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Fachgutachten Umweltprüfung mit integrierter Eingriffsbewertung zum Bebauungsplan Nr. XV-71 für das Gelände zwischen Bohnsdorfer Weg | den Grundstücken Bohnsdorfer Weg 72 und Wegedornstraße 283 | Wegedornstraße und Salierstraße im Bezirk Treptow-Köpenick | Ortsteil Altglienicke

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Fachgutachten Umweltprüfung mit integrierter Eingriffsbewertung

zum Bebauungsplan Nr. XV-71

für das Gelände zwischen Bohnsdorfer Weg | den Grundstücken Bohnsdorfer Weg 72 und Wegedornstraße 283 | Wegedornstraße und Salierstraße im Bezirk Treptow-Köpenick | Ortsteil Altglienicke

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Bebauungsplan Nr. XV-71

für das Gelände zwischen

Bohnsdorfer Weg, den Grundstücken Bohnsdorfer Weg 72 und Wegedornstraße 283, Wegedornstraße und Salierstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke

Fachgutachten Umweltprüfung mit integrierter Eingriffsbewertung zum Bebauungsplan Nr. XV-71

24. März 2016

Bearbeitung

bgmr Landschaftsarchitekten GmbH Dr. Carlo W. Becker Dipl.-Ing. Tanja Hain Sarah Böttner Romane Gras Prager Platz 6 10779 Berlin 030-2145959-0 [email protected]

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bgmr. Landschaftsarchitekten 2 Stand 03.2016

Inhaltsverzeichnis

1  Einleitung 4 

1.1  Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans - Standort 4 

1.2  Darstellung der Berücksichtigung der für den Bebauungsplan relevanten Ziele des Umweltschutzes, der Fachgesetze und -pläne 4

2  Beschreibung und Bewertung der Umweltwirkungen 8 

2.1  Räumlicher Untersuchungsumfang 8 

2.2  Bestandsaufnahme und –bewertung 8 

2.2.1 Schutzgut Mensch und seine Gesundheit 8 2.2.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere – biologische Vielfalt 9 2.2.3 Schutzgut Boden / Altlasten 21 2.2.4 Schutzgut Wasser 24 2.2.5 Schutzgüter Klima / Luft 24 2.2.6 Schutzgut Landschaft 25 2.2.7 Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter 25 

2.3  Prognose bei Durchführung der Planung 25 

2.3.1 Schutzgut Mensch und seine Gesundheit 25 2.3.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere 27 2.3.3 Schutzgut Boden / Altlasten 28 2.3.4 Schutzgut Wasser 30 2.3.5 Schutzgüter Klima / Luft 31 2.3.6 Schutzgut Landschaft 31 2.3.7 Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter 32 2.3.8 Wechselwirkungen 32 

2.4  Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung / anderweitige Planungsmöglichkeiten 32 

2.5  Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen 32 

2.6  Artenschutz 35 

2.7  Biotopschutz / Naturdenkmal 37 

2.8.  Wald / Baumschutz 37 

2.9  Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung 38 

2.10  Anderweitige Planungsmöglichkeiten 43

3  Zusätzliche Angaben 44 

3.1  Beschreibung der Verfahren der Umweltprüfung und bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetretenen Schwierigkeiten 44 

3.2  Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der planbedingten erheblichen Umweltauswirkungen 44

4  Allgemein verständliche Zusammenfassung 44  

Quellenverzeichnis 44

Anhang 46 

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Tabellenverzeichnis Tab. 1: Brut- und Gastvogelarten (Kartierung 2013, H. Hartong, Büro Umland) 16 Tab. 2: Tagfalter (Aufnahme 2008, ergänzt 2013 H. Hartong, Büro Umland) 18 Tab. 3: Heuschrecken (Aufnahme 2008, ergänzt 2013 H. Hartong, Büro Umland) 18 Tab. 4: Grundwasserneubildung, Wasserdurchlässigkeit und Filtervermögen der Böden (Umweltatlas Berlin 2010-2012) 24 Tab. 5: Versiegelungsbilanz für den Außenbereich des Bebauungsplangebietes 30 Tab. 6: Übersicht Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz 41 Tab. 7: Bilanzierung einer externen Kompensationsmaßnahme auf einer noch auszuwählenden Fläche im Nahbereich des Eingriffs 42 Tab. 8: Bilanzierung extensiver Dachbegrünung auf den Neubauflächen im Außenbereich und im Innenbereich der Fläche WA 3 43 

Abbildungsverzeichnis Abb. 1: „Derzeitige“ Kern- und Verbindungsflächen des Biotopverbundes im BP-Gebiet (LaPro 2009, AK Biotopverbund, Ausschnitt, ergänzt) 20

Abb. 2: „Potenzielle“ Kern- und Verbindungsflächen des Biotopverbundes im BP-Gebiet (LaPro 2009, AK Biotopverbund, Ausschnitt, ergänzt) 20

Abb. 3: Schutzwürdigkeit der Böden (gemäß Umweltatlas Berlin 2012) 22

Anhang

Anhang I - Tabellen zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

Tab. 1: Bewertung Bestand und Planung - Bereich Waldfläche / Abiotik Tab. 2: Bestandsbewertung Biotoptypen nach Methode Auhagen - Bereich Waldfläche Tab. 3: Bewertung Bestand und Planung - Bereich Waldfläche / Biotik Tab. 4: Bewertung Bestand und Planung - Bereich Bauflächen im Außenbereich / Abiotik Tab. 5: Bestandsbewertung Biotoptypen nach Methode Auhagen - Bereich Bauflächen im Außenbereich Tab. 6: Bewertung Bestand und Planung - Bereich Bauflächen im Außenbereich / Biotik

Anhang II - Karten

Karte 1: Biotoptypen Karte 2: Brutvögel – Vogelreviere (Revierzentren) Karte 3: Erhalt und Entwicklung (Planungsprämissen)

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1 Einleitung Das Fachgutachten Umweltprüfung mit integrierter Eingriffsbewertung zum Bebauungsplan XV-71 stellt die Grundlage für den Umweltbericht zum Bebauungsplan dar.

In dem Fachgutachten werden die Untersuchungsergebnisse zur Biotopkartierung und zur faunistischen Erfassung ausführlich beschrieben und kartografisch dargestellt. Der Aufbau des Gutachtens orientiert sich an der Gliederung der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und wird in verkürzter Form in den Umweltbericht zum Bebauungsplan überführt.

Im Falle von Änderungen der Inhalte des Bebauungsplans werden Anpassungen des Fach-gutachtens Umweltprüfung mit integrierter Eingriffsbewertung und des Umweltberichtes zum Bebauungsplan vorgenommen.

1.1 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans - Standort

Mit dem Bebauungsplan XV-71 sollen die derzeitigen Brachflächen als Wohngebiet mit sied-lungstypischem Charakter entwickelt und die Freifläche im Bereich Wegedornstraße / Salier-straße planungsrechtlich als Wald gesichert werden.

Folgende Inhalte sollen dafür festgesetzt werden:

- Allgemeine Wohngebiete mit einer GRZ von 0,2

- Wald

- Straßenverkehrsfläche in den Trassen der heutigen Straßen

- Flächen mit Bindungen für Bepflanzung

Der Bebauungsplan liegt im Bezirk Treptow-Köpenick, Altglienicke innerhalb eines Sied-lungsgebietes mit einem hohen Anteil an Einfamilienhäusern im Umfeld.

1.2 Darstellung der Berücksichtigung der für den Bebauungsplan relevanten Ziele des Umweltschutzes, der Fachgesetze und -pläne

Die überörtlichen Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege erge-ben sich aus dem Bundes- und Landesnaturschutzgesetz und dem Landschaftsprogramm Berlin.

Die übergeordneten Ziele des Naturschutzrechts sind darauf ausgerichtet, Natur und Land-schaft zu schützen, zu entwickeln und soweit erforderlich wiederherzustellen, dass

- die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, - die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, - die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume, - die Vielfalt, Eigenart, Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft

auf Dauer gesichert sind (§ 1 BNatSchG).

Diesen Anforderungen des Naturschutzes wird nachgekommen, indem die vorhandene Waldfläche erhalten wird und sich die zukünftige bauliche Verdichtung an einem Maß orien-tiert, das wesentliche Funktionen des Naturhaushaltes sichert.

Eingriffe in Natur und Landschaft, d.h. Veränderungen der Gestaltung oder Nutzungen von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung ste-

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henden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushal-tes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können, sind zu vermeiden, zu mini-mieren bzw. – soweit dies nicht möglich ist – auszugleichen (§§ 14 bis 18 BNatSchG).

Hierzu werden eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung durchgeführt und Maßnahmen zur Ein-griffsminderung und zum Ausgleich entwickelt.

Die Vorschriften des § 44 BNatSchG erfordern eine Prüfung, inwieweit durch den Bebau-ungsplan Beeinträchtigungen besonders bzw. streng geschützter Tier- und Pflanzenarten vorbereitet werden. Für die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans muss sichergestellt sein, dass das in der Bauleitplanung in Aussicht genommene Vorhaben die tatbestandlichen Vo-raussetzungen eines der Verbote des § 44 Abs. 1 und 3 des BNatSchG nicht erfüllt. Da es sich hier um ein Vorhaben gemäß § 30 bzw. 33 BauGB handelt, sind die artenschutzrechtli-chen Zugriffsverbote auf „europäisch“ geschützte Arten (Anhang IV der FFH-RL) und euro-päische Vogelarten beschränkt. Zudem liegt für diese Arten ein Verstoß gegen die arten-schutzrechtlichen Zugriffsverbote nicht vor, „soweit die ökologische Funktion der vom Eingriff oder vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusam-menhang weiter erfüllt wird“.

Ein Eintreten der in § 44 BNatSchG verbotenen Beeinträchtigungen der besonders geschütz-ten Tier- und Pflanzenarten kann z.B. durch geeignete Schutz-, Verhinderungs- und Vorbeu-gemaßnahmen vermieden werden. Ist dies nicht möglich, muss von der zuständigen Natur-schutzbehörde eine Ausnahme gemäß § 45 BNatSchG oder eine Befreiung gemäß § 67 BNatSchG in Aussicht gestellt sein. Aufgrund des Vorkommens europäischer Vogelarten im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist eine artenschutzrechtliche Einschätzung Bestand-teil des Umweltberichtes. Im Vorfeld wurde eine faunistische Kartierung durchgeführt, um die aktuellen Bestandswertigkeiten zu erfassen. Auf dieser Grundlage wird der Artenschutzbei-trag erstellt.

Landschaftsprogramm Berlin

Naturhaushalt/ Umweltschutz

Gemäß Landschaftsprogramm vom 19. Juli 1994 (zuletzt geändert am 27. Juni 2006) liegt der Geltungsbereich des Bebauungsplans XV-71 größtenteils in einem als Industrie- und Gewerbefläche ausgewiesenen Bereich. Da die gewerbliche Nutzung bereits aufgegeben worden ist und gemäß FNP Bauflächen für Wohnbebauung bis GFZ 0,4 vorgesehen sind, sind die für solche Gebietsnutzungen vorgesehenen Maßnahmen von Bedeutung, die auch für den nordwestlichen, bebauten Bereich gelten:

- Erhöhung der naturhaushaltswirksamen Flächen (Entsiegelung, Dach-, Hof- und Wandbegrünung),

- kompensatorische Maßnahmen bei Verdichtung, - Berücksichtigung des Bodenschutzes (z.T. Vorranggebiet 1 Bodenschutz), - Berücksichtigung des Grundwasserschutzes (Trinkwasserschutzzone III des Wasser-

schutzgebietes Altglienicke zwischenzeitlich aufgehoben), - dezentrale Regenwasserversickerung.

Die Freifläche an der Salierstraße ist als Grün- und Freifläche dargestellt, die aus Gründen des Bodenschutzes, der Grundwasserneubildung und der Klimawirksamkeit zu erhalten und zu entwickeln ist.

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Anforderungen an Naturgüter - Vorranggebiet Klima:

- Sicherung und Verbesserung des Luftaustausches, - Vermeidung bzw. Ausgleich von Bodenversieglung.

Biotop- und Artenschutz Das Planungsgebiet ist als Obstbaumsiedlungsbereich dargestellt, für den folgende Ziele gelten:

- Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung der kulturlandschaftlichen Elemente (Hecken, Feldgehölze, Gräben, Pfuhle, Frischwiesen, Alleen und Straßen mit unbe-festigten Randstreifen),

- Erhaltung und Ergänzung des Obstbaumbestandes und Verwendung traditioneller Nutz- und Zierpflanzen in Gärten,

- Sicherstellung eines hohen Grünflächenanteils und einer geringen Versiegelung im Übergangsbereich zu Landschaftsräumen,

- Erhalt gebietstypischer Vegetationsbestände und von artenschutzrelevanten Struktur-elementen,

- Begrenzung der Versiegelung bei Siedlungsverdichtungen.

Landschaftsbild

Ebenfalls als Obstbaumsiedlungsbereich eingestuft sind hier folgende Ziele in die Abwägung einzubeziehen:

- Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung kulturlandschaftlicher Elemente wie Hecken, Feldgehölze, Gräben und Frischwiesen,

- Erhaltung und Entwicklung prägender Straßenbaumbestände und unbefestigter Straßenrandstreifen,

- Erhaltung und Ergänzung des Obstbaumbestands und Verwendung traditioneller Nutz- und Zierpflanzen in Gärten,

- Erhaltung eines hohen Grünanteils im Übergangsbereich zu Landschaftsräumen; - Beseitigung von Landschaftsbildbeeinträchtigungen.

Erholung und Freiraumnutzung

Der nordwestlich bebaute Bereich ist als Wohnquartier mit guter öffentlicher Freiflächenver-sorgung dargestellt. Es werden unter anderem die folgenden Teilziele genannt:

- Erhöhung der Nutzungsmöglichkeiten und der Aufenthaltsqualität vorhandener Frei-räume und Infrastrukturflächen,

- Verbesserung der Durchlässigkeit zum landschaftlich geprägten Raum, - Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Straßenraum.

Für die dargestellten „Flächen außerhalb von Wohnquartieren“, beidseitig der Mittelstraße, sind folgende Ziele entwickelt worden:

- Entwicklung von Konzepten für die Erholungsnutzung, - Entwicklung von Wegeverbindungen, - Schutzpflanzungen bei angrenzender Wohn- und Erholungsnutzung.

Das Wäldchen an der Salierstraße ist als Grünfläche bzw. Parkanlage dargestellt. Hierfür werden folgende Ziele genannt:

- Entwicklung und Neuanlage mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten,

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- Auslagerung störender und beeinträchtigender Nutzungen, - Verbesserung der Aufenthaltsqualität.

Mit Festsetzungen zum Erhalt des Birkenwäldchens, zur Versickerung von Niederschlägen, zur Sicherung von Vegetationsbeständen sowie zur Pflanzung von Bäumen werden die An-forderungen des Landschaftsprogramms berücksichtigt.

Baumschutzverordnung

Wegen ihrer Bedeutung für die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bestimmt die Baumschutzverordnung, dass die gemäß § 2 BaumSchVO geschützten Bäume erhalten und gepflegt werden müssen. Sie dürfen nicht ohne Genehmigung beseitigt oder in ihrem Weiterbestand beeinträchtigt werden. Gemäß § 3 Abs. 3 BaumSchVO ist bei der Pla-nung und Durchführung von Vorhaben und Maßnahmen vom Vorhabenträger sicherzustel-len, dass vermeidbare Beeinträchtigungen der geschützten Bäume unterbleiben.

Im Rahmen der Planung werden Bäume wie folgt erfasst und bewertet:

- Bäume im Außenbereich der Bauflächen (§ 35 BauGB) werden über das „Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin“ bewertet und bilan-ziert.

- Für Eingriffe in Straßenbäume erfolgt eine gesonderte Wertermittlung nach Methode Koch.

- Bei Bäumen im Innenbereich, gemäß § 34 BauGB, ist für die Ermittlung von Eingriff und Ersatz die BaumSchVO anzuwenden.

Ein Teil der Bäume wird durch Bindungen für Bepflanzungen gesichert und ein Ersatz wird durch Pflanzgebote abgesichert.

Bodenschutzgesetz, Baugesetzbuch

Im Bodenschutzgesetz und im Baugesetzbuch wird der sparsame und schonende Umgang mit dem Boden gefordert. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a Abs. 2 BauGB ist dieser Belang mit in die Umweltprüfung einzustellen. Weiterhin wird im Bodenschutzgesetz in § 1 in Ver-bindung mit § 2 der Schutz der Bodenfunktionen gefordert. Auch dieser Belang findet in der Umweltprüfung Berücksichtigung.

Schutzgebiete / Naturdenkmal

Schutzgebiete nach dem Naturschutzgesetz befinden sich nicht im Geltungsbereich des Be-bauungsplans. Der Biotopschutz ist entsprechend § 30 BNatSchG und § 28 NatSchGBln zu beachten. Sind geschützte Biotope von den Festsetzungen der Bebauungspläne betroffen, so ist die Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung von den Verboten zu beantragen.

Schutzgebiete und geschützte Biotope kommen im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht vor.

Der Schutz von Naturdenkmalen ist in der Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen in Berlin geregelt. Nach § 5 dieser Verordnung sind die Beseitigung sowie alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder nachhaltiger Störung führen können.

Das Naturdenkmal wird gesichert.

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2 Beschreibung und Bewertung der Umweltwirkungen

2.1 Räumlicher Untersuchungsumfang

Die Untersuchung mit Biotopkartierung, faunistischer Kartierung sowie Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima / Luft, Kultur- und sonstige Sachgüter werden auf den Geltungsbereich fokussiert. Allerdings werden für bestimmte Schutzgüter wie z.B. Land-schaftsbild, Gesundheit des Menschen auch die Einflussfaktoren aus dem Umfeld (Ortsbild, Lärm, Straßenverkehr) mit berücksichtigt. Beim Schutzgut Fauna wurden auch mögliche Wanderwege der Tierarten berücksichtigt. Hinsichtlich der Methodik wurde die Risikomethodik angewandt. Der Bestand wurde erfasst und die Risiken für die Schutzgüter in Form einer Prognose abgeschätzt. Als Datengrundla-ge diente der Umweltatlas sowie das Landschafts- und Artenschutzprogramm Berlin, ergänzt durch fachgutachterliche Untersuchungen zu Verkehrsaufkommen und Lärmwirkungen, so-wie Erfassungen (mit Aktualisierungen) der Biotoptypen (2008, 2013), der geschützten Ein-zelbäume (2008, in Teilbereichen 2016) und der Fauna (2008, 2013). Für die faunistischen Kartierungen wurden die Standardmethoden zugrunde gelegt.

