Fachfortbildung 20.09.2008 Hygiene in der Naturheilpraxis ... · • Akupunktur ! Einmalnadeln •...

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BDHN e.V. Fachfortbildung 20.09.2008 Hygiene in der Naturheilpraxis Aktuelles zum Recht der Berufsaufsicht Dr. Sabine Gleich Landeshauptstadt München Referat für Gesundheit und Umwelt Abteilung Hygiene und Umweltmedizin Sachgebiet Infektionshygiene/Medizinalwesen Inhalte der Präsentation 1 Heilpraktiker und Gesundheitsamt im Spannungsfeld gesetzlicher Bestimmungen Konzepte, Strategien und Kooperationsmodelle des Münchner Gesundheitsamtes Basishygiene in der Heilpraktikerpraxis – was muss man wirklich tun? Möglichkeit zum Check der eigenen Praxis Hygienische Fallstricke Hygienische Prozessanalyse Diskussion häufiger Fehler

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BDHN e.V. Fachfortbildung 20.09.2008

Hygiene in der Naturheilpraxis

Aktuelles zum Recht der Berufsaufsicht

Dr. Sabine Gleich

Landeshauptstadt München

Referat für Gesundheit

und Umwelt

Abteilung Hygiene und Umweltmedizin Sachgebiet Infektionshygiene/Medizinalwesen

Inhalte der Präsentation 1

• Heilpraktiker und Gesundheitsamt im Spannungsfeld gesetzlicher Bestimmungen

• Konzepte, Strategien und Kooperationsmodelle des Münchner Gesundheitsamtes

• Basishygiene in der Heilpraktikerpraxis – was muss man wirklich tun?

Möglichkeit zum Check der eigenen Praxis

Hygienische Fallstricke

Hygienische Prozessanalyse

Diskussion häufiger Fehler

Inhalte der Präsentation 2

• Patientenbehandlung und deren Dokumentation in der Heilpraktikerpraxis – was muss man wirklich tun?

Möglichkeit zum Check des eigenen Vorgehens

Fallstricke

Diskussion häufiger Fehler

Gesetzliche Grundlagen für das Tätigwerden des ÖGD 1

< Infektionsschutzgesetz (IfSG, 2001)

< Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG, 2003)

< Hygieneverordnung (HVO, 2006)

§ 36 IfSG – Einhaltung der Infektionshygiene

§ 36 Abs. 2 IfSG – Infektionshygienische Überwachung von Heilpraktikerpraxen

Art. 16 GDVG – Überwachung der im IfSG genannten Einrichtungen

§ 5 HVO – Überwachung

Gesetzliche Grundlagen für das Tätigwerden des ÖGD 2

< Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG, 2003)

Art. 12 GDVG – Anzeigepflichten

– Maßnahmen im Rahmen der Berufsaufsicht

< 1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (DV HeilprG, 1939)

§ 2 (1) – Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt

Konsequenz für RGU 1

> Durchführung standardisierter anlassbezogener Überprüfungen in

Auditform

• vorliegende Patientenbeschwerden

• Verdacht auf nosokomial erworbene blutübertragbare Virusinfektionen,

Ausbruchsgeschehen

• Verdacht auf kritische Hygienedefizite/Mängel

> wenn bzw. da

• Annahme einer möglichen Patientengefährdung durch übertragbare

Krankheiten

• In Kraft treten § 16 Abs. 1 IfSG – Gefahrenabwehr

– Treffen notwendiger Maßnahmen

> praktischer Ablauf, mögliche Ergebnisse

Konsequenz für RGU 2

> Systematische Analyse des Basishygienemanagements in invasiv tätigen Praxen

• Durchsicht der eingereichten Hygienepläne unter

• Berücksichtigung der durchgeführten invasiven Maßnahmen

> Frage: Basishygienemanagement objektiv nachvollziehbar abgebildet?

