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FACHPRÜFUNGEN 1. FACHPRÜFUNG ENGLISCHE SPRACHWISSENSCHAFT BACHELOR DIPLOMSTUDIUM 1. STUDIENABSCHNITT LEHRAMT In der Sprachwissenschaft erfolgt eine schriftliche Fachprüfung, die nicht in Essay-Form stattfindet und deren Inhalte der Nachweis der Befähigung zur sprachwissenschaftlichen Analyse sowie der Grundkenntnisse von Terminologie, Theorie und Methodik der Sprachwissenschaft sind. Diese Prüfung kann erst nach dem Abschluss des Moduls A sowie der LV Language in Use (Modul E.1.b.) sowie im Rahmen der STEOP Regelung (vgl. S. 26) abgelegt werden. Voraussetzung für Lehramtsstudierende ist die Absolvierung der Module A.1.d., C.1.a und C.1.b (verminderte Anforderung). Dieser Text des Studienplans soll wie folgt implementiert werden: Die Fachprüfung findet in der Regel zwei Mal im Semester statt und dauert 60 Minuten. Sie ist in zwei Teile untergliedert. Im ersten Teil werden Terminologie, Theorie und Methodik der englischen Sprachwissenschaft überprüft. Dies geschieht durch Fragen, die z. T. Wahlfragen und z. T. Einsetzfragen sind. Teilgebiete der Sprachwissenschaft, aus denen Fragen zur Terminologie, Theorie und Methodik gestellt werden, sind (u. a.): - Linguistic Theory (general); Historical Linguistics (history of the Engl. language, language change etc.) - Phonetics and Phonology - Morphology, Word-formation and Lexicology - Syntax - Semantics - Textlinguistics and Discourse Analysis - Pragmatics - Psycholinguistics and Language Acquisition Research - Sociolinguistics and Language Variation Research

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FACHPRÜFUNGEN

1. FACHPRÜFUNG ENGLISCHE SPRACHWISSENSCHAFT

BACHELOR

DIPLOMSTUDIUM 1. STUDIENABSCHNITT

LEHRAMT

In der Sprachwissenschaft erfolgt eine schriftliche Fachprüfung, die nicht in Essay-Form stattfindet

und deren Inhalte der Nachweis der Befähigung zur sprachwissenschaftlichen Analyse sowie der

Grundkenntnisse von Terminologie, Theorie und Methodik der Sprachwissenschaft sind. Diese

Prüfung kann erst nach dem Abschluss des Moduls A sowie der LV Language in Use (Modul E.1.b.)

sowie im Rahmen der STEOP Regelung (vgl. S. 26) abgelegt werden. Voraussetzung für

Lehramtsstudierende ist die Absolvierung der Module A.1.d., C.1.a und C.1.b (verminderte

Anforderung).

Dieser Text des Studienplans soll wie folgt implementiert werden: Die Fachprüfung findet in der

Regel zwei Mal im Semester statt und dauert 60 Minuten. Sie ist in zwei Teile untergliedert.

Im ersten Teil werden Terminologie, Theorie und Methodik der englischen Sprachwissenschaft

überprüft. Dies geschieht durch Fragen, die z. T. Wahlfragen und z. T. Einsetzfragen sind. Teilgebiete

der Sprachwissenschaft, aus denen Fragen zur Terminologie, Theorie und Methodik gestellt werden,

sind (u. a.):

- Linguistic Theory (general); Historical Linguistics (history of the Engl. language, language

change etc.)

- Phonetics and Phonology

- Morphology, Word-formation and Lexicology

- Syntax

- Semantics

- Textlinguistics and Discourse Analysis

- Pragmatics

- Psycholinguistics and Language Acquisition Research

- Sociolinguistics and Language Variation Research

Im zweiten Teil wird ein Text oder werden mehrere kurze Texte (von insgesamt maximal einer halben

Seite) zur Analyse vorgelegt. Diese Texte sollen auf der systemlinguistischen Ebene (z.B.

phonologisch, morphologisch etc.) und auf der textpragmatisch/diskurskritischen Ebene (z.B. Thema-

Rhema, Sprechakte, rhetorische Elemente, Manipulation, Euphemismen etc.) analysiert werden.

