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EXPORTBERICHT CHINA Außenhandel / Wirtschaft Geschäftsabwicklung Markterschließung Zoll Recht Geschäftsreisen Stand: Oktober 2014 Grundlage dieser Broschüre ist der Länderreport China , der freundlicherweise von AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA zur Verfügung gestellt wurde. AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ist die Außenwirtschaftsorganisation der Wirtschaftskammer Österreich. Die Überarbeitung erfolgte durch das AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUM BAYERN (AWZ). Weitere Exportberichte sind im AUSSENWIRTSCHAFTSPORTAL BAYERN unter www.auwi-bayern.de Rubrik „Länder“ abrufbar.

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EXPORTBERICHT

CHINA

Außenhandel / Wirtschaft Geschäftsabwicklung Markterschließung Zoll Recht Geschäftsreisen

Stand: Oktober 2014

Grundlage dieser Broschüre ist der Länderreport China , der freundlicherweise von AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA zur Verfügung gestellt wurde. AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ist die Außenwirtschaftsorganisation der Wirtschaftskammer Österreich. Die Überarbeitung erfolgte durch das AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUM BAYERN (AWZ). Weitere Exportberichte sind im AUSSENWIRTSCHAFTSPORTAL BAYERN unter www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar.

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ......................................................................................................... 4

Wirtschaft im Überblick .......................................................................................................................... 6

AUSSENHANDEL ................................................................................................................................ 10

AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND ............................................................................................ 12

AUSSENHANDEL MIT BAYERN ......................................................................................................... 12

GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG ............................................................... 13

Normen ................................................................................................................................................ 15

Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen ..................................................................................... 16

Bank- und Finanzwesen ...................................................................................................................... 18

Verkehr, Transport, Logistik ................................................................................................................. 18

STEUERN UND ZOLL ......................................................................................................................... 19

Steuern und Abgaben .......................................................................................................................... 19

Zoll und Außenhandelsregime ............................................................................................................. 24

RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ........................................................................................... 28

Firmengründung ................................................................................................................................... 31

Patent-, Marken- & Musterrecht ........................................................................................................... 35

Lizenzvergabe ...................................................................................................................................... 37

Eigentum und Forderungen ................................................................................................................. 38

Vertretungsvergabe ............................................................................................................................. 40

Arbeits- & Sozialrecht .......................................................................................................................... 41

Schiedsgerichtsbarkeit ......................................................................................................................... 43

INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN .................................................................................. 45

Dos & Don’ts ........................................................................................................................................ 47

Wichtige Adressen ............................................................................................................................... 52

LINKS ................................................................................................................................................... 56

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Key facts

Staatsform Volksrepublik

Fläche 9,6 Mio. km²

Bevölkerung 1,4 Mrd.

Hauptstadt Beijing (Peking)

Klima aufgrund der Landesgröße stark diversifiziert (18 Klimazonen: Westen/Norden/Nordosten: kontinental; Süden: subtropisch bis tropisch)

Währung Renminbi (CNY, RMB, Yuan) 1 Euro = 7,77829 Renminbi Yuan 1 Renminbi Yuan = 0,12827 Euro, Stand 14.10.2014

Tipp: Einen tagesaktuellen Währungsrechner finden Sie im Außenwirtschaftsportal Bayern www.auwi-bayern.de → Arbeitshilfen. Historischer Überblick Nach dem Sieg der Kommunistischen Partei über die Kuomintang im chinesischen Bürgerkrieg wurde am 1. Oktober 1949 die Volksrepublik China ausgerufen. Der Schwerpunkt der kommunistischen Führung unter Mao Zedong lag auf dem allgemeinen Wiederaufbau des Landes und der darniederliegenden Landwirtschaft, welche die Versorgung der Bevölkerung gewährleisten sollte. In den Anfangsjahren der Volksrepublik wurden beachtliche Erfolge erzielt und China erlebte zum ersten Mal im 20. Jahrhundert wirtschaftliche Stabilität. Der Versuch Maos, die wirtschaftliche Entwicklung Chinas durch radikale Industrialisierung Ende der 50er Jahre im Rahmen des sog. "Großen Sprungs nach vorn" in kürzester Zeit voranzutreiben, schlug fehl. Die Kampagne sah die Grundlage einer rasanten Industrialisierung in der Stahlindustrie, für die jede Stadt und jedes Dorf, trotz mangelnder Rohmaterialien und Brennstoffe, sämtliche Eisenwaren (inkl. Haushalts- und Ackergerät) einschmelzen musste. Zur Beheizung der Öfen wurden riesige Waldflächen gerodet. In Folge wurde die Landwirtschaft vernachlässigt und es kam zu großen Hungersnöten. Noch heute leidet China unter den Erosionsschäden, die durch die Abholzungen in dieser Zeit entstanden sind. 1961 wurde ein Notstandsprogramm ausgerufen, welches die Wirtschaft teilweise stabilisieren konnte. Die Kulturrevolution, die offiziell von 1966 bis 1976 dauerte, stürzte das Land jedoch wieder ins Chaos. Neben dem Verlust zahlreicher Kulturgüter führte die Kulturrevolution zu einem fühlbaren Einschnitt im Bildungswesen. Nach dem Tod Mao Zedongs 1976 und der Zerschlagung der Viererbande führte Deng Xiaoping Ende 1978 die Politik der wirtschaftlichen „Reform und Öffnung“ ein und schaffte damit die Voraussetzungen für eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung Chinas. Die ersten Erfahrungen mit der sozialistischen Marktwirtschaft wurden in speziell zu diesem Zweck gegründeten Sonderwirtschaftszonen im Süden des Landes (Stichwort: Shenzhen) sowie in 14 für ausländische Investitionen geöffneten Küstenstädten gesammelt. Anfangs konnten ausländische Unternehmen in diesen Gebieten nur Fertigungsbetriebe für den Export etablieren. Die Investitionsformen sowie die für ausländische Unternehmen geöffneten Sektoren wurden jedoch bald sukzessiv erweitert. In den 80er Jahren lebte auch die Privatwirtschaft wieder auf. Im März 2004 beschloss der Nationale Volkskongress eine Änderung der chinesischen Verfassung, welche den Schutz des Privateigentums festschreibt und zu einem Boom in der Gründung privater Unternehmen führte. Trotz der steigenden Bedeutung der Privatwirtschaft werden viele Sektoren weiterhin von Staatsunternehmen dominiert.

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Im Jahre 2001 erreichte China mit dem lange verhandelten Beitritt zur WTO den Höhepunkt seiner Integration in die Weltwirtschaft und schaffte in nur zehn Jahren den Sprung zur zweitgrößten Volkswirtschaft der Welt. Die Gratwanderung zwischen wirtschaftlicher Modernisierung und sozialer Stabilität wird vor dem Hintergrund langsameren Wachstums auch im nächsten Jahrzehnt die größte Herausforderung der chinesischen Regierung bleiben. Eine Abwendung vom Ein-Parteien-System und dem chinesischen Wirtschaftsmodell ist mittelfristig nicht zu erwarten.

Bevölkerung

Mit offiziell 1,4 Mrd. Einwohnern ist China das bevölkerungsreichste Land der Welt. Die durchschnittliche Bevölkerungsdichte liegt bei ca. 139 Einwohner/km², wobei die östlichen Küstenregionen weit stärker besiedelt sind als der Westen des Landes. Über 90% der Bevölkerung gehören zu Gruppe der Han-Chinesen. Daneben gibt es 55 ethnische Minderheiten, die vor allem die fünf autonomen Regionen Chinas besiedeln. Durch die 1979 eingeführte Ein-Kind-Politik stagniert das Bevölkerungswachstum und liegt aktuell trotz gelockerter Geburtenregelungen nur bei 5‰. Die Verschiebung der Alterspyramide wird in den nächsten Jahrzehnten erheblichen Druck auf das chinesische Sozialsystem ausüben.

Landes- und Geschäftssprachen

Amtssprache ist Hochchinesisch oder auch Mandarin genannt. Daneben sind regional weitere Sprachen, wie z.B. Kantonesisch, Mongolisch, Tibetisch, Uigurisch offiziell anerkannt und es werden hunderte verschiedene Dialekte gesprochen.

Geschäftssprachen

sind Mandarin und im internationalen Geschäftsverkehr auch Englisch. Bei Geschäftsverhandlungen sollten jedoch generell Dolmetscher hinzugezogen werden, da vor allem chinesische Entscheidungsträger vorziehen, Verhandlungen in der eigenen Landessprache zu führen. Sehr gutes Englisch wird vor allem in Staatsbetrieben häufig nur bis zur mittleren Managementebene gesprochen.

Politisches System

Der Nationale Volkskongress (NVK - chinesisches "Parlament") ist "oberstes Organ der Staatsmacht und der Gesetzgebung". Da der NVK nur einmal pro Jahr zusammentritt, ist in Wirklichkeit der "Ständige Ausschuss des NVK" das wichtigste Staatsorgan. Exekutiv- und Oberstes Verwaltungsorgan des Staates ist der Staatsrat, d.h. die Zentralregierung. Staatsoberhaupt ist der Staatspräsident, er hat in diesem Amt aber letztendlich nur repräsentative Aufgaben zu erfüllen. Der Ministerpräsident, der Chef der Zentralregierung, wird auf Vorschlag des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei vom NVK gewählt. Im Zentrum der Macht steht der Generalsekretär der Kommunistischen Partei, der in Personalunion meist das Amt des Staatspräsidenten und den Vorsitz der Militärkommission innehat. Die Institutionen des Volkskongresses und der Volksregierung bestehen auf Provinz- und auch auf lokaler Ebene.

Mitgliedschaft bei internationalen Organisationen ADB (Asian Development Bank), APEC (Asian Pacific Economic Cooperation), ESCAP (Economic and Social Commission for Asia and the Pacific), FAO (Food and Agricultural Organization), IAEA (International Atomic Energy Agency), IDA (International Development Agency), IMF (Int'l Monetary Fund), UNDP, UNESCO, UNIDO, UNIKOM, WB (World Bank), WHO, WTO, u.a. Wichtige wirtschaftsrelevante Abkommen mit Deutschland: Vereinbarung zum Austausch und zur Zusammenarbeit im Rechtsbereich ADS-Abkommen (Erleichterung von Touristenreisen von China nach Europa) Zollabkommen Investitionsschutzvertrag Doppelbesteuerungsabkommen

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WIRTSCHAFT IM ÜBERBLICK

Kurze Charakteristik Unter weitgehendem Einsatz marktwirtschaftlicher Prinzipien betreibt die chinesische Regierung nach eigener Definition ein „sozialistisches Wirtschaftssystem mit marktwirtschaftlicher Prägung“ und überzeugt seit Beginn der „Reform- und Öffnungspolitik“ (1979) durch eine beeindruckende Wirtschaftsdynamik. Besonders nach Beitritt zur WTO 2001 gewann die chinesische Wirtschaft an Fahrt und erreichte dank rasanter Wachstumsraten von durchschnittlich 10% p.a. seither eine Verfünffachung des Bruttoinlandsprodukts. Trotz aller Fortschritte der letzten Jahrzehnte ist China in weiten Teilen des Landes noch als Entwicklungsland zu betrachten. Zum einen gibt es große regionale Unterschiede aufgrund stark differenzierter wirtschaftlicher Entwicklung in den Provinzen, zum anderen liegt der Entwicklungsstand der ländlichen Gebiete weit hinter dem der urbanen Zentren. Das wirtschaftliche Rahmenprogramm Chinas wird traditionell in fünfjährigen Planungsperioden unterteilt. Das 12. Fünfjahresprogramm (2011-2015) wurde Mitte März 2011 verabschiedet und betrifft vor allem – wie auch schon bei den vorangegangenen Fünfjahresplänen - den Aufbau und die Weiterentwicklung des chinesischen Wirtschafts-, Rechts-, Bildungs- und Sozialsystems. Wirtschaftslage und Perspektiven Mit einem Wirtschaftswachstum von 7,8% in 2012 sowie 7,7% in 2013 bleibt China das Zugpferd der Weltwirtschaft, jedoch entwickelt sich die Konjunktur der zweitgrößten Volkswirtschaft der Welt deutlich langsamer als in den Vorjahren. Insgesamt erreichte das Bruttoinlandsprodukt 2013 einen Wert von 56.885 Mrd. RMB (9.330 Mrd. USD). Dabei entfielen 10% auf den Primärsektor und 43,9% auf den Sekundärsektor. Mit einem Anteil von 46,1% erwirtschaftete der Tertiärsektor zum ersten Mal den größten Anteil am Bruttoinlandsprodukt. Für das Jahr 2014 hat die Regierung offiziell ein Wachstumsziel von 7,5% ausgegeben. Der Außenhandel spielt für die chinesische Wirtschaft traditionell eine tragende Rolle. Rund ein Drittel aller chinesischen Ausfuhren werden in der EU und den USA abgesetzt. Die EU blieb 2013 wie schon in den Vorjahren Chinas größter Lieferant, sowie sein stärkster Handelspartner. Um seinen Außenhandel zu stabilisieren, schaut China jedoch vermehrt in Richtung Schwellenländer. Ein nachhaltiges Wachstum kann jedoch zukünftig nur garantiert werden, wenn China seinen Binnenkonsum stärkt und so die Abhängigkeit von Fremdmärkten reduziert. Seit Chinas WTO-Beitritt hat die Regierung die Investitionsbedingungen umfassend reformiert und den Sprung von der Werkbank der Welt für billige Massenwaren hin zum Produzenten von hochwertigen Konsum- und Technologieprodukten geschafft. China ist heute bereits weltweit größter Automobilproduzent und führender Hersteller von Solartechnologien. Gleichzeitig hat China zunehmend mit regionaler und sozialer Ungleichheit zu kämpfen. Im Vergleich zur südchinesischen Küstenregion (Perlflussdelta), welche als erste von der Öffnungspolitik profitierte, und der Region um Shanghai (Yangtzedelta), welche schnell zum führenden Produktionszentrum für Textilien, Bekleidung, Elektro- und Haushaltsgeräte, Spielwaren und andere exportorientierte Produkte der Leichtindustrie aufstieg, verzeichneten die nordöstlichen, zentral- und westchinesischen Provinzen seit der Öffnung Chinas ein weitaus langsameres Wachstum. Um die großen Gegensätze zwischen den reichen Küstenprovinzen im Osten und dem Rest des Landes zu überbrücken, werden immer wieder Förderkampagnen gestartet und Anreize geschaffen, um ausländische Investoren für die weniger entwickelten Regionen zu gewinnen („Go West“-Strategie seit 1998, „Erneuerung der drei Nordostprovinzen“ seit 2003 und Belebung Zentralchinas seit 2004). Im Rahmen dieser Programme hat die chinesische Regierung seit 1989 umgerechnet deutlich über 100 Mrd. USD in Infrastruktur- und

„Wussten Sie...“ dass die chinesische Wirtschaftspolitik in den nächsten Jahren den Binnenkonsum stärken will? Der chinesische Absatzmarkt wird dadurch immer attraktiver und bietet exzellente Chancen für deutsche Lieferanten.

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Modernisierungsprojekte investiert, um die Bedingungen für Betriebsansiedlungen zu verbessern. Die Programme zeigen langsam erste Erfolge. Die ausländischen Direktinvestitionen in den innerchinesischen Provinzen steigen im Durchschnitt rund 10% über denen der Küstenregionen, ihr Anteil an den Gesamtinvestitionen bleibt mit rund 20% jedoch weiterhin gering. Im Zuge der ungleichen Entwicklung klafft auch der Lebensstandard zwischen der städtischen und der ländlichen Bevölkerung auseinander. Das Durchschnittseinkommen in der Stadt ist mehr als dreimal so hoch wie auf dem Land, so dass sich vor allem in den Städten entlang der Ostküste eine konsumstarke Mittelschicht gebildet hat. Aufgrund der sozialen Schere hat China mit zunehmender Landflucht zu kämpfen. Im Zuge dessen gibt es seit 2011 erstmals mehr städtische als ländliche Einwohner. Zudem leben, obwohl der Zuzug in die Städte durch das so genannte „Hukou-System“ beschränkt ist, ca. 270 Mio. Landbewohner in den Großstädten als billige Wanderarbeiter in ärmlichen und rechtlich schwierigen Verhältnissen, davon über 70% in den entwickelten Industriezentren Ost- und Südchinas. Im Rahmen der Kampagne „Building a New Socialist Countryside“ soll in den nächsten Jahren verstärkt gegen die ländliche Armut vorgegangen und die Lebensbedingungen der Landbevölkerung und Wanderarbeiter verbessert werden. Gleichzeitig ist die chinesische Regierung darum bemüht, die rasante Urbanisierung des Landes als Wachstumstreiber zu nutzen und möglichst reibungslos voranzutreiben. Der erste offizielle Urbanisierungsplan der chinesischen Regierung wurde im März 2014 präsentiert. Zu den wichtigsten und teilweise sehr ehrgeizigen Zielen des bis 2020 gültigen Planes zählen unter anderem: das Erreichen einer Urbanisierungsrate von 60% der Bevölkerung, wobei 75% der Stadtbevölkerung eine städtische Hukou erhalten sollen; die Verbesserung der urbanen Dienstleistungen in kleineren Städten; umweltfreundliche Produktion und Konsum als Norm in den urbanen Zentren; flächendeckend saubere Luft sowie sicheres Trinkwasser; Verbesserungen bei Systemen der Haushaltsregistrierung (Hukou), Sozialversicherung und Besteuerung. Als grundlegende Prinzipien in der Umsetzung des Urbanisierungsplans nennt die Regierung unter anderem die Balance zwischen städtischer und ländlicher Entwicklung sowie sozialen Ausgleich. Diese Schwerpunkte gehen konform mit dem 12. Fünfjahresplan (2011-2015), der die Minimierung der vorherrschenden Kluft zwischen Arm und Reich und die damit einhergehende soziale Instabilität des Landes in den Fokus stellt. Dabei heißt das Schlagwort der chinesischen Regierung „inclusive growth“ – nachhaltige Entwicklung bei Ausgleich sozialer Ungleichheiten. Der Aufbau einer „ökologischen Zivilisation“ zählt wohl zu den ehrgeizigsten Zielen des 12. Fünfjahresprogramms. Bestimmt wurden die Festsetzung der Reduzierung der Energieintensität um 17%, eine Steigerung der Energieeffizienz und der Ausbau erneuerbarer Energien. Mit dem neuen Programm soll auch die Förderung von Schlüsselbranchen einhergehen. Dabei sollen voraussichtlich insgesamt ca. 600 Milliarden USD in den Ausbau von Neuen Energien und Materialien, Informationstechnologie, Biologie und neue Medizin, Energieeffizienz und Umweltschutz, Raumfahrtindustrie, Schiffsbau, Fertigung hochwertigerer Güter sowie High-Tech Dienstleistungen investiert werden. Weitere Schwerpunkte der aktuellen Wirtschaftspolitik sind die Stärkung der Binnennachfrage und die Reduzierung der Abhängigkeit vom Außenhandel. Um die chinesische Wirtschaft langfristig auf ein stabileres Fundament zu stellen, treibt die Regierung zudem eine Reihe von Reformplänen voran. Zu den Zielen der Reformbemühungen zählen insbesondere eine Entschuldung auf lokaler Ebene, die Einschränkung lockerer Kreditvergabepraktiken , die Eindämmung der Schattenbankaktivitäten sowie den Abbau von Überkapazitäten in der Industrie. In der in Wirtschaftsfragen richtungsweisenden 3. Plenarsitzung des 18. Zentralkomitees der Kommunistischen Partei im November 2013 wurde zudem eine stärkere Marktöffnung sowie wirtschaftliche Liberalisierung in Aussicht gestellt.

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18,3% 13,7% 10,8% 10,1% 10,0%

47,5%44,8% 47,3% 45,3% 43,9%

34,2% 41,5% 41,9% 44,6% 46,1%

0,0%

20,0%

40,0%

60,0%

80,0%

100,0%

1997 2002 2007 2012 2013

Primärsektor Sekundärsektor Tertiärsektor

Insgesamt ist im Rahmen dieser Umstrukturierungen mit einer Reduzierung des jährlichen Exportzuwachses und einer anhaltenden Drosselung des Wirtschaftswachstums zu rechnen. Als Minimalziel für das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts der nächsten Jahre gilt die 7%-Marke. Makroökonomische Daten

2011 2012 2013s 2014p BIP pro Kopf USD 5.430 6.075 6.800 7.500 BIP Mrd. USD 7.320 8.225 9.100 10.100 Wachstumsrate BIP, real % 9,3 7,7 7,7 8,0 Inflationsrate % 5,4 2,7 2,7 3,1 Arbeitslosenquote (urbanisiert)

% 4,1 4,1 4,1 4,1

Quelle: Bayerische Landesbank, Stand Januar 2014, p = Prognose, s = Schätzung Bedeutende Wirtschaftssektoren Gemäß aktueller makroökonomischer Kennzahlen entfielen im Jahr 2013 10,0% des landesweiten Bruttoinlandsprodukts auf die Landwirtschaft, 43,9% auf die Industrie und 46,1% auf den Dienstleistungssektor. Damit erwirtschaftete der Tertiärsektor zum ersten Mal den größten Anteil am Bruttoinlandsprodukt.

Quelle: China NBS Angesichts der Größe und Vielfalt des Landes, sind praktisch alle Industrien vertreten. Die Maschinenbauindustrie, deren geographische Schwerpunkte vor allem im Nordosten sowie im Landesinneren liegen, ist im Zuge der Modernisierung Chinas eine zentrale Branche geworden. Durch Technologieimport und Kooperationen bzw. Joint Ventures mit ausländischen Unternehmen hat China in den vergangenen Jahren die Qualität seiner Maschinen stark verbessert. Bei den Werkzeugmaschinen ist China bereits der weltweit größte Hersteller. Auch als Exporteur spielt China zunehmend eine wichtige Rolle. Die Exporte des Maschinenbausektors stiegen 2013 um 6,2%, in den nächsten Jahren wird mit weiteren Steigerungen gerechnet. Rund ein Viertel der Maschinenproduktion und ein Großteil der Exporte in diesem Sektor lassen sich jedoch immer noch auf Unternehmen mit ausländischer Beteiligung zurückführen. Zudem sind hochtechnologische Anlagen und Maschinen weiterhin wichtige Importprodukte. Aktuell leidet der Maschinenbausektor unter bestehenden Überkapazitäten vieler Abnehmerbranchen. Die chinesische Elektrobranche (Haushaltsgeräte, Konsumelektronik, einfache elektrische und elektronische Komponenten, etc.) nimmt im chinesischen Außenhandel traditionell eine Schlüsselstellung ein. Heute macht die Ausfuhr dieser Produkte über ein Drittel der Gesamtexporte Chinas aus und ist für die Devisenaufbringung von großer Bedeutung. Rund ein Viertel aller Elektroprodukte, die weltweit geliefert werden, stammen aus chinesischen Betrieben. Die starke Abhängigkeit von ausländischer Nachfrage macht diesen Sektor jedoch anfällig für internationale Krisen.

