Fachbericht zum Fledermausbestand während Paarungszeit am ... · Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der...

12
d Diplom-Biologe Dr. Knut Neubeck Paradeisstr. 36 82362 Weilheim Mobil: 0172/9799241 [email protected] Büro für ökologische Gutachten und Tiergesundheit Fachbericht zum Fledermausbestand während Paarungszeit am Bürgermeister-Reischel-Weg in Hebertshausen Unterlagen zur artenschutzrechtlichen Prüfung Auftraggeber: Gemeinde Hebertshausen Sachgebiet Bauamt Am Weinberg 1 85241 Hebertshausen Auftragnehmer: Dr. Knut Neubeck Büro für ökologische Gutachten und Tiergesundheit www.wildtieroekologie.de Bearbeitung: Dr. Knut Neubeck Stand: 27.09.2018 Dr. Knut Neubeck Weilheim, 27.09.2018

Transcript of Fachbericht zum Fledermausbestand während Paarungszeit am ... · Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der...

Page 1: Fachbericht zum Fledermausbestand während Paarungszeit am ... · Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,

dDiplom-Biologe

Dr. Knut NeubeckParadeisstr. 36

82362 Weilheim

Mobil: 0172/9799241

[email protected]

Büro für ökologische Gutachten und Tiergesundheit

Fachbericht zum Fledermausbestand währendPaarungszeit am Bürgermeister-Reischel-Weg inHebertshausenUnterlagen zur artenschutzrechtlichen Prüfung

Auftraggeber: Gemeinde HebertshausenSachgebiet Bauamt

Am Weinberg 185241 Hebertshausen

Auftragnehmer: Dr. Knut Neubeck

Büro für ökologische Gutachten und Tiergesundheit

www.wildtieroekologie.de

Bearbeitung: Dr. Knut Neubeck

Stand: 27.09.2018

Dr. Knut NeubeckWeilheim, 27.09.2018

Page 2: Fachbericht zum Fledermausbestand während Paarungszeit am ... · Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,

Fachbericht Bgm-Reichl-Weg 2018.09.27 Dipl.-Biol. Dr. Knut Neubeck

27.09.2019 Seite 2

1. Aufgabenstellung

Es sollte überprüft werden, ob sich Fledermäuse im und um den Eingriffsbereich zur

Sommerzeit aufhalten und dort durch den Eingriff Quartiere betroffen sind. Auch sollte

überprüft werden, ob im Umfeld das Potenzial für Ausweichquartiere besteht. Da zum

Zeitpunkt der Beauftragung die Wochenstubenquartiere weitgehend verlassen waren,

wurde die Untersuchung zur Paarungszeit durchgeführt. Zudem sollen die CEF-

Maßnahmen und Ausgleichmaßnahmen besprochen werden.

2. Untersuchungsgebiet

Das geplante Baugebiet (Abb. 1) liegt in Hebertshausen, erreichbar über die Zufahrt

Bürgermeister-Reichl-Weg (Flurstück 591/1, Gemarkung Hebertshausen). Auf dem

Flurstück stehen zwei Wohngebäude, eine zu Bürozwecken genutzte "Blockhütte", ein

einseitig offener Schuppen, sowie ein großes, seit langem ungenutztes Nebengebäude.

Östlich, nördlich und südöstlich an das Untersuchungsgebiet schließen sich ein

Wohngebiet an. Im Westen und Südwesten liegt eine Wiese und/oder Ackerfläche.

Abb. 1: Untersuchungsfläche (blau hinterlegt).

Page 3: Fachbericht zum Fledermausbestand während Paarungszeit am ... · Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,

Fachbericht Bgm-Reichl-Weg 2018.09.27 Dipl.-Biol. Dr. Knut Neubeck

27.09.2019 Seite 3

3. Methode

Es wurden zwei Transektenbegehungen für eine Stunde zur Ausflugzeit durchgeführt

(Transekt s. Anhang 1). Die erste Begehung wurde am 05.09.2018 und die zweite

Begehung am 06.09.2018. Bei der Transektenbegehung wurden die Rufaufzeichnungen

mit USB Ultrasound Mikrophon M500 von Pettersson durchgeführt. Zusätzlich wurde

am 05.09.2018 und 06.09.2018 je ein Batlogger M für eine Nacht zur dauerhaften

Erfassung an zwei verschiedenen Positionen aufgestellt (Batloggerpositionen s.