Beide Teile der Fachprüfung müssen positiv absolviert werden. Sind alle beiden Teile bestanden,

ergibt sich die Endnote aus dem arithmetischen Mittel der beiden Prüfungsteile, wobei bei Noten wie

1,5 oder 2,5 usw. der Analyseteil überwiegt. Bei Nichtbestehen eines Prüfungsteils muss nur dieser

wiederholt werden.

Empfohlene Unterlagen für die Fachprüfung:

1. Yule, George (1996). The Study of Language. Cambridge: Cambridge University Press. 2nd

edition.

2. Fromkin, Victoria, and Robert Rodman (1998). An Introduction to Language. Fort Worth et

al.: Harcourt Brace College Publishers. 6th edition.

2. FACHPRÜFUNG ENGLISCHE SPRACHWISSENSCHAFT

DIPLOMSTUDIUM 2. STUDIENABSCHNITT

„In der Sprachwissenschaft wird eine mündliche Fachprüfung abgehalten, die erweiterte Kenntnisse

der Teilbereiche der Sprachwissenschaft und der sprachwissenschaftlichen Analyse, insbesondere

der angewandten Sprachwissenschaft, überprüft. Diese Prüfung kann frühestens nach der

Absolvierung eines Sprachwissenschaftlichen Seminars abgelegt werden und erfolgt auf der Basis

einer von der Studienkommission festzulegenden Themenliste.“

Dieser Abschnitt des Studienplans soll wie folgt implementiert werden:

Es wird eine mündliche Prüfung von etwa 30 Minuten Dauer abgehalten. Die Prüfung besteht aus

zwei Teilen.

Im ersten Teil werden erweiterte Kenntnisse der Teilbereiche der Sprachwissenschaft und der

sprachwissenschaftlichen Analyse überprüft (siehe nachstehende Themenliste):

- Linguistic Theory and Schools of Linguistics

- Historical Linguistics

- Phonetics and Phonology

- Morphology, Word-formation and the Lexicon

- Syntax

- Semantics

- Textlinguistics and Conversation/Discourse Analysis

- Pragmatics

- Psycholinguistics and Language Acquisition Research

- Sociolinguistics and Language Variation Research

Der zweite Teil soll die Fähigkeit zur sprachwissenschaftlichen Analyse aus Gebieten der

angewandten Sprachwissenschaft überprüfen. Die Studierenden können aus den folgenden

Themenbereichen zwei Gebiete auswählen:

- Language and Culture

- Contrastive Linguistics

- Linguistic Analysis of Literary Texts

- Language Acquisition

- Language Impairment

- Foreign Language Teaching

- Critical Discourse Analysis

- Language in the Media

- Language and Politics

- Language and Advertising

- Language and Information Technology

- Language and Gender

- Language and Ecology (etc.)

Der Stand der Themenliste für das laufende und das folgende Studienjahr ist in geeigneter Form zu

publizieren, z. B. durch Aushang, in den Semesterinformationen und im Internet.

Alle Fachprüfungen werden auf Englisch abgehalten.

Unterlagen nach Rücksprache mit dem jeweiligen Prüfer bzw. der Prüferin.

1. FACHPRÜFUNG ENGL./AMERIK. LITERATURWISSENSCHAFT

BACHELOR

DIPLOMSTUDIUM 1. STUDIENABSCHNITT

LEHRAMT

In der Literaturwissenschaft findet eine schriftliche Fachprüfung statt, die aus zwei Prüfungsteilen

besteht. Im ersten Teil ist der Nachweis der Befähigung zur literaturwissenschaftlichen Analyse und

Interpretation, im zweiten Teil der Nachweis der Beherrschung der Fachterminologie zu erbringen.

Diese Fachprüfung kann erst nach Abschluss der Module A und B sowie des Literary Studies

Proseminars (Modul G.1.a.) sowie unter Berücksichtigung der STEOP Regelungen abgelegt werden.

Voraussetzung für Lehramtsstudierende ist die Absolvierung der Module E und A.1.e (verminderte

Anforderung).