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Nach schwachem Wachstum im Vorjahr entwickelte sich die Textil- und Bekleidungsindustrie, einer der traditionellen Industriezweige Chinas mit großer Bedeutung für den Export, 2013 wieder stärker positiv. So konnten die Textil- und Bekleidungsexporte um rund 11,5% zulegen. Aufgrund steigender Rohstoffpreise (v.a. Baumwolle und Kunstfasern) und Löhne unterliegt die Branche zunehmend der Konkurrenz aus Südostasien. Um seine Wettbewerbsfähigkeit zu halten, setzt China auf Automatisierung. Die Bauwirtschaft ist einer der wichtigsten Wirtschaftsmotoren. Alleine in den Immobiliensektor flossen 2013 rund 25,5% aller landesweiten Investitionen. Besonders der Hochbau hat sich in den letzten Jahren allerdings zum Sorgenkind der chinesischen Regierung entwickelt. Überhitzungstendenzen haben die Regierung veranlasst, abkühlende Maßnahmen drastisch zu verschärfen. So wurden in der Vergangenheit immer wieder die Hypothekenzinsen erhöht, der Eigenkapitalanteil der Käufer heraufgesetzt und der Wohnungskauf von Zweit- und Drittwohnungen beschränkt. Während die Regierung versucht, den spekulativen Wohnungsbau einzuschränken, profitierte der Tiefbau von massiven Infrastrukturinvestitionen, vor allem in der Verkehrsinfrastruktur. So beschloss die Regierung im Frühjahr 2014 im Rahmen eines Konjunkturpaketes den beschleunigten Bau weiterer Zugverbindungen im Zentrum und Westen Chinas. Allein im Jahr 2014 ist der Bau von rund 6.600 neuen Schienenkilometern geplant. Der Automobilsektor, welcher in den letzten Jahren Traumergebnisse mit Wachstumsraten von bis zu 50% hinlegte, bleibt trotz weitaus nüchterner Ergebnisse der Hoffnungsmarkt der internationalen Automobilindustrie. Nach Angaben der China Association of Automobile Manufacturers steigen die Verkäufe nach schwacher Entwicklung im Vorjahr (+4%) 2013 um 14%, die Produktion um 15%. Vor allem der Handel mit Luxuslimousinen boomt. Hersteller zieht es zunehmend in die sog. Second- und Third-Tier-Städte der zentral- und westchinesischen Provinzen, wovon auch die Zulieferindustrien profitieren sollten. Weitere, vor allem für ausländische Liefergeschäfte wichtige Bereiche sind Umweltschutz, Energieversorgung, Gesundheit und Medizintechnik sowie moderne Dienstleistungen. Zudem versucht die chinesische Regierung den lokalen Konsum anzukurbeln. Mit steigendem Einkommen der chinesischen Bevölkerung spielt somit auch der Absatz hochwertiger Konsumprodukte eine immer größere Rolle. Investitionen Die chinesische Wirtschaft ist stark investitionsabhängig und profitierte in den letzten Jahren besonders von den enormen Konjunkturpaketen der chinesischen Regierung, insbesondere der hohen Investitionen in festes Anlagevormögen. 2013 wurden 43.653 Mrd. RMB (ca. 7.160 Mrd. USD) in Anlageprojekte investiert, fast 20% mehr als noch im Vorjahr. Der Löwenanteil der Investitionen strömte 2012 in die verarbeitende Industrie (34%) und in den Immobiliensektor (26%). Die größten Zuwachsraten konnten bei Pipelines, in der Abfallwirtschaft, bei Groß- und Einzelhandel sowie im Landwirtschafts- und Bankensektor erzielt werden. Ausländische Direktinvestitionen spielen bei den Anlageinvestitionen eine untergeordnete Rolle (Anteil lediglich 0,5%). Die gesamten tatsächlichen ausländischen Direktinvestitionen betrugen 2013 117,5 Mrd. USD, 5% mehr als im Vorjahr (ohne Berücksichtigung des Finanzsektors). Knapp 40% der ausländischen Direktinvestitionen floss in die verarbeitende Industrie. Hauptinvestor ist Hongkong. 62% aller Investitionen stammten 2012 aus der Sonderverwaltungszone, welche aufgrund seiner steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen beliebter Ausgangspunkt für sog. Round-Tripping ist. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der ADI auf chinesische Investoren zurückzuführen ist. Weitere wichtige Investoren sind neben den Steueroasen (Virgin/Cayman Islands, Samoa) Singapur (6,15%), Japan (6,0%), Korea (2,6%), und die USA (2,4%). Arbeitsmarkt Die offizielle Arbeitslosenquote beträgt ca. 4%, wobei diese nur die städtische Bevölkerung erfasst. Die Dunkelziffer liegt weit höher. Vor allem unter den schätzungsweise 270 Mio. Wanderarbeitern gehen Experten von zweistelligen Arbeitslosenquoten aus. Die meisten Wanderarbeiter sind ungelernt. Technische und kaufmännische Berufsausbildungen existieren nur

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vereinzelt. Wer keine universitäre Ausbildung durchläuft, ist auf betriebsinterne Schulungsmaßnahmen angewiesen. Einige europäische Unternehmen haben angefangen, duale Ausbildungszentren analog zu den westlichen Systemen einzurichten. Bislang sind diese Initiativen jedoch noch nicht flächendeckend. Auch unter den gut ausgebildeten Arbeitskräften mit Universitätsabschluss wird der Wettbewerb immer härter. 2013 stürmte die Rekordzahl von 6,99 Mio. Bachelor-Studenten den chinesischen Arbeitsmarkt. Für 2014 wird erwartet, dass 7,27 Mio. Bachelorstudenten ihr Studium abschließen. Das Bildungsniveau liegt jedoch vor allem in der praktischen Ausbildung noch unter internationalem Standard. Der Besuch einer ausländischen Universität steht daher ganz oben auf der Wunschliste der chinesischen Studenten und der ausländischen Arbeitgeber in China. 2013 gab es nach Angaben des chinesischen Bildungsministeriums rund 414.000 chinesische Auslandsstudenten. Bei den meisten Universitätsabgängern bleiben jedoch eine enge Betreuung und interne Lehrgänge unabdinglich. Lohnniveau Trotz der ungebremsten Anzahl verfügbarer Arbeitskräfte wird die Personalsituation aus Sicht ausländischer Arbeitgeber zunehmend eng. Fabrikarbeiter werden mit steigendem Lebensstandard immer weniger bereit ihre Heimatprovinz zu verlassen und erwarten starke Lohnerhöhungen. Besonders in den küstennahen Wirtschaftszentren müssen ausländische Arbeitgeber für qualifizierte Fachkräfte hohe Gehaltssteigerungen einplanen. In einigen Branchen sind die Löhne in den letzten Jahren um über 15% p.a. gestiegen. Den höheren Personalkosten stehen jedoch anhaltende Investitionen in den Infrastrukturausbau und in moderne Produktionsmethoden gegenüber, welche die Lohnstückkosten in den meisten Branchen weiterhin wettbewerbsfähig machen. Zwar berichten internationale Medien immer wieder von Abwanderung der Lohnfertigung nach Südostasien, der Produktionsstandort China ist jedoch in Abhängigkeit zur Branche weiterhin für viele Unternehmen, besonders wenn sie für den chinesischen Markt produzieren, attraktiv. Zudem ist das Lohnniveau von großen Schwankungsbreiten gekennzeichnet. Besonders in den zentral- und westchinesischen Provinzen liegen die Löhne weit unter dem landesweiten Durchschnitt. Während das durchschnittliche Jahresgehalt in Peking laut offiziellen Angaben für das Jahr 2012 bei knapp 63.000 RMB (ca. 10.200 USD) liegt, verdienten Arbeiter und Arbeitnehmer in Lanzhou in der westlichen Provinz Gansu mit rund 38.500 RMB (ca. 6.200 USD) deutlich weniger. Auch die Gehälter gutausgebildeter Arbeitnehmer mit Fremdsprachenkenntnissen unterscheiden sich je nach Qualifikation und Arbeitserfahrung erheblich. Einen guten Überblick über das Gehaltsniveau von Fach- und Führungskräften gibt die China-Gehaltsstudie der Personalberatung Gemini: http://www.gemini.com.hk/client_services/salary_survey.asp AUSSENHANDEL Der chinesische Außenhandel hat sich in den letzten 12 Jahren mehr als verzehnfacht. Die Exporte stiegen 2013 um 7,9 % an, die Importe um 7,3 %. Damit wuchs der Handelsbilanzüberschuss auf rund 260 Mrd. USD bzw. 2,5 % des Bruttoinlandsprodukts. China ist Exportweltmeister vor den USA und Deutschland. Zum Vergleich: 2012 wuchs der chinesische Außenhandel noch mit 6,2 Prozent. Größter Absatzmarkt für chinesische Güter sind auch 2013 die USA. Dorthin lieferte China fast 17 % seiner Waren. Die EU ist der zweitwichtigste Markt. Dorthin gingen gut 15 % der chinesischen Produkte. Da China aus den USA lediglich Waren im Wert von gut 150 Mrd. USD bezog (7,8 % der chinesischen Importe), ergibt sich ein hieraus ein hohes Defizit für die USA im bilateralen Handel mit China. Für die EU stellt sich die Situation etwas günstiger dar. Immerhin 11, 3 % der chinesischen Importe kommen aus diesem Wirtschaftsraum. Damit ist die EU der größte Handelspartner Chinas. Es zeichnet sich ab, dass China mehr und mehr auf den Handel mit ASEAN-Staaten setzt – auch und vor allem, um die hohe Abhängigkeit zu den USA abzumildern. Die Exporte in ASEAN-Staaten liegen 2013 bei 11 %; dem stehen Importe von 10,7 % gegenüber.

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CHN hat mit 16 Handelspartnern Freihandelsabkommen geschlossen und steht mit weiteren 12 Partnern in Verhandlungen. Außerdem wird ein trilaterales Abkommen mit KOR und JPN angestrebt. Die Ankündigung von Verhandlungen zwischen EU und USA zu einem Freihandelsabkommen und die TPP-Pläne wurden von Peking zunächst mit kritischer Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen worden. Inzwischen bekundet China Interesse an TPP-Verhandlungen und hat jüngst mitgeteilt, an den Verhandlungen zum TiSA (Trade in Services Agreement) teilnehmen zu wollen. Quelle: Auswärtiges Amt, Stand: März 2014 China (in Mrd. USD)

2011 2012 2013s 2014p

Export 1.903 2.054 2.220 2.400 Import 1.657 1.728 1.860 2.000 Saldo 246 326 360 400

Quelle: Bayerische Landesbank; p = Prognose, s = Schätzung, Stand: Januar 2014 Die fünf wichtigsten Im- und Exportpartner

Importländer 2013

(in Mrd. USD) Anteil (in %)

Exportländer 2013

(in Mrd. USD) Anteil (in %)

Japan 195,0 10 USA 375,7 17 Rep. Korea 17505 9 Hongkong 353,6 16 Rep. China 136,5 7 Japan 154,7 7 USA 136,5 7 Rep. Korea 88,4 4 Deutschland 97,5 5 Deutschland 66,3 3 Quelle: Der Fischer Weltalmanach 2015 Die fünf wichtigsten Im- und Exportgüter

Import 2013

(in Mrd. USD) Anteil (in %)

Export 2013

(in Mrd. USD) Anteil (in %)

Elektronik 370,5 19 Elektronik 574,6 26

Rohstoffe 292,5 15 Textilien u. Bekleidung

287,3 13

Brennstoffe/technische Öle

292,5 15 Elektrotechnik 176,8 8

Chem. Erzeugnisse 195,0 10 Maschinen 176,8 8 Maschinen 136,5 7 Chem. Erzeugnisse 110,5 5 Quelle: Der Fischer Weltalmanach 2015

Wirtschaftsbeziehungen zur EU

Seit dem Beginn der Öffnungspolitik 1978 hat sich der europäisch-chinesische Handel mehr als verdreißigfacht. Er betrug 2011 567,2 Milliarden USD. Die EU-27 ist mit einem Anteil von rund 16 Prozent am chinesischen Außenhandel größter Handelspartner Chinas. Aus EU-Sicht ist China der zweitgrößte Handelspartner nach den USA. Zudem dürfte die EU auch Chinas größter Technologielieferant sein. Das Außenhandelsdefizit der EU gegenüber China betrug im dritten Quartal 2011 43,1 Mrd. USD (2010: 169,9 Mrd. USD).

Durch den WTO-Beitritt wurden die Zölle abgesenkt, der Marktzugang für europäische Firmen verbessert und nicht-tarifäre Handelshemmnisse abgebaut. Trotzdem bleiben gravierende Marktzugangshemmnisse bestehen. Zudem geht in aktuellen Umfragen eine zunehmende Zahl von ausländischen Unternehmen eher von einer Verschlechterung der Investitionsbedingungen aus. Die Umsetzung der mit dem WTO-Beitritt verbundenen Regelungen bildet weiterhin einen Schwerpunkt des wirtschaftspolitischen Dialogs zwischen der EU und China. Die Anzahl der EU-Anti-Dumpingmaßnahmen gegen China nimmt jedoch zu. Ende 2010 richteten sich bereits 44,4 % aller bestehenden Maßnahmen gegen China. Insgesamt ist hiervon jedoch nur etwa 1 % der Importe aus China betroffen.

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AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND Die deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen haben sich seit der Aufnahme der diplomatischen Beziehungen 1972 zu einer großen Erfolgsgeschichte entwickelt. 1972 exportierten deutsche Unternehmen Waren für gerade 270 Mio. US-Dollar, im Jahr 2013 betrugen die deutschen Ausfuhren nach China 67,03 Mrd. Euro (+0,6 % ggü. Vorjahr); die deutschen Einfuhren aus China 73,38 Mrd. Euro (-5 % ggü. Vorjahr). Mit einem Handelsvolumen in 2013 von über 140 Mrd. Euro ist Deutschland mit Abstand Chinas größter Handelspartner in Europa und steht in der Rangfolge der weltweiten Handelspartner Chinas auf Platz sechs (ohne Hongkong und Taiwan auf Platz vier). China ist Deutschlands wichtigster Handelspartner in Asien und drittwichtigster Handelspartner weltweit. Der Umbau der bisher exportgetriebenen chinesischen Wirtschaft hin zu einem nachhaltigen, innovationsgetriebenen Wachstum und einer Stärkung des Binnenkonsums bietet für die deutsche Wirtschaft große Chancen. Im Jan. 2014 wurde in Berlin die erste chinesische Handelskammer in Europa eröffnet, die den Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen und Investitionen weiter fördern soll. Zudem wird China 2015 Partnerland bei der CEBIT sein. Quelle: Auswärtiges Amt, Stand März 2014 Deutschland - China (in Mrd Euro)

2010

2011 2012 2013

Export 53,6 64,8 66,6 67,1 Import 76,5 79,4 77,6 73,6 Saldo -22,9 -14,6 -11,0 -6,5 Quelle: Statistisches Bundesamt * Nach Vorgabe der EU wurde die Güterklassifizierung für das Jahr 2009 geändert. Für das Jahr 2008 erfolgte vom Statistischen Bundesamt eine Umrechnung, mit der man 2008 und 2009 vergleichen kann. Die fünf wichtigsten Im- bzw. Exportprodukte von bzw. nach China

Exportprodukte 2013

(in Tsd. Euro) Anteil (in %)

Importprodukte 2013

(in Tsd. Euro) Anteil (in %)

Kraftwagen und Kraftwagenteile 18.051.484 26,9

Datenverarbeitungs-geräte, elektr. u. opt. Erzeugnisse

24.534.964 33,4

Maschinen 16.534.341 24,6

Elektrische Ausrüstungen 8.325.307 11,3

Datenverarbeitungsgeräte, elektr. u. opt. Erzeugnisse

6.463.147 9,6 Bekleidung

7.873.918 10,7

Elektrische Ausrüstungen 6.259.112 9,3

Maschinen 6.057.023 8,2

Chemische Erzeugnisse 4.244.158 6,3

Leder und Lederwaren 3.212.773 4,4

Quelle: Statistisches Bundesamt AUSSENHANDEL MIT BAYERN Bayern - China (in Mio. Euro) 2010 2011 2012 2013

Export 11.643 14.213 14.841 15.511 Import 12.816 13.691 12.833 11.348 Saldo -1.173 522 2.008 4.163 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, * Nach Vorgabe der EU wurde die Güterklassifizierung für das Jahr 2009 geändert. Für das Jahr 2008 erfolgte vom Statistischen Bundesamt eine Umrechnung, mit der man 2008 und 2009 vergleichen kann.

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Die fünf wichtigsten Im- und Exportprodukte von bzw. nach China

Exportprodukte 2013

(in Tsd. Euro) Anteil (in %)

Importprodukte 2013

(in Tsd. Euro) Anteil (in %)

Kraftwagen und Kraftwagenteile 6.024.134 38,8

Datenverarbeitungsgeräte, elektr. u. opt. Erzeugnisse

4.338.913 38,2

Maschinen 3.405.150 22,0

Elektrische Ausrüstungen 1.664.093 14,7

Datenverarbeitungsgeräte, elektr. u. opt. Erzeugnisse

1.825.247 11,8 Bekleidung

1.297.518 11,4

Elektrische Ausrüstungen 1.809.722 11,7

Leder und Lederwaren 592.057 5,2

Chemische Erzeugnisse 823.784 5,3

Maschinen 561.857 5,0

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG Wirtschaftspolitik Die aktuelle Wirtschaftspolitik ist nach eigener Definition der chinesischen Regierung ein „sozialistisches Wirtschaftssystem mit marktwirtschaftlicher Prägung“. In der Praxis bedeutet dies, dass in den meisten Sektoren durchaus marktwirtschaftliche Grundlagen herrschen, die Regierung jedoch weiterhin einen starken Einfluss und Kontrolle ausübt. Die Wirtschaft hat sich zwar im Zuge des WTO-Beitritts 2001 zunehmend liberalisiert, einige Branchen bleiben jedoch auch heute noch für ausländische Unternehmen gesperrt oder sind nur bedingt zugänglich. Wichtige Charakteristika des chinesischen Marktes sind das Konzept der Fünfjahresprogramme, die Bedeutung der Schwerindustrie, die Vorherrschaft von Staatsunternehmen in Schlüsselindustrien sowie eine starke Devisenkontrolle. Empfohlene Vertriebswege Seit WTO Beitritt wurden die Vertriebsoptionen für ausländische Unternehmen grundlegend reformiert und liberalisiert. Mit der am 6. April 2004 verabschiedeten Neufassung des Außenhandelsgesetzes können alle in China ansässigen Unternehmen Außenhandelsrechte erlangen, was die früher notwendige Einschaltung spezieller Außenhandelsgesellschaften obsolet macht. Parallel wurde die Gründung von Handelsunternehmen mit ausländischer Beteiligung (Foreign Invested Commercial Enterprise, sogenannte FICE) legalisiert, was in den meisten Bereichen eine Direktbelieferung von Endkunden ermöglicht. Neben direkten Handelsgeschäften, sind FICE auch zu Franchising und Kommissionsgeschäften berechtigt. Aufgrund der enormen Größe und Komplexität des chinesischen Marktes, kann es jedoch vor allem für Unternehmen, deren Kunden weit gestreut sind, vorteilhaft sein, mit regionalen Vertriebspartnern zusammenzuarbeiten. Eine sorgfältige Auswahl der Kooperationspartner, gezieltes Training, enger Kontakt und eine solide vertragliche Basis sind entscheidende Kriterien für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Mit Ausnahme von Gütern, die zentral beschafft werden, ist der chinesische Markt stark dezentralisiert und gliedert sich in regionale Untermärkte, die sich grob in den (oft von Hongkong bearbeiteten) Süden, die östliche Küstenregion (mit Shanghai als Zentrum) sowie Nordchina einteilen lassen. Auch Westchina (mit den wichtigen Städten Chengdu und Chongqing) wird in Zukunft an Bedeutung gewinnen und wird von der Regierung mit verschiedenen Förderprogrammen besonders stark in seinem Wachstum unterstützt. Im Rahmen der „Go-West Strategie“ der Zentralregierung wurden im Januar 2014 zudem zwei neue Wirtschaftszonen (Xixian New Area in der Provinz Shaanxi und Gui’an New Area in der Provinz Guizhou) im Westen Chinas eröffnet. Je nach Reichweite des Einflussbereiches und Vertriebsnetzes des Partners sollten einzelne Regionalmärkte durch verschiedene Vertriebspartner abgedeckt werden. Der Auswahl des Vertriebspartners kommt eine besondere Bedeutung zu. Auf den ersten Blick lässt sich nur schwer abschätzen, ob der Vertriebspartner seriös ist und wirklich

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über entsprechende Kontakte und Vertriebsnetze verfügt. Eine Bonitätsprüfung und besser noch eine ausführliche finanzielle und rechtliche Due Diligence ist daher unerlässlich. Werbung Ausländische Unternehmen können praktisch alle Werbemöglichkeiten inklusive Außen-, Radio-, Print- und Fernsehwerbung nutzen. Die Werbung unterliegt jedoch einer Zensur und darf z.B. nicht gegen „gute Sitten“ verstoßen bzw. eine politische Botschaft vermitteln. Die meisten chinesischen Fachzeitschriften nehmen Einschaltungen entgegen und kümmern sich um die nötige Genehmigung. Neben landesweiter Presse (z.B. CCTV und nationalen Zeitungen/Zeitschriften) existieren viele regionale Medien. Anzeigekosten sind vor allem in den überregionalen Medien sehr kostenintensiv und sind, mit Ausnahme der großen Konsumgüterhersteller, für deutsche Unternehmen wenig attraktiv. Für neue Produkte und Entwicklungen im Investitionsgüterbereich empfiehlt sich die Abhaltung von Symposien bzw. die direkte Teilnahme an Fachmessen sowie die Schaltung von Inseraten in Fachmagazinen. E-Business E-Commerce erfreut sich zunehmender Beliebtheit. 2013 stieg der Umsatz des Onlinehandels um 35,7% auf rund 1.680 Mrd. RMB (ca. 275 Mrd. USD; ohne Handel via Mobiltelefone). Vor allem im Dienstleistungsbereich (v.a. Tourismus, Verkehr, etc.) und im Konsumgütersektor (Bücher, Kleidung, etc.) boomt das Onlinegeschäft. Alibaba, Chinas größter Onlinehändler, verzeichnet über seine Onlinemärkte Taobao und TMall Verkaufsumsätze von über 160 Mrd. USD jährlich. Größtes Wachstumshindernis der Branche sind die knappen Kapazitäten des Logistiksektors, der bedeutend langsamer als der Onlinehandel wächst. Onlinekunden sind vor allem die konsumfreudige jüngere Generation, die mit dem Medium Computer und modernen Zahlungsmitteln aufgewachsen ist. Mit angehendem Generationenwechsel wird der Onlinehandel in Zukunft eine noch wichtigere Rolle einnehmen. China besitzt schon heute die weltweit größte Zahl von Internetnutzern (ca. 600 Mio.), und die Zahl der Onlinekunden steigt jährlich um rund 50%. Insbesondere die Zahl der Internetnutzer und Onlinekäufer über Mobiltelefone steigt rasant. Das Anfang 2012 verabschiedete 12-Jahresprogramm der E-Commerce-Industrie sieht bis 2015 Onlineshoppingumsätze auf 1.800 Mrd. RMB (ca. 290 Mrd. USD) vor. Wichtigste Zeitungen Sämtliche Printmedien unterliegen der chinesischen Zensur. Außerhalb von internationalen Hotels sind daher nur chinesische Zeitungen und Fachzeitschriften erhältlich. Als staatliche Nachrichtenagentur nimmt die Xinhua News Agency eine zentrale Stellung ein. Insgesamt gibt es knapp 2.000 Zeitungen und ca. 10.000 Magazine und Zeitschriften in China. Bei den meisten handelt es sich um regionale Publikationen mit kleiner Auflage. Zu den wichtigsten überregionalen Tageszeitungen zählen: China Daily (englisch) Global Times (englisch) Renmin Ribao (chinesisch) Economic Daily (chinesisch) Beijing Youth Daily (chinesisch)

Wichtigste Messen Messeteilnahmen sind nicht nur ein wichtiges Marketinginstrument, sondern auch ideal um neue Geschäftskontakte zu knüpfen und um die lokale Konkurrenz kennenzulernen. Besonders bei der Erstaufnahme von Geschäftsaktivitäten in China ist ein Messeauftritt eine professionelle und kostengünstige Möglichkeit, um Unternehmen und Produkte zu präsentieren und ein erstes Gefühl für die Resonanz des chinesischen Marktes zu erhalten. Insgesamt gibt es in China jährlich tausende Messen. Die wichtigsten überregionalen Messen finden in Peking, Shanghai, Tianjin, Guangzhou und Shenzhen statt. Daneben haben auch Messen in Hongkong Bedeutung für den südchinesischen Raum. Viele Messen werden in Kooperation mit internationalen Messeveranstaltern und unter der Schirmherrschaft chinesischer Ministerien organisiert.