Die Bilanzierung des Eingriffs erfolgte in Anlehnung an die Methode ‚Auhagen‘, ein von der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Jahr 2012 überarbeitetes Verfahren. Das Schutzgut Landschaftsbild wurde nicht nach der Methode Auhagen quantifi-ziert, da die Bewertungskriterien nur begrenzt für den Untersuchungsraum anwendbar sind. Es wurde verbal-argumentativ bewertet. Im November 2015 erfolgte eine Anpassung der Bilanzierungsergebnisse nach den Vorga-ben des Vermerks von SenStadtUm IE10 (07.10.2015) zur „Berechnung der naturschutz-rechtlichen Kompensation – Funktionsbezug für Ersatzmaßnahmen gefordert“ auf der Basis des Beschlusses des VG Berlin vom 24.09.2015 (VG 24 L 63.15 – Wannseebahngraben).

2.2 Bestandsaufnahme und –bewertung

2.2.1 Schutzgut Mensch und seine Gesundheit

Bezüglich des Schutzgutes Mensch stehen Fragen des Wohlbefindens, der Gesundheit und der Erholungsnutzung im Vordergrund. Gegenstand der Betrachtung sind mögliche Beein-trächtigungen durch schädliche Immissionen (v.a. Lärm) und Beeinträchtigungen der Erho-lungsnutzung, die durch die Festsetzungen des Bebauungsplans entstehen können.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt inmitten eines durch Wohnbebauung ge-kennzeichneten Gebietes. Innerhalb des Geltungsbereiches findet derzeit am nordwestlichen Rand eine Nutzung durch Wohnbebauung statt.

Das Gebiet wird vor allem von Erholungssuchenden aus dem Wohnumfeld genutzt. Inner-halb des Birkenwäldchens befinden sich kleine Pfade, die von Spaziergängern (häufig mit Hunden) aufgesucht werden. Die offenen Sukzessionsflächen werden in geringer Intensität als Hundeauslauf genutzt.

Die gegebenen Lärmbelastungen durch den Straßen- sowie den Schienenverkehr sind der schalltechnischen Untersuchung durch das Büro ALB Akustik-Labor Berlin (12.10.2015) zu entnehmen. Diese wurden auf der Basis verkehrsplanerischer Erhebungen und Auswertun-gen ermittelt (Schlothauer & Wauer 08.05.2014). Die berücksichtigten Verkehrswerte bezie-hen sich auf den Bestand 2009/2012 und den Prognosenullfall 2025 (ohne Bebauung und planinduzierte Fahrten). Die Verkehrsprognose 2025 geht von einer Zunahme des Verkehrs-

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aufkommens auf der Wegedornstraße und einer Abnahme des Verkehrs auf dem unterge-ordneten Straßennetz aus. Der Vergleich der Verkehrslärm-Einzelpunktberechnungen für die vorhandene Wohnnut-zung außerhalb des Plangebietes mit den Orientierungswerten (OW) gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18 005-1 für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts, zeigt im Bestand 2009/2012 eine Überschreitung des OW an Immissionsort IO-02 (Salierstraße 63) um 2 dB(A) tags. Im Prognosenullfall 2025 werden Überschreitungen an 4 Immissionsorten um bis zu 4 dB(A) tags erwartet (Wegedornstraße, Mittelweg 75A). Nachts liegen im Bestand an 8 Immissionsorten Überschreitungen des OW um bis zu 6 dB(A) vor. Im Prognosenullfall 2025 ist mit Überschreitungen um bis zu 8 dB(A) an 9 Immissionsorten zu rechnen. Bei einer Überschreitung der Orientierungswerte in Allgemeinen Wohngebieten um bis zu 5 dB(A) ist in Bezug auf Verkehrsgeräusche noch von gesunden Wohnverhältnissen auszu-gehen (entspricht dem Orientierungswert für Mischgebiete). Dieser Wert wird im Bestand nachts an einem (Salierstraße 63), im Prognosenullfall an vier Immissionsorten überschritten (Wegedornstraße, Mittelweg 75A). Als bedenklich gelten Lärmpegelerhöhungen vor allem dann, wenn sogenannte Schwellen-werte der Gesundheitsgefährdung von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts erreicht oder überschritten werden. Diese Werte werden jedoch deutlich unterschritten. Aufgrund der vergleichsweise geringen Verkehrsbelastung und da kein Großbetrieb mit star-ken Emissionen im näheren Umfeld liegt, ist eine erhebliche lufthygienische Vorbelastung des Gebietes nicht gegeben.

2.2.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere – biologische Vielfalt

Biotoptypen / Pflanzen

Der Bestand wurde auf Grundlage der im Juli 2008 erarbeiteten Biotoptypenerhebung, die in Zusammenarbeit mit dem Büro Dr. Hanna Köstler durchgeführt wurde, in 2013 überarbeitet.

Gemäß der Berliner Biotoptypenliste wurde eine Biotopkarte für den gesamten Geltungsbe-reich mit folgenden Biotoptypen erstellt (vgl. Karte 1; Anhang I Tab. 2 und 5):

03 Anthropogen beeinflusste Ruderalfluren – Ruderale Pionier-, Gras- und Staudenfluren

Durch die ehemals anthropogene Nutzung des Gebietes haben sich auf den ehemals vege-tationsfreien Rohböden bzw. gestörten Böden im Laufe der Zeit großflächig ruderale Pio-nier-, Gras- und Staudenfluren ausgebildet. Bei diesen Flächen handelt es sich um in der Sukzession weit vorangeschrittene Stadien.

Im südöstlichen Teil, im Bereich der Gebäudebrache, wächst eine ausgedehnte Solidagoflur (032441 Solidago canadensis-Bestände auf ruderalen Standorten, weitgehend ohne Ge-hölzbewuchs (Gehölzdeckung < 10%)).

Im Nordteil der großen mittleren Fläche wachsen weitreichend Rispengrasfluren (Biotoptyp 0322221 ruderale Rispengrasfluren, mit Gehölzbewuchs (Gehölzdeckung 10-30%), typische Ausprägung). Stellenweise kommen dort Dominanzbestände des Land-Reitgrases (Calam-grostis epigejos) auf. Auf der Fläche werden vielfach Gartenabfälle abgelagert; als Folge kommen zahlreiche verwilderte Gartenpflanzen vor. Außerdem wurden hier kleine Reliktvor-kommen von zwei nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützten Arten nachgewiesen: Gemeine Grasnelke (Armeria elongata) und Sand-Strohblume (Helichrysum

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arenarium). Beide Arten sind in Berlin und Brandenburg nicht gefährdet. Ohne Pflege, z.B. regelmäßige Mahd, haben diese Trockenrasenpflanzen mittelfristig auf der Fläche keine Überlebensmöglichkeiten. Dies gilt insbesondere bei dem raschen Vordringen der Gehölze.

Die südwestliche Offenlandfläche besteht ebenfalls aus Rispengrasflur (Biotoptyp 0322221 ruderale Rispengrasfluren, mit Gehölzbewuchs (Gehölzdeckung 10-30%), typische Ausprä-gung) sowie ausgedehnter Queckenflur (03221 ruderale Quecken-Pionierfluren).

Im nördlichen Bereich südlich des Eichenbestandes befindet sich stärker ruderalisierter Halb-trockenrasen (03220 ruderale Halbtrockenrasen). Innerhalb der zuvor erläuterten ruderalen Pionier-, Gras- und Staudenfluren wachsen vielfach Gehölze wie Hybridpappel (Populus x canadensis), Späte Traubenkirsche (Prunus serotina), Birke (Betula pendula) u.a. auf. Die Offenflächen werden von zahlreichen Trampelpfaden (12651 unbefestigter Weg) durchzo-gen. In der Nähe der Trampelpfade wurden drei Einzelvorkommen der Gemeinen Grasnelke (Armeria elongata) verzeichnet. Ein kleiner Bestand der Art wächst an der Nordgrenze der Offenflächen. Auch hier wären zum Erhalt der Art regelmäßige Pflegemaßnahmen nötig.1

05 Grünland, und Rasengesellschaften

Die unter dieser Kategorie vorgefundenen Biotope - Frischwiesen/Frischweiden, Grünland-brache, Zierrasen/Scherrasen – werden vorwiegend von Gräsern und einzelnen Stauden beherrscht und haben demnach eine geringe Gehölzdeckung. Die Feuchtigkeitsstufe liegt bei trocken bis frisch.

Die östliche Offenlandfläche besteht aus einer ausgedehnten Grünlandbrache (0513311 tro-ckene Grünlandbrachen mit einzelnen Trockenrasenarten, weitgehend ohne spontanen Ge-hölzbewuchs (<10% Gehölzdeckung)). Die Fläche ist mit einzelnen Trockenrasenarten be-wachsen. Es wurden drei nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützte Arten nachgewiesen: Gemeine Grasnelke (Armeria elongata), Sand-Strohblume (Helichry-sum arenarium) und Heide-Nelke (Dianthus deltoides). Gemeine Grasnelke (Armeria elonga-ta) und Sand-Strohblume (Helichrysum arenarium) wurden in Einzelexemplaren gefunden; beide Arten sind in Berlin und Brandenburg nicht gefährdet. Die Heide-Nelke steht in Berlin auf der Vorwarnliste, in Brandenburg ist sie gefährdet (Rote Liste 3). Als weitere in Berlin auf der Vorwarnliste stehende Art kommt die Kriechende Hauhechel (Ononis repens subsp. pro-currens) auf der Fläche vor. Für sie wie für die geschützten Arten wären zum Erhalt der Po-pulationen regelmäßige Pflegemaßnahmen nötig. Im Bereich des Großplattenpflasters weist die Grünlandbrache eine andere Struktur auf. Sie ist dem Biotopcode 0513322 artenarme oder ruderalisierte trockene Brachen mit spontanem Gehölzbewuchs (10-30% Gehölzdeckung) zuzuordnen.

Eine weitere Grünlandbrache befindet sich im westlichen Teil (0513222 Grünlandbrache fri-scher Standorte, artenarm, mit spontanem Gehölzbewuchs (10-30% Deckung der Gehölze)). Durch die Dichte der angrenzenden Vorwälder, die sich überwiegend durch diverse Pionier-baumarten charakterisieren, wird die Fläche in Kürze in einen Vorwald übergehen.

Entlang der Straßen wachsen überwiegend Frischwiesen, die nur selten gemäht werden (Bi-otoptyp 051132 ruderale Wiesen (Glatthafer), verarmte Ausprägung); auch hier kommen Robinien und andere Gehölze vor. Im Bereich Ecke Salierstraße/Bohnsdorfer Weg befindet sich eine häufig gemähte Zier-/Scherrasenfläche (05162 artenarmer Zier-/Parkrasen).

1 In der Stellungnahme vom NABU vom 21.07.08 (Eingang beim Bezirksamt Treptow-Köpenick) sind einzelne Arten genannt, diese wurden jedoch nicht bestätigt. Hinweise zur Fauna stimmen überein.

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Schutzstatus als geschütztes Biotop:

Insgesamt liegt der Anteil der Trockenrasenarten auf den gehölzfreien Flächen unter 50% der Vegetationsdeckung. Der Schutz nach § 30 BNatSchG bzw. §28 NatSchG Bln ist somit nicht gegeben. Expansive Pflanzenarten wie Kanadische Goldrute (Solidago canadensis), Kratzbeere (Rubus caesius) und Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos) haben sich bereits stark ausgebreitet. Im Vergleich zu den Kartierungen 2008 von Dr. Köstler sind die Offen-landflächen in einem starken Rückgang, da aufgrund fehlender Pflege von den Rändern die Gehölze eindringen. Im Rahmen der Kartierungen durch Dr. Köstler konnten bereits 2008 keine geschützten Biotope festgestellt werden.

07 Gebüsche, Baumreihen und Baumgruppen

Das Gebiet umfasst zahlreiche außerhalb geschlossener Wälder (Birkenwäldchen und Vor-wälder) liegende baum- oder gebüschbestandene Flächen oder Linienstrukturen.

Östlich des Mittelweges im Nordteil der Grünlandbrache befinden sich kleine Birkengruppen (0715312 einschichtige oder kleine Baumgruppen, heimische Baumarten, überwiegend mitt-leres Alter (> 10 Jahre)).

Im Bereich der dazu südlich liegenden Solidagoflur befindet sich an der westlichen Ecke des brachliegenden Gebäudekomplexes eine Weide/Salix x smithiana/dasyclados (0715311 sonstiger Einzelbaum, nicht heimisch, überwiegend mittleren Alters).

Auf westlicher Seite, entlang des Mittelweges, erstreckt sich eine Birken-Baumreihe (07142511 mehr oder weniger geschlossen, ältere Bestände (älter 10 Jahre), überwiegend heimische Gehölze). Am nördlichen Ende der Birken-Baumreihe befindet sich der als Natur-denkmal ausgewiesene Spitzahorn (Acer platanoides) (0715211 sonstiger Einzelbaum, hei-mische Baumart, Altbaum).

Im nördlichen Teil, in zentraler Lage, ummanteln Baumgruppen unterschiedlicher Gehölzzu-sammensetzung das bebaute Flurstück (0715311 einschichtige oder kleine Baumgruppen, heimische Baumarten, überwiegend Altbäume). Die Eichengruppen zeichnen sich durch eine besondere Wertigkeit aus (0715312 einschichtige oder kleine Baumgruppen, heimische Baumarten, überwiegend mittleres Alter (> 10 Jahre)), (0715313 einschichtige oder kleine Baumgruppen, heimische Baumarten, überwiegend Jungbäume (< 10 Jahre)).

Der zentrale Teil des Untersuchungsgebietes wird durch einen linear verbundenen mehr-schichtigen Gehölzbestand mit verschiedenen Arten wie Kiefer (Pinus sylvestris), Birke (Be-tula pendula), Weißdorn (Crataegus monogyna), Robinie (Robinia pseudoacacia), Ahorn (Acer pseudoplatanus, Acer platanoides) u.a. durchzogen (07310 mehrschichtiger Gehölz-bestand, überwiegend heimische Arten).

Angeschlossen an den Gehölzverbund befindet sich ein mehrschichtiger Gehölzbestand (07311 mehrschichtiger Gehölzbestand, überwiegend heimische Arten, alt), in dem primär Eichen (Quercus robur) vorkommen. Im Unterwuchs und auf den Grundstücksflächen haben sich Birken (Betula pendula) und nicht heimische Gehölze wie Eschen-Ahorn (Acer negundo) und Flieder (Syringa spec.) angesiedelt.

Im Westen des Untersuchungsgebietes, Ecke Wegedornstraße/Salierstraße befindet sich ein dichter Gehölzbestand mit Rosskastanie (Aesculus hippocastanum), Kiefer (Pinus sylvest-ris), Nussbaum (Juglans regia), Aprikose (Prunus armeniaca), Spitz-Ahorn (Acer platanoi-des) u.a. (0715322 Solitärbäume, einschichtige oder kleine Baumgruppen, nicht heimische Baumarten, überwiegend mittleres Alter (> 10 Jahre)), (0715323 Solitärbäume, einschichtige oder kleine Baumgruppen, nicht heimische Baumarten, überwiegend Jungbäume (< 10 Jah-

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re)).

08 Wälder und Forsten

Am Westrand des Planungsgebietes erstreckt sich ein schmaler Birkenforst. Die Birken ste-hen in deutlichen Reihen. Im Unterwuchs wachsen (Naturverjüngung) zahlreiche Baum- und Straucharten auf (08360 Birkenforst). An der Südseite ist dem Birkenforst ein dichter Be-stand der Armenischen Brombeere (Rubus armeniacus) vorgelagert, dem weitere verwilderte Gartensträucher beigemischt sind (Biotoptyp 08740 Rubus-Gestrüpp und Vormantel). Der Südteil der großen mittleren Fläche ist von einem gemischten Vorwald mit Robiniendomi-nanz bewachsen (082824 Robinien-Vorwald frischer Standorte). Nördlich davon stockt eben-falls ein Vorwald (082828 sonstige Vorwälder). Am Ostrand befindet sich ein Vorwald mit Robiniendominanz (082824 Robinien-Vorwald frischer Standorte).

12 Bebaute Gebiete, Verkehrsanlagen und Sonderflächen

An der nordwestlichen Spitze des Geltungsbereiches befinden sich Einfamilienhäuser mit Privatgärten (12261 Einzel- und Reihenhausbebauung mit Ziergärten). Im Süden, am Mittel-weg und im Norden am Bohnsdorfer Weg liegen Kleinsiedlungen mit Gärten (Biotoptyp 12280 Kleinsiedlung und ähnliche Strukturen).

An der Nordspitze der großen mittleren Fläche und im Südteil an der Wegedornstraße ste-hen einige brachgefallene Gebäude (12320 Industrie- und Gewerbebrache), umgeben von teilversiegelten Verkehrsflächen (12653 teilversiegelter Weg, inkl. Pflaster).

Geh- und Fahrradwege an der Wegedornstraße sind aus Verbundsteinpflaster hergestellt. (12653 teilversiegelter Weg, inkl. Pflaster), der südliche Teil der Salierstraße innerhalb des Geltungsbereiches ist durch Pflasterbelag teilversiegelt (12611 Pflasterstraße).

Das Straßenland ist überwiegend aus Asphalt bzw. Beton hergestellt und entsprechend voll-versiegelt (12612 Straße mit Asphalt- oder Betondecke).

