender, architektonisch hochwertiger und

wirtschaftlich optimierter Projektvorschlag für Mehrfamilienhäuser zur Miete aufgezeigt werden.

Eine organisatorisch und wirtschaftlich durchdachte Lösung wird dabei ebenso erwartet, wie die optimale Ausnützung der zur Verfügung stehenden Landfläche.

Das Gesamtkonzept soll zudem als Grundlage für die Aufhebung des bestehenden Gestaltungs-planes dienen.

Mit dem Studienauftrag werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:

• Ein ortsbaulich überzeugendes Gesamtkonzept für das Areal

• Qualitätsvolle und wirtschaftlich optimierte Mehrfamilienhäuser

• Nachhaltige Lösungsansätze sind gefordert, die hohe architektonische, ortsbauliche und ökonomische Kriterien zu erfüllen haben.

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1.3. Lage des Planungsareals

Das Planungsareal liegt im nördlichen Teil der Gemeinde Deitingen, an bestens mit dem öffent-

lichen Verkehr erschlossener Lage. Der Bahnhof ist in gut 100 Metern Fussweg zu erreichen.

Im Norden wird das Areal vom Neumattkanal begrenzt, mit Sicht auf die Landschaft und den Landwirtschaftsbauten im Deitinger Schachen und bis zum Jura.

Das Dorfzentrum von Deitingen mit den Läden und öffentlichen Einrichtungen liegt etwa 700 Meter südlich des Areals.

Areal Stöcklimatt

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1.4. Planungsperimeter und Bearbeitungstiefe

Der Planungsperimeter umfasst die Parzelle GB Nr. 242 der Bürgergemeinde Deitingen.

Dabei ist das Gesamtkonzept (Volumetrie und Stellung der Bauten, Erschliessungsstruktur) für den gesamten Perimeter aufzuzeigen (rot umrandet).

Für den Teil Reservezone (schwarz) und für den Teil Bauzone (gelb, die genaue Abgrenzung kann bei Bedarf unter Beibehaltung der Flächenanteile leicht angepasst werden) ist ein detailliertes Bebauungskonzept mit Angaben zu Volumetrie und Stellung der Bauten, architektonischem Aus-

druck, das Erschliessungskonzept und die Freiraumgestaltung aufzuzeigen.

Für die Mehrfamilienhäuser zur Miete, ist gemäss konkreten Vorgaben des Raumprogramms ein Vorprojekt auszuarbeiten.

Reservezone

Bauzone

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1.5. Vorgehen

Mit dem Studienauftrag wollte die Bürgergemeinde Deitingen, die für diese Aufgabe am besten

geeignete Projektidee als Grundlage für die Erarbeitung eines Bauprojektes finden.

Der Studienauftrag wurde mit einer Zwischen- und einer Schlussbesprechung durchgeführt.

Dem Beurteilungsgremium kam die Aufgabe zu, das Programm und den Prozess zu begleiten, die

Ergebnisse der Zwischen- und Schlussbesprechung zu beurteilen und Empfehlungen für die Weiterbearbeitung beziehungsweise die Synthese zu formulieren.

Die Zwischen- und die Schlussbesprechung fanden mit jedem Architektenteam einzeln statt.

In folgenden Teilschritten wurde der Studienauftrag durchgeführt:

Präqualifikation und Entscheid Teilnehmerauswahl

Startveranstaltung mit 5 Teilnehmerinnen (Architektenteams)

Erarbeitung der Konzepte durch die 5 Teilnehmerinnen (Architektenteams)

Zwischenbesprechung Vorstellung der Analyse und Konzepte und Projektideen durch Teilnehmerinnen (Architektenteams) Besprechung und Beurteilung der Konzepte durch Beurteilungsgremium Empfehlungen für jedes Team in Zwischenbericht

Überarbeitung der Unterlagen durch die 5 Teilnehmerinnen (Architektenteams)

Abgabe der Unterlagen

Prüfung der Unterlagen

Schlussbesprechung Präsentation der Schlussergebnisse durch Teilnehmerinnen (Architektenteams)

Besprechung und Beurteilung der Schlussergebnisse durch Beurteilungsgremium

Schlussbericht und Entscheid Siegerprojekt

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2. Verfahren und allgemeine Bestimmungen

2.1. Auftraggeberin

Die Bürgergemeinde Deitingen veranstaltete für die Vergabe von Planerleistungen für das Projekt „Überbauung Gebiet Stöcklimatt“ einen Studienauftrag mit vorgelagerter Präqualifikation.

Die Anschrift der Auftraggeberin lautet:

Bürgergemeinde Deitingen Präsidium 4543 Deitingen

2.2. Art des Studienauftrags und Verfahren

Das Verfahren untersteht dem Gesetz über öffentliche Beschaffungen vom 22. September 1996

(Submissionsgesetz) des Kantons Solothurn und dem GATT/WTO-Übereinkommen über das öf-fentliche Beschaffungswesen, dem Binnenmarktgesetz und dem Abkommen zwischen der Schwei-zerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über bestimmte Aspekte des

öffentlichen Beschaffungswesens.

Beim vorliegenden Verfahren handelt es sich um einen Studienauftrag im selektiven Verfahren nach SIA 143 Ordnung für Architektur- und Ingenieurstudienaufträge, Ausgabe 2009. Es gelten

die Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen. Die Verfahrenssprache ist Deutsch, mündliche Auskünfte werden keine erteilt.

Zur Teilnahme am Studienauftrag wurden 5 Architekturbüros mit entsprechenden Referenzen und genügender Kapazität und Erfahrung im Rahmen einer Präqualifikation ausgewählt. Fakultativ konnten weitere Fachplaner, wie beispielsweise Landschaftsarchitekten, beigezogen werden.

Diese waren aber für die Präqualifikation nicht auszuweisen. Die zur Teilnahme selektierten Büros hatten die Teilnahme schriftlich bestätigt.

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2.3. Beurteilungsgremium

Zur Beurteilung der Präqualifikation sowie des Studienauftrags setzt die Veranstalterin folgendes

Preisgericht ein:

SachpreisrichterInnen (stimmberechtigte Mitglieder)

• Philippe Gobet, Präsident Arbeitsgruppe BG Deitingen (Sitzungsleitung)

• Jürg Schärli, GR EG Deitingen; Ressort Bau und Raumplanung • Markus Schreier;BG Deitingen (Ersatz BG)

• Bruno Eberhard Präsident EG Deitingen (Ersatz EG) FachpreisrichterInnen (stimmberechtigte Mitglieder)

• Heinz Jeker- Stich, Architekt FH/SIA; Jeker Architketen AG, Basel (Vorsitz) • Lotti Arnet, Dipl. Architektin ETH/SIA; arnet architektur ag, Zuchwil

• Thomas Schwab, Dipl. Architekt ETH/SIA; Werk 1 Architekten und Planer AG, Olten • Corinne Stauffiger, Kreisplanerin; kantonales Amt für Raumplanung (Ersatz)

ExpertInnen (ohne Stimmrecht)

• Corinne Stauffiger, Kreisplanerin; kantonales Amt für Raumplanung

• Fred-Marc Branger, Dipl. Architekt ETH/SIA;Solothurn (Raumprogramm / Wirtschaftlich-keit)

• Karen Bennett, MSC Geography, PG Computer Science, CAS SCM; Burgdorf (Verfahren, Eignungs- und Zuschlagskriterien)

• Susanne Asperger Schläfli, Dipl. Architektin ETH/SIA (Begleitung) Das Preisgericht behält sich vor, bei Bedarf zusätzliche ExpertInnen beizuziehen.

Verfahrensbegleitung Die organisatorische und fachliche Vorbereitung und Begleitung des Studienauftrags erfolgt durch Susanne Asperger Schläfli, Fred-Marc Branger und Karen Bennett in enger Zusammenarbeit mit

dem Beurteilungsgremium.

2.4. Teilnehmer

Auf Grund der Präqualifikation wurden, aus 13 Bewerbern, folgende Büros zur Teilnahme am Studienauftrag ausgewählt.

• Baumschlager Hutter GmbH, Heerbrugg

• FLURY und RUDOLF Architekten AG, Solothurn • Holzer Kobler Architekturen GmbH, Zürich

• Scheitlin Syfrig Architekten AG, Luzern • ssm architekten ag, Solothurn * in alphabetischer Reihenfolge

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Deitingen: Studienauftrag Stöcklimatt

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2.5. Entschädigungen

Jedes teilnehmende Architektenteam (inkl. allfällig beigezogener Fachleute) erhält nach vollstän-

diger und termingerechter Abgabe aller gemäss Kapitel 3.5 „Für den Studienauftrag einzu-reichende Unterlagen“ verlangten Unterlagen eine pauschale Entschädigung von CHF 20‘000.- (inkl. MwSt. und Nebenkosten).