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Eine besondere Bedeutung kommt der bekannten Guangzhou Fair (Kanton Fair) zu, welche zweimal jährlich stattfindet und die größte Konsumgütermesse der Welt ist. Informationen zu aktuellen Messen in China finden Sie unter folgenden Links: www.auma.de www.eventseye.com www.expodatabase.com

Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International www.bayern-international.de. Einen Überblick über alle Messen gibt es bei AUMA: www.auma.de. Normen China verfügt über ein eigenes umfassendes Normungssystem, welches der staatlichen Standardization Administration of China unterliegt. Das System unterscheidet folgende Normarten: nationale Normen (landesweit gültig) industrielle Normen (vom zuständigen Ministerium formuliert, landesweit und

industriebezogen gültig) lokale Normen (von der zuständigen Lokalbehörde für die Bereiche Sicherheit und Hygiene

festgelegt sofern keine nationalen oder industriellen Standards bestehen) Betriebsnormen (von einem einzelnen Unternehmen als Grundlage für die Produktion

formuliert, werden oft von SOE im Beschaffungswesen verwendet) Nationale und Industrienormen können entweder bindend (vor allem, wenn sie Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz betreffen) oder lediglich empfehlend sein, was für 85% aller Normen der Fall ist. Viele der 25.000 nationalen Normen und vermutlich weit über 30.000 Industrienormen orientieren sich an internationalen Standards (v.a. ISO und IEC Normen bzw. wo diese fehlen oft auch EN/DIN-Normen) und sind somit in ihrer Grundstruktur den uns bekannten Normen ähnlich. Es gilt jedoch zu beachten, dass chinesische Normen oft relevante Abweichungen von den internationalen Normen aufweisen und auch Gebiete abdecken, die sonst nirgends normiert wurden. Für den Import von Produkten nach China oder die lokale Produktion für den chinesischen Markt ist es daher unabdingbar, zutreffende chinesische Normen zu identifizieren und auf mögliche Abweichungen von den EN/DIN-Normen zu untersuchen. Alle staatlichen Zertifikate und Lizenzen, wie z.B. das CCC-Zeichen, setzen zwingend die Einhaltung der jeweiligen chinesischen Normen voraus. Man beachte dabei, dass die chinesischen Normen in der Regel in chinesischer Sprache vorliegen und dass keine offiziellen englischen bzw. deutschen Übersetzungen existieren. Wird vom ausländischen Lieferanten die Erfüllung chinesischer Normen gefordert, sollte daher eine englische Übersetzung der jeweiligen Normen in den Vertrag aufgenommen werden. Für das Sourcing und den Export aus China muss sichergestellt werden, dass der chinesische Lieferant mit den einschlägigen europäischen Normen vertraut ist. In kritischen Bereichen wird dies auch von Seiten des Staates geprüft. China hat ein stringentes Export-Kontrollsystem eingeführt, nach dem für Produkte, die unter dieses Schema fallen, die Einhaltung der Normen des jeweiligen Exportlandes nachgewiesen werden muss. Es ist generell ratsam, chinesische Lieferanten auf die Einhaltung der jeweiligen EN/DIN Norm zu verpflichten und diese auch im Vertrag zu referenzieren. Auskunft über Normen erhalten Unternehmen beim 1996 gegründeten China Standards Information Centre (CSIC: http://china-cas.org/). Verpflichtende bzw. alle anderen nationalen Normen können auch direkt auf der chinesischen Webseite der SAC heruntergeladen bzw. erstanden werden. Industrienormen werden hingegen selbst von den über 70 Normierungsinstituten vertrieben. Es ist daher nicht immer einfach, entsprechende Normen aufzufinden.

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Weitere Informationen über die Normierung in China finden sie auf der Webseite des europäischen Normenexperten für China www.eu-standards.cn. Es gibt mittlerweile bereits spezialisierte Dienstleister, die Unternehmen bei der Konformitätsprüfung ihrer Produkte unterstützen. Das Delegiertenbüro der deutschen Wirtschaft (http://china.ahk.de/) gibt gerne entsprechende Kontaktdaten bekannt. Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktions-kosten und fördern die Zusammenarbeit. Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: [email protected], Internet: www.din.de. Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen Trotz der boomenden chinesischen Wirtschaft und grundsätzlich guter Zahlungsmoral chinesischer Unternehmen sollte der Vorbeugung gegen das Risiko eines Zahlungsausfalls ausreichend Beachtung geschenkt werden. Es existieren keine verlässlichen Zahlen über das Ausmaß an Forderungen, die in China notleidend werden. Es wird geschätzt, dass es bei durchschnittlich über 5% aller Industrieforderungen zu Zahlungsausfällen kommt. Die Geltendmachung bzw. Durchsetzbarkeit von ausländischen Ansprüchen/Zahlungsforderungen ist in China kein einfaches Thema, die Mittel zur Absicherung und Vollstreckung sind limitiert. Die vorhandenen Möglichkeiten sollten daher ausgeschöpft werden, wobei speziell der Risikoabsicherung im Vorfeld besondere Beachtung geschenkt werden sollte. Die beste Absicherung der eigenen Position stellt die Einholung von Auskünften über den chinesischen Geschäftspartner dar, was erneut die Wichtigkeit einer umfassenden Bonitätsprüfung und Due Diligence unterstreicht. Auch die Möglichkeit von Exportkreditversicherungen und der Einsatz finanzieller Sicherungsmittel sollten in Erwägung gezogen werden. Bei Warenlieferungen aus China empfiehlt sich zudem eine Qualitätskontrolle durch eine unabhängige Partei, die bereits im Vorfeld vertraglich vereinbart werden sollte. Adressen von Firmen, die Verlade- und Qualitätskontrollen durchführen, können bei dem Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft http://china.ahk.de/de/nachgefragt werden. Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch der Komplex des Risikoüberganges, also welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen hat. Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines Geschäftes ab. Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen Sie als Verkäufer von FOB ab, wenn hinter dem Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich. CPT gibt dem Verkäufer ein hohes Maß an Kontrolle über den Transport, bedeutet aber auch hohes Risiko für den Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen werden kann.

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Zahlungskonditionen Wünschenswerte und auch gängige Praxis ist eine Abwicklung über Akkreditiv. Von vollständigen Zahlungen „up front“ an chinesische Lieferanten sowie der Vereinbarung ungesicherter Zahlungen nach Erhalt der Waren bei Liefergeschäften wird grundsätzlich abgeraten. Chinesische Banken bieten in der Regel nur eine ‚stille’ Bestätigung des Akkreditivs an, was bedeutet, dass die Akkreditive i.d.R. in China zahlbar bleiben. Die eröffnende Bank löst dabei die Zahlung erst nach Einreichen konformer Dokumente an ihren Schaltern ein, was zu einem Zahlungsverzug führt. Bei Erstellen der für die Akkreditivabwicklung vorzulegenden Papiere ist äußerste Sorgfalt und Überprüfung der Übereinstimmung mit den Akkreditivbedingungen anzuraten. Es kommt wiederholt vor, dass bereits kleinste Abweichungen (z.B. Frachtpapier in falscher Sprache, abgekürzte Straßennamen) vom Importeur, dem die Papiere zur Prüfung vorgelegt werden, dazu verwendet werden, um beträchtliche Preisnachlässe zu verhandeln. Es sollte demnach darauf geachtet werden, das Akkreditiv so zu formulieren, damit er vom Grundgeschäft losgelöst, also abstrakt ist und im Falle eines Streitfalles die Zahlung nicht in Abhängigkeit zum Grundgeschäft komprimiert wird. Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür stehen Ihnen in Bayern der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und das staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist, können bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden. Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea, Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei Jahre beträgt. Bonitätsauskünfte Firmenauskünfte beruhen hauptsächlich auf Selbstauskünften der chinesischen Geschäftspartner und sind dementsprechend zu bewerten. Sie sind jedoch gerade bei Erstgeschäften empfehlenswert, um Rückschlüsse auf Legalität und Seriosität des zukünftigen Geschäftspartners ziehen zu können. Das Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft (http://.china.ahk.de) erstellt für Sie Handels- und Bonitätsauskünfte. Forderungseintreibung Bei Zahlungsverzögerungen sollte das zuständige Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft (http://china.ahk.de) mit Vertretungen in Beijing, Shanghai, Guangzhou oder Hongkong kontaktiert werden. Bei chinesischem Gerichtsstand bzw. keinerlei Vereinbarung im Vertrag gestaltet sich der Rechtsweg bei den chinesischen Volksgerichten langwierig; dieser Weg ist nur bei größeren Summen empfehlenswert. Die besten Aussichten bestehen nach ergangenen Schiedsurteilen, die jedoch auch beim zuständigen Volksgericht vor Exekution überprüft werden. Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Verträgen beträgt in China zwei Jahre. Bei Streitigkeiten aus internationalen Warenkaufverträgen und Verträgen über die Ein- oder Ausfuhr von Technologie wird diese auf vier Jahre verlängert. Die Frist läuft ab dem Tag, an dem die Partei von der Verletzung ihrer Rechte Kenntnis erlangt. Preiserstellung Alle China-internen Geldtransaktionen müssen in RMB abgewickelt werden. Im Außenhandel war der RMB als Zahlungsmittel bislang nicht gestattet. Seit Anfang 2009 wurden mehrere Pilotprojekte implementiert, die die Abwicklung von Außenhandelsgeschäften in RMB unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen. Zunächst war ein RMB-basierender Außenhandel nur zwischen bestimmten Regionen (z.B. mit HK und ASEAN) möglich. Mittlerweile ist es theoretisch jedem exportierenden Unternehmen in China erlaubt, eine RMB-basierte Transaktion durchzuführen, solange sich dieses als „Mainland Designated Enterprise“ registriert. Für die meisten Außenhandelsgeschäfte bleibt jedoch weiterhin die Preiserstellung in EUR oder USD üblich. Verträge werden i.d.R. auf FOB europäischer Hafen oder CIF chinesischer Hafen erstellt.

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Bank- und Finanzwesen Der Spielraum für ausländische Banken wurde nach dem WTO-Beitritt sukzessive erweitert. Mit Inkrafttreten der „Regulations on Foreign-Funded Banks“ im Dezember 2006 wurde erstmals die Gründung einer direkten Niederlassung ausländischer Banken in China gestattet und die ersten Banken zum RMB-Geschäft zugelassen. Von deutschen Banken ist die Commerzbank AG mit Filialen in Peking, Shanghai und Tianjin und die Deutsche Bank AG ebenfalls mit Filialen in China vertreten. Geschäftsbanken Chinesische Banken befinden sich in einem langwierigen Umwandlungsprozess von Durchführungsorganen staatlicher Anordnungen zu Geschäftsbanken im internationalen Sinn. Die größten und auch im Außenhandel bedeutendsten Banken Chinas sind die Industrial and Commercial Bank of China (ICBC), die Bank of China (BOC), die China Construction Bank (CCB) und die Agricultural Bank of China (ABC). Nennenswert sind auch die Bank of Communications (BoCom), China Merchants Bank, China Minsheng Banking Corp., Guangdong Development Bank, Shanghai Pudong Development Bank, Shenzhen Development Bank, Xiamen International Bank, Everbright Bank und die Huaxia Bank. Nach erfolgreicher Implementierung von Bankreformen der China Banking Regulatory Commission sind Chinas Banken seit 2013 Basel III-konform. Deutsche Bankenvertretungen Commerzbank AG Representative Office Beijing 8-4, CITIC International Building, 8th Floor 19 Jianguomenwai Dajie Beijing 100004 Volksrepublik China Tel: +86 10 8567 6888 Fax: +86 10 8567 6999 Web: https://www.commerzbank.cn/de/main.htm

Deutsche Bank AG No. 81 Jianguo Avenue, China Central Place, Chaoyang District 28th Floor 100025 Beijing Volksrepublik China Tel: +86 (010) 5969 8899 Fax: +86 (010) 5969 5685 Web: https://china.db.com/index_e.html

Verkehr, Transport, Logistik China verfügt bereits über ein relativ gut ausgebautes Verkehrsnetz. Um jedoch der rasanten Wirtschaftsentwicklung und dem stets steigenden Transportbedarf standzuhalten, werden in China weiterhin immense Summen in den Infrastrukturausbau investiert. 2013 belief sich die Investitionssumme im Infrastrukturbereich auf knapp 3.620 Mrd. RMB (ca. 590 Mrd. USD). Dabei werden sowohl neue Anbindungen geschaffen als auch existierende Netze optimiert. Besonders die Wirtschaftszentren der Küstenprovinzen sind gut angebunden. Mit steigender wirtschaftlicher Bedeutung der zentral- und westchinesischen Provinzen steht jedoch vor allem die Verbesserung der Transportinfrastruktur im Landesinneren hoch auf der Agenda der chinesischen Regierung. Neue Schnellzugverbindungen, etwa von Beijing nach Guangzhou in 2012 oder von Lanzhou nach Urumqi in 2014, erweitern kontinuierlich das Verkehrsnetz im Süden und Westen des Landes. Für den Außenhandel ist vor allem die Schifffahrt von zentraler Bedeutung. Neben dem weltweit größten Hafen Shanghai liegen weitere 6 der 20 größten Containerhäfen in China. Zudem nimmt China auch über die Sonderverwaltungszone Hongkong eine wichtige Brückenfunktion im Handel zwischen Europa und Südostasien ein. Auch im Luftverkehr ist China gut aufgestellt. Im Jahr 2013 wurden auf dem Luftweg rund 5,6 Mio. t Fracht und 354 Mio. Passagiere befördert, Tendenz steigend. So entsteht zum Beispiel zurzeit der zweite internationale Pekinger Flughafen (Beijing Daxing International Airport), welcher 2018 eröffnet werden soll. Der Binnenhandel stützt sich vor allem auf kürzerer Distanz auf Chinas knapp 40 Mio. km langes Fernstraßennetz. Knapp 80% des jährlichen Frachtaufkommens werden per Lkw transportiert. Binnenschifffahrt ist vor allem für den Distanztransport von zentraler Bedeutung. Auf rund 124.000 km schiffbaren Wasserstraßen werden zwar nur rund 10% des gesamten Frachtaufkommens, aber knapp 50% der gesamten Fracht-Tonnen-Kilometer abgewickelt. Die wichtigsten Wasserwege sind

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der Gelbe Fluss im Norden Chinas sowie der Yangtse, welcher in der Nähe von Shanghai in das Chinesische Meer mündet. Der Schienenverkehr spielt lediglich für den Transport von Schüttgut eine Rolle. Rund 85% aller Holz- und Öllieferungen, 80% der Eisen- und Schmelzlieferungen sowie 60% der Kohlelieferungen laufen über die Schiene. Neben chinesischen Logistikanbietern, die in vielen Bereichen noch unterentwickelte Qualitäts- und Servicestandards versprechen, sind mittlerweile auch alle führenden internationalen Speditionen und Logistikunternehmen auf dem chinesischen Markt vertreten. Viele der großen Dienstleister wie Schenker und DHL haben sich sogar bereits außerhalb der wichtigsten Logistikzentren in den zentral- und westchinesischen Provinzen niedergelassen und bieten daher ein flächendeckendes Servicenetzwerk. Mit Weiß-Röhlig und Cargo-Partner sind auch bereits zwei deutsche Unternehmen lokal ansässig. Bestimmte Bereiche, wie z.B. der Lkw-Transport und die Binnenschifffahrt sind jedoch weiterhin für ausländische Unternehmen nur schwer zugänglich. Auch mangelt es an ausreichenden Kapazitäten integrierter Logistiklösungen (3PL), moderner Lagerhaltung oder Spezialtransporten. KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft. Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU-

Bestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde.

Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.

Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen. Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.

Deshalb sollten Sie folgendes beachten: Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und

ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin. Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik. Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten

sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden.

Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten. STEUERN UND ZOLL Steuern und Abgaben Das chinesische Steuersystem wurde in den letzten Jahren immer wieder reformiert. Vor allem die Steuerreform aus dem Jahre 2007 brachte erhebliche Auswirkungen für ausländische Unternehmen mit sich und schaffte erstmals eine regional unabhängige steuerliche Gleichbehandlung in- und ausländischer Unternehmen in China, was de facto für viele FIEs (Foreign Invested Enterprises) zu einer höheren Steuerbelastung führte. Aktuell von großer Bedeutung ist die seit August 2013 landesweit gültige Mehrwertsteuerreform. Trotz umfassender Reformen bleibt das chinesische Steuersystem komplex. Eine Vielzahl von Steuerarten, eine unterschiedliche Handhabung lokaler Steuerbehörden und industrieabhängige Steuerpräferenzen machen Chinas Steuerdschungel undurchsichtig. Besonders für große Investitionen ist es daher empfehlenswert, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um Projekte steuerlich zu optimieren.

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Unternehmensbesteuerung Der Körperschaftssteuersatz in China beträgt zurzeit 25%, wobei Steuervergünstigungen verstärkt branchenbezogen und nicht wie bislang vor allem standortbezogen vergeben werden. Reduzierte Steuersätze gelten für kleine Unternehmen mit geringen Gewinnen (20%) und als High-Tech Unternehmen qualifizierte Betriebe (15%). Zusätzlich werden unterschiedlich abgestufte Vergünstigungen für Neugründungen, die u.a. in den Bereichen Technologieentwicklung, Umweltschutz, Energieeinsparung, Produktionssicherheit und Infrastrukturentwicklung investieren, gewährt. Standortbezogene Steuerpräferenzen wurden größtenteils abgeschafft. Mit dem neuen Unternehmenssteuergesetz führt die VR China auch ein neues Konzept zur steuerlichen Ansässigkeit („Tax residency“) ein. Unternehmen, die als „resident enterprise“ gelten, werden somit mit ihren weltweiten Einkünften, nicht ansässige Unternehmen lediglich mit Einkünften aus chinesischen Quellen besteuert. Die Ansässigkeit des Unternehmens bestimmt sich nach dem Ort der Eintragung der Gesellschaft oder dem Ort der effektiven Geschäftsführung. Auch ausländische Unternehmen mit tatsächlichem Verwaltungssitz in China werden somit mit ihren weltweiten Einkünften besteuert. Wenn ein deutsche Unternehmen in China eine Tochtergesellschaft gründet (etwa ein Wholly Foreign Owned Enterprise, sog. WFOE), so ist diese Tochtergesellschaft rechtlich selbständig. Die Tochtergesellschaft ist dann ein in China ansässiges Unternehmen und muss auf ihre weltweiten Einkünfte Steuern bezahlen. Die Muttergesellschaft jedoch gilt dadurch nicht automatisch auch als in China steueransässig: Sie unterliegt in China nur der Körperschaftssteuer, wenn sie selbst direkt dort tätig wird. Deutsche Unternehmen ohne Firmensitz in China (=non-resident enterprise), die direkt in China tätig werden, dürfen in China nur besteuert werden, wenn sie mit ihren Aktivitäten eine Betriebsstätte („permanent establishment“, PE) i.S.d. chinesisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens begründen. Grundsätzlich wäre auch in diesen Fällen eine buchmäßige Gewinnermittlung möglich, in der Praxis wird jedoch meist der Gewinn nach der sog. „Deemed-Profit“-Methode „geschätzt“. Unter anderem begründen Bauausführungen und Montagen mit einer Dauer von über sechs Monaten eine Betriebsstätte. Die Begründung einer Betriebsstätte ist ein steuerrechtliches Konzept, welches für deutsche Unternehmen die in China operieren von hoher Bedeutung ist. Dies gilt auch für Unternehmen, die bereits ihre eigene Tochtergesellschaft in China gegründet haben oder dies planen. So hat die staatliche Steuerbehörde Chinas („State Administration of Taxation“, SAT) im April 2013 klargestellt, dass auch die Entsendung von Mitarbeitern der Muttergesellschaft zur Tochtergesellschaft nach China unter bestimmten Voraussetzungen zur Entstehung einer Betriebsstätte der Muttergesellschaft führen kann, so dass diese zusätzlich in China Körperschaftssteuer bezahlen muss. Auch andere Aktivitäten, welche die Muttergesellschaft direkt in China vornimmt, können zur Entstehung einer Betriebsstätte führen. Hier ist also Vorsicht geboten. Gemäß der „Interim Measures on Tax Administration of Representative Offices of Foreign Enterprises“, welche mit Anfang 2010 in Kraft traten, unterliegen nun auch Repräsentanzen uneingeschränkt der chinesischen Körperschaftssteuer (25%) sowie zzgl. einer 5%-igen Geschäftssteuer (Business Tax). Besteuerungsgrundlage ist der Betriebsstättengewinn. Kann der Gewinn aufgrund fehlender Buchhaltung nicht genau ermittelt werden, wird dieser entweder geschätzt (mind. 15% der Einnahmen gelten als Gewinn) oder auf Basis der Kosten festgesetzt (Cost-Plus-Methode). Auf passive Einnahmen (Zinsen, Lizenzen, Dividenden, Mieten, Veräußerungsgewinne etc.) wird eine 10%-ige Quellensteuer (Withholding Tax) erhoben (Art. 91 der o.g. Durchführungsbestimmungen). Der Steuersatz für Quellensteuer beträgt 20%. Allerdings verringern Doppelbesteuerungsabkommen den Steuersatz in den meisten Fällen auf 10%. Die Quellensteuer ist von der auszahlenden Organisation in China einzubehalten und abzuführen („Withholding Agent“). Ein Thema von besonderer Bedeutung ist die Besteuerung von Know-how. Nach den Bestimmungen des DBA dürfte China nur die Lizenzzahlungen besteuern. Chinesische Steuerbehörden unterstellen aber oft bei verschiedensten Verrechnungen einen

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Know-how Transfer und schreiben eine Quellensteuer (auf die Bruttovergütung) vor. Davon sind u.a. Anlagenerrichtungsverträge, Personalgestellung und div. Dienstleistungen betroffen. Lizenzgebühren unterliegen zudem der Business Tax. Auf den Vertrag wird zudem Stempelsteuer erhoben. Umsatzsteuer / UID-Nummer Bis dato besteht ein duales System, welches zwei Steuerarten kennt: eine Geschäftssteuer (Business Tax, BT), die hauptsächlich auf das Erbringen von Dienstleistungen erhoben wird, und eine Mehrwertsteuer (Value Added Tax, VAT), die vor allem auf den Verkauf von Gütern anfällt. Da bei der BT im Gegensatz zur VAT keine Vorsteuer abgezogen werden kann, entsteht durch dieses System in der Wertschöpfungskette der Unternehmen Doppelbesteuerung. Value Added Tax wird auf Warenlieferungen, aber auch die Bearbeitung und Reparatur von Waren erhoben (Normalsteuersatz 17%, ermäßigter Steuersatz 13%). Bemessungsgrundlage ist der Waren- beziehungsweise Leistungswert zuzüglich der gegebenenfalls zu entrichtenden Zölle und Verbrauchsteuer. Im Rahmen der VAT muss unterschieden werden zwischen Unternehmen, welche Normalsteuerzahler (General VAT Taxpayer) sind und solchen, die Kleinststeuerzahler (Small Scale VAT Taxpayer) sind. Nur für Normalsteuerzahler werden die genannten Steuersätze angewandt und nur diese sind zum Vorsteuerabzug berechtigt. Kleinststeuerzahler sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, dafür werden sie allerdings pauschal mit einem wesentlich niedrigeren Steuersatz besteuert. Das Mehrwertsteuersystem der VR China wurde mit 01.01.2009 erstmals reformiert und bringt erhebliche Auswirkungen für FIEs in China mit sich. Mit dem System fallen mehrwertsteuerliche Begünstigungen für den Import bzw. lokalen Erwerb von Ausrüstungsgegenständen für bestimmte ausländisch investierte Unternehmen weg. Gleichzeitig kann jedoch Anlagevermögen seit 1.1.2009 i.d.R. vorsteuerlich geltend gemacht werden. Das neue Gesetz reduziert zudem die Mehrwertsteuer für sog. Small-Taxpayers von 6% auf 3%. Small-Taxpayers können sich jedoch weiterhin nicht zur Vorsteuer anmelden. Mit der Business Tax, welche ebenfalls Anfang 2009 reformiert wurde, werden Dienstleistungen besteuert (je nach Geschäftstätigkeit 3%, 5% oder 20%) unabhängig davon, ob die Leistung in China erbracht wird oder nicht. Auch im Bereich Konstruktion/Installation sowie bei der Übertragung von immateriellen Rechten (Know-how!) findet sie Anwendung. Dabei besteht kein Vorsteuerabzug, die Steuer ist ein Kostenfaktor. Der erwähnten Problematik der Doppelbesteuerung durch das duale System ohne Vorsteuerabzug für die Business Tax nahm sich die chinesische Regierung im Zuge ihres 12. Fünfjahresplans an. Dies geschah durch eine Mehrwertsteuerreform in bestimmten Sektoren, welche 2012 mit einem Pilotprojekt in Shanghai begann. Das Pilotprojekt wurde mit der Zeit ausgeweitet auf Beijing und weitere Regionen. Ziel war es aber immer, eine landesweite Reform einzuführen, bei der das duale Mehrwertsteuersystem vereinheitlicht wird. Dafür soll die BT auf Dienstleistungen vollständig durch die VAT ersetzt werden, um dadurch auch Vorsteuerabzugsmöglichkeiten für Dienstleistungen zu schaffen. Eine Erweiterung der Mehrwertsteuerreform von regionalen Pilotprojekten auf ganz China gibt es nun seit dem 1.8.2013. Die Reform umfasst bislang Dienstleistungen aus dem Transportsektor und die sogenannten „modernen“ Dienstleistungen, auf welche daher keine BT mehr anfällt sondern VAT. Im Detail handelt es sich dabei um die in untenstehender Tabelle aufgeführten Dienstleistungen und Steuersätze. Im Laufe der Zeit ist die Ausweitung der Reform auf weitere Sektoren wie Post- und Telekommunikation, Bau- und Immobiliengewerbe, Finanzdienstleistungen und Versicherungen geplant. Das Ziel der Regierung ist es, bis 2015 die BT vollständig durch die VAT zu ersetzen.