Im nördlichen Bereich am Bohnsdorfer Weg befindet sich ein nicht versiegelter Parkplatz (12641). Westlich des Mittelweges ist ein teilversiegelter Parkplatz vorhanden (12642 teilver-siegelt, Befestigung durch teildurchlässige Schotterung).

Im Rahmen der Eingriffsbilanzierung wurden die Biotopflächen erfasst und in Anhang I (Tab. 2 und 5) und Anhang II (Karte 1) dokumentiert.

Insgesamt ist festzustellen, dass aufgrund der geringen örtlichen Unterschiede in den Stand-ortbedingungen die Biotopausstattung nicht durch besonders wertvolle, extreme oder beson-ders seltene Strukturen geprägt ist. Andererseits entsteht durch die Großflächigkeit und Un-terschiedlichkeiten in den Entwicklungsstadien ein heterogenes Mosaik der unterschiedli-chen Sukzessionsstufen. Insofern kann hinsichtlich der Biotopausstattung von einer durch-schnittlichen Wertigkeit ausgegangen werden.

Herauszustellen sind das Naturdenkmal, der kleinere Eichenbestand im nördlichen Bereich des zukünftigen WA1, das Birkenwäldchen sowie einzelne Baumreihen im Bereich der ge-planten Baufelder.

Baumschutz/ Naturdenkmale

Die nach Berliner Baumschutzverordnung unter Schutz stehenden Bäume wurden im August 2008 erfasst (damals galt eine Einstufung des gesamten Plangebietes nach § 34BauGB) und im Februar 2016 in relevanten Teilbereichen aktualisiert (geschützte Einzelbäume auf Bau-

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flächen des Außenbereichs und im Eingriffsbereich der Verkehrsflächen; geschützte Bäume im Bereich mit Bindung für Bepflanzung und Erhaltung). Eine flächendeckende Erfassung der nach der BaumschutzVO geschützten Bäume ist für die Eingriffsbilanzierung nicht not-wendig, weil im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wie folgt vorgegangen wird:

Bäume im Außenbereich der Bauflächen werden über das „Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin“ bewertet. Das betrifft Wälder, Gehölzbestände, Baumgruppen und Einzelbäume (vgl. Anhang I und Karte 1).

Für Eingriffe in Straßenbäume wird eine gesonderte Wertermittlung nach der Methode „Koch“ vorgenommen (z.B. im Bereich Ausbau Mittelweg).

Bei Bäumen im Innenbereich, gemäß § 34 BauGB, ist für die Ermittlung von Eingriff und Er-satz die BaumSchVO anzuwenden. Das betrifft die bereits bebauten Grundstücke westlich des Mittelweges (Privatgrundstücke, Zugang erschwert, von einem Bestandserhalt wird aus-gegangen) und die Industriebrache an der Wegedornstraße (WA3). Auf eine Erfassung geschützter Bäume im Innenbereich konnte in Abstimmung mit dem Umwelt- und Naturschutzamt Treptow-Köpenick, FB Naturschutz / Baumschutz verzichtet werden.

Der geschützte Baumbestand des Außenbereichs befindet sich schwerpunkmäßig in den folgenden Arealen:

Bereich mit Bindung für Pflanzung und Erhaltung (WA1/2): v.a. Birken (Betula pendula), Stieleichen (Quercus robur), Robinien (Robinia pseudoacacia), Säulenpappeln (Populus nigra `Italica´), Spitzahorn (Acer platanoides) und Eschenahorn (Acer negundo).

Zentrale Baufläche WA2: im Norden Birken, Spitzahorn und Stieleiche; im Zentrum der Fläche v.a. verzweigte Robi-nien, die gerade erst in die Baumschutzverordnung hineingewachsen sind, zudem Birken, Ahorn und Götterbaum (Ailanthus altissima) im Randbereich; entlang der Wegedornstraße v.a. Birken und Waldkiefern (Pinus sylvestris); eine Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) steht direkt außerhalb der Baufläche WA2, im Gehwegbereich.

Baufläche WA3: v.a. Birken und Robinien, darüber hinaus Einzelbäume wie Stieleiche, Bergahorn, Säulen-pappel und Walnuss (Juglans regia); zwei geschützte Stieleichen befinden sich direkt nörd-lich der Baufläche WA3, im Straßenraum.

Straßenraum Mittelweg: westlich des Mittelweges eine prägende Birkenreihe und eine Silberweide (Salix alba).

Am Mittelweg / Ecke Bohnsdorfer Weg steht ein Naturdenkmal (Spitzahorn), das nachricht-lich in den Bebauungsplan übernommen und damit gesichert wird.

Fauna

2008 wurde im Rahmen der Bestandsanalyse eine Potenzialabschätzung zur Bedeutung des Planungsgebietes für verschiedene Tierartengruppen - insbesondere von streng geschützten Arten - erarbeitet.2 Die Kartierungen wurden in zwei Durchgängen vom Büro Umland, Herrn

2 Die Stellungnahme des NABU vom 21.07.08 (Eingang beim Bezirksamt Treptow-Köpenick) stimmt mit den Ergebnissen der Kartierung 2008 hinsichtlich der Fauna überein.

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Hartong im Juli 2008 durchgeführt und in Abstimmung mit dem Bezirksamt im Jahr 2013 durch weitere faunistische Kartierungen ergänzt bzw. aktualisiert.

Brut- und Gastvögel:

Die Untersuchungen zur Brut- und Gastvogelfauna sind flächendeckend innerhalb des Pla-nungsgebietes durchgeführt worden. Es wurden sämtliche festgestellten Brut- und Gastvo-gelarten aufgenommen. Die Erfassung der Brutvögel erfolgte durch die Revierkartierungsme-thode (vgl. SÜDBECK et al. 2005). Es wurden insgesamt fünf flächendeckende Begehungen, je zwei im April, Mai und eine im Juni 2013, durchgeführt. Der Abstand zwischen den einzel-nen Begehungen betrug mindestens eine Woche. Die Kartierungen erfolgten überwiegend in den frühen Morgenstunden bei günstigen Witterungsbedingungen (kein starker Wind, kein Regen).

Während der Begehungen wurden alle akustisch oder optisch wahrnehmbaren, an die Flä-che gebundenen Vögel punktgenau in Tageskarten eingetragen. Dabei wurde besonderer Wert auf revieranzeigende Merkmale und die gleichzeitige Registrierung benachbarter Re-viere gelegt. Nachweise von Durchzüglern und Nahrungsgästen wurden ebenfalls aufge-nommen und in den Tageskarten verzeichnet.

Reptilien:

Die Kartierungen zur Reptilienfauna konzentrierten sich auf den Nachweis möglicher Vor-kommen der Zauneidechse (Lacerta agilis). Es fanden vier Begehungen von April bis Juni 2013 bei günstigen sonnigen und warmen Witterungsbedingungen statt.

Fledermausquartiere:

Die Erfassung konzentrierte sich auf zugängliche ältere Baumbestände. Um potenzielle Quartiere festzustellen, wurden alle Bäume, die aufgrund ihres Stammumfanges für Fleder-mäuse geeignete Spalten oder Höhlen besitzen könnten, nach entsprechenden Strukturen sowie Hinweisen auf eine Nutzung durch Fledermäuse abgesucht.

Tagfalter und Heuschrecken:

Zur Tagfalter- und Heuschreckenfauna lagen stichprobenartige Erhebungen aus dem Jahr 2008 vor. Diese wurden durch aktuelle Zufallsfunde im Rahmen der Begehungen zu anderen Artengruppen ergänzt.

Ergebnisse der faunistischen Kartierung Brutvögel

Im Untersuchungsgebiet kommen insgesamt 26 Vogelarten vor. Von diesen sind 22 Arten als Brutvögel einzustufen, weitere 4 wurden als Nahrungsgäste oder Durchzügler festgestellt (vgl. Tab.1, Karte 2).

Unter den nachgewiesenen Brutvögeln befinden sich keine Arten, die nach den Roten Listen Berlins oder Deutschlands als gefährdet gelten. Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtli-nie und streng geschützte Arten nach Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) wurden ebenfalls nicht festgestellt.

Zwei Vogelarten, Feldsperling (Passer montanus) und Rauchschwalbe (Hirundo rustica), stehen nach der Roten Liste Berlins auf der Vorwarnliste. Es handelt sich hierbei um Arten mit zurückgehenden Beständen, die aktuell aber noch nicht als gefährdet einzustufen sind.

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Die Rauchschwalbe wurde dabei nur als Nahrungsgast festgestellt. Der Feldsperrling kommt im Bereich der bereits bebauten Siedlungsflächen in Verbindung mit den Gärten vor.

Bei den übrigen nachgewiesenen Vogelarten handelt es sich um häufig und verbreitet vor-kommende Arten. Die Verteilung der Reviere der nachgewiesenen Brutvogelarten ist in Karte 3 dargestellt. Ein Großteil der Brutvögel konzentriert sich auf die durch Gehölze strukturier-ten Bereiche am Westrand und in der Mitte des Untersuchungsraumes.

Hier kommen die häufigen und verbreiteten Brutvogelarten der Gärten und Parks, wie Amsel (Turdus merula), Grünfink (Carduelus chloris), Zilpzalp (Phylloscopus collybita) oder Klap-pergrasmücke (Sylvia curruca) vor. Mit Buntspecht (Picoides major), Kohlmeise (Parus major), Feldsperling (Passer montanus), Star (Sturnus vulgaris) und Blaumeise (Parus caeruleus) konnten auch einige höhlenbrütende Arten erfasst werden. Das Vorkommen von Höhlenbrütern wird jedoch durch verschiedene Nistkästen in Gärten und dem älteren Birken-bestand im westlichen Teil begünstigt. Besonders die Blaumeise kommt mit 7 Revieren ver-gleichsweise häufig im Gebiet vor. Zu den Arten, die im Untersuchungsraum mit höherer Siedlungsdichte nachgewiesen wurden, zählt auch die Amsel (Turdus merula). Sie ist be-sonders in Gärten regelmäßig anzutreffen und wurde mit ebenfalls 7 Revieren erfasst.

Daneben sind Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla) und Fitis (Phylloscopus trochilus), zwei typische Arten der Gebüsche und Vorwälder, mit jeweils 6 Revieren in höherer Dichte vertreten. Die naturnahen Gehölzbestände im westlichen Teil (‚Birkenwäldchen‘) werden zudem von Nachtigall (Luscinia megarhynchos), Zaunkönig (Troglodytes troglodytes) und Zilpzalp (Phylloscopus collybita) besiedelt.

Mit dem Stieglitz (Carduelis carduelis) kommt eine für Brachflächen mit lichten Gehölzstruk-turen typische Vogelart vor. Weitere Brutvogelarten halboffener Lebensräume, wie Goldam-mer (Emberiza citrinella), Dorngrasmücke (Sylvia communis) oder Neuntöter (Lanius collu-rio), die etwas höhere Ansprüche an ihren Lebensraum stellen als der Stieglitz, konnten nicht nachgewiesen werden. V. a. die begrenzte Lebensraumgröße dürfte ein Vorkommen ent-sprechender Arten im Untersuchungsraum verhindern.

Eine meistens in geringerer Dichte auftretende Vogelart der Gärten mit älterem Baumbe-stand ist der Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus), der im mittleren Teil des Gebie-tes mit einem Revier nachgewiesen wurde.

Eng an Altbaumbestände gebundene Brutvögel wurden kaum registriert. Nur die mit einzel-nen Revieren gefundenen Arten Nebelkrähe (Corvus cornix), Ringeltaube (Colmba palum-bus) und Elster (Pica pica) nutzen vorzugsweise höhere Bäume zur Nestanlage. Auch der Buntspecht (Picoides major), der mit einem Revier im westlichen Randbereich, der durch das Birkenwäldchen geprägt ist, vorkommt, ist zur Anlage der Bruthöhlen auf ältere Baum-bestände angewiesen. Höhlen des Buntspechtes wurden in toten oder absterbenden Birken nachgewiesen.

Zu den typischen Gebäudebrütern des Gebietes zählen Haussperling (Passer domesticus) und Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros). Die Arten sind mit einem bzw. zwei Revieren allerdings nicht häufig. Dies ist auf die wenig dichte Bebauung mit nur geringen Anteilen an Gebäuden und versiegelten Flächen zurückzuführen. Da die Grundstücke mit Gebäuden nicht betreten wurden, ist allerdings nicht auszuschließen, dass in geringem Umfang weitere Reviere, v.a. des Haussperlings, vorhanden sind.

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Tab. 1: Brut- und Gastvogelarten (Kartierung 2013, H. Hartong, Büro Umland)

Art RL B

1) RL D

1) Anhang I

VRL 2) BArt SchV

3) Status

4) Anzahl Reviere

Amsel Turdus merula

B 7

Blaumeise Parus caeruleus

B 7

Buchfink Fringilla coelebs V

B 1

Buntspecht Dendrocopos major

B 1

Eichelhäher Garrulus glandarius

B 1

Elster Pica pica

B 1

Feldsperling Passer montanus V V

B 4

Fitis Phylloscopus trochilus

B 6

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus

B 1

Grünfink Chloris chloris

B 1

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros

B 2

Haussperling Passer domesticus V

B 1

Jagdfasan Phasianus colchicus N

N

Kernbeißer Coccothraustes coccothr.

N

Klappergrasmücke Sylvia curruca

B 1

Kohlmeise Parus major

B 4

Mauersegler Apus apus

N

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla

B 6

Nachtigall Luscinia megarhynchos

B 3

Nebelkrähe Corvus cornix

B 1

Rauchschwalbe Hirundo rustica V V

N

Ringeltaube Columba palumbus

B 3

Star Sturnus vulgaris

B 4

Stieglitz Carduelis carduelis

B 1

Zaunkönig Troglodytes troglodytes

B 1

Zilpzalp Phylloscopus collybita

B 2

Gesamtartenzahl 26 Brutvögel 22

1) Rote Liste Berlin und Deutschland nach WITT (2005), und SÜDBECK et al. (2009) 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R = Extrem seltene Arten und Arten mit geografischer Restriktion V = Arten der Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, D = Daten defizitär, N = Nicht bewertet (Neozoen, Vermehrungsgäste) 2) Vogelschutz-Richtlinie 3) Bundesartenschutzverordnung § = besonders geschützte Tierarten, §§ = streng geschützte Tierarten 4) B = Brutvogel N =Nahrungsgast D = Durchzügler

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Reptilien

Potenziell weisen Bereiche mit lückigen Ruderalfluren und niedrigwüchsigen Grasfluren so-wie Hochstaudenbestände und Gehölzränder, die im Untersuchungsgebiet weit verbreitet sind, geeignete Lebensraumstrukturen für die Zauneidechse (Lacerta agilis) auf. Geeignete Eiablageplätze in Form von offenen, sonnenexponierten Sandstandorten sind nur sehr klein-flächig lokal vorhanden.

Die Zauneidechse gilt in Berlin als gefährdet (KÜHNEL et al. 2005) und zählt zu den streng geschützten Arten. Trotz intensiver Suche konnte die Zauneidechse im Untersuchungsraum nicht nachgewiesen werden. Gründe sind v. a. in der durch Verkehrswege und großflächige Siedlungsbereiche isolierten Lage des Untersuchungsgebietes zu sehen. Die nächsten be-siedelten Zauneidechsenhabitate dürften sich in relativ großer Entfernung befinden, so dass eine Zuwanderung stark erschwert ist.

Ein Vorkommen anderer Reptilienarten ist aufgrund der Habitatstrukturen, der begrenzten Flächengröße und der isolierten Lage im Untersuchungsraum nicht zu erwarten.

Fledermausquartiere

Im Gebiet sind überwiegend jüngere bis mittelalte Gehölze vorhanden, die nur in geringer Anzahl Höhlen oder Spalten, die als Quartiere für Fledermäuse geeignet wären, aufweisen. Im westlichen und südlichen Teil des Gebietes konnten im Bereich von älteren Birkenbe-ständen einzelne Bäume mit Höhlen nachgewiesen werden. Es handelt sich um bereits ab-gestorbene oder anbrüchige Birken mit Höhlen des Buntspechtes.

Konkrete Hinweise auf eine Nutzung der Höhlen durch Fledermäuse konnten nicht erbracht werden. Untersuchungen zu Fledermausquartieren wurden nur in den zugänglichen Gehölz-flächen durchgeführt. Fledermausquartiere in oder an den Gebäuden wurden nicht speziell untersucht und können daher nicht ausgeschlossen werden. Besonders geeignete Struktu-ren, wie eine größere Zahl an Einflugöffnungen in Dächern oder Mauerverkleidungen mit geeigneten Spalten, wurden aber nicht festgestellt.

Aufgrund der überwiegend fehlenden Nutzung des Geländes kann von einem individuenrei-chen Vorkommen an Insektenarten, als potenziell günstige Nahrungsquelle für Fledermäuse, ausgegangen werden. Auch die vielfältigen Gehölzrandbereiche sind als besonders geeigne-te Jagdhabitate einzustufen. Eine zumindest zeitweilige Nutzung des Gebietes als Nah-rungshabitat durch Fledermäuse ist daher als wahrscheinlich anzusehen.

Tagfalter und Heuschrecken

Die größeren, nicht genutzten Brachflächen bieten aufgrund ihrer hohen Struktur- und Vege-tationsvielfalt für eine größere Zahl von Insektenarten geeignete Lebensraumqualitäten. Im Rahmen von stichprobenartigen Aufnahmen im Jahr 2008 sowie ergänzenden Beobachtun-gen im Jahr 2013 wurden verschiedene Tagfalter- und Heuschreckenarten nachgewiesen.