Anhang1). Die Untersuchung wurde ab Sonnenuntergang (05.09 um 19:46 und 06.09

um 19:44) begonnen. Die Transektenbegehung dauerte eine Stunde. Der Batlogger

welcher über die zwei Nächte gestellt wurde, hat seine Aufzeichnungen um 06:00 Uhr

beendet, ca. eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang.

4. Ergebnisse

AusflugbegehungEs wurden am 05.09.2018 die Rauhautfeldermaus (Pipistrellus nathusii) und der Große

Abendsegler (Nyctalus noctula) festgestellt. Die Rauhautfledermaus wurde unmittelbar

zur Ausflugzeit um 20:12 Uhr das erste Mal an Position 1 (siehe Anhang 2)

aufgenommen. Es wurden ca. 2 Individuen jagend an Position 1 und 3 bis 20:45 Uhr

registriert. Der Große Abendsegler wurde nur einmal um 20:21 Uhr, das

Untersuchungsgebiet überfliegend, festgestellt. Am 06.09.2018 wurden die

Fransenfledermaus (Myotis nattereri), der Große Abendsegler (Nyctalus noctula) und

die Rauhautfeldermaus (Pipistrellus nathusii) nachgewiesen. Beim Großen Abendsegler

wurden drei Überflüge zwischen 20:23 und 20:35 Uhr registriert. Die

Rauhautfledermaus wurde unmittelbar zur Ausflugzeit an Position 2 (siehe Anhang 2)

um 20:05 das erste Mal aufgenommen. Im weiteren Verlauf der Transektenbegehung

wurde die Rauhautfledermaus an Position 1 und 3 bei der Jagd beobachtet. Die

Bechsteinfledermaus wurde an Position 3 zwischen 20:31 bis 20:43 Uhr bei der Jagd

beobachtet.

4.1. Dauerhafte Erfassung über zwei NächteDie dauerhafte Rufaufzeichnung in der Nacht vom 05/06.09.2018 wurde an Position 4,

im Süden der Scheune (siehe Anhang 2) durchgeführt. Die Rufaufzeichnung wurde um

Page 4: Fachbericht zum Fledermausbestand während Paarungszeit am ... · Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,

Fachbericht Bgm-Reichl-Weg 2018.09.27 Dipl.-Biol. Dr. Knut Neubeck

27.09.2019 Seite 4

19:43 gestartet und um 6 Uhr morgens beendet. Zu Beginn der Rufaufzeichnungen war

es 21°C und zum Ende 14°C. Die Rufaufzeichnung in der Nacht vom 06/07.09.2018

wurde im Norden der Scheune, an Position 5, aufgenommen (s. Anhang 2). Die

Rufaufzeichnungen wurden um 19:45 gestartet und um 02:32 aufgrund der Vielzahl von

Aufnahmen abgebrochen. Zu Beginn der Rufaufzeichnungen waren es 20 °C und zum

Ende 16°C.

In der ersten Nacht wurden 3017 Aufnahmen aufgenommen, von denen 298

ausgewertet werden konnten. In der zweiten Nacht wurden 1277 Aufnahmen

durchgeführt, von denen 1122 ausgewertet wurden.

Es wurden sieben Arten sicher festgestellt: Nordfledermaus (Eptesicus nilssonii),

Fransenfeldermaus (Myotis nattereri), Großer Abendsegler (Nyctalus noctula),

Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)

und die Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus), siehe Tab.1.