2.6. Weiterbearbeitung

Die Auftraggeberin beabsichtigt, dem Resultat der Beurteilung und den Empfehlungen des Preis-

gerichts entsprechend, das Team des vom Preisgericht zur Ausführung empfohlenen Projektes mit der Weiterbearbeitung der Aufgabe für die Projektierung und Realisierung der Mehrfamilien-häuser zur Miete mit einem SIA-Architektenvertrag zu beauftragen. Für die Bauten im Baurecht

(EFH/DEFH/Reihenhäuser) kann keine Weiterbearbeitung zugesichert werden.

Für die Projektierungs- und Ausführungsphase bleiben die Zustimmung zum entsprechenden Bau-kredit und die Erteilung aller erforderlichen Bewilligungen und Behördenbeschlüsse vorbehalten.

Die Aufträge für die Arbeitsschritte werden phasenweise erteilt. Auch bei einer Kündigung des Vertrags zu Unzeit auf Grund von nicht gesprochenen Krediten oder Bewilligungen besteht kein

Anspruch auf Entschädigungen.

Bei Abbruch des Projektes infolge höherer Gewalt entsteht kein Anspruch auf weitere Entschä-digungen. Die Bestimmungen des Artikel 27 der Ordnung SIA 142, 2009 werden eingehalten.

2.7. Leistungsumfang

Die Auftraggeberin beabsichtigt, für die Projektierung der Mehrfamilienhäuser einen weiterfüh-

renden Planungsauftrag zu erteilen.

2.8. Verbindlichkeit / Urheberrecht

Das Programm und die Beantwortung der Fragen waren für die Auftraggeberin, die Teilnehme-rinnen und das Beurteilungsgremium verbindlich. Die Teilnehmerinnen anerkannten ausdrücklich die im vorliegenden Programm festgehaltenen Bedingungen, Abläufe und Verfahren sowie den

Entscheid des Preisgerichts in Ermessensfragen.

Das Urheberrecht verbleibt bei den Teilnehmerinnen, die eingereichten Unterlagen gehen ins Ei-gentum der Auftraggeberin über.

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Beim vorliegenden Studienauftrag waren Projektideen und Konzepte zu erarbeiten, die als Grund-lage für weitere Planungsschritte, insbesondere einem nachfolgenden Bauprojekt dienen. Gemäss

Art. 26.3; SIA 143 Ordnung für Architektur- und Ingenieurstudienaufträge, Ausgabe 2009 können die Ergebnisse des Studienauftrages durch Dritte weiterverwendet werden, ohne dass weitere finanzielle Ansprüche geltend gemacht werden können. Dabei geht es insbesondere darum, dass

einzelne Lösungsansätze für untergeordnete Teilbereiche eines nicht zur Weiterbearbeitung emp-fohlenen Projekts in das zur Weiterbearbeitung empfohlene Projekt einfliessen können. Zudem sollen sich die Bauten im Baurecht (EFH/DEFH/Reihenhäuser) am Ergebnis des Studienauftrags

orientieren, sind aber wie unter 2.6 Weiterbearbeitung erwähnt, nicht zwingend vom selben Ar-chitektenteam zu realisieren.

Auftraggeberin und Teilnehmerinnen besitzen nach Abschluss des Verfahrens das Recht auf Ver-

öffentlichung der Arbeiten unter Namensnennung der Auftraggeberin und der Projektverfassen-den.

2.9. Weitergabe von Daten und Informationen

Es ist nicht erlaubt, Informationen, Daten, Unterlagen etc., welche den Teilnehmerinnen im Zu-

sammenhang mit dem Studienauftrag abgegeben werden, ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftraggeberin an Dritte weiterzugeben.

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3. Studienauftrag

3.1. Termine Studienauftrag

Für den Studienauftrag gelten folgende Termine:

• Startveranstaltung 07.09.2018 • Termin Fragestellung 14.09.2018

• Termin Fragebeantwortung 26.09.2018 • Zwischenbesprechung 29.10.2018

• Zwischenbericht spätestens 07.11.2018 • Abgabe der Unterlagen (ausser Modell) 19.12.2018

• Schlussbesprechung (und Modellabgabe) 21.01.2019

• Schlussbericht 07.03.2019 • Vergabeentscheid bis 09.03.2019

• Weiterbearbeitung ab 01.04.2019

3.2. Für den Studienauftrag abgegebene Unterlagen

Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen werden abgegeben:

• Per Mail o Programm Studienauftrag o Situation mit umgebenden Bauten unter https://geoweb.so.ch/av_datenabgabe/ o Plan Abwasserentsorgung als pdf und dwg

o Plan Stromversorgung als pdf und dwg o Plan Drainage als jpg o Plan Gasleitungen als pdf und dxf

o Plan Wasserleitungen als pdf und dwg o Plan Telekommunikation Swisscom als pdf und dxf o GAW dwg und pdf

o Ausschnitt GEP als jpg o Katastersituation als pdf o Terrainaufnahmen als pdf

• an der Startveranstaltung o Modellgrundlage 1:500

Unterlagen zum Download

Bauzonenplan, Erschliessungsplan sowie das Bau- und Zonenreglement und das räumliche Leit-bild können unter dem nachfolgenden Link eingesehen und heruntergeladen werden.

http://www.deitingen.ch/de/buergergemmain/aktuellesbg/projektstoecklimatt

Der Plan für das Grundbuch kann auf dem Geoportal des Kantons Solothurn unter dem Link http://geoweb.so.ch/map/grundbuchplan-nf eingesehen und heruntergeladen werden.

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Weitere fakultative Unterlagen zum Download Unter folgendem Link sind zudem kantonale Grundlagen als interaktive Karten zu finden:

https://www.so.ch/verwaltung/bau-und-justizdepartement/amt-fuer-geoinformation/geopor-tal/interaktive-karten/

3.3. Startveranstaltung

Die Startveranstaltung fand am 07.09.2018 in Deitingen statt.

3.4. Fragestellung

Fragen zur Planungsaufgabe und zum Verfahren konnten bis spätestens 14.09.2018 gestellt wer-den.

Die Fragen und die dazugehörenden Antworten wurden am 26.09.2018 allen Teilnehmern per E-Mail zugesandt. Die Antworten und Ergänzungen des Programms auf Grund der Fragerunde wa-ren ebenfalls als Grundlage massgebend.

3.5. Für den Studienauftrag einzureichende Unterlagen

Zwischenbesprechung

Präsentation der Analyse und der daraus abgeleiteten ortsbaulichen Leitidee für das Gesamtkon-zept und Projektidee für die Mehrfamilienhäuser.

An der Zwischenbesprechung bestand die Möglichkeit, zwei bis drei Varianten unter Aufzeichnung

der Vor- und Nachteile zu besprechen. Insbesondere sollen die Teams sich mit den Vor- und Nachteilen mit und ohne Gestaltungsplan auseinandersetzen.

Die Unterlagen waren direkt an die Zwischenbesprechung mitzubringen. Die Präsentation konnte

anhand von Plänen, Skizzen, etc. erfolgen. Die Darstellung war grundsätzlich frei. Mindestens ein Situationsplan mit der Leitidee mussten vorliegen. Die Darstellung im Arbeitsmodell konnte vor-liegen.

Ein wichtiges Ziel war es, auf Grund der Zwischenbesprechung festzulegen, ob Projekte mit oder ohne Gestaltungsplan weiterbearbeitet werden sollen.

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Schlussbesprechung

• Situationspläne 1:500, farbig, mit eingezeichneter Umgebungsgestaltung, Verkehrsfüh-rung und Etappierung

• Alle zum Verständnis erforderlichen Grundrisse, Schnitte und Fassadenpläne 1:200

• Bebauungs-, Freiraum- und Erschliessungskonzept • Etappierung

• Erläuterungsbericht in Planform • Volumetrisches Modell auf abgegebener Grundlage 1:500

• massstäbliche Planverkleinerungen aller Pläne auf A3 (gedruckt und als PDF) • Berechnung und Nachweis der realisierten Ausnützungsziffer, Gebäudehöhen und Ge-

schosszahl (separat auf A3 oder A4 Blättern)

• Berechnung und Nachweis der erforderlichen Abstellplätze (separat auf A3 oder A4 Blättern)

• Berechnungen und schematische Darstellung von Geschossflächen GF und Gebäudevo-lumen GV (nach SIA 416) mit Angaben zur Materialisierung (separat auf A3 oder A4

Blättern und elektronisch als Excel-Tabelle)

• Berechnung der Erstellungskosten und der Bruttorendite • Honorarofferte

Digitalisierte Visualisierungen sind für die Beurteilung nicht erforderlich.

Die Unterlagen (ausser Modell) waren bis spätestens 19.12.2018 17:00 Uhr an untenstehende Adresse zu senden oder abzugeben. Bei per Postversand eingereichten Unterlagen galt das Da-tum des Poststempels bzw. Auftragsbelegs.

Adresse Gemeindeverwaltung Deitingen

Wangenstrasse 1, 4543 Deitingen

Das Modell konnte direkt an die Schlussbesprechung mitgenommen werden.