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Tab. 2: Tagfalter (Aufnahme 2008, ergänzt 2013 H. Hartong, Büro Umland)

Art Rote Liste

Rote Liste

FFH BArt SchV

Berlin 1)

Deutsch-land 1)

2) 3)

Adscita statices Ampfer-Grünwidderchen 3

Thymelicus lineola Schwarzkolbiger Braun-Dickkopffalter

Ochlodes venata Rostfarbiger Dickkopffalter

Anthocharis cardamines Aurorafalter

Pieris brassicae Großer Kohl-Weißling

Pieris rapae Kleiner Kohl-Weißling

Pieris napi Grünader-Weißling

Colias hyale Weißklee-Gelbling §

Gonepteryx rhamni Zitronenfalter

Lycaena phlaeas Kleiner Feuerfalter §

Polyommatus icarus Hauhechel-Bläuling §

Inachis io Tagpfauenauge

Pararge aegeria Waldbrettspiel

Coenonympha pamphi-lus Kleiner Heufalter

Aphantopus hyperantus Schornsteinfeger

Maniola jurtina Großes Ochsenauge

Melanargia galathea Schachbrett 1) nach GERSTBERGER et al. 1991 und PRETSCHER (1998) 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R = Extrem seltene Arten und Arten mit geografischer Restriktion V = Arten der Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt 2) FFH-Richtlinie II = Arten des Anhangs II (Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen) IV = Arten des Anhangs IV (Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse) 3) Bundesartenschutzverordnung § = besonders geschützte Tierarten, §§ = streng geschützte Tierarten

Tab. 3: Heuschrecken (Aufnahme 2008, ergänzt 2013 H. Hartong, Büro Umland)

Art Rote Liste

Rote Liste

FFH BArt SchV

ökol. Typ

Berlin 1)

Deutsch-land 1)

2) 3) 4)

Chorthippus apricarius Feld-Grashüpfer m-x

Chorthippus biguttulus Nachtigall-Grashüpfer x-m

Chorthippus brunneus Brauner Grashüpfer x

Chorthippus dorsatus Wiesengrashüpfer m

Chorthippus parallelus Gemeiner Grashüpfer m

Chrysochraon dispar Große Goldschrecke 3 m-h

Conocephalus fuscus Langflügelige Schwert-schrecke

h-x

Metrioptera bicolor Zweifarbige Beißschrecke V x

Metrioptera roeselii Roesels Beißschrecke m-h

Oedipoda caerulescens Blauflügelige Ödlandschre-cke

V § x

Platycleis albopunctata Westliche Beißschrecke V V x

Stenobothrus lineatus Heidegrashüpfer 3 V x

Tettigonia viridissima Grünes Heupferd m

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1) nach MACHATZI et al. 2005 und INGRISCH, KÖHLER (1998) 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R = Extrem seltene Arten und Arten mit geografischer Restriktion V = Arten der Vorwarnliste G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt 2) FFH-Richtlinie II = Arten des Anhangs II (Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen) IV = Arten des Anhangs IV (Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse) 3) Bundesartenschutzverordnung § = besonders geschützte Tierarten, §§ = streng geschützte Tierarten 4) x = xerophil, trockenheitsliebend, m = mesophil, gemäßigte Standorte liebend, h = hygrophil, feuchteliebend

Insgesamt wurden 17 Tagfalter- und 13 Heuschreckenarten festgestellt. Aufgrund weitge-hend gleichbleibender Vegetationsstrukturen ist davon auszugehen, dass die im Jahr 2008 festgestellten Arten weiterhin im Gebiet vorkommen. Für einige wärmeliebende Offenlandar-ten könnte allerdings die fortgeschrittene Gehölzentwicklung die Habitatbedingungen ver-schlechtert haben.

Beispiele sind die Zweifarbige Beißschrecke (Metrioptera bicolor) und die Westliche Beiß-schrecke (Platycleis albopunctata), die beide in Berlin auf der Vorwarnliste stehen.

Sehr lokal wurde 2008 auch die Blauflügelige Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens) festgestellt. Die Art besiedelt trocken-warme Lebensräume mit nur lückiger, niedrigwüchsiger Vegetation und einem hohen Anteil offener Bodenstellen. Im Untersuchungsgebiet wurde die Blauflügelige Ödlandschrecke nur im Bereich kleinflächiger offener Bereiche im mittleren Teil des Untersuchungsraumes nachgewiesen. Nach der Roten Liste Berlins steht die Art auf der Vorwarnliste, sie ist als einzige der nachgewiesenen Arten zudem in der Bundesartenschutz-verordnung (BartSchVO) aufgeführt. Sie ist Zielart des Biotopverbundes in Berlin (KOWARIK et al. 2006) und gilt danach als besonders geschützt.

Unter den Tagfaltern und Widderchen konnten auch typische Arten struktur- und blütenrei-cher, magerer Brachflächen festgestellt werden. Beispiele sind das Schachbrett (Melanargia galathea), der Kleine Feuerfalter (Lycaena phlaeas) oder der Hauhechel-Bläuling (Po-lyommatus icarus). Die beiden letzteren Arten gelten nach der Bundesartenschutzverord-nung als besonders geschützt.

Mit dem Ampfer-Grünwidderchen (Adscita statices) wurde zudem eine in Berlin als gefähr-det eingestufte Widderchenart registriert. Eine für Wälder und Gehölze typische Art ist das Waldbrettspiel (Pararge aegeria), das in dem Birkenwäldchen gefunden wurde.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das Untersuchungsgebiet trotz der be-grenzten Flächengröße und der isolierten Lage eine typische und artenreiche Insektenfauna aufweist.

Zusammenfassende Bewertung

Im Untersuchungsraum konnte für die Brut- und Gastvogelfauna eine durchschnittlich arten-reiche Besiedlung festgestellt werden. In Berlin gefährdete Arten wurden nicht ermittelt.

Die Zauneidechse oder weitere Reptilienarten wurden nicht gefunden.

Potenzielle Baumhöhlenquartiere für Fledermäuse sind in geringem Umfang vorhanden. Hinweise auf eine Nutzung durch Fledermäuse liegen jedoch nicht vor.

Die Tagfalter- und Heuschreckenfauna weist einzelne anspruchsvollere Vertreter trocken-warmer Offenlandhabitate auf. Die Ergebnisse können unter Berücksichtigung der begrenz-ten Flächengröße, der vorhandenen Habitatstrukturen sowie der isolierten Lage als lebens-raumtypisch eingeschätzt werden.

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Biologische Vielfalt

Hinsichtlich der biologischen Vielfalt zeichnet sich der Geltungsbereich durch eine für diesen Stadtraum und diese Nutzungsart (Brache, extensive Nutzungen) typische, durchaus diffe-renzierte Struktur von unterschiedlichen Sukzessionsstadien aus. Hinsichtlich der faunisti-schen Artenvielfalt sind vor allem die Übergangsbereiche zwischen waldartigen Beständen und den offenen Bereichen besonders hervorzuheben. Mit Fortschreiten der weiteren Suk-zession nivelliert sich die Vielfalt dieser Übergangszonen.

Biotopverbund

Teile der Flächen, für die eine Veränderung vorgesehen ist, haben gemäß Landschafts- und Artenschutzprogramm Berlin eine „potenzielle“ Bedeutung für den Biotopverbund Berlin (Landschafts- und Artenschutzprogramm Berlin 2009, Arbeitskarten Biotopverbund, siehe Abb. 2). Für das Birkenwäldchen und die Eichen-Baumgruppe wird das Vorkommen einer Zielart, für die BP-Flächen WA 1 und 2 und den straßenbegleitenden Grünstreifen Ecke Mit-telweg / Wegedornstraße (außerhalb der Baugrenze WA3) werden zwei Zielarten des Bio-topverbundes Berlin dargestellt. Die „potenziellen“ Kernflächen des Plangebietes befinden sich aktuell in einem stark isolier-ten Zustand. Sie sind von teils stark befahrenen Straßen und Wohnbebauung umgeben. Es fehlt an Verbindungsstrukturen zu den nächstgelegenen „derzeitigen“ Flächen des Bio-topverbundes (ca. 600 m nordöstlich gelegen, vgl. Abb. 1) sowie den nächstgelegenen „po-tenziellen“ Kernflächen des Biotopverbundes (200-400 m entfernt; Bahnbrache südöstlich, Freiflächen innerhalb der Bestandsbebauung süd-/westlich, vgl. Abb. 2). Dabei befinden sich „potenzielle“ Kernflächen des Offenlandes in 400–600 m Entfernung. Abb. 1: „Derzeitige“ Kern- und Verbindungs- Abb. 2: „Potenzielle“ Kern- und Verbindungs- flächen des Biotopverbundes im BP-Gebiet flächen des Biotopverbundes im BP-Gebiet (LaPro 2009, AK Biotopverbund, Ausschnitt, (LaPro 2009, AK Biotopverbund, Ausschnitt, ergänzt) ergänzt) Im Rahmen der floristisch/faunistischen Bestandserfassungen (H. Köstler und H. Hartong 2008, 2013) konnten zwei Zielarten der trockenen, offenen Standorte in Einzelvorkommen nachgewiesen werden: 1. Gemeine Grasnelke (Armeria elongata, Rote Liste Deutschland gefährdet) Es wurden drei Einzelvorkommen an Trampelpfaden des WA 1, Reliktvorkommen in Ru-deralfluren im Norden des WA2, Einzelnachweise auf der Grünlandbrache des WA3 (keine potenzielle Kernfläche) nachgewiesen. Die gemeine Grasnelke kommt gemäß Zielartensteckbrief zum Biotopverbund i.d.R. auf

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Sandtrockenrasen, offenen Waldwegen, trockenen Vorgartenrasen /- Grünanlagen vor. Der Pollentransport findet über mehrere hundert Meter, der Samentransport nur über wenige Meter statt. Gemäß Köstler 2013 hat die Art ohne eine regelmäßige Mahd der Flächen mittelfristig keine Überlebenschance innerhalb des Plangebietes. Das betrifft auch weitere erfasste Arten der Trockenrasen (siehe Biotoptypen / Pflanzen). 2. Blauflügelige Odlandschrecke (Oedipoda caerulescens, besondes geschützt nach BArt-

schV, Rote Liste Berlin Vorwarnliste) Es konnten kleinflächige Nachweise im Bereich offener Bodenstellen auf den Ruderalflächen im Norden der Fläche WA 2 erbracht werden. Die Art besiedelt trocken-warme Lebensräume mit nur lückiger, niedrigwüchsiger Vegetation und einem hohen Anteil offener Bodenstellen (Hartong 2013). Gemäß Zielartensteckbrief zum Biotopverbund hat sie eine gute Flugfähigkeit, bewegt sich aber meist auf dem Boden fort. Spontanflüge über 100 m sind selten. Die meisten Tiere einer Population sind ortstreu, nur wenige sind wanderfreudig. Das Vorkommen der Zielart ist stark isoliert gelegen, von Gehölzen und Bebauung umgeben und vom Zuwachsen bedroht. Ohne eine Pflege und Entwicklung der Flächen (z.B. Mahd, Gehölzentfernung, Bodenverwundungen) hat die Art wohl keine langfristige Perspektive auf der Fläche. Das betrifft auch andere, an offene Lebensräume gebundene, nachgewiesene Insektenarten des Bebauungsplangebietes. Insgesamt kann den „potenziellen“ Kernflächen innerhalb des Bebauungsplangebietes nur eine stark eingeschränkte, potenzielle Bedeutung für den Biotopverbund Berlin zuge-wiesen werden. Das ist mit der stark isolierten Lage (von teils stark befahrenen Straßen und Bebauung umgeben), den fehlenden Verbindungsstrukturen zu den nächsten potenziellen / derzeitigen Kernflächen des Biotopverbundes (v.a. der offenen Lebensräume), der geringen Individuenzahl bzw. dem Ausbreitungsverhalten der vorkommenden Zielarten und dem man-gelhaften Pflegezustand der Flächen zu begründen. Das Kriterium Biotopverbund wird somit ausschließlich qualitativ im Text bewertet. Eine quantitative Bewertung in der Bilanzierung der Biotik (Tabellen im Anhang) wird nicht vorge-nommen. Der vorgegebene Bewertungsrahmen gemäß „Verfahren zur Bewertung und Bilan-zierung von Eingriffen im Land Berlin 2013“ sieht nur ein zweistufiges Bewertungsverfahren mit der Vergabe von 0 Punkten für Flächen ohne Bedeutung oder 10 Punkten für Flächen mit einer hohen Bedeutung, ohne Einschränkungen für den Biotopverbund Berlin vor. Die voran-gestellte Analyse zeigt auf, dass die Flächen keiner der beiden Kategorien zugeordnet wer-den können. Sie haben eine stark eingeschränkte, potenzielle Bedeutung für den Biotopver-bund. Eine Berücksichtigung dieser Bedeutung in der Planung und eine ausschließlich quali-tative Beurteilung im Rahmen der Eingriffsbewertung wird von daher als ausreichend erach-tet. 2.2.3 Schutzgut Boden / Altlasten

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Bereich der Teltowhochfläche. Nach der Geologischen Übersichtskarte von Berlin und Umgebung im M 1:100.000 wird der natürlich anstehende Untergrund aus Geschiebemergel und –lehm mit im Bereich des Untersu-chungsgebietes verbreitetem Geschiebedecksand (Wechselfolge von fein-, mittel- und grob-körnigen Sanden) gebildet.

Das Planungsgebiet wurde ursprünglich landwirtschaftlich genutzt. In den 1970er Jahren wurden Hallen und Baracken errichtet und im Folgenden als Lager genutzt. Seit den 1990er Jahren wurde die gewerbliche Nutzung auf die Fläche östlich des Mittelwegs begrenzt. Der nördliche Teil wurde ab 1990 als Standort für einen Zirkus mit Viehweide genutzt. Der Groß-

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teil der versiegelten Flächen entstammt der gewerblichen Nutzung auf dem Gelände. Damit ist der natürliche Bodenaufbau gestört und der Oberboden anthropogen beeinflusst.

Die Wertigkeit der Böden im Plangebiet ist gemäß Umweltatlas (2013) differenziert zu be-trachten. In den Planungshinweisen zum Bodenschutz werden 3 Kategorien unterschieden:

Vorrang 1 Gebiet Die Bereiche des Birkenforstes und das östlich angrenzende geplante WA1 Gebiet werden als Vorrang 1-Gebiet eingestuft. Diese Böden gelten als besonders schutzwürdig, Eingriffe sollen prioritär vermieden werden, damit die Bodenfunktionen weiterhin zum Tragen kom-men. Die Böden sind weitgehend unversiegelt. Es handelt sich im Oberboden um mittlere schluffige-lehmige Sande, im Unterboden um mittleren lehmigen Sand und Mittelsand. Aufgrund der Vornutzung mit großen Anteilen an Versiegelung ist allerdings einschränkend zu den Einschätzungen des Bodenschutzes festzustellen, dass die Böden im Bereich des WA1 erheblich gestört sind.

Vorrang 3 Gebiet Die bestehende Wohnbebauung mit Gärten im Nordwes-ten des Plangebie-tes (§ 34 BauGB) wird als Vorrang 3 Gebiet eingestuft. Eingriffe sind zu minimieren, die Planung zu optimie-ren. Es ist kein Net-toverlust an Funkti-onen zuzulassen. Die Böden weisen im Bestand eine Versiegelung mit einer GRZ von 0,2 auf (zzgl. 50 % Überschreitung).

Abb. 3: Schutzwür-digkeit der Böden (gemäß Umweltat-las Berlin 2012)

Unerheblichkeitsbereich Die übrigen Flächen des Plangebietes befinden sich im Unerheblichkeitsbereich. Es handelt sich um Böden ohne besondere Anforderungen. Die allgemeinen gesetzlichen Belange des Bodenschutzes sind zu berücksichtigen. Die Bodenart im Ober- und Unterboden ist Mittel- und Feinsand sowie mittlerer lehmiger Sand. Es ist ein mittlerer Anteil an eckig-kantigen Steinen vorhanden. In diesem Bereich liegt der Versiegelungsanteil gemäß Umweltatlas bei 20-30 %. Es befinden sich noch Funda-

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mentreste ehemaliger Nutzungen in den Böden. Tatsächlich liegt der Versiegelungsanteil niedriger (s.u.).

Die Flächen, die bereits baulich-gärtnerisch genutzt werden und für die der Bebauungsplan keine grundlegenden Veränderungen ermöglicht (bereits zulässig nach 34 § BauGB) sowie das vorhandene Straßenland der Wegedornstraße, Salierstraße und Bohnsdorfer Weg, müssen im Rahmen der Untersuchungen nicht weiter vertieft betrachtet werden, da hier kei-ne grundlegenden Veränderungen erfolgen (vgl. Karte 3: Erhalt und Entwicklung). Von be-sonderer Bedeutung sind die Veränderungsbereiche, wie das Birkenwäldchen, das aufge-wertet wird, die Flächen im Außenbereich, die bebaut werden und der Mittelweg, der ausge-baut wird.

Gesamtfläche ca. 8,9 ha

Bereiche mit geringer Veränderung

- Baulich-gärtnerisch genutzte Flächen im Innenbereich 1,54 ha - Straßenland (Wegedorn- Salierstraße, Bohnsdorfer Weg) 0,87 ha

2.41 ha

Bereiche mit Veränderungen

- Aufwertungsbereich Wäldchen 0,74 ha - geplante Bauflächen im Außenbereich (§ 35 BauGB) 5,46 ha - geplanter Straßenausbau Mittelweg (Gesamtfläche) 0,28 ha

6,48 ha

Versiegelungsgrad der Bereiche mit Veränderungen

davon: - vollversiegelt 3 % 0,20 ha - teilversiegelt 4 % 0,26 ha - unversiegelt/Vegetationsfläche 93 % 6,02 ha

Damit weist die Veränderungsfläche eine relativ geringe Versiegelung im Bestand auf.

Altlasten

Für die Flächen westlich des Mittelweges liegt kein Verdacht auf Altlasten vor.

Für das Grundstück östlich des Mittelweges wurden im Jahr 2005 vom Büro HPC Harress Pickel Consult AG eine historische Recherche und eine orientierende Untersuchung des Bo-dens durchgeführt. In Bezug auf die Bausubstanz ergab sich im Zuge der durchgeführten historischen Recherche der Verdacht auf Asbest (Dichtungsmaterial der Seitenwände), PAK (Dachpappe) und MKW (Ölverunreinigungen auf Betonboden). Für diese schadstoffverdäch-tigen Baustoffe besteht kein weiterer Handlungsbedarf, da keine Altlastenverdachtsflächen mit Kennzeichnungspflicht vorhanden sind.