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Richtlinien für die konkrete Umsetzung der Erweiterung ab dem 1.8.2013 wurden vom Finanzministerium und der SAT in ihrem Rundschreiben Nr. 37 festgelegt. Aufgrund der Komplexität der Reform und der Tatsache, dass sich die landesweite Umsetzung noch in einem sehr frühen Stadium befindet, sollten deutsche Unternehmen die aktuellen Entwicklungen stets im Auge behalten und im Zweifel einen professionellen Steuerberater konsultieren. Verbrauchssteuer Verbrauchssteuern werden auf so genannte „Luxusgüter“ erhoben. Der Steuersatz variiert. Betroffen sind Kosmetika, Schmuck, Kraftfahrzeuge, Alkohol und Zigaretten, Benzin, Holzbodenplatten, hölzerne Einwegessstäbchen, Luxusuhren, Yachten, Golfschläger und –bälle. Bei Importgütern wird die Steuer auf den Einfuhrpreis zuzüglich anfallender Zölle erhoben. Steuerzuschläge Seit Ende Dezember 2010 werden auf verbrauchs- und umsatzsteuerpflichtige Umsätze sog. Zuschläge für Städtebau und Bildung erhoben (City Maintenance and Construction Tax and Education Surcharge). Die Höhe des Zuschlags variiert regional, beträgt aber in etwa 10% (7% Städteerhaltung, 3% Bildung) der tatsächlich abgeführten Geschäfts-, Verbrauchs- oder Mehrwertsteuer. Stempelsteuer Die Stempelsteuer wird für die Ausstellung und den Erhalt bestimmter Dokumente und Verträge erhoben. Die Steuerbeträge oder -sätze variieren je nach Dokument. Bei einem Kaufvertrag machen sie etwa 0,03% des Verkaufspreises aus, bei einem Mietvertrag 0,1% der Miete. Der Steuerzahler muss bei Verträgen grundsätzlich selbst den steuerpflichtigen Betrag ausrechnen und in entsprechendem Umfang Steuermarken auf dem Dokument befestigen und entwerten. Doppelbesteuerungsabkommen Zwischen Deutschland und China besteht seit 1986 ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Die wichtigsten Steuern, die vom Abkommen erfasst sind, sind die Einkommen-, Lohn- und Körperschaftssteuer, aber auch die Grundsteuer sowie die Kommunalsteuer. Die Sonderverwaltungszone Hong Kong ist aufgrund ihres eigenen Recht- und Steuersystems nicht vom DBA China erfasst. Vorsteuerabzug Mit Ausnahme der Small-Scale-Taxpayer, können Unternehmen mit Sitz in China (inkl. FIE) Vorsteuerabzug geltend machen. Übersteigt die abziehbare Steuer die zu entrichtende Steuer, ist keine Steuererstattung möglich, sondern der überschießende Betrag ist auf den nächsten Abrechnungszeitraum vorzutragen und zu verrechnen. Ausländische Unternehmen ohne Firmensitz in China können sich nicht zur Vorsteuer registrieren. Einkommensteuer Auf welches Einkommen ein in China lebender und arbeitender Ausländer Einkommensteuer (Individual Income Tax, IIT) bezahlen muss, hängt grundsätzlich davon ab, wie lange der

Dienstleistung VAT Normal-steuerzahler

VAT Kleinststeuerzahler

Leasing von beweglichen Sachen 17% 3% Internationaler Transport (Land, Wasser, Luft und Pipeline)

11% 3%

F&E und technische Dienstleistungen 6% 3% Medien-, Kultur-, und Kreativdienstleistungen

6% 3%

Logistik und unterstützende Dienstleistungen

6% 3%

IT Dienstleistungen 6% 3% Beratungsdienstleistungen 6% 3%

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Aufenthalt in China andauert, woher der Expat Einkommen bezieht und wer für das Einkommen aufkommt. Auf Einkommen aus China muss ab dem ersten Tag des Aufenthalts Einkommensteuer bezahlt werden, wenn dieses Einkommen in China getragen wird – wenn also eine chinesische Firma den ausländischen Mitarbeiter für seine Tätigkeit in China bezahlt. Dies gilt damit für alle deutsche Arbeitnehmer, welche direkt bei einem chinesischen Unternehmen bzw. einem FIE angestellt sind oder für eine Betriebsstätte arbeiten. Auch Hauptrepräsentanten und Geschäftsführer ausländischer Niederlassungen in China sind ab dem ersten Tag steuerpflichtig.

Aufenthalt in China

Einkommen aus China Einkommen außerhalb Chinas

Aus China bezahlt oder getragen

Vom Ausland bezahlt oder getragen

Aus China bezahlt oder getragen

Vom Ausland bezahlt oder getragen

≤ 90 Tage ≤ 183Tage (mit Abkommen)

bezahlen nichts nichts* nichts

> 90 Tage oder 183 Tage aber < 1 Jahr

bezahlen bezahlen nichts* nichts

≥ 1 Jahr and ≤ 5 Jahre

bezahlen bezahlen bezahlen nichts

> 5 Jahre bezahlen bezahlen bezahlen bezahlen

*Ist für die Geschäftsführung zu versteuern Wird allerdings das Einkommen aus Deutschland entsandter Arbeitnehmer für Ihre Tätigkeit in China von einer ausländischen Rechtspersönlichkeit getragen, so wird dieses Einkommen in China nur besteuert, wenn die Arbeitnehmer sich länger als 183 Tage im Kalenderjahr in China aufhalten. Dem liegen die Bestimmungen des DBA mit China zugrunde. Bei noch längeren Aufenthalten in China muss dann nicht mehr lediglich das für Tätigkeiten in China erhaltene Einkommen in China versteuert werden, sondern auch mögliches aus dem Ausland erhaltenes Einkommen. Bei einem Aufenthalt, der länger als ein Jahr währt, fällt damit aus Einkommen von außerhalb Chinas, welches aber in China bezahlt oder getragen wird, chinesische Einkommensteuer an. Bei einem Aufenthalt von über fünf Jahren muss dann auch alles Einkommen aus dem Ausland, welches auch im Ausland getragen wird, in China versteuert werden. Damit müssen Ausländer in China ab dem 5. Aufenthaltsjahr ihr weltweites Einkommen in China versteuern. Dieser Steuerpflicht auf das weltweite Einkommen kann allerdings zuvorgekommen werden, indem der Expat rechtzeitig für entsprechende Zeiträume aus China ausreist, um die Steueransässigkeit zu unterbrechen. Der Einkommensteuertarif wurde 2011 angepasst, was zu einer höheren Steuerbelastung für Topverdiener führt. Zudem wurde der steuerliche Freibetrag, welcher vom jeweiligen Einkommen abzuziehen ist, für chinesische Arbeitnehmer auf monatlich 3.500 RMB (ca. 550 USD) angehoben. Für Ausländer beträgt dieser weiterhin 4.800 RMB (ca. 760 USD). Ab einem jährlichen Einkommen von 120.000 RMB (ca. 19.000 USD) müssen Steuerzahler unaufgefordert eine jährliche Steuererklärung abgeben.

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zu versteuerndes Einkommen

Steuersatz

< 1.500 3% 1.501 – 4.500 RMB 10% 4.501 – 9.000 RMB 20% 9.001 – 35.000 RMB 25% 35.001 – 55.000 RMB 30% 55.001 – 80.000 RMB 35% > 80.000 45%

Die genannten Steuersätze gelten kumulativ, d.h. die ersten 1.500 RMB werden mit 3%, die nächsten 3.000 mit 10% usw. besteuert. Um die Berechnung der zu zahlenden Einkommensteuer jedoch einfacher zu gestalten, kann der für die entsprechende Steuerklasse geltende Steuernachlass (quick deduction) verwendet werden. Die Formel zur Berechnung der Einkommensteuer für ein gegebenes Einkommen lautet dann für einen Expat: [(Monatlich zu versteuerndes Einkommen – 4800) * Steuersatz] – Steuernachlass Zoll und Außenhandelsregime Das Zollgebiet der VR China umfasst das chinesische Hoheitsgebiet. Hongkong, Macau und Taiwan gehören nicht zum Zollgebiet und unterliegen damit separaten Bestimmungen. Exportbestimmungen Auf Exporte werden mit Ausnahme einiger Rohstoffe keine Exportzölle erhoben. Exporte sind zudem generell umsatzsteuerfrei, d.h. dass Ausfuhrrechnungen ohne Umsatzsteuer auszuweisen sind. Der chinesische Exporteur hat daher bei Exportgeschäften die Möglichkeit eine Mehrwertsteuerrückerstattung zu beantragen (export rebate). Die Refundierungssätze variieren je nach Warenklasse zwischen 0% und 17%. In der Vergangenheit wurden die Sätze immer wieder gekürzt und sind damit meist niedriger als die zuvor entrichtete Mehrwertsteuer (Normalsatz 17%; ermäßigter Steuersatz 13%). Die durch die Kürzung entstandenen Kosten, werden daher in der Praxis oft indirekt durch Preiserhöhungen an den Käufer weitergegeben. Importbestimmungen Das chinesische Handelsregime unterscheidet generell drei Arten von Waren: verboten, beschränkt oder erlaubt. Einfuhrverbote werden aus Gründen der Staatssicherheit oder des öffentlichen Interesses, zum Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen und zum Schutz der Umwelt erlassen. Verboten sind beispielsweise der Import von Waffen, Drogen, Tigerknochen, Nashorn, Tetrafluorkohlenstoff, bestimmte Arten von gebrauchten Elektrogeräten und Maschinen sowie Elektroschrott und Festmüll. Als „beschränkt“ kategorisierte Waren unterliegen Einfuhrquoten und/oder Importlizenzen. Für alle anderen „erlaubten“ Handelswaren wurden bis auf wenige Ausnahmen Einfuhrlizenzen abgeschafft. Für die wenigen Kategorien, für die Lizenzen erforderlich sind, werden diese i.d.R. vom Importeur beschafft. Der Import bestimmter Waren, wie z.B. Rohstoffe, Agrarprodukte sowie mechanische und elektrotechnische Waren, bedürfen einer sog. automatischen Importlizenz („automatic import license“), die jedoch leicht zu erhalten ist. Zusätzlich bestehen für einige Produkte komplexe Zertifizierungsvorschriften, die teilweise hohe Kosten und Aufwand verursachen: China Compulsory Certification (CCC)

Bei CCC handelt es sich um ein Zertifizierungssystem, das für chinesische wie importierte Produkte gleichermaßen gilt. Betroffen sind eine Reihe taxativ aufgezählter Produkte, die gemäß Verordnungstext in Zusammenhang mit Gesundheit und Leben von Menschen, Tieren, Pflanzen, Umweltschutz und nationaler Sicherheit stehen. Der Katalog der betroffenen Produkte wird stets

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erweitert, umfasst aber vor allem elektronische Geräte (Haushalts-, Audio- oder Videogeräte), Schalter, Kabel, Stecker, bestimmte E-Motoren, IT-Produkte, Wohndekor (u.a. Farben, Lacke, Fliesen), Detektoren für Alarmanlagen, Kfz-Komponenten und Ersatzteile, Spielwaren und landwirtschaftliche Maschinen. Der Antrag auf CCC kann beim China Quality Certification Centre (CQC) gestellt werden. Die Webseite des CQC gibt auch detailliert Auskunft über die betroffenen Produkte. Die CCC-Richtlinien selbst orientieren sich vielfach an ausländischen Normen und stellen damit i.d.R. keine höheren technischen Konformitätsanforderungen als etwa europäische Richtlinien dar.

Für den Hersteller ergeben sich allerdings Kosten, die sich vor Antrag schwer abschätzen lassen. CCC-Zertifizierungen dürfen zurzeit nur von akkreditierten chinesischen Stellen vergeben werden. Es gibt jedoch internationale Dienstleister, die ausländische Unternehmen bei der CCC-Überprüfung bzw. Antragsstellung unterstützen.

China-RoHS

Die China RoHS regelt in Anlehnung an die EU-Richtlinie (2002/95/EG) die Kennzeichnung bestimmter schadstoffreicher elektronischer Informationsprodukte. Seit 01.03.2007 müssen alle als Informationsprodukt klassifizierten Produkte (Liste noch vorläufig), die bestimmte Schadstoffe (Pb, Hg, Cd, Cr6+, PBB, PBDE) enthalten, nach dem Prinzip der Selbstdeklaration gekennzeichnet

werden. Betroffen sind Produkte, die in China hergestellt und verkauft werden sowie Importprodukte (ausgenommen B2B-Geschäfte). Waren, die zwar in China hergestellt aber nachweislich für den Export bestimmt sind, sind von der neuen Gesetzgebung ausgenommen. Im Gegensatz zu der EU-Richtlinie erstreckt sich die China RoHS auch auf Verpackungsmaterialien.

China Energy Label

Das China Energy Label weist die Energieeffizienz verschiedener elektronischer Geräte aus und ist für eine Reihe von Warenklassen verbindlich vorgeschrieben. Betroffen sind u.a. Haushaltsgeräte, Klimaanlagen, Beleuchtungskörper, Transformatoren, Kühlanlagen, Wärmepumpen sowie Elektromotoren. Anträge sind beim China Energy Label Center des China National Institute of Standardization zu stellen.

Sonstige Für einige Warengruppen, z.B. Arzneimittel und Kosmetika bestehen spezielle industriespezifische Kennzeichnungspflichten. Beachten Sie auch zusätzliche Informationen in den Länderinfos China unter www.auwi-bayern.de → Länder → Asien → Länderinfos China. Zollbestimmungen Mit Wirkung vom 1. Januar 1992 hat die VR China das "Harmonized Commodity Description and Decoding System" (HS) übernommen. Die ersten 6-Ziffern der Codierung werden weltweit einheitlich verwendet. Die Einfuhrzölle, welche seit WTO Beitritt kontinuierlich gesenkt wurden, teilen sich in den Präferenzzollsatz (MFN, most favoured nation), welcher u.a. auf alle Waren mit Ursprung aus WTO-Mitgliedstaaten erhoben wird, und den Generalzollsatz (GEN). Für Waren mit Ursprung Deutschland findet der MFN-Satz Anwendung. Zollbemessungsgrundlage ist der versicherte Warenwert CIF China Hafen/Flughafen. Zusätzlich zum Einfuhrzoll wird bei Importen Einfuhrumsatzsteuer erhoben (Bemessungsgrundlage: verzollter Warenwert plus etwaige Verbrauchssteuern). Der Standardsteuersatz für die Mehrwertsteuer (und damit auch die Einfuhrumsatzsteuer) beträgt 17%, der ermäßigte Steuersatz 13% (beispielsweise für Heizgeräte, Klimaanlagen, Bücher, Zeitschriften, Tierfutter, landwirtschaftliche Maschinen).

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Für eingeführte Waren ist innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft in China ein Verzollungsantrag zu stellen. Es empfiehlt sich jedoch, alle Dokumente so schnell wie möglich einzureichen, da in vielen Häfen oft schon ab dem zehnten Tag zusätzliche Bearbeitungs- und Lagergebühren erhoben werden (die Bearbeitung dauert im Allgemeinen 7 bis 14 Tage). Dem Verzollungsantrag sind Importgenehmigung (sofern aufgrund einer Einfuhrbeschränkung erforderlich), Frachtbrief, Handelsrechnung (2fach), Packlisten, Einverständniserklärung für eventuelle Kontrollen sowie gegebenenfalls Kaufvertrag, Ursprungszeugnis und Analysezertifikate beizuschließen. Werden Waren nicht innerhalb von drei Monaten dem Zoll gestellt, sieht das Gesetz ihre Beschlagnahmung und Versteigerung vor. Für Waren, die nur vorübergehend importiert werden, kann ein Antrag auf temporäre Einfuhr gestellt werden. Eine abgabenfreie Einfuhr ist zu folgenden Zwecken möglich: Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Geschäftsbesprechungen oder ähnlichen Anlässen

ausgestellt oder verwendet werden, Waren, die für sportliche oder kulturelle Veranstaltungen oder Wettbewerbe benötigt werden, Ausrüstungsgegenstände, die für journalistische Tätigkeiten verwendet werden, Ausrüstungsgegenstände, die für wissenschaftliche, erzieherische oder medizinische Zwecke

verwendet werden, Transportmittel für die oben genannten Waren, Warenmuster, Instrumente und Werkzeuge, die zu Aufbau, Testzwecken und zur Fehlersuche benötigt

werden, Transportbehälter, andere Waren, die zu nicht kommerziellen Zwecken eingeführt werden.

Für Ausstellungs- und Messewaren akzeptiert China ein Carnet ATA. Für alle anderen Fälle muss eine Kaution in Höhe der Einfuhrabgaben (Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer) hinterlegt werden. Bei zeitgemäßer Ausfuhr der Waren wird diese Kaution wieder retourniert. Die Ausfuhr muss dabei innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Eine Verlängerung auf max. ein Jahr ist i.d.R. möglich. Für Waren, die zu anderen als oben genannten Zwecken vorübergehend eingeführt werden, ist der Import unter teilweiser Erhebung der Einfuhrabgaben möglich. Die Höhe der Abgaben richtet sich nach der Einfuhrdauer. Eine vorübergehende Einfuhr wird in diesem Fall i.d.R. bis zu einer Dauer von 60 Monaten akzeptiert. Bei Bekanntgabe der Zolltarifposition gibt das Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft mit ihren örtlichen Vertretungen unverbindliche Auskunft über die Höhe der aktuellen Einfuhrabgaben. Siehe unter http://china.ahk.de. Muster Muster, Prospekte und anderes Werbematerial müssen bei der Einfuhr zollamtlich deklariert werden. Mit der Mitte 2010 verabschiedeten neuen Regelungen bzgl. Expresssendungen von Mustern- und Werbematerialien entfällt die bislang herrschende Steuerfreiheit von Muster- und Werbeartikel mit einem maximalen Zollwert von 400 RMB (ca. 60 USD). Daher können nur noch Muster ohne Geschäftswert steuerfrei im- und exportiert werden. Für alle Waren mit Zollwert müssen die herkömmlichen Einfuhrabgaben entrichtet werden. Bei Prospekten und Werbematerialien, die für die VR China bestimmt sind, ist besonders darauf zu achten, dass bei einer bildlichen Darstellung des chinesischen Staatsgebietes die Insel Taiwan in einer Weise eingezeichnet sein muss, aus der ihre "Zugehörigkeit zum Staatsgebiet der VR China" erkennbar oder zumindest nicht auszuschließen ist. Geschenke Für Waren im Reisegepäck oder in Postsendungen, die nicht zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind, oder eine „vernünftige Menge überschreiten“ gelten folgende Zollsätze:

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Bücher, Zeitschriften, Filme mit Erziehungswert, Dias, Tonbänder, Videofilme, Gold- und Silberprodukte, Lebensmittel und Getränke sowie andere Gebrauchsgegenstände: 10 %

Textilien und Leder sowie Fertigwaren daraus, elektrische Geräte, Kameras (inkl. Digital- und Videokameras), Fahrräder: 20%

Armbanduhren und andere Uhren (inkl. Ersatzteile und Zubehör): 20% (Armbanduhren mit einem Wert > 10.000 RMB (ca. 1.500 USD): 30%)

Golfausrüstung: 30% Kosmetika, Tabakwaren und Alkohol: 50 %.

Für Geschenke ausländischer Herkunft an die Partei, Regierung oder an das Militär, Forschungsinstitute, Schulen, Spitäler und für soziale Zwecke kann vom chinesischen Empfänger Zollfreiheit beantragt werden. Vorschriften für Versand per Post Internationale Postsendungen (Höchstgewicht 20 kg) erfordern eine Zollinhaltserklärung (Englisch, Französisch oder Chinesisch) und eine Angabe des Zollwerts. In der Anschrift ist neben dem Bestimmungsort die Provinz anzugeben. Um die leichtere Zustellbarkeit von Briefsendungen nach China zu gewährleisten, sollte neben der englischsprachigen unbedingt auch die Adresse in chinesischen Schriftzeichen angebracht werden. Für internationale Kuriersendungen (z.B. DHL, Fedex) gelten seit Juli 2010 neue Bestimmungen, wonach auf den Versandpapieren die Zolltarifnummer der Versandwaren (HS-Code) anzugeben ist. Zudem benötigen sämtliche Im- und Exporte nach und aus China mit Ausnahme von Sendungen für den persönlichen Gebrauch sowie Dokumentensendungen für die Zolldeklaration den Zollregistrierungscode (CR-Nummer) des chinesischen Importeurs bzw. Exporteurs. Die CR-Nummer erhalten chinesische Unternehmen automatisch, sobald diese über eine Import- bzw. Exportlizenz verfügen. Sollten der Importeur/Exporteur keine solche Nummer besitzen, muss der Handel über einen Import- bzw. Exportagenten erfolgen. Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung Das “Product Quality Law of the PRC“ enthält auch Bestimmungen zur Markierung und Verpackung. Demnach sind für Einzelhandelsartikel folgende Unterlagen erforderlich: Zertifikat über die herstellerinterne Produktqualitätskontrolle Produktnamen sowie Name und Adresse des Herstellers in Chinesisch die Hauptinhaltsstoffe, die Qualitätskategorie und sonstige Spezifikationen, soweit die Produkteigenschaften und der Gebrauch dies notwendig machen Produkte, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums verwendet werden müssen, müssen das

Produktionsdatum, das Mindesthaltbarkeitsdatum und das Verfallsdatum nennen Gefährliche Produkte haben einen Warnhinweis in Chinesisch zu enthalten Gefährliche Produkte müssen außerdem mit Transport- und Lagerhinweisen in Chinesisch

versehen sein. Des Wieteren gelten bestimmte Kennzeichnungspflichten für verschiedene Warenkategorien, wie z.B. Lebensmittel, Kosmetika, Textilien und Medikamente. Beim Seetransport ist darauf zu achten, dass die Ware entsprechend seefest verpackt und vor Feuchtigkeit und Hitze geschützt wird. Für Holzverpackungen gilt seit 2006 der internationale IPPC-Standard ISPM 15. Zum Nachweis, dass die Verpackung ISPM konform ist, müssen diese einschlägig gekennzeichnet sein. Für Lebensmittel gelten besondere Markierungsvorschriften „General Standards for the Labelling of Food“ (Auskunft: http://china.ahk.de).

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Begleitpapiere Generell müssen Warenlieferungen nach China folgende Begleitpapiere beigeschlossen werden: Handelsrechnung (in der Regel 2fach, mit allen handelsüblichen Angaben, firmenmäßig

gezeichnet, auch Kopien müssen einzeln unterschrieben sein. Getrennt anzuführen auf der Rechnung sind FOB-Wert sowie Transport- und Versicherungskosten bis zur chinesischen Grenze.)