1. Prüfungsziele

a) Sicherstellung von standardisierten/m und transferierbaren/m Mindestfertigkeiten und -

wissen mit Schwerpunkt auf der Fähigkeit zu allgemeiner literaturwissenschaftlicher

Textinterpretation und der Kenntnis ent¬sprechender Terminologie als Voraussetzungen für ein

ertragreiches Lernen im 2. Studienabschnitt;

b) Vermeidung von Redundanzen im 2. Studienabschnitt, die entstehen, wenn kein klar

definiertes Mindestwissen bei allen Studierenden voraus¬gesetzt werden kann; Sicherstellung eines

aufbauenden Studi¬ums;

c) Veranlassung zum selbstständigen Lesen literarischer Texte;

d) Erzielung eines Lektüreertrags.

2. Prüfungsformat

2.1. Prüfungsart

schriftliche Prüfung; die Fragen beziehen sich z. B. auf vorgelegte Text(ausschnitt)e

2.2. Dauer

90 Minuten

2.3. Prüfungsteile

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:

a) einem Teil, welcher der Überprüfung von Terminologiekenntnissen dient (Terminologieteil),

und

b) einem Teil, welcher der Überprüfung der Interpretationsfähigkeit dient (Interpretationsteil).

2.4. Sprache

Englisch; im Terminologieteil z. B. Deutsch

3. Prüfungsinhalte und Stoffumfang

3.1. Prüfungsinhalte

a) Schwerpunktmäßig: allgemeine literaturwissenschaftliche Interpretationsverfahren und

Termini, die für Anglistik und Amerikanistik gleich sind und im Wesentlichen auf dem

standardisierten Kernbereich der Lehre der beiden Einführungen in die Literaturwissenschaft

beruhen.

b) Im Einzelnen:

- Zusammenfassung wichtiger inhaltlicher Momente und Strukturen eines gegebenen

Text(ausschnitte)s

- begründete Identifikation und Benennung von Vertextungsverfahren (unter Anwendung von

Fachterminologie)

- Zuordnung von Funktionen zu den identifizierten Phänomenen auf Inhalts- und

Vermittlungsebene

- Erläuterung einzelner literaturwissenschaftlicher Termini (an Hand von konkreten Beispielen

wie auch theoretisch-abstrakt)

c) Vorgelegt werden im Terminologieteil Fragen zu zehn bis zwölf Fachtermini (aus den

Bereichen „allgemeine Literaturwissenschaft“/„General terminology“; „Lyrik“/„Poetry“; „Drama und

Theater“/ „Drama and theatre“ und „Erzählkunst“/„Narrative fiction“), wobei die deutschen Termini

auf Deutsch erläutert werden können.

d) Im Interpretationsteil wird je ein kurzer anglistischer und amerikanistischer Text(ausschnitt)

aus unterschiedlichen Gattungen vorgelegt, die wahlweise zu bearbeiten sind; die Interpretation

(„guided interpretation“) orientiert sich an vorgegebenen Fragen; diese beinhalten jeweils auch eine

Frage zum kultur-/literaturwissenschaftlichen Kontext des gegebenen Text(ausschnitt)s.

3.2. Näheres zu den Prüfungsangaben: welche Terminologie? welche Texte/Textgebiete?

a) Die Terminologiefragen werden den Terminologielisten „allgemeine

Literaturwissenschaft“/„General terminology“; „Lyrik“/„Poetry“; „Drama und Theater“/„Drama and

theatre“ und „Erzählkunst“/„Narrative fiction“ entnommen, die im Verlauf der beiden

Einführungskurse verteilt werden und auch in den Sekretariaten erhältlich sind.

b) Die Prüfungstexte werden den beiden Lektürelisten Anglistik und Amerikanistik, die auch für

die Fachprüfungen des 2. Studienabschnittes relevant sind, entnommen.

c) Lektüre von Primärtexten für die Fachprüfung im Einzelnen:

Anglistik:

Shakespearedrama:

Romeo and Juliet

Erzähltexte des 18. Jahrhunderts:

Henry Fielding, Joseph Andrews

Gedichte aus der Zeit vor 1800:

William Shakespeare, Sonett 130

Andrew Marvell, “To His Coy Mistress”

William Blake, "The Lamb" und "The Tyger"

Erzähltexte des 19. Jahrhunderts:

Charles Dickens, Hard Times

Charlotte Brontë, Jane Eyre

Gedichte aus dem 19. Jahrhundert:

William Wordsworth, "I wandered lonely as a cloud"

Percy Bysshe Shelley, "Ozymandias"

Robert Browning, "My Last Duchess"

Matthew Arnold, "Dover Beach"

Erzähltexte des 20. Jahrhunderts:

Virginia Woolf, Mrs Dalloway

Katherine Mansfield, "Bliss"

James Joyce, "The Dead"

Angela Carter, "The Bloody Chamber"

Dramen des 20. Jahrhunderts:

Samuel Beckett, Endgame

John Osborne, Look Back in Anger

Tom Stoppard, The Real Inspector Hound

Gedichte des 20. Jahrhunderts:

T. S. Eliot, "The Love Song of J. Alfred Prufrock"

Philip Larkin, "Church Going"

Seamus Heaney, "Digging"

Amerikanistik (ACHTUNG: ALTE LISTE GILT BIS 01.2021):

Novels

Nathaniel Hawthorne The Scarlet Letter

Mark Twain The Adventures of Huckleberry Finn

F. Scott Fitzgerald The Great Gatsby

Toni Morrison The Bluest Eye

Short Stories

Herman Melville “Bartleby, the Scrivener”

Edgar Allan Poe “The Fall of the House of Usher”

Charlotte P. Gilman “The Yellow Wallpaper”

William Faulkner “A Rose for Emily”

James Baldwin “Going to Meet the Man”

Gish Jen “In the American Society”

Sherman Alexie “The Lone Ranger and Tonto Fistfight in Heaven”

Plays

Anna Deavere Smith Fires in the Mirror

Thornton Wilder Our Town

Arthur Miller Death of A Salesman

Edward Albee The Zoo Story

Tennessee Williams A Streetcar Named Desire

Tony Kushner Angels in America

Poetry

Gloria Anzaldúa “To live in the Borderland means you"

Anne Bradstreet “The Author to Her Book”

e.e. cummings “in just-”

Emily Dickinson “There’s a certain slant of light”

Claude McKay “The White House”

Joy Harjo “I give you back”

Langston Hughes “Harlem” (= “A Raisin in the Sun”)

Sylvia Plath “Daddy”

Edgar Allan Poe “The Raven”

Theodore Roethke “My Papa’s Waltz”

Anne Sexton “The Frog Prince”

Wallace Stevens “The Idea of Order at Key West”

Walt Whitman from: “Song of Myself,” no. 1, 2, 3, 22

William Carlos Williams “Flowers by the Sea”

Amerikanistik (ACHTUNG: NEUE LISTE GILT AB 03.2021):

Novels Nathaniel Hawthorne, The Scarlet Letter [1850] Henry James, Daisy Miller [1878/9] Kate Chopin, The Awakening [1899] Nella Larson, Passing [1929] Toni Morrison, Beloved [1987]

Short Stories Edgar Allan Poe, “The Fall of the House of Usher” [1839] Herman Melville, “Bartleby, the Scrivener” [1853] Zora Neale Hurston, “Sweat” [1926] Shirley Jackson, “The Lottery” [1948] Flannery O’Connor, “A Good Man Is Hard to Find” [1953] Alice Walker, “Everyday Use” [1973] Sandra Cisneros, “Woman Hollering Creek” [1991]

Plays Tennessee Williams, Glass Menagerie [1945] Arthur Miller, Death of A Salesman [1949] Lorraine Hansberry, A Raisin in the Sun [1959] Amiri Baraka, Dutchman [1964] Tony Kushner, Angels in America [1991] Quiara Alegría Hudes, Water by the Spoonful [2011]