Im Zuge von Instandhaltungs-, Umbau oder Rückbaumaßnahmen sind jedoch die Anforde-rungen des Arbeitsschutzes zu beachten und die Materialien abfallrechtlich zu berücksichti-gen. Nach den Ergebnissen der durchgeführten orientierenden Untersuchung besteht im Bereich des untersuchten Grundstückes (Verdachtsflächen V1 - V5) für den Boden / die Auf-füllung kein Handlungsbedarf hinsichtlich öffentlich-rechtlicher Belange. Die durchgeführten Untersuchungen ergaben keine Überschreitung von Prüfwerten der Bundesbodenschutzver-ordnung (BBodSchV) bzw. von Gefahrenwerten der Berliner Liste. Das Auffüllmaterial des

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ehemaligen Regenwassersammelbeckens (ca. 300 m³) entspricht der Zuordnungsklasse Z 1.1 nach LAGA. Dieses Material ist nur eingeschränkt verwertbar.

2.2.4 Schutzgut Wasser

Oberflächengewässer wie Gräben oder Fließe sind im Plangebiet nicht vorhanden.

Der Grundwasserflurabstand beträgt entsprechend der Grundlage des digitalen Umweltat-lasses 10 bis 20 m unter Flur.

Die in Tabelle 4 dargestellten Grundwasserneubildungsraten bzw. Versickerungsraten (kf-Werte) für das Plangebiet sind auf die gegebenen Bodenverhältnisse und den überdeckten Grundwasserleiter zurückzuführen (Umweltatlas Berlin 2010-2012).

Tab. 4: Grundwasserneubildung, Wasserdurchlässigkeit und Filtervermögen der Böden (Umweltatlas Berlin 2010-2012)

Teilfläche Versie-gelung3

Grundwasser-neubildung

mm/a

Wasserdurch- lässigkeit cm/d

(kf-Wert)

Filter-vermögen

Birkenforst, geplan-tes WA1-Gebiet

0-5 % 50-100 1 - < 10 gering

hoch

Wohngebiet § 34, Nordwesten

20-30% 150-200 > = 300 äußerst hoch

gering

übrige Flächen westlich Mittelweg

20-30% 150-200 > = 300 äußerst hoch

gering

Flächen östlich Mittelweg

20-30% 100-150 > = 300 äußerst hoch

gering

Aufgrund der Bodenverhältnisse mit einem hohen Anteil an lehmigen Substraten ist der Grundwasserleiter in 7 bis 10 m geschützt und die Verschmutzungsempfindlichkeit als gering einzustufen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans lag in der weiteren Schutzzone III B des Altglieni-cker Wasserschutzgebiets. Das Wasserwerk Altglienicke hat seine Förderung seit Mitte der 1990’er Jahre eingestellt. Aufgrund der eingestellten Trinkwassergewinnung sind besondere Anforderungen an den Grundwasserschutz somit nicht mehr zu beachten. Es gelten die all-gemeinen Anforderungen an den Schutz des Grundwassers. 2.2.5 Schutzgüter Klima / Luft

Gemäß Umweltatlas liegt das Planungsgebiet in einem klimatisch nicht belasteten Bereich bzw. klimatischen Komfortbereich. Die bewaldete Freifläche an der Salierstraße ist als klein-räumiges Kaltluftentstehungsgebiet einzustufen. Die offenen Bereiche besitzen eine gute Durchlüftung, es besteht eine Empfindlichkeit ge-genüber einer Nutzungsintensivierung, Austauschbarrieren und weitere Verdichtungen sollen laut Umweltatlas vermieden werden.

In diesem Zusammenhang stuft auch der Stadtentwicklungsplan Klima (StEP Klima das Plangebiet als bioklimatisch unbelasteten Siedlungsraum (Karten 01 und 02) und gemäß Karte 03 nicht als prioritären Handlungsraum ein. Die Waldfläche im Plangebiet wird als Grün- und Freifläche mit mittlerer - hoher stadtklimati-

3 Der reale Versiegelungsgrad ist z.T. geringer (vgl. Kap. 2.2.3).

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scher Bedeutung eingestuft. Für diese Fläche und die Straßenbäume im Siedlungsbereich besteht eine potenzielle Empfindlichkeit gegenüber einem Niederschlagsrückgang im Som-mer (Karte 04). In Analysekarte 07 „Gewässerqualität und Starkregen“ ist das Plangebiet als ein Bereich mit Trennkanalisation (Schmutz- und Regenwasserkanalisation) gekennzeichnet. Für Teilberei-che wird empfohlen, die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung auszuweiten und die Ver-sickerungspotenziale vorrangig auszuschöpfen (Karte 10). Im Ergebnis stellt der Aktionsplan – Handlungskulisse (Karte 12) das Birkenwäldchen inklusive des nördlich angrenzenden Gehölzstreifens als Handlungsfeld Grün- und Freifläche dar. Konkrete Maßnahmen werden zwar nicht benannt, lassen sich jedoch aus der Bestandsanalyse und den allgemein benann-ten Zielen und Maßnahmen für Grün- und Freiflächen ableiten. Aufgrund der stadtklimati-schen Bedeutung ist ein Erhalt, ggf. eine klimawandelgerechte Optimierung der Wald- und Gehölzfläche anzustreben. Hitze- und Trockenstresstolerante Gehölze sind bei Neupflan-zungen zu bevorzugen, die Wasserversorgung der Vegetation sicherzustellen (vgl. StEP Klima, S. 47ff).

Aufgrund der Lage in einem Siedlungsgebiet mit überwiegend geringer Dichte ist davon aus-zugehen, dass keine erheblichen Luftbelastungen vorliegen.

2.2.6 Schutzgut Landschaft

Das Relief ist eben. Derzeit ist das Gebiet vor allem durch die Brachflächen gekennzeichnet. Durch die Baracken, von denen nur noch die östlich des Mittelwegs genutzt wird, und die teilweise aufgebrochenen Betonflächen der Gewerbebrachen sowie die Ablagerungen von Müll, Bauschutt und Gartenabfällen, wird das Landschaftsbild beeinträchtigt. Aktuell ist das Plangebiet für die Erholungsnutzung nicht erschlossen und nicht besonders geeignet. Eine Ausnahme stellt das Birkenwäldchen dar, das über kleinere Pfade genutzt wird. Die Offenflä-chen werden als Hundeauslauf genutzt, daher haben sich hier ebenfalls einzelne Trampel-pfade entwickelt.

Den markantesten Gehölzbestand bildet der Birkenforst an der Salierstraße, dessen Erhalt als Wald gewährleistet ist (nachrichtliche Übernahme).

Für das Landschafts- und Ortsbild sind neben dem Wäldchen und dem Naturdenkmal die Baumreihen und Gehölzgruppen innerhalb der Ruderalflächen prägend.

2.2.7 Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter

Im Geltungsbereich befinden sich keine besonderen Kultur- und Sachgüter. Archäologische Bodendenkmäler sind im Geltungsbereich der Bebauungspläne nicht geführt.

2.3 Prognose bei Durchführung der Planung

Die Prognose der Wirkungen bezieht sich auf den aktuellen Planungsstand des Bebauungs-plans.

2.3.1 Schutzgut Mensch und seine Gesundheit

Bezüglich des Schutzgutes Mensch stehen Fragen des Wohlbefindens und der Gesundheit im Vordergrund der Umweltprüfung. Gegenstand der Prognose sind damit mögliche Beein-trächtigungen von Wohnnutzungen, des Wohnumfeldes sowie der Erholungsnutzung durch schädliche Immissionen (v.a. Lärm oder Luftbelastung).

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Lärm

Mit der Festsetzung von drei allgemeinen Wohngebieten (WA 1, WA 2 und WA 3), die sich in der Dichte und Nutzung an den bebauten Gebieten der Umgebung orientieren, wird sich ge-mäß Schlothauer & Wauer (08.05.2014, S. 19) die Gesamtverkehrsbelastung des Individual-verkehrs nach Planungsumsetzung nicht signifikant erhöhen. Auch unter Berücksichtigung weiterer baulicher Entwicklungen Altglienickes bis 2025 ist nicht mit spürbaren Verschlechte-rungen zu rechnen (unter Einbindung der Ergebnisse der Verkehrsprognose 2025 für das Teilnetz Altglienicke). Die schalltechnischen Untersuchungen des Büro ALB Akustik-Labor Berlin beziehen sich auf die Verkehrswerte für den Bestand 2009/2012, den Prognosenullfall 2025 (ohne Bebauung und planinduzierte Fahrten) und vier verschiedene Planungsszenarien (Sz 1-4): Sz 1: offene Bebauung, Tempo 50 tags / nachts, Busverkehr Wegedornstraße Sz 2: geschlossene Randbebauung, Tempo 50 tags / nachts, Busverkehr Wegedornstraße Sz 3: offene Bebauung, Tempo 30 tags / nachts, Busverkehr Wegedornstraße Sz 4: geschlossene Randbebauung, Tempo 30 tags / nachts, Busverkehr Wegedornstraße Die fachgutachterliche Beurteilung der Ergebnisse gemäß Beiblatt 1 der DIN 18 005-1 für Allgemeine Wohngebiete zeigt folgende Ergebnisse in der Zusammenfassung (Details siehe Fachgutachten ALB 12.10.2015): Außerhalb des Plangebietes ergeben sich im Vergleich des Szenario 1 mit dem Bestand höhere Beurteilungspegel von maximal 7 dB(A) tags und 6 dB(A) nachts. Bei Szenario 3 sind es maximal 5 dB(A) tags und 4 dB(A) nachts (IO 3 – Wegedornstraße 254). Im Vergleich des Szenario 1 mit dem Prognosenullfall 2025 sind die Beurteilungspegel tags / nachts nur um 1 dB(A) erhöht (im nicht wahrnehmbaren Bereich) und betragen in Sz 1 und 2 tags maximal 60 dB(A) und nachts maximal 54 dB(A) (IO 03 – Wegedornstraße 254). Innerhalb des Plangebietes kommt es entlang der Wegedornstraße tags / nachts in Sz 1 und 2 zu Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte (OW) um maximal 4 dB(A) / 8 dB(A). Entlang der Salierstraße wird der OW an der bestehenden / geplanten Bebauung nur nachts um maximal 2 dB(A) überschritten, entlang des Bohnsdorfer Weges ebenso nur nachts um maximal 4 dB(A). Auf den meisten lärmabgewandten Seiten der geplanten Bebauung entlang der Straßenzüge werden die OW tags und nachts eingehalten. Nur am IO 40 wird der OW um 1 dB(A) nachts überschritten (aufgerundet von 45,1 db(A)). IO 39 und 40 sind Eckgebäude (Wegedornstra-ße / Mittelweg) und am stärksten von Schallimmissionen betroffen. Auf der Grundlage des Prognoseplanfalls für das Szenario 1 wird festgestellt, dass die OW nur an den zur Wegedornstraße zugewandten Fassaden tags und nachts überschritten wer-den. Entlang der anderen Straßenzüge wird nur nachts an den straßenzugewandten Fassa-den der schalltechnische OW von 45 dB(A) überschritten. Im Ergebnis ist festzustellen, dass für den Bebauungsplanentwurf XV-71 Festsetzungen zum Lärmschutz notwendig sind, um gesunde Wohnverhältnisse für die geplante Wohnnutzung planungsrechtlich abzusichern. Nach der Prüfung möglicher Lärmschutzmaßnahmen (Trennungsgrundsatz, aktiver und pas-siver Lärmschutz) empfiehlt der schalltechnische Gutachter zwei textliche Festsetzungen zum passiven Lärmschutz für Neubauten, Ersatzneubauten und bauliche Erweiterungen von Bestandsgebäuden für den Bebauungsplan XV-71. Diese beziehen sich auf

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- Anforderungen an Außenbauteile von Aufenthaltsräumen zum Schutz vor Außenlärm

in Wohnungen entlang der Wegedornstraße (Schalldämm-Maß von mindestens 40 dB),

- die Grundrissorientierung in Gebäuden entlang der Wegedornstraße, des Mittelwe-ges, der Salierstraße und des Bohnsdorfer Weges (es müssen mindestens ein schutzbedürftiger Aufenthaltsraum in Wohnungen und bei Wohnungen mit mehr als zwei Aufenthaltsräumen mindestens die Hälfte der schutzbedürftigen Aufenthalts-räume mit je mindestens einem Fenster von der Straße abgewandt sein). Abwei-chend davon können auch Maßnahmen in Form von besonderen Fensterkonstruktio-nen oder schallgedämmten Lüftungseinrichtungen zum Einsatz kommen.

Die fachgutachterlich empfohlenen Festsetzungen wurden vollständig in den Bebauungsplan übernommen. Mögliche nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit können dadurch gemindert werden. Erholung

Über die Ausgrenzung einer Teilfläche als nicht überbaubare Fläche im Bebauungsplan und einen städtebaulichen Vertrag wird im Bereich des geplanten Wohngebietes WA 2, westlich des Mittelweges, die Anlage eines Spielplatzes geregelt, was der familienbezogenen wohn-umfeldnahen Erholung zugute kommt. Die Gestaltung ist nicht Gegenstand des Bebauungs-plans. Zudem wird das Birkenwäldchen der Bevölkerung weiterhin als Erholungsort zur Ver-fügung stehen.

Insgesamt ist davon auszugehen, dass für das Schutzgut Mensch keine erheblich nachteili-gen Wirkungen zu erwarten sind. Summationswirkungen mit anderen Schutzgütern sind auch nicht festzustellen.

2.3.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere

Mit der Umsetzung der Planung erfolgen in den einzelnen Teilbereichen des Bebauungs-plangebietes unterschiedlich starke Veränderungen. Diese werden im Rahmen der Eingriffs-regelung für die Bauleitplanung bilanziert und durch geeignete Maßnahmen sowohl im Ge-biet selbst als auch im eingriffsnahen Umfeld kompensiert (vgl. Kap. 2.6 - 2.9; Anhang I, Tab. 3 und 6).

Biotopstruktur / Pflanzen Eingriff

Baufläche Mit der Realisierung der Planung wird sich die Biotopstruktur der Baufläche verändern. Eine Brachfläche mit Offen- und Sukzessionsflächen wird zu einem Wohngebiet mit Wohngebäu-den und Gartenland umgestaltet. Damit verändert sich die Biotopstruktur grundlegend von einer ruderalen Vegetation unterschiedlicher Sukzessionsstadien zu einem gärtnerisch ge-pflegten Siedlungsbereich. Seltene oder gefährdete Arten, die für die Biotopstrukturen ty-pisch sind und in kleineren Beständen kartiert wurden, werden überbaut. Allerdings sind die-se durch die fortschreitende Sukzession auch gefährdet. Die Biotopstruktur ruderaler Bra-chen ist in Berlin insgesamt rückgehend, dennoch gehören diese Biotoptypen nicht zu den geschützten Lebensräumen.

Besondere Biotopstrukturen werden mit einzelnen Festsetzungen erhalten und zum Teil qua-lifiziert (siehe Aufwertung).

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Die Wirkungen auf die Pflanzen werden vor allem im Rahmen der Eingriffsregelung zu be-handeln sein (vgl. Kap. 2.9). Es handelt sich bei den Vegetationsbeständen um typische Strukturen, die sich nach einem Brachfallen von Flächen nach einigen Jahren wieder einstel-len.

Mittelweg Der Mittelweg erfährt im Zuge der Baumaßnahmen einen Ausbau. Der Baumbestand west-lich des Weges wird größtenteils entfernt. Das Naturdenkmal bleibt erhalten. Der Ausgleich der Eingriffe in den Baumbestand erfolgt in einem gesonderten Verfahren im Rahmen der Ausbauplanung des Mittelweges nach der Methode Koch. Ein Ausgleich dieser zu fällenden Bäume wird innerhalb des Mittelweges oder im näheren Umfeld des Plangebie-tes über einen städtebaulichen Vertrag geregelt.

Erhaltung

Öffentliche Straßen mit Straßenbegleitgrün Im Bereich der Wegedorn-, Salierstraße und des Bohnsdorfer Weges werden keine Ände-rungen vorgenommen.

Bestandsbebauung (§ 34 BauGB Innenbereich) Es wird nicht mit einem nennenswerten Eingriff in den Biotopbestand gerechnet. Die Erhö-hung des gegenwärtigen Maßes der baulichen Nutzung von 20 % durch zusätzliche Über-schreitung für Nebenanlagen / Zufahrten auf 80 v. H. gemäß Baunutzungsverordnung nach Festsetzung des Bebauungsplans ermöglicht zwar neue Versiegelung. Die festgesetzten Pflanzgebote gelten allerdings auch im Bestand. Bei geplanten Baumfällungen ist die Baum-schutzVO Berlin anzuwenden. Bauflächen Die prägenden linienförmigen Gehölzbestände innerhalb der westlichen Brachfläche (zwi-schen WA 1, WA 2 und Gebäudebestand) werden durch Bindungen zum Erhalt von Bäu-men gesichert. Baumabgänge werden nachgepflanzt. Aufwertung / Kompensation

Birkenforst Das Birkenwäldchen wird als Wald erhalten. Im offenen südlichen Teilbereich sorgen Auf-forstungsmaßnahmen für eine Aufwertung. Durch Maßnahmen des naturnahen Waldbaus kann diese Fläche noch weiter qualifiziert und ihr Potenzial für den Biotopverbund gestärkt werden.

Bauflächen Mit der Festsetzung zur Pflanzung von Bäumen wird gesichert, dass Eingriffe in den Baum-bestand im Gebiet kompensiert werden.

Fauna

Die Auswirkungen, die der Bebauungsplan hinsichtlich des Schutzgutes Fauna vorbereitet, werden in Kap. 2.6 Artenschutz untersucht. Biotopverbund

Gemäß Kap. 2.2.2 ist Teilen des Bebauungsplangebietes eine stark eingeschränkte, „poten-zielle“ Bedeutung für den Biotopverbund zuzuschreiben (stark isolierte Einzelvorkommen der beiden Zielarten Gemeine Grasnelke und Blauflügelige Ödlandschrecke).

