Europäisches Clearinghouse:
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Europäisches Clearinghouse:
Verantwortlich für die Rückerstattung von Entsorgungskosten, welche bei deutschen Herstellern, als Vertragspartner der LARS GmbH, von entsorgungspflichtigen Lampen nach dem ElektroG bezahlt wurden. Dieses gilt nur für nachweislich getätigte Exportgeschäfte mit den betroffenen Lampen.
Eine freiwillige Dienstleistung der Vertragspartner von LARS !
WEEE Black Box
01.01.2013
In Verkehr Bringung / Berechnung der Entsorgungskostenpauschale
Hersteller
Meldung der monatlich in Verkehr gebrachten Lampenmengen und Netto-Gewichte je Marke durch den Hersteller an das LARS-WEEE Black Box Internet-portal (jeweils bis zum 10. des Folgemonats)
Verrechnung der Entsorgungskostenpauschale abzüglich Skonto
1. 2.
LARS
Nachweis der Bezahlung derEntsorgungskostenpauschale
LARS
Exporteure weisen nach, dass sie Lampen einer bestimmter Marke von einem bestimmten deutschen Hersteller bezogen haben und die Entsorgungskostenpauschale bezahlt wurde
3. 4.
Exporteure (nur Hersteller-Direktkunde)
Exporteur und LARS schließen Nutzervertrag
Prüfung der Dokumente
WEEE Black Box
Prüfung, ob exportierte Lampen einer bestimmten Marke bei einem bestimmten Hersteller gekauft und die Pauschale bezahlt wurde
Prüfung des Exportnachweises
Prüfung der Empfangsbestätigung des Kunden bzw. der schriftlichen Bestätigung des Exporteurs
LARS
6.
5.Exporteur(nur Hersteller-Direktkunde)
Exportnachweis für exportierte Menge je Hersteller und Marke
Kunde (Importeur) im EU-Ausland zur Trittbrettfahrerkontrolle
Im nicht-EU-Ausland keine Nennung des Kunden erforderlich
5.
Rückerstattung der Entsorgungskostenpauschale
WEEE Black Box
Freigabe
LARS
7. 8.
Exporteur(nur Hersteller-Direktkunde)
Gutschrift Menge x Entsorgungskostenpauschale abzüglich 3% Skonto
Abzüglich € 6,- pro Gutschrift
Abzüglich € 2,50 pro zu prüfenden Dokument
Notwendige Dokumente
• Nachweis, dass exportierte Lampen bei einem bestimmten Hersteller mit einer bestimmten Marke gekauft wurden und die Entsorgungs- kostenpauschale bezahlt wurde. (PoP = proof of payment)
• Exportnachweis mit Angabe des Herstellers und der Marke und der Menge (PoE = proof of export)
• Kunde (nur im EU-Ausland) zur Trittbrettfahrerkontrolle
• Empfangsbestätigung des Empfängers per E-mail (nur EU-Ausland) oder schriftliche Bestätigung des Exporteurs über die Richtigkeit
• WP Testat bis zum 15.02. des Folgejahres, welches die Richtigkeit aller Exporte des Vorjahres pro Hersteller bestätigt. Das Testat muss den Anforderungen der EAR genügen
Ihre Ansprechpartner:
Hans-Joachim BeuermannGeschäftsführer der LARS GmbHTel +49 (0) 40 31112-188Fax +49 (0) 40 31112-608Mail [email protected]
Thomas MayerhöfferProkurist der LARS GmbHTel +49 (0) 40 61135-628Fax +49 (0) 40 61135-110Mail [email protected]