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4. Grundlagen und Rahmenbedingungen

4.1. Eigentumsverhältnisse

Angaben zu GB Nr. 242

Eigentümer: Bürgergemeinde Deitingen

Fläche: 20182 m2 (8‘342 m² Bauzone / 11‘840 m²Reservezone)

Dienstbarkeiten:

4.2. Stand der Ortsplanung

Die Ortsplanung wird in Deitingen zur Zeit revidiert. Die Pläne und Reglemente sind vorgeprüft und vom 24. August bis zum 25. September 2017 öffentlich aufgelegen. Für die Planung sind grundsätzlich die Pläne und Reglemente dieser neuen Ortsplanung anzuwenden.

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4.3. Bauzonenplan

Das Grundstück liegt gemäss neuem Bauzonenplan in der zweigeschossigen Wohnzone W2.

Ausschnitt neuer Zonenplan Deitingen

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4.4. Zonenreglement

Für die zweigeschossige Wohnzone gelten gemäss neuer Ortsplanung folgende Vorschriften:

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4.5. Erschliessungs- und Baulinienplan

Die Erschliessung des Areals ist im Erschliessungsplan über die Stöcklimattstrasse vorgesehen.

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5. Aufgabenstellung

5.1. Ortsbauliche Situation

Eine qualitätsvoll verdichtete Bauweise soll eine Verbindung, Ergänzung und Aufwertung der un-terschiedlichen Strukturen der Umgebung herstellen. Dabei ist sowohl die Beziehung zum Neu-mattkanal, welcher das Areal gegen Norden begrenzt aufzuzeigen und zu begründen, wie auch

der Bezug zur Massstäblichkeit und Körnung des Quartiers. Interessante Durch- und Weitblicke sind ebenso erwünscht, wie ein durch die Volumetrie und Stellung der Bauten definierter Frei-raum.

Die gewählte Bautypologie und die ortsbauliche Einordnung sind nachvollziehbar zu begründen.

5.2. Nutzungsart

Auf dem Areal sollen grundsätzlich Angebote für hochwertiges Wohnen für qualitätsbewusste Einzelpersonen, Paare und Familien entstehen.

Aufgrund der generellen demografischen Strukturen der Schweizer Wohnbevölkerung sind bei

der Wahl der Wohnformen auch Überlegungen zu den Wohnbedürfnissen älterer Menschen mit zu berücksichtigen.

5.3. Nutzungsmass

Aufgrund der Vorstudien wird über den gesamten Bereich der Bauzone eine Ausnützung (AZ) von

0.52 bis 0.56 als richtig erachtet.

Die Vorgaben der neuen, aber noch nicht rechtskräftigen Ortsplanung (Kapitel 4.3; Bauzonen-plan; 4.4 Zonenreglement und 4.5 Erschliessungs- und Baulinienplan) sind dabei einzuhalten.

5.4. Etappierung

Da es zum jetzigen Zeitpunkt schwer vorauszusagen ist, wie gross der Bedarf an Wohnraum in

Deitingen in den nächsten Jahren sein wird, soll die Bebauung in sinnvollen Etappen realisiert werden können.

Die Etappierbarkeit der zukünftigen Überbauung (inkl. Erschliessung und Parkierung) ist deshalb

aufzuzeigen.

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5.5. Erschliessung und Parkierung

Eine ins ortsbauliche Konzept eingebundene Parkierung ist aufzuzeigen, wobei die Lage und Or-

ganisation der Parkplätze für Bewohner und Besucher sowie die Zugänge zu den einzelnen Ge-bäuden als Bestandteile des Gesamtkonzeptes zu verstehen sind.

Die Wegführung für die Fussgänger innerhalb der Bebauung und zum übergeordneten Fussweg-

netz ist ebenfalls aufzuzeigen.

Die Erschliessung des Areals für den motorisierten Individualverkehr erfolgt über die beiden An-schlüsse an die Stöcklimattstrasse.

Die Parkierung richtet sich nach den Angaben im Kapitel 6. Raumprogramm

5.6. Freiraum

Die Freiraumgestaltung soll eine hohe Aufenthaltsqualität für alle Bewohner sicherstellen.

Dabei sind Spiel- und Aufenthaltsbereiche für alle Generationen zu schaffen. Für die Bepflanzung sind standortheimische Bäume, Sträucher und Stauden zu wählen.

Der Freiraum der zukünftigen Überbauung soll vielfältig nutzbare Flächen und attraktive Über-gänge zwischen gemeinschaftlichen und privaten Aussenräumen anbieten. Dabei ist der Bezug

zwischen Innen- und Aussenraum zu gewährleisten.

Mit Ausnahme der Zufahrten zu den Tiefgaragen ist möglichst auf eine Versiegelung zu verzich-ten.

5.7. Hindernisfreies Bauen

Sowohl die Bauten und alle Zugänge, als auch die Umgebung sind hindernisfrei zu gestalten.

5.8. Konkretisierung der Aufgabenstellung auf Basis der Zwischenbesprechung

Die Zwischenbesprechung hatte den Charakter eines Werkstattberichts. An der Zwischenbespre-

chung ging es vor allem darum, die ortsbauliche Analyse zu besprechen und die daraus abgelei-teten Konzeptideen zu sichten sowie Inputs für die Weiterbearbeitung abzugeben.

Im Weiteren hat die Zwischenbesprechung wertvolle Hinweise für die Konkretisierung des Pro-

gramms geliefert, insbesondere zum Thema verträgliche Dichte für ein ländliches Dorf. Zudem wurde gemäss Programm im Rahmen der Zwischenbesprechung festgelegt, ob das Projekt mit einem Gestaltungsplan realisiert werden soll.

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Allgemeine Fragen und Bemerkungen

Während der Präsentationen und Besprechungen mit den Teams, aber auch in der nachfolgenden

Beurteilung der Konzeptideen kristallisierten sich zahlreiche für die weitere Bearbeitung wichtige Fragen heraus, die von allgemeinem Interesse für die Teams sind:

Welche Dichte ist für ein Dorf wie Deitingen richtig?

Auf Grund der vorgestellten Konzeptideen erkannte das Beurteilungsgremium, dass die in den Zonenvorschriften festgelegte maximale Überbauungsziffer (ÜZ) von 0.35 für das Projekt Stöck-

limatt zu einer Dichte führen würde, die im ortsbaulichen Kontext als zu hoch beurteilt wird.

Für die Weiterbearbeitung legt das Beurteilungsgremium deshalb eine ÜZ zwischen 0.25 bis 0.3 fest. Um die Vergleichbarkeit aller Projekte sicherzustellen, ist bei der Berechnung der ÜZ die

überbaute Fläche in Bezug zur gesamten Parzellenfläche inklusive Erschliessungsflächen (aufge-teilt in Bauzone und Reservezone) auszuweisen.

Ist ein Gestaltungsplan vorzusehen?

Das Beurteilungsgremium erachtet die Möglichkeiten, welche sich mit einem Gestaltungsplan bie-ten, als für die Qualitätssicherung des Projektes relevant. Deshalb soll bei der Weiterbearbeitung

ein Gestaltungsplan vorgesehen werden. Mit dem Gestaltungsplan kann das 3. Geschoss unab-hängig von der Attikaregelung gestaltet werden. Zudem kann mit den Sonderbauvorschriften ein Regelwerk für die Bebauung eigentümerverbindlich festgelegt werden. Im Rahmen des Gestal-

tungsplanes sind aber maximal 3 Vollgeschosse ohne zusätzliches Attikageschoss vorzusehen.

Kann die Attikaregelung im Rahmen eines Gestaltungsplanes abgeändert werden?

Die Definition des Attikas ist gesetzlich gegeben, weshalb keine Ausnahmen möglich sind. Da

aber maximal 3 Vollgeschosse ohne weiteres Attikageschoss vorzusehen sind, ist dies für die Weiterbearbeitung grundsätzlich nicht relevant. (siehe vorherige Frage)

Sind die Grenz- und Gebäudeabstände auch innerhalb des Gestaltungsplanperimeters einzuhalten?

In der Regel sind für die Planung Stöcklimatt die Grenz- und Gebäudeabstände gemäss kantonaler Gesetzgebung auch im Rahmen eines Gestaltungsplanes einzuhalten. Ausnahmen innerhalb des

Gestaltungsplanes sind nur in begründeten Ausnahmefällen und nur innerhalb des Geltungsbe-reichs möglich. Gegenüber der Bauzonengrenze und gegenüber Parzellen ausserhalb des Gestal-tungsplanes muss der reguläre Grenz- und Gebäudeabstand zwingend in jedem Fall eingehalten

werden.

Ist die Abgrenzung zwischen der 1. und 2. Etappe flächenmässig zwingend? Kann die Abgrenzungslinie frei gewählt werden?

Das Flächenverhältnis Bauzone zu Reservezone muss beibehalten werden, das heisst, quadrat-metermässig darf die Bauzonengrösse nicht verändert werden. Die Abgrenzungslinie kann in Ost-

West-Richtung projektbezogen angepasst werden.

Muss eine Unteretappierung der ersten Etappe vorgesehen werden?

Es ist nicht davon auszugehen, dass die ganze erste Etappe in einem Zug erstellt werden kann.

Zumindest eine unabhängige Erstellung der Einfamilienhäuser und der Mehrfamilienhäuser muss gewährleistet werden.