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Durch den Bebauungsplan werden Teile dieser „potenziellen“ Kernflächen mittels Pflanzbin-dungen erhalten und entwickelt. Das betrifft insbesondere die wertgebenden flächigen und linienförmigen Gehölzstrukturen, mit ihren zahlreichen geschützten Bäumen (Birkenwäld-chen, Eichen-Baumgruppe, linienförmige Gehölzstrukturen um WA1 und WA2, prägende Einzelbäume außerhalb der Baugrenze). Flächenverluste betreffen die jetzigen Vorwälder und teils noch offenen, teils mit Gehölzen bewachsenen Ruderalfluren und Grünlandrachen und damit auch die Reliktvorkommen der beiden Zielarten und weiterer Arten der offenen, trockenen Lebensräume. Diese Areale wer-den zukünftig bebaut bzw. als Gärten neu gestaltet. Für die Biotopverbundsituation an sich entsteht durch die Bebauung keine Verschlechterung, da bereits aktuell eine starke Isolation des Plangebietes durch die vorhandenen, teils stark befahrenen Straßen und die Bebauung der Umgebung gegeben ist und es an Verbindungs-strukturen zu den nächst gelegenen „potenziellen“ Kernflächen des Offenlandes mangelt. Zudem haben die beiden Zielarten und die übrigen Arten des Offenlandes selbst ohne eine Bebauung des Areals unter den gegebenen Rahmenbedingungen nur eine geringe Überle-bensperspektive an dieser Stelle. Ohne eine Pflege der Flächen (z.B. Gehölzentnahme, Mahd, Bodenverwundungen) wird das bereits stark eingeschränkte Biotopverbundpotenzial mittelfristig nicht mehr gegeben sein. Dementsprechend wird das Kriterium Biotopverbund ausschließlich einer verbal-argumentativen (qualitativen) Bewertung unterzogen. Eine quantitative Bewertung in der Bi-lanzierung der Biotik (Tabellen im Anhang) wird nicht vorgenommen. Der vorgegebene Be-wertungsrahmen gemäß „Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin 2013“ sieht nur ein zweistufiges Bewertungsverfahren mit der Vergabe von 0 Punkten für Flächen ohne Bedeutung oder 10 Punkten für Flächen mit einer hohen Bedeutung, ohne Einschränkungen für den Biotopverbund Berlin vor. Die vorangegangen Ausführungen zei-gen aber auf, dass die Flächen keiner der beiden Kategorien zugeordnet werden können. Sie haben eine stark eingeschränkte, potenzielle Bedeutung für den Biotopverbund. Eine Berücksichtigung dieser Bedeutung in der Planung und eine ausschließlich qualitative Beur-teilung im Rahmen der Eingriffsbewertung wird von daher als ausreichend erachtet. 2.3.3 Schutzgut Boden / Altlasten

Mit der Realisierung der Festsetzungen des Bebauungsplans wird es zu einer Zunahme der Versiegelung kommen.

Birkenforst und Baufläche WA 1 im Außenbereich Die Böden dieses Bereichs sind gemäß den Planungshinweisen zum Bodenschutz (Umwelt-atlas 2013) als Vorrang 1-Gebiet einzustufen. Die Böden gelten als besonders schutzwürdig, Eingriffe sollen prioritär vermieden werden (vgl. Kap. 2.2.3). Die Planung sieht in diesem Bereich vor, dass ca. 44 % dieser Böden gesichert werden: der Birkenforst und die linienförmige Gehölzstruktur zwischen WA1 und WA2 werden erhalten. Die Baufläche WA1 wird mit einer GRZ von 0,2 zzgl. 80 % zulässige Überschreitung über-baut. Das entspricht in der Gesamtheit einem Versiegelungsanteil von ca. 20 % an der Vor-rang-1 Fläche.

Bauflächen WA2-3 und Mittelweg im Außenbereich Für die Bauflächen WA2 und WA 3 ist ebenso eine Versiegelung mit einer GRZ von 0,2 zzgl. 80 % maximal zulässige Überschreitung vorgesehen. Der Mittelweg erfährt einen Ausbau. D.h., die Versiegelung wird insgesamt zunehmen und die Bodenstruktur wird durch gärtneri-sche Nutzungen verändert werden. Einschränkend ist jedoch festzustellen, dass aufgrund der Vornutzungen erhebliche Veränderungen der Bodenstruktur (Versiegelung, Bodenver-

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dichtungen, Eutrophierungen) stattgefunden haben, so dass es sich nicht mehr um einen natürlich gewachsenen Boden handelt.

Bauflächen im Innenbereich In der Versiegelungsbilanz werden die bereits bebauten Grundstücke, die dem Innenbereich zuzuordnen sind, nicht mit einbezogen, da zwischen Bestand und Planung (GRZ 0,2) keine gravierenden Unterschiede sind, die über das Maß nach § 34 BauGB hinausgehen (vgl. Kap. 2.9).

Öffentliche Straßen mit Straßenbegleitgrün Die Straßenräume der Wegedornstraße, Salierstraße und des Bohnsdorfer Weges werden auch nicht in die Versiegelungsbilanz mit aufgenommen, da hier keine wesentlichen Verän-derungen geplant sind.

Die Bilanzierung der Versiegelung ist in Tab. 5 für die Grundstücke im Außenbereich (ohne Waldfläche) und in der Straßenfläche mit Veränderungen (Ausbau Mittelweg) dargestellt.

Tab. 5: Versiegelungsbilanz für den Außenbereich des Bebauungsplangebietes

Bestand Planung gemäß Bebauungsplan

Versiegelungsgrad Fläche / ha Versiegelungsgrad Fläche / ha

vollversiegelt 0,20 vollversiegelt 1,70

teilversiegelt 0,26 teilversiegelt 0,55

Vegetationsfläche 5,28 Vegetationsfläche 3,49

Summe 5,74 Summe 5,74

Mit der Festsetzung des Bebauungsplans XV-714 ergibt sich damit eine Erhöhung der Voll-versiegelung von 1,5 ha. Die Teilversiegelung steigt um 0,29 ha. Durch die 1,79 ha zusätzli-che Versiegelung bereitet der Bebauungsplan eine Erhöhung des Versiegelungsanteils von 8% auf 39% vor. Dies entspricht einer Versiegelungszunahme um 31 %.

Mit den Festsetzungen der Waldfläche, zu den wasser- und luftdurchlässigen Belägen und der Versickerung des Niederschlagswassers werden Eingriffe in die Bodenfunktionen ge-mindert, es verbleibt dennoch ein Eingriff von insgesamt mehr als 1,5 ha durch die Versiege-lungszunahme.

Altlasten

Da nach derzeitigem Kenntnisstand keine Altlasten vorhanden sind, sind Konflikte im Rah-men einer späteren baulichen Nutzung, z.B. für Wohnen oder Wald, nicht zu erwarten.

2.3.4 Schutzgut Wasser

Aufgrund der Aufhebung des Wasserschutzgebiets sind keine erhöhten Anforderungen an den Grundwasserschutz zu beachten.

Das gesamte Gelände hat gegenwärtig keinen Anschluss an ein Vorflutsystem, insofern ver-dunstet oder versickert das gesamte Niederschlagswasser im Gebiet. Trotz der baulichen 4 Annahme: GRZ 0,2 und 80 von Hundert Überschreitung der GRZ entsprechend §19 (4) BauNVO. Mit den Festsetzungen zu den wasser- und luftdurchlässigen Belägen werden ebenerdige Wege, Stellplätze und Zufahrten teilversiegelt hergestellt (50 Prozent der Überschreitungsflächen, 30 Prozent der Überschreitungsflächen werden als Gemeinschaftserschließungsflächen (Privatstraßen) benötigt und aufgrund verkehrlicher Belastung vollversiegelt angelegt.

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Entwicklung wird das Niederschlagswasser weiterhin auf den Baugrundstücken einschließ-lich der privaten Erschließungsstraße dezentral versickert. Damit ist die Grundwasseranrei-cherung innerhalb des Gebietes weiterhin gesichert. Negative Wirkungen auf den Grund-wasserhaushalt sind unter der Voraussetzung des geordneten Umgangs mit wassergefähr-denden Stoffen nicht mit den Bebauungsplänen verbunden. Die Versickerung der Niederschläge wird nicht mittels Festsetzung im Bebauungsplan gere-gelt, sondern auf der Basis der vorhandenen Rechtsgrundlagen des § 36a Berliner Wasser-gesetz und des § 44 Bauordnung Berlin.

Da Fließgewässer, Gräben oder natürliche Standgewässer nicht vorhanden sind, sind diese nicht durch die Planung betroffen.

2.3.5 Schutzgüter Klima / Luft

Die Erfordernisse des Klimaschutzes sind in der Bauleitplanung gemäß Baugesetz beson-ders zu berücksichtigen. Denn mit der Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets kommt es zu einer verstärkten Versiegelung und Nutzungsintensivierung, was negative stadtklimati-sche Wirkungen zur Folge hat. Umweltatlas und StEP Klima Berlin geben grobe planerische Hinweise hinsichtlich der stadt-klimatischen Bedeutung und klimawandelgerechten Optimierung des Plangebietes (vgl. Kap. 2.2.5), die - soweit möglich und erforderlich - Berücksichtigung fanden.

Durch die Planung einer lockeren Bebauung von Einzel- und Doppelhäusern, analog zur Umgebung, die sich durch einen hohen Durchgrünungsgrad auszeichnet, werden trotz Ver-siegelungszunahme und Nutzungsintensivierung klimatisch günstige Siedlungsräume ge-schaffen, die im Austausch zur Umgebung stehen. Mit den Festsetzungen zu den privaten Grundstücksflächen (Erhalt von Bäumen, Baumpflanzungen), den Maßnahmen der Nieder-schlagsversickerung sowie dem Erhalt und der Entwicklung der stadtklimatisch bedeutenden Wald- und Gehölzflächen wird es weiterhin kleinräumig zu einer Entlastung kommen, so dass insgesamt nicht mit einer klimatisch angespannten Situation zu rechnen ist. Das Gebiet liegt zudem nicht in einer großräumigen Luftleit- und Ventilationsbahn. Den Anforderungen zur Vermeidung von Austauschbarrieren kann so Rechnung getragen werden. Mit der de-zentralen Versickerung des Regenwassers wird der Boden mit Feuchtigkeit angereichert, so dass das Wasser auch anteilig verdunsten und somit eine Kühlwirkung entfalten kann.

Innerhalb des Bebauungsplans sind durch die Art der Nutzung als Wohngebiet mit geringer baulicher Dichte keine erheblichen Luftbelastungen zu erwarten.

2.3.6 Schutzgut Landschaft

Die Wertigkeit des aktuellen Landschaftsbildes ist als gering zu beurteilen. Mit der Maßnahmenumsetzung wird ein Siedlungsgebiet entstehen, das sich hinsichtlich sei-ner Bebauungsdichte und –struktur sowie dem hohen Grünanteil passend in die Umgebung einfügen wird. Wertvolle Biotopstrukturen - wie das Birkenwäldchen oder die Baumreihe -werden erhalten und ergänzt. Landschaftsstörende Strukturen, wie die z.T. brachliegende Gewerbebebauung, Zäune und die illegalen Müllablagerungen, werden beseitigt.

Das Birkenwäldchen wird darüber hinaus durch Maßnahmen gesichert und weiterentwickelt. Mit der Festsetzung der Pflanzung von Bäumen auf den Baugrundstücken entsteht ein Landschaftsbild, das diesem Raum angepasst ist.

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Mit der Maßnahmenumsetzung sind insgesamt keine erheblich nachteiligen Wirkungen auf das Landschaftsbild verbunden.

2.3.7 Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter

Da sich innerhalb des Geltungsbereiches keine besonderen Kultur- und Sachgüter befinden, sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten.

2.3.8 Wechselwirkungen

Es ergeben sich keine besonderen Wechselwirkungen. Die mit den Festsetzungen des Be-bauungsplans vorbereitete Überbauung von Flächen führt zu einer Zunahme der Versiege-lung, die Einschränkungen in den Bodenfunktionen sowie der Grundwasserneubildung zur Folge hat und Verluste von Biotopstrukturen nach sich zieht. Dies bedeutet in der Folge auch einen Verlust an Lebensräumen für die Tierwelt. Die Wechselwirkungen sind auf die Natur-haushaltsfaktoren beschränkt, für den Menschen wurden keine besonderen Auswirkungen ermittelt.

Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans feststellbaren Auswirkungen auf den Natur-haushalt sind in ihrer Wirkintensität jedoch begrenzt, da keine besonders wertvollen Biotop-strukturen betroffen sind. Ein Teil der Flächen hat zwar eine besondere Bedeutung für den Bodenschutz, der Eingriff kann aber deutlich minimiert werden (Erhaltung und Entwicklung von Wald- und Gehölzflächen in diesem Bereich).

2.4 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung / anderweitige Planungsmöglichkeiten

Bei einer Nichtdurchführung der Planung und keiner weiteren Bebauung würde die Sukzes-sion der Gehölze voranschreiten. Die Flächen würden sich über verschiedene Stadien des Vorwaldes zu einem ruderal bestimmten Wald entwickeln. Damit würde der für das Gebiet wertgebende Charakter im Sinne des Natur- und Artenschutzes mit seinen abwechslungsrei-chen Offenflächen verloren gehen. Die heute vorkommenden Tierarten würden sukzessive verdrängt und stärker durch die waldbewohnenden Arten besiedelt werden.

Die Erhöhung der baulichen Dichte wäre eine anderweitige Planungsmöglichkeit, die aber im Sinne des Einfügens in das siedlungsstrukturelle Umfeld und der Vermeidung zusätzlicher Eingriffe nicht weiter verfolgt wird.

2.5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen

Nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt werden durch folgende Maßnahmen vermieden, gemindert oder ausgeglichen:

Vermeidungsmaßnahmen

- Bindungen zum Erhalt von Bäumen: zur Sicherung des Eichenbestandes und der beste-henden Baumreihe innerhalb des Baugrundstückes,

- Nachrichtliche Übernahme des Naturdenkmals an Mittelstraße/ Bohnsdorfer Weg,

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- Versickerung / Verdunstung des anfallenden Niederschlagswassers im Gebiet (ohne Festsetzung),

- Durchführung sämtlicher bodenwirksamer Maßnahmen (Baufeldfreimachung, Vegetati-onsbeseitigung) außerhalb der Hauptfortpflanzungsperiode, d.h. im Zeitraum von Sep-tember bis Ende Februar, um Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG zu vermeiden.

Fachlicher Hinweis zum Artenschutz:

Da der besondere Artenschutz im Rahmen der Bebauungsplanbearbeitung nicht abschlie-ßend erfasst und bewertet werden kann, müssen hinsichtlich der Prüfung nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG zusätzliche Kartierungen von gebäude- und höhlenbewohnenden Arten, unmittelbar vor Gebäudeabriss und Baumfällungen, durchgeführt werden.

Minderungsmaßnahmen

Festsetzung zur Verwendung von luft- und wasserdurchlässigen Belägen im allgemeinen Wohngebiet für Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen außerhalb der Gemeinschaftser-schließungsflächen.

Festsetzungen zum Immissionsschutz (passiver Lärmschutz): - zu Anforderungen an Außenbauteile von Aufenthaltsräumen zum Schutz vor Außenlärm

in Wohnungen entlang der Wegedornstraße (Schalldämm-Maß von mindestens 40 dB),

- bezüglich der Grundrissorientierung in Gebäuden entlang der Wegedornstraße, des Mit-telweges, der Salierstraße und des Bohnsdorfer Weges (es müssen mindestens ein schutzbedürftiger Aufenthaltsraum in Wohnungen und bei Wohnungen mit mehr als zwei Aufenthaltsräumen mindestens die Hälfte der schutzbedürftigen Aufenthaltsräume mit je mindestens einem Fenster von der Straße abgewandt sein). Abweichend davon können auch Maßnahmen in Form von besonderen Fensterkonstruktionen oder schallgedämm-ten Lüftungseinrichtungen zum Einsatz kommen.

Hinweise zum Baumschutz:

Die Erhaltung der nach BaumschutzVO geschützten, bildprägenden Einzelbäume im direk-ten Grenzbereich zwischen Straßenraum und den Bauflächen WA 2 und 3 wird empfohlen. Es sind geeignete Schutzmaßnahmen für die folgenden Bäume zu entwickeln:

- für die doppelstämmige Eiche im Baufeld 3, direkt östlich des Mittelweges (vgl. Karte 1, Baum Nr. 1); Eingriffe sind durch die Bebauung von WA3 und den Ausbau Mittelweg zu erwarten,

- für die zwei geschützten Stieleichen im Straßenraum Bohnsdorfer Weg, direkt nördlich der Grenze der Baufläche WA3

- und für die geschützte Rosskastanie im Gehwegbereich der Wegedornstraße, direkt süd-lich der Grenze WA2.

Fachliche Empfehlungen zum Artenschutz:

Aufgrund der unmittelbaren Nähe von Wald- und Grünflächen sind konstruktive Maßnahmen gegen Vogelschlag an Glasflächen zu empfehlen (die Glasflächen sind für Vögel nicht sicht-bar, da sich darin die Umgebung spiegelt), z.B.

