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Unternehmen Leben Internet persönlicher Kontakt Gesetzliche Krankenversicherung Zentrale Leistungen zur Prävention DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27 - 31 20097 Hamburg Telefon: 040 2396-1369 Telefax: 040 2396-3369 [email protected] www.dak.de Nagelsweg 27 - 31 20097 Hamburg unser Zeichen 0 00-003731-96000-Kr. IK 101560000 Datum 02.04.2012 Postanschrift DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27 - 31, 20097 Hamburg Prof. Dr. med. Romano Grieshaber c/o PubliKom Z - Verlagsgesellschaft für Zielgruppen-Publizistik und Kommunikation mbH Frankfurter Str. 168 34121 Kassel Te/ekontakt DAK-Studie Nichtraucherschutzgesetze in Deutschland Ihr Schreiben vom 21. März 2012 Sehr geehrter Herr Professor Grieshaber, vielen Dank für Ihr Interesse an der Studie zum Zusammenhang zwischen Nichtraucherschutz- gesetzen und der Herzgesundheit der Bevölkerung in Deutschland. Herr Professor Rebscher hat mich gebeten, Ihr Schreiben vom 21. März 2012 zu beantworten, was ich gerne tue. Wenn wir Ihre Ausführungen richtig verstanden haben, bezweifeln Sie, dass die Exposition mit Tabakrauch Gesundheitsgefahren nach sich ziehen kann. Uns ist keine medizinische Fachge- sellschaft bekannt, die eine derartige Position vertritt. Eine ganze Reihe von medizinischen Fachgesellschaften und Stiftungen, u.a. der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e.V., die Bundesärztekammer, der Bundesverband der Ärzte des Öffentlichen Gesundheitswe- sens eV, die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V., die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin eV., die Deutsche HauptsteIle für Suchtfra- gen, die Deutsche Herzstiftung e.V., die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie ev, das Deut- sche Krebsforschungszentrum, die Deutsche Krebsgesellschaft eV. die Deutsche Krebshilfe eV., die Deutsche Lungenstiftung e.V., die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beat- mungsmedizin eV., die Deutsche Gesellschaft für Public Health eV., die Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention e.V. um nur einige zu nennen, gehen umgekehrt davon aus, dass die Exposition mit Tabakrauch Gesundheitsgefahren beinhalten kann. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die wiederholten Publikationen des Deutschen Krebsforschungs- zentrums zu den gesundheitlichen Gefahren, die das Passivrauchen nach sich ziehen kan~ (http://www.dkfz.de/de/fabakkontrolle/). Zu Ihrer Information dürfen wir Ihnen hierzu einen Uber- sichtsartikel über die Auswirkungen des Passivrauchens aus dem renommierten European Heart Journal zusenden (Raupach et al. 2006). Gerade die Ihnen früher in Ihrer Funktion als Leiter Prävention und Forschung BGN anvertrauten Angestellten im Gaststättengewerbe sind diejenigen, die von den Nichtraucherschutzgesetzen gesundheitlich besonders profitieren (s.a. Allwright et al.2005 und Eisner et al 1998), insofern können wir Ihrer Argumentation gegen die Nichtraucherschutzgesetze nicht folgen. Wir stimmen Ihnen zu dass die Ursache des Herzinfarktes multifaktoriell ist und dass wir nicht mit Sicherheit sagen können, ob die Verminderung der Krankenhausaufnahmen durch verhin- derte Infarkte bei Nichtrauchern oder durch die Aufgabe des Rauchens bei Rauchern mit nach Bankverbindung Deutsche Bank Hamburg BLZ 200 700 00 Kto 200865 IBAN:DE31200700000020086500 BIC: DEUT OE HHXXX

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DAK-Studie Nichtraucherschutzgesetze in DeutschlandIhr Schreiben vom 21. März 2012

Sehr geehrter Herr Professor Grieshaber,

vielen Dank für Ihr Interesse an der Studie zum Zusammenhang zwischen Nichtraucherschutz-gesetzen und der Herzgesundheit der Bevölkerung in Deutschland. Herr Professor Rebscherhat mich gebeten, Ihr Schreiben vom 21. März 2012 zu beantworten, was ich gerne tue.

Wenn wir Ihre Ausführungen richtig verstanden haben, bezweifeln Sie, dass die Exposition mitTabakrauch Gesundheitsgefahren nach sich ziehen kann. Uns ist keine medizinische Fachge-sellschaft bekannt, die eine derartige Position vertritt. Eine ganze Reihe von medizinischenFachgesellschaften und Stiftungen, u.a. der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheite.V., die Bundesärztekammer, der Bundesverband der Ärzte des Öffentlichen Gesundheitswe-sens eV, die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V., die DeutscheGesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin eV., die Deutsche HauptsteIle für Suchtfra-gen, die Deutsche Herzstiftung e.V., die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie ev, das Deut-sche Krebsforschungszentrum, die Deutsche Krebsgesellschaft eV. die Deutsche KrebshilfeeV., die Deutsche Lungenstiftung e.V., die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beat-mungsmedizin eV., die Deutsche Gesellschaft für Public Health eV., die Deutsche Gesellschaftfür Sozialmedizin und Prävention e.V. um nur einige zu nennen, gehen umgekehrt davon aus,dass die Exposition mit Tabakrauch Gesundheitsgefahren beinhalten kann. Wir verweisen indiesem Zusammenhang auf die wiederholten Publikationen des Deutschen Krebsforschungs-zentrums zu den gesundheitlichen Gefahren, die das Passivrauchen nach sich ziehen kan~(http://www.dkfz.de/de/fabakkontrolle/). Zu Ihrer Information dürfen wir Ihnen hierzu einen Uber-sichtsartikel über die Auswirkungen des Passivrauchens aus dem renommierten EuropeanHeart Journal zusenden (Raupach et al. 2006). Gerade die Ihnen früher in Ihrer Funktion alsLeiter Prävention und Forschung BGN anvertrauten Angestellten im Gaststättengewerbe sinddiejenigen, die von den Nichtraucherschutzgesetzen gesundheitlich besonders profitieren (s.a.Allwright et al.2005 und Eisner et al 1998), insofern können wir Ihrer Argumentation gegen dieNichtraucherschutzgesetze nicht folgen.