> seit 2. Halbjahr 2008:

• stichprobenartige angemeldete Überprüfung von Praxen

• aktuelle Einschlusskriterien, Risikoanalyse

Konsequenz für Heilpraktiker 1

< Invasiv tätig: Erstellung von Hygieneplänen

1 Hygieneplan für 1 Praxis !

Auflistung aller Mitarbeiter

Unterschrift aller Mitarbeiter (Umsetzung)

! Anpassung von Rahmenhygieneplänen an die eigene Praxis/ angewandten Therapieverfahren

! Anforderung durch RGU => gesetzliche Vorgaben

! Sichtung durch RGU => kostenlose Serviceleistung

! Eigenverantwortung => gesetzliche Absicherung

Konsequenz für Heilpraktiker 2

< Alle:

Anzeigepflicht zu Beginn der Tätigkeit

(Praxisanschrift - Hauptpraxis/Nebenpraxis, Berechtigung

zur Berufsausübung)

Unverzügliche Anzeigepflicht von Änderungsanzeigen

(Praxisanschrift, Aufgabe der Tätigkeit/wesentliche Ände-

rungen der Tätigkeit)

! schriftlich

< Alle: Erfüllung öffentlich-rechtlicher Berufspflichten

Kenntlichmachung der Berufsausübung – Anbringen eines Praxisschildes

Anbringen auch bei Nutzung Privatwohnung/-haus als Praxis

Name, Berufsbezeichnung, Praxisbezeichnung, allg. verständliche Therapieangaben ! Korrekte Angaben

Beachtung örtlicher Gegebenheiten (Größe, Gestaltung)

bei Praxiswechsel Belassen für 1 Jahr möglich

! Unzulässigkeit von Hausbesuchspraxen

Konsequenz für Heilpraktiker 3

< Alle: Erfüllung öffentlich-rechtlicher Berufspflichten

Beachtung der gesetzlich eingeräumten Behandlungsbefugnisse

Berücksichtigung des Selbstbeschränkungsgrundsatzes

ordnungsgemäße Aufbewahrung von Patientenakten

ordnungsgemäße Dokumentation der Patientenbehandlung

! objektive Nachvollziehbarkeit

! Praktisches später

< Bei Nichtbeachtung in Kraft treten:

• § 73 IfSG – Bußgeldvorschriften

• Art. 33 GDVG – Ordnungswidrigkeiten • § 7 1. DV HeilprG – Widerruf Erlaubnis

Konsequenz für Heilpraktiker 4

Schulmedizin - automatisch aggressiv?

Naturheilverfahren - automatisch sanft?

Blutentnahmen/Spritzen/Injektionen

Injektionen

Infusionen

Neuraltherapie

Eigenblutbehandlung

Thymustherapie, Zelltherapie

Exkurs1: invasive Tätigkeiten

Potenzielle Infektionsgefährdung für Behandler und Patient

! Hepatitis B-Schutzimpfung

Akupunktur

Einmalnadeln

Aufbereitbare Nadeln

Ausleitverfahren

Aderlass

Blutegeltherapie

Baunscheidtieren

Blutiges Schröpfen

Weitere Methoden

Kolonhydrotherapie

Entfernung von Tätowierungen,

Altersflecken, Warzen

Entfernung von Teleangiektasien

Faltenunterspritzung

Piercing

Exkurs 2: invasive Tätigkeiten

Meldejahr 2007 Meldejahr 2008 (September)

• Anmeldungen gesamt: 141 • Anmeldungen gesamt: 109

• Anmeldung invasiver Tätigkeit: 97 • Anmeldung invasiver Tätigkeit: 64

Akupunktur 76 78 % 54 84 %

Injektionen 42 43 % 41 64 %

Blutiges Schröpfen 19 20 % 32 50 %

klassische Eigenbluttherapie 18 19 % 23 36 %

Infusionen 17 18 % 16 25 %

Baunscheidtieren 14 14 % 9 14 %

Blutegeltherapie 6 6 % 3 4 %

HOT, UVB, sonstige Ozonierungsverfahren 2 6 % 4 6 %

Aderlass 2 2 % 10 16 %

Kolonhydrotherapie 1 1 % 3 5 %

• Abmeldungen invasiver Tätigkeit : 6 • Abmeldungen invasiver Tätigkeit: 2

Konzepte, Strategien, Kooperationsmodelle RGU

Rollenverständnis des RGU : dualer Arbeitsansatz

• von Interessen unabhängige Kontrollinstanz

sachkundige Kontrollen neutrale Kontrollen konsequente Einforderung zurecht erhobener Forderungen