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Wie sieht die Strategie für Einfamilienhäuser aus? Braucht es freistehende EFH?

Für die erste Etappe sind gemäss Programm 15 bis 18 Wohnungen in MFH anzustreben, zudem

sind Wohneinheiten in Einfamilienhäusern / Reihen- oder Doppelhäuser vorzusehen. Auf Grund der Nachfrage ist ein Anteil an freistehenden Einfamilienhäusern erwünscht.

Braucht es eine Tiefgarage?

Siehe Programm. Die gedeckten Parkplätze können auch in der Tiefgarage erstellt werden. Die Tiefgarage muss nicht zwingend von jeder Einheit aus direkt erschlossen sein.

Muss die Tiefgarage zusätzlich etappiert werden können?

Es wäre wünschenswert, jedoch abhängig vom Konzept.

Sind Gemeinschaftsräume erforderlich?

Siehe kantonales Baugesetz und Raumprogramm.

Sind Schutzräume erforderlich?

Schutzräume müssen ausgewiesen werden (Berechnung gemäss kantonalen Vorgaben)

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6. Raumprogramm

6.1. Bebauung Stöcklimatt Deitingen, GB 242, im Besitz der Bürgergemeinde

(Teilbereich Bauzone W2 und Teilbereich Reservezone)

Der Bereich in der Bauzone mit einer Fläche von 8‘342 m² soll mit einem oder mehreren Mehrfa-milienhäusern (MFH) zur Miete, sowie weiteren Wohneinheiten, zum Beispiel Einfamilien-, Dop-

peleinfamilien-, Reihen- oder Mehrfamilienhäusern im Baurecht bebaut werden.

Anzustreben ist eine verdichtete Bauweise (AZ min. 0.52 bis 0.56, bei neuem Zonenplan in Bear-beitung ÜZ max. 0.35).

Eine mögliche Erweiterung in der Reservezone (11‘840 m²) ist in der gleichen Architektursprache aufzuzeigen. Die Zonengrenze darf dem Projekt entsprechend angepasst werden, die Flächen der beiden Zonen müssen jedoch beibehalten werden.

Die Bearbeitungstiefe für die MFH ist Projektstufe; die Bearbeitungszone für die EFH/DEFH/Rei-henhäuser ist Gesamtkonzept.

Das Grundstück liegt in der Zone W2, erlaubt sind 2-geschossige Bauten mit möglichem Attika.

Bauten mit 3 Geschossen sind nur im Rahmen von einem Gestaltungsplan zulässig.

Den Teilnehmern ist freigestellt, für welche Möglichkeit sie sich entscheiden.

6.2. Mehrfamilienhäuser

6.2.1. Es ist folgender Wohnungsmix für 15 – 18 Einheiten anzustreben:

• 2 ½ Zimmer Wohnungen (ca. 25 %)

• 3 ½ Zimmer Wohnungen (ca. 50 %) • 4 ½ Zimmer Wohnungen (ca. 25 %)

6.2.2. Zusätzliche Anforderungen

• Holzschnitzelheizung für MFH, für die EFH/DEFH/Reihenhäuser sofern die Wirtschaft-lichkeit nachgewiesen ist

• Personenaufzug rollstuhlgängig

• Zivilschutzräume (TWK 2017)

• Technikräume • Veloabstellplätze, Kehricht

• Gemeinschaftsraum, Spielplatz

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6.2.3. Parkierung MFH

• Parkierung oberirdisch: min. 2 Besucher-PP (pro Wohnung oder pro 100 m² BGF min. 0.1 PP)

• Parkierung unterirdisch: pro Wohnung 2 PP (2 ½ Z.- Wohnungen je 1 PP), Komfort-stufe B (öffentlich),

• davon 4 PP rollstuhlgängig

6.3. Gebäude im Baurecht

6.3.1. Wohneinheiten

Es sind einfache, für Familien erschwingliche Gebäude zu planen, welche sich in die Umgebung einfügen und den haushälterischen Umgang mit dem Boden gewährleisten.

Es ist ein sinnvoller Gebäudemix mit unterschiedlichen Wohneinheiten anzustreben.

6.3.2. Zusätzliche Anforderungen

• Die Zivilschutzräume (TWK 2017): Für Mehrfamilienhäuser ist eine zentrale Zivilschutz-anlage einzuplanen. Für die EFH/DEFH/Reihenhäuser können Schutzplätze mit Ersatz-beiträge bei der EWG Deitingen eingekauft werden oder auch in der zentralen Zivil-

schutzanlage zusammengefasst werden.

• Technikräume: Konzeptabhängig • Kehricht: Zentral oder individuell, projektspezifisch

6.3.3. Parkierung

Die Parkierung erfolgt oberirdisch. Sie kann der jeweiligen Wohneinheit zugeordnet, oder zu Grup-pen zusammengefasst werden.

Pro Wohneinheit sind 2 Abstellplätze vorzusehen, davon sollte mindestens einer gedeckt sein.

Die Anordnung kann hintereinander erfolgen.

Bei einem guten Konzept ist auch eine zentrale unterirdische Parkierung möglich.

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6.4. Richtwerte für Wohnungsgrössen und EFH/DEFH/Reihenhäuser

Wohnungen

EFH / DEFH /

Reihenhäu-

ser

2 ½ 3 ½ 4 ½

Baurecht

5 ½

Zimmer 1 ca 14.0 m² 14.0 m² 14.0 m² 16.0 m²

Zimmer 2 ca - 12.0 m² 12.0 m² 12.0 m²

Zimmer 3 ca - - 12.0 m² 12.0 m²

Zimmer 4 ca - - - 12.0 m²

Wohnen / Essen ca 25.0 m² 26.0 m² 27.0 m² min. 40.0 m²

Küche ca 7.0 m² 9.0 m² 10.0 m² min. 12.0 m²

Entreé / Garderobe ca 3.0 m² 4.0 m² 6.0 m² 6.0 m²

Bad / Dusche / WC ca 7.0 m² 7.0 m² - -

Dusche / WC ca - - 4.0 m² 4.0 m²

Bad / WC ca - - 5.0 m² 5.0 m²

Reduit mit Wäscheturm ca 3.0 m² 4.0 m² 4.0 m² 4.0 m²

Verkehrsfläche (Annahme) ca 2.0 m² 6.0 m² 9.0 m² gem. Konzept

Total Nettogeschossfläche

ca 55-65 m² 80-86 m² 100-105 m² gem. Konzept

Balkon inkl. Aussenreduit ca 12.0 m² 12.0 m² 16.0 m² gem. Konzept

Kellerabteil ca 8.0 m² 8.0 m² 10.0 m² gem. Konzept

Es sind auch moderne Wohnformen, wie Generationenwohnungen, Loftwohnungen etc. möglich. Sind solche vorgesehen, sind sie als Varianten an der Zwischenbesprechung zu diskutieren.

Für Zimmer, Wohnzimmer und Küche ist eine Mindestraumbreite von 3m vorzusehen.

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7. Beurteilung

7.1. Beurteilungskriterien

Die eingereichten Projekte wurden vom Beurteilungsgremium namentlich hinsichtlich der folgen-den Kriterien beurteilt:

Architektur

• Architektonische / gestalterische Qualität

• Räumliche Bezüge / Raumqualität • Qualität, Organisation, Anordnung und Orientierung der Wohnungen

• Materialisierung

Ortsbau

• Volumetrische Gestaltung

• Integration in die Umgebung • Anbindung ans Quartier

• Etappierbarkeit

Aussenraum

• Umgebungsgestaltung • Qualität und Anordnung der Gemeinschaftsbereiche

• Fusswegerschliessung

Erschliessung

• Erschliessung des Geländes • Zugänge

• Funktionalität der Parkierung (Autos und Velos)

Nachhaltigkeit

• wirtschaftlich (insbesondere geringe Unterhaltskosten)

• ökologisch (z.B. Wahl der Materialien und des Heizsystems)

• sozial (z.B. differenziertes Wohnungsangebot)

Wirtschaftlichkeit (Gewichtung 15%)

• Einfachheit der Gebäudestruktur

• Erstellungskosten

• Bruttorendite

Honorarofferte (Gewichtung 15%)

• Stundenansatz: Frei wählbar

• Schwierigkeitsgrad: Kategorie 4 (wohnen mit durchschnittlichem Standard), Faktor 1,0 • Leistungsanteil: 100%

• Anpassungsfaktor (Wiederholung): Frei wählbar

• Teamfaktor: Frei wählbar

• Honorarofferte inkl. 7,7% Mwst.

(Ge

wic

htu

ng

70

%)

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7.2. Vorprüfung der Schlussabgabe

Die abgegebenen Unterlagen und der detaillierte tabellarische Vorprüfungsbericht wurden dem

Beurteilungsgremium in der Woche vor der Schlussbesprechung zugesandt, so dass sich das Be-urteilungsgremium auf die Präsentationen und die Schlussbeurteilung vorbereiten konnte.

Formelle Vorprüfung

Alle Beiträge wurden rechtzeitig und in den wesentlichen Bestandteilen vollständig abgeliefert.