Frachtdokumente (B/L, SMGS, Airwaybill) voller Satz Packliste (möglichst im Original)

Zudem sind u.U. Kaufvertrag, Ursprungszeugnis und Analysezertifikate beizuschließen. Da sich Anforderungen und Regulierungen je nach Warentyp unterschieden und häufigen Änderungen unterliegen, ist es wichtig, alle relevanten Behörden in China vorab zu kontaktieren und die nötigen Begleitpapiere bestätigen zu lassen. Restriktionen Ein grundlegendes Einfuhrverbot besteht für Waffen, Munition und Explosivstoffe, Falschgeld, „chinafeindliche“ Dokumente und Medien, Rauschgift sowie pflanzliche und tierische Erzeugnisse. Artenschutz Deutschland ist 1976 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc. Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste - zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr -, vom Kauf solcher Souvenirs abzusehen. Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händler, dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die vom Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen. Auf unserer Seite www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ → „Asien“ → „China“ finden Sie weitere hilfreiche Informationen über die Rahmenbedingungen für Investitionen in China, sowie über die Markteintrittmöglichkeiten. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Kurze Charakteristik Das chinesische Recht beinhaltet sowohl historisch-traditionelle als auch verschiedene Elemente bekannter Rechtskreise (kontinental-europäisch, angelsächsisch, sozialistisch). Rechtsunsicherheit sowie mangelnde Rechtsdurchsetzung beschatten weiterhin die chinesische Rechtskultur. In den vergangenen 15 Jahren hat China eine Reihe von Gesetzen verabschiedet, die die Geschäftstätigkeiten ausländischer Unternehmen beeinflussen, z.B. Corporation Law 1993, Contract Law 1999, Legislation Law 2000, Technology Transfer Law 2002, Trade Law 2004, Labor Contract Law 2007, Corporate Income Tax Law 2007, VAT Law 2009, usw. Die Gesetze werden in der Regel allgemein gehalten und oft zu späterem Zeitpunkt durch entsprechende

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Durchführungsbestimmungen konkretisiert. Seit dem WTO-Beitritt wurden die Bemühungen, sich internationalen Gepflogenheiten anzunähern, noch verstärkt. Die juristische Ausbildung wurde verbessert und es gibt mehr qualifizierte Juristen. Devisenrecht Die chinesische Währung Renminbi (RMB) ist bis dato nicht voll konvertierbar. Es besteht zwar Konvertibilität für laufende internationale Geschäfte, Kapitalgeschäfte unterliegen aber weiterhin gravierenden Einschränkungen und Kontrollmechanismen. Mit 01.08.2008 trat eine überarbeitete Fassung der chinesischen Devisenkontrollvorschriften „Foreign Exchange Administration Regulations of the PRC“ in Kraft, welche die ursprünglichen Bestimmungen aus dem Jahre 1997 ersetzt. Ziel der neuen Fremdwährungsvorschriften ist die Erleichterung des internationalen Zahlungsverkehrs bei gleichzeitig verstärkter Kontrolle von handelsbezogenen Fremdwährungskrediten. Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinien ist es chinesischen Unternehmen und Privatpersonen erstmals möglich, Fremdwährung in China zu halten oder Geld im Ausland anzulegen. Der Erwerb und Transfer von Devisen für Zahlungen ins Ausland ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit möglich. Zahlungen für Importe sind genehmigungsfrei, allerdings haben die involvierten chinesischen Banken sicherzustellen, dass die Ware tatsächlich importiert wurde. Dies geschieht durch Prüfung der Rechnungen, Verträge und/oder der Zolldokumente sowie (Online-)Gegenprüfung beim Zoll. Ohne entsprechende Verifizierbarkeit erfolgt keine Ausführung der Zahlung seitens der Bank. Im Fall von Zahlungen für Dienstleistungen muss ebenfalls ein Nachweis/Bestätigung für die erbrachte Leistung vorgelegt werden. Zusätzlich wird bei Zahlungen über einem äquivalenten Wert von 50.000 USD an ein Unternehmen bzw. 5.000 USD an eine Privatperson die Vorlage von Belegen verlangt, aus denen hervorgeht, dass die anfallende Quellensteuer für in China erbrachte Dienstleistungen korrekt abgeführt wurde. Seit Ende 2008 müssen lokal ansässige Unternehmen und Personen bei einmaligen Zahlungen von über 30.000 USD zudem ein spezielles Steuerzertifikat beantragen. Diese Regelung wurde allerdings durch die State Administration of Foreign Exchange (SAFE) und die SAT im September 2013 geändert und damit die Steuerzertifikate beim Handel von Dienstleistungen abgeschafft. Für Zahlungen über 50.000 USD muss nur noch eine sogenannte „Aufzeichnung aller Steuerzahlungen“ vorgenommen und mit den zugehörigen Belegen eingereicht werden. Für alle Devisenströme unter dem Äquivalent von 50.000 USD sind keine Kontrollen mehr erforderlich. Seit 01.10.2008 werden Importgeschäfte jedoch bereits mit einem Zahlungsziel von über 90 Tagen automatisch als „ausländischer Kredit“ (Registrierungspflicht bei SAFE!) eingestuft, was die Abwicklung erschwert. Daher sollten wenn möglich nur max. 90 Tage Zahlungsziel vereinbart werden. Anzahlungen unterliegen einer Quotenregelung von i.d.R. 25% des Fremdwährungsumsatzes der vergangenen zwölf Monate. Zudem muss jedes Unternehmen seit August 2008 einen sog. „holding bank account“ eröffnen, auf dem alle Deviseneingänge bis zum Zeitpunkt der eigentlichen Lieferung eingefroren werden. Alle Zahlungseingänge werden von der involvierten chinesischen Bank auf Übereinstimmung mit dem eigentlichen Warenwert überprüft und erst nach erfolgreicher Prüfung freigegeben. Eine vorzeitige Freigabe der Vorauszahlungen kann unter gewissen Umständen beantragt werden. Während chinesische Unternehmen Devisen aus o.g. Geschäften an zu Devisengeschäften befugten Banken verkaufen müssen, dürfen FIE (Foreign Invested Enterprises) diese bis zu einem bestimmten Maximalbetrag behalten. Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung können außerdem ihren Gewinn ins Ausland transferieren. Grundvoraussetzung für die Rückführung von Gewinnen ist die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers, dass das registrierte Kapital der Gesellschaft voll eingezahlt wurde. Des Weiteren ist die Vorlage der Foreign Exchange Registration und eines zertifizierten Wirtschaftsprüferberichts für das betreffende Geschäftsjahr sowie der Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Gewinnverteilung notwendig. Auch bei dieser Zahlung muss durch Dokumente der Steuerbehörden nachgewiesen werden, dass der Steuerpflicht nachgekommen wurde. Auch ausländische Angestellte können Gehälter unter Vorlage von Steuernachweisen ins Ausland überweisen.

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Handelsvertreterrecht China kennt kein eigenes Handelsvertreterrecht für den Außenhandel. Neben einigen rudimentären Regelungen im Zivilrecht, herrscht prinzipiell Vertragsfreiheit. Da keine offiziellen Standardverträge für Handelsvertreter existieren und ein Vertretungsvertrag auch nicht genehmigungspflichtig ist, verfügen die Geschäftspartner über großen Gestaltungsspielraum. Es empfiehlt sich vor der Beauftragung eines Handelsvertreters mit einem professionellen Berater Kontakt aufzunehmen, um gravierende rechtliche und steuerliche Konsequenzen zu vermeiden. Gesellschaftsrecht Das Gesellschaftsrecht beruht vor allem auf dem Gesellschaftsgesetz, welches zuletzt im März 2014 reformiert wurde. Hierin wurden etwa die Mindestkapitaleinlagen, die zur Gründung eines FIEs in China vorausgesetzt wurden, abgeschafft. Ausländische Investitionen sind insgesamt nur rudimentär von diesen Rahmenbedingungen betroffen. Das Gesellschaftsgesetz findet auf FIE nur Anwendung, wenn spezielle Gesetze (Joint Venture-, Wholly Foreign Enterprise-Gesetze) sowie die dazu gehörenden Durchführungsbestimmungen keine entsprechenden Regelungen enthalten. Gewerblicher Rechtsschutz Obwohl China immer noch den Ruf einer ‚Kopierergesellschaft‘ hat, die gewerbliche Schutzrechte nicht ernst nimmt, unternimmt die chinesische Regierung seit Jahren erhebliche Anstrengungen im Schutz geistigen Eigentums. Die theoretisch bestehenden Rechte wurden dabei stark verbessert und befinden sich auf internationalem Stand. Problem bleibt jedoch weiterhin die Implementierung und Durchsetzung. Hinzu kommt, dass Nachahmen und somit Kopieren traditionell in der chinesischen Kultur und im Bildungssystem verankert ist. Nachahmung wird als wichtiger Schritt im Lernprozess und der Entwicklung eigener Leistungen gesehen. Plagiate haben daher an sich kein schlechtes Image. Mit steigender Betroffenheit chinesischer Unternehmen durch Produktfälscher zeichnet sich jedoch langsam auch ein Wandel im Umgang mit Schutz geistigen Eigentums ab. China hat folgende internationale Verträge zum Schutz geistigen Eigentums ratifiziert: Pariser Verbundseinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken Nizzaer Abkommen über die internationale Klassifizierung der Waren und Dienstleistungen für

die Eintragung der Marke Mit der Neufassung des Patentgesetzes 2009 hat die chinesische Regierung zudem einen weiteren Schritt in Richtung effektiven Schutz geistiger Eigentumsrechte unternommen. Auch wenn die Änderungen hauptsächlich technischer Art sind, zeigt die Neuauflage die Anstrengungen der chinesischen Regierungen, den gewerblichen Rechtsschutz nachhaltig zu verbessern und immer mehr Durchsetzung für Kläger zu gewährleisten. Gewerberecht Die chinesische Rechtsordnung verfügt über kein Gesetz, das mit der deutschen Gewerbeordnung vergleichbar wäre. Rechtsschutz und Rechtsmittel Aufgrund eines fehlenden Rechtshilfeabkommens zwischen China und Deutschland können deutsche Urteile nicht in China vollstreckt werden. Der Gang vor ein chinesisches Volksgericht ist möglich, das Verfahren ist jedoch zeit- und kostenintensiv und sollte nur bei einem großen Streitwert in Betracht gezogen werden. Ein weitaus tauglicheres Mittel stellt die Einschaltung eines Schiedsgerichts dar. Hierzu muss bereits im Vertrag ein Schiedsgericht bestellt werden. Als Gerichtsstand sollte die Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes außerhalb Chinas bzw. falls dies nicht verhandelbar ist, zumindest die CIETAC- ("China International Economic and Trade Arbitration Commission")-Schiedsgerichtsbarkeit in Peking, Shanghai oder Shenzhen vereinbart werden. Als Mitglied des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche sind auch ausländische Schiedsgerichtsentscheidungen in China vollstreckbar.

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Firmengründung Die wichtigsten Formen ausländischer Geschäftstätigkeiten in China sind:

Repräsentanzen (ohne eigene Rechtspersönlichkeit) 100%ige Tochterunternehmen (Wholly Foreign Owned Enterprises, WFOE) Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture, JV) Handelsunternehmen (Foreign-Invested Commercial Enterprise, FICE) als

Sonderform der WFOE oder des JV Zudem können ausländische Niederlassungen auch in Form einer Aktiengesellschaft, Holding oder Personengesellschaft gegründet werden. Diese Unternehmensformen spielen aber in der Praxis für deutsche Unternehmen nur bedingt eine Rolle, weswegen an dieser Stelle nicht weiter auf diese eingegangen wird. Seit kurzem sind auch Partnerschaftsunternehmen (Foreign Invested Partnership Enterprises, FIPEs) eine theoretische Investitionsalternative. Bislang fehlen jedoch noch die benötigten Ausführungsvorschriften und die Unternehmensform findet daher in der Praxis bislang kaum Anwendung. Ausnahmen stellen bestimmte Regionen wie beispielsweise die Stadt Yiwu in der Provinz Zhejiang dar, in welchen die Gründung von FIPEs von den Behörden stark gefördert wird. Mit Beitritt zur WTO 2001 wurde der Tätigkeitsbereich ausländischer Unternehmen schrittweise erweitert. Einige Bereiche bleiben jedoch weiterhin für ausländische Unternehmen gesperrt oder schreiben die Zusammenarbeit mit einem chinesischen Partner vor. Auskunft über mögliche Beschränkungen in der Investitionstätigkeit gibt der „Catalogue for Directing Foreign Investment“. Der Guidance Catalogue enthält eine Liste ausgewählter Industriesektoren und teilt diese in geförderte, beschränkte und verbotene Kategorien ein. Alle nicht gelisteten Sektoren gelten als erlaubt. Der Katalog wird regelmäßig aktualisiert. Die aktuelle Fassung des Guidance Catalogue ist mit 30. Januar 2012 in Kraft getreten. Erwünscht sind künftig vor allem Projekte, die neue Technologien ins Land bringen, den Umweltschutz fördern oder zur Entwicklung der wirtschaftlich schwächeren Regionen Chinas beitragen. Zur Förderung wirtschaftlich schwächerer Regionen kann es sein, dass ortsabhängig die Bestimmungen des Guidance Catalogue unterschiedlich umgesetzt werden, also dass beispielsweise in Westchina Sektoren gefördert werden, die in Südchina beschränkt sind. Investitionen, Joint Ventures und Repräsentanzen Repräsentanzen: Repräsentanzen besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit und gelten daher streng gesehen auch nicht als ausländische Investitionen. Die Gründung eines Repräsentanzbüros ist relativ einfach, schnell und kostengünstig. Allerdings dürfen diese Büros nur als Beratungs- oder Liaisonstelle agieren und sind nicht zum Geschäftsabschluss befugt. Erlaubte Geschäftstätigkeiten sind die Anbahnung und Vermittlung von Kontakten, Beratung (Umfang abhängig von dem Geschäftsfeld des repräsentierten Unternehmens), Erstellung von Marktstudien, Qualitätskontrolle und die allgemeine Informationssammlung. Unmittelbare operative Tätigkeiten sind strengstens untersagt. Daher ist die Repräsentanz u.a. nicht berechtigt, Rechnungen zu stellen, unmittelbar oder im Namen der ausländischen Muttergesellschaft Verträge einzugehen oder Produkte der ausländischen Muttergesellschaft zu importieren. Zu beachten ist auch, dass Repräsentanzen Personal nicht direkt anstellen können, sondern diese über eine chinesische Personalagentur (z.B. FESCO) rekrutieren müssen. Die Bestimmungen zu Repräsentanzen wurden 2010 reformiert und Kontrollvorschriften verstärkt. Repräsentanzen, die bislang eine beliebte Form des Markteintrittes waren, verlieren im Zuge an Attraktivität. Das neue Gesetz sieht u.a. eine jährliche Neuregistrierung vor, limitiert die zulässige Anzahl ausländischer Mitarbeiter, setzt eine zweijährige Firmenexistenz im Heimatmarkt voraus und führt eine Überprüfung der Einhaltung der legitimen Geschäftstätigkeit ein. Die größten Auswirkungen bringen jedoch neue Regelungen bezüglich der Besteuerung, die Repräsentanzen, für die bislang in den meisten Fällen Steuerbefreiung beantragt werden konnte, uneingeschränkt der Einkommenssteuer unterwerfen.

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WFOE: WFOEs haben sich in den letzten Jahren zur beliebtesten Investitionsform in der VR China entwickelt. Die Gründe hierfür liegen insbesondere in Schwierigkeiten, die ausländische Investoren im Zusammenhang mit JVs erfahren haben und der Tatsache, dass viele ausländische Investoren es sich nunmehr zutrauen, eine eigene hundert prozentige (100%ige) Tochtergesellschaft zu führen. Fraglos kann ein ausländischer Investor mit einem WFOE seine Geschäftsziele effektiver verfolgen, als wenn er mit Einschränkungen belastet ist, die ein Investitionspartner mit sich bringt. Das WFOE wird normalerweise als eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet. Es ist dann eine juristische Person des chinesischen Rechts. Ausnahmsweise kann auch eine andere Rechtsform genehmigt werden. Wie beim EJV ist ein bestimmtes Verhältnis von Eigenkapital zur Gesamtinvestition vorgeschrieben. Die Errichtung und Gestaltung eines WFOE ist geregelt im WFOE-Gesetz aus dem Jahr 2000 und dessen Ausführungsbestimmungen aus dem Jahr 2001 sowie dem subsidiär geltenden Gesellschaftsgesetz, das zuletzt im März 2014 reformiert wurde. Die Regulierungen zur Implementierung des WFOE-Gesetzes wurden ebenfalls im März 2014 erneuert. Die Gründung eines WFOE ist ein vergleichsweise langwieriger Prozess. So nimmt etwa die Gründung eines Consulting-WFOE zusammen mit der Vorbereitung aller notwendigen Dokumente etwa vier bis sechs Monate in Anspruch, die anderen beiden Arten benötigen dementsprechend noch mehr Zeit. Die Liste der erforderlichen Dokumente ist lang und die meisten von ihnen müssen bei den Behörden auf Chinesisch eingereicht werden. Unter anderem ist es notwendig, die Existenz der Mutterfirma im Heimatland (etwa eine deutsche GmbH) mittels übersetzter und vom Konsulat beglaubigter Dokumente nachzuweisen, eine Machbarkeitsstudie des geplanten Geschäftsmodells (ähnlich einem Businessplan) vorzubereiten und eine sehr umsichtig formulierte Gesellschaftssatzung (Articles of Association, AoA) zu erstellen. Aus diesem Grund nehmen viele Unternehmen für die Gründung einer WFOE professionelle Hilfe bei einem Rechtsberatungsbüro in Anspruch. Joint Venture: Auch wenn die Bedeutung von Joint Venture als Investitionsform abgenommen hat, so spielen sie nach wie vor eine wichtige Rolle in der VR China. Allerdings werden sie vor allem in den Bereichen verwendet, in denen ausländische Investitionen durch den Guidance Catalogue weiterhin beschränkt sind. Joint Venture in der VR China sind Zusammenschlüsse von einer oder mehreren Personen oder Unternehmen, um sich gemeinsam mit einem chinesischen Partner wirtschaftlich zu betätigen. Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Joint Ventures, die von Ausländern gegründet werden können, einmal sogenannte Equity Joint Ventures („EJV“), und zum anderen Contractual Joint Ventures („CJV“): Ein EJV ist eine von ihren Gründungsmitgliedern verschiedene juristische Person mit eigenem

Vermögen und eigenen Pflichten und Rechten. Jeder Gesellschafter hat grundsätzlich Anspruch auf Gewinnverteilung im Verhältnis zu seiner Investition, wobei abweichende Regelungen zulässig sind. Gesetzliche Grundlagen für die Gründung eines EJV sind vor allem das Equity Joint Venture Gesetz in der Fassung von 2001 und die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen. Enthalten diese keine Regelungen, so greifen subsidiär die Vorschriften des Gesellschaftsgesetzes, das zuletzt im März 2014 reformiert wurde, ein. Auch die Regulierungen zur Implementierung des Equity Joint Venture Gesetzes wurden im März 2014 aktualisiert. In der Praxis zeigt sich, dass die Behörden zunehmend das Gesellschaftsgesetz heranziehen.

Ein CJV wird durch Vertrag errichtet und kann auf zweierlei Weise gegründet werden: Im ersten Fall ist es eine rein vertragliche Vereinbarung, wobei die Parteien sich verpflichten, bestimmte Aufgaben zu übernehmen und bestimmtes Kapital bereitzustellen. Der Joint Venture-Vertrag legt auch die Ziele des Joint Ventures fest. Die Rechte und Pflichten ergeben sich ausschließlich aus dem Vertrag. Die zweite Variante des CJV ist nur dann möglich, wenn die Voraussetzungen zur Gründung einer juristischen Person vorliegen. Dann wird das CJV als ein Unternehmen mit beschränkter Haftung behandelt, wobei die Haftung auf das gesamte

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Kapital des CJV beschränkt ist. Die Gewinnverteilung kann durch den Vertrag geregelt werden und muss nicht im Verhältnis zu dem Investment der Parteien stehen. Beide Arten des CJV bedürfen ebenfalls der Genehmigung der Behörden.

Einer der wichtigen Aspekte, die hier bei der Entscheidung für ein JV als Investitionsform berücksichtigt werden soll, ist, dass auf der Grundlage zwingender Gesetzgebung sowohl im Falle von EJVs als auch im Falle von CJVs eine Reihe von wichtigen Entscheidungen durch einstimmige Entscheidungen der Parteien getroffen werden müssen (Entscheidungen, wie etwa Satzungsänderung, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Fusionen und Liquidationen des JVs). Auf dieses Erfordernis können die Parteien nicht verzichten (es sei denn, es wird die Rechtsform der company limited by shares gewählt). Dies hat zu verschiedenen Schwierigkeiten bei JV geführt und dazu beigetragen, dass im Allgemeinen ein sehr vorsichtiges Herangehen an JV durch ausländische Partner erfolgt. Die Suche und Überprüfung des Partners sind daher besonders sorgfältig vorzunehmen, da die Wahl des richtigen oder falschen Partners meist über Erfolg oder Misserfolg des EJV entscheidet. Ähnlich wie in einer Ehe gilt also der Grundsatz „drum prüfe, wer sich ewig bindet“. Mit dem Joint Venture Partner führt man die Geschäfte und Konten gemeinsam und trifft wichtige Entscheidungen. Man ist von eventuellen Verfehlungen des Partners direkt betroffen und kann sogar für sie haftbar gemacht werden. Aus diesen Gründen ist eine umfassende rechtliche und finanzielle Due Diligence Prüfung absolut unerlässlich. Das gilt insbesondere, wenn man in ein bereits bestehendes Unternehmen einsteigt oder sogar ein chinesisches Unternehmen übernimmt (M&A). In diesem Fall haftet man auch für die Verfehlungen der Vergangenheit, wenn etwa die Steuern oder Sozialversicherungsabgaben nicht richtig bezahlt wurden. Für die Wahl des richtigen Partners ist neben grundlegenden Due Diligence Kriterien unter anderem wichtig, dass dieser bereits über Erfahrungen im Bereich der Implementierung eines JV verfügt, im Zielbereich des EJV wirtschaftlich erfolgreich ist und bereit ist, internationale Kriterien bei der Prüfung der Durchführbarkeit des Vorhabens anzuwenden. Zu berücksichtigen sind außerdem: Verkehrsinfrastruktur, Rohstoff- und Zuliefersituation, technisches Niveau des Partners, Arbeitskosten und Verfügbarkeit von Arbeitskräften, Grundstückskosten und Mieten, steuerliche Vergünstigungen und Lebensverhältnisse für das ausländische Management. Foreign-Invested Commercial Enterprise (FICE): Das FICE wird ebenfalls als Gesellschaft beschränkter Haftung gegründet und ist eine Sonderform der WFOE bzw. des JV. Reguläre WFOE und JV haben zwar das Recht, Waren zu importieren, können diese jedoch nicht automatisch in China vertreiben. Hierzu ist die Gründung einer Handelsgesellschaft (FICE) nötig. Unternehmen können bei Neugründung entweder direkt als FICE gegründet oder bestehende Rechtspersonen in ein FICE umgewandelt werden. Im Einklang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen (Administrative Measures on Foreign Investment in the Commercial Field) darf die FICE folgende Tätigkeiten ausüben: Großhandel:

Verkauf von Waren an Einzelhändler, Industrie-/Geschäftskunden und an Verbände oder andere Großhändler sowie die Ausübung komplementärer Dienstleistungen (Großhandel von Waren, Vermittlungsgeschäfte - ausgenommen Auktionen, Import und Export von Waren, andere ergänzende Geschäfte)

Einzelhandel: Verkauf von Konsum- und Verbrauchsgütern für Individualkunden, Gruppen oder Unternehmen, sowie Ausübung komplementärer Dienstleistungen in Ladengeschäften oder durch TV-, Telefon, Versand- oder Internethandel oder durch Warenautomaten (Verkauf von Waren, Import von selbstverwalteten Waren, Verkauf von inländischen Produkten für den Export, andere ergänzende Geschäfte)

Vermittlungsgeschäfte: Handeln als Vermittler, Makler, Auktionator für den Verkauf von Waren Dritter und verwandte Dienstleistungen durch das Einziehen von Gebühren auf vertraglicher Grundlage.

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Franchise: Überlassen des Gebrauchs eigener Marken, Handelsnamen oder Geschäftsmodelle auf vertraglicher Grundlage gegen Bezahlung oder einer Franchisegebühr an Dritte.