- Verwendung von speziell beschichtetem Glas (z.B. ORNILUX SB1) bei großen Fenstern an exponiertem Platz in direkter Nähe zu begrünten Bereichen,

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- Verwendung von mattiertem oder geriffeltem bzw. buntem Glas,

- Verwendung von Gläsern mit senkrechten oder waagerechten Streifen,

- Markierung der Fenster mit "Birdpen". Zum Schutz nachtaktiver Insekten ist als weitere Minimierungsmaßnahmen die ausschließli-che Verwendung von LEDs für die Außenbeleuchtung zu empfehlen. Um die Durchgängigkeit der Grundstücke für Kleinsäuger (Igel, Mäuse etc.) zu gewährleis-ten, wird empfohlen, die Einfriedungen entlang der Grundstücksgrenzen sockelfrei zu gestal-ten (Minderung der Barrierewirkungen). Ausgleichsmaßnahmen

Festsetzung zur Pflanzung von einem Laubbaum pro 250 m² Grundstücksfläche (Stammum-fang mindestens 18 cm für einheimische Laubbäume, mindestens 16 cm für Obstbäume). Da Bäume, die erhalten werden, angerechnet werden können, besteht die Chance, dass zumin-dest einzelne Bestandsbäume gesichert werden.

Eine Schlüsselmaßnahme stellt die Sicherung des Birkenwäldchens als Waldfläche dar (nachrichtliche Übernahme). Diese Fläche besitzt ein erhebliches Aufwertungspotenzial, in-dem folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

- Beräumung des Geländes von Gartenabfällen und Bauschutt,

- flächige Entfernung der spätblühenden Traubenkirsche,

- Durchführung von Sicherungsmaßnahmen entlang der Salierstraße zur Unterbindung des Befahrens / Abstellens von Autos,

- Freihaltung einzelner Pfade als Waldweg (Erholungsnutzung),

- Unterbau des Birkenwäldchens mit Eiche (1 x 1 m), gruppenweise ergänzt mit Vogel-kirsche und Linde,

- Pflanzung eines Vogelschutzgehölzes im südlichen Bereich auf der offenen Fläche mit Heistern und Solitärbäumen als Überhälter,

- Verwendung von gebietsheimischer Pflanzware,

- Sicherstellung der Pflege über 5 Jahre,

- Aufstellung von Hinweis- und Informationsschildern, die auf die ökologische Bedeu-tung aufmerksam machen.

Zur Gewährleistung der Erholungsnutzung im Birkenwäldchen sind darüber hinaus Ver-kehrssicherungsmaßnahmen an Einzelbäumen durchzuführen (nicht als Ausgleichsmaß-nahme zu werten).

Diese Maßnahmen wurden am 6.4.2009 mit Herrn Reischmann, Berliner Forsten, vorabge-stimmt. Im Rahmen einer erneuten Abstimmung mit der Revierförsterei Grünau, Frau Krep-lin, im Oktober 2013, wurden die Maßnahmen bestätigt und um folgende Punkte ergänzt:

- Aufstellung eines Wildschutzzaunes,

- Berücksichtigung des Vermehrungsgutgesetzes,

- Hinweise zur Artenauswahl bei Neupflanzungen.

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Weiterhin liegt zur Bepflanzung der Grundstücksflächen eine Pflanzliste vor, die eine Zu-sammenstellung von standortgemäßen Arten beinhaltet. Sie hat empfehlenden Charakter und soll die Anpflanzung von ökologisch wertvollen Strukturen unterstützen (vgl. Begründung zum Bebauungsplan, Anhang 2).

2.6 Artenschutz

Die Vorschriften des § 44 BNatSchG erfordern in Bezug auf den Bebauungsplan eine Prü-fung, inwieweit Beeinträchtigungen europäisch geschützter Tier- und Pflanzenarten vorberei-tet werden (Arten des Anhanges IV der FFH-RL und europäische Vogelarten).

Bezogen auf den Regelungsumfang der Bebauungspläne (Festsetzungen mit bodenrechtli-chem Bezug) ist zu bewerten, ob durch die ermöglichten Bauvorhaben Lebensstätten (Standorte, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten) dieser Tier- und Pflanzenarten be-schädigt oder zerstört werden (Schädigungsverbot gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG).

Bei den europäischen Vogelarten ist darüber hinaus zu prüfen, inwieweit die Festsetzungen des Bebauungsplans Störungen von Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten verursachen können (Störungsverbot gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG).

Verstöße gegen das Tötungsverbot gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 können regelmäßig vermieden werden, sofern Arbeiten zur Baufeldfreimachung (Rodungs-, Abriss- und Bodenarbeiten) außerhalb der Fortpflanzungszeiten der betroffenen Arten erfolgen.

Bei Vorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen liegt bezogen auf Arten des Anhanges IV der FFH-RL und der europäischen Vogelarten gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG ein Verstoß gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 1 und 3 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff (Vorhaben) betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zu-sammenhang weiter erfüllt wird.

Für die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans muss eine Vermeidung von Verbotstatbe-ständen im Sinne des § 44, Abs. 5 BNatSchG gewährleistet sein oder es müssen die Aus-nahmetatbestände gemäß § 45 BNatSchG Anerkennung finden bzw. es muss eine Befreiung gemäß § 67 BNatSchG erteilt werden, wenn das in der Bauleitplanung konkret in Aussicht genommene Vorhaben die tatbestandlichen Voraussetzungen eines der Verbote des § 44 Abs. 1 oder 3 des BNatSchG erfüllt.

Für Arten des Anhangs IV der FFH-RL müssen konkrete Vorkehrungen getroffen werden, um die Verbotslage zu überwinden, d.h. Umsiedlungsflächen müssen in nutzbarer Struktur zum Eingriffszeitpunkt gesichert zur Verfügung stehen.

Im vorliegenden Fall kann die artenschutzrechtliche Betrachtung auf europäische Vogelarten konzentriert werden. Bei den anderen untersuchten Artengruppen (Reptilien, Fledermäuse, Tagfalter, Heuschrecken) ergaben sich keine Hinweise auf prüfrelevante Vorkommen, auch nicht bei den Pflanzenarten.

Auswirkungen des Bebauungsplans

Arten des Anhanges IV der FFH-RL wurden im Geltungsbereich nicht nachgewiesen. Die Nutzung des Gebietes als Fledermausjagdgebiet ist nicht Gegenstand der artenschutzrecht-lichen Prüfung. Dieses bezieht sich auf Fortpflanzungs- und Ruhestätten.

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Europäische Vogelarten Vom Vorhaben sind europäische Vogelarten betroffen. Es kommt in den bisher nicht bebau-ten Bereichen zu Revierverlusten für verschiedene Arten. Mit dem Birkenwäldchen und dem Gehölzstreifen östlich davon bleiben die wesentlichen altbaumgeprägten Gehölzstrukturen erhalten, so dass Fortpflanzungsstätten für höhlenbewohnende Arten in großem Umfang erhalten bleiben. Keine Betroffenheiten ergeben sich für die gebäudebewohnenden Arten Feldsperling und Hausrotschwanz, da sie im Bereich von Bestandsgebäuden vorkommen, die durch die Planung gesichert und nicht infrage gestellt werden.

Durch die Beseitigung von gehölzgeprägten Sukzessionsflächen sind betroffen:

- Amsel (1 BP) - Blaumeise ( 2 BP) - Elster (1 BP) - Fitis (5 BP) - Grünfink (1 BP) - Kohlmeise (2 BP) - Mönchsgrasmücke (4 BP) - Nachtigall (2 BP) - Star (2 BP) - Stieglitz (1 BP)

Es handelt sich ausnahmslos um häufig vorkommende Arten. Sie unterliegen derzeit keiner besonderen Gefährdung und die Bestandszahlen ihrer Populationen sind nicht rückläufig (keine Arten der Roten-Liste Berlin inkl. Vorwarnstufe). Damit ist von einem günstigen Erhal-tungszustand der lokalen Populationen auszugehen. Die Mehrzahl der Arten brütet offen in Bäumen und Gebüschen und nutzt auch Gehölzbestände in Siedlungsbereichen. Die höh-lenbrütenden Arten Star, Blaumeise und Kohlmeise sind ebenfalls Siedlungsfolger und nut-zen auch Nistkästen.

Für alle Arten kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund ihrer wenig spezifischen Ansprüche an ihre Habitatstrukturen genügend nutzbare Ausweichmöglichkeiten in der Um-gebung, d.h. in räumlich funktionalem Zusammenhang mit dem Eingriffsort, vorhanden sind. Es wird eingeschätzt, dass die ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflan-zungs- und Ruhestätten damit im räumlichen Zusammenhang weiterhin als erfüllt angesehen werden kann und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nicht erforderlich werden.

Dieser Einschätzung nach führen die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zu Verstö-ßen gegen die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG.

Störungen der betroffenen Vogelarten während der Brut- und Aufzuchtzeit oder die Tötung von Individuen können vermieden werden, wenn sämtliche bodenwirksamen Maßnahmen (Baufeldfreimachung, Vegetationsbeseitigung) außerhalb der Hauptfortpflanzungsperiode, d.h. im Zeitraum von September bis Ende Februar erfolgen.

Hinsichtlich ggf. notwendiger artenschutzrechtlicher Befreiungen erfolgt eine Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde.

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2.7 Biotopschutz / Naturdenkmal

Geschützte Biotope

Nach § 30 BNatSchG bzw. § 28 NatSchGBln geschützte Biotope kommen innerhalb des Geltungsbereichs nicht vor. Naturdenkmal

Das Naturdenkmal (Spitzahorn – Acer platanoides) im Bereich Bohnsdorfer Weg / Mittelweg ist durch den Bebauungsplan nicht betroffen und wird nachrichtlich übernommen. Im Rah-men des Ausbaus Mittelweg ist für diesen Bereich eine bauliche Sonderlösung zu entwi-ckeln.

2.8. Wald / Baumschutz

Wald

Das Birkenwäldchen ist ein Wald im Sinne des Berliner Waldgesetzes. Ein Eingriff in den Wald erfolgt durch den Bebauungsplan nicht. Die Fläche wird planungsrechtlich gesichert und im südlichen Bereich erweitert. Maßnahmen der Aufwertung im südlichen Bereich kön-nen im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden.

Baumschutz

Auf der Grundlage einer Baumkartierung (2008 und in Teilbereichen 2016) wurden Eingriff und Ersatz der nach der Baumschutzverordnung (BaumSchVO) Berlin geschützten Bäume über drei verschiedene Wertverfahren bestimmt:

Eingriffe in Bäume der Bauflächen des Außenbereichs, gemäß § 35 BauGB, wurden über das „Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin“ bewertet und bilanziert. Dabei ist ein Großteil der nach BaumschutzVO geschützten Bäume Bestandteil der flächigen Biotoptypen wie Vorwälder, Baumreihen und –gruppen sowie Ruderalflächen mit Gehölzaufwuchs (10-30 %). Sieben geschützte Bäume haben einen Biotoptyp als Ein-zelbaum erhalten (vgl. Karte 1 und Anhang I, Tab. 5).

Für Eingriffe in Straßenbäume ist ein gesondertes Wertermittlungsverfahren nach der Me-thode „Koch“ anzuwenden. Wertermittlung und Festlegung der Ersatzpflanzungen im Bereich der Ausbauplanung Mittelweg (19 Bäume) werden im Rahmen der Straßenplanung durch das Grünflächenamt vorgenommen und über einen städtebaulichen Vertrag geregelt.

Bei Bäumen im Innenbereich, gemäß § 34 BauGB, ist für die Ermittlung von Eingriff und Er-satz die BaumSchVO anzuwenden. Das betrifft die Entfernung geschützter Bäume der be-reits bebauten Areale westlich des Mittelweges (Privatgrundstücke, Zugang erschwert) sowie der Industriebrache an der Wegedornstraße (WA3). Auf eine Erfassung des geschützten Baumbestands im Innenbereich konnte nach Abstim-mung mit dem Umwelt- und Naturschutzamt Treptow-Köpenick, FB Naturschutz / Baum-schutz verzichtet werden.

Über die Festsetzung der Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und Erhaltung können fünfzig nach BaumschutzVO geschützte Bäume sowie weitere Bäume auf den Bauflächen des Außenbereichs erhalten werden. Abgänge sind nachzupflanzen.

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Mit der Festsetzung pro angefangene 250 m² Grundstücksfläche einen Obstbaum von min-destens 16 cm Stammumfang bzw. Laubbaum mit mindestens 18 cm Stammumfang zu pflanzen, wird ein erhebliches Neupflanzungspotenzial geschaffen. Bei einer Gesamtfläche von 5,74 ha für die Neubauflächen im Außenbereich (WA-Gebiete), wird nach Abzug der Fläche für den Ausbau Mittelweg (- 0,28 ha) und abzüglich des Bereichs mit Bindungen für Bepflanzungen und Erhaltung (- 0,35 ha) ein Pflanzpotenzial von 204 Bäumen auf 5,11 ha erreicht. Das Naturdenkmal (Spitzahorn) wird nachrichtlich übernommen und gesichert. Die Ergebnisse der Eingriff-Ausgleichs-Bilanzierung sind dem Kap. 9 und im Detail der Karte 1 und dem Anhang I, Tab. 6 zu entnehmen.

2.9 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

Sind aufgrund der Aufstellung von Bauleitplänen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwar-ten, so ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz (vgl. Eingriffsregelung nach Naturschutzgesetz) nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden. Die ab-schließende Bewältigung des Eingriffstatbestandes erfolgt im Rahmen der Abwägung gemäß § 1a BauGB.

Von der Eingriffsbewertung nach § 1a BauGB unabhängig sind Befreiungen vom Biotop- schutz nach § 30 BNatSchG zu prüfen. Weiterhin sind Eingriffe in den geschützten Baumbe-stand zu behandeln. Inwieweit artenschutzrechtliche Verbote nach den Vorschriften des § 44 Bundesnaturschutzgesetz betroffen sind, ist im Rahmen der Aufstellung ebenfalls zu prüfen (vgl. Kapitel 2.6).

Entsprechend § 1a BauGB sind die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erhebli-cher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungsfähigkeit des Naturhaus-haltes in der Abwägung zum Bebauungsplan zu berücksichtigen. Der Ausgleich erfolgt durch geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan. Die Festsetzungen zum Ausgleich können auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs erfolgen.

Die Eingriffsbewertung wird nach dem ‚Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Ein-griffen im Land Berlin‘ ermittelt (SenStadtUm 2013). Betrachtet wird der Wert der biotischen (Pflanzen, Tiere) und der abiotischen Schutzgüter (Boden, Wasser, Klima/Luft) ausschließ-lich für die Bereiche, in denen Veränderungen vorgenommen werden.

Die Eingriffe werden hinsichtlich der unterschiedlichen Gebietseinschätzungen des Bebau-ungsplangebietes nach BauGB differenziert betrachtet (vgl. Karte 3).

Bestandsflächen im Innenbereich nach § 34 BauGB

Eingriffe liegen nach § 1a Abs. 3 BauGB nicht vor, soweit diese bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.

Das zulässige Maß der baulichen Nutzung für die Flächen gemäß § 34 BauGB liegt im Be-stand bei einer GRZ von 0,2 zuzüglich einer maximal zulässigen Überschreitung für Zufahr-ten und Nebenanlagen von 50 %.

Der Bebauungsplan sieht eine Beibehaltung der GRZ von 0,2 vor. Die maximale Überschrei-tung für Zufahrten und Nebenanlagen wird im Sinne des § 14 der BauNVO für alle Bauflä-chen weiterhin mit 50 % angegeben, wobei eine Erweiterung auf bis zu 80 % möglich ist.

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Die zulässige Gesamtbebauung bleibt unterhalb der nach § 17 Abs. 1 BauNVO zulässigen Obergrenze in allgemeinen Wohngebieten von 0,4 bzw. inkl. der zulässigen Überschreitung (§19 BauNVO) in allgemeinen Wohngebieten von 0,6.

Die Erhöhung der Überschreitung wird aufgrund der geplanten Privatstraßen zur Erschlie-ßung der neuen Wohngebiete notwendig. Diese Flächen müssen in die Gesamtbilanz ein-fließen (vgl. B-Plan, Kap. 3.2).

Trotz Erhöhung der zulässigen Überschreitung wird nicht mit einer nennenswerten zusätzli-chen Neuversiegelung durch Nebenanlagen gerechnet. Zudem beziehen sich die Pflanzge-bote des Bebauungsplans auch auf den Innenbereich, was die Möglichkeiten für zusätzliche Versiegelungen im Bestand wiederum einschränkt.

Insgesamt wird davon ausgegangen, dass mit dem Bebauungsplan für die Flächen im In-nenbereich kein Eingriff vorbereitet wird. Bei geplanten Baumfällungen ist die Baumschutz-verordnung Berlin anzuwenden.

Öffentliche Straßenverkehrsflächen

Eingriffe in öffentliche Straßenverkehrsflächen sind gesondert zu betrachten.

Es werden keine nennenswerten Eingriffe in die Straßenräume der Wegedorn-, Salierstraße und des Bohnsdorfer Weges vorgenommen.

Der Mittelweg erfährt einen Ausbau von aktuell 1.255 m2 auf zukünftig 2.825 m2. Die Flä-chenbilanz des Mittelweges ist in die Tabelle 6 des Anhangs I eingeflossen.

Eingriffe in den straßenbegleitenden Baumbestand des Mittelweges sind hingegen nicht über die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung zu bilanzieren, sondern nach der Methode Koch. Wertermittlung und Festlegung der Ersatzpflanzungen werden im Rahmen der Straßenpla-nung durch das Grünflächenamt Treptow-Köpenick vorgenommen und über einen städte-baulichen Vertrag geregelt.

Bauflächen im Außenbereich nach § 35 BauGB

Gegenstand der Bilanzierung sind die großen unbebauten bzw. brachgefallenen Grund-stücksflächen im Außenbereich (vgl. Anhang I, Tabellen 4-6). Die Abgrenzung des Außenbe-reiches wurde durch das Stadtplanungsamt Treptow-Köpenick vorgenommen (vgl. Karte 3).