Tab. 1: Schutzstatus der festgestellten Arten: fett gedruckt = sicher bestimmte Arten und alleweiteren Arten = mögliche Arten. Erläuterung: FFH = Flora-Fauna-Habitatrichtlinie: Anhang IIund IV; EHZK = Erhaltungszustand in der Kontinentalen Bioregion: s - ungünstig/schlecht, u -ungünstig/unzureichend, g - günstig, a - abnehmend, ? - unbekannt; RL By 2017 = Rote-Liste-Bayern, RL D 2009= Rote-Liste-Deutschland: 2 - Stark gefährdet, 3 - gefährdet, V -Vorwarnliste, * - Ungefährdet, D - Daten unzureichend.

Kürzel Deutscher NameWissenschaftlicherName FFH EHZK

RL D2009

RL By2017

SpecFledermäuseunbestimmt Chiroptera gen. spec.

Myotis Mausohren Myotis spec. IVMkm Myotis "klein/mittel" Myotis dau/bec/bart IV */V */2/3

Mnat Fransenfledermaus Myotis nattereriII/IV u 2 3

Nnoc Großer Abendsegler Nyctalus noctula IV u V *Enil Nordfledermaus Eptesicus nilssonii IV u G 3Ppyg Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus IV u D VPpip Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus IV g * *Pnat Rauhhautfledermaus Pipistrellus nathusii IV u * *

PmidZwergfledermäuse"mid"

Pipistrellusnathusii/kuhlii IV * *

Page 5: Fachbericht zum Fledermausbestand während Paarungszeit am ... · Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,

Fachbericht Bgm-Reichl-Weg 2018.09.27 Dipl.-Biol. Dr. Knut Neubeck

27.09.2019 Seite 5

Am häufigsten wurde die Rauhautfledermaus aufgenommen (s. Tab. 2 und 3).

Tab. 2: Ausgewertete Rufaufnahmen vom 05/06.09.2018WissenschaftlicherName Aufnahmen RufePipistrellus nathusii 208 3168Myotis nattereri 26 451Myotis dau/bec/bart 18 196Myotis spec. 18 280Pipistrelluspipistrellus 16 120Nyctalus noctula 5 33Pipistrellusnathusii/kuhlii 3 31Eptesicus nilssonii 2 18Chiroptera gen. spec. 2 22

Tab. 3: Ausgewertete Rufaufnahmen vom 06/07.09.2018WissenschaftlicherName Aufnahmen RufePipistrellus nathusii 639 4869Myotis spec. 283 2773Chiroptera gen. spec. 77 210Myotis dau/bec/bart 59 551Myotis nattereri 19 378Pipistrellus pipistrellus 11 189Nyctalus noctula 5 19Pipistrellus pygmaeus 1 10Nyctalus spec. 1 14

Page 6: Fachbericht zum Fledermausbestand während Paarungszeit am ... · Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,

Fachbericht Bgm-Reichl-Weg 2018.09.27 Dipl.-Biol. Dr. Knut Neubeck

27.09.2019 Seite 6

An beiden Standorten waren zur Ausflugzeit und zur Einflugzeit nur die

Rauhautfledermäuse aktiv. An beiden Standorte hat über den vollen Aufnahmezeitraum

eine Aktivität von Fledermäusen stattgefunden (s. Abb. 1 und Abb. 2).

Abb.1: Akivitätsdarstellung über den gesamten Aufnahmzeitraum.

Page 7: Fachbericht zum Fledermausbestand während Paarungszeit am ... · Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,

Fachbericht Bgm-Reichl-Weg 2018.09.27 Dipl.-Biol. Dr. Knut Neubeck

27.09.2019 Seite 7

5. Beurteilung

Zur Zeit der Begehung wird ein Quartier von ca. zwei Rauhautfledermäusen in den zum