Poetry Anne Bradstreet, “The Author to Her Book” [1650] Phillis Wheatley, “To the Right Honorable William, Earl of Dartmouth” [1773] Edgar Allan Poe, “The Raven” [1845] Emma Lazarus, “The New Colossus” [1883] Walt Whitman, “To a Locomotive in Winter” [1876] Emily Dickinson, 236 [Some keep the Sabbath going to Church] [1890] Robert Frost, “Mending Wall” [1914] Langston Hughes, “Mother to Son” [1922] William Carlos Williams, “The Red Wheelbarrow” [1923] Countee Cullen, “Yet Do I Marvel” [1925] Theodore Roethke “My Papa’s Waltz” [1942] Marianne Moore, “The Mind is an Enchanting Thing” [1944] Gwendolyn Brooks, “kitchenette building” [1945] Rita Dove, “American Smooth” [2004] Joy Harjo, “How to Write a Poem in a Time of War” [2017]

laufenden und des folgenden Studienjahres ist in geeigneter Weise zu publizieren, z. B. per Aushang

und in der Semesterinformation.

3.3. Literatur-/kulturhistorische Kontexte für den Interpretationsteil

In Abstimmung mit den sich aus den Lektürelisten ergebenden Schwerpunkten treten ergänzend

entsprechende Kapitel aus Literaturgeschichten zum Stoff hinzu, die der Unterstützung des

Selbststudiums dienen (es werden jedoch keine detaillierten literatur-/ kulturhistorischen Kenntnisse

erwartet).

Empfohlen werden für den anglistischen Bereich:

- Alexander, Michael (2000). A History of English Literature. Houndmills, Basingstoke:

Macmillan.

- Carter, Ronald und John McRae (1997). The Routledge History of Literature in English.

London: Routledge.

- Seeber, Ulrich, Hrsg. (1991 ff.). Eng¬lische Literaturgeschichte. Stuttgart: Metzler.

- The Norton Anthology of English Literature, relevante Einleitungskapitel

Für den amerikanistischen Bereich:

Ausführlich:

- Conn, Peter (1989). Literature in America: An Illustrated History. Cambridge: Cambridge UP.

- Ruland, Richard und Malcolm Bradbury (1991). From Puritanism to Postmodernism: A History

of American Literature. New York: Viking.

- Zapf, Hubert, Hrsg. (1997). Amerikanische Literaturgeschichte. Stuttgart: Metzler.

Übersicht:

- High, Peter (1986). An Outline of American Literature. London, New York: Langen¬scheidt-

Longman.

4. Durchführung der Prüfung und Bewertung der Prüfungsleistungen

4.1. Koordination der Prüfungsmodalitäten

a) Terminvorgaben, Einteilung der PrüferInnen, Anforderung und Koordination von

Prüfungstexten, Planung und Durchführung der Fachprüfung geschieht zentral durch den/die

Curriculakommissionsvorsitzende(n) oder eine(n) von diesem/r beauftragte(n)

LiteraturwissenschaftlerIn.

d) Änderungen in diesen Listen: Um eine allzu starre Kanonisierung zu vermeiden, werden diese

Lektürelisten für die Fachprüfungen in unregelmäßigen Abständen verändert; der Stand des

b) Der/die Curriculakommissionsvorsitzende oder dessen/deren Beauftragte(r) achtet auf die

gleichmäßige Belastung der zur Verfügung stehenden anglistischen und amerikanistischen

PrüferInnen.

c) Pro Studienjahr (pro Semester 2 Prüfungstermine) werden vier Angaben zum

Terminologieteil und je vier Angaben für die anglistische und amerikanistische Textinterpretation

benötigt. Der/die Curriculakommissionsvorsitzende oder dessen/deren Beauftragte(r) fordert

studienjährlich (d.h. jeweils Anfang Juni für das folgende Studienjahr) vier anglistische und vier

amerikanistische PrüferInnen auf, je einen Vorschlag für eine Textinterpretation und je zwei

anglistische und amerikanistische PrüferInnen je eine Angabe für den Terminologieteil vorzulegen.