Die Bewertung der Biotoptypen in Bestand und Planung erfolgte auf der Grundlage der Au-hagen-Methode. Die Biotopwerte gemäß Leitfaden Anhang 8 beziehen sich auf eine optima-le Ausprägung der Biotope, die hier nicht gegeben ist. Deswegen wurde eine individuell an-gepasste Punktevergabe der Einzelkriterien gemäß Leitfaden Textband, Kap. 3.5.2 vorge-nommen, was zu niedrigeren Gesamtwerten der einzelnen Biotope führt5. Die Begründung für diese Wertungen liegen in der insgesamt eher durchschnittlichen Artenausstattung und der starken anthropogenen Überprägung der Flächen durch ehemalige Nutzungen (Boden-versiegelungen, Bodenverdichtungen, Eutrophierung durch Schweinehaltung u.a.) und aktu-elle Nutzungen (von Wohnbebauung und Verkehrsflächen umgeben, Trittbelastungen durch Begehung, Eutrophierung durch Kompost- und Müllablagerungen sowie Hundeurin und -kot). Die Risikowerte erfahren dadurch eine ebensolche Reduktion.

5 Bei den sieben Einzelbäumen wurden keine Anpassungen vorgenommen.

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Als Orientierung für den Umfang des Eingriffs kann die Zunahme der Versiegelung von 1,5 ha voll- und 0,29 ha teilversiegelter Fläche herangezogen werden. Es entsteht ein Er-satzbedarf zur Kompensation der zusätzlichen Versiegelung.

Im Rahmen der Eingriffsbewertung können bereits Maßnahmen der Eingriffsvermeidung und -minderung berücksichtigt werden.

Hierzu gehören:

Vermeidungsmaßnahmen

- Bindungen zum Erhalt von Bäumen zur Sicherung des Eichenbestandes und der beste-henden Baumreihe/Gehölzfläche innerhalb des Baugrundstückes,

- Nachrichtliche Übernahme des Naturdenkmals am Knoten Mittelstraße/ Bohnsdorfer Weg,

- Versickerung von Niederschlägen auf den Grundstücken (ohne Festsetzung),

- Durchführung sämtlicher bodenwirksamer Maßnahmen (Baufeldfreimachung, Vegetati-onsbeseitigung) außerhalb der Hauptfortpflanzungsperiode, d.h. im Zeitraum von Sep-tember bis Ende Februar, um Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG zu vermeiden.

Minderungsmaßnahmen

Festsetzung zur Verwendung von luft- und wasserdurchlässigen Belägen im allgemeinen Wohngebiet für Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen außerhalb der Gemeinschaftser-schließungsflächen.

Festsetzungen zum Immissionsschutz (passiver Lärmschutz):

- zu Anforderungen an Außenbauteile von Aufenthaltsräumen zum Schutz vor Außenlärm in Wohnungen entlang der Wegedornstraße (Schalldämm-Maß von mindestens 40 dB),

- bezüglich der Grundrissorientierung in Gebäuden entlang der Wegedornstraße, des Mit-telweges, der Salierstraße und des Bohnsdorfer Weges (es müssen mindestens ein schutzbedürftiger Aufenthaltsraum in Wohnungen und bei Wohnungen mit mehr als zwei Aufenthaltsräumen mindestens die Hälfte der schutzbedürftigen Aufenthaltsräume mit je mindestens einem Fenster von der Straße abgewandt sein). Abweichend davon können auch Maßnahmen in Form von besonderen Fensterkonstruktionen oder schallgedämm-ten Lüftungseinrichtungen zum Einsatz kommen.

Ausgleichs- bzw. Aufwertungsmaßnahmen

Mit den Festsetzungen des Bebauungsplans werden zugleich auch Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Darüber hinaus werden Aufwertungsmaßnahmen in Form vertraglicher Verein-barungen getroffen (z.B. Anlage Spielplatz am Mittelweg).

Die Sicherung des Birkenwäldchens als ‚Wald’ bis zur Wegedornstraße hat positiven Einfluss auf Natur und Landschaft. Zudem besitzt das Wäldchen das Potenzial zur Aufwertung. Durch geeignete Maßnahmen wie naturnahen Waldbau, Waldrandgestaltung, Entwicklung un-gleichaltriger Bestände, Erhalt von Totholz, lässt sich hier eine weitere ökologische Aufwer-tung erzielen. Die zertifizierte Berliner Waldrichtlinie kann hierzu als Grundlage dienen. Die geeigneten Maßnahmen wurden mit dem zuständigen Forstamt bereits vorabgestimmt.

Weitere positive Effekte werden mit der Festsetzung zu den Baumpflanzungen auf den priva-ten Grundstücksflächen im allgemeinen Wohngebiet erzielt. Zudem werden durchgängig

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Pflanzqualitäten von mindestens 18 cm STU für Laubbäume und mindestens 16 cm STU für Obstgehölze festgesetzt. Zur Sicherung des Ausgleichs wird die Neupflanzung von 204 Bäumen bei der Eingriffsbilanzierung berücksichtigt. Mit den Pflanzlisten werden besondere Qualitäten an die Artenwahl gesichert.

Landschaftsbild

Da das Landschaftsbild derzeit eine eingeschränkte Wertigkeit hat, sind die Eingriffe als ge-ring einzustufen.

Die zukünftigen Nutzungen werden sich ortsbildgerecht in die Umgebung einfügen. Das Landschaftsbild wird neu gestaltet. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes (Entfernen der Gewerbebrachen und leerstehenden Gebäude, Beseitigung von Müllablagerungen etc.) wer-den beseitigt. Zudem wird die nachhaltige Sicherung und Aufwertung des Birkenwäldchens durch geeignete Maßnahmen zu einer Aufwertung des Landschaftsbildes führen. Da Wald-flächen für Zwecke der Erholung offen sind, ist das Landschaftserleben möglich. Mit der An-lage einer kleineren Spielplatzfläche werden für die Kinder auch außerhalb des privaten Gar-tens Spielflächen angeboten.

Da mit dem Vorhaben kein erheblicher Eingriff in das Landschaftsbild verbunden ist, wird auf eine weitere Bewertung verzichtet.

Zusammenfassendes Ergebnis – Eingriffsbilanz

Die Bewertung der Eingriffe in Natur und Landschaft ergibt auf der Basis des in Berlin einge-führten Verfahrens zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen in Berlin (Senatsverwal-tung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Stand 5/2013) folgendes Ergebnis (vgl. Bilan-zierungstabellen Anhang I und Karte 1):

Tab. 6: Übersicht Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz

Teilbereich / Wertungsbereich Wert

Bestand Wert

Planung Differenz

Baufläche Biotik – Biotopflächen 425 205 -220

Baufläche Biotik – Einzelbäume 24 37 13

Baufläche Abiotik 954 759 -195

Wald Biotik 56 88 32

Wald Abiotik 206 206 0

Summe 1665 1295 -370

Zusammenfassend ergibt sich damit in Bezug auf die abiotischen Komponenten des Natur-haushaltes eine Verschlechterung um - 195 Wertpunkte und bezüglich der biotischen Kom-ponenten eine Verschlechterung um - 220 Wertpunkte für das Plangebiet im Außenbereich. Die Aufwertung des Waldes mit 32 Wertpunkten und die Mehrkompensation der Eingriffe in Einzelbäume mit 13 Wertpunkten wirken sich positiv auf den Ausgleich der biotischen Kom-ponente des Naturhaushaltes aus. Dadurch wird das biotische Defizit auf - 175 Wertpunkte reduziert. Das entspricht einem Ausgleich des geplanten Eingriffs innerhalb des Gel-tungsbereichs bei der biotischen Komponente des Naturhaushaltes von 65 % und bei der abiotischen Komponente von 80 %. Das Landschaftsbild wird neu gestaltet.

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Potenzielle Kompensationsmaßnahmen

Im weiteren Verfahren wird abzustimmen sein, wie mit dem verbleibenden Eingriff umzuge-hen ist. Eine konkrete Fläche für externe Kompensationsmaßnahmen wurde noch nicht aus-gewählt.

Um den Kompensationsumfang zu verdeutlichen, werden zwei Beispielrechnungen durchge-führt. Folgende Maßnahmen sind u.a. denkbar:

Anlage einer naturnahen Parkanlage auf einer versiegelten Fläche in der näheren Umge-bung des Eingriffs (vgl. Tab. 7).

Im Vergleich dazu wird überprüft, in wie weit extensive Dachbegrünung auf den Häusern der Neubauflächen den Eingriff im Gebiet selbst mindern könnte. Diese Maßnahme schließt sich aufgrund der Festsetzung zur Dachgestaltung aktuell aus (vgl. Tab. 8). Mit der Entsiegelung einer Fläche von 1,4 ha und Anlage einer naturnahen Parkanlage auf dieser Fläche können die nicht ausgleichbaren Eingriffe in die abiotischen und bioti-schen Komponenten des Naturhaushaltes vollständig ausgeglichen werden (vgl. Tab. 7). Alternativ können auch Sukzessionsflächen oder die Neuanlage von Waldflächen geeignet sein, um diesen Kompensationsumfang zu erreichen.

Tab. 7: Bilanzierung einer externen Kompensationsmaßnahme auf einer noch auszuwählen-den Fläche im Nahbereich des Eingriffs

Ausgangszustand

Fläche in versiegeltem, teilversie-geltem Zustand oder mit wasser-

durchlässigen Belägen

Aufwertung

Naturnahe Parkanlage mit Gehölz-flächen, extensiv genutzten, arten-

reichen Wiesenflächen und

Ruderalfluren

Saldo

Bewertungs-kriterium

Wertpunkte Fläche / 1000 m2

Gesamt Wertpunkte Fläche / 1000 m2

Gesamt

SG Boden 0

sehr gering 14 0

4 gering

14 56 56

SG Wasser 0

gering 14 0

6 hoch

14 84 84

SG Klima 0

schlecht 14 0

4 mittel

14 56 56

SG Biotopwert 0 11,6 0 15 11,6 174 174

Abiotik 14 196

Biotik 15 174

Gesamt 0 29 370

Als weitere Möglichkeit wird die Durchführung einer extensiven Dachbegrünung dargestellt. Die geplanten geneigten Dachflächen müssten als Flachdächer ausgebildet werden. Die Maßnahme Dachbegrünung lässt sich wie folgt kalkulieren:

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54.605 m2 Baufläche WA im Außenbereich und 2.840 m2 Neubaufläche im Innenbereich (WA 3 Südost, bisher nicht durch Wohngebäude bebaute Fläche) ergeben eine Baufläche für Wohnbebauung mit Dachbegrünung von ca. 57.445 m2. Bei einer GRZ von 0,2 ergeben sich 11.489 m2 Fläche für Wohngebäude. Unter der Annahme eines Anteils von 80 % extensiver Dachbegrünung ergibt sich eine mögliche Dachfläche von ca. 9.190 m2.

Mit der extensiven Dachbegrünung können insgesamt 202 Wertpunkte auf den Bauflächen erreicht werden (vgl. Tab. 8). Das entspricht einem Ausgleich des Eingriffs in die abiotischen Komponenten des Naturhaushaltes von 86 % und einem Ausgleich für die biotischen Kom-ponenten von 93 %. Bei - 370 zu kompensierenden Wertpunkten würden bei einer vollstän-digen Umsetzung der extensiven Dachbegrünung auf 80 % der Dachflächen restliche - 168 Wertpunkte verbleiben, die über eine geeignete Maßnahme extern zu kompensie-ren sind.

Es sind Maßnahmen zu bevorzugen, die die Belange des Artenschutzes berücksichtigen. Dazu gehören z.B. die Neuanlage naturnaher Gehölzbestände sowie die Schaffung von Ru-deral- und Staudenfluren, die nur abschnittsweise in mehrjährigen Abständen gemäht und von Gehölzaufwuchs befreit werden.

Tab. 8: Bilanzierung extensiver Dachbegrünung auf den Neubauflächen im Außenbereich und im Innenbereich der Fläche WA 3

Ausgangszustand

Dachfläche ohne Begrünung

Aufwertung

Extensive Dachbegrünung

Saldo

Bewertungs-kriterium

Wertpunkte Fläche / 1000 m2

Gesamt Wertpunkte Fläche / 1000 m2

Gesamt

SG Boden 0 sehr gering

9,19 0 2 gering

9,19 18,4 18

SG Wasser 0 gering

9,19 0 2 gering-mittel

9,19 18,4 18

SG Klima 0 schlecht

9,19 0 3 mittel

9,19 27,6 28

SG Biotopwert 0 9,19 0 15 9,19 137,9 138

Abiotik 64

Biotik 138

Gesamt 0 22 202

2.10 Anderweitige Planungsmöglichkeiten

Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Verzicht auf Bebauung, stärkere Verdichtung) wurden diskutiert (siehe Kapitel 2.4). Da sich die geplante Baustruktur mit einer Dichte von GRZ 0,2 als Wohngebiet in den Siedlungskontext einfügt und keine erheblichen Umweltkonflikte zu erwarten sind, werden keine anderweitigen Planungsvarianten entwickelt. Kompensations-maßnahmen werden im weiteren Verfahren noch spezifiziert.

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3. Zusätzliche Angaben

3.1 Beschreibung der Verfahren der Umweltprüfung und der bei der Zusammen-stellung der Angaben aufgetretenen Schwierigkeiten

Schwierigkeiten sind bei der Bearbeitung nicht aufgetreten.

3.2 Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der planbedingten erheblichen Umweltauswirkungen

Die Überwachung der planbedingten erheblichen Auswirkungen wird nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens sowie der baulichen Vorhaben im Rahmen der üblichen Überwa-chung und Kontrolle durchgeführt werden (z.B. Bauaufsicht). Aufgrund des geringen Kon-fliktpotenzials wird kein besonderes Monitoringsystem für erforderlich erachtet.

4 Allgemein verständliche Zusammenfassung

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick stellt zur geordneten Entwicklung für das Gelände zwi-schen Bohnsdorfer Weg, den Grundstücken Bohnsdorfer Weg 72 und Wegedornstraße 283, Wegedornstraße und Salierstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke den Be-bauungsplan Nr. XV-71 auf. Der Bebauungsplan sieht Allgemeine Wohngebiete mit Pflanz-bindungen und -geboten, öffentliche Verkehrsflächen sowie eine Waldfläche vor.

Die Umweltprüfung ergab, dass eine städtebauliche Entwicklung mit den vorgesehenen In-halten des Bebauungsplans verträglich ist. Die Bebauung fügt sich in den ortstypischen Cha-rakter der umliegenden Gebiete ein. Das Landschaftsbild wird neu gestaltet.

Durch die entsprechenden Festsetzungen lassen sich die Eingriffe in Natur und Landschaft reduzieren, aber nicht vollständig innerhalb des Gebietes ausgleichen. 65 % des Eingriffs in die biotischen und 80 % des Eingriffs in die abiotischen Komponenten des Naturhaushaltes können innerhalb des Bebauungsplangebietes ausgeglichen werden. Damit verbleiben 35 % des Eingriffs in die biotischen und 20 % in die abiotischen Komponenten des Naturhaushal-tes, die nicht innerhalb des Geltungsbereichs ausgeglichen werden können.

Zur Sicherung eines vollständigen Ausgleichs ist die Entsiegelung und Neugestaltung einer 1,4 ha großen naturnahen Parkanlage auf einer versiegelten Fläche erforderlich. Eine Be-grünung auf 80 % der Dachflächen der Baugebiete würde zu einer Kompensation von 93 % der biotischen Komponenten und von 86 % der abiotischen Komponenten des Natur-haushaltes beitragen. Besondere Belange des Arten- und Biotopschutzes sind nicht betroffen. Es ist davon auszu-gehen, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zu Verstößen gegen die arten-schutzrechtlichen Zugriffsverbote gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG führen. Stö-rungen betroffener Vogelarten während der Brut- und Aufzuchtzeit oder die Tötung von Indi-viduen können vermieden werden, wenn sämtliche bodenwirksamen Maßnahmen (Baufeld-freimachung, Vegetationsbeseitigung) außerhalb der Hauptfortpflanzungsperiode, d.h. im Zeitraum von September bis Ende Februar erfolgen. Trotzdem werden Lebensräume gehölzgebundener Vogelarten und an trocken-warme Stau-den- und Ruderalfluren gebundener Insektenarten stark dezimiert.

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Quellenverzeichnis Literatur

SenStadtUm – Senat für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin (2013): Verfahren zur Bewer-tung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin. Bearbeitet durch TU Berlin, Fachgebiet Umweltprüfung und Umweltplanung, Prof. Dr. Köppel.

SenStadtUm – Senat für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin (2011): StEP Klima, Stadtent-wicklungsplan Klima. Urbane Lebensqualität im Klimawandel sichern.

Fachdaten

SenStadt – Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin (2009): LaPro - Landschafts- und Artenschutzprogramm Berlin, Arbeitskarten zum Biotopverbund (derzeitige und potenzielle Flächen des Biotopverbundes).

Umweltatlas Berlin: Bestands- und Bewertungskarten sowie textliche Erläuterung zu den Schutzgütern. Unterschiedliche Aktualität, d.h. verschiedene Jahre (2010 – 2013).

Fachgutachten

SCHLOTHAUER & WAUER Ingenieurgesellschaft für Straßenverkehr mbH & Co.KG (2014): Verkehrsplanerische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren XV-71, 08.05.2014.

ALB - AKUSTIK LABOR BERLIN: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan XV-71 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, 15.10.2015.

UMLAND - Büro für Umwelt- und Landschaftsplanung: Bestandsaufnahme Brutvogel- und Reptilienfauna sowie Fledermausquartiere (im Kapitel Artenschutz dokumentiert), Juli 2013.

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ANHANG Anhang I - Tabellen zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

Tab. 1: Bewertung Bestand und Planung - Bereich Waldfläche / Abiotik

Tab. 2: Bestandsbewertung Biotoptypen nach Methode Auhagen - Bereich Waldfläche

Tab. 3: Bewertung Bestand und Planung - Bereich Waldfläche / Biotik

Tab. 4: Bewertung Bestand und Planung - Bereich Bauflächen im Außenbereich / Abiotik

Tab. 5: Bestandsbewertung Biotoptypen nach Methode Auhagen - Bereich Bauflächen im Außenbereich

Tab. 6: Bewertung Bestand und Planung - Bereich Bauflächen im Außenbereich / Biotik

Anhang II – Karten

Karte 1: Biotoptypen

Karte 2: Brutvögel – Vogelreviere (Revierzentren)

Karte 3: Erhalt und Entwicklung (Planungsprämissen)