Steuerbestimmungen Repräsentanzen: Gemäß der „Interim Measures on Tax Administration of Representative Offices of Foreign Enterprises“, welche mit Anfang 2010 in Kraft traten, unterliegen Repräsentanzen vom Zeitpunkt Ihrer Gründung der chinesischen Körperschaftssteuer (25 %). Gewinne werden zzgl. mit einer 5%-igen Geschäftssteuer belegt. Besteuerungsgrundlage ist der Betriebstättengewinn. Kann der Gewinn aufgrund fehlender Buchhaltung nicht genau ermittelt werden, wird dieser entweder geschätzt (mind. 15 % der Einnahmen gelten als Gewinn) oder auf Basis der Kosten festgesetzt (Cost-Plus-Methode). FIE (WFOE, JV, FICE, etc.): Unternehmen mit ausländischer Beteiligung unterliegen der chinesischen Körperschaftssteuer. Der Steuersatz beträgt 25 %. Reduzierte Steuersätze gelten für kleine Unternehmen mit geringen Gewinnen (20 %) und als High-Tech Unternehmen qualifizierte Betriebe (15 %). Zusätzlich werden unterschiedlich abgestufte Vergünstigungen für Neugründungen, die u.a. in den Bereichen Technologieentwicklung, Umweltschutz, Energieeinsparung, Produktionssicherheit und Infrastrukturentwicklung investieren, gewährt. Standortbezogene Steuerpräferenzen wurden größtenteils abgeschafft. Mit dem neuen Unternehmenssteuergesetz führt die VR China auch ein neues Konzept zur steuerlichen Ansässigkeit („Tax residency“) ein. Unternehmen, die als „resident enterprise“ gelten, werden somit mit ihren weltweiten Einkünften, nicht ansässige Unternehmen lediglich mit Einkünften aus chinesischen Quellen besteuert. Die Ansässigkeit des Unternehmens bestimmt sich nach dem Ort der Eintragung der Gesellschaft oder dem Ort der effektiven Geschäftsführung. Auch ausländische Unternehmen mit tatsächlichem Verwaltungssitz in China werden somit mit ihren weltweiten Einkünften besteuert. Die Körperschaftsteuer ist eine Jahressteuer. Steuervorauszahlungen werden in monatlichen oder vierteljährlichen Raten gezahlt. Die Jahressteuererklärung muss innerhalb von fünf Monaten nach dem Ende des Steuerjahres (Kalenderjahr) abgegeben werden. Nähere Details sind bei dem Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft erhältlich: http://china.ahk.de. German Centres Die German Centres in Beijing und Shanghai bieten sich für deutsche Firmen als erster Stützpunkt an. In zentraler Lage können dort Büro- und Gewerbeflächen kostengünstig und mit vielen zusätzlichen Serviceangeboten angemietet werden. German Centre Beijing Unit 1111, Landmark Tower 2 8 North Dongsanhuan Road 100004 Beijing, PRC Tel: 0086-10-6590 6919/20/21 Fax: 0086-10-6590 7768 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.germancentre.com

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German Centre Shanghai 88 Keyuan Road Zhangjiang Hi-Tech Park Pudong 201203 Shanghai | PRC Tel +86.21.2898-6888 Fax +86.21.2898-6892 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.germancentre.com Rechtsanwälte Für die Beratung im Wirtschaftsrecht, Ausarbeitung von Verträgen u.ä. eignen sich in erster Linie Repräsentanzen ausländischer Rechtsanwaltskanzleien. Das Delegiertenbüro der deutschen Wirtschaft (http://china.ahk.de/) hilft Ihnen gerne mit Kontaktdaten von Anwälten und Notaren weiter. Patent-, Marken- & Musterrecht Für den gewerblichen Rechtsschutz wurden vom chinesischen Staat in den letzten Jahren, gerade auch im Zuge des Beitritts Chinas zur WTO, viele Maßnahmen erlassen. Obwohl insbesondere die theoretisch bestehenden Rechte bei Schutzverletzungen damit stark verbessert wurden, sind die praktischen Schwierigkeiten der Rechtsdurchsetzung nicht zu unterschätzen. Dementsprechend kommt es noch immer zu vielen Schutzverletzungen. Entscheidend ist aber in jedem Fall möglichst früh entsprechende Schutzregistrierungen in China zu erreichen, auch wenn ein Markteintritt erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant ist. Dabei sollten sich die Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums nicht auf eine reine Patentanmeldung beschränken, sondern eine gesamtheitliche IPR-Strategie angestrebt werden. Patent- und Markenrecht China ist seit 1985 Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums. Demnach besteht neben der direkten Patentanmeldung in China auch die Möglichkeit, bestehende internationale Rechte bei den chinesischen Behörden in einem vereinfachten Verfahren zu registrieren. Es sollte beachtet werden, dass der Schutz internationaler Patentrechte nur nach lokaler Anzeige in China gewährleistet ist. Internationale Patente genießen eine 12-monatige Priorität (6 Monate bei Geschmacksmustern), danach gilt die „first-to-file“ Regelung, wonach die Rechte bei der Vorlage mehrerer identischer Anträge dem ersten Antragsteller zugeschreiben werden. Es ist daher wichtig, Patente möglichst früh anzumelden. Die Schutzfrist für Erfindungspatente beläuft sich auf 20 Jahre, die für Gebrauchs- und Geschmacksmuster auf zehn Jahre ab Patenteinreichung. Für Erfindungspatente ist zur Aufrechterhaltung des Schutzes jährlich eine Gebühr zu bezahlen. Das Patentamt des Staatlichen Amts für geistiges Eigentum der Volksrepublik China (State Intellectual Property Office - SIPO: http://english.sipo.gov.cn/) nimmt Patentanmeldungen und Patentnichtigkeitsklagen entgegen und überprüft diese. Anträge sind in chinesischer Sprache zu stellen. Für die Anmeldung eines chinesischen Patents müssen ausländische natürliche und juristische Personen ohne Sitz in der VR China zwingend eine lizenzierte Patentagentur einschalten. Das Registrierungsverfahren für Erfindungspatente dauert i.d.R. zwischen drei und fünf Jahren, Patente für Gebrauchs-und Geschmacksmuster werden innerhalb eines Jahres vergeben.

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Marken sind in China ebenfalls nur dann exklusiv geschützt, wenn sie beim nationalen Markenamt registriert sind. Sie können entweder direkt beim chinesischen Markenbüro (Trade Mark Office – TMO: http://www.saic.gov.cn/sbjenglish/) eingetragen (nationale Anmeldung) oder nach Anmeldung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO: http://www.wipo.int/portal/en/index.html) beim TMO lokalisiert werden (Internationale Anmeldung). Bei der internationalen Anmeldung ist zu beachten, dass ohne Lokalisierung, d.h. Anzeige beim chinesischen TMO, die Marke in China nicht geschützt ist. Ausländische Unternehmen ohne Geschäftssitz in China müssen einen Markenbeauftragten bemühen. Anträge sind in chinesischer Sprache vorzulegen. Für einen Eintrag in verschiedene Markenklassen sind separate Anträge zu stellen. Die Schutzdauer wird auf zehn Jahre gewährt, Verlängerungen sind möglich. Bekannte Marken (Well-Known Trade Marks, wie z.B. Coca-Cola) genießen einen erweiterten Schutz. Zwar ist eine Markenregistrierung mit Ausnahme einiger weniger Produkte, wie z.B. Tabakwaren und Medikamente, nicht vorgeschrieben, sie sollte aber nicht versäumt werden. Eine Markenregistrierung kann und sollte bereits vor dem geplanten Markteintritt eines ausländischen Unternehmens erfolgen. Marken können auf einer „first come, first serve“ Basis registriert werden, es besteht also die Gefahr, dass einem die eigene Marke aufgrund der Registrierung durch eine andere Partei „weggeschnappt“ wird. Sogar, wenn kein unmittelbarer Markteintritt geplant ist, kann die Markenregistrierung sinnvoll sein, da mit dieser eine rechtliche Grundlage besteht, um gegen Nachahmer vorgehen zu können. Das Registrieren der eigenen Marke zu unterlassen oder zu spät vorzunehmen ist für ein ausländisches Unternehmen ein schwerer Fehler, zumal die Markenregistrierung nicht unbedingt viel mehr kostet als ein Flug nach China! Wortmarken sind in lateinischer und chinesischer Schrift schützbar. Für einen umfassenden Schutz sollten beide Sprachvarianten eingetragen werden. Dabei kommt dem chinesischen Markennamen eine besondere Bedeutung zu, da dieser Kommunikationsträger zum chinesischen Kundenkreis ist. Europäisches Patent Ein in Europa angemeldetes Patent ist ohne lokale Registrierung beim chinesischen Patentamt nicht geschützt. Unternehmen, die bereits ein EU-Patent erwirkt haben, genießen eine 12-monatige Priorität und können in dieser Zeit eine lokale Registrierung des EU-Patents vornehmen. Alternativ kann eine internationale Anmeldung gemäß dem Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooperation Treaty -PCT) eingereicht und China als einer der Bestimmungsstaaten genannt werden. Eine PCT-Anmeldung ist beim europäischen Patentamt oder jedem nationalen Patentamt innerhalb der EU möglich. Auch hier muss jedoch die Lokalisierung beim chinesischen Patentamt spätestens 30 Monate vor Ende der Prioritätsperiode eingeleitet werden. Urheberrecht Das chinesische Urheberrecht wurde zuletzt 2001 überarbeitet und schützt vor allem Werke der Literatur und Kunst auf eine Dauer von 50 Jahren. Diese beinhalten Schriftwerke, Werke künstlerischen Ausdrucks (Tanz-, Musik, etc.), Zeichnungen, Software und Filmwerke. Die Regulierungen zur Implementierung des Urheberrechts wurden zuletzt im März 2013 erneuert. Ausländer genießen den gleichen Schutz wie chinesische Staatsangehörige, solange deren Heimatstaat ein entsprechendes internationales Abkommen mit China hält oder das Werk zum ersten Mal in China oder einem Vertragsstaat herausgegeben wurde. Designwerke oder Architekturbauten sind jedoch nur schwer unter dem Mantel des Urheberrechts schützbar. Zwar unterliegen sämtliche Zeichnungen und Pläne dem Urheberrecht, der Schutz lässt sich jedoch nach aktueller Rechtsprechung i.d.R. nicht auf 3D-Umsetzungen übertragen. Designer und Architekten sollten daher eine Anmeldung von Geschmacks- oder Gebrauchsmustern in Betracht ziehen.

„Wussten Sie...“ dass Markennamen nicht einfach übersetzt werden können? Die chinesische Sprache ist nicht phonographisch, so dass ein Schriftzeichen mehrere Bedeutungen haben kann. Bei der Übersetzung muss daher nicht primär auf Aussprache sondern vor allem auf die Bedeutung geachtet werden. Der Königsweg ist eine Übersetzung, die dem Originalnamen phonetisch ähnelt und gleichzeitig eine gezielte Botschaft vermittelt, z.B. Coca Cola = kekoukele 可口可乐 =

wohlschmeckend und erfrischend.

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Lizenzvergabe Lizenzverträge nehmen in China eine besondere Stellung ein. Sie sind oft die Motivation des chinesischen Partners Joint Ventures abzuschließen und unterliegen aufgrund Ihrer Bedeutung für die chinesische Wirtschaft detaillierten Bestimmungen. Rechtliche Aspekte Für Lizenzverträge zwischen einem ausländischen und einem chinesischen Partner über Patente und sonstige gewerbliche Schutzrechte, Know-how und sogenannte technische Dienstleistungen bestehen besondere Bestimmungen, die von den Bestimmungen für die entsprechenden Lizenzverträge zwischen ausschließlich chinesischen Gesellschaften (inkl. FIE) abweichen. Maßgebliche Rechtsgrundlage sind die „Technology Import and Export Administrations Regulations of the PRC“ (gültig ab 1. Januar 2002), die „Technology Import and Export Contract Registration Administration Measures“ (novellierte Fassung gültig ab 4. März 2009), die „Import of Prohibited or Restricted Technology Administration Measures“ (novellierte Fassung gültig ab 4. März 2009) und die „Export Prohibited Technology or Export Restricted Technology Administration Measures“ (novellierte Fassung gültig seit 21. Mai 2009). Das Vertragsgesetz enthält Sondervorschriften über den Technologietransfer. Gemäß Artikel 355 des Vertragsgesetzes gelten Sondervorschriften über den Import und Export von Technologie, die Vorrang genießen. Beim Abschluss von Technologieverträgen sind jedoch die allgemeinen Vorschriften des Abschnitts im Vertragsgesetz auch zu beachten. Darüber hinaus enthält das Vertragsgesetz Vorschriften über Technologieentwicklungsverträge sowie über technische Beratungsverträge und technische Serviceverträge. Steuerliche Aspekte Die Mehrzahl der mit europäischen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“) sehen eine 10%ige Kapitalertragssteuer (Quellensteuer) auf den Bruttoertrag der Lizenzgebühren vor (so z.B. das DBA zwischen der VR China und Deutschland), die in den entsprechenden europäischen Staaten in Abzug gebracht werden kann. Hinzu kommen 6% VAT (vor 2013 waren es 5% BT), sowie 0,03% Stempelsteuer. Dabei gehen die 6% VAT nicht in die Besteuerungsgrundlage für die 10% Kapitalertragssteuer mit ein. Die Gesamtsumme der bezahlten Lizenzgebühren wird also erst um die VAT reduziert (dividieren durch 1,06) und auf das Ergebnis fallen dann 10% Kapitalertragssteuer an. Gestaltung von Lizenzverträgen Der chinesische Partner muss zum Abschluss von Verträgen über die Lizenzierung von Technologie befugt sein. Verträge sind schriftlich zu schließen und unterliegen folgenden Anforderungen: Garantien: Der Lizenzgeber ist verpflichtet zu garantieren, dass er der rechtmäßige

Eigentümer der Technologie oder berechtigt ist, diese zu lizenzieren, dass die Technologie vollständig und effektiv ist und dass die Technologie in der Lage ist, die technisch vereinbarten Ziele zu verwirklichen;

Geheimhaltungsklausel: Die Verpflichtung zur Einhaltung ist auf die Laufzeit und den Umfang des Vertrags begrenzt, wobei die Laufzeit des Vertrags und somit die Dauer der Geheimhaltungsverpflichtung frei zwischen den Parteien vereinbart werden kann;

Verbesserungen: Verbesserungen der Technologie, die während der Vertragslaufzeit erreicht wurden, sind Eigentum der Partei, die die entsprechenden Verbesserungen getätigt hat, sofern nicht anders vereinbart;

Fortgesetzter Gebrauch: Mit Ablauf des Lizenzvertrages können sich die Vertragsparteien in fairen und vernünftigen Verhandlungen über die Bedingungen der Fortsetzung des Gebrauchs der Technologie einigen.

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Der Vertrag kann ausländischem Recht unterstellt werden. Inhaltlich muss der Vertrag jedoch die Vorgaben des zwingenden chinesischen Rechts einhalten. Verträge über die Lizenzierung von Technologie sind oft mit der Gründung eines Joint Venture verbunden. Wird die Technologielizenz als gesonderter Vertrag abgeschlossen und wird die Technologie nicht als Sacheinlage erbracht, besteht für den Technologielizenzvertrag dennoch die Rechtswahlmöglichkeit, obwohl der JV-Vertrag zwingend dem chinesischen Recht unterstehen muss. Import-Technologien werden in drei Kategorien klassifiziert: frei zu importierende Technologien importbeschränkte Technologien für den Import verbotene Technologien Technologielizenzverträge für frei zu importierende Technologie müssen von der zuständigen Behörde, üblicherweise dem MOFCOM oder den nachgeordneten Behörden (COFCOM), unter Vorlage der erforderlichen Dokumente registriert werden. Die Registrierung ist jedoch keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den Technologielizenzvertrag. Bei Unsicherheit darüber, ob ein Vertrag registrierungs-/genehmigungsfähig ist, kann der Vertrag vorab der Behörde zur Beurteilung der Registrierungs-/Genehmigungsfähigkeit vorgelegt werden. Importbeschränkte Technologien müssen hingegen eine ein- oder zweistufige Genehmigungsprozedur durchlaufen: (zweistufige Genehmigungsprozedur) Vor Abschluss des Technologielizenzvertrages ist MOFCOM oder COFCOM ein Antrag auf Import von importbeschränkter Technologie zur Genehmigung vorzulegen. Nach ggf. erfolgter Erteilung einer Absichtserklärung der zuständigen Behörde über die Erteilung der Genehmigung muss der auf dieser Basis geschlossene Technologielizenzvertrag zusammen mit anderen erforderlichen Dokumenten der zuständigen Genehmigungsbehörde (MOFCOM oder COFCOM) zur Beantragung der „Technologieimport-Lizenz“ vorgelegt werden; (einstufige Genehmigungsprozedur) Ohne vorherigen Antrag ist der Technologielizenzvertrag nach dessen Abschluss zusammen mit anderen erforderlichen Dokumenten der zuständigen Genehmigungsbehörde (MOFCOM oder COFCOM) zur Beantragung der „Technologieimport-Lizenz“ vorzulegen. Eigentum und Forderungen Sachenrechtliche Beziehungen und damit auch Kreditsicherungsmittel sind erstmals mit Inkrafttreten des Sachenrechts im Jahr 2007 einheitlich geregelt. Das Sicherheitengesetz, welches die Anwendung von Sicherungsrechten wie Hypotheken, Pfand, Bürgschaft etc. regelt, bleibt zwar weiter in Kraft, tritt aber hinter das Sicherheitengesetz zurück. Für grenzüberschreitende Lieferverträge sind zudem eine Reihe weiterer Bestimmungen zu beachten. Das Sachenrecht kennt zudem erstmals privates Eigentum offiziell an. Der Eigentumserwerb an Grund und Boden bleibt jedoch weiterhin nicht gestattet. Grundbesitz ist entweder in staatlichem oder kollektivem Besitz (Agrarnutzungsflächen). Private Personen oder Unternehmen können lediglich Landnutzungsrechte erwerben. Dabei werden zwei Nutzungsarten unterschieden. „Zugewiesene Rechte (allocated Land-use Rights) erlauben eine Nutzung des Grundstückes auf begrenzten Zeitraum, titulieren den Landnutzer jedoch nicht zum Weiterverkauf. „Gewährte Rechte“ (auch überlassene Rechte genannt) gestatten dem Inhaber nicht nur die zeitlich begrenzte Nutzung des Grundstückes, sondern räumen ihm auch das Recht zur Weiterveräußerung der Rechte ein. Landnutzungsrechte werden generell für einen Zeitraum von 40 bis 70 Jahren vergeben und sind i.d.R. an einen bestimmten Nutzungszweck gebunden. Geschäfts- und Bonitätsauskünfte Bonitätsauskünfte zu lokalen Firmen können über das Delegiertenbüro der deutschen Wirtschaft (http://china.ahk.de/) in China eingeholt werden. Zwar beruhen Firmenauskünfte hauptsächlich auf Selbstauskünften chinesischer Unternehmen und sind daher entsprechend zu bewerten, sie lassen jedoch wichtige Rückschlüsse auf Legalität und Seriosität des zukünftigen Geschäftspartners zu und sind deshalb empfehlenswert.

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Eigentumssicherung Das chinesische Recht kennt verschiedene Sicherungsmittel. Bei internationalen Lieferverträgen dominiert jedoch weiterhin das Akkreditiv. Wünschenswert ist ein unwiderruflicher Akkreditiv einer großen chinesischen Geschäftsbank (z.B. Bank of China). Chinesische Banken bieten in der Regel nur eine ‚stille’ Bestätigung des Akkreditivs an, was bedeutet, dass die Akkreditive i.d.R. in China zahlbar bleiben. Zudem kennt das chinesische Recht folgende Sicherungsmittel, die jedoch in der Praxis nur wenig Anwendung finden: Bankgarantien, Eigentumsvorbehalt, Pfandrecht und Bürgschaften. Eigentumsvorbehalt Das chinesische Vertragsgesetz sieht gem. Art.134 vor, dass die Parteien eines Kaufvertrags vereinbaren können, dass das Eigentum des Vertragsgegenstandes erst bei vollständiger Kaufpreiszahlung in den Besitz des Käufers übergehen soll. Somit ist die Vereinbarung von Eigentumsvorbehalt in Lieferverträgen grundsätzlich möglich. Um einen rechtsgültigen Eigentumsvorbehalt vertraglich festzulegen, muss dieser bei einem Gericht in der VR China registriert werden. Es empfiehlt sich die Registrierung an dem Gerichtsort, an dem die zu liefernde Ware aufgestellt wird. Ungeregelt bleibt der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Ansprüche aus gutgläubigem Dritterwerb sind daher nicht geschützt. Forderungseintreibung Bei Zahlungsverzögerungen können die örtlich zuständigen Delegiertenbüro der deutschen Wirtschaft (http://china.ahk.de/) kontaktiert werden. Generell sollte in Streitfällen zunächst eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden. Die Androhung eines Gerichtsverfahrens führt generell zum „Gesichtsverlust“ des Geschäftspartners und verhärtet die Fronten. In Verhandlungen erreichte und gesichtswahrende Kompromisse führen häufiger zum Ziel. Der Gang vor ein chinesisches Gericht ist zudem nicht einfach. Ein deutsches Zahlungsurteil kann aufgrund eines fehlenden Rechtshilfeabkommens Deutschlands mit der VR China nicht exekutiert werden. Bei chinesischem Gerichtsstand bzw. fehlender Vertragsvereinbarung im Vertrag gestaltet sich der Rechtsweg bei den chinesischen Volksgerichten langwierig und kann mit hohen Kosten verbunden sein. Dieser Weg ist daher nur in letzter Instanz und bei größerer Streitsumme empfehlenswert. Die besten Aussichten bestehen nach ergangenen Schiedsurteilen. Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Verträgen beträgt in China zwei Jahre. Bei Streitigkeiten aus internationalen Warenkaufverträgen und Verträgen über die Ein- oder Ausfuhr von Technologie wird diese auf 4 Jahre verlängert. Die Frist läuft ab dem Tag, an dem die Partei von der Verletzung ihrer Rechte Kenntnis erlangt. Wechsel- und Scheckrecht Das erstmals 1996 in Kraft getretene und 2004 revidierte Wertpapiergesetz („Negotiable Instruments Law of the PRC“) enthält in 110 Artikeln zivil- und strafrechtliche Regelungen über Wechsel, Schuldscheine und Schecks. Gemäß Artikel 2 gelten die gesetzlichen Grundlagen jedoch hauptsächlich für inländische Transaktionen, wobei neben generellen Vorschriften zu den Rechten und Pflichten der am Verkehr beteiligten Parteien auch auf Form-, Verjährungs- sowie spezielle Regeln zu den einzelnen Wertpapierarten eingegangen wird. Internationale Wechsel und andere Transaktionen werden, wenn auch nur oberflächlich, in Kapitel 5 behandelt. Generell sind Schecks und Wechsel auf einheitlichen von der chinesischen Zentralbank überwachten Vordrucken in chinesischer Sprache auszustellen. Unvollständig ausgefüllte Papiere sind nicht gültig. Wechsel sind, sofern nicht anders gekennzeichnet, übertragbar. Das Wechselrecht hat im chinesischen Geschäftsleben bis dato nur wenig Bedeutung. Zur Sicherstellung werden üblicherweise Bankgarantien, nicht jedoch Wechsel gefordert. Insolvenzrecht Nach einem mehr als zehnjährigen Gesetzgebungsverfahren und der Veröffentlichung zahlreicher Vorentwürfe trat Mitte 2007 erstmals ein umfassendes Regelwerk zur Liquidation/ Restrukturierung insolventer Unternehmen in Kraft. Das neue Insolvenzgesetz (Enterprise Bankruptcy Law) regelt erstmals einheitlich das Insolvenzverfahren für alle Unternehmen in China, d.h.

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Staatsunternehmen, private chinesische Unternehmen und Unternehmen mit ausländischer Beteiligung. Das InsG regelt drei Verfahrensarten (Liquidation, Sanierung und Vergleichsverfahren). Dabei sind vor allem der Schuldner selbst und der Gläubiger zum Konkursantrag berechtig (Ausnahme Vergleichsverfahren: nur Schuldner). Eine wesentliche Neuerung besteht in der Einführung des Amts eines Insolvenzverwalters, der vom zuständigen Volksgericht ernannt wird. Gesicherte Forderungen genießen Vorzugsrechte bei der Verteilung des Liquidationsgutes. Nach der Befriedigung der Insolvenzkosten, Gehälter und anderer arbeitnehmerbezogener Forderungen sind ungesicherte Forderungen zuletzt zu begleichen. Im Gegensatz zur Gründung einer Gesellschaft in China sind die Steuerbehörden über deren Liquidation normalerweise nicht unbedingt erfreut, da ihnen im Prinzip ein Steuerzahler verloren geht. Diese werden daher im Normalfall sehr genau prüfen, ob bislang wirklich alle Steuern bezahlt worden sind und können Nachzahlungen fordern. Erst danach lassen sie die zur Liquidation notwendige Steuerabmeldung zu. Die Liquidation einer WFOE beispielsweise dauert normalerweise etwa ähnlich lange, wie die Gründung selbst. Sinnvoll ist es, bereits bei Gründung der WFOE mögliche Gründe für eine Liquidation in die Gesellschaftssatzung aufzunehmen, was die Liquidation gegenüber den Behörden einfacher durchsetzbar machen kann. Aufgrund der Komplexität des Liquidationsprozesses könnte es als Alternative erscheinen, einfach eine „Stilllegung“ ohne offizielle Liquidation vorzunehmen, also das noch bestehende Unternehmen ohne Mitarbeiter und Vermögen „leer“ zurückzulassen. Dies birgt jedoch hohes rechtliches Risiko für die beteiligten Gesellschafter. In bestimmten Fällen besteht auch bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung eine persönliche Haftung über die Höhe des eingezahlten Kapitals hinaus. Es kann unter Umständen zu einer Durchgriffshaftung und zur Einklagbarkeit der Forderungen chinesischer Gläubiger im Heimatland der ausländischen Investoren kommen. Zudem können die Namen der verantwortlichen Investoren in einem solchen Fall auf einer schwarzen Liste landen und ihnen weitere Aktivitäten in China verboten werden. Es empfiehlt sich daher dringend die Liquidation korrekt und mit der Unterstützung eines professionellen Rechts- und Steuerberaters durchzuführen. Vertretungsvergabe Die Handelsvertretung ist neben Direktexport, Kooperationen mit Importeuren und Distributoren sowie dem direkten Vertrieb über eigene Niederlassungen in China eine weitere Möglichkeit zur lokalen Marktbearbeitung. Die Wahl des Vertriebsweges richtet sich nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen (Investitionspolitik), der unternehmensinternen Strategie, Kundenstamm, Geschäftsumfang und der Produktart. Arten von Vertretern Generell gibt es zwei Möglichkeiten der Handelsvertretungsgestaltung: Vertragshändler (distributor): selbstständiger Kaufmann, der auf eigene Rechnung Waren

erwirbt und das Absatzrisiko trägt Vertreter (agent): verkauft die Ware für den Hersteller. Er erwirbt also kein Eigentum an den

Produkten und trägt kein Absatzrisiko. Die meisten chinesischen Vertreter weigern sich, als Vertragshändler tätig zu werden, weshalb diese Form der Handelsvertretung in der Praxis nur eine untergeordnete Rolle spielt. Da ein Vertreter die Ware im Namen des Herstellers verkauft, trägt der Hersteller das Kaufpreisrisiko und Produkthaftung. Je nach vergebener Vollmacht haftet der Hersteller u.U. auch für die Tätigkeiten des Vertreters. Aus diesem Grund kommt der Vertreterwahl eine große Bedeutung zu. Die Suche nach einem geeigneten Handelsvertreter ist häufig nur durch persönliche Kontakte möglich. Kontakte können durch regelmäßige Geschäftstätigkeiten in China sowie Messebesuche und Fachveranstaltungen zustande kommen. Ist ein potentieller Kandidat gefunden, sollten dessen Qualifikationen und Referenzen sorgfältig überprüft werden.