• von äußeren Einflussnameversuchen unabhängige Kontrollinstanz

• Beratungsinstanz

Konzepte, Strategien des RGU

• aktive Unterstützung seriös arbeitender Heilpraktiker

• Vermittlung von Rechtssicherheit

• praktischer Input an Ministerien, Behörden

• Netzwerkbildung Kooperation (Berufsverbände)

Geltende normative Vorschriften/Empfehlungen 1

• Infektionsschutzgesetz (IfSG)

• Medizinproduktegesetz (MPG)

• Arzneimittelgesetz (AMG)

• Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)

• Hygieneverordnung (HVO)

• BGR/TRBA 250 „Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“

• Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Instituts (RL-RKI), insbesondere mit den Kapiteln C 1.1 „Händehygiene“, C 1.1.4 „Funktionelle Voraussetzung und Ausstattung für die Händehygiene“ C 1.4 „Prävention und Kontrolle von Infektionen bei Injektionen und Punktionen“ C 2.1 „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“ C 2.2 „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ C 3.4 „Anforderungen der Hygiene an die Abfallentsorgung“

Geltende normative Vorschriften/Empfehlungen 2

• DIN-Normen, insbesondere

DIN EN 13060 „Dampfkleinsterilisatoren“

DIN 58947 „Heißluftsterilisatoren“

DIN EN ISO 11607 „Verpackungen für in der Endverpackung zu sterilisierende Medizinprodukte“

DIN 58953, Teil 7 – 10 „Sterilgutversorgung“

DIN EN 1717 „Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen und allg. Anfor- derungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen, Auswahl von Sicherungseinrichtungen“

• Europäisches Arzneibuch

• Aktuelle Desinfektionsmittelliste des Verbandes für Angewandte Hygiene e.V. (VAH-Liste)

Basishygiene – was muss man wirklich tun?

Gründlich nachdenken !

• Was ?

• Wer ?

• Wo ?

• Wie ?

• Wann ?

• Womit ?

Hygieneplan: Abbildung und Nachvollziehbarkeit des

Hygienemanagements

! Rahmenhygieneplan

! RGU-Schema

Basishygiene – Hygieneplan 1

1. Formal / Inhaltliches

• Benennung Autor

• Erstellungsdatum / Version

• Unterschriften

• Inhaltsverzeichnis

• Übereinstimmung Inhalte Hygieneplan mit den invasiven Tätigkeiten

! Verbindliche Anweisung

! Rechtliche Absicherung

! Personalschulung /-einweisung, Kontrolle

Basishygiene – Hygieneplan 2

2. Baulich-funktionelle Gegebenheiten

• Hygienegerechte Raumausstattung

• Ausstattung von Untersuchungs-/ Behandlungsräumen mit Hände- waschplätzen gem. verbindlicher Vorgaben

• Ausstattung mit wandständigen Händedesinfektionsmittelspendern

• Räumliche bzw. funktionelle Trennung „unreiner“ und „reiner“ Arbeitsbereiche

! Behandlungsspektrum

! Hände des Personals

! Sonderfall: Praxis in der Wohnung

erforderliche Eingrenzung des Therapiespektrums

Basishygiene – Hygieneplan 3

3. Personalhygiene/-schutz

• Allg. Personalhygiene (Nägel, Haare, Schmuck) ! Künstliche Fingernägel

• Tragen von Berufskleidung ! Problem: Kittel

• Aufbereitung der Berufskleidung ! was, wo, waschbar bei 60°, Wechselsatz

• Tragen von Schutzkleidung (Handschuhe, MN-Schutz, Schürzen, Schutzbrille) ! Schutzstufe 2-Tätigkeiten, Erkältungskrankheiten

• Vorhaltung eines gelisteten Händedesinfektionsmittels

• Verwendung von Einmalgebinden

• Standards Händehygiene (Indikation, Durchführung) ! Korrekte Durchführung (trockene Hände, Einwirkzeiten)

• Verhalten bei Nadelstichverletzung

Basishygiene – Hygieneplan 4

4. Umgebungshygiene

• Vorhaltung eines gelisteten Flächendesinfektionsmittels

• Standards zum Einsatz der Flächendesinfektion ! Arbeitsflächen ! Sonderfälle

• Standards zur Durchführung (Dosierung) ! Scheuer-Wischdesinfektion, Konzentration, Einwirkzeiten