Abriss vorgesehenen Gebäuden angenommen, da die beiden Rauhautfledermäuse

unmittelbar nach der Ausflugzeit nahe dem Gebäude aufgetaucht sind und zur

Einflugzeit sich auch noch nahe dem Gebäude aufgehalten haben. Bei allen anderen

Fledermausarten wird zur Zeit der Aufnahmen kein Quartier in den zum Abriss

vorgesehenen Gebäuden angenommen. Die Freiflächen des untersuchten Geländes

wurden kontinuierlich über die volle Nacht von ca. sieben Arten zur Nahrungssuche

genutzt. Da bei der Transektenbegehung keine größeren Anzahlen von Fledermäusen

festgestellt wurden, wird in den Gebäuden auf dem Untersuchungsgelände von

einzelnen Hangplätzen bzw. kleinen Quartieren ausgegangen. Fledermäuse wechseln

gerne ihre Hangplätze, um die richtig temperierten Quartiere bei bestimmten

Witterungsverhältnissen zu finden oder wenn Prädatoren anfangen ihr Quartier

aufzusuchen. Daher sind die Fledermäuse auf mehrere Ausweichquartiere in der

näheren Umgebung angewiesen. Viele Gebäude in der näheren Umgebung waren

saniert oder Neubauten, die in der Regel kein geeignetes Quartierangebot bieten. Da

mögliche Wechselquartier schon belegt sind und die Quartieranzahl in urbanen

Bereichen durch Sanierungen und Neubauten tendenziell abnehmen, müssen die

wegfallenden Quartiere ersetzt werden.

Die Bestände der Rauhautfledermaus werden vom Bayerischen Landesamt für Umwelt,

Stand 31.07.2018, als ungünstig/unzureichend1 eingeordnet. Somit sind keine

Ausnahmeregelungen möglich und es wird durch den Eingriff eine Verschlechterung der

lokalen Teilpopulation erwartet. Entsprechend werden CEF-Maßnahmen und

Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Auch sind die Auswirkungen im Hinblick auf § 44

BNatSchG (1) 1 – 3 zu berücksichtigen.

Die Freiflächen wurden während der Transektenbegehung von einzelnen Fledermäusen

intensiv als Nahrungsreviere genutzt. Über die gesamte Nacht wurden die Flächen im

Süden und Norden der Scheune von verschiedenen Fledermausarten zur

Nahrungssuche genutzt. Da die nähere und weitere Umgebung von vielen gut

begrünten und teils großen Gärten umgeben ist, werden bei Verlust der

Nahrungsreviere keine Nachteile erwartet. Zumal davon auszugehen ist, dass im Ort

1 https://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/steckbrief/zeige?stbname=Pipistrellus+nathusii)

Page 8: Fachbericht zum Fledermausbestand während Paarungszeit am ... · Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,

Fachbericht Bgm-Reichl-Weg 2018.09.27 Dipl.-Biol. Dr. Knut Neubeck

27.09.2019 Seite 8

Hebertshausen die Anzahl der Quartiere der begrenzende Faktor ist und nicht das

Nahrungsangebot.

6. Maßnahmen zum Artenschutz

Für die Tierarten nach Anhang IV a) Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) ergibt sich

aus § 44 Abs.1 Nr. 1-3 u. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe

folgende Verbote:

Schädigungsverbot von Lebensstätten (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung

oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Abweichend davon liegt ein

Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben

betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang

gewahrt wird.

Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): erhebliches Stören von Tieren während

der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt.

Tötungs- und Verletzungsverbot (s. Nr. 2.3 der Formblätter): Der Fang, die

Verletzung oder Tötung von Tieren, die Beschädigung, Entnahme oder Zerstörung

ihrer Entwicklungsformen im Zusammenhang mit der Zerstörung von

Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie die Gefahr von Kollisionen im

Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Tötungsrisiko für die jeweilige

Arten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungsmaßnahmen

signifikant erhöht.

Nahrungshabitate fallen grundsätzlich nicht unter das Schädigungs- und

Störungsverbot. Soweit es sich jedoch um unverzichtbare Teilhabitate handelt (z. B.

regelmäßig frequentierte, obligate Nahrungs- bzw. Jagdhabitate in unmittelbarer Nähe

von Reproduktionsstätten) und ein Ausweichen nicht möglich ist, können die

Verbotstatbestände des § 44 Abs.1, Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt sein.

Nahrungs- und Jagdhabitate, die hingegen nur unregelmäßig oder fakultativ genutzt

werden und daher nicht von existenzieller Bedeutung für die Art bzw. die Individuen

sind, fallen nicht unter die Schutzvorschriften.