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Vertretungsvertrag Da kein spezielles Handelsvertreterrecht existiert, kommt der detaillierten Ausarbeitung des Vertretungsvertrages eine besondere Bedeutung zu. In der Praxis verwenden ausländische Unternehmen meist ein Grundmuster eines Vertrags, der bereits in anderen Ländern abgeschlossen wurde, und ergänzen diesen um individuelle bzw. chinaspezifische Bestandteile. U.a. sollten folgende Punkte vertraglich festgehalten werden: Parteien regionale Zuständigkeit Exklusivität: noch unbekannten Vertretern sollten zunächst keine exklusiven Vertriebsrechte

gewährt werden. Sollte eine Exklusivität nicht vermeidbar sein, empfiehlt sich auf alle Fälle die Vereinbarung eines Mindestumsatzes.

Vergütung: Die Bezahlung der Dienstleistungen eines Handelsvertreters erfolgt in der Regel über eine Provision (je nach Produkt zwischen 4 und 10 %, bei Ersatzteilgeschäften bis zu 20 %). Für Vertragsabwicklungen, Korrespondenz-, Speditions- und Zollangelegenheiten etc. kann ein monatlicher Basisbetrag vereinbart werden. Auch eine Höchstgrenze, inwieweit das ausländische Unternehmen bereit ist, "besondere Aufwendungen" wie hochwertige Geschenke und Auslandsreisen zu finanzieren, sollte festgelegt werden. Alternativ kann vereinbart werden, dass der Handelsvertreter alle Kosten, welche im Rahmen des Geschäfts anfallen, übernimmt und dafür eine entsprechend höhere Vergütung erhält.

Verwendung des Warenzeichens des Unternehmens: Für das ausländische Unternehmen ist es besonders wichtig, neben der eigenen Handelsmarke auch die benutzte chinesische Marke in China anzumelden, da ansonsten der Handelsvertreter mittels der Nutzung der chinesischen Zeichenversion die Rechte an derselben in Folge beanspruchen könnte. Dies sollte direkt durch das Unternehmen und nicht über den Vertreter erfolgen!

Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen Kündigung, Abgeltung und Wettbewerbsverbot Gerichtsstand: Schiedsklausel!

Zudem sollte vertraglich festgelegt werden, ob der Vertreter lediglich zur Geschäftsanbahnung befugt ist oder auch eine Abschlussvollmacht (Abschluss von Geschäften) bzw. Inkassovollmacht (Entgegennahme von Bezahlung) besitzt. Ohne Inkassovollmacht erfolgt die Bezahlung direkt an den Hersteller/Lieferanten. Mustervertrag Der Handelsvertretervertrag sollte in englischer und chinesischer Sprache abgeschlossen werden, wobei bei Ungleichheiten das englische Original gelten muss. Ein englischer Mustervertrag basierend auf deutschem Recht kann bei dem Delegiertenbüro der deutschen Wirtschaft (http://china.ahk.de/) angefordert werden. Es ist zu beachten, dass Musterverträge nur zu Referenzzwecken herangezogen werden sollten und eine fallspezifische Anpassung durch erfahrene Rechtsanwälte stets empfehlenswert ist. Arbeits- & Sozialrecht Ergänzend zum Arbeitsgesetz aus dem Jahr 1996 trat mit 1.1.2008 das Arbeitsvertragsgesetz (AVG) in Kraft. Es regelt u.a. Formvorschriften von Arbeitsverträgen, Entlassungsbestimmungen, Abfindungen und Wettbewerbsverbote. Das Sozialversicherungsgesetz wurde mit 1. Juli 2011 reformiert. Arbeitserlaubnis Um in China arbeiten zu dürfen, benötigen Ausländer ein Arbeitsvisum (Z-Visum). Dieses kann jedoch i.d.R. nur beantragt werden, nachdem der chinesischen Arbeitgeber bzw. die lokalen Niederlassung des ausländischen Unternehmens bei der lokalen Arbeitsverwaltungsbehörde eine Arbeitserlaubnis beantragt hat. Die Ausstellung der Arbeitserlaubnis ist i.d.R. nur unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen möglich, welche mit entsprechenden Dokumenten nachgewiesen werden muss. Zu den Voraussetzungen gehört, dass der Arbeitnehmer älter als 24 Jahre, gesund (ein Gesundheitszeugnis muss vorgelegt werden) und nicht vorbestraft ist (Vorlage eines

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polizeilichen Führungszeugnisses kann notwendig sein). Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer über einen Universitätsabschluss verfügen (mindestens Bachelor) und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nach Abschluss haben. Zudem muss der Arbeitgeber anhand einschlägiger Dokumente (z.B. Lebenslauf) nachweisen, dass der Arbeitnehmer über die nötige Eignung (Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, technische Ausbildung, etc.) verfügt. Bestimmungen für Montagearbeiten Für die projektbezogene Entsendung von Mitarbeitern nach China, z.B. zu Montagearbeiten, wird kein Arbeitsvisum benötigt. Die Einreise erfolgt auf Einladung durch den chinesischen Vertragspartner mit einem Geschäftsvisum (F-Visum). Auf Basis des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen China und Deutschland sind zur Montage entsandte Mitarbeiter erst ab einem Aufenthalt von mehr als 183 Tage pro Jahr in China einkommenssteuerpflichtig (nur mit dem Teil Ihres Einkommens, der für die Tätigkeit in China gezahlt wird), sofern die Gehaltszahlung von einem Arbeitgeber außerhalb Chinas erfolgt. Ausländer, bei denen das Einkommen von einem chinesischen Arbeitgeber oder einer Betriebsstätte eines ausländischen Arbeitgebers in China getragen wird, sind ab dem ersten Tag steuerpflichtig. Da die chinesischen Steuerbehörden für Einkommenssteuervorschreibungen erfahrungsgemäß die Gültigkeitsdauer des Visums und nicht die tatsächliche Aufenthaltsdauer heranziehen, sollen nach Möglichkeit Einreisevisum und Aufenthaltsdauer nur für die voraussichtlich benötigte kürzeste Zeit beantragt werden. Eine Verlängerung ist im Bedarfsfall in der Regel erhältlich. Neben der Lohnsteuer sind für Anlagenbau- und Bauprojekte folgende Steuern relevant: Körperschaftssteuer (25 %): Üblicherweise wird ein Gewinn von 15 bis 50 % vom

steuerpflichtigen Umsatz (= Leistungen in China) angenommen. Projekte mit einer Baustellendauer von weniger als sechs Monaten unterliegen auf Grund des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens nicht der Körperschaftssteuer.

Business Tax (3 bzw. 5 %): zzgl. etwaiger Steuerzuschläge. Bemessungsgrundlage sind die in China erbrachten Leistungen. Die Besteuerung erfolgt unabhängig von der Baustellendauer.

Sollten Zukäufe von Waren in China nötig sein, wird die darauf lastende Mehrwertsteuer zum Kostenfaktor. Um dies zu vermeiden sind schon vor Vertragsunterfertigung entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Generell kommt der steuergerechten Textierung bzw. der Vertragsstruktur wesentliche Bedeutung zur Minimierung der chinesischen Abgaben zu. Prozessrecht Der außergerichtlichen Beilegung von Vertragsstreitigkeiten kommt in China im Vergleich zu Deutschland eine weit höhere Bedeutung zu. Es sollte daher zunächst versucht werden, etwaige Streitigkeiten durch freundliche Verhandlung selbst zu lösen. Sollten Konflikte nicht auf persönlichem Wege ausgeräumt werden können, besteht die Möglichkeit, den Fall vor Gericht zu bringen, wobei die Einschaltung eines Schiedsgerichts vorzuziehen ist. Ausländische (Rechts-) Personen sind prozessfähig und darin chinesischen (Rechts-) Personen prinzipiell gleichgestellt, wobei jedoch Reziprozität angewandt wird. Gerichtssprache ist Chinesisch (bzw. in bestimmten Regionen auch Minderheitensprachen), Dolmetschergebühren gehen zu Lasten der ausländischen Partei. Nur chinesische Anwälte sind vertretungsbefugt, es besteht jedoch keine Pflicht zur Einschaltung eines Vertreters. Zumeist besteht ein zwei-, in manchen Fällen dreistufiger Instanzenzug. Ordentliche Zivilprozesse dauern in der VR China mitunter einige Jahre bis zum rechtskräftigen Urteil. Das Arbeitsrechtsgesetz sieht für Arbeitsstreitigkeiten ein mehrstufiges Verfahren vor. Mit Inkrafttreten des Schlichtungs- und Schiedsgerichtsgesetz für Arbeitsstreitigkeiten kann in einem ersten Schritt ein Schlichtungskomitee (innerbetrieblich oder außerbetrieblich) bestellt werden. Scheitert die Schlichtung, kann in zweiter Instanz eine Entscheidung beim Schiedsausschuss für Arbeitsstreitigkeiten beantragt werden. Mit Ausnahme einiger Streitfälle (z.B. Arbeitszeit oder Sozialversicherung) kann in dritter Instanz der Gang vors Volksgericht erfolgen.

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Schiedsgerichtsbarkeit In der VR China spielt, wie in anderen asiatischen Kulturen, der Kompromissgedanke eine große Rolle. Deshalb findet sich häufig in chinesischen Vertragsentwürfen der Satz: „Jede durch die Ausführung des Vertrages oder mit diesem in Zusammenhang stehende Streitigkeit soll durch freundschaftliche Verhandlungen gelöst werden.“ Für den Fall, dass Streitigkeiten nicht auf dem Verhandlungswege gelöst werden können, ist eine Streitschlichtung im Wege des Schiedsgerichtsverfahrens in Betracht zu ziehen. Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ein Mittel zur Schlichtung von Streitigkeiten (verschiedenster Natur) vor einem Schiedsrichter, basierend auf einer zivilrechtlichen Vereinbarung. Existiert keine solche Vereinbarung oder können sich die Parteien, nachdem es zu einem Streit gekommen ist, auf keine Schiedsgerichtsklausel einigen, so kann keine Partei der anderen Partei ein Schiedsverfahren aufzwingen. Von der Wahl chinesischer ordentlicher Gerichte ist eher abzuraten. Verfahren dauern häufig lange und die Urteile sind nach wie vor unberechenbar. Da die VR China dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche („New Yorker Übereinkommen“) beigetreten ist, können ausländische Schiedssprüche (die in einem anderen Mitgliedstaat ergangen sind und als Handelssachen anzusehen sind) in der VR China vollstreckt werden. Ausländische Schiedssprüche, die in einem anderen Land ergangen sind, das nicht Mitglied des New Yorker Übereinkommens ist, können im Rahmen der Zivilprozessordnung der VR China vollstreckt werden. Als Gerichtsstand sollte die Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes außerhalb Chinas bzw. falls dies nicht verhandelbar ist, zumindest die CIETAC- ("China International Economic and Trade Arbitration Commission")-Schiedsgerichtsbarkeit in Peking, Shanghai oder Shenzhen vereinbart werden. Auskünfte: ICC Deutschland, Internationale Handelskammer Postfach 10 08 26, 50448 Köln oder Mittelstraße 12-14, 50672 Köln, Tel.: +49(0) 2 21 / 257 55 71, Fax: +49(0) 2 21 / 257 55 93, E-Mail: [email protected] Schiedssprüche aus Hongkong sind gemäß einem Abkommen zwischen der chinesischen Zentralregierung und den Hongkonger Regierungsbehörden vom 21. Juni 1999 wieder vollstreckbar. Internetlinks Gesetze, Vorschriften und Durchführungsbestimmungen mit Bezug zu FIEs und Außenhandel;

englisch - http://english.mofcom.gov.cn bzw. http://www.fdi.gov.cn Geschäftsinformationen aller Art - www.business-china.com Grundlegende Informationen zum Investieren, Steuern und Arbeitsrecht in China und Hongkong finden Sie als Downloads unter www.auwi-bayern.de → Länder → Asien → Länderinfos China und → Länderinfos Hongkong.

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Bayerisches Außenwirtschaftsangebot Die bayerische Staatsregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern aus der Wirtschaft: http://www.stmwi.bayern.de/internationalisierung/organisation-akteure-links/ - insbesondere den Kammern und Verbänden - und Bayern International, die in Bayern ansässigen Unternehmen dabei, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Gerade dem Mittelstand, dem Rückgrat der bayerischen Wirtschaft, gilt das besondere Augenmerk. Auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Förderprogramme und Aktivitäten helfen, neue Märkte im Ausland zu erschließen, Kontakte zu internationalen Partnern aufzubauen und Geschäfte abzuwickeln: Messebeteiligungen

http://www.stmwi.bayern.de/internationalisierung/aktiv-im-ausland/messebeteiligungen/ Delegationsreisen

http://www.stmwi.bayern.de/internationalisierung/aktiv-im-ausland/delegationsreisen/ Unternehmerreisen

http://www.stmwi.bayern.de/internationalisierung/aktiv-im-ausland/unternehmerreisen/ Auslandsrepräsentanzen

http://www.stmwi.bayern.de/internationalisierung/aktiv-im-ausland/auslandsrepraesentanzen/ Kooperations- und Markterschließungsprojekte

http://www.stmwi.bayern.de/internationalisierung/aktiv-im-ausland/kooperationsprojekte/ Exportinitiative des Bundes

http://www.stmwi.bayern.de/internationalisierung/aktiv-im-ausland/exportinitiativen-des-bundes/

Einstieg in den Export http://www.stmwi.bayern.de/internationalisierung/aktiv-in-bayern/einstieg-in-den-export/

Veranstaltungen http://www.stmwi.bayern.de/internationalisierung/aktiv-in-bayern/veranstaltungen/

Go International http://www.go-international.de/goi/inhalte/Home.html

Bayern - Fit for Partnership http://www.stmwi.bayern.de/internationalisierung/aktiv-in-bayern/fit-for-partnership/

Delegationsbesuche http://www.stmwi.bayern.de/internationalisierung/aktiv-in-bayern/delegationsbesuche/

Finanzierungshilfen http://www.stmwi.bayern.de/internationalisierung/aktiv-in-bayern/finanzierungshilfen/

Tipp!

Das Förderprojekt „Fit für Auslandsmärkte – Go

International“ unterstützt mittelständische bayerische

Unternehmen beim Auslandsgeschäft mit seinem Drei-

Stufen-Konzept:

1. Untersuchung der Internationalisierungsfähigkeit des

Unternehmens 2. Erstellung eine individuellen

Internationalisierungsplans 3. Finanzielle Unterstützung bei der

Umsetzung des Plans. Weitere Infos unter

www.go-international.de

Alle Informationen über aktuelle und länder-

und branchenspezifische Förderprojekte finden Sie unter

www.auwi-bayern.de/foerderung

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INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN Sowohl während der Vorbereitungen für Ihre Reise als auch während Ihres Aufenthaltes im Ausland, stehen Ihnen die Delegiertenbüros der deutschen Wirtschaft (http://china.ahk.de/) mit ihrem Service zur Verfügung. Anschrift Das Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft Beijing

German Industry and Commerce Beijing Landmark Tower 2, Unit 0811 8 North Dongsanhuan Road Chaoyang District 100004 Beijing VR China

Telefon (+86 10) 65 39 6688 Fax (+86 10) 65 39 6689 E-Mail [email protected] Internet http://china.ahk.de Anschrift Delegation of German Industry and Commerce in Shanghai

25/F China Fortune Tower 1568 Century Avenue Pudong District 200122 Shanghai PR China

Telefon (+86 21) 5081 2266 Fax (+86 21) 5081 2009 E-Mail [email protected] Internet http://china.ahk.de Anschrift Delegate of German Industry and Commerce in Guangzhou/Kanton

1903 Leatop Plaza 32 Zhu Jiang East Road Tianhe District 510075 Guangzhou

Telefon (+86 20) 87 55 23 53 Fax (+86 20) 87 55 18 89 E-Mail [email protected] Internet http://china.ahk.de Anschrift German Industry and Commerce (GIC) Hong Kong, South China,

Vietnam German Chamber of Commerce, Hong Kong (GCC) 3601 Tower One, Lippo Centre 89 Queensway Hong Kong

Telefon +(852) 25 26 54 81 Fax +(852) 28 10 60 93 E-Mail [email protected] Internet www.hongkong.ahk.de Reisezeit, Kleidung Angenehmste Reisezeit ist April bis Juni bzw. September/Oktober. Entsprechend der Jahreszeit ist für Peking entweder warme Winterkleidung (Dezember - Februar) oder ganz leichte Sommer-kleidung (Juni - August) angebracht. In den Übergangszeiten (April/Mai, September/Oktober) sind die Temperaturverhältnisse ähnlich wie in Deutschland. In Südchina wird im Frühjahr, Sommer und Herbst Sommerkleidung, im Winter etwas wärmere Kleidung getragen. In der Zeit um das

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chinesische Neujahrsfest (beweglich, offiziell sieben Tage im Januar oder Februar, praktisch gesehen aber schon eine Woche vor und nach diesem Fest eingeschränkter Geschäftsbetrieb) sollte von Geschäftsreisen nach China Abstand genommen werden. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Visum Rechtsverbindliche Auskünfte über die chinesischen Einreisebestimmungen erhalten Sie nur bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate der VR China. Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das zwingend vor der Reise bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung bzw. bei einem der „Visa Application Service Center“: http://www.visaforchina.org/ eingeholt werden muss. Hierbei ist zu beachten, dass nach geltendem chinesischen Einreiserecht der Visumantrag im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts (der im Visumverfahren nachgewiesen werden muss) eingereicht werden muss. Dies bedeutet, dass ein Ausweichen in Drittländer (auch Hongkong) nur dann möglich ist, wenn dort ein dauerhafter, legaler Aufenthalt besteht. Nach hiesiger Kenntnis stellen die chinesischen Auslandsvertretungen Visa für deutsche Staatsangehörige nicht mehr im Expressverfahren aus. An chinesischen Flughäfen werden für Personen, die keine gültigen Einreisevisa für die VR China besitzen, grundsätzlich keine Visa ausgestellt. Personen ohne gültiges Visum für die VR China wird regelmäßig die Einreise verweigert. Für den Flughafentransit bis zu 24 Stunden wird kein Visum benötigt. Ein Verlassen des Flughafens ist ohne Visum jedoch nicht möglich. Für deutsche Staatsangehörige besteht die Möglichkeit eines erweiterten 72-stündigen visumsfreien Transitaufenthalts in Peking, Shanghai, Kanton /Guangzhou und Chengdu sowie in Chongqing, Dalian, Shenyang, Kunming, Guilin und Xi'an. Voraussetzung ist, dass der/die Reisende 1) im Besitz eines fest gebuchten Flug-Tickets für den direkten Weiterflug in ein Drittland bzw. Hongkong, Macao oder Taiwan innerhalb von 72 Stunden ist. Falls für das Drittland Visumspflicht besteht, ist auch ein entsprechendes Visum nachzuweisen. 2) unmittelbar aus dem Ausland ein- und dorthin wieder ausreist. Ein Transitaufenthalt auf einem anderen chinesischen Flughafen ist nicht zulässig und gilt als illegale Einreise. Der/die Reisende darf das jeweilige Verwaltungsgebiet nicht verlassen. Sollte er/sie aufgrund von höherer Gewalt gezwungen sein, das Verwaltungsgebiet zu verlassen oder sich länger als 72 Stunden aufzuhalten, ist beim Amt für Öffentliche Sicherheit ein Visum zu beantragen. Auch für den 72-stündigen visafreien Transitaufenthalt gilt, dass der/die Reisende sich innerhalb von 24 Stunden bei der nächsten Polizeistation registrieren muss; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung. Der 72-stündige visumsfreie Transitaufenthalt gilt nur bei Ein- und Ausreise über die jeweiligen internationalen Flughäfen. Auch für Transitreisende gelten die regulären Zollvorschriften. Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als sogenannte Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie. So können deutsche Staatsangehörige visafrei nach Hongkong und Macau einreisen. Gleiches gilt für Taiwan. Dabei ist zu beachten, dass Hongkong, Macau und Taiwan gem. Art. 89 des chinesischen Ein- und Ausreisegesetzes als „Ausland“ gelten. Sofern die Einreise von Festlandchina aus erfolgt, bedeutet dies visatechnisch eine Ausreise aus der VR China. Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist. Hierauf muss bei entsprechender Reiseplanung bereits bei Beantragung des Visums für die VR China geachtet werden.

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Teilnehmer von Gruppenreisen können das Visum über den Veranstalter besorgen lassen. Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland bzw. bei einem der „Visa Application Service Center“ einholen, siehe auch Internetseite der chinesischen Botschaft unter http://www.china-botschaft.de/det/.Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der VR China http://www.china-tourism.de/ erhältlich. Bei einem Gruppenvisum besteht eine aufenthaltsrechtliche Bindung an die Reisegruppe. Sollten sich im Einzelfall Gründe ergeben, die eine eigenständige Weiterreise ohne die Reisegruppe erforderlich machen (z.B. bei medizinischen Notfällen), ist eine Umschreibung des Visums zwingend erforderlich. Dies ist unbedingt erforderlich, bevor sich die Gruppe aufteilt. Eine solche Umschreibung des Visums ist zeitaufwändig und problematisch und kann nicht überall in China vorgenommen werden. Es wird daher empfohlen, möglichst mit Einzelvisa in die VR China einzureisen. Für einen Aufenthalt über 180 Tage hinaus muss nach Einreise in die VR China eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, was nur dann möglich ist, wenn das Visum bereits für solch einen langen Aufenthalt und Zweck beantragt und ausgestellt wurde. Aufenthaltserlaubnisse für Familienangehörige werden seit Gesetzesänderung im Sommer 2013 grundsätzlich nur noch aufgrund legalisierter Personenstandsurkunden als Verwandtschaftsnachweis erteilt. Es wird daher empfohlen, bereits vor der Ausreise nach China deutsche Personenstandsurkunden von der chinesischen Auslandsvertretung legalisieren zu lassen (siehe auch Merkblatt der chinesischen Botschaft Berlin auf www.china-botschaft.de). Die Überziehung des Visums zieht ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der VR China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geldstrafe in eine Haftstrafe. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Quelle: Auswärtiges Amt Dos & Don’ts Im Zusammenhang mit China und Kultur trifft man unvermeidlich auf den Begriff des „Gesichts“. Man kann durch ein bestimmtes Verhalten sein Gesicht wahren oder verlieren oder einer anderen Person „Gesicht“ geben oder nehmen. Für das richtige Vorgehen im Umgang mit anderen Menschen hilft der gesunde Menschenverstand. Das Gegenüber soll seinem Status entsprechend behandelt, wenn möglich aufgewertet und nicht vor anderen bloßgestellt werden. Letzteres gilt auch bei berechtigter Kritik oder Rüge durch einen Vorgesetzten, es sei denn man will jemanden bewusst beschämen oder demütigen. Die Zeiten der Gesprächs- und Handlungstabus sind so gut wie vorbei. Es ist jedoch ratsam, sich nicht in Diskussionen zu politischen Problembereichen zu ereifern (z.B. Tibet, Taiwan, Menschenrechte). Der ausländische Gesprächspartner wird als Gast angesehen, von welchem erwartet wird, dass er sich an die Gebräuche im Gastland hält. Um sich gegenseitig kennenzulernen, sind auch Gespräche über die Familiensituation o.ä. üblich. Man sollte nicht unvorbereitet in Geschäftsgespräche gehen, sondern Zahlen und Fakten zu Deutschland, über Ihre Branche und Ihre Firma parat halten. Besonders in den Provinzen außerhalb der Großstädte müssen ausländische Firmenvertreter oft verschiedene "Feuerproben" bestehen (wiederholtes Zuprosten mit hochprozentigem Schnaps oder lokale Speisespezialitäten wie Skorpione, Schlangen etc.), bevor der nächste Schritt in den Verhandlungen gemacht werden kann. Rechtzeitig vorgebrachte Gesundheitsprobleme (Leber-, Magen-) können vor allem für ältere Verhandlungsteilnehmer wohlwollendes Verständnis erreichen und einen Ausweg darstellen. Der chinesische Geschäftspartner ist in der Regel sehr pünktlich. Er ist oft schon vor Beginn der eigentlichen Terminvereinbarung am Besprechungsort anwesend.