• Umgang mit Reinigungsutensilien ! Einsatz von Einmalprodukten

• Standards zur Abfallentsorgung

• Sachgerechte Entsorgung von Sharps

• erforderlicher Standard Trinkwasseruntersuchung

! Balneotherapie, Samadhibad

! manuelle Aufbereitung kritischer Medizinprodukte

Basishygiene – Hygieneplan 5

5. Umgang mit Medikamenten

• Standard Lagerung

• Ausschluss Verwendung von Mehrdosisbehältnissen ! Eindosisbehältnisse bei Fehlen von Konservierungsstoffen

• Korrekter Umgang mit Mehrdosisbehältnissen (Konservierungsstoffe)

! Ausnahmesituation

! Minispike, Anbruchsdatum, Kühlung

! Korrekter Umgang mit Spritzen -cave Kontamination!

• Standard Salben/ orale Medikamente (Anbruchsdaten, Kontrolle)

Basishygiene – Hygieneplan 6

6. Standards zu Schutzstufe 2-Tätigkeiten

• Hautdesinfektion Patient (Indikation, Durchführung)

• Vorhaltung eines gelisteten Hautdesinfektionsmittels ! Kein Nachwischen, kein Nachpalpieren

• Injektionen

• Infusionen ! hygienische Händedesinfektion, Flächendesinfektion Arbeitsfläche

! i.m. Injektionen – sterilisierte Tupfer, Einwirkzeiten

! sachgerechte Entnahme von Spritzen/ Kanülen/ Infusionssystemen aus Steril- verpackung, Einmalmaterialien

! Desinfektion Gummistopfen Infusionsflasche vor Einstechen des Infusionssystems - Hautdesinfektionsmittel

! Vorbereitung unmittelbar vor Anwendung für einen Patienten

! Besondere Sorgfalt bei der Vorbereitung von Mischinfusionen

Basishygiene – Hygieneplan 7

6. Standards zu Schutzstufe 2-Tätigkeiten

• Akupunktur ! Einmalnadeln

• Blutiges Schröpfen ! Sterilisation, Problematik Saugballaufbereitung Verwendung von Einmalprodukten (Instrumente)

• Baunscheidtieren ! Verwendung von Einmalprodukten (Köpfe, Rollen)

• Aderlasstherapie ! Verwendung von Einmalprodukten

Basishygiene – Hygieneplan 8

6. Standards zu Schutzstufe 2-Tätigkeiten

• Blutegeltherapie

! Einsatz nur bei Indikationen ohne therapeutische Alternativen/sorgfältiger Abwägung therapeutischer Alternativen

! Infektionen sind bedeutendes Anwendungsrisiko (Hepatitis, Influenza, Rotaviren, etc.) auch bei Zuchtegeln Infektionsrisiko mit Pseudomonas, Aeromonas

! Verbot der Wiederverwendung

! Rückverfolgbarkeit

! Angaben zur Entsorgung

• Eigenbluttherapie/ UVE

! i.v. Entnahme - i.m. Injektion

! getrennte Entnahme- und Injektionskanülen

Basishygiene – Hygieneplan 9

6. Standards zu Schutzstufe 2-Tätigkeiten

• Hämatogene Oxidationstherapien, UVB/ HOT

sonstige Blutozonierungs- und Ozonierungsverfahren

! z. T. erhebliche Infektionsrisiken für Patienten

! Arbeiten im geschlossenen System

! Einsatz von Einmalprodukten (Schlauchsysteme, Sterilfilter)

! strikte Beachtung der Herstellerangaben zu Gebrauch, Aufbereitung, Wartung

! präzise Beschreibung des Vorgehens

? Raumluftbelastung

Basishygiene – Hygieneplan 10

•Kolonhydrotherapie

! Einsatz von Einmalprodukten (Schlauchsysteme, Einführrohre)

! Strikte Beachtung der Herstellerangaben zu Gebrauch, Aufbereitung, Wartung

! Trinkwasserproblematik: Sicherstellung des freien Auslaufs

! Sonderfall: Flächendesinfektion

• Wundverband/ Verbandswechsel

Basishygiene – Hygieneplan 11

7. Umgang mit Medizinprodukten

dringende Empfehlung:

Einsatz von Einmalprodukten, wenn möglich!

keine Aufbereitung von Medizinprodukten, wenn möglich! Vermerk im Hygieneplan!