Wir stimmen Ihnen zu dass die Ursache des Herzinfarktes multifaktoriell ist und dass wir nichtmit Sicherheit sagen können, ob die Verminderung der Krankenhausaufnahmen durch verhin-derte Infarkte bei Nichtrauchern oder durch die Aufgabe des Rauchens bei Rauchern mit nach

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Seite 2 zum Schreiben vom 02.04.2012

folgender Reduktion der Infarktrate begünstigt wurde. Für die Gesundheit der Bevölkerung istdas aber zweitrangig. Die Arbeit ist auch im Kontext mit anderen Publikationen zu sehen, diedie Auswirkungen von Nichtraucherschutzgesetzen analysieren. Die in mehreren Ländern inEuropa und USA gesehenen Effekte sind sehr konsistent (Lightwood et al. 2009).

Bezüglich der Akzeptanz der mit Ausnahmen versehenen Nichtraucherschutzgesetze in derBevölkerung dürfen wir Sie auf die Ergebnisse des Volksentscheides in Bayern vom Juli 2010verweisen, die Ihnen vielleicht noch erinnerlich sind: Bei diesem Volksentscheid hatten sichüber 60% der Bevölkerung gegen eine Aufweichung der Nichtraucherschutzgesetze ausge-sprochen, was nachfolgend zu gesetzgeberischen Konsequenzen geführt hat.

Ohne im Detail auf Ihre weiteren Ausführungen eingehen zu wollen, möchten wir einen Punktrichtigstellen. Sie sehen Unstimmigkeiten in den beiden Studien, die die DAK-Gesundheit indiesem Jahr zum Thema Herzinfarkt veröffentlicht hat ("Gesundheitsreport" und "Studie zu denNichtraucherschutzgesetzen"). Diese Unstimmigkeiten sehen wir nicht, da gänzlich unterschied-liche Stichproben in diesen Studien untersucht wurden. Bei der Stichprobe, die dem Gesund-heitsreport zugrunde liegt, handelt es sich ausschließlich um erwerbstätige DAK-Versicherte,bei der Studie zu den Nichtraucherschutzgesetzen wurden sämtliche DAK-Versicherte einbezo-gen.

Wir haben mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass Sie von den Publikationen in den bestenJournalen nichts halten und nehmen an, dass Sie deshalb mit Ihrem Buch unter Umgehung desReview-Prozesses die unmittelbare Zustimmung der Raucher anstreben.

Die Studie mit dem Titel "Smoking restrictionsand hospitalization for acute coronary events inGermany" wurde in der internationalen Fachzeitschrift .Clinical Research in ~ardiology" v~;öf-fentlicht. Diese wissenschaftliche Zeitschrift wendet ein rigoroses "Peer-Revlew-Verfahren an,d.h. es werden nur wissenschaftliche Arbeiten akzeptiert, die vor der Annnahme. durch ~x~ertenanonym begutachtet wurden. Insofern erfüllt diese Studie höchste wissenschafth~he Knt~rten.Sofern Sie Kritik an der Studie haben, wäre der adäquate Weg der wlssenscha~tllche.n .Dlskus-sion, diese in einem "Letter to the Editor", der an d~n Her~usgeber ~e: Zeltschn~ "Cllnlcal R~-seach in Cardiology", Professor Michael Böhm, genchtet Ist, zu publizieren. Zu diesem Schnttmöchten wir Sie ausdrücklich ermutigen.

Freundliche Grüße aus Hamburg

l/ /' : / 'r l 2 t' }./( /Ralf Kremer

Anlage

Zitierte Literatur:. M \I 1I B J PurseIl L KellY A., Bonner, B., D'Eath, M.,

A\\wright, S., Paul, G., Gr~mer, 8., ,u a y, . 0' O'Kan~, E. und'Perry, I. J. (2005) Legislation

~~~~n:k~~fr~~ ~~;k~~~~:~'a~:h'e~lt~Oo~o~:;~o;kers in Ireland: before and after study. BMJ

331 :1117-1122.. . A K BI P D (1998) Bartenders' respiratory health after establish-

Etsner, M. D., Smäh, . ., anc, . . .ment of smoke-free bars and taverns. JAMA 280.1909-1914.

.' M di I Infarction after Smoke-Free Laws andLightwood JM, Gla~tz SA. DeCslmesIdnhAc~t~m~~~a~i~ulation. 2009; 120: 1373-1379Individual Risk Attnbutable to econ an .