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Anreise Obwohl es möglich ist per Zug oder Bus auf dem Landweg nach China einzureisen, spielen diese Transportmittel für internationale Geschäftsleute kaum eine Rolle. Eine Ausnahme bildet eine Anreise über Hongkong, bei der sich ein Grenzübergang per Zug, Bus und Fähre von Hongkong nach Shenzhen (auch Dongguang und Guangzhou) anbietet. Internationale Flüge bestehen in viele chinesische Städte. Für die direkte Anreise aus Europa sind Flüge nach Peking (Beijing Capital International Airport) und Shanghai (Shanghai Pudong International Airport) üblich. Aufgrund deren guten nationalen Anbindung, sind die zwei Metropolen auch wichtige Transitpunkte für die Weiterreise in China. Die meisten Hotels organisieren auf Wunsch und gegen Aufpreis eine Abholung bzw. einen Transport zum Flughafen. Auch chinesische Geschäftspartner bieten diese meist an und organisieren generell auch die Weiterreise, sofern Geschäftstermine außerhalb der Großstädte erfolgen. Taxi-Angebote in der Ankunftshalle sollten nicht akzeptiert werden. Alle Flughäfen in China verfügen über offizielle Taxistände vor den Flughafengebäuden, die standardisierte Kilometerpreise anbieten. Die Fahrt von Pekinger Flughafen in die Innenstadt kostet je nach Entfernung zwischen 90 und 150 RMB (ca. 20 USD; Fahrtdauer ca. 30 – 40 Minuten), vom Pudong International Airport in die Shanghaier Innenstadt belaufen sich die Kosten auf ca. 130-180 RMB (ca. 25 USD, Fahrtdauer ca. 1 – 1,5 h). Alternativ bieten beide Flughäfen einen Expresszug (Shanghai: Transrapid) sowie Flughafenbusse. Geschäftszeiten Bis auf staatliche Behörden sind Geschäfte grundsätzlich 7 Tage die Woche geöffnet. Dabei sollten generell folgende Öffnungszeiten beachtet werden: Behörden:

Montag - Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr Einzelhandel:

Montag bis Sonntag ca. 9.00 bis 20.00 Uhr, in Metropolen sogar Öffnungszeiten bis 23.00 Uhr. Viele kleine Supermärkte sind 24h geöffnet.

Banken: Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr, größtenteils auch Samstag und Sonntag geöffnet.

Der Geschäftsbetrieb ruht an den chinesischen Feiertagen (Ausnahme Restaurants, Einzelhandel). Die meisten Feiertage sind beweglich und richten sich nach dem chinesischen Mondkalender: Neujahr (1.1.) Chinesisches Neujahr (Frühlingsfest) Totengedenktag (Qingming-Fest) Maifeiertag (Tag der Arbeit) Drachenbootfest (Duanwu-Fest) Mittherbstfest (Mondfest) Nationalfeiertag (mehrere Feiertage um den 1.10.)

Wie traditionell üblich, werden die drei- bzw. eintägigen Feiertagsperioden um zwei weitere Freitage ergänzt, die an von der chinesischen Regierung festgelegten Wochenenden eingearbeitet werden müssen. Eine Übersicht zu den aktuellen Feiertagen finden Sie auf der Webseite des Außenwirtschaftsportals Bayern (http://www.auwi-bayern.de/ → Feiertage). Notrufe

Polizei: 110 Feuerwehr: 119 Rettung: 120 oder 999

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Notrufstellen sind i.d.R. nur mit chinesisch sprechendem Personal besetzt. Notieren Sie sich daher die Telefonnummer Ihres Hotels, um im Bedarfsfall wenigstens den englischsprachigen Telefonoperator verständigen zu können. In Großstädten wie Peking, Shanghai und Guangzhou gibt es spezielle englischsprachige Sicherheitsbüros (Peking: 8401 5300; Shanghai: 6854 1199, Guangzhou: 9611 0110) Gesundheit / Sicherheit Es sollen die üblichen, insbesondere in Ländern der Dritten Welt zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Bitte informieren Sie sich vor der Reise bei Ihrem Arzt oder Apotheker! Maße und Gewichte Im Geschäftsverkehr gilt offiziell das metrische System. Im Alltag werden aber auch noch häufig die alten chinesischen Maß- und Gewichtseinheiten verwendet, z.B. 1 jin = 0,5 kg. Strom 220 Volt, 50 Hz, in der Industrie auch 380 Volt Drehstrom. Verschiedene Stecker-formen, zumeist Dreipolstecker. Adapter sind nicht immer vorhanden und sollten wenn möglich mitgenommen werden. In den Großstädten sind Adapter zudem auf (Touristen-) Märkten erhältlich. Trinkgeld Grundsätzlich sind Trinkgelder nicht üblich, werden jedoch in zunehmendem Maße auch vom chinesischen Personal in den internationalen Hotels und Restaurants angenommen. Post- und Telefongebühren Standard-Luftpostsendung (bis 20g): 6 RMB (regional).Der Postlauf nach Deutschland

beträgt aus Peking und Shanghai fünf bis acht Tage, sonst durchschnittlich acht bis zehn Tage.

Fernsprechgebühr: pro Minute ca. 8 RMB nach Europa. Mit IP-Phone-Karten (am Kiosk erhältlich) kann man erheblich günstiger (ca. 3,6 RMB/Min.) ins Ausland telefonieren. Deutsche Mobiltelefone funktionieren in den meisten Landesteilen Chinas, sind jedoch mit erheblichen Roaming-Gebühren verbunden.

Fax: In fast allen internationalen Hotels möglich, Gebühren für Auslandsfax vorher erfragen (hohe Zuschläge!). Hotels verrechnen normalerweise auch ein Entgelt für den Empfang von Faxschreiben an ihre Gäste.

Internet: Hotels und Internetcafés (Wangba) bieten die Möglichkeit zur Nutzung des Internets.

Die Verbindungsqualität ist dabei sehr stark schwankend und auch vom Zeitpunkt der Nutzung abhängig. Das Internet unterliegt weiterhin der chinesischen Zensur, so dass einige internationale Webseiten nicht abgerufen werden können. Viele Restaurants und Cafés bieten W-LAN.

Durchschnittliche Aufenthaltskosten pro Tag EUR 150 bis 250 Zeitverschiebung Die Zeitverschiebung zu Deutschland beträgt:

MEZ +7 Stunden MESZ +6 Stunden (Sommerzeit)

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Lokales Reisebüro In vielen internationalen Hotels gibt es Reisebürofilialen oder Business Center, die Flug- und Bahnbuchungen, Reservierung von Langzeittaxis und Tagesausflüge anbieten. Lokale Reisebüros außerhalb von Hotels sind für ausländische Geschäftsreisende uninteressant, da diese kein oder nur sehr wenig englisch sprechen. Alternativ können Inlandsflüge und Hotels direkt bei den Fluggesellschaften bzw. internationalen Hotelketten oder via internationale Buchungsseiten (z.B. Agoda, Expedia) gebucht werden. Einen guten englischsprachigen Service bieten auch einige lokale Online-Reiseportale (z.B. Elong: http://www.elong.net/, Ctrip: http://de.ctrip.com/), die mitunter günstige Discounttickets anbieten. Auch das Delegiertenbüro der deutschen Wirtschaft (http://china.ahk.de/) in China unterstützt Sie gerne bei Ihrer Reiseorganisation. Dolmetschdienst Dolmetscher werden meist von den chinesischen Verhandlungspartnern zur Verfügung gestellt, wobei deren Qualität (insbesondere in der Provinz) nicht immer befriedigend ist. Bei wichtigen Verhandlungen ist es empfehlenswert, selbst einen Dolmetscher zu organisieren. Nach Möglichkeit sollten hochrangige Mitarbeiter des eigenen Unternehmens nicht übersetzen (Statusverlust). Das Delegiertenbüro der deutschen Wirtschaft (http://china.ahk.de/) ist gerne bei der Vermittlung von Dolmetschern behilflich. Lokale Verkehrsmittel Taxis sind günstig und das einfachste Fortbewegungsmittel in China. Die Grundgebühr variiert je nach Stadt und liegt i.d.R. zwischen 6 und 15 RMB für die ersten 3 Kilometer (ca. 1,5 USD). Danach wird eine Kilometerpauschale von ca. 2 bis 3 RMB erhoben. Werden Taxis für einen längeren Zeitraum gemietet, kann ein Pauschalpreis vereinbart werden. Besonders die Großstädte kämpfen mit einem sehr hohen Verkehrsaufkommen, weshalb insbesondere im Berufsverkehr genügend Zeit für die Fahrt eingeplant werden muss. Nur wenige Taxifahrer sprechen Englisch. Die Adresse des Zielortes sollte daher in chinesischer Sprache mitgeführt werden. Taxistände gibt es vor größeren Hotels, Bürogebäuden und Einkaufszentren, entsprechend gekennzeichnete Wagen können aber auch einfach am Straßenrand angehalten werden. Einige Metropolen wie Shanghai, Peking und Guangzhou verfügen zudem über ein gut ausgebautes U-Bahnnetz. U-Bahnen können vor allem bei schlechtem Wetter, wenn wenige Taxis zur Verfügung stehen, und während Stoßzeiten eine schnellere Alternative sein. Innerstädtische Bussysteme sind zwar sehr gut ausgebaut und günstig, für Ausländer ohne Chinesischkenntnisse jedoch schwer navigierbar. Kfz-Bestimmungen Deutsche bzw. internationale Führerscheine werden in China nicht anerkannt. Seit 1.1.2007 besteht jedoch auch für Ausländer ohne Wohnsitz in China die Möglichkeit, einen temporären Führerschein (max. Gültigkeitsdauer: drei Monate) zu beantragen. Devisenvorschriften Die Einfuhr von Fremdwährung ist für nicht-chinesische Staatsangehörige unbegrenzt erlaubt, muss jedoch bei der Einreise ab einem Gegenwert von 5.000 USD auf dem offiziellen Zollformular deklariert werden. Die meisten Bankfilialen (z.B. Bank of China) sowie Wechselstuben in den internationalen Hotels sind zum Umtausch berechtigt. Einige Hotels verrechnen eine Kommission. Der Euro wird zu Wechselzwecken fast überall akzeptiert. Bei sämtlichen Wechselgeschäften muss der Reisepass vorgelegt werden. Vom Umtausch bei privaten Händlern muss abgeraten werden, da sehr viel Falschgeld im Umlauf ist. Andere übliche Währungen sind US-Dollar, Hongkong-Dollar und Japanische Yen. Der Umtauschbeleg dient als Nachweis beim Rücktausch. Die Ausfuhr chinesischen Geldes ist bis zu einem Betrag von 20.000 RMB erlaubt. Die gängigen Kreditkarten werden in den meisten internationalen Hotels, Restaurants sowie gehobenen Geschäften akzeptiert, wobei die Bezahlung mit Bargeld immer noch weit verbreitet ist.

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Kreditkarteninhaber können an Bankomaten der meisten Niederlassungen größerer Banken (z.B. Bank of China) sowie Einkaufszentren und Hotels Bargeld beheben (Höchstbetrag je Vorgang in der Regel 2.500 RMB, ca. 400 USD). Zollvorschriften (Reisegepäck, Musterkollektion) Persönliche Effekte, welche offensichtlich für die Wiederausfuhr bestimmt sind, sind zollfrei. Wertvolle Elektro- und elektronische Geräte sowie sonstige Wertgegenstände (Schmuck) sollten bei der Einreise deklariert werden. Zollfrei können ausländische Staatsangehörige im Reisegepäck zwei Flaschen Spirituosen (bis je 750 ml), 400 Zigaretten sowie eine kleine (nicht näher spezifizierte Menge) Parfüm mitbringen. Die Mitnahme von Erde, frischen Früchten, Eiern, Meeres- und Milchprodukten ist aufgrund der Quarantänevorschriften verboten. Bei Flügen innerhalb Chinas bzw. aus China heraus darf kein Alkohol im Handgepäck mitgeführt werden (nur Duty-free-Einkäufe). Seit 01.05.2007 gelten auf internationalen sowie inländischen Flügen die international üblichen Beschränkungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. Die Mitnahme von Musterkollektionen im Reisegepäck ist in den chinesischen Zollvorschriften nicht ausdrücklich geregelt, weshalb es zu längeren Wartezeiten am Flughafenzollamt und der Vorschreibung eines hohen Zolldepots in Form ausländischer Währung kommen kann. Wenn ein Vorausversand nicht möglich ist, sollte deshalb der chinesische Geschäftspartner ersucht werden, entsprechende Vorbereitungen bei den Zollbehörden zu treffen, was die Zollabfertigung von mitgeführten Musterkollektionen erleichtert. Impfungen Für die Einreise nach China sind keine Impfungen vorgeschrieben. Lediglich Einreisende aus Seuchengebieten (z.B. Gelbfieber) müssen entsprechende Impfzeugnisse vorlegen. Dennoch sind folgende Basisimpfungen zu empfehlen: Diphtherie, Tetanus, Polio, Hepatitis A und B, Typhus. Je nach Reiseplanung sollte u.U. ein Schutz gegen Cholera, Tollwut, Japan-B-Enzephalitis, Malaria (Insel Hainan und Provinz Yunnan) in Betracht gezogen werden. Fragen Sie Ihren Hausarzt! Sonstiges Wissenswertes Namen: Chinesische Namen führen immer zuerst den Nach- (einsilbig) und dann den Vornamen (ein- oder zweisilbig). Die Ansprache mit dem Vornamen ist nicht üblich. Geschäftspartner sollten immer mit dem vollen Namen oder dem Nachnamen zzgl. der Position im Unternehmen (z.B. Manager Wang) angesprochen werden. Das Geschlecht der Person ist ohne Chinesischkenntnisse aus dem Namen meist nicht erkennbar. Viele Chinesen legen sich auch (teilweise gewöhnungsbedürftige) westliche Vornamen zu. Diese können teilweise zur Belustigung verleiten (z.B. Banana Li, Rambo Liu), sollten aber zwecks Wahrung des Gesichts nicht offiziell belächelt werden. Visitenkarten: Für Geschäftsreisen in China sollte eine möglichst große Anzahl von Visitenkarten mitgenommen werden. Besonders bei Messeveranstaltungen, Symposien etc. werden üblicherweise mehrere hundert Stück verbraucht. Zweisprachige Visitenkarten (englisch/chinesisch) können in Peking oder Shanghai innerhalb von einem Tag gedruckt werden. Die Wahl des chinesischen Namens hat aufgrund der Symbolik vieler chinesischer Zeichen große Bedeutung und sollte daher sorgfältig unter Konsultation chinesischer Muttersprachler gewählt werden. ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE zu China sind im Außenwirtschaftsportal Bayern www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ → Asien → China abrufbar. Enterprise Europe Network (EEN) in China Das Beratungsnetzwerk EEN der Europäischen Kommission unterstützt kleine und mittlere Firmen bei der Markterschließung und hilft beim Umgang mit EU-Fördermitteln. Die Kontaktdaten der EEN-Stellen finden Sie unter diesem Link: http://een.ec.europa.eu/

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WICHTIGE ADRESSEN Anschrift Das Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft Beijing

German Industry and Commerce Beijing Landmark Tower 2, Unit 0811 8 North Dongsanhuan Road Chaoyang District 100004 Beijing VR China

Telefon (+86 10) 65 39 6688 Fax (+86 10) 65 39 6689 E-Mail [email protected] Internet http://china.ahk.de Anschrift Delegation of German Industry and Commerce in Shanghai

25/F China Fortune Tower 1568 Century Avenue Pudong District 200122 Shanghai PR China

Telefon (+86 21) 5081 2266 Fax (+86 21) 5081 2009 E-Mail [email protected] Internet http://china.ahk.de Anschrift Delegate of German Industry and Commerce in Guangzhou/Kanton

1903 Leatop Plaza 32 Zhu Jiang East Road Tianhe District 510075 Guangzhou

Telefon (+86 20) 87 55 23 53 Fax (+86 20) 87 55 18 89 E-Mail [email protected] Internet http://china.ahk.de Anschrift German Industry and Commerce (GIC) Hong Kong, South China, Vietnam

German Chamber of Commerce, Hong Kong (GCC) 3601 Tower One, Lippo Centre 89 Queensway Hong Kong

Telefon +(852) 25 26 54 81 Fax +(852) 28 10 60 93 E-Mail [email protected] Internet www.hongkong.ahk.de Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Beijing, 100600, 17 Dongzhimenwai Dajie, Peking Tel.: (+86 10) 8532 9000 Fax: (+86 10) 6532 5336 E-Mail: [email protected] Web: http://www.peking.diplo.de

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Deutsches Generalkonsulat Shanghai 181 Yongfu Lu Shanghai 200031 Tel.: (+86 21) 3401 0106 Fax: (+86 21) 6471 4448 Web: www.shanghai.diplo.de Deutsches Generalkonsulat Hong Kong German Consulate General 21/F United Centre, 95 Queensway, Central, Hong Kong German Consulate General G.P.O. Box 250, Hong Kong Tel.: (+852) 2105 8788 / 2105 8777 Fax: (+852) 2865 2033 Web: http://www.hongkong.diplo.de/Vertretung/hongkong/de/Startseite.html Weitere Deutsche Konsulate finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/01-Laender/DeutscheAVen/China/DeutscheVertretungen_node.html)

Botschaft der Volksrepublik China Märkisches Ufer 54 10179 Berlin Tel.: 030 27588 0 Fax: 030 27588 221 Internet: www.china-botschaft.de Generalkonsulat der Volksrepublik China in Hamburg Elbchaussee 268 22605 Hamburg Tel.: 040 822 76 013 Fax: 040 8226 231 Generalkonsulat der Volksrepublik China in München Romanstr. 107 80639 München Tel.: 089 1730 1612/8 Fax: 089 1709 4506 Generalkonsulat der Volksrepublik China in Frankfurt Stresemannallee 19-23 60596 Frankfurt a.M. Tel.: 069-75 08 55 34 Fax: 069-75 08 55 10

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Österreichische Botschaft Peking Jianguomenwai, Xiushui Nanjie 5, Beijing 100600,China Tel.: +86-10-6532 2061 Fax: +86-10-6532 1505 E-Mail: [email protected] Web: http://www.aussenministerium.at/peking/ Schweizerische Botschaft in der VR China Sanlitun Dongwujie 3 Beijing 100600, China Tel.: +86-10-85328888 Fax:+86-10-65324353 Web: www.eda.admin.ch/beijing Lokale Reisebüros Neben Reisebürofilialen und Business Centern in internationalen Hotels empfiehlt sich in China vor allem die Reisebuchung über Online-Reiseportale (englisch): CTRIP Tel.:+86- 21-3210 4669 (international) oder 400 619 9999 (China) E-Mail: [email protected] Web: http://english.ctrip.com ELONG Investor Relations eLong.com 3rd Floor, Tower B, Xingke Building 10 Middle JiuXianQiao Road Chaoyang District Beijing China 100015 Tel:86-10-6436-7570 Fax:86-10-6438-6830 Web: http://www.elong.net Fluglinien LUFTHANSA S101 Beijing Lufthansa Center, 50 Liangmaqiao Road, 100125 Beijing, China Tel.: +4008 868 868 E-Mail: [email protected] Web: http://www.lufthansa.com AIR CHINA Tel.: 0086-95583 oder 0086-10-95583 (Global Sales Hotline) Fax: 0086-10-95583-1-0 Web: http://www.airchina.com.cn

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Dolmetsch- /Übersetzungsdienste Bei Bekanntgabe des Orts Ihrer Geschäftstätigkeit in China, organisiert das Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft (http://china.ahk.de) gerne fachkundige Dolmetscher. Übersetzungen von Schriftstücken ins Chinesische können beim folgenden Dienstleistern in Auftrag gegeben werden. TIKILI Translation & DTP Service Lujingyuan Mansion/House 7-1302/1402, Xizhaosi Street 100061 Beijing, China Tel.: +86-10-6718 9445, 6710 1575 oder 6710 1194 Fax: +86-10-6718 7812 E-Mail: [email protected] Web: http://www.tikili.com.cn Hotels China verfügt über eine gute Hotelinfrastruktur. Besonders in den Großstädten gibt es eine große Auswahl an internationalen Hotels. Das Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft (http://china.ahk.de) gibt gerne Adressen von Hotels an Ihrer Reisedestination bekannt und können bei Bedarf auch direkt Buchungen vornehmen. Englischsprachige Ärzte in Peking (Vorwahl 010) Die Regionalarztdienststelle und die Arztpraxis der Französischen Botschaft sind als ärztliche Versorgung der deutschen und französischen Botschaft gedacht. Bitte beachten Sie, dass die Regionalarztdienststelle im Januar 2014 in die Französische Botschaft umgezogen ist! Für den Zugang zur Regionalarztdienststelle in der französischen Botschaft (Seiteneingang in der Liangmaqiao Lu, neben Eingang zur Visastelle) sind Ausweis oder Pass vorzuzeigen. Zur Zeit ist nur der französische Arzt Dr. Marc Antoine DER REGIONALARZT Deutsche Botschaft Peking Klinik in der Französischen Botschaft Tianze Lu 60, Ecke Liangmaqiao Lu Beijing 100600 Tel.: +86 (0)10 8531 2144 /-2139 E-Mail: [email protected] Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 09.00 - 13.00 Uhr (nach Vereinbarung) Donnerstag: 14.30 - 16.00 Uhr (nach Vereinbarung) Neben den internationalen Kliniken gibt es auch viele chinesische Krankenhäuser, die spezielle Ausländerabteilungen eingereicht haben. Bei Bedarf gibt das Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft (http://china.ahk.de)gerne weitere Kontaktdaten bekannt.

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LINKS Wichtige Ministerien / Behörden China Customs http://english.customs.gov.cn

China Government http://www.gov.cn/english/

Ministry of Environmental Protection http://english.mep.gov.cn/

Ministry of Finance http://www.mof.gov.cn/

Ministry of Foreign Affairs http://www.fmprc.gov.cn/eng/default.htm

Ministry of Industry and Information Technology

http://www.miit.gov.cn/

Ministry of Public Security http://www.mps.gov.cn/

Ministry of Science and Technology http://www.most.gov.cn/eng/

National Bureau of Statistics http://www.stats.gov.cn/english

National Development and Reform Commission

http://en.ndrc.gov.cn/

State Administration of Foreign Exchange http://www.safe.gov.cn/

Handel / Sourcing Alibaba – B2B Marktplatz http://www.alibaba.com

Hong Kong Trade Development Council

http://www.hktdc.com

Medien China Contact – Fachmagazin zum chinesischen Markt in deutscher Sprache

http://www.owc.de/rubrik/china/

China Daily – größte englischsprachige Tageszeitung

http://www.chinadaily.com.cn

Global Times – englischsprachige Tageszeitung

http://www.globaltimes.cn/

South China Morning Post – führende Hongkonger Tageszeitung

http://www.scmp.com

Xinhua - chinesische Presseagentur http://www.xinhuanet.com