Europäisches Clearinghouse:

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Europäisches Clearinghouse: Verantwortlich für die Rückerstattung von Entsorgungskosten, welche bei deutschen Herstellern, als Vertragspartner der LARS GmbH, von entsorgungspflichtigen Lampen nach dem ElektroG bezahlt wurden. Dieses gilt nur für nachweislich getätigte Exportgeschäfte mit den betroffenen Lampen. Eine freiwillige Dienstleistung der Vertragspartner von LARS ! WEEE Black Box 01.01.2013

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01.01.2013. WEEE Black Box. Europäisches Clearinghouse: - PowerPoint PPT Presentation

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Europäisches Clearinghouse:

Verantwortlich für die Rückerstattung von Entsorgungskosten, welche bei deutschen Herstellern, als Vertragspartner der LARS GmbH, von entsorgungspflichtigen Lampen nach dem ElektroG bezahlt wurden. Dieses gilt nur für nachweislich getätigte Exportgeschäfte mit den betroffenen Lampen.

Eine freiwillige Dienstleistung der Vertragspartner von LARS !

WEEE Black Box

01.01.2013

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In Verkehr Bringung / Berechnung der Entsorgungskostenpauschale

Hersteller

Meldung der monatlich in Verkehr gebrachten Lampenmengen und Netto-Gewichte je Marke durch den Hersteller an das LARS-WEEE Black Box Internet-portal (jeweils bis zum 10. des Folgemonats)

Verrechnung der Entsorgungskostenpauschale abzüglich Skonto

1. 2.

LARS

Page 3: Europäisches Clearinghouse:

Nachweis der Bezahlung derEntsorgungskostenpauschale

LARS

Exporteure weisen nach, dass sie Lampen einer bestimmter Marke von einem bestimmten deutschen Hersteller bezogen haben und die Entsorgungskostenpauschale bezahlt wurde

3. 4.

Exporteure (nur Hersteller-Direktkunde)

Exporteur und LARS schließen Nutzervertrag

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Prüfung der Dokumente

WEEE Black Box

Prüfung, ob exportierte Lampen einer bestimmten Marke bei einem bestimmten Hersteller gekauft und die Pauschale bezahlt wurde

Prüfung des Exportnachweises

Prüfung der Empfangsbestätigung des Kunden bzw. der schriftlichen Bestätigung des Exporteurs

LARS

6.

5.Exporteur(nur Hersteller-Direktkunde)

Exportnachweis für exportierte Menge je Hersteller und Marke

Kunde (Importeur) im EU-Ausland zur Trittbrettfahrerkontrolle

Im nicht-EU-Ausland keine Nennung des Kunden erforderlich

5.

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Rückerstattung der Entsorgungskostenpauschale

WEEE Black Box

Freigabe

LARS

7. 8.

Exporteur(nur Hersteller-Direktkunde)

Gutschrift Menge x Entsorgungskostenpauschale abzüglich 3% Skonto

Abzüglich € 6,- pro Gutschrift

Abzüglich € 2,50 pro zu prüfenden Dokument

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Notwendige Dokumente

• Nachweis, dass exportierte Lampen bei einem bestimmten Hersteller mit einer bestimmten Marke gekauft wurden und die Entsorgungs- kostenpauschale bezahlt wurde. (PoP = proof of payment)

• Exportnachweis mit Angabe des Herstellers und der Marke und der Menge (PoE = proof of export)

• Kunde (nur im EU-Ausland) zur Trittbrettfahrerkontrolle

• Empfangsbestätigung des Empfängers per E-mail (nur EU-Ausland) oder schriftliche Bestätigung des Exporteurs über die Richtigkeit

• WP Testat bis zum 15.02. des Folgejahres, welches die Richtigkeit aller Exporte des Vorjahres pro Hersteller bestätigt. Das Testat muss den Anforderungen der EAR genügen

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Ihre Ansprechpartner:

Hans-Joachim BeuermannGeschäftsführer der LARS GmbHTel +49 (0) 40 31112-188Fax +49 (0) 40 31112-608Mail [email protected]

Thomas MayerhöfferProkurist der LARS GmbHTel +49 (0) 40 61135-628Fax +49 (0) 40 61135-110Mail [email protected]