Achtung: bestehende gesetzliche Regelungen!

hohe Verantwortung des Betreibers, ggf. zivil-/strafrechtliche Konsequenzen bei Nichteinhalten gesetzlicher Vorschriften!

wenn ja: Standardisierung erforderlich objektiv nachvollziehbare Erfüllung der Vorgaben

Basishygiene – Hygieneplan 12

8. Aufbereitung von Medizinprodukten

• Risikobewertung der Medizinprodukte ! Anpassung an die in der eigenen Praxis aufbereiteten MP

unkritische MP Reinigung, Desinfektion

Kontakt mit intakter Haut

semikritische MP zwingende Reinigung, Desinfektion (Sterilisation) Kontakt mit Schleimhäuten

kritische MP zwingend Reinigung, Desinfektion und Sterilisation

Kontakt mit Blut, Geweben

kritische MP A (z. B. Schröpfgläser) manuelle Aufbereitung möglich!

kritische MP B (z. B. Baunscheidtierköpfe) keine manuelle Aufbereitung möglich

! Einmalprodukte

Basishygiene – Hygieneplan 13

8. Aufbereitung von Medizinprodukten

• Standardarbeitsanweisungen ! wer macht was, wann, wie

Vorbereitung, Abwurf

Standard Reinigung

Standard Desinfektion (Tauchbadverfahren, Dosiervorgaben)

! Kontrolle Zeit, manuelles Bürsten

Vorhalten eines Reinigers und

Vorhalten eines gelisteten Instrumentendesinfektionsmittels oder

Kombipräparat (schlechtere Alternative)

Nachspülen, Trocknung ! fusselfreie Einmalhandtücher

Basishygiene – Hygieneplan 14

8. Aufbereitung von Medizinprodukten

DIN-konforme Verpackung

eingesetzes Sterilisationsverfahren

Heißluftsterilisation Dampfsterilisation (Klasse B,S,N) ! DIN-Konformität ! Eignung für MP ! Eignung für Verpackung

Standard Wartung, mikrobiologische Überprüfung ! Sporenpäckchen - Sterilisationsverfahren

Standard Dokumentation / Prozessparameter

Standard Freigabe

• Standard Lagerung von Medizinprodukten

Basishygiene – Hygieneplan 15

9. Umgang mit aktiven Medizinprodukten

• Standards zur Aufbereitung ! Herstellerangaben

• Standards zur Wartung ! Herstellerangaben

Empfehlungen: • Standard meldepflichtige Erkrankungen • Standard Notfallmanagement (Notfallkaskade)

Patientenbehandlung – was muss man wirklich tun? 1

• Wer ?

• Warum ?

• Was ?

• Wozu ?

• Womit ?

• Wie ?

Gründlich nachdenken !

Patientenakte:

Abbildung und objektive Nachvollziehbarkeit der erfolgten Patientenbehandlung

Patientenbehandlung und Dokumentation – was muss man wirklich tun? 2

Diagnostik:

• Anamnese

• Symptombezogene Untersuchung

• ggf. weitere Diagnostik (Labor, apparative Diagnostik, Veranlassung externer Zusatzuntersuchungen)

• ggf. Einholung externer Befunde

• bestehende (fach-)ärztliche Behandlung

! Dokumentation

Patientenbehandlung und Dokumentation – was muss man wirklich tun? 3

Risikoanalyse:

• Beachtung der gesetzlich eingeräumten Behandlungsbefugnisse

• Berücksichtigung des Selbstbeschränkungsgrundsatzes

! Alarmsymptome

! Weiterverweis

! Dokumentation

Therapie:

• Angewandtes Verfahren (medikamentös, interventionell)

! Monitoring

! Dokumentation

Bestehende Problemfelder:

• Räumliche/baulich-funktionelle Voraussetzungen

• Medizinprodukteaufbereitung

• Dokumentation der Patientenbehandlung

Maßnahmen ?

Konsequenzen ?

Lösungen?

Noch Fragen ???