d) Der/die Curriculakommissionsvorsitzende oder dessen/deren Beauftragte(r) achtet darauf,

dass die Prüfungen der verschiedenen Termine in etwa dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad

nach gleich sind und keine allzu deutlichen bzw. raschen Wiederholungen in den gefragten Termini

und in der Textauswahl der „guided interpretation“ vorkommen; gegebenenfalls übt er/sie seine/ihre

Koordinationsfunktion auch durch Anforderung modifizierter Prüfungstexte aus.

e) Der/die Curriculakommissionsvorsitzende oder dessen/deren Beauftragte(r) wählt aus den

eingegangenen Vorschlägen je einen pro Prüfungstermin aus.

f) Grundsätzlich korrigiert der/diejenige, von dem/der der Prüfungstext stammt; in

Ausnahmefällen (z. B. bei längerer Krankheit des Korrektors/der Korrektorin) bestimmt der/die

Curriculakommissionsvorsitzende oder dessen/deren Beauftragte(r) einen Ersatz.

g) Die Anonymität der Prüfungsvorschläge und der PrüferInnen ist bis einschließlich der

Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse zu wahren.

h) Bei nichtbestandenen Prüfungen sind mit Blick auf die Wiederholung von (Teil-)Prüfungen

(siehe 4.3. c) die Ergebnisse der Teilprüfungen in einer Kartei festzuhalten.

4.2. Bekanntgabe der Prüfungstermine:

Diese erfolgt jeweils im vorhergehenden Semester durch Anschlag, in den Semesterinformationen

und im Internet.

4.3. PrüferInnen/KorrektorInnen und Bewertung

- Es korrigieren amerikanistische bzw. anglistische PrüferInnen, je nachdem ob im

Interpretationsteil ein amerikanistischer oder anglistischer Text zur Bearbeitung gewählt wurde.

- PrüferInnen: abwechselnd jeweils ein(e) der in der anglistischen und amerikanistischen

Literaturwissenschaft Lehrenden mit Dienstverhältnis zur Universität

- Bewertung/Benotung:

a) Terminologieteil: Da dieser Teil einheitlich ist, erfolgt die Benotung nach einem für den/die

jeweilige(n) amerikanistische(n) und anglistische(n) PrüferIn gleichen Punktesystem; es muss mehr

als die Hälfte der Punkte erreicht werden, damit der Prüfungsteil als bestanden gilt.

b) Interpretationsteil: Benotung ebenfalls nach einem Punktesystem; die Anzahl der Punkte

ergibt sich aus der jeweiligen Fragestellung und kann daher im anglistischen vom amerikanistischen

Teil geringfügig abweichen; es muss jedoch auch hier mehr als die Hälfte der Punkte erreicht werden,

damit der Prüfungsteil als bestanden gilt.

c) Jeder der beiden Prüfungsteile (Terminologieteil und Interpretationsteil) muss bestanden

werden, damit die Prüfung insgesamt als bestanden gilt.

d) Sind alle beiden Teile bestanden, ergibt sich die Endnote aus dem arithmetischen Mittel der

beiden Prüfungsteile, wobei bei Noten wie 1,5 oder 2,5 usw. der Interpretationsteil überwiegt.

e) Bei Nichtbestehen eines Prüfungsteils muss nur dieser wiederholt werden.

5. Vorbereitung der Fachprüfung

a) in den beiden Introduction to Literary Studies I und II und im Literary Studies Proseminar

b) gegebenenfalls in den Vorlesungen und Übungen als vorgezogene Wahlfächer

c) im gelenkten Selbststudium (entsprechende Handapparate werden in den Fachbibliotheken

aufgestellt)

2. FACHPRÜFUNG ENGL./AMERIK. LITERATURWISSENSCHAFT

MASTER

DIPLOMSTUDIUM 2. STUDIENABSCHNITT

LEHRAMT

MASTERSTUDIUM: In der Literaturwissenschaft findet eine mündliche Fachprüfung auf Basis einer

Lektüreliste statt. Sie kann am Ende des 1. und muss bis zum Ende des 3. Semesters abgelegt werden

und hat bei Wahl des Moduls C die amerikanische Literatur und bei Wahl des Moduls D die englische

Literatur zum Gegenstand.