Materielle Vorprüfung

Bei der materiellen Vorprüfung wurden insbesondere folgende Punkte festgestellt:

• Die Wohnungen wichen in Anzahl und Fläche teilweise erheblich von den Richtwerten ab.

• Je nach Projekt wurden eine unterschiedliche Anzahl Miethäuser vorgesehen, grundsätz-lich wurden 2-3 Bauten in der ersten Etappe vorgesehen.

• Die gemäss neuem Zonenreglement maximale Überbauungsziffer wurde auf Grund der Zwischenbesprechung nicht voll ausgenutzt. Die Dichte der Projekte liegt jedoch nahe beieinander im Bereich von 0.3.

• Bei den eingereichten Unterlagen wurden für die einzelnen Etappen unterschiedliche Landflächen und Landpreise als Grundlage angenommen. Um vergleichbare Werte zu erhalten, wurden im Rahmen der Vorprüfung die Erstellungskosten und die Rendite auf

der Basis einheitlicher Kriterien neu berechnet.

• Der Vergleich der Rendite- und Analgekosten ist auf Grund der sehr unterschiedlichen Annahmen von m2 -Preisen und Mietflächenpreisen schwierig.

7.3. Ablauf

Vor den Schlusspräsentationen wurden dem Beurteilungsgremium die Resultate der Vorprüfung kurz erläutert.

Im Anschluss erhielten die Teams am Vormittag des 21. Januar 2019 die Gelegenheit, in umge-

kehrter Reihenfolge gegenüber der Zwischenbesprechung, ihre Arbeiten dem Beurteilungsgre-mium persönlich vorzustellen. Das Beurteilungsgremium konnte Verständnisfragen stellen.

Am Nachmittag wurden die Studien in zwei Rundgängen und einem Kontrollrundgang besprochen

und gemäss den vorgegebenen Kriterien beurteilt.

Das Beurteilungsgremium war vollzählig anwesend und somit beschlussfähig.

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7.4. Zulassung zur Beurteilung

Alle Studien wurden gestützt auf die Vorprüfung (siehe Kapitel 7.2) zur Beurteilung zugelassen.

7.5. 1. Rundgang

In einem ersten Rundgang wurden alle Projektstudien, insbesondere bezüglich städtebaulicher

Setzung, Erschliessungs- und Aussenraumqualitäten verglichen, besprochen und beurteilt. Ebenso wurden erste Aspekte der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit miteinbezogen.

Dieser erste Vergleich erfolgte vor allem an Hand der Modelle und der Präsentation vom Vormit-

tag.

7.6. 2. Rundgang

Im zweiten Rundgang wurde jede Projektstudie detailliert gesichtet und in ihrer Gesamtheit im Plenum eingehend diskutiert. Alle Eingaben wurden einander anhand der Beurteilungskriterien

und unter Abwägung der Stärken und Schwächen gegenübergestellt.

Auf der Grundlage dieser Gesamtsicht bewertete jedes stimmberechtigte Mitglied des Beurtei-lungsgremiums alle Einzelkriterien der Aspekte Architektur, Ortsbau, Aussenraum, Erschliessung

und Nachhaltigkeit individuell. Bei wesentlich abweichenden Einzelbeurteilungen wurden die Gründe für die unterschiedliche Sichtweise besprochen und die Beurteilung verifiziert. Aus den individuellen Einzelbewertungen wurde anschliessend die durchschnittliche Beurteilung ermittelt.

Die Wirtschaftlichkeit wurde detailliert im Plenum auf der Basis der Vorprüfung besprochen. Die Einfachheit der Gebäudestruktur wurde gemeinsam beurteilt, die Plausibilität der Erstellungskos-ten wurde überprüft und gewürdigt und die Rendite beurteilt.

Für die Beurteilung der Honorarofferte wurde der Stundenansatz mit dem Schwierigkeitsgrad und dem Sonderfaktor multipliziert. Der günstigste Preis erhielt die Note 6, die Übrigen erhielten eine dem Preis entsprechende Abminderung.

Das Beurteilungsgremium beurteilte die Projektstudie von Flury und Rudolf Architekten AG ein-stimmig als diejenige, welche die vorgegebenen Kriterien am besten erfüllt.

7.7. Kontrollrundgang

Im Kontrollrundgang wurde der provisorische Beschluss des 2. Rundgangs überprüft. Allfällige

Vorbehalte oder Bedenken konnten eingebracht und ausdiskutiert werden. Der provisorische Be-schluss konnte bestätigt werden.

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7.8. Beschluss

Die Fach- und Sachmitglieder des Beurteilungsgremiums beschlossen einstimmig die Projektstu-

die von Flury und Rudolf Architekten AG zur Weiterbearbeitung zu empfehlen. Die nachfolgend im Kapitel 7.9 festgehaltenen Empfehlungen sind dabei zu beachten.

7.9. Empfehlungen zur Weiterbearbeitung

Gestützt auf die Erkenntnisse der Vorprüfung und der Beurteilungsrundgänge empfiehlt das Be-urteilungsgremium bei der Weiterbearbeitung des Projektes insbesondere folgende Aspekte zu

berücksichtigen:

• Der Übergang im Süden des Areals von den vorgeschlagenen Reihenhäusern zu den be-stehenden Einfamilienhäusern ist zu klären.

• Die Durchlässigkeit und Durchwegung in Ost-West-Richtung soll überprüft und allenfalls verbessert werden.

• Die Einbindung der Mehrfamilienhäuser ins Terrain soll verifiziert und präzisiert werden: Sockelgeschoss versus Auskragung.

• Im gleichen Zusammenhang sind die Tagstruktur bzw. das statische System der Mehrfa-milienhäuser zu optimieren.

• Die Vor- und Nachteile einer Laubengangsituation sind gegeneinander abzuwägen (Ver-glasen / Brandschutz) und eine geeignete und praxistaugliche Vertikalerschliessung der Mehrfamilienhäuser festgelegt werden.

• Die in der Präsentation angedeutete Flexibilisierung der Teppichstruktur ist zu konkreti-sieren. Die anlässlich der Zwischenpräsentation aufgezeigte Variante mit freistehenden Einfamilienhäusern ist dabei als Grundidee zu verwenden.

• Die Spielregeln und wichtigsten Gestaltungsgrundätze sind in einem Regelwerk als Grundlage für den Gestaltungsplan zu definieren.

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8. Projektstudien

8.1. Generelle Würdigung

Alle Teams haben sich intensiv und umfassend mit der Aufgabenstellung befasst. Sie haben auf-bauend auf der Analyse unterschiedlichste nachvollziehbare Varianten entwickelt. Insbesondere die unterschiedlichen konzeptuellen Ansätze, die bei der Zwischenbesprechung aufgezeigt wur-

den, haben wesentlich zur Präzisierung der Aufgabenstellung und zur Klärung und Auslotung der an diesem Ort verträglichen Dichte beigetragen.

Die Hinweise der Zwischenbesprechung wurden reflektiert in die Weiterbearbeitung aufgenom-

men und in den bei der Schlussabgabe präsentierten Projektstudien sorgfältig umgesetzt.

Das Beurteilungsgremium dankt allen Teams für die wertvollen Arbeiten.

8.2. Dokumentation der Arbeiten

In den nachfolgenden Projektbeschrieben wird jeweils nur ein Ausschnitt aus dem Situationsplan aufgezeigt. Die vollständigen Pläne können auf der Homepage der Bürgergemeinde eingesehen

werden.

http://www.deitingen.ch/de/buergergemmain/aktuellesbg/projektstoecklimatt

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8.3. Projektstudie Holzer Kobler Architekturen GmbH, Zürich

Projektbeschrieb

Das Quartier nördlich des Bahnhofs wird geprägt von lockeren Einfamilienhausstrukturen mit ei-ner geringen Dichte. Im westlichen Bereich gibt es Mehrfamilienhäuser und landwirtschaftliche Bauten. Der Bauernhof bringt dem Quartier ein Stück Identität. Die Dichte konzentriert sich in

der Umgebung in diesem südwestlichen Teil. Die Bebauung an der Stöcklimattstrasse fasst den Raum an dieser Strasse bereits heute recht gut. Entlang der Hauptstrasse soll nun der Raum mit Mehrfamilienhäusern definiert werden. In Richtung Nordosten nimmt die Bebauungsdichte ab.

Die Projektstudie reagiert auf diese Situation mit einer heterogenen Bebauungsstruktur mit un-terschiedlichen Materialien und Dacharten. Gebäudetypologien und Materialien in der Nachbar-schaft dienen als Zitate für die vorgeschlagene Bebauung.

Die Zufahrten zu den Tiefgaragen und die Ver- und Entsorgungspunkte finden am Rand des Areals statt. Die Parkierung der Einfamilienhäuser ist in die Gebäudestruktur integriert. Es ist aber mög-

lich, frei im Vorbereich auch weitere Autos abzustellen. Der Strassenraum zwischen den Häusern spannt sich von Fassade zu Fassade auf.