Page 9: Fachbericht zum Fledermausbestand während Paarungszeit am ... · Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,

Fachbericht Bgm-Reichl-Weg 2018.09.27 Dipl.-Biol. Dr. Knut Neubeck

27.09.2019 Seite 9

6.1. Prognose und Maßnahmen zum ArtenschutzPrognose des Schädigungsverbots von Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m.

Abs. 5 Satz 1 - 3 u. 5 BNatSchG: Bei Sanierungs-, Renovierungsarbeiten oder

Gebäudeabriss kann es zur Zerstörung oder Veränderung von Quartieren kommen.

Ohne geeignete Vorkehrungen wäre mit dem Eingriff für dieRauhhautfledermaus eine Schädigung von Lebensstätten absehbar. Da

Quartiere der Rauhautfledermaus sehr wahrscheinlich sind, werden CEF-Maßnahmen notwendig. Es sollten im Vorfeld des Eingriffes rechtzeitig adäquate

Ersatzquartiere geschaffen werden, z.B. durch das Aufhängen von

Fledermauskästen an Nachbargebäuden. Fledermauskästen werden häufig schlecht

angenommen, da die Fledermäuse die Kästen nicht entdecken oder die Fledermäuse

nicht gewohnt sind die Kästen als Quartiere zu erkennen. Daher sollte eine höhere

Zahl und Auswahl an Fledermauskästen bereitgestellt werden, um hierdurch das

Finden und Nutzen der neuen Quartiere zu verbessern. Es sollten minimal drei

Ersatzkästen/-Quartiere (zwei Flachkästen und ein Rundkasten) an den

Nachbargebäuden aufgehängt werden. Diese Quartiere sollten mindestens über

einen Zeitraum von ca. 10 Jahren bestehen bleiben, um den Fledermäusen die

Übergänge zu den dauerhaften Quartieren am neuen Gebäude zu erleichtern. Am

Neubau sind auch mindestens drei weitere Quartiere einzuplanen. Werden dieseMaßnahmen umgesetzt, ist das Risiko, des wirksam werden des Tatbestandesder Schädigung der Lebensstätten, nach Stand des Wissens maximalminimiert.

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5

BNatSchG: Eine Störung durch die Baumaßnahmen sind nicht zu erwarten. In der

Regel wird überwiegend am Tag gebaut, so können die Fledermäuse in Ihrer

Aktivitätszeit am Abend und in der Nacht das Gelände ungestört für die Jagd nutzen.

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5

Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG: Ohne geeignete Vorkehrungen wären mit einer Sanierung,

Renovierung oder Neubau für alle Arten Tatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3

absehbar. Da Hinweise auf anwesende Fledermäuse gefunden wurden, sind

konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich. Da auf dem Gelände keine

Page 10: Fachbericht zum Fledermausbestand während Paarungszeit am ... · Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,

Fachbericht Bgm-Reichl-Weg 2018.09.27 Dipl.-Biol. Dr. Knut Neubeck

27.09.2019 Seite 10

Winterquartiere festgestellt werden konnten (s. Bericht zur Ökologischen

Gebäudekontrolle von Büro H2 vom 02.03.2018) ist der Abriss der Gebäude auf den

Zeitraum zwischen November und Anfang März beschränkt. Werden dieseMaßnahmen umgesetzt, ist das Risiko, des wirksam werden des Tatbestandesder Tötung- und Verletzung, nach Stand des Wissens maximal minimiert.

6.2. Prognose zum NahrungshabitatVon einer Verschlechterung des Nahrungshabitats wird sowohl während der Bauphase

als auch nach einer Bebauung nicht ausgegangen. Sowohl während der Bauphase als

auch nach der Bauphase verändert sich der Charakter der Naturlandschaft nicht

wesentlich.

Page 11: Fachbericht zum Fledermausbestand während Paarungszeit am ... · Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,
Page 12: Fachbericht zum Fledermausbestand während Paarungszeit am ... · Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,