LEHRAMTSSTUDIUM: Voraussetzung für die literaturwissenschaftliche Fachprüfung II ist der

abgeschlossene 1. Studienabschnitt.

1. Prüfungsziele

a) Veranlassung zum selbstständigen Lesen literarischer Texte;

b) Sicherstellung der Textkenntnis und eines daraus gewonnenen Überblicks über die englische

und US-amerikanische Literaturgeschichte an Hand von zentralen Texten;

c) Überprüfung der Fähigkeit, literarische Texte in literatur- und kulturhistorischen

Zusammenhängen zu verstehen und unter Anwendung entsprechender Terminologie hinsichtlich des

Inhalts, der Thematik, der Vermittlung und ästhetischen Gestaltung sowie funktions- und

kulturgeschichtlicher Aspekte und der implizierten Weltsicht zu interpretieren.

2. Prüfungsvoraussetzungen und Prüfungsformat

a) Die Absolvierung der Prüfung setzt die Absolvierung eines der beiden

literaturwissenschaftlichen Seminare voraus.

b) Es handelt sich um mündliche Prüfungen im Umfang von je ca. einer halben Stunde; die

KandidatInnen werden einzeln geprüft.

3. Stoffumfang, Prüfungsinhalte

a) Der Gegenstand der Fachprüfung sind die auf den Gesamtlektürelisten 'Amerikanische

Literatur' und 'Englische Literatur' angegebenen Werke.

b) Die Prüfung kann durch eine kurze Interpretation eines Text(ausschnitt)s, der dem

Kandidaten/der Kandidatin unmittelbar vor der Prüfung ausgehändigt wird, an Hand einer Leitfrage

eingeleitet werden.

c) Prüfungsinhalt sind Textkenntnisse in literatur- und kulturhistorischen Zusammenhängen.

4. Durchführung der Prüfungen, Bewertung

a) Die KandidatInnen melden sich für einen Termin einer Prüferin/eines Prüfers ihrer Wahl (aus

dem Bereich der literaturwissenschaftlichen Habilitierten der Amerikanistik und Anglistik – siehe

unten: Anmeldung) an und geben rechtzeitig (mit Prüferin/Prüfer zu vereinbaren) die getroffene

Wahl von Texten der jeweiligen Lektüreliste an. (Dies betrifft Alternativmöglichkeiten auf den Listen.)

b) Da die Prüfung wie jede mündliche Prüfung öffentlich ist, sind die vereinbarten Termine

bekannt zu geben; ZuhörerInnen sind mit Zustimmung des Kandidaten/der Kandidatin zum

Beobachten des Prüfungsgesprächs zuzulassen.

5. Vorbereitung der Fachprüfung

a) Tutorium mit Anleitung zur selbstständigen Lektüre und Diskussion relevanter

Fragestellungen.

Anmeldung zur Fachprüfung II – Anglistik seit WS 2010/11

Für jedes Semester veröffentlichen die PrüferInnen der Fachprüfung II Anglistik Prüfungstermine, zu

denen sie jedenfalls zur Verfügung stehen. KandidatInnen melden sich am Semesterbeginn bei

einer/-m der anglistischen PrüferInnen verbindlich an. Bei Bedarf werden zusätzliche Termine

angeboten. Die Prüfungstermine finden Sie online unter http://www.uni-

graz.at/angwww/angwww_news_freitaul/angwww_

pruefungstermine.htm und an den Anschlagtafeln der jeweiligen literaturwissenschaftlichen

Abteilung.

Die Anmeldung bei PrüferInnen der Anglistik erfolgt im Sekretariat von Fr. Kordula Auer (Zi. 310). Die

Anmeldung bei PrüferInnen der Amerikanistik erfolgt individuell bei der bzw. dem jeweiligen

Prüfer/in. Voraussetzung: Diplom, Lehramt alt: Zeugnis über ein literaturwissenschaftliches SE;

Lehramt 09 und 11W: Bestätigung über die Absolvierung des 1. Studienabschnitts; MA: keine. Die

Prüfungen sind öffentlich, ZuhörerInnen willkommen!