Im Bereich der Mehrfamilienhäuser sind die Kleinkinderspielplätze angeordnet, welche durch

Bäume beschattet werden. Die Zonierung der privaten Aussenräume ist so ausgestaltet, dass vor den Bauten zwar ein privates Grundstück vorhanden ist, dieses aber Bestandteil des Strassen- und Aufenthaltsraums ist. Der rückwärtige Bereich kann als Privatgarten genutzt werden.

Der Landschaftraum sickert in die Siedlung und der Strassenraum wird von hochstämmigen Bäu-men geprägt. Die privaten Aussenräumen sollen mit Wildhecken bepflanzt und mit geschnittenen Laubhecken gegliedert werden.

Drei grosse Etappenschritte sind vorgesehen: Mehrfamilienhäuser, dann die Infrastrukturanlagen und als dritte Etappe die Einfamilienhäuser. Die Einstellhalle ist so ausgebildet, dass sie in zwei Abschnitte unterteilt ist und so auch in zwei Etappen realisiert werden kann. Grundsätzlich wären

bis zu 6 Etappierungsschritte möglich.

Mit der Erschliessung wird zuerst ein Platz geschaffen, der einerseits einen Aussenraum und gleichzeitig Abstand zu den bestehenden Bauten schafft und andererseits Platz bietet für Veloab-

stellplätze sowie die Ver- und Entsorgung.

Zusammenfassung der Beurteilung

Die planerische und ortsbauliche Absicht der Projektstudie ist für das Beurteilungsgremium kaum erkennbar. Vielmehr erscheint das Bebauungskonzept eher zufällig. Betont wird diese Zufälligkeit

mit der äusserst unruhigen Dachlandschaft, welche als ein Sammelsurium unterschiedlichster Dachformen in Erscheinung tritt.

Die Setzung und Ausgestaltung der Mehrfamilienhäuser und deren Erschliessung ist nachvollzieh-

bar. Die Grundrisse der Mehrfamilienhäuser sind interessant, weisen aber teilweise sehr schmale Essbereiche auf. Die Materialisierung in Holz und Beton scheint stimmig. Die Anordnung und Typologie der Doppel-Einfamilien- und Einfamilienhäuser hingegen ergeben keine klare Haltung.

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Der Verkehr der Mehrfamilienhäuser wird sinnvollerweise bereits bei den Arealzugängen in die Tiefgarage geführt, der Verkehr zu den übrigen Bautypen wird aber über die siedlungsinternen

Wege und Plätze geführt. Ein bis zwei Autoabstellplätze in einen Baukörper zu integrieren, ist aus Sicht des Beurteilungsgremiums nicht mehr zeitgemäss, insbesondere da sie an den attraktivsten und auf die Abendsonne ausgerichteten Stellen der Häuser angeordnet sind. Der östlichste Teil

der Bebauung der 2. Etappe wird von einer einseitigen Erschliessung erschlossen, was räumlich und wirtschaftlich wenig vorteilhaft ist.

Der Wechsel von Plätzen und Wegen mit Hartbelag im Innern der Siedlung und bepflanzten Flä-

chen als private Gärten und gemeinschaftlichen Grünflächen am Siedlungsrand kann zu abwechs-lungsreichen Aussenräumen führen. Wieso allerdings der grösste Platz des Quartiers exzentrisch angeordnet ist und zudem erst in der 2. Etappe realisiert werden kann, ist unverständlich. Aus

Sicht des Beurteilungsgremiums würde der grosse Platz zu den Mehrfamilienhäusern gehören und nicht zu den Einfamilienhäusern. Zwar wird auch bei den Zugängen jeweils ein kleinerer Platz als

Auftakt positioniert, diese Plätze werden aber von den Rampen der Einstellhallen geprägt und somit wenig Aufenthaltsqualität aufweisen können. Die privaten Aussenräume der Reihenhäuser werden grösstenteils von den Nachbarbauten, insbesondere den Mehrfamilienhäusern stark be-

schattet.

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Situation

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8.4. Projektstudie Flury und Rudolf Architekten AG, Solothurn

Projektbeschrieb

Die spezielle Topographie mit der Terrassenkante ist ein wesentlicher und prägender Aspekt des Projekts. Gegen Aussen soll die Verschränkung von Natur- und Siedlungsraum in der Projektstudie spürbar bleiben. Ein gemeinsamer, als «Stöcklimattplatz» bezeichneter Erschliessungsraum hat

die Funktion eines zentralen Identifikationsorts. Der Platz soll räumlich klar definiert werden, gleichzeitig aber auch Aussicht in den Jura ermöglichen.

Die Terrassenkante wird mit den Mehrfamilienhäusern besetzt, so dass die Topographie betont

und gleichzeitig die Durchlässigkeit beibehalten werden kann. An dieser speziellen Lage werden die Mehrfamilienhäuser gesetzt, welche die höchste Dichte der Bebauung aufweisen. Im terras-senartigen südlicheren Bereich des Geländes wird eine flache, teppichartige Bebauung sozusagen

als «Füllung» vorgesehen.

Die Terrassenkante ist der wichtigste Ort in diesem Projekt. Dort findet die Verschränkung von

Landschaft und Siedlungsraum statt. Skulpturale auskragende Mehrfamilienhäuser werden an diese Stelle platziert. In der Projektstudie wird die Kante ausformuliert, in dem die Terrasse oben flacher gestaltet und die Kante im Ausgleich dazu geschärft wird. Das massgebende Terrain wurde

dadurch umgeformt.

Der Aussenraum soll im Bereich der Mehrfamilienhäuser naturnah gestaltet werden. Die Mehrfa-milienhäuser ragen in den Naturraum, docken aber im rückwärtigen Bereich an die harten As-

phaltflächen an. Der Charakter ist auf Grund der Lage extrovertiert mit Auskragungen und Ver-glasungen. Die Erschliessung der Wohnungen funktioniert über die Terrassen, welche als auskra-gende Betonplatten gestaltet sind. Pro Geschoss gibt es 2-3 Wohnungen.

Der Neumattkanal soll renaturiert werden und bildet die Grenze zur Landschaft. Das Meteorwas-ser soll (wenn möglich) in diesen Kanal eingeleitet werden.

Die Einstellhallen sind sehr einfach konzipiert und eher grosszügig ausgelegt, da noch keine Flä-

chen für die Technik ausgeschieden wurden.

Die Einfamilienhäuser im Baurecht sollen streifenartig parzelliert werden. Das Erdgeschoss soll eine grosse Dichte aufweisen. Das Obergeschoss wird eher punktartig auf maximal 60% der EG-

Fläche bebaut. Die Eingangspforte dient auch als räumliche Fassung des Platzes. Im Erdgeschoss sollen Höfe eine Privatheit mit ansprechenden Aussenräumen sichern. Jedes Gebäude soll für sich realisiert werden können, mit zwei Grenzmauern, so dass auch schalltechnisch keine Probleme

entstehen. So können grundsätzlich auch Doppelhäuser oder freisehende Einfamilienhäuser in das Konzept integriert werden.

Zusammenfassung der Beurteilung

Die Projektstudie geht einfühlsam auf die Situation vor Ort ein. Mit der sorgfältigen Situierung

der Mehrfamilienhäuser am Nordrand des Areals wird die Aussichtslage vielen zukünftigen Be-wohnern zur Verfügung gestellt und gleichzeitig der Siedlungsrand klar definiert und ausgestaltet. Dort wo keine Aussicht vorhanden ist, reagiert die Projektstudie mit einer teppichartigen Struktur

mit introvertierten Atriumhäusern.

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Die Projektstudie zeigt eine adäquate, eher urbane Bebauungsstruktur auf. Die Setzung der Bau-körper und Volumen ist sehr sensibel und stimmig. Die architektonische Ausformulierung ist al-

lerdings noch zu präzisieren. Die inszenierte Statik bei den Mehrfamilienhäusern wirkt etwas auf-gesetzt. Die klare Aussage an der Präsentation, dass im Bereich der Geländeterrasse innerhalb der Grenzmauern verschiedene, auch freistehende Einfamilienhäuser möglich sind, ermöglicht

eine Flexibilisierung der Bautypen.

Der öffentliche Aussenraum wird pro Etappe jeweils vom zentralen Platz dominiert, der klar ge-fasst ist. Im Norden fliesst der Landschaftsraum zwischen den Mehrfamilienhäusern ins Sied-

lungsgebiet, wobei der Bereich direkt unter den Auskragungen noch nicht zu überzeugen vermag, da eine Bepflanzung hier auf Grund mangelnder Besonnung und Belichtung kaum möglich ist. Entsprechend ist eine Sockellösung zu prüfen. Wie bei den meisten Projektstudien werden auch

hier die Velos bei den Mehrfamilienhäusern im Erdgeschoss parkiert, jedoch nicht an der von der Abendsonne begünstigten Lage. Die Zufahrten zu den Tiefgaragen sind klar situiert und in die

Platzgestaltung integriert. Durch die Anordnung der oberirdischen Parkfelder am Eingangsbereich des Areals franst allerdings der «Teppich» gegen Süden hin aus. Der Übergang zur bestehenden Bebauung ist noch nicht optimal gelöst.

Die Etappierung ist sinnvoll, da zuerst der privilegierteste Ort besetzt wird und das Areal danach aufgefüllt werden kann. Die auskragenden Mehrfamilienhäuser sind statisch anspruchsvoll und eher teuer. Der Durchschnittspreis pro Wohneinheit ist bei den Mietwohnungen bei dieser Vari-

ante im oberen Bereich, ebenso allerdings die ausgewiesene Rendite. Die Vermietbarkeit der Wohnungen wird mit der Situierung der Mehrfamilienhäuser an der sehr attraktiven Lage sicher-lich erhöht.

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Situation

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8.5. Projektstudie ssm Architekten AG, Solothurn

Projektbeschrieb

Die Projektstudie baut auf einem schachbrettartigen Muster auf, welches als Grundlage genom-men und weiterentwickelt wurde. Für die Bebauung wurde zuerst ein Regelwerk entwickelt, so dass eine Homogenität in der Bebauungsstruktur entsteht. Beispielsweise soll jedes Haus ein

Satteldach aufweisen.

Jedes Mehrfamilienhaus dockt an die Einstellhalle an und hat 9 Wohnungen. Obere Wohnungen haben jeweils ein Schaltzimmer und sind durchgesteckt, so dass sie von der Besonnung und vom

Jurablick profitieren können. Alle Wohnungen sind über einen Laubengang erschlossen, der auch eine soziale Funktion haben soll.

Die Einfamilienhäuser sind nach dem Regelwerk entworfen, haben ein Satteldach und individuell

gestaltbare Grundrisse. Das Regelwerk hat hier eine hohe Bedeutung, so dass eine homogen erscheinende Siedlung entsteht. Die Parzellierung kann noch justiert werden, in dem die Grenzen

verschoben werden oder Parzellen zusammengelegt werden.

Auch die Ausgestaltung des übergeordneten Aussenraums, der sich ebenfalls an dem Schach-brettmuster orientiert, soll in einem Regelwerk festgehalten werden. Die primäre Grünstruktur

bilden die Nord-Süd-Achsen, welche mit hochstämmigen Bäumen begrünt werden soll. Die Be-grünung der Ost-West-Achsen bildet die untergeordnete Ebene und wird mit Heckenstrukturen ausgestaltet. Die Gestaltung der privaten Grünräume soll den Eigentümern freigestellt sein.

Entlang der Hauptstrasse sollte eine Wildhecke auf der Böschung gepflanzt werden. Im nördlichen Bereich franst die Bebauung am Siedlungsrand stufenförmig aus und führt entlang des Neumatt-kanals in einen grosszügig bemessenen Grünraum mit einer offenen Struktur und einzelnen

Bäume.

Die Nord-Süd orientierte Haupterschliessung soll Strassencharakter aufweisen und den Blick in den Jura ermöglichen. Die Quererschliessung zeigt mit einem harten mittleren Bereich und vor

den Gebäuden liegenden Vorzonen, die zu den Eingängen führen, einen anderen Charakter. Zwei Mehrzweckstreifen dienen als Trottoir und Parkplatzerschliessung und ermöglichen, dass sich die Autos queren können. Der Hauptverkehr wird bei den Zufahrten gefiltert, so dass nicht der ganze

Verkehr in der Siedlung zirkuliert. Jedem Einfamilienhaus ist ein ungedeckter oberirdischer Park-platz zugewiesen.

Bei dieser Projektstudie wurde die Etappengrenze zwischen der Bau- und Reservezone komplett

neu gezogen. An Stelle einer Nord-Süd verlaufenden Etappengrenze ist diese neu Ost-West aus-gerichtet. Die erste Etappe umfasst den südlichen Teil des Areals und enthält beide Zugänge und

den Spielplatz. Unter dem Spielplatz liegt die Holzschnitzelzentrale. Die attraktiven Standorte an der Böschungskante mit Jurablick sind der zweiten Etappe zugeordnet. Jede Etappe kann ent-sprechend den Clustern weiter unterteilt werden.

Die Oberflächenentwässerung ist noch im Detail zu klären, eventuell mit Retentionsflächen. Mit den Satteldächern ist der Meteorwasseranfall relativ hoch, daher wäre es sinnvoll, das Wasser in ein oder zwei Retentionsflächen zurückzuhalten, bevor es in den Vorfluter geleitet wird.

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Zusammenfassung der Beurteilung

Die Projektidee baut auf einer sehr klaren Struktur auf. Diese verleiht der Bebauung aber einen

starren Schematismus. Der prozesshafte Zugang mit einem Regelwerk als Grundlage ist sinnvoll.

Die Bauten sind symmetrisch an die Erschliessung angehängt, ohne auf die Orientierung und Besonnung Rücksicht zu nehmen. Auch die ungleiche Ausrichtung der Mehrfamilienhäuser ist

nicht konsequent. Einmal werden die Bauten von Süden, einmal von Norden her über einen Lau-bengang erschlossen. Der Laubengangtyp hat Vor- und Nachteile: einerseits kalte exponierte Zugänge, können aber auch eine soziale Begegnungsfläche sein. Der Laubengang führt zudem

bei einigen Wohnungen vor einem Schlafzimmer durch. Zudem weist die Projektstudie eine Häu-fung von sehr kleinen 3.5 Zimmerwohnungen auf, die spartanisch wirken.

Bei giebelständigen Einfamilienhäusern wird es schwierig, unterschiedliche Breiten der Parzellen

und Bauten zu realisieren. Die Dachlandschaft und das Erscheinungsbild würden dann unruhig und der durch das Regelwerk angestrebte homogene Charakter ginge verloren.

Die Bebauung weist sehr enge Zwischen- und Aussenräume auf. Gegen die freie Landschaft im Norden ist dann aber sehr viel (Rest-) Fläche frei, wobei die übrige Bebauung sehr dicht und gedrängt wirkt.

Die Hierarchisierung der Erschliessung ist grundsätzlich richtig, wird aber nicht konsequent auf-geführt. Baumalleen sind über den Einstellhallen angeordnet. Will man, wie in der Projektstudie vorgesehen, hochstämmige und prägende Bäume, so wird dies nur mit einem sehr grossen Auf-

wand realisierbar sein.

Die Projektstudie geht kaum auf die Topographie und die unterschiedlichen Lagequalitäten rings um das Areal ein. Das Thema Siedlungsrand wird nicht behandelt. Die Hangkante wird nicht in

der Projektidee umgesetzt, sondern führt zu einem gestuften Projekt mit Restflächen.

Der Mietzins wird etwas höher angenommen, so dass eine Rendite erreicht wird. Die Vermietbar-keit der spartanischen Wohnungen wird als schwierig beurteilt und entspricht weniger den Be-

dürfnissen einer ländlichen Gemeinde.

Die vorgeschlagene Etappierung führt dazu, dass die guten Lagen erst in einer zweiten Phase realisiert werden können. Diese Abtrennung der Etappen ist eher ein Risiko als eine Chance.

Insbesondere ist das Einspracherisiko bei einer allfälligen späteren Einzonung der Reservezone sehr gross, da dann der Ausblick und die Freifläche verbaut werden. Zudem ist die Etappierung

nicht fertig gedacht, insbesondere im Bereich der Heizung ist sie fraglich. Die Nutzung der zweiten Etappe vor der Überbauung ist ebenfalls sehr schwierig, da sie vor allem aus der Böschung be-steht.

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8.6. Projektstudie Scheitlin Syfrig Architekten AG, Luzern

Projektbeschrieb

Den Projektierenden war es wichtig, der Siedlung eine Identität zu geben mit einer recht hohen Dichte. Die Dachlandschaft von Deitingen diente dabei als Referenz. Die neue Siedlung soll in die Ortschaft integriert werden.

Mit einer hofartigen Bebauung wird die Gemeinschaft betont und eine soziale Nutzung der neuen Siedlung geschaffen. Im Süden wird gegen das Dorf mit den Mehrfamilienhäusern eine dichtere Bebauung gewählt, gegen die freie Landschaft wird die Dichte aufgelockert und mit freistehenden

Einfamilienhäusern als Punktbauten reagiert. Im Zwischenberiech werden leicht versetzte Rei-henhäuser mit der Qualität von Einfamilien- und Doppelhäusern als Zeilen erstellt.

Wichtigster Bereich der Aussenraumgestaltung sind die Gemeinschaftshöfe. Als Vorbild diente die

Margaretenhöhe in Essen, so soll ein Teil der Gartenfläche zu Gunsten einer allgemein zugängli-chen und nutzbaren Fläche abgegeben werden. Die Gemeinschaftshöfe sollen soziale Funktionen

übernehmen. Im Hof der 2. Etappe wurde zudem ein Doppelgebäude ergänzt, dass im Erdge-schoss auch soziale Funktionen enthält. Im Obergeschoss sind Wohnungen vorgesehen.

Die Nord-Süd verlaufenden Gebäudereihen sind jeweils mit Doppelhäusern besetzt, dazwischen

wechseln sich zusammengebaute Einfamilien- und Doppelhäuser ab. Alle Grundflächen sind ähn-lich gewählt.

Die Erschliessung geschieht über die Gemeinschaftshöfe mit einem Übergang vom öffentlichen in

den halböffentlichen und dann in den privaten Bereich. Jedes Gebäude hat einen oberirdischen Parkplatz, weitere Abstellplätze sind in der Einstellhalle vorgesehen.

Die Einstellhalle ist etappierbar und mehrheitlich als Zweispänneranlage ausgerichtet. Die dop-

pelspurigen Einfahrten sind in die Mehrfamilienhäuser integriert.

Jede Etappe umfasst einen Hof mit den jeweiligen umgebenden Bauten Der Grenzverlauf der Bauzone wurde der Etappierung entsprechend leicht, aber flächenäquivalent verschoben.

Als Materialisierung ist eine murale Bauweise angedacht. Bei den Mehrfamilienhäusern ist eine Aussenschicht aus Klinker vorgesehen.

Zusammenfassung der Beurteilung

Die Mehrfamilienhäuser weisen ein sehr grosses Gesamtvolumen auf und wirken daher massig. Da es sich zudem um vier Bauten handelt, drei davon in der ersten Etappe, dominieren sie das

Erscheinungsbild stark. Der Übergang von den Mehrfamilienhäusern zu den bestehenden Einfa-milienhäusern an der Stöcklimattstrasse ist problematisch, da die sehr nahe an den kleinmass-

stäblicheren Einfamilienhäusern stehenden Bauten wuchtig in Erscheinung treten.

Obschon die Dächer als wichtiges Element der Projektstudie beschrieben werden, wird zu deren Materialisierung nichts ausgesagt. Mit deren Ausgestaltung und Abkröpfung auf der maximal zu-

lässigen Gebäudehöhe verkommen sie vollends zu einem reinen Formalismus – entsprechende Dachformen sind für Deitingen nicht ortstypisch. Die grossen Dachflächen führen auch zu grossen Meteorwasseranfall und benötigen Retentionsflächen.

Die zusammengebauten Reihenhäuser bedingen einen Investor für die Realisierung. Die nut-zungsmässige 4-Geschossigkeit (3 Vollgeschoss plus ein Dachgeschoss) führt vor allem bei den Doppelhäusern zu einer fraglichen Gebrauchstauglichkeit.

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Für die Materialisierung der Aussenwände wird Klinker oder Backstein vorgesehen. Klinker als Fassadenmaterial ist mit hohen Investitionskosten verbunden, im Unterhalt aber eher günstiger.

Der Aussenraum wurde sorgfältig gestaltet, insbesondere die Atmosphäre auf dem Platz ist sehr schön. Der Siedlungsgedanke kommt allerdings erst zum Tragen, wenn ortsbaulich eine wesent-liche Grundstruktur vorhanden ist und auch Bewohner darin leben, welche die Aussenräume nut-

zen. Zwar können die Mehrfamilienhäuser zuerst gebaut werden, der Platz funktioniert aber erst, bei der Fertigstellung der Etappe.

Die zweigeschossige Zufahrtsrampe zur Einstellhalle führt zu einem grossen Platzverlust und lässt

eine Art einen Schlund direkt am Siedlungseingang entstehen. Der zentrale Platz ist davon aller-dings nicht betroffen.

Situation

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8.7. Projektstudie Baumschlager Hutter GmbH, Heerbrugg

Projektbeschrieb

Die Projektstudie zeigt eine teppichartige Siedlungsstruktur mit vier verschiedenen Bebauungsty-pen. Vorgesehen sind neben den Mehrfamilienhäusern auch Reihenhäuser, Doppeleinfamilien-häuser und freistehende Einfamilienhäuser.

Entlang des Neumattkanals sollen die freistehenden Einfamilienhäuser entstehen, welche als At-riumhäuser ausgebildet werden. Die Mehrfamilienhäuser bilden den Abschluss gegen die Haupt-strasse, als Abschluss gegen Osten würden in der zweiten Etappe die weiteren Mehrfamilienhäu-

ser aufgereiht. Entsprechend der Terrainentwicklung steigt auch die Bebauung an.

Die Einfamilienhäuser an der Hangkante sind primär nach Norden und mit Blick zum Jura ausge-richtet. Diese Konsequenz betrifft sowohl Innen- und Aussenräume, Wohn- und Schlafräume so-

wie die Terrassen.

In der ersten Etappe kann auf der Ringstrasse ins Herz der Siedlung gefahren werden, in der

zweiten Etappe wird sie zu einer Rundstrasse ergänzt. Zwei Tiefgaragen sind vorgesehen, an welche die Mehrfamilienhäuser direkt angebunden sind. Doppel- und Einfamilienhäuser haben Einzelgaragen direkt bei den Bauten. Die Besucherparkplätze und die Parkplätze der Reihenhäu-

ser sind am Zugangsbereich im südlichen Teil des Areals zusammengefasst.

Die Gliederung des Aussenraums erfolgt im Ablauf öffentlich, halböffentlich und privat. Die Durch-wegung durch das ganze Gebiet führt über kleinere Zwischenplätze, welche für die Siedlung iden-

titätsstiftend werden sollen.

Für die Materialisierung, welche Holz und Beton vorsieht, soll ein einheitlicher Nenner gefunden und ebenso wie die Dachform in einem zu erarbeitenden Regelwerk festgehalten werden.

Zusammenfassung der Beurteilung

Die Projektstudie geht auf die topographische Situation ein, indem sie die Einfamilienhäuser an

die Kante setzt. Das Bebauungskonzept sieht viele Bautypen vor, wobei die Doppelhäuser kleiner als die Reihenhäuser sind und als Typ keine Bereicherung für die Projektstudie bringen. Die Set-zung des quadratischen Mehrfamilienhauses ist problematisch, da es direkt im Bereich der Bö-

schung liegt.

Die Einfamilienhäuser sind in die Hangkante versenkt und total nach Norden orientiert. Zudem liegen die Schlafräume auf der unteren Ebene. Im Obergeschoss wird durch ein Atrium Licht ins

Wohngeschoss gebracht. Die Besonnung ist nach Norden und marginal nach Osten orientiert. Auch die Aussenräume der Einfamilienhäuser sind rein nach Norden orientiert und beschränken

sich faktisch auf die nach Norden orientierte Terrasse. Über das geplante Atrium im Erdgeschoss gelangt zwar Sonnenlicht ins Innere der Häuser. Dieses vermag jedoch nicht die resultierenden Defizite in der Wohnqualität zu kompensieren.

Die Materialisierung und Fassadengestaltung ist in den Plänen nur marginal erkennbar und des-halb nur bedingt beurteilbar.

Die Runderschliessung wird erst im Endausbau nach Abschluss der 2. Etappe funktionieren. Da

aber damit gerechnet werden muss, dass über einen längeren Zeitraum nur die erste Etappe realisiert werden kann, bleibt die Ringstrasse lange Zeit nur ein Fragment. Einfamilienhäuser und Doppelhäuser parkieren vor Ort, Reihenhäuser parkieren oberirdisch am Zugang zur Siedlung, die

Parkierung der Mehrfamilienhäuser ist unterirdisch in der Einstellhalle vorgesehen.

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Deitingen: Studienauftrag Stöcklimatt

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Von der Ringstrasse her werden gerade mal 5 Parkplätze direkt erschlossen, der Verkehr der Reihen- und Mehrfamilienhäuser wird bei den Zufahrten abgefangen und die Doppelhäuser und

Einfamilienhäuser werden über das untergeordnete Wegnetz erschlossen. Es ist daher zweifel-haft, ob der gewählte Ansatz richtig und sinnvoll ist. Die Velos werden bei den Mehrfamilienhäu-sern im Erdgeschoss angeordnet. Dies führt zu einem Flächenverlust bei den Wohnungen.

Die Aussenräume wirken als Restflächen zwischen den Häusern und sind nicht klar zugordnet und es ist unklar, wer sie bespielen wird. Zudem liegen die attraktiveren grösseren internen Plätze alle in der 2. Etappe.

Die Baufelder haben wenig mir der Etappierung zu tun, denn die Etappengrenze verläuft teilweise direkt durch ein räumlich zusammengehörendes Baufeld.

Situation

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9. Genehmigung Schlussbericht

9.1. Beurteilungsgremium

Der vorliegende Schlussbericht wurde vom Beurteilungsgremium am 7. Februar 2019 genehmigt.

Sachpreisrichter:

Philippe Gobet (Präsident Arbeitsgruppe BG Deitingen)

Jürg Schärli (GR EG Deitingen; Ressort Bau und Raumplanung)

Markus Schreier (Ersatz BG Deitingen)

Bruno Eberhard (Ersatz EG Deitingen)

Fachpreisrichter / innen:

Heinz Jeker- Stich (Architekt FH/SIA; Jeker Architekten AG, Basel; Vorsitz)

Lotti Arnet (Dipl. Architektin ETH/SIA; arnet architektur ag, Zuchwil)

Thomas Schwab (Dipl. Architekt ETH/SIA; Werk 1 Architekten AG, Olten)

Corinne Stauffiger (Ersatz; Kreisplanerin; kantonales Amt für